Wichtige Neuregelungen im Überblick

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Wichtige Neuregelungen im Überblick
ESA, AUSGABE. 08, 2007
Portugiesisches Recht - Portuguese Law
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Rathenau & Kollegen
PORTUGAL - ALGARVE
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Kraftfahrzeugsteuern –
Wichtige Neuregelungen im Überblick
Text von Rechtsanwalt Dr. Alexander Rathenau ([email protected])
Den ESA-Lesern wird bereits bekannt sein, dass das System der Besteuerung von Kraftfahrzeugen in Portugal reformiert wurde. Zuletzt wurde in der ESA 06/2007 darauf hingewiesen.
Wegen der Auswirkungen dieser Reform, z.B. bei der Zulassung in Portugal von in Deutschland angemeldeten Gebrauchtfahrzeugen, werde ich nachfolgend für Personenkraftwägen,
die ein Bruttogewicht bis zu 2.500 Kg aufweisen, wichtige Neuregelungen schildern.
Das neue System der Besteuerung von KfZ ist am 1.7.2007 in Kraft getreten. Einige seiner
Regelungen gelten aber erst ab 2008. Es ist zu unterscheiden zwischen der Steuer, die beim
Kauf oder Zulassung („Einführung“) eines Fahrzeuges in Portugal zu zahlen ist und der laufenden KfZ-Steuer, die jährlich anfällt. Die bei Kauf oder Zulassung zu zahlende Steuer lief
bisher unter dem Namen "Imposto Automóvel" (IA). Seit dem 1.7.2007 trägt diese Steuer
den Namen "Imposto Sobre Veículos" (ISV). Aus der jährlich zu zahlenden Kfz-Steuer, die bisher „Imposto Municipal Sobre Veículos“ (IMV) hieß und alle Autos mit der farbigen Plakette
an der Windschutzscheibe schmückte, wird nunmehr die "Imposto Único de Circulação"
(IUC). In Zukunft muss jeder Kraftfahrzeugführer den schriftlichen Nachweis der Entrichtung
der Jahressteuer mit sich führen.
Wurde Ihr Kraftfahrzeug vor 1981 zugelassen, ist es von der Jahressteuer befreit. Wurde Ihr
Wagen zwischen 1981 und dem 1.7.2007 zugelassen, ergeben sich für Sie höhenmäßig lediglich geringfügige Änderungen. Für 2007 zahlen Sie noch die bisherige Steuer und ab 2008
nach folgender Tabelle:
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Alle Informationen wurden mit größter Sorgfalt und nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet. Trotz aller Bemühungen um möglichst korrekte Darstellung und
Prüfung von Sachverhalten sind Irrtümer oder Interpretationsfehler möglich.
ESA, AUSGABE. 08, 2007
Portugiesisches Recht - Portuguese Law
Art des Kraftstoffes
Jährliche Steuer nach Zulassungsjahr
Benzin
3
Hubraum cm
Bis 1000
Andere Kraftstoffe
3
Hubraum cm
Bis 1500
Nach
1995
16 €
Von 1990
bis 1995
10 €
Von 1981
bis 1989
7€
Mehr als 1000 bis 1300
Mehr als 1500 bis 2000
32 €
18 €
10 €
Mehr als 1300 bis 1750
Mehr als 2000 bis 3000
50 €
28 €
14 €
Mehr als 1750 bis 2600
Mehr als 3000
127 €
68 €
29 €
Mehr als 2600 bis 3500
202 €
110 €
56 €
Mehr als 3500
360 €
185 €
85 €
Ab 2008 werden die in der Tabelle angeführten Steuerbeträge jährlich im Zulassungsmonat
fällig. Die Zahlung dieser Jahressteuer kann dann via Internet oder, wie bisher, bei jedem
Finanzamt vorgenommen werden. Nicht mehr möglich wird die Entrichtung der Steuer in
bestimmten Schreibwarengeschäften oder Tabakläden sein. Kraftfahrzeuge hingegen, die
nicht oder nur zeitweise genutzt werden, etwa ein Zweitwagen, der im Winter in der Garage
steht, unterliegen der jährlichen Steuerlast, sofern sie nicht wirksam abgemeldet werden.
Darauf hingewiesen sei auch, dass die Finanzbehörden in Zukunft mit den KfZRegistrierungsstellen Informationen austauschen werden. Verkaufen Sie Ihren Wagen, sollten Sie nachprüfen, ob der neue Eigentümer das Fahrzeug auf seinen Namen umgemeldet
hat. Anderenfalls gelten Sie als Steuerpflichtiger und Sie erhalten weiterhin die Steuerbescheide. Wird das Fahrzeug verschrottet, ist ebenso eine Abmeldung notwendig.
Wurde Ihr Fahrzeug hingegen nach dem 1.7.2007 zugelassen, ergeben sich bei Fahrzeugen
mit hohen Abgaswerten satte Steuererhöhungen, weil ab sofort bei der Kalkulation der ISV
die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge über den CO2-Ausstoß mitberücksichtigt wird.
Hierzu folgende Tabelle:
Hubraum cm
3
Steuer
Bis 1250
25 €
Mehr als 1250 bis 1750
50 €
Mehr als 1750 bis 2500
100 €
Mehr als 2500
300 €
CO2-Ausstoß
(Gramm je Km)
Bis 120
Mehr als 120
bis 180
Mehr als 180
bis 250
Mehr als 250
Steuer
50 €
75 €
150 €
250 €
Zu der Steuer, die nach dem Hubraum gemessen wird, tritt der CO2-Zuschlag hinzu. Zwischen der Kraftstoffart wird nicht mehr unterschieden. Alle neu zugelassenen Fahrzeuge
werden im Vergleich zur bisherigen Rechtslage höhere Jahressteuern zahlen. Es gibt keine
Staffelung nach dem Alter des Fahrzeuges mehr. Ältere PKW werden daher nicht mehr
steuerlich vergünstigt. Weil ältere Fahrzeuge in der Regel auch mehr Schadstoff ausstoßen,
werden in Zukunft vor allem die nach Portugal überführten Gebrauchtfahrzeuge höhere Jahwww.anwalt-portugal.de
Alle Informationen wurden mit größter Sorgfalt und nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet. Trotz aller Bemühungen um möglichst korrekte Darstellung und
Prüfung von Sachverhalten sind Irrtümer oder Interpretationsfehler möglich.
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Portugiesisches Recht - Portuguese Law
ressteuern zahlen. Es ist naheliegend, dass der Gesetzgeber damit gezielt die Überführung
von alten Fahrzeugen erschweren will.
Wollen Sie ein Auto in Portugal kaufen oder ein im Ausland zugelassenes KfZ in Portugal zulassen, stellt sich hauptsächlich die Frage nach der Höhe der Zulassungssteuer (ISV). Die Zulassungssteuer ist eine der höchsten in Europa und überrascht jeden, der sein Wagen von
Deutschland nach Portugal überführen will. Sie verstößt aber entgegen mancher Behauptungen nicht gegen Europarecht, weil alle in Portugal zugelassenen Fahrzeuge dieser hohen
Besteuerung unterliegen und nicht nur von Privatpersonen überführte Fahrzeuge. Wird ein
Neuwagen in Portugal gekauft, beinhaltet der Kaufpreis bereits diese Steuer. Ein Verstoß
gegen den EG-Vertrag setzt hingegen eine diskriminierende Wirkung der Steuer voraus. Aus
europäischer Sicht gilt hier deshalb der Satz „Jeder Mitgliedstaat kann sich und/oder seine
Bürger so sehr schaden wie er will“.
Ähnlich wie bei der neuen Jahressteuer soll bei der neuen Zulassungssteuer die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge über den CO2-Ausstoß Berücksichtigung finden. Verallgemeinernd
(es gibt diverse Ausnahmen, die ich auf Anfrage beantworten kann) lässt sich anführen, dass
die unweltverträglicheren Fahrzeuge im Vergleich zur alten Rechtslage geringer und schadstoffreiche Fahrzeuge höher belastet werden. Motorräder und Campingwägen sind nicht
mehr von der Zulassungssteuer befreit. Für die gängigen PKW ist die Höhe der Steuerschuld
nach folgender Tabelle zu berechnen:
1. Teil (Hubraum)
Hubraum cm
3
Steuer je cm
3
Davon abzuziehen sind
Bis 1250
1,96 €
1.350 €
Mehr als 1250
7,16 €
7.850 €
2. Teil (Umweltverträglichkeit)
CO2-Ausstoß
(Gramm je Km)
Benzinfahrzeuge:
Steuer je Gramm
Davon abzuziehen sind
Bis 120
Von 121 bis 180
0,95 €
18,50 €
0€
2.106 €
Von 181 bis 210
Mehr als 210
Dieselfahrzeuge:
53 €
60 €
8.316 €
9.786 €
Bis 100
Von 101 bis 150
Von 151 bis 180
Mehr als 180
2,60 €
27 €
85 €
105 €
0€
2.440 €
11.140 €
14.740 €
Bei der Überführung von Gebrauchtfahrzeugen von Deutschland nach Portugal erhalten diese Fahrzeuge folgende Steuervergünstigungen:
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Alter des KfZ
Steuerermäßigung
Von 6 Monaten bis 1 Jahr
Mehr als 1 bis 2 Jahre
Mehr 2 bis 3 Jahre
Mehr 3 bis 4 Jahre
Mehr 4 bis 5 Jahre
10 %
20 %
28 %
35 %
43 %
Mehr 5 bis 6 Jahre
Mehr 6 bis 7 Jahre
Mehr 7 bis 8 Jahre
Mehr 8 bis 9 Jahre
Mehr als 9 bis 10 Jahre
Mehr als 10 Jahre
52 %
60 %
65 %
70 %
75 %
80 %
Ein Beispiel: Dieselfahrzeug, Baujahr: 1995, Hubraum cm3: 2497, CO2-Ausstoß: 152 gr/km).
(1) Berechnung der Zulassungssteuer: 2497 cm3 X 7,16 € (laut Tabelle) = 17.878,52 € abzüglich 7.850 € (siehe rechte Spalte) = 10.028,52 € und laut Abgastabelle (Spalte 151 bis 180)
152 gr/km X 85 € = 12.920 € abzüglich 11.140 € = 1.780 €.
d. h. Besteuerung: 10.028,52 €
Abgasbesteuerung: + 1.780,00 €
11.808,52 €
Abzüglich 80 % gemäß Alterstabelle: - 9.446,82 €
Zulassungssteuer: 2.361,70 €
(2) Die jährlich anfallende Steuer beträgt im obigen Beispielsfall laut Tabelle (Hubraum 17502500 cm3) 100 €, wenn das Fahrzeug nach dem 1.7.2007 zugelassen wird - zuzüglich 75 €
(CO2-Ausstoß bei 152 gr/km) - zusammen also 175 €.
Zu den besonderen Regelungen, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann, zählt,
dass Dieselfahrzeuge, die einen Partikelausstoß unter 0,005 gr/km aufweisen, einer pauschalen Steuervergünstigung in Höhe von 500 € unterliegen. Es bestehen Sondervorschriften für
bestimmte Fahrzeugtypen, z.B. Familienwagen, wie der von Volkswagen in Portugal hergestellte Sharan.
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