lohn - DIHA Albanien

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lohn - DIHA Albanien
LOHN- UND LOHNNEBENKOSTEN
ALBANIEN
Albanien (November 2013)
Trotz durchaus wettbewerbsfähiger Löhne schwierige Lage
auf dem Arbeitsmarkt
Tirana/Belgrad (gtai) - Generell steht Albanien für ausgesprochen niedrige Löhne. Arbeitsemigration ist
nach wie vor ein Thema. Die Suche nach Fachkräften im produzierenden Bereich gestaltet sich vor Ort
als ausgesprochen schwierig. Um eine angemessene Aus- und Fortbildung muss sich überwiegend der
Arbeitgeber kümmern. Demgegenüber gilt es als problemlos, qualifiziertes Personal für „white
collar“-Tätigkeiten zu finden. Gute Fremdsprachenkenntnisse sind eher die Regel als die Ausnahme.
Allgemeines zum Arbeitsmarkt
Trotz einer im regionalen Vergleich recht niedrigen offiziellen Arbeitslosenquote gilt die Lage auf
dem albanischen Arbeitsmarkt als schwierig. Die Landwirtschaft ist mit ihrer durch Familienbetriebe bestimmten Struktur nach wie vor der mit Abstand wichtigste Arbeitgeber im Land. Die verarbeitende Industrie ist relativ schwach entwickelt. Beschäftigungsverhältnisse innerhalb des öffentlichen Sektors gelten aufgrund der vergleichsweise guten Bezahlung als erstrebenswert. Ein Unterkommen dort ist häufig jedoch nur durch Beziehungen auf politischer und/oder familiärer Ebene
möglich. Bis auf einige wenige Ausnahmen vornehmlich im Bergbau und in ausgewählten Sparten
des Dienstleistungssektors sind gut bezahlte Jobs in der Privatwirtschaft ausgesprochen rar.
Angesichts beständig steigender Lebenshaltungskosten und eines insgesamt recht niedrigen
Lohnniveaus, das ausgehend von der verhaltenen Entwicklung der Gesamtwirtschaft auch keine
großen Sprünge erhoffen lässt, ist die Arbeitsemigration weiterhin weit verbreitet. Die Überweisungen von Angehörigen aus dem Ausland bilden für viele albanische Familien häufig die wichtigste Einkommensquelle, um einen angemessenen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Zwar ist dem Land durch die Auswanderung bisher noch kein ernsthaftes Problem erwachsen.
Experten halten es jedoch für nicht unwahrscheinlich, dass sich eine weiter anhaltende Arbeitsmigration mittel- bis langfristig spürbar negativ auf die Verfügbarkeit von Arbeitskräften niederschlagen könnte. Die Arbeitskräftebasis wird durch die Abwanderung durchaus substanziell geschmälert.
Allein die offizielle Einwohnerzahl sank nach Angaben des albanischen Statistikamtes Instat (Instituti i Statistikes) zwischen 2008 und 2013 um immerhin knapp 5% von 2,93 Mio. auf 2,79 Mio. - und
dies trotz eines Jahr für Jahr zu verzeichnenden deutlichen Geburtenüberschusses. Gleichzeitig
verringerte sich die dem erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) zuzurechnende Bevölkerungsgruppe im Betrachtungszeitraum sogar um nahezu ein Zehntel. Der Aderlass im Zuge der ungebrochen
populären Suche nach besseren Verdienstmöglichkeiten im Ausland ließ diese Schicht von etwa
2,11 Mio. auf knapp 1,90 Mio. abschmelzen.
Zwar hatten die mit Abstand wichtigsten Ziele für albanische Arbeitsemigranten - Italien und Griechenland - wegen der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischenzeitlich etwas an
Attraktivität verloren. Dies blieb offensichtlich jedoch nur eine vorübergehende Erscheinung.
Mittlerweile weist die Bevölkerungsstatistik für die fragliche Altersgruppe wieder zunehmende
Rückgangsquoten aus, was wieder auf mehr Auswanderer hinweist.
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Albanien (November 2013)
Allgemeine Arbeitsmarktdaten 2012/13
Bevölkerung (in Mio.) 1)
Erwerbspersonen(Bevölkerung älter als 15 und
jünger als 65 Jahre, in Mio.)
Erwerbstätige (in Mio.)
Arbeitslosenquote, offizielle
(in %, nach ILO-Definition) 2)
Analphabetenquote (in %) 3)
Universitätsabschluss (in %) 4)
2,79
1,24
1,07
12,8
2,8
13,7
1) Stand: 1.1.13; 2) Stand: 2. Quartal 2013; 3) Zensus 2011, Altersgruppe 10 Jahre und älter; 4) Stand: 2012, Anteil an den Erwerbspersonen
Quellen: Instituti i statistikave (Instat; Statistikamt), Berechnungen von Germany Trade & Invest
Schenkt man den offiziellen Zahlen Glauben, lässt sich bisher noch keine direkte Verbindung zwischen dem anhaltenden Trend zur Auswanderung und Veränderungen bei der Beschäftigungsquote herstellen. So hat sich diese bezogen auf die relevante Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen
Instat-Erhebungen zufolge zwischen 2007 und 2012 wie folgt entwickelt: 2007 - 56,4%, 2008: 53,8%,
2009 - 53,4%, 2010 - 53,4%, 2011 - 58,7%, 2012 - 56,3%.
Mit diesen Daten schneidet Albanien im regionalen Vergleich zum Teil deutlich besser ab als andere Länder in der Nachbarschaft. Deutlich schlechter bestellt sieht es um die Beschäftigungsquote
etwa in Serbien mit 45,8% (April 2013), in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien mit
46,1% (Stand: 2. Quartal 2013) oder in Griechenland mit 49,6% (2. Quartal 2013) aus. Im europaweiten
Vergleich bewegt sich Albanien aber noch deutlich unter dem Durchschnitt. Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union (EU), gibt den Mittelwert für die Beschäftigtenquote innerhalb
der EU28 im 2. Quartal 2013 mit 64,1% an. Dabei lagen die Niederlande und Deutschland mit 74,4
und 73,3% ganz vorne.
Zur richtigen Einordnung der Zahlen für Albanien gilt es jedoch auch auf einen Aspekt hinzuweisen, der die lokale Arbeitsmarktstatistik spürbar verzerrt. Dabei handelt es sich um die sogenannten mithelfenden Familienangehörigen, die laut Definition offiziell den Erwerbstätigen zuzurechnen sind. In Albanien fällt deren Zahl im Vergleich zu den Arbeitsmärkten in vielen anderen - zumindest europäischen - Ländern jedoch betont hoch aus. Laut Angaben von Instat machten 2012 in
Albanien Familienangehörige, die in einem Betrieb mithalfen, ohne in der Regel dafür Lohn oder
Gehalt zu erhalten, und ohne dass für sie Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen wären, als
Anteil an allen Erwerbstätigen immerhin gut 37% aus.
Ein Großteil dieser Form der Beschäftigung ist auf den Agrarsektor konzentriert, in dem in
Albanien häufig noch Subsistenzwirtschaft vorherrscht. Der offiziellen Statistik zufolge zählte die
Landwirtschaft 2012 als mit Abstand wichtigster Arbeitgeber knapp 530.000 Beschäftigte, was gut
47% aller Erwerbstätigen im Land entsprach. In bestimmten Landesteilen erreicht diese Quote
sogar 60% und mehr wie in den Regionen Berat, Elbasan, Fier oder Korce. Demgegenüber zählten
Unternehmen im Bereich des verarbeitenden Gewerbes 2012 im gesamten Land lediglich etwa
71.500 Erwerbstätige (gut 6%).
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Lohn- und Lohnnebenkosten
Die von der Statistik dem Kreis der Beschäftigten zugeschlagene hohe Zahl der mithelfenden Familienangehörigen hat maßgeblich dämpfenden Einfluss auf die offizielle Arbeitslosenquote. Nach
Erhebungen der Labour Force Survey für das 2.Quartal 2013 lag diese mit 12,8% recht deutlich unter
den ansonsten in den Nachbarländern gemeldeten Ergebnissen von häufig 25% und mehr.
Im Rahmen einer kritischen Betrachtung der Kategorie der „mithelfenden Familienangehörigen“,
von denen tatsächlich die meisten nur sporadisch aktiv und somit überwiegend beschäftigungslos
sind, müsste eine realistische Bewertung der Arbeitslosigkeit in Albanien jedoch zu einem wesentlich höheren Ergebnis kommen. Diese Meinung scheint nach dem Regierungswechsel in Folge der
letzten Parlamentswahlen im Juni 2013 auch in dem für den Arbeitsmarkt zuständigen Ressort,
dem neu zugeschnittenen Ministerium für Soziales und Jugend, geteilt zu werden. So wird dort
mittlerweile davon ausgegangen, dass eher wohl knapp die Hälfte aller Erwerbstätigen im Land
von Arbeitslosigkeit betroffen ist.
Typisch für den albanischen Arbeitsmarkt ist ein hohes Maß an Langzeitarbeitslosigkeit. Im Jahr
2012 machte der Anteil jener Arbeitslosen, die zum Zeitpunkt der Erhebung bereits zwölf und mehr
Monate ohne Job waren, immerhin gut 77% aller landesweit offiziell als erwerbslos gemeldeten
Arbeitnehmer aus. Als strukturelles Problem erweist sich zudem die recht hohe Jugendarbeitslosigkeit, deren offizielle Quote sich 2012 auf 27,9% belief.
Die Streikbereitschaft in Albanien gilt als durchschnittlich hoch. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad von Beschäftigten in einem recht vielfältigen Gewerkschaftsspektrum fällt laut einer Erhebung der Friedrich-Ebert-Stiftung im öffentlichen Dienst mit etwa 60% tendenziell höher aus als
in der Privatwirtschaft, wo mit 34% zuletzt lediglich rund ein Drittel von der gesetzlich verbrieften
Vereinigungsfreiheit Gebrauch machte.
Die beiden wichtigsten Dachverbände der Gewerkschaften stehen zusammen für etwa 90% aller in
Albanien gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten. Diese sind die Konföderation der Gewerkschaften Albaniens KSSH (Konfederata e Sindikatave te Shqiperise, www.kssh.org) mit aktuell zwölf
Teilverbänden und etwa 105.000 Mitgliedern sowie die Union der unabhängigen Gewerkschaften
Albaniens BSPSH (Bashkimi i Sindikatave te Pavarura te Shqiperise, www.bspsh.org.al) mit derzeit
elf Mitgliedsgewerkschaften und landesweit rund 85.000 Mitgliedern.
Das Bildungsniveau fällt insbesondere in den vorwiegend ländlich geprägten Landesteilen deutlich unterdurchschnittlich aus. Dies hat nicht zuletzt auch mit der allgemein niedrigen Wertschätzung zu tun, die Landeskennern zufolge lange Zeit der Bildung gegenüber in der Gesellschaft entgegengebracht wurde. Erst langsam greifen hier ein schrittweises Umdenken und darauf aufbauende Veränderungen. So wurde beispielsweise 2008 die Dauer der primären Ausbildung von acht
auf neun Jahre erhöht. Im Jahr 2012 verfügten laut Instat etwa 52% aller Erwerbstätigen im Land
höchstens über einen Abschluss nach acht oder neun Jahren Schulzeit.
Gleichwohl wird eine Ausbildung an dem rund einem Dutzend öffentlicher und den gut 40 privaten Universitäten und Hochschulen des Landes zunehmend populärer. Während Instat-Angaben
zufolge im Jahrgang 2000/01 noch knapp 41.000 Studierende registriert gewesen waren, waren es
2011/12 bereits fast 159.000 oder nahezu viermal so viel.
Im Mittelpunkt des Interesses stehen bei den Studierenden vor allem Studiengänge, die den Zugang zu Jobs im „white collar“-Bereich ermöglichen. Folglich konzentrieren sich auch die meisten
Bildungseinrichtungen vorrangig oder ausschließlich auf entsprechende Kursangebote. Ausbildungsmöglichkeiten für technische Fachrichtungen sind dagegen in Albanien ausgesprochen rar
gesät.
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Albanien (November 2013)
Die qualitativen Unterschiede zwischen den offerierten Studiengängen fallen von Anbieter zu
Anbieter zum Teil deutlich aus. Dies ist nicht zuletzt auch eine Folge des Wildwuchses auf dem Bildungsmarkt, dessen vor einigen Jahren initiierte Liberalisierung nach wie vor bestimmte Kontrollmechanismen vermissen lässt. Gerade in privaten Universitäten und Hochschulen soll es dem
Vernehmen nach in qualitativer Hinsicht häufig nicht zum Besten bestellt sein. Verschiedentlich
sollen manche Anbieter von Bildungsprogrammen im tertiären Sektor zudem auch bereit sein,
ihre Diplome rein gegen Bares an Interessenten zu vermitteln. Um diesbezüglich unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sind vor allem Arbeitgeber mit ausländischem Hintergrund dazu übergegangen, nur Absolventen eines kleinen Kreises von lokalen Universitäten und Hochschulen mit
gutem Ruf und nachgewiesenem Leistungsniveau zu Bewerbungsrunden zuzulassen.
In der fremdsprachlichen Ausbildung an Grundschulen und weiterführenden Bildungseinrichtungen dominiert Erhebungen des albanischen Bildungsministeriums zufolge (zuletzt für 2009/10)
eindeutig Englisch. Diese Fremdsprache stand in den jeweiligen Ausbildungsstufen bei durchschnittlich mehr als drei Vierteln aller Schüler auf dem Lehrplan, mit großem Abstand gefolgt von
Französisch und Italienisch. Aufgrund der recht engen Beziehungen zu Italien, ist die italienische
Sprache in Albanien aber wesentlich stärker verbreitet, als es die Statistik vermuten lässt. Deutsch
als Fremdsprache führt an albanischen Schulen bisher nur ein Schattendasein, ist im Alltag aber
durchaus anzutreffen. Eine gewisse Häufung von vergleichsweise guten Deutschkenntnissen soll
es bei der Bevölkerung im Großraum Shkoder im Norden Albaniens geben.
Vor Ort tätige ausländische Akteure zeigen sich mit den Fremdsprachenkenntnissen im Land generell überaus zufrieden. Nicht selten würden Mitarbeiter drei oder sogar fünf Fremdsprachen mitbringen, heißt es lobend von Unternehmerseite. Auch würden durchaus Kandidaten für weniger
qualifizierte Stellenprofile häufig über einen guten entsprechenden Grundstock verfügen. Dank
dessen können beispielsweise vor Ort tätige Finanzinstitute mit internationalem Hintergrund ihre
hausinterne Dokumentation ausschließlich in englischer Sprache führen.
Was die praktischen und handwerklichen Kenntnisse für Tätigkeiten auf Facharbeiterebene angeht, so gelten diese angesichts einer nur in Ansätzen vorhandenen Berufsausbildung in der Regel
als stark verbesserungswürdig. Mit der anzutreffenden recht schwachen Basis im verarbeitenden
Gewerbe fehlt gleichzeitig aber auch das zwingende Moment, um hier nachhaltig quantitativ wie
qualitativ für Abhilfe zu schaffen. Punktuell zeichnet sich in dieser Beziehung jedoch durchaus Bewegung ab, was zumeist auf gezielte Unterstützungsmaßnahmen multilateraler und bilateraler
Entwicklungszusammenarbeit zurückgeht.
Ansonsten greifen ausländische Arbeitgeber vor Ort in der Regel zur Selbsthilfe und kümmern sich
nach der Devise „learning on the job“ oder „training on the job“ in eigener Regie um die Aus- und
Fortbildung ihrer Mitarbeiter. Zu den dabei verfolgten Programmansätzen können je nach Tätigkeitsspektrum und Verantwortungsebene auch Stagen in den ausländischen Mutterhäusern
gehören.
Ein Know-how-Transfer, von dem verschiedentlich die Rede im Zusammenhang mit Rückkehrern
aus den kriselnden Ländern Italien und Griechenland ist, die die Hauptziele albanischer Arbeitsemigranten sind, findet wenn dann nur in äußerst überschaubarem Umfang statt. Wirkliche Fachkräfte würden laut Einschätzungen lokaler Arbeitsmarktexperten unter den Rückkehrern eher die
Ausnahme darstellen.
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Lohn- und Lohnnebenkosten
Angesichts des recht überschaubaren Angebots an Beschäftigungsmöglichkeiten erweisen sich
albanische Mitarbeiter in aller Regel als recht loyales Personal. Fluktuation wird von ausländischen
Arbeitgebern vor Ort nahezu unisono als kein großes Thema bezeichnet.
Für die Personalvermittlung schalten ausländische Unternehmen darauf spezialisierte HR-Agenturen hauptsächlich bei zu besetzenden Positionen im mittleren und höheren Management ein. Es
besteht zudem aber auch die Möglichkeit, Angebote für Stellen im Rahmen von Zeitungsanzeigen
zu veröffentlichen. Dafür bieten sich beispielsweise die Zeitungen Shekulli (www.shekulli.com.al)
und Gazeta Shqiptare (www.balkanweb.com/gazetav5) an. Als zusätzliche Möglichkeit kommt
auch ein Platzieren von Werbeeinblendungen im Rahmen des 24-h-Programms des populären albanischen Nachrichtenkanals News24 in Frage. Zudem spielen auch in Albanien Netzwerke und
die in deren Rahmen ausgesprochenen Empfehlungen häufig eine wichtige Rolle für die Personalgewinnung.
Auf dem kleinen albanischen Markt ist nur eine vergleichsweise überschaubare Zahl von Personalvermittlern aktiv. Diese bieten meist ein komplettes Auswahlverfahren ihren Klienten an. Auch
werden Leistungspakete für das Payrolling, Outsourcing und Leasing von Personal angeboten, von
denen bisher jedoch nur punktuell Gebrauch gemacht wurde - dies nicht zuletzt auch wegen einer
vergleichsweise unvorteilhaften steuerlichen Behandlung solcher Modelle.
Die Provisionen im Bereich Executive Search sind nicht einheitlich geregelt. Neben erfolgsabhängigen Vereinbarungen, die sich nach der Höhe von Bruttomonats- oder Bruttojahresgehältern
richten, wird teilweise auch mit fixen Provisionen agiert. Nicht unüblich ist auch, dass den Klienten
gegenüber eine Garantie übernommen wird, dass das vermittelte Personal dem Unternehmen einen bestimmten Mindestzeitraum die Treue hält. Für den Fall, dass sich die Wege vor Ablauf dieser
Frist wieder trennen sollten, sorgen die Agenturen schnellstmöglich für Ersatz. Bei Neukunden beträgt diese Frist häufig drei Monate, bei Bestandsklienten durchaus auch neun Monate.
Zu wichtigen Akteuren auf dem albanischen Personalvermittlungsmarkt zählen Dynamics Partners, Dr. Pendl & Dr. Piswanger Albania, Pedersen & Partners Executive Search oder Albanian HR Solutions. Auch das Büro der Deutschen Industrie- und Handelsvereinigung in Albanien (www.dihal.com) hilft gerne vermittelnd bei der Suche nach Fachpersonal.
Darüber hinaus läuft ein gewisser Teil der Personalvermittlung in Albanien mittlerweile über
Stellenbörsen im Internet. Zu den bekannteren Onlineplattformen zählen www.duapune.com
und http://njoftime.com.
Löhne und Gehälter
Albanien gilt nach wie vor als ein Land mit einem äußerst niedrigen Lohnniveau. Dieser Arbeitskostenvorteil dürfte noch etliche Jahre Bestand haben. Kurz- bis mittelfristig dürfte daran auch der
letzte Fortschrittsbericht der EU von Oktober 2013 wenig ändern, der das Land im Zusammenhang
mit der darin enthaltenen Empfehlung, Albanien den Kandidatenstatus zuzuerkennen, ein Stück
näher an die EU gerückt hat. Die Aufnahme Albaniens in die Staatengemeinschaft dürfte nach Einschätzung von Beobachtern noch mindestens ein Jahrzehnt auf sich warten lassen. Der offizielle
Mindestlohn, der in der Regel einmal jährlich von der Regierung angepasst wird, liegt seit dem
1.7.13 bei 22.000 Lek (circa 157 Euro) im Monat oder bei 127 Lek je Stunde.
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Albanien (November 2013)
Insgesamt fällt die Datenlage zu den in Albanien gezahlten Löhnen und Gehältern recht dürftig
aus. Statistisch erfasst, und das auch nur recht grob, werden in erster Linie die im Einflussbereich
des öffentlichen Sektors stehenden Beschäftigten. Die dabei zu Tage geförderten Ergebnisse gelten
jedoch nur bedingt als repräsentativ. Instat-Zahlen, die das Lohn- und Gehaltsgefüge der gesamten
Wirtschaft wiederspiegeln, sind in der Regel noch weniger detailliert und können zumeist nur mit
größerer Verzögerung veröffentlicht werden, was umfassendere aktuelle Bestandsaufnahmen
erschwert.
Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatslöhne
2009
2010
nominal (in Lek) 40.874
43.625
nur öffentlicher Sektor
nominal (in Euro) 1) 296
314
nur öffentlicher Sektor
reale Veränderung (in %) 2) 8,1
3,0
nur öffentlicher Sektor
nominal (in Lek) 36.075
34.767
Gesamtwirtschaft
nominal (in Euro)1) 261
251
Gesamtwirtschaft
nominale Veränderung (in %)2)
5,2
-3,6
2011
46.665
2012
50.092
336
359
3,4
5,2
36.482
k.A.
263
k.A.
4,9
k.A.
1) umgerechnet zu amtlichen Wechselkursen der Zentralbank 1 Euro = ... Lek, jeweils am 31.12.: 2009 - 137,96; 2010 - 138,77; 2011 - 138,93; 2012:
139,59; 2) gegenüber Vorjahr bezogen auf Landeswährung
Quellen: Instat, Banka e Shqiperise (Zentralbank Albaniens)
Aus den vorliegenden Angaben von Instat lässt sich jedoch ablesen, dass das Land sich mit seinem
Lohnniveau im engeren regionalen Vergleich nach wie vor klar am unteren Ende bewegt. Ähnlich
niedrig, tendenziell sogar wohl noch etwas niedriger, dürften die Verdienste nur noch in Kosovo
ausfallen, wo das Statistikamt Angaben zu Löhnen und Gehältern bisher noch völlig schuldig geblieben ist. Umgerechnet in Euro betrug der Bruttodurchschnittslohn in der gesamten Wirtschaft
Albaniens den zuletzt für das Jahr 2011 verfügbaren Angaben zufolge nicht ganz 263 Euro pro
Monat. Der Abstand zu Bulgarien, dem EU-Mitglied mit den geringsten durchschnittlichen
Verdiensten (2. Quartal 2013: knapp 409 Euro), fällt beträchtlich aus.
Ein Vergleich der Angaben zu Löhnen und Gehältern im öffentlichen Sektor mit denen für die
Gesamtwirtschaft macht deutlich, dass die Verdiensthöhe in der Privatwirtschaft des Landes tendenziell unter dem Landesdurchschnitt liegen dürfte. Hierbei gilt es jedoch einmal mehr, den
hohen Anteil des Sektors Landwirtschaft an der Beschäftigung im Allgemeinen und den der dominierenden Kleinbetriebe mit zahlreichen (häufig ohne Bezahlung) mithelfenden Familienangehörigen im Speziellen zu berücksichtigen. Das tatsächliche Bild wird zudem dadurch verzerrt, dass
der informelle Bereich der albanischen Wirtschaft nach wie vor recht umfangreich ausfällt.
Einen Anhaltspunkt für das in der Praxis übliche Lohngefüge boten zumindest vorübergehend die
sogenannten Referenzlöhne. Diese nach Branchen, Positionen und Regionen gestaffelten Kennziffern wurden während der Zeit von 2007 bis 2012, in der sie galten, als Mindesthöhe für den maßgeblichen Verdienst herangezogen, auf den die Arbeitgeber für ihre offiziell gemeldeten Beschäftigten jeweils Lohnsteuer und Sozialabgaben abzuführen hatten. Die Referenzlöhne wurden von der
Regierung festgelegt. Ziel dieser Maßnahme war es, dem albanischen Staat angesichts des auch
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Lohn- und Lohnnebenkosten
heutzutage noch weit verbreiteten Mangels an Disziplin beim Entrichten von Steuern und Sozialabgaben zumindest eine gewisse Berechenbarkeit bezüglich der Einnahmen aus diesen Quellen zu
ermöglichen.
Detaillierte Angaben zu regionalen Vergütungsunterschieden wurden in den letzten Jahren zwar
nicht veröffentlicht. Es gilt jedoch als unbestritten, dass die im Land mit Abstand höchsten Löhne
und Gehälter in der Hauptstadt Tirana gezahlt werden. Erfahrungswerten zufolge bilden die Städte Durres, Elbasan, Korce, Vlore, Shkoder, Fier und Gjirokaster mit leichten Abstufungen in der Reihenfolge ihrer Nennung die mittlere Kategorie. Der Rest des Landes gilt im Großen und Ganzen als
Niedriglohnregion.
Dabei können die Unterschiede zwischen Tirana und den anderen Landesteilen vor allem bei Führungskräften besonders deutlich ausfallen. Ausgehend von den veranschlagten Referenzlöhnen
kann auf dieser Hierarchieebene die Vergütung für vergleichbare Tätigkeiten demnach in der
Hauptstadt je nach Branche um mehr als das Achtfache höher als anderswo in Albanien m Land
ausfallen. Demgegenüber fällt die Gehaltskluft bei Jobs mit geringen Ansprüchen an die Qualifikation im landesweiten Vergleich zwischen Tirana und den sonstigen Regionen nur noch ausgesprochen überschaubar aus.
Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Branchen (nur öffentlicher Sektor)
2012 (in Lek)
Veränderung 2012 (in Euro) 2)
2012/11 (in %) 1)
Insgesamt
50.092
7,3
359
Bauwirtschaft
41.000
1,8
294
Bergbau
55.910
7,5
401
Verarbeitendes Gewerbe
42.544
1,8
305
Transport/Telekommunikation
44.122
1,6
316
Handel
42.200
1,5
302
Dienstleistungen, Hotel und
39.700
1,3
284
Gastronomie
Finanzwesen, Banken,
68.562
4,5
492
Versicherungen
1) nominal; 2) umgerechnet zum amtlichen Wechselkurs der Zentralbank am 31.12.12: 1 Euro = 139,59 Lek
Quellen: Instat, Banka e Shqiperise
Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Branchen (Gesamtwirtschaft)
2011 (in Lek)
Veränderung 2011 (in Euro) 2)
2011/10 (in %) 1)
Insgesamt
36.482
4,9
263
Bauwirtschaft
35.458
-5,8
255
Transport/Telekommunikation
55.476
6,1
399
Handel
32.962
5,7
237
Dienstleistungen, Hotel und
31.819
10,4
229
Gastronomie
1) nominal; 2) umgerechnet zum amtlichen Wechselkurs der Zentralbank am 31.12.11: 1 Euro = 138,93 Lek
Quellen: Instat, Banka e Shqiperise
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Albanien (November 2013)
Mit den Bereichen Bergbau, Energieerzeugung und -verteilung sowie Telekommunikation und Finanzen werden in Albanien die höchsten Einkommen dort erzielt, wo das Engagement ausländischer Investoren mit Abstand am deutlichsten ausfällt. Allgemein gilt, dass das Lohnniveau ausländischer Unternehmen in Albanien in der Regel höher ausfällt als bei lokalen Firmen. Das gilt insbesondere für große ausländische Investoren und dort vor allem in hohen Führungspositionen, wo
nicht selten auch ausländische Entsandtkräfte eingesetzt werden. Aber auch auf den sonstigen
Hierarchieebenen unterscheiden sich die Lohn- und Gehaltsstrukturen zwischen ausländisch geprägten Unternehmen einerseits und solchen mit albanischer Kapitalstruktur andererseits zum
Teil noch beträchtlich. Gleichwohl können Mitarbeiter, die für einfache Tätigkeiten angestellt werden, auch in Unternehmen mit ausländischem Hintergrund nicht mit Traumgehältern rechnen,
sondern sich im Durchschnitt mit umgerechnet 250 bis 300 Euro zufriedengeben.
Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach ausgewählten Positionen im öffentlichen Sektor
2012 (in Lek) Veränderung 2012/
2012 (in Euro) 2)
11 (in %) 1)
Manager 3)
81.738
6,8
586
qualifizierte Fachkraft
59.954
1,8
430
Techniker, Spezialist
46.349
2,4
332
Bürokraft
39.024
2,9
280
Arbeiter
36.138
0,5
259
1) nominal; 2) umgerechnet zum amtlichen Wechselkurs der Zentralbank am 31.12.12: 1 Euro = 139,59 Lek; 3) zur besseren Lesbarkeit wird in dieser
Tabelle bei den Berufsbezeichnungen die jeweilige Begrifflichkeit sowohl für die männliche als auch die weibliche Form verwendet
Quellen: Instat, Banka e Shqiperise
Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach ausgewählten Positionen
2012 (in Lek)
Veränderung 2012 (in Euro) 2)
2012/11 (in %) 1)
Geschäftsführerin einer größeren
250.000 bis
keine
1.791 bis 3.582
Niederlassung 3)
500.000
Geschäftsführerin eines kleinen
100.000 bis
keine
716 bis 1.433
bis mittleren Unternehmens
200.000
Vertriebsleiterin
80.000 bis
keine
573 bis 1.075
150.000
Ingenieurin
80.000 bis
keine
573 bis 1.075
150.000
Programmiererin
80.000 bis
keine
573 bis 1.075
150.000
Sekretärin mit Fremdsprachen25.000 bis
keine
179 bis 860
kenntnissen
120.000
Buchhalterin
40.000 bis
keine
287 bis 860
120.000
Kraftfahrerin
30.000 bis 70.000
keine
215 bis 501
1) nominal; 2) umgerechnet zum amtlichen Wechselkurs der Zentralbank am 31.12.12: 1 Euro = 139,59 Lek; 3) zur besseren Lesbarkeit wird in dieser
Tabelle bei den Berufsbezeichnungen die jeweilige Begrifflichkeit sowohl für die männliche als auch die weibliche Form verwendet
Quellen: Recherchen von Germany Trade & Invest, Banka e Shqiperise
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Lohn- und Lohnnebenkosten
Die Löhne, die in Albanien im produzierenden Gewerbe gezahlt werden, fallen in aller Regel recht
niedrig aus. Hier schlägt sich nicht zuletzt die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt nieder. Daher gelten gerade für Tätigkeiten ohne besondere Ansprüche an die Qualifikation, sprich für solche, die in wenigen Tagen zu erlernen sind, solche Löhne als durchaus üblich, die nicht oder nur
kaum über das Niveau des gesetzlich garantierten Mindestlohns hinausgehen.
Bruttolöhne (Produktion)
2012 (in Lek)
Veränderung 2012 (in Euro) 2)
2012/11) (in %) 1)
10.000 bis 20.000
keine
72 bis 143
Angelernte Arbeiterin (Tätigkeiten, die in wenigen Tagen zu erlernen sind und für die keine spezielle
Berufsausbildung notwendig ist) 3)
Mitarbeiterin, die unter Aufsicht
10.000 bis 25.000
Tätigkeiten ausführt, für die eine
mehrjährige Berufsausbildung
erforderlich ist
Ausgebildete Mitarbeiterin mit
25.000 bis 40.000
mehrjähriger, praktischer Berufserfahrung, die Aufgaben zuverlässig ohne Aufsicht durchführen und
Fertigungsprozesse einrichten
kann
Mitarbeiterin mit mehrjähriger Er- 40.000 bis 80.000
fahrung und Leitungsbefugnis, die
als Vorarbeiter die Arbeit von Produktionsbereichen verantwortet
keine
72 bis 179
keine
179 bis 287
keine
287 bis 573
1) nominal; 2) umgerechnet zum amtlichen Wechselkurs der Zentralbank am 31.12.12: 1 Euro = 139,59 Lek; 3) zur besseren Lesbarkeit wird in dieser
Tabelle bei den Berufsbezeichnungen die jeweilige Begrifflichkeit sowohl für die männliche als auch die weibliche Form verwendet
Quellen: Recherchen von Germany Trade & Invest, Banka e Shqiperise
Weitere Lohnbestandteile
Zusatzleistungen sind auch in Albanien, nicht zuletzt um eine gute Motivation der Mitarbeiter zu
gewährleisten, ein durchaus wichtiges Thema. Eine Vorreiterrolle spielen dabei zweifellos ausländische Firmen, die so auch ihrem Ruf als besonders attraktive Arbeitgeber gerecht werden. Zur
Anwendung kommen beispielsweise leistungs- oder gewinnabhängige Bonizahlungen, mit
denen Mitarbeiter hochgerechnet vereinzelt durchaus bis zu drei zusätzliche Monatsgehälter
erhalten können.
Zu den typischen Sonderleistungen zählt zudem in erster Linie bei Positionen im höheren Management ein Firmenwagen. Dabei gilt, je höher die Führungskraft in der Hierarchie steht, desto stärker
verbreitet sind Firmenwagen als Bestandteil des Gehaltspakets. Hinzu kommen nicht selten Mobiltelefone mit oder ohne Einschränkungen bei deren privater Nutzung. Zahlungen für zusätzliche
(private) Kranken- und/oder andere Versicherungen wie beispielsweise zur Altersvorsorge stellen
nicht die Regel dar, sind jedoch gerade bei Arbeitgebern mit ausländischem Hintergrund recht
häufig als Zusatzleistung anzutreffen.
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Albanien (November 2013)
Sozialversicherungsbeiträge
Sozialbeiträge 2013 (in % der Bemessungsgrundlage)
Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil)
Sozialversicherung (Arbeitgeber), davon:
Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil)
Abgabe für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Arbeitgeberanteil)
Abgabe für Lohnfortzahlung im Mutterschaftsschutz
(Arbeitgeberanteil)
Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil)
Sonstige Versicherungen - Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (Arbeitgeberanteil)
Erläuterungen zu Beitragsbemessungsgrenzen
1,70
15,00
12,79
0,18
0,83
0,90
0,30
seit 1.8.13: 19.026
und 95.130 *)
*) zuvor galten zwischen 1.7.12 und 31.7.13 folgende Beitragsbemessungsgrenzen: 18.295 und 91.475 Lek
Quelle: Instituti i Sigurimeve Shoqerore (ISSH; Amt für Sozialversicherung), Boga & Associates, Kalo & Associates
Die albanischen Systeme der Sozial- und Gesundheitsversicherung werden vom staatlichen Amt
für Sozialversicherung (ISSH; Instituti i Sigurimeve Shoqerore) verwaltet. Die beiden Gesetze „Über
die Sozialversicherung in Albanien“ (Nr. 7703 vom 11.5.93) und „Über die Gesundheitsversicherung
in Albanien“ (Nr. 7870 vom 13.10.94) bilden die rechtlichen Grundlagen dafür. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen verpflichtet, Beiträge zu entrichten. Die staatliche Pflichtversicherung umfasst Beiträge in Höhe von aktuell insgesamt 27,9% der Beitragsbemessungsgrenze des
Bruttolohns. Dabei trägt der Arbeitgeber einen Anteil von zusammen 16,7% und der Arbeitnehmer
von insgesamt 11,2%. Bis 2010/11 hatte die Belastung des Arbeitgebers noch fünf Prozentpunkte höher gelegen.
Seit der Verabschiedung der beiden Leitgesetze sind diese durch eine Reihe von Gesetzen und
Verordnungen ergänzt und geändert worden. Zuletzt etwa im September 2013 durch ein Änderungsgesetz für das Procedere zum Erheben der Pflichtabgaben. Demnach haben Arbeitgeber nun
spätestens zwei Werktage nach der erfolgten Registrierung ihres Unternehmens beim Nationalen
Registrierungszentrum (QKR; Qendra Kombetare e Regjistrimit) bei der jeweils zuständigen
Steuerbehörde eine Übersicht mit Angaben zu allen Beschäftigten und zur Höhe deren Gehälter
vorzulegen. Zudem sind Arbeitgeber nunmehr verpflichtet, ihren Beschäftigten in schriftlicher
Form Angaben über das gezahlte Gehalt sowie die Höhe der persönlichen Einkommensteuer wie
auch der Abgaben zur Sozial- und Gesundheitsversicherung zu machen.
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Lohn- und Lohnnebenkosten
Arbeitsrecht
Gesetzliche Regelungen auf einen Blick
Vergütung
Grundlohn und leistungsabhängige Bestandteile der
Entlohnung werden mit dem Arbeitsvertrag festgelegt; Kollektivverträge sind möglich 1)
Mindestlohn
gesetzlich garantiert; wird per Regierungsverordnung
angepasst - liegt aktuell bei 22.000 Lek pro Monat und
127 Lek pro Stunde 2)
Arbeitsstunden pro Woche
nicht mehr als 40 Stunden
Regelarbeitstage pro Woche
keine konkrete Festlegung 3)
Zulässige Überstunden
bis zu zehn Stunden pro Woche 4)
Bezahlte Feiertage
13 Tage
Bezahlte Urlaubstage
mindestens vier Kalenderwochen
Sonderzahlungen pro Jahr in
möglich 5)
Monatslöhnen (13. und/oder
14. Gehalt)
Tage mit bezahltem Arbeitsausfall fünf Tage bei eigener Heirat oder bei Tod eines Angehörigen ersten Grades, bis zu zehn Tage bei schwerer
Erkrankung eines Elternteils oder Kindes, bis zu
zwölf Tage bei nachgewiesener unverzichtbarer
Pflege eines minderjährigen Kindes (bei Kindern bis
zu drei Jahren bis zu 15 Tage) 6)
Tage mit Lohnfortzahlung bei
14 Tage (nicht weniger als 80% des vereinbarten
Krankheit
Gehalts)
Probezeit
bis zu drei Monate (fünf Tage Kündigungsfrist) 7)
1) einer Erhebung der Friedrich-Ebert-Stiftung zufolge wird in der albanischen Privatwirtschaft von Kollektivverträgen noch eher wenig Gebrauch
gemacht; im Jahr 2012 bestanden insgesamt 463 abgeschlossene Vereinbarungen, von denen etwa ein Viertel aller Beschäftigten des Privatsektors
erfasst wurden; 2) gültig seit dem 1.7.13; zuvor 21.000 Lek; 3) die gesetzlich vorgeschriebenen wöchentlichen Ruhezeiten betragen mindestens 36
Stunden, davon 24 Stunden ohne Unterbrechung; 4) Höchstzahl der Überstunden wird durch Gesamtbetriebsvereinbarung oder Einzelvertrag festgelegt; bei bereits 50 geleisteten Wochenarbeitsstunden sind keine weiteren Überstunden in derselben Woche möglich, im Gespräch, aber vom Gesetzgeber noch nicht verabschiedet: Reduzierung der Anzahl der zulässigen Überstunden auf acht Stunden pro Woche und zusätzlich eine Begrenzung auf nicht mehr als 200 Stunden pro Jahr; 5) bei vorbehaltlosen Sonderzahlungen über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg, werden die entsprechenden Zahlungen im weiteren Verlauf verpflichtend; 6) im Gespräch: drei Tage Elternzeit für Väter; 7) im Gespräch: Ausweitung der Kündigungsfrist in der Probezeit auf sieben Tage
Rechtsgrundlagen
Arbeitsverhältnisse im privaten Sektor sind im Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 7961; albanisch: Kodi i
Punes; englisch: Code of Labour; im Folgenden: ArbGB) vom 12.7.95 in der Fassung der Änderungsgesetze Nr. 8085 vom 13.3.96, Nr. 9125 vom 29.7.03 und Nr. 10053 vom 29.12.08 geregelt. Das albanische ArbG lehnt sich an europäisches Arbeitsrecht an und beinhaltet Vorschriften zum kollektiven
und Individualarbeitsrecht. Die Bestimmungen gelten gleichermaßen für die Beschäftigung inund ausländischer Arbeitskräfte.
Kollektivverträge können zwischen ein oder mehreren Arbeitgebern und ein oder mehreren Gewerkschaften geschlossen werden. Der Vertragsabschluss bindet sowohl Gewerkschaftsmitglieder
als auch Arbeitnehmer ohne Mitgliedschaft.
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Albanien (November 2013)
Über die Einhaltung des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge und des Arbeitsschutzes wacht mit der Staatlichen Arbeitsinspektion (Inspektorati Shteteror i Punes; ISHP) eine Mischung aus Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaft. Sie besteht aus einer Generalinspektion und nachgeordneten Dienststellen auf regionaler und kommunaler Ebene. Das ISHP verfügt
über umfangreiche Kontrollrechte und kann im Rahmen von Konfliktlösungen sowie vorbeugend
tätig werden.
Das albanische ArbG sieht explizit ein Verbot von Zwangsarbeit und Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vor sowie die Vereinigungsfreiheit und den Schutz von Mitarbeitern, die Korrupionsfälle melden.
Vertragsabschluss
Der Arbeitsvertrag (Kontrata e punes) kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Mündliche Verträge sind jedoch innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu fixieren und von den Vertragspartnern zu unterzeichnen. Alle Änderungen, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vorteile des Arbeitnehmers einschränken, müssen schriftlich vorgenommen werden. Nach Abschluss eines Arbeitsvertrags ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten spätestens bis 24 Stunden vor dessen
Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Steuerbehörde anzumelden.
Der gesetzliche Mindestinhalt des Arbeitsvertrags (Art. 21 ArbGB) umfasst:
- Angabe der Identität der Parteien (Personalien der Vertragspartner),
- Arbeitsort, Beschreibung der Arbeitsstelle,
- Beschreibung der Tätigkeit,
- Vertragsbeginn,
- Vertragsdauer, falls es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt,
- Dauer des bezahlten Urlaubs,
- Kündigungsfrist,
- Angaben zum Lohn und zum Zeitpunkt der Lohnzahlung,
- normale wöchentliche Arbeitszeit,
- Angabe der für den Arbeitsvertrag geltenden Gesamtvereinbarung.
Vorgesehen ist auch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (Art. 28 bis 31 ArbGB), das jedoch
höchstens die Dauer von einem Jahr nach Vertragsende umfassen darf. Das Wettbewerbsverbot ist
nur in Fällen zulässig, in denen der Arbeitnehmer Zugang zu Betriebsgeheimnissen (zum Beispiel
hinsichtlich des Produktionsprozesses) hatte und ihre Nutzung einen schweren Schaden bei dem
Arbeitsgeber anrichten würde. Das Wettbewerbsverbot sieht seitens des Arbeitgebers die Zahlung
einer monatlichen Entschädigung vor, wobei deren Höhe nicht weniger als 75% des vor Vertragsende gezahlten Lohns entsprechen muss. Im Fall einer variablen Vergütung wird die fragliche Summe auf Grundlage des Durchschnittsgehalts des Vorjahres berechnet und indexiert. In der Vereinbarung über das nachvertragliche Wettbewerbsverbot sind die Dauer, der Ort und die betroffene
Tätigkeit ausdrücklich anzugeben.
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Lohn- und Lohnnebenkosten
Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist zulässig und kann durchaus auch fünf Jahre und mehr
betragen (Art. 149 bis 152 ArbGB). Die Möglichkeit zur Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich gegeben. Dabei entsprechen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien denen eines Arbeitsverhältnisses in Vollzeit.
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen entspricht, sowie Arbeitsvergütung, Lohnfortzahlung und sonstigen Schutz in den gesetzlich festgelegten Fällen. Gleichzeitig hat er die Pflicht, sorgfältig seinen Aufgaben nachzugehen.
Recht breiten Raum nimmt die Thematik Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ein (Art. 40 bis
75 ArbGB). Dazu zählt beispielsweise auch, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, jedem Mitarbeiter
täglich mindestens 6 l Trinkwasser bereitzustellen hat.
Vorschriften zur Arbeitszeit finden sich in den Art. 76 bis 97 ArbGB, zum Arbeitslohn in den Art. 109
bis 134 ArbGB. Die reguläre wöchentliche Arbeitszeit wird in der Gesamtvereinbarung oder im Einzelvertrag festgelegt. Bei arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, bei denen die Vergütung auf Stunden-, Tages- oder Wochenlohn basiert, hat die Auszahlung der Gehälter alle zwei Wochen zu erfolgen, bei Monatslöhnen entsprechend monatlich.
Die Zeitspanne von 19 bis 22 Uhr gilt als Abendarbeit, die mit Zuschlägen in Höhe von nicht weniger
als 20% zu honorieren ist. Für Nachtarbeit - von 22 bis 6 Uhr - belaufen sich die Zuschläge auf nicht
weniger als 50% (Art. 81 ArbGB).
Für Arbeit an Sonntagen oder an offiziellen Feiertagen fallen Zuschläge auf den normalen Lohn in
Höhe von mindestens 25% an oder aber dem Beschäftigten ist alternativ ein Zeitausgleich in Höhe
der tatsächlich geleisteten Überstunden plus mindestens 25% zu gewähren (Art. 87 ArbGB). Diese
Regelung könnte einem Änderungsgesetz zufolge, das sich zu Redaktionsschluss noch im parlamentarischen Abstimmungsprocedere befand, für Arbeit an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, dahingehend ergänzt werden, dass die wahlweise zu gewährende Kompensation wenigstens
125% zu betragen hat. Im Gegenzug dazu könnte die bisher geltende Regel wegfallen, dass wenn
ein offizieller Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, der darauffolgende Werktag arbeitsfrei ist.
Die Wahlmöglichkeit zwischen Lohnaufschlag und Zeitausgleich wird auch bei normalen Überstunden angewendet. Für Überstunden, die während der wöchentlichen Ruhezeiten oder an offiziellen Feiertagen geleistet werden, ist ein Lohnzuschlag oder ein Aufschlag auf den Freizeitausgleich von jeweils mindestens 50% (Art. 91 ArbGB) zu berücksichtigen.
Vertragsbeendigung
Arbeitsverhältnisse können durch eine Kündigung seitens einer der Vertragsparteien beendet
werden (Art. 140 bis 158 ArbGB). Die Kündigung bedarf der Schriftform. Hat der Arbeitgeber die Absicht, dem Arbeitnehmer zu kündigen, muss er ihn zu einem Gespräch vorladen und ihn mindestens 72 Stunden zuvor darüber in Kenntnis setzen. In diesem Gespräch hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe für die Kündigung mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Die Zustellung der schriftlichen Kündigung ist erst 48 Stunden nach dem erfolg-
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Albanien (November 2013)
ten Gespräch möglich bis maximal eine Woche danach. Dieses Verfahren ist auch bei der fristlosen
Kündigung einzuhalten. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer bereits während des Verfahrens
freistellen, wenn er dafür triftige Gründe hat.
Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kann während der ersten sechs Monate mit einer Frist
von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden, im weiteren Verlauf des ersten Jahres mit einer
Frist von einem Monat. Vom zweiten bis fünften Jahr der Beschäftigung beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate, bei mehr als fünf Jahren drei Monate. Während Krankheit oder Schwangerschaft
ist die Kündigungsfrist ausgesetzt.
Für eine außerordentliche oder sofortige Kündigung bedarf es für beide Seiten eines wichtigen
Grundes, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als objektiv unzumutbar erscheinen lässt.
Ein solcher wichtiger Grund kann sein, dass der Arbeitnehmer seine Pflichten auf das Gröbste vernachlässigt beziehungsweise dagegen verstößt, insbesondere wenn er wiederholt und trotz
schriftlicher Verwarnung durch den Arbeitgeber gegen dienstliche Anweisungen verstößt. Trifft
dieser Fall zu, hat ein Arbeitnehmer kein Anrecht auf den Dienstaltersbonus, aber er behält das
Recht auf Bezahlung der angesammelten Urlaubstage.
Im Unterschied zur betriebsbedingten Kündigung bedarf die individuelle Kündigung nicht der gewerkschaftlichen Zustimmung. Konflikte sind zunächst einer staatlichen Schlichtungsstelle vorzulegen. Erst wenn dort keine Einigung erzielt wurde, geht der Fall vor Gericht. Bei missbräuchlichen
Kündigungen durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer innerhalb von 180 Tagen Klage erheben. Entdeckt der Arbeitnehmer erst später, dass die Kündigung missbräuchlich erfolgt ist, beträgt
die Frist 30 Tage ab Aufdeckung des Sachverhalts.
Da bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten die Gerichte vor Ort in erster Instanz zumeist arbeitnehmerfreundlich entscheiden, wird in der Praxis bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch
den Arbeitgeber überwiegend der Weg über die Zahlung einer Abfindung gewählt.
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, welches länger als drei Jahre dauerte, durch den Arbeitgeber, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung in Form eines sogenannten Dienstalterbonus. Dieser richtet sich nach der Länge der Betriebszugehörigkeit und wird auf Basis des
Lohns zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kalkuliert. In der Höhe entspricht
die Abfindung der Vergütung für jeweils mindestens 15 Tage pro komplettes Arbeitsjahr. Bei variablen Löhnen ist der Durchschnittsverdienst des Vorjahres maßgeblich.
Kontaktanschriften
Deutsche Industrie- und Handelsvereinigung in Albanien (DIHA; Shoqata Gjermane e Industrise
dhe Tregtise ne Shqiperi)
Rr. Skenderbeg 4/7, Tirana
Tel.: 00355 4/222 71 46, Fax: -225 17 91
E-Mail: [email protected], Internet: ww.dih-al.com
Ministria e Mireqenies Sociale dhe Rinise (Ministerium für Soziales und Jugend)
Tirana
Tel.: 00355 4/450 49-50, -51
E-Mail: [email protected], Internet: www.mpcs.gov.al (zuletzt wegen Gestaltung eines Neuauftritts nicht erreichbar, durch neue Bezeichnung demnächst andere Kennung wahrscheinlich)
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Lohn- und Lohnnebenkosten
Sherbimi Kombetar i Punesimit (SHKP; Nationaler Beschäftigungsdienst)
Blv. Bajram Curri, Prane ish Hotel Arbana, Tirana
Tel. 00355 4/234 00 58, Tel./Fax: -453 88 00
E-Mail: [email protected], Internet: http://kerkojpune.gov.al
Instituti i Sigurimeve Shoqerore (ISSH; Amt für Sozialversicherung)
Rr. e Durresit, Nr. 83, Tirana
Tel.: 00355 4/223 56 22, -222 71 98
E-Mail: [email protected], Internet: www.issh.gov.al
Inspektorati Shteteror i Punes (ISHP; Staatliche Arbeitsinspektion)
Rr. Kavajes, Nr. 1001, Kati 4, Tirana
Tel.: 00355 4/236 84 66
E-Mail: [email protected], Internet: www.sli.gov.al
Dynamics Partners
Blv. Bajram Curri, European Trade Center, Kulla A-13/3, Tirana
Tel.: 00355 4/225 35 78, Fax: -224 79 88
E-Mail: [email protected], Internet: www.dynamicspartners.al
Dr. Pendl & Dr. Piswanger Albania
Rr. Dibres, Komplexi perballe Viles Goldi Godina C1, Kati 11, Tirana
Tel.: 00355 69/208 17 28, Tel./Fax: 00355 4/242 05 74
E-Mail: [email protected], Internet: www.pendlpiswanger.at
Pedersen & Partners Executive Search
Rr. Elbasani, Floor 2, Suite 318, Tirana
Tel.: 00355 4/237 71 14, Fax: -94 55
E-Mail: [email protected], Internet: ww.pedersenandpartners.com
Albanian HR Solutions
Rr. Ramazan Shijaku, perballe Hotel Areela, Tirana
Tel./Fax: 00355 4/453 01 54
E-Mail: [email protected], Internet: www.hres.al
DM Consulting Services
Rr. Ibrahim Rugova, P. Leskova, Floor 2, Suite 7
Tel.: 00355 4/227 26 22, 00355 69/203 15 81
E-Mail: [email protected], Internet: www.dm-consulting.biz
Ande-LM
Rr. Ismail Qemali, P. 34, Kati III, Tirana
Tel.: 00355 4/220 70 57
E-Mail: [email protected], Internet: ande-lm.com.al
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Dr. Benno Bunse, Erster Geschäftsführer
Dr. Jürgen Friedrich, Geschäftsführer
Autor: Jan Triebel, Tirana/Belgrad
Redaktion/Ansprechpartner: Waldemar Lichter, Tel.: +49 (0)228/24993-218,
E-Mail: [email protected]
Redaktionsschluss: November 2013
Bestell-Nr.: 18568
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