Rund um den Heimeintritt - Pro Senectute Kanton Bern

Transcrição

Rund um den Heimeintritt - Pro Senectute Kanton Bern
Rund um den Heimeintritt
Broschüre für ältere Menschen und ihre Angehörigen
Herausgeber
Haus der Pflege
Schweizerischer Berufsverband der
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK)
Sektion Bern
Pro Senectute Kanton Bern
Schweizerische Alzheimervereinigung
Sektion Bern
Grafik: tasy graphics, Bern, www.tasty.ch
Druck: Geiger AG Bern, Druckerei und Verlag
Copyright: Herausgeber
1. Auflage: 30 000 Ex.
2. überarbeitete Auflage 11 / 2005: 20 000 Ex.
Bezugsquelle
Pro Senectute Kanton Bern, Geschäftsstelle, Postfach 488,
3065 Bolligen-Station, Telefon 031 924 11 00, Fax 031 924 11 01
E-Mail: [email protected], www.be.pro-senectute.ch
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorwort .............................................................................................5
2.
Verschiedene Angebote ......................................................................6
3.
Checkliste: Bedürfnisse abklären . ......................................................7
4.
Wahl eines Heimes .......................................................................... 12
5.
Finanzierung des Heimaufenthaltes ................................................... 14
6.
Ärztliche Betreuung . ........................................................................ 15
7.
Auftauchende Probleme im Heim ...................................................... 15
8.
Tipps für Angehörige ........................................................................ 16
9.
Alzheimer- und andere Demenzkranke ........................................ 16 /17
10.
Beratungsstellen / Adressen ............................................................. 18
11.
Literaturhinweise ............................................................................. 19
12.
Quellenangabe . ............................................................................... 19
Autorinnen:
Doris Klossner
Steffisburg
dipl. Case Managerin
Ruth Ritter-Rauch
Burgdorf
dipl. Gerontologin SAG
Hedy Wenger
Wimmis
Sozialarbeiterin
Dank
Wir danken der BEBK|BCBE ganz herzlich für ihre finanzielle Unterstützung.
Neue Lebensphase –
die BEKB | BCBE begleitet Sie
Wünsche und Anliegen ändern sich in jedem Lebensabschnitt.
Die BEKB | BCBE begleitet ihre Kundinnen und Kunden
in allen Lebensphasen. Wir klären mit Ihnen im persönlichen
Gespräch Ihre Bedürfnisse und Ziele ab und begleiten Sie im
Finden von konkreten Lösungen. Mit über 90 Niederlassungen
und Bankstellen sind wir ganz in Ihrer Nähe. Für eine persönliche Beratung kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause.
BEKB | BCBE
Bundesplatz 8
3001 Bern
Telefon 031 666 11 11
www.bekb.ch
1. Vorwort
Sie freuen sich zu Hause in den eigenen vier Wänden leben zu können. Sie
geniessen es keine beruflichen Verpflichtungen mehr zu haben und die Zeit
selber einteilen zu können. Bei bester Gesundheit älter werden zu können ist
richtig schön.
Vielleicht wird das aber nicht immer so sein. Es ist möglich, dass sich plötzlich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und Sie auf Hilfe und Pflege von
Dritten angewiesen sind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit
einer solchen, möglichen neuen Lebenssituation auseinandersetzen und mit
Ihren Angehörigen über Ihre Wünsche und Vorstellungen, in einer allfälligen
Krankheits- und Pflegesituation, offen sprechen. So können Sie Ihr Recht auf
Selbstbestimmung auch wahrnehmen.
Ein Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim ist ein sehr einschneidender Schritt
im Leben eines Menschen. Sie müssen Ihre eigenen vier Wände verlassen und
sich von vielen Dingen, welche sich über all die Jahre angesammelt haben
und Ihnen lieb geworden sind, Abschied nehmen. Ein Schritt also, den es sich
lohnt gut vorzubereiten und sich das zukünftige Heim sorgfältig auszusuchen.
Die Angebote der verschiedenen Alters- und Pflegeheime sind sehr unterschiedlich, und die für Sie richtige Wahl ist nicht immer leicht. Besonders weil
nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, welche Pflege- und Betreuungsqualität zu erwarten ist. Es gibt bei diesen Institutionen keine «Sterne» wie bei
den Hotels!
Die Broschüre «Rund um den Heimeintritt» gibt Ihnen die Möglichkeit, sich
eigene Vorstellungen und Wünsche zu machen und Fragen rund um den
Heimeintritt zu klären.
Die Autorinnen sind Praktikerinnen. Sie wissen, wie anspruchsvoll es ist, an
alles zu denken und das «richtige» Heim zu finden. Diese Broschüre will
helfen, den schwierigen Schritt gut vorzubereiten.
Im Hinblick auf die zweite Auflage wurde die Broschüre überarbeitet und auf
den neusten Stand gebracht. Es gilt zu beachten, dass sich die Broschüre vor
allem auf die Verhältnisse und Regelungen im Kanton Bern bezieht.
Marcel Schenk, Geschäftsleiter
Pro Senectute Kanton Bern
5
2. verschiedene Angebote
Falls Sie im Alltag auf Hilfe angewiesen sind, stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten offen. Beratung und Information erhalten Sie bei den Spitex-Organisationen, Beratungsstellen (Verzeichnis Seite 18) usw.
Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten
Pflege durch Familienangehörige
Hier lohnt es sich, genaue Abmachungen zu treffen:
– Entschädigung für Kost, Logis, Betreuung und Pflege (Musterpflegeverträge
sind bei allen Pro Senectute Regional- und Beratungsstellen erhältlich)
– Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige, z.B.: Spitexdienste, Tageszentren,
Temporäraufenthalte / Ferienbetten usw.
Spitexdienste
Es gibt, je nach Gemeinde, verschiedene Angebote: Haushilfe, Hauspflege,
Gemeindekrankenpflege, Nachtwachen usw. (Die Adressen finden Sie im
Telefonbuch oder im amtlichen Mitteilungsblatt). Erkundigen Sie sich zudem
bei Ihrer Krankenkasse über die möglichen Leistungen.
Beachten Sie allfällige Unterschiede betreffend Preis und Dienstleistung
zwischen öffentlichen und privaten Anbietern.
Stationäre Angebote
(Altersheime, Pflegeheime, Langzeitabteilungen von Spitälern usw.). Es gibt
zahlreiche Angebote mit sehr unterschiedlichen Dienstleistungen, deshalb
lohnt sich eine gute Abklärung und ein Vergleich. Die folgende Checkliste
möchte dazu Anregung und Hilfe bieten (Seite 7).
Weitere Möglichkeiten
– Alterswohnungen, Wohngemeinschaften
– Tageszentrum, offener Mittagstisch, Mahlzeitendienst
– Vorübergehender Aufenthalt in einer stationären Einrichtung /
Ferienaufenthalt (z.B. Haus für Pflege, Bern)
– Notruf-System usw.
6
3. Checkliste: Bedürfnisse abklären
Sie haben die Möglichkeit, sich auf Grund der nachfolgenden Liste über Ihre
Wünsche und Bedürfnisse, in Bezug auf ein Alters- oder Pflegeheim, Gedanken zu machen.
Weniger wichtig
wichtig
Kreuzen Sie jeweils das für Sie Zutreffende an.
Sehr wichtig
In den leeren Feldern können Sie Ergänzungen anbringen.
1. Lage
Nähe zum momentanen Wohnort
Nähe zu Angehörigen / Bekannten
Zentral gelegen
Ausserhalb Zentrum
Ruhig
Erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Garten / Park (zugänglich)
2. Heimtyp
Kleines Heim
Grosses Heim
Öffentliches Heim
Privates Heim
7
3. Heimeinrichtung:
Rollstuhlgängig
Lift
Gemeinsamer Balkon / Terrasse
Gemeinsame Aufenthaltsräume
Fernsehraum
Bibliothek
Waschküche zur freien Benützung
Öffentliche Cafeteria
Rauchen in öffentlichen Räumen erlaubt
Nichtraucherecken
Eigener Kelleranteil
Heimeigene Tiere
Gästezimmer (z.B. Besuch von Angehörigen)
Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung öffentlicher Räume
4. Wohnung / Zimmer / Einrichtung
Einzelzimmer
Wohnmöglichkeit für Paare
2-Zimmer-Wohnung
Eigener Hausschlüssel
8
Weniger wichtig
wichtig
Sehr wichtig
Kreuzen Sie jeweils das für Sie Zutreffende an.
Weniger wichtig
wichtig
Sehr wichtig
Kreuzen Sie jeweils das für Sie Zutreffende an.
Zimmer / Wohnung von innen abschliessbar
Eigener Balkon
Einrichtung selber bestimmen
Mitbringen eigener Möbel
Mitbringen des eigenen Bettes
Mitbringen des eigenen Bettinhaltes: Duvet / Anzüge
Mitbringen eigener Pflanzen
Aufhängen von Bildern / Uhr erlaubt
Eigene Kochgelegenheit
Toilette und Lavabo im Zimmer
Eigenes Badezimmer (Dusche oder Bad)
Rauchen im Zimmer erlaubt
Eigene Haustiere erlaubt
Zimmer selber aufräumen und putzen möglich
Handwäsche selber besorgen möglich
Telefon im Zimmer
Fernsehanschluss
Radioempfang
Notruf vorhanden
Folgendes möchte ich unbedingt mitbringen:
9
5. Dienstleistungen
Auswahl aus mindestens 2 Menüs bei jeder Mahlzeit
Individuelle Wünsche möglich
Diät (z.B. Diabetes) möglich
Vegetarische Menüs im Angebot
Frühstückbuffet
Tischplatz frei wählbar
Essen im Zimmer möglich
Flexible Essenszeit
Getränke frei wählbar
Keine Einschränkung der Besuchszeit
Coiffeur
Pedicure
Wäschebesorgung durch Heim
Zimmerreinigung durch Personal
Zimmerwechsel nur mit Einwilligung des/der Bewohners/-in
6. Angebote
Veranstaltungen mit Angehörigen
Öffentliche Veranstaltungen im Heim
Gottesdienste im Heim
10
Weniger wichtig
wichtig
Sehr wichtig
Kreuzen Sie jeweils das für Sie Zutreffende an.
Weniger wichtig
wichtig
Sehr wichtig
Kreuzen Sie jeweils das für Sie Zutreffende an.
Seelsorgerische Betreuung
Ausüben der eigenen Religion/Kultur möglich
7. Aktivitäten
Ausüben der eigenen Hobbies möglich
Angebote wie z.B. Vorlesen, Turnen usw. vorhanden
Mithilfe in Küche möglich
Folgendes möchte ich gerne tun:
8. Pflege und Betreuung
Pflege im Krankheitsfall möglich
Verbleib im Heim bei zunehmender Pflegebedürftigkeit
möglich (bis zum Tod)
Verbleib im eigenen Zimmer bei zunehmender Pflegebedürftigkeit möglich
Ausgebildetes Pflege- und Betreuungspersonal angestellt
Anwendung ergänzender Heilmethoden (Wickel,
Kräutertee usw.) auf Wunsch möglich
Freie Arztwahl
Mithilfe von Angehörigen bei der Betreuung/Pflege möglich
11
4. Wahl eines Heimes
Sie haben Ihre Wünsche aufgelistet. Nun gilt es ein Heim zu finden, das
Ihren Erwartungen möglichst entspricht. Kompromisse sind sicher nötig, da
es kaum ein Heim geben wird, das alle Ihre Bedürfnisse erfüllen kann. Dabei
ist es wichtig, dass Sie sich in mehreren, Ihnen entsprechenden Institutionen
anmelden. Sie können nicht davon ausgehen, dass es in Ihrem «Wunschheim»
gerade einen freien Platz hat, wenn Sie einen benötigen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bedürfnisse mit dem Angebot der einzelnen
Institutionen unverbindlich zu vergleichen und diese näher kennen zu lernen.
– Offener Mittagstisch
– Öffentliche Cafeteria
– Öffentliche Veranstaltungen im Heim
– Unterlagen des Heimes: Jahresberichte, Prospekte, Hausordnung Leitbild /
Philosophie (gibt es einen Heimrat, ein Mitbestimmungsrecht für Bewoh nerinnen und Bewohner)
– Webseite
– Kontakt mit Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern und deren Angehörigen
– Unverbindliche Gespräche mit Heimleitung / Pflegepersonal
– Ferienaufenthalt
– Schnuppern (einige Heime bieten Schnupperaufenthalte)
– Tagesaufenthalt usw.
Vor der Anmeldung ist es wichtig mit der Heimleitung / Pflegeleitung ein
Gespräch zu führen. Es ist auch möglich, sich von einer Vertrauensperson
begleiten zu lassen.
– Offene Fragen klären. Eventuell sogar die Checkliste mitnehmen und die
verschiedenen Punkte durchgehen
– Information über Tagesablauf
– Heim / Zimmer zeigen lassen
– Weiteres Vorgehen klären, Anmeldeformalitäten, Wartefrist, Ablauf beim Eintritt usw.
Überstürzen Sie nichts, lassen Sie sich bei dieser so wichtigen Entscheidung
nicht drängen!
12
Vertrag
Vor dem Eintritt in ein Heim empfiehlt es sich einen Vertrag abzuschliessen.
In diesem Vertrag sollten mindestens folgende Punkte geregelt sein:
Zimmer / Wohnung
– Offener Mittagstisch
– Welches Zimmer steht zur Verfügung (Zimmer-Nr. oder Beschreibung)
– Wird ein eigener Schlüssel abgegeben
– Wird das Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet
– Welche sanitären Einrichtungen stehen zur Verfügung
– In welchem Fall kommt ein Zimmerwechsel in Frage
Preis / Tarif
Meist wird unterschieden zwischen einer Grundtaxe (Hotellerie und Betreuung) und der Pflege Pauschale (abgestuft je nach Pflegebedarf). Die Höhe der
Pflegepauschale ist abhängig vom Pflegebedarf. Dieser wird mit einem kantonal
zugelassenen Instrument erfasst. Diese Pauschale wird durch die Krankenversicherung übernommen, sofern das Heim auf der kantonalen Pflegeheimliste
steht. Folgende Punkte sind zu klären:
– Welche Leistungen sind in der Grundtaxe inbegriffen, welche werden
zusätzlich verrechnet (z.B. Material, Getränke, Wäsche, TV usw.)
– Gibt es Zuschläge für bestimmte Zimmer
– Welche Leistungen sind in der Pflegepauschale enthalten
– Wird die Hilflosenentschädigung durch das Heim bezogen
– Liegen die Kosten im Bereich der Ergänzungsleistungslimiten
– Werden Vorauszahlungen oder Depotgebühren verlangt
Kündigung
Der Vertrag ist von beiden Seiten kündbar. Beachten Sie die festgelegten
Fristen und Bedingungen (z.B. zunehmende Pflegebedürftigkeit als Kündigungsgrund von Seite des Heimes).
Es lohnt sich, Verträge und Preise von mehreren Heimen vor dem Eintritt zu
vergleichen und mit einer Fachperson zu besprechen.
13
5. Finanzierung des Heimaufenthaltes
Im Kanton Bern haben Sie Anrecht auf einen Platz in einem öffentlichen
Heim, auch wenn Sie nicht die ganzen Heimkosten selber bezahlen können.
In diesem Falle können Sie Ergänzungsleistungen beanspruchen, darauf
haben Sie Rechtsanspruch. Sie müssen jedoch bereit sein, Ihre Einkommensund Vermögensverhältnisse offen darzulegen. Antragsformulare erhalten Sie
bei den Heimen oder bei der Gemeindeausgleichskasse.
Privatheime
Treten Sie in ein Privatheim ein, muss sorgfältig geklärt werden, wie der Aufenthalt finanziert werden kann. In Härtefällen leisten verschiedene Gemeinden
Beiträge nach Dekret (z.B. wenn kein Platz in öffentlichen Alterseinrichtungen
verfügbar ist).
Leistungen der Krankenkassen
Die Kassen übernehmen die kantonal festgelegte Pflegepauschale. Ebenfalls
die Leistungen für Arzt, Therapie, Medikamente usw. Zum Teil werden diese
Leistungen mit der Pflegepauschale abgegolten (je nach Art des durch das
Heim mit der Kasse abgeschlossenen Vertrages).
Hilflosenentschädigung
Die Hilflosenentschädigung ist eine Zusatzleistung zur AHV und wird, unabhängig vom Vermögen, ausgerichtet. Sie kann für Personen beantragt werden,
die zu Hause oder in einer Institution betreut werden und intensive Pflege
benötigen. Für den Antrag muss die Hilflosigkeit bereits ein Jahr bestehen.
Die Auszahlung erfolgt mit der AHV-Rente.
14
6. Ärztliche Betreuung
Die Institution ist verpflichtet, einen Heimarzt zu bezeichnen. Die Bewohnerinnen
und Bewohner haben das Recht, ihren Arzt selber zu wählen (Heimverordnung
des Kantons Bern). Sie können z.B. die Weiterbetreuung durch ihren Hausarzt
wählen. Dieser ist dann auch zuständig für das Unterzeichnen von Kostgeldausweis / Einstufung der Pflegebedürftigkeit (hat Einfluss auf den Pflegetarif).
Empfehlung: Halten Sie Ihre Wünsche in einer Patientenverfügung fest und
deponieren Sie diese beim Arzt und bei Angehörigen.
7. Auftauchende Probleme im Heim
Gestalten Sie Ihren Alltag aktiv mit, bringen Sie Wünsche und Kritik an. Diskutieren Sie Anregungen und Änderungsvorschläge mit den Mitbewohnerinnen
und Mitbewohnern und den zuständigen Personen. Bei Problemen lohnt sich
oft ein Gespräch. Wenden Sie sich z.B. an:
– Angehörige, Vertrauensperson
– Pflegepersonal / Heimleitung
– Ihren Arzt
– Heimkommission / Stiftungsrat
– Beratungsstellen (Pro Senectute, Alzheimervereinigung usw.)
– Patientenorganisation
– Ombudsstelle für Altersfragen
– Geschäftsstelle VBA (Finanzierung, Konflikte bei Einstufung Pflege)
Als Heimbewohnerin oder Heimbewohner haben Sie ein Recht darauf, dass Sie
– In Ihrer Persönlichkeit respektiert werden
– Ihre Autonomie wahrgenommen wird
– Ihre Wünsche und Bedürfnisse ernst genommen werden
Sie haben das Recht, sich zu beschweren. Die Aufsicht der Heime obliegt der
kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Erkundigen Sie sich bei den
Beratungsstellen oder direkt bei der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion (Adressen Seite 18).
15
8. Tipps für Angehörige
Es empfiehlt sich, frühzeitig über das eigene Älterwerden nachzudenken und
mit dem Partner / der Partnerin oder den betagten Eltern über Vorstellungen
und Wünsche im Krankheits- bzw. Pflegefall offen zu sprechen. Die Auseinandersetzung in einer noch unbelasteten Atmosphäre ermöglicht es dem betagten Menschen, seine Bedürfnisse zu formulieren und im Sinne einer Mitbestimmung mit den Angehörigen abzusprechen, wer die allenfalls benötigten
Hilfeleistungen abdecken soll (siehe Kapitel 3 – verschiedene Angebote).
Viele ältere Menschen können leider nicht mehr selber entscheiden, welches
Heim für sie das richtige ist. Vor allem, wenn sie an einer Demenz leiden, sind
sie nicht mehr in der Lage abzuschätzen, dass eine Betreuung zu Hause nicht
mehr möglich ist und ein Heimeintritt notwendig wird. Somit fällt Ihren Angehörigen die Aufgabe zu, diese schwerwiegende Entscheidung zu treffen und
einen geeigneten Wohnort für Sie zu finden.
Grundsätzlich kann für die Abklärung der individuellen Bedürfnisse die Checkliste in dieser Broschüre benutzt werden. Es ist aber wichtig, die betroffene
Person miteinzubeziehen.
Auch nach dem Heimeintritt ist es wichtig, dass Angehörige Mitverantwortung
tragen. Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit Pflege- und Betreuungspersonen
aufzunehmen und Fragen zu stellen. Nehmen Sie Äusserungen Ihres Angehörigen ernst. Falls Probleme auftauchen, kann ein Gespräch mit einer neutralen
Person (Beratungsstellen usw.) weiterhelfen.
9. Alzheimer- und andere Demenzkranke
Bei der Unterbringung von demenzkranken Menschen müssen zusätzliche
Fragen bei der Heimabklärung geklärt werden:
Lebensraum / Umgebung
– Leben die Menschen in kleinen Wohngruppen und in überschaubaren
Wohneinheiten
– Sind die Grundrisse einfach (keine verwinkelten Gänge, in denen sich
die Menschen verirren)
16
– Sind Orientierungshilfen angebracht (Kalender, Zimmertüre, WC-Türe,
Farben, usw.)
– Sind die Räumlichkeiten gemütlich, vermitteln Sie Geborgenheit und
Sicherheit
– Sind Rückzugsmöglichkeiten vorhanden, ist die Intimsphäre gewahrt
– Entspricht die Einrichtung / Grösse des Zimmers den früheren Gewohnheiten
oder kann es so gestaltet werden
– Ermöglicht und erlaubt der Lebensraum / die Umgebung den Bewegungs-
drang, das Herumwandern
– Sind die Sicherheitsvorkehrungen individuell abgesprochen und angepasst
Betreuung
– Verfügt das Personal über spezielle Kenntnisse betreffend der Betreuung von demenzkranken Menschen (Weiterbildungsangebot)
– Steht genügend Personal zur Verfügung
– Ist das Personal freundlich zu den Patienten und zu Ihnen
– Ist die medizinische Grundversorgung gesichert
– Wird ein individueller Betreuungs- und Pflegeplan erstellt und regelmässig
überprüft und angepasst (individuell strukturierter Tagesablauf, der den
Fähigkeiten und Neigungen des Erkrankten angemessene Tätigkeit ermöglicht
und seine gewohnte Lebensweise berücksichtigt)
– Machen die Bewohner einen entspannten und zufriedenen Eindruck
– Sind sie aktiv und beschäftigt, scheinen sie wach
– Ist die Atmosphäre heimelig, der Umgangston ruhig, die Sprache klar
– Wird dem Patienten mit Würde und Respekt begegnet
Situation der Angehörigen
– Ist eine Zusammenarbeit mit der Heimleitung / dem Personal möglich oder sogar erwünscht
– Erhalten Sie Einblick in den individuellen Betreuungs- und Pflegeplan,
werden Sie bei der Planung einbezogen, ist Ihr Wissen gefragt
– Finden regelmässige Teamsitzungen statt, zu denen Sie eingeladen werden
– Ist ein offener Austausch / Kommunikation zwischen Heimverwaltung /
Personal und Familienmitgliedern möglich
17
10. Beratungsstellen / Adressen
– Pro Senectute Kanton Bern: Geschäftsstelle, Bolligenstrasse 94, 3065 Bolligen
Tel. 031 924 11 00, Fax 031 924 11 01, www.be.pro-senectute.ch
(Regionale Beratungsstellen siehe Rückseite)
– Haus für Pflege Bern: Tiefenaustrasse 110, 3004 Bern, Tel. 031 300 38 00, Fax 031 300 38 01, www.hausfuerpflege.ch
– Schweizerische Alzheimervereinigung, Sektion Bern:
Kornhausplatz 7, 3011 Bern, Tel. und Fax 031 312 04 10, www.alz.ch
– Schweizerische Patienten- und Versicherten-Organisation (SPO):
Beratungsstelle Bern, Eigerplatz 12, 3007 Bern
Tel. 031 372 13 11, Fax 031 372 13 16, www.spo.ch
– Bernische Ombudsstelle für Alters- und Heimfragen:
Casinoplatz 8, 3011 Bern, Tel. 031 326 38 28, Fax 031 326 38 48
– Schweizerischer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) Sektion Bern: Monbijoustrasse 30, 3011 Bern, Tel. 031 380 54 64, Fax 031 380 54 74, www.sbk-be.ch
– Schweizerischer Berufs- und Fachverband der Geriatrie-, Rehabilitation- und Langzeitpflege (SBGRL), Sektion Bern: Hopfenweg 21, 3007 Bern, Tel. 031 370 21 60, Fax 031 370 21 61, www.sbgrl.ch
– Verband Berner Pflege und Betreuungszentren (VBB): Geschäftsstelle, Schlossweg 12, 3132 Riggisberg, Tel. 031 809 25 53, Fax 031 809 05 35
– Spitex-Verband des Kantons Bern: Geschäftsstelle, Zähringerstrasse 15, 3012 Bern, Tel. 031 300 51 51, Fax 031 300 51 50
(Spitexorganisation der Gemeinde siehe Telefonbuch), www.spitexbe.ch
– Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern,
Alters- und Behindertenamt, Rathausplatz 1, 3011 Bern
Tel. 031 633 42 83, Fax 031 633 40 19, ww.gef.ch
Beratung erhalten Sie auch bei den Sozialdiensten der Gemeinden und
Kirchgemeinden. Zudem finden Sie Hinweise auf weitere Beratungsstellen
in den Amtsblättern.
18
11. Literaturhinweise
«Ich ziehe ins Altersheim» , «Ein Heim für Ihre Lieben?»
«Wissenswertes zum Testament»
Pro Senectute Schweiz, Geschäfts- und Fachstelle, Postfach, 8027 Zürich
Tel. 044 283 89 89, www.pro-senectute.ch
«Anordnungen für den Todesfall»
Pro Senectute Kanton Bern, Geschäftsstelle, Postfach 488,
3065 Bolligen-Station, Tel. 031 924 11 00, www.be.pro-senectute.ch
«Patientenverfügung», «Patienten ABC»
Schweizerische Patientenorganisation, Bern, Eigerplatz 12, 3007 Bern
Tel. 031 372 13 11, www.spo.ch
«Qualitätsnormen für die Pflege und Begleitung von alten Menschen»,
«Ethische Grundsätze für die Pflege»
Schweizerischer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner,
Geschäftsstelle, Choisystrasse 1, 3001 Bern, Tel. 031 388 36 36, www.sbk.ch
«Wohnen im Alter»
Beobachter-Buchverlag, Postfach, 8021 Zürich, www.beobachter.ch
Erhältlich direkt beim Verlag, im Buchhandel und in Bibliotheken.
«Die Rechte der Patienten»
K-Tipp, Postfach 431, 8024 Zürich, www.konsuminfo.ch
«Alzheimer…geht uns alle an» , «Alzheimer? Früherkennung ist wichtig», «Alzheimerkranke begleiten» ...und weitere Informationsbroschüren zu Alzheimer:
Schweizerische Alzheimervereinigung, Rue des Pêcheurs 8 E,
1400 Yverdon-les-Bains, Tel. 024 426 20 00, www.alz.ch
12. Quellenangabe
Broschüren der Pro Senectute
Merkblatt Altersheim, Beobachter-Leserservice
19
Unsere Dienstleistungen im Überblick
Region Bern
Sozialberatung
Individuelle Finanzhilfe
Treuhanddienst
Pro Senectute Geschäfts- und Beratungsstelle
Muristrasse 12, Postfach, 3000 Bern 31, 031 359 03 03,
Fax 031 359 03 02, e-mail: [email protected]
Beratungsstellen Bern-West und Laupen: gleiche Telnr.
Rentenverwaltung
Region Berner Oberland
Steuererklärungsdienst
Angehörigengruppen
Pro Senectute Berner Oberland:
Regionalstelle Thun, Malerweg 2, Postfach, 3601 Thun,
033 226 60 60, Fax 033 226 60 69
e-mail: [email protected]
Besuchsdienst
Ortsvertretungen
Betreute Ferien (Entlastungsdienst)
Mahlzeitendienst
Reinigungs- und Putzdienst
Transportdienst
Seeland: Pro Senectute Biel/Bienne-Seeland,
Beratungsstelle Lyss, Bahnhofstrasse 22, Postfach 171,
3250 Lyss, 032 384 71 46, Fax 032 384 69 63,
e-mail: [email protected]
Umzugshilfe
Region Emmental-Oberaargau
Wohnberatung/Wohnungsanpassung
Coiffeur
Fusspflege
Vermögensberatung
Vielfältige Sport- und Bewegungsangebote
Interessante Bildungsangebote
Seminare zur Vorbereitung auf
die Pensionierung/nachberufliche Zukunft
Pro Senectute Berner Oberland: Zweigstelle Interlaken,
Strandbadstrasse 3, 3800 Interlaken, 033 822 30 14,
Fax 033 822 30 78, e-mail: [email protected]
Region Biel/Bienne-Seeland
Biel/Bienne: Pro Senectute Biel/Bienne-Seeland, Regionalund Beratungsstelle Biel, Unterer Quai 92, Postfach 1263,
2501 Biel/Bienne, 032 328 31 11, Fax 032 328 31 00,
e-mail: [email protected]
Oberaargau: Pro Senectute Region Emmental-Oberaargau,
Regional- und Beratungsstelle Langenthal, Bützbergstrasse 19,
4900 Langenthal, 062 916 80 90, Fax 062 916 80 91
e-mail: [email protected]
Burgdorf: Pro Senectute Region Emmental-Oberaargau
Beratungsstelle Burgdorf, Bahnhofstrasse 61, 3400 Burgdorf,
034 420 16 50, Fax 034 420 16 55,
e-mail: [email protected]
Konolfingen: Pro Senectute Region Emmental-Oberaargau
Beratungsstelle Konolfingen,
Chisenmattweg 12a, 3510 Konolfingen,
031 791 22 85, Fax 031 791 39 85
e-mail: [email protected]
Langnau: Pro Senectute Region Emmental-Oberaargau
Beratungsstelle Langnau, Burgdorfstrasse 25, 3550 Langnau,
034 402 38 13, Fax 034 402 60 29,
e-mail: [email protected]
Geschäftsstelle Pro Senectute Kanton Bern
Bolligenstrasse 94, Postfach 488, 3065 Bolligen-Station
031 924 11 00, Fax 031 924 11 01
e-mail: [email protected], www.be.pro-senectute.ch

Documentos relacionados