Wichtige Neuregelungen im Überblick
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Wichtige Neuregelungen im Überblick
ESA, AUSGABE. 08, 2007 Portugiesisches Recht - Portuguese Law Rechtsanwaltskanzlei Dr. Rathenau & Kollegen PORTUGAL - ALGARVE Rua António Crisógono dos Santos, 29, Bl. 3, Escr. B, D, E, P-8600-678 Lagos Tel: +351-282-780-270 Fax: +351-282-780-279 Email: [email protected] Internet: www.anwalt-portugal.de Kraftfahrzeugsteuern – Wichtige Neuregelungen im Überblick Text von Rechtsanwalt Dr. Alexander Rathenau ([email protected]) Den ESA-Lesern wird bereits bekannt sein, dass das System der Besteuerung von Kraftfahrzeugen in Portugal reformiert wurde. Zuletzt wurde in der ESA 06/2007 darauf hingewiesen. Wegen der Auswirkungen dieser Reform, z.B. bei der Zulassung in Portugal von in Deutschland angemeldeten Gebrauchtfahrzeugen, werde ich nachfolgend für Personenkraftwägen, die ein Bruttogewicht bis zu 2.500 Kg aufweisen, wichtige Neuregelungen schildern. Das neue System der Besteuerung von KfZ ist am 1.7.2007 in Kraft getreten. Einige seiner Regelungen gelten aber erst ab 2008. Es ist zu unterscheiden zwischen der Steuer, die beim Kauf oder Zulassung („Einführung“) eines Fahrzeuges in Portugal zu zahlen ist und der laufenden KfZ-Steuer, die jährlich anfällt. Die bei Kauf oder Zulassung zu zahlende Steuer lief bisher unter dem Namen "Imposto Automóvel" (IA). Seit dem 1.7.2007 trägt diese Steuer den Namen "Imposto Sobre Veículos" (ISV). Aus der jährlich zu zahlenden Kfz-Steuer, die bisher „Imposto Municipal Sobre Veículos“ (IMV) hieß und alle Autos mit der farbigen Plakette an der Windschutzscheibe schmückte, wird nunmehr die "Imposto Único de Circulação" (IUC). In Zukunft muss jeder Kraftfahrzeugführer den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der Jahressteuer mit sich führen. Wurde Ihr Kraftfahrzeug vor 1981 zugelassen, ist es von der Jahressteuer befreit. Wurde Ihr Wagen zwischen 1981 und dem 1.7.2007 zugelassen, ergeben sich für Sie höhenmäßig lediglich geringfügige Änderungen. Für 2007 zahlen Sie noch die bisherige Steuer und ab 2008 nach folgender Tabelle: www.anwalt-portugal.de Alle Informationen wurden mit größter Sorgfalt und nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet. Trotz aller Bemühungen um möglichst korrekte Darstellung und Prüfung von Sachverhalten sind Irrtümer oder Interpretationsfehler möglich. ESA, AUSGABE. 08, 2007 Portugiesisches Recht - Portuguese Law Art des Kraftstoffes Jährliche Steuer nach Zulassungsjahr Benzin 3 Hubraum cm Bis 1000 Andere Kraftstoffe 3 Hubraum cm Bis 1500 Nach 1995 16 € Von 1990 bis 1995 10 € Von 1981 bis 1989 7€ Mehr als 1000 bis 1300 Mehr als 1500 bis 2000 32 € 18 € 10 € Mehr als 1300 bis 1750 Mehr als 2000 bis 3000 50 € 28 € 14 € Mehr als 1750 bis 2600 Mehr als 3000 127 € 68 € 29 € Mehr als 2600 bis 3500 202 € 110 € 56 € Mehr als 3500 360 € 185 € 85 € Ab 2008 werden die in der Tabelle angeführten Steuerbeträge jährlich im Zulassungsmonat fällig. Die Zahlung dieser Jahressteuer kann dann via Internet oder, wie bisher, bei jedem Finanzamt vorgenommen werden. Nicht mehr möglich wird die Entrichtung der Steuer in bestimmten Schreibwarengeschäften oder Tabakläden sein. Kraftfahrzeuge hingegen, die nicht oder nur zeitweise genutzt werden, etwa ein Zweitwagen, der im Winter in der Garage steht, unterliegen der jährlichen Steuerlast, sofern sie nicht wirksam abgemeldet werden. Darauf hingewiesen sei auch, dass die Finanzbehörden in Zukunft mit den KfZRegistrierungsstellen Informationen austauschen werden. Verkaufen Sie Ihren Wagen, sollten Sie nachprüfen, ob der neue Eigentümer das Fahrzeug auf seinen Namen umgemeldet hat. Anderenfalls gelten Sie als Steuerpflichtiger und Sie erhalten weiterhin die Steuerbescheide. Wird das Fahrzeug verschrottet, ist ebenso eine Abmeldung notwendig. Wurde Ihr Fahrzeug hingegen nach dem 1.7.2007 zugelassen, ergeben sich bei Fahrzeugen mit hohen Abgaswerten satte Steuererhöhungen, weil ab sofort bei der Kalkulation der ISV die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge über den CO2-Ausstoß mitberücksichtigt wird. Hierzu folgende Tabelle: Hubraum cm 3 Steuer Bis 1250 25 € Mehr als 1250 bis 1750 50 € Mehr als 1750 bis 2500 100 € Mehr als 2500 300 € CO2-Ausstoß (Gramm je Km) Bis 120 Mehr als 120 bis 180 Mehr als 180 bis 250 Mehr als 250 Steuer 50 € 75 € 150 € 250 € Zu der Steuer, die nach dem Hubraum gemessen wird, tritt der CO2-Zuschlag hinzu. Zwischen der Kraftstoffart wird nicht mehr unterschieden. Alle neu zugelassenen Fahrzeuge werden im Vergleich zur bisherigen Rechtslage höhere Jahressteuern zahlen. Es gibt keine Staffelung nach dem Alter des Fahrzeuges mehr. Ältere PKW werden daher nicht mehr steuerlich vergünstigt. Weil ältere Fahrzeuge in der Regel auch mehr Schadstoff ausstoßen, werden in Zukunft vor allem die nach Portugal überführten Gebrauchtfahrzeuge höhere Jahwww.anwalt-portugal.de Alle Informationen wurden mit größter Sorgfalt und nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet. Trotz aller Bemühungen um möglichst korrekte Darstellung und Prüfung von Sachverhalten sind Irrtümer oder Interpretationsfehler möglich. ESA, AUSGABE. 08, 2007 Portugiesisches Recht - Portuguese Law ressteuern zahlen. Es ist naheliegend, dass der Gesetzgeber damit gezielt die Überführung von alten Fahrzeugen erschweren will. Wollen Sie ein Auto in Portugal kaufen oder ein im Ausland zugelassenes KfZ in Portugal zulassen, stellt sich hauptsächlich die Frage nach der Höhe der Zulassungssteuer (ISV). Die Zulassungssteuer ist eine der höchsten in Europa und überrascht jeden, der sein Wagen von Deutschland nach Portugal überführen will. Sie verstößt aber entgegen mancher Behauptungen nicht gegen Europarecht, weil alle in Portugal zugelassenen Fahrzeuge dieser hohen Besteuerung unterliegen und nicht nur von Privatpersonen überführte Fahrzeuge. Wird ein Neuwagen in Portugal gekauft, beinhaltet der Kaufpreis bereits diese Steuer. Ein Verstoß gegen den EG-Vertrag setzt hingegen eine diskriminierende Wirkung der Steuer voraus. Aus europäischer Sicht gilt hier deshalb der Satz „Jeder Mitgliedstaat kann sich und/oder seine Bürger so sehr schaden wie er will“. Ähnlich wie bei der neuen Jahressteuer soll bei der neuen Zulassungssteuer die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge über den CO2-Ausstoß Berücksichtigung finden. Verallgemeinernd (es gibt diverse Ausnahmen, die ich auf Anfrage beantworten kann) lässt sich anführen, dass die unweltverträglicheren Fahrzeuge im Vergleich zur alten Rechtslage geringer und schadstoffreiche Fahrzeuge höher belastet werden. Motorräder und Campingwägen sind nicht mehr von der Zulassungssteuer befreit. Für die gängigen PKW ist die Höhe der Steuerschuld nach folgender Tabelle zu berechnen: 1. Teil (Hubraum) Hubraum cm 3 Steuer je cm 3 Davon abzuziehen sind Bis 1250 1,96 € 1.350 € Mehr als 1250 7,16 € 7.850 € 2. Teil (Umweltverträglichkeit) CO2-Ausstoß (Gramm je Km) Benzinfahrzeuge: Steuer je Gramm Davon abzuziehen sind Bis 120 Von 121 bis 180 0,95 € 18,50 € 0€ 2.106 € Von 181 bis 210 Mehr als 210 Dieselfahrzeuge: 53 € 60 € 8.316 € 9.786 € Bis 100 Von 101 bis 150 Von 151 bis 180 Mehr als 180 2,60 € 27 € 85 € 105 € 0€ 2.440 € 11.140 € 14.740 € Bei der Überführung von Gebrauchtfahrzeugen von Deutschland nach Portugal erhalten diese Fahrzeuge folgende Steuervergünstigungen: www.anwalt-portugal.de Alle Informationen wurden mit größter Sorgfalt und nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet. Trotz aller Bemühungen um möglichst korrekte Darstellung und Prüfung von Sachverhalten sind Irrtümer oder Interpretationsfehler möglich. ESA, AUSGABE. 08, 2007 Portugiesisches Recht - Portuguese Law Alter des KfZ Steuerermäßigung Von 6 Monaten bis 1 Jahr Mehr als 1 bis 2 Jahre Mehr 2 bis 3 Jahre Mehr 3 bis 4 Jahre Mehr 4 bis 5 Jahre 10 % 20 % 28 % 35 % 43 % Mehr 5 bis 6 Jahre Mehr 6 bis 7 Jahre Mehr 7 bis 8 Jahre Mehr 8 bis 9 Jahre Mehr als 9 bis 10 Jahre Mehr als 10 Jahre 52 % 60 % 65 % 70 % 75 % 80 % Ein Beispiel: Dieselfahrzeug, Baujahr: 1995, Hubraum cm3: 2497, CO2-Ausstoß: 152 gr/km). (1) Berechnung der Zulassungssteuer: 2497 cm3 X 7,16 € (laut Tabelle) = 17.878,52 € abzüglich 7.850 € (siehe rechte Spalte) = 10.028,52 € und laut Abgastabelle (Spalte 151 bis 180) 152 gr/km X 85 € = 12.920 € abzüglich 11.140 € = 1.780 €. d. h. Besteuerung: 10.028,52 € Abgasbesteuerung: + 1.780,00 € 11.808,52 € Abzüglich 80 % gemäß Alterstabelle: - 9.446,82 € Zulassungssteuer: 2.361,70 € (2) Die jährlich anfallende Steuer beträgt im obigen Beispielsfall laut Tabelle (Hubraum 17502500 cm3) 100 €, wenn das Fahrzeug nach dem 1.7.2007 zugelassen wird - zuzüglich 75 € (CO2-Ausstoß bei 152 gr/km) - zusammen also 175 €. Zu den besonderen Regelungen, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann, zählt, dass Dieselfahrzeuge, die einen Partikelausstoß unter 0,005 gr/km aufweisen, einer pauschalen Steuervergünstigung in Höhe von 500 € unterliegen. Es bestehen Sondervorschriften für bestimmte Fahrzeugtypen, z.B. Familienwagen, wie der von Volkswagen in Portugal hergestellte Sharan. 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