terra nova.tv
Transcrição
terra nova.tv
Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin ONYX Television GmbH Aktenzeichen: KEK 270 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ONYX Television GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Ludi Boeken, Im Mediapark 6 b, 50670 Köln, - Veranstalterin - Bevollmächtigte: xxx ... wegen Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) vom 04.03.2005 in der Sitzung am 10.05.2005 unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Dörr (Vorsitzender), Dr. Lübbert, Prof. Dr. Mailänder, Dr. Rath-Glawatz und Prof. Dr. Sjurts entschieden: Die von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) mit Schreiben vom 04.03.2005 zur Beurteilung nach dem Rundfunkstaatsvertrag vorgelegten Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der ONYX Television GmbH werden nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages über die Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen als unbedenklich bestätigt. 2 Begründung I Sachverhalt 1 Gegenstand der Anmeldung 1.1 Mit Schreiben vom 24.02.2005 zeigte die ONYX Television GmbH („ONYX Television“) bei der LfM Beteiligungsveränderungen an: 1.1.1 Die Groupe AB S.A. („Groupe AB“), Saint Denis/Frankreich, übernimmt sämtliche Anteile an ONYX Television von der bisherigen Alleingesellschafterin Capital Media Group Holding Ltd. („CMG“), Reno/Nevada, USA. 1.1.2 Bei der Groupe AB übernimmt die Port Noir Investment S.A.R.L. („Port Noir Investment“), Luxemburg, die bislang mit 76,79 % der Anteile beteiligt ist, sämtliche übrigen Anteile, und zwar: die Beteiligung der JLA Holding S.A.R.L. (5,20 %), die Anteile aus dem Streubesitz (15,91 %) sowie die bisher in Eigenbesitz der Groupe AB befindlichen Anteile (dies sind nach den Angaben der Veranstalterin 2 %; laut der Beteiligungsübersicht der Groupe AB unter www.absat.com.English.share.htm, Stand: 28.04.2005, sind es 2,09 %). Damit ist Port Noir Investment künftig Alleingesellschafterin der Groupe AB. Diese Gesellschaft befindet sich nach dem Kenntnisstand der Veranstalterin im alleinigen Anteilsbesitz von Herrn Claude Berda, allerdings teilte die Veranstalterin mit Schreiben vom 11.04.2005 mit, sie könne nicht ausschließen, dass noch weitere Aktionäre an Port Noir Investment beteiligt seien; in jedem Fall übe Claude Berda dort die alleinige Kontrolle aus. 1.1.3 Die Beteiligungsveränderungen sollen nach Auskunft von ONYX Television erst im Anschluss an ihre medienrechtliche Genehmigung vollzogen werden. Mit Schreiben vom 04.03.2005 hat die LfM der KEK die Anzeige zur medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung vorgelegt. 1.2 Die Übertragung der Anteile an ONYX Television von CMG auf die Groupe AB (oben I 1.1.1) erfolgt nach Auskunft der Veranstalterin auf Grundlage eines notariellen GmbH-Anteilsübertragungsvertrags zwischen diesen Parteien, dessen Datum nicht mitgeteilt wurde. 3 Hierbei handelt es sich entgegen der Auffassung der Veranstalterin nicht um eine rein konzerninterne Beteiligungsveränderung: Neben der Groupe AB, die künftig unmittelbar sämtliche Anteile an der Veranstalterin hält, ist an der bisherigen Gesellschafterin der Veranstalterin CMG auch die Superstar Ventures Ltd. (zuletzt mit 28,5 %) beteiligt; die übrigen Anteile befinden sich im Streubesitz (zuletzt: 14,9 %, vgl. Beschluss i. S. ONYX, Az.: KEK 217, I 1.1). Eine Beteiligungsveränderung ist nur dann rein konzernintern, wenn sie die materiellen Beteiligungsverhältnisse und tatsächlichen Einflussmöglichkeiten bei den beteiligten Unternehmen unverändert lässt. Die materiellen Beteiligungsverhältnisse verändern sich jedoch, wenn sich bei einem beteiligten Unternehmen die Höhe der Anteile nicht sämtlich konzernzugehöriger Gesellschafter verändert oder einzelne Gesellschafter, wie im vorliegenden Fall, ganz ausscheiden. 1.3 Nähere Informationen zum geplanten Erwerb sämtlicher Aktien der Groupe AB durch Port Noir Investment (oben I 1.1.2) liegen der Veranstalterin nicht vor. Somit ist insbesondere nicht bekannt, wann die einzelnen Anteilsübertragungen vollzogen werden sollen. 1.4 Künftig bestehen bei der Veranstalterin die folgenden Beteiligungsverhältnisse: 1. Beteiligungsstufe: Groupe AB S.A. 100 % 2. Beteiligungsstufe: Port Noir Investment S.A.R.L. 100 % 3. Beteiligungsstufe: Claude Berda 100 % Nach Auskunft der Veranstalterin ist nicht auszuschließen, dass mittlerweile neben Herrn Berda auch Dritte an der Port Noir Investment S.A.R.L. beteiligt sind; demnach übt Herr Berda jedenfalls weiterhin die alleinige Kontrolle über das Unternehmen aus. 4 2 Veranstalterin und beteiligte Unternehmen 2.1 ONYX Television ONYX Television veranstaltet auf Grundlage einer Zulassung der LfM vom 20.12.1999 das bundesweite digitale, frei empfangbare ganztägige Dokumentationsprogramm „Terra Nova“ mit dem thematischen Schwerpunkt auf Natur, Tierund Pflanzenwelt, Wissenschaft, Technik und Reisen (vgl. die Angaben unter www.terra-nova.tv). Terra Nova ersetzte zum 15.09.2004 das seit 1999 veranstaltete Musikspartenprogramm ONYX. 2.2 Beteiligte Unternehmen 2.2.1 Groupe AB Die Veranstalterin steht künftig vollständig im Anteilsbesitz der Groupe AB, SaintDenis, Frankreich. Dieses seit Mai 2003 nicht mehr börsennotierte Unternehmen betreibt in Frankreich 20 digitale Spartenprogramme, die u. a. die Genres Spielfilm, Serie, Action, Motorsport, Tierfilm, Zeichentrick, Erotik und Musik abdecken. Die Groupe AB ist neben der RTL Group in Höhe von 65 % an RTL9 beteiligt, dem zuschaueranteilsstärksten Satelliten- und Kabelsender in Frankreich. Darüber hinaus ist sie in der Programmproduktion, im Merchandising und Rechtehandel aktiv, u. a. als Einkäufer von TV-Serien aus Deutschland. In Frankreich verfügt sie über einen Rechtebestand von mehr als 30.000 Programmstunden. In Deutschland ist die Groupe AB lediglich als Programmeinkäufer aktiv. Sie ist weiterhin zu 50 % an der XINOMINUS GmbH i. L. (vormals: ONYX Plus GmbH) beteiligt, die mehrere Lizenzen der LfM zur Veranstaltung von digitalen Fernsehprogrammen hält (vgl. Beschlüsse i. S. ONYX, Az.: KEK 065/066, I 1.1, und KEK 103, I 2), sie aber nicht veranstaltet. Alleingesellschafterin ist künftig die Port Noir Investment, an der Claude Berda, der Verwaltungsratsvorsitzende und Vorsitzende der Geschäftsführung der Groupe AB, nach dem Kenntnisstand der Veranstalterin und den öffentlich zugänglichen Informationen sämtliche Anteile hält (www.absat.com, Offre Publique de Retrait vom 8. bis 21. Mai 2003, S. 12, 13). 5 II Verfahren Die Vollständigkeitserklärung der Veranstalterin liegt vor. Vor der Entscheidung der Kommission wurde einem Vertreter der LfM Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung 1 Bestätigungsvorbehalt der KEK Die Beteiligungsveränderungen sind nach Angaben von ONYX Television noch nicht vollzogen. Damit ist der Vorschrift des § 29 Satz 1 und 4 RStV genügt. 2 Zurechnung von Programmen und Zuschaueranteile 2.1 Das Programm Terra Nova ist der Veranstalterin, der Groupe AB und Claude Berda gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RStV, § 16 AktG zuzurechnen. Weitere ihnen zuzurechnende Programme werden in Deutschland nicht veranstaltet. 2.2 Zuschaueranteile Der Veranstalterin liegen zur Fernsehnutzung von ONYX keine Daten der GfK vor. Sie schätzt, dass der Marktanteil für das neue Programm Terra Nova im Jahr 2005 zwischen 0,1 % und 0,2 % liegt. Zu der Schätzung werden keine weiteren Angaben gemacht. Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 RStV muss die Ermittlung der Zuschaueranteile auf Grund repräsentativer Erhebungen bei Zuschauern ab Vollendung des dritten Lebensjahres nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Methoden durchgeführt werden. Hierfür verwendet die KEK in der Regel die laufend von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) erhobenen Anteile an der täglichen durchschnittlichen Sehdauer. Diese Anteilswerte bilden die Sehdauer-Relationen zwischen den Sendern ab. Durch Veröffentlichungen der AGF/GfK und Auskünfte der Antragsteller werden der KEK in der Regel mehr als 95 % der gemessenen Anteile bekannt. In der maßgeblichen Referenzperiode erreichten die von der AGF/GfK-Fernsehforschung veröffentlichten Zu- 6 schaueranteile der Fernsehsender ARD, einschließlich der Dritten Programme, ZDF, 3sat, arte, Kinderkanal, Phoenix, RTL, SAT.1, ProSieben, Kabel 1, RTL II, Super RTL, VOX, DSF, NEUN LIVE, n-tv, Eurosport, EuroNews, MTV, MTV 2 Pop, Tele 5, VIVA, VIVA Plus und XXP zusammen einen Zuschaueranteil von ca. 95,9 %. Danach verblieb für die restlichen Programme ein Zuschaueranteil von ungefähr 4,1 %. Dieser Anteil enthält unter anderem die Nutzung der im PremiereBouquet enthaltenen Programme. Der Anteil von Premiere lag 2004 ungefähr bei 2,4 % (Auskunft von Premiere im Rahmen des Verfahrens Az.: KEK 271). Nach Abzug des Anteils von Premiere verbleibt ein Anteil der restlichen Programme von ca. 1,7 %. Er erfasst außer Terra Nova eine Vielzahl weiterer Programme, z. B. CNN, Teleshoppingkanäle, Programme des privaten Regionalfernsehens, Offene Kanäle und fremdsprachige Programme. Die vorgelegten Zahlen zum weitesten Seherkreis und die von der AGF/GfK veröffentlichten Sehdaueranteile lassen keinen Schluss auf Zuschaueranteile für Terra Nova zu, die eine medienkonzentrationsrechtlich erhebliche Höhe erreichen. 3 Vorherrschende Meinungsmacht Anhaltspunkte für die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht bestehen nicht. Daher stehen den angezeigten Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen keine medienkonzentrationsrechtlichen Bedenken entgegen. (gez.) Dörr Lübbert Rath-Glawatz Mailänder Sjurts