Sexueller Mißbrauch von Kindern
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Sexueller Mißbrauch von Kindern
Geisteswissenschaft Tanja Mende Sexueller Mißbrauch von Kindern 'Der stumme Schrei nach Hilfe' Diplomarbeit UNIVERSITÄT DUISBURG – ESSEN STANDORT DUISBURG Thema der Diplomarbeit Sexueller Mißbrauch von Kindern „Der stumme Schrei nach Hilfe“ von Tanja Mende Inhaltsverzeichnis Thema Seite 1. Einleitung 1 2. Begriffserläuterungen 2 2.1. Der sexuelle Missbrauch 2 2.2. Sexueller Missbrauch aus juristischer Sicht 3 2.3. Der Inzest 5 2.4. Das Opfer 5 2.5. Der Täter 6 2.6. Die Missbrauchshandlung 9 3. Die Folgen des sexuellen Missbrauchs 10 3.1. Was sind Sofortfolgen und was sind Langzeitfolgen? 10 3.2. Die Sofortfolgen 11 3.2.1. Die Psychodynamik des Opfers 11 3.2.1.1. Die traumatische Sexualisierung 12 3.2.1.2. Die Stigmatisierung 12 3.2.1.3. Der Betrug / der Verrat 13 3.2.1.4. Die Machtlosigkeit und die Ohnmacht 13 3.2.1.5. Das Trauma „sexueller Missbrauch“ 14 3.2.2. Körperliche Anzeichen 14 3.2.3. Das Post- Traumatische Stresssyndrom und die Dissoziation 14 3.2.4. Der Vertrauensverlust, die Sprachlosigkeit und der Rückzug auf 15 sich selbst 3.2.5. Die Angst und der Zweifel an der eigenen Wahrnehmung 17 3.2.6. Die Nähe und Intimität und die Schuld- und Schamgefühle 18 3.3. Die Langzeitfolgen 19 3.3.1. Die körperlichen und die psychosomatischen Folgen 19 3.3.1.1. Alpträume und Schlafstörungen 19 3.3.1.2. Sprachstörungen, Stottern und Konzentrationsstörungen 20 3.3.1.3. Einnässen und Einkoten 21 3.3.1.4. Hauterkrankungen 21 3.3.1.5. Blutungen 22 3.3.1.6. Bauchschmerzen, Magen- und Darmprobleme, Unterleibsschmerzen 22 Kopfschmerzen und Migräneanfälle 3.3.1.7. Essstörungen 23 3.3.1.8. Atemstörungen 24 3.3.1.9. Autismus 24 3.3.1.10. Multiple Persönlichkeitsstörung 25 3.3.2. Emotionale Reaktionen 25 3.3.2.1. Aggressives und delinquentes Verhalten 26 3.3.2.2. Ängste 27 3.3.2.3. Schuldgefühle und Schamgefühle 28 3.3.2.4. Depressionen und depressives Verhalten 29 3.3.2.5. Zwanghaftes Verhalten 29 3.3.2.6. Überangepasstes Verhalten 30 3.3.3. Autoaggressionen 30 3.3.3.1. Suizidversuche 30 3.3.3.2. Trebegänger 31 3.3.3.3. Selbstverstümmelung und Selbstverletzung 32 3.3.3.4. Suchtverhalten 32 3.3.3.5. Risikoreiches Verhalten 33 3.3.4. Sozialverhalten 33 3.3.4.1. Leistungsverweigerung, Leistungsbereitschaft und Probleme in 34 der Schule 3.3.4.2. Die soziale Isolation 34 3.3.4.3. Machtverhalten 35 3.3.4.4. Distanzloses und auffälliges Verhalten 35 3.3.5. Sexualität 36 3.3.5.1. Prostitution 36 3.3.5.2. Sexuelle Funktionsstörungen und Angst vor körperlicher Nähe 36 3.3.5.3. Bloßstellen der Genitalien 37 3.3.5.4. Verweigerung sexueller Bedürfnisse 37 4. Die Kinderzeichnung – ein Signal 38 4.1. Merkmale der Kinderzeichnungen 38 4.2. Phasen des Zeichnens 39 4.3. Missbrauch als Thema in der Kinderzeichnung 41 4.4. Warum Kinder nicht reden, sondern malen 44 5. Beratung und Therapie für sexuell missbrauchte Kinder 45 5.1. Die Beratung und die Arbeit in den Kontaktstellen 45 5.1.1. Beratung von Mädchen und Jungen 46 5.1.2. Kontakt zu dem Täter 47 5.2. Therapie für sexuell missbrauchte Kinder 48 5.2.1. Schritte in der Therapie 50 6. Therapie für Erwachsene, die in ihrer Kindheit sexuell missbraucht 54 wurden 6.1. Die Diagnostik und die Gesprächsführung 55 6.2. Der Aufbau einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung 56 6.2.1. Die Ambivalenz erkennen 57 6.2.2. Die Angst vor dem Kindern des Kontrollverlust 58 6.2.3. Hilfe die Loyalitätskonflikte zu überwinden 59 6.3. Die Bedingungsanalyse und die Definition von Therapiezielen 59 6.4. Die Veränderung dysfunktionales Kognitionen 61 6.4.1. Die verzerrte Kognition zum sexuellen Missbrauch 61 6.4.2. Negative Einstellung zu sich und anderen 62 6.5. Der Aufbau einer positiven Selbstwahrnehmung 63 6.6. Lernen, sich abzugrenzen 64 6.7. Die Bewältigung von posttraumatischen Reaktionen 65 6.7.1. Linderung von Flashbacks 65 6.7.2. Der Umgang mit ungewollten Dissoziationen 66 6.8. Die Bewertung und Förderung sozialer Beziehungen 67 6.8.1. Die Bewertung der sozialen Beziehungen 67 6.8.2. Das Einbeziehen des Partners 68 6.9. Das Aufarbeiten traumatischer Kindheitserlebnisse 68 6.9.1. Die erlittenen Schmerzen würdigen 68 6.9.2. Einen Abrechnungsbrief schreiben 69 6.9.3. Die Aussprache mit dem/der Täter/in 70 6.9.4. Das Loslassen der angestauten Wut 70 6.10. Die Behandlung sexueller Probleme 70 6.10.1. Hinweise zur Paartherapie 71 6.10.2. Sexualtherapeutische Hilfe für Opfer ohne Partner/in 73 6.11. Therapiebegleitende Maßnahmen 73 7. Fakten und Zahlen der PKS von 1998 bis 2003 74 7.1. Die Entwicklungsgeschichte der PKS 74 7.2. Die Straftaten „Sexueller Missbrauch von Kindern“ 76 7.3. Die Häufigkeitszahlen der Opfer nach deren Geschlecht 77 7.4. Die Tatortverteilungen der erfassten Fälle 78 7.5. Das Geschlecht und die Altersstruktur der Täter 80 7.6. Die Dunkelziffer 81 8. Resümee 82 9. Literaturverzeichnis 84 10. Anhang 88 1. Einleitung Ich habe mich für das Thema des sexuellen Mißbrauchs von Kindern entschieden, da dieses Thema noch immer ein Tabu in unserer Gesellschaft ist. In den Medien wird zwar oft berichtet, daß ein Kind von einer fremden Person sexuell mißbraucht wurde, doch spiegelt dies nur eine Minderheit der Opfer wieder. Die Mehrheit der Opfer erlebt den sexuellen Mißbrauch innerhalb der Familie. Im Rahmen meines Praxissemesters habe ich ein Praktikum in einem Kinderheim absolviert. Dabei hab ich mit großer Betroffenheit festgestellt, wie viele Kinder es gibt, die innerhalb der Familie sexuell mißbraucht werden. Ich wurde in dem Kinderheim das erste Mal mit diesem Thema konfrontiert und ich beschloß daher mich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Doch leider gibt es nur eine Statistik über die Anzahl der Vorfälle, diese ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die repräsentativ ist; alle anderen Statistiken beziehen sich nur auf einzelne Bundesländer und sind nur bedingt aussagekräftig. Schließlich spiegelt auch die PKS nicht die Realität wieder, da die Dunkelziffer der Missbrauchsfälle um ein Vielfaches höher liegt. Dies ist verständlich, wenn man bedenkt, daß die meisten Fälle von sexuellem Mißbrauch innerhalb der Familie stattfinden und diese meist nicht zur Anzeige gebracht werden. Da ich in meinem weiteren Leben gerne mit Kindern zusammenarbeiten möchte, werde ich mit größter Wahrscheinlichkeit auch mit sexuell mißbrauchten Kindern in Berührung kommen. Dies war ein Grund für mich, mich im Rahmen meiner Diplomarbeit zunächst mit den Definitionen des sexuellen Mißbrauchs, mit den Folgen und den Therapienmöglichkeiten zu beschäftigen. Die Folgen habe ich in die Sofort– und in die Langzeitfolgen unterteilt. Bei den Therapiemöglichkeiten war mir sehr wichtig, auf die Therapie für Kinder und auf die Therapie für Erwachsene, die in ihrer Kindheit sexuell mißbraucht wurden, einzugehen. 1 2. Begriffserläuterungen In diesem Punkt meiner Diplomarbeit werde ich auf die zentralen Begriffe eingehen. Ich werde auf die Definition des sexuellen Mißbrauchs, auf die Definition des sexuellen Mißbrauchs aus juristischer Sicht, die Definition des Inzests, des Opfers, des Täters und der Mißbrauchshandlung eingehen. 2.1. Der sexuelle Mißbrauch Es gibt eine Vielzahl von Definitionen des sexuellen Mißbrauchs bzw. der sexuellen Gewalt. Einige der Definitionen gehen von der Vergewaltigung durch den Vater oder einem Triebtäter aus. Jedoch ist der sexuelle Mißbrauch sehr viel weitreichender. „Sexueller Missbrauch sind sexuelle Handlungen, die Erwachsene an oder mit Kindern und Jugendlichen vornehmen.“ (Weber 1991, S. 9) Die sexuellen Handlungen äußern sich durch Berührungen an Kindern, die gegen den Willen der Kinder oder unter Zwang ausgeführt werden. „Zu sexuellen Kontakten zählen alle Berührungen: vom Berühren oder Berührenlassen von Genitalien, Küssen mit sexuellen Absichten bis hin zum Geschlechtsverkehr (vaginal, oral oder rektal)“ (Rensen 1992, S. 48) Wenn ein Kind zum Beispiel den Wunsch äußert, einmal den Penis des Vaters anfassen zu wollen, ist es eine einmalige Berührung und kein sexueller Mißbrauch. „Das Kind wird bei diesem Wunsch nicht von sexuellen Interessen geleitet, sondern möchte alles Neue durch Ertasten erforschen und erfahren.“ (Steinhage 1992, S. 9) Der Erwachsene entscheidet sich bewußt für oder gegen die Mißbrauchshandlung, er handelt immer in klarer Absicht. Dies wird anhand des folgenden Beispiels deutlich: wenn ein Vater mit seiner Tochter badet und das Mädchen den Penis des Vaters sieht, ist es kein sexueller Mißbrauch. Ein verantwortungsbewußter Vater badet entweder bis zum Ende mit seiner Tochter, oder wenn er Angst hat, die Grenzen nicht wahren zu können, er beendet das gemeinsame Baden und wiederholt es nicht, um sich und seine Tochter zu schützen. Wenn das Mädchen aus Neugierde den Penis des Vaters ertastet, liegt ebenfalls kein sexueller Mißbrauch vor. Zieht der Vater danach keine Grenze und läßt sich weiter von dem Kind berühren und sexuell erregen, handelt es sich jedoch um sexuellen 2 Mißbrauch. Zwar liegt von Seiten des Kindes kein sexuelles Interesse vor, jedoch vom Vater. Weiterhin muß gesagt werden, daß sexuelle Gewalt immer zugleich ein Eindringen in die Psyche und den Körper des Kindes ist. „Dabei steht für den Mann neben der sexuellen Befriedigung vor allem die Befriedigung seines Machtanspruchs im Vordergrund.“ (Steinhage 1992, S. 10) Schließlich äußert sich der sexuelle Mißbrauch durch die Ausnutzung der Machtposition gegenüber dem Kind, sowie die Ausübung der körperlichen und der geistigen Überlegenheit gegenüber dem Kind, um sich sexuell zu befriedigen. Der sexuelle Mißbrauch hinterläßt nicht ausschließlich körperliche Verletzungen, sondern auch tiefe Ängste, seelische Schäden und Vertrauensverluste. Der sexuelle Mißbrauch ist in den seltensten Fällen ein einmaliges Ereignis; meist dauert er über einen langen Zeitraum an, teilweise sogar Jahre. 2.2. Sexueller Mißbrauch aus juristischer Sicht Früher wurde der sexuelle Mißbrauch als eine unzüchtige Handlung mit Kindern bezeichnet. „“Unzüchtig“ deshalb, weil sie nicht der Fortpflanzung dienten, gegen die Sittlichkeit, da sie nicht nur die ungestörte geschlechtliche Entwicklung des Kindes, sondern – schlimmer noch – die Sittlichkeit der Gesellschaft gefährdeten.“ (Balzer 1998, S. 16) Mit Mißbrauchsdelikte beschäftigt sich der dreizehnte Abschnitt des Strafgesetzbuches. Seit 1971 gibt es verschiedene Paragraphen zu den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Es sind die Paragraphen 173, 174, 175, 177, 178, 179, 180, 183, 184. §173 beinhaltet den Beischlaf zwischen Verwandten und die Strafe liegt bei zwei bis drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe, und die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Der §174 richtet sich gegen den sexuellen Mißbrauch Abhängiger, und das Strafmaß beträgt bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe, und die Verjährungsfrist beträgt ebenfalls fünf Jahre. Der Gegenstand des §175 sind homosexuelle Handlungen, und diese werden mit einer Haftstrafe mit bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet, und die 3