Rund um den Heimeintritt - Pro Senectute Kanton Bern
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Rund um den Heimeintritt - Pro Senectute Kanton Bern
Rund um den Heimeintritt Broschüre für ältere Menschen und ihre Angehörigen Herausgeber Haus der Pflege Schweizerischer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) Sektion Bern Pro Senectute Kanton Bern Schweizerische Alzheimervereinigung Sektion Bern Grafik: tasy graphics, Bern, www.tasty.ch Druck: Geiger AG Bern, Druckerei und Verlag Copyright: Herausgeber 1. Auflage: 30 000 Ex. 2. überarbeitete Auflage 11 / 2005: 20 000 Ex. Bezugsquelle Pro Senectute Kanton Bern, Geschäftsstelle, Postfach 488, 3065 Bolligen-Station, Telefon 031 924 11 00, Fax 031 924 11 01 E-Mail: [email protected], www.be.pro-senectute.ch Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort .............................................................................................5 2. Verschiedene Angebote ......................................................................6 3. Checkliste: Bedürfnisse abklären . ......................................................7 4. Wahl eines Heimes .......................................................................... 12 5. Finanzierung des Heimaufenthaltes ................................................... 14 6. Ärztliche Betreuung . ........................................................................ 15 7. Auftauchende Probleme im Heim ...................................................... 15 8. Tipps für Angehörige ........................................................................ 16 9. Alzheimer- und andere Demenzkranke ........................................ 16 /17 10. Beratungsstellen / Adressen ............................................................. 18 11. Literaturhinweise ............................................................................. 19 12. Quellenangabe . ............................................................................... 19 Autorinnen: Doris Klossner Steffisburg dipl. Case Managerin Ruth Ritter-Rauch Burgdorf dipl. Gerontologin SAG Hedy Wenger Wimmis Sozialarbeiterin Dank Wir danken der BEBK|BCBE ganz herzlich für ihre finanzielle Unterstützung. Neue Lebensphase – die BEKB | BCBE begleitet Sie Wünsche und Anliegen ändern sich in jedem Lebensabschnitt. Die BEKB | BCBE begleitet ihre Kundinnen und Kunden in allen Lebensphasen. Wir klären mit Ihnen im persönlichen Gespräch Ihre Bedürfnisse und Ziele ab und begleiten Sie im Finden von konkreten Lösungen. Mit über 90 Niederlassungen und Bankstellen sind wir ganz in Ihrer Nähe. Für eine persönliche Beratung kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause. BEKB | BCBE Bundesplatz 8 3001 Bern Telefon 031 666 11 11 www.bekb.ch 1. Vorwort Sie freuen sich zu Hause in den eigenen vier Wänden leben zu können. Sie geniessen es keine beruflichen Verpflichtungen mehr zu haben und die Zeit selber einteilen zu können. Bei bester Gesundheit älter werden zu können ist richtig schön. Vielleicht wird das aber nicht immer so sein. Es ist möglich, dass sich plötzlich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und Sie auf Hilfe und Pflege von Dritten angewiesen sind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit einer solchen, möglichen neuen Lebenssituation auseinandersetzen und mit Ihren Angehörigen über Ihre Wünsche und Vorstellungen, in einer allfälligen Krankheits- und Pflegesituation, offen sprechen. So können Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung auch wahrnehmen. Ein Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim ist ein sehr einschneidender Schritt im Leben eines Menschen. Sie müssen Ihre eigenen vier Wände verlassen und sich von vielen Dingen, welche sich über all die Jahre angesammelt haben und Ihnen lieb geworden sind, Abschied nehmen. Ein Schritt also, den es sich lohnt gut vorzubereiten und sich das zukünftige Heim sorgfältig auszusuchen. Die Angebote der verschiedenen Alters- und Pflegeheime sind sehr unterschiedlich, und die für Sie richtige Wahl ist nicht immer leicht. Besonders weil nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, welche Pflege- und Betreuungsqualität zu erwarten ist. Es gibt bei diesen Institutionen keine «Sterne» wie bei den Hotels! Die Broschüre «Rund um den Heimeintritt» gibt Ihnen die Möglichkeit, sich eigene Vorstellungen und Wünsche zu machen und Fragen rund um den Heimeintritt zu klären. Die Autorinnen sind Praktikerinnen. Sie wissen, wie anspruchsvoll es ist, an alles zu denken und das «richtige» Heim zu finden. Diese Broschüre will helfen, den schwierigen Schritt gut vorzubereiten. Im Hinblick auf die zweite Auflage wurde die Broschüre überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht. Es gilt zu beachten, dass sich die Broschüre vor allem auf die Verhältnisse und Regelungen im Kanton Bern bezieht. Marcel Schenk, Geschäftsleiter Pro Senectute Kanton Bern 5 2. verschiedene Angebote Falls Sie im Alltag auf Hilfe angewiesen sind, stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten offen. Beratung und Information erhalten Sie bei den Spitex-Organisationen, Beratungsstellen (Verzeichnis Seite 18) usw. Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten Pflege durch Familienangehörige Hier lohnt es sich, genaue Abmachungen zu treffen: – Entschädigung für Kost, Logis, Betreuung und Pflege (Musterpflegeverträge sind bei allen Pro Senectute Regional- und Beratungsstellen erhältlich) – Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige, z.B.: Spitexdienste, Tageszentren, Temporäraufenthalte / Ferienbetten usw. Spitexdienste Es gibt, je nach Gemeinde, verschiedene Angebote: Haushilfe, Hauspflege, Gemeindekrankenpflege, Nachtwachen usw. (Die Adressen finden Sie im Telefonbuch oder im amtlichen Mitteilungsblatt). Erkundigen Sie sich zudem bei Ihrer Krankenkasse über die möglichen Leistungen. Beachten Sie allfällige Unterschiede betreffend Preis und Dienstleistung zwischen öffentlichen und privaten Anbietern. Stationäre Angebote (Altersheime, Pflegeheime, Langzeitabteilungen von Spitälern usw.). Es gibt zahlreiche Angebote mit sehr unterschiedlichen Dienstleistungen, deshalb lohnt sich eine gute Abklärung und ein Vergleich. Die folgende Checkliste möchte dazu Anregung und Hilfe bieten (Seite 7). Weitere Möglichkeiten – Alterswohnungen, Wohngemeinschaften – Tageszentrum, offener Mittagstisch, Mahlzeitendienst – Vorübergehender Aufenthalt in einer stationären Einrichtung / Ferienaufenthalt (z.B. Haus für Pflege, Bern) – Notruf-System usw. 6 3. Checkliste: Bedürfnisse abklären Sie haben die Möglichkeit, sich auf Grund der nachfolgenden Liste über Ihre Wünsche und Bedürfnisse, in Bezug auf ein Alters- oder Pflegeheim, Gedanken zu machen. Weniger wichtig wichtig Kreuzen Sie jeweils das für Sie Zutreffende an. Sehr wichtig In den leeren Feldern können Sie Ergänzungen anbringen. 1. Lage Nähe zum momentanen Wohnort Nähe zu Angehörigen / Bekannten Zentral gelegen Ausserhalb Zentrum Ruhig Erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln Garten / Park (zugänglich) 2. Heimtyp Kleines Heim Grosses Heim Öffentliches Heim Privates Heim 7 3. Heimeinrichtung: Rollstuhlgängig Lift Gemeinsamer Balkon / Terrasse Gemeinsame Aufenthaltsräume Fernsehraum Bibliothek Waschküche zur freien Benützung Öffentliche Cafeteria Rauchen in öffentlichen Räumen erlaubt Nichtraucherecken Eigener Kelleranteil Heimeigene Tiere Gästezimmer (z.B. Besuch von Angehörigen) Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung öffentlicher Räume 4. Wohnung / Zimmer / Einrichtung Einzelzimmer Wohnmöglichkeit für Paare 2-Zimmer-Wohnung Eigener Hausschlüssel 8 Weniger wichtig wichtig Sehr wichtig Kreuzen Sie jeweils das für Sie Zutreffende an. Weniger wichtig wichtig Sehr wichtig Kreuzen Sie jeweils das für Sie Zutreffende an. Zimmer / Wohnung von innen abschliessbar Eigener Balkon Einrichtung selber bestimmen Mitbringen eigener Möbel Mitbringen des eigenen Bettes Mitbringen des eigenen Bettinhaltes: Duvet / Anzüge Mitbringen eigener Pflanzen Aufhängen von Bildern / Uhr erlaubt Eigene Kochgelegenheit Toilette und Lavabo im Zimmer Eigenes Badezimmer (Dusche oder Bad) Rauchen im Zimmer erlaubt Eigene Haustiere erlaubt Zimmer selber aufräumen und putzen möglich Handwäsche selber besorgen möglich Telefon im Zimmer Fernsehanschluss Radioempfang Notruf vorhanden Folgendes möchte ich unbedingt mitbringen: 9 5. Dienstleistungen Auswahl aus mindestens 2 Menüs bei jeder Mahlzeit Individuelle Wünsche möglich Diät (z.B. Diabetes) möglich Vegetarische Menüs im Angebot Frühstückbuffet Tischplatz frei wählbar Essen im Zimmer möglich Flexible Essenszeit Getränke frei wählbar Keine Einschränkung der Besuchszeit Coiffeur Pedicure Wäschebesorgung durch Heim Zimmerreinigung durch Personal Zimmerwechsel nur mit Einwilligung des/der Bewohners/-in 6. Angebote Veranstaltungen mit Angehörigen Öffentliche Veranstaltungen im Heim Gottesdienste im Heim 10 Weniger wichtig wichtig Sehr wichtig Kreuzen Sie jeweils das für Sie Zutreffende an. Weniger wichtig wichtig Sehr wichtig Kreuzen Sie jeweils das für Sie Zutreffende an. Seelsorgerische Betreuung Ausüben der eigenen Religion/Kultur möglich 7. Aktivitäten Ausüben der eigenen Hobbies möglich Angebote wie z.B. Vorlesen, Turnen usw. vorhanden Mithilfe in Küche möglich Folgendes möchte ich gerne tun: 8. Pflege und Betreuung Pflege im Krankheitsfall möglich Verbleib im Heim bei zunehmender Pflegebedürftigkeit möglich (bis zum Tod) Verbleib im eigenen Zimmer bei zunehmender Pflegebedürftigkeit möglich Ausgebildetes Pflege- und Betreuungspersonal angestellt Anwendung ergänzender Heilmethoden (Wickel, Kräutertee usw.) auf Wunsch möglich Freie Arztwahl Mithilfe von Angehörigen bei der Betreuung/Pflege möglich 11 4. Wahl eines Heimes Sie haben Ihre Wünsche aufgelistet. Nun gilt es ein Heim zu finden, das Ihren Erwartungen möglichst entspricht. Kompromisse sind sicher nötig, da es kaum ein Heim geben wird, das alle Ihre Bedürfnisse erfüllen kann. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich in mehreren, Ihnen entsprechenden Institutionen anmelden. Sie können nicht davon ausgehen, dass es in Ihrem «Wunschheim» gerade einen freien Platz hat, wenn Sie einen benötigen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bedürfnisse mit dem Angebot der einzelnen Institutionen unverbindlich zu vergleichen und diese näher kennen zu lernen. – Offener Mittagstisch – Öffentliche Cafeteria – Öffentliche Veranstaltungen im Heim – Unterlagen des Heimes: Jahresberichte, Prospekte, Hausordnung Leitbild / Philosophie (gibt es einen Heimrat, ein Mitbestimmungsrecht für Bewoh nerinnen und Bewohner) – Webseite – Kontakt mit Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern und deren Angehörigen – Unverbindliche Gespräche mit Heimleitung / Pflegepersonal – Ferienaufenthalt – Schnuppern (einige Heime bieten Schnupperaufenthalte) – Tagesaufenthalt usw. Vor der Anmeldung ist es wichtig mit der Heimleitung / Pflegeleitung ein Gespräch zu führen. Es ist auch möglich, sich von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen. – Offene Fragen klären. Eventuell sogar die Checkliste mitnehmen und die verschiedenen Punkte durchgehen – Information über Tagesablauf – Heim / Zimmer zeigen lassen – Weiteres Vorgehen klären, Anmeldeformalitäten, Wartefrist, Ablauf beim Eintritt usw. Überstürzen Sie nichts, lassen Sie sich bei dieser so wichtigen Entscheidung nicht drängen! 12 Vertrag Vor dem Eintritt in ein Heim empfiehlt es sich einen Vertrag abzuschliessen. In diesem Vertrag sollten mindestens folgende Punkte geregelt sein: Zimmer / Wohnung – Offener Mittagstisch – Welches Zimmer steht zur Verfügung (Zimmer-Nr. oder Beschreibung) – Wird ein eigener Schlüssel abgegeben – Wird das Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet – Welche sanitären Einrichtungen stehen zur Verfügung – In welchem Fall kommt ein Zimmerwechsel in Frage Preis / Tarif Meist wird unterschieden zwischen einer Grundtaxe (Hotellerie und Betreuung) und der Pflege Pauschale (abgestuft je nach Pflegebedarf). Die Höhe der Pflegepauschale ist abhängig vom Pflegebedarf. Dieser wird mit einem kantonal zugelassenen Instrument erfasst. Diese Pauschale wird durch die Krankenversicherung übernommen, sofern das Heim auf der kantonalen Pflegeheimliste steht. Folgende Punkte sind zu klären: – Welche Leistungen sind in der Grundtaxe inbegriffen, welche werden zusätzlich verrechnet (z.B. Material, Getränke, Wäsche, TV usw.) – Gibt es Zuschläge für bestimmte Zimmer – Welche Leistungen sind in der Pflegepauschale enthalten – Wird die Hilflosenentschädigung durch das Heim bezogen – Liegen die Kosten im Bereich der Ergänzungsleistungslimiten – Werden Vorauszahlungen oder Depotgebühren verlangt Kündigung Der Vertrag ist von beiden Seiten kündbar. Beachten Sie die festgelegten Fristen und Bedingungen (z.B. zunehmende Pflegebedürftigkeit als Kündigungsgrund von Seite des Heimes). Es lohnt sich, Verträge und Preise von mehreren Heimen vor dem Eintritt zu vergleichen und mit einer Fachperson zu besprechen. 13 5. Finanzierung des Heimaufenthaltes Im Kanton Bern haben Sie Anrecht auf einen Platz in einem öffentlichen Heim, auch wenn Sie nicht die ganzen Heimkosten selber bezahlen können. In diesem Falle können Sie Ergänzungsleistungen beanspruchen, darauf haben Sie Rechtsanspruch. Sie müssen jedoch bereit sein, Ihre Einkommensund Vermögensverhältnisse offen darzulegen. Antragsformulare erhalten Sie bei den Heimen oder bei der Gemeindeausgleichskasse. Privatheime Treten Sie in ein Privatheim ein, muss sorgfältig geklärt werden, wie der Aufenthalt finanziert werden kann. In Härtefällen leisten verschiedene Gemeinden Beiträge nach Dekret (z.B. wenn kein Platz in öffentlichen Alterseinrichtungen verfügbar ist). Leistungen der Krankenkassen Die Kassen übernehmen die kantonal festgelegte Pflegepauschale. Ebenfalls die Leistungen für Arzt, Therapie, Medikamente usw. Zum Teil werden diese Leistungen mit der Pflegepauschale abgegolten (je nach Art des durch das Heim mit der Kasse abgeschlossenen Vertrages). Hilflosenentschädigung Die Hilflosenentschädigung ist eine Zusatzleistung zur AHV und wird, unabhängig vom Vermögen, ausgerichtet. Sie kann für Personen beantragt werden, die zu Hause oder in einer Institution betreut werden und intensive Pflege benötigen. Für den Antrag muss die Hilflosigkeit bereits ein Jahr bestehen. Die Auszahlung erfolgt mit der AHV-Rente. 14 6. Ärztliche Betreuung Die Institution ist verpflichtet, einen Heimarzt zu bezeichnen. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben das Recht, ihren Arzt selber zu wählen (Heimverordnung des Kantons Bern). Sie können z.B. die Weiterbetreuung durch ihren Hausarzt wählen. Dieser ist dann auch zuständig für das Unterzeichnen von Kostgeldausweis / Einstufung der Pflegebedürftigkeit (hat Einfluss auf den Pflegetarif). Empfehlung: Halten Sie Ihre Wünsche in einer Patientenverfügung fest und deponieren Sie diese beim Arzt und bei Angehörigen. 7. Auftauchende Probleme im Heim Gestalten Sie Ihren Alltag aktiv mit, bringen Sie Wünsche und Kritik an. Diskutieren Sie Anregungen und Änderungsvorschläge mit den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern und den zuständigen Personen. Bei Problemen lohnt sich oft ein Gespräch. Wenden Sie sich z.B. an: – Angehörige, Vertrauensperson – Pflegepersonal / Heimleitung – Ihren Arzt – Heimkommission / Stiftungsrat – Beratungsstellen (Pro Senectute, Alzheimervereinigung usw.) – Patientenorganisation – Ombudsstelle für Altersfragen – Geschäftsstelle VBA (Finanzierung, Konflikte bei Einstufung Pflege) Als Heimbewohnerin oder Heimbewohner haben Sie ein Recht darauf, dass Sie – In Ihrer Persönlichkeit respektiert werden – Ihre Autonomie wahrgenommen wird – Ihre Wünsche und Bedürfnisse ernst genommen werden Sie haben das Recht, sich zu beschweren. Die Aufsicht der Heime obliegt der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Erkundigen Sie sich bei den Beratungsstellen oder direkt bei der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion (Adressen Seite 18). 15 8. Tipps für Angehörige Es empfiehlt sich, frühzeitig über das eigene Älterwerden nachzudenken und mit dem Partner / der Partnerin oder den betagten Eltern über Vorstellungen und Wünsche im Krankheits- bzw. Pflegefall offen zu sprechen. Die Auseinandersetzung in einer noch unbelasteten Atmosphäre ermöglicht es dem betagten Menschen, seine Bedürfnisse zu formulieren und im Sinne einer Mitbestimmung mit den Angehörigen abzusprechen, wer die allenfalls benötigten Hilfeleistungen abdecken soll (siehe Kapitel 3 – verschiedene Angebote). Viele ältere Menschen können leider nicht mehr selber entscheiden, welches Heim für sie das richtige ist. Vor allem, wenn sie an einer Demenz leiden, sind sie nicht mehr in der Lage abzuschätzen, dass eine Betreuung zu Hause nicht mehr möglich ist und ein Heimeintritt notwendig wird. Somit fällt Ihren Angehörigen die Aufgabe zu, diese schwerwiegende Entscheidung zu treffen und einen geeigneten Wohnort für Sie zu finden. Grundsätzlich kann für die Abklärung der individuellen Bedürfnisse die Checkliste in dieser Broschüre benutzt werden. Es ist aber wichtig, die betroffene Person miteinzubeziehen. Auch nach dem Heimeintritt ist es wichtig, dass Angehörige Mitverantwortung tragen. Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit Pflege- und Betreuungspersonen aufzunehmen und Fragen zu stellen. Nehmen Sie Äusserungen Ihres Angehörigen ernst. Falls Probleme auftauchen, kann ein Gespräch mit einer neutralen Person (Beratungsstellen usw.) weiterhelfen. 9. Alzheimer- und andere Demenzkranke Bei der Unterbringung von demenzkranken Menschen müssen zusätzliche Fragen bei der Heimabklärung geklärt werden: Lebensraum / Umgebung – Leben die Menschen in kleinen Wohngruppen und in überschaubaren Wohneinheiten – Sind die Grundrisse einfach (keine verwinkelten Gänge, in denen sich die Menschen verirren) 16 – Sind Orientierungshilfen angebracht (Kalender, Zimmertüre, WC-Türe, Farben, usw.) – Sind die Räumlichkeiten gemütlich, vermitteln Sie Geborgenheit und Sicherheit – Sind Rückzugsmöglichkeiten vorhanden, ist die Intimsphäre gewahrt – Entspricht die Einrichtung / Grösse des Zimmers den früheren Gewohnheiten oder kann es so gestaltet werden – Ermöglicht und erlaubt der Lebensraum / die Umgebung den Bewegungs- drang, das Herumwandern – Sind die Sicherheitsvorkehrungen individuell abgesprochen und angepasst Betreuung – Verfügt das Personal über spezielle Kenntnisse betreffend der Betreuung von demenzkranken Menschen (Weiterbildungsangebot) – Steht genügend Personal zur Verfügung – Ist das Personal freundlich zu den Patienten und zu Ihnen – Ist die medizinische Grundversorgung gesichert – Wird ein individueller Betreuungs- und Pflegeplan erstellt und regelmässig überprüft und angepasst (individuell strukturierter Tagesablauf, der den Fähigkeiten und Neigungen des Erkrankten angemessene Tätigkeit ermöglicht und seine gewohnte Lebensweise berücksichtigt) – Machen die Bewohner einen entspannten und zufriedenen Eindruck – Sind sie aktiv und beschäftigt, scheinen sie wach – Ist die Atmosphäre heimelig, der Umgangston ruhig, die Sprache klar – Wird dem Patienten mit Würde und Respekt begegnet Situation der Angehörigen – Ist eine Zusammenarbeit mit der Heimleitung / dem Personal möglich oder sogar erwünscht – Erhalten Sie Einblick in den individuellen Betreuungs- und Pflegeplan, werden Sie bei der Planung einbezogen, ist Ihr Wissen gefragt – Finden regelmässige Teamsitzungen statt, zu denen Sie eingeladen werden – Ist ein offener Austausch / Kommunikation zwischen Heimverwaltung / Personal und Familienmitgliedern möglich 17 10. Beratungsstellen / Adressen – Pro Senectute Kanton Bern: Geschäftsstelle, Bolligenstrasse 94, 3065 Bolligen Tel. 031 924 11 00, Fax 031 924 11 01, www.be.pro-senectute.ch (Regionale Beratungsstellen siehe Rückseite) – Haus für Pflege Bern: Tiefenaustrasse 110, 3004 Bern, Tel. 031 300 38 00, Fax 031 300 38 01, www.hausfuerpflege.ch – Schweizerische Alzheimervereinigung, Sektion Bern: Kornhausplatz 7, 3011 Bern, Tel. und Fax 031 312 04 10, www.alz.ch – Schweizerische Patienten- und Versicherten-Organisation (SPO): Beratungsstelle Bern, Eigerplatz 12, 3007 Bern Tel. 031 372 13 11, Fax 031 372 13 16, www.spo.ch – Bernische Ombudsstelle für Alters- und Heimfragen: Casinoplatz 8, 3011 Bern, Tel. 031 326 38 28, Fax 031 326 38 48 – Schweizerischer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) Sektion Bern: Monbijoustrasse 30, 3011 Bern, Tel. 031 380 54 64, Fax 031 380 54 74, www.sbk-be.ch – Schweizerischer Berufs- und Fachverband der Geriatrie-, Rehabilitation- und Langzeitpflege (SBGRL), Sektion Bern: Hopfenweg 21, 3007 Bern, Tel. 031 370 21 60, Fax 031 370 21 61, www.sbgrl.ch – Verband Berner Pflege und Betreuungszentren (VBB): Geschäftsstelle, Schlossweg 12, 3132 Riggisberg, Tel. 031 809 25 53, Fax 031 809 05 35 – Spitex-Verband des Kantons Bern: Geschäftsstelle, Zähringerstrasse 15, 3012 Bern, Tel. 031 300 51 51, Fax 031 300 51 50 (Spitexorganisation der Gemeinde siehe Telefonbuch), www.spitexbe.ch – Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Alters- und Behindertenamt, Rathausplatz 1, 3011 Bern Tel. 031 633 42 83, Fax 031 633 40 19, ww.gef.ch Beratung erhalten Sie auch bei den Sozialdiensten der Gemeinden und Kirchgemeinden. Zudem finden Sie Hinweise auf weitere Beratungsstellen in den Amtsblättern. 18 11. Literaturhinweise «Ich ziehe ins Altersheim» , «Ein Heim für Ihre Lieben?» «Wissenswertes zum Testament» Pro Senectute Schweiz, Geschäfts- und Fachstelle, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 283 89 89, www.pro-senectute.ch «Anordnungen für den Todesfall» Pro Senectute Kanton Bern, Geschäftsstelle, Postfach 488, 3065 Bolligen-Station, Tel. 031 924 11 00, www.be.pro-senectute.ch «Patientenverfügung», «Patienten ABC» Schweizerische Patientenorganisation, Bern, Eigerplatz 12, 3007 Bern Tel. 031 372 13 11, www.spo.ch «Qualitätsnormen für die Pflege und Begleitung von alten Menschen», «Ethische Grundsätze für die Pflege» Schweizerischer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Geschäftsstelle, Choisystrasse 1, 3001 Bern, Tel. 031 388 36 36, www.sbk.ch «Wohnen im Alter» Beobachter-Buchverlag, Postfach, 8021 Zürich, www.beobachter.ch Erhältlich direkt beim Verlag, im Buchhandel und in Bibliotheken. «Die Rechte der Patienten» K-Tipp, Postfach 431, 8024 Zürich, www.konsuminfo.ch «Alzheimer…geht uns alle an» , «Alzheimer? Früherkennung ist wichtig», «Alzheimerkranke begleiten» ...und weitere Informationsbroschüren zu Alzheimer: Schweizerische Alzheimervereinigung, Rue des Pêcheurs 8 E, 1400 Yverdon-les-Bains, Tel. 024 426 20 00, www.alz.ch 12. Quellenangabe Broschüren der Pro Senectute Merkblatt Altersheim, Beobachter-Leserservice 19 Unsere Dienstleistungen im Überblick Region Bern Sozialberatung Individuelle Finanzhilfe Treuhanddienst Pro Senectute Geschäfts- und Beratungsstelle Muristrasse 12, Postfach, 3000 Bern 31, 031 359 03 03, Fax 031 359 03 02, e-mail: [email protected] Beratungsstellen Bern-West und Laupen: gleiche Telnr. Rentenverwaltung Region Berner Oberland Steuererklärungsdienst Angehörigengruppen Pro Senectute Berner Oberland: Regionalstelle Thun, Malerweg 2, Postfach, 3601 Thun, 033 226 60 60, Fax 033 226 60 69 e-mail: [email protected] Besuchsdienst Ortsvertretungen Betreute Ferien (Entlastungsdienst) Mahlzeitendienst Reinigungs- und Putzdienst Transportdienst Seeland: Pro Senectute Biel/Bienne-Seeland, Beratungsstelle Lyss, Bahnhofstrasse 22, Postfach 171, 3250 Lyss, 032 384 71 46, Fax 032 384 69 63, e-mail: [email protected] Umzugshilfe Region Emmental-Oberaargau Wohnberatung/Wohnungsanpassung Coiffeur Fusspflege Vermögensberatung Vielfältige Sport- und Bewegungsangebote Interessante Bildungsangebote Seminare zur Vorbereitung auf die Pensionierung/nachberufliche Zukunft Pro Senectute Berner Oberland: Zweigstelle Interlaken, Strandbadstrasse 3, 3800 Interlaken, 033 822 30 14, Fax 033 822 30 78, e-mail: [email protected] Region Biel/Bienne-Seeland Biel/Bienne: Pro Senectute Biel/Bienne-Seeland, Regionalund Beratungsstelle Biel, Unterer Quai 92, Postfach 1263, 2501 Biel/Bienne, 032 328 31 11, Fax 032 328 31 00, e-mail: [email protected] Oberaargau: Pro Senectute Region Emmental-Oberaargau, Regional- und Beratungsstelle Langenthal, Bützbergstrasse 19, 4900 Langenthal, 062 916 80 90, Fax 062 916 80 91 e-mail: [email protected] Burgdorf: Pro Senectute Region Emmental-Oberaargau Beratungsstelle Burgdorf, Bahnhofstrasse 61, 3400 Burgdorf, 034 420 16 50, Fax 034 420 16 55, e-mail: [email protected] Konolfingen: Pro Senectute Region Emmental-Oberaargau Beratungsstelle Konolfingen, Chisenmattweg 12a, 3510 Konolfingen, 031 791 22 85, Fax 031 791 39 85 e-mail: [email protected] Langnau: Pro Senectute Region Emmental-Oberaargau Beratungsstelle Langnau, Burgdorfstrasse 25, 3550 Langnau, 034 402 38 13, Fax 034 402 60 29, e-mail: [email protected] Geschäftsstelle Pro Senectute Kanton Bern Bolligenstrasse 94, Postfach 488, 3065 Bolligen-Station 031 924 11 00, Fax 031 924 11 01 e-mail: [email protected], www.be.pro-senectute.ch