DE - Interreg Alpenrhein-Bodensee

Transcrição

DE - Interreg Alpenrhein-Bodensee
Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels „Europäische
territoriale Zusammenarbeit“
CCI-Nr.
Bezeichnung
2014TC16RFCB024
(Interreg V-A) DE-AT-CH-LI - Germany-AustriaSwitzerland-Liechtenstein (Alpenrhein-BodenseeHochrhein)
1.2
2014
2020
01.01.2014
31.12.2023
Version
Erstes Jahr
Letztes Jahr
Förderfähig ab
Förderfähig bis
Beschluss der Kommission
Nr.
Beschluss der Kommission
vom
Änderungsbeschluss des
Mitgliedstaats Nr.
Änderungsbeschluss des
Mitgliedstaats vom
Änderungsbeschluss des
Mitgliedstaats in Kraft
getreten am
vom operationellen
AT341 - Bludenz-Bregenzer Wald
Programm abgedeckte
AT342 - Rheintal-Bodenseegebiet
NUTS-Regionen
CH033 - Aargau
CH040 - Zürich
CH051 - Glarus
CH052 - Schaffhausen
CH053 - Appenzell A. Rh.
CH054 - Appenzell I. Rh.
CH055 - St. Gallen
CH056 - Graubünden
CH057 - Thurgau
DE136 - Schwarzwald-Baar-Kreis
DE137 - Tuttlingen
DE138 - Konstanz
DE139 - Lörrach
DE13A - Waldshut
DE147 - Bodenseekreis
DE148 - Ravensburg
DE149 - Sigmaringen
DE272 - Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
DE273 - Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
DE274 - Memmingen, Kreisfreie Stadt
DE27A - Lindau (Bodensee)
DE27B - Ostallgäu
DE27C - Unterallgäu
DE27E - Oberallgäu
DE
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LI000 - Liechtenstein
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1. STRATEGIE FÜR DEN BEITRAG DES KOOPERATIONSPROGRAMMS ZUR
UNIONSSTRATEGIE FÜR INTELLIGENTES, NACHHALTIGES UND
INTEGRATIVES WACHSTUM UND ZUR VERWIRKLICHUNG DER
WIRTSCHAFTLICHEN, SOZIALEN UND TERRITORIALEN KOHÄSION
1.1 Strategie für den Beitrag des Kooperationsprogramms zur Unionsstrategie für
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zur Verwirklichung des
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts
1.1.1 Beschreibung der Art und Weise, wie das Programm zur Umsetzung der
Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zur
Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts beitragen
soll
Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 2010 die Strategie Europa 2020 verabschiedet.
Die Strategie soll die EU in eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft
verwandeln, die durch ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sowie einen
ausgeprägten sozialen und territorialen Zusammenhalt gekennzeichnet ist. Sie gibt den
Rahmen für die inhaltliche Ausgestaltung der aus den Europäischen Struktur- und
Investitionsfonds (ESI-Fonds) finanzierten Programmen und Maßnahmen für den
Zeitraum 2014-2020 vor. Zu den ESI-Fonds gehört auch der Europäische Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE), aus dem das Ziel „Europäische territoriale
Zusammenarbeit“ (ETZ, ehemals Interreg) finanziert wird. Die ETZ strebt mit Hilfe der
Interreg-Programme die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Regionen Europas
an und hat das Ziel, zu einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung und
Integration in den Grenzregionen beizutragen.
Neben der inhaltlich ausgerichteten Strategie Europa 2020 hat sich die EU auch
makroregionalen, d.h. räumlichen Strategien zugewandt. Für das Kooperationsprogramm
„Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-BodenseeHochrhein)“ sind hier maßgeblich die Donauraum- (EUSDR) und die
Alpenraumstrategie (EUSALP) zu nennen, auf die in Abschnitt 4.4 näher eingegangen
wird.
Die Regionen können unter Beachtung der Vorgaben zur thematischen Konzentration die
für ihre Förderstrategie passenden thematischen Ziele auswählen. Durch die
Konzentration der Mittel auf weniger Prioritäten soll ihre Wirkung erhöht und der
Beitrag der Interreg-Programme zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 für eine
intelligente, nachhaltige und integrative Entwicklung der Kooperationsräume verstärkt
werden. Für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit müssen mindestens 80 Prozent
der EFRE-Mittel auf maximal vier der in Art. 9 VO (EU) 1303/2013 genannten elf
thematischen Ziele konzentriert werden.
Für die Herleitung und Ermittlung einer geeigneten Strategie für das
Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein
(Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ wurde seit 2012 ein breit angelegtes
Beteiligungsverfahren, begleitet durch eine extern erarbeitete Stärken- SchwächenAnalyse (SWOT-Analyse), und unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den
früheren Programmperioden durchgeführt.
Den genannten Herausforderungen des Programmgebiets liegen insbesondere die
Aussagen der für das Interreg V-Programm erarbeiteten Stärken-Schwächen-Analyse
zugrunde. Der Schlussbericht zur Stärken-Schwächen-Analyse vom 04.02.2013 kann auf
der Homepage des Programms www.interreg.org unter der Rubrik „Interreg V“
eingesehen werden.
Räumliche / Territoriale Situation
Das Gebiet des Kooperationsprogramms „Interreg V-A Deutschland-ÖsterreichSchweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ ist der Grenzraum zwischen
Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz mit dem Bodensee als
gemeinsamem Gewässer im Zentrum. Die nationalstaatlichen Grenzen werden
überwiegend durch natürliche Grenzen gebildet: Im Osten des Gebietes durch den
Gebirgszuges Rätikons, im Rheintal und am Hochrhein durch den Rhein und natürlich
durch den Bodensee. Die Grenzziehung am Bodensee weist dabei eine Besonderheit auf,
da sie bislang in großen Teilen des Sees nicht festgelegt wurde. Lediglich am Untersee
und im Konstanzer Trichter existiert eine staatsvertraglich geregelte Grenzziehung
zwischen Deutschland und der Schweiz. Dennoch verstehen die Anrainerländer den
Bodensee als eine Art internationales Gewässer, dessen „Verwaltung“ von ihnen in
Gemeinschaftsaufgabe erledigt wird. Eine derartige gemeinschaftliche Nutzung eines
Binnengewässers ist in Europa einzigartig. Weitere Besonderheiten sind die Exklaven
Büsingen (zu Deutschland gehörend, es gilt jedoch überwiegend Schweizer Zoll- und
Wirtschaftsrecht) und Kleinwalsertal (zu Österreich gehörend, Zollausschlussgebiet und
deutsches Wirtschaftsgebiet). Als große Schwächen und als Entwicklungshindernisse für
das Programmgebiet werden allgemein die periphere Lage in den jeweiligen
Nationalstaaten - die sich insbesondere in Deutschland durch die Wiedervereinigung
nochmals verstärkt hat - und die trennenden Staatsgrenzen empfunden. Die trennende
Funktion der Staatsgrenzen wird durch den Bodensee und den Rhein, durch die
weitgehend die Grenzen verlaufen, noch verstärkt.
Zu Jahresbeginn 2011 lebten im Programmgebiet „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“
(noch ohne die neu hinzukommenden Landkreise Lörrach und Ostallgäu sowie der
kreisfreien Stadt Kaufbeuren) rund 5,4 Millionen Menschen. Die mittlere
Bevölkerungsdichte beträgt etwa 192 Einwohner pro km². Damit liegt das
Programmgebiet knapp über der mittleren Bevölkerungsdichte der Schweiz (191) und
deutlich über dem EU-Mittel (117), andererseits jedoch unter der mittleren
Bevölkerungsdichte Deutschlands (229) (Eurostat 11/2012). Die Bevölkerungszahl im
Programmgebiet „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ ist in den vergangenen Jahren
insbesondere in den Verdichtungsräumen im Großraum Zürich, am nördlichen
Bodenseeufer, im oberen Rheintal oder in der Region St. Gallen kontinuierlich
angestiegen. Die aktuellen Bevölkerungsprognosen lassen vermuten, dass das
Bevölkerungswachstum in diesen Teilen des Programmgebiets auch in den kommenden
Jahren anhalten wird. Die Bevölkerung nahm jedoch nicht in allen Teilregionen des
Programmgebiets gleichermaßen zu. Bereits in den vergangenen Jahren konnte in
einzelnen Teilregionen, vor allem in den ländlichen Regionen und in verschiedenen
Bergregionen, eine Stagnation der Bevölkerung oder sogar ein spürbarer Rückgang
festgestellt werden. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren noch weiter
verschärfen und führt zu zahlreichen Problemen bei der Finanzierung und der
Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur- und Daseinsvorsorgeeinrichtungen in
diesen Räumen.
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Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
Das Programmgebiet „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ zählt zu den leistungsfähigsten
Wirtschaftsräumen in Europa. Es ist in großen Teilen eine „Wachstumsregion im
Verborgenen“. Zahlreiche global tätige Unternehmen, aber auch eine Vielzahl von
„Hidden Champions“ haben ihren Standort in der Region und sind dort stark verankert.
Die Wirtschaftsstruktur ist stark durch technologiegetriebene Industrieunternehmen mit
hohen Exportanteilen geprägt. Die zahlreichen, oft klein- und mittelständischen HighTech-Unternehmen bieten eine Vielzahl von hochattraktiven Arbeits- und
Ausbildungsplätzen.
Das Programmgebiet ist allerdings kein einheitlicher und kein gemeinsamer
Wirtschaftsraum. Die nationalstaatlichen Grenzen, insbesondere die EU-Außengrenzen
zur Schweiz, und zum Fürstentum Liechtenstein erschweren die grenzüberschreitende
Kooperation im Wirtschaftsbereich. Die Wirtschaftsstruktur des Programmgebietes (ohne
Landwirtschaft) und auch der einzelnen Teilregionen ist vielschichtig. Vor allem der
produzierende Sektor hat sehr unterschiedliche Bedeutung für die einzelnen
Teilregionen. Die 'industriellen Zentren' des Programmgebietes liegen in den beiden
baden-württembergischen Landkreisen Bodenseekreis und Tuttlingen, wo noch über die
Hälfte aller Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe liegt, sowie im Rheintal zwischen
Liechtenstein und dem Bodensee. In vielen Teilregionen und insgesamt im
Programmgebiet dominiert jedoch der Dienstleistungssektor.
Der Tourismus ist für das gesamte Programmgebiet „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“
ein wichtiger, für verschiedene Teilregionen sogar der entscheidende Wirtschaftsfaktor.
Die größten Tourismusintensitäten weisen der Kanton Graubünden, das Land Vorarlberg
und der Landkreis Oberallgäu auf. Aber auch im Bodenseekreis spielt der Tourismus eine
wichtige Rolle.
Der wirtschaftliche Schwerpunkt des gesamten Programmgebietes liegt unstrittig im
Kanton Zürich, der für große Teilgebiete ein wichtiger Entwicklungspol (z.B. die ETH
Zürich) ist, von dem starke Impulse ausgehen. Innerhalb des Programmgebietes lassen
sich einige sektorale Wirtschaftsschwerpunkte identifizieren. Einzelne Teilregionen
weisen mehrere Schwerpunkte auf, aus denen potenziell Nutzungskonflikte resultieren
können, etwa zwischen Tourismus und industrieller Entwicklung z.B. am Nordufer des
Bodensees oder im Vorarlberger Rheintal.
Folgende Schwerpunkte können hier unterschieden werden:
•
•
•
•
•
•
Tourismusdestinationen Graubünden, Vorarlberg, Allgäu und Bodensee
Dienstleistungszentrum und Metropolitanraum Zürich
Industrieregion Rheintal
Industrieregion Schussental (Weingarten, Ravensburg, Friedrichshafen)
Industrieregion Singen-Schaffhausen
Industrieregion Hochrhein
Innerhalb dieser Regionen bestehen wiederum Branchenschwerpunkte beziehungsweise
industrielle Milieus oder Clusters (z.B. Feinmechanik im Rheintal, Maschinenbau im
Schussental oder Chemie am Hochrhein). Diese können wichtige Pole für die weitere
wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Programmgebietes sein. Die Betrachtung der
Wirtschaftsstruktur des Programmgebiets „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" zeigt, dass
diese einen hohen Anteil an stark wissensbasierten Unternehmen aufweist. Dies gilt auch
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für Unternehmen aus Branchen, die in der Regel eine geringe Wissensbasierung
aufweisen, aber deren Betriebsteile in der Region jeweils die stark wissensbasierten
Elemente umfassen.
In weiten Teilen des Programmgebiets „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ besteht eine
hohe Wettbewerbsfähigkeit. So etwa im österreichischen Bundesland Vorarlberg, den
beiden baden-württembergischen Landkreisen Bodensee und Ravensburg und
insbesondere in der Metropolregion Zürich. Ein Beleg dafür ist die Einschätzung des
deutschen Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung, dass das Gebiet „BodenseeOberschwaben“ als einen von elf „Wachstumspolen außerhalb der Metropolräume“
einstuft, die sich durch deutlich überproportionales Wirtschaftswachstum auszeichnen.
Dennoch taucht der Bodenseeraum, wie auch andere vergleichbare Regionen im
allgemeinen wirtschaftspolitischen Fokus nur am Rande auf. Ein Grund kann darin
gesehen werden, dass die Region mit Zürich nur am Rande an einem Metropolraum
partizipiert und auch über keine zentrale Großstadt als wirtschaftliches Zentrum verfügt.
Die festgestellte Wirtschaftsstruktur zeigt, dass die Regionsteile wie Bodensee,
Hochrhein oder Rheintal auch ohne metropolitane Zentren prinzipiell gut aufgestellt sind,
aber teilweise ein Wahrnehmungsproblem haben.
Als Grundlage für die positive Wirtschaftsentwicklung wird die hohe
Innovationsfähigkeit der regionalen Wirtschaft angesehen, die sich sowohl durch eine
hohe F&E-Tätigkeit in den Betrieben als auch durch eine hohe Umsetzungskompetenz
von neuem Wissen in konkrete Produkte und Prozesse auszeichnet. Diese hohe Wissensund Innovationsfähigkeit der Wirtschaft in Teilräumen des Programmgebiets spiegelt
sich in einer auch im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohen Anzahl von
Patentanmeldungen wider. So befinden sich mit dem Land Vorarlberg, dem Kanton
Zürich und der Region Bodensee-Oberschwaben drei Regionen unter den 20
leistungsstärksten Regionen in Europa, was die Zahl der Patentanmeldungen (bezogen
auf die Bevölkerungsanzahl) angeht. Auch die jährlichen nationalstaatlichen Erhebungen
des European Innovation Scoreboard bestätigen diese Einschätzung. Die vorhandenen
Stärken im Bereich der Forschung und Entwicklung und der Innovationsfähigkeit der
regional ansässigen Betriebe stellen auch für die Zukunft einen zentralen Erfolgsfaktor
für die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Programmgebiets dar. Es muss
allerdings festgehalten werden, dass diese Stärke kaum grenzüberschreitend ausgeprägt
ist, d.h. dass der Wissens- und Innovationstransfer über die Grenze relativ schwach ist.
Dies rührt daher, dass die KMU stark national orientiert sind, sowohl was Kunden- und
Lieferantenbeziehungen anbelangt als auch in Bezug auf die Kontakte zu den
Hochschulen.
Mit der Internationalen Bodensee-Hochschule verfügt die Programmregion als
Forschungs- und Innovationsstandort mit 30 partizipierenden Hochschulen aus vier
Ländern über den größten grenzüberschreitenden und hochschulartenübergreifenden
Verbund Europas. Sie ist ein Motor für grenzüberschreitende Forschungs- und
Innovationsprojekte und fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen
Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft.
Um die Forschungs- und Wissenschaftslandschaft nachhaltig zu stärken, ist es
erforderlich, bestehende Wissenschaftsnetzwerke im Programmgebiet mit Hochschulen,
außeruniversitären und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen weiter auszubauen
und Impulse für die Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten zu
setzen.
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Herausforderungen und strategische Ansatzpunkte:
Die Stärken in der Region im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung einschließlich
des Tourismus werden entsprechend der SWOT-Analyse wie folgt benannt:
• Leistungsstarke Regionalwirtschaft in den Teilräumen im nationalen Vergleich.
• Zahlreiche Weltmarktführer in speziellen Marktsegmenten haben ihren Standort
in der Region.
• Stark exportorientierte Wirtschaftsstruktur und sehr innovative Unternehmen im
industriellen Bereich.
• Ausgeprägte mittelständische Wirtschaftsstruktur mit einem hohen Angebot an
qualifizierten Arbeitsplätzen.
• Tourismus ist in verschiedenen Teilregionen ein wichtiger Wirtschafts- und
Standortfaktor.
• Starker Städtetourismus und wichtige Topdestinationen innerhalb der
Gesamtregion.
• Hohe Potenziale im Natur-, Kultur- und Freizeittourismus.
• Viele grenzüberschreitende Kooperationen im Marketing und in der
Angebotsvernetzung.
Als Schwächen wurden ermittelt:
• Kein einheitlicher und kein gemeinsamer Wirtschaftsraum.
• Vernetzung zwischen Unternehmen und F&E-Einrichtungen nicht sehr stark
ausgeprägt.
• Grenzüberschreitend sind die Spezifika der jeweiligen F&E-Einrichtungen nicht
oder nur begrenzt bekannt.
• Region und die einzelnen Teilregionen werden außerhalb der Region nicht als
leistungsfähige Wirtschaftsräume wahrgenommen.
• Teils starke saisonale Schwankungen im Tourismusbereich.
• Stark unterschiedliche Tourismusstrukturen in den Teilregionen.
• Zunehmende Erosion des touristischen Angebots in einzelnen Teilregionen.
• Tourismus, vor allem der Tagestourismus, führt an einzelnen Standorten zu
Belastungen.
• Teilweise zu geringe Ressourcen und Kapazitäten für die Produktgestaltung und vertrieb.
Der wirtschaftliche Strukturwandel ist in den größten Teilen des Programmgebiets
weitgehend bewältigt. Vor allem in den ländlichen Teilräumen, die mit den Folgen eines
weitreichenden Strukturwandels im produzierenden Gewerbe und der Landwirtschaft zu
kämpfen haben, besteht jedoch noch Handlungsbedarf. Forschung und Entwicklung
sowie eine hohe Innovations- und Umsetzungskompetenz sind die zentralen Grundlagen
der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im Programmgebiet. Als Impulsgeber können
neben den Metropolregionen Zürich, Stuttgart und München die zahlreichen
Universitäten, Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen in der
Programmregion fungieren. Es besteht großes Potential, die internationale Wahrnehmung
dieses überdurchschnittlich starken grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums durch
gemeinsames Auftreten zu steigern.
Eine stärkere grenzüberschreitende Vernetzung im Tourismusbereich in Teilräumen mit
einem gemeinsamen und vergleichbaren Angebot (wie etwa im Bodenseeraum, auf
beiden Seiten des Hochrheins, im Kleinwalsertal oder im Raum Prättigau-Montafon)
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kann mit einer übergreifenden strategischen Orientierung und Profilierung zu einer
einheitlichen Tourimusdestination weiter ausgebaut werden. In den vergangenen Jahren
wurden bereits Grundlagen und gemeinsame Strategien für eine grenzüberschreitende
Tourismusentwicklung erarbeitet, auf die weiter aufgebaut werden kann. Insgesamt
besteht zwischen den Tourismusregionen im Programmgebiet „Alpenrhein-BodenseeHochrhein“ eine Reihe von vergleichbaren Problemfeldern, in denen es durch die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu einem erheblichen Wissens- und
Innovationsaustausch kommen kann.
Potenziale für „Forschung, Innovation und Entwicklung“ bestehen auch im Bereich des
Klimaschutzes und im Bereich „Energieeffizienz“ und „Erneuerbare Energien“. Der
Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen für die Zukunft der Menschheit
dar. Infolgedessen befasst sich die Internationalen Bodenseekonferenz (IBK), d.h. die
Anrainerstaaten und -kantone rund um den Bodensee bereits seit Jahren mit Fragen des
Klimawandels und möglichen Anpassungsstrategien. U.a. wurde in den Jahren 2011 bis
2014 ein Interreg IV-Projekt „Klimawandel am Bodensee“ in Kooperation des Instituts
für Seenforschung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BadenWürttemberg (LUBW) mit Partnern aus Bayern, Österreich und der Schweiz
durchgeführt. An der Universität Zürich befasst sich das Institut für Evolutionsbiologie
und Umweltwissenschaften mit der interdisziplinären Biodiversitätsforschung als
thematischer Schwerpunkt. Hierbei ist zu bedenken, dass die Abnahme der globalen
Biodiversität ganz maßgeblich auf die Klimaveränderungen zurückzuführen ist. Die ETH
Zürich, die eine der weltweit führenden technisch-naturwissenschaftlichen Hochschulen
ist, ist ebenfalls stark mit dem Thema „Klimawandel“ befasst. Unter anderem ist sie Teil
der «Climate Knowledge and Innovation Community» (Climate-KIC), eines
internationalen Netzwerks aus akademischen Institutionen sowie öffentlichen und
privaten Partnern. Ziel des Climate-KIC ist es, wissenschaftliche Grundlagen und
Strategien zur Anpassung an den Klimawandel beziehungsweise zu seiner Vermeidung
zu erarbeiten.
Breiten Raum nimmt in diesem Zusammenhang auch der Themenkomplex
„Energiewende“, d.h. Fragen der stärkeren Nutzung umweltfreundlicher erneuerbarer
Energien sowie der Energieeffizienz ein. In diesem Zusammenhang sind die Aktivitäten
der Plattform „Klimaschutz und Energie“ der IBK besonders hervorzuheben. Sie setzt die
Strategie „Klimaschutz und Energie“ der Regierungschefs der IBK vom 4. Juli 2014 um,
in deren Mittelpunkt auch konkrete Forschungs- und Pilotprojekte stehen. So ist etwa als
konkretes Interreg V-Projekt ein „Low-Tech-Gebäude“ vorgesehen. In diesem
Zusammenhang ist besonders die Rolle des Energieinstituts Vorarlberg zu erwähnen,
dass heute als international renommierte Institution vor allem in Sachen effiziente
Energienutzung und nachhaltiges Bauen gilt. Koordinierte Maßnahmen zur Verbesserung
der Energieeffizienz und zu einem Ausbau der erneuerbaren Energien sind aber auch in
besonderer Weise geeignet, zu einer Verbesserung der Luftqualität beizutragen. Hiervon
profitieren nicht nur die Ökosysteme und das Kulturerbe, sondern auch der Tourismus,
der maßgeblich auf eine intakte Umwelt und ein geschütztes Kulturerbe angewiesen ist.
Beschäftigung und Bildung
Das Programmgebiet besitzt ein vielfältiges Arbeitsplatzangebot in den verschiedensten
Branchen und Qualifikationsstufen. Die Situation im Arbeitsmarkt ist grundsätzlich
positiv zu bewerten, insbesondere verglichen mit den jeweiligen nationalen Zuständen. In
fast allen Teilregionen besteht einerseits ein extremer Mangel an qualifizierten
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Fachkräften und andererseits eine „Sockelarbeitslosigkeit", das heißt, ein bestimmter
Anteil Personen sind nicht oder nur noch schwer auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Ein Ausdruck der grenzüberschreitenden Kooperationsmöglichkeiten und beruflichen
Perspektiven sind die jährlich ca. 50.000 Grenzgänger, die insbesondere nach
Liechtenstein und in die grenznahen Schweizer Kantone einpendeln. Die starke
Nachfrage zeigt sich aber nicht nur bei den Grenzgängern, sondern auch bei den
Zuzügen: Seit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge ist aufgrund der positiven
Arbeitsmarktsituation in der Schweiz ein deutlicher Zuzug von vermehrt
hochqualifizierten Arbeitskräften aus Deutschland oder Vorarlberg in die Schweiz oder
das Fürstentum Liechtenstein zu beobachten. Die Schweiz stellt nach den USA das
wichtigste Auswanderungsland der Deutschen dar. Gerade für hochqualifizierte
Arbeitskräfte aus Deutschland und Vorarlbergsind die Schweiz und das Fürstentum
Liechtenstein auf Grund des höheren Lohnniveaus attraktive Auswanderungsländer. Für
die „Herkunftsländer“ sind mit der Abwanderung vielfältige Folgen verbunden,
beispielsweise eine Verschärfung des Fachkräftemangels, ein Ausbleiben von Ertrag der
Investitionen in die Ausbildung der Fachkräfte und eine erhebliche Wissens-,
Innovationsfähigkeits- und möglicherweise Produktivitätseinbuße für die Wirtschaft.
Am 09.02.2014 wurde in der Schweiz die sogenannte Masseneinwanderungsinitiative in
einer Abstimmung angenommen. Die Initiative verlangt einen Systemwechsel in der
Zuwanderungspolitik. Sie will die Zuwanderung durch Höchstzahlen und Kontingente
begrenzen. Fraglich ist derzeit noch, wie sich der Volksentscheid in der Schweiz über die
Zuwanderung auch im Hinblick auf die zahlreichen Übereinkommen der Schweiz mit der
EU, die insbesondere die Freizügigkeit von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen
Union in die Schweiz und umgekehrt regeln, für die Programmregion auswirken wird.
Für die Programmpartner hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit jedoch trotz
dieses Entscheides eine gleichbleibend hohe Bedeutung.
Das Programmgebiet verfügt über ein großes Potenzial an Bildungseinrichtungen,
insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Auch im Bereich der
beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie im Bereich des "Lebenslangen Lernens" gibt
es ein vielfältiges Angebot. Im Gegenzugsind im ländlichen Raum und aufgrund
wirtschaftsstruktureller Veränderungen Fachbereiche an bestehenden Schulen gefährdet.
In der Bodenseeregion gibt es eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der
Berufsausbildung, an der sich die Bodenseeanrainer- bzw. IBK-Mitgliedsländer und kantone beteiligen. In gewerblichen und handwerklichen Ausbildungen können
grenzüberschreitend zertifizierte Auslandspraktika absolviert werden, was durch die
Kooperation der Projekte „xchange“ (IBK und Arge Alp) und „Euregio-Zertifikat“
(Oberrheinkonferenz) auch in einem größeren Raum vom Elsass bis Wien und von
Baden-Württemberg bis in die Lombardei möglich ist. Sowohl am Alpenrhein als auch
am Hochrhein bestehen bilaterale Kontakte zur Abstimmung einzelner Themen der
Berufsausbildung.
Im Hochschulbereich ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Forschungs- und
anderen Kooperationsprojekten sehr intensiv. Allerdings hemmen unterschiedliche
Zugangsvoraussetzungen das Studium über die Grenze hinweg. Im Bodenseeleitbild und
im Leitbild der Arge Alp wird eine Aufwertung der Hochschulen und Universitäten
durch praxisbezogene Studiengänge gefordert.
Herausforderungen und strategische Ansatzpunkte
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Die Stärken in der Region in den Bereichen Beschäftigung und Bildung werden
entsprechend der SWOT-Analyse wie folgt benannt:
• Geringe Arbeitslosigkeit in Teilräumen im Vergleich zur jeweiligen nationalen
Situation.
• Vielfältiges Arbeitsplatzangebot in den verschiedensten Branchen und
Qualifikationsstufen. Sehr gute Ausstattung mit Bildungseinrichtungen,
insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
• Hohe grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitskräfte.
Als Schwächen wurden ermittelt:
• „Sockelarbeitslosigkeit“ in allen Teilregionen, jedoch in unterschiedlich hoher
Ausprägung.
• Substantieller Arbeits- und Fachkräftemangel in allen Teilregionen bei
gleichzeitig zu beobachtender Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte
aufgrund fehlender Arbeitsplätze.
• Geringe grenzüberschreitende Nutzung und Transparenz der Bildungsangebote,
vor allem im Aus- und Weiterbildungsbereich.
• Zunehmende Defizite bei der Ausbildungsnachfrage nach verschiedenen Berufen
bzw. Branchen.
Die Internationale Bodensee-Hochschule als Zusammenschluss der tertiären
Bildungsträger kann weiter grenzüberschreitende Bildungsangebote und Studiengänge
entwickeln. Die grenzüberschreitende Nutzung der Angebote ist noch nicht sehr hoch
und könnte wesentlich verbessert werden.
Mit der EURES-Partnerschaft verfügt ein Großteil des Programmgebietes „AlpenrheinBodensee-Hochrhein“ über eine wichtige Plattform für die Förderung des
grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts, die durch das Interreg-Programm sinnvoll ergänzt
werden kann.
Grenzüberschreitendes Kooperationspotenzial liegt zudem in der Erarbeitung
gemeinsamer Konzepte und Ansätze, um dem Fachkräftemangel mit wirksamen
Instrumenten zu begegnen.
Umwelt, Energie und (nachhaltiger) Verkehr
Das Programmgebiet umfasst einen heterogenen Naturraum in dessen Zentrum der
Bodensee mit einer Gesamtfläche von 536 km² liegt. Im Süden reicht das
Programmgebiet in Graubünden bis zum nördlichen und inneralpinen Alpenbogen.
Nahezu das gesamte Einzugsgebiet des Alpenrheins der Schweiz, Liechtensteins und
Österreichs (ca. 6.119 km²) gehören dazu. Das Gebiet hat Anteil an den Voralpen und an
dem von Gletscherablagerungen (Molasse) geprägten Alpenvorland. Im Nordwesten
reicht das Gebiet bis in den südlichen Schwarzwald und die Baar. Das Hochrheintal mit
den Seitentälern von Wutach, Alb, Murg, Sissle und Aare bilden den westlichen
Abschluss.
Das Programmgebiet zeichnet sich durch ein großes naturräumliches Potenzial von
überregionaler Bedeutung aus. Die zahlreichen Natura 2000 bzw. FFH-Schutzgebiete im
Programmgebiet zeigen dies deutlich. Hinzu kommt die Funktion des Bodensees als
Trinkwasserspeicher von europäischer Bedeutung. An vielen Stellen des Bodensees ist
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ein sanierungsbedürftiger Zustand der Ufer- und Flachwasserzone festzustellen. Parallel
zur Erarbeitung von Grundlagen für eine grenzübergreifende, einheitliche Bewertung des
limnologischen Zustandes der Flachwasserzone wird eine Initiative zur seeweiten
Renaturierung der Ufer- und Flachwasserzonen vorbereitet.
An Rhein und Bodensee und besonders im Voralpengebiet ist das Thema Schutz vor
Naturgefahren von großer Bedeutung. Hier haben zuletzt die Hochwasser im Jahr 2005
große Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsche und Lawinen in weiten Teilen der
voralpinen Hügelzone und dem Berggebiet im Allgäu, in Vorarlberg, Liechtenstein und
der Ostschweiz verursacht. Auch am Bodensee besteht Handlungsbedarf durch die stark
schwankenden Wasserstände mit extremen Hochwassern, aber auch extremen
Niedrigwasserständen. Der signifikant sinkende Sommerwasserspiegel des Bodensees
verursacht erhebliche Veränderungen in der Vegetation und der Nutzung des Ufers (z.B.
der Bootshäfen und -stege) und bedeutet eine latente Gefahr für vorgeschichtliche
Bodendenkmäler in der Flachwasserzone.
Der Druck auf die Naturräume und auf den Trinkwasserspeicher Bodensee nimmt
aufgrund von Siedlungswachstum, Freizeitnutzung und Verkehr im gesamten
Programmgebiet stark zu.
Die Verkehrssituation in der Region ist unbefriedigend und weist beträchtliche Defizite
auf. Auch die Verkehrsbelastungen werden aus regional unterschiedlichen Gründen
vielfach als zu hoch empfunden.
Einzelne Teilregionen sind in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien
im jeweils nationalen Kontext führend. Die Regierungen der IBK-Mitgliedsländer haben
sich für eine engere Zusammenarbeit zur Energiezukunft ausgesprochen und 2013 ein
entsprechendes grenzüberschreitendes Handlungsprogramm in Auftrag gegeben, welches
an die nationalen Stärken und Aktivitäten anknüpft.
Herausforderungen und strategische Ansatzpunkte
Die Stärken in der Region in den Bereichen Umwelt, Energie und (nachhaltigem)
Verkehr werden entsprechend der SWOT-Analyse wie folgt benannt:
• Großes naturräumliches Potenzial überregionaler Bedeutung, zahlreiche Natura
2000 bzw. FFH-Schutzgebiete.
• Bodensee Trinkwasserspeicher von europäischer Bedeutung.
• Hoher Vernetzungsgrad im Natur- und Umweltschutz sowohl der
Fachverwaltung, als auch der NGO im Bodensee- und Alpenraum.
• Euregio-Tageskarte als ein grenzüberschreitender Tarifverbund für den
öffentlichen Verkehr.
• Natur- und Kulturraum von europäischer Bedeutung mit historisch gemeinsamen
Wurzeln.
• Einzelne Teilregionen sind in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare
Energien im jeweiligen nationalen Kontext führend.
Als Schwächen und Gefahren wurden ermittelt:
• Starker Druck auf zahlreiche Naturräume und auf den Bodensee durch
Siedlungswachstum, Freizeitnutzung und Verkehr.
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• Hoher Druck auf Natur- und Kulturlandschaft aufgrund steigender
Siedlungsflächennachfrage.
• Schäden durch Naturgefahren, vor allem im voralpinen Bereich und an
Gewässern.
• Klimawandel (z.B. extreme Wetterlagen, sinkender Bodenseewasserspiegel).
• Durch den Ausbau von Verkehrsinfrastruktur geraten Natur- und
Landschaftsschutzgebiete zunehmend unter Druck.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit stellen im Programmgebiet traditionell wichtige
Themen der grenzüberschreitenden Kooperation dar und werden auch in Zukunft von
großer Bedeutung sein. Hoher Flächenverbrauch, zunehmende Nutzungskonflikte um
Landschafts- und Siedlungsräume sowie die Folgen des Klimawandels gefährden die
naturräumliche, landschaftliche und kulturelle Vielfalt der Programmregion. Neben dem
Erhalt bzw. der Verbesserung der Biodiversität (u.a. Verbesserung der Artenvielfalt und
der Landschaftsqualität), auch durch naturverträgliche Hochwasserschutzmaßnahmen,
gehört auch die Bewahrung des Natur- und Kulturerbes zu den künftigen
Herausforderungen. Die zahlreichen UNESCO-Welterbe-Stätten bieten zudem Potenzial,
einen nachhaltigen Tourismus in der Region auszubauen.
Eine weitere wichtige Herausforderung ist die Verbesserung der Luftqualität in der
Region, die insbesondere durch das hohe Verkehrsaufkommen beeinträchtigt ist. Hier
gibt es bereits eine Vielzahl an Ansätzen auf regionaler und lokaler Ebene, um die
verkehrsbedingte Luftverschmutzung zu verringern. Hierzu gehören auch der Ausbau
sowie die Verbesserung einer nachhaltigen grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastruktur
(Schiene, Bodenseeschifffahrt, Infrastruktur für Elektromobilität), um neben
Umweltaspekten die Erreichbarkeit der Region und damit die Standortattraktivität zu
erhöhen.
Insgesamt ist festzuhalten, dass in der EU die schlechte Luftqualität Auslöser von
Erkrankungen wie Asthma oder von Atembeschwerden sowie Hauptursache
umweltbedingter vorzeitiger Todesfälle ist. Nach Angaben der EU ist die Zahl der
Todesopfer aufgrund schlechter Luftqualität höher als die Zahl der Unfalltoten im
Straßenverkehr. Die EU hat daher am 18. Dezember 2013 das „Saubere-Luft-Paket“
(Clean Air Package) verabschiedet. Mit diesem Paket zur Verringerung der
Luftverschmutzung wurden bestehende Rechtsvorschriften aktualisiert und schädliche
Emissionen aus Industrie, Verkehr, Energieerzeugung und Landwirtschaft weiter
verringert, um so die negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die
Umwelt weiter zu verringern. Das Paket setzt sich dabei aus drei Teilen zusammen:
• Programm „Saubere Luft für Europa“ mit Maßnahmen, durch die sichergestellt
wird, dass bestehende Ziele kurzfristig erreicht werden, und mit neuen
Luftqualitätszielen für den Zeitraum bis 2030. Das Paket umfasst auch
Unterstützungsmaßnahmen zur Senkung der Luftverschmutzung, mit
Schwerpunkt auf der Verbesserung der Luftqualität in Städten, der Förderung von
Forschung und Innovation sowie der Förderung der internationalen
Zusammenarbeit;
• überarbeitete Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen mit strengeren
nationalen Emissionshöchstmengen für die sechs wichtigsten Schadstoffe;
• Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Verringerung der Verschmutzung durch
mittelgroße Feuerungsanlagen, wie z. B. Kraftwerke für Straßenblöcke oder
große Gebäude sowie kleine Industrieanlagen.
DE
11
DE
Bereits am 21. Mai 2008 hat die EU die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und
saubere Luft erlassen. In ihr wurden vier bisher geltende Luftqualitätsrichtlinien im Sinne
einer besseren Rechtsetzung zusammengefasst und an den neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnisstand im Bereich der Gesundheit angepasst. Diese Richtlinie war und ist ein
wichtiger Meilenstein der EU hin zu einer dauerhaften und nachhaltigen Bekämpfung der
immer noch hohen Luftverschmutzung. Ihre Ziele sind die Vermeidung und, wo das
nicht möglich ist, die Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit und die Umwelt. Die Luftqualitätsrichtlinie wurde in Deutschland u.a. durch
eine entsprechende Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in nationales Recht
umgesetzt.
Auch in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sind trotz der Stärken
weitere Anstrengungen notwendig, um mit gesteigerter Energieeffizienz und verstärkter
Nutzung erneuerbarer Energiequellen die klima- und energiepolitischen Ziele der
Strategie Europa 2020 zu erreichen. Sowohl das Leitbild der Internationalen
Bodenseekonferenz als auch das Konzept der „Energiezukunft Vorarlberg“ oder die
Strategie der Hochrheinkommission zur Energieregion Hochrhein enthalten
Ansatzpunkte für eine Energiewende auf regionaler Ebene, die in grenzüberschreitender
Kooperation weiterentwickelt und umgesetzt werden sollen.
Verwaltungszusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement
Das gesamte Programmgebiet weist zahlreiche Institutionen auf, die - quasi in allen
Lebensbereichen - grenzüberschreitend zusammenarbeiten. Im gesamten
Programmgebiet besteht eine langjährige Tradition der nachbarschaftlichen
Zusammenarbeit und es bestehen in allen Teilregionen zahlreiche Institutionen über die
Grenzen hinweg. In den vergangenen Jahren haben sich in allen Teilregionen des
Programmgebietes grenzüberschreitende Strukturen und klare Dachorganisationen
herausgebildet. Diese dominieren dort die Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg klar
(z.B. Internationale Regierungskommission Alpenrhein (IRKA), Internationale
Bodenseekonferenz (IBK), Hochrheinkommission (HRK)). Diese Zusammenarbeit ist
geprägt durch Netzwerkstrukturen mit geringer Formalisierung und einem pragmatischen
Ansatz. Es bestehen eingespielte, gut funktionierende und grenzüberschreitende
Kooperationen. Dies wird noch erleichtert durch die Tatsache, dass eine hohe
Problemkongruenz zwischen den Teilregionen besteht.
Grenznachbarschaftliche Kontakte auf der Ebene der Bevölkerung und Gesellschaft
werden insbesondere im Rahmen der Kleinprojektefonds, die durch das InterregProgramm gefördert werden, ermöglicht.
Hinsichtlich der Raum- und Regionalplanung mangelt es noch an einer Abstimmung von
Siedlungs- und Verkehrsentwicklung vor allem über die nationalstaatlichen Grenzen und
über die Länder- und Kantonsgrenzen hinweg. Planerische Defizite bestehen auch im
Verkehrsbereich, u.a. bei der grenzüberschreitenden Abstimmung der innerregionalen
Verkehrsinfrastruktur, der Anbindungen die überregionalen Zentren und an die
Transeuropäischen Netze TEN sowie bei der verkehrlichen Verknüpfung der
Oberzentren über die nationalstaatlichen Grenzen hinweg. In anderen
Infrastrukturbereichen bestehen ebenfalls grenzbedingte Abstimmungsdefizite, wie zum
Beispiel im Gesundheitssektor.
DE
12
DE
Im Programmgebiet entstehen zunehmend grenzüberschreitende Konflikte im
Zusammenhangmit überregional bedeutsamen Verkehrsinfrastruktureinrichtungen, wie
etwa die Diskussion um die Flughäfen deutlich zeigt.
Herausforderungen und strategische Ansatzpunkte
Die Stärken in der Region in den Bereichen der institutionellen Zusammenarbeit und
dem grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagement werden entsprechend der
SWOT-Analyse wie folgt benannt:
• Tradition der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit in allen Teilregionen mit
zahlreichen Institutionen.
• Netzwerkstrukturen mit geringer Formalisierung als pragmatischer Ansatz.
• Eingespielte und gut funktionierende grenzüberschreitende Kooperationen bei
konkreten Themen.
• Grenzüberschreitende Abstimmung in den Agglomerationsräumen mit der
Schweiz.
• Herausbildung von „Leitinstitutionen“ für Kooperation bringt Verstetigung (z.B.
IBK, HRK, IRKA).
Als Schwächen und Gefahren wurden insbesondere ermittelt:
• Teils schwache Problemlösungsfähigkeit zum grenzüberschreitenden
Interessenausgleich.
• Institutionalisierte grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der kleinregionalen
Ebene fehlt weitgehend.
• Zunehmende (räumliche) Konflikte bei größeren Projekten belasten die
grenzüberschreitenden Kooperationsbeziehungen.
Die Bereitstellung der Infrastrukturen (Verkehr, Gesundheit, Soziales, Kultur) ist mit
hohen Belastungen für die öffentlichen Finanzen verbunden. Für eine effiziente Nutzung
dieser öffentlichen Infrastrukturen ist es daher unerlässlich, dass Hemmnisse für eine
grenzüberschreitende Nutzung wo möglich abgebaut werden und eine bessere
Abstimmung der Angebote angestrebt wird. Eine besondere Herausforderung stellt die
Infrastrukturversorgung in den ländlichen Räumen dar, die durch eine stagnierende oder
gar rückgehende Bevölkerungsentwicklung betroffen sind. Hier müssen in allen
Teilregionen entsprechende Strategien entwickelt werden, wie in diesen Räumen
langfristig eine den regionalen Bedürfnissen angemessene Infrastrukturausstattung
bereitgestellt werden kann.
Ab der Programmperiode 2014-2020 wird das Programmgebiet um den Landkreis
Lörrach im westlichen Teil sowie den Landkreis Ostallgäu und die kreisfreie Stadt
Kaufbeuren im östlichen Teil erweitert.
So ist der Landkreis Lörrach mit zahlreichen funktionalen Beziehungen in Kooperationen
entlang des Hochrheins bis zum Bodensee eingebunden, wie beispielsweise in der
Hochrheinkommission oder im Regionalverband Hochrhein-Bodensee. Hervorzuheben
ist insbesondere auch die enge Verbindung im Bereich der Wirtschaft und
Arbeitsverwaltung, wie die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, die
Wirtschaftsfördergesellschaft der Landkreise Lörrach und Waldshut (Wirtschaftsregion
Südwest GmbH) oder die Arbeitsagentur Lörrach für die Landkreise Lörrach und
Waldshut.
DE
13
DE
Die Landkreise Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu und Unterallgäu sowie die drei kreisfreien
Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen stellen aus wirtschaftlicher und
raumplanerischer Sicht ebenfalls einen Funktionsraum dar. Diese funktionale Einheit des
Raumes manifestiert sich auf vielfältige Weise. In den Bereichen Tourismus,
Regionalmanagement und Regionalmarketing sowie Regionalentwicklung arbeiten die
politischen Entscheidungsträger und die Gebietskörperschaften seit Jahren eng
zusammen (zum Beispiel in der Allgäu GmbH). Die Zusammenfassung der genannten
Gebietskörperschaften zu einem Arbeitsmarktbezirk Kempten-Memmingen ist ebenfalls
Ausdruck der Homogenität dieses Raumes. Auch die staatliche Raumplanung
berücksichtigt die engen funktionalen Verflechtungen dieses Raumes und hat die
Landkreise Lindau, Oberallgäu und Ostallgäu sowie die beiden kreisfreien Städte
Kaufbeuren und Kempten zum Regionalen Planungsverband Allgäu
zusammengeschlossen.
Die Erweiterung des Programmgebietes eröffnet somit einen breiten Fächer an
Möglichkeiten, die Grenzregion durch eine verstärkte funktionale Zusammenarbeit der
verschiedenen Institutionen und gemeinsamen strategischen Planungen weiter zu
entwickeln und somit die Attraktivität der Region zu steigern.
Wichtige Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Integration sind das
gegenseitige Verständnis und die Anerkennung der Kultur, Werte und Meinungen. Durch
eine verstärkte Einbeziehung der Zivilgesellschaft soll das grenzüberschreitende
bürgerschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger gesteigert werden und damit
auch als Hebel für Integration und Entwicklung im gesamten Programmgebiet dienen.
Hierzu gehört auch die sachliche und emotionale Einbindung der Bürgerinnen und
Bürger im Zusammenhangmit grenzüberschreitenden Konflikten bei größeren
(Infrastruktur-) Projekten.
Bei der Erarbeitung der Programmstrategie war die Frage leitend, bei welchen
thematischen Zielen und Investitionsprioritäten der Mehrwert einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Programmgebiet zur Lösung bestehender Probleme
bzw. zur Hebung bisher ungenutzter Potenziale am höchsten ist und die Förderinhalte
aufgrund ihrer grenzüberschreitenden Relevanz nicht durch andere Förderprogramme
besser abgedeckt werden können.
Die gewählten thematischen Ziele sowie die zusätzlichen Investitionsprioritäten wurden
von der Programmierungsgruppe zur klaren Fokussierung des Programms zu drei
inhaltlichen Prioritätsachsen zusammengefasst:
1. Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung,
2. Umwelt, Energie & Verkehr,
3. Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement.
Ergänzend wurde die vierte Prioritätsachse für die Technische Hilfe, mit der die
Programmumsetzung finanziert wird, gebildet.
Mit den gewählten thematischen Zielen und Investitionsprioritäten leistet das Programm
sichtbare Beiträge zur EU-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives
Wachstum und deren Kernziele. Maßnahmen zur Förderung der Bildung, Forschung und
Entwicklung sowie der regionalen Wettbewerbsfähigkeit werden ebenso gefördert wie
Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Energieeffizienz.
DE
14
DE
Diese Konzentration steht auch im Einklang mit den nationalen Strategien der beteiligten
Länder im Programmgebiet der EU. Zudem weist sie auch eine große
Deckungsgleichheit mit den Kernbotschaften der Neuen Regionalpolitik der Schweiz auf.
Deren Hauptziel ist die Stärkung von Innovation, Wortschöpfungen
Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen, was primär in der 1. Prioritätsachse, aber auch in
einzelnen Teilbereichen der 2. und 3. Prioritätsachse des Programms seine Entsprechung
findet. In der thematischen Konzentration sind zudem auch Anliegen des
Regierungsprogramms 2013-2017 des Fürstentums Liechtenstein berücksichtigt.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Gründe zur Auswahl der
thematischen Ziele und Investitionsprioritäten.
1.1.2 Begründung der Auswahl der thematischen Ziele und der Investitionsprioritäten
unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen aus dem Gemeinsamen
Strategischen Rahmen, auf der Grundlage der für das Programmgebiet als Ganzes
ermittelten Erfordernisse und der hierfür gewählten Strategie und falls zutreffend zur
Überwindung fehlender Verbindungen bei der grenzübergreifenden Infrastruktur, unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Ex-ante-Bewertung
Tabelle 1: Begründung der Auswahl der thematischen Ziele und der Investitionsprioritäten
Ausgewähltes
thematisches Ziel
DE
Ausgewählte
Investitionspriorität
01 - Stärkung von
Forschung,
technologischer
Entwicklung und
Innovation
1a - Ausbau der
Forschungs- und
Innovationsinfrastruktur
und der Kapazitäten für
die Entwicklung von
FuI-Spitzenleistungen;
Förderung von
Kompetenzzentren,
insbesondere solchen
von europäischem
Interesse
01 - Stärkung von
Forschung,
technologischer
Entwicklung und
Innovation
1b - Förderung von
Investitionen der
Unternehmen in F&I,
Aufbau von
Verbindungen und
Synergien zwischen
Unternehmen,
Forschungs- und
Entwicklungszentren und
dem Hochschulsektor,
insbesondere Förderung
Begründung der Auswahl
In der Programmregion bestehen zahlreiche
universitäre und außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen. Um die bereits
hohe Leistungsfähigkeit der Region auch in
Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln,
sind die Potenziale grenzüberschreitender
Zusammenarbeit und Vernetzung im
Forschungsbereich weiter zu fördern und im
Sinne eines gemeinsamen Forschungs- und
Innovationsraums weiterzuentwickeln.
Beitrag zur Leitinitiative 1
„Innovationsunion“ der Europa 2020Strategie.
Da die grenzüberschreitende Vernetzung
von KMUs mit Forschungseinrichtungen im
Programmraum vergleichsweise gering
ausfällt, bestehen hier unter Einbindung der
regionalen Wachstums- und
Innovationsstrategien große Potenziale zur
Förderung von Innovation, Forschung und
Entwicklung. Beitrag zur Leitinitiative 1
„Innovationsunion“ der Europa 2020-
15
DE
Ausgewähltes
thematisches Ziel
Ausgewählte
Investitionspriorität
von Investitionen in
Produkt- und
Dienstleistungsentwicklu
ng, Technologietransfer,
soziale Innovation, ÖkoInnovationen, öffentliche
Dienstleistungsanwendu
ngen,
Nachfragestimulierung,
Vernetzung, Cluster und
offene Innovation durch
intelligente
Spezialisierung und
Unterstützung von
technologischer und
angewandter Forschung,
Pilotlinien, Maßnahmen
zur frühzeitigen
Produktvalidierung,
fortschrittlichen
Fertigungskapazitäten
und Erstproduktion,
insbesondere in
Schlüsseltechnologien
sowie der Verbreitung
von
Allzwecktechnologien
DE
04 - Förderung der
Bestrebungen zur
Verringerung der CO2Emissionen in allen
Branchen der
Wirtschaft
4c - Förderung der
Energieeffizienz, des
intelligenten
Energiemanagements
und der Nutzung
erneuerbarer Energien in
der öffentlichen
Infrastruktur,
einschließlich
öffentlicher Gebäude,
und im Wohnungsbau
06 - Erhaltung und
Schutz der Umwelt
sowie Förderung der
Ressourceneffizienz
6c - Bewahrung, Schutz,
Förderung und
Entwicklung des Naturund Kulturerbes
Begründung der Auswahl
Strategie.
In der öffentlichen Infrastruktur und im
Wohnungssektor, einschließlich dem
vorhandenen Gebäudebestand, bestehen
trotz zahlreicher, auf nationaler Ebene
bereits existierender Maßnahmen im
Energiebereich, noch ganz erhebliche
Potenziale, den Energieverbrauch zu senken
und erneuerbare Energiequellen zu nutzen.
Gerade der öffentliche Sektor kann hier
durch die grenzüberschreitende Perspektive
nationale Maßnahmen sinnvoll ergänzen
sowie Synergien nutzen und dadurch auch
eine Vorbildfunktion übernehmen. Beitrag
zur Leitinitiative 4 „Ressourcenschonendes
Europa“ der Europa 2020-Strategie.
Die zahlreichen UNESCO-Welterbestätten
in der Region sind ein
Alleinstellungsmerkmal für den Tourismus.
Die ökologisch und ökonomisch
nachhaltige Förderung und Inwertsetzung
des vorhandenen Natur- und Kulturerbes
leisten einen wichtigen Beitrag für die
wirtschaftliche Entwicklung sowie für die
16
DE
Ausgewähltes
thematisches Ziel
Ausgewählte
Investitionspriorität
Begründung der Auswahl
regionale Identität im Programmgebiet.
Beitrag zur Leitinitiative 4
„Ressourcenschonendes Europa“ der
Europa 2020-Strategie.
DE
06 - Erhaltung und
Schutz der Umwelt
sowie Förderung der
Ressourceneffizienz
6d - Erhaltung und
Wiederherstellung der
Biodiversität und des
Bodens und Förderung
von
Ökosystemdienstleistung
en, einschließlich über
Natura 2000, und grüne
Infrastruktur
06 - Erhaltung und
Schutz der Umwelt
sowie Förderung der
Ressourceneffizienz
6e - Maßnahmen zur
Verbesserung des
städtischen Umfelds, zur
Wiederbelebung von
Stadtzentren, zur
Sanierung und
Dekontaminierung von
Industriebrachen
(einschließlich
Umwandlungsgebieten),
zur Verringerung der
Luftverschmutzung und
zur Förderung von
Lärmminderungsmaßnah
men
08 - Förderung
nachhaltiger und
hochwertiger
Beschäftigung und
Unterstützung der
Mobilität der
Arbeitskräfte
8e - Integration
grenzübergreifender
Arbeitsmärkte,
einschließlich
grenzübergreifender
Mobilität, gemeinsame
lokale
Beschäftigungsinitiativen
, Informations- und
Beratungsdienste und
gemeinsame
Ausbildungsmaßnahmen
(ETZ grenzübergreifend)
Natur und intakte Landschaft sind wichtige
weiche Standortfaktoren der Region. Durch
Siedlungswachstum, Freizeitnutzung und
Verkehr nimmt der Druck auf zahlreiche
Naturräume und den Bodensee als
Trinkwasserspeicher stark zu. Die Region
ist ferner vom Klimawandel und von
Naturgefahren betroffen. Beitrag zur
Leitinitiative 4 „Ressourcenschonendes
Europa“ der Europa 2020-Strategie.
Die Verkehrsbelastungen durch den starken
Individualverkehr, teilräumlich auch durch
den touristischen Verkehr verursacht, aber
auch durch den Pendler- und Güterverkehr
sind in der Region zu hoch. Der
Reduzierung der verkehrsbedingten
Luftverschmutzung und damit verbunden
auch der Lärmminderung gilt daher
besondere Aufmerksamkeit. Beitrag zur
Leitinitiative 4 „Ressourcenschonendes
Europa“ der Europa 2020-Strategie.
In allen Teilräumen des Programmgebiets
herrscht ein substanzieller Arbeits- und
Fachkräftemangel und gleichzeitig aber
auch eine Abwanderung hochqualifizierter
Arbeitskräfte in die umliegenden
Metropolregionen, der die Unternehmen
gegenwärtig vor massive Probleme stellt.
Die Fachkräftesicherung und -anwerbung
sowie die bessere Ausschöpfung des
Arbeits- und Fachkräftepotenzials in der
Programmregion soll diesem Mangel
entgegenwirken. Eine gemeinsame
grenzüberschreitende Perspektive kann hier
einen sichtbaren Mehrwert bringen, der
vom Austausch bis hin zu gemeinsamen
Initiativen und Projekten reicht. Beitrag zur
Leitinitiative 6 „Agenda für neue
17
DE
Ausgewähltes
thematisches Ziel
Ausgewählte
Investitionspriorität
Begründung der Auswahl
Kompetenzen und neue
Beschäftigungsmöglichkeiten“ der Europa
2020-Strategie.
11 - Verbesserung der
institutionellen
Kapazitäten von
öffentlichen Behörden
und Interessenträgern
und der effizienten
öffentlichen
Verwaltung
11b - Förderung der
Zusammenarbeit in
Rechts- und
Verwaltungsfragen und
der Zusammenarbeit
zwischen Bürgern und
Institutionen (ETZ
grenzübergreifend)
Im gesamten Programmgebiet gibt es
zahlreiche Institutionen, die in
verschiedenen Bereichen bereits gut
grenzüberschreitend zusammenarbeiten. In
gewissen Bereichen entstehen jedoch auch
grenzüberschreitende Konflikte im
Zusammenhang mit überregional
bedeutsamen Infrastruktureinrichtungen.
Zudem bestehen grenzbedingte
Abstimmungsdefizite, z.B. in der
Siedlungs- und Verkehrsentwicklung.
Neben der Verbesserung der institutionellen
Zusammenarbeit soll das bürgerschaftliche
Engagement gesteigert werden. Beitrag zu
den Leitinitiativen 2 „Jugend in Bewegung“
und 7 „Europäische Plattform zur
Bekämpfung der Armut.
1.2 Begründung der Mittelzuweisungen
Begründung der Mittelzuweisung (d. h. Unionsunterstützung) für jedes thematische Ziel
und – falls zutreffend – jede Investitionspriorität, im Einklang mit den Anforderungen an
eine thematische Konzentration und unter Berücksichtigung der Ex-ante-Bewertung
Für das Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-SchweizLiechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ stehen in der Förderperiode 2014-2020
EFRE-Mittel in Höhe von insgesamt 39.588.430,- € zur Verfügung. Um eine möglichst
hohe Wirksamkeit und Sichtbarkeit der begrenzt zur Verfügung stehenden EUFördermittel in der Programmregion zu erreichen, werden mehr als die von Art. 6 Abs. 1
VO (EU) 1299/2013 geforderten 80 % der Mittel auf vier thematische Ziele konzentriert
und die restlichen Mittel einem weiteren thematischen Ziel gewidmet. Ausgangspunkt für
die Zuteilung der finanziellen Mittel ist die Einschätzung, bei welchen thematischen
Zielen der größte mehrwertschaffende Effekt erreicht werden kann.
Mit rd. 11,5 Mio.,- € und einem Anteil je 29 Prozent wird ein großer Teil der EUFördermittel für das thematische Ziel 1 „Stärkung von Forschung, technologischer
Entwicklung und Innovation“ und mit rd. 12 Mio. € und einem Anteil von 30 % das
thematische Ziel 6 „Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der
Ressourceneffizienz“ eingesetzt.
DE
18
DE
Innovation gehört zu den wichtigsten Prioritäten der EU-Strategie 2020 zur Schaffung
von Wachstum und Beschäftigung. Mit der gezielten Förderung von Forschung und
Entwicklung sowie Innovation sollen wirksame Beiträge für den Forschungs- und
Innovationsraum „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ geleistet werden. Forschung und
Entwicklung sowie eine hohe Innovations- und Umsetzungskompetenz sind die zentralen
Grundlagen der Wettbewerbsfähigkeit in der Programmregion, die gesichert und
ausgebaut werden müssen.
Umweltschutz und Förderung der Ressourceneffizienz sind angesichts der regionalen
Herausforderungen weitere wichtige Bausteine des Programms. Ein besonderer
Schwerpunkt wird hierbei auf Bewahrung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes,
auf Erhalt bzw. Verbesserung der Biodiversität, einschließlich naturverträglicher
Hochwasserschutzmaßnahmen, sowie auf die Verringerung insbesondere der
verkehrsbedingten Luftverschmutzung gelegt. Ein wirksamer und sichtbarer Beitrag soll
auch durch Infrastrukturmaßnahmen geleistet werden.
Rund 20 Prozent der EU-Fördermittel (ca. 8,1 Millionen Euro) sollen für die
Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit in der Grenzregion und für die
Steigerung des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements eingesetzt
werden. Mit dem thematischen Ziel 11 „Verbesserung der institutionellen Kapazitäten
von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen
Verwaltung“ soll in vielfältiger Weise ein wichtiger Beitrag zur Förderung der
grenzüberschreitenden Integration des gesamten Programmgebiets und seiner
Teilregionen geleistet werden.
Zur Erreichung des thematischen Ziels 4 „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung
der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft“ werden rund 3 Millionen Euro
(7,44 Prozent) eingesetzt. Der geplante Mitteleinsatz soll regionale und lokale
Aktivitäten zur Energiewende in der Weise flankieren, dass die Bewältigung der
gemeinsamen Herausforderungen durch grenzüberschreitende Abstimmungen und
Pilotprojekte unterstützt wird.
Für das thematische Ziel 8 „Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und
Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte“ werden rund 2,2 Millionen Euro zur
Verfügung gestellt. Die relativ geringe Zuweisung von ca. 5,6 Prozent ist dem Umstand
geschuldet, dass einerseits ein substantieller Arbeits- und Fachkräftemangel im gesamten
Programmgebiet herrscht, andererseits die Handlungsmöglichkeiten in der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit derzeit noch fraglich sind. Ziel der
Programmpartner ist es, Impulse in der Grenzregion für die Erarbeitung und Umsetzung
von Lösungen für diese gemeinsame Herausforderung, die die positiven
Entwicklungsperspektiven der Wirtschaft im Programmgebiet gefährdet, zu setzen.
Für die Umsetzung des Programms (Technische Hilfe) sind 7 Prozent der EU-Mittel
(rund 2,77 Millionen Euro) eingeplant.
DE
19
DE
Tabelle 2: Überblick über die Investitionsstrategie des Kooperationsprogramms
Priorität
sachse
1
EFREUnterstützung
(EUR)
13.855.951,00
Anteil (%) der gesamten Unionsunterstützung
für das Kooperationsprogramm (pro Fonds)
EFRE
35,00%
ENI (ggf.)
0,00%
Thematisches Ziel/Investitionspriorität/spezifisches Ziel
Dem spezifischen Ziel
entsprechende Ergebnisindikatoren
IPA (ggf.)
0,00%
01 - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation
[EI01, EI02, EI3]
1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die
Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere
solchen von europäischem Interesse
1 - Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten im Programmgebiet
1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und
Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem
Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und
Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen,
öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und
offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer
und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung,
fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in
Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien
2 - Steigerung der Forschungs- und Innovationsfähigkeit im Programmgebiet
08 - Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität
der Arbeitskräfte
8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender
Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und Beratungsdienste
und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend)
3 - Verbesserung des Fachkräfteangebotes im Programmgebiet
2
14.845.661,00
37,50%
0,00%
0,00%
04 - Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der
Wirtschaft
[EI04, EI05, EI06, EI07]
4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung
erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude,
und im Wohnungsbau
4 - Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in der
öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor
06 - Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz
DE
20
DE
Priorität
sachse
EFREUnterstützung
(EUR)
Anteil (%) der gesamten Unionsunterstützung
für das Kooperationsprogramm (pro Fonds)
EFRE
ENI (ggf.)
Thematisches Ziel/Investitionspriorität/spezifisches Ziel
Dem spezifischen Ziel
entsprechende Ergebnisindikatoren
IPA (ggf.)
6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes
5 - Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes
6d - Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von
Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur
6 - Erhalt bzw. Verbesserung der Biodiversität im Programmgebiet
6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von
Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen (einschließlich
Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von
Lärmminderungsmaßnahmen
7 - Verringerung der Luftverschmutzung, einschließlich der klimaschädlichen
Luftverschmutzung
3
8.115.628,00
20,50%
0,00%
0,00%
11 - Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und
Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung
[EI8, EI9]
11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der
Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend)
8 - Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit im Programmgebiet
9 - Steigerung des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements
4
DE
2.771.190,00
7,00%
0,00%
0,00%
10 - Effiziente und erfolgreiche Programmumsetzung
21
[EI10]
DE
2. PRIORITÄTSACHSEN
2.A BESCHREIBUNG DER PRIORIÄTSACHSEN, AUSGENOMMEN TECHNISCHE HILFE
2.A.1 Prioritätsachse
ID der Prioritätsachse
1
Bezeichnung der
Prioritätsachse
Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung
 Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch Finanzinstrumente umgesetzt.
 Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch auf Unionsebene eingerichtete Finanzinstrumente umgesetzt.
 Die gesamte Prioritätsachse wird durch von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung umgesetzt.
2.A.2 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie, mehr als ein thematisches Ziel betrifft (ggf.)
Die Prioritätsachse 1 wurde sowohl von den nationalen Programmpartnern unter Einbeziehung der Analyse der Interreg III und IV geförderten Projekte
wie auch in der Online-Umfrage zur SWOT-Analyse als prioritäres Ziel für die kommende Förderperiode bewertet. Insofern besteht ein breiter Konsens
darüber, dass die strategische Ausrichtung auf F&E und Innovation in der Förderperiode 2014 - 2020 eine tragende Rolle spielen soll. Diese strategische
Orientierung will bestehende Schwächen (fehlende Vernetzung zwischen Unternehmen und F&E-Einrichtungen insbesondere grenzüberschreitend,
fehlendes Image als leistungsfähiger Wirtschaftsraum) reduzieren und die vorhandenen grenzübergreifenden Potenziale (z.B. Universitäten,
Hochschulen, wettbewerbsstarke Unternehmen) heben und in Wert setzen.
Um diesen Zielen in vollem Umfang gerecht zu werden wird es als notwendig und sinnvoll erachtet, in Prioritätsachse 1 zusätzlich zum thematischen
Ziel 1 – Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation – auch das thematische Ziel 8 in seiner spezifischen ETZ-Ausprägung –
Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte – zu fördern. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil im gesamten Programmgebiet ein substanzieller
Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel besteht und gleichzeitig aber auch eine Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte in die umliegenden
Metropolregionen zu beobachten ist, wie in der SWOT festgestellt wird. Die meisten Unternehmen haben demnach Schwierigkeiten bei der Rekrutierung
von qualifizierten Arbeitskräften. Gerade für die angestrebte Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation (thematisches Ziel 1)
DE
22
DE
ist es wesentlich, qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu haben – und genau hier setzt die gewählte Investitionspriorität im Ziel 8 mit dem spezifischen
Ziel „Verbesserung des Fachkräfteangebots in der Grenzregion“ an. Die Ziele und Maßnahmen der beiden thematischen Ziele sind im Sinne einer
komplementären Ergänzung synergetischen Verknüpfung aufeinander bezogen, deshalb ist ihre Bündelung in einer Prioritätsachse sinnvoll.
2.A.3 Fonds und Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung
Fonds
ERDF
Berechnungsgrundlage (gesamte förderfähige Ausgaben
oder förderfähige öffentliche Ausgaben)
Insgesamt
2.A.4 Investitionspriorität
ID der Investitionspriorität
1a
Bezeichnung der
Investitionspriorität
Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren,
insbesondere solchen von europäischem Interesse
2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse
DE
ID des spezifischen Ziels
1
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten im Programmgebiet
Ergebnisse, die der
Mitgliedstaat mit der
Unionsunterstützung erreichen
möchte
Mit diesem Ziel soll die Kooperation zwischen den bereits vorhandenen wissenschaftlichen Einrichtungen und ihren
fachlichen Schwerpunkten weiter forciert und unterstützt werden. Durch Zusammenführen der bestehenden
Wissenschaftsnetzwerke im Programmgebiet mit Hochschulen, außeruniversitären und wirtschaftsnahen
Forschungseinrichtungen (beispielhaft in der Internationalen Bodensee-Hochschule verwirklicht) sollen die
Forschungskapazitäten und das Innovationspotenzial im Programmgebiet erweitert, der Wissensaustausch intensiviert und
23
DE
ID des spezifischen Ziels
1
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten im Programmgebiet
Synergien genutzt werden.
In der SWOT-Analyse wird darauf hingewiesen, dass im Hochschulbereich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in
Forschungs- und anderen Kooperationsprojekten zwar intensiv ist, unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen aber hemmend
auf grenzüberschreitendes Studieren wirken. Hier sollen Maßnahmen, Initiativen und Projekte entwickelt werden, die die
wissenschaftliche Bildung über Grenzen hinweg ermöglichen, erleichtern und verbessern.
Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel)
Spezifisches Ziel
ID
EI01
DE
1 - Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten im Programmgebiet
Indikator
Anteil der grenzüberschreitend
aktiven Wissenschaftler/innen
(Teilnahme an
grenzüberschreitenden
Forschungsprojekten,
Veröffentlichungen in
internationalen Journalen,
Teilnahme an intern.
Kongressen etc.) an
Universitäten und Hochschulen
im Programmgebiet
Einheit für die
Messung
Prozent
Basiswert
Basisjahr
55,00
2014
24
Zielwert (2023)
60,00
Datenquelle
Datenerhebung anhand
eines Fragenbogens durch
die IBH Geschäftsstelle
Häufigkeit der
Berichterstattung
Alle 3 Jahre
DE
2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls
zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten
Investitionspriorität
1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren,
insbesondere solchen von europäischem Interesse
Die Maßnahmen sollen darauf abzielen, gemeinsame Forschungskapazitäten zu schaffen. Ein Augenmerk liegt dabei auf der Verbesserung und
Intensivierung der Zugänglichkeit zu vorhandenem Wissen und zu vorhandenen Ergebnissen von Forschungsaktivitäten in der Region. Dabei sollen vor
allem grenzüberschreitende Forschungsaktivitäten im Vordergrund stehen. Der Internationalen Bodensee-Hochschule kommt hierbei eine besondere Rolle
zu, da sie bereits fast alle Hochschulen in der Region miteinander vernetzt. Diese Position soll für die Region gewinnbringend eingesetzt und
weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sollen weitere Forschungskooperationen gefördert werden, um die Bekanntheit und Integration der vorhandenen
Forschungsinstitutionen in der Region zu stärken.
In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass die Interventionen als Synergien zum EU-Forschungs- und Innovationsprogramm „Horizont
2020“ betrachtet werden, und damit die Einbeziehung der gesamten regionalen und grenzübergreifenden Wertschöpfungskette von der
Grundlagenforschung bis hin zur Markteinführung zum Schwerpunkt haben. Die Synergien werden insbesondere dort gesehen, wo
programmübergreifende Kooperationen möglich sind, bzw. dort, wo Ergebnisse aus „Horizont 2020“-Projekten in einen grenzübergreifenden Kontext
überführt werden können.
Das Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ fühlt sich in besonderer
Weise dem Gedanken der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Daher sollen grenzüberschreitende Forschungskooperationen auch in den Bereichen
nachhaltige Ressourcennutzung, Energieerzeugung und -nutzung, Umweltschutz und nachhaltige Mobilität gefördert werden.
Beispielhafte Maßnahmen:
-
IBH-Kooperationsprojekte mit gemeinsamen Aktivitäten in Lehre, Forschung sowie Wissens- und Technologietransfer
Auf- und Ausbau von grenzüberschreitenden Forschungskooperationen in der Programmregion insbesondere mit hochschulübergreifendem und
interdisziplinärem Potential
DE
25
DE
Investitionspriorität
1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren,
insbesondere solchen von europäischem Interesse
Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur wissenschaftlichen Bildung und zum Wissensaustausch (Bsp.: Initiativen zur gemeinsamen
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Ausbau der grenzüberschreitenden Mobilität in Bachelor- und Masterstudiengängen sowie Doktorat
und Weiterbildung, Verbesserung von gemeinsamen Hochschul-Services), grenzüberschreitende Kommunikation und Promotion eines gemeinsamen
Innovations- und Forschungsraums.
Gefördert werden können insbesondere:
Investitionen in grenzüberschreitende Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskapazitäten etwa für
-
Organisatorische Aufbaumaßnahmen und Personalkosten
-
Technische Ausstattung wie Geräte und Instrumente
Zielgruppen:
Universitäre und außeruniversitäre Forschungs- und Technologieeinrichtungen, (Fach)-Hochschulen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in
geförderten Einrichtungen, Studierende sowie KMU, die aufgrund ihrer Größe keine oder nur geringe eigene FuE-Kapazitäten vorhalten können.
Regionale Konzentration:
Für das gesamte Programmgebiet.
Begünstigte:
DE
-
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse
-
Einzelpersonen
26
DE
2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben
Investitionspriorität
1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren,
insbesondere solchen von europäischem Interesse
Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte
trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage
transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen
klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten.
Daher müssen in diesem spezifischen Ziel durch die zu fördernden Projekte die Forschungskapazitäten und das Innovationspotenzial im Programmgebiet
erweitert, der Wissensaustausch intensiviert und Synergien genutzt werden.
Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen
Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien – wie in der vierten Förderperiode – Anwendung finden:
•
•
•
•
•
•
Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen
Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden
Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis
Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen oder Konzepten
Gesicherte Finanzierung
Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern
und Frauen und Nichtdiskriminierung.
Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche,
strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter
Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen
spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen.
In Fällen, in denen Großunternehmen Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhalten wird die
Verwaltungsbehörde sicherstellen, dass infolge der finanziellen Unterstützung für das Großunternehmen kein signifikanter Arbeitsplatzverlust an anderen
bestehenden Standorten des Großunternehmens innerhalb der Union entsteht.
DE
27
DE
Investitionspriorität
1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren,
insbesondere solchen von europäischem Interesse
2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend)
Investitionspriorität
1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren,
insbesondere solchen von europäischem Interesse
Trifft nicht zu.
2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend)
Investitionspriorität
1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren,
insbesondere solchen von europäischem Interesse
Trifft nicht zu.
2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren
Investitionspriorität
ID
DE
1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von
europäischem Interesse
Indikator
Einheit für die Messung
28
Zielwert (2023)
Datenquelle
Häufigkeit der Berichterstattung
DE
Investitionspriorität
1a - Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von
europäischem Interesse
ID
Indikator
Einheit für die Messung
Zielwert (2023)
Datenquelle
Häufigkeit der Berichterstattung
CO42
Produktive Investitionen: Zahl der
Forschungseinrichtungen, die an grenzübergreifenden,
transnationalen oder interregionalen
Forschungsvorhaben teilnehmen
Organisationen
50,00
Monitoring
jährlich
POI1
Zahl der grenzüberschreitend aktiven
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Projekt
Personen
50,00
Monitoring
Jährlich
POI2
Zahl unterstützter Forschungskooperationen
Zahl der Kooperationen
25,00
Monitoring
jährlich
2.A.4 Investitionspriorität
ID der Investitionspriorität
1b
Bezeichnung der
Investitionspriorität
Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und
dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, ÖkoInnovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und
Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten
und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien
2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse
DE
ID des spezifischen Ziels
2
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Steigerung der Forschungs- und Innovationsfähigkeit im Programmgebiet
Ergebnisse, die der
Mitgliedstaat mit der
Unionsunterstützung erreichen
möchte
Laut SWOT-Analyse besteht ein großes Potential zur Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung. Gerade die
grenzübergreifende Zusammenarbeit kann neue Impulse setzen und zu einem grenzüberschreitenden Wissens- und
Innovationsaustausch beitragen. Auch im eigens zu diesem Bereich durchgeführten Workshop wurde deutlich, dass in der
Kooperation zwischen F&E-Einrichtungen (wie z.B. Hochschulen) und KMU Defizite und Hemmnisse bestehen, die
29
DE
ID des spezifischen Ziels
2
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Steigerung der Forschungs- und Innovationsfähigkeit im Programmgebiet
abzubauen sind. So etwa durch auf nationaler Ebene bereits eingesetzte „Technologiescouts“ oder „Innovationsmentoren“, die
als Vermittler zwischen F&E-Einrichtung und KMU fungieren, bei der Suche nach der richtigen F&E-Einrichtung
unterstützen, Kontakte herstellen, bei Kommunikationsproblemen helfen oder bei Bedarf auch als Projektmanager zur
Verfügung stehen. Die grenzüberschreitende Ausweitung derartiger Unterstützungsstrukturen wird angestrebt.
Die Förderung grenzüberschreitender Kooperationen zwischen Unternehmen und F&E Einrichtungen sowie zwischen
Unternehmen stärkt unmittelbar die innovative Basis der gesamten Region und trägt zur Wettbewerbsfähigkeit des
Programmgebiets im globalen Standortwettbewerb bei. Insofern dienen grenzüberschreitende Kooperationen, die Vernetzung
der Betriebe und F&E-Einrichtungen der Standortsicherung einerseits, andererseits tragen sie auch dazu bei, dass die Region
als eigenständiger leistungsfähiger Wirtschaftsraum wahrgenommen wird und sich ihr Image dementsprechend verbessert.
Die SWOT-Analyse zeigt einen deutlichen Handlungsbedarf im F&E-Bereich auf. Es wird festgestellt, dass die Region zwar
über eine Vielzahl hoch innovativer Unternehmen und auch über eine Vielzahl von Forschungseinrichtungen verfügt. Die
Vernetzung zwischen Unternehmen und F&E-Einrichtungen ist jedoch nicht sehr stark ausgeprägt, vor allem
grenzüberschreitend gibt es hier große Defizite. Welche F&E-Einrichtungen im Nachbarland existieren und zu welchen
Schwerpunkten dort geforscht wird, ist nicht oder nur sehr begrenzt bekannt. Grenzüberschreitende Forschungskooperationen
sind deshalb insbesondere im KMU-Bereich kaum ausgeprägt.
In letzter Zeit rücken vermehrt auch die stark zunehmenden persönlichen Dienstleistungen in den Fokus von F&EEinrichtungen. Für die Programmregion ist z.B. der Tourismussektor, der zu den persönlichen Dienstleistungen zählt, ein
bedeutender Wirtschaftszweig mit Wachstumspotenzial, mit dem 2012 in der Bodenseeregion ein Gesamtbruttoumsatz in
Höhe von 3,8 Milliarden Euro erreicht wurde. Touristische Dienstleistungsunternehmen und Destinationen bieten insoweit ein
nicht unerhebliches Feld für zukunftsweisende Forschungsprojekte z.B. zu betriebs- und volkswirtschaftlichen Fragen.
Standortgebundene Heraus-forderungen beziehen sich auf Unternehmen und Raum mit gesellschaftlichen, politischen,
ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten. Um die Wettbewerbsfähigkeit der zahlreichen Tourismusbetriebe (KMUs) und
der Branche insgesamt zu stärken, muss deren Innovationsfähigkeit weiter gestärkt werden, etwa um neue Geschäftsmodelle
zu entwickeln.
DE
30
DE
ID des spezifischen Ziels
2
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Steigerung der Forschungs- und Innovationsfähigkeit im Programmgebiet
Die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation war bereits in der vergangenen Programmperiode
ein sehr wichtiges Handlungsfeld mit zahlreichen Projekten, das sich sehr bewährt hat. Insofern kann in der neuen Periode
direkt an die Erfahrungen und Strukturen der Vergangenheit angeknüpft werden, womit eine gewisse Kontinuität in der
Abwicklung und Umsetzung von Projekten in dem Bereich zu erwarten ist.
Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel)
Spezifisches Ziel
ID
EI02
2 - Steigerung der Forschungs- und Innovationsfähigkeit im Programmgebiet
Indikator
Forschungs-und
Entwicklungsausgaben von
Unternehmen im
Programmgebiet
Einheit für die
Messung
In 1000 €
Basiswert
Basisjahr
4.189.196,00
2011
Zielwert (2023)
5.000.000,00
Datenquelle
Statistische Landesämter
Häufigkeit der
Berichterstattung
Alle 3 Jahre
2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls
zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten
DE
31
DE
Investitionspriorität
1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und
dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen,
öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von
technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion,
insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien
Die Maßnahmen in diesem Bereich zielen auf die Innovationsfähigkeit insbesondere der Unternehmen in der Region. In diesem Zusammenhang soll auch
das Bewusstsein für den gemeinsamen Wirtschaftsraum gestärkt werden, insbesondere die relevanten Wirtschaftsakteure in der Region sollen neue
Ansätze zu einer dauerhaften, institutionalisierten Zusammenarbeit entwickeln, um die innovativen Potenziale in der Region auszuschöpfen. Dies soll
Unternehmen, insbesondere KMU zu Gute kommen, die gefördert werden, um neue Produkte oder Verfahren zu entwickeln oder zu verbessern.
Dieses Maßnahmenbündel zielt darauf ab, die grenzüberschreitenden F&E-Aktivitäten in der Region zu erhöhen. Hierbei liegt ein Augenmerk auf dem
systematischen Wissenstransfer zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in der Region.
Im Rahmen der Investitionspriorität 1b sollen schwerpunktmäßig unternehmensbezogener F&E Aktivitäten forciert werden. Damit bestehen
Anknüpfungspunkte sowohl zum Programm „Horizont 2020“, als auch zu anderen im Rahmen des ERA (European Research Area) aufgelegten Joint
Programming Initiatives, die die Zusammenarbeit im Bereich der Forschung mit dem privaten Sektor und den Mitgliedstaaten unterstützen.
Das Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ fühlt sich in besonderer
Weise dem Gedanken der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Daher sollen grenzüberschreitende Kooperationen zur Steigerung der Forschungs- und
Innovationsfähigkeit auch in den Bereichen nachhaltige Ressourcennutzung, Energieerzeugung und -nutzung, Umweltschutz und nachhaltige Mobilität
gefördert werden.
Beispielhafte Maßnahmen:
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren Akteuren in Clustern und
Netzwerken (inkl. Technologie- und Kompetenztransfers)
Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft in den grenzüberschreitenden funktionalen Räumen des Programmgebiets, inkl. der für die ABH-Region
wirtschaftsrelevanten Tourismusbranche
-
DE
Neue Ansätze für die Zusammenarbeit der Wirtschaftsakteure in der Grenzregion
32
DE
Investitionspriorität
-
1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und
dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen,
öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von
technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion,
insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien
Grenzüberschreitende Kooperationen, die die Entwicklung gemeinsamer Aktivitäten der angewandten Forschung und Entwicklung zum Ziel haben
Grenzüberschreitende Kooperationen mit dem Ziel, Forschungsergebnisse zur Anwendung zu bringen, um neue technische Lösungen bzw. neue
Verfahren zu entwickeln
-
Partnerschaften zwischen KMU und Forschungseinrichtungen zum Zwecke grenzüberschreitender Entwicklungstätigkeiten.
Gefördert werden können insbesondere:
Clusterübergreifende Vernetzung sowie Ausbau, Professionalisierung und Internationalisierung von Clustern und Netzwerken durch Veranstaltungen
und Schulungen
-
Durchführung von Kooperationsprojekten zur Entwicklung, Adaptierung und Einführung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren
-
Unterstützungsleistungen wie Expertisen, Beratungsleistungen, Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema Innovation usw.
-
Marketing- und Werbeaktivitäten
-
Konzeptuelle Maßnahmen zur Durchführung von kooperativen F&E-Projekten sowie von Pilotprojekten in den F&E-Einrichtungen
-
Veranstaltungen, Informationsmaterialien und Medienarbeit
Zielgruppen:
Unternehmen (z.B. KMU, Tourismusbetriebe), Universitäten, (Fach-)Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Kammern, Cluster-Initiativen, Gebietskörperschaften, Verbände, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
DE
33
DE
Investitionspriorität
1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und
dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen,
öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von
technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion,
insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien
Regionale Konzentration:
Für das gesamte Programmgebiet.
Begünstigte:
-
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse
-
Einzelpersonen
2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben
Investitionspriorität
1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und
dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen,
öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von
technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion,
insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien
Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte
trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage
transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen
klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten.
Daher müssen bei diesem spezifischen Ziel die zu fördernden Projekte die Stärkung der Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten insbesondere von
Unternehmen in den Vordergrund stellen.
Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen
DE
34
DE
Investitionspriorität
1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und
dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen,
öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von
technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion,
insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien
Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien Anwendung finden:
•
•
•
•
•
•
Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen
Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden
Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis
Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten
Gesicherte Finanzierung
Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern
und Frauen und Nichtdiskriminierung.
Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche,
strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter
Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen
spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen.
In Fällen, in denen Großunternehmen Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhalten wird die
Verwaltungsbehörde sicherstellen, dass infolge der finanziellen Unterstützung für das Großunternehmen kein signifikanter Arbeitsplatzverlust an anderen
bestehenden Standorten des Großunternehmens innerhalb der Union entsteht.
2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend)
DE
35
DE
Investitionspriorität
1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und
dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen,
öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von
technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion,
insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien
Trifft nicht zu.
2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend)
Investitionspriorität
1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und
dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen,
öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von
technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion,
insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien
Trifft nicht zu,
2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren
Investitionspriorität
ID
CO41
DE
1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor,
insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen,
Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen
zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien
Indikator
Produktive Investitionen: Zahl der Unternehmen, die
an grenzübergreifenden, transnationalen oder
Einheit für die Messung
Unternehmen
Zielwert (2023)
Datenquelle
10,00
36
Monitoring
Häufigkeit der Berichterstattung
jährlich
DE
Investitionspriorität
1b - Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor,
insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen,
Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen
zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien
ID
Indikator
Einheit für die Messung
Zielwert (2023)
Datenquelle
Häufigkeit der Berichterstattung
interregionalen Forschungsvorhaben teilnehmen
POI3
Zahl der geförderten Cluster- und Netzwerkstrukturen
Zahl der geförderten
Strukturen
2,00
Monitoring
jährlich
POI4
Zahl neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren
auf-grund des unterstützten Projek-tes
Zahl der Produkte
4,00
Monitoring
jährlich
2.A.4 Investitionspriorität
ID der Investitionspriorität
8e
Bezeichnung der
Investitionspriorität
Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und
Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend)
2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse
ID des spezifischen Ziels
3
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Verbesserung des Fachkräfteangebotes im Programmgebiet
Ergebnisse, die der
Mitgliedstaat mit der
Unionsunterstützung erreichen
möchte
Ein weiterer für das Programmgebiet sehr relevanter Bereich ist gemäß SWOT-Analyse der Arbeitsmarkt. Die SWOT macht
deutlich, dass in allen Teilräumen des Programmgebiets ein substanzieller Arbeits- und Fachkräftemangel herrscht, der die
Unternehmen gegenwärtig vor massive Probleme stellt. Gleichzeitig ist aber auch die Abwanderung hochqualifizierter
Arbeitskräfte sowie eine nur schwer zu verringernde Sockelarbeitslosigkeit zu beobachten.
Ein gut funktionierender Arbeitsmarkt mit einem ausreichend guten Angebot an Arbeits- und Fachkräften ist eine
unabdingbare Voraussetzung für die angestrebte Intensivierung einer wissens- und innovationsorientierten Wirtschaft. Die
DE
37
DE
ID des spezifischen Ziels
3
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Verbesserung des Fachkräfteangebotes im Programmgebiet
Fachkräftesicherung und -anwerbung sowie die bessere Ausschöpfung des Arbeits- und Fachkräftepotenzials in der
Programmregion sind deshalb wichtige Kernthemen der Programmstrategie, insbesondere auch im ländlichen Raum.
Umso wichtiger ist es, diese Probleme einerseits aufzugreifen und anzugehen und andererseits den Fokus auf jene Bereiche zu
richten, in denen keine Konkurrenzsituation herrscht, sondern gemeinsame Problemlagen vorliegen. Die Strategie zielt dabei
insbesondere auf die verstärkte Nutzung der Eigenpotenziale in der Region. Hier stehen alle Teilregionen des
Programmgebiets vor ähnlichen Problemen.
Eine gemeinsame grenzüberschreitende Perspektive kann hier einen sichtbaren Mehrwert bringen, der vom Informations- und
Erfahrungsaustausch über arbeitsmarktbezogene Themen zwischen den Ländern (zu Themen, wie Fachkräfte in der Region
und im Betrieb gehalten werden können, wie Jugendliche am besten beim Übergang ins Berufsleben unterstützt werden
können etc.) bis hin zu gemeinsamen Initiativen und Projekten reicht (z.B. gemeinsame Anstrengungen zur Information und
Orientierung in Mangelberufen z.B. im Gesundheits- und Pflegebereich oder im Tourismus, zur Steigerung der Attraktivität
der dualen Ausbildung, zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zum gesunden und aktiven Altern in der
Arbeitswelt etc.).
Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel)
Spezifisches Ziel
ID
EI3
DE
3 - Verbesserung des Fachkräfteangebotes im Programmgebiet
Indikator
Zahl der Fachkräfte
(akademisch und beruflich
Qualifizierte) im
Programmgebiet
Einheit für die
Messung
Personen
Basiswert
Basisjahr
2.838.771,00
2013
38
Zielwert (2023)
2.900.000,00
Datenquelle
Statistische Landesämter,
Fachkräftemonitoring
Häufigkeit der
Berichterstattung
alle 3 Jahre
DE
2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls
zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten
Investitionspriorität
8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und
Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend)
Die Maßnahmen zielen darauf, das Fachkräfteangebot in der Region zu erhalten und zu verbessern. Insbesondere die Fachkräftesicherung steht hierbei im
Mittelpunkt der Bemühungen, da hier ein hohes Potential grenzübergreifender Zusammenarbeit gesehen wird. Gefördert werden auch Maßnahmen, die
den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Teilregionen beleben oder weiche Standortfaktoren in der Region positiv beeinflussen. Zu den
weichen Standortfaktoren zählen insbesondere das Wohnumfeld, die Umweltqualität, die medizinische Versorgung, das Bildungsangebot, Erholungs-,
Kultur- und Freizeitangebot sowie die Einkaufsmöglichkeiten.
Mit den Maßnahmen sollen zudem verschiedene Zielgruppen (Jugendliche, Frauen, etc.) der Arbeitsmarktpolitik gezielt angesprochen und gefördert
werden. Grenzüberschreitende Aspekte, die in den nationalen ESF-Programmen der EU-Programmpartner nicht ausreichend zum Tragen kommen, sollen
hier besonders im Mittelpunkt stehen und so eine sinnvolle Ergänzung auf regionaler Ebene bieten.
Beispielhafte Maßnahmen:
Austausch über Instrumente, Projekte, best-practices etc. zur Fachkräftesicherung und zur besseren Ausschöpfung der Arbeitskräfte- und
Fachkräftepotenziale, insbesondere im ländlichen Raum
DE
-
Maßnahmen zur Sicherung der Standortattraktivität, insbesondere der ländlichen Räume
-
Integration von Jugendlichen, Frauen, Älteren, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt
-
Zusammenarbeit bei der dualen/beruflichen Ausbildung
39
DE
Investitionspriorität
8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und
Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend)
-
Zusammenarbeit bei der Fort- und Weiterbildung sowie bei Qualifizierungsmaßnahmen
-
Schaffung von Transparenz bei der Anerkennung von nationalen Aus- und Weiterbildungen
-
Information und Orientierung zu Mangelberufen im Programmgebiet.
Gefördert werden können insbesondere:
-
Veranstaltungen und Schulungen
-
Einrichtung und Einsatz von IT-Plattformen
-
Pilotprojekte
-
Werbeaktivitäten, Informationsmaterialien und Medienarbeit
Zielgruppen:
Gebietskörperschaften, Arbeitsagenturen, Unternehmen, insbesondere KMU, Kammern, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Beschäftigte und
Arbeitssuchende, insbesondere Jugendliche, Frauen, ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund
sowie Studierende und Schülerinnen und Schüler.
Regionale Konzentration:
Für das gesamte Programmgebiet.
Begünstigte:
-
DE
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse
40
DE
Investitionspriorität
-
8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und
Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend)
Einzelpersonen
2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben
Investitionspriorität
8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und
Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend)
Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte
trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage
transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen
klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten.
Daher müssen zu fördernde Projekte in diesem spezifischen Ziel einen besonderen Fokus auf Fachkräftesicherung und –anwerbung sowie die bessere
Ausschöpfung des Eigenpotentials des Programmgebiets legen.
Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen
Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien Anwendung finden:
•
•
•
•
•
•
Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen
Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden
Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis
Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten
Gesicherte Finanzierung
Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern
und Frauen und Nichtdiskriminierung.
Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche,
strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter
DE
41
DE
Investitionspriorität
8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und
Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend)
Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen
spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen.
In Fällen, in denen Großunternehmen Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhalten wird die
Verwaltungsbehörde sicherstellen, dass infolge der finanziellen Unterstützung für das Großunternehmen kein signifikanter Arbeitsplatzverlust an anderen
bestehenden Standorten des Großunternehmens innerhalb der Union entsteht.
2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend)
Investitionspriorität
8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und
Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend)
Trifft nicht zu.
2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend)
Investitionspriorität
8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und
Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend)
Trifft nicht zu.
2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
DE
42
DE
Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren
Investitionspriorität
8e - Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und Beratungsdienste und
gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen (ETZ grenzübergreifend)
ID
Indikator
Einheit für die Messung
Zielwert (2023)
Datenquelle
Häufigkeit der Berichterstattung
CO44
Arbeitsmarkt und Ausbildung: Zahl der Teilnehmer an
gemeinsamen lokalen Beschäftigungsinitiativen oder
Weiterbildungsmaßnahmen
Personen
100,00
Monitoring
jährlich
CO45
Arbeitsmarkt und Ausbildung: Zahl der Teilnehmer an
Projekten zur Förderung der Gleichstellung von Frauen
und Männern, der Chancengleichheit und der sozialen
Inklusion über Grenzen hinweg
Personen
100,00
Monitoring
jährlich
CO46
Arbeitsmarkt und Ausbildung: Zahl der Teilnehmer an
gemeinsamen Aus- und Weiterbildungsprogrammen zur
grenzüberschreitenden Förderung von
Jugendbeschäftigung, Bildungsangeboten und Berufsund Hochschulbildung
Personen
100,00
Monitoring
jährlich
2.A.7. Leistungsrahmen
Tabelle 5: Leistungsrahmen der Prioritätsachse
Prioritätsachse
DE
1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung
ID
Art des
Indikators
Indikator oder wichtiger
Durchführungsschritt
Einheit für die Messung
(ggf.)
CO41
O
Produktive Investitionen:
Zahl der Unternehmen, die
an grenzübergreifenden,
transnationalen oder
Unternehmen
Etappenziel
für 2018
Endziel (2023)
4
43
10,00
Datenquelle
Erläuterung der Relevanz des Indikators (ggf.)
Monitoring
DE
Prioritätsachse
ID
Art des
Indikators
1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung
Indikator oder wichtiger
Durchführungsschritt
Einheit für die Messung
(ggf.)
Etappenziel
für 2018
Endziel (2023)
Datenquelle
Erläuterung der Relevanz des Indikators (ggf.)
interregionalen
Forschungsvorhaben
teilnehmen
POI2
O
Zahl unterstützter
Forschungskooperationen
Zahl der Kooperationen
FI1
F
Zertifizierte Ausgaben an
die Europäische
Kommission mittels
Zahlungsantrag der
Bescheinigungsbehörde
EURO
10
25,00
Monitoring
2500000
19.794.215,00
Monitoring
Zusätzliche qualitative Informationen zur Festlegung des Leistungsrahmens
2.A.8 Interventionskategorien
Dem Inhalt der Prioritätsachse entsprechende Interventionskategorien, basierend auf einer von der Kommission angenommenen Nomenklatur, und
ungefähre Aufschlüsselung der Unionsunterstützung
Tabellen 6-9: Interventionskategorien
Tabelle 6: Dimension 1 – Interventionsbereich
Prioritätsachse
1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung
Code
DE
Betrag (EUR)
44
DE
Prioritätsachse
DE
1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung
056. Unmittelbar mit Forschungs- und Innovationsaktivitäten verbundene Investitionen in Infrastruktur,
Kapazitäten und Ausrüstung von KMU
1.187.653,00
058. Forschungs- und Innovationsinfrastruktur (öffentlich)
2.243.344,00
059. Forschungs- und Innovationsinfrastruktur (privat, einschließlich Wissenschaftsparks)
1.187.653,00
060. Forschungs- und Innovationstätigkeiten in öffentlichen Forschungseinrichtungen und
Kompetenzzentren einschließlich Vernetzung
2.243.344,00
061. Forschungs- und Innovationstätigkeiten in privaten Forschungseinrichtungen einschließlich
Vernetzung
2.243.344,00
062. Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen, vor allem
zugunsten von KMU
1.187.653,00
063. Förderung von Clustern und Unternehmensnetzen, vor allem zugunsten von KMU
1.187.653,00
102. Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige, einschließlich
Langzeitarbeitsloser und arbeitsmarktferner Menschen, auch durch lokale Beschäftigungsinitiativen und
die Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte
475.061,00
103. Dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt, insbesondere von solchen, die
weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, darunter
junge Menschen, denen soziale Ausgrenzung droht und die Randgruppen angehören, unter anderem durch
die Anwendung der Jugendgarantie
475.061,00
105. Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur
Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und der
475.061,00
45
DE
Prioritätsachse
1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung
Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit
106. Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel
475.061,00
108. Modernisierung der Arbeitsmarkteinrichtungen, wie etwa öffentliche und private
Arbeitsverwaltungen, und Verbesserung der Anpassung an den Bedarf des Arbeitsmarkts, einschließlich
durch Maßnahmen der Förderung der transnationalen Mobilität der Arbeitskräfte sowie durch
Mobilitätsprogramme und die bessere Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und den maßgeblichen
Interessenträgern
475.063,00
Tabelle 7: Dimension 2 – Finanzierungsform
Prioritätsachse
1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung
Code
Betrag (EUR)
01. Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
13.855.951,00
Tabelle 8: Dimension 3 – Art des Gebiets
Prioritätsachse
1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung
Code
Betrag (EUR)
01. Städtische Ballungsgebiete (dicht besiedelt, Bevölkerung > 50 000)
692.797,00
02. Kleinstädtische Gebiete (mittlere Bevölkerungsdichte, Bevölkerung > 5 000)
DE
46
6.927.976,00
DE
Prioritätsachse
1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung
Code
Betrag (EUR)
03. Ländliche Gebiete (dünn besiedelt)
2.078.393,00
07. nicht zutreffend
4.156.785,00
Tabelle 9: Dimension 6 – Territoriale Umsetzungsmechanismen
Prioritätsachse
1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung
Code
Betrag (EUR)
07. Nicht zutreffend
13.855.951,00
2.A.9 Zusammenfassung der geplanten Inanspruchnahme von technischer Hilfe, falls zutreffend einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der
administrativen Leistungsfähigkeit der an der Verwaltung und der Kontrolle der Programme beteiligten Behörden und der Begünstigten und
falls zutreffend Maßnahmen zur Erhöhung der administrativen Leistungsfähigkeit der entsprechenden Partner, damit sich diese an der
Umsetzung der Programme beteiligen können (falls zutreffend)
Prioritätsachse:
1 - Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung
Trifft nicht zu
DE
47
DE
.
2.A.1 Prioritätsachse
ID der Prioritätsachse
2
Bezeichnung der
Prioritätsachse
Umwelt, Energie und Verkehr
 Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch Finanzinstrumente umgesetzt.
 Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch auf Unionsebene eingerichtete Finanzinstrumente umgesetzt.
 Die gesamte Prioritätsachse wird durch von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung umgesetzt.
2.A.2 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie, mehr als ein thematisches Ziel betrifft (ggf.)
Auch in dieser Prioritätsachse wird im Sinne einer Konzentration eine Investitionspriorität (TZ 6: „Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung
der Ressourceneffizienz“) durch eine weitere Investitionspriorität (TZ4: „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emission in allen
Branchen der Wirtschaft“) ergänzt.
Diese Ergänzung ist sinnvoll und notwendig, da die Energie-Effizienzmaßnahmen zur Ressourceneffizienz insgesamt beitragen und das Thema der
Einsparung von Energie damit stärker betont wird, was wiederum im Sinne der angestrebten nachhaltigen Entwicklung der Region ein wichtiges Element
darstellt.
2.A.3 Fonds und Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung
Fonds
ERDF
DE
Berechnungsgrundlage (gesamte förderfähige Ausgaben
oder förderfähige öffentliche Ausgaben)
Insgesamt
48
DE
2.A.4 Investitionspriorität
ID der Investitionspriorität
4c
Bezeichnung der
Investitionspriorität
Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich
öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau
2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse
ID des spezifischen Ziels
4
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor
Ergebnisse, die der
Mitgliedstaat mit der
Unionsunterstützung erreichen
möchte
Die zahlreichen Maßnahmen im Energiebereich, die auf nationaler Ebene bereits existieren, bei näherer Betrachtung aber auch
von unterschiedlichen Ansätzen geprägt sind, sollen durch die grenzüberschreitende Perspektive und Pilotprojekte sinnvoll
aufeinander abgestimmt und ergänzt werden. Hierdurch und durch sich ergebende Synergieeffekte kann ein Beitrag geleistet
werden, die europäischen und nationalen Energieziele in der Programmregion schneller zu erreichen.
Energieeffizienzmaßnahmen tragen zudem zur Ressourceneffizienz insgesamt bei. Die Einsparung von Energie stellt auch im
Sinne der angestrebten nachhaltigen Entwicklung der Region ein wichtiges Element dar.
Die Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur,
einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor sind auch für die Wettbewerbsfähigkeit in der Region von
Bedeutung. Denn für die Entwicklung dieser Maßnahmen sind Interventionen zu Forschung, Entwicklung und Innovation
notwendig. Gleichzeitig können Interventionen im Bereich von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien Wettbewerbs- und
Standortvorteile generieren. Zudem steigert Energieeffizienz Wachstum und Beschäftigung durch zusätzliche Investitionen,
aber auch durch die Einsparung von Energiekosten.
Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel)
DE
49
DE
Spezifisches Ziel
ID
EI04
4 - Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude,
und im Wohnungssektor
Indikator
CO²-Emissionen im
Programmgebiet
Einheit für die
Messung
1000 t CO²
Äquivalenten
Basiswert
Basisjahr
33.454,00
2011
Zielwert (2023)
30.000,00
Datenquelle
Umweltämter, Stat.
Landesämter, Eurostat
Häufigkeit der
Berichterstattung
alle drei Jahre
2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls
zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten
Investitionspriorität
4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich
öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau
Die Maßnahmen in dieser Investitionspriorität verfolgen das Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien in der
öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor zu fördern. In diesem Zusammenhang spielen auch naturbasierte
Maßnahmen zunehmend eine wichtigere Rolle. Gerade in Städten führt der Klimawandel zunehmend zu deren Überhitzung mit negativen Auswirkungen
auf die Gesundheit der Bevölkerung und die Energieeffizienz. Dem kann u.a. entgegengewirkt werden durch den Bau von ressourceneffizienten, aus
neuen Materialien hergestellten „intelligenten“ Gebäuden mit ökologischen Merkmalen wie begrünten Dächern und Fassaden, die ökologischen, sozialen
und gesundheitlichen Nutzen bieten. So sorgen Begrünungen an Gebäuden nämlich nicht nur für ökologische Nischen und Lebensräume für Insekten und
Vögel; sie haben vielmehr unmittelbar positive Auswirkungen sowohl auf das Raum- als auch auf das Außenklima. Mit solchen naturbasierten
Maßnahmen kann auf den Einbau von technischen Lösungen (z.B. Klimaanlagen) zur Regulierung des Raumklimas verzichtet und damit der
Energieverbrauch gedrosselt und Treibhausgase reduziert werden.
Im Vordergrund dieser Investitionspriorität steht die Entwicklung grenzüberschreitender Strategien und von Pilotprojekten, um einen Wissens- und
Erfahrungsaustauch zu generieren. Da dieser Bereich besonders von innovativen Entwicklungen geprägt ist, ist ein grenzüberschreitender Austausch zur
Erhöhung der Wissensbasis in der Region besonders sinnvoll.
DE
50
DE
Investitionspriorität
4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich
öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau
Ziel ist auch, durch gemeinsame Abstimmungen, Strategien zu entwickeln, durch die der CO2-Ausstoß in der Region gesenkt werden kann. Gefördert
werden daher insbesondere Akteure, die an solchen Strategieentwicklungen beteiligt sind sowie pilothafte Projekte und Vorhaben in der Region.
Beispielhafte Maßnahmen:
• Entwicklung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Strategien, Pilotprojekten und Vorhaben zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur
Nutzung erneuerbarer Energien
• Grenzüberschreitende Entwicklung und Umsetzung von Strategien für die Implementierung und auszuschließenden Energiemanagementsystemen
sowie Abstimmungen vorhandener Instrumente.
Maßnahmen in dieser Investitionspriorität verfolgen das Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen
Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor zu fördern. Im Vordergrund steht die Entwicklung grenzüberschreitender
Strategien und Pilotprojekte, um einen Wissens- und Erfahrungsaustauch zu generieren. Da dieser Bereich besonders von innovativen Entwicklungen
geprägt ist, ist ein grenzüberschreitender Austausch zur Erhöhung der Wissensbasis in der Region besonders sinnvoll.
Ziel ist auch, durch gemeinsame Abstimmungen, Strategien zu entwickeln, durch die der CO2-Ausstoß in der Region gesenkt werden kann. Gefördert
werden daher insbesondere Akteure, die an solchen Strategieentwicklungen beteiligt sind sowie pilothafte Projekte in der Region.
Beispielhafte Maßnahmen:
• Entwicklung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Strategien, Pilotprojekten und Vorhaben zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur
Nutzung erneuerbarer Energien
• Grenzüberschreitende Entwicklung und Umsetzung von Strategien für die Implementierung und Verbesserung von Energiemanagementsystemen
sowie Abstimmungen vorhandener Instrumente.
Gefördert werden können insbesondere:
• Erarbeitung von Strategien, Planungen, Expertisen
• Durchführung von Pilotprojekten
DE
51
DE
Investitionspriorität
4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich
öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau
• Informationsmaterialien und Medienarbeit
Zielgruppen:
Gebietskörperschaften, Energieagenturen und –institute, Regionalverbände, Interessenvertretungen, NPOs, Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
einheimische Bevölkerung und Unternehmen.
Regionale Konzentration:
Für das gesamte Programmgebiet.
Begünstigte:
• Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse
• Einzelpersonen
2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben
Investitionspriorität
4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich
öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau
Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte
trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage
transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen
klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten.
Daher müssen die im Rahmen dieses spezifischen Ziels zu fördernden Projekte die Energieeffizienz steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien in der
öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor fördern.
DE
52
DE
Investitionspriorität
4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich
öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau
Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen
Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien Anwendung finden:
•
•
•
•
•
•
Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen
Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden
Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis
Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten
Gesicherte Finanzierung
Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern
und Frauen und Nichtdiskriminierung.
Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche,
strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter
Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen
spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen.
2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend)
Investitionspriorität
4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich
öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau
Trifft nicht zu.
2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend)
DE
53
DE
Investitionspriorität
4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich
öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau
Trifft nicht zu.
2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren
Investitionspriorität
4c - Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im
Wohnungsbau
ID
Indikator
Einheit für die Messung
CO34
Verringerung von Treibhausgasemissionen:
Geschätzter jährlicher Rückgang der
Treibhausgasemissionen
in Tonen CO2-Äq.
POI5
Zahl der Kooperationen, die verbesserte
Umweltbedingungen zur Folge haben
Zahl der Kooperationen
POI6
Zahl gemeinsam erarbeiteter Strategien im Bereich
Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien
Zahl der Strategien
Zielwert (2023)
Datenquelle
Häufigkeit der Berichterstattung
1.500,00
Monitoring
jährlich
15,00
Monitoring
jährlich
4,00
Monitoring
jährlich
2.A.4 Investitionspriorität
DE
ID der Investitionspriorität
6c
Bezeichnung der
Investitionspriorität
Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes
54
DE
2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse
ID des spezifischen Ziels
5
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes
Ergebnisse, die der
Mitgliedstaat mit der
Unionsunterstützung erreichen
möchte
Das Programmgebiet ist reich an natürlichen und kulturellen Ressourcen. Auf Grund seiner überragenden Bedeutung ist das
Natur- und Kulturerbe primär um seiner selbst willen nachhaltig zu erhalten und zu stärken. Es ist aber auch untrennbar mit
der Lebensqualität der Bevölkerung verknüpft und Teil der ökonomischen Lebensgrundlage. Das Natur- und Kulturerbe stellt
daher mit seiner identitätsstiftenden Wirkung einen wichtigen weichen Standortfaktor und eine wesentliche Dimension der
hohen Lebensqualität in der Region dar. Es ist deshalb im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in Wert zu setzen.
Auch der Tourismus, der ein zentraler Wirtschaftsbereich im Programmgebiet ist, ist auf ein intaktes Natur- und Kulturerbe
angewiesen. In der SWOT-Analyse werden die zahlreichen UNESCO-Weltkulturerbestätten in der Region als
Alleinstellungsmerkmal für den Tourismus identifiziert. Diese Chance gilt es optimal zu nutzen. Eine grenzüberschreitende
Zusammenarbeit findet im Tourismus vor allem auf Projektebene und zum Teil auf institutioneller Ebene statt (z.B.
Bodenseetourismus). Bislang wenig grenzüberschreitend ausgerichtet sind laut SWOT der Bereich der Aus- und
Weiterbildung sowie der Wissenstransfer über nationalstaatliche Grenzen hinweg. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
in diesen Bereichen sollte forciert, bestehende kooperative Ansätze ausgebaut und verstärkt ein gemeinsames
Destinationsmanagement angestrebt werden. Das gemeinsame Natur- und Kulturerbe kann dabei als gemeinsame Klammer für
die kooperativen Aktivitäten fungieren. In diesem Zusammenhang liefert auch die Agenda für einen nachhaltigen und
wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus der EU-Kommission (EU-KOM (2007) 621) wichtige Orientierungspunkte unter
anderem im Hinblick auf die größten Herausforderungen für nachhaltigen Tourismus. Zu diesen zählen insbesondere:
•
•
•
•
•
die Erhaltung natürlicher und kultureller Ressourcen
die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, der Verkehrsbelastungen und der Umweltverschmutzung
die Verringerung der Saisonabhängigkeit der Nachfrage
ein barrierefreier Tourismus
und die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze im Tourismus.
Maßnahmen, die zur Steigerung der Attraktivität des Programmgebiets sowohl als Lebensraum für die einheimische
Bevölkerung als auch als Urlaubsdestination beitragen, sind auch kohärent zu den Zielsetzungen in der Prioritätsachse 1, wo
DE
55
DE
ID des spezifischen Ziels
5
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes
ebenfalls das Image der Region als Wirtschaftsstandort gefördert werden soll.
Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel)
Spezifisches Ziel
ID
EI05
5 - Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes
Indikator
Zahl der Besucherinnen und
Besucher des Natur- und
kulturellen Erbes im
Programmgebiet
Einheit für die
Messung
Personen
Basiswert
Basisjahr
3.061.792,00
2013
Zielwert (2023)
3.100.000,00
Datenquelle
Erfassung der Besucher
von Weltkulturerbestätten
Häufigkeit der
Berichterstattung
alle drei Jahre
2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls
zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten
Investitionspriorität
6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes
Die ABH-Region besitzt hohes kulturelles und naturräumliches Potential, das es durch gemeinsame grenzüberschreitende Maßnahmen und Aktivitäten zu
erhalten und weiterzuentwickeln gilt. Das Programmgebiet ist zudem stark touristisch geprägt, die Teilregionen sind bereits sehr stark in der Vermarktung
des Natur- und Kulturerbes. Ein Fokus liegt auch auf der gemeinsamen strategischen Entwicklung und Positionierung der ABH-Region. Daher sollen vor
allen Dingen grenzüberschreitende, kooperative Ansätze gefördert werden, die den Wissenstransfer unterstützen bzw. auf die Entwicklung nachhaltiger
Tourismusangebote zielen. Hierzu gehört auch, der einheimischen Bevölkerung den Zugang zum Natur- und Kulturerbe zu ermöglichen und damit die
DE
56
DE
Investitionspriorität
6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes
regionale Identifikation zu stärken.
Beispielhafte Maßnahmen:
-
Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Strategien und Aktivitäten
Wissenstransfer, Vernetzung und Entwicklung von Produkten (einschl. Dienstleistungen) und Konzepten zum Natur- und Kulturerbe im
Programmgebiet insbesondere für einen nachhaltigen und sanften Tourismus, einschließlich der Vermarktung
Maßnahmen und Kooperationen, um den Zugang aller zum Natur- und Kulturerbe zu ermöglichen, einschließlich der Digitalisierung und OnlineStellung des Kulturerbes
Gefördert werden können insbesondere:
-
Erstellung von Konzepten, Planungen und Studien sowie konkrete Umsetzungsmaßnahmen
-
Marketing- und Werbeaktivitäten sowie Beratungsleistungen
-
Infrastruktur und sonstige Investitionen
-
Digitalisierung und Erstellung von Objekt-Portalen
Zielgruppen:
Einheimische Bevölkerung und Touristen, Tourismusorganisationen, kulturelle Einrichtungen, Gebietskörperschaften, Interessenvertretungen
Regionale Konzentration:
DE
57
DE
Investitionspriorität
6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes
Für das gesamte Programmgebiet
Begünstigte:
-
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse
-
Einzelpersonen
2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben
Investitionspriorität
6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes
Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte
trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage
transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen
klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten.
Daher müssen in diesem spezifischen Ziel die zu fördernden Projekte zur Erhaltung und In-Wert-Setzung des Natur- und Kulturerbes beitragen.
Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen
Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien Anwendung finden:
•
•
•
•
•
•
DE
Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen
Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden
Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis
Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten
Gesicherte Finanzierung
Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern
58
DE
Investitionspriorität
6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes
und Frauen und Nichtdiskriminierung.
Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche,
strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter
Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen
spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen.
2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend)
Trifft nicht zu
2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend)
2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend)
Investitionspriorität
6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes
Trifft nicht zu.
2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend)
Investitionspriorität
6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes
Trifft nicht zu.
DE
59
DE
Investitionspriorität
6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes
2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren
Investitionspriorität
6c - Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes
ID
Indikator
Einheit für die Messung
Zielwert (2023)
Datenquelle
Häufigkeit der Berichterstattung
POI7
Zahl neuer Produkte zur Steigerung der Attraktivität
des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes
Zahl der Produkte
20,00
Monitoring
jährlich
POI8
Zahl unterstützter Natur- und Kulturerbe-Einrichtungen
Zahl der Einrichtungen
20,00
Monitoring
jährlich
2.A.4 Investitionspriorität
ID der Investitionspriorität
6d
Bezeichnung der
Investitionspriorität
Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne
Infrastruktur
2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse
DE
ID des spezifischen Ziels
6
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Erhalt bzw. Verbesserung der Biodiversität im Programmgebiet
Ergebnisse, die der
Mitgliedstaat mit der
Unionsunterstützung erreichen
Die Biodiversitätsstrategie der EU sieht vor, dass bis ins Jahr 2020 u.a. wirksame Maßnahmen zur Erhaltung und
Wiederherstellung der Natur (Lebensräume und Arten) sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Ökosysteme und
60
DE
DE
ID des spezifischen Ziels
6
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Erhalt bzw. Verbesserung der Biodiversität im Programmgebiet
möchte
Ökosystem-dienstleistungen unter Einbezug von grüner Infrastrukturen getroffen, eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft
sichergestellt und invasive gebietsfremde Arten bekämpft werden.
Der Druck auf die Naturräume und den Trinkwasserspeicher Bodensee nimmt laut SWOT-Analyse aufgrund von
Siedlungswachstum, Freizeitnutzung und Verkehr im gesamten Programmgebiet stark zu. Dies führt zur Veränderung der
Biodiversität bzw. zum Verlust von Lebensräumen von Fauna und Flora. Auch wird der Lebensraum Bodensee zunehmend
von gebietsfremden Tierarten (sog. Neozoen) besiedelt. Die geförderten Maßnahmen sollen daher zum Schutz der
biologischen Vielfalt und insbesondere der Artenvielfalt ebenso beitragen wie zur Vernetzung von Lebensräumen, die für viele
Tierarten von zentraler Bedeutung sind. Auch der Moorschutz hat eine große Bedeutung für die zahlreichen an nährstoffarme
Feucht-lebensräume angepassten und oft stark gefährdeten Arten. Moore tragen zudem dazu bei, die Grundwasserqualität zu
erhalten und einen ausgeglichenen Landschaftswasserhaushalt zu gewährleisten. Des Weiteren leisten sie einen enormen
Beitrag zur Verminderung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase und somit zur Erreichung nationaler und europäischer
Klimaziel.
Ferner ist für Rhein und Bodensee und besonders im Voralpengebiet das Thema Schutz vor Naturgefahren (Hochwasser,
Erdrutsche, Lawinen etc.), auch bedingt durch den Klimawandel, von großer Bedeutung. Am Bodensee besteht zudem
Handlungsbedarf durch die stark schwankenden Wasserstände mit extremem Hochwasser, aber auch extremen
Niedrigwasserständen. Unter dieser Priorität sollen daher auch Maßnahmen zum Schutz gegen Naturgefahren gefördert
werden. Die Programmpartner sind sich mit Blick auf die Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020 einig, im
Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-BodenseeHochrhein)“ Maßnahmen zu fördern, die die Folgen von Klimaereignissen wie Hochwasser zuförderst mit „grüner
Infrastruktur“ (GI) bewältigen. Falls zur Risikoprävention erforderlich, kann jedoch auch graue Infrastruktur zum Tragen
kommen. GI wie funktionelle Überschwemmungsgebiete, Auenwälder und Schutzwälder in Berggebieten ist heute ein
wesentliches Element des Naturschutzes, das zum Schutz von Ökosystemen, ihren Leistungen und der biologischen Vielfalt
beiträgt. Intakte Umweltsysteme sind entscheidende Faktoren für eine Sicherung stabiler klimatischer Verhältnisse und
Grundlage der Biodiversität.
61
DE
Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel)
Spezifisches Ziel
ID
EI06
6 - Erhalt bzw. Verbesserung der Biodiversität im Programmgebiet
Indikator
Fläche der Habitate, die dem
Erhalt und der Verbesserung
der Biodiversität dienen
Einheit für die
Messung
Hektar
Basiswert
Basisjahr
592.886,00
2014
Zielwert (2023)
600.000,00
Datenquelle
Umweltämter,
Statistikämter
Häufigkeit der
Berichterstattung
alle drei Jahre
2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls
zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten
Investitionspriorität
6d - Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne
Infrastruktur
Der Erhalt bzw. die Verbesserung der Biodiversität in der Region trägt wesentlich zum Erhalt der Programmregion als attraktiver Lebensraum bei. Gerade
Fragen des Natur- und Artenschutzes lassen sich in besonders wirksamer Weise grenzübergreifend lösen, hier bietet sich eine Reihe von Maßnahmen an.
Die Entwicklung gemeinsamer Instrumente, Maßnahmen und Strategien und die Förderung des grenzüberschreitenden Wissens- und
Erfahrungsaustauschs sind ebenfalls Gegenstand dieser Investitionspriorität. Ökosystem- bzw. naturbasierte Strategien und Maßnahmen sind tragfähige
und sehr wirksame Instrumente zum Schutz und zur Verbesserung der Biodiversität. Mit neuen innovativen Ansätzen im Bereich der grünen Infrastruktur
sollen Maßnahmen, falls erforderlich auch in Kombination mit grauer Infrastruktur, dazu beitragen, die Anpassungskräfte der Natur zu mobilisieren, das
Risiko von Naturgefahren zu verringern um so den Erhalt von intakten Ökosystemen zu gewährleisten.
Beispielhafte Maßnahmen:
• Lebensraum-, Boden- und Artenschutzprojekte (z.B. zum Schutz von Mooren) sowie sonstige Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt
(z.B. Bau von Schutzanlagen für Amphibien)
• Erarbeitung gemeinsamer Projekte in den Bereichen Wasserwirtschaft, Naturerfahrung und -schutz, Land-, Forst- und Fischwirtschaft,
DE
62
DE
Investitionspriorität
6d - Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne
Infrastruktur
einschließlich deren Umsetzung
Maßnahmen zur Sicherung des Bodensees als Trinkwasserspeicher und als Fischgrund
• Maßnahmen zum Schutz des Grundwasserkörpers im Rheintal und ähnlichen Siedlungsräumen vor Schadstoffeinträgen
• Ökologische Netzwerke zur Abstimmung und Schaffung grenzüberschreitender grüner Infrastruktur
• Risikoanalysen, Planung, Abstimmung und Umsetzung von naturverträglichen Hochwasserschutzmaßnahmen einschließlich der Ausweisung von
Überschwemmungsgebieten und der Renaturierung von Auenwäldern
Gefördert werden können insbesondere:
•
•
•
•
•
Erstellung von Konzepten, Expertisen, Planungen, Kartierungen und Machbarkeitsstudien
Durchführung von Pilotprojekten
Aufbau von Datenbanken, Monitoring- und Informationssystemen
Errichtung von grüner Infrastruktur
Errichtung von Infrastruktur zum Erhalt der biologischen Vielfalt (z.B. Bau von Schutzanlagen an Straßen für Amphibien)
Zielgruppen:
Einheimische Bevölkerung, Gebietskörperschaften, Stiftungen, Verbände und Interessenvertretungen, Unternehmen (insbesondere KMU).
Regionale Konzentration:
Für das gesamte Programmgebiet.
Begünstigte:
• Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse
• Einzelpersonen
DE
63
DE
2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben
Investitionspriorität
6d - Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne
Infrastruktur
Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte
trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage
transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen
klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten.
Daher müssen die in diesem spezifischen Ziel zu fördernden Projekte dem Schutz der biologischen Vielfalt, dem Schutz vor Naturgefahren bzw. der
nachhaltigen Sicherung der Ökosysteme dienen.
Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen
Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien Anwendung finden:
•
•
•
•
•
•
Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen
Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden
Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis
Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten
Gesicherte Finanzierung
Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern
und Frauen und Nichtdiskriminierung.
Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche,
strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter
Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen
spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen.
2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend)
DE
64
DE
Investitionspriorität
6d - Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne
Infrastruktur
Trifft nicht zu.
2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend)
Investitionspriorität
6d - Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne
Infrastruktur
Trifft nicht zu.
2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren
Investitionspriorität
ID
DE
6d - Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur
Indikator
Einheit für die Messung
CO23
Natur und Biodiversität: Fläche der Habitate, die für
Zwecke eines besseren Erhaltungszustands unterstützt
werden
Hektar
POI9
Zahl der umgesetzten Kooperationsprojekte, die dem
Erhalt der Biodiversität dienen
Zahl der Projekte
65
Zielwert (2023)
Datenquelle
Häufigkeit der Berichterstattung
50.000,00
Monitoring
jährlich
5,00
Monitoring
jährlich
DE
2.A.4 Investitionspriorität
ID der Investitionspriorität
6e
Bezeichnung der
Investitionspriorität
Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen
(einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen
2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse
ID des spezifischen Ziels
7
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Verringerung der Luftverschmutzung, einschließlich der klimaschädlichen Luftverschmutzung
Ergebnisse, die der
Mitgliedstaat mit der
Unionsunterstützung erreichen
möchte
Unter diesem spezifischen Ziel sollen insgesamt Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung bzw. zur Verbesserung
der Luftqualität gefördert werden. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt insgesamt ist es von besonderer
Bedeutung, den Ausstoß von Schadstoffen an der Quelle zu bekämpfen und effiziente Maßnahmen zur Emissionsminderung
zu ermitteln und auf lokaler, nationaler und grenzüberschreitender Ebene anzuwenden. Das von der Luftverschmutzung
ausgehende Risiko realisiert sich nicht nur in städtischen Gebieten, sondern bedroht auch die Vegetation und natürliche
Ökosysteme in ländlichen Gebieten. Insoweit erfolgt eine Bezugnahme auf die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und
saubere Luft für Europa.
Im besonderen Fokus stehen Maßnahmen zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung. Es wird damit eine
Leitaktion für den EFRE aus dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen aufgegriffen: „Investitionen in Maßnahmen zur
Verringerung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung, insbesondere Programme für die Nachrüstung oder den Austausch
von Busflotten, Anreizprogrammen für saubereren Verkehr, bessere Infrastruktur für öffentliche Verkehrsmittel und
Förderung alternativer Verkehrsmodelle“.
Bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen städtischen/regionalen Entwicklung sowie zur Entwicklung und
Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur und Logistik/Verkehrsplanung und Verbindungsleitungen werden ein jeweils
gegebenenfalls bestehender Plan zur Verbesserung der Luftqualität (Richtlinie 2008/50/EG) bzw. ein gegebenenfalls
bestehender Lärm-Plan (Richtlinie 2002/49/EG) durch geeignete Instrumentarien (wie etwa einen Plan für nachhaltige
Mobilität) berücksichtigt, damit Synergie und Kohärenz der Maßnahmen gewährleistet sind.
DE
66
DE
ID des spezifischen Ziels
7
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Verringerung der Luftverschmutzung, einschließlich der klimaschädlichen Luftverschmutzung
Durch die Förderung von Maßnahmen zur besseren Verkehrserschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und alternativen
Verkehrsmodellen kann das Interreg V-Programm einen Beitrag zu messbarer Verringerung der Luftverschmutzung leisten.
Nicht zu übersehen ist aber auch der integrative Beitrag des Verkehrs im Grenzgebiet, da gerade der Verkehr Menschen und
Orte über Grenzen hinweg verbindet.
Die Programmpartner sind sich einig, dass Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen durch den Verkehr und in diesem
Zusammenhang zur Optimierung des Verkehrssystems, auch durch die Entwicklung umweltfreundlicher Verkehrssysteme mit
geringen CO2-Emissionen, abgedeckt werden. Im Vordergrund der verkehrlichen Maßnahmen stehen die Verringerung der
Luftverschmutzung und die Verbesserung der Umweltqualität.
Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel)
Spezifisches Ziel
ID
EI07
7 - Verringerung der Luftverschmutzung, einschließlich der klimaschädlichen Luftverschmutzung
Indikator
Feinstaubimmissionen im
Programmgebiet (PM10)
Einheit für die
Messung
Mikrogramm je m3
Basiswert
Basisjahr
18,00
2013
Zielwert (2023)
17,00
Datenquelle
Landesämter für Umwelt,
Eurostat
Häufigkeit der
Berichterstattung
alle drei Jahre
2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls
zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten
DE
67
DE
Investitionspriorität
6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen
(einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen
Vor dem Hintergrund der Analyse zur Verkehrssituation in der Region werden in dieser Investitionspriorität schwerpunktmäßig Maßnahmen gefördert, die
zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung beitragen, incl. der klimaschädlichen Luftverschmutzung. Mit den Maßnahmen soll auch den
Defiziten in der Abstimmung der Verkehrsentwicklung in der Region begegnet und so die Qualität vor allen Dingen des öffentlichen Personenverkehrs
verbessert werden. Die Verbesserung des Mobilitätsmanagements trägt wiederum zur Verbesserung der CO2-Bilanz in der Region bei.
Darüber hinaus ist Raum auch für anderweitige Maßnahmen, die in Bezug zur Luftqualitätrahmenrichtlinie (2008/50/EG) stehen und zu einer verbesserten
Luftqualität beitragen, wie etwa Maßnahmen zur Überwachung und Bewertung der Luftqualität einschließlich der Ablagerung von Schadstoffen.
Ebenso können Maßnahmen gefördert werden, die geeignet sind, die Belastung mit Luftschadstoffen wie Feinstaub und NO² zu verringern.
Beispielhafte Maßnahmen:
•
•
•
•
•
•
•
Sammlung, Austausch und Verbreitung von Daten und Informationen über die Luftqualität
Schadstoffminderungsmaßnahmen im Anlagenbereich und der Landwirtschaft
Elektrifizierung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs
Grenzüberschreitende Angebotskonzepte im öffentlichen Verkehr, einschließlich der Nutzung seequerender Verbindungen
Entwicklung einer grenzüberschreitenden Elektromobilitätsstrategie und Umsetzung von Maßnahmen
Konzepterarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung durch die Bodenseeschifffahrt
Maßnahmen zur Förderung des Langsamverkehrs
Gefördert werden können insbesondere:
•
•
•
•
•
Erstellung von Konzepten, Planungen, Expertisen, Machbarkeitsstudien, Beratungsleistungen
Infrastruktur und sonstige Investitionen
Technische Ausstattung
Marketing- und Werbeaktivitäten
Veranstaltungen
Zielgruppen:
DE
68
DE
Investitionspriorität
6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen
(einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen
Gebietskörperschaften, Verkehrsbetriebe, Regionalverbände, Interessenvertretungen, einheimische Bevölkerung und Touristen
Regionale Konzentration:
Für das gesamte Programmgebiet.
Begünstigte:
-
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse
-
Einzelpersonen
2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben
Investitionspriorität
6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen
(einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen
Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte
trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage
transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen
klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten.
Daher müssen die in diesem spezifischen Ziel zu fördernden Projekte der Verringerung der Luftverschmutzung dienen.
Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen
Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien Anwendung finden:
• Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen
• Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden
DE
69
DE
Investitionspriorität
•
•
•
•
6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen
(einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen
Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis
Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten
Gesicherte Finanzierung
Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern
und Frauen und Nichtdiskriminierung.
Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche,
strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter
Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen
spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen.
2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend)
Investitionspriorität
6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen
(einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen
Trifft nicht zu.
2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend)
Investitionspriorität
6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen
(einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen
Trifft nicht zu.
DE
70
DE
2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren
Investitionspriorität
6e - Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen (einschließlich
Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen
ID
Indikator
Einheit für die Messung
CO34
Verringerung von Treibhausgasemissionen:
Geschätzter jährlicher Rückgang der
Treibhausgasemissionen
in Tonen CO2-Äq.
POI5
Zahl der Kooperationen, die verbesserte
Umweltbedingungen zur Folge haben
Zahl der Kooperationen
Zielwert (2023)
Datenquelle
Häufigkeit der Berichterstattung
1.500,00
Monitoring
jährlich
15,00
Monitoring
jährlich
2.A.7. Leistungsrahmen
Tabelle 5: Leistungsrahmen der Prioritätsachse
Prioritätsachse
DE
2 - Umwelt, Energie und Verkehr
ID
Art des
Indikators
Indikator oder wichtiger
Durchführungsschritt
Einheit für die Messung
(ggf.)
CO23
O
Natur und Biodiversität:
Fläche der Habitate, die für
Zwecke eines besseren
Erhaltungszustands
unterstützt werden
Hektar
Etappenziel
für 2018
20000
71
Endziel (2023)
50.000,00
Datenquelle
Erläuterung der Relevanz des Indikators (ggf.)
Monitoring
DE
Prioritätsachse
2 - Umwelt, Energie und Verkehr
ID
Art des
Indikators
Indikator oder wichtiger
Durchführungsschritt
Einheit für die Messung
(ggf.)
POI5
O
Zahl der Kooperationen, die
verbesserte
Umweltbedingungen zur
Folge haben
Zahl der Kooperationen
FI1
F
Zertifizierte Ausgaben an
die Europäische
Kommission mittels
Zahlungsantrag der
Bescheinigungsbehörde
EURO
Etappenziel
für 2018
Endziel (2023)
Datenquelle
5
15,00
Monitoring
2600000
21.208.087,00
Monitoring
Erläuterung der Relevanz des Indikators (ggf.)
Zusätzliche qualitative Informationen zur Festlegung des Leistungsrahmens
2.A.8 Interventionskategorien
Dem Inhalt der Prioritätsachse entsprechende Interventionskategorien, basierend auf einer von der Kommission angenommenen Nomenklatur, und
ungefähre Aufschlüsselung der Unionsunterstützung
Tabellen 6-9: Interventionskategorien
Tabelle 6: Dimension 1 – Interventionsbereich
Prioritätsachse
2 - Umwelt, Energie und Verkehr
Code
DE
Betrag (EUR)
72
DE
Prioritätsachse
DE
2 - Umwelt, Energie und Verkehr
013. Energieeffiziente Renovierung öffentlicher Infrastrukturen, Demonstrationsprojekte und
Begleitmaßnahmen
989.711,00
014. Energieeffiziente Renovierung des vorhandenen Wohnungsbestands, Demonstrationsprojekte und
Begleitmaßnahmen
989.711,00
015. Intelligente Energieverteilungssysteme auf Mittel- und Niederspannungsebene (einschließlich
intelligenter Netze und IKT-Systemen)
989.711,00
023. Umweltmaßnahmen zur Verringerung und/oder Vermeidung von Treibhausgasemissionen
(einschließlich Behandlung und Speicherung von Methan und Kompostierung)
2.979.022,00
043. Umweltfreundlichkeit und Förderung der Nahverkehrsinfrastruktur (einschließlich Ausrüstung und
Fahrzeugen)
2.979.022,00
079. Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors (einschließlich offener Daten, E-Kultur, digitaler
Bibliotheken, digitaler Inhalte und E-Tourismus)
500.000,00
085. Schutz und Verbesserung der biologischen Vielfalt, des Naturschutzes und grüner Infrastrukturen
986.414,00
086. Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Natura-2000-Gebieten
986.414,00
087. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verhinderung des Klimawandels,
Bewältigung klimabezogener Risiken (z. B. Erosion, Brände, Überschwemmungen, Stürme und Dürren),
einschließlich Sensibilisierungsmaßnahmen sowie Katastrophenschutz- und
Katastrophenmanagementsystemen und -infrastrukturen
986.414,00
093. Entwicklung und Förderung öffentlicher Tourismusdienstleistungen
500.000,00
73
DE
Prioritätsachse
2 - Umwelt, Energie und Verkehr
094. Schutz, Entwicklung und Förderung öffentlicher Ressourcen im Bereich Kultur und Kulturerbe
979.622,00
095. Entwicklung und Förderung öffentlicher Dienstleistungen im Bereich Kultur und Kulturerbe
979.620,00
Tabelle 7: Dimension 2 – Finanzierungsform
Prioritätsachse
2 - Umwelt, Energie und Verkehr
Code
Betrag (EUR)
01. Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
14.845.661,00
Tabelle 8: Dimension 3 – Art des Gebiets
Prioritätsachse
2 - Umwelt, Energie und Verkehr
Code
Betrag (EUR)
01. Städtische Ballungsgebiete (dicht besiedelt, Bevölkerung > 50 000)
DE
742.283,00
02. Kleinstädtische Gebiete (mittlere Bevölkerungsdichte, Bevölkerung > 5 000)
7.422.831,00
03. Ländliche Gebiete (dünn besiedelt)
2.226.849,00
07. nicht zutreffend
4.453.698,00
74
DE
Tabelle 9: Dimension 6 – Territoriale Umsetzungsmechanismen
Prioritätsachse
2 - Umwelt, Energie und Verkehr
Code
Betrag (EUR)
07. Nicht zutreffend
14.845.661,00
2.A.9 Zusammenfassung der geplanten Inanspruchnahme von technischer Hilfe, falls zutreffend einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der
administrativen Leistungsfähigkeit der an der Verwaltung und der Kontrolle der Programme beteiligten Behörden und der Begünstigten und
falls zutreffend Maßnahmen zur Erhöhung der administrativen Leistungsfähigkeit der entsprechenden Partner, damit sich diese an der
Umsetzung der Programme beteiligen können (falls zutreffend)
Prioritätsachse:
2 - Umwelt, Energie und Verkehr
trifft nicht zu.
DE
75
DE
.
2.A.1 Prioritätsachse
ID der Prioritätsachse
3
Bezeichnung der
Prioritätsachse
Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement
 Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch Finanzinstrumente umgesetzt.
 Die gesamte Prioritätsachse wird ausschließlich durch auf Unionsebene eingerichtete Finanzinstrumente umgesetzt.
 Die gesamte Prioritätsachse wird durch von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung umgesetzt.
2.A.2 Begründung für die Einrichtung einer Prioritätsachse, die mehr als eine Regionenkategorie, mehr als ein thematisches Ziel betrifft (ggf.)
2.A.3 Fonds und Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung
Fonds
ERDF
Berechnungsgrundlage (gesamte förderfähige Ausgaben
oder förderfähige öffentliche Ausgaben)
Insgesamt
2.A.4 Investitionspriorität
DE
ID der Investitionspriorität
11b
Bezeichnung der
Investitionspriorität
Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend)
76
DE
2.A.5 Der Investitionspriorität entsprechende spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse
ID des spezifischen Ziels
8
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit im Programmgebiet
Ergebnisse, die der
Mitgliedstaat mit der
Unionsunterstützung erreichen
möchte
Die Zusammenarbeit der öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen als auch der bereits bestehenden
Kooperationsnetzwerke (wie Internationale Bodenseekonferenz, Internationale Regierungskommission Alpenrhein,
Hochrheinkommission etc.) zu den verschiedensten Themen soll unterstützt und gefördert werden, was eine wesentliche
Voraussetzung für eine kooperative Entwicklung in der Region darstellt.
Zu betonen ist, dass die Verwaltungszusammenarbeit über das thematische Ziel 11 für die Programmpartner grundsätzlich
keinen zusätzlichen Aufbau der Verwaltungsstrukturen meint. Ziel ist vielmehr insbesondere ein verstärkter Informations- und
Erfahrungsaustausch sowie eine effektive und effiziente Abstimmung und Koordination des Verwaltungshandelns der
beteiligten Länder und Kantone auf verschiedenen Ebenen und zwischen verschiedenen Bereichen, um die künftigen
Herausforderungen (wie etwa Zukunft des ländlichen Raums oder Umgang mit dem demografischen Wandel) gemeinsam zu
bewältigen. Damit sollen auch die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger im Programmraum verbessert werden, was
ein zentrales Ziel der Europäischen territorialen Zusammenarbeit darstellt.
Der Bereich der Planung spielt hierbei eine wichtige Rolle. Der Austausch sowie die grenzüberschreitende Kooperation und
Abstimmung im Bereich der Raum-, Verkehrs- und Siedlungsplanung sowie der Infrastruktur- und Standortentwicklung sind
essentiell für die weitere Entwicklung der Region. Durch das thematische Ziel 11 soll der grenzübergreifende Fokus in
Planung und Entwicklung der Region gestärkt und durch Förderung entsprechender Initiativen und Projekte initiiert und
weiterentwickelt werden. Kooperationspotenziale werden insbesondere auch in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen,
Katastrophenschutz, öffentliche Sicherheit und Rettungswesen, öffentlicher Personennahverkehr, demografischer Wandel und
Bildung gesehen.
DE
ID des spezifischen Ziels
9
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Steigerung des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements
Ergebnisse, die der
Mitgliedstaat mit der
Kooperative Ansätze, Begegnung und Kontakte über die Grenzen hinweg sind nicht nur auf den übergeordneten Ebenen
77
DE
ID des spezifischen Ziels
8
Bezeichnung des spezifischen
Ziels
Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit im Programmgebiet
Unionsunterstützung erreichen
möchte
wichtig, sondern auch auf Ebene der Bevölkerung und Gesellschaft wie sie in der laufenden Förderperiode insbesondere im
Rahmen der Kleinprojektefonds ermöglicht wurden.
Um den Verwaltungsaufwand für die Kleinprojekteträger zu minimieren, sollen künftig kleinere Begegnungsprojekte in
außerhalb des Interreg V-Programms aufgelegten Kleinprojektefonds gefördert werden. Mit dem Interreg V-Programm soll die
zur Umsetzung dieser Kleinprojektefonds notwendigen institutionellen Kapazitäten gefördert werden.
Darüber hinaus soll die gesellschaftliche Integration über die Grenzen hinweg in den verschiedenen Teilräumen des
Programmgebietes gefördert werden und ein Impuls für mehr grenzüberschreitendes bürgerschaftliches Engagement gesetzt
werden. Im Sinne einer kooperativen Entwicklung der Region soll es möglich sein, Kooperationsnetzwerke mit Beteiligung
Privater bzw. zwischen Privaten zu unterstützen und zu fördern.
Tabelle 3: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel)
Spezifisches Ziel
ID
EI8
Indikator
Grad der Verbesserung der
institutionel-len
Zusammenarbeit in der
Grenzregion (qualitativ)
Spezifisches Ziel
DE
8 - Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit im Programmgebiet
Einheit für die
Messung
Zahl
Basiswert
Basisjahr
4
2014
Zielwert (2023)
5
Datenquelle
Bewertungsskala durch
Abfrage anhand
Fragebogen
Häufigkeit der
Berichterstattung
alle 3 Jahre
9 - Steigerung des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements
78
DE
ID
EI9
Indikator
Grad des gesteigerten
grenzüberschrei-tenden
Engagements der Bevölkerung
(qualitativ)
Einheit für die
Messung
Zahl
Basiswert
Basisjahr
4
2014
Zielwert (2023)
5
Datenquelle
Bewertungsskala durch
Abfrage anhand Fragebogen
Häufigkeit der
Berichterstattung
alle 3 Jahre
2.A.6 Maßnahmen, die im Rahmen der Investitionspriorität zu unterstützen sind (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
2.A.6.1 Beschreibung der Art und Beispiele für zu unterstützende Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen und falls
zutreffend die Benennung der wichtigsten Zielgruppen, spezifischer, gezielt zu unterstützender Gebiete und der Arten von Begünstigten
Investitionspriorität
11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend)
Die Maßnahmen in dieser Investitionspriorität verfolgen das Ziel, die institutionelle Zusammenarbeit in der Region zu verbessern. Die Programmregion
ist durch die vielen Verwaltungs- und Ländergrenzen besonders stark darauf angewiesen, dass sich die öffentlichen Stellen regelmäßig austauschen und
gut zusammenarbeiten. Dieser kooperative Austausch ist Voraussetzung für das Gelingen der gesamten grenzüberschreitenden Vorhaben in der Region
und daher in möglichst vielfältigen Teilbereichen zu fördern.
Beispielhafte Maßnahmen:
Gemeinsame Aktivitäten der Verwaltung und öffentlicher Stellen sowie Harmonisierung vorhandener Normen und Instrumente, z.B. in der Raumund Regionalentwicklung
Kooperationen in und Austausch zu Bereichen, bei denen grenzüberschreitende Ansätze gefragt sind, z.B. im Gesundheits- und Sozialwesen, beim
Katastrophenschutz und der öffentlichen Sicherheit, im Rettungswesen, beim öffentlichen Personennahverkehr, bei der Bewältigung der Folgen des
demografischen Wandels oder im Bildungswesen
-
DE
Erarbeitung zukunftsfähiger Entwicklungsstrategien und deren Umsetzung
79
DE
Investitionspriorität
11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend)
Gefördert werden können insbesondere:
-
Erarbeitung von Strategien, Planungen, Expertisen, unterstützende Dienstleistungen
-
Betrieb und Erweiterung bestehender regionaler Netzwerke
-
Entwicklung von gemeinsamen Plänen
-
Durchführung von Pilotprojekten
-
Veranstaltungen
-
Informationsmaterialien und Medienarbeit
-
Marketing- und Werbeaktivitäten sowie Kommunikation
Zielgruppen:
Gebietskörperschaften, Regionalverbände, Interessensvertretungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Gesundheitsdienstleister, Interessenverbände,
Vereine sowie die einheimische Bevölkerung, Touristen und Entscheidungsträger
Regionale Konzentration:
Für das gesamte Programmgebiet.
Begünstigte:
DE
-
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse
-
Einzelpersonen
80
DE
Investitionspriorität
11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend)
Neben der Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit ist ein weiteres Ziel innerhalb dieser Investitionspriorität die Steigerung des
grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements.
Das bürgerschaftliche Engagement in der Region über die Grenzen hinweg ist ein wichtiges Ziel, um die Lebensqualität in der Region zu verbessern. Die
Förderung der grenzüberschreitenden gesellschaftlichen Integration ist eines der grundsätzlichen Ziele der Europäischen Union und kann auch zur Lösung
von Nachbarschaftskonflikten beitragen.
Potentiale für Nachbarschaftskonflikte bestehen in der Region hauptsächlich auf Grund des zunehmenden Siedlungsdrucks und des Fachkräftemangels am
Arbeitsmarkt in einer durch den demografischen Wandel geprägten Gesellschaft.
Umso wichtiger ist es, durch grenzüberschreitendes bürgerschaftliches Engagement ein Verständnis für eine gemeinsame Region in allen
Bevölkerungsschichten zu fördern. Maßnahmen in diesem Bereich können sich allgemein an die Bevölkerung richten oder auf spezifische Zielgruppen
(Jugendliche, Kulturschaffende, …) zugeschnitten sein.
Beispielhafte Maßnahmen:
-
Förderung lokaler und regionaler Kooperationsinitiativen, die ihrerseits Kleinprojektefonds einrichten und umsetzen
-
Verfahren zur öffentlichen Beteiligung und Information auf grenzüberschreitender Ebene (z.B. Bürgerengagement zur Klimawende)
-
Grenzüberschreitende Kooperationen (z.B. Etablierung einer jährlich wiederkehrenden Begegnungsveranstaltung)
Gefördert werden können insbesondere:
DE
-
Erarbeitung von Strategien, Planungen, Expertisen, unterstützende Dienstleistungen
-
Betrieb und Erweiterung bestehender regionaler Netzwerke
81
DE
Investitionspriorität
11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend)
-
Entwicklung von gemeinsamen Plänen
-
Durchführung von Pilotprojekten
-
Veranstaltungen
-
Informationsmaterialien und Medienarbeit
-
Marketing- und Werbeaktivitäten sowie Kommunikation
Zielgruppen:
Gebietskörperschaften, Regionalverbände, Interessenvertretungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Gesundheitsdienstleister, Vereine,
einheimische Bevölkerung.
Regionale Konzentration:
Für das gesamte Programmgebiet.
Begünstigte:
-
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse
-
Einzelpersonen
2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben
DE
82
DE
Investitionspriorität
11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend)
Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte
trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage
transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Dabei ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen
klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten.
Daher müssen im Rahmen dieser spezifischen Ziele zu fördernde Projekte auf eine verbesserte institutionelle Zusammenarbeit im Programmgebiet
abzielen bzw. darauf abzielen, durch die Förderung von Begegnungsprojekten zu einer Stärkung der regionalen Identität beizutragen bzw. Impulse für ein
grenzüberschreitendes bürgerschaftliches Engagement zu setzen.
Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen
Indikatoren messen lassen. Des Weiteren werden bei der Auswahl folgende Kriterien Anwendung finden:
•
•
•
•
•
•
Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen
Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden
Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis
Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten
Gesicherte Finanzierung
Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern
und Frauen und Nichtdiskriminierung.
Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche,
strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter
Vorhaben eingeht und die Gemeinschaftsförderung solchen Vorhaben zu Teil wird, die einen größtmöglichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen
spezifischen Ziele leisten. Thematische Projektaufrufe können eine oder mehrere Investitionsprioritäten und entsprechende spezifische Ziele betreffen.
2.A.6.3 Geplante Nutzung der Finanzinstrumente (falls zutreffend)
DE
83
DE
Investitionspriorität
11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend)
Trifft nicht zu.
2.A.6.4 Geplante Nutzung von Großprojekten (falls zutreffend)
Investitionspriorität
11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend)
Trifft nicht zu.
2.A.6.5 Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität)
Tabelle 4: Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren
Investitionspriorität
ID
DE
11b - Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen (ETZ grenzübergreifend)
Indikator
Einheit für die Messung
POI10
Zahl institutioneller Kooperationen
Zahl der Kooperationen
POI11
Zahl der Teilnehmenden an Veranstaltungen zur
Steige-rung des bürgerschaftlichen Engagements
Zahl der Teilnehmer
POI12
Zahl der im Rahmen des Kleinprojektefonds beteiligten
Partner
Zahl der Partner
84
Zielwert (2023)
Datenquelle
Häufigkeit der Berichterstattung
10,00
Monitoring
jährlich
250,00
Monitoring
jährlich
60,00
Monitoring
jährlich
DE
2.A.7. Leistungsrahmen
Tabelle 5: Leistungsrahmen der Prioritätsachse
Prioritätsachse
3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement
ID
Art des
Indikators
Indikator oder wichtiger
Durchführungsschritt
Einheit für die Messung
(ggf.)
POI10
O
Zahl institutioneller
Kooperationen
Zahl der Kooperationen
POI12
O
Zahl der im Rahmen des
Kleinprojektefonds
beteiligten Partner
Zahl der Partner
FI1
F
Zertifizierte Ausgaben an
die Europäische
Kommission mittels
Zahlungsantrag der
Bescheinigungsbehörde
EURO
Etappenziel
für 2018
Endziel (2023)
Datenquelle
4
10,00
Monitoring
20
60,00
Monitoring
1500000
11.593.755,00
Monitoring
Erläuterung der Relevanz des Indikators (ggf.)
Zusätzliche qualitative Informationen zur Festlegung des Leistungsrahmens
2.A.8 Interventionskategorien
Dem Inhalt der Prioritätsachse entsprechende Interventionskategorien, basierend auf einer von der Kommission angenommenen Nomenklatur, und
ungefähre Aufschlüsselung der Unionsunterstützung
DE
85
DE
Tabellen 6-9: Interventionskategorien
Tabelle 6: Dimension 1 – Interventionsbereich
Prioritätsachse
3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement
Code
Betrag (EUR)
119. Investitionen zugunsten der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz der öffentlichen
Verwaltungen und Dienste auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene im Hinblick auf Reformen,
bessere Rechtsetzung und verantwortungsvolles Verwaltungshandeln
4.057.814,00
120. Aufbau der Kapazitäten aller Interessenträger, die in den Bereichen Bildung, lebenslanges Lernen,
Berufsbildung sowie Beschäftigung und Sozialpolitik tätig sind, unter anderem durch sektorale und
territoriale Bündnisse, um Reformen auf den nationaler, regionaler und lokaler Ebene anzustoßen
4.057.814,00
Tabelle 7: Dimension 2 – Finanzierungsform
Prioritätsachse
3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement
Code
Betrag (EUR)
01. Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
8.115.628,00
Tabelle 8: Dimension 3 – Art des Gebiets
Prioritätsachse
3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement
Code
DE
Betrag (EUR)
86
DE
Prioritätsachse
3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement
Code
Betrag (EUR)
01. Städtische Ballungsgebiete (dicht besiedelt, Bevölkerung > 50 000)
405.780,00
02. Kleinstädtische Gebiete (mittlere Bevölkerungsdichte, Bevölkerung > 5 000)
4.057.815,00
03. Ländliche Gebiete (dünn besiedelt)
1.217.344,00
07. nicht zutreffend
2.434.689,00
Tabelle 9: Dimension 6 – Territoriale Umsetzungsmechanismen
Prioritätsachse
3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement
Code
Betrag (EUR)
07. Nicht zutreffend
8.115.628,00
2.A.9 Zusammenfassung der geplanten Inanspruchnahme von technischer Hilfe, falls zutreffend einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der
administrativen Leistungsfähigkeit der an der Verwaltung und der Kontrolle der Programme beteiligten Behörden und der Begünstigten und
falls zutreffend Maßnahmen zur Erhöhung der administrativen Leistungsfähigkeit der entsprechenden Partner, damit sich diese an der
Umsetzung der Programme beteiligen können (falls zutreffend)
Prioritätsachse:
3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement
Trifft nicht zu.
DE
87
DE
Prioritätsachse:
DE
3 - Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement
88
DE
.
2.B BESCHREIBUNG DER PRIORIÄTSACHSEN FÜR TECHNISCHE HILFE
2.B.1 Prioritätsachse
ID
4
Bezeichnung
Technische Hilfe
2.B.2 Fonds und Berechnungsgrundlage für die Unionsunterstützung
Fonds
EFRE
Berechnungsgrundlage (gesamte
förderfähige Ausgaben oder
förderfähige öffentliche Ausgaben)
Insgesamt
2.B.3 Spezifische Ziele und erwartete Ergebnisse
ID
10
Spezifisches Ziel
Effiziente und erfolgreiche Programmumsetzung
Ergebnisse, die der Mitgliedstaat mit der Unionsunterstützung erreichen möchte
Effiziente und erfolgreiche Programmumsetzung
2.B.4 Ergebnisindikatoren
Tabelle 10: Programmspezifische Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel)
DE
89
DE
Prioritätsachse
10 - Effiziente und erfolgreiche Programmumsetzung
ID
EI10
DE
Indikator
Nicht erforderlich
Einheit für die
Messung
Basiswert
Nicht erforderlich
Basisjah
r
1,00
90
2014
Zielwert (2023)
Datenquelle
1,00
nicht erforderlich
Häufigkeit der Berichterstattung
nicht erforderlich
DE
2.B.5 Zu unterstützende Maßnahmen und ihr erwarteter Beitrag zu den spezifischen Zielen (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse)
2.B.5.1 Beschreibung der zu unterstützenden Maßnahmen und ihres erwarteten Beitrags zu den spezifischen Zielen
Prioritätsachse
4 - Technische Hilfe
In der Priorität „Technische Hilfe“ sind Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Kontrolle und zur Umsetzung der
Publizitätsvorschriften vorgesehen. Damit soll gewährleistet werden, dass die unmittelbar mit der Programmumsetzung notwendigen Voraussetzungen
sichergestellt werden und eine effiziente und effektive Begleitung möglich ist.
Die zu Verfügung stehenden Mittel werden primär für den Personal- und Sachaufwand der Verwaltungsbehörde und des Gemeinsamen Sekretariats
verwendet. Im Rahmen von programmspezifischen Veranstaltungen (z.B. Begleitausschuss, Lenkungsausschuss, FLC) werden allenfalls anfallende
Kosten aus der Technischen Hilfe finanziert.
Darüber hinaus bedarf es für die Implementierung und laufende Betreuung des Monitoring-Systems einer externen IT-Unterstützung. Auch bestimmte
Aufgaben der Bescheinigungsbehörde, wie z.B. die Einrichtung eines Programmkontos, die Auszahlung der EFRE-Mittel, die Vorbereitung der
Zahlungsanträge werden extern vergeben.
Zudem werden öffentlichkeitswirksame Maßnahmen gesetzt, um möglichst viele potentielle Projektträger über die Fördermöglichkeiten des
Kooperationsprogramms "Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)" zu informieren. In diesem
Zusammenhang werden Kosten für Homepageadaptierung, Informationsveranstaltungen, Flyer, den Druck von Broschüren etc. anfallen.
2.B.5.2 Outputindikatoren, die voraussichtlich zu den Ergebnissen beitragen (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse)
Tabelle 11: Outputindikatoren
DE
91
DE
Prioritätsachse
DE
4 - Technische Hilfe
ID
Indikator
Einheit für die Messung
Zielwert (2023)
Datenquelle
POI13
Anzahl der Beschäftigtendomain.emptyString
Vollzeitäquivalente
8,00
Beobachtung
POI14
Anzahl der genehmigten Projektedomain.emptyString
Zahl der Projekte
80,00
Monitoring
POI15
Anzahl der unterstützten Pro-jektträgerdomain.emptyString
Zahl der Projektträger
240,00
Monitoring
POI16
Anzahl der LA-Sitzungendomain.emptyString
Zahl der Sitzungen
15,00
Beobachtung
POI17
Anzahl der Vor-Ort-Kontrollendomain.emptyString
Zahl der VOK
25,00
Beobachtung
POI18
Durchgeführte
Informationsveranstaltungen
Projektträgerdomain.emptyString
Zahl der Veranstaltungen
15,00
Beobachtung
für
die
92
DE
2.B.6 Interventionskategorien
Entsprechende Interventionskategorien, basierend auf einer von der Kommission angenommenen Nomenklatur, und ungefähre Aufschlüsselung der
Unionsunterstützung
Tabellen 12-14: Interventionskategorien
Tabelle 12: Dimension 1 – Interventionsbereich
Prioritätsachse
4 - Technische Hilfe
Code
Betrag (EUR)
121. Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle
2.771.190,00
Tabelle 13: Dimension 2 – Finanzierungsform
Prioritätsachse
4 - Technische Hilfe
Code
Betrag (EUR)
01.Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
2.771.190,00
Tabelle 14: Dimension 3 – Art des Gebiets
Prioritätsachse
DE
4 - Technische Hilfe
93
DE
Code
Betrag (EUR)
07.nicht zutreffend
DE
2.771.190,00
94
DE
3. FINANZIERUNGSPLAN
3.1 Mittelausstattung aus dem EFRE (in EUR)
Tabelle 15:
Fonds
DE
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Insgesamt
EFRE
1.963.617,00
2.867.145,00
4.094.466,00
7.439.621,00
7.588.413,00
7.740.183,00
7.894.985,00
39.588.430,00
Insgesamt
1.963.617,00
2.867.145,00
4.094.466,00
7.439.621,00
7.588.413,00
7.740.183,00
7.894.985,00
39.588.430,00
95
DE
3.2.A Gesamtbetrag der Mittelausstattung aus dem EFRE und nationale Kofinanzierung (in EUR)
Tabelle 16: Finanzierungsplan
Prioritä
tsachse
Fonds
Berechnungsgr
undlage für die
Unionsunterst
ützung
Unionsunterstützun
g
Nationaler Beitrag
(b) = (c) + (d)
(a)
(gesamte
förderfähige
Kosten oder
öffentliche
förderfähige
Kosten)
Ungefähre Aufschlüsselung des nationalen
Beitrags
Finanzmittel
insgesamt
Nationale öffentliche
Mittel
Nationale private
Mittel
(e) = (a) + (b)
(c)
(d)
Kofinanzierungssatz
Zur Information
(f) = (a) / (e) (2)
Beiträge von
Drittländern
EIB-Beiträge
1
EFRE
Insgesamt
13.855.951,00
5.938.264,00
5.344.438,00
593.826,00
19.794.215,00
70,0000025260%
9.640.000,00
0,00
2
EFRE
Insgesamt
14.845.661,00
6.362.426,00
5.726.183,00
636.243,00
21.208.087,00
70,0000004715%
7.480.000,00
0,00
3
EFRE
Insgesamt
8.115.628,00
3.478.127,00
3.130.314,00
347.813,00
11.593.755,00
69,9999956873%
5.920.000,00
0,00
4
EFRE
Insgesamt
2.771.190,00
1.187.653,00
1.187.653,00
0,00
3.958.843,00
69,9999974740%
624.000,00
0,00
Insgesamt
EFRE
39.588.430,00
16.966.470,00
15.388.588,00
1.577.882,00
56.554.900,00
70,0000000000%
39.588.430,00
16.966.470,00
15.388.588,00
1.577.882,00
56.554.900,00
70,0000000000%
Insgesamt
(1) Nur auszufüllen, wenn die Prioritätsachsen in Gesamtkosten ausgedrückt werden.
(2) Dieser Satz kann auf die nächste ganze Zahl in der Tabelle gerundet werden. Der genaue Erstattungssatz ist der Satz (f).
DE
96
DE
3.2.B Aufschlüsselung nach Prioritätsachse und thematischem Ziel
Tabelle 17:
Priorität
sachse
Thematisches Ziel
1
Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation
1
Unionsunterstützung
Nationaler Beitrag
Finanzmittel insgesamt
11.480.645,00
4.920.276,00
16.400.921,00
Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und
Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
2.375.306,00
1.017.988,00
3.393.294,00
2
Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in
allen Branchen der Wirtschaft
2.969.132,00
1.272.485,00
4.241.617,00
2
Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der
Ressourceneffizienz
11.876.529,00
5.089.941,00
16.966.470,00
3
Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden
und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung
8.115.628,00
3.478.127,00
11.593.755,00
36.817.240,00
15.778.817,00
52.596.057,00
Insgesa
mt
Tabelle 18: Als Richtwert dienender Betrag der Unterstützung für die Klimaschutzziele
Prioritätsachse
DE
Als Richtwert dienender Betrag der der Unterstützung für die
Klimaschutzziele (EUR)
Anteil der Gesamtzuweisung für das
operationelle Programm (%)
2
8.915.309,00
22,52%
Insgesamt
8.915.309,00
22,52%
97
DE
4. INTEGRIERTER ANSATZ FÜR DIE TERRITORIALE ENTWICKLUNG
Beschreibung des integrierten Ansatzes für die territoriale Entwicklung, unter
Berücksichtigung von Inhalt und Zielen des Kooperationsprogramms, einschließlich in
Bezug auf die in Artikel 174 Absatz 3 AEUV bezeichneten Regionen und Gebiete, unter
Beachtung der Partnerschaftsvereinbarungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten, und
Darlegung, wie dieser Ansatz zur Verwirklichung der Programmziele und der erwarteten
Ergebnisse beiträgt
Demografischer Wandel und Bevölkerungswanderung werden Veränderungen in vielen
Regionen mit sich bringen und sich auf den sozialen und territorialen Zusammenhalt, die
Erbringung öffentlicher, insbesondere sozialer Dienstleistungen, den Arbeitsmarkt und
die Wohnungssituation auswirken. In ländlichen und peripheren Gebieten werden diese
Wirkungen tendenziell stärker zu Tage treten, aber auch die städtischen dynamischen
Regionen werden davon betroffen sein.
Diesen Herausforderungen muss sich auch das Kooperationsprogramm „Interreg V-A
Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein“ stellen. Das Programmgebiet ist
einerseits stark ländlich geprägt, verfügt aber auch über eine Vielzahl größerer Städte und
dynamischer Wirtschaftsräume. Dem Zusammenspiel zwischen städtischen, ländlichen
und funktionalen Räumen ist eine besondere Bedeutung beizumessen, denn die
genannten Entwicklungen werden zu Problemen bei der Finanzierung und der
Bereitstellung der notwendigen Infrastruktureinrichtungen insbesondere in den
ländlichen Räumen führen.
Die Verbesserung des territorialen Zusammenhalts setzt eine wirksame Koordinierung
von verschiedenen Politikbereichen, Akteuren und Planungsmechanismen sowie die
Erzeugung und gemeinsame Nutzung von gebietsspezifischem Wissen voraus.
Übergeordnete Zusammenschlüsse wie die Internationale Bodenseekonferenz als
Zusammenschluss der Bodenseeanrainerländer und -kantone oder die
Hochrheinkommission garantieren eine gesamträumliche Betrachtungsweise. Auch die
Schweizer Agglomerationsprogramme streben unter explizitem Einbezug von Regionen
angrenzender Länder eine koordinierte Planung von Siedlung, Landschaft und Verkehr
an. Eine wichtige Rolle spielen auch die Internationale Raumordnungskommission
Bodensee und die aus dem Interreg-Projekt „DACH+“ gesammelten Erfahrungen in der
Raumentwicklung. Der Aufbau einer Kommunikations-, Austausch- und
Wissensplattform stellte dabei einen wichtigen Meilenstein dar. Auf der Basis der
vorhandenen Grundlagen und Konzepte wurden allgemeine Grundsätze und gemeinsame
Planungsprinzipien im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung für den Gesamtraum
formuliert.
Neben der wirksamen Koordination wird auch der Polyzentrik Bedeutung beigemessen,
die ein gewichtiges Ziel zur Sicherung des sozialen und territorialen Zusammenhalts
darstellt. Im DACH+ Projekt werden diese polyzentrischen Strukturen, die nachhaltiger
und resilienter als zentralistische Strukturen sind, unterstützt. Die jeweiligen Städte
werden folglich nicht als abgeschlossenes System betrachtet, sondern sind an die
Nachbarregionen angeknüpft.
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In der Programmregion kann insgesamt auf gut eingespielte Governancestrukturen
zurückgegriffen werden. Die Nutzung bestehender Arbeitsbeziehungen und Kontakte
gewährleistet eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Strategien und
Programmen, so dass Parallelaktivitäten innerhalb einer Region verhindert werden und
die verschiedenen Programme ihre Wirkung komplementär entwickeln können.
Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Bodenseeregion eine resiliente
Raumentwicklung anstrebt. Ziel sind anpassungs- und lernfähige Stadt- und
Landregionen. Resilienz zielt dabei auf lokale Anpassungs- und Lernfähigkeit von
Gesellschaft und Raumstrukturen gegenüber globalen Strömungen ab. Sie bezieht sich
auf die gesellschaftliche und räumliche Interaktion zwischen Stadt-Land-Regionen und
unterstützt somit die territoriale Kohäsion.
4.1 Lokale Entwicklung unter Federführung der Gemeinden (falls zutreffend)
Ansatz für die Nutzung der Instrumente für lokale Entwicklung unter Federführung der
Gemeinden und die Grundsätze für die Ermittlung der Gebiete, in denen sie durchgeführt
werden
entfällt
4.2 Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung (falls zutreffend)
Grundsätze für die Bestimmung der städtischen Gebiete, in denen integrierte Maßnahmen
für eine nachhaltige Stadtentwicklung durchgeführt werden sollen, und die vorläufige
Zuweisung von EFRE-Mitteln für solche Maßnahmen
entfällt
Tabelle 19: Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung –
vorläufige Zuweisung von EFRE-Mitteln
Vorläufige Zuweisung von EFRE-Mitteln
(EUR)
0,00
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4.3 Integrierte territoriale Investition (ITI) (falls zutreffend)
Ansatz für die Inanspruchnahme des ITI-Instruments (gemäß Artikel 36 der Verordnung
(EU) Nr. 1303/2013) in nicht von Buchstabe 4.2 erfassten Fällen und als Richtwert
dienende Mittelzuweisung im Rahmen jeder Prioritätsachse
Tabelle 20: Als Richtwert dienende Mittelzuweisung für ITI in nicht in 4.2
genannten Fällen (aggregierter Betrag)
Als Richtwert dienende
Mittelzuweisung
(Unionsunterstützung)
(EUR)
Prioritätsachse
Gesamt
0,00
4.4 Beitrag der geplanten Interventionen zu makroregionalen Strategien und
Strategien für Meeresbecken, entsprechend den Bedürfnissen des
Programmgebiets, die von den betreffenden Mitgliedstaaten ermittelt wurden, und
falls zutreffend unter Berücksichtigung der in diesen Strategien ermittelten
strategisch wichtigen Projekte (falls zutreffend)
(Falls sich die Mitgliedstaaten und Regionen an makroregionalen Strategien und
Strategien für Meeresbecken beteiligen)
Sowohl die Donauraumstrategie (EUSDR) als auch die derzeitigen Planungen der
Alpenraumstra-tegie wurden und werden im Rahmen des Programmierungsprozesses und
in der Umsetzungsphase des Kooperationsprogramms „Interreg V-A DeutschlandÖsterreich-Schweiz-Liechtenstein (Al-penrhein-Bodensee-Hochrhein)“ berücksichtigt.
EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR)
Die Donauraumstrategie verfolgt das Ziel, die grenzüberschreitende bi- und multilaterale
Zusa-menarbeit der im Donauraum befindlichen Akteure in ausgewählten Bereichen zu
stärken, um so durch Projekte den Donauraum voranzubringen. Da für die
Donauraumstrategie keine eigenen Fördermittel zur Verfügung stehen, soll sie vor allem
laufenden Projekten neuen Schwung verleihen, Netzwerke im Donauraum unterstützen
und neue Maßnahmen anstoßen. Wie die ESI-Fonds ist sie in das Zielsystem der EU2020-Strategie eingebunden und verfolgt im Rahmen transnationaler Kooperation
folgende vier Themenfelder (Säulen), die sich in insgesamt 11 Schwerpunktbereiche
aufgliedern:
1. Säule: Anbindung des Donauraums
2. Säule: Umweltschutz im Donauraum
3. Säule: Aufbau von Wohlstand im Donauraum
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4. Säule: Stärkung des Donauraums.
Für das vorliegende Kooperationsprogramm werden Schnittpunkte in folgenden
Bereichen gesehen.
In der ersten Säule „Anbindungen des Donauraums“ kann die Donauraumstrategie vor
allem mit ihren Bereichen „Förderung der Nutzung nachhaltiger Energien“ und
„Förderung von Kultur und Tourismus, des Kontakts zwischen den Menschen“ mit dem
Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein
(Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ korrespondieren.
In der zweiten Säule „Umweltschutz im Donauraum“ ergeben sich Schnittmengen mit
dem Bereich „Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Landschaften und der Qualität von
Luft und Boden“ sowie beim „Management von Umweltrisiken“.
Säule 3 „Aufbau von Wohlstand im Donauraum“ kann insgesamt Berührungspunkte mit
den Bereichen Forschung und Innovation durch die Investitionsprioritäten 1 a) und 1b)
einerseits und dem Thema „Fachkräftesicherung“, Investitionspriorität 8 GÜZ
andererseits aufweisen.
Auch die 4. Säule „Stärkung des Donauraumes“ weist Übereinstimmungen mit der GÜZ
Investitionspriorität zum thematischen Ziel 11 zur Verbesserung der institutionellen
Kapazitäten auf.
Insgesamt ist allerdings festzuhalten, dass auf Grund der Förderkulisse des Interreg V-A
Programms der Beitrag des Programms zur Donauraumstrategie eher von
untergeordneter Bedeutung sein wird. Hier bietet das Interreg B-Programm für den
Donauraum bessere und effizientere Ansät-ze. Wo aber möglich, werden Gelegenheiten
zu einer Berücksichtigung der Donaustrategie Eingang in die Programmumsetzung
finden.
EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP)
Am 20. Dezember 2013 forderte der Europäische Rat die EU-Kommission auf in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten eine makroregionale Strategie samt
Aktionsplan für die Alpenregion bis Juni 2015 zu entwickeln. Dies ist derzeit in
Vorbereitung.
Es steht fest, dass sich der Alpenraum großen Herausforderungen gegenüber gestellt
sieht, wie etwa der Globalisierung, dem demographischen Wandel oder dem
Klimawandel. Hinzu kommt seine geographische Lage als Transitregion aber auch als
Region mit einzigartigen geographischen und na-türlichen Eigenschaften, die den
Rahmen für alle zukünftigen Entwicklungen bilden.
Die Alpenraumstrategie soll auf drei Säulen aufbauen:
1. Säule: Förderung von nachhaltigem Wachstum und Innovation
2. Säule: Konnektivität für alle (ausgewogene territoriale Entwicklung durch
umweltfreundliche Mobilitätsmuster, Verkehrssysteme sowie
Kommunikationsdienstleistungen und -infrastrukturen)
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3. Säule: Sicherstellung von Nachhaltigkeit im Alpenraum: das Erbe der Alpen erhalten
und eine nachhaltige Nutzung von natürlichen und kulturellen Ressourcen fördern.
Die Gebietskulisse des Kooperationsprogramms „Interreg V-A Deutschland-ÖsterreichSchweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ deckt sich in weiten Teilen
mit dem Alpenraum. Die angeführten Säulen decken sich weitgehend mit den
Herausforderungen und den thematischen Schwerpunkten des Kooperationsprogramms
„Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-BodenseeHochrhein)“. Es ist daher davon auszugehen, dass sich in allen drei Säulen zahlreiche
Synergien zwischen der zukünftigen Alpenraumstrategie und dem vorliegenden
Kooperationsprogramm ergeben.
Koordinierungsmaßnahmen
Die Partner des Kooperationsprogramms „Interreg V-A Deutschland-ÖsterreichSchweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ sind sich bewusst, dass
makroregionale Strategien wie die Donauraum- und Alpenraumstrategie mit Mitteln aus
den Strukturfonds unterstützt werden können, um gemeinsam identifizierte
Herausforderungen anzugehen. Auf diese Weise wird von einer verstärkten Kooperation
profitiert und zu einem besseren wirtschaftlichen, sozialen und territorialen
Zusammenhalt beigetragen.
Insgesamt bekennt sich das Kooperationsprogramm „Interreg V-A DeutschlandÖsterreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ zu beiden
Strategien. Es wird daher seine Governance-Mechanismen bezüglich gemeinsamer
Interessen
• auf die Entwicklung von Arbeitsbeziehungen und
• auf einen fortlaufenden Informationsaustausch ausrichten sowie
• bei seiner Beratung und Projektauswahl den Beitrag der Projekte zu den beiden
Strategien berücksichtigen.
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5. DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR
KOOPERATIONSPROGRAMME
5.1 Zuständige Behörden und Stellen
Tabelle 21: Programmbehörden
Behörde/Stelle
Bezeichnung der Behörde/Stelle und der
Abteilung oder des Referats
Leitung der
Behörde/Stelle (Position
oder Posten)
Verwaltungsbehörde
Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung
2, Referat 21
Abteilungspräsident
Tobias Schneider
Bescheinigungsbehörde
Amt der Vorarlberger Landesregierung,
Abt.
Europaangelegenheiten
und
Außenbeziehungen
Dr. Hubert Hämmerle
Prüfbehörde
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Baden-Württemberg, Referat 55
Christian Debach
Dr.
Stelle, an die die Zahlungen der Kommission erfolgen sollen
 Verwaltungsbehörde
 Bescheinigungsbehörde
Tabelle 22: Stelle(n), die mit Kontroll- und Prüfungsaufgaben betraut wurde(n)
Behörde/Stelle
Bezeichnung der Behörde/Stelle und der
Abteilung oder des Referats
Leitung der
Behörde/Stelle (Position
oder Posten)
Benannte Stelle(n), die für die
Durchführung
der
Kontrollaufgaben
zuständig
sein soll(en)
Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung
2, Referat 21
Abteilungspräsident
Tobias Schneider
Benannte Stelle(n), die für die
Durchführung
der
Prüfaufgaben zuständig sein
soll(en)
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Baden-Württemberg
Christian Debach
Dr.
5.2 Verfahren zur Einrichtung eines gemeinsamen Sekretariats
Zur administrativen Unterstützung der Verwaltungsbehörde und der Partnerstaaten wird
entsprechend Art. 23 Abs. 2 VO 1299/2013 ein Gemeinsames Sekretariat „Interreg V-A
Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ beim Sitz der Verwaltungsbehörde beim
Regierungspräsidium Tübingen eingerichtet. Damit wird die schon bisher bestehende und
erfolgreich eingespielte Verwaltungsstruktur aus den Vorgängerprogrammen fortgeführt.
Eine ausreichende fachliche und administrative Arbeitskapazität des Gemeinsamen
Sekretariats wird sichergestellt.
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5.3 Zusammenfassung der Verwaltungs- und Kontrollregelungen
Nachstehend werden die Verwaltungs- und Kontrollregelungen des Programms
zusammengefasst erläutert. Eine detaillierte Darstellung bleibt der „Beschreibung der
Verwaltungs- und Kontrollsysteme“ vorbehalten. Die Regelungen beruhen zu einem
großen Teil auf den Kenntnissen, Erfahrungen und Netzwerken der Vorgängerperioden.
Auf diese Weise wird ein hohes Maß an Kontinuität in den Programmgremien, -behörden
und –stellen gewährleistet.
Die Programmpartner haben entsprechend Art. 8 Abs. 9 VO 1299/2013 in der
Vereinbarung zur Verwaltungszusammenarbeit unter den Partnern des
Kooperationsprogramms "Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein
(Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ in der Strukturfondsperiode 2014 – 2020 ihre
Zustimmung zu den Inhalten des Kooperationsprogramms erteilt und darüber hinaus
grundsätzliche Regelungen u.a. zur Organisationsstruktur des gemeinsamen Programms,
zur Programmumsetzung und zur Haftung getroffen. U.a. ist geregelt, dass entsprechend
und nach Maßgabe des Art. 13 Abs. 4 VO (EU) 1299/2014 ein federführender
Begünstigter (Lead-Partner) seinen Sitz auch in der Schweiz haben kann.
Die gewählte Verwaltungs- und Kontrollstruktur entspricht den Anforderungen der
Strukturfondsverordnungen und den Bedürfnissen der Programmpartner. Die
Programmstruktur gewährleistet ausreichende personelle Ressourcen und ausreichende
administrative Kapazitäten für die Programmverwaltung. Die Aufgaben, die Ausgaben
und die Finanzierung der Behörden und Stellen wurden auf der Grundlage der
Erfahrungen aus der Interreg IV-Programmperiode und Prognosewerten ermittelt.
Die Mitgliedstaaten Deutschland und Österreich sind föderal organisierte Bundesstaaten.
Die entsprechenden Kompetenzen der Mitgliedstaaten in den Verordnungen (EU)
1301/2013, 1303/2013 und 1299/2013 sind auf das Bundesland Baden-Württemberg, den
Freistaat Bayern und das österreichische Bundesland Vorarlberg übertragen. Die
übertragenen Aufgaben werden durch folgende Behörden wahrgenommen:
In Deutschland:
• Baden-Württemberg: Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21
„Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Raumordnung, Baurecht,
Denkmalschutz“
• Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und
Technologie, Referat „Regionale Wirtschaftsförderung, Europäische territoriale
Zusammenarbeit, INTERREG A“
In Österreich:
• Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Europaangelegenheiten und
Außenbeziehungen.
Begleitausschuss
Entsprechend Art. 47 der VO (EU) 1303/2013 i.V.m. Art. 12 der VO (EU) 1299/2013
wird von den Programmpartnern im Einvernehmen mit der Verwaltungsbehörde
innerhalb von drei Monaten nach der Genehmigung des Kooperationsprogramms durch
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die Europäische Kommission ein Begleitausschuss eingerichtet. Dieser ist das oberste
Entscheidungsgremium des Programms. Zu seinen Aufgaben und Befugnissen, die in
Art. 49 und Art. 110 der VO (Eu) 1303/2013 näher beschrieben sind gehören
insbesondere
• die Prüfung von Problemen, die sich auf die Leistung des Programms auswirken,
• die Prüfung der Fortschritte beim Erreichen der Programmziele und
• die Prüfung und Genehmigung der Durchführungsberichte.
Darüber hinaus ist er entsprechend Art. 12 VO (EU) 1299/2014 und Art. 110 Abs. 2 VO
(EU) 1303/2013 für die Auswahl der Vorhaben verantwortlich; er kann diese Aufgabe
unter seiner Verantwortung auf einen Lenkungsausschuss übertragen.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung gibt sich der Begleitausschuss gemäß seinem
institutionellen, rechtlichen und finanziellen Rahmen im Einvernehmen mit der
Verwaltungsbehörde und unter Berücksichtigung der Bestimmungen der VO (EU)
1299/2013 eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung beinhaltet Regelungen über die
Aufgaben, die Stimmrechte und die Entscheidungsprinzipien.
Der Begleitausschuss setzt sich aus insgesamt 48 stimmberechtigten und sechs
beratenden Vertretern der vom Kooperationsprogramms "Interreg V-A DeutschlandÖsterreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ tangierten
lokalen, regionalen, staatlichen und internationalen Behörden und Organisationen
zusammen. Er tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen.
Der Vorsitz des Begleitausschusses wechselt im zweijährigen Turnus zwischen dem
Landesamtsdirektor des Amtes der Vorarlberger Landesregierung und dem Präsidenten
des Regierungspräsidiums Tübingen. Die Vertretung erfolgt wechselseitig oder kann
auch von der Verwaltungsbehörde wahrgenommen werden.
Der Begleitausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Deutschland (23 Vertreter)
• Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und
Technologie
• Staatsministerium Baden-Württemberg
• Regierung von Schwaben
• Regierungspräsidium Freiburg
• Regierungspräsidium Tübingen
• Regionalverband Bodensee-Oberschwaben
• Regionalverband Hochrhein-Bodensee
• Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg
• Kreisfreie Stadt Kaufbeuren
• Kreisfreie Stadt Kempten
• Kreisfreie Stadt Memmingen
• Landkreis Lindau (Bodensee)
• Landkreis Oberallgäu
• Landkreis Ostallgäu
• Landkreis Unterallgäu
• Bodenseekreis
• Landkreis Konstanz
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DE
•
•
•
•
•
•
Landkreis Lörrach
Landkreis Ravensburg
Landkreis Sigmaringen
Landkreis Tuttlingen
Landkreis Waldshut
Schwarzwald-Baar-Kreis
Österreich (11 Vertreter)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Bundeskanzleramt
Land Vorarlberg
Interessengemeinschaft Am Kumma
Regionalplanungsgemeinschaft Bodensee
Regionalplanungsgemeinschaft Bregenzer Wald
Regionalplanungsgemeinschaft Großes Walsertal
Regionalplanungsgemeinschaft Klostertal
Regionalplanungsgemeinschaft Vorderland
Stand Montafon
Vorarlberger Gemeindeverband
IMWALGAU Gemeinden gemeinsam, Regio im Walgau
Schweiz (9 Vertreter)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Kanton Aargau
Kanton Appenzell Ausserrhoden
Kanton Appenzell Innerrhoden
Kanton Glarus
Kanton Graubünden
Kanton Schaffhausen
Kanton St. Gallen
Kanton Thurgau
Kanton Zürich
Fürstentum Liechtenstein (1 Vertreter)
• Regierung des Fürstentums Liechtenstein
Wirtschafts- und Sozialpartner (4 Vertreter)
•
•
•
•
Arbeitgeberorganisationen
Arbeitnehmerorganisationen
Gleichstellungsbeauftragte
Umweltorganisationen
Beratende Mitglieder (6 Vertreter)
•
•
•
•
DE
Europäische Kommission
Hochrheinkommission
Euregio Via salina
Internationale Bodenseekonferenz
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DE
• Verwaltungsbehörde
• Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Gemäß Art. 49 VO (EU) 1303/2014 übernimmt der Begleitausschuss insbesondere
folgende Aufgaben. Er
1. prüft und billigt den jährlichen und den abschließenden Durchführungsbericht;
2. prüft die Fortschritte beim Erreichen der Ziele;
3. untersucht alle Probleme, die sich auf die Leistung des Programms auswirken,
einschließlich der Schlussfolgerungen aus den Leistungsüberprüfungen;
4. ist entsprechend Art. 12 VO (EU) 1299/2014 für die Auswahl der Vorhaben
verantwortlich; er kann diese Aufgabe unter seiner Verantwortung auf einen
Lenkungsausschuss übertragen.
Lenkungsausschuss
Entsprechend Art. 12 Abs. 1 S. 2 VO (EU) 1299/2013 kann der Begleitausschuss für die
Auswahl von Vorhaben einen unter seiner Verantwortung handelnden
Lenkungsausschuss einrichten. Die Partner des „Kooperationsprogramms Interreg V-A
Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“
werden dem Begleitausschuss auf Grund der sehr positiven Erfahrungen in den
vergangenen beiden Förderperioden wiederum die Einrichtung eines
Lenkungsausschusses vorschlagen. Insbesondere durch die geringe, aber repräsentative
Zahl der Mitglieder ist der Lenkungsausschuss in der Lage, die Projekte insbesondere in
der Projektierungsphase frühzeitig zu begleiten und zu beraten sowie zu zielführenden
Weichenstellungen beitragen. Dies hat insbesondere für die Projektträger den großen
Vorteil, dass sie frühzeitig die Erfolgsaussichten ihres Projektes einschätzen und positiv
beeinflussen können. Auf diese Weise kann die Projektentwicklung effizient
vorangebracht und unnötiger Aufwand für die Projektträger vermieden werden. Darüber
hinaus ist der Lenkungsausschuss auf Grund seiner Größe und Zusammensetzung in der
Lage, besonders eng zusammenzuarbeiten, mehrmals im Jahr - gegebenenfalls auch
kurzfristig - zusammenzukommen und rasche Entscheidungen zu treffen.
Der Lenkungsausschuss soll dabei das Arbeitsgremium des Interreg-Programms sein.
Neben der Projektauswahl auf Basis des Art. 12 VO (EU) 1299/2013 bereitet er im
Zusammenwirken mit der Verwaltungsbehörde die Entscheidungen des
Begleitausschusses vor. Der Lenkungsausschuss ist darüber hinaus mitverantwortlich für
die Programmdurchführung und für das Programmcontrolling.
Die am Programm beteiligten Bundesländer Baden-Württemberg (D), Bayern (D) und
Vorarlberg (A) sowie die Vertretung der Schweiz und des Fürstentum Liechtensteins
können als ständige, stimmberechtigte Vertretung je einen Sitz im Lenkungsausschuss
einnehmen. Der Vorsitz des Lenkungsausschusses liegt bei der Verwaltungsbehörde. Die
Entscheidungen des Lenkungsausschusses werden im Konsens getroffen. Die Leitung
des Gemeinsamen Sekretariats ist beratendes, nichtstimmberechtigtes Mitglied im
Lenkungsausschuss. Der Lenkungsausschuss gibt sich im Übrigen eine eigene
Geschäftsordnung und ist berechtigt, weitere beratende Mitglieder hinzuzunehmen.
Folgende Institutionen repräsentieren die Programmpartner im Lenkungsausschuss:
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(Bundes-)Land / Kantone: Institution
Baden-Württemberg: Regierungspräsidium Tübingen
Bayern: Regierung von Schwaben
Fürstentum Liechtenstein: Regierungskanzlei
Schweizer Kantone: Sekretariat der Ostschweizer Regierungskonferenz - Kanton St.
Gallen
Vorarlberg: Amt der Vorarlberger Landesregierung
Verwaltungsbehörde
Wie bereits im Kap 5.1. ausgeführt, wird das Regierungspräsidium Tübingen die
Funktion der Verwaltungsbehörde übernehmen. Die Verwaltungsbehörde führt die in
Art. 125 VO (EU) 1303/2013 und in Art. 23 VO (EU) 1299/2014 genannten Aufgaben
aus. Sie wird hierbei vom Gemeinsamen Sekretariat unterstützt. Sie ist darüber hinaus
dafür verantwortlich, dass das Programm im Einklang mit dem Grundsatz einer
wirtschaftlichen Haushaltsführung verwaltet wird.
Eine klare funktionelle Trennung zwischen den Tätigkeiten der Verwaltungsbehörde und
der Bescheinigungsbehörde ist dadurch sichergestellt, dass die Funktion der
Bescheinigungsbehörde durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung (Republik
Österreich) wahrgenommen wird.
Gemeinsames Sekretariat
Zur administrativen Unterstützung der Verwaltungsbehörde wird am Sitz der
Verwaltungsbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen ein Gemeinsames Sekretariat
(GS) eingerichtet. Es unterstützt die Verwaltungsbehörde, den Begleit- und einen
eventuell eingesetzten Lenkungsausschuss sowie gegebenenfalls die Prüfbehörde bei der
Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben. Auf die Erkenntnisse und Erfahrungen des
Gemeinsamen Sekretariats in vorausgegangenen Programmperioden kann
zurückgegriffen werden. Die Ausgaben des Gemeinsamen Sekretariats werden aus der
Technischen Hilfe mit Mitteln des EFRE kofinanziert.
Insbesondere folgende Aufgaben werden durch das Gemeinsame Sekretariat
wahrgenommen:
1. die Annahme, Registrierung und Prüfung von Förderanträgen auf ihre
Programmkonformität (u.a. Zuordnung des Projekts zu den
Investitionsprioritäten, Berücksichtigung der Querschnittsthemen nachhaltige
Entwicklung, Gleichbehandlung von Männer und Frauen, Chancengleichheit und
Nichtdiskriminierung);
2. Vorstellung der Förderanträge im Auswahlgremium;
3. Abschluss des EFRE-Fördervertrages mit dem Lead-Partner
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4. Betreuung der Monitoringdatenbank und Anweisung von Auszahlungen der
EFRE-Mittel;
5. Mitwirkung an den Überprüfungen entsprechend Art. 125 Abs. 4 und 6 VO (EU)
1303/2014 (Verwaltungs- und Vor-Ort-Prüfungen);
6. Erfassung der Indikatoren auf Projektebene;
7. Erarbeitung der Entwürfe für die jährlichen Durchführungsberichte und den
Abschlussbericht;
8. Mitwirkung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei der Beobachtung der
Zielerreichung entsprechend den Vorgaben des Programms;
9. Organisation und Vorbereitung der eingerichteten Gremien;
10. Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit;
11. Erarbeitung von Dokumenten und Regeln über die Durchführung und die
Förderung von Projekten;
12. Durchführung von Seminaren für die Projektträger.
Bescheinigungsbehörde
Aufgrund der guten Erfahrungen aus den Vorgängerperioden wird die Funktion der
Bescheinigungsbehörde im Sinne des Art. 126 VO (EU) 1303/2013 i.V.m. Art. 24 VO
(EU) 1299/2013 durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung wahrgenommen.
Die Bescheinigungsbehörde wird im Einvernehmen mit der Verwaltungsbehörde
einzelne Aufgaben im operativen Bereich an externe Organisationen auslagern.
Prüfbehörde
Die Funktion der Prüfbehörde wird vom baden-württembergischen Ministerium für
Finanzen und Wirtschaft wahrgenommen. Sie hat damit entsprechend der Vorgabe des
Art. 21 Abs. 1 VO (EU) 1299/2013 ihren Sitz in dem Mitgliedsstaat, in dem auch die
Verwaltungsbehörde angesiedelt ist, in diesem Fall in der Bundesrepublik Deutschland.
Im Rahmen ihrer Vereinbarung zur Verwaltungszusammenarbeit haben die
Programmpartner entsprechend Art. 25 Abs. 1 VO (EU) 1299/2013 die Prüfbehörde
ermächtigt, ihre Aufgaben gemäß Art. 127 VO (EU) 1303/2014 für das Programmgebiet
direkt auszuführen. Für Fördermittel der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein
obliegt die Prüfverantwortung den dortigen Finanzkontrollstellen.
Partnerschaftliche Netzwerk- und Informationsstellen
Zur optimalen Nutzung des bestehenden fördertechnischen länder- bzw.
kantonalspezifischen Fachwissens sowie zur engen Zusammenarbeit zwischen den am
Programm beteiligten Ländern und Kantonen wird die Verwaltungsbehörde bzw. das
Gemeinsame Sekretariat durch sogenannte partnerschaftliche Netzwerkstellen der
beteiligten Länder und Kantone unterstützt. Partnerschaftliche Netzwerkstellen sind:
• das Regierungspräsidium Tübingen für das Land Baden-Württemberg,
• die Regierung von Schwaben für das Land Bayern,
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• das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Europaangelegenheiten
und Außenbeziehungen für das Land Vorarlberg ,
• das Sekretariat der Ostschweizer Regierungskonferenz für die Schweizer
Kantone.
Die Staatskanzlei des Fürstentums Liechtenstein richtet eine Informationsstelle ein.
Den Netzwerkstellen obliegt unter anderem
• die Mitwirkung an der Information und Beratung potenzieller Projektträger,
• auf Ersuchen des Gemeinsamen Sekretariates die Mitwirkung an der Überprüfung
von Projektanträgen hinsichtlich der fachpolitischen Zweckmäßigkeit, der
organisatorischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit, der Höhe und
wirtschaftlichen Angemessenheit der Kosten und der Angemessenheit der
beantragten Förderung und
• verwaltungsinterne Abklärungen zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen.
Abwicklung des Programms auf Projektebene
Die Förderung einzelner Projekte aus dem Kooperationsprogramms "Interreg V-A
Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ wird
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen abgewickelt. Diese können durch
schriftliche Vereinbarungen zwischen der Verwaltungsbehörde und den beteiligten
Netzwerkstellen im Detail präzisiert werden.
• (Erst-Information): Auf der Programmhomepage finden sich umfangreiche
Erstinformationen für potenzielle Projektträger. Grundlegende Informationen zum
Programm und zur Umsetzung von Projekten sind auch beim Gemeinsamen
Sekretariat sowie den nationalen Netzwerk- und Informationsstellen erhältlich.
• (Erst-)Beratung: Die Erstberatung erfolgt durch die nationalen Netzwerkstellen
und das Gemeinsame Sekretariat.
• Antragstellung: Formelle Anträge auf eine Kofinanzierung aus EFRE-Mitteln im
Rahmen des Programms sind vom federführenden Begünstigten (sog. LeadPartner) i.S.v. Art. 13 Abs. 2 VO (EU) 1299/2014 für alle Projektträger
gemeinsam beim Gemeinsamen Sekretariat auf elektronischem Wege
einzureichen. Das Gemeinsame Sekretariat registriert alle eingehenden Anträge
und unterrichtet die Nationalen Netzwerkstellen umgehend über den
Antragseingang. Eine Antragstellung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Das für
die Auswahl der Projekte zuständige Gremium kann in Abstimmung mit der
Verwaltungsbehörde festlegen, dass Projektaufrufe im Wege von sogenannten
Calls erfolgen sollen.
• Prüfung der Projektanträge: Die Projektanträge werden durch das Gemeinsame
Sekretariat insbesondere auf die wirtschaftliche und organisatorische
Tragfähigkeit der Projektträger, die Höhe und wirtschaftliche Angemessenheit der
Kosten des Projekts, die gesicherte nationale Finanzierung, die Angemessenheit
des Verhältnisses zwischen Eigenmitteln und öffentlichen Förderungen, die
Vermeidung von Doppelfinanzierungen mit EU-Mitteln sowie mit
schweizerischen Bundesmitteln, die fachpolitische Zweckmäßigkeit des Projekts,
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•
•
•
•
•
DE
die Einhaltung des Wettbewerbsrechts sowie auf die Erfüllung der inhaltlichen
und formalen Förderkriterien geprüft. Geprüfte Projektanträge werden dem
Auswahlgremium zur Entscheidung vorgelegt.
Bewilligung der Projektanträge: Die Bewilligung der Projektanträge erfolgt auf
der Basis des Art. 12 und Art. 13 VO (EU) 1299/2014 durch das zuständige
Auswahlgremium. Soweit ein Lenkungsausschuss mit der Auswahl der Projekte
entsprechend Art. 12 Abs. 1 VO (EU) 1299/2014 vom Begleitausschuss
beauftragt wurde, berichtet der Lenkungsausschuss dem Begleitausschuss
regelmäßig über seine Projektauswahlentscheidungen.
Ablehnung eines Projektantrags: Über die Ablehnung eines Projektantrags
durch den Lenkungsausschuss wird der Antragsteller durch ein Schreiben des
Gemeinsamen Sekretariats informiert. Ist der Antragssteller mit der Ablehnung
nicht einverstanden, so wird seine Beschwerde der Verwaltungsbehörde zur
Entscheidung vorgelegt. Entscheidungen der Verwaltungsbehörde ergehen
grundsätzlich in der Form eines mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen
Verwaltungsaktes, d.h. sie besitzen unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem
Beschwerdeführer. Ist der Beschwerdeführer mit der Entscheidung der
Verwaltungsbehörde nicht einverstanden, steht ihm unmittelbar der Rechtsweg
zur deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit offen.
EFRE-Fördervertrag: Die rechtsverbindliche schriftliche Zusage über sämtliche
einem Projekt gewährten EFRE-Mittel erfolgt in Form eines Fördervertrages
zwischen dem Lead-Partner und dem Gemeinsamen Sekretariat. Das
Gemeinsame Sekretariat schließt den EFRE-Fördervertrag dabei im Namen der
am Interreg V-A Programm beteiligten EU-Partnerländer Baden-Württemberg,
Bayern und Vorarlberg ab. Hierzu wird dem Lead-Partner vom Gemeinsamen
Sekretariat auf der Basis eines standardisierten Vertrags der Abschluss des
Fördervertrags angeboten. Um der Kontrollfunktion der Verwaltungsbehörde
gerecht zu werden, wird der EFRE-Fördervertrag nach Unterzeichnung durch das
Gemeinsame Sekretariat und vor Übersendung der unterschriebenen Exemplare
an den Lead-Partner durch die Verwaltungsbehörde gegengezeichnet. Der LeadPartner ist darüber hinaus im Fördervertrag zur Koordination sämtlicher
beteiligter Projektpartner sowie zur Einhaltung der Bedingungen und Auflagen
hinsichtlich Berichtslegung, Kontrollmöglichkeiten und
Rückzahlungstatbeständen zu verpflichten. Insbesondere ist der Lead-Partner
vorbehaltlich einer im Rahmen der Partnervereinbarung i.S.v. Art. 13 Abs. 2 lit.
a) VO (EU) 1299/2013 abweichenden Regelung zu verpflichten, sicherzustellen,
dass die EFRE-Fördergelder so schnell wie möglich und in vollem Umfang an die
anderen Begünstigten weitergeleitet werden. Der Fördervertrag wird vom
Gemeinsamen Sekretariat erst unterzeichnet, wenn ihm eine rechtsgültige
Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Lead-Partner und den anderen am
Projekt beteiligten Projektträger vorliegt (vgl. Art. 13 Abs. 2 lit. a) VO (EU)
1299/2013). Der Abschluss des Fördervertrags ist vom Gemeinsamen Sekretariat
im Monitoring zu vermerken.
Prüfung der (Zwischen- oder End-) Abrechnungen: Die Prüfung der
Abrechnungen (First-Level-Control) entsprechend Art. 125 Abs. 4 – 6 VO (EU)
1303/2014 erfolgt durch das Gemeinsame Sekretariat. Nur tatsächlich getätigte,
förderfähige Ausgaben (oder diesen gemäß EU-Recht als gleichwertig anerkannte
Kosten) können aus EFRE-Mitteln kofinanziert werden. Das bedeutet, dass die
Projektkosten grundsätzlich von den Projektträgern vorzufinanzieren sind.
Auszahlung der EFRE-Mittel: Das positive Prüfergebnis und die Bestätigung
der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der (Zwischen- oder End-)
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Abrechnung wird der Bescheinigungsbehörde vom Gemeinsamen Sekretariat
nach Gegenzeichnung durch die Verwaltungsbehörde mitgeteilt. Die
Bescheinigungsbehörde prüft die Freigabe der Mittel und veranlasst daran
anschließend die Überweisung der EFRE-Mittel vom Programmkonto auf das
Konto des Lead-Partners. Die Projektdaten gemäß (Zwischen- oder End-)
Abrechnung sowie die getätigte EFRE-Zahlung werden im Monitoringsystem
vermerkt. Im Falle des Eintretens von Rückzahlungstatbeständen hat das
Gemeinsame Sekretariat die Rückzahlung von EFRE-Mitteln auf das
Programmkonto zu veranlassen und dies im Monitoring zu vermerken.
• Zahlungen der Europäischen Kommission: Die Zahlungen der Europäischen
Kommission (Vorschuss sowie Zwischen- und Restzahlungen gem. Art. 129 ff.
VO (EU) 1303/2014) gehen direkt auf dem speziell für das
Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-SchweizLiechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ eingerichteten Konto ein und
stehen danach für Auszahlungen an den Lead-Partner zur Verfügung.
Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf Basis einer entsprechenden
Veranlassung/Anforderung durch die Verwaltungsbehörde, nachdem die
entsprechenden Voraussetzungen hierfür gegeben sind und die Freigabe der
beantragten Auszahlung durch die Bescheinigungsbehörde erteilt ist. Die
Überweisung der EFRE-Mittel selbst erfolgt grundsätzlich (ohne Abzüge,
Einbehalte oder Ähnliches) direkt und so bald wie möglich an den für die
Durchführung des Projektes zuständigen Lead-Partner. Der von der Europäischen
Kommission überwiesene Vorschuss dient als working capital für die laufenden
EFRE-Auszahlungen an den Lead-Partner. Ist ein Großteil des Vorschusses
ausbezahlt worden, erfolgt die Übermittlung eines Zahlungsantrages gem. Art.
131 VO (EU) 1303/2014) an die Europäische Kommission, um laufend über eine
ausreichende Liquidität für weitere EFRE-Auszahlungen verfügen zu können.
• Monitoringsystem: Entsprechend der Maßgabe des Art 125 Abs. 2 lit. d) VO
(EU) 1303/2013 wird ein Monitoringsystem eingerichtet, das die benötigten
Daten in Bezug auf die Begleitung, Bewertung, Finanzverwaltung, Überprüfung
und Prüfung aller Vorhaben in elektronischer Form aufzeichnen und speichern
kann. Darüber hinaus werden im Monitoringsystem auf Programmebene gemäß
Art. 112 VO (EU) 1303/2013 die erforderlichen Finanzdaten dokumentiert, die
periodisch an die EU-Kommission zu übermitteln sind. Gemäß Art. 122 Abs. 3
VO (EU) 1303/2013 erfolgt spätestens ab dem 31.12.2015 der gesamte
Informationsaustausch zwischen den Begünstigten, der Verwaltungsbehörde, der
Bescheinigungsbehörde sowie der Prüfbehörde auf elektronischem Wege. Das EMonitoring-System erfüllt insbesondere folgende Aspekte:
o Integrität und Vertraulichkeit der Daten,
o Authentifizierungsmaßnahmen gemäß Richtlinie 1999/93/EG4,
o gesicherter Datenverkehr
o Zugänglichkeit während und außerhalb der Dienstzeiten (ausgenommen
Zeiten für technische Instandhaltung),
o Schutz privater und persönlicher Daten von Privatpersonen sowie
Geschäftsgeheimnissen juristischer Personen bezogen auf die
verarbeiteten Daten, gemäß Richtlinie 2002/58/EG betreffend
personenbezogene Daten und den Schutz der Privatsphäre in der
elektronischen Kommunikation sowie Richtlinie 95/46/EG betreffend den
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener
Daten und zum freien Datenverkehr.
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112
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Das etablierte E-Monitoringsystem wird anerkannte Sicherheitsstandards erfüllen.
Implementiert werden Verfahren, welche die Sicherheit der Buchführung, des
Monitorings und der Finanzberichterstattung in EDV-gestützter Form
gewährleisten. Eine geeignete Schnittstelle mit dem Zahlstellensystem wird
darüber hinaus definiert. Die Verantwortung für die Einrichtung und den Betrieb
des E-Monitoringsystems trägt die Verwaltungsbehörde, welche hierbei vom
Gemeinsamen Sekretariat und der Bescheinigungsbehörde unterstützt wird.
• Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle: Das Gemeinsame Sekretariat, die
Bescheinigungsbehörde und die Verwaltungsbehörde haben den mit der
Finanzkontrolle betrauten Organen der EU und der beteiligten Mitgliedstaaten
sowie insbesondere der Prüfbehörde alle relevanten Informationen über die
Programmabwicklung auf der Projektebene jederzeit zur Verfügung zu stellen.
• Kooperationen mit anderen Programmgebieten: Teile des Programmgebiets
„Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ überschneiden sich mit anderen
Programmregionen. Dies gilt für Bereiche im Land Vorarlberg, in Bayern, am
Hochrhein und im Kanton Graubünden. Die Koordination ist insbesondere
dadurch gewährleistet, dass jeweils Vertreter der betreffenden Regionen in die
Gremien der jeweiligen Programmgebiete entsandt werden.
• Programmevaluierung: Entsprechend dem allgemeinen Ziel, durch fortlaufende
Bewertungen zur Verbesserung der Qualität der Gestaltung und Umsetzung der
Programme sowie zur Bewertung ihrer Wirksamkeit, ihrer Effizienz und ihrer
Auswirkungen beizutragen, erfolgt die Evaluierung des Kooperationsprogramms
gemäß Art. 56 VO (EU) 1303/2013 auf der Basis eines in der Verantwortung der
Verwaltungsbehörde erstellten Bewertungsplans. Wesentliche Grundlage für alle
Bewertungen ist die Ex-ante-Evaluierung gem. Art. 55 VO (EU) 1303/2013.
Zudem sind in den Bewertungen sämtliche programmspezifischen Indikatoren,
die im Monitoring-System abgebildet werden, zu berücksichtigen. Weitere Daten,
die nicht im Monitoring-System erfasst sind, können durch vertiefende
repräsentative Erhebungen oder durch Fallstudien im Zusammenhang mit der
Evaluierung erhoben werden. Die Ergebnisse dieser Bewertungen werden dem
Begleitausschuss und der EU-Kommission nach Maßgabe des Art. 56 Abs. 3 VO
(EU) 1303/2013 zur Verfügung gestellt. Zudem wird eine Ex-post-Bewertung, die
gemäß Art. 57 VO (EU) 1303/2013 von der EU-Kommission oder den
Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit der EU-Kommission erstellt wird,
durchgeführt.
• Auswahl der programmspezifischen Output- und Ergebnisindikatoren: Im
Rahmen der Erstellung des Kooperationsprogramms wurden Indikatoren für die
Begleitung und Bewertung sowie zur Quantifizierung der spezifischen Ziele
erarbeitet. Sie sollen vor allem die Umsetzung der Maßnahmen dokumentieren
und dabei als Grundlage für die Evaluation dienen. Im Gegensatz zur
Programmperiode 2007 bis 2013 soll das Indikatorenset aussagekräftiger sein.
Praktische Überlegungen in puncto Erhebbarkeit und Quantifizierbarkeit waren
hier mit maßgeblich. Im Leistungsrahmen wurden Zielwerte zu Finanz- und
Outputindikatoren definiert. Aufgrund der Mehrjährigkeit der Projekte wird bei
allen Finanzindikatoren auf die zertifizierten Ausgaben gegenüber der EUKommission abgestellt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jene Projekte, deren
Ausgaben zertifiziert wurden, bereits abgeschlossen sind. Die Erhebung der
projektbezogenen Indikatoren und die Erfassung in der Datenbank erfolgt durch
das Gemeinsame Sekretariat. Die Auswertung der Indikatoren nimmt die
Verwaltungsbehörde mit Unterstützung durch das Gemeinsame Sekretariat vor
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113
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und berichtet hierüber an den Begleitausschuss, der in eigener Zuständigkeit für
die jährliche Auswertung und Bewertung verantwortlich ist. Die Gesamtheit der
oben genannten Indikatoren wird es der Verwaltungsbehörde, den
Programmbeteiligten und dem Begleitausschuss ermöglichen, das Programm
kontinuierlich zu begleiten, den Stand der Umsetzung zu beurteilen und
Änderungserfordernisse rechtzeitig zu erkennen.
• Informations- und Kommunikationsmaßnahmen: Die Verwaltungsbehörde
wird entsprechend Art. 116 VO (EU) 1303/2014 innerhalb von sechs Monaten
nach Genehmigung des Programms eine Kommunikationsstrategie ausarbeiten
und diese dem Begleitausschuss vorlegen. Die Kommunikationsstrategie wird
einzelne Maßnahmen und Aktivitäten enthalten, die die dazu beitragen sollen, das
Programm in der Öffentlichkeit und bei den potenziell Begünstigten und für
Begünstigte bekannt zu machen. Dabei wird insbesondere auf bewährte Formen
der Öffentlichkeitsarbeit wie Broschüren, Tagungen,
Informationsveranstaltungen, Pressemitteilungen und das Internet
zurückgegriffen, die auch bereits in der vorausgegangenen Förderperiode
angewandt wurden. Darüber hinaus werden alle programmrelevanten
Informationen (Fördermöglichkeiten, Formulare, Best-Practice Beispiele, etc.)
auf der Programm-Homepage öffentlich zugänglich gemacht. Zudem ernennt die
Verwaltungsbehörde eine für die Kommunikation und Information
verantwortliche Person.
• Beschwerdeverfahren: Gemäß Art. 74 Abs. 3 VO (EU) 1303/2013 ist
sichergestellt, dass wirksame Vorkehrungen für die Überprüfung von
Beschwerden vorhanden sind. Zuständige Beschwerdestelle ist grundsätzlich die
Verwaltungsbehörde des Interreg-Programms, die bei einer staatlichen Stelle,
dem Regierungspräsidium Tübingen, angesiedelt ist. Alle Programmpartner sind
sich in dem Bestreben einig, mit Beschwerdeführern nach Möglichkeit
einvernehmliche Lösungen zu finden. Insgesamt obliegt es allen
Programmpartnern und Verwaltungsstellen, für ein effizientes
Beschwerdemanagement Sorge zu tragen. Sie unterstützen sich daher gegenseitig
und insbesondere die Verwaltungs-behörde bei der Beantwortung und beim
Umgang mit Beschwerden. Beschwerden sind vor allem auf Programm- und
Projektebene denkbar. Über die Ablehnung eines Projektantrags durch den
Lenkungsausschuss wird der Antragsteller durch ein Schreiben des Gemeinsamen
Sekretariates informiert. Ist der Antragssteller mit der Ablehnung nicht
einverstanden, so wird seine Beschwerde der Verwaltungsbehörde zur
Entscheidung vorgelegt. Entscheidungen der Verwaltungs-behörde ergehen
grundsätzlich in der Form eines mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen
Verwaltungsaktes, d.h. sie besitzen unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem
Beschwerdeführer. Ist der Beschwerdeführer mit der Entscheidung der
Verwaltungsbehörde nicht einverstanden, steht ihm unmittelbar der Rechtsweg
zur deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit offen. Beschwerden, die die
Umsetzung auf Programmebene betreffen, sind - soweit sie bei den
Programmpartnern eingehen und deren Rolle im Programm betreffen - zunächst
von diesen in eigener Zuständigkeit zu behandeln und zu beantworten. Die
Verwaltungsbehörde ist in jedem Fall über die eingehende Beschwerde vor deren
Beantwortung zu informieren. Ihr ist auch vor deren Beantwortung Gelegenheit
zu geben, sich zu der Beschwerde gegenüber derjenigen Stelle zu äußern, die für
die Beantwortung der Beschwerde zuständig ist. Kann mit dem Beschwerdeführer
auf der Ebene des Programmpartners keine einvernehmliche Lösung gefunden
werden, wird die Beschwerde der Verwaltungsbehörde vorgelegt. Die
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Verwaltungsbehörde ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit befugt, die Beschwerde
dem Begleitausschuss zur Befassung und Entscheidung vorzulegen. Die
Letztentscheidungsbefugnis obliegt jedoch der Verwaltungsbehörde. In diesem
Rahmen ist sie auch befugt, die Beschwerde an diejenige Stelle zur dortigen
eigenständigen Erledigung zurückzuverweisen, bei der die Beschwerde einging.
In diesem Fall steht dem Beschwerdeführer der Rechtsweg gemäß den jeweiligen
gesetzlichen Bestimmungen am Standort des betroffenen Programmpartners
offen. Entscheidungen der Verwaltungsbehörde ergehen grundsätzlich in der
Form eines mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Verwaltungsakts, d.h.
sie besitzen unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Beschwerdeführer.
Diese Entscheidungsform ermöglicht dem Beschwerdeführer den Zugang zu einer
rechtlichen Überprüfung vor den deutschen Verwaltungsgerichten.
• Vorbeugemaßnahmen gegen Betrug: Gemäß Artikel 125 Abs. 4 lit. e) VO (EU)
1303/2013 werden im Programm zudem wirksame und angemessene
Vorbeugungsmaßnahmen gegen Betrug getroffen, die gegebenenfalls aus der
Technischen Hilfe finanziert werden können.
• Einhaltung der europäischen Vergaberichtlinien: Bei der Durchführung des
Programms und hier insbesondere bei der Umsetzung auf Projektebene sind die
europäischen Vergaberichtlinien einzuhalten.
5.4 Aufteilung der Haftung auf die teilnehmenden Mitgliedstaaten für den Fall, dass
die Verwaltungsbehörde oder die Kommission Finanzkorrekturen verhängen
Kommt es infolge von Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung des Programms zu
Vermögensnachteilen zu Lasten des Programms durch Finanzkorrekturen gemäß Art. 85
und Art. 143 VO (EU) 1303/2013, so werden diese von jener programmbeteiligten
Region (in Deutschland: Bundesland Baden-Württemberg und Freistaat Bayern; in
Österreich: Bundesland Vorarlberg) getragen, in deren Zuständigkeitsbereich die
Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind.
Sollte eine Zuordnung auf eine oder mehrere programmbeteiligte Regionen nicht
möglich sein, so haften im Falle eines Regresses durch die EU-Kommission die EUVertragspartner für verloren gegangene EFRE-Mittel in Anlehnung an Art. 27 VO
(EU) 1299/2003 entsprechend ihrem EFRE-Anteil am betroffenen Projekt.
5.5 Verwendung des Euro (falls zutreffend)
Methode für die Umrechnung von Ausgaben, die in einer anderen Währung als dem Euro
getätigt wurden
Gemäß Art. 28 lit. a) VO (EU) 1299/2013 sind die Ausgaben, die in Schweizer Franken
getätigt wurden, von den Begünstigten in Euro umzurechnen, und zwar anhand des
monatlichen Buchungskurses der Kommission, der in dem Monat gilt, in dem die
Ausgaben getätigt wurden. Die Umrechnung wird von der Verwaltungsbehörde
überprüft.
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5.6 Einbindung der Partner
Maßnahmen zur Einbindung der in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
genannten Partner in die Erstellung des Kooperationsprogramms und Rolle dieser Partner
bei der Vorbereitung und Durchführung des Kooperationsprogramms, einschließlich
ihrer Mitwirkung im Begleitausschuss
Im Rahmen der Sitzung des Begleitausschusses des Interreg IV-Programms „AlpenrheinBodensee-Hochrhein“ für die Jahre 2007 – 2013 wurde am 15.10.2010 eine international
besetzte Programmierungsgruppe eingerichtet und mit der Erarbeitung des Interreg VProgramms für die Jahr 2014 - 2020 beauftragt. Die Programmierungsgruppe besteht aus
Vertretern der Programmbehörden sowie regionaler Behörden des Programmgebiets. Die
konstituierende Sitzung der Programmierungsgruppe fand am 11.11.2011 statt.
Als erster wichtiger Verfahrensschritt vergab die Programmierungsgruppe den Auftrag
zur Erstellung einer Stärken-Schwächen-Analyse für den gesamten Programmraum.
Zur Einbindung der Organisationen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 VO (EU) 1303/2013
fanden zahlreiche Veranstaltungen im Programmgebiet statt. Im Rahmen einer großen
Informationsveranstaltung am 08.10.2012 Friedrichshafen (D), zu der alle relevanten
Stellen, Behörden und Nichtregierungsorganisationen eingeladen waren, wurden die
Ergebnisse der SWOT-Analyse vorgestellt sowie Themenworkshops für potenzielle
Begünstigte durchgeführt. Veranstaltungen gleichen Inhalts fanden am 09.11.2012 in
Bülach (CH) und am 23.11.2012 in Dornbirn (A) statt. Am 25.04.2013 wurde in
Friedrichshafen (D) ein Workshop zu den Themen „Umwelt, Energie, Verkehr“
durchgeführt. Weitere Workshops zu den Themen „Forschung und Entwicklung,
Wirtschaft“ folgten am 26.04.2013 in Bregenz (A) und zu den Themen „Bildung,
Arbeitsmarkt, Verwaltung“ in Kreuzlingen (CH) am 30.04.2013. Auf allen drei
Workshops wurden auch Fragen der Optimierung der Programmumsetzung mit den
Teilnehmenden diskutiert. Ab Anfang des Jahres 2013 wurden auch die Gremien der
Internationalen Bodenseekonferenz einschließlich ihrer thematischen Kommissionen in
den Konsultationsprozess einbezogen. Weitere Konsultationen folgten mit der
Geschäftsstelle der Hochrheinkommission am 18.09.2013 und im Rahmen der
Plenarversammlung der Hochrheinkommission am 04.12.2013 sowie mit dem Vorstand
von EURES Bodensee am 12.02.2014.
In der Zeit vom 14.04.2014 bis 16.05.2014 erfolgte die öffentliche Konsultation zum
Entwurf des Programms sowie zum vorläufigen Umweltbericht, in den alle relevanten
Organisationen i.S.d. Art. 5 VO (EU) 1303/2014 ebenso eingebunden wurden wie alle
Organisationen und Personen, die an den vorausgegangenen Workshops teilgenommen
haben. Zusätzlich wurde der Programmentwurf auf der Programm-Homepage publik
gemacht.
Der Begleitausschuss des Interreg IV-Programms "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein"
dem auch Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner, der privaten Umweltverbände
und der Gleichstellungsbeauftragten angehören, wurde fortlaufend auf seinen Sitzungen
am 17.11.2011, am 19.10.2012 sowie am 14.11.2013 über den Fortschritt des
Programmierungsprozesses informiert.
Darüber hinaus werden für die Querschnittsthemen “Nachhaltige Entwicklung“,
„Umwelt“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ und „Gleichstellung von
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Männern und Frauen“ eigene Beauftragte im Begleitausschuss ebenso vertreten sein wie
die Wirtschafts- und Sozialpartner.
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6. KOORDINIERUNG
Mechanismen, die eine wirksame Koordinierung zwischen dem EFRE, dem
Europäischen
Sozialfonds,
dem
Kohäsionsfonds,
dem
Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und dem Europäischen
Meeresund
Fischereifonds
sowie
anderen
nationalen
und
UnionsFinanzierungsinstrumenten, einschließlich der Koordinierung und möglichen
Kombination mit der Fazilität „Connecting Europe“, dem ENI, dem Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) und dem IPA sowie der EIB sicherstellen, unter
Berücksichtigung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegten
Bestimmungen des Gemeinsamen Strategischen Rahmens. Wenn Mitgliedstaaten und
Drittländer an Kooperationsprogrammen teilnehmen, die die Inanspruchnahme von
EFRE-Mitteln für Regionen in äußerster Randlage und Mittel des EEF einschließen,
ferner Koordinierungsmechanismen auf geeigneter Ebene, um eine wirksame
Koordinierung bei der Nutzung dieser Mittel zu erleichtern.
Zielsetzungen der Koordinierung
Übergeordnetes Ziel der Koordinierung des Kooperationsprogramms mit anderen EUProgrammen und Finanzierungsinstrumenten ist die Sicherstellung der Komplementarität
zwischen den Pro-grammen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität des
Mitteleinsatzes hinsichtlich der Umsetzung der Europa-2020-Strategie. Gemäß Art. 65
Abs. 11 VO (EU) 1303/2013 kann ein Projekt aus einem oder mehreren ESI-Fonds oder
aus einem oder mehreren Programmen sowie an-deren Unionsinstrumenten gefördert
werden. Insoweit kommt Maßnahmen zur Vermeidung von unzulässigen
Doppelförderungen besondere Bedeutung zu.
Gesamtkoordination auf Länderebene
Ein wesentlicher Teil der Gesamtkoordination erfolgt auf Länderebene.
In Baden-Württemberg erfolgt die Gesamtkoordination durch das Staatsministerium, das
regelmäßig alle an EU-Programmen beteiligten Ministerien und Fachbehörden zu
Abstimmungsgesprächen einlädt. In Bayern fällt die Gesamtkoordination der EUStrukturfonds unter die Kompetenz des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien,
Energie und Technologie als fondskorrespondierendes Ressort für den EFRE.
In Vorarlberg erfolgt die Koordination zwischen den EU-Fonds durch das Amt der
Vorarlberger Landesregierung. Innerhalb Österreichs fällt die Gesamtkoordination unter
die Kompetenz des Bundeskanzleramts. Da sich die Koordinationsfunktion aus jener für
Regionalpolitik und Raumordnung ableitet, wurde sie von Anfang an in Kooperation mit
den Bundesländern ausgeübt, wofür die Österreichische Raumordnungskonferenz sich als
institutioneller Rahmen der gesamtstaatlichen Koordination der Kohäsionspolitik
bewährt hat.
Koordinierungsbedürftige Programme
Aus Sicht des Kooperationsprogramms sind insbesondere folgende Programme von
Relevanz:
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• die aus dem EFRE geförderten Programme des Ziels „Investitionen in Wachstum
und Beschäftigung“ in Baden-Württemberg, Bayern und Vorarlberg bzw. mit
Beginn der Förderperiode 2014-2020 in Österreich: Angesichts ähnlicher
Schwerpunktsetzungen gibt es Anknüpfungspunkte in erster Linie im Bereich
Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, beim Aufbau von
Kapazitäten einschließlich dem Ausbau der Infrastruktur für Forschung und
Innovation (Investitionspriorität [IP] 1a). Ebenso bestehen Anknüpfungspunkte
bei der Förderung von Investitionen der Unternehmen in Forschung und
Innovation (IP 1b). Hier ist allen Programmen die Absicht gemeinsam,
Kooperationen zwischen Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
und weiteren Akteuren in Clustern und Netzwerken zu stärken und so einen
Beitrag zur Steigerung der Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von
Unternehmen zu leisten. Einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt in allen drei
Programmen bildet die Verringerung der CO2-Emissionen durch die Steigerung
der Energieeffizienz und die Ausweitung der Nutzung erneuerbarer Energien.
Hier können ggf. Synergien mit den IP 6e) und 4c) des Kooperationsprogramms
genutzt werden.
• die aus dem ESF geförderten Programme des Ziels „Investitionen in Wachstum
und Beschäftigung“ in Baden-Württemberg, Bayern und in Vorarlberg:
Bezugspunkte zum Kooperationsprogramm bestehen in den Bereichen „Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“ und der IP 1b), in deren Rahmen
insbesondere Investitionen in Unternehmen in F&E, Dienstleistungsentwicklung
und soziale Innovation gefördert werden. Berührungspunkte gibt es auch
zwischen dem thematischen Ziel „Integration in den Arbeitsmarkt, Aus-, Fortund Weiterbildung, Berufsorientierung und Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit“ und der IP 8) GÜZ
• die aus dem ELER geförderten Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum
in Baden-Württemberg, Bayern und Vorarlberg: In vergleichsweise geringem
Maße sind Synergien denkbar vor allem im Bereich der Biodiversität und der
Qualität der Ökosystemdienstleistungen (IP 6d) und 6e)) sowie mit dem Ziel der
Verbesserung des Fachkräfteangebots insbesondere im Tourismusbereich (IP 8).
• andere Interreg-Programme der Ausrichtung grenzüberschreitende
Zusammenarbeit, und zwar die Programme „Oberrhein“, „Österreich-Bayern“,
Schweiz-Italien“ und „Österreich-Italien“: Die genannten Programme der
grenzen an das Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-ÖsterreichSchweiz-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ an und weisen auf
Grund der vorgegebenen thematischen Konzentration ähnliche Zielsetzungen auf.
Diese inhaltlichen Überschneidungen können die Grundlage für sog. SplittingProjekte bilden, die zwei Programmgebiete betreffen und aus beiden Programmen
gefördert werden können. Im Übrigen können durch Projekte mit ähnlichen
Zielrichtungen auch Synergieeffekte erzielt werden.
• die Interreg-Programme „Nordwesteuropa“, „Alpenraum“ und „Central Europe“
der Ausrichtung transnationale Zusammenarbeit: Alle drei Programme legen
einen Schwerpunkt auf die Stärkung von Forschung, technologischer
Entwicklung und Innovation und nutzen hierzu die IP 1b). Weitere
Anknüpfungspunkte gibt es mit allen drei genannten Programmen in den
Bereichen Schutz von Arten, Ressourcen und Ökosystemen, ökologisch
nachhaltige Verkehrssysteme sowie bei der Energieeffizienz und der Nutzung
erneuerbarer Energien. Hinsichtlich dieser Zielsetzungen sind die Umsetzung von
Projektergebnissen aus anderen Programmen durch Pilotvorhaben im Rahmen des
Kooperationsprogramms sowie die Ausweitung von Projekten, die aus Mitteln
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•
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•
•
•
des Programms unterstützt wurden, auf einer überregionalen Ebene von
besonderer Bedeutung.
das Programm Horizont 2020: Dieses Programm besteht aus drei Säulen. In der
Säule "Wissenschaftliche Exzellenz" ist die Förderung von Forschungsprojekten
in Future und Emerging Technologies (FET) sowie der Aufbau von
Forschungsinfrastrukturen vorgesehen. In der Säule "Führende Rolle der
Industrie" sollen europäische industrielle Kapazitäten in Schlüsseltechnologien
entwickelt werden. Die Säule "Gesellschaftliche Herausforderungen" umfasst die
Förderung interdisziplinärer Lösungsansätze, darunter auch zu Energie und
Klimaschutz. Bei der Koordination mit anderen Finanzierungsinstrumenten wird
das Programm bei der Umsetzung der Projekte auch die Kohärenz mit Horizont
2020 berücksichtigen. Dies gilt vor allem in Bezug auf die IP 1 a) und b)
„Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation“, die der
Prioritätsachse 1 „Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und
Bildung“ des Kooperationsprogramms zugeordnet sind.
das Programm LIFE 2014-2020: Das Teilprogramm „Umwelt“ ermöglicht die
Unterstützung von Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und
Ressourceneffizienz sowie Naturschutz und Biodiversität. Neu ist die Förderung
von „integrierten Projekten“. Berührungspunkte sind insoweit insbesondere mit
IP 4 c) und Ziel 6 d) möglich, die dem Förderschwerpunkt 2 „Umwelt, Energie
und Verkehr“ des Kooperationsprogramms zugeordnet sind.
das Programm Erasmus plus: Das Programm fördert in verschiedenen Sektoren
die Schulbildung (COMENIUS), die Hochschulbildung (ERASMUS), die
berufliche Bildung (LEONARDO DA VINCI) und die Erwachsenenbildung
(GRUNDTVIG). Zu dem fördert ERASMUS+ Maßnahmen in den Bereichen
Jugend in Aktion und Sport. Es ist vorgesehen, ERASMUS+ nach drei
Schlüsselaktionen Mobilität für Einzelpersonen, Partnerschaften und
Politikunterstützung zu strukturieren. Diese Fördermaßnahmen können eventuell
mit grenzüberschreitenden Vorhaben innerhalb der IP 8 GÜZ IP ergänzt werden.
der Fonds für innere Sicherheit: Die Strategie der inneren Sicherheit der EU ist
ein Programm zur Bewältigung sicherheitspolitischer Herausforderungen. Sie
verfolgt fünf strategische Ziele, von denen nur das Ziel „Verbesserung der
Widerstandsfähigkeit Europas angesichts von Krisen und Katastrophen“
koordinierungsbedürftig ist. Soweit zur Erreichung dieses Ziels Maßnahmen
gemäß Art. 4 Abs. 2 b) und c) bzw. Art.8 VO (EU) 513/2014 gefördert werden,
können diese Maßnahmen eventuell mit grenzüberschreitenden Vorhaben
innerhalb der IP 11b ergänzt werden.
Donau- und Alpenraumstrategie: Sowohl zum Inhalt als auch zu den
Koordinierungsmaßnahmen wurde ausführlich im Abschnitt 4.4 Stellung
genommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die dortigen
Ausführungen Bezug genommen.
Sicherstellung der Kohärenz auf der Programmebene
Angesichts der von der EU-Kommission gewollten Konzentration auf wenige
thematische Ziele sind Berührungspunkte zwischen den unterschiedlichen Fonds bzw.
Programmen nicht zu vermeiden. Bei der Ausgestaltung der Programme wurde daher in
Bezug auf deren Ziele, die Begünstigten und die Zielgruppen Wert darauf gelegt, dass die
Programme sich möglichst sinnvoll ergänzen. Darüber hinaus galt und gilt es bei der
Programmumsetzung mittels einer kohärenten Außendarstellung der Programme sowohl
hinsichtlich der potenziellen Begünstigten und der Zielgruppen wie auch der breiten
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Öffentlichkeit eine gute Sichtbarkeit und Lesbarkeit der Programme und der Ziele der
EU-Gemeinschaftspolitik zu erreichen.
Sicherstellung der Kohärenz auf der Projektebene
Auf der Projektebene zielt die Koordinierung mit anderen Programmen und
Finanzierungsinstrumenten insbesondere darauf ab,
• ein Projekt im jeweils am besten geeigneten Programm oder
Finanzierungsinstrument zu verorten. Dies betrifft neben strategischen auch
Aspekte wie z.B. die Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben oder den
Fördersatz;
• eine sinnvolle Verbindung zwischen Projekten, die aus unterschiedlichen
Programmen gefördert werden, herzustellen. Schwerpunkt einer Förderung aus
dem Kooperationsprogramm ist dabei der grenzüberschreitende Aspekt
einschließlich der Herstellung der regionalen Verbindung;
• die sinnvolle Weiterentwicklung von Projekten. Dies betrifft sowohl die
Weiterführung von Projekten aus anderen Programmen im Rahmen des
Kooperationsprogramms als auch deren Weiterentwicklung auf einer
überregionalen Ebene bzw. in einem anderen Grenzraum.
Einzelne Maßnahmen zur Koordinierung
Um die beschriebenen Ziele der Koordinierung mit den genannten Programmen und
Finanzierungsinstrumenten sicherzustellen, wurden von der Programmverwaltung und
den -partnern folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. sind vorgesehen:
• Koordinierung während der Programmerstellung: Während der
Programmerstellung kam es zu einem Austausch hinsichtlich Zielsetzungen und gruppen der Programme mit den Verwaltungsbehörden der Interreg-Programme
„Oberrhein“, „Bayern-Österreich“, „Österreich-Italien“ und „Schweiz-Italien“.
Parallel dazu erfolgten innerhalb Baden-Württembergs, Bayerns und Vorarlbergs
Abstimmungen zwischen den verschiedenen Fonds-Verantwortlichen
• Laufender Austausch während der Programmumsetzung: Der laufende Austausch
während der Umsetzung der Regional- und Interreg-Programme wird
insbesondere sichergestellt durch einen regelmäßigen Austausch zwischen den
Programmverwaltungen, auf baden-württembergischer Seite unter Federführung
des Staatsministeriums, in Bayern unter Federführung des Bayerischen
Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie in
Vorarlberg durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung.
• die Mitgliedschaft in den Programmgremien der verschiedenen Programme.
• Koordinierung bei der Öffentlichkeitsarbeit und Kapitalisierung: Denkbar ist die
Beteiligung des Kooperationsprogramms an folgenden Maßnahmen:
o Informationsveranstaltungen mit einem bestimmten räumlichen und / oder
thematischen Bezug zur Darstellung der verschiedenen
Fördermöglichkeiten aus EU-Mitteln;
o gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen zur Verdeutlichung der
erzielten Ergebnisse.
• Koordinierung auf der Ebene der Vorhaben: Um über die notwendigen
Informationen für die Koordinierung während der Programmumsetzung und bei
der Öffentlichkeitsarbeit und Kapitalisierung sowie zur Vermeidung einer
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Doppelfinanzierung zu verfügen, werden die Projektauswahlverfahren
entsprechend ausgestaltet und die benötigten Angaben in den Antragsunterlagen
und den Vorlagen für die Projektberichte abgefragt sowie im Rahmen der FLC
mitbetrachtet. Letzteres insbesondere vor dem Hintergrund der Überschneidung
von Förderperioden auslaufender und neu beginnender Programme, wie
beispielsweise der noch bis 31.12.2015 denkbaren Förderung aus dem EFREProgramm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ in Vorarlberg, an das
sich das für ganz Österreich einheitliche EFRE-Programm „Investitionen in
Wachstum und Beschäftigung 2014 – 2020“ anschließt.
• Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Programmverwaltung: Die
Bereitstellung aktueller Informationen über die anderen Programme und
Förderinstrumente für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Programmverwaltung ist maßgeblich für die erfolgreiche Umsetzung aller oben
genannten Maßnahmen.
Neben der Koordinierung mit anderen gemeinschaftlichen Programmen oder
Finanzierungsinstrumenten ist auch die Abstimmung mit den entsprechenden Stellen
sowie den dortigen Förderinstrumenten der Schweiz sowie des Fürstentums Liechtenstein
von Bedeutung. In diesem Zusammenhang kommt der Netzwerkstelle Ostschweiz beim
Kanton St. Gallen als Schnittstelle zu den Kantonen eine wichtige Rolle zu.
Im Übrigen darf in Hinblick auf die beschriebenen Koordinationsmechanismen das
Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht außer Acht gelassen werden, da die Koordination
zwischen den vier Mitgliedsstaaten des vorliegenden Kooperationsprogramms schon
per se eine Herausforderung darstellt. Die Programmpartner sind sich aber bewusst, dass
sich durch die von der EU-Kommission vorgegebene Konzentration der thematischen
Ziele ein größeres Überschneidungspotenzial ergibt, so dass der Gesamtkoordination
insgesamt eine hohe Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.
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7. VERRINGERUNG DES VERWALTUNGSAUFWANDS FÜR DIE BEGÜNSTIGTEN
Zusammenfassung der Bewertung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigten sowie
falls zutreffend die geplanten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands,
einschließlich eines vorläufigen Zeitrahmens für diese Maßnahmen
Im Vergleich zur Umsetzung von EU-Programmen mit rein nationaler Ausrichtung ist
die Umsetzung von grenzüberschreitenden Förderprogrammen generell mit einem
höheren Verwaltungsaufwand verbunden. Dies gilt in besonderer Weise für das
Kooperationsprogramm „Interreg V-A Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein
(Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein)“ an dem vier souveräne Staaten und auf Projektebene
Beteiligte aus mindestens zwei Staaten beteiligt sind. Die unterschiedlichen nationalen
Regelungen und administrativen Abläufe sind bei der Umsetzung der Projekte zu
beachten. Hinzu kommt, dass am Kooperationsprogramm mit dem Fürstentum
Liechtenstein und der Schweiz zwei Nicht-EU-Staaten teilnehmen.
Zur Bewältigung des Verwaltungsaufwands bedarf es seit jeher einer hohen Effizienz der
eingerichteten Strukturen und beteiligten Stellen. Das Programm hat insbesondere in der
vorangegangenen Förderperiode bereits erfolgreich wesentliche Schritte hin zu
Verfahrensvereinfachungen unternommen. So wurde das Antragsverfahren in einem
zweistufigen Verfahren durchgeführt. Im ersten Schritt reichte der Lead-Partner eine
vereinfachte Projektskizze ein. Bei positiver Beurteilung durch den Lenkungsausschuss
erhielt der Antragsteller im zweiten Schritt einen Zugangscode zur Einreichung eines
umfangreicheren elektronischen Förderantrages. Auf diese Weise wird ein
niederschwelliger Ansatz verwirklicht, der gerade auch Projektträger ansprechen soll, die
keine oder nur wenig Erfahrung mit EU-Förderprogrammen haben. Insgesamt ist auch
auf Grund von Rückmeldungen von Projektträgern aus dem Interreg IV-Programm
festzuhalten, dass die administrativen Verfahren des Programms bereits sehr gut
ausgereift sind, so dass nur noch wenige Verbesserungen ersichtlich sind. Insoweit ist
darauf hinzuweisen, dass das Thema „Verringerung bzw. Optimierung des
Verwaltungsaufwands“ immer auch Gegenstand der Workshops zur Neuprogrammierung
war.
Auf Grund der gewonnenen Erfahrungen sind folgende weitere Maßnahmen zur
Verringerung des Verwaltungsaufwands vorgesehen:
• Nutzung vereinfachter Kostenoptionen gemäß Art. 67 Abs. 1 d) VO (EU)
1303/2013 zur Berechnung der Personalkosten Es werden drei Möglichkeiten
angeboten: Zum einen die in Art. 67 Abs. 1 a) VO (EU) 1303/2013 vorgesehene
Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind und gezahlt
wurden. Zum anderen eine Berechnung der förderfähigen Personalkosten mittels
Pauschalsätzen, entweder nach Art. 67 Abs. 1 d) VO (EU) 1303/2013 in
Verbindung mit der fondsspezifischen Regelung des Art. 19 VO (EU) 1299/2013,
wonach eine pauschale Förderung von Personalkosten in Höhe von 20% der
direkten Kosten des Vorhabens möglich ist, oder nach Art. 68 Abs. 2 VO (EU)
1303/2013 durch Ermittlung des anwendbaren Stundensatzes anhand der dort
pauschal festgelegten Jahressollstundenzahl von 1720 Stunden.
DE
123
DE
• Nutzung vereinfachter Kostenoptionen gemäß Art. 67 Abs. 1 d) in Verbindung
mit Art. 68 Abs. 1 b) VO (EU) 1303/2013 zur Berechnung von indirekten Büround Verwaltungsausgaben Die indirekten Büro- und Verwaltungsausgaben
können mit einem Pauschalsatz von bis zu 15% der förderfähigen direkten
Personalkosten berechnet werden. Die Höhe des Pauschalsatzes und weitere
Details werden in Abstimmung mit den Programmpartnern ausgearbeitet.
• Durchführung von e-cohesion Die Programmverantwortlichen tragen dafür Sorge,
dass die Bedingungen von Art. 122 Abs. 3 VO (EU) 1303/2013 erfüllt werden,
die vorsehen, dass spätestens ab dem 31. Dezember 2015 der gesamte
Informationsaustausch zwischen den Begünstigten und der Verwaltungs-,
Bescheinigungs- und Prüfbehörde sowie den zwischengeschalteten Stellen über
elektronische Datenaustauschsysteme erfolgen kann. Gemeinsam mit der
Observer Group von Interact wird die notwendige datenverarbeitungstechnische
Basis geschaffen.
• Indikativer Zeitplan für die Umsetzung der Vereinfachungsmaßnahmen Das
zweistufige Antragsverfahren greift ebenso wie projektbezogene Schulungen und
Workshops zur Antragstellung, Durchführung und zur Projektabrechnung
unmittelbar nach der Programmgenehmigung. Dasselbe gilt für die
Vereinfachungen durch Pauschalen bei der Abrechnung von förderfähigen
Kosten. Die Einführung von e-cohesion ist für den Sommer 2015 geplant.
• Intensivierung der direkten und unmittelbaren Kontakte mit den Projektträgern:
Bisher wurden Schulungen und Workshops zur Antragstellung, Durchführung
und zur Abrechnung von Projekten projektübergreifend durchgeführt. Künftig
sollen solche Einweisungen vermehrt projektbezogen, d.h. jeweils nur unter
Teilnahme der zuständigen Personen aller Partner eines Projektes stattfinden.
Dadurch sollen die Informationsflüsse optimiert und die Qualität der
eingereichten Anträge und Abrechnungen gesteigert werden.
• Projektträger-Handbuch mit den relevanten Programmdokumenten Zukünftig
soll allen Partnern eines Projekts ein Ordner mit den maßgeblichen
Programmdokumenten ausgehändigt werden. Ziel ist eine Verbesserung der
Information aller Projektpartner.
• Separate Förderregeln für den EU-Teil und die Schweiz In der vorangegangenen
Förderperiode wurden die EU- und die Schweizer Förderregeln in einem
gemeinsamen Dokument dargestellt. Künftig soll die Veröffentlichung in
separaten Dokumenten erfolgen. Die EU-Partner eines Projektes erhalten dann
nur noch die EU-Förderregeln, die Schweizer Partner nur noch CH-Förderregeln
ausgehändigt. Dadurch sollen Irritationen durch unterschiedliche Regelungen
vermieden werden.
• Prüfung der Ausgaben der Schweizer Projektpartner im Rahmen der FLC durch
die Netzwerkstelle Ostschweiz Bisher wurden die Ausgaben der Schweizer
Projektpartner durch das Gemeinsame Sekretariat geprüft. Künftig werden diese
Ausgaben durch die Netzwerkstelle Ostschweiz im Rahmen eines erleichterten
Prüfverfahrens abschließend geprüft und festgestellt. Die freiwerdenden
Kapazitäten im Gemeinsamen Sekretariat sollen zur Optimierung der
Beratungstätigkeit eingesetzt werden. Darüber hinaus wird das Gemeinsame
Sekretariat aber auch weiterhin die Projektumsetzung im gesamten
Programmgebiet begleiten und die Ergebnisse der FLC zusammenführen.
Mit der vorzunehmenden Umsetzung von e-cohesion wird es allen Antragstellern
ermöglicht, mit den Programmbehörden elektronisch in Kontakt zu treten und
DE
124
DE
insbesondere die Abrechnungen auf elektronischem Wege einzureichen. Dadurch ist eine
schnellere und effizientere Kommunikation sichergestellt.
Darüber hinaus ist die klare Regelung in Art. 18 Abs. 3 der VO (EU) 1299/2013 zur
Hierarchie der Förderfähigkeitsregeln eine wesentliche Erleichterung. Die
Programmbehörden werden sich darüber hinaus bemühen, die vereinfachten
Abrechnungsmethoden (Pauschalen) im Programm umzusetzen, soweit eine vereinfachte
und rasche Abrechnungserstellung und –prüfung ohne Risiken zu erwarten ist.
8. BEREICHSÜBERGREIFENDE GRUNDSÄTZE
8.1 Nachhaltige Entwicklung
Beschreibung der besonderen Maßnahmen, mit denen Anforderungen an Umweltschutz,
Ressourceneffizienz,
Klimaschutz,
Anpassung
an
den
Klimawandel,
Katastrophenresistenz, Risikoprävention und Risikomanagement bei der Auswahl der
Vorhaben Rechnung getragen wird
Nachhaltige Entwicklung hat das Ziel, den Wohlstand nachhaltig zu steigern und die
Lebensbedingungen für die heutigen und künftigen Generationen zu verbessern.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Umweltschutz und soziale Verantwortung sind so
zusammenzuführen, dass Entscheidungen unter allen drei Gesichtspunkten dauerhaft
tragfähig sind.
Die Programmpartner bekennen sich zu der Verpflichtung, Umweltschutz,
Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Biodiversität,
Katastrophenresistenz, Risikoprävention und Risikomanagement als Querschnittsziele im
Kooperationsprogramm zu berücksichtigen und umzusetzen. Im Programm werden nur
Projekte unterstützt, die sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung orientieren und
im Einklang mit Art. 8 VO (EU) 1303/2013 sowie den nationalen
Nachhaltigkeitsstrategien stehen.
Aspekte der nachhaltigen Entwicklung sind bereits in die inhaltliche Ausgestaltung des
Programms eingeflossen und somit grundlegend in den Prioritätsachsen und den
förderfähigen Maßnahmen verankert.
In der Prioritätsachse 1 befinden sich zahlreiche Fördermaßnahmen, die entweder
mittelbar oder unmittelbar auf eine nachhaltige Entwicklung ausgelegt sind. So sollen
grenzüberschreitende Forschungskooperationen auch in den Bereichen nachhaltige
Ressourcennutzung, Energieerzeugung und –nutzung, Umweltschutz, nachhaltige
Mobilität und demografischer Wandel gefördert werden. Ferner umfasst der Begriff
„Innovation“ im Programmverständnis ausdrücklich auf Nachhaltigkeit ausgelegte
Neuerungen sowie die soziale und ökologische Innovation.
Die größten Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung werden in der Prioritätsachse 2
geleistet. Hier stehen Fördermaßnahmen zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der
Biodiversität, zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung, zur
DE
125
DE
Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die
Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus, der die Balance von Nutzung und Schutz des
regionalen Natur- und Kulturerbes wahrt, im Fokus.
Die Prioritätsachse 3 widmet sich der Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit
in der Grenzregion sowie der Steigerung des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen
Engagements. Maßnahmen zur Erarbeitung nachhaltiger grenzüberschreitender
Strategien, z.B. zum demografischen Wandel, und gemeinsame Planungskonzepte, z.B.
zum öffentlichen Verkehr, sowie zur Förderung des grenzüberschreitenden
Bürgerengagements zu ökologischen, ökonomischen und sozialen Themen der
nachhaltigen Entwicklung tragen weiter zur Verankerung dieses Querschnittsziels bei.
Mögliche ökologische Auswirkungen des Programms werden im Umweltbericht der
Strategischen Umweltprüfung dargestellt.
Im Einzelnen wird das Querschnittsziel nachhaltige Entwicklung folgendermaßen in
allen Maßnahmenbereichen des Kooperationsprogramms berücksichtigt:
• Bei allen geförderten Projekten werden der gemeinschaftliche Besitzstand im EUUmweltrecht sowie die einschlägigen nationalen Umweltstandards und vorschriften eingehalten und umgesetzt.
• Das Kooperationsprogramm fördert insbesondere in der Prioritätsachse 2
Maßnahmen, die explizit eine Verbesserung der Umweltsituation und des
Ressourcenschutzes zum Ziel haben.
• Der für die Förderperiode 2007-2013 entwickelte Nachhaltigkeitscheck wird an
das neue Programm angepasst und im Hinblick auf eine Verbesserung der
Effizienz weiterentwickelt.
• Zur Überprüfung der Einhaltung und Dokumentation des Querschnittsziels
werden geeignete Indikatoren festgelegt und in das das Programm begleitende
Monitoring-System aufgenommen. Auf Basis dieses Begleitinstruments wird im
Rahmen der Durchführungsberichte über die Umsetzung des Querschnittsziels
nachhaltige Entwicklung berichtet. Die Bewertung des Querschnittsziels erfolgt
auch innerhalb der programmbegleitenden Evaluierung.
• Vertretungen der Umweltbehörden und der Wirtschafts- und Sozialpartner
werden in den Begleitausschuss eingebunden.
Durch die beschriebenen Maßnahmen wird sichergestellt, dass mögliche nachteilige
Umweltwirkungen so gering wie möglich gehalten und zugleich positive Wirkungen
konsequent gefördert werden.
Die Begünstigten werden im Leitfaden zur Projektdurchführung auf die vielfältigen
Möglichkeiten, Umweltbelange bei der Beschaffung/Vergabe zu berücksichtigen,
hingewiesen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen kann in Deutschland und
muss in Österreich auf die Umweltgerechtheit der zu vergebenden Leistung Bedacht
genommen werden. So besteht bereits bei der Auswahl des Auftragsgegenstandes die
Möglichkeit, von vornherein eine umweltfreundliche Alternative zu wählen. In die
Leistungsbeschreibung können Umweltanforderungen als technische Spezifikationen
einfließen. Bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen darf im Rahmen der Eignungsprüfung
verlangt werden, dass das Unternehmen bestimmte Normen für das Umweltmanagement
erfüllt, soweit diese für die Ausführung des Auftrags relevant sind. Umweltkriterien
DE
126
DE
können darüber hinaus als Zuschlagskriterien in die Angebotswertung einbezogen
werden.
Neben dem Hinweis auf die geltenden gesetzlichen Regelungen werden die Begünstigten
auf die in den Partnerländern und der EU vorgehaltenen Informationen über
umweltfreundliche Beschaffung aufmerksam gemacht.
8.2 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Beschreibung der besonderen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und zur
Vermeidung jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder
ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Ausrichtung während der Konzeption, Ausarbeitung und
Durchführung des Kooperationsprogramms, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu
Finanzmitteln unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der verschiedenen von derartiger
Diskriminierung bedrohten Zielgruppen und insbesondere der Notwendigkeit, den
Zugang für Personen mit Behinderungen sicherzustellen
Gemäß Art. 7 VO (EU) 1303/2013 und gemäß der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften
sollen Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der
Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung,
des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auf den verschiedenen Stufen der
Durchführung der Programme ergriffen werden.
Die Programmpartner werden bei der Erstellung und Umsetzung des
Kooperationsprogramms das Ziel verfolgen, jegliche Diskriminierung zu vermeiden und
insbesondere beim Zugang zu den Fördermitteln Chancengleichheit und
Nichtdiskriminierung zu gewährleisten.
In die Ausarbeitung des Programms wurden die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner
einschließlich der Gleichstellungsbeauftragten in einem umfänglichen
Konsultationsprozess eingebunden. Die Partner werden auch im Rahmen der Umsetzung
des Programms im Begleitausschuss vertreten sein.
Aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung des Kooperationsprogramms wird beim
überwiegenden Teil der geförderten Projekte ein mittelbarer Beitrag zur
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung erreicht. Direkte Zielbeiträge können für
einzelne Projekte in allen Prioritätsachsen erwartet werden. So wird beispielsweise die
Integration von Jugendlichen, Frauen, Älteren, Menschen mit Behinderungen und
Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt als Maßnahme zur
Verbesserung des Fachkräfteangebotes in der Grenzregion benannt. Die Verbesserung
von gemeinsamen Hochschul-Services soll insbesondere durch Diversity-Maßnahmen
erreicht werden, um die Chancengleichheit gerade auch im Bildungssektor zu erhöhen.
Ein wichtiger Aspekt ist ferner, den Zugang aller zum Kultur- und Naturerbe in der
Programmregion zu ermöglichen. Auf Barrierefreiheit wird insbesondere auch bei der
touristischen und bei der verkehrlichen Infrastruktur geachtet. Zahlreiche
Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Abstimmung zur
DE
127
DE
Raum- und Regionalentwicklung sowie in den Bereichen Gesundheit und Soziales,
öffentlicher Personenverkehr oder Bildung tragen direkt oder indirekt zur Förderung der
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bei.
Der für die Förderperiode 2007-2013 entwickelte Nachhaltigkeitscheck unter Einschluss
der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung für die Bewertung der Querschnittsziele
wird an das neue Programm angepasst und im Hinblick auf eine Verbesserung der
Effizienz weiterentwickelt.
Bei der Auswahl und Durchführung der Projekte wird auf die Einhaltung der
einschlägigen Standards und Vorschriften der beteiligten Staaten zu Chancengleichheit
und Nichtdiskriminierung geachtet. Jedes ausgewählte Projekt muss den Grundsätzen der
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Art. 7 VO (EU) 1303/2013
entsprechen. Die Verwaltung des Programms stellt dabei sicher, dass die Fördermittel
diskriminierungsfrei vergeben werden.
8.3 Gleichstellung von Männern und Frauen
Beschreibung des Beitrags des Kooperationsprogramms zur Förderung der
Gleichstellung von Männern und Frauen sowie falls zutreffend der Vorkehrungen zur
Gewährleistung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes auf Ebene der
Programme und der Vorhaben
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundprinzip der Europäischen Union (EU).
Ziel ist es, einerseits Chancengleichheit und Gleichbehandlung zu gewährleisten und
andererseits jedwede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu unterbinden. In der
„Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015“ erläutert die EUKommission die vorrangigen Ziele in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und
Männern. Diese Strategie soll die Stellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, in der
Gesellschaft und in Führungspositionen verbessern, und zwar sowohl in der
Europäischen Union als auch weltweit. Verfolgt wird insbesondere die gleiche
wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und Männern, gleiches Entgelt für gleiche
und gleichwertige Arbeit und die Gleichstellung in Entscheidungsprozessen.
Die Programmpartner bekennen sich zu der Verpflichtung, die gleichstellungspolitischen
Ziele der EU, die auch den Zielen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein
entsprechen, als Querschnittsziele im Kooperationsprogramm zu berücksichtigen und
umzusetzen.
Zur Gewährleistung der Verankerung der Gleichstellung von Männern und Frauen wurde
das Kooperationsprogramm in einem Beteiligungsprozess erarbeitet, bei dem auch die
Wirtschafts- und Sozialpartner, die Gleichstellungsbeauftragten sowie die Regionalplanungsstellen eingebunden wurden. Die Partner werden auch im Rahmen der
Umsetzung des Programms im Begleitausschuss vertreten sein.
Wie beim Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung werden beim
Querschnittsziel Gleichstellung von Männern und Frauen aufgrund der inhaltlichen
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128
DE
Ausrichtung des Programms mehr indirekte als direkte Effekte erzeugt. So wirken sich
beispielsweise die Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten oder
die Steigerung der Innovationsfähigkeit im Programmgebiet positiv auf die
Beschäftigungsentwicklung in Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitärer
Forschungseinrichtungen aus, an der auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler partizipieren sollen. Für einzelne Projekte in
allen Prioritätsachsen werden aber auch direkte Effekte erwartet. Als Maßnahme zur
Verbesserung des Fachkräfteangebotes in der Grenzregion ist die verstärkte Integration
von Frauen in den Arbeitsmarkt vorgesehen. Weiche Standortfaktoren zur
Fachkräftesicherung und –anwerbung beinhalten auch Maßnahmen zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf für Frauen und Männer. Bei Projekten, bei denen die Planungsund Konzeptentwicklungsphase Gegenstand der Förderung ist, ist die Gleichstellung von
Männern und Frauen im Rahmen des Prozesses, z.B. durch Berücksichtigung der
unterschiedlichen Lebenslagen von Männern und Frauen zu beachten.
Der für die Förderperiode 2007-2013 entwickelte Nachhaltigkeitscheck unter Einschluss
der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung für die Bewertung der Querschnittsziele
wird an das neue Programm angepasst und im Hinblick auf eine Verbesserung der
Effizienz weiterentwickelt. Jedes ausgewählte Projekt muss dem Grundsatz der
Gleichstellung von Männern und Frauen entsprechen, um eine Förderung zu erhalten. In
den Durchführungsberichten wird über den Beitrag des Programms zur Förderung der
Gleichstellung von Männern und Frauen berichtet.
Durch die beschriebenen Maßnahmen wird gewährleistet, dass der Gleichstellungsaspekt
sowohl auf Ebene des Programms als auch auf Ebene des einzelnen geförderten Projektes
berücksichtigt wird.
DE
129
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9. ANDERE BESTANDTEILE
9.1 Großprojekte, die im Programmzeitraum durchgeführt werden sollen
Tabelle 23: Verzeichnis der Großprojekte
Projekt
Voraussichtliches
Datum der
Mitteilung/Einreic
hung (Jahr,
Quartal)
Voraussichtlicher
Beginn der
Durchführung
(Jahr, Quartal)
Voraussichtliches
Datum der
Fertigstellung
(Jahr, Quartal)
Prioritätsachsen/In
vestitionsprioritäte
n
9.2 Leistungsrahmen des Kooperationsprogramms
Tabelle 24: Leistungsrahmen (Übersichtstabelle)
Prioritätsachse
DE
ID
Indikator oder
wichtiger
Durchführungsschrit
t
Einheit für die
Messung (ggf.)
1Wettbewerbsfähigkeit,
Innovation,
Beschäftigung & Bildung
CO41
Produktive Investitionen: Zahl
der Unternehmen, die an
grenzübergreifenden,
transnationalen oder
interregionalen
Forschungsvorhaben
teilnehmen
Unternehmen
1Wettbewerbsfähigkeit,
Innovation,
Beschäftigung & Bildung
POI2
Zahl unterstützter
Forschungskooperationen
Zahl der Kooperationen
1Wettbewerbsfähigkeit,
Innovation,
Beschäftigung & Bildung
FI1
Zertifizierte Ausgaben an die
Europäische Kommission
mittels Zahlungsantrag der
Bescheinigungsbehörde
2 - Umwelt, Energie und
Verkehr
CO23
2 - Umwelt, Energie und
Verkehr
Etappenziel für
2018
Endziel (2023)
4
10,00
10
25,00
EURO
2500000
19.794.215,00
Natur und Biodiversität:
Fläche der Habitate, die für
Zwecke eines besseren
Erhaltungszustands unterstützt
werden
Hektar
20000
50.000,00
POI5
Zahl der Kooperationen, die
verbesserte
Umweltbedingungen zur
Folge haben
Zahl der Kooperationen
5
15,00
2 - Umwelt, Energie und
Verkehr
FI1
Zertifizierte Ausgaben an die
Europäische Kommission
mittels Zahlungsantrag der
Bescheinigungsbehörde
EURO
2600000
21.208.087,00
3Verwaltungszusammenar
beit & bürgerschaftliches
Engagement
POI10
Zahl institutioneller
Kooperationen
Zahl der Kooperationen
4
10,00
3Verwaltungszusammenar
beit & bürgerschaftliches
Engagement
POI12
Zahl der im Rahmen des
Kleinprojektefonds beteiligten
Partner
Zahl der Partner
20
60,00
3Verwaltungszusammenar
beit & bürgerschaftliches
Engagement
FI1
Zertifizierte Ausgaben an die
Europäische Kommission
mittels Zahlungsantrag der
Bescheinigungsbehörde
EURO
1500000
11.593.755,00
130
DE
9.3 In die Erstellung des Kooperationsprogramms eingebundene relevante Partner
Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben
AG Hegau Touristik
AG für Landtechnik, Freising
Bauernhausmuseum Wolfegg
Bay. Forschungsallianz, München
Bay. Landesanstalt für Wein- und Gartenbau, Veitshöchheim
Bay. Staatskanzlei, München
Bay. Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit; Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr
und Technologie; Wissenschaft, Forschung und Kunst
bfz Unterallgäu, Bodensee, Oberschwaben und Kempten und Memmingen
BiCon AG, Konstanz
Bibliotheksservice-Zentrum BW
BioLAGO e.V.-, Konstanz
bsm
Bpdensee-Stiftung, Radolfzell
Bund Naturschutz Naturerlebniszentrum Allgäu
BUND, Bad Saulgau
Bundesministerium für Wirtschaft
Caritas Augsburg und Konstanz
Christl. Jugenddorfwerk Deutschlands
Deutsche Gartenbau-Gesellschaft, Insel Mainau
Deutsche Umwelthilfe,
GIZ, Stuttgart
DGB, Ulm
DRK
Energieagentur Ravensburg, Markt Scheidegg
Europabeauftragte der bay. und bawü Landkreise
DE
131
DE
eza energie- Allgäu
FH Kempten
Fraunhofer-Gesellschaft, München
Gemeinden Aach, Achberg, Aichstetten, Aitrach, Aitrang, Albbruck, Aldingen,
Allensbach, Altshausen, Amberg, Amtzell, Apfeltrach (Dirlewang), Argenbühl, Bärental,
Baienfurt, Baisweil, Baindt, Balderschwang, Balgheim, Benningen, Berg, Bergatreute,
Bermatingen, Bernau im Schwarzwald, Betzigau, Beuron, Bidingen, BingenHohenzollern, Blaichach, Böhen, Bodholz, Bodman-Ludwigshafen, Bodnegg,
Bolsterlang, Boms, Boos, Breitenbrunn, Brigachtal, Büsingen am Hochrhein, Bubsheim,
Buchheim, Burgberg im Allgäu, Buxheim, Dachsberg (Südschwarzwald), Daisendorf,
Dauchingen, Deggenhausertal, Deilingen, Denkingen, Dettighofen, Dogern, Dürbheim,
Durach, Durchhausen, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Egesheim, Egg an der Günz,
Eggenthal und Friesenrind, Eggingen, Eichstegen, Eigeltingen, Eisenberg, EmmingenLiptingen, Eppishausen, Eriskirch, Ettringen, Fellheim, Fischen, Fleischwangen,
Frickingen, Frittlingen, Fronreute, Gaienhofen, Gailingen am Hochrhein, Germaringen,
Gestratz und Röthenbach, Görisried, Görwihl, Gosheim, Gottmadingen, Grafenhausen,
Grünenbach, Grünkraut, Günzach, Gütenbach, Häusern, Hagnau am Bodensee, Halblech,
Haldenwang, Hausen ob Verena, Hawangen, Heiligenberg, Heimertingen, Herbertingen,
Hergatz, Hergensweiler, Herrischried, Hilzingen, Höchenschwand, Hohenfels,
Hohentengen am Hochrhein, Holzgünz, Hopferau, Horgenzell, Hoßkirch, Ibach,
Illmensee, Immendingen, Immenstaad am Bodensee, Inzigkofen, Irndorf, Jengen,
Jestetten, Kammlach, Kettershausen, Kirchhaslach, Kißlegg, Klettgau, Königseggwald,
Königsfeld im Schwarzwald, Königsheim, Kolbingen, Kraftsried, Krauchenwies,
Kressbronn am Bodensee, Kronburg, Küssaberg, Lachen, Lamerdingen, Langenargen,
Lauben, Lauchringen, Lautrach, Lechbruck am See, Leibertingen, Lengenwang,
Lottstetten, Maierhöfen, Mahlstetten, Mauerstetten, Meckenbeuren, Memmingerberg,
Missen-Wilhams, Mönchweiler, Moos, Mühlhausen-Ehingen, Mühlingen, Murg, Neufra,
Neuhausen ob Eck, Neukirch, Niedereschach, Niederrieden, Nonnenhorn, Öhningen,
Obermaiselstein, Oberreute, Oberostendorf, Oberrieden, Oberschönegg, Oberteuringen,
Ofterschwang, Opfenbach, Orsingen-Nenzingen, Osterzell, Ostrach, Owingen, OyMittelberg, Pfronten, Pleß, Rammingen, Insel Reichenau, Reichenbach am Heuberg,
Renquishausen, Rettenbach am Auerberg, Rettenberg, Rickenbach, Rieden am
Forggensee, Riedhausen, Rielasingen-Worblingen, Rietheim-Weilheim, Roßhaupten,
Rückholz, Ruderatshofen, Salem, Salgen, Sauldorf, Schlier, Schönwald im Schwarzwald,
Schonach im Schwarzwald, Schwangau, Schwenningen, Seeg, Seitingen-Oberflacht,
Sigmaringendorf, Sigmarszell, Sipplingen, Sontheim, Steißlingen, Stetten am kalten
Markt, Stetten am Bodensee, Stiefenhofen, Stötten am Auerberg, Stöttwang, Talheim,
Todtmoos, Trunkelsberg, Tuningen, Ühlingen-Birkendorf, Uhldingen-Mühlhofen,
Ungerhausen, Unteregg, Unterkirnach, Unterwaldhausen, Untrasried, Vogt, Wald,
Waldburg, Waltenhofen, Wasserburg (Bodensee), Wehingen, Weilheim, Weißensberg,
Westendorf, Wiedergeltingen, Wildpoldsried, Wilhelmsdorf, Winterrieden, Wolfegg,
Wolfertschwenden, Wolpertswende, Woringen, Wutach, Wutöschingen,
Gemeindetag BAWÜ
GV Donau-Heuberg
Gleichstellungsbeauftragte der bay. und bawü Landkreise
DE
132
DE
Hahn-Schickard-Gesellschaft, Villingen-Schwenningen
Handwerkskammer für Schwaben
Hochrhein-Kommission
HS Ravensburg-Weingarten, Weihenstephan und Konstanz
Hugo-Eckener-Schule, Friedrichshafen
IBA Internationale Berufsakademie Bodensee
IHK Schwaben, Konstanz, Südlicher Oberrhein, Villingen-Schwenningen, Waldshut,
Weingarten
Institut für Mikro- und Informationstechnologie, Villingen-Schwenningen
IBT
ISF
Jugendstiftung BW
KEA Klimaschutz- und Energieagentur BW
Kolping Bildungswerk Württemberg
Kompetenzzentrum Europa der Caritas in BW, Stuttgart
Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee
LAG Regionalentwicklung Oberallgäu, Altusried und Westallgäu
Landessportverband BW
Landkreise Bodenseekreis, Konstanz, Lindau, Lörrach, Oberallgäu, Ostallgäu,
Ravensburg, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Tuttlingen, Waldshut
Lindau Tourismus und Kongress GmbH
Markt Altusried, Bad Grönenbach, Bad Hindelang, Buchenberg, Dietmannsried,
Erkheim, Heimenkirch, Irsee, Kaltental, Kirchheim im Schwarzwald, Legal, Nesselwang,
Obergünzburg, Oberstaufen, Oberstdorf, Ottobeuren, Pfaffenhausen, Rettenbach,
Ronsberg, Scheidegg, Sulzberg, Türkheim, Tussenhausen, Unterhingau, Waal, Wald,
Weiler-Simmerberg, Weitnau, Wertach, Wiggensbach
Messe Friedrichshafen
Ministerien für Arbeit und Soziales; für Inneres; für Integration; für Kultus, Jugend und
Sport; für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft; für Verkehr und Infrastruktur; für Finanzen und Wirtschaft; für
Wissenschaft, Forschung und Kunst BW
Musikhochschule Trossingen
DE
133
DE
Naturpark Nagelfluhkette,
Ornitholo. AG Bodensee
PH Karlsruhe und Weingarten
pro4 ingenieure, Freiburg
Regierung von Schwaben
RP Freiburg, Stuttgart, Tübingen
Regionalentwicklung Westallgäu
Regionaler Planungsverband Allgäu,
Regionalmanagement Region Allgäu,
RV Bodensee Oberschwaben, Ravensburg, Hochrhein-Bodensee, Waldshut-Tiengen,
Schwarzwald-Baar-Heuberg
Römerstrasse-Neckar-Alb-Aare, Rottweil
Städtische Wessenberg-Galerie Konstanz
Städtische Wohnbaugesellschaft Singen
Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg
Staatsministerium BW
Staatsweingut Meersburg
Städte Aulendorf, Bad Dürrheim, Bad Säckingen, Bad Saulgau, Bad Waldsee, Bad
Wörishofen, Bad Wurzach, Blumberg, Bonndorf im Schwarzwald, Bräunlingen,
Buchloe, Donaueschingen, Engen, Fridingen an der Donau, Friedrichshafen, Füssen,
Furtwangen im Schwarzwald, Gammertingen, Geisingen, Hüfingen, Immen im Allgäu,
Isny im Allgäu, Kaufbeuren, Kempten, Konstanz, Laufenburg (Baden), Leutkirch im
Allgäu, Lindenberg im Allgäu, Markdorf, Marktoberndorf, Meersburg, Memmingen,
Mengen, Meßkirch, Mindelheim, Mühlheim an der Donau, Pfullendorf, Radolfzell am
Bodensee, Ravensburg, Sigmaringen, Singen, Sonthofen, Spaichingen, St. Blasien, St.
Georgen im Schwarzwald, Stockach, Stühlingen, Tengen, Tettnang, Triberg im
Schwarzwald, Trossingen, Tuttlingen, Überlingen, Veringen, Villingen-Schwenningen,
Vöhrenbach, Waldshut-Tiengen, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wehr
Stadtmarketing Konstanz
Stadtwerke Konstanz
Steinbeis-Stiftung
Stiftung Global Nature Fund, Radolfzell
DE
134
DE
Südwestmetall
Tourismus Untersee
Tourismusverb. Allgäu/Bayerisch-Schwaben
translake, Konstanz
Uni Hohenheim
Unterallgäu Aktiv, Bad Wörishofen
Unternehmen Chance gemeinnützige GmbH, Lindau
VG Babenhausen, Biessenhofen, Buchloe, Eggenthal, Erkheim, Hörnergruppe,
Kirchheim im Schwarzwald, Memmingerberg, Pfaffenhausen, Seeg, Sigmarszell,
Stiefenhofen, Weitnau, Westendorf
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Wasserwirtschaftsamt Kempten
Wirtschaftsregion Südwest, Lörrach
Wirtschafts- und Entwicklungsleitstelle Westallgäu
Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft, Ravensburg
wfg, wis
Zeppelin-Museum
Zentren für Psychiatrie, Bad Schussenried
aks gesundheit
Alpenregion Bludenz Tourismus
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Arbeitsmarktservice Österreich
Austrian Institute of Technology
Bodensee-Vorarlberg Tourismus
BKA
Caritas der Diözese Feldkirch
Dornbirner Messe
Energieinstitut Vorarlberg
DE
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DE
FH Vorarlberg
Festspielhaus Bregenz
Forschungsgesellschaft Mobilität, Graz
Gemeinden Feldkirch, Hard, Hittisau, Höchst, Langenegg, Lingenau, Lochau, Lustenau,
Mäder, Meiningen, Mittelberg, Riefensberg, Sibratsgfäll, Sulzberg,
Golfclub Silvretta
Gourmet Club Vorarlberg, Rankweil
IG Kultur Vorarlberg, Feldkirch
Inatura Erlebnis Naturschau GmbH
Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung, Fussach
Innovationswerkstatt Mettler, Salzburg
Int. Rheinregulierung
Interessengemeinschaft Am Kumma, Götzis
Internet Agentur Vorarlberg, Dornbirn
Jugendinformationszentrum Vorarlberg
Kleinwalsertal Tourismus
Kunsthaus Bregenz
Kuratorium für Verkehrssicherheit, Wien
Landeskrankenhäuser Bregenz und Feldkirch
Landespolizeikommando Vorarlberg
Landwirtschaftskammer Vorarlberg
Montagsforum, Frastanz
Montafon Tourismus
Naturschutzbund Österreich
Öst. Ökologieinstitut Bregenz
PH Vorarlberg, Feldkirch
PlanSinn GmbH
Prisma Zentrum
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DE
Regio Bregenzerwald
Regionalentwicklung Vorarlberg
Regionalplanungsgemeinschaften Bodensee-Bregenz, Bregenzer-Wald, Klostertal,
Vorderland-Feldkirch
SMO-Neurologische Rehabilitation GmbH, Bregenz
Städte Bludenz, Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Krumbach
Stand Montafon
SUPRO Stiftung Maria Ebene, Götzis
Special Olympics Österreich, Schladming
Symphonieorchester Vorarlberg, Bregenz
Umweltbüro Grabher, Bregenz
Universität Innsbruck
Vereine "Bibliotheken der Regio Bodensee", Bregenz, Bodensee-Kolleg, Bregenz,
Netzwerk Logistik, Steyr, RheinKultur, Dornbirn, zur Förderung von Arbeit und
Beschäftigung, Linz
VÖAV-Vorarlberg-Vereine
Vorarlberger Gemeindehaus
Vorarlberger Jägerschaft der Bezirksgruppe Bludenz
Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft, Landeskonservatorium, Medienhaus,
Schwarzach
Wirtschaftsförderungsinstitut, Dornbirn
Wirtschafts-Standort Vorarlberg, Dornbirn
Wirtschaftskammer Vorarlberg, Feldkirch
xchange, Bregenz
Xvise innovative logistics GmbH, Lauterach
ZTB Zukunftsbüro, Wien
Agroscope, Bern
AMOSA, Zürich
Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden
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DE
Amt für Mittel- und Hochschulen, Frauenfeld
Benevol St.Gallen
Bergbahnen Savognin
Berner Fachhochschule, Bern
bicon AG, Kreuzlingen
Bundesamt für Landwirtschaft und für Raumentwicklung, Bern
Caritas St. Gallen
Centre Suisse d' Electronique et de Microtechnique, Neuchâtel
Destination Davos-Klosters
Elkman Communications GmbH, Rheinau
Empa, Dübendorf und St. Gallen
EnDes Engineering und Design, Rorschach
Evangelische Mittelschule Schiers
FH Nordwestschweiz, Brugg und St. Gallen
Füglister AG, Dietikon
Gemeinden Altnau, Arbon, Au, Bargen, Basadingen-Schlattingen, Beggingen, Benken,
Beringen, Berlingen, Berneck, Bottighofen, Büttenhardt, Buch, Buchberg, Buchs,
Dachsen-Uhwiesen, Diepoldsau, Dörflingen, Eglisau, Egnach, Eiken, Ermatingen,
Eschenz, Feuerthalen, Fisibach, Flaach, Flurlingen, Frauenfeld, Full-Reuenthal,
Gächlingen, Glattfelden, Goldach, Gutmadingen, Hallau, Hemishofen, Horn,
Hüntwangen, Jestetten, Kaisten, Kaiseraugst, Kesswil, Koblenz, Lohn, Laufenburg,
Laufen-Uhwiesen, Leibstadt, Leuggern, Löhningen, Mammern, Marbach, Marthalen,
Mellikon, Merishausen, Mettauertal, Möhlin, Münchwilen, Münsterlingen, Mumpf,
Neuhausen a. Rheinfall, Neunkirch, Oberhallau, Obermumpf, Oberriet, Ramsen, Rafz,
Rebstein, Rekingen, Rheinau, Rheinfelden, Rietheim, Romanshorn, Rorschach,
Rorschacherberg, Rüdlingen, Rümikon, Salenstein, Salmsach, Sargans, Schlatt,
Schleitheim, Schwaderloch, Sennwald, Sevelen, Siblingen, Sisseln, Steckborn, Stein,
Stein am Rhein, Stetten, St. Margrethen, Tägerwilen, Thal, Thayngen, Trasadingen,
Uttwil, Wagenhausen, Wartau, Wasterkingen, Wallbach, Weiach, Widnau, Wil,
Wilchingen, Zurzach
Gen Au Rheinau
Geschäftsstelle IBH, Kreuzlingen
Gewerbeverbände Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau
Greater Zurich Area, Zürich
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DE
Greencross Schweiz, Zürich
Handelskammer Deutschland-Schweiz, Zürich
HWZ Hochschulen für Wirtschaft, Zürich
HSR Hochschule für Technik, Rapperswil
Historisches- und Völkerkundemuseum St. Gallen
IG St. Galler Sportverbände
IHK Aargau, St. Gallen-Appenzell, Thurgau, Zürich
Industrie-Verband Zürich
Industrieverein AR, Herisau
Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, Zürich
Interstaatliche Hochschule für Technik, Buchs
Institut für 4D Technologien, Windisch
Institut für Schnee- und Lawinenforschung, Davos
IVS Industrie- und Wirtschafts-Vereinigung, Schaffhausen
Kaderschule Zürich
Kantone Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Graubünden,
Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Zürich
Kantonsarchäologie Aargau
KGV Kantonaler Gewerbeverband Zürich
Kompass Innovative Arbeitsintegration, Bischofszell
Kompetenzzentrum Toggenburg
Kontaktstelle für Wirtschaft, Glarus
Landwirtschaftsamt Appenzell-Außerrhoden
Landwirtschaftliches Zentrum St. Gallen
Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kanton Zürich
Mundart "Erzählkunst und Volxtöne", Zurzach
Nano Cluster Bodensee - Universität Konstanz, Konstanz
Naturmuseum St. Gallen
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DE
Nägeli Swiss AG, Güttingen
Oberforstamt Appenzell-Ausserrhoden
Ostschweizer Kinderspital (KISPI), St. Gallen
PH Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Zürich
Paul Scherrer Institut, Villingen
Perspektive Thurgau
Post Auto Schweiz AG, Bern
Pro Natura, Basel
Pro Prättigau - Regionalverband
Raumordnungskommission Bodensee
Regionalmarketing Zürcher Oberland
Regionalplanung Fricktal und Sarganserland-Werdenberg
Regiosuisse - Netzwerkstelle Regionalentwicklung
Regio Wil
Rehmann-Museum, Laufenburg
rheinspringen, St. Gallen
Rheinunternehmen, Widnau
RSI Radiotelevisione Suizzera, Lugano
SBM events AG, Grüsch
SchaffhauserlandTourismus
See-Burgtheater
Spital Thurgau AG
Spitäler Schaffhausen
Staatssekretariat für Wirtschaft - SECO, Bern
Städte Chur, Diessenhofen, Kreuzlingen, St. Gallen, Wil, Winterthur
Standortförderung Aargau, Schaffhausen, St. Gallen, Zürich
Stauffer & Studach Raumentwicklung, Chur
DE
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DE
Stiftung zur Förderung der Wirtschaft, St. Gallen
Stiftung Natur und Wirtschaft, Bern
Strassenbau Kantone Graubünden, Thurgau, Schaffhausen
Thurbo - Die Regionalbahn, Kreuzlingen
Thurgau Tourismus, Amriswil
UFA-Revue, Winterthur
UNiA - Gewerkschaft, Bern
Universitäten St. Gallen und Zürich
Unternehmerinitiative Wirtschaftsraum DCH, Basel
Usability AG, Zürich
Verband St. Gallischer Ortsgemeinden
Vereine Appenzellerland über dem Bodensee, Wolfhalden
Verein Rheintaler Ribelmais, Salez
Vereinigung Schweiz. Unternehmen in Deutschland, Basel
Verein St. Galler Rheintal, Rebstein
Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Wirtschaftsförderungen Kanton Appenzell Außerrhoden, Kanton Schaffhausen
Wirtschaftsforum Zurzibiet
ZEPRA Prävention und Gesundheitsförderung, St. Gallen
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Gemeinde Triesenberg
Kunstmuseum Liechtenstein
Landesverwaltung Liechtenstein, Abteilung Umweltschutz, Amt für Berufsbildung, Amt
für Gesundheit, Amt für Soziale Dienste, Amt für Volkswirtschaft, Landwirtschaftsamt,
Schulamt, Staatliche Kulturförderung, Stabsstelle für Chancengleichheit, Tiefbauamt
Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband
Regierung des Fürstentums Liechtenstein
RENAT Büro für räumliche Entwicklung und Natur
DE
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DE
Uni Liechtenstein
9.4 Geltende Bedingungen für die Durchführung des Programms in Bezug auf
Finanzverwaltung, Programmplanung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle der
Beteiligung von Drittländern an transnationalen und interregionalen Programmen
durch einen Beitrag von ENI- oder IPA-Mitteln
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Dokumente
Dokumentname
Dokumentart
Dokumentdatu
m
Lokale
Referenz
Kommissionsrefe
renz
Prüfsumme
Dateien
Ex-ante-Bewertung
Entwurf des Berichts der
Ex-ante-Bewertung
02.09.2014
855279595
Ex-ante-Bewertung
Strategische Umweltprüfung
Programmanhänge
27.11.2014
2240206571
Strategische Umweltprüfung
Zusammenfassende
Erklärung
Programmanhänge
02.09.2014
3257443734
Zusammenfassende Erklärung
Pre-Agreement
Schriftliche Zustimmung
zu den Inhalten eines
Kooperationsprogramms
02.09.2014
1411308226
Pre-Agreement
Sendedatum
Absender
Prüfsumme zu allen strukturierten Daten: 234594985
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