DE - Interreg Alpenrhein-Bodensee
Transcrição
DE - Interreg Alpenrhein-Bodensee
Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ CCI-Nr. Bezeichnung 2014TC16RFCB024 (Interreg V-A) DE-AT-CH-LI - Germany-AustriaSwitzerland-Liechtenstein (Alpenrhein-BodenseeHochrhein) 1.2 2014 2020 01.01.2014 31.12.2023 Version Erstes Jahr Letztes Jahr Förderfähig ab Förderfähig bis Beschluss der Kommission Nr. Beschluss der Kommission vom Änderungsbeschluss des Mitgliedstaats Nr. Änderungsbeschluss des Mitgliedstaats vom Änderungsbeschluss des Mitgliedstaats in Kraft getreten am vom operationellen AT341 - Bludenz-Bregenzer Wald Programm abgedeckte AT342 - Rheintal-Bodenseegebiet NUTS-Regionen CH033 - Aargau CH040 - Zürich CH051 - Glarus CH052 - Schaffhausen CH053 - Appenzell A. Rh. CH054 - Appenzell I. Rh. CH055 - St. Gallen CH056 - Graubünden CH057 - Thurgau DE136 - Schwarzwald-Baar-Kreis DE137 - Tuttlingen DE138 - Konstanz DE139 - Lörrach DE13A - Waldshut DE147 - Bodenseekreis DE148 - Ravensburg DE149 - Sigmaringen DE272 - Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt DE273 - Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt DE274 - Memmingen, Kreisfreie Stadt DE27A - Lindau (Bodensee) DE27B - Ostallgäu DE27C - Unterallgäu DE27E - Oberallgäu DE DE LI000 - Liechtenstein DE DE 1. STRATEGIE FÜR DEN BEITRAG DES KOOPERATIONSPROGRAMMS ZUR UNIONSSTRATEGIE FÜR INTELLIGENTES, NACHHALTIGES UND INTEGRATIVES WACHSTUM UND ZUR VERWIRKLICHUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN, SOZIALEN UND TERRITORIALEN KOHÄSION 1.1 Strategie für den Beitrag des Kooperationsprogramms zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zur Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts 1.1.1 Beschreibung der Art und Weise, wie das Programm zur Umsetzung der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zur Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts beitragen soll Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 2010 die Strategie Europa 2020 verabschiedet. Die Strategie soll die EU in eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft verwandeln, die durch ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sowie einen ausgeprägten sozialen und territorialen Zusammenhalt gekennzeichnet ist. Sie gibt den Rahmen für die inhaltliche Ausgestaltung der aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) finanzierten Programmen und Maßnahmen für den Zeitraum 2014-2020 vor. Zu den ESI-Fonds gehört auch der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), aus dem das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (ETZ, ehemals Interreg) finanziert wird. Die ETZ strebt mit Hilfe der Interreg-Programme die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Regionen Europas an und hat das Ziel, zu einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung und Integration in den Grenzregionen beizutragen. Neben der inhaltlich ausgerichteten Strategie Europa 2020 hat sich die EU auch makroregionalen, d.h. räumlichen Strategien zugewandt. Für das Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-BodenseeHochrhein)“ sind hier maßgeblich die Donauraum- (EUSDR) und die Alpenraumstrategie (EUSALP) zu nennen, auf die in Abschnitt 4.4 näher eingegangen wird. Die Regionen können unter Beachtung der Vorgaben zur thematischen Konzentration die für ihre Förderstrategie passenden thematischen Ziele auswählen. Durch die Konzentration der Mittel auf weniger Prioritäten soll ihre Wirkung erhöht und der Beitrag der Interreg-Programme zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 für eine intelligente, nachhaltige und integrative Entwicklung der Kooperationsräume verstärkt werden. Für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit müssen mindestens 80 Prozent der EFRE-Mittel auf maximal vier der in Art. 9 VO (EU) 1303/2013 genannten elf thematischen Ziele konzentriert werden. Für die Herleitung und Ermittlung einer geeigneten Strategie für das Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ wurde seit 2012 ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren, begleitet durch eine extern erarbeitete Stärken- SchwächenAnalyse (SWOT-Analyse), und unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den früheren Programmperioden durchgeführt. Den genannten Herausforderungen des Programmgebiets liegen insbesondere die Aussagen der für das Interreg V-Programm erarbeiteten Stärken-Schwächen-Analyse zugrunde. Der Schlussbericht zur Stärken-Schwächen-Analyse vom 04.02.2013 kann auf der Homepage des Programms www.interreg.org unter der Rubrik „Interreg V“ eingesehen werden. Räumliche / Territoriale Situation Das Gebiet des Kooperationsprogramms „Interreg V-A Deutschland-ÖsterreichSchweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ ist der Grenzraum zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz mit dem Bodensee als gemeinsamem Gewässer im Zentrum. Die nationalstaatlichen Grenzen werden überwiegend durch natürliche Grenzen gebildet: Im Osten des Gebietes durch den Gebirgszuges Rätikons, im Rheintal und am Hochrhein durch den Rhein und natürlich durch den Bodensee. Die Grenzziehung am Bodensee weist dabei eine Besonderheit auf, da sie bislang in großen Teilen des Sees nicht festgelegt wurde. Lediglich am Untersee und im Konstanzer Trichter existiert eine staatsvertraglich geregelte Grenzziehung zwischen Deutschland und der Schweiz. Dennoch verstehen die Anrainerländer den Bodensee als eine Art internationales Gewässer, dessen „Verwaltung“ von ihnen in Gemeinschaftsaufgabe erledigt wird. Eine derartige gemeinschaftliche Nutzung eines Binnengewässers ist in Europa einzigartig. Weitere Besonderheiten sind die Exklaven Büsingen (zu Deutschland gehörend, es gilt jedoch überwiegend Schweizer Zoll- und Wirtschaftsrecht) und Kleinwalsertal (zu Österreich gehörend, Zollausschlussgebiet und deutsches Wirtschaftsgebiet). Als große Schwächen und als Entwicklungshindernisse für das Programmgebiet werden allgemein die periphere Lage in den jeweiligen Nationalstaaten - die sich insbesondere in Deutschland durch die Wiedervereinigung nochmals verstärkt hat - und die trennenden Staatsgrenzen empfunden. Die trennende Funktion der Staatsgrenzen wird durch den Bodensee und den Rhein, durch die weitgehend die Grenzen verlaufen, noch verstärkt. Zu Jahresbeginn 2011 lebten im Programmgebiet „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ (noch ohne die neu hinzukommenden Landkreise Lörrach und Ostallgäu sowie der kreisfreien Stadt Kaufbeuren) rund 5,4 Millionen Menschen. Die mittlere Bevölkerungsdichte beträgt etwa 192 Einwohner pro km². Damit liegt das Programmgebiet knapp über der mittleren Bevölkerungsdichte der Schweiz (191) und deutlich über dem EU-Mittel (117), andererseits jedoch unter der mittleren Bevölkerungsdichte Deutschlands (229) (Eurostat 11/2012). Die Bevölkerungszahl im Programmgebiet „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ ist in den vergangenen Jahren insbesondere in den Verdichtungsräumen im Großraum Zürich, am nördlichen Bodenseeufer, im oberen Rheintal oder in der Region St. Gallen kontinuierlich angestiegen. Die aktuellen Bevölkerungsprognosen lassen vermuten, dass das Bevölkerungswachstum in diesen Teilen des Programmgebiets auch in den kommenden Jahren anhalten wird. Die Bevölkerung nahm jedoch nicht in allen Teilregionen des Programmgebiets gleichermaßen zu. Bereits in den vergangenen Jahren konnte in einzelnen Teilregionen, vor allem in den ländlichen Regionen und in verschiedenen Bergregionen, eine Stagnation der Bevölkerung oder sogar ein spürbarer Rückgang festgestellt werden. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen und führt zu zahlreichen Problemen bei der Finanzierung und der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur- und Daseinsvorsorgeeinrichtungen in diesen Räumen. DE 3 DE Wettbewerbsfähigkeit und Innovation Das Programmgebiet „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ zählt zu den leistungsfähigsten Wirtschaftsräumen in Europa. Es ist in großen Teilen eine „Wachstumsregion im Verborgenen“. Zahlreiche global tätige Unternehmen, aber auch eine Vielzahl von „Hidden Champions“ haben ihren Standort in der Region und sind dort stark verankert. Die Wirtschaftsstruktur ist stark durch technologiegetriebene Industrieunternehmen mit hohen Exportanteilen geprägt. Die zahlreichen, oft klein- und mittelständischen HighTech-Unternehmen bieten eine Vielzahl von hochattraktiven Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Das Programmgebiet ist allerdings kein einheitlicher und kein gemeinsamer Wirtschaftsraum. Die nationalstaatlichen Grenzen, insbesondere die EU-Außengrenzen zur Schweiz, und zum Fürstentum Liechtenstein erschweren die grenzüberschreitende Kooperation im Wirtschaftsbereich. Die Wirtschaftsstruktur des Programmgebietes (ohne Landwirtschaft) und auch der einzelnen Teilregionen ist vielschichtig. Vor allem der produzierende Sektor hat sehr unterschiedliche Bedeutung für die einzelnen Teilregionen. Die 'industriellen Zentren' des Programmgebietes liegen in den beiden baden-württembergischen Landkreisen Bodenseekreis und Tuttlingen, wo noch über die Hälfte aller Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe liegt, sowie im Rheintal zwischen Liechtenstein und dem Bodensee. In vielen Teilregionen und insgesamt im Programmgebiet dominiert jedoch der Dienstleistungssektor. Der Tourismus ist für das gesamte Programmgebiet „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ ein wichtiger, für verschiedene Teilregionen sogar der entscheidende Wirtschaftsfaktor. Die größten Tourismusintensitäten weisen der Kanton Graubünden, das Land Vorarlberg und der Landkreis Oberallgäu auf. Aber auch im Bodenseekreis spielt der Tourismus eine wichtige Rolle. Der wirtschaftliche Schwerpunkt des gesamten Programmgebietes liegt unstrittig im Kanton Zürich, der für große Teilgebiete ein wichtiger Entwicklungspol (z.B. die ETH Zürich) ist, von dem starke Impulse ausgehen. Innerhalb des Programmgebietes lassen sich einige sektorale Wirtschaftsschwerpunkte identifizieren. Einzelne Teilregionen weisen mehrere Schwerpunkte auf, aus denen potenziell Nutzungskonflikte resultieren können, etwa zwischen Tourismus und industrieller Entwicklung z.B. am Nordufer des Bodensees oder im Vorarlberger Rheintal. Folgende Schwerpunkte können hier unterschieden werden: • • • • • • Tourismusdestinationen Graubünden, Vorarlberg, Allgäu und Bodensee Dienstleistungszentrum und Metropolitanraum Zürich Industrieregion Rheintal Industrieregion Schussental (Weingarten, Ravensburg, Friedrichshafen) Industrieregion Singen-Schaffhausen Industrieregion Hochrhein Innerhalb dieser Regionen bestehen wiederum Branchenschwerpunkte beziehungsweise industrielle Milieus oder Clusters (z.B. Feinmechanik im Rheintal, Maschinenbau im Schussental oder Chemie am Hochrhein). Diese können wichtige Pole für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Programmgebietes sein. Die Betrachtung der Wirtschaftsstruktur des Programmgebiets „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" zeigt, dass diese einen hohen Anteil an stark wissensbasierten Unternehmen aufweist. Dies gilt auch DE 4 DE für Unternehmen aus Branchen, die in der Regel eine geringe Wissensbasierung aufweisen, aber deren Betriebsteile in der Region jeweils die stark wissensbasierten Elemente umfassen. In weiten Teilen des Programmgebiets „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ besteht eine hohe Wettbewerbsfähigkeit. So etwa im österreichischen Bundesland Vorarlberg, den beiden baden-württembergischen Landkreisen Bodensee und Ravensburg und insbesondere in der Metropolregion Zürich. Ein Beleg dafür ist die Einschätzung des deutschen Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung, dass das Gebiet „BodenseeOberschwaben“ als einen von elf „Wachstumspolen außerhalb der Metropolräume“ einstuft, die sich durch deutlich überproportionales Wirtschaftswachstum auszeichnen. Dennoch taucht der Bodenseeraum, wie auch andere vergleichbare Regionen im allgemeinen wirtschaftspolitischen Fokus nur am Rande auf. Ein Grund kann darin gesehen werden, dass die Region mit Zürich nur am Rande an einem Metropolraum partizipiert und auch über keine zentrale Großstadt als wirtschaftliches Zentrum verfügt. Die festgestellte Wirtschaftsstruktur zeigt, dass die Regionsteile wie Bodensee, Hochrhein oder Rheintal auch ohne metropolitane Zentren prinzipiell gut aufgestellt sind, aber teilweise ein Wahrnehmungsproblem haben. Als Grundlage für die positive Wirtschaftsentwicklung wird die hohe Innovationsfähigkeit der regionalen Wirtschaft angesehen, die sich sowohl durch eine hohe F&E-Tätigkeit in den Betrieben als auch durch eine hohe Umsetzungskompetenz von neuem Wissen in konkrete Produkte und Prozesse auszeichnet. Diese hohe Wissensund Innovationsfähigkeit der Wirtschaft in Teilräumen des Programmgebiets spiegelt sich in einer auch im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohen Anzahl von Patentanmeldungen wider. So befinden sich mit dem Land Vorarlberg, dem Kanton Zürich und der Region Bodensee-Oberschwaben drei Regionen unter den 20 leistungsstärksten Regionen in Europa, was die Zahl der Patentanmeldungen (bezogen auf die Bevölkerungsanzahl) angeht. Auch die jährlichen nationalstaatlichen Erhebungen des European Innovation Scoreboard bestätigen diese Einschätzung. Die vorhandenen Stärken im Bereich der Forschung und Entwicklung und der Innovationsfähigkeit der regional ansässigen Betriebe stellen auch für die Zukunft einen zentralen Erfolgsfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Programmgebiets dar. Es muss allerdings festgehalten werden, dass diese Stärke kaum grenzüberschreitend ausgeprägt ist, d.h. dass der Wissens- und Innovationstransfer über die Grenze relativ schwach ist. Dies rührt daher, dass die KMU stark national orientiert sind, sowohl was Kunden- und Lieferantenbeziehungen anbelangt als auch in Bezug auf die Kontakte zu den Hochschulen. Mit der Internationalen Bodensee-Hochschule verfügt die Programmregion als Forschungs- und Innovationsstandort mit 30 partizipierenden Hochschulen aus vier Ländern über den größten grenzüberschreitenden und hochschulartenübergreifenden Verbund Europas. Sie ist ein Motor für grenzüberschreitende Forschungs- und Innovationsprojekte und fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft. Um die Forschungs- und Wissenschaftslandschaft nachhaltig zu stärken, ist es erforderlich, bestehende Wissenschaftsnetzwerke im Programmgebiet mit Hochschulen, außeruniversitären und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen weiter auszubauen und Impulse für die Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten zu setzen. DE 5 DE Herausforderungen und strategische Ansatzpunkte: Die Stärken in der Region im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung einschließlich des Tourismus werden entsprechend der SWOT-Analyse wie folgt benannt: • Leistungsstarke Regionalwirtschaft in den Teilräumen im nationalen Vergleich. • Zahlreiche Weltmarktführer in speziellen Marktsegmenten haben ihren Standort in der Region. • Stark exportorientierte Wirtschaftsstruktur und sehr innovative Unternehmen im industriellen Bereich. • Ausgeprägte mittelständische Wirtschaftsstruktur mit einem hohen Angebot an qualifizierten Arbeitsplätzen. • Tourismus ist in verschiedenen Teilregionen ein wichtiger Wirtschafts- und Standortfaktor. • Starker Städtetourismus und wichtige Topdestinationen innerhalb der Gesamtregion. • Hohe Potenziale im Natur-, Kultur- und Freizeittourismus. • Viele grenzüberschreitende Kooperationen im Marketing und in der Angebotsvernetzung. Als Schwächen wurden ermittelt: • Kein einheitlicher und kein gemeinsamer Wirtschaftsraum. • Vernetzung zwischen Unternehmen und F&E-Einrichtungen nicht sehr stark ausgeprägt. • Grenzüberschreitend sind die Spezifika der jeweiligen F&E-Einrichtungen nicht oder nur begrenzt bekannt. • Region und die einzelnen Teilregionen werden außerhalb der Region nicht als leistungsfähige Wirtschaftsräume wahrgenommen. • Teils starke saisonale Schwankungen im Tourismusbereich. • Stark unterschiedliche Tourismusstrukturen in den Teilregionen. • Zunehmende Erosion des touristischen Angebots in einzelnen Teilregionen. • Tourismus, vor allem der Tagestourismus, führt an einzelnen Standorten zu Belastungen. • Teilweise zu geringe Ressourcen und Kapazitäten für die Produktgestaltung und vertrieb. Der wirtschaftliche Strukturwandel ist in den größten Teilen des Programmgebiets weitgehend bewältigt. Vor allem in den ländlichen Teilräumen, die mit den Folgen eines weitreichenden Strukturwandels im produzierenden Gewerbe und der Landwirtschaft zu kämpfen haben, besteht jedoch noch Handlungsbedarf. Forschung und Entwicklung sowie eine hohe Innovations- und Umsetzungskompetenz sind die zentralen Grundlagen der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im Programmgebiet. Als Impulsgeber können neben den Metropolregionen Zürich, Stuttgart und München die zahlreichen Universitäten, Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen in der Programmregion fungieren. Es besteht großes Potential, die internationale Wahrnehmung dieses überdurchschnittlich starken grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums durch gemeinsames Auftreten zu steigern. Eine stärkere grenzüberschreitende Vernetzung im Tourismusbereich in Teilräumen mit einem gemeinsamen und vergleichbaren Angebot (wie etwa im Bodenseeraum, auf beiden Seiten des Hochrheins, im Kleinwalsertal oder im Raum Prättigau-Montafon) DE 6 DE kann mit einer übergreifenden strategischen Orientierung und Profilierung zu einer einheitlichen Tourimusdestination weiter ausgebaut werden. In den vergangenen Jahren wurden bereits Grundlagen und gemeinsame Strategien für eine grenzüberschreitende Tourismusentwicklung erarbeitet, auf die weiter aufgebaut werden kann. Insgesamt besteht zwischen den Tourismusregionen im Programmgebiet „Alpenrhein-BodenseeHochrhein“ eine Reihe von vergleichbaren Problemfeldern, in denen es durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu einem erheblichen Wissens- und Innovationsaustausch kommen kann. Potenziale für „Forschung, Innovation und Entwicklung“ bestehen auch im Bereich des Klimaschutzes und im Bereich „Energieeffizienz“ und „Erneuerbare Energien“. Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen für die Zukunft der Menschheit dar. Infolgedessen befasst sich die Internationalen Bodenseekonferenz (IBK), d.h. die Anrainerstaaten und -kantone rund um den Bodensee bereits seit Jahren mit Fragen des Klimawandels und möglichen Anpassungsstrategien. U.a. wurde in den Jahren 2011 bis 2014 ein Interreg IV-Projekt „Klimawandel am Bodensee“ in Kooperation des Instituts für Seenforschung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BadenWürttemberg (LUBW) mit Partnern aus Bayern, Österreich und der Schweiz durchgeführt. An der Universität Zürich befasst sich das Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften mit der interdisziplinären Biodiversitätsforschung als thematischer Schwerpunkt. Hierbei ist zu bedenken, dass die Abnahme der globalen Biodiversität ganz maßgeblich auf die Klimaveränderungen zurückzuführen ist. Die ETH Zürich, die eine der weltweit führenden technisch-naturwissenschaftlichen Hochschulen ist, ist ebenfalls stark mit dem Thema „Klimawandel“ befasst. Unter anderem ist sie Teil der «Climate Knowledge and Innovation Community» (Climate-KIC), eines internationalen Netzwerks aus akademischen Institutionen sowie öffentlichen und privaten Partnern. Ziel des Climate-KIC ist es, wissenschaftliche Grundlagen und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel beziehungsweise zu seiner Vermeidung zu erarbeiten. Breiten Raum nimmt in diesem Zusammenhang auch der Themenkomplex „Energiewende“, d.h. Fragen der stärkeren Nutzung umweltfreundlicher erneuerbarer Energien sowie der Energieeffizienz ein. In diesem Zusammenhang sind die Aktivitäten der Plattform „Klimaschutz und Energie“ der IBK besonders hervorzuheben. Sie setzt die Strategie „Klimaschutz und Energie“ der Regierungschefs der IBK vom 4. Juli 2014 um, in deren Mittelpunkt auch konkrete Forschungs- und Pilotprojekte stehen. So ist etwa als konkretes Interreg V-Projekt ein „Low-Tech-Gebäude“ vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist besonders die Rolle des Energieinstituts Vorarlberg zu erwähnen, dass heute als international renommierte Institution vor allem in Sachen effiziente Energienutzung und nachhaltiges Bauen gilt. Koordinierte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zu einem Ausbau der erneuerbaren Energien sind aber auch in besonderer Weise geeignet, zu einer Verbesserung der Luftqualität beizutragen. Hiervon profitieren nicht nur die Ökosysteme und das Kulturerbe, sondern auch der Tourismus, der maßgeblich auf eine intakte Umwelt und ein geschütztes Kulturerbe angewiesen ist. Beschäftigung und Bildung Das Programmgebiet besitzt ein vielfältiges Arbeitsplatzangebot in den verschiedensten Branchen und Qualifikationsstufen. Die Situation im Arbeitsmarkt ist grundsätzlich positiv zu bewerten, insbesondere verglichen mit den jeweiligen nationalen Zuständen. In fast allen Teilregionen besteht einerseits ein extremer Mangel an qualifizierten DE 7 DE Fachkräften und andererseits eine „Sockelarbeitslosigkeit", das heißt, ein bestimmter Anteil Personen sind nicht oder nur noch schwer auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln. Ein Ausdruck der grenzüberschreitenden Kooperationsmöglichkeiten und beruflichen Perspektiven sind die jährlich ca. 50.000 Grenzgänger, die insbesondere nach Liechtenstein und in die grenznahen Schweizer Kantone einpendeln. Die starke Nachfrage zeigt sich aber nicht nur bei den Grenzgängern, sondern auch bei den Zuzügen: Seit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge ist aufgrund der positiven Arbeitsmarktsituation in der Schweiz ein deutlicher Zuzug von vermehrt hochqualifizierten Arbeitskräften aus Deutschland oder Vorarlberg in die Schweiz oder das Fürstentum Liechtenstein zu beobachten. Die Schweiz stellt nach den USA das wichtigste Auswanderungsland der Deutschen dar. Gerade für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Deutschland und Vorarlbergsind die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein auf Grund des höheren Lohnniveaus attraktive Auswanderungsländer. Für die „Herkunftsländer“ sind mit der Abwanderung vielfältige Folgen verbunden, beispielsweise eine Verschärfung des Fachkräftemangels, ein Ausbleiben von Ertrag der Investitionen in die Ausbildung der Fachkräfte und eine erhebliche Wissens-, Innovationsfähigkeits- und möglicherweise Produktivitätseinbuße für die Wirtschaft. Am 09.02.2014 wurde in der Schweiz die sogenannte Masseneinwanderungsinitiative in einer Abstimmung angenommen. Die Initiative verlangt einen Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik. Sie will die Zuwanderung durch Höchstzahlen und Kontingente begrenzen. Fraglich ist derzeit noch, wie sich der Volksentscheid in der Schweiz über die Zuwanderung auch im Hinblick auf die zahlreichen Übereinkommen der Schweiz mit der EU, die insbesondere die Freizügigkeit von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union in die Schweiz und umgekehrt regeln, für die Programmregion auswirken wird. Für die Programmpartner hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit jedoch trotz dieses Entscheides eine gleichbleibend hohe Bedeutung. Das Programmgebiet verfügt über ein großes Potenzial an Bildungseinrichtungen, insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Auch im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie im Bereich des "Lebenslangen Lernens" gibt es ein vielfältiges Angebot. Im Gegenzugsind im ländlichen Raum und aufgrund wirtschaftsstruktureller Veränderungen Fachbereiche an bestehenden Schulen gefährdet. In der Bodenseeregion gibt es eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Berufsausbildung, an der sich die Bodenseeanrainer- bzw. IBK-Mitgliedsländer und kantone beteiligen. In gewerblichen und handwerklichen Ausbildungen können grenzüberschreitend zertifizierte Auslandspraktika absolviert werden, was durch die Kooperation der Projekte „xchange“ (IBK und Arge Alp) und „Euregio-Zertifikat“ (Oberrheinkonferenz) auch in einem größeren Raum vom Elsass bis Wien und von Baden-Württemberg bis in die Lombardei möglich ist. Sowohl am Alpenrhein als auch am Hochrhein bestehen bilaterale Kontakte zur Abstimmung einzelner Themen der Berufsausbildung. Im Hochschulbereich ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Forschungs- und anderen Kooperationsprojekten sehr intensiv. Allerdings hemmen unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen das Studium über die Grenze hinweg. Im Bodenseeleitbild und im Leitbild der Arge Alp wird eine Aufwertung der Hochschulen und Universitäten durch praxisbezogene Studiengänge gefordert. Herausforderungen und strategische Ansatzpunkte DE 8 DE Die Stärken in der Region in den Bereichen Beschäftigung und Bildung werden entsprechend der SWOT-Analyse wie folgt benannt: • Geringe Arbeitslosigkeit in Teilräumen im Vergleich zur jeweiligen nationalen Situation. • Vielfältiges Arbeitsplatzangebot in den verschiedensten Branchen und Qualifikationsstufen. Sehr gute Ausstattung mit Bildungseinrichtungen, insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen. • Hohe grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitskräfte. Als Schwächen wurden ermittelt: • „Sockelarbeitslosigkeit“ in allen Teilregionen, jedoch in unterschiedlich hoher Ausprägung. • Substantieller Arbeits- und Fachkräftemangel in allen Teilregionen bei gleichzeitig zu beobachtender Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte aufgrund fehlender Arbeitsplätze. • Geringe grenzüberschreitende Nutzung und Transparenz der Bildungsangebote, vor allem im Aus- und Weiterbildungsbereich. • Zunehmende Defizite bei der Ausbildungsnachfrage nach verschiedenen Berufen bzw. Branchen. Die Internationale Bodensee-Hochschule als Zusammenschluss der tertiären Bildungsträger kann weiter grenzüberschreitende Bildungsangebote und Studiengänge entwickeln. Die grenzüberschreitende Nutzung der Angebote ist noch nicht sehr hoch und könnte wesentlich verbessert werden. Mit der EURES-Partnerschaft verfügt ein Großteil des Programmgebietes „AlpenrheinBodensee-Hochrhein“ über eine wichtige Plattform für die Förderung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts, die durch das Interreg-Programm sinnvoll ergänzt werden kann. Grenzüberschreitendes Kooperationspotenzial liegt zudem in der Erarbeitung gemeinsamer Konzepte und Ansätze, um dem Fachkräftemangel mit wirksamen Instrumenten zu begegnen. Umwelt, Energie und (nachhaltiger) Verkehr Das Programmgebiet umfasst einen heterogenen Naturraum in dessen Zentrum der Bodensee mit einer Gesamtfläche von 536 km² liegt. Im Süden reicht das Programmgebiet in Graubünden bis zum nördlichen und inneralpinen Alpenbogen. Nahezu das gesamte Einzugsgebiet des Alpenrheins der Schweiz, Liechtensteins und Österreichs (ca. 6.119 km²) gehören dazu. Das Gebiet hat Anteil an den Voralpen und an dem von Gletscherablagerungen (Molasse) geprägten Alpenvorland. Im Nordwesten reicht das Gebiet bis in den südlichen Schwarzwald und die Baar. Das Hochrheintal mit den Seitentälern von Wutach, Alb, Murg, Sissle und Aare bilden den westlichen Abschluss. Das Programmgebiet zeichnet sich durch ein großes naturräumliches Potenzial von überregionaler Bedeutung aus. Die zahlreichen Natura 2000 bzw. FFH-Schutzgebiete im Programmgebiet zeigen dies deutlich. Hinzu kommt die Funktion des Bodensees als Trinkwasserspeicher von europäischer Bedeutung. An vielen Stellen des Bodensees ist DE 9 DE ein sanierungsbedürftiger Zustand der Ufer- und Flachwasserzone festzustellen. Parallel zur Erarbeitung von Grundlagen für eine grenzübergreifende, einheitliche Bewertung des limnologischen Zustandes der Flachwasserzone wird eine Initiative zur seeweiten Renaturierung der Ufer- und Flachwasserzonen vorbereitet. An Rhein und Bodensee und besonders im Voralpengebiet ist das Thema Schutz vor Naturgefahren von großer Bedeutung. Hier haben zuletzt die Hochwasser im Jahr 2005 große Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsche und Lawinen in weiten Teilen der voralpinen Hügelzone und dem Berggebiet im Allgäu, in Vorarlberg, Liechtenstein und der Ostschweiz verursacht. Auch am Bodensee besteht Handlungsbedarf durch die stark schwankenden Wasserstände mit extremen Hochwassern, aber auch extremen Niedrigwasserständen. Der signifikant sinkende Sommerwasserspiegel des Bodensees verursacht erhebliche Veränderungen in der Vegetation und der Nutzung des Ufers (z.B. der Bootshäfen und -stege) und bedeutet eine latente Gefahr für vorgeschichtliche Bodendenkmäler in der Flachwasserzone. Der Druck auf die Naturräume und auf den Trinkwasserspeicher Bodensee nimmt aufgrund von Siedlungswachstum, Freizeitnutzung und Verkehr im gesamten Programmgebiet stark zu. Die Verkehrssituation in der Region ist unbefriedigend und weist beträchtliche Defizite auf. Auch die Verkehrsbelastungen werden aus regional unterschiedlichen Gründen vielfach als zu hoch empfunden. Einzelne Teilregionen sind in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien im jeweils nationalen Kontext führend. Die Regierungen der IBK-Mitgliedsländer haben sich für eine engere Zusammenarbeit zur Energiezukunft ausgesprochen und 2013 ein entsprechendes grenzüberschreitendes Handlungsprogramm in Auftrag gegeben, welches an die nationalen Stärken und Aktivitäten anknüpft. Herausforderungen und strategische Ansatzpunkte Die Stärken in der Region in den Bereichen Umwelt, Energie und (nachhaltigem) Verkehr werden entsprechend der SWOT-Analyse wie folgt benannt: • Großes naturräumliches Potenzial überregionaler Bedeutung, zahlreiche Natura 2000 bzw. FFH-Schutzgebiete. • Bodensee Trinkwasserspeicher von europäischer Bedeutung. • Hoher Vernetzungsgrad im Natur- und Umweltschutz sowohl der Fachverwaltung, als auch der NGO im Bodensee- und Alpenraum. • Euregio-Tageskarte als ein grenzüberschreitender Tarifverbund für den öffentlichen Verkehr. • Natur- und Kulturraum von europäischer Bedeutung mit historisch gemeinsamen Wurzeln. • Einzelne Teilregionen sind in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien im jeweiligen nationalen Kontext führend. Als Schwächen und Gefahren wurden ermittelt: • Starker Druck auf zahlreiche Naturräume und auf den Bodensee durch Siedlungswachstum, Freizeitnutzung und Verkehr. DE 10 DE • Hoher Druck auf Natur- und Kulturlandschaft aufgrund steigender Siedlungsflächennachfrage. • Schäden durch Naturgefahren, vor allem im voralpinen Bereich und an Gewässern. • Klimawandel (z.B. extreme Wetterlagen, sinkender Bodenseewasserspiegel). • Durch den Ausbau von Verkehrsinfrastruktur geraten Natur- und Landschaftsschutzgebiete zunehmend unter Druck. Umweltschutz und Nachhaltigkeit stellen im Programmgebiet traditionell wichtige Themen der grenzüberschreitenden Kooperation dar und werden auch in Zukunft von großer Bedeutung sein. Hoher Flächenverbrauch, zunehmende Nutzungskonflikte um Landschafts- und Siedlungsräume sowie die Folgen des Klimawandels gefährden die naturräumliche, landschaftliche und kulturelle Vielfalt der Programmregion. Neben dem Erhalt bzw. der Verbesserung der Biodiversität (u.a. Verbesserung der Artenvielfalt und der Landschaftsqualität), auch durch naturverträgliche Hochwasserschutzmaßnahmen, gehört auch die Bewahrung des Natur- und Kulturerbes zu den künftigen Herausforderungen. Die zahlreichen UNESCO-Welterbe-Stätten bieten zudem Potenzial, einen nachhaltigen Tourismus in der Region auszubauen. Eine weitere wichtige Herausforderung ist die Verbesserung der Luftqualität in der Region, die insbesondere durch das hohe Verkehrsaufkommen beeinträchtigt ist. Hier gibt es bereits eine Vielzahl an Ansätzen auf regionaler und lokaler Ebene, um die verkehrsbedingte Luftverschmutzung zu verringern. Hierzu gehören auch der Ausbau sowie die Verbesserung einer nachhaltigen grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastruktur (Schiene, Bodenseeschifffahrt, Infrastruktur für Elektromobilität), um neben Umweltaspekten die Erreichbarkeit der Region und damit die Standortattraktivität zu erhöhen. Insgesamt ist festzuhalten, dass in der EU die schlechte Luftqualität Auslöser von Erkrankungen wie Asthma oder von Atembeschwerden sowie Hauptursache umweltbedingter vorzeitiger Todesfälle ist. Nach Angaben der EU ist die Zahl der Todesopfer aufgrund schlechter Luftqualität höher als die Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr. Die EU hat daher am 18. Dezember 2013 das „Saubere-Luft-Paket“ (Clean Air Package) verabschiedet. Mit diesem Paket zur Verringerung der Luftverschmutzung wurden bestehende Rechtsvorschriften aktualisiert und schädliche Emissionen aus Industrie, Verkehr, Energieerzeugung und Landwirtschaft weiter verringert, um so die negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt weiter zu verringern. Das Paket setzt sich dabei aus drei Teilen zusammen: • Programm „Saubere Luft für Europa“ mit Maßnahmen, durch die sichergestellt wird, dass bestehende Ziele kurzfristig erreicht werden, und mit neuen Luftqualitätszielen für den Zeitraum bis 2030. Das Paket umfasst auch Unterstützungsmaßnahmen zur Senkung der Luftverschmutzung, mit Schwerpunkt auf der Verbesserung der Luftqualität in Städten, der Förderung von Forschung und Innovation sowie der Förderung der internationalen Zusammenarbeit; • überarbeitete Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen mit strengeren nationalen Emissionshöchstmengen für die sechs wichtigsten Schadstoffe; • Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Verringerung der Verschmutzung durch mittelgroße Feuerungsanlagen, wie z. B. Kraftwerke für Straßenblöcke oder große Gebäude sowie kleine Industrieanlagen. DE 11 DE Bereits am 21. Mai 2008 hat die EU die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft erlassen. In ihr wurden vier bisher geltende Luftqualitätsrichtlinien im Sinne einer besseren Rechtsetzung zusammengefasst und an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand im Bereich der Gesundheit angepasst. Diese Richtlinie war und ist ein wichtiger Meilenstein der EU hin zu einer dauerhaften und nachhaltigen Bekämpfung der immer noch hohen Luftverschmutzung. Ihre Ziele sind die Vermeidung und, wo das nicht möglich ist, die Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Die Luftqualitätsrichtlinie wurde in Deutschland u.a. durch eine entsprechende Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in nationales Recht umgesetzt. Auch in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sind trotz der Stärken weitere Anstrengungen notwendig, um mit gesteigerter Energieeffizienz und verstärkter Nutzung erneuerbarer Energiequellen die klima- und energiepolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen. Sowohl das Leitbild der Internationalen Bodenseekonferenz als auch das Konzept der „Energiezukunft Vorarlberg“ oder die Strategie der Hochrheinkommission zur Energieregion Hochrhein enthalten Ansatzpunkte für eine Energiewende auf regionaler Ebene, die in grenzüberschreitender Kooperation weiterentwickelt und umgesetzt werden sollen. Verwaltungszusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement Das gesamte Programmgebiet weist zahlreiche Institutionen auf, die - quasi in allen Lebensbereichen - grenzüberschreitend zusammenarbeiten. Im gesamten Programmgebiet besteht eine langjährige Tradition der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit und es bestehen in allen Teilregionen zahlreiche Institutionen über die Grenzen hinweg. In den vergangenen Jahren haben sich in allen Teilregionen des Programmgebietes grenzüberschreitende Strukturen und klare Dachorganisationen herausgebildet. Diese dominieren dort die Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg klar (z.B. Internationale Regierungskommission Alpenrhein (IRKA), Internationale Bodenseekonferenz (IBK), Hochrheinkommission (HRK)). Diese Zusammenarbeit ist geprägt durch Netzwerkstrukturen mit geringer Formalisierung und einem pragmatischen Ansatz. Es bestehen eingespielte, gut funktionierende und grenzüberschreitende Kooperationen. Dies wird noch erleichtert durch die Tatsache, dass eine hohe Problemkongruenz zwischen den Teilregionen besteht. Grenznachbarschaftliche Kontakte auf der Ebene der Bevölkerung und Gesellschaft werden insbesondere im Rahmen der Kleinprojektefonds, die durch das InterregProgramm gefördert werden, ermöglicht. Hinsichtlich der Raum- und Regionalplanung mangelt es noch an einer Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung vor allem über die nationalstaatlichen Grenzen und über die Länder- und Kantonsgrenzen hinweg. Planerische Defizite bestehen auch im Verkehrsbereich, u.a. bei der grenzüberschreitenden Abstimmung der innerregionalen Verkehrsinfrastruktur, der Anbindungen die überregionalen Zentren und an die Transeuropäischen Netze TEN sowie bei der verkehrlichen Verknüpfung der Oberzentren über die nationalstaatlichen Grenzen hinweg. In anderen Infrastrukturbereichen bestehen ebenfalls grenzbedingte Abstimmungsdefizite, wie zum Beispiel im Gesundheitssektor. DE 12 DE Im Programmgebiet entstehen zunehmend grenzüberschreitende Konflikte im Zusammenhangmit überregional bedeutsamen Verkehrsinfrastruktureinrichtungen, wie etwa die Diskussion um die Flughäfen deutlich zeigt. Herausforderungen und strategische Ansatzpunkte Die Stärken in der Region in den Bereichen der institutionellen Zusammenarbeit und dem grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagement werden entsprechend der SWOT-Analyse wie folgt benannt: • Tradition der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit in allen Teilregionen mit zahlreichen Institutionen. • Netzwerkstrukturen mit geringer Formalisierung als pragmatischer Ansatz. • Eingespielte und gut funktionierende grenzüberschreitende Kooperationen bei konkreten Themen. • Grenzüberschreitende Abstimmung in den Agglomerationsräumen mit der Schweiz. • Herausbildung von „Leitinstitutionen“ für Kooperation bringt Verstetigung (z.B. IBK, HRK, IRKA). Als Schwächen und Gefahren wurden insbesondere ermittelt: • Teils schwache Problemlösungsfähigkeit zum grenzüberschreitenden Interessenausgleich. • Institutionalisierte grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der kleinregionalen Ebene fehlt weitgehend. • Zunehmende (räumliche) Konflikte bei größeren Projekten belasten die grenzüberschreitenden Kooperationsbeziehungen. Die Bereitstellung der Infrastrukturen (Verkehr, Gesundheit, Soziales, Kultur) ist mit hohen Belastungen für die öffentlichen Finanzen verbunden. Für eine effiziente Nutzung dieser öffentlichen Infrastrukturen ist es daher unerlässlich, dass Hemmnisse für eine grenzüberschreitende Nutzung wo möglich abgebaut werden und eine bessere Abstimmung der Angebote angestrebt wird. Eine besondere Herausforderung stellt die Infrastrukturversorgung in den ländlichen Räumen dar, die durch eine stagnierende oder gar rückgehende Bevölkerungsentwicklung betroffen sind. Hier müssen in allen Teilregionen entsprechende Strategien entwickelt werden, wie in diesen Räumen langfristig eine den regionalen Bedürfnissen angemessene Infrastrukturausstattung bereitgestellt werden kann. Ab der Programmperiode 2014-2020 wird das Programmgebiet um den Landkreis Lörrach im westlichen Teil sowie den Landkreis Ostallgäu und die kreisfreie Stadt Kaufbeuren im östlichen Teil erweitert. So ist der Landkreis Lörrach mit zahlreichen funktionalen Beziehungen in Kooperationen entlang des Hochrheins bis zum Bodensee eingebunden, wie beispielsweise in der Hochrheinkommission oder im Regionalverband Hochrhein-Bodensee. Hervorzuheben ist insbesondere auch die enge Verbindung im Bereich der Wirtschaft und Arbeitsverwaltung, wie die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, die Wirtschaftsfördergesellschaft der Landkreise Lörrach und Waldshut (Wirtschaftsregion Südwest GmbH) oder die Arbeitsagentur Lörrach für die Landkreise Lörrach und Waldshut. DE 13 DE Die Landkreise Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu und Unterallgäu sowie die drei kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen stellen aus wirtschaftlicher und raumplanerischer Sicht ebenfalls einen Funktionsraum dar. Diese funktionale Einheit des Raumes manifestiert sich auf vielfältige Weise. In den Bereichen Tourismus, Regionalmanagement und Regionalmarketing sowie Regionalentwicklung arbeiten die politischen Entscheidungsträger und die Gebietskörperschaften seit Jahren eng zusammen (zum Beispiel in der Allgäu GmbH). Die Zusammenfassung der genannten Gebietskörperschaften zu einem Arbeitsmarktbezirk Kempten-Memmingen ist ebenfalls Ausdruck der Homogenität dieses Raumes. Auch die staatliche Raumplanung berücksichtigt die engen funktionalen Verflechtungen dieses Raumes und hat die Landkreise Lindau, Oberallgäu und Ostallgäu sowie die beiden kreisfreien Städte Kaufbeuren und Kempten zum Regionalen Planungsverband Allgäu zusammengeschlossen. Die Erweiterung des Programmgebietes eröffnet somit einen breiten Fächer an Möglichkeiten, die Grenzregion durch eine verstärkte funktionale Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen und gemeinsamen strategischen Planungen weiter zu entwickeln und somit die Attraktivität der Region zu steigern. Wichtige Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Integration sind das gegenseitige Verständnis und die Anerkennung der Kultur, Werte und Meinungen. Durch eine verstärkte Einbeziehung der Zivilgesellschaft soll das grenzüberschreitende bürgerschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger gesteigert werden und damit auch als Hebel für Integration und Entwicklung im gesamten Programmgebiet dienen. Hierzu gehört auch die sachliche und emotionale Einbindung der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhangmit grenzüberschreitenden Konflikten bei größeren (Infrastruktur-) Projekten. Bei der Erarbeitung der Programmstrategie war die Frage leitend, bei welchen thematischen Zielen und Investitionsprioritäten der Mehrwert einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Programmgebiet zur Lösung bestehender Probleme bzw. zur Hebung bisher ungenutzter Potenziale am höchsten ist und die Förderinhalte aufgrund ihrer grenzüberschreitenden Relevanz nicht durch andere Förderprogramme besser abgedeckt werden können. Die gewählten thematischen Ziele sowie die zusätzlichen Investitionsprioritäten wurden von der Programmierungsgruppe zur klaren Fokussierung des Programms zu drei inhaltlichen Prioritätsachsen zusammengefasst: 1. Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung, 2. Umwelt, Energie & Verkehr, 3. Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement. Ergänzend wurde die vierte Prioritätsachse für die Technische Hilfe, mit der die Programmumsetzung finanziert wird, gebildet. Mit den gewählten thematischen Zielen und Investitionsprioritäten leistet das Programm sichtbare Beiträge zur EU-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und deren Kernziele. Maßnahmen zur Förderung der Bildung, Forschung und Entwicklung sowie der regionalen Wettbewerbsfähigkeit werden ebenso gefördert wie Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Energieeffizienz. DE 14 DE Diese Konzentration steht auch im Einklang mit den nationalen Strategien der beteiligten Länder im Programmgebiet der EU. Zudem weist sie auch eine große Deckungsgleichheit mit den Kernbotschaften der Neuen Regionalpolitik der Schweiz auf. Deren Hauptziel ist die Stärkung von Innovation, Wortschöpfungen Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen, was primär in der 1. Prioritätsachse, aber auch in einzelnen Teilbereichen der 2. und 3. Prioritätsachse des Programms seine Entsprechung findet. In der thematischen Konzentration sind zudem auch Anliegen des Regierungsprogramms 2013-2017 des Fürstentums Liechtenstein berücksichtigt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Gründe zur Auswahl der thematischen Ziele und Investitionsprioritäten. 1.1.2 Begründung der Auswahl der thematischen Ziele und der Investitionsprioritäten unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen aus dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen, auf der Grundlage der für das Programmgebiet als Ganzes ermittelten Erfordernisse und der hierfür gewählten Strategie und falls zutreffend zur Überwindung fehlender Verbindungen bei der grenzübergreifenden Infrastruktur, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Ex-ante-Bewertung Tabelle 1: Begründung der Auswahl der thematischen Ziele und der Investitionsprioritäten Ausgewähltes thematisches Ziel DE Ausgewählte Investitionspriorität 01 - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation 1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse 01 - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation 1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung Begründung der Auswahl In der Programmregion bestehen zahlreiche universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Um die bereits hohe Leistungsfähigkeit der Region auch in Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln, sind die Potenziale grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Vernetzung im Forschungsbereich weiter zu fördern und im Sinne eines gemeinsamen Forschungs- und Innovationsraums weiterzuentwickeln. Beitrag zur Leitinitiative 1 „Innovationsunion“ der Europa 2020Strategie. Da die grenzüberschreitende Vernetzung von KMUs mit Forschungseinrichtungen im Programmraum vergleichsweise gering ausfällt, bestehen hier unter Einbindung der regionalen Wachstums- und Innovationsstrategien große Potenziale zur Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung. Beitrag zur Leitinitiative 1 „Innovationsunion“ der Europa 2020- 15 DE Ausgewähltes thematisches Ziel Ausgewählte Investitionspriorität von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklu ng, Technologietransfer, soziale Innovation, ÖkoInnovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendu ngen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien DE 04 - Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft 4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau 06 - Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz 6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Naturund Kulturerbes Begründung der Auswahl Strategie. In der öffentlichen Infrastruktur und im Wohnungssektor, einschließlich dem vorhandenen Gebäudebestand, bestehen trotz zahlreicher, auf nationaler Ebene bereits existierender Maßnahmen im Energiebereich, noch ganz erhebliche Potenziale, den Energieverbrauch zu senken und erneuerbare Energiequellen zu nutzen. Gerade der öffentliche Sektor kann hier durch die grenzüberschreitende Perspektive nationale Maßnahmen sinnvoll ergänzen sowie Synergien nutzen und dadurch auch eine Vorbildfunktion übernehmen. Beitrag zur Leitinitiative 4 „Ressourcenschonendes Europa“ der Europa 2020-Strategie. Die zahlreichen UNESCO-Welterbestätten in der Region sind ein Alleinstellungsmerkmal für den Tourismus. Die ökologisch und ökonomisch nachhaltige Förderung und Inwertsetzung des vorhandenen Natur- und Kulturerbes leisten einen wichtigen Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung sowie für die 16 DE Ausgewähltes thematisches Ziel Ausgewählte Investitionspriorität Begründung der Auswahl regionale Identität im Programmgebiet. Beitrag zur Leitinitiative 4 „Ressourcenschonendes Europa“ der Europa 2020-Strategie. DE 06 - Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz 6d - Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistung en, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur 06 - Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz 6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen (einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnah men 08 - Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte 8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen , Informations- und Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend) Natur und intakte Landschaft sind wichtige weiche Standortfaktoren der Region. Durch Siedlungswachstum, Freizeitnutzung und Verkehr nimmt der Druck auf zahlreiche Naturräume und den Bodensee als Trinkwasserspeicher stark zu. Die Region ist ferner vom Klimawandel und von Naturgefahren betroffen. Beitrag zur Leitinitiative 4 „Ressourcenschonendes Europa“ der Europa 2020-Strategie. Die Verkehrsbelastungen durch den starken Individualverkehr, teilräumlich auch durch den touristischen Verkehr verursacht, aber auch durch den Pendler- und Güterverkehr sind in der Region zu hoch. Der Reduzierung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und damit verbunden auch der Lärmminderung gilt daher besondere Aufmerksamkeit. Beitrag zur Leitinitiative 4 „Ressourcenschonendes Europa“ der Europa 2020-Strategie. In allen Teilräumen des Programmgebiets herrscht ein substanzieller Arbeits- und Fachkräftemangel und gleichzeitig aber auch eine Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte in die umliegenden Metropolregionen, der die Unternehmen gegenwärtig vor massive Probleme stellt. Die Fachkräftesicherung und -anwerbung sowie die bessere Ausschöpfung des Arbeits- und Fachkräftepotenzials in der Programmregion soll diesem Mangel entgegenwirken. Eine gemeinsame grenzüberschreitende Perspektive kann hier einen sichtbaren Mehrwert bringen, der vom Austausch bis hin zu gemeinsamen Initiativen und Projekten reicht. Beitrag zur Leitinitiative 6 „Agenda für neue 17 DE Ausgewähltes thematisches Ziel Ausgewählte Investitionspriorität Begründung der Auswahl Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ der Europa 2020-Strategie. 11 - Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung 11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend) Im gesamten Programmgebiet gibt es zahlreiche Institutionen, die in verschiedenen Bereichen bereits gut grenzüberschreitend zusammenarbeiten. In gewissen Bereichen entstehen jedoch auch grenzüberschreitende Konflikte im Zusammenhang mit überregional bedeutsamen Infrastruktureinrichtungen. Zudem bestehen grenzbedingte Abstimmungsdefizite, z.B. in der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung. Neben der Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit soll das bürgerschaftliche Engagement gesteigert werden. Beitrag zu den Leitinitiativen 2 „Jugend in Bewegung“ und 7 „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut. 1.2 Begründung der Mittelzuweisungen Begründung der Mittelzuweisung (d. h. Unionsunterstützung) für jedes thematische Ziel und – falls zutreffend – jede Investitionspriorität, im Einklang mit den Anforderungen an eine thematische Konzentration und unter Berücksichtigung der Ex-ante-Bewertung Für das Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-SchweizLiechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ stehen in der Förderperiode 2014-2020 EFRE-Mittel in Höhe von insgesamt 39.588.430,- € zur Verfügung. Um eine möglichst hohe Wirksamkeit und Sichtbarkeit der begrenzt zur Verfügung stehenden EUFördermittel in der Programmregion zu erreichen, werden mehr als die von Art. 6 Abs. 1 VO (EU) 1299/2013 geforderten 80 % der Mittel auf vier thematische Ziele konzentriert und die restlichen Mittel einem weiteren thematischen Ziel gewidmet. Ausgangspunkt für die Zuteilung der finanziellen Mittel ist die Einschätzung, bei welchen thematischen Zielen der größte mehrwertschaffende Effekt erreicht werden kann. Mit rd. 11,5 Mio.,- € und einem Anteil je 29 Prozent wird ein großer Teil der EUFördermittel für das thematische Ziel 1 „Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation“ und mit rd. 12 Mio. € und einem Anteil von 30 % das thematische Ziel 6 „Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz“ eingesetzt. DE 18 DE Innovation gehört zu den wichtigsten Prioritäten der EU-Strategie 2020 zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung. Mit der gezielten Förderung von Forschung und Entwicklung sowie Innovation sollen wirksame Beiträge für den Forschungs- und Innovationsraum „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ geleistet werden. Forschung und Entwicklung sowie eine hohe Innovations- und Umsetzungskompetenz sind die zentralen Grundlagen der Wettbewerbsfähigkeit in der Programmregion, die gesichert und ausgebaut werden müssen. Umweltschutz und Förderung der Ressourceneffizienz sind angesichts der regionalen Herausforderungen weitere wichtige Bausteine des Programms. Ein besonderer Schwerpunkt wird hierbei auf Bewahrung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes, auf Erhalt bzw. Verbesserung der Biodiversität, einschließlich naturverträglicher Hochwasserschutzmaßnahmen, sowie auf die Verringerung insbesondere der verkehrsbedingten Luftverschmutzung gelegt. Ein wirksamer und sichtbarer Beitrag soll auch durch Infrastrukturmaßnahmen geleistet werden. Rund 20 Prozent der EU-Fördermittel (ca. 8,1 Millionen Euro) sollen für die Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit in der Grenzregion und für die Steigerung des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements eingesetzt werden. Mit dem thematischen Ziel 11 „Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung“ soll in vielfältiger Weise ein wichtiger Beitrag zur Förderung der grenzüberschreitenden Integration des gesamten Programmgebiets und seiner Teilregionen geleistet werden. Zur Erreichung des thematischen Ziels 4 „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft“ werden rund 3 Millionen Euro (7,44 Prozent) eingesetzt. Der geplante Mitteleinsatz soll regionale und lokale Aktivitäten zur Energiewende in der Weise flankieren, dass die Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen durch grenzüberschreitende Abstimmungen und Pilotprojekte unterstützt wird. Für das thematische Ziel 8 „Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte“ werden rund 2,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die relativ geringe Zuweisung von ca. 5,6 Prozent ist dem Umstand geschuldet, dass einerseits ein substantieller Arbeits- und Fachkräftemangel im gesamten Programmgebiet herrscht, andererseits die Handlungsmöglichkeiten in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit derzeit noch fraglich sind. Ziel der Programmpartner ist es, Impulse in der Grenzregion für die Erarbeitung und Umsetzung von Lösungen für diese gemeinsame Herausforderung, die die positiven Entwicklungsperspektiven der Wirtschaft im Programmgebiet gefährdet, zu setzen. Für die Umsetzung des Programms (Technische Hilfe) sind 7 Prozent der EU-Mittel (rund 2,77 Millionen Euro) eingeplant. DE 19 DE Tabelle 2: Überblick über die Investitionsstrategie des Kooperationsprogramms Priorität sachse 1 EFREUnterstützung (EUR) 13.855.951,00 Anteil (%) der gesamten Unionsunterstützung für das Kooperationsprogramm (pro Fonds) EFRE 35,00% ENI (ggf.) 0,00% Thematisches Ziel/Investitionspriorität/spezifisches Ziel Dem spezifischen Ziel entsprechende Ergebnisindikatoren IPA (ggf.) 0,00% 01 - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation [EI01, EI02, EI3] 1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse 1 - Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten im Programmgebiet 1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien 2 - Steigerung der Forschungs- und Innovationsfähigkeit im Programmgebiet 08 - Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte 8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend) 3 - Verbesserung des Fachkräfteangebotes im Programmgebiet 2 14.845.661,00 37,50% 0,00% 0,00% 04 - Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft [EI04, EI05, EI06, EI07] 4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau 4 - Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor 06 - Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz DE 20 DE Priorität sachse EFREUnterstützung (EUR) Anteil (%) der gesamten Unionsunterstützung für das Kooperationsprogramm (pro Fonds) EFRE ENI (ggf.) Thematisches Ziel/Investitionspriorität/spezifisches Ziel Dem spezifischen Ziel entsprechende Ergebnisindikatoren IPA (ggf.) 6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes 5 - Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes 6d - Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur 6 - Erhalt bzw. Verbesserung der Biodiversität im Programmgebiet 6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen (einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen 7 - Verringerung der Luftverschmutzung, einschließlich der klimaschädlichen Luftverschmutzung 3 8.115.628,00 20,50% 0,00% 0,00% 11 - Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung [EI8, EI9] 11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend) 8 - Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit im Programmgebiet 9 - Steigerung des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements 4 DE 2.771.190,00 7,00% 0,00% 0,00% 10 - Effiziente und erfolgreiche Programmumsetzung 21 [EI10] DE 2. PRIORITÄTSACHSEN 2.A BESCHREIBUNG DER PRIORIÄTSACHSEN, AUSGENOMMEN TECHNISCHE HILFE 2.A.1 Prioritätsachse ID der Prioritätsachse 1 Bezeichnung der Prioritätsachse Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch Finanzinstrumente umgesetzt. Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch auf Unionsebene eingerichtete Finanzinstrumente umgesetzt. Die gesamte Prioritätsachse wird durch von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung umgesetzt. 2.A.2 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie, mehr als ein thematisches Ziel betrifft (ggf.) Die Prioritätsachse 1 wurde sowohl von den nationalen Programmpartnern unter Einbeziehung der Analyse der Interreg III und IV geförderten Projekte wie auch in der Online-Umfrage zur SWOT-Analyse als prioritäres Ziel für die kommende Förderperiode bewertet. Insofern besteht ein breiter Konsens darüber, dass die strategische Ausrichtung auf F&E und Innovation in der Förderperiode 2014 - 2020 eine tragende Rolle spielen soll. Diese strategische Orientierung will bestehende Schwächen (fehlende Vernetzung zwischen Unternehmen und F&E-Einrichtungen insbesondere grenzüberschreitend, fehlendes Image als leistungsfähiger Wirtschaftsraum) reduzieren und die vorhandenen grenzübergreifenden Potenziale (z.B. Universitäten, Hochschulen, wettbewerbsstarke Unternehmen) heben und in Wert setzen. Um diesen Zielen in vollem Umfang gerecht zu werden wird es als notwendig und sinnvoll erachtet, in Prioritätsachse 1 zusätzlich zum thematischen Ziel 1 – Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation – auch das thematische Ziel 8 in seiner spezifischen ETZ-Ausprägung – Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte – zu fördern. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil im gesamten Programmgebiet ein substanzieller Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel besteht und gleichzeitig aber auch eine Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte in die umliegenden Metropolregionen zu beobachten ist, wie in der SWOT festgestellt wird. Die meisten Unternehmen haben demnach Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften. Gerade für die angestrebte Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation (thematisches Ziel 1) DE 22 DE ist es wesentlich, qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu haben – und genau hier setzt die gewählte Investitionspriorität im Ziel 8 mit dem spezifischen Ziel „Verbesserung des Fachkräfteangebots in der Grenzregion“ an. Die Ziele und Maßnahmen der beiden thematischen Ziele sind im Sinne einer komplementären Ergänzung synergetischen Verknüpfung aufeinander bezogen, deshalb ist ihre Bündelung in einer Prioritätsachse sinnvoll. 2.A.3 Fonds und Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung Fonds ERDF Berechnungsgrundlage (gesamte förderfähige Ausgaben oder förderfähige öffentliche Ausgaben) Insgesamt 2.A.4 Investitionspriorität ID der Investitionspriorität 1a Bezeichnung der Investitionspriorität Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse 2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse DE ID des spezifischen Ziels 1 Bezeichnung des spezifischen Ziels Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten im Programmgebiet Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der Unionsunterstützung erreichen möchte Mit diesem Ziel soll die Kooperation zwischen den bereits vorhandenen wissenschaftlichen Einrichtungen und ihren fachlichen Schwerpunkten weiter forciert und unterstützt werden. Durch Zusammenführen der bestehenden Wissenschaftsnetzwerke im Programmgebiet mit Hochschulen, außeruniversitären und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen (beispielhaft in der Internationalen Bodensee-Hochschule verwirklicht) sollen die Forschungskapazitäten und das Innovationspotenzial im Programmgebiet erweitert, der Wissensaustausch intensiviert und 23 DE ID des spezifischen Ziels 1 Bezeichnung des spezifischen Ziels Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten im Programmgebiet Synergien genutzt werden. In der SWOT-Analyse wird darauf hingewiesen, dass im Hochschulbereich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Forschungs- und anderen Kooperationsprojekten zwar intensiv ist, unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen aber hemmend auf grenzüberschreitendes Studieren wirken. Hier sollen Maßnahmen, Initiativen und Projekte entwickelt werden, die die wissenschaftliche Bildung über Grenzen hinweg ermöglichen, erleichtern und verbessern. Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel) Spezifisches Ziel ID EI01 DE 1 - Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten im Programmgebiet Indikator Anteil der grenzüberschreitend aktiven Wissenschaftler/innen (Teilnahme an grenzüberschreitenden Forschungsprojekten, Veröffentlichungen in internationalen Journalen, Teilnahme an intern. Kongressen etc.) an Universitäten und Hochschulen im Programmgebiet Einheit für die Messung Prozent Basiswert Basisjahr 55,00 2014 24 Zielwert (2023) 60,00 Datenquelle Datenerhebung anhand eines Fragenbogens durch die IBH Geschäftsstelle Häufigkeit der Berichterstattung Alle 3 Jahre DE 2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) 2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten Investitionspriorität 1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse Die Maßnahmen sollen darauf abzielen, gemeinsame Forschungskapazitäten zu schaffen. Ein Augenmerk liegt dabei auf der Verbesserung und Intensivierung der Zugänglichkeit zu vorhandenem Wissen und zu vorhandenen Ergebnissen von Forschungsaktivitäten in der Region. Dabei sollen vor allem grenzüberschreitende Forschungsaktivitäten im Vordergrund stehen. Der Internationalen Bodensee-Hochschule kommt hierbei eine besondere Rolle zu, da sie bereits fast alle Hochschulen in der Region miteinander vernetzt. Diese Position soll für die Region gewinnbringend eingesetzt und weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sollen weitere Forschungskooperationen gefördert werden, um die Bekanntheit und Integration der vorhandenen Forschungsinstitutionen in der Region zu stärken. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass die Interventionen als Synergien zum EU-Forschungs- und Innovationsprogramm „Horizont 2020“ betrachtet werden, und damit die Einbeziehung der gesamten regionalen und grenzübergreifenden Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung bis hin zur Markteinführung zum Schwerpunkt haben. Die Synergien werden insbesondere dort gesehen, wo programmübergreifende Kooperationen möglich sind, bzw. dort, wo Ergebnisse aus „Horizont 2020“-Projekten in einen grenzübergreifenden Kontext überführt werden können. Das Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ fühlt sich in besonderer Weise dem Gedanken der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Daher sollen grenzüberschreitende Forschungskooperationen auch in den Bereichen nachhaltige Ressourcennutzung, Energieerzeugung und -nutzung, Umweltschutz und nachhaltige Mobilität gefördert werden. Beispielhafte Maßnahmen: - IBH-Kooperationsprojekte mit gemeinsamen Aktivitäten in Lehre, Forschung sowie Wissens- und Technologietransfer Auf- und Ausbau von grenzüberschreitenden Forschungskooperationen in der Programmregion insbesondere mit hochschulübergreifendem und interdisziplinärem Potential DE 25 DE Investitionspriorität 1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur wissenschaftlichen Bildung und zum Wissensaustausch (Bsp.: Initiativen zur gemeinsamen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Ausbau der grenzüberschreitenden Mobilität in Bachelor- und Masterstudiengängen sowie Doktorat und Weiterbildung, Verbesserung von gemeinsamen Hochschul-Services), grenzüberschreitende Kommunikation und Promotion eines gemeinsamen Innovations- und Forschungsraums. Gefördert werden können insbesondere: Investitionen in grenzüberschreitende Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskapazitäten etwa für - Organisatorische Aufbaumaßnahmen und Personalkosten - Technische Ausstattung wie Geräte und Instrumente Zielgruppen: Universitäre und außeruniversitäre Forschungs- und Technologieeinrichtungen, (Fach)-Hochschulen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in geförderten Einrichtungen, Studierende sowie KMU, die aufgrund ihrer Größe keine oder nur geringe eigene FuE-Kapazitäten vorhalten können. Regionale Konzentration: Für das gesamte Programmgebiet. Begünstigte: DE - Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse - Einzelpersonen 26 DE 2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben Investitionspriorität 1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten. Daher müssen in diesem spezifischen Ziel durch die zu fördernden Projekte die Forschungskapazitäten und das Innovationspotenzial im Programmgebiet erweitert, der Wissensaustausch intensiviert und Synergien genutzt werden. Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien – wie in der vierten Förderperiode – Anwendung finden: • • • • • • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen oder Konzepten Gesicherte Finanzierung Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung. Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen. In Fällen, in denen Großunternehmen Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhalten wird die Verwaltungsbehörde sicherstellen, dass infolge der finanziellen Unterstützung für das Großunternehmen kein signifikanter Arbeitsplatzverlust an anderen bestehenden Standorten des Großunternehmens innerhalb der Union entsteht. DE 27 DE Investitionspriorität 1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse 2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend) Investitionspriorität 1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse Trifft nicht zu. 2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend) Investitionspriorität 1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse Trifft nicht zu. 2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren Investitionspriorität ID DE 1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse Indikator Einheit für die Messung 28 Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung DE Investitionspriorität 1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse ID Indikator Einheit für die Messung Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung CO42 Produktive Investitionen: Zahl der Forschungseinrichtungen, die an grenzübergreifenden, transnationalen oder interregionalen Forschungsvorhaben teilnehmen Organisationen 50,00 Monitoring jährlich POI1 Zahl der grenzüberschreitend aktiven Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Projekt Personen 50,00 Monitoring Jährlich POI2 Zahl unterstützter Forschungskooperationen Zahl der Kooperationen 25,00 Monitoring jährlich 2.A.4 Investitionspriorität ID der Investitionspriorität 1b Bezeichnung der Investitionspriorität Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, ÖkoInnovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien 2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse DE ID des spezifischen Ziels 2 Bezeichnung des spezifischen Ziels Steigerung der Forschungs- und Innovationsfähigkeit im Programmgebiet Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der Unionsunterstützung erreichen möchte Laut SWOT-Analyse besteht ein großes Potential zur Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung. Gerade die grenzübergreifende Zusammenarbeit kann neue Impulse setzen und zu einem grenzüberschreitenden Wissens- und Innovationsaustausch beitragen. Auch im eigens zu diesem Bereich durchgeführten Workshop wurde deutlich, dass in der Kooperation zwischen F&E-Einrichtungen (wie z.B. Hochschulen) und KMU Defizite und Hemmnisse bestehen, die 29 DE ID des spezifischen Ziels 2 Bezeichnung des spezifischen Ziels Steigerung der Forschungs- und Innovationsfähigkeit im Programmgebiet abzubauen sind. So etwa durch auf nationaler Ebene bereits eingesetzte „Technologiescouts“ oder „Innovationsmentoren“, die als Vermittler zwischen F&E-Einrichtung und KMU fungieren, bei der Suche nach der richtigen F&E-Einrichtung unterstützen, Kontakte herstellen, bei Kommunikationsproblemen helfen oder bei Bedarf auch als Projektmanager zur Verfügung stehen. Die grenzüberschreitende Ausweitung derartiger Unterstützungsstrukturen wird angestrebt. Die Förderung grenzüberschreitender Kooperationen zwischen Unternehmen und F&E Einrichtungen sowie zwischen Unternehmen stärkt unmittelbar die innovative Basis der gesamten Region und trägt zur Wettbewerbsfähigkeit des Programmgebiets im globalen Standortwettbewerb bei. Insofern dienen grenzüberschreitende Kooperationen, die Vernetzung der Betriebe und F&E-Einrichtungen der Standortsicherung einerseits, andererseits tragen sie auch dazu bei, dass die Region als eigenständiger leistungsfähiger Wirtschaftsraum wahrgenommen wird und sich ihr Image dementsprechend verbessert. Die SWOT-Analyse zeigt einen deutlichen Handlungsbedarf im F&E-Bereich auf. Es wird festgestellt, dass die Region zwar über eine Vielzahl hoch innovativer Unternehmen und auch über eine Vielzahl von Forschungseinrichtungen verfügt. Die Vernetzung zwischen Unternehmen und F&E-Einrichtungen ist jedoch nicht sehr stark ausgeprägt, vor allem grenzüberschreitend gibt es hier große Defizite. Welche F&E-Einrichtungen im Nachbarland existieren und zu welchen Schwerpunkten dort geforscht wird, ist nicht oder nur sehr begrenzt bekannt. Grenzüberschreitende Forschungskooperationen sind deshalb insbesondere im KMU-Bereich kaum ausgeprägt. In letzter Zeit rücken vermehrt auch die stark zunehmenden persönlichen Dienstleistungen in den Fokus von F&EEinrichtungen. Für die Programmregion ist z.B. der Tourismussektor, der zu den persönlichen Dienstleistungen zählt, ein bedeutender Wirtschaftszweig mit Wachstumspotenzial, mit dem 2012 in der Bodenseeregion ein Gesamtbruttoumsatz in Höhe von 3,8 Milliarden Euro erreicht wurde. Touristische Dienstleistungsunternehmen und Destinationen bieten insoweit ein nicht unerhebliches Feld für zukunftsweisende Forschungsprojekte z.B. zu betriebs- und volkswirtschaftlichen Fragen. Standortgebundene Heraus-forderungen beziehen sich auf Unternehmen und Raum mit gesellschaftlichen, politischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten. Um die Wettbewerbsfähigkeit der zahlreichen Tourismusbetriebe (KMUs) und der Branche insgesamt zu stärken, muss deren Innovationsfähigkeit weiter gestärkt werden, etwa um neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. DE 30 DE ID des spezifischen Ziels 2 Bezeichnung des spezifischen Ziels Steigerung der Forschungs- und Innovationsfähigkeit im Programmgebiet Die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation war bereits in der vergangenen Programmperiode ein sehr wichtiges Handlungsfeld mit zahlreichen Projekten, das sich sehr bewährt hat. Insofern kann in der neuen Periode direkt an die Erfahrungen und Strukturen der Vergangenheit angeknüpft werden, womit eine gewisse Kontinuität in der Abwicklung und Umsetzung von Projekten in dem Bereich zu erwarten ist. Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel) Spezifisches Ziel ID EI02 2 - Steigerung der Forschungs- und Innovationsfähigkeit im Programmgebiet Indikator Forschungs-und Entwicklungsausgaben von Unternehmen im Programmgebiet Einheit für die Messung In 1000 € Basiswert Basisjahr 4.189.196,00 2011 Zielwert (2023) 5.000.000,00 Datenquelle Statistische Landesämter Häufigkeit der Berichterstattung Alle 3 Jahre 2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) 2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten DE 31 DE Investitionspriorität 1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien Die Maßnahmen in diesem Bereich zielen auf die Innovationsfähigkeit insbesondere der Unternehmen in der Region. In diesem Zusammenhang soll auch das Bewusstsein für den gemeinsamen Wirtschaftsraum gestärkt werden, insbesondere die relevanten Wirtschaftsakteure in der Region sollen neue Ansätze zu einer dauerhaften, institutionalisierten Zusammenarbeit entwickeln, um die innovativen Potenziale in der Region auszuschöpfen. Dies soll Unternehmen, insbesondere KMU zu Gute kommen, die gefördert werden, um neue Produkte oder Verfahren zu entwickeln oder zu verbessern. Dieses Maßnahmenbündel zielt darauf ab, die grenzüberschreitenden F&E-Aktivitäten in der Region zu erhöhen. Hierbei liegt ein Augenmerk auf dem systematischen Wissenstransfer zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in der Region. Im Rahmen der Investitionspriorität 1b sollen schwerpunktmäßig unternehmensbezogener F&E Aktivitäten forciert werden. Damit bestehen Anknüpfungspunkte sowohl zum Programm „Horizont 2020“, als auch zu anderen im Rahmen des ERA (European Research Area) aufgelegten Joint Programming Initiatives, die die Zusammenarbeit im Bereich der Forschung mit dem privaten Sektor und den Mitgliedstaaten unterstützen. Das Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ fühlt sich in besonderer Weise dem Gedanken der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Daher sollen grenzüberschreitende Kooperationen zur Steigerung der Forschungs- und Innovationsfähigkeit auch in den Bereichen nachhaltige Ressourcennutzung, Energieerzeugung und -nutzung, Umweltschutz und nachhaltige Mobilität gefördert werden. Beispielhafte Maßnahmen: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren Akteuren in Clustern und Netzwerken (inkl. Technologie- und Kompetenztransfers) Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft in den grenzüberschreitenden funktionalen Räumen des Programmgebiets, inkl. der für die ABH-Region wirtschaftsrelevanten Tourismusbranche - DE Neue Ansätze für die Zusammenarbeit der Wirtschaftsakteure in der Grenzregion 32 DE Investitionspriorität - 1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien Grenzüberschreitende Kooperationen, die die Entwicklung gemeinsamer Aktivitäten der angewandten Forschung und Entwicklung zum Ziel haben Grenzüberschreitende Kooperationen mit dem Ziel, Forschungsergebnisse zur Anwendung zu bringen, um neue technische Lösungen bzw. neue Verfahren zu entwickeln - Partnerschaften zwischen KMU und Forschungseinrichtungen zum Zwecke grenzüberschreitender Entwicklungstätigkeiten. Gefördert werden können insbesondere: Clusterübergreifende Vernetzung sowie Ausbau, Professionalisierung und Internationalisierung von Clustern und Netzwerken durch Veranstaltungen und Schulungen - Durchführung von Kooperationsprojekten zur Entwicklung, Adaptierung und Einführung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren - Unterstützungsleistungen wie Expertisen, Beratungsleistungen, Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema Innovation usw. - Marketing- und Werbeaktivitäten - Konzeptuelle Maßnahmen zur Durchführung von kooperativen F&E-Projekten sowie von Pilotprojekten in den F&E-Einrichtungen - Veranstaltungen, Informationsmaterialien und Medienarbeit Zielgruppen: Unternehmen (z.B. KMU, Tourismusbetriebe), Universitäten, (Fach-)Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Kammern, Cluster-Initiativen, Gebietskörperschaften, Verbände, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. DE 33 DE Investitionspriorität 1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien Regionale Konzentration: Für das gesamte Programmgebiet. Begünstigte: - Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse - Einzelpersonen 2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben Investitionspriorität 1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten. Daher müssen bei diesem spezifischen Ziel die zu fördernden Projekte die Stärkung der Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten insbesondere von Unternehmen in den Vordergrund stellen. Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen DE 34 DE Investitionspriorität 1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien Anwendung finden: • • • • • • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten Gesicherte Finanzierung Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung. Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen. In Fällen, in denen Großunternehmen Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhalten wird die Verwaltungsbehörde sicherstellen, dass infolge der finanziellen Unterstützung für das Großunternehmen kein signifikanter Arbeitsplatzverlust an anderen bestehenden Standorten des Großunternehmens innerhalb der Union entsteht. 2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend) DE 35 DE Investitionspriorität 1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien Trifft nicht zu. 2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend) Investitionspriorität 1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien Trifft nicht zu, 2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren Investitionspriorität ID CO41 DE 1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien Indikator Produktive Investitionen: Zahl der Unternehmen, die an grenzübergreifenden, transnationalen oder Einheit für die Messung Unternehmen Zielwert (2023) Datenquelle 10,00 36 Monitoring Häufigkeit der Berichterstattung jährlich DE Investitionspriorität 1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien ID Indikator Einheit für die Messung Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung interregionalen Forschungsvorhaben teilnehmen POI3 Zahl der geförderten Cluster- und Netzwerkstrukturen Zahl der geförderten Strukturen 2,00 Monitoring jährlich POI4 Zahl neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren auf-grund des unterstützten Projek-tes Zahl der Produkte 4,00 Monitoring jährlich 2.A.4 Investitionspriorität ID der Investitionspriorität 8e Bezeichnung der Investitionspriorität Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend) 2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse ID des spezifischen Ziels 3 Bezeichnung des spezifischen Ziels Verbesserung des Fachkräfteangebotes im Programmgebiet Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der Unionsunterstützung erreichen möchte Ein weiterer für das Programmgebiet sehr relevanter Bereich ist gemäß SWOT-Analyse der Arbeitsmarkt. Die SWOT macht deutlich, dass in allen Teilräumen des Programmgebiets ein substanzieller Arbeits- und Fachkräftemangel herrscht, der die Unternehmen gegenwärtig vor massive Probleme stellt. Gleichzeitig ist aber auch die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte sowie eine nur schwer zu verringernde Sockelarbeitslosigkeit zu beobachten. Ein gut funktionierender Arbeitsmarkt mit einem ausreichend guten Angebot an Arbeits- und Fachkräften ist eine unabdingbare Voraussetzung für die angestrebte Intensivierung einer wissens- und innovationsorientierten Wirtschaft. Die DE 37 DE ID des spezifischen Ziels 3 Bezeichnung des spezifischen Ziels Verbesserung des Fachkräfteangebotes im Programmgebiet Fachkräftesicherung und -anwerbung sowie die bessere Ausschöpfung des Arbeits- und Fachkräftepotenzials in der Programmregion sind deshalb wichtige Kernthemen der Programmstrategie, insbesondere auch im ländlichen Raum. Umso wichtiger ist es, diese Probleme einerseits aufzugreifen und anzugehen und andererseits den Fokus auf jene Bereiche zu richten, in denen keine Konkurrenzsituation herrscht, sondern gemeinsame Problemlagen vorliegen. Die Strategie zielt dabei insbesondere auf die verstärkte Nutzung der Eigenpotenziale in der Region. Hier stehen alle Teilregionen des Programmgebiets vor ähnlichen Problemen. Eine gemeinsame grenzüberschreitende Perspektive kann hier einen sichtbaren Mehrwert bringen, der vom Informations- und Erfahrungsaustausch über arbeitsmarktbezogene Themen zwischen den Ländern (zu Themen, wie Fachkräfte in der Region und im Betrieb gehalten werden können, wie Jugendliche am besten beim Übergang ins Berufsleben unterstützt werden können etc.) bis hin zu gemeinsamen Initiativen und Projekten reicht (z.B. gemeinsame Anstrengungen zur Information und Orientierung in Mangelberufen z.B. im Gesundheits- und Pflegebereich oder im Tourismus, zur Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung, zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zum gesunden und aktiven Altern in der Arbeitswelt etc.). Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel) Spezifisches Ziel ID EI3 DE 3 - Verbesserung des Fachkräfteangebotes im Programmgebiet Indikator Zahl der Fachkräfte (akademisch und beruflich Qualifizierte) im Programmgebiet Einheit für die Messung Personen Basiswert Basisjahr 2.838.771,00 2013 38 Zielwert (2023) 2.900.000,00 Datenquelle Statistische Landesämter, Fachkräftemonitoring Häufigkeit der Berichterstattung alle 3 Jahre DE 2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) 2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten Investitionspriorität 8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend) Die Maßnahmen zielen darauf, das Fachkräfteangebot in der Region zu erhalten und zu verbessern. Insbesondere die Fachkräftesicherung steht hierbei im Mittelpunkt der Bemühungen, da hier ein hohes Potential grenzübergreifender Zusammenarbeit gesehen wird. Gefördert werden auch Maßnahmen, die den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Teilregionen beleben oder weiche Standortfaktoren in der Region positiv beeinflussen. Zu den weichen Standortfaktoren zählen insbesondere das Wohnumfeld, die Umweltqualität, die medizinische Versorgung, das Bildungsangebot, Erholungs-, Kultur- und Freizeitangebot sowie die Einkaufsmöglichkeiten. Mit den Maßnahmen sollen zudem verschiedene Zielgruppen (Jugendliche, Frauen, etc.) der Arbeitsmarktpolitik gezielt angesprochen und gefördert werden. Grenzüberschreitende Aspekte, die in den nationalen ESF-Programmen der EU-Programmpartner nicht ausreichend zum Tragen kommen, sollen hier besonders im Mittelpunkt stehen und so eine sinnvolle Ergänzung auf regionaler Ebene bieten. Beispielhafte Maßnahmen: Austausch über Instrumente, Projekte, best-practices etc. zur Fachkräftesicherung und zur besseren Ausschöpfung der Arbeitskräfte- und Fachkräftepotenziale, insbesondere im ländlichen Raum DE - Maßnahmen zur Sicherung der Standortattraktivität, insbesondere der ländlichen Räume - Integration von Jugendlichen, Frauen, Älteren, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt - Zusammenarbeit bei der dualen/beruflichen Ausbildung 39 DE Investitionspriorität 8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend) - Zusammenarbeit bei der Fort- und Weiterbildung sowie bei Qualifizierungsmaßnahmen - Schaffung von Transparenz bei der Anerkennung von nationalen Aus- und Weiterbildungen - Information und Orientierung zu Mangelberufen im Programmgebiet. Gefördert werden können insbesondere: - Veranstaltungen und Schulungen - Einrichtung und Einsatz von IT-Plattformen - Pilotprojekte - Werbeaktivitäten, Informationsmaterialien und Medienarbeit Zielgruppen: Gebietskörperschaften, Arbeitsagenturen, Unternehmen, insbesondere KMU, Kammern, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Beschäftigte und Arbeitssuchende, insbesondere Jugendliche, Frauen, ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund sowie Studierende und Schülerinnen und Schüler. Regionale Konzentration: Für das gesamte Programmgebiet. Begünstigte: - DE Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse 40 DE Investitionspriorität - 8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend) Einzelpersonen 2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben Investitionspriorität 8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend) Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten. Daher müssen zu fördernde Projekte in diesem spezifischen Ziel einen besonderen Fokus auf Fachkräftesicherung und –anwerbung sowie die bessere Ausschöpfung des Eigenpotentials des Programmgebiets legen. Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien Anwendung finden: • • • • • • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten Gesicherte Finanzierung Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung. Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter DE 41 DE Investitionspriorität 8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend) Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen. In Fällen, in denen Großunternehmen Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhalten wird die Verwaltungsbehörde sicherstellen, dass infolge der finanziellen Unterstützung für das Großunternehmen kein signifikanter Arbeitsplatzverlust an anderen bestehenden Standorten des Großunternehmens innerhalb der Union entsteht. 2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend) Investitionspriorität 8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend) Trifft nicht zu. 2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend) Investitionspriorität 8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend) Trifft nicht zu. 2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) DE 42 DE Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren Investitionspriorität 8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend) ID Indikator Einheit für die Messung Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung CO44 Arbeitsmarkt und Ausbildung: Zahl der Teilnehmer an gemeinsamen lokalen Beschäftigungsinitiativen oder Weiterbildungsmaßnahmen Personen 100,00 Monitoring jährlich CO45 Arbeitsmarkt und Ausbildung: Zahl der Teilnehmer an Projekten zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Chancengleichheit und der sozialen Inklusion über Grenzen hinweg Personen 100,00 Monitoring jährlich CO46 Arbeitsmarkt und Ausbildung: Zahl der Teilnehmer an gemeinsamen Aus- und Weiterbildungsprogrammen zur grenzüberschreitenden Förderung von Jugendbeschäftigung, Bildungsangeboten und Berufsund Hochschulbildung Personen 100,00 Monitoring jährlich 2.A.7. Leistungsrahmen Tabelle 5: Leistungsrahmen der Prioritätsachse Prioritätsachse DE 1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung ID Art des Indikators Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt Einheit für die Messung (ggf.) CO41 O Produktive Investitionen: Zahl der Unternehmen, die an grenzübergreifenden, transnationalen oder Unternehmen Etappenziel für 2018 Endziel (2023) 4 43 10,00 Datenquelle Erläuterung der Relevanz des Indikators (ggf.) Monitoring DE Prioritätsachse ID Art des Indikators 1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt Einheit für die Messung (ggf.) Etappenziel für 2018 Endziel (2023) Datenquelle Erläuterung der Relevanz des Indikators (ggf.) interregionalen Forschungsvorhaben teilnehmen POI2 O Zahl unterstützter Forschungskooperationen Zahl der Kooperationen FI1 F Zertifizierte Ausgaben an die Europäische Kommission mittels Zahlungsantrag der Bescheinigungsbehörde EURO 10 25,00 Monitoring 2500000 19.794.215,00 Monitoring Zusätzliche qualitative Informationen zur Festlegung des Leistungsrahmens 2.A.8 Interventionskategorien Dem Inhalt der Prioritätsachse entsprechende Interventionskategorien, basierend auf einer von der Kommission angenommenen Nomenklatur, und ungefähre Aufschlüsselung der Unionsunterstützung Tabellen 6-9: Interventionskategorien Tabelle 6: Dimension 1 – Interventionsbereich Prioritätsachse 1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung Code DE Betrag (EUR) 44 DE Prioritätsachse DE 1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung 056. Unmittelbar mit Forschungs- und Innovationsaktivitäten verbundene Investitionen in Infrastruktur, Kapazitäten und Ausrüstung von KMU 1.187.653,00 058. Forschungs- und Innovationsinfrastruktur (öffentlich) 2.243.344,00 059. Forschungs- und Innovationsinfrastruktur (privat, einschließlich Wissenschaftsparks) 1.187.653,00 060. Forschungs- und Innovationstätigkeiten in öffentlichen Forschungseinrichtungen und Kompetenzzentren einschließlich Vernetzung 2.243.344,00 061. Forschungs- und Innovationstätigkeiten in privaten Forschungseinrichtungen einschließlich Vernetzung 2.243.344,00 062. Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen, vor allem zugunsten von KMU 1.187.653,00 063. Förderung von Clustern und Unternehmensnetzen, vor allem zugunsten von KMU 1.187.653,00 102. Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige, einschließlich Langzeitarbeitsloser und arbeitsmarktferner Menschen, auch durch lokale Beschäftigungsinitiativen und die Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte 475.061,00 103. Dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt, insbesondere von solchen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, darunter junge Menschen, denen soziale Ausgrenzung droht und die Randgruppen angehören, unter anderem durch die Anwendung der Jugendgarantie 475.061,00 105. Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und der 475.061,00 45 DE Prioritätsachse 1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit 106. Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel 475.061,00 108. Modernisierung der Arbeitsmarkteinrichtungen, wie etwa öffentliche und private Arbeitsverwaltungen, und Verbesserung der Anpassung an den Bedarf des Arbeitsmarkts, einschließlich durch Maßnahmen der Förderung der transnationalen Mobilität der Arbeitskräfte sowie durch Mobilitätsprogramme und die bessere Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und den maßgeblichen Interessenträgern 475.063,00 Tabelle 7: Dimension 2 – Finanzierungsform Prioritätsachse 1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung Code Betrag (EUR) 01. Nicht rückzahlbare Finanzhilfe 13.855.951,00 Tabelle 8: Dimension 3 – Art des Gebiets Prioritätsachse 1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung Code Betrag (EUR) 01. Städtische Ballungsgebiete (dicht besiedelt, Bevölkerung > 50 000) 692.797,00 02. Kleinstädtische Gebiete (mittlere Bevölkerungsdichte, Bevölkerung > 5 000) DE 46 6.927.976,00 DE Prioritätsachse 1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung Code Betrag (EUR) 03. Ländliche Gebiete (dünn besiedelt) 2.078.393,00 07. nicht zutreffend 4.156.785,00 Tabelle 9: Dimension 6 – Territoriale Umsetzungsmechanismen Prioritätsachse 1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung Code Betrag (EUR) 07. Nicht zutreffend 13.855.951,00 2.A.9 Zusammenfassung der geplanten Inanspruchnahme von technischer Hilfe, falls zutreffend einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der administrativen Leistungsfähigkeit der an der Verwaltung und der Kontrolle der Programme beteiligten Behörden und der Begünstigten und falls zutreffend Maßnahmen zur Erhöhung der administrativen Leistungsfähigkeit der entsprechenden Partner, damit sich diese an der Umsetzung der Programme beteiligen können (falls zutreffend) Prioritätsachse: 1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung Trifft nicht zu DE 47 DE . 2.A.1 Prioritätsachse ID der Prioritätsachse 2 Bezeichnung der Prioritätsachse Umwelt, Energie und Verkehr Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch Finanzinstrumente umgesetzt. Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch auf Unionsebene eingerichtete Finanzinstrumente umgesetzt. Die gesamte Prioritätsachse wird durch von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung umgesetzt. 2.A.2 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie, mehr als ein thematisches Ziel betrifft (ggf.) Auch in dieser Prioritätsachse wird im Sinne einer Konzentration eine Investitionspriorität (TZ 6: „Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz“) durch eine weitere Investitionspriorität (TZ4: „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emission in allen Branchen der Wirtschaft“) ergänzt. Diese Ergänzung ist sinnvoll und notwendig, da die Energie-Effizienzmaßnahmen zur Ressourceneffizienz insgesamt beitragen und das Thema der Einsparung von Energie damit stärker betont wird, was wiederum im Sinne der angestrebten nachhaltigen Entwicklung der Region ein wichtiges Element darstellt. 2.A.3 Fonds und Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung Fonds ERDF DE Berechnungsgrundlage (gesamte förderfähige Ausgaben oder förderfähige öffentliche Ausgaben) Insgesamt 48 DE 2.A.4 Investitionspriorität ID der Investitionspriorität 4c Bezeichnung der Investitionspriorität Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau 2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse ID des spezifischen Ziels 4 Bezeichnung des spezifischen Ziels Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der Unionsunterstützung erreichen möchte Die zahlreichen Maßnahmen im Energiebereich, die auf nationaler Ebene bereits existieren, bei näherer Betrachtung aber auch von unterschiedlichen Ansätzen geprägt sind, sollen durch die grenzüberschreitende Perspektive und Pilotprojekte sinnvoll aufeinander abgestimmt und ergänzt werden. Hierdurch und durch sich ergebende Synergieeffekte kann ein Beitrag geleistet werden, die europäischen und nationalen Energieziele in der Programmregion schneller zu erreichen. Energieeffizienzmaßnahmen tragen zudem zur Ressourceneffizienz insgesamt bei. Die Einsparung von Energie stellt auch im Sinne der angestrebten nachhaltigen Entwicklung der Region ein wichtiges Element dar. Die Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor sind auch für die Wettbewerbsfähigkeit in der Region von Bedeutung. Denn für die Entwicklung dieser Maßnahmen sind Interventionen zu Forschung, Entwicklung und Innovation notwendig. Gleichzeitig können Interventionen im Bereich von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien Wettbewerbs- und Standortvorteile generieren. Zudem steigert Energieeffizienz Wachstum und Beschäftigung durch zusätzliche Investitionen, aber auch durch die Einsparung von Energiekosten. Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel) DE 49 DE Spezifisches Ziel ID EI04 4 - Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor Indikator CO²-Emissionen im Programmgebiet Einheit für die Messung 1000 t CO² Äquivalenten Basiswert Basisjahr 33.454,00 2011 Zielwert (2023) 30.000,00 Datenquelle Umweltämter, Stat. Landesämter, Eurostat Häufigkeit der Berichterstattung alle drei Jahre 2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) 2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten Investitionspriorität 4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau Die Maßnahmen in dieser Investitionspriorität verfolgen das Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor zu fördern. In diesem Zusammenhang spielen auch naturbasierte Maßnahmen zunehmend eine wichtigere Rolle. Gerade in Städten führt der Klimawandel zunehmend zu deren Überhitzung mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung und die Energieeffizienz. Dem kann u.a. entgegengewirkt werden durch den Bau von ressourceneffizienten, aus neuen Materialien hergestellten „intelligenten“ Gebäuden mit ökologischen Merkmalen wie begrünten Dächern und Fassaden, die ökologischen, sozialen und gesundheitlichen Nutzen bieten. So sorgen Begrünungen an Gebäuden nämlich nicht nur für ökologische Nischen und Lebensräume für Insekten und Vögel; sie haben vielmehr unmittelbar positive Auswirkungen sowohl auf das Raum- als auch auf das Außenklima. Mit solchen naturbasierten Maßnahmen kann auf den Einbau von technischen Lösungen (z.B. Klimaanlagen) zur Regulierung des Raumklimas verzichtet und damit der Energieverbrauch gedrosselt und Treibhausgase reduziert werden. Im Vordergrund dieser Investitionspriorität steht die Entwicklung grenzüberschreitender Strategien und von Pilotprojekten, um einen Wissens- und Erfahrungsaustauch zu generieren. Da dieser Bereich besonders von innovativen Entwicklungen geprägt ist, ist ein grenzüberschreitender Austausch zur Erhöhung der Wissensbasis in der Region besonders sinnvoll. DE 50 DE Investitionspriorität 4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau Ziel ist auch, durch gemeinsame Abstimmungen, Strategien zu entwickeln, durch die der CO2-Ausstoß in der Region gesenkt werden kann. Gefördert werden daher insbesondere Akteure, die an solchen Strategieentwicklungen beteiligt sind sowie pilothafte Projekte und Vorhaben in der Region. Beispielhafte Maßnahmen: • Entwicklung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Strategien, Pilotprojekten und Vorhaben zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Nutzung erneuerbarer Energien • Grenzüberschreitende Entwicklung und Umsetzung von Strategien für die Implementierung und auszuschließenden Energiemanagementsystemen sowie Abstimmungen vorhandener Instrumente. Maßnahmen in dieser Investitionspriorität verfolgen das Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor zu fördern. Im Vordergrund steht die Entwicklung grenzüberschreitender Strategien und Pilotprojekte, um einen Wissens- und Erfahrungsaustauch zu generieren. Da dieser Bereich besonders von innovativen Entwicklungen geprägt ist, ist ein grenzüberschreitender Austausch zur Erhöhung der Wissensbasis in der Region besonders sinnvoll. Ziel ist auch, durch gemeinsame Abstimmungen, Strategien zu entwickeln, durch die der CO2-Ausstoß in der Region gesenkt werden kann. Gefördert werden daher insbesondere Akteure, die an solchen Strategieentwicklungen beteiligt sind sowie pilothafte Projekte in der Region. Beispielhafte Maßnahmen: • Entwicklung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Strategien, Pilotprojekten und Vorhaben zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Nutzung erneuerbarer Energien • Grenzüberschreitende Entwicklung und Umsetzung von Strategien für die Implementierung und Verbesserung von Energiemanagementsystemen sowie Abstimmungen vorhandener Instrumente. Gefördert werden können insbesondere: • Erarbeitung von Strategien, Planungen, Expertisen • Durchführung von Pilotprojekten DE 51 DE Investitionspriorität 4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau • Informationsmaterialien und Medienarbeit Zielgruppen: Gebietskörperschaften, Energieagenturen und –institute, Regionalverbände, Interessenvertretungen, NPOs, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, einheimische Bevölkerung und Unternehmen. Regionale Konzentration: Für das gesamte Programmgebiet. Begünstigte: • Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse • Einzelpersonen 2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben Investitionspriorität 4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten. Daher müssen die im Rahmen dieses spezifischen Ziels zu fördernden Projekte die Energieeffizienz steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor fördern. DE 52 DE Investitionspriorität 4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien Anwendung finden: • • • • • • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten Gesicherte Finanzierung Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung. Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen. 2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend) Investitionspriorität 4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau Trifft nicht zu. 2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend) DE 53 DE Investitionspriorität 4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau Trifft nicht zu. 2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren Investitionspriorität 4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau ID Indikator Einheit für die Messung CO34 Verringerung von Treibhausgasemissionen: Geschätzter jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen in Tonen CO2-Äq. POI5 Zahl der Kooperationen, die verbesserte Umweltbedingungen zur Folge haben Zahl der Kooperationen POI6 Zahl gemeinsam erarbeiteter Strategien im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien Zahl der Strategien Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung 1.500,00 Monitoring jährlich 15,00 Monitoring jährlich 4,00 Monitoring jährlich 2.A.4 Investitionspriorität DE ID der Investitionspriorität 6c Bezeichnung der Investitionspriorität Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes 54 DE 2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse ID des spezifischen Ziels 5 Bezeichnung des spezifischen Ziels Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der Unionsunterstützung erreichen möchte Das Programmgebiet ist reich an natürlichen und kulturellen Ressourcen. Auf Grund seiner überragenden Bedeutung ist das Natur- und Kulturerbe primär um seiner selbst willen nachhaltig zu erhalten und zu stärken. Es ist aber auch untrennbar mit der Lebensqualität der Bevölkerung verknüpft und Teil der ökonomischen Lebensgrundlage. Das Natur- und Kulturerbe stellt daher mit seiner identitätsstiftenden Wirkung einen wichtigen weichen Standortfaktor und eine wesentliche Dimension der hohen Lebensqualität in der Region dar. Es ist deshalb im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in Wert zu setzen. Auch der Tourismus, der ein zentraler Wirtschaftsbereich im Programmgebiet ist, ist auf ein intaktes Natur- und Kulturerbe angewiesen. In der SWOT-Analyse werden die zahlreichen UNESCO-Weltkulturerbestätten in der Region als Alleinstellungsmerkmal für den Tourismus identifiziert. Diese Chance gilt es optimal zu nutzen. Eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit findet im Tourismus vor allem auf Projektebene und zum Teil auf institutioneller Ebene statt (z.B. Bodenseetourismus). Bislang wenig grenzüberschreitend ausgerichtet sind laut SWOT der Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie der Wissenstransfer über nationalstaatliche Grenzen hinweg. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in diesen Bereichen sollte forciert, bestehende kooperative Ansätze ausgebaut und verstärkt ein gemeinsames Destinationsmanagement angestrebt werden. Das gemeinsame Natur- und Kulturerbe kann dabei als gemeinsame Klammer für die kooperativen Aktivitäten fungieren. In diesem Zusammenhang liefert auch die Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus der EU-Kommission (EU-KOM (2007) 621) wichtige Orientierungspunkte unter anderem im Hinblick auf die größten Herausforderungen für nachhaltigen Tourismus. Zu diesen zählen insbesondere: • • • • • die Erhaltung natürlicher und kultureller Ressourcen die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, der Verkehrsbelastungen und der Umweltverschmutzung die Verringerung der Saisonabhängigkeit der Nachfrage ein barrierefreier Tourismus und die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze im Tourismus. Maßnahmen, die zur Steigerung der Attraktivität des Programmgebiets sowohl als Lebensraum für die einheimische Bevölkerung als auch als Urlaubsdestination beitragen, sind auch kohärent zu den Zielsetzungen in der Prioritätsachse 1, wo DE 55 DE ID des spezifischen Ziels 5 Bezeichnung des spezifischen Ziels Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes ebenfalls das Image der Region als Wirtschaftsstandort gefördert werden soll. Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel) Spezifisches Ziel ID EI05 5 - Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes Indikator Zahl der Besucherinnen und Besucher des Natur- und kulturellen Erbes im Programmgebiet Einheit für die Messung Personen Basiswert Basisjahr 3.061.792,00 2013 Zielwert (2023) 3.100.000,00 Datenquelle Erfassung der Besucher von Weltkulturerbestätten Häufigkeit der Berichterstattung alle drei Jahre 2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) 2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten Investitionspriorität 6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes Die ABH-Region besitzt hohes kulturelles und naturräumliches Potential, das es durch gemeinsame grenzüberschreitende Maßnahmen und Aktivitäten zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt. Das Programmgebiet ist zudem stark touristisch geprägt, die Teilregionen sind bereits sehr stark in der Vermarktung des Natur- und Kulturerbes. Ein Fokus liegt auch auf der gemeinsamen strategischen Entwicklung und Positionierung der ABH-Region. Daher sollen vor allen Dingen grenzüberschreitende, kooperative Ansätze gefördert werden, die den Wissenstransfer unterstützen bzw. auf die Entwicklung nachhaltiger Tourismusangebote zielen. Hierzu gehört auch, der einheimischen Bevölkerung den Zugang zum Natur- und Kulturerbe zu ermöglichen und damit die DE 56 DE Investitionspriorität 6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes regionale Identifikation zu stärken. Beispielhafte Maßnahmen: - Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Strategien und Aktivitäten Wissenstransfer, Vernetzung und Entwicklung von Produkten (einschl. Dienstleistungen) und Konzepten zum Natur- und Kulturerbe im Programmgebiet insbesondere für einen nachhaltigen und sanften Tourismus, einschließlich der Vermarktung Maßnahmen und Kooperationen, um den Zugang aller zum Natur- und Kulturerbe zu ermöglichen, einschließlich der Digitalisierung und OnlineStellung des Kulturerbes Gefördert werden können insbesondere: - Erstellung von Konzepten, Planungen und Studien sowie konkrete Umsetzungsmaßnahmen - Marketing- und Werbeaktivitäten sowie Beratungsleistungen - Infrastruktur und sonstige Investitionen - Digitalisierung und Erstellung von Objekt-Portalen Zielgruppen: Einheimische Bevölkerung und Touristen, Tourismusorganisationen, kulturelle Einrichtungen, Gebietskörperschaften, Interessenvertretungen Regionale Konzentration: DE 57 DE Investitionspriorität 6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes Für das gesamte Programmgebiet Begünstigte: - Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse - Einzelpersonen 2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben Investitionspriorität 6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten. Daher müssen in diesem spezifischen Ziel die zu fördernden Projekte zur Erhaltung und In-Wert-Setzung des Natur- und Kulturerbes beitragen. Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien Anwendung finden: • • • • • • DE Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten Gesicherte Finanzierung Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern 58 DE Investitionspriorität 6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes und Frauen und Nichtdiskriminierung. Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen. 2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend) Trifft nicht zu 2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend) 2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend) Investitionspriorität 6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes Trifft nicht zu. 2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend) Investitionspriorität 6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes Trifft nicht zu. DE 59 DE Investitionspriorität 6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes 2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren Investitionspriorität 6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes ID Indikator Einheit für die Messung Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung POI7 Zahl neuer Produkte zur Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes Zahl der Produkte 20,00 Monitoring jährlich POI8 Zahl unterstützter Natur- und Kulturerbe-Einrichtungen Zahl der Einrichtungen 20,00 Monitoring jährlich 2.A.4 Investitionspriorität ID der Investitionspriorität 6d Bezeichnung der Investitionspriorität Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur 2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse DE ID des spezifischen Ziels 6 Bezeichnung des spezifischen Ziels Erhalt bzw. Verbesserung der Biodiversität im Programmgebiet Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der Unionsunterstützung erreichen Die Biodiversitätsstrategie der EU sieht vor, dass bis ins Jahr 2020 u.a. wirksame Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Natur (Lebensräume und Arten) sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Ökosysteme und 60 DE DE ID des spezifischen Ziels 6 Bezeichnung des spezifischen Ziels Erhalt bzw. Verbesserung der Biodiversität im Programmgebiet möchte Ökosystem-dienstleistungen unter Einbezug von grüner Infrastrukturen getroffen, eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sichergestellt und invasive gebietsfremde Arten bekämpft werden. Der Druck auf die Naturräume und den Trinkwasserspeicher Bodensee nimmt laut SWOT-Analyse aufgrund von Siedlungswachstum, Freizeitnutzung und Verkehr im gesamten Programmgebiet stark zu. Dies führt zur Veränderung der Biodiversität bzw. zum Verlust von Lebensräumen von Fauna und Flora. Auch wird der Lebensraum Bodensee zunehmend von gebietsfremden Tierarten (sog. Neozoen) besiedelt. Die geförderten Maßnahmen sollen daher zum Schutz der biologischen Vielfalt und insbesondere der Artenvielfalt ebenso beitragen wie zur Vernetzung von Lebensräumen, die für viele Tierarten von zentraler Bedeutung sind. Auch der Moorschutz hat eine große Bedeutung für die zahlreichen an nährstoffarme Feucht-lebensräume angepassten und oft stark gefährdeten Arten. Moore tragen zudem dazu bei, die Grundwasserqualität zu erhalten und einen ausgeglichenen Landschaftswasserhaushalt zu gewährleisten. Des Weiteren leisten sie einen enormen Beitrag zur Verminderung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase und somit zur Erreichung nationaler und europäischer Klimaziel. Ferner ist für Rhein und Bodensee und besonders im Voralpengebiet das Thema Schutz vor Naturgefahren (Hochwasser, Erdrutsche, Lawinen etc.), auch bedingt durch den Klimawandel, von großer Bedeutung. Am Bodensee besteht zudem Handlungsbedarf durch die stark schwankenden Wasserstände mit extremem Hochwasser, aber auch extremen Niedrigwasserständen. Unter dieser Priorität sollen daher auch Maßnahmen zum Schutz gegen Naturgefahren gefördert werden. Die Programmpartner sind sich mit Blick auf die Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020 einig, im Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-BodenseeHochrhein)“ Maßnahmen zu fördern, die die Folgen von Klimaereignissen wie Hochwasser zuförderst mit „grüner Infrastruktur“ (GI) bewältigen. Falls zur Risikoprävention erforderlich, kann jedoch auch graue Infrastruktur zum Tragen kommen. GI wie funktionelle Überschwemmungsgebiete, Auenwälder und Schutzwälder in Berggebieten ist heute ein wesentliches Element des Naturschutzes, das zum Schutz von Ökosystemen, ihren Leistungen und der biologischen Vielfalt beiträgt. Intakte Umweltsysteme sind entscheidende Faktoren für eine Sicherung stabiler klimatischer Verhältnisse und Grundlage der Biodiversität. 61 DE Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel) Spezifisches Ziel ID EI06 6 - Erhalt bzw. Verbesserung der Biodiversität im Programmgebiet Indikator Fläche der Habitate, die dem Erhalt und der Verbesserung der Biodiversität dienen Einheit für die Messung Hektar Basiswert Basisjahr 592.886,00 2014 Zielwert (2023) 600.000,00 Datenquelle Umweltämter, Statistikämter Häufigkeit der Berichterstattung alle drei Jahre 2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) 2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten Investitionspriorität 6d - Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur Der Erhalt bzw. die Verbesserung der Biodiversität in der Region trägt wesentlich zum Erhalt der Programmregion als attraktiver Lebensraum bei. Gerade Fragen des Natur- und Artenschutzes lassen sich in besonders wirksamer Weise grenzübergreifend lösen, hier bietet sich eine Reihe von Maßnahmen an. Die Entwicklung gemeinsamer Instrumente, Maßnahmen und Strategien und die Förderung des grenzüberschreitenden Wissens- und Erfahrungsaustauschs sind ebenfalls Gegenstand dieser Investitionspriorität. Ökosystem- bzw. naturbasierte Strategien und Maßnahmen sind tragfähige und sehr wirksame Instrumente zum Schutz und zur Verbesserung der Biodiversität. Mit neuen innovativen Ansätzen im Bereich der grünen Infrastruktur sollen Maßnahmen, falls erforderlich auch in Kombination mit grauer Infrastruktur, dazu beitragen, die Anpassungskräfte der Natur zu mobilisieren, das Risiko von Naturgefahren zu verringern um so den Erhalt von intakten Ökosystemen zu gewährleisten. Beispielhafte Maßnahmen: • Lebensraum-, Boden- und Artenschutzprojekte (z.B. zum Schutz von Mooren) sowie sonstige Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt (z.B. Bau von Schutzanlagen für Amphibien) • Erarbeitung gemeinsamer Projekte in den Bereichen Wasserwirtschaft, Naturerfahrung und -schutz, Land-, Forst- und Fischwirtschaft, DE 62 DE Investitionspriorität 6d - Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur einschließlich deren Umsetzung Maßnahmen zur Sicherung des Bodensees als Trinkwasserspeicher und als Fischgrund • Maßnahmen zum Schutz des Grundwasserkörpers im Rheintal und ähnlichen Siedlungsräumen vor Schadstoffeinträgen • Ökologische Netzwerke zur Abstimmung und Schaffung grenzüberschreitender grüner Infrastruktur • Risikoanalysen, Planung, Abstimmung und Umsetzung von naturverträglichen Hochwasserschutzmaßnahmen einschließlich der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und der Renaturierung von Auenwäldern Gefördert werden können insbesondere: • • • • • Erstellung von Konzepten, Expertisen, Planungen, Kartierungen und Machbarkeitsstudien Durchführung von Pilotprojekten Aufbau von Datenbanken, Monitoring- und Informationssystemen Errichtung von grüner Infrastruktur Errichtung von Infrastruktur zum Erhalt der biologischen Vielfalt (z.B. Bau von Schutzanlagen an Straßen für Amphibien) Zielgruppen: Einheimische Bevölkerung, Gebietskörperschaften, Stiftungen, Verbände und Interessenvertretungen, Unternehmen (insbesondere KMU). Regionale Konzentration: Für das gesamte Programmgebiet. Begünstigte: • Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse • Einzelpersonen DE 63 DE 2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben Investitionspriorität 6d - Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten. Daher müssen die in diesem spezifischen Ziel zu fördernden Projekte dem Schutz der biologischen Vielfalt, dem Schutz vor Naturgefahren bzw. der nachhaltigen Sicherung der Ökosysteme dienen. Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien Anwendung finden: • • • • • • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten Gesicherte Finanzierung Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung. Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen. 2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend) DE 64 DE Investitionspriorität 6d - Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur Trifft nicht zu. 2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend) Investitionspriorität 6d - Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur Trifft nicht zu. 2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren Investitionspriorität ID DE 6d - Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur Indikator Einheit für die Messung CO23 Natur und Biodiversität: Fläche der Habitate, die für Zwecke eines besseren Erhaltungszustands unterstützt werden Hektar POI9 Zahl der umgesetzten Kooperationsprojekte, die dem Erhalt der Biodiversität dienen Zahl der Projekte 65 Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung 50.000,00 Monitoring jährlich 5,00 Monitoring jährlich DE 2.A.4 Investitionspriorität ID der Investitionspriorität 6e Bezeichnung der Investitionspriorität Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen (einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen 2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse ID des spezifischen Ziels 7 Bezeichnung des spezifischen Ziels Verringerung der Luftverschmutzung, einschließlich der klimaschädlichen Luftverschmutzung Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der Unionsunterstützung erreichen möchte Unter diesem spezifischen Ziel sollen insgesamt Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung bzw. zur Verbesserung der Luftqualität gefördert werden. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt insgesamt ist es von besonderer Bedeutung, den Ausstoß von Schadstoffen an der Quelle zu bekämpfen und effiziente Maßnahmen zur Emissionsminderung zu ermitteln und auf lokaler, nationaler und grenzüberschreitender Ebene anzuwenden. Das von der Luftverschmutzung ausgehende Risiko realisiert sich nicht nur in städtischen Gebieten, sondern bedroht auch die Vegetation und natürliche Ökosysteme in ländlichen Gebieten. Insoweit erfolgt eine Bezugnahme auf die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Im besonderen Fokus stehen Maßnahmen zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung. Es wird damit eine Leitaktion für den EFRE aus dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen aufgegriffen: „Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung, insbesondere Programme für die Nachrüstung oder den Austausch von Busflotten, Anreizprogrammen für saubereren Verkehr, bessere Infrastruktur für öffentliche Verkehrsmittel und Förderung alternativer Verkehrsmodelle“. Bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen städtischen/regionalen Entwicklung sowie zur Entwicklung und Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur und Logistik/Verkehrsplanung und Verbindungsleitungen werden ein jeweils gegebenenfalls bestehender Plan zur Verbesserung der Luftqualität (Richtlinie 2008/50/EG) bzw. ein gegebenenfalls bestehender Lärm-Plan (Richtlinie 2002/49/EG) durch geeignete Instrumentarien (wie etwa einen Plan für nachhaltige Mobilität) berücksichtigt, damit Synergie und Kohärenz der Maßnahmen gewährleistet sind. DE 66 DE ID des spezifischen Ziels 7 Bezeichnung des spezifischen Ziels Verringerung der Luftverschmutzung, einschließlich der klimaschädlichen Luftverschmutzung Durch die Förderung von Maßnahmen zur besseren Verkehrserschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und alternativen Verkehrsmodellen kann das Interreg V-Programm einen Beitrag zu messbarer Verringerung der Luftverschmutzung leisten. Nicht zu übersehen ist aber auch der integrative Beitrag des Verkehrs im Grenzgebiet, da gerade der Verkehr Menschen und Orte über Grenzen hinweg verbindet. Die Programmpartner sind sich einig, dass Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen durch den Verkehr und in diesem Zusammenhang zur Optimierung des Verkehrssystems, auch durch die Entwicklung umweltfreundlicher Verkehrssysteme mit geringen CO2-Emissionen, abgedeckt werden. Im Vordergrund der verkehrlichen Maßnahmen stehen die Verringerung der Luftverschmutzung und die Verbesserung der Umweltqualität. Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel) Spezifisches Ziel ID EI07 7 - Verringerung der Luftverschmutzung, einschließlich der klimaschädlichen Luftverschmutzung Indikator Feinstaubimmissionen im Programmgebiet (PM10) Einheit für die Messung Mikrogramm je m3 Basiswert Basisjahr 18,00 2013 Zielwert (2023) 17,00 Datenquelle Landesämter für Umwelt, Eurostat Häufigkeit der Berichterstattung alle drei Jahre 2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) 2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten DE 67 DE Investitionspriorität 6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen (einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen Vor dem Hintergrund der Analyse zur Verkehrssituation in der Region werden in dieser Investitionspriorität schwerpunktmäßig Maßnahmen gefördert, die zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung beitragen, incl. der klimaschädlichen Luftverschmutzung. Mit den Maßnahmen soll auch den Defiziten in der Abstimmung der Verkehrsentwicklung in der Region begegnet und so die Qualität vor allen Dingen des öffentlichen Personenverkehrs verbessert werden. Die Verbesserung des Mobilitätsmanagements trägt wiederum zur Verbesserung der CO2-Bilanz in der Region bei. Darüber hinaus ist Raum auch für anderweitige Maßnahmen, die in Bezug zur Luftqualitätrahmenrichtlinie (2008/50/EG) stehen und zu einer verbesserten Luftqualität beitragen, wie etwa Maßnahmen zur Überwachung und Bewertung der Luftqualität einschließlich der Ablagerung von Schadstoffen. Ebenso können Maßnahmen gefördert werden, die geeignet sind, die Belastung mit Luftschadstoffen wie Feinstaub und NO² zu verringern. Beispielhafte Maßnahmen: • • • • • • • Sammlung, Austausch und Verbreitung von Daten und Informationen über die Luftqualität Schadstoffminderungsmaßnahmen im Anlagenbereich und der Landwirtschaft Elektrifizierung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs Grenzüberschreitende Angebotskonzepte im öffentlichen Verkehr, einschließlich der Nutzung seequerender Verbindungen Entwicklung einer grenzüberschreitenden Elektromobilitätsstrategie und Umsetzung von Maßnahmen Konzepterarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung durch die Bodenseeschifffahrt Maßnahmen zur Förderung des Langsamverkehrs Gefördert werden können insbesondere: • • • • • Erstellung von Konzepten, Planungen, Expertisen, Machbarkeitsstudien, Beratungsleistungen Infrastruktur und sonstige Investitionen Technische Ausstattung Marketing- und Werbeaktivitäten Veranstaltungen Zielgruppen: DE 68 DE Investitionspriorität 6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen (einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen Gebietskörperschaften, Verkehrsbetriebe, Regionalverbände, Interessenvertretungen, einheimische Bevölkerung und Touristen Regionale Konzentration: Für das gesamte Programmgebiet. Begünstigte: - Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse - Einzelpersonen 2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben Investitionspriorität 6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen (einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten. Daher müssen die in diesem spezifischen Ziel zu fördernden Projekte der Verringerung der Luftverschmutzung dienen. Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien Anwendung finden: • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen • Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden DE 69 DE Investitionspriorität • • • • 6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen (einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten Gesicherte Finanzierung Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung. Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen. 2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend) Investitionspriorität 6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen (einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen Trifft nicht zu. 2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend) Investitionspriorität 6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen (einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen Trifft nicht zu. DE 70 DE 2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren Investitionspriorität 6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen (einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen ID Indikator Einheit für die Messung CO34 Verringerung von Treibhausgasemissionen: Geschätzter jährlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen in Tonen CO2-Äq. POI5 Zahl der Kooperationen, die verbesserte Umweltbedingungen zur Folge haben Zahl der Kooperationen Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung 1.500,00 Monitoring jährlich 15,00 Monitoring jährlich 2.A.7. Leistungsrahmen Tabelle 5: Leistungsrahmen der Prioritätsachse Prioritätsachse DE 2 - Umwelt, Energie und Verkehr ID Art des Indikators Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt Einheit für die Messung (ggf.) CO23 O Natur und Biodiversität: Fläche der Habitate, die für Zwecke eines besseren Erhaltungszustands unterstützt werden Hektar Etappenziel für 2018 20000 71 Endziel (2023) 50.000,00 Datenquelle Erläuterung der Relevanz des Indikators (ggf.) Monitoring DE Prioritätsachse 2 - Umwelt, Energie und Verkehr ID Art des Indikators Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt Einheit für die Messung (ggf.) POI5 O Zahl der Kooperationen, die verbesserte Umweltbedingungen zur Folge haben Zahl der Kooperationen FI1 F Zertifizierte Ausgaben an die Europäische Kommission mittels Zahlungsantrag der Bescheinigungsbehörde EURO Etappenziel für 2018 Endziel (2023) Datenquelle 5 15,00 Monitoring 2600000 21.208.087,00 Monitoring Erläuterung der Relevanz des Indikators (ggf.) Zusätzliche qualitative Informationen zur Festlegung des Leistungsrahmens 2.A.8 Interventionskategorien Dem Inhalt der Prioritätsachse entsprechende Interventionskategorien, basierend auf einer von der Kommission angenommenen Nomenklatur, und ungefähre Aufschlüsselung der Unionsunterstützung Tabellen 6-9: Interventionskategorien Tabelle 6: Dimension 1 – Interventionsbereich Prioritätsachse 2 - Umwelt, Energie und Verkehr Code DE Betrag (EUR) 72 DE Prioritätsachse DE 2 - Umwelt, Energie und Verkehr 013. Energieeffiziente Renovierung öffentlicher Infrastrukturen, Demonstrationsprojekte und Begleitmaßnahmen 989.711,00 014. Energieeffiziente Renovierung des vorhandenen Wohnungsbestands, Demonstrationsprojekte und Begleitmaßnahmen 989.711,00 015. Intelligente Energieverteilungssysteme auf Mittel- und Niederspannungsebene (einschließlich intelligenter Netze und IKT-Systemen) 989.711,00 023. Umweltmaßnahmen zur Verringerung und/oder Vermeidung von Treibhausgasemissionen (einschließlich Behandlung und Speicherung von Methan und Kompostierung) 2.979.022,00 043. Umweltfreundlichkeit und Förderung der Nahverkehrsinfrastruktur (einschließlich Ausrüstung und Fahrzeugen) 2.979.022,00 079. Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors (einschließlich offener Daten, E-Kultur, digitaler Bibliotheken, digitaler Inhalte und E-Tourismus) 500.000,00 085. Schutz und Verbesserung der biologischen Vielfalt, des Naturschutzes und grüner Infrastrukturen 986.414,00 086. Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Natura-2000-Gebieten 986.414,00 087. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verhinderung des Klimawandels, Bewältigung klimabezogener Risiken (z. B. Erosion, Brände, Überschwemmungen, Stürme und Dürren), einschließlich Sensibilisierungsmaßnahmen sowie Katastrophenschutz- und Katastrophenmanagementsystemen und -infrastrukturen 986.414,00 093. Entwicklung und Förderung öffentlicher Tourismusdienstleistungen 500.000,00 73 DE Prioritätsachse 2 - Umwelt, Energie und Verkehr 094. Schutz, Entwicklung und Förderung öffentlicher Ressourcen im Bereich Kultur und Kulturerbe 979.622,00 095. Entwicklung und Förderung öffentlicher Dienstleistungen im Bereich Kultur und Kulturerbe 979.620,00 Tabelle 7: Dimension 2 – Finanzierungsform Prioritätsachse 2 - Umwelt, Energie und Verkehr Code Betrag (EUR) 01. Nicht rückzahlbare Finanzhilfe 14.845.661,00 Tabelle 8: Dimension 3 – Art des Gebiets Prioritätsachse 2 - Umwelt, Energie und Verkehr Code Betrag (EUR) 01. Städtische Ballungsgebiete (dicht besiedelt, Bevölkerung > 50 000) DE 742.283,00 02. Kleinstädtische Gebiete (mittlere Bevölkerungsdichte, Bevölkerung > 5 000) 7.422.831,00 03. Ländliche Gebiete (dünn besiedelt) 2.226.849,00 07. nicht zutreffend 4.453.698,00 74 DE Tabelle 9: Dimension 6 – Territoriale Umsetzungsmechanismen Prioritätsachse 2 - Umwelt, Energie und Verkehr Code Betrag (EUR) 07. Nicht zutreffend 14.845.661,00 2.A.9 Zusammenfassung der geplanten Inanspruchnahme von technischer Hilfe, falls zutreffend einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der administrativen Leistungsfähigkeit der an der Verwaltung und der Kontrolle der Programme beteiligten Behörden und der Begünstigten und falls zutreffend Maßnahmen zur Erhöhung der administrativen Leistungsfähigkeit der entsprechenden Partner, damit sich diese an der Umsetzung der Programme beteiligen können (falls zutreffend) Prioritätsachse: 2 - Umwelt, Energie und Verkehr trifft nicht zu. DE 75 DE . 2.A.1 Prioritätsachse ID der Prioritätsachse 3 Bezeichnung der Prioritätsachse Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch Finanzinstrumente umgesetzt. Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch auf Unionsebene eingerichtete Finanzinstrumente umgesetzt. Die gesamte Prioritätsachse wird durch von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung umgesetzt. 2.A.2 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie, mehr als ein thematisches Ziel betrifft (ggf.) 2.A.3 Fonds und Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung Fonds ERDF Berechnungsgrundlage (gesamte förderfähige Ausgaben oder förderfähige öffentliche Ausgaben) Insgesamt 2.A.4 Investitionspriorität DE ID der Investitionspriorität 11b Bezeichnung der Investitionspriorität Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend) 76 DE 2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse ID des spezifischen Ziels 8 Bezeichnung des spezifischen Ziels Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit im Programmgebiet Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der Unionsunterstützung erreichen möchte Die Zusammenarbeit der öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen als auch der bereits bestehenden Kooperationsnetzwerke (wie Internationale Bodenseekonferenz, Internationale Regierungskommission Alpenrhein, Hochrheinkommission etc.) zu den verschiedensten Themen soll unterstützt und gefördert werden, was eine wesentliche Voraussetzung für eine kooperative Entwicklung in der Region darstellt. Zu betonen ist, dass die Verwaltungszusammenarbeit über das thematische Ziel 11 für die Programmpartner grundsätzlich keinen zusätzlichen Aufbau der Verwaltungsstrukturen meint. Ziel ist vielmehr insbesondere ein verstärkter Informations- und Erfahrungsaustausch sowie eine effektive und effiziente Abstimmung und Koordination des Verwaltungshandelns der beteiligten Länder und Kantone auf verschiedenen Ebenen und zwischen verschiedenen Bereichen, um die künftigen Herausforderungen (wie etwa Zukunft des ländlichen Raums oder Umgang mit dem demografischen Wandel) gemeinsam zu bewältigen. Damit sollen auch die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger im Programmraum verbessert werden, was ein zentrales Ziel der Europäischen territorialen Zusammenarbeit darstellt. Der Bereich der Planung spielt hierbei eine wichtige Rolle. Der Austausch sowie die grenzüberschreitende Kooperation und Abstimmung im Bereich der Raum-, Verkehrs- und Siedlungsplanung sowie der Infrastruktur- und Standortentwicklung sind essentiell für die weitere Entwicklung der Region. Durch das thematische Ziel 11 soll der grenzübergreifende Fokus in Planung und Entwicklung der Region gestärkt und durch Förderung entsprechender Initiativen und Projekte initiiert und weiterentwickelt werden. Kooperationspotenziale werden insbesondere auch in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Katastrophenschutz, öffentliche Sicherheit und Rettungswesen, öffentlicher Personennahverkehr, demografischer Wandel und Bildung gesehen. DE ID des spezifischen Ziels 9 Bezeichnung des spezifischen Ziels Steigerung des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der Kooperative Ansätze, Begegnung und Kontakte über die Grenzen hinweg sind nicht nur auf den übergeordneten Ebenen 77 DE ID des spezifischen Ziels 8 Bezeichnung des spezifischen Ziels Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit im Programmgebiet Unionsunterstützung erreichen möchte wichtig, sondern auch auf Ebene der Bevölkerung und Gesellschaft wie sie in der laufenden Förderperiode insbesondere im Rahmen der Kleinprojektefonds ermöglicht wurden. Um den Verwaltungsaufwand für die Kleinprojekteträger zu minimieren, sollen künftig kleinere Begegnungsprojekte in außerhalb des Interreg V-Programms aufgelegten Kleinprojektefonds gefördert werden. Mit dem Interreg V-Programm soll die zur Umsetzung dieser Kleinprojektefonds notwendigen institutionellen Kapazitäten gefördert werden. Darüber hinaus soll die gesellschaftliche Integration über die Grenzen hinweg in den verschiedenen Teilräumen des Programmgebietes gefördert werden und ein Impuls für mehr grenzüberschreitendes bürgerschaftliches Engagement gesetzt werden. Im Sinne einer kooperativen Entwicklung der Region soll es möglich sein, Kooperationsnetzwerke mit Beteiligung Privater bzw. zwischen Privaten zu unterstützen und zu fördern. Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel) Spezifisches Ziel ID EI8 Indikator Grad der Verbesserung der institutionel-len Zusammenarbeit in der Grenzregion (qualitativ) Spezifisches Ziel DE 8 - Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit im Programmgebiet Einheit für die Messung Zahl Basiswert Basisjahr 4 2014 Zielwert (2023) 5 Datenquelle Bewertungsskala durch Abfrage anhand Fragebogen Häufigkeit der Berichterstattung alle 3 Jahre 9 - Steigerung des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements 78 DE ID EI9 Indikator Grad des gesteigerten grenzüberschrei-tenden Engagements der Bevölkerung (qualitativ) Einheit für die Messung Zahl Basiswert Basisjahr 4 2014 Zielwert (2023) 5 Datenquelle Bewertungsskala durch Abfrage anhand Fragebogen Häufigkeit der Berichterstattung alle 3 Jahre 2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) 2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten Investitionspriorität 11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend) Die Maßnahmen in dieser Investitionspriorität verfolgen das Ziel, die institutionelle Zusammenarbeit in der Region zu verbessern. Die Programmregion ist durch die vielen Verwaltungs- und Ländergrenzen besonders stark darauf angewiesen, dass sich die öffentlichen Stellen regelmäßig austauschen und gut zusammenarbeiten. Dieser kooperative Austausch ist Voraussetzung für das Gelingen der gesamten grenzüberschreitenden Vorhaben in der Region und daher in möglichst vielfältigen Teilbereichen zu fördern. Beispielhafte Maßnahmen: Gemeinsame Aktivitäten der Verwaltung und öffentlicher Stellen sowie Harmonisierung vorhandener Normen und Instrumente, z.B. in der Raumund Regionalentwicklung Kooperationen in und Austausch zu Bereichen, bei denen grenzüberschreitende Ansätze gefragt sind, z.B. im Gesundheits- und Sozialwesen, beim Katastrophenschutz und der öffentlichen Sicherheit, im Rettungswesen, beim öffentlichen Personennahverkehr, bei der Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels oder im Bildungswesen - DE Erarbeitung zukunftsfähiger Entwicklungsstrategien und deren Umsetzung 79 DE Investitionspriorität 11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend) Gefördert werden können insbesondere: - Erarbeitung von Strategien, Planungen, Expertisen, unterstützende Dienstleistungen - Betrieb und Erweiterung bestehender regionaler Netzwerke - Entwicklung von gemeinsamen Plänen - Durchführung von Pilotprojekten - Veranstaltungen - Informationsmaterialien und Medienarbeit - Marketing- und Werbeaktivitäten sowie Kommunikation Zielgruppen: Gebietskörperschaften, Regionalverbände, Interessensvertretungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Gesundheitsdienstleister, Interessenverbände, Vereine sowie die einheimische Bevölkerung, Touristen und Entscheidungsträger Regionale Konzentration: Für das gesamte Programmgebiet. Begünstigte: DE - Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse - Einzelpersonen 80 DE Investitionspriorität 11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend) Neben der Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit ist ein weiteres Ziel innerhalb dieser Investitionspriorität die Steigerung des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements. Das bürgerschaftliche Engagement in der Region über die Grenzen hinweg ist ein wichtiges Ziel, um die Lebensqualität in der Region zu verbessern. Die Förderung der grenzüberschreitenden gesellschaftlichen Integration ist eines der grundsätzlichen Ziele der Europäischen Union und kann auch zur Lösung von Nachbarschaftskonflikten beitragen. Potentiale für Nachbarschaftskonflikte bestehen in der Region hauptsächlich auf Grund des zunehmenden Siedlungsdrucks und des Fachkräftemangels am Arbeitsmarkt in einer durch den demografischen Wandel geprägten Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, durch grenzüberschreitendes bürgerschaftliches Engagement ein Verständnis für eine gemeinsame Region in allen Bevölkerungsschichten zu fördern. Maßnahmen in diesem Bereich können sich allgemein an die Bevölkerung richten oder auf spezifische Zielgruppen (Jugendliche, Kulturschaffende, …) zugeschnitten sein. Beispielhafte Maßnahmen: - Förderung lokaler und regionaler Kooperationsinitiativen, die ihrerseits Kleinprojektefonds einrichten und umsetzen - Verfahren zur öffentlichen Beteiligung und Information auf grenzüberschreitender Ebene (z.B. Bürgerengagement zur Klimawende) - Grenzüberschreitende Kooperationen (z.B. Etablierung einer jährlich wiederkehrenden Begegnungsveranstaltung) Gefördert werden können insbesondere: DE - Erarbeitung von Strategien, Planungen, Expertisen, unterstützende Dienstleistungen - Betrieb und Erweiterung bestehender regionaler Netzwerke 81 DE Investitionspriorität 11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend) - Entwicklung von gemeinsamen Plänen - Durchführung von Pilotprojekten - Veranstaltungen - Informationsmaterialien und Medienarbeit - Marketing- und Werbeaktivitäten sowie Kommunikation Zielgruppen: Gebietskörperschaften, Regionalverbände, Interessenvertretungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Gesundheitsdienstleister, Vereine, einheimische Bevölkerung. Regionale Konzentration: Für das gesamte Programmgebiet. Begünstigte: - Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse - Einzelpersonen 2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben DE 82 DE Investitionspriorität 11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend) Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten. Daher müssen im Rahmen dieser spezifischen Ziele zu fördernde Projekte auf eine verbesserte institutionelle Zusammenarbeit im Programmgebiet abzielen bzw. darauf abzielen, durch die Förderung von Begegnungsprojekten zu einer Stärkung der regionalen Identität beizutragen bzw. Impulse für ein grenzüberschreitendes bürgerschaftliches Engagement zu setzen. Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien Anwendung finden: • • • • • • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten Gesicherte Finanzierung Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung. Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen. 2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend) DE 83 DE Investitionspriorität 11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend) Trifft nicht zu. 2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend) Investitionspriorität 11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend) Trifft nicht zu. 2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität) Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren Investitionspriorität ID DE 11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend) Indikator Einheit für die Messung POI10 Zahl institutioneller Kooperationen Zahl der Kooperationen POI11 Zahl der Teilnehmenden an Veranstaltungen zur Steige-rung des bürgerschaftlichen Engagements Zahl der Teilnehmer POI12 Zahl der im Rahmen des Kleinprojektefonds beteiligten Partner Zahl der Partner 84 Zielwert (2023) Datenquelle Häufigkeit der Berichterstattung 10,00 Monitoring jährlich 250,00 Monitoring jährlich 60,00 Monitoring jährlich DE 2.A.7. Leistungsrahmen Tabelle 5: Leistungsrahmen der Prioritätsachse Prioritätsachse 3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement ID Art des Indikators Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt Einheit für die Messung (ggf.) POI10 O Zahl institutioneller Kooperationen Zahl der Kooperationen POI12 O Zahl der im Rahmen des Kleinprojektefonds beteiligten Partner Zahl der Partner FI1 F Zertifizierte Ausgaben an die Europäische Kommission mittels Zahlungsantrag der Bescheinigungsbehörde EURO Etappenziel für 2018 Endziel (2023) Datenquelle 4 10,00 Monitoring 20 60,00 Monitoring 1500000 11.593.755,00 Monitoring Erläuterung der Relevanz des Indikators (ggf.) Zusätzliche qualitative Informationen zur Festlegung des Leistungsrahmens 2.A.8 Interventionskategorien Dem Inhalt der Prioritätsachse entsprechende Interventionskategorien, basierend auf einer von der Kommission angenommenen Nomenklatur, und ungefähre Aufschlüsselung der Unionsunterstützung DE 85 DE Tabellen 6-9: Interventionskategorien Tabelle 6: Dimension 1 – Interventionsbereich Prioritätsachse 3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement Code Betrag (EUR) 119. Investitionen zugunsten der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz der öffentlichen Verwaltungen und Dienste auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene im Hinblick auf Reformen, bessere Rechtsetzung und verantwortungsvolles Verwaltungshandeln 4.057.814,00 120. Aufbau der Kapazitäten aller Interessenträger, die in den Bereichen Bildung, lebenslanges Lernen, Berufsbildung sowie Beschäftigung und Sozialpolitik tätig sind, unter anderem durch sektorale und territoriale Bündnisse, um Reformen auf den nationaler, regionaler und lokaler Ebene anzustoßen 4.057.814,00 Tabelle 7: Dimension 2 – Finanzierungsform Prioritätsachse 3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement Code Betrag (EUR) 01. Nicht rückzahlbare Finanzhilfe 8.115.628,00 Tabelle 8: Dimension 3 – Art des Gebiets Prioritätsachse 3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement Code DE Betrag (EUR) 86 DE Prioritätsachse 3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement Code Betrag (EUR) 01. Städtische Ballungsgebiete (dicht besiedelt, Bevölkerung > 50 000) 405.780,00 02. Kleinstädtische Gebiete (mittlere Bevölkerungsdichte, Bevölkerung > 5 000) 4.057.815,00 03. Ländliche Gebiete (dünn besiedelt) 1.217.344,00 07. nicht zutreffend 2.434.689,00 Tabelle 9: Dimension 6 – Territoriale Umsetzungsmechanismen Prioritätsachse 3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement Code Betrag (EUR) 07. Nicht zutreffend 8.115.628,00 2.A.9 Zusammenfassung der geplanten Inanspruchnahme von technischer Hilfe, falls zutreffend einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der administrativen Leistungsfähigkeit der an der Verwaltung und der Kontrolle der Programme beteiligten Behörden und der Begünstigten und falls zutreffend Maßnahmen zur Erhöhung der administrativen Leistungsfähigkeit der entsprechenden Partner, damit sich diese an der Umsetzung der Programme beteiligen können (falls zutreffend) Prioritätsachse: 3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement Trifft nicht zu. DE 87 DE Prioritätsachse: DE 3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement 88 DE . 2.B BESCHREIBUNG DER PRIORIÄTSACHSEN FÜR TECHNISCHE HILFE 2.B.1 Prioritätsachse ID 4 Bezeichnung Technische Hilfe 2.B.2 Fonds und Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung Fonds EFRE Berechnungsgrundlage (gesamte förderfähige Ausgaben oder förderfähige öffentliche Ausgaben) Insgesamt 2.B.3 Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse ID 10 Spezifisches Ziel Effiziente und erfolgreiche Programmumsetzung Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der Unionsunterstützung erreichen möchte Effiziente und erfolgreiche Programmumsetzung 2.B.4 Ergebnisindikatoren Tabelle 10: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel) DE 89 DE Prioritätsachse 10 - Effiziente und erfolgreiche Programmumsetzung ID EI10 DE Indikator Nicht erforderlich Einheit für die Messung Basiswert Nicht erforderlich Basisjah r 1,00 90 2014 Zielwert (2023) Datenquelle 1,00 nicht erforderlich Häufigkeit der Berichterstattung nicht erforderlich DE 2.B.5 Zu unterstützende Maßnahmen und ihr erwarteter Beitrag zu den spezifischen Zielen (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse) 2.B.5.1 Beschreibung der zu unterstützenden Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen Prioritätsachse 4 - Technische Hilfe In der Priorität „Technische Hilfe“ sind Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Kontrolle und zur Umsetzung der Publizitätsvorschriften vorgesehen. Damit soll gewährleistet werden, dass die unmittelbar mit der Programmumsetzung notwendigen Voraussetzungen sichergestellt werden und eine effiziente und effektive Begleitung möglich ist. Die zu Verfügung stehenden Mittel werden primär für den Personal- und Sachaufwand der Verwaltungsbehörde und des Gemeinsamen Sekretariats verwendet. Im Rahmen von programmspezifischen Veranstaltungen (z.B. Begleitausschuss, Lenkungsausschuss, FLC) werden allenfalls anfallende Kosten aus der Technischen Hilfe finanziert. Darüber hinaus bedarf es für die Implementierung und laufende Betreuung des Monitoring-Systems einer externen IT-Unterstützung. Auch bestimmte Aufgaben der Bescheinigungsbehörde, wie z.B. die Einrichtung eines Programmkontos, die Auszahlung der EFRE-Mittel, die Vorbereitung der Zahlungsanträge werden extern vergeben. Zudem werden öffentlichkeitswirksame Maßnahmen gesetzt, um möglichst viele potentielle Projektträger über die Fördermöglichkeiten des Kooperationsprogramms "Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)" zu informieren. In diesem Zusammenhang werden Kosten für Homepageadaptierung, Informationsveranstaltungen, Flyer, den Druck von Broschüren etc. anfallen. 2.B.5.2 Outputindikatoren, die voraussichtlich zu den Ergebnissen beitragen (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse) Tabelle 11: Outputindikatoren DE 91 DE Prioritätsachse DE 4 - Technische Hilfe ID Indikator Einheit für die Messung Zielwert (2023) Datenquelle POI13 Anzahl der Beschäftigtendomain.emptyString Vollzeitäquivalente 8,00 Beobachtung POI14 Anzahl der genehmigten Projektedomain.emptyString Zahl der Projekte 80,00 Monitoring POI15 Anzahl der unterstützten Pro-jektträgerdomain.emptyString Zahl der Projektträger 240,00 Monitoring POI16 Anzahl der LA-Sitzungendomain.emptyString Zahl der Sitzungen 15,00 Beobachtung POI17 Anzahl der Vor-Ort-Kontrollendomain.emptyString Zahl der VOK 25,00 Beobachtung POI18 Durchgeführte Informationsveranstaltungen Projektträgerdomain.emptyString Zahl der Veranstaltungen 15,00 Beobachtung für die 92 DE 2.B.6 Interventionskategorien Entsprechende Interventionskategorien, basierend auf einer von der Kommission angenommenen Nomenklatur, und ungefähre Aufschlüsselung der Unionsunterstützung Tabellen 12-14: Interventionskategorien Tabelle 12: Dimension 1 – Interventionsbereich Prioritätsachse 4 - Technische Hilfe Code Betrag (EUR) 121. Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle 2.771.190,00 Tabelle 13: Dimension 2 – Finanzierungsform Prioritätsachse 4 - Technische Hilfe Code Betrag (EUR) 01.Nicht rückzahlbare Finanzhilfe 2.771.190,00 Tabelle 14: Dimension 3 – Art des Gebiets Prioritätsachse DE 4 - Technische Hilfe 93 DE Code Betrag (EUR) 07.nicht zutreffend DE 2.771.190,00 94 DE 3. FINANZIERUNGSPLAN 3.1 Mittelausstattung aus dem EFRE (in EUR) Tabelle 15: Fonds DE 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Insgesamt EFRE 1.963.617,00 2.867.145,00 4.094.466,00 7.439.621,00 7.588.413,00 7.740.183,00 7.894.985,00 39.588.430,00 Insgesamt 1.963.617,00 2.867.145,00 4.094.466,00 7.439.621,00 7.588.413,00 7.740.183,00 7.894.985,00 39.588.430,00 95 DE 3.2.A Gesamtbetrag der Mittelausstattung aus dem EFRE und nationale Kofinanzierung (in EUR) Tabelle 16: Finanzierungsplan Prioritä tsachse Fonds Berechnungsgr undlage für die Unionsunterst ützung Unionsunterstützun g Nationaler Beitrag (b) = (c) + (d) (a) (gesamte förderfähige Kosten oder öffentliche förderfähige Kosten) Ungefähre Aufschlüsselung des nationalen Beitrags Finanzmittel insgesamt Nationale öffentliche Mittel Nationale private Mittel (e) = (a) + (b) (c) (d) Kofinanzierungssatz Zur Information (f) = (a) / (e) (2) Beiträge von Drittländern EIB-Beiträge 1 EFRE Insgesamt 13.855.951,00 5.938.264,00 5.344.438,00 593.826,00 19.794.215,00 70,0000025260% 9.640.000,00 0,00 2 EFRE Insgesamt 14.845.661,00 6.362.426,00 5.726.183,00 636.243,00 21.208.087,00 70,0000004715% 7.480.000,00 0,00 3 EFRE Insgesamt 8.115.628,00 3.478.127,00 3.130.314,00 347.813,00 11.593.755,00 69,9999956873% 5.920.000,00 0,00 4 EFRE Insgesamt 2.771.190,00 1.187.653,00 1.187.653,00 0,00 3.958.843,00 69,9999974740% 624.000,00 0,00 Insgesamt EFRE 39.588.430,00 16.966.470,00 15.388.588,00 1.577.882,00 56.554.900,00 70,0000000000% 39.588.430,00 16.966.470,00 15.388.588,00 1.577.882,00 56.554.900,00 70,0000000000% Insgesamt (1) Nur auszufüllen, wenn die Prioritätsachsen in Gesamtkosten ausgedrückt werden. (2) Dieser Satz kann auf die nächste ganze Zahl in der Tabelle gerundet werden. Der genaue Erstattungssatz ist der Satz (f). DE 96 DE 3.2.B Aufschlüsselung nach Prioritätsachse und thematischem Ziel Tabelle 17: Priorität sachse Thematisches Ziel 1 Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation 1 Unionsunterstützung Nationaler Beitrag Finanzmittel insgesamt 11.480.645,00 4.920.276,00 16.400.921,00 Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte 2.375.306,00 1.017.988,00 3.393.294,00 2 Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft 2.969.132,00 1.272.485,00 4.241.617,00 2 Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz 11.876.529,00 5.089.941,00 16.966.470,00 3 Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung 8.115.628,00 3.478.127,00 11.593.755,00 36.817.240,00 15.778.817,00 52.596.057,00 Insgesa mt Tabelle 18: Als Richtwert dienender Betrag der Unterstützung für die Klimaschutzziele Prioritätsachse DE Als Richtwert dienender Betrag der der Unterstützung für die Klimaschutzziele (EUR) Anteil der Gesamtzuweisung für das operationelle Programm (%) 2 8.915.309,00 22,52% Insgesamt 8.915.309,00 22,52% 97 DE 4. INTEGRIERTER ANSATZ FÜR DIE TERRITORIALE ENTWICKLUNG Beschreibung des integrierten Ansatzes für die territoriale Entwicklung, unter Berücksichtigung von Inhalt und Zielen des Kooperationsprogramms, einschließlich in Bezug auf die in Artikel 174 Absatz 3 AEUV bezeichneten Regionen und Gebiete, unter Beachtung der Partnerschaftsvereinbarungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten, und Darlegung, wie dieser Ansatz zur Verwirklichung der Programmziele und der erwarteten Ergebnisse beiträgt Demografischer Wandel und Bevölkerungswanderung werden Veränderungen in vielen Regionen mit sich bringen und sich auf den sozialen und territorialen Zusammenhalt, die Erbringung öffentlicher, insbesondere sozialer Dienstleistungen, den Arbeitsmarkt und die Wohnungssituation auswirken. In ländlichen und peripheren Gebieten werden diese Wirkungen tendenziell stärker zu Tage treten, aber auch die städtischen dynamischen Regionen werden davon betroffen sein. Diesen Herausforderungen muss sich auch das Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein“ stellen. Das Programmgebiet ist einerseits stark ländlich geprägt, verfügt aber auch über eine Vielzahl größerer Städte und dynamischer Wirtschaftsräume. Dem Zusammenspiel zwischen städtischen, ländlichen und funktionalen Räumen ist eine besondere Bedeutung beizumessen, denn die genannten Entwicklungen werden zu Problemen bei der Finanzierung und der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktureinrichtungen insbesondere in den ländlichen Räumen führen. Die Verbesserung des territorialen Zusammenhalts setzt eine wirksame Koordinierung von verschiedenen Politikbereichen, Akteuren und Planungsmechanismen sowie die Erzeugung und gemeinsame Nutzung von gebietsspezifischem Wissen voraus. Übergeordnete Zusammenschlüsse wie die Internationale Bodenseekonferenz als Zusammenschluss der Bodenseeanrainerländer und -kantone oder die Hochrheinkommission garantieren eine gesamträumliche Betrachtungsweise. Auch die Schweizer Agglomerationsprogramme streben unter explizitem Einbezug von Regionen angrenzender Länder eine koordinierte Planung von Siedlung, Landschaft und Verkehr an. Eine wichtige Rolle spielen auch die Internationale Raumordnungskommission Bodensee und die aus dem Interreg-Projekt „DACH+“ gesammelten Erfahrungen in der Raumentwicklung. Der Aufbau einer Kommunikations-, Austausch- und Wissensplattform stellte dabei einen wichtigen Meilenstein dar. Auf der Basis der vorhandenen Grundlagen und Konzepte wurden allgemeine Grundsätze und gemeinsame Planungsprinzipien im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung für den Gesamtraum formuliert. Neben der wirksamen Koordination wird auch der Polyzentrik Bedeutung beigemessen, die ein gewichtiges Ziel zur Sicherung des sozialen und territorialen Zusammenhalts darstellt. Im DACH+ Projekt werden diese polyzentrischen Strukturen, die nachhaltiger und resilienter als zentralistische Strukturen sind, unterstützt. Die jeweiligen Städte werden folglich nicht als abgeschlossenes System betrachtet, sondern sind an die Nachbarregionen angeknüpft. DE 98 DE In der Programmregion kann insgesamt auf gut eingespielte Governancestrukturen zurückgegriffen werden. Die Nutzung bestehender Arbeitsbeziehungen und Kontakte gewährleistet eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Strategien und Programmen, so dass Parallelaktivitäten innerhalb einer Region verhindert werden und die verschiedenen Programme ihre Wirkung komplementär entwickeln können. Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Bodenseeregion eine resiliente Raumentwicklung anstrebt. Ziel sind anpassungs- und lernfähige Stadt- und Landregionen. Resilienz zielt dabei auf lokale Anpassungs- und Lernfähigkeit von Gesellschaft und Raumstrukturen gegenüber globalen Strömungen ab. Sie bezieht sich auf die gesellschaftliche und räumliche Interaktion zwischen Stadt-Land-Regionen und unterstützt somit die territoriale Kohäsion. 4.1 Lokale Entwicklung unter Federführung der Gemeinden (falls zutreffend) Ansatz für die Nutzung der Instrumente für lokale Entwicklung unter Federführung der Gemeinden und die Grundsätze für die Ermittlung der Gebiete, in denen sie durchgeführt werden entfällt 4.2 Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung (falls zutreffend) Grundsätze für die Bestimmung der städtischen Gebiete, in denen integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung durchgeführt werden sollen, und die vorläufige Zuweisung von EFRE-Mitteln für solche Maßnahmen entfällt Tabelle 19: Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung – vorläufige Zuweisung von EFRE-Mitteln Vorläufige Zuweisung von EFRE-Mitteln (EUR) 0,00 DE 99 DE 4.3 Integrierte territoriale Investition (ITI) (falls zutreffend) Ansatz für die Inanspruchnahme des ITI-Instruments (gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) in nicht von Buchstabe 4.2 erfassten Fällen und als Richtwert dienende Mittelzuweisung im Rahmen jeder Prioritätsachse Tabelle 20: Als Richtwert dienende Mittelzuweisung für ITI in nicht in 4.2 genannten Fällen (aggregierter Betrag) Als Richtwert dienende Mittelzuweisung (Unionsunterstützung) (EUR) Prioritätsachse Gesamt 0,00 4.4 Beitrag der geplanten Interventionen zu makroregionalen Strategien und Strategien für Meeresbecken, entsprechend den Bedürfnissen des Programmgebiets, die von den betreffenden Mitgliedstaaten ermittelt wurden, und falls zutreffend unter Berücksichtigung der in diesen Strategien ermittelten strategisch wichtigen Projekte (falls zutreffend) (Falls sich die Mitgliedstaaten und Regionen an makroregionalen Strategien und Strategien für Meeresbecken beteiligen) Sowohl die Donauraumstrategie (EUSDR) als auch die derzeitigen Planungen der Alpenraumstra-tegie wurden und werden im Rahmen des Programmierungsprozesses und in der Umsetzungsphase des Kooperationsprogramms „Interreg V-A DeutschlandÖsterreich-Schweiz-Liechtenstein (Al-penrhein-Bodensee-Hochrhein)“ berücksichtigt. EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) Die Donauraumstrategie verfolgt das Ziel, die grenzüberschreitende bi- und multilaterale Zusa-menarbeit der im Donauraum befindlichen Akteure in ausgewählten Bereichen zu stärken, um so durch Projekte den Donauraum voranzubringen. Da für die Donauraumstrategie keine eigenen Fördermittel zur Verfügung stehen, soll sie vor allem laufenden Projekten neuen Schwung verleihen, Netzwerke im Donauraum unterstützen und neue Maßnahmen anstoßen. Wie die ESI-Fonds ist sie in das Zielsystem der EU2020-Strategie eingebunden und verfolgt im Rahmen transnationaler Kooperation folgende vier Themenfelder (Säulen), die sich in insgesamt 11 Schwerpunktbereiche aufgliedern: 1. Säule: Anbindung des Donauraums 2. Säule: Umweltschutz im Donauraum 3. Säule: Aufbau von Wohlstand im Donauraum DE 100 DE 4. Säule: Stärkung des Donauraums. Für das vorliegende Kooperationsprogramm werden Schnittpunkte in folgenden Bereichen gesehen. In der ersten Säule „Anbindungen des Donauraums“ kann die Donauraumstrategie vor allem mit ihren Bereichen „Förderung der Nutzung nachhaltiger Energien“ und „Förderung von Kultur und Tourismus, des Kontakts zwischen den Menschen“ mit dem Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ korrespondieren. In der zweiten Säule „Umweltschutz im Donauraum“ ergeben sich Schnittmengen mit dem Bereich „Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Landschaften und der Qualität von Luft und Boden“ sowie beim „Management von Umweltrisiken“. Säule 3 „Aufbau von Wohlstand im Donauraum“ kann insgesamt Berührungspunkte mit den Bereichen Forschung und Innovation durch die Investitionsprioritäten 1 a) und 1b) einerseits und dem Thema „Fachkräftesicherung“, Investitionspriorität 8 GÜZ andererseits aufweisen. Auch die 4. Säule „Stärkung des Donauraumes“ weist Übereinstimmungen mit der GÜZ Investitionspriorität zum thematischen Ziel 11 zur Verbesserung der institutionellen Kapazitäten auf. Insgesamt ist allerdings festzuhalten, dass auf Grund der Förderkulisse des Interreg V-A Programms der Beitrag des Programms zur Donauraumstrategie eher von untergeordneter Bedeutung sein wird. Hier bietet das Interreg B-Programm für den Donauraum bessere und effizientere Ansät-ze. Wo aber möglich, werden Gelegenheiten zu einer Berücksichtigung der Donaustrategie Eingang in die Programmumsetzung finden. EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) Am 20. Dezember 2013 forderte der Europäische Rat die EU-Kommission auf in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten eine makroregionale Strategie samt Aktionsplan für die Alpenregion bis Juni 2015 zu entwickeln. Dies ist derzeit in Vorbereitung. Es steht fest, dass sich der Alpenraum großen Herausforderungen gegenüber gestellt sieht, wie etwa der Globalisierung, dem demographischen Wandel oder dem Klimawandel. Hinzu kommt seine geographische Lage als Transitregion aber auch als Region mit einzigartigen geographischen und na-türlichen Eigenschaften, die den Rahmen für alle zukünftigen Entwicklungen bilden. Die Alpenraumstrategie soll auf drei Säulen aufbauen: 1. Säule: Förderung von nachhaltigem Wachstum und Innovation 2. Säule: Konnektivität für alle (ausgewogene territoriale Entwicklung durch umweltfreundliche Mobilitätsmuster, Verkehrssysteme sowie Kommunikationsdienstleistungen und -infrastrukturen) DE 101 DE 3. Säule: Sicherstellung von Nachhaltigkeit im Alpenraum: das Erbe der Alpen erhalten und eine nachhaltige Nutzung von natürlichen und kulturellen Ressourcen fördern. Die Gebietskulisse des Kooperationsprogramms „Interreg V-A Deutschland-ÖsterreichSchweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ deckt sich in weiten Teilen mit dem Alpenraum. Die angeführten Säulen decken sich weitgehend mit den Herausforderungen und den thematischen Schwerpunkten des Kooperationsprogramms „Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-BodenseeHochrhein)“. Es ist daher davon auszugehen, dass sich in allen drei Säulen zahlreiche Synergien zwischen der zukünftigen Alpenraumstrategie und dem vorliegenden Kooperationsprogramm ergeben. Koordinierungsmaßnahmen Die Partner des Kooperationsprogramms „Interreg V-A Deutschland-ÖsterreichSchweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ sind sich bewusst, dass makroregionale Strategien wie die Donauraum- und Alpenraumstrategie mit Mitteln aus den Strukturfonds unterstützt werden können, um gemeinsam identifizierte Herausforderungen anzugehen. Auf diese Weise wird von einer verstärkten Kooperation profitiert und zu einem besseren wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beigetragen. Insgesamt bekennt sich das Kooperationsprogramm „Interreg V-A DeutschlandÖsterreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ zu beiden Strategien. Es wird daher seine Governance-Mechanismen bezüglich gemeinsamer Interessen • auf die Entwicklung von Arbeitsbeziehungen und • auf einen fortlaufenden Informationsaustausch ausrichten sowie • bei seiner Beratung und Projektauswahl den Beitrag der Projekte zu den beiden Strategien berücksichtigen. DE 102 DE 5. DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR KOOPERATIONSPROGRAMME 5.1 Zuständige Behörden und Stellen Tabelle 21: Programmbehörden Behörde/Stelle Bezeichnung der Behörde/Stelle und der Abteilung oder des Referats Leitung der Behörde/Stelle (Position oder Posten) Verwaltungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 2, Referat 21 Abteilungspräsident Tobias Schneider Bescheinigungsbehörde Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Europaangelegenheiten und Außenbeziehungen Dr. Hubert Hämmerle Prüfbehörde Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Referat 55 Christian Debach Dr. Stelle, an die die Zahlungen der Kommission erfolgen sollen Verwaltungsbehörde Bescheinigungsbehörde Tabelle 22: Stelle(n), die mit Kontroll- und Prüfungsaufgaben betraut wurde(n) Behörde/Stelle Bezeichnung der Behörde/Stelle und der Abteilung oder des Referats Leitung der Behörde/Stelle (Position oder Posten) Benannte Stelle(n), die für die Durchführung der Kontrollaufgaben zuständig sein soll(en) Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 2, Referat 21 Abteilungspräsident Tobias Schneider Benannte Stelle(n), die für die Durchführung der Prüfaufgaben zuständig sein soll(en) Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Christian Debach Dr. 5.2 Verfahren zur Einrichtung eines gemeinsamen Sekretariats Zur administrativen Unterstützung der Verwaltungsbehörde und der Partnerstaaten wird entsprechend Art. 23 Abs. 2 VO 1299/2013 ein Gemeinsames Sekretariat „Interreg V-A Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ beim Sitz der Verwaltungsbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen eingerichtet. Damit wird die schon bisher bestehende und erfolgreich eingespielte Verwaltungsstruktur aus den Vorgängerprogrammen fortgeführt. Eine ausreichende fachliche und administrative Arbeitskapazität des Gemeinsamen Sekretariats wird sichergestellt. DE 103 DE 5.3 Zusammenfassung der Verwaltungs- und Kontrollregelungen Nachstehend werden die Verwaltungs- und Kontrollregelungen des Programms zusammengefasst erläutert. Eine detaillierte Darstellung bleibt der „Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme“ vorbehalten. Die Regelungen beruhen zu einem großen Teil auf den Kenntnissen, Erfahrungen und Netzwerken der Vorgängerperioden. Auf diese Weise wird ein hohes Maß an Kontinuität in den Programmgremien, -behörden und –stellen gewährleistet. Die Programmpartner haben entsprechend Art. 8 Abs. 9 VO 1299/2013 in der Vereinbarung zur Verwaltungszusammenarbeit unter den Partnern des Kooperationsprogramms "Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ in der Strukturfondsperiode 2014 – 2020 ihre Zustimmung zu den Inhalten des Kooperationsprogramms erteilt und darüber hinaus grundsätzliche Regelungen u.a. zur Organisationsstruktur des gemeinsamen Programms, zur Programmumsetzung und zur Haftung getroffen. U.a. ist geregelt, dass entsprechend und nach Maßgabe des Art. 13 Abs. 4 VO (EU) 1299/2014 ein federführender Begünstigter (Lead-Partner) seinen Sitz auch in der Schweiz haben kann. Die gewählte Verwaltungs- und Kontrollstruktur entspricht den Anforderungen der Strukturfondsverordnungen und den Bedürfnissen der Programmpartner. Die Programmstruktur gewährleistet ausreichende personelle Ressourcen und ausreichende administrative Kapazitäten für die Programmverwaltung. Die Aufgaben, die Ausgaben und die Finanzierung der Behörden und Stellen wurden auf der Grundlage der Erfahrungen aus der Interreg IV-Programmperiode und Prognosewerten ermittelt. Die Mitgliedstaaten Deutschland und Österreich sind föderal organisierte Bundesstaaten. Die entsprechenden Kompetenzen der Mitgliedstaaten in den Verordnungen (EU) 1301/2013, 1303/2013 und 1299/2013 sind auf das Bundesland Baden-Württemberg, den Freistaat Bayern und das österreichische Bundesland Vorarlberg übertragen. Die übertragenen Aufgaben werden durch folgende Behörden wahrgenommen: In Deutschland: • Baden-Württemberg: Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21 „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz“ • Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Referat „Regionale Wirtschaftsförderung, Europäische territoriale Zusammenarbeit, INTERREG A“ In Österreich: • Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Europaangelegenheiten und Außenbeziehungen. Begleitausschuss Entsprechend Art. 47 der VO (EU) 1303/2013 i.V.m. Art. 12 der VO (EU) 1299/2013 wird von den Programmpartnern im Einvernehmen mit der Verwaltungsbehörde innerhalb von drei Monaten nach der Genehmigung des Kooperationsprogramms durch DE 104 DE die Europäische Kommission ein Begleitausschuss eingerichtet. Dieser ist das oberste Entscheidungsgremium des Programms. Zu seinen Aufgaben und Befugnissen, die in Art. 49 und Art. 110 der VO (Eu) 1303/2013 näher beschrieben sind gehören insbesondere • die Prüfung von Problemen, die sich auf die Leistung des Programms auswirken, • die Prüfung der Fortschritte beim Erreichen der Programmziele und • die Prüfung und Genehmigung der Durchführungsberichte. Darüber hinaus ist er entsprechend Art. 12 VO (EU) 1299/2014 und Art. 110 Abs. 2 VO (EU) 1303/2013 für die Auswahl der Vorhaben verantwortlich; er kann diese Aufgabe unter seiner Verantwortung auf einen Lenkungsausschuss übertragen. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung gibt sich der Begleitausschuss gemäß seinem institutionellen, rechtlichen und finanziellen Rahmen im Einvernehmen mit der Verwaltungsbehörde und unter Berücksichtigung der Bestimmungen der VO (EU) 1299/2013 eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung beinhaltet Regelungen über die Aufgaben, die Stimmrechte und die Entscheidungsprinzipien. Der Begleitausschuss setzt sich aus insgesamt 48 stimmberechtigten und sechs beratenden Vertretern der vom Kooperationsprogramms "Interreg V-A DeutschlandÖsterreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ tangierten lokalen, regionalen, staatlichen und internationalen Behörden und Organisationen zusammen. Er tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. Der Vorsitz des Begleitausschusses wechselt im zweijährigen Turnus zwischen dem Landesamtsdirektor des Amtes der Vorarlberger Landesregierung und dem Präsidenten des Regierungspräsidiums Tübingen. Die Vertretung erfolgt wechselseitig oder kann auch von der Verwaltungsbehörde wahrgenommen werden. Der Begleitausschuss setzt sich wie folgt zusammen: Deutschland (23 Vertreter) • Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie • Staatsministerium Baden-Württemberg • Regierung von Schwaben • Regierungspräsidium Freiburg • Regierungspräsidium Tübingen • Regionalverband Bodensee-Oberschwaben • Regionalverband Hochrhein-Bodensee • Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg • Kreisfreie Stadt Kaufbeuren • Kreisfreie Stadt Kempten • Kreisfreie Stadt Memmingen • Landkreis Lindau (Bodensee) • Landkreis Oberallgäu • Landkreis Ostallgäu • Landkreis Unterallgäu • Bodenseekreis • Landkreis Konstanz DE 105 DE • • • • • • Landkreis Lörrach Landkreis Ravensburg Landkreis Sigmaringen Landkreis Tuttlingen Landkreis Waldshut Schwarzwald-Baar-Kreis Österreich (11 Vertreter) • • • • • • • • • • • Bundeskanzleramt Land Vorarlberg Interessengemeinschaft Am Kumma Regionalplanungsgemeinschaft Bodensee Regionalplanungsgemeinschaft Bregenzer Wald Regionalplanungsgemeinschaft Großes Walsertal Regionalplanungsgemeinschaft Klostertal Regionalplanungsgemeinschaft Vorderland Stand Montafon Vorarlberger Gemeindeverband IMWALGAU Gemeinden gemeinsam, Regio im Walgau Schweiz (9 Vertreter) • • • • • • • • • Kanton Aargau Kanton Appenzell Ausserrhoden Kanton Appenzell Innerrhoden Kanton Glarus Kanton Graubünden Kanton Schaffhausen Kanton St. Gallen Kanton Thurgau Kanton Zürich Fürstentum Liechtenstein (1 Vertreter) • Regierung des Fürstentums Liechtenstein Wirtschafts- und Sozialpartner (4 Vertreter) • • • • Arbeitgeberorganisationen Arbeitnehmerorganisationen Gleichstellungsbeauftragte Umweltorganisationen Beratende Mitglieder (6 Vertreter) • • • • DE Europäische Kommission Hochrheinkommission Euregio Via salina Internationale Bodenseekonferenz 106 DE • Verwaltungsbehörde • Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Gemäß Art. 49 VO (EU) 1303/2014 übernimmt der Begleitausschuss insbesondere folgende Aufgaben. Er 1. prüft und billigt den jährlichen und den abschließenden Durchführungsbericht; 2. prüft die Fortschritte beim Erreichen der Ziele; 3. untersucht alle Probleme, die sich auf die Leistung des Programms auswirken, einschließlich der Schlussfolgerungen aus den Leistungsüberprüfungen; 4. ist entsprechend Art. 12 VO (EU) 1299/2014 für die Auswahl der Vorhaben verantwortlich; er kann diese Aufgabe unter seiner Verantwortung auf einen Lenkungsausschuss übertragen. Lenkungsausschuss Entsprechend Art. 12 Abs. 1 S. 2 VO (EU) 1299/2013 kann der Begleitausschuss für die Auswahl von Vorhaben einen unter seiner Verantwortung handelnden Lenkungsausschuss einrichten. Die Partner des „Kooperationsprogramms Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ werden dem Begleitausschuss auf Grund der sehr positiven Erfahrungen in den vergangenen beiden Förderperioden wiederum die Einrichtung eines Lenkungsausschusses vorschlagen. Insbesondere durch die geringe, aber repräsentative Zahl der Mitglieder ist der Lenkungsausschuss in der Lage, die Projekte insbesondere in der Projektierungsphase frühzeitig zu begleiten und zu beraten sowie zu zielführenden Weichenstellungen beitragen. Dies hat insbesondere für die Projektträger den großen Vorteil, dass sie frühzeitig die Erfolgsaussichten ihres Projektes einschätzen und positiv beeinflussen können. Auf diese Weise kann die Projektentwicklung effizient vorangebracht und unnötiger Aufwand für die Projektträger vermieden werden. Darüber hinaus ist der Lenkungsausschuss auf Grund seiner Größe und Zusammensetzung in der Lage, besonders eng zusammenzuarbeiten, mehrmals im Jahr - gegebenenfalls auch kurzfristig - zusammenzukommen und rasche Entscheidungen zu treffen. Der Lenkungsausschuss soll dabei das Arbeitsgremium des Interreg-Programms sein. Neben der Projektauswahl auf Basis des Art. 12 VO (EU) 1299/2013 bereitet er im Zusammenwirken mit der Verwaltungsbehörde die Entscheidungen des Begleitausschusses vor. Der Lenkungsausschuss ist darüber hinaus mitverantwortlich für die Programmdurchführung und für das Programmcontrolling. Die am Programm beteiligten Bundesländer Baden-Württemberg (D), Bayern (D) und Vorarlberg (A) sowie die Vertretung der Schweiz und des Fürstentum Liechtensteins können als ständige, stimmberechtigte Vertretung je einen Sitz im Lenkungsausschuss einnehmen. Der Vorsitz des Lenkungsausschusses liegt bei der Verwaltungsbehörde. Die Entscheidungen des Lenkungsausschusses werden im Konsens getroffen. Die Leitung des Gemeinsamen Sekretariats ist beratendes, nichtstimmberechtigtes Mitglied im Lenkungsausschuss. Der Lenkungsausschuss gibt sich im Übrigen eine eigene Geschäftsordnung und ist berechtigt, weitere beratende Mitglieder hinzuzunehmen. Folgende Institutionen repräsentieren die Programmpartner im Lenkungsausschuss: DE 107 DE (Bundes-)Land / Kantone: Institution Baden-Württemberg: Regierungspräsidium Tübingen Bayern: Regierung von Schwaben Fürstentum Liechtenstein: Regierungskanzlei Schweizer Kantone: Sekretariat der Ostschweizer Regierungskonferenz - Kanton St. Gallen Vorarlberg: Amt der Vorarlberger Landesregierung Verwaltungsbehörde Wie bereits im Kap 5.1. ausgeführt, wird das Regierungspräsidium Tübingen die Funktion der Verwaltungsbehörde übernehmen. Die Verwaltungsbehörde führt die in Art. 125 VO (EU) 1303/2013 und in Art. 23 VO (EU) 1299/2014 genannten Aufgaben aus. Sie wird hierbei vom Gemeinsamen Sekretariat unterstützt. Sie ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass das Programm im Einklang mit dem Grundsatz einer wirtschaftlichen Haushaltsführung verwaltet wird. Eine klare funktionelle Trennung zwischen den Tätigkeiten der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde ist dadurch sichergestellt, dass die Funktion der Bescheinigungsbehörde durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung (Republik Österreich) wahrgenommen wird. Gemeinsames Sekretariat Zur administrativen Unterstützung der Verwaltungsbehörde wird am Sitz der Verwaltungsbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen ein Gemeinsames Sekretariat (GS) eingerichtet. Es unterstützt die Verwaltungsbehörde, den Begleit- und einen eventuell eingesetzten Lenkungsausschuss sowie gegebenenfalls die Prüfbehörde bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben. Auf die Erkenntnisse und Erfahrungen des Gemeinsamen Sekretariats in vorausgegangenen Programmperioden kann zurückgegriffen werden. Die Ausgaben des Gemeinsamen Sekretariats werden aus der Technischen Hilfe mit Mitteln des EFRE kofinanziert. Insbesondere folgende Aufgaben werden durch das Gemeinsame Sekretariat wahrgenommen: 1. die Annahme, Registrierung und Prüfung von Förderanträgen auf ihre Programmkonformität (u.a. Zuordnung des Projekts zu den Investitionsprioritäten, Berücksichtigung der Querschnittsthemen nachhaltige Entwicklung, Gleichbehandlung von Männer und Frauen, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung); 2. Vorstellung der Förderanträge im Auswahlgremium; 3. Abschluss des EFRE-Fördervertrages mit dem Lead-Partner DE 108 DE 4. Betreuung der Monitoringdatenbank und Anweisung von Auszahlungen der EFRE-Mittel; 5. Mitwirkung an den Überprüfungen entsprechend Art. 125 Abs. 4 und 6 VO (EU) 1303/2014 (Verwaltungs- und Vor-Ort-Prüfungen); 6. Erfassung der Indikatoren auf Projektebene; 7. Erarbeitung der Entwürfe für die jährlichen Durchführungsberichte und den Abschlussbericht; 8. Mitwirkung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei der Beobachtung der Zielerreichung entsprechend den Vorgaben des Programms; 9. Organisation und Vorbereitung der eingerichteten Gremien; 10. Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit; 11. Erarbeitung von Dokumenten und Regeln über die Durchführung und die Förderung von Projekten; 12. Durchführung von Seminaren für die Projektträger. Bescheinigungsbehörde Aufgrund der guten Erfahrungen aus den Vorgängerperioden wird die Funktion der Bescheinigungsbehörde im Sinne des Art. 126 VO (EU) 1303/2013 i.V.m. Art. 24 VO (EU) 1299/2013 durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung wahrgenommen. Die Bescheinigungsbehörde wird im Einvernehmen mit der Verwaltungsbehörde einzelne Aufgaben im operativen Bereich an externe Organisationen auslagern. Prüfbehörde Die Funktion der Prüfbehörde wird vom baden-württembergischen Ministerium für Finanzen und Wirtschaft wahrgenommen. Sie hat damit entsprechend der Vorgabe des Art. 21 Abs. 1 VO (EU) 1299/2013 ihren Sitz in dem Mitgliedsstaat, in dem auch die Verwaltungsbehörde angesiedelt ist, in diesem Fall in der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen ihrer Vereinbarung zur Verwaltungszusammenarbeit haben die Programmpartner entsprechend Art. 25 Abs. 1 VO (EU) 1299/2013 die Prüfbehörde ermächtigt, ihre Aufgaben gemäß Art. 127 VO (EU) 1303/2014 für das Programmgebiet direkt auszuführen. Für Fördermittel der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein obliegt die Prüfverantwortung den dortigen Finanzkontrollstellen. Partnerschaftliche Netzwerk- und Informationsstellen Zur optimalen Nutzung des bestehenden fördertechnischen länder- bzw. kantonalspezifischen Fachwissens sowie zur engen Zusammenarbeit zwischen den am Programm beteiligten Ländern und Kantonen wird die Verwaltungsbehörde bzw. das Gemeinsame Sekretariat durch sogenannte partnerschaftliche Netzwerkstellen der beteiligten Länder und Kantone unterstützt. Partnerschaftliche Netzwerkstellen sind: • das Regierungspräsidium Tübingen für das Land Baden-Württemberg, • die Regierung von Schwaben für das Land Bayern, DE 109 DE • das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Europaangelegenheiten und Außenbeziehungen für das Land Vorarlberg , • das Sekretariat der Ostschweizer Regierungskonferenz für die Schweizer Kantone. Die Staatskanzlei des Fürstentums Liechtenstein richtet eine Informationsstelle ein. Den Netzwerkstellen obliegt unter anderem • die Mitwirkung an der Information und Beratung potenzieller Projektträger, • auf Ersuchen des Gemeinsamen Sekretariates die Mitwirkung an der Überprüfung von Projektanträgen hinsichtlich der fachpolitischen Zweckmäßigkeit, der organisatorischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit, der Höhe und wirtschaftlichen Angemessenheit der Kosten und der Angemessenheit der beantragten Förderung und • verwaltungsinterne Abklärungen zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen. Abwicklung des Programms auf Projektebene Die Förderung einzelner Projekte aus dem Kooperationsprogramms "Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen abgewickelt. Diese können durch schriftliche Vereinbarungen zwischen der Verwaltungsbehörde und den beteiligten Netzwerkstellen im Detail präzisiert werden. • (Erst-Information): Auf der Programmhomepage finden sich umfangreiche Erstinformationen für potenzielle Projektträger. Grundlegende Informationen zum Programm und zur Umsetzung von Projekten sind auch beim Gemeinsamen Sekretariat sowie den nationalen Netzwerk- und Informationsstellen erhältlich. • (Erst-)Beratung: Die Erstberatung erfolgt durch die nationalen Netzwerkstellen und das Gemeinsame Sekretariat. • Antragstellung: Formelle Anträge auf eine Kofinanzierung aus EFRE-Mitteln im Rahmen des Programms sind vom federführenden Begünstigten (sog. LeadPartner) i.S.v. Art. 13 Abs. 2 VO (EU) 1299/2014 für alle Projektträger gemeinsam beim Gemeinsamen Sekretariat auf elektronischem Wege einzureichen. Das Gemeinsame Sekretariat registriert alle eingehenden Anträge und unterrichtet die Nationalen Netzwerkstellen umgehend über den Antragseingang. Eine Antragstellung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Das für die Auswahl der Projekte zuständige Gremium kann in Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde festlegen, dass Projektaufrufe im Wege von sogenannten Calls erfolgen sollen. • Prüfung der Projektanträge: Die Projektanträge werden durch das Gemeinsame Sekretariat insbesondere auf die wirtschaftliche und organisatorische Tragfähigkeit der Projektträger, die Höhe und wirtschaftliche Angemessenheit der Kosten des Projekts, die gesicherte nationale Finanzierung, die Angemessenheit des Verhältnisses zwischen Eigenmitteln und öffentlichen Förderungen, die Vermeidung von Doppelfinanzierungen mit EU-Mitteln sowie mit schweizerischen Bundesmitteln, die fachpolitische Zweckmäßigkeit des Projekts, DE 110 DE • • • • • DE die Einhaltung des Wettbewerbsrechts sowie auf die Erfüllung der inhaltlichen und formalen Förderkriterien geprüft. Geprüfte Projektanträge werden dem Auswahlgremium zur Entscheidung vorgelegt. Bewilligung der Projektanträge: Die Bewilligung der Projektanträge erfolgt auf der Basis des Art. 12 und Art. 13 VO (EU) 1299/2014 durch das zuständige Auswahlgremium. Soweit ein Lenkungsausschuss mit der Auswahl der Projekte entsprechend Art. 12 Abs. 1 VO (EU) 1299/2014 vom Begleitausschuss beauftragt wurde, berichtet der Lenkungsausschuss dem Begleitausschuss regelmäßig über seine Projektauswahlentscheidungen. Ablehnung eines Projektantrags: Über die Ablehnung eines Projektantrags durch den Lenkungsausschuss wird der Antragsteller durch ein Schreiben des Gemeinsamen Sekretariats informiert. Ist der Antragssteller mit der Ablehnung nicht einverstanden, so wird seine Beschwerde der Verwaltungsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Entscheidungen der Verwaltungsbehörde ergehen grundsätzlich in der Form eines mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Verwaltungsaktes, d.h. sie besitzen unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Beschwerdeführer. Ist der Beschwerdeführer mit der Entscheidung der Verwaltungsbehörde nicht einverstanden, steht ihm unmittelbar der Rechtsweg zur deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit offen. EFRE-Fördervertrag: Die rechtsverbindliche schriftliche Zusage über sämtliche einem Projekt gewährten EFRE-Mittel erfolgt in Form eines Fördervertrages zwischen dem Lead-Partner und dem Gemeinsamen Sekretariat. Das Gemeinsame Sekretariat schließt den EFRE-Fördervertrag dabei im Namen der am Interreg V-A Programm beteiligten EU-Partnerländer Baden-Württemberg, Bayern und Vorarlberg ab. Hierzu wird dem Lead-Partner vom Gemeinsamen Sekretariat auf der Basis eines standardisierten Vertrags der Abschluss des Fördervertrags angeboten. Um der Kontrollfunktion der Verwaltungsbehörde gerecht zu werden, wird der EFRE-Fördervertrag nach Unterzeichnung durch das Gemeinsame Sekretariat und vor Übersendung der unterschriebenen Exemplare an den Lead-Partner durch die Verwaltungsbehörde gegengezeichnet. Der LeadPartner ist darüber hinaus im Fördervertrag zur Koordination sämtlicher beteiligter Projektpartner sowie zur Einhaltung der Bedingungen und Auflagen hinsichtlich Berichtslegung, Kontrollmöglichkeiten und Rückzahlungstatbeständen zu verpflichten. Insbesondere ist der Lead-Partner vorbehaltlich einer im Rahmen der Partnervereinbarung i.S.v. Art. 13 Abs. 2 lit. a) VO (EU) 1299/2013 abweichenden Regelung zu verpflichten, sicherzustellen, dass die EFRE-Fördergelder so schnell wie möglich und in vollem Umfang an die anderen Begünstigten weitergeleitet werden. Der Fördervertrag wird vom Gemeinsamen Sekretariat erst unterzeichnet, wenn ihm eine rechtsgültige Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Lead-Partner und den anderen am Projekt beteiligten Projektträger vorliegt (vgl. Art. 13 Abs. 2 lit. a) VO (EU) 1299/2013). Der Abschluss des Fördervertrags ist vom Gemeinsamen Sekretariat im Monitoring zu vermerken. Prüfung der (Zwischen- oder End-) Abrechnungen: Die Prüfung der Abrechnungen (First-Level-Control) entsprechend Art. 125 Abs. 4 – 6 VO (EU) 1303/2014 erfolgt durch das Gemeinsame Sekretariat. Nur tatsächlich getätigte, förderfähige Ausgaben (oder diesen gemäß EU-Recht als gleichwertig anerkannte Kosten) können aus EFRE-Mitteln kofinanziert werden. Das bedeutet, dass die Projektkosten grundsätzlich von den Projektträgern vorzufinanzieren sind. Auszahlung der EFRE-Mittel: Das positive Prüfergebnis und die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der (Zwischen- oder End-) 111 DE Abrechnung wird der Bescheinigungsbehörde vom Gemeinsamen Sekretariat nach Gegenzeichnung durch die Verwaltungsbehörde mitgeteilt. Die Bescheinigungsbehörde prüft die Freigabe der Mittel und veranlasst daran anschließend die Überweisung der EFRE-Mittel vom Programmkonto auf das Konto des Lead-Partners. Die Projektdaten gemäß (Zwischen- oder End-) Abrechnung sowie die getätigte EFRE-Zahlung werden im Monitoringsystem vermerkt. Im Falle des Eintretens von Rückzahlungstatbeständen hat das Gemeinsame Sekretariat die Rückzahlung von EFRE-Mitteln auf das Programmkonto zu veranlassen und dies im Monitoring zu vermerken. • Zahlungen der Europäischen Kommission: Die Zahlungen der Europäischen Kommission (Vorschuss sowie Zwischen- und Restzahlungen gem. Art. 129 ff. VO (EU) 1303/2014) gehen direkt auf dem speziell für das Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-SchweizLiechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ eingerichteten Konto ein und stehen danach für Auszahlungen an den Lead-Partner zur Verfügung. Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf Basis einer entsprechenden Veranlassung/Anforderung durch die Verwaltungsbehörde, nachdem die entsprechenden Voraussetzungen hierfür gegeben sind und die Freigabe der beantragten Auszahlung durch die Bescheinigungsbehörde erteilt ist. Die Überweisung der EFRE-Mittel selbst erfolgt grundsätzlich (ohne Abzüge, Einbehalte oder Ähnliches) direkt und so bald wie möglich an den für die Durchführung des Projektes zuständigen Lead-Partner. Der von der Europäischen Kommission überwiesene Vorschuss dient als working capital für die laufenden EFRE-Auszahlungen an den Lead-Partner. Ist ein Großteil des Vorschusses ausbezahlt worden, erfolgt die Übermittlung eines Zahlungsantrages gem. Art. 131 VO (EU) 1303/2014) an die Europäische Kommission, um laufend über eine ausreichende Liquidität für weitere EFRE-Auszahlungen verfügen zu können. • Monitoringsystem: Entsprechend der Maßgabe des Art 125 Abs. 2 lit. d) VO (EU) 1303/2013 wird ein Monitoringsystem eingerichtet, das die benötigten Daten in Bezug auf die Begleitung, Bewertung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung aller Vorhaben in elektronischer Form aufzeichnen und speichern kann. Darüber hinaus werden im Monitoringsystem auf Programmebene gemäß Art. 112 VO (EU) 1303/2013 die erforderlichen Finanzdaten dokumentiert, die periodisch an die EU-Kommission zu übermitteln sind. Gemäß Art. 122 Abs. 3 VO (EU) 1303/2013 erfolgt spätestens ab dem 31.12.2015 der gesamte Informationsaustausch zwischen den Begünstigten, der Verwaltungsbehörde, der Bescheinigungsbehörde sowie der Prüfbehörde auf elektronischem Wege. Das EMonitoring-System erfüllt insbesondere folgende Aspekte: o Integrität und Vertraulichkeit der Daten, o Authentifizierungsmaßnahmen gemäß Richtlinie 1999/93/EG4, o gesicherter Datenverkehr o Zugänglichkeit während und außerhalb der Dienstzeiten (ausgenommen Zeiten für technische Instandhaltung), o Schutz privater und persönlicher Daten von Privatpersonen sowie Geschäftsgeheimnissen juristischer Personen bezogen auf die verarbeiteten Daten, gemäß Richtlinie 2002/58/EG betreffend personenbezogene Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation sowie Richtlinie 95/46/EG betreffend den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. DE 112 DE Das etablierte E-Monitoringsystem wird anerkannte Sicherheitsstandards erfüllen. Implementiert werden Verfahren, welche die Sicherheit der Buchführung, des Monitorings und der Finanzberichterstattung in EDV-gestützter Form gewährleisten. Eine geeignete Schnittstelle mit dem Zahlstellensystem wird darüber hinaus definiert. Die Verantwortung für die Einrichtung und den Betrieb des E-Monitoringsystems trägt die Verwaltungsbehörde, welche hierbei vom Gemeinsamen Sekretariat und der Bescheinigungsbehörde unterstützt wird. • Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle: Das Gemeinsame Sekretariat, die Bescheinigungsbehörde und die Verwaltungsbehörde haben den mit der Finanzkontrolle betrauten Organen der EU und der beteiligten Mitgliedstaaten sowie insbesondere der Prüfbehörde alle relevanten Informationen über die Programmabwicklung auf der Projektebene jederzeit zur Verfügung zu stellen. • Kooperationen mit anderen Programmgebieten: Teile des Programmgebiets „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ überschneiden sich mit anderen Programmregionen. Dies gilt für Bereiche im Land Vorarlberg, in Bayern, am Hochrhein und im Kanton Graubünden. Die Koordination ist insbesondere dadurch gewährleistet, dass jeweils Vertreter der betreffenden Regionen in die Gremien der jeweiligen Programmgebiete entsandt werden. • Programmevaluierung: Entsprechend dem allgemeinen Ziel, durch fortlaufende Bewertungen zur Verbesserung der Qualität der Gestaltung und Umsetzung der Programme sowie zur Bewertung ihrer Wirksamkeit, ihrer Effizienz und ihrer Auswirkungen beizutragen, erfolgt die Evaluierung des Kooperationsprogramms gemäß Art. 56 VO (EU) 1303/2013 auf der Basis eines in der Verantwortung der Verwaltungsbehörde erstellten Bewertungsplans. Wesentliche Grundlage für alle Bewertungen ist die Ex-ante-Evaluierung gem. Art. 55 VO (EU) 1303/2013. Zudem sind in den Bewertungen sämtliche programmspezifischen Indikatoren, die im Monitoring-System abgebildet werden, zu berücksichtigen. Weitere Daten, die nicht im Monitoring-System erfasst sind, können durch vertiefende repräsentative Erhebungen oder durch Fallstudien im Zusammenhang mit der Evaluierung erhoben werden. Die Ergebnisse dieser Bewertungen werden dem Begleitausschuss und der EU-Kommission nach Maßgabe des Art. 56 Abs. 3 VO (EU) 1303/2013 zur Verfügung gestellt. Zudem wird eine Ex-post-Bewertung, die gemäß Art. 57 VO (EU) 1303/2013 von der EU-Kommission oder den Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit der EU-Kommission erstellt wird, durchgeführt. • Auswahl der programmspezifischen Output- und Ergebnisindikatoren: Im Rahmen der Erstellung des Kooperationsprogramms wurden Indikatoren für die Begleitung und Bewertung sowie zur Quantifizierung der spezifischen Ziele erarbeitet. Sie sollen vor allem die Umsetzung der Maßnahmen dokumentieren und dabei als Grundlage für die Evaluation dienen. Im Gegensatz zur Programmperiode 2007 bis 2013 soll das Indikatorenset aussagekräftiger sein. Praktische Überlegungen in puncto Erhebbarkeit und Quantifizierbarkeit waren hier mit maßgeblich. Im Leistungsrahmen wurden Zielwerte zu Finanz- und Outputindikatoren definiert. Aufgrund der Mehrjährigkeit der Projekte wird bei allen Finanzindikatoren auf die zertifizierten Ausgaben gegenüber der EUKommission abgestellt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jene Projekte, deren Ausgaben zertifiziert wurden, bereits abgeschlossen sind. Die Erhebung der projektbezogenen Indikatoren und die Erfassung in der Datenbank erfolgt durch das Gemeinsame Sekretariat. Die Auswertung der Indikatoren nimmt die Verwaltungsbehörde mit Unterstützung durch das Gemeinsame Sekretariat vor DE 113 DE und berichtet hierüber an den Begleitausschuss, der in eigener Zuständigkeit für die jährliche Auswertung und Bewertung verantwortlich ist. Die Gesamtheit der oben genannten Indikatoren wird es der Verwaltungsbehörde, den Programmbeteiligten und dem Begleitausschuss ermöglichen, das Programm kontinuierlich zu begleiten, den Stand der Umsetzung zu beurteilen und Änderungserfordernisse rechtzeitig zu erkennen. • Informations- und Kommunikationsmaßnahmen: Die Verwaltungsbehörde wird entsprechend Art. 116 VO (EU) 1303/2014 innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung des Programms eine Kommunikationsstrategie ausarbeiten und diese dem Begleitausschuss vorlegen. Die Kommunikationsstrategie wird einzelne Maßnahmen und Aktivitäten enthalten, die die dazu beitragen sollen, das Programm in der Öffentlichkeit und bei den potenziell Begünstigten und für Begünstigte bekannt zu machen. Dabei wird insbesondere auf bewährte Formen der Öffentlichkeitsarbeit wie Broschüren, Tagungen, Informationsveranstaltungen, Pressemitteilungen und das Internet zurückgegriffen, die auch bereits in der vorausgegangenen Förderperiode angewandt wurden. Darüber hinaus werden alle programmrelevanten Informationen (Fördermöglichkeiten, Formulare, Best-Practice Beispiele, etc.) auf der Programm-Homepage öffentlich zugänglich gemacht. Zudem ernennt die Verwaltungsbehörde eine für die Kommunikation und Information verantwortliche Person. • Beschwerdeverfahren: Gemäß Art. 74 Abs. 3 VO (EU) 1303/2013 ist sichergestellt, dass wirksame Vorkehrungen für die Überprüfung von Beschwerden vorhanden sind. Zuständige Beschwerdestelle ist grundsätzlich die Verwaltungsbehörde des Interreg-Programms, die bei einer staatlichen Stelle, dem Regierungspräsidium Tübingen, angesiedelt ist. Alle Programmpartner sind sich in dem Bestreben einig, mit Beschwerdeführern nach Möglichkeit einvernehmliche Lösungen zu finden. Insgesamt obliegt es allen Programmpartnern und Verwaltungsstellen, für ein effizientes Beschwerdemanagement Sorge zu tragen. Sie unterstützen sich daher gegenseitig und insbesondere die Verwaltungs-behörde bei der Beantwortung und beim Umgang mit Beschwerden. Beschwerden sind vor allem auf Programm- und Projektebene denkbar. Über die Ablehnung eines Projektantrags durch den Lenkungsausschuss wird der Antragsteller durch ein Schreiben des Gemeinsamen Sekretariates informiert. Ist der Antragssteller mit der Ablehnung nicht einverstanden, so wird seine Beschwerde der Verwaltungsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Entscheidungen der Verwaltungs-behörde ergehen grundsätzlich in der Form eines mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Verwaltungsaktes, d.h. sie besitzen unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Beschwerdeführer. Ist der Beschwerdeführer mit der Entscheidung der Verwaltungsbehörde nicht einverstanden, steht ihm unmittelbar der Rechtsweg zur deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit offen. Beschwerden, die die Umsetzung auf Programmebene betreffen, sind - soweit sie bei den Programmpartnern eingehen und deren Rolle im Programm betreffen - zunächst von diesen in eigener Zuständigkeit zu behandeln und zu beantworten. Die Verwaltungsbehörde ist in jedem Fall über die eingehende Beschwerde vor deren Beantwortung zu informieren. Ihr ist auch vor deren Beantwortung Gelegenheit zu geben, sich zu der Beschwerde gegenüber derjenigen Stelle zu äußern, die für die Beantwortung der Beschwerde zuständig ist. Kann mit dem Beschwerdeführer auf der Ebene des Programmpartners keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, wird die Beschwerde der Verwaltungsbehörde vorgelegt. Die DE 114 DE Verwaltungsbehörde ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit befugt, die Beschwerde dem Begleitausschuss zur Befassung und Entscheidung vorzulegen. Die Letztentscheidungsbefugnis obliegt jedoch der Verwaltungsbehörde. In diesem Rahmen ist sie auch befugt, die Beschwerde an diejenige Stelle zur dortigen eigenständigen Erledigung zurückzuverweisen, bei der die Beschwerde einging. In diesem Fall steht dem Beschwerdeführer der Rechtsweg gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen am Standort des betroffenen Programmpartners offen. Entscheidungen der Verwaltungsbehörde ergehen grundsätzlich in der Form eines mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Verwaltungsakts, d.h. sie besitzen unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Beschwerdeführer. Diese Entscheidungsform ermöglicht dem Beschwerdeführer den Zugang zu einer rechtlichen Überprüfung vor den deutschen Verwaltungsgerichten. • Vorbeugemaßnahmen gegen Betrug: Gemäß Artikel 125 Abs. 4 lit. e) VO (EU) 1303/2013 werden im Programm zudem wirksame und angemessene Vorbeugungsmaßnahmen gegen Betrug getroffen, die gegebenenfalls aus der Technischen Hilfe finanziert werden können. • Einhaltung der europäischen Vergaberichtlinien: Bei der Durchführung des Programms und hier insbesondere bei der Umsetzung auf Projektebene sind die europäischen Vergaberichtlinien einzuhalten. 5.4 Aufteilung der Haftung auf die teilnehmenden Mitgliedstaaten für den Fall, dass die Verwaltungsbehörde oder die Kommission Finanzkorrekturen verhängen Kommt es infolge von Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung des Programms zu Vermögensnachteilen zu Lasten des Programms durch Finanzkorrekturen gemäß Art. 85 und Art. 143 VO (EU) 1303/2013, so werden diese von jener programmbeteiligten Region (in Deutschland: Bundesland Baden-Württemberg und Freistaat Bayern; in Österreich: Bundesland Vorarlberg) getragen, in deren Zuständigkeitsbereich die Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind. Sollte eine Zuordnung auf eine oder mehrere programmbeteiligte Regionen nicht möglich sein, so haften im Falle eines Regresses durch die EU-Kommission die EUVertragspartner für verloren gegangene EFRE-Mittel in Anlehnung an Art. 27 VO (EU) 1299/2003 entsprechend ihrem EFRE-Anteil am betroffenen Projekt. 5.5 Verwendung des Euro (falls zutreffend) Methode für die Umrechnung von Ausgaben, die in einer anderen Währung als dem Euro getätigt wurden Gemäß Art. 28 lit. a) VO (EU) 1299/2013 sind die Ausgaben, die in Schweizer Franken getätigt wurden, von den Begünstigten in Euro umzurechnen, und zwar anhand des monatlichen Buchungskurses der Kommission, der in dem Monat gilt, in dem die Ausgaben getätigt wurden. Die Umrechnung wird von der Verwaltungsbehörde überprüft. DE 115 DE 5.6 Einbindung der Partner Maßnahmen zur Einbindung der in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genannten Partner in die Erstellung des Kooperationsprogramms und Rolle dieser Partner bei der Vorbereitung und Durchführung des Kooperationsprogramms, einschließlich ihrer Mitwirkung im Begleitausschuss Im Rahmen der Sitzung des Begleitausschusses des Interreg IV-Programms „AlpenrheinBodensee-Hochrhein“ für die Jahre 2007 – 2013 wurde am 15.10.2010 eine international besetzte Programmierungsgruppe eingerichtet und mit der Erarbeitung des Interreg VProgramms für die Jahr 2014 - 2020 beauftragt. Die Programmierungsgruppe besteht aus Vertretern der Programmbehörden sowie regionaler Behörden des Programmgebiets. Die konstituierende Sitzung der Programmierungsgruppe fand am 11.11.2011 statt. Als erster wichtiger Verfahrensschritt vergab die Programmierungsgruppe den Auftrag zur Erstellung einer Stärken-Schwächen-Analyse für den gesamten Programmraum. Zur Einbindung der Organisationen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 VO (EU) 1303/2013 fanden zahlreiche Veranstaltungen im Programmgebiet statt. Im Rahmen einer großen Informationsveranstaltung am 08.10.2012 Friedrichshafen (D), zu der alle relevanten Stellen, Behörden und Nichtregierungsorganisationen eingeladen waren, wurden die Ergebnisse der SWOT-Analyse vorgestellt sowie Themenworkshops für potenzielle Begünstigte durchgeführt. Veranstaltungen gleichen Inhalts fanden am 09.11.2012 in Bülach (CH) und am 23.11.2012 in Dornbirn (A) statt. Am 25.04.2013 wurde in Friedrichshafen (D) ein Workshop zu den Themen „Umwelt, Energie, Verkehr“ durchgeführt. Weitere Workshops zu den Themen „Forschung und Entwicklung, Wirtschaft“ folgten am 26.04.2013 in Bregenz (A) und zu den Themen „Bildung, Arbeitsmarkt, Verwaltung“ in Kreuzlingen (CH) am 30.04.2013. Auf allen drei Workshops wurden auch Fragen der Optimierung der Programmumsetzung mit den Teilnehmenden diskutiert. Ab Anfang des Jahres 2013 wurden auch die Gremien der Internationalen Bodenseekonferenz einschließlich ihrer thematischen Kommissionen in den Konsultationsprozess einbezogen. Weitere Konsultationen folgten mit der Geschäftsstelle der Hochrheinkommission am 18.09.2013 und im Rahmen der Plenarversammlung der Hochrheinkommission am 04.12.2013 sowie mit dem Vorstand von EURES Bodensee am 12.02.2014. In der Zeit vom 14.04.2014 bis 16.05.2014 erfolgte die öffentliche Konsultation zum Entwurf des Programms sowie zum vorläufigen Umweltbericht, in den alle relevanten Organisationen i.S.d. Art. 5 VO (EU) 1303/2014 ebenso eingebunden wurden wie alle Organisationen und Personen, die an den vorausgegangenen Workshops teilgenommen haben. Zusätzlich wurde der Programmentwurf auf der Programm-Homepage publik gemacht. Der Begleitausschuss des Interreg IV-Programms "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" dem auch Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner, der privaten Umweltverbände und der Gleichstellungsbeauftragten angehören, wurde fortlaufend auf seinen Sitzungen am 17.11.2011, am 19.10.2012 sowie am 14.11.2013 über den Fortschritt des Programmierungsprozesses informiert. Darüber hinaus werden für die Querschnittsthemen “Nachhaltige Entwicklung“, „Umwelt“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ und „Gleichstellung von DE 116 DE Männern und Frauen“ eigene Beauftragte im Begleitausschuss ebenso vertreten sein wie die Wirtschafts- und Sozialpartner. DE 117 DE 6. KOORDINIERUNG Mechanismen, die eine wirksame Koordinierung zwischen dem EFRE, dem Europäischen Sozialfonds, dem Kohäsionsfonds, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und dem Europäischen Meeresund Fischereifonds sowie anderen nationalen und UnionsFinanzierungsinstrumenten, einschließlich der Koordinierung und möglichen Kombination mit der Fazilität „Connecting Europe“, dem ENI, dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und dem IPA sowie der EIB sicherstellen, unter Berücksichtigung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegten Bestimmungen des Gemeinsamen Strategischen Rahmens. Wenn Mitgliedstaaten und Drittländer an Kooperationsprogrammen teilnehmen, die die Inanspruchnahme von EFRE-Mitteln für Regionen in äußerster Randlage und Mittel des EEF einschließen, ferner Koordinierungsmechanismen auf geeigneter Ebene, um eine wirksame Koordinierung bei der Nutzung dieser Mittel zu erleichtern. Zielsetzungen der Koordinierung Übergeordnetes Ziel der Koordinierung des Kooperationsprogramms mit anderen EUProgrammen und Finanzierungsinstrumenten ist die Sicherstellung der Komplementarität zwischen den Pro-grammen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität des Mitteleinsatzes hinsichtlich der Umsetzung der Europa-2020-Strategie. Gemäß Art. 65 Abs. 11 VO (EU) 1303/2013 kann ein Projekt aus einem oder mehreren ESI-Fonds oder aus einem oder mehreren Programmen sowie an-deren Unionsinstrumenten gefördert werden. Insoweit kommt Maßnahmen zur Vermeidung von unzulässigen Doppelförderungen besondere Bedeutung zu. Gesamtkoordination auf Länderebene Ein wesentlicher Teil der Gesamtkoordination erfolgt auf Länderebene. In Baden-Württemberg erfolgt die Gesamtkoordination durch das Staatsministerium, das regelmäßig alle an EU-Programmen beteiligten Ministerien und Fachbehörden zu Abstimmungsgesprächen einlädt. In Bayern fällt die Gesamtkoordination der EUStrukturfonds unter die Kompetenz des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie als fondskorrespondierendes Ressort für den EFRE. In Vorarlberg erfolgt die Koordination zwischen den EU-Fonds durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung. Innerhalb Österreichs fällt die Gesamtkoordination unter die Kompetenz des Bundeskanzleramts. Da sich die Koordinationsfunktion aus jener für Regionalpolitik und Raumordnung ableitet, wurde sie von Anfang an in Kooperation mit den Bundesländern ausgeübt, wofür die Österreichische Raumordnungskonferenz sich als institutioneller Rahmen der gesamtstaatlichen Koordination der Kohäsionspolitik bewährt hat. Koordinierungsbedürftige Programme Aus Sicht des Kooperationsprogramms sind insbesondere folgende Programme von Relevanz: DE 118 DE • die aus dem EFRE geförderten Programme des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ in Baden-Württemberg, Bayern und Vorarlberg bzw. mit Beginn der Förderperiode 2014-2020 in Österreich: Angesichts ähnlicher Schwerpunktsetzungen gibt es Anknüpfungspunkte in erster Linie im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, beim Aufbau von Kapazitäten einschließlich dem Ausbau der Infrastruktur für Forschung und Innovation (Investitionspriorität [IP] 1a). Ebenso bestehen Anknüpfungspunkte bei der Förderung von Investitionen der Unternehmen in Forschung und Innovation (IP 1b). Hier ist allen Programmen die Absicht gemeinsam, Kooperationen zwischen Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren Akteuren in Clustern und Netzwerken zu stärken und so einen Beitrag zur Steigerung der Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu leisten. Einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt in allen drei Programmen bildet die Verringerung der CO2-Emissionen durch die Steigerung der Energieeffizienz und die Ausweitung der Nutzung erneuerbarer Energien. Hier können ggf. Synergien mit den IP 6e) und 4c) des Kooperationsprogramms genutzt werden. • die aus dem ESF geförderten Programme des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ in Baden-Württemberg, Bayern und in Vorarlberg: Bezugspunkte zum Kooperationsprogramm bestehen in den Bereichen „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“ und der IP 1b), in deren Rahmen insbesondere Investitionen in Unternehmen in F&E, Dienstleistungsentwicklung und soziale Innovation gefördert werden. Berührungspunkte gibt es auch zwischen dem thematischen Ziel „Integration in den Arbeitsmarkt, Aus-, Fortund Weiterbildung, Berufsorientierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit“ und der IP 8) GÜZ • die aus dem ELER geförderten Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum in Baden-Württemberg, Bayern und Vorarlberg: In vergleichsweise geringem Maße sind Synergien denkbar vor allem im Bereich der Biodiversität und der Qualität der Ökosystemdienstleistungen (IP 6d) und 6e)) sowie mit dem Ziel der Verbesserung des Fachkräfteangebots insbesondere im Tourismusbereich (IP 8). • andere Interreg-Programme der Ausrichtung grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und zwar die Programme „Oberrhein“, „Österreich-Bayern“, Schweiz-Italien“ und „Österreich-Italien“: Die genannten Programme der grenzen an das Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-ÖsterreichSchweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ an und weisen auf Grund der vorgegebenen thematischen Konzentration ähnliche Zielsetzungen auf. Diese inhaltlichen Überschneidungen können die Grundlage für sog. SplittingProjekte bilden, die zwei Programmgebiete betreffen und aus beiden Programmen gefördert werden können. Im Übrigen können durch Projekte mit ähnlichen Zielrichtungen auch Synergieeffekte erzielt werden. • die Interreg-Programme „Nordwesteuropa“, „Alpenraum“ und „Central Europe“ der Ausrichtung transnationale Zusammenarbeit: Alle drei Programme legen einen Schwerpunkt auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation und nutzen hierzu die IP 1b). Weitere Anknüpfungspunkte gibt es mit allen drei genannten Programmen in den Bereichen Schutz von Arten, Ressourcen und Ökosystemen, ökologisch nachhaltige Verkehrssysteme sowie bei der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien. Hinsichtlich dieser Zielsetzungen sind die Umsetzung von Projektergebnissen aus anderen Programmen durch Pilotvorhaben im Rahmen des Kooperationsprogramms sowie die Ausweitung von Projekten, die aus Mitteln DE 119 DE • • • • • des Programms unterstützt wurden, auf einer überregionalen Ebene von besonderer Bedeutung. das Programm Horizont 2020: Dieses Programm besteht aus drei Säulen. In der Säule "Wissenschaftliche Exzellenz" ist die Förderung von Forschungsprojekten in Future und Emerging Technologies (FET) sowie der Aufbau von Forschungsinfrastrukturen vorgesehen. In der Säule "Führende Rolle der Industrie" sollen europäische industrielle Kapazitäten in Schlüsseltechnologien entwickelt werden. Die Säule "Gesellschaftliche Herausforderungen" umfasst die Förderung interdisziplinärer Lösungsansätze, darunter auch zu Energie und Klimaschutz. Bei der Koordination mit anderen Finanzierungsinstrumenten wird das Programm bei der Umsetzung der Projekte auch die Kohärenz mit Horizont 2020 berücksichtigen. Dies gilt vor allem in Bezug auf die IP 1 a) und b) „Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation“, die der Prioritätsachse 1 „Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und Bildung“ des Kooperationsprogramms zugeordnet sind. das Programm LIFE 2014-2020: Das Teilprogramm „Umwelt“ ermöglicht die Unterstützung von Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Ressourceneffizienz sowie Naturschutz und Biodiversität. Neu ist die Förderung von „integrierten Projekten“. Berührungspunkte sind insoweit insbesondere mit IP 4 c) und Ziel 6 d) möglich, die dem Förderschwerpunkt 2 „Umwelt, Energie und Verkehr“ des Kooperationsprogramms zugeordnet sind. das Programm Erasmus plus: Das Programm fördert in verschiedenen Sektoren die Schulbildung (COMENIUS), die Hochschulbildung (ERASMUS), die berufliche Bildung (LEONARDO DA VINCI) und die Erwachsenenbildung (GRUNDTVIG). Zu dem fördert ERASMUS+ Maßnahmen in den Bereichen Jugend in Aktion und Sport. Es ist vorgesehen, ERASMUS+ nach drei Schlüsselaktionen Mobilität für Einzelpersonen, Partnerschaften und Politikunterstützung zu strukturieren. Diese Fördermaßnahmen können eventuell mit grenzüberschreitenden Vorhaben innerhalb der IP 8 GÜZ IP ergänzt werden. der Fonds für innere Sicherheit: Die Strategie der inneren Sicherheit der EU ist ein Programm zur Bewältigung sicherheitspolitischer Herausforderungen. Sie verfolgt fünf strategische Ziele, von denen nur das Ziel „Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas angesichts von Krisen und Katastrophen“ koordinierungsbedürftig ist. Soweit zur Erreichung dieses Ziels Maßnahmen gemäß Art. 4 Abs. 2 b) und c) bzw. Art.8 VO (EU) 513/2014 gefördert werden, können diese Maßnahmen eventuell mit grenzüberschreitenden Vorhaben innerhalb der IP 11b ergänzt werden. Donau- und Alpenraumstrategie: Sowohl zum Inhalt als auch zu den Koordinierungsmaßnahmen wurde ausführlich im Abschnitt 4.4 Stellung genommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen. Sicherstellung der Kohärenz auf der Programmebene Angesichts der von der EU-Kommission gewollten Konzentration auf wenige thematische Ziele sind Berührungspunkte zwischen den unterschiedlichen Fonds bzw. Programmen nicht zu vermeiden. Bei der Ausgestaltung der Programme wurde daher in Bezug auf deren Ziele, die Begünstigten und die Zielgruppen Wert darauf gelegt, dass die Programme sich möglichst sinnvoll ergänzen. Darüber hinaus galt und gilt es bei der Programmumsetzung mittels einer kohärenten Außendarstellung der Programme sowohl hinsichtlich der potenziellen Begünstigten und der Zielgruppen wie auch der breiten DE 120 DE Öffentlichkeit eine gute Sichtbarkeit und Lesbarkeit der Programme und der Ziele der EU-Gemeinschaftspolitik zu erreichen. Sicherstellung der Kohärenz auf der Projektebene Auf der Projektebene zielt die Koordinierung mit anderen Programmen und Finanzierungsinstrumenten insbesondere darauf ab, • ein Projekt im jeweils am besten geeigneten Programm oder Finanzierungsinstrument zu verorten. Dies betrifft neben strategischen auch Aspekte wie z.B. die Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben oder den Fördersatz; • eine sinnvolle Verbindung zwischen Projekten, die aus unterschiedlichen Programmen gefördert werden, herzustellen. Schwerpunkt einer Förderung aus dem Kooperationsprogramm ist dabei der grenzüberschreitende Aspekt einschließlich der Herstellung der regionalen Verbindung; • die sinnvolle Weiterentwicklung von Projekten. Dies betrifft sowohl die Weiterführung von Projekten aus anderen Programmen im Rahmen des Kooperationsprogramms als auch deren Weiterentwicklung auf einer überregionalen Ebene bzw. in einem anderen Grenzraum. Einzelne Maßnahmen zur Koordinierung Um die beschriebenen Ziele der Koordinierung mit den genannten Programmen und Finanzierungsinstrumenten sicherzustellen, wurden von der Programmverwaltung und den -partnern folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. sind vorgesehen: • Koordinierung während der Programmerstellung: Während der Programmerstellung kam es zu einem Austausch hinsichtlich Zielsetzungen und gruppen der Programme mit den Verwaltungsbehörden der Interreg-Programme „Oberrhein“, „Bayern-Österreich“, „Österreich-Italien“ und „Schweiz-Italien“. Parallel dazu erfolgten innerhalb Baden-Württembergs, Bayerns und Vorarlbergs Abstimmungen zwischen den verschiedenen Fonds-Verantwortlichen • Laufender Austausch während der Programmumsetzung: Der laufende Austausch während der Umsetzung der Regional- und Interreg-Programme wird insbesondere sichergestellt durch einen regelmäßigen Austausch zwischen den Programmverwaltungen, auf baden-württembergischer Seite unter Federführung des Staatsministeriums, in Bayern unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie in Vorarlberg durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung. • die Mitgliedschaft in den Programmgremien der verschiedenen Programme. • Koordinierung bei der Öffentlichkeitsarbeit und Kapitalisierung: Denkbar ist die Beteiligung des Kooperationsprogramms an folgenden Maßnahmen: o Informationsveranstaltungen mit einem bestimmten räumlichen und / oder thematischen Bezug zur Darstellung der verschiedenen Fördermöglichkeiten aus EU-Mitteln; o gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen zur Verdeutlichung der erzielten Ergebnisse. • Koordinierung auf der Ebene der Vorhaben: Um über die notwendigen Informationen für die Koordinierung während der Programmumsetzung und bei der Öffentlichkeitsarbeit und Kapitalisierung sowie zur Vermeidung einer DE 121 DE Doppelfinanzierung zu verfügen, werden die Projektauswahlverfahren entsprechend ausgestaltet und die benötigten Angaben in den Antragsunterlagen und den Vorlagen für die Projektberichte abgefragt sowie im Rahmen der FLC mitbetrachtet. Letzteres insbesondere vor dem Hintergrund der Überschneidung von Förderperioden auslaufender und neu beginnender Programme, wie beispielsweise der noch bis 31.12.2015 denkbaren Förderung aus dem EFREProgramm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ in Vorarlberg, an das sich das für ganz Österreich einheitliche EFRE-Programm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2014 – 2020“ anschließt. • Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Programmverwaltung: Die Bereitstellung aktueller Informationen über die anderen Programme und Förderinstrumente für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Programmverwaltung ist maßgeblich für die erfolgreiche Umsetzung aller oben genannten Maßnahmen. Neben der Koordinierung mit anderen gemeinschaftlichen Programmen oder Finanzierungsinstrumenten ist auch die Abstimmung mit den entsprechenden Stellen sowie den dortigen Förderinstrumenten der Schweiz sowie des Fürstentums Liechtenstein von Bedeutung. In diesem Zusammenhang kommt der Netzwerkstelle Ostschweiz beim Kanton St. Gallen als Schnittstelle zu den Kantonen eine wichtige Rolle zu. Im Übrigen darf in Hinblick auf die beschriebenen Koordinationsmechanismen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht außer Acht gelassen werden, da die Koordination zwischen den vier Mitgliedsstaaten des vorliegenden Kooperationsprogramms schon per se eine Herausforderung darstellt. Die Programmpartner sind sich aber bewusst, dass sich durch die von der EU-Kommission vorgegebene Konzentration der thematischen Ziele ein größeres Überschneidungspotenzial ergibt, so dass der Gesamtkoordination insgesamt eine hohe Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. DE 122 DE 7. VERRINGERUNG DES VERWALTUNGSAUFWANDS FÜR DIE BEGÜNSTIGTEN Zusammenfassung der Bewertung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigten sowie falls zutreffend die geplanten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, einschließlich eines vorläufigen Zeitrahmens für diese Maßnahmen Im Vergleich zur Umsetzung von EU-Programmen mit rein nationaler Ausrichtung ist die Umsetzung von grenzüberschreitenden Förderprogrammen generell mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden. Dies gilt in besonderer Weise für das Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ an dem vier souveräne Staaten und auf Projektebene Beteiligte aus mindestens zwei Staaten beteiligt sind. Die unterschiedlichen nationalen Regelungen und administrativen Abläufe sind bei der Umsetzung der Projekte zu beachten. Hinzu kommt, dass am Kooperationsprogramm mit dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz zwei Nicht-EU-Staaten teilnehmen. Zur Bewältigung des Verwaltungsaufwands bedarf es seit jeher einer hohen Effizienz der eingerichteten Strukturen und beteiligten Stellen. Das Programm hat insbesondere in der vorangegangenen Förderperiode bereits erfolgreich wesentliche Schritte hin zu Verfahrensvereinfachungen unternommen. So wurde das Antragsverfahren in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt. Im ersten Schritt reichte der Lead-Partner eine vereinfachte Projektskizze ein. Bei positiver Beurteilung durch den Lenkungsausschuss erhielt der Antragsteller im zweiten Schritt einen Zugangscode zur Einreichung eines umfangreicheren elektronischen Förderantrages. Auf diese Weise wird ein niederschwelliger Ansatz verwirklicht, der gerade auch Projektträger ansprechen soll, die keine oder nur wenig Erfahrung mit EU-Förderprogrammen haben. Insgesamt ist auch auf Grund von Rückmeldungen von Projektträgern aus dem Interreg IV-Programm festzuhalten, dass die administrativen Verfahren des Programms bereits sehr gut ausgereift sind, so dass nur noch wenige Verbesserungen ersichtlich sind. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Thema „Verringerung bzw. Optimierung des Verwaltungsaufwands“ immer auch Gegenstand der Workshops zur Neuprogrammierung war. Auf Grund der gewonnenen Erfahrungen sind folgende weitere Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands vorgesehen: • Nutzung vereinfachter Kostenoptionen gemäß Art. 67 Abs. 1 d) VO (EU) 1303/2013 zur Berechnung der Personalkosten Es werden drei Möglichkeiten angeboten: Zum einen die in Art. 67 Abs. 1 a) VO (EU) 1303/2013 vorgesehene Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind und gezahlt wurden. Zum anderen eine Berechnung der förderfähigen Personalkosten mittels Pauschalsätzen, entweder nach Art. 67 Abs. 1 d) VO (EU) 1303/2013 in Verbindung mit der fondsspezifischen Regelung des Art. 19 VO (EU) 1299/2013, wonach eine pauschale Förderung von Personalkosten in Höhe von 20% der direkten Kosten des Vorhabens möglich ist, oder nach Art. 68 Abs. 2 VO (EU) 1303/2013 durch Ermittlung des anwendbaren Stundensatzes anhand der dort pauschal festgelegten Jahressollstundenzahl von 1720 Stunden. DE 123 DE • Nutzung vereinfachter Kostenoptionen gemäß Art. 67 Abs. 1 d) in Verbindung mit Art. 68 Abs. 1 b) VO (EU) 1303/2013 zur Berechnung von indirekten Büround Verwaltungsausgaben Die indirekten Büro- und Verwaltungsausgaben können mit einem Pauschalsatz von bis zu 15% der förderfähigen direkten Personalkosten berechnet werden. Die Höhe des Pauschalsatzes und weitere Details werden in Abstimmung mit den Programmpartnern ausgearbeitet. • Durchführung von e-cohesion Die Programmverantwortlichen tragen dafür Sorge, dass die Bedingungen von Art. 122 Abs. 3 VO (EU) 1303/2013 erfüllt werden, die vorsehen, dass spätestens ab dem 31. Dezember 2015 der gesamte Informationsaustausch zwischen den Begünstigten und der Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörde sowie den zwischengeschalteten Stellen über elektronische Datenaustauschsysteme erfolgen kann. Gemeinsam mit der Observer Group von Interact wird die notwendige datenverarbeitungstechnische Basis geschaffen. • Indikativer Zeitplan für die Umsetzung der Vereinfachungsmaßnahmen Das zweistufige Antragsverfahren greift ebenso wie projektbezogene Schulungen und Workshops zur Antragstellung, Durchführung und zur Projektabrechnung unmittelbar nach der Programmgenehmigung. Dasselbe gilt für die Vereinfachungen durch Pauschalen bei der Abrechnung von förderfähigen Kosten. Die Einführung von e-cohesion ist für den Sommer 2015 geplant. • Intensivierung der direkten und unmittelbaren Kontakte mit den Projektträgern: Bisher wurden Schulungen und Workshops zur Antragstellung, Durchführung und zur Abrechnung von Projekten projektübergreifend durchgeführt. Künftig sollen solche Einweisungen vermehrt projektbezogen, d.h. jeweils nur unter Teilnahme der zuständigen Personen aller Partner eines Projektes stattfinden. Dadurch sollen die Informationsflüsse optimiert und die Qualität der eingereichten Anträge und Abrechnungen gesteigert werden. • Projektträger-Handbuch mit den relevanten Programmdokumenten Zukünftig soll allen Partnern eines Projekts ein Ordner mit den maßgeblichen Programmdokumenten ausgehändigt werden. Ziel ist eine Verbesserung der Information aller Projektpartner. • Separate Förderregeln für den EU-Teil und die Schweiz In der vorangegangenen Förderperiode wurden die EU- und die Schweizer Förderregeln in einem gemeinsamen Dokument dargestellt. Künftig soll die Veröffentlichung in separaten Dokumenten erfolgen. Die EU-Partner eines Projektes erhalten dann nur noch die EU-Förderregeln, die Schweizer Partner nur noch CH-Förderregeln ausgehändigt. Dadurch sollen Irritationen durch unterschiedliche Regelungen vermieden werden. • Prüfung der Ausgaben der Schweizer Projektpartner im Rahmen der FLC durch die Netzwerkstelle Ostschweiz Bisher wurden die Ausgaben der Schweizer Projektpartner durch das Gemeinsame Sekretariat geprüft. Künftig werden diese Ausgaben durch die Netzwerkstelle Ostschweiz im Rahmen eines erleichterten Prüfverfahrens abschließend geprüft und festgestellt. Die freiwerdenden Kapazitäten im Gemeinsamen Sekretariat sollen zur Optimierung der Beratungstätigkeit eingesetzt werden. Darüber hinaus wird das Gemeinsame Sekretariat aber auch weiterhin die Projektumsetzung im gesamten Programmgebiet begleiten und die Ergebnisse der FLC zusammenführen. Mit der vorzunehmenden Umsetzung von e-cohesion wird es allen Antragstellern ermöglicht, mit den Programmbehörden elektronisch in Kontakt zu treten und DE 124 DE insbesondere die Abrechnungen auf elektronischem Wege einzureichen. Dadurch ist eine schnellere und effizientere Kommunikation sichergestellt. Darüber hinaus ist die klare Regelung in Art. 18 Abs. 3 der VO (EU) 1299/2013 zur Hierarchie der Förderfähigkeitsregeln eine wesentliche Erleichterung. Die Programmbehörden werden sich darüber hinaus bemühen, die vereinfachten Abrechnungsmethoden (Pauschalen) im Programm umzusetzen, soweit eine vereinfachte und rasche Abrechnungserstellung und –prüfung ohne Risiken zu erwarten ist. 8. BEREICHSÜBERGREIFENDE GRUNDSÄTZE 8.1 Nachhaltige Entwicklung Beschreibung der besonderen Maßnahmen, mit denen Anforderungen an Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenresistenz, Risikoprävention und Risikomanagement bei der Auswahl der Vorhaben Rechnung getragen wird Nachhaltige Entwicklung hat das Ziel, den Wohlstand nachhaltig zu steigern und die Lebensbedingungen für die heutigen und künftigen Generationen zu verbessern. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Umweltschutz und soziale Verantwortung sind so zusammenzuführen, dass Entscheidungen unter allen drei Gesichtspunkten dauerhaft tragfähig sind. Die Programmpartner bekennen sich zu der Verpflichtung, Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Biodiversität, Katastrophenresistenz, Risikoprävention und Risikomanagement als Querschnittsziele im Kooperationsprogramm zu berücksichtigen und umzusetzen. Im Programm werden nur Projekte unterstützt, die sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung orientieren und im Einklang mit Art. 8 VO (EU) 1303/2013 sowie den nationalen Nachhaltigkeitsstrategien stehen. Aspekte der nachhaltigen Entwicklung sind bereits in die inhaltliche Ausgestaltung des Programms eingeflossen und somit grundlegend in den Prioritätsachsen und den förderfähigen Maßnahmen verankert. In der Prioritätsachse 1 befinden sich zahlreiche Fördermaßnahmen, die entweder mittelbar oder unmittelbar auf eine nachhaltige Entwicklung ausgelegt sind. So sollen grenzüberschreitende Forschungskooperationen auch in den Bereichen nachhaltige Ressourcennutzung, Energieerzeugung und –nutzung, Umweltschutz, nachhaltige Mobilität und demografischer Wandel gefördert werden. Ferner umfasst der Begriff „Innovation“ im Programmverständnis ausdrücklich auf Nachhaltigkeit ausgelegte Neuerungen sowie die soziale und ökologische Innovation. Die größten Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung werden in der Prioritätsachse 2 geleistet. Hier stehen Fördermaßnahmen zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der Biodiversität, zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung, zur DE 125 DE Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus, der die Balance von Nutzung und Schutz des regionalen Natur- und Kulturerbes wahrt, im Fokus. Die Prioritätsachse 3 widmet sich der Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit in der Grenzregion sowie der Steigerung des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements. Maßnahmen zur Erarbeitung nachhaltiger grenzüberschreitender Strategien, z.B. zum demografischen Wandel, und gemeinsame Planungskonzepte, z.B. zum öffentlichen Verkehr, sowie zur Förderung des grenzüberschreitenden Bürgerengagements zu ökologischen, ökonomischen und sozialen Themen der nachhaltigen Entwicklung tragen weiter zur Verankerung dieses Querschnittsziels bei. Mögliche ökologische Auswirkungen des Programms werden im Umweltbericht der Strategischen Umweltprüfung dargestellt. Im Einzelnen wird das Querschnittsziel nachhaltige Entwicklung folgendermaßen in allen Maßnahmenbereichen des Kooperationsprogramms berücksichtigt: • Bei allen geförderten Projekten werden der gemeinschaftliche Besitzstand im EUUmweltrecht sowie die einschlägigen nationalen Umweltstandards und vorschriften eingehalten und umgesetzt. • Das Kooperationsprogramm fördert insbesondere in der Prioritätsachse 2 Maßnahmen, die explizit eine Verbesserung der Umweltsituation und des Ressourcenschutzes zum Ziel haben. • Der für die Förderperiode 2007-2013 entwickelte Nachhaltigkeitscheck wird an das neue Programm angepasst und im Hinblick auf eine Verbesserung der Effizienz weiterentwickelt. • Zur Überprüfung der Einhaltung und Dokumentation des Querschnittsziels werden geeignete Indikatoren festgelegt und in das das Programm begleitende Monitoring-System aufgenommen. Auf Basis dieses Begleitinstruments wird im Rahmen der Durchführungsberichte über die Umsetzung des Querschnittsziels nachhaltige Entwicklung berichtet. Die Bewertung des Querschnittsziels erfolgt auch innerhalb der programmbegleitenden Evaluierung. • Vertretungen der Umweltbehörden und der Wirtschafts- und Sozialpartner werden in den Begleitausschuss eingebunden. Durch die beschriebenen Maßnahmen wird sichergestellt, dass mögliche nachteilige Umweltwirkungen so gering wie möglich gehalten und zugleich positive Wirkungen konsequent gefördert werden. Die Begünstigten werden im Leitfaden zur Projektdurchführung auf die vielfältigen Möglichkeiten, Umweltbelange bei der Beschaffung/Vergabe zu berücksichtigen, hingewiesen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen kann in Deutschland und muss in Österreich auf die Umweltgerechtheit der zu vergebenden Leistung Bedacht genommen werden. So besteht bereits bei der Auswahl des Auftragsgegenstandes die Möglichkeit, von vornherein eine umweltfreundliche Alternative zu wählen. In die Leistungsbeschreibung können Umweltanforderungen als technische Spezifikationen einfließen. Bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen darf im Rahmen der Eignungsprüfung verlangt werden, dass das Unternehmen bestimmte Normen für das Umweltmanagement erfüllt, soweit diese für die Ausführung des Auftrags relevant sind. Umweltkriterien DE 126 DE können darüber hinaus als Zuschlagskriterien in die Angebotswertung einbezogen werden. Neben dem Hinweis auf die geltenden gesetzlichen Regelungen werden die Begünstigten auf die in den Partnerländern und der EU vorgehaltenen Informationen über umweltfreundliche Beschaffung aufmerksam gemacht. 8.2 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Beschreibung der besonderen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und zur Vermeidung jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung während der Konzeption, Ausarbeitung und Durchführung des Kooperationsprogramms, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu Finanzmitteln unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der verschiedenen von derartiger Diskriminierung bedrohten Zielgruppen und insbesondere der Notwendigkeit, den Zugang für Personen mit Behinderungen sicherzustellen Gemäß Art. 7 VO (EU) 1303/2013 und gemäß der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften sollen Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auf den verschiedenen Stufen der Durchführung der Programme ergriffen werden. Die Programmpartner werden bei der Erstellung und Umsetzung des Kooperationsprogramms das Ziel verfolgen, jegliche Diskriminierung zu vermeiden und insbesondere beim Zugang zu den Fördermitteln Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu gewährleisten. In die Ausarbeitung des Programms wurden die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner einschließlich der Gleichstellungsbeauftragten in einem umfänglichen Konsultationsprozess eingebunden. Die Partner werden auch im Rahmen der Umsetzung des Programms im Begleitausschuss vertreten sein. Aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung des Kooperationsprogramms wird beim überwiegenden Teil der geförderten Projekte ein mittelbarer Beitrag zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung erreicht. Direkte Zielbeiträge können für einzelne Projekte in allen Prioritätsachsen erwartet werden. So wird beispielsweise die Integration von Jugendlichen, Frauen, Älteren, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt als Maßnahme zur Verbesserung des Fachkräfteangebotes in der Grenzregion benannt. Die Verbesserung von gemeinsamen Hochschul-Services soll insbesondere durch Diversity-Maßnahmen erreicht werden, um die Chancengleichheit gerade auch im Bildungssektor zu erhöhen. Ein wichtiger Aspekt ist ferner, den Zugang aller zum Kultur- und Naturerbe in der Programmregion zu ermöglichen. Auf Barrierefreiheit wird insbesondere auch bei der touristischen und bei der verkehrlichen Infrastruktur geachtet. Zahlreiche Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Abstimmung zur DE 127 DE Raum- und Regionalentwicklung sowie in den Bereichen Gesundheit und Soziales, öffentlicher Personenverkehr oder Bildung tragen direkt oder indirekt zur Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bei. Der für die Förderperiode 2007-2013 entwickelte Nachhaltigkeitscheck unter Einschluss der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung für die Bewertung der Querschnittsziele wird an das neue Programm angepasst und im Hinblick auf eine Verbesserung der Effizienz weiterentwickelt. Bei der Auswahl und Durchführung der Projekte wird auf die Einhaltung der einschlägigen Standards und Vorschriften der beteiligten Staaten zu Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung geachtet. Jedes ausgewählte Projekt muss den Grundsätzen der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Art. 7 VO (EU) 1303/2013 entsprechen. Die Verwaltung des Programms stellt dabei sicher, dass die Fördermittel diskriminierungsfrei vergeben werden. 8.3 Gleichstellung von Männern und Frauen Beschreibung des Beitrags des Kooperationsprogramms zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie falls zutreffend der Vorkehrungen zur Gewährleistung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes auf Ebene der Programme und der Vorhaben Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundprinzip der Europäischen Union (EU). Ziel ist es, einerseits Chancengleichheit und Gleichbehandlung zu gewährleisten und andererseits jedwede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu unterbinden. In der „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015“ erläutert die EUKommission die vorrangigen Ziele in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern. Diese Strategie soll die Stellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, in der Gesellschaft und in Führungspositionen verbessern, und zwar sowohl in der Europäischen Union als auch weltweit. Verfolgt wird insbesondere die gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und Männern, gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit und die Gleichstellung in Entscheidungsprozessen. Die Programmpartner bekennen sich zu der Verpflichtung, die gleichstellungspolitischen Ziele der EU, die auch den Zielen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein entsprechen, als Querschnittsziele im Kooperationsprogramm zu berücksichtigen und umzusetzen. Zur Gewährleistung der Verankerung der Gleichstellung von Männern und Frauen wurde das Kooperationsprogramm in einem Beteiligungsprozess erarbeitet, bei dem auch die Wirtschafts- und Sozialpartner, die Gleichstellungsbeauftragten sowie die Regionalplanungsstellen eingebunden wurden. Die Partner werden auch im Rahmen der Umsetzung des Programms im Begleitausschuss vertreten sein. Wie beim Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung werden beim Querschnittsziel Gleichstellung von Männern und Frauen aufgrund der inhaltlichen DE 128 DE Ausrichtung des Programms mehr indirekte als direkte Effekte erzeugt. So wirken sich beispielsweise die Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten oder die Steigerung der Innovationsfähigkeit im Programmgebiet positiv auf die Beschäftigungsentwicklung in Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen aus, an der auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler partizipieren sollen. Für einzelne Projekte in allen Prioritätsachsen werden aber auch direkte Effekte erwartet. Als Maßnahme zur Verbesserung des Fachkräfteangebotes in der Grenzregion ist die verstärkte Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt vorgesehen. Weiche Standortfaktoren zur Fachkräftesicherung und –anwerbung beinhalten auch Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer. Bei Projekten, bei denen die Planungsund Konzeptentwicklungsphase Gegenstand der Förderung ist, ist die Gleichstellung von Männern und Frauen im Rahmen des Prozesses, z.B. durch Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Männern und Frauen zu beachten. Der für die Förderperiode 2007-2013 entwickelte Nachhaltigkeitscheck unter Einschluss der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung für die Bewertung der Querschnittsziele wird an das neue Programm angepasst und im Hinblick auf eine Verbesserung der Effizienz weiterentwickelt. Jedes ausgewählte Projekt muss dem Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen entsprechen, um eine Förderung zu erhalten. In den Durchführungsberichten wird über den Beitrag des Programms zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen berichtet. Durch die beschriebenen Maßnahmen wird gewährleistet, dass der Gleichstellungsaspekt sowohl auf Ebene des Programms als auch auf Ebene des einzelnen geförderten Projektes berücksichtigt wird. DE 129 DE 9. ANDERE BESTANDTEILE 9.1 Großprojekte, die im Programmzeitraum durchgeführt werden sollen Tabelle 23: Verzeichnis der Großprojekte Projekt Voraussichtliches Datum der Mitteilung/Einreic hung (Jahr, Quartal) Voraussichtlicher Beginn der Durchführung (Jahr, Quartal) Voraussichtliches Datum der Fertigstellung (Jahr, Quartal) Prioritätsachsen/In vestitionsprioritäte n 9.2 Leistungsrahmen des Kooperationsprogramms Tabelle 24: Leistungsrahmen (Übersichtstabelle) Prioritätsachse DE ID Indikator oder wichtiger Durchführungsschrit t Einheit für die Messung (ggf.) 1Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung CO41 Produktive Investitionen: Zahl der Unternehmen, die an grenzübergreifenden, transnationalen oder interregionalen Forschungsvorhaben teilnehmen Unternehmen 1Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung POI2 Zahl unterstützter Forschungskooperationen Zahl der Kooperationen 1Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung FI1 Zertifizierte Ausgaben an die Europäische Kommission mittels Zahlungsantrag der Bescheinigungsbehörde 2 - Umwelt, Energie und Verkehr CO23 2 - Umwelt, Energie und Verkehr Etappenziel für 2018 Endziel (2023) 4 10,00 10 25,00 EURO 2500000 19.794.215,00 Natur und Biodiversität: Fläche der Habitate, die für Zwecke eines besseren Erhaltungszustands unterstützt werden Hektar 20000 50.000,00 POI5 Zahl der Kooperationen, die verbesserte Umweltbedingungen zur Folge haben Zahl der Kooperationen 5 15,00 2 - Umwelt, Energie und Verkehr FI1 Zertifizierte Ausgaben an die Europäische Kommission mittels Zahlungsantrag der Bescheinigungsbehörde EURO 2600000 21.208.087,00 3Verwaltungszusammenar beit & bürgerschaftliches Engagement POI10 Zahl institutioneller Kooperationen Zahl der Kooperationen 4 10,00 3Verwaltungszusammenar beit & bürgerschaftliches Engagement POI12 Zahl der im Rahmen des Kleinprojektefonds beteiligten Partner Zahl der Partner 20 60,00 3Verwaltungszusammenar beit & bürgerschaftliches Engagement FI1 Zertifizierte Ausgaben an die Europäische Kommission mittels Zahlungsantrag der Bescheinigungsbehörde EURO 1500000 11.593.755,00 130 DE 9.3 In die Erstellung des Kooperationsprogramms eingebundene relevante Partner Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben AG Hegau Touristik AG für Landtechnik, Freising Bauernhausmuseum Wolfegg Bay. Forschungsallianz, München Bay. Landesanstalt für Wein- und Gartenbau, Veitshöchheim Bay. Staatskanzlei, München Bay. Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit; Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie; Wissenschaft, Forschung und Kunst bfz Unterallgäu, Bodensee, Oberschwaben und Kempten und Memmingen BiCon AG, Konstanz Bibliotheksservice-Zentrum BW BioLAGO e.V.-, Konstanz bsm Bpdensee-Stiftung, Radolfzell Bund Naturschutz Naturerlebniszentrum Allgäu BUND, Bad Saulgau Bundesministerium für Wirtschaft Caritas Augsburg und Konstanz Christl. Jugenddorfwerk Deutschlands Deutsche Gartenbau-Gesellschaft, Insel Mainau Deutsche Umwelthilfe, GIZ, Stuttgart DGB, Ulm DRK Energieagentur Ravensburg, Markt Scheidegg Europabeauftragte der bay. und bawü Landkreise DE 131 DE eza energie- Allgäu FH Kempten Fraunhofer-Gesellschaft, München Gemeinden Aach, Achberg, Aichstetten, Aitrach, Aitrang, Albbruck, Aldingen, Allensbach, Altshausen, Amberg, Amtzell, Apfeltrach (Dirlewang), Argenbühl, Bärental, Baienfurt, Baisweil, Baindt, Balderschwang, Balgheim, Benningen, Berg, Bergatreute, Bermatingen, Bernau im Schwarzwald, Betzigau, Beuron, Bidingen, BingenHohenzollern, Blaichach, Böhen, Bodholz, Bodman-Ludwigshafen, Bodnegg, Bolsterlang, Boms, Boos, Breitenbrunn, Brigachtal, Büsingen am Hochrhein, Bubsheim, Buchheim, Burgberg im Allgäu, Buxheim, Dachsberg (Südschwarzwald), Daisendorf, Dauchingen, Deggenhausertal, Deilingen, Denkingen, Dettighofen, Dogern, Dürbheim, Durach, Durchhausen, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Egesheim, Egg an der Günz, Eggenthal und Friesenrind, Eggingen, Eichstegen, Eigeltingen, Eisenberg, EmmingenLiptingen, Eppishausen, Eriskirch, Ettringen, Fellheim, Fischen, Fleischwangen, Frickingen, Frittlingen, Fronreute, Gaienhofen, Gailingen am Hochrhein, Germaringen, Gestratz und Röthenbach, Görisried, Görwihl, Gosheim, Gottmadingen, Grafenhausen, Grünenbach, Grünkraut, Günzach, Gütenbach, Häusern, Hagnau am Bodensee, Halblech, Haldenwang, Hausen ob Verena, Hawangen, Heiligenberg, Heimertingen, Herbertingen, Hergatz, Hergensweiler, Herrischried, Hilzingen, Höchenschwand, Hohenfels, Hohentengen am Hochrhein, Holzgünz, Hopferau, Horgenzell, Hoßkirch, Ibach, Illmensee, Immendingen, Immenstaad am Bodensee, Inzigkofen, Irndorf, Jengen, Jestetten, Kammlach, Kettershausen, Kirchhaslach, Kißlegg, Klettgau, Königseggwald, Königsfeld im Schwarzwald, Königsheim, Kolbingen, Kraftsried, Krauchenwies, Kressbronn am Bodensee, Kronburg, Küssaberg, Lachen, Lamerdingen, Langenargen, Lauben, Lauchringen, Lautrach, Lechbruck am See, Leibertingen, Lengenwang, Lottstetten, Maierhöfen, Mahlstetten, Mauerstetten, Meckenbeuren, Memmingerberg, Missen-Wilhams, Mönchweiler, Moos, Mühlhausen-Ehingen, Mühlingen, Murg, Neufra, Neuhausen ob Eck, Neukirch, Niedereschach, Niederrieden, Nonnenhorn, Öhningen, Obermaiselstein, Oberreute, Oberostendorf, Oberrieden, Oberschönegg, Oberteuringen, Ofterschwang, Opfenbach, Orsingen-Nenzingen, Osterzell, Ostrach, Owingen, OyMittelberg, Pfronten, Pleß, Rammingen, Insel Reichenau, Reichenbach am Heuberg, Renquishausen, Rettenbach am Auerberg, Rettenberg, Rickenbach, Rieden am Forggensee, Riedhausen, Rielasingen-Worblingen, Rietheim-Weilheim, Roßhaupten, Rückholz, Ruderatshofen, Salem, Salgen, Sauldorf, Schlier, Schönwald im Schwarzwald, Schonach im Schwarzwald, Schwangau, Schwenningen, Seeg, Seitingen-Oberflacht, Sigmaringendorf, Sigmarszell, Sipplingen, Sontheim, Steißlingen, Stetten am kalten Markt, Stetten am Bodensee, Stiefenhofen, Stötten am Auerberg, Stöttwang, Talheim, Todtmoos, Trunkelsberg, Tuningen, Ühlingen-Birkendorf, Uhldingen-Mühlhofen, Ungerhausen, Unteregg, Unterkirnach, Unterwaldhausen, Untrasried, Vogt, Wald, Waldburg, Waltenhofen, Wasserburg (Bodensee), Wehingen, Weilheim, Weißensberg, Westendorf, Wiedergeltingen, Wildpoldsried, Wilhelmsdorf, Winterrieden, Wolfegg, Wolfertschwenden, Wolpertswende, Woringen, Wutach, Wutöschingen, Gemeindetag BAWÜ GV Donau-Heuberg Gleichstellungsbeauftragte der bay. und bawü Landkreise DE 132 DE Hahn-Schickard-Gesellschaft, Villingen-Schwenningen Handwerkskammer für Schwaben Hochrhein-Kommission HS Ravensburg-Weingarten, Weihenstephan und Konstanz Hugo-Eckener-Schule, Friedrichshafen IBA Internationale Berufsakademie Bodensee IHK Schwaben, Konstanz, Südlicher Oberrhein, Villingen-Schwenningen, Waldshut, Weingarten Institut für Mikro- und Informationstechnologie, Villingen-Schwenningen IBT ISF Jugendstiftung BW KEA Klimaschutz- und Energieagentur BW Kolping Bildungswerk Württemberg Kompetenzzentrum Europa der Caritas in BW, Stuttgart Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee LAG Regionalentwicklung Oberallgäu, Altusried und Westallgäu Landessportverband BW Landkreise Bodenseekreis, Konstanz, Lindau, Lörrach, Oberallgäu, Ostallgäu, Ravensburg, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Tuttlingen, Waldshut Lindau Tourismus und Kongress GmbH Markt Altusried, Bad Grönenbach, Bad Hindelang, Buchenberg, Dietmannsried, Erkheim, Heimenkirch, Irsee, Kaltental, Kirchheim im Schwarzwald, Legal, Nesselwang, Obergünzburg, Oberstaufen, Oberstdorf, Ottobeuren, Pfaffenhausen, Rettenbach, Ronsberg, Scheidegg, Sulzberg, Türkheim, Tussenhausen, Unterhingau, Waal, Wald, Weiler-Simmerberg, Weitnau, Wertach, Wiggensbach Messe Friedrichshafen Ministerien für Arbeit und Soziales; für Inneres; für Integration; für Kultus, Jugend und Sport; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft; für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW Musikhochschule Trossingen DE 133 DE Naturpark Nagelfluhkette, Ornitholo. AG Bodensee PH Karlsruhe und Weingarten pro4 ingenieure, Freiburg Regierung von Schwaben RP Freiburg, Stuttgart, Tübingen Regionalentwicklung Westallgäu Regionaler Planungsverband Allgäu, Regionalmanagement Region Allgäu, RV Bodensee Oberschwaben, Ravensburg, Hochrhein-Bodensee, Waldshut-Tiengen, Schwarzwald-Baar-Heuberg Römerstrasse-Neckar-Alb-Aare, Rottweil Städtische Wessenberg-Galerie Konstanz Städtische Wohnbaugesellschaft Singen Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg Staatsministerium BW Staatsweingut Meersburg Städte Aulendorf, Bad Dürrheim, Bad Säckingen, Bad Saulgau, Bad Waldsee, Bad Wörishofen, Bad Wurzach, Blumberg, Bonndorf im Schwarzwald, Bräunlingen, Buchloe, Donaueschingen, Engen, Fridingen an der Donau, Friedrichshafen, Füssen, Furtwangen im Schwarzwald, Gammertingen, Geisingen, Hüfingen, Immen im Allgäu, Isny im Allgäu, Kaufbeuren, Kempten, Konstanz, Laufenburg (Baden), Leutkirch im Allgäu, Lindenberg im Allgäu, Markdorf, Marktoberndorf, Meersburg, Memmingen, Mengen, Meßkirch, Mindelheim, Mühlheim an der Donau, Pfullendorf, Radolfzell am Bodensee, Ravensburg, Sigmaringen, Singen, Sonthofen, Spaichingen, St. Blasien, St. Georgen im Schwarzwald, Stockach, Stühlingen, Tengen, Tettnang, Triberg im Schwarzwald, Trossingen, Tuttlingen, Überlingen, Veringen, Villingen-Schwenningen, Vöhrenbach, Waldshut-Tiengen, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wehr Stadtmarketing Konstanz Stadtwerke Konstanz Steinbeis-Stiftung Stiftung Global Nature Fund, Radolfzell DE 134 DE Südwestmetall Tourismus Untersee Tourismusverb. Allgäu/Bayerisch-Schwaben translake, Konstanz Uni Hohenheim Unterallgäu Aktiv, Bad Wörishofen Unternehmen Chance gemeinnützige GmbH, Lindau VG Babenhausen, Biessenhofen, Buchloe, Eggenthal, Erkheim, Hörnergruppe, Kirchheim im Schwarzwald, Memmingerberg, Pfaffenhausen, Seeg, Sigmarszell, Stiefenhofen, Weitnau, Westendorf Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Wasserwirtschaftsamt Kempten Wirtschaftsregion Südwest, Lörrach Wirtschafts- und Entwicklungsleitstelle Westallgäu Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft, Ravensburg wfg, wis Zeppelin-Museum Zentren für Psychiatrie, Bad Schussenried aks gesundheit Alpenregion Bludenz Tourismus Amt der Vorarlberger Landesregierung Arbeitsmarktservice Österreich Austrian Institute of Technology Bodensee-Vorarlberg Tourismus BKA Caritas der Diözese Feldkirch Dornbirner Messe Energieinstitut Vorarlberg DE 135 DE FH Vorarlberg Festspielhaus Bregenz Forschungsgesellschaft Mobilität, Graz Gemeinden Feldkirch, Hard, Hittisau, Höchst, Langenegg, Lingenau, Lochau, Lustenau, Mäder, Meiningen, Mittelberg, Riefensberg, Sibratsgfäll, Sulzberg, Golfclub Silvretta Gourmet Club Vorarlberg, Rankweil IG Kultur Vorarlberg, Feldkirch Inatura Erlebnis Naturschau GmbH Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung, Fussach Innovationswerkstatt Mettler, Salzburg Int. Rheinregulierung Interessengemeinschaft Am Kumma, Götzis Internet Agentur Vorarlberg, Dornbirn Jugendinformationszentrum Vorarlberg Kleinwalsertal Tourismus Kunsthaus Bregenz Kuratorium für Verkehrssicherheit, Wien Landeskrankenhäuser Bregenz und Feldkirch Landespolizeikommando Vorarlberg Landwirtschaftskammer Vorarlberg Montagsforum, Frastanz Montafon Tourismus Naturschutzbund Österreich Öst. Ökologieinstitut Bregenz PH Vorarlberg, Feldkirch PlanSinn GmbH Prisma Zentrum DE 136 DE Regio Bregenzerwald Regionalentwicklung Vorarlberg Regionalplanungsgemeinschaften Bodensee-Bregenz, Bregenzer-Wald, Klostertal, Vorderland-Feldkirch SMO-Neurologische Rehabilitation GmbH, Bregenz Städte Bludenz, Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Krumbach Stand Montafon SUPRO Stiftung Maria Ebene, Götzis Special Olympics Österreich, Schladming Symphonieorchester Vorarlberg, Bregenz Umweltbüro Grabher, Bregenz Universität Innsbruck Vereine "Bibliotheken der Regio Bodensee", Bregenz, Bodensee-Kolleg, Bregenz, Netzwerk Logistik, Steyr, RheinKultur, Dornbirn, zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung, Linz VÖAV-Vorarlberg-Vereine Vorarlberger Gemeindehaus Vorarlberger Jägerschaft der Bezirksgruppe Bludenz Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft, Landeskonservatorium, Medienhaus, Schwarzach Wirtschaftsförderungsinstitut, Dornbirn Wirtschafts-Standort Vorarlberg, Dornbirn Wirtschaftskammer Vorarlberg, Feldkirch xchange, Bregenz Xvise innovative logistics GmbH, Lauterach ZTB Zukunftsbüro, Wien Agroscope, Bern AMOSA, Zürich Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden DE 137 DE Amt für Mittel- und Hochschulen, Frauenfeld Benevol St.Gallen Bergbahnen Savognin Berner Fachhochschule, Bern bicon AG, Kreuzlingen Bundesamt für Landwirtschaft und für Raumentwicklung, Bern Caritas St. Gallen Centre Suisse d' Electronique et de Microtechnique, Neuchâtel Destination Davos-Klosters Elkman Communications GmbH, Rheinau Empa, Dübendorf und St. Gallen EnDes Engineering und Design, Rorschach Evangelische Mittelschule Schiers FH Nordwestschweiz, Brugg und St. Gallen Füglister AG, Dietikon Gemeinden Altnau, Arbon, Au, Bargen, Basadingen-Schlattingen, Beggingen, Benken, Beringen, Berlingen, Berneck, Bottighofen, Büttenhardt, Buch, Buchberg, Buchs, Dachsen-Uhwiesen, Diepoldsau, Dörflingen, Eglisau, Egnach, Eiken, Ermatingen, Eschenz, Feuerthalen, Fisibach, Flaach, Flurlingen, Frauenfeld, Full-Reuenthal, Gächlingen, Glattfelden, Goldach, Gutmadingen, Hallau, Hemishofen, Horn, Hüntwangen, Jestetten, Kaisten, Kaiseraugst, Kesswil, Koblenz, Lohn, Laufenburg, Laufen-Uhwiesen, Leibstadt, Leuggern, Löhningen, Mammern, Marbach, Marthalen, Mellikon, Merishausen, Mettauertal, Möhlin, Münchwilen, Münsterlingen, Mumpf, Neuhausen a. Rheinfall, Neunkirch, Oberhallau, Obermumpf, Oberriet, Ramsen, Rafz, Rebstein, Rekingen, Rheinau, Rheinfelden, Rietheim, Romanshorn, Rorschach, Rorschacherberg, Rüdlingen, Rümikon, Salenstein, Salmsach, Sargans, Schlatt, Schleitheim, Schwaderloch, Sennwald, Sevelen, Siblingen, Sisseln, Steckborn, Stein, Stein am Rhein, Stetten, St. Margrethen, Tägerwilen, Thal, Thayngen, Trasadingen, Uttwil, Wagenhausen, Wartau, Wasterkingen, Wallbach, Weiach, Widnau, Wil, Wilchingen, Zurzach Gen Au Rheinau Geschäftsstelle IBH, Kreuzlingen Gewerbeverbände Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau Greater Zurich Area, Zürich DE 138 DE Greencross Schweiz, Zürich Handelskammer Deutschland-Schweiz, Zürich HWZ Hochschulen für Wirtschaft, Zürich HSR Hochschule für Technik, Rapperswil Historisches- und Völkerkundemuseum St. Gallen IG St. Galler Sportverbände IHK Aargau, St. Gallen-Appenzell, Thurgau, Zürich Industrie-Verband Zürich Industrieverein AR, Herisau Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, Zürich Interstaatliche Hochschule für Technik, Buchs Institut für 4D Technologien, Windisch Institut für Schnee- und Lawinenforschung, Davos IVS Industrie- und Wirtschafts-Vereinigung, Schaffhausen Kaderschule Zürich Kantone Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Zürich Kantonsarchäologie Aargau KGV Kantonaler Gewerbeverband Zürich Kompass Innovative Arbeitsintegration, Bischofszell Kompetenzzentrum Toggenburg Kontaktstelle für Wirtschaft, Glarus Landwirtschaftsamt Appenzell-Außerrhoden Landwirtschaftliches Zentrum St. Gallen Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kanton Zürich Mundart "Erzählkunst und Volxtöne", Zurzach Nano Cluster Bodensee - Universität Konstanz, Konstanz Naturmuseum St. Gallen DE 139 DE Nägeli Swiss AG, Güttingen Oberforstamt Appenzell-Ausserrhoden Ostschweizer Kinderspital (KISPI), St. Gallen PH Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Zürich Paul Scherrer Institut, Villingen Perspektive Thurgau Post Auto Schweiz AG, Bern Pro Natura, Basel Pro Prättigau - Regionalverband Raumordnungskommission Bodensee Regionalmarketing Zürcher Oberland Regionalplanung Fricktal und Sarganserland-Werdenberg Regiosuisse - Netzwerkstelle Regionalentwicklung Regio Wil Rehmann-Museum, Laufenburg rheinspringen, St. Gallen Rheinunternehmen, Widnau RSI Radiotelevisione Suizzera, Lugano SBM events AG, Grüsch SchaffhauserlandTourismus See-Burgtheater Spital Thurgau AG Spitäler Schaffhausen Staatssekretariat für Wirtschaft - SECO, Bern Städte Chur, Diessenhofen, Kreuzlingen, St. Gallen, Wil, Winterthur Standortförderung Aargau, Schaffhausen, St. Gallen, Zürich Stauffer & Studach Raumentwicklung, Chur DE 140 DE Stiftung zur Förderung der Wirtschaft, St. Gallen Stiftung Natur und Wirtschaft, Bern Strassenbau Kantone Graubünden, Thurgau, Schaffhausen Thurbo - Die Regionalbahn, Kreuzlingen Thurgau Tourismus, Amriswil UFA-Revue, Winterthur UNiA - Gewerkschaft, Bern Universitäten St. Gallen und Zürich Unternehmerinitiative Wirtschaftsraum DCH, Basel Usability AG, Zürich Verband St. Gallischer Ortsgemeinden Vereine Appenzellerland über dem Bodensee, Wolfhalden Verein Rheintaler Ribelmais, Salez Vereinigung Schweiz. Unternehmen in Deutschland, Basel Verein St. Galler Rheintal, Rebstein Verkehrsbetriebe Schaffhausen Wirtschaftsförderungen Kanton Appenzell Außerrhoden, Kanton Schaffhausen Wirtschaftsforum Zurzibiet ZEPRA Prävention und Gesundheitsförderung, St. Gallen Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Gemeinde Triesenberg Kunstmuseum Liechtenstein Landesverwaltung Liechtenstein, Abteilung Umweltschutz, Amt für Berufsbildung, Amt für Gesundheit, Amt für Soziale Dienste, Amt für Volkswirtschaft, Landwirtschaftsamt, Schulamt, Staatliche Kulturförderung, Stabsstelle für Chancengleichheit, Tiefbauamt Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband Regierung des Fürstentums Liechtenstein RENAT Büro für räumliche Entwicklung und Natur DE 141 DE Uni Liechtenstein 9.4 Geltende Bedingungen für die Durchführung des Programms in Bezug auf Finanzverwaltung, Programmplanung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle der Beteiligung von Drittländern an transnationalen und interregionalen Programmen durch einen Beitrag von ENI- oder IPA-Mitteln DE 142 DE Dokumente Dokumentname Dokumentart Dokumentdatu m Lokale Referenz Kommissionsrefe renz Prüfsumme Dateien Ex-ante-Bewertung Entwurf des Berichts der Ex-ante-Bewertung 02.09.2014 855279595 Ex-ante-Bewertung Strategische Umweltprüfung Programmanhänge 27.11.2014 2240206571 Strategische Umweltprüfung Zusammenfassende Erklärung Programmanhänge 02.09.2014 3257443734 Zusammenfassende Erklärung Pre-Agreement Schriftliche Zustimmung zu den Inhalten eines Kooperationsprogramms 02.09.2014 1411308226 Pre-Agreement Sendedatum Absender Prüfsumme zu allen strukturierten Daten: 234594985 DE 143 DE