Liebe Eltern, - Olof-Palme

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Liebe Eltern, - Olof-Palme
Elternfibel
Wichtiges und Wissenswertes von A - Z
Elternfibel der OLOF-PALME-GESAMTSCHULE Hiddenhausen
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Liebe Eltern,
für das Gelingen von Unterricht und Betreuung unserer Schülerinnen und Schüler ist es wichtig, dass Elternhaus und Schule
zusammenarbeiten. Dazu müssen Eltern wissen, welche Regelungen an der Olof-Palme-Gesamtschule gelten. Die Eltern-Fibel
soll diesen Zweck erfüllen. Sollte Ihnen beispielsweise unklar sein, wie viele Klassenarbeiten Ihr Kind im Laufe eines Schuljahres schreiben muss, ob und wie Sie Ihr Kind wegen einer wichtigen Familienangelegenheit beurlauben lassen können, so
finden Sie in dieser Broschüre die notwendigen Auskünfte.
Sollte der Text zu einem Stichwort unvollständig sein oder es sich um eine spezielle Frage handeln, so setzen Sie sich mit den
Klassenlehrkräften oder einem Schulleitungsmitglied in Verbindung. Durch einen Anruf in einem der Schulsekretariate im
Unterstufenhaus
Jahrgänge 5 - 7
Tel. 05221-964170, Fax 05221-964199,
Mittelstufenhaus
Jahrgänge 8 - 10
Tel. 05221-964270, Fax 05221-964299,
Oberstufenhaus
Jahrgänge 11 - 13
Tel. 05221-964370, Fax 05221-964399,
kann der gewünschte Kontakt hergestellt werden.
Ergänzende Informationen bekommen Sie unter der Adresse: www.eltern-abc.info , einem schulischen Nachschlageportal
der Bezirksregierung Detmold.
Sie können auch per Internet Kontakt zur Schule aufnehmen.
Olof-Palme-Gesamtschule Hiddenhausen, 26.Mai 2013
Jutta Richter, Schulleiterin
Schulanschrift:
Pestalozzistraße 5, 32120 Hiddenhausen
Tel: 05221-964370 Fax:05221-964399
E-mail: [email protected]
1: Parkplatz Unterstufenhaus
3: Sporthalle
5: Mensa
2: Eingang Unterstufenhaus
Sekretariat Frau Rabeneck
Abteilungsleiter Herr Beck
4: Eingang Oberstufenhaus
Sekretariat Frau Rutha
Schulleiterin Frau Richter
stellvertr. Schulleiter Herr Nagel
Didaktische Leiterin Frau Böhle-Grote
Oberstufenleiterin Frau Hoppstädter
6: Eingang Mittelstufenhaus/Aula
Sekretariat Frau Grospitz-Meyer
Abteilungsleiterin Frau Heyden
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MATERIALGELD ______________________ 8
Inhalt
MITTAGESSEN ________________________ 8
MITTAGSPAUSE _______________________ 8
MÜLL _________________________________ 8
NOTEN ________________________________ 8
ABSCHLÜSSE __________________________ 4
ARBEITSGEMEINSCHAFTEN____________ 4
ARBEITSMITTEL _______________________ 4
ARBEITSSTUNDEN _____________________ 4
BERATUNG ____________________________ 4
BERATUNGSTAG _______________________ 4
BESCHEINIGUNGEN ____________________ 4
BEURLAUBUNGEN _____________________ 4
BRUSTBEUTEL _________________________ 5
ELTERNABEND ________________________ 5
ELTERNBRIEF _________________________ 5
ELTERNMITARBEIT ____________________ 5
ELTERNVERTRETUNG _________________ 5
ENTSCHULDIGUNGEN__________________ 5
FACHLEISTUNGSDIFFERENZIERUNG ___ 6
FAHRRAD _____________________________ 6
FÖRDERMAßNAHMEN__________________ 6
FÖRDERVEREIN _______________________ 6
FRÜHSTÜCK ___________________________ 6
GANZTAGSSCHULE ____________________ 6
GESUNDHEITSVORSORGE ______________ 7
HANDY ________________________________ 7
HAUSAUFGABEN _______________________ 7
HOMEPAGE ____________________________ 7
HOSPITATIONEN _______________________ 7
JAHRGANGSTREFF ____________________ 7
KIRCHLICHER UNTERRICHT ___________ 7
KLASSENARBEITEN ____________________ 7
KLASSENFAHRTEN ____________________ 8
LERNMITTEL __________________________ 8
OFFENE ANGEBOTE ___________________ 9
„OLOF“ _______________________________ 9
PARKEN_______________________________ 9
RAUCHVERBOT _______________________ 9
RELIGIONSUNTERRICHT ______________ 9
SCHÜLERAUSWEIS ____________________ 9
SCHÜLERFAHRKOSTEN _______________ 9
SCHULBUSVERKEHR _________________ 10
SCHULFEST __________________________ 10
SCHULGELÄNDE _____________________ 10
SCHULLEITUNG ______________________ 10
SCHULPFLICHT ______________________ 11
SCHULORDNUNG _____________________ 11
SCHULPARTNERSCHAFTEN ___________ 11
SCHULPROGRAMM ___________________ 11
SCHULZEITUNG ______________________ 11
SCHWIMMEN_________________________ 11
SEKRETARIATE ______________________ 11
SOZIALFONDS ________________________ 11
SOZIALHILFE/ARBEITSLOSENGELD II 12
SPORTUNTERRICHT __________________ 12
UNFALL ______________________________ 12
UNTERRICHTSZEITEN ________________ 12
VERSICHERUNGSSCHUTZ ____________ 13
WAHLPFLICHTBEREICH ______________ 13
ZENTRALE ABSCHLUSSPRÜFUNGEN __ 13
ZEUGNISSE___________________________ 13
BESCHLÜSSE DER SCHULKONFERENZ
ZUR ZUSAMMENARBEIT VON
ELTERNHAUS UND SCHULE: __________ 13
LERNSTANDSERHEBUNGEN ____________ 8
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ABSCHLÜSSE
An der Gesamtschule können alle Schulabschlüsse erworben werden. Es sind im Einzelnen:
· Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (Ein Verlassen der Schule ist mit dem HA 9 allerdings erst nach Erfüllung der
10jährigen allgemeinen Schulpflicht möglich.),
· Hauptschulabschluss nach Klasse 10,
· Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss), die mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden
sein kann,
· Fachhochschulreife nach Jahrgang 12 (mit anschließendem Praktikum),
· Allgemeine Hochschulreife ("Abitur").
ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
Am Montagnachmittag können die SchülerInnen der Jahrgänge 5 – 7 in der Zeit von 14.45 – 15.45 Uhr eine einstündige Arbeitsgemeinschaft wählen. Am Donnerstag werden in derselben Zeit Arbeitsgemeinschaften für die Jahrgänge 5 – 10 angeboten. Wer sich für eine AG am Montag und/oder Donnerstag entschieden und einen Platz bekommen hat, muss während eines
Schulhalbjahres regelmäßig teilnehmen. Die Freizeit-AGs werden überwiegend von LehrerInnen geleitet. Themen können
sein: Gerichte aus aller Welt, Computer, Ballspiele, Schulgarten, Schach, Kabelsalat (Licht- und Tontechnik in der Aula),
Jazztanz, Theater, Foto usw. Auch Eltern können in Zusammenarbeit mit einer Lehrerin/ einem Lehrer eine AG anbieten. Sollten Sie dazu Zeit und Lust haben, sagen Sie uns bitte Bescheid.
ARBEITSMITTEL
Für den Unterricht benötigt jede Schülerin und jeder Schüler neben den üblichen Materialien an unserer Schule Mappen und
ein spezielles Geodreieck für den Mathematikunterricht. Für die neuen Olof-Palme-Schüler und Schülerinnen im 5. Jahrgang
werden die verschiedenfarbigen Mappen, das Geodreieck und ein Klemmbrett von der Schule beschafft. Das ist zum einen
wegen des Mengenrabatts günstiger und gewährleistet zum anderen, dass alle Schüler und Schülerinnen über die richtigen
Arbeitsmittel rechtzeitig verfügen. Das Geld für Mappen, Geodreieck und Klemmbrett wird eingesammelt oder eingezogen.
Der OLOF wird für alle SchülerInnen zentral gedruckt und in den Klassen der Sek I jeweils am 1. Schultag nach den Sommerferien verteilt.
ARBEITSSTUNDEN
In den Jahrgängen 5 und 6 gibt es jeweils zwei Arbeitsstunden pro Woche, in 7 eine und 8 zwei. Sie werden in der Regel von
den KlassenlehrerInnen durchgeführt. In 5 sind beide KlassenlehrerInnen in den Arbeitsstunden mit ihrer Klasse zusammen, in
6 ist eine Arbeitsstunde einzeln besetzt.
In diesen Stunden arbeiten die SchülerInnen an Pflichtaufgaben und freien Aufgaben. Ein Wochenplan besteht aus Pflicht- und
freien Aufgaben. Für die freien Aufgaben können die SchülerInnen vorhandene Freiarbeitsmaterialien und Lernspiele nutzen.
BERATUNG
An unserer Schule gibt es ein Beratungsteam: Yvonne vom Hofe, Monika Kaufmann, Nina Mohrmann, Frank Hildebrand,
Oliver Leimbrock. Es sind besonders erfahrene, ausgebildete Lehrkräfte, bei denen sich Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen
und Schüler, aber auch Eltern Rat holen können (z.B. bei Konflikten mit einer Lehrkraft). Für Eltern können diese Ansprechpartner wichtig werden, wenn ihr Kind besondere Schwierigkeiten in der Schule hat (Verhaltensprobleme, Lernschwächen).
BERATUNGSTAG
Zweimal im Schuljahr führen Klassenlehrkräfte mit ihren SchülerInnen und deren Eltern ein ausführliches Beratungsgespräch,
in dem jeder einzelne über sein Lernverhalten und seine Schulleistungen informiert wird. Als Vorbereitung auf das Gespräch
ist zuvor ein Fragebogen auszufüllen und den KlassenlehrerInnen vorher zur Kenntnis zu geben. Zudem wird zu den Beratungstagen der OLOF mitgebracht, um z.B. das dort dokumentierte Arbeitsverhalten in die Gespräche einbeziehen zu können.
SchülerInnen der Jahrgänge 9 und 10 erhalten bei dieser Gelegenheit sogenannte Lern- und Förderempfehlungen in den Fächern, in denen die Leistungen nicht ausreichend sind.
Durch die Beratungsgespräche soll erreicht werden, dass SchülerInnen Verantwortung für sich und ihr Lernen übernehmen, so
dass sie die vereinbarten Ziele erreichen.
BESCHEINIGUNGEN
Wenn Sie für eine Behörde eine Bescheinigung über den Schulbesuch Ihres Kindes benötigen, so geben Sie bitte im Sekretariat
Bescheid. Die Bescheinigung wird dann ausgestellt und Ihrem Kind mit nach Hause gegeben.
BEURLAUBUNGEN
Wenn Ihr Kind aus einem wichtigen Grund (z.B. Familienfeier) für ein oder zwei Tage vom Unterricht beurlaubt werden soll,
so müssen Sie dies spätestens eine Woche vorher dem Klassenlehrer schriftlich mitteilen. Ausnahmen von dieser Frist sind
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bei unvorhersehbaren Angelegenheiten möglich. Über eine längere Beurlaubung entscheidet die Schulleitung. Beurlaubungen
kurz vor oder kurz nach Ferien, weil eine Urlaubsreise gebucht worden ist, darf die Schulleitung nicht genehmigen! Bei einer
Beurlaubung muss der Unterrichtsstoff nachgeholt werden.
Beurlaubungen vom Sportunterricht, vielleicht sollte man besser von "Befreiung" sprechen, sind bei Vorlage eines ärztlichen
Attests möglich.
BRUSTBEUTEL
Nicht nur bei Klassenfahrten empfiehlt es sich Wertvolles im Brustbeutel am Körper aufzubewahren. Insbesondere jüngere
Schüler und Schülerinnen sollten Geld und (Jahres)Fahrkarte den ganzen Schultag lang im Brustbeutel behalten. Geldbörsen
und Fahrkarten, die man in der Hosentasche sicher glaubt, werden allzu oft verloren.
ELTERNABEND
Die wichtigste Veranstaltung, in der Eltern sich mit allem, was den Schulbesuch Ihres Kindes betrifft, befassen können und
sollen, ist der Elternabend. Das Schulmitwirkungsgesetz nennt ihn Klassenpflegschaftssitzung. Der Elternabend ist eine Veranstaltung der Eltern, nicht der (Klassen-)Lehrkräfte und erst recht nicht der Schulleitung. Deswegen lädt auch die oder der Klassenpflegschaftsvorsitzende zu den Versammlungen ein und leitet sie. Wie oft Elternabende im Laufe eines Schuljahres stattfinden, hängt in erster Linie vom Interesse der Eltern ab. Zwei Elternabende im Halbjahr sollten die Regel sein, zumindest in
den unteren Jahrgängen. Termin, Ort und Tagesordnungspunkte sollten mit den Klassenlehrkräften abgesprochen werden.
Informelle Zusammenkünfte der Eltern wie Stammtisch, Ausflüge, Kaffeestunden sind so wichtig wie Klassenpflegschaftssitzungen. Viele Eltern brauchen nämlich eine etwas gemütlichere Atmosphäre, ehe sie sich trauen, etwas zu fragen
oder zu sagen. Es ist also ratsam, solche Zusammenkünfte zu ermöglichen, vielleicht auch mal ohne Lehrer.
ELTERNBRIEF
Zwei- bis dreimal im Schulhalbjahr erhalten Sie einen Elternbrief, in dem Ihnen wichtige aktuelle Schulangelegenheiten und
Termine mitgeteilt werden.
ELTERNMITARBEIT
Eltern haben verschiedene Möglichkeiten zur Mitarbeit. Abgesehen von den Mitwirkungsrechten, wie sie gesetzlich geregelt
sind, kann die Mitarbeit sehr praktisch sein. Der Förderverein freut sich über aktive Eltern. Manche Mütter und Väter sind in
der Lage und bereit, unser Angebot an Arbeitsgemeinschaften zu bereichern, indem sie selbst - von einer Lehrkraft assistiert eine Arbeitsgemeinschaft durchführen, z.B. Gartenarbeit, Kosmetika herstellen, Zeichnen, Handarbeit, Blockflötenspiel. Außerdem gibt es einen „Elternkreis Schulentwicklung“, in dem Eltern, die an der Schulentwicklung interessiert sind, die in jedem Schuljahr anliegenden pädagogisch-didaktischen Schwerpunktthemen diskutieren. Die Ergebnisse werden in Entscheidungsprozesse einbezogen. Wer Lust und Zeit hat, möge sich bitte melden. Wir würden uns sehr freuen!
ELTERNVERTRETUNG
Eltern können ihre Wünsche und Interessen in mehreren Schulgremien vortragen und vertreten. Aufgaben und Zusammensetzung dieser Gremien schreibt das Schulmitwirkungsgesetz vor. Der Gesetzestext kann in der Schule eingesehen
oder ausgeliehen werden. Die Gremien im Einzelnen:
KLASSENPFLEGSCHAFT: Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie berät alle Angelegenheiten der Klasse.
Die 1. Klassenpflegschaftssitzung eines Schuljahres soll innerhalb der ersten drei Wochen stattfinden. Wichtiger Tagesordnungspunkt ist dabei die Wahl der Vorsitzenden. Die Vorsitzenden werden für die Dauer von drei Jahren gewählt.
SCHULPFLEGSCHAFT: Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden sind stimmberechtigte Mitglieder der Schulpflegschaft. Ihre
Vertreter können an den Sitzungen der Schulpflegschaft ohne Stimmrecht teilnehmen. Die Schulpflegschaft befasst sich mit
allen Fragen, die Schule in ihrer Gesamtheit betreffen. Sie wählt Elternvertreter in die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
SCHULKONFERENZ: Sie ist das wichtigste Entscheidungsorgan. Alle Personengruppen der Schule sind in diesem Gremium
vertreten: Schüler (ab Jahrgang 7), Eltern und Lehrkräfte. Die Größe der Schulkonferenz hängt von der Gesamtzahl der Schüler und Schülerinnen ab, derzeit umfasst sie 18 Mitglieder (jeweils 6 Lehrkräfte, Eltern und Schüler). Vorsitzender ist der
Schulleiter.
FACHKONFERENZ: In allen Lernbereichen und Fächern gibt es Konferenzen, in denen Lehrkräfte didaktisch-methodische
Fragen ihres Unterrichts beraten. Eltern und Schüler können mit je zwei Vertretern an diesen Konferenzen ohne Stimmrecht
teilnehmen. Sie werden für die Dauer von drei Jahren gewählt.
ENTSCHULDIGUNGEN
Das Wort Entschuldigungen ist nicht ganz korrekt. Es hat sich in der Umgangssprache so eingebürgert. Offiziell müsste es
„Schulversäumnisse“ heißen. Wenn Ihr Kind einen Tag lang wegen einer Erkältung beispielsweise nicht zur Schule gehen
kann, schreiben Sie bitte den Grund des Fehlens in den OLOF. Ist es absehbar, dass Ihr Kind wegen eines Arzttermins oder
einer Familienfeier nicht am Unterricht teilnehmen wird, so informieren Sie bitte rechtzeitig die Klassenlehrkräfte mit Hilfe
des OLOFs. Eine Benachrichtigung ist immer dann erforderlich, wenn Ihr Kind wegen einer Krankheit länger als einen Tag
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fehlen wird. Rufen Sie bitte umgehend am ersten Tag morgens ab 8.00 Uhr im Sekretariat an. In den Jahrgängen 8-13 legen die
SchülerInnen Entschuldigungen unaufgefordert auch den FachlehrerInnen vor.
FACHLEISTUNGSDIFFERENZIERUNG
Die Fachleistungsdifferenzierung wird auf zwei Anspruchsebenen in Grundkursen und Erweiterungskursen - kurz G-Kurs und
E-Kurs genannt - organisiert. Auf der Zeugniskonferenz am Ende eines Schuljahres werden die Schülerinnen ab Jahrgang 8
durch ihre Lehrerinnen und Lehrer aufgrund ihres Leistungsvermögens und anderer pädagogischer Gesichtspunkte den Kursen
zugewiesen. Die Zuweisung kann in den Folgejahren geändert werden (in der Regel mit Wirkung zum nächsten Schuljahr),
wenn dies ein verändertes Lernverhalten gebietet. Im Allgemeinen gelten die Zuweisungen für einen längeren Zeitraum, um
kontinuierliches Arbeiten in den Kursen zu gewährleisten. Die Fachleistungsdifferenzierung beginnt im Jahrgang 8 in den Fächern Englisch und Mathematik, wird im Jahrgang 9 in den Fächern Deutsch und Physik fortgesetzt. Für die Abschlüsse am
Ende der 10. Klasse spielen sowohl Noten als auch die Kurszugehörigkeit in der Fachleistungsdifferenzierung eine entscheidende Rolle.
FAHRRAD
Sollte Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen, so achten Sie bitte darauf, dass das Rad verkehrssicher ist und Ihr Kind
einen Helm trägt. Das Rad soll an den Fahrradständern abgestellt und durch eine Sicherheitskette vor Diebstahl geschützt werden. Leider kommt es manchmal vor, dass sich Unbekannte an den Fahrrädern zu schaffen machen. Gegen Diebstahl ist und
kann das Fahrrad durch die Schule oder den Schulträger nicht versichert werden. Auskünfte, ob und zu welchen Konditionen
das Rad privat gegen Diebstahl versichert werden kann, erhalten Sie von Ihrer Versicherung.
FÖRDERMAßNAHMEN
Spezielle Förderung findet in den Klassen 5 - 8 in den Arbeitsstunden statt. Die SchülerInnen haben während der Bearbeitung
von Aufgaben für die verschiedenen Fächer die Unterstützung ihrer KlassenlehrerInnen. Sie helfen z.B. bei der Erledigung
schriftlicher Aufgaben. In Jahrgang 6 findet parallel zum Französischunterricht Förderung in den Fächern Deutsch und Englisch statt.
Die Förderung in den Jahrgängen 9 und 10 ist darauf ausgerichtet, dass SchülerInnen den angestrebten Schulabschluss erreichen. Die SchülerInnen wählen für die Dauer eines Schulhalbjahres einen Förderkurs in Deutsch, Englisch, Mathematik oder
Physik.
Neben der Fachförderung gibt es ab der 8. Klasse einen sogenannten Grundlagenkurs, den die SchülerInnen – auf Anraten
ihrer LehrerInnen –besuchen, die noch Basisfertigkeiten in Deutsch, Englisch und Mathematik trainieren müssen und neben
dem Unterricht gezielte Unterstützung z.B. bei der Vorbereitung auf Klassenarbeiten benötigen.
Für SchülerInnen mit einer Lese-/Rechtschreibschwäche werden in allen Jahrgängen spezielle Förderstunden angeboten.
FÖRDERVEREIN
Der „Förderverein der Olof-Palme-Gesamtschule e.V." hat sich in seiner Satzung die Förderung der schulischen Einrichtung
und Ziele, insbesondere der Erziehung und Bildung der Schüler, zur Aufgabe gestellt. Er verfolgt damit ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Mindest-Jahresbeitrag beläuft sich auf 10 Euro. Werden Sie Mitglied! Beitrittsformulare erhalten Sie in den Schulsekretariaten. Die Beträge können Sie von der Steuer absetzen. Beleg ist die Abbuchung auf
Ihrem Kontoauszug.
Mit dem Geld, das der Förderverein durch die Mitgliedsbeiträge, Spenden, Eintrittsgelder bei Schulveranstaltungen und Einkünfte bei Schulfesten einnimmt, werden Klassenfahrten durch Darlehen oder Zuschüsse unterstützt, die Schulzeitung herausgegeben sowie Geräte und Materialien angeschafft. Für die Bezuschussung von Klassenfahrten hat der Vorstand des Fördervereins folgende Regelung beschlossen: Kinder von Eltern, die Mitglied des Fördervereins sind, erhalten bei Bedürftigkeit auf
Antrag einen Zuschuss von bis zu 50 %, alle Nichtmitglieder bis zu 25 %. Darlehen können wie bisher zusätzlich auf Antrag
genehmigt werden. Sie sind in Raten zurückzuzahlen.
FRÜHSTÜCK
Es ist wichtig, dass Kinder morgens vor der Schule in Ruhe zu Hause frühstücken! Ohne ein nahrhaftes Frühstücksbrot
und/oder ein Stück Obst sollte kein Kind in die Schule kommen. Süßigkeiten oder andere von der Süßwarenindustrie als "Pausenschnitte" angepriesene Lebensmittel mögen bei Kindern zwar begehrt sein, dienen aber mit Sicherheit nicht der Gesundheit.
Weil das Leistungsvermögen entscheidend von einer guten Ernährung abhängt, sollte jedes Kind zu festen Tageszeiten etwas
Nährstoffreiches essen.
GANZTAGSSCHULE
Die Olof-Palme-Gesamtschule ist eine Ganztagsschule.
Die Oberstufenjahrgänge haben an bis zu fünf Schulnachmittagen (Montag bis Freitag) Kursunterricht.
Schülerinnen der Unter- und Mittelstufe können in der angegebenen Zeit auch unter Freizeitangeboten auswählen. Dabei handelt es sich um Veranstaltungen, die in der Mittagspause und am Nachmittag angeboten werden. Mittags gibt es die sogenannElternfibel der OLOF-PALME-GESAMTSCHULE Hiddenhausen
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ten Offenen Angebote, für die sich Schülerinnen je nach Lust und Laune täglich neu entscheiden können. Am Montag- und
Donnerstagnachmittag werden Freizeit-Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Für die Teilnahme an diesen Arbeitsgemeinschaften muss man sich zu Beginn eines Schulhalbjahres verbindlich entscheiden.
(siehe auch „Unterrichtszeiten“)
GESUNDHEITSVORSORGE
Durch das Staatliche Gesundheitsamt werden regelmäßig Routineuntersuchungen bzw. Impfungen vorgenommen. Im Einzelnen sind dies: Kontrolle der Zähne, der Sehfähigkeit und Rötelnimpfung (für Mädchen). Die Zahnärztin hat ausdrücklich darum gebeten, den Eltern Folgendes mitzuteilen: Die Zähne sollten täglich mindestens zweimal geputzt werden, morgens und
abends n a c h den Mahlzeiten. Der Genuss von Süßigkeiten müsse radikal eingeschränkt werden, denn die Mehrzahl der
Schüler und Schülerinnen habe geschädigte Zähne durch den überreichlichen Konsum von Süßigkeiten.
HANDY
Da für den Schulbesuch ein Handy im Grundsatz nicht erforderlich ist, hat die Schulkonferenz beschlossen, dass Schülerinnen
und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 in den Schulgebäuden und auf dem gesamten Schulgelände weder ein Handy, noch irgendein anderes elektronisches Gerät (z.B. Smartphone, MP 3-Player) benutzen dürfen. Für den Notfall kann ein Handy mitgebracht werden, das mit Erlaubnis einer Lehrkraft in Betrieb genommen werden darf, z.B. um Bescheid zu geben, wenn unerwartet der Unterricht früher zu Ende ist. Wer gegen das Verbot verstößt, muss sein Handy abgeben und kann es nach Unterrichtsende wieder abholen. Die Lehrkräfte werden freundlich und konsequent dafür sorgen, dass diese Regel eingehalten wird.
HAUSAUFGABEN
Aufgaben (früher Hausaufgaben) werden im Rahmen des Schultags erledigt. Darüber hinaus gibt es aber Aufgaben, die speziell zuhause erledigt werden müssen (z.B. Vokabeln lernen, Recherchen,…).
HOMEPAGE
Die OPG ist im Internet mit einer Homepage vertreten. Unter www.opg-hiddenhausen.de finden Sie neben Fotos von Schulveranstaltungen, Terminen, dem Schulprogramm und anderen Konzeptpapieren auch aktuelle Informationen sowie diese „Elternfibel“.
HOSPITATIONEN
Eltern haben das Recht zu Unterrichtsbesuchen. Nutzen Sie Ihr Recht! Sie können, wenn es Ihre Zeit erlaubt, den ganzen Tag
oder auch nur stundenweise in der Schule verbringen, um am Unterricht Ihres Kindes teilzunehmen. Dadurch erfahren Sie
nicht nur etwas über die Unterrichtsinhalte, sondern können hören und sehen, wie Schüler und Lehrer miteinander umgehen.
Und Sie können nachempfinden, 1. was es für Ihr Kind bedeutet, längere Zeit im Klassenraum auf seinem Platz zu sitzen und
aufmerksam dem Unterricht folgen zu müssen und 2. welche Anforderungen von einem Lehrer heute verlangt werden. In der
Regel besteht nach einem Unterrichtsbesuch Gelegenheit, mit den Lehrern zu sprechen. Wenn Sie hospitieren möchten, so
vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vorher mit oder über die Klassenlehrkräfte einen geeigneten Tag.
JAHRGANGSTREFF
Der Jahrgangstreff findet nach Jahrgängen organisiert in der Regel während der Klassenstunden in der Aula statt. Die Jahrgänge 11 - 13 versammeln sich zum Oberstufentreff ("Obst"). Das bunte Programm wird überwiegend von den SchülerInnen getragen. Sie führen das vor, was sie in der Schule oder auch in außerschulischen Bereichen gelernt haben und können. Eltern,
Freunde, Verwandte und Bekannte sind herzlich eingeladen, an dieser Feier teilzunehmen. Pünktliches Erscheinen ist sehr
erwünscht, damit die jungen Akteure auf der Bühne nicht aus dem Konzept gebracht werden. Die Termine der Jahrgangstreffs
teilt Ihnen Ihr Kind mit.
KIRCHLICHER UNTERRICHT
Viele SchülerInnen haben ein- oder zweimal in der Woche nachmittags kirchlichen Unterricht zur Vorbereitung auf die Konfirmation. An diesen Tagen sollten die Jungen und Mädchen auf die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften verzichten.
KLASSENARBEITEN
In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik werden in den Jahrgängen 5-7 sechs Klassenarbeiten geschrieben, in den
Jahrgängen 9 und 10 vier und im 8. Jahrgang fünf. In Französisch Wahlpflichtbereich I werden im 6. Jahrgang 6 Klassenarbeiten geschrieben und von 7 bis 10 jeweils vier pro Schuljahr. Die Dauer der Klassenarbeiten darf in den Jahrgängen 5 bis 7 eine
Stunde nicht überschreiten.
Bei der Notenfindung für das Zeugnis wird der Notendurchschnitt der Klassenarbeiten im gleichen Umfang berücksichtigt wie
alle anderen Unterrichtsleistungen.
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KLASSENFAHRTEN
Im Schulkonzept ist aufgeführt, welche Klassenfahrten in welchem Jahrgang unternommen werden sollen (Jahrgang 5 eine
Klassengemeinschaftswoche, im Verlauf der Jahrgänge 6 bis 8 ein Schullandheimaufenthalt, Jahrgang 10 eine Abschlussfahrt,
Jahrgang 12 eine Studienfahrt). Die Fahrten finden in der Regel während des „Fahrtenfensters“ in der 2.Septemberwoche eines
Kalenderjahres statt. Die Schulkonferenz legt den Rahmen fest, innerhalb dessen Klassenfahrten durchgeführt werden können. Ob und zu welchen Konditionen (Finanzierung, Taschengeld, Verhaltensregeln, usw.) eine Fahrt veranstaltet wird, beraten und entscheiden die Eltern auf einer Klassenpflegschaftssitzung. Klassenfahrten sind wichtige Schulveranstaltungen. Es
besteht grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler Teilnahmepflicht. Aus finanziellen Gründen darf niemand zu Hause
bleiben müssen. Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung können in der Schule erfragt werden (z.B. „Bildung und Teilhabe“, Förderverein).
(siehe auch unter: Sozialfonds)
LERNMITTEL
Für Schüler der Gesamtschule werden jedes Schuljahr Schulbücher im Wert von ca. 78,00 Euro angeschafft. Dies schreibt ein
Gesetz vor. Ein Drittel des Betrags müssen Eltern selbst aufbringen, in der Sek. I 26,00 Euro und in der Sek. II 23,67,00 Euro.
Welche Bücher gekauft werden, entscheidet die Schulkonferenz. Sie erhalten am Ende eines Schuljahres einen Bestellschein,
auf dem vermerkt ist, welches Buch Sie bei einem Buchhändler während der Sommerferien bestellen sollen.
LERNSTANDSERHEBUNGEN
Im 2. Halbjahr des 8. Schuljahres werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch Lernstandserhebungen durchgeführt. Diese landesweit erhobenen Tests haben in erster Linie einen diagnostischen Zweck. Mit ihnen sollen Stärken und
Schwächen eines Schülers bzw. einer Schülerin ermittelt werden. Sie sollen den Fachlehrkräften Hinweise geben, wie sie ihre
SchülerInnen auf den Schulabschluss hin noch besser fördern können.
MATERIALGELD
Im Kunst-, Technik- und Wirtschaftslehreunterricht soll und wird von allen Schülern praktisch gearbeitet: es wird gemalt,
gehobelt und gekocht. Für diesen Unterricht werden Materialien jeglicher Art ge- und verbraucht. Das Geld, das der Schulträger für diesen Zweck zur Verfügung stellt, reicht bei weitem nicht aus. Die Schulkonferenz hat daher beschlossen, dass von
jedem Schüler in jedem Schuljahr Materialgeld erhoben wird. Das ist vertretbar, weil die mit dem Material erzielten Unterrichtsergebnisse Eigentum der Schüler bleiben. Über die Höhe des Betrages entscheidet die Schulkonferenz nach Bedarf jedes
Jahr neu. Zurzeit beträgt er 15 €.
MITTAGESSEN
Die Mensa ist an allen fünf Unterrichtstagen von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Das Mittagessen wird als Menü zum Preis
von 2,80 € bzw. 3,20 € angeboten. Ebenfalls kann für 2,50 € ein großer Salatteller gekauft werden. Das vollständige Angebot
hängt in der Mensa aus.
MITTAGSPAUSE
Für alle Jahrgänge liegt die Mittagspause am Montag, Mittwoch, Donnerstag von 12.40 – 13.40 Uhr, am Dienstag und Freitag
von 12.40 – 12.55 Uhr. Die SchülerInnen sollen dann zum Essen in die Mensa gehen. Sie können auch im Klassenraum bleiben, um dort in Ruhe mitgebrachte Brote zu verzehren. Nach dem Essen besteht Gelegenheit, verschiedene Offene Angebote
am Montag, Mittwoch und Donnerstag wahrzunehmen. Wer im Klassenraum bleibt, muss sich dort absolut ruhig verhalten.
Zum Toben besteht ausreichend Platz in der Sporthalle oder auf dem Spiel- und Sportgelände. SchülerInnen ab Jg.8 können
mit schriftlichem Einverständnis ihrer Eltern in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, um sich etwas zu essen und/oder
zu trinken zu kaufen.
MÜLL
Die Schule bemüht sich aufgrund der hohen Müllgebühren, das Müllaufkommen so niedrig wie möglich zu halten und den
anfallenden Müll nach Glas, Papier, Wertstoffen und Restmüll zu sortieren. Um Müll zu vermeiden, sollen Schülerinnen und
Schüler ihr Frühstücksbrot und Getränke in wieder benutzbaren Behältern und Flaschen mitbringen. Getränkedosen und TetraPacks sind auch aus Umweltgründen nicht erwünscht. Bitte helfen Sie mit Müll zu vermeiden!
NOTEN
Über Noten lässt sich unter der Frage „Fördern oder behindern sie das Lernen?“ trefflich und ausgiebig streiten. Tatsache ist,
dass auch an der Gesamtschule Noten gegeben werden müssen. Dies geschieht so, wie in den entsprechenden Erlassen erläutert
wird. Alle Lehrer und Lehrerinnen geben sich große Mühe, die Leistungen ihrer Schüler und Schülerinnen gerecht zu bewerten. Sie richten sich dabei nach den Leitlinien zur Leistungsbewertung, wie sie in den Fachkonferenzen beschlossen worden
sind.
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Die Lehrerkonferenz hat dafür folgenden Rahmen gesetzt:
1. Ab der 5. Klasse erhalten die Schülerinnen in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten, das sind Deutsch, Englisch und Mathematik (später auch in der 2. Fremdsprache), einen Kommentar mit Zensur.
2. Bei der Zeugnisnote in Fächern mit schriftlichen Arbeiten sind die Klassenarbeiten auf der einen Seite und die mündlichen
und praktischen Leistungen auf der anderen gleichwertig zu berücksichtigen.
3. Mit den Schülerinnen wird von Beginn an über Sinn und Zweck von Zensuren gesprochen.
4. Eltern und SchülerInnen werden über Kriterien der Leistungsbewertung informiert.
OFFENE ANGEBOTE
Die Veranstaltungen in der Mittagspause werden Offene Angebote genannt, weil sie offen für jede Schülerin und jeden Schüler
sind. Sie können mehr oder weniger regelmäßig, je nach Lust und Laune an ihnen teilnehmen. Offen sind die Sporthalle, im
Sommer auch das Sportgelände, die Informatikräume im O-Haus, das Jugendzentrum und die Gemeindebibliothek. Welche
Angebote in jedem Schuljahr durchgeführt werden, hängt von den personellen und räumlichen Möglichkeiten ab.
„OLOF“
Alle SchülerInnen der Sek I kaufen das OLOF-Buch; Unterstufe und Mittelstufe unterscheiden sich jedoch in Format und Umfang. OLOF steht für „Ordnung lernen ohne Frust“. Mit diesem Buch soll es SchülerInnen erleichtert werden, Verantwortung
für ihren Lernprozess zu übernehmen. Zudem dient das Buch dem Informationsaustausch zwischen Elternhaus und Schule.
Lassen Sie sich regelmäßig am Wochenende das OLOF-Buch vorlegen und bestätigen Sie bitte für die Unterstufe durch Unterschrift die Kenntnisnahme dessen, was Ihr Kind in der Schule gemacht und gelernt hat. Wird das Buch verloren, muss ein
neues in den Sekretariaten gekauft werden.
PARKEN
Wenn Sie mit dem Auto zur Schule kommen, um mit einer Lehrkraft zu sprechen oder um an einer Schulveranstaltung teilzunehmen, stellen Sie bitte Ihr Auto auf den Parkplätzen der Schule, nur falls alles voll ist, auch am Einkaufszentrum oder am
Rathaus ab. Bei Abendveranstaltungen und an Wochenenden können Sie Ihr Auto zusätzlich auf dem Schulhof des Mittelstufenhauses parken. Die Parkplätze am U-Haus und M-Haus bitte nicht befahren, wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto morgens
zur Schule bringen oder dort mittags bzw. nachmittags abholen. Halten Sie bitte zum Aus- bzw. Einsteigen irgendwo kurz am
Straßenrand an! Aber bitte darauf achten, dass der Busverkehr auf Rathaus- und Pestalozzistraße nicht gestört wird.
RAUCHVERBOT
In den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände herrscht grundsätzlich absolutes Rauchverbot.
RELIGIONSUNTERRICHT
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am Religionsunterricht teilzunehmen, es sei denn, sie werden von ihren Eltern
abgemeldet. Die Abmeldung muss schriftlich zu Beginn eines jeden Schuljahres neu erfolgen. Schülerinnen und Schüler, die
auf diese Weise vom Religionsunterricht befreit sind, beschäftigen sich während der Religionsstunden unter Aufsicht selbst
oder nehmen am Unterricht in einer parallelen Lerngruppe teil.
Ab dem 9. Jahrgang können Schülerinnen und Schüler einen Kurs „Praktische Philosophie“ wählen. Sie müssen sich also für
die Alternative Religion oder Philosophie entscheiden. Eine Befreiung vom Religionsunterricht ist dann nicht mehr möglich.
SCHÜLERAUSWEIS
Jeder Schüler bekommt beim Eintritt in unsere Schule einen Schülerausweis mit Foto. Die Fotos werden von den Klassenlehrern aufgenommen.
Wer seinen Ausweis verliert, muss ein Passfoto mitbringen. Auf der Rückseite des Fotos sind Name und Klasse zu vermerken.
Wer das Foto im Schulsekretariat abgibt, erhält den fertigen Ausweis durch den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin ausgehändigt.
SCHÜLERFAHRKOSTEN
Alle SchülerInnen, die mehr als 3,5 km von der Schule entfernt wohnen (gesetzliche Regelung), können auf Antrag eine Schülerjahresfahrkarte erhalten oder alternativ einen Fahrradzuschuss von 15 Euro monatlich. OberstufenschülerInnen erhalten eine
Schülerfahrkarte, wenn sie mehr als 5 km von der Schule entfernt wohnen. Die Wertmarken bitte sorgfältig aufzubewahren.
Sie werden bei Verlust nicht ersetzt.
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SCHULBUSVERKEHR
Zwischen dem Schulzentrum in Lippinghausen und allen Ortsteilen Hiddenhausens bzw. den Nachbarorten Bünde, Enger und
Herford verkehren an allen Unterrichtstagen Busse: zur 1. Stunde, nach der 4., 5. und 6. Stunde. Sollte es mit dem Busverkehr
irgendwelche Probleme geben, so wenden Sie sich bitte an das Schulverwaltungsamt der Gemeinde (Tel. 05221-964355) oder
an die Schulleitung. Wir bemühen uns in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben und Busunternehmen, auftretende Mängel so schnell und gut wie möglich zu beheben.
SCHULFEST
Jedes Jahr im Herbst feiert die OPG ihren Geburtstag, alle drei Jahre mit einem Schulfest für die Jahrgänge 5 bis 7 und in den
beiden Jahren dazwischen mit einem Schulbasar. Das Programm und die Organisation liegen in den Händen eines Festausschusses, in dem Lehrer, Schüler und Eltern mitarbeiten. Der Förderverein nutzt die Veranstaltungen, um durch den Verkauf
von Getränken und Würstchen seine Kasse aufzubessern.
SCHULGELÄNDE
Die OPG verfügt über ein großes Schulgelände. Nach Ende des Unterrichts ist das Gelände offen für alle, die sich bei Sport
und Spiel bewegen möchten, selbstverständlich nur unter der Bedingung, dass nichts verschmutzt oder beschädigt wird.
Während der Unterrichtszeit gelten folgende Regelungen:
Die Oberstufenschülerinnen und –schüler dürfen das Schulgelände jederzeit betreten und verlassen.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 10 (Mittelstufe) dürfen das Schulgelände in der Mittagspause verlassen,
wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 7 (Unterstufe) dürfen das Schulgelände in der Mittagspause verlassen, um
sich in der benachbarten Gemeindebücherei oder dem Haus der Jugend aufzuhalten. Voraussetzung ist, dass sie über einen
Bibliotheksausweis verfügen.
In der Vormittagspause darf das Schulgelände von Schülerinnen und Schüler der Unter- als auch der Mittelstufe nicht verlassen werden.
SCHULLEITUNG
Die Schulleitung besteht aus mehreren Personen, die für verschiedene Arbeitsbereiche
zuständig sind. Im Einzelnen:
Leiter der Unterstufe (Jahrgänge 5 - 7)
Leiterin der Mittelstufe (Jahrgänge 8 - 10)
Leiterin der Oberstufe (Jahrgänge 11 - 13)
Didaktische Leiterin
Organisationsleiter und stellvertr. Schulleiter
Schulleiterin
Michael Beck
Anette Heyden
Marianne Hoppstädter
Sabine Böhle-Grote
Friedhelm Nagel
Jutta Richter
Wenn Eltern Fragen und Wünsche haben, die sie gern der Schulleitung vortragen möchten, so muss nicht unbedingt der Schulleiter der richtige Ansprechpartner sein. Wenn es um Unterrichtsangelegenheiten geht, sind beispielsweise der Abteilungsleiter
bzw. die Abteilungsleiterin zuständig. Geht es um allgemeinpädagogische und konzeptionelle Fragen, ist es die Didaktische
Leiterin, geht es beispielsweise um Stundenplan- und Busangelegenheiten, ist es der Organisationsleiter. Der Schulleiter kümmert sich um die Lehrkräfte und die Schulpflegschaft, vertritt die Schule nach außen und pflegt die Kontakte zum Schulträger
und zur Schulaufsicht.
Die Schulleitung wird in ihrer Arbeit von Koordinatoren unterstützt, und zwar in folgenden Bereichen:
Ganztag
Schulfeste und –feiern
Internationale Kontakte
Bewegung, Sport und Spiel
Naturwissenschaften
Fremdsprachen
Neue Medien
Schülerwettbewerbe
Berufswahlvorbereitung
Gesellschaftslehre
Fördermaßnahmen
Frank Hildebrand
Claudia Scheffler
Elvira Klose
Jürgen Hoppstädter
Dr. Joachim Burger
Kerstin Wattenberg
Toni Stumm
Monika Kaufmann
Hans Kornblum
Klaus Droste
Matthias Klose
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SCHULPFLICHT
Laut Schulgesetz dauert die Schulpflicht 10 Jahre (Grundschule und Gesamtschule). Nach der Schulpflicht beginnt die Pflicht
zum Besuch eines Bildungsgangs in der Sekundarstufe II (Berufsschule oder Berufskolleg oder Gymnasiale Oberstufe). Diese
Pflicht endet mit Ablauf des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
Eltern sind gehalten, auf die Schulpflicht ihres Kindes zu achten. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
SCHULORDNUNG
Es gibt eine Schulordnung, die mit allen neuen Klassen in den ersten Schulwochen ausführlich besprochen wird. Die Schulkonferenz hat diese Ordnung beschlossen. Auf Antrag der Schülervertretung, der Schulpflegschaft und der Lehrerkonferenz
können einzelne Punkte geändert oder ergänzt werden. Die aktuelle Fassung ist im OLOF abgedruckt.
SCHULPARTNERSCHAFTEN
Die Olof-Palme-Gesamtschule pflegt eine Schulpartnerschaft mit der Ytterbyskolan in Kungälv, nahe Göteborg (Schweden).
Zudem bestehen gute Kontakte zum Marie-Curie-Lyzeum in Chechowice-Dziedzice (Polen) und dem Collège des Monts
d‘Arrée in Plounéour-Ménez (Bretagne/Frankreich). Die Partnerschaften sollen vor allem dem gegenseitigen Schüleraustausch
dienen.
SCHULPROGRAMM
Das Schulprogramm der OPG ist ein Rechenschaftsbericht über die Arbeit in der Schule und besteht aus drei Bänden: Der erste
gibt einen Überblick über alle Bestandteile unseres schulischen Lebens und Lernens: Unterricht, Förderung, Beratung, Studienund Berufswahlvorbereitung, Elternmitarbeit, Infothek, Bewegung, Spiel und Sport, Ganztagsangebote, Umwelt, Fahrten,
Kultur und Feiern, soziales Engagement, Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Gemeinde und Schülervertretung.
Außerdem enthält das Schulprogramm ein Porträt der Schule, einen Arbeitsbericht über die Entwicklung des Schulprogramms,
eine Beschreibung der Arbeits- und Kommunikationsstrukturen und Angaben zur mittelfristigen Planung; der zweite enthält
die schuleigenen Lehrpläne – soweit sie zum o.g. Zeitpunkt schon vorlagen und der dritte enthält u.a. Informationen zum Methodencurriculum, zum Inhalt der Förderkurse in 9 und 10, zur Leseförderung in 5 und 6.
SCHULZEITUNG
Die Schulzeitung heißt "Auf der Palme", erscheint zweimal im Schuljahr und wird von Lehrkräften und Schülern erstellt. Auch
Eltern können Beiträge schreiben. Auf 30 bis 40 Seiten wird das Schulleben in Wort und Bild dokumentiert. Herausgeber ist
der Förderverein, der die Zeitung durch Anzeigen und Verkauf finanziert.
SCHWIMMEN
Alle 5. Klassen haben im Wechsel Schwimmunterricht. Der Weg zum Schwimmbad wird mit dem Bus absolviert. Auf Beschluss der Schulkonferenz beteiligen sich die Eltern an den Transportkosten mit 10 Euro. Nichtschwimmer werden zusätzlich
am Donnerstagnachmittag geschult. Für das Schwimmen werden Schwimmhose oder Schwimmanzug (kein Bikini !), ein
Handtuch und Duschgel benötigt. Um sich die Haare zu trocknen, sollte ein (kleiner) Handfön mitgebracht werden. In der
kühlen Jahreszeit empfiehlt es sich zudem, eine Mütze aufzusetzen. Sollte Ihr Kind wegen einer chronischen Erkrankung (z.B.
des Ohrs oder der Haut) gar nicht oder zeitweise nicht am Schwimmen teilnehmen dürfen, so lassen Sie dies bitte die
Schwimmlehrerin oder den Schwimmlehrer wissen.
SEKRETARIATE
In allen drei Häusern der Schule arbeitet je eine Sekretärin: Frau Rutha (Oberstufenhaus), Frau Grospitz-Meyer (Mittelstufenhaus), Frau Rabeneck (Unterstufenhaus).
Das Schulsekretariat im Oberstufenhaus ist ganztägig, die anderen sind vormittags besetzt. Wenn Sie eine Mitteilung machen
wollen, z.B. die Krankmeldung Ihres Kindes, so rufen Sie bitte am besten zwischen 8.00 und 9.00 Uhr an. Sie können selbstverständlich auch gern in die Schule kommen.
Beachten Sie aber bitte, dass während der Vormittagspause (10.05 – 10.35 Uhr) in den Sekretariaten reger Betrieb herrscht.
Wenn Sie dringend einen Lehrer oder eine Lehrerin sprechen wollen, so bitten Sie um einen Rückruf.
SOZIALFONDS
Die Schule verfügt über Sondermittel, mit denen Kinder aus bedürftigen Familien, die nicht Anspruch auf staatliche Unterstützung haben, unterstützt werden können. Die Unterstützung umfasst die Übernahme von Kosten für Lernmittel, Materialien und
Exkursionen. Wer diesen Fonds in Anspruch nehmen will, setzt sich mit den Klassenlehrkräften ihres Kindes in Verbindung.
Antragsformulare gibt es in den Sekretariaten.
Bernhard Adler vom ESTA-Bildungswerk, der als Ansprechpartner für Hiddenhausen und in unserer Schule als pädagogischer
Mitarbeiter im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets tätig ist, hilft Ihnen gerne bei: Fragen zum Antrag, Erbringung von
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Nachweisen, allgemeinen Problemen. Seine Telefonnummer zur Terminierung eines persönlichen Gesprächs kann in den Sekretariaten erfragt werden.
SOZIALHILFE/ARBEITSLOSENGELD II
Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII (Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) erhalten, übernimmt das
Sozialamt/Arbeitsgemeinschaft der zuständigen Gemeinde/Stadt auf Antrag die Kosten für Schulfahrten in voller Höhe. Auch
Eltern, die eine solche Förderung nicht erhalten, aber mit ihren Einkünften geringfügig über den entsprechenden Regelbeträgen
liegen, können auf Antrag einen Teil der Kosten erstattet bekommen. Auskunft hierüber gibt das jeweilige Sozialamt oder das
Schulsekretariat. (siehe auch: SOZIALFONDS)
SPORTUNTERRICHT
Die Teilnahme am Sportunterricht ist verbindlich. Eltern können eine Befreiung vom Unterricht aufgrund bestimmter Erkrankungen oder Einschränkungen beantragen. Befreiung vom Unterricht kann nur vom Sportlehrer selbst oder per Attest von
einem Arzt erfolgen. Auch die Teilnahme am Sportunterricht während der Menstruation ist selbstverständlich. Vom Schwimmen in den ersten Tagen der Menstruation ist aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen abzuraten.
SchülerInnen müssen angemessene Sportbekleidung tragen. Diese muss ausreichende Bewegung gewährleisten und darf nicht
hinderlich sein. In der Sporthalle sind Hallenschuhe zu tragen. Joggingschuhe oder spezielle Schuhe für den Außenbereich
(Outdoorbereich) sind nicht zulässig. Auch im OA sind Sportschuhe zu tragen. Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder, Ohrenschmuck und Piercings sind abzulegen bzw. abzukleben. Im Sportunterricht muss eine sogenannte Sportbrille (mit Kunststoffgläsern) getragen werden.
Folgende Materialien für den Sportunterricht sind im Laufe der Jahre verbindlich für den Unterricht anzuschaffen:
Jg. 5: Schwimmbekleidung (ggf. auch eine Schwimmbrille)
Jg. 5: Tischtennisschläger sowie 3 Tischtennisbälle
Jg. 7: Badmintonschläger sowie 3 Badmintonbälle
Wünschenswert ist ebenfalls, dass die SchülerInnen über ein eigenes Rollgerät (vorzugsweise Inliner) verfügen, da in diesem
Bereich mindestens drei Unterrichtsvorhaben im Laufe der SI (5-10) durchgeführt werden.
Da das Tragen der entsprechenden Schutzbekleidung verbindlich ist, sollten auch Protektoren (Helm, Knieschutz, Handschuhe,
Ellbogenschutz) angeschafft werden. Obwohl die Schule über einen eigenen Satz Helme verfügt, ist die Anschaffung eines
eigenen Helms wünschenswert, zumal dieser auch beim Radfahren erforderlich ist.
UNFALL
Schüler und Schülerinnen, die in der Schule oder auf dem Schulweg einen Unfall haben, sind durch die Schule versichert.
Damit Ihre Privat-Versicherung mit dem Unfall nicht befasst wird, ist es notwendig, dass ein Unfallmeldebogen ausgefüllt
wird. Bei jedem Unfall, der sich in der Schule ereignet, ist dies gewährleistet. Sollte sich der Unfall auf dem Schulweg ereignen oder aber ein Arzt erst nach der Schulzeit aufgesucht werden, so ist es sehr wichtig, dass Sie darüber unverzüglich der
Schule Bescheid geben. Ein Anruf bei einer Schulsekretärin reicht aus ! Geschieht dies nicht oder mit Verspätung, so führt dies
zu unnötigen Schwierigkeiten mit der Versicherung und meist zeitraubendem Verwaltungsaufwand.
UNTERRICHTSZEITEN
Der Unterricht für die Klassen 5 – 10 findet zu folgenden Zeiten statt:
Std.Nr.
1.
2.
Zeit
8.00 – 9.00
9.05 – 10.05
3.
4.
10.35 – 11.35
11.40 – 12.40
5.
12.40 – 13.40
6.
7.
13.40 – 14.40
14.45 – 15.45
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Mittagspause
1
große Vormittagspause
Mittagspause
1
)
Mittagspause
)
AG 5 - 10
1
) Diese Stunde findet an beiden Tagen von 12.55 – 13.55 Uhr statt. In der verkürzten Mittagspause von 12.40 – 12.55 Uhr
können die Schüler Essen gehen.
Arbeitsgemeinschaften für die Sekundarstufe I finden am Montagnachmittag (5.-7.Jg.) und Donnerstagnachmittag
(5.-10-Jg.) von 14.45 bis 15.45 Uhr statt.
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VERSICHERUNGSSCHUTZ
Ihr Kind ist nicht nur während des Unterrichts und auf dem direkten Schulweg versichert, sondern auch bei allen anderen von
der Schule durchgeführten Veranstaltungen, an denen die Teilnahme der Schüler Pflicht ist. Dazu zählen die Nachmittagsangebote, der Weg in der Mittagspause zur Gemeindebücherei oder zum Haus der Jugend, Klassenfahrten, Tagesausflüge, Unterrichtsgänge und Betriebspraktika.
WAHLPFLICHTBEREICH
Ab dem 6. Jahrgang können Schülerinnen und Schüler Französisch als 2. Fremdsprache wählen. Dieser Unterricht findet im
ersten Jahr zweistündig statt. Wer nicht Französisch wählt, hat je 1 Stunde zusätzlich Deutsch und Englisch. Ab dem 7. Jahrgangs stehen dann alle weiteren Lernbereiche zur Wahl: Darstellen und Gestalten, Naturwissenschaften und Arbeitslehre. Die
Wahlentscheidung hat Folgen: Bis Ende des 10. Schuljahres besteht Pflicht zur Teilnahme, der Wechsel in einen anderen
Lernbereich ist nicht mehr möglich.
Im 8. Jahrgang wird ein zweites Mal die Möglichkeit geboten, ein weiteres Fach als Schwerpunkt für die Dauer von drei
Schuljahren zu wählen. Angeboten werden Latein als weitere Fremdsprache, Informatik, Sozialpädagogik, Handwerk, Sport,
Entdecken und Forschen, Literatur, Kaufmännisches Lernen und ein Grundlagenkurs. Über das Angebot werden SchülerInnen
und Eltern rechtzeitig von den Stufenleitungen unterrichtet und auf Wunsch bei der Wahl beraten.
ZENTRALE ABSCHLUSSPRÜFUNGEN
Am Ende der Sekundarstufe I und II werden zentrale Abschlussprüfungen durchgeführt. Die Klassen des 10. Jahrgangs legen
in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik schriftliche Prüfungen ab, die zentral gestellt und landesweit am selben
Tag in allen weiterführenden Schulen geschrieben werden. Das Ergebnis der Arbeiten fließt zur Hälfte in die Endnote des
jeweiligen Faches ein. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13 schreiben zentral gestellte Abiturklausuren jeweils
in drei Fächern (in den beiden Leistungsfächern und einem Grundfach). Außerdem wird wie bisher in einem 4. Fach mündlich
geprüft.
ZEUGNISSE
Am Ende jedes Schulhalbjahres gibt es ein Notenzeugnis. Wegen schlechter Noten muss an der Gesamtschule niemand "sitzenbleiben". Diese Regelung gilt bis zum 9. Jahrgang. Sollten Leistungsbild und Lernverhalten allerdings auffallend schlecht
sein, so kann es durchaus sein, dass die Zeugniskonferenz eine Wiederholung beschließt. Sie tritt allerdings nur dann in Kraft,
wenn die Eltern des Kindes nicht schriftlich widersprechen.
Beschlüsse der Schulkonferenz zur Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule:
1. Eltern, die Lehrkräfte sprechen möchten, vereinbaren einen Gesprächstermin.
2. Klassenlehrkräfte und Klassenpflegschaftsvorsitzende pflegen regelmäßig Kontakt zwecks Informationsaustausch (z.B.
einmal im Monat miteinander telefonieren).
3. Klassenlehrkräfte unterstützen die Klassenpflegschaftsvorsitzenden bei Planung und Durchführung von Elternabenden.
4. Neue Fachlehrkräfte sollen sich auf Wunsch der Klassenpflegschaft im Laufe des Schuljahres auf einem Elternabend vorstellen.
5. Eltern können am Unterricht teilnehmen. Einen geeigneten Termin sprechen sie mit den Lehrerinnen und Lehrern ab. Hospitationen dienen der Information und dem Verständnis, nicht der Kontrolle.
6. Eltern, die an konzeptionellen Fragen oder praktisch mitarbeiten wollen, melden ihr Interesse bei der Schulpflegschaft oder
der Schulleitung an.
7. Lässt sich ein Konflikt zwischen einer Lehrkraft und Eltern nicht regeln, sollte ein Mitglied des Beratungsteams
hinzugezogen werden (siehe dazu auch Stichwort „Beratung“).
8. Werden Beschlüsse der Klassenpflegschaft von einzelnen Eltern nicht befolgt (z.B. Kind soll an beschlossener Klassenfahrt
nicht teilnehmen), werden die Klassenpflegschaftsvorsitzenden von den Klassenlehrkräften informiert, um aktiv werden zu
können.
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