Schulnetzplanung 2014 - 2019 - im Landkreis Altenburger Land

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Schulnetzplanung 2014 - 2019 - im Landkreis Altenburger Land
Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in
Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land
Zeitraum 2014 bis 2019
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Inhaltsverzeichnis
1. Erläuterungen zur Schulnetzplanung
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
Gesetzliche Grundlagen………………………………………….............
Ziele und Grundsätze………………………………………………………
Stand der Schulnetzplanung………………………………………………
Darstellung des Verfahrens und des zeitlichen Ablaufes………………
Ausführungen im Regionalplan Ostthüringen zu
Bildungseinrichtungen……………………………………………………..
3
3
4
5
5
2. Bestandsaufnahme – Zahlen und Fakten zu den Schulen
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
2.6.
Allgemeines…………………………………………………………………
Grundschulen……………………………………………………………….
Regelschulen……………………………………………………………….
Grund- und Regelschulen…………………………………………………
Gymnasien………………………………………………………………….
Förderzentren………………………………………………………………
6
10
32
45
56
66
3. Auswertung der öffentlichen Diskussion im Bürgerdialog………….. 78
4. Schulorganisation im Zeitraum 2014 bis 2019
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
4.7.
4.8.
4.9.
4.10.
4.11.
4.12.
4.13.
4.14.
4.15.
4.16.
Schülerzahlenprognosen der Grundschulen…………………………….. 79
Schülerzahlenprognosen der Regelschulen…………………………… 80
Schulorganisation Raum Langenleuba-Niederhain – Nobitz…………. 81
Schulorganisation Raum Treben – Windischleuba……………………. 82
Schulorganisation Raum Meuselwitz – Lucka – Wintersdorf…………. 84
Schulorganisation Raum Rositz…………………………………………. 87
Schulorganisation Raum Altkirchen – Dobitschen – Posa……………. 88
Schulorganisation Raum Großstechau – Nöbdenitz – Thonhausen… 91
Schulorganisation Raum Schmölln……………………………………… 93
Schulorganisation Raum Gößnitz – Ponitz…………………………….. 94
Schulorganisation bei Aufhebung der Schulbezirke der Grundund Regelschulen………………………………………………………….. 97
Schülerzahlenprognosen der Gymnasien……………………………… 100
Schulorganisation im Bereich der Gymnasien………………………… 101
Schülerzahlenprognosen der Förderzentren…………………………… 105
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im
Thüringer Schulwesen ……………………………………………………. 106
Schulorganisation im Bereich der Förderzentren……………………… 108
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
1. Erläuterungen zum Schulnetzplan
1.1. Gesetzliche Grundlagen
- Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) vom 6. August 1993 in der Fassung der
Bekanntmachung vom 30. April 2003 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20. Dezember 2010
Auszug aus dem Thüringer Schulgesetz, § 41 Abs. 3
Die Schulnetzplanung soll
o ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern,
o die Grundlage für einen langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffen und
o den Planungsrahmen für ein ausgeglichenes Bildungsangebot in Thüringen
berücksichtigen. Es soll darauf hingewirkt werden, die Schulnetz- und die
Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen. Die Ziele der Raumordnung und der
Landesplanung sind zu beachten.
- Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 20. Dezember 2010
- Thüringer Förderschulgesetz (ThürFSG) vom 21. Juli 1992 in der Fassung der
Bekanntmachung vom 30. April 2003
- Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, die
Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Gesamtschule (ThürSchulO) vom 20.
Januar 1994 zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. Juli 2011
- Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (ThürSoFöV) vom 06.
April 2004
1.2. Ziele und Grundsätze
Aufgabe des Schulträgers ist es, ein Schulnetz vorzuhalten, durch das ein möglichst
vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot unterbreitet wird. Dabei sind
Profilierung und Wettbewerb zwischen den Schulen erwünscht (Schulkonzept). Die
Voraussetzungen zur Beschulung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
im Gemeinsamen Unterricht sind zu berücksichtigen.
Durch die äußeren Schulbedingungen soll ein Rahmen geschaffen werden, der die
Entwicklung von eigenverantwortlichen Schulen sowie die erfolgreiche Umsetzung der
Thüringer Vorhaben zur Qualitätsentwicklung und –sicherung ermöglicht.
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1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Die Entwicklung der Schülerzahlen ist mittel- und langfristig zu beachten. Schulmodelle
der Reformpädagogik (klassen-, jahrgangs- und fächerübergreifender Unterricht) sind
Möglichkeiten den Unterricht bei niedrigen Schülerzahlen durchzuführen. Dazu sind
Wille und Bereitschaft der Lehrkräfte, Akzeptanz und Unterstützung durch die Eltern
sowie die kommunale Verwaltung und das Staatliche Schulamt gefordert. Im Rahmen
der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben für Schulleiter, Lehrer- und Schulkonferenz
sowie Schüler- und Elternvertretung wird deren Rolle definiert.
Die Verankerung der Gemeinschaftsschule als gleichberechtigte Schulart im
Schulsystem des Freistaates Thüringen ermöglicht eine verlängerte Phase des
gemeinsamen Lernens von der Klassenstufe 1 – 12. Unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Regelungen ist ein Besuch einer Thüringer Gemeinschaftsschule
unabhängig vom Schulbezirk bzw. Schulträger möglich.
Die Belastung der Schüler durch den Schulweg soll unter Beachtung der territorialen
Gegebenheiten und verkehrstechnischen Anbindungen so gering wie möglich gehalten
werden.
Örtliche Gegebenheiten, wie zum Beispiel Einbindung in das Netz des öffentlichen
Personennahverkehrs, Sanierungsbedarf, Zweckbindung durch Förderprogramme
sowie Auslastung von Raumkapazitäten und andere wirtschaftliche Aspekte müssen
Berücksichtigung finden.
Die Ziele der Landesplanung sind angemessen zu beachten.
1.3. Stand der Schulnetzplanung
Der Landkreis Altenburger Land hat als Schulträger entsprechend dem § 13 Abs. 2 des
Thüringer Schulgesetzes das notwendige Schulangebot und die erforderlichen
Schulanlagen vorzuhalten und ist folglich für die Schulnetzplanung verantwortlich.
Die Schulnetzpläne werden nach § 41 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz von den
Schulträgern im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden bzw. Landkreisen und
kreisfreien Städten für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben.
Der bestehende Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen des Landkreises
Altenburger Land für den Zeitraum 2006 bis 2011 ist zum 31. Juli 2011 ausgelaufen.
Veränderungen im Thüringer Schulsystem (Thüringer Gemeinschaftsschule,
Gemeinsamer Unterricht) und die zu diesem Zeitpunkt fehlenden Rechtsgrundlagen
erschwerten die Erarbeitung eines Schulnetzes.
Dem Kreistag wurde eine Verlängerung des bestehenden Schulnetzplanes
vorgeschlagen. Mit Beschluss Nr. 63 vom 09. Juni 2010 beauftragte der Kreistag den
Landrat, spätestens Ende 2012 eine Fortschreibung des Schulnetzplanes für die
allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land für den
Planungszeitraum 2013/14 und die Folgejahre zur Beschlussfassung und
nachfolgenden Genehmigung durch das Thüringer Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur vorzulegen.
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1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Der vom Kreistag am 1. Februar 2006 mit Beschluss Nr. 151 bestätigte Schulnetzplan
für die allgemein bildenden Schulen des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2006
– 2011 gilt bis zu diesem Zeitpunkt unverändert fort.
Dem Kreistag wurde am 06. März 2013 vorgeschlagen,
-
den Schulstandort der Staatlichen Grundschule „Geschwister Scholl“ Ponitz,
Pfarrberg 4, 04639 Ponitz zum 31. Juli 2013 aufzuheben,
die Staatliche Regelschule Nöbdenitz, Waldstraße 17, 04626 Nöbdenitz zum 01.
August 2013 in eine Thüringer Gemeinschaftsschule umzuwandeln und
den Schulnetzplan bis zum Ende des Schuljahres 2013/14 fortzuschreiben bzw.
bis zum Februar 2014 eine Fortschreibung für den Planungszeitraum 2014 –
2019 vorzulegen.
Ergebnis der Kreistagssitzung ist folgender Beschluss: Die Landrätin wird beauftragt, bis
spätestens 31.12.2013 einen Entwurf für die Fortschreibung des Schulnetzplanes für die
allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land für den
Planungszeitraum 2014 bis 2019 zur Beschlussfassung und nachfolgenden
Genehmigung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
vorzulegen.
1.4. Darstellung des Verfahrens und des zeitlichen Ablaufes
Die Übersichten mit den Rahmenbedingungen und der Schülerzahlenprognose für jede
einzelne Schule wurden durch den Fachdienst Schulverwaltung aktualisiert. Mit der
Veröffentlichung dieser Bestandsaufnahme ist beabsichtigt, dass nicht ausschließlich
die zuständigen Gremien beraten bzw. das Staatliche Schulamt, die
Verwaltungsgemeinschaften, Städte und Gemeinden sowie die angrenzenden
Schulträger informiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert werden, sondern
darüber hinaus eine breite öffentliche Diskussion ermöglicht wird.
Unter Berücksichtigung der Forderung dem Kreistag bis spätestens 31.12.2013 eine
Fortschreibung des Schulnetzplanes für die allgemein bildenden Schulen in
Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land für den Planungszeitraum 2014 -2019
zur Beschlussfassung und nachfolgenden Genehmigung durch das Thüringer
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorzulegen, stellt sich der zeitliche
Ablauf der Schulnetzplanung wie folgt dar:









Erarbeitung des Entwurfes Schulnetzplan durch
die Verwaltung
Vorlage im Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Stellungnahme der Schulkonferenzen, Gemeinden,
Städte und benachbarten Schulträger
Erste Lesung des Schulnetzplanes im Kreistag
Öffentliche Diskussion
Beratung im Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Beratung im Jugendhilfeausschuss
Entscheidung zum Schulnetzplan im Kreistag
Vorlage beim Thüringer Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
20.09.2013
07.10.2013
ab 07.10.2013
16.10.2013
ab 16.10.2013
25.11.2013
26.11.2013
04.12.2013
Februar 2014.
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1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
1.5. Ausführungen im Regionalplan Ostthüringen zu Bildungseinrichtungen
Im Rahmen der Schulnetzplanung sind die Ziele der Raumordnung und der
Landesplanung zu beachten. Der im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 25/2012 vom
18.06.2012 bekanntgegebene Regionalplan Ostthüringen legt die anzustrebende
räumliche Ordnung und Entwicklung für die Planungsregion als Ziele und Grundsätze
der Raumordnung fest. Im Landesentwicklungsplan werden in Thüringen vier
Kategorien von Zentralen Orten ausgewiesen: Oberzentrum, Mittelzentrum mit
Teilfunktionen eines Oberzentrums, Mittelzentrum und Grundzentrum.
Gemäß dem Landesentwicklungsplan sind Grundschulen in allen Zentralen Orten,
Regelschulen, Gymnasien und Schulen für Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf in
Zentralen Orten höherer Stufe zur Verfügung zu stellen, Regelschulen bei tragfähigem
Einzugsbereich auch in Grundzentren.
Die Grundsätze der Raumordnung weisen aus, dass notwendige Zusammenlegungen
oder die Neuerrichtung von Grundschulen in Zentralen Orten erfolgen sollen.
Notwendige Zusammenlegungen oder die Neuerrichtung von Regelschulen, Gymnasien
und Förderschulen sollen in höherstufigen Zentralen Orten erfolgen.
Die Stadt Altenburg ist ein Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums.
Schmölln/Gößnitz ist als Mittelzentrum eingestuft. Folglich sind hier alle Schularten der
allgemein bildenden Schulen zur Verfügung zu stellen.
Meuselwitz/Lucka ist als Grundzentrum eingestuft. Hier sind Grundschulen und
Regelschulen bei tragfähigem Einzugsbereich zur Verfügung zu stellen.
2. Bestandaufnahme – Zahlen und Fakten zu den Schulen
2.1. Allgemeines
Der Landkreis Altenburger Land ist Schulträger für 14 Grundschulen, 9 Regelschulen, 4
Gymnasien und 3 Förderzentren.
Ein Großteil der allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises
Altenburger Land ist Ganztagsschule. Es werden drei Formen unterschieden:
-
In der voll gebundenen Form sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet,
an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an
den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
-
In der teilweise gebundenen Form verpflichtet sich ein Teil der Schülerinnen
und Schüler (z. B. einzelne Klassen oder Klassenstufen), an mindestens drei
Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen
Angeboten der Schule teilzunehmen.
In der offenen Form können einzelne Schülerinnen und Schüler auf Wunsch an
den ganztägigen Angeboten dieser Schulform teilnehmen. Für die Schülerinnen
und Schüler ist ein Aufenthalt, verbunden mit einem Bildungs- und
Betreuungsangebot in der Schule, an mindesten drei Wochentagen im Umfang
von täglich mindestens sieben Zeitstunden möglich.
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-
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Die Punkte 3 bis 9 der Schulübersichten enthalten Informationen, die durch
nachfolgende Erläuterungen verdeutlicht werden:
Im Bereich der Grundschulen sind unter Fachräumen die Räume für Werken, Kunst und
Musik zu verstehen. Bei den Regelschulen, Gymnasien und Förderzentren gehören
Unterrichtsräume für den naturwissenschaftlichen, den musisch-künstlerischen sowie
den technischen Bereich zu den Fachräumen.
Die Zügigkeit der Schulen wurde anhand der aktuellen Anzahl an Klassen des
Schuljahres 2011/12 und der Schulbauempfehlungen für den Freistaat Thüringen mit
Raumprogrammempfehlungen für die allgemein bildenden Schulen vom 10. Juli 1997
eingeschätzt.
Bei Schulen, die über keine Sportplätze verfügen bzw. keine Sportplätze nutzen
können, besteht alternativ die Möglichkeit der Nutzung von Freiflächen für den
Sportunterricht.
Schwimmunterricht wird in den Schwimmhallen in Altenburg und Schmölln sowie in den
Freibädern der Städte bzw. Gemeinden durchgeführt.
Im Rahmen der Inanspruchnahme von Förderprogrammen, wie z. B.
Sportstättenförderung, Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB)
und Konjunkturpaket II (KP II), wurden entsprechend der Bescheide die
Zweckbindungen bzw. die Mindestnutzungsdauer festgeschrieben. Unter Punkt 3. 6. ist
der späteste Ablauftermin für die Zweckbindung/Mindestnutzungsdauer für
die
Schulgebäude bzw. Sporthallen angegeben. Beim
Konjunkturpaket II ist eine
längerfristige Nutzung nach § 4 Abs. 3 ZulnvG festgeschrieben. Aufgrund der fehlenden
eindeutigen Definition wird aus Erfahrungen anderer Förderprogramme mit 15 Jahren
gerechnet.
Insgesamt ist die Ausstattung der allgemein bildenden Schulen mit PC-Technik durch
den Einsatz von Fördermitteln im Zeitraum von 2006 bis 2011 gut bis sehr gut. Vier
Schulen sind datentechnisch komplett vernetzt. An allen anderen Schulen besteht hier
noch Handlungsbedarf.
Die Schülerzahlen des Schuljahres 2011/12, 2012/13 und 2013/14 wurden zum Stichtag
der Schuljahresstatistik für allgemein bildende Schulen durch den Fachdienst
Schulverwaltung erhoben. Die Schülerzahlen für das Schuljahr 2013/14 sind die
Grundlage für die weitere Schülerzahlenprognose bis zum Ende des Schulnetzplanes
für die allgemein bildenden Schulen, Zeitraum 2014 bis 2019, bzw. bei den
Regelschulen und Gymnasien darüber hinaus.
Die für den Planungszeitraum 2014/15 bis 2018/19 zu erwartenden
Einschulungsjahrgänge wurden anhand der Schulbezirke der Grundschulen und der
dort mit Stichtag 01. August 2011 bzw. 01. August 2012 und 2013 wohnhaften Kinder
berechnet. Aufgrund der integrativen Beschulung erfolgt keine Verringerung der
Jahrgangsbreite zugunsten der Förderzentren.
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1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Die Übertrittsrate von 57 % der Abgänger der Klassenstufen 4 in die Regelschule beruht
auf den Erfahrungen der letzten Schuljahre. Folglich liegt der Anteil der Schüler für den
Übertritt an die Gymnasien bei 43 %. Die Übertrittsraten sind Durchschnittswerte.
In die Prognosezahlen der Eingangsklassen wurden keine Gastschüler eingearbeitet, da
Gastschüler nur im Rahmen der möglichen Klassenbildung aufgenommen werden.
Weiterhin sind weder Quoten für die Zurückstellung von Schulanfängern noch für die
Wiederholung von Schuljahren eingearbeitet. Das trifft ebenso auf den Schulwechsel
zwischen Regelschule und Gymnasium zu.
Das örtliche Angebot von Schulen in freier Trägerschaft
Schülerzahlenprognose für die Gymnasien berücksichtigt.
wurde
bei
der
Die Kilometerentfernungen der einzelnen Ortschaften sind die günstigsten Entfernungen
vom Wohnort der Schüler zum Schulstandort. Diese Entfernungen stimmen mit der
Fahrtroute des Schülerverkehrs nicht immer überein, d. h. die Fahrtroute kann die
Entfernungen vergrößern. Die Schülerbeförderung erfolgt im Rahmen des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV), im freigestellten Schülerverkehr (FSV) und mit
Kleinbussen.
Die Kosten der Schulen ergeben sich aus den Einnahmen und den Ausgaben je Schule.
Gemäß § 5 Abs. 1 Bereitstellung von Grundstücken, Wertausgleich des Thüringer
Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen übertragen die
Schulsitzgemeinden die vorhandenen Schulgebäude nebst den für Schulzwecke
unentbehrlichen beweglichen Sachen und die für schulische Zwecke erforderlichen
gemeindeeigenen Grundstücke dem Schulträger unentgeltlich zu Eigentum. Der
Schulträger ist auf Verlangen des früheren Eigentümers zur Rückübereignung
verpflichtet, wenn nach § 5 Abs. 1 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der
staatlichen Schulen übereignete Grundstücke nicht mehr den Zwecken einer staatlichen
Schule dienen oder die Schulsitzgemeinde selbst die Schulträgerschaft übernimmt.
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1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
2.2. Grundschulen
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1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Staatliche Grundschule Altkirchen,
Am Freibad 1, 04626 Altkirchen
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Grundschule,
Ganztagsschule - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Anzahl der Horträume
Zügigkeit
4
1
2
einzügig
Sportflächen
Freifläche
Hallenfläche
kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik,
Ballspiele - Sportplatz der Gem. Altkirchen
366 qm
Eigentümer: Gem. Altkirchen
Baujahr Schulgebäude
1964 und 1974/75
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Hauseingangstür, Wärmedämmung Fassade, Dach,
Fenster und Türen, Dämmung obere Geschossdecke
199 T€
erforderliche Investitionen
550 T€
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
KP II
2026
gut
gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
1
2
16
15
9
16
22
9
9
22
14
9
17
14
14
17
7
14
6
7
3
20
15
15
9
22
9
14
17
14
4
16
19
15
16
9
22
9
14
17
3
4
1
1
1
1
Schüleranzahl
gesamt
67
59
61
56
54
62
54
52
44
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Bohra
Großbraunshain
Großstöbnitz
Hartha
Rodameuschel
Schmölln
Sommeritz
Zschernitzsch
Zschöpperitz
Anzahl der Gastschüler gesamt
1
2
1
1
3
2
1
4
3
1
5
1
1
5
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis
12
2019, Stand: 18.10.2013
Schulbezirk
Altkirchen
Drogen
Gimmel
Gödissa
Göldchen
Göllnitz
Großtauschwitz
Illsitz
Jauern
Kertschütz
Kratschütz
Mohlis
Platschütz
Röthenitz
Schwanditz
Trebula
km-Entfernung
0,0
4,0
2,0
2,0
4,5
4,0
3,0
2,0
3,5
3,0
3,0
6,0
1,5
1,0
2,0
3,0
Schülerbeförderung
ÖPNV
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
18
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
95 T€
97 T€
103 T€
104 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 60 Hortkinder
Grundstücke Am Freibad 1: Eigentum der Gemeinde
Internet:
http://www.gs-altkirchen.de/
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis
13
2019, Stand: 18.10.2013
Schulstandort
Staatliche Grundschule "Theodor Körner"
Großstechau, Am Schulberg 6, 04626 Löbichau
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Grundschule,
Ganztagsschule - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Anzahl der Horträume
Zügigkeit
5
2
2
einzügig
Sportflächen
Freifläche
kein Sportplatz am Standort,
Nutzung für Leichtathletik - Sportplatz der Gem. Löbichau
264 qm
Hallenfläche
Baujahr Schulgebäude
1986
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
ELA-Anlage, Erneuerung Fenster und Außentüren,
Dämmung obere Geschossdecke, Zaun, Dach
Sanierung der Turnhalle
131 T€
292 T€
erforderliche Investitionen
400 T€
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
KP II, Sanierung Sporthalle, Sportstättenförderung
2026
gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
1
2
16
17
11
16
17
13
13
17
16
13
11
16
6
11
8
6
4
8
3
13
17
13
13
17
13
16
11
6
4
22
13
16
13
13
17
13
16
11
3
1
1
4
Schüleranzahl
gesamt
68
57
59
56
59
57
46
41
29
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Weißbach
Anzahl der Gastschüler gesamt
1
0
2
1
1
0
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
14
bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulbezirk
Beerwalde
Burkersdorf bei Schmölln
Dobra
Drosen
Falkenau
Graicha
Großstechau
Hartroda
Ingramsdorf
Kakau
Kleinstechau
Löbichau
Lohma bei Nöbdenitz
Nöbdenitz
Tannenfeld
Untschen
Wildenbörten
Zagkwitz
km-Entfernung
2,5
3,0
4,5
2,0
1,5
3,5
0,0
4,5
1,5
3,5
1,0
1,0
2,0
3,0
3,5
2,0
2,0
3,0
Schülerbeförderung
ÖPNV
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
51
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
118 T€
110 T€
105 T€
113 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 60 Hortkinder
Grundstücke Im Dorf und Am Schulberg 6: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: zwingend an Gemeinde
Löbichau
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
15
bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Staatliche Grundschule Meuselwitz,
Pestalozzistraße 26, 04610 Meuselwitz
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Grundschule,
Ganztagsschule - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Anzahl der Horträume
Zügigkeit
12
1
3
zwei- bis dreizügig
Sportflächen
Freifläche
Hallenfläche
Leichtathletik, Ballspiele (Allwetterplatz)
keine Halle am Standort; Nutzung Schnaudertalhalle Eigentümer: Stadt Meuselwitz
Baujahr Schulgebäude
1930
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Brandschutz,Innentüren, Fluchttreppe, Elektrik,Reko
233 T€
erforderliche Investitionen
515 T€
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
keine
gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
1
2
65
60
57
69
40
63
64
40
49
64
57
49
44
57
44
44
69
44
3
57
54
61
63
40
64
49
57
44
4
44
59
54
61
63
40
64
49
57
3
4
1
1
1
1
Schüleranzahl
gesamt
226
239
218
228
216
210
214
194
214
Gastschüler im Schuljahr 2012/13
Klassenstufen
Elsteraue
Kleinröda
Kriebitzsch
Rositz
1
2
1
1
Schnauderhainichen
Wintersdorf
Anzahl der Gastschüler gesamt
1
1
2
2
1
3
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land,
Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 18.10.2013
16
Schulbezirk
Brossen
Bünauroda
Falkenhain über Bünauroda
Kriebitzsch (Altenburger Straße 6 - 35 a)
Meuselwitz
Mumsdorf
Neupoderschau
km-Entfernung
4,0
2,5
4,5
2,5
0,0
5,0
2,0
Schülerbeförderung
ÖPNV, Kleinbus
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 201/13
(ohne Gastschüler)
65
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
156 T€
158 T€
145 T€
152 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 =138 Hortkinder
Grundstück Pestalozzistraße 26: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Meuselwitz
Denkmal
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land,
Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 18.10.2013
17
Schulstandort
Staatliche Grundschule Nobitz,
Schulstraße 8, 04603 Nobitz
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Grundschule,
Ganztagsschule - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
3. 1. Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Anzahl der Horträume
Zügigkeit
8
3
5
ein- bis zweizügig
Sportflächen
Freifläche
kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik Sportplatz der Gem. Nobitz
108 qm, Eigentümer: Gem. Nobitz
Hallenfläche
Baujahr Schulgebäude
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Dach Vorderhaus, Fenster,
Gefahrenmeldeanlage, Elektrik
Bolzplatz
Außenanlagen
erforderliche Investitionen
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
1870
1910
1966
Vordergebäude
Seitengebäude
Hintergebäude
168 T€
8 T€
1 T€
1.005 T€
KP II
2025
gut
gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
Altenburg
Gößnitz
Lehnitzsch
Mockzig
Anzahl der Gastschüler gesamt
Klassenstufen
1
2
29
25
20
30
16
22
24
16
26
24
18
26
21
18
31
21
14
31
1
2
2
3
22
21
32
22
16
24
26
18
21
4
18
22
22
32
22
16
24
26
18
3
1
4
Schüleranzahl
gesamt
94
93
92
94
88
84
89
96
84
1
1
1
1
3
2
0
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
18
bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulbezirk
Dippelsdorf
Ehrenhain
Garbus
Hauersdorf
Heiersdorf bei Ehrenhain
Klausa
Kotteritz
Kraschwitz
Münsa
Niederleupten
Nirkendorf
Nobitz
Oberarnsdorf
Oberleupten
Priefel
Thomas-Müntzer-Siedlung
Wilchwitz
km-Entfernung
4,0
4,0
3,0
3,0
5,0
2,0
1,0
2,5
1,5
1,0
5,0
0,0
6,0
2,0
3,0
5,0
2,0
Schülerbeförderung
ÖPNV, FSV, Kleinbus
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
57
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
110 T€
109 T€
112 T€
113 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 83 Hortkinder
Grundstücke Schulstraße 8: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Gemeinde Nobitz
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
19
bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Staatliche Grundschule "Geschwister Scholl"
Ponitz, Pfarrberg 4, 04639 Ponitz
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Grundschule,
Ganztagsschule - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Anzahl der Horträume
Zügigkeit
4
1
1
einzügig
Sportflächen
Freifläche
Hallenfläche
kein Sportplatz am Standort
239 qm
Baujahr Schulgebäude
1900 und 1973
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Ponitz Turnhalle
280 T€
erforderliche Investitionen
295 T€
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
Sportstättenförderung
2026
gut
gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
Meerane
Schloßig
Anzahl der Gastschüler gesamt
Klassenstufen
1
2
10
15
13
10
5
13
19
5
7
19
6
7
9
6
14
9
9
14
3
18
15
9
13
5
19
7
6
9
4
11
18
16
9
13
5
19
7
6
4
1
1
1
2
3
1
0
1
1
Schüleranzahl
gesamt
54
56
43
46
44
37
41
36
38
1
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgmein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land,
20
Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulbezirk
Grünberg
Guteborn
Heyersdorf
Merlach
Ponitz
Zschöpel
km-Entfernung
4,0
2,0
6,0
2,0
0,0
1,0
Schülerbeförderung
ÖPNV, Kleinbus
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
18
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
98 T€
91 T€
101 T€
97 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 40 Hortkinder
Grundstücke Pfarrberg 4: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: zwingend an Gemeinde Ponitz
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgmein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land,
21
Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Staatliche Grundschule Posa, Schulweg 7,
04617 Starkenberg
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Grundschule,
Ganztagsschule - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Anzahl der Horträume
9
3
2
Zügigkeit
zweizügig
Sportflächen
Freifläche
Hallenfläche
Leichtathletik
200 qm
Baujahr Schulgebäude
1955
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Fenster Hofseite, Reko
Sanierung Turnhalle
69 T€
228 T€
erforderliche Investitionen
858 T€
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
Sanierung Sporthalle, Projektförderung Sporthalle, Sportstättenförderung
2031
gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
Meuselwitz
Monstab
Neupoderschau
Anzahl der Gastschüler gesamt
Klassenstufen
1
2
24
25
27
23
16
28
26
16
32
26
20
32
16
20
31
16
22
31
1
2
1
2
1
1
3
2
3
22
25
21
28
16
26
32
20
16
4
33
20
24
21
28
16
26
32
20
3
1
2
2
5
4
Schüleranzahl
gesamt
104
95
89
91
102
94
94
99
89
1
1
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
22
bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulbezirk
Braunshain
Breesen
Dobitschen
Dobraschütz
Dölzig
Eugenschacht
Gödern
Göhren
Großbraunshain
Großröda
Hartha
Kleinröda
Kleintauscha
Kostitz
Kraasa
Kreutzen
Lossen
Lumpzig
Lutschütz
Mehna
Meucha
Misselwitz
Naundorf
Neuposa
Oberkossa
Pöhla
Pontewitz
Posa
Prehna
Rodameuschel
Rolika
Romschütz
Starkenberg
Tanna
Tegkwitz
Wernsdorf
Zschöpperitz
Zweitschen
km-Entfernung
14,5
7,0
11,5
4,0
3,0
1,8
9,0
9,0
14,0
1,0
15,0
1,8
14,0
2,0
2,0
4,5
9,0
13,0
6,0
8,0
13,0
5,0
4,0
2,6
9,0
1,0
10,0
0,0
15,0
9,0
11,0
8,0
2,0
7,0
5,0
6,0
9,0
7,0
Schülerbeförderung
ÖPNV, Kleinbus
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
75
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
165 T€
142 T€
145 T€
141 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 81 Hortkinder
Grundschücke Schulweg 7: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: zwingend an Gemeinde Starkenberg
Denkmal
Internet:
http://www.grundschule-posa.de
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
23
bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Staatliche Grundschule Schmölln,
Finkenweg 12, 04626 Schmölln
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Grundschule,
Ganztagsschule - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Anzahl der Horträume
Zügigkeit
17
4
8
drei- bis vierzügig
Sportflächen
Freifläche
kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele - Allwetterplatz - Freianlage der Ostthüringenhalle,
Eigentümer: Stadt Schmölln
keine; Nutzung der Ostthüringenhalle, Eigentümer: Stadt
Schmölln
Hallenfläche
Baujahr Schulgebäude
1989
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Sanierung Fußboden KG, Nachrüstung Rauchmelder
Zaun
148 T€
10 T€
erforderliche Investitionen
48 T€
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
IZBB
2031
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
1
2
85
65
73
95
65
79
71
65
71
71
91
71
62
91
66
62
74
66
3
69
52
83
79
65
71
71
91
62
4
62
69
53
83
79
65
71
71
91
3
1
1
4
Schüleranzahl
gesamt
281
289
280
298
286
298
295
290
293
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Brandrübel
Altkirchen
Posterstein
Saara
Selka
Trebula
Anzahl der Gastschüler gesamt
1
1
2
1
2
2
1
2
1
2
2
4
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
24
bis 2019, Stand: 18.10.2013
Schulbezirk
km-Entfernung
Bohra
3,5
Burkersdorf (Saara)
8,0
Gleina
6,0
Großstöbnitz
4,0
Kaimnitz
8,0
Kleinmückern
7,0
Kleinstöbnitz
5,0
Kleintauschwitz
5,0
Kummer
3,5
Löpitz
7,0
Nitzschka
4,0
Nödenitzsch
3,5
Papiermühle
5,5
Schloßig
3,0
Schmölln (außer Brandrübel, Selka, Weißbach):
> 2,0
Altenburger Straße (ab Coßwitzanger stadtauswärts)
Am Schafberg
Am Ziegengraben
An der Sprotte
Bergstraße (teilweise stadtauswärts Richt. Bohra)
E.-v.-Behring-Straße
Hainanger (teilweise)
H.-v.-Helmholtz-Straße
Iwan-Pawlow-Straße
Kapsgraben (teilweise)
Karl-Marx-Straße (ab alte Musikschule)
Köthelgrund
Lindenberg
Oberer Wartenberg (teilweise)
Oststraße
Robert-Koch-Straße
Ronneburger Straße (ab Kapsgraben stadtauswärts)
Röntgenstraße
Sommeritzer Straße (ab Am Schafberg)
Thomas-Müntzer-Siedlung
Triftweg
alle übrigen Straßen
bis 2,0
Sommeritz
2,0
Zschernitzsch
3,0
Schülerbeförderung
ÖPNV, Kleinbus
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
82
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
261 T€
247 T€
243 T€
230 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 210 Hortkinder
Grundstücke Finkenweg 12: Eigentum Landkreis; Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Schmölln
Internet:
http://www.grundschule-schmoelln.de
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
25
bis 2019, Stand: 18.10.2013
Schulstandort
Staatliche Grundschule Thonhausen,
Dorfstraße 16, 04626 Thonhausen
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Grundschule,
Ganztagsschule - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Anzahl der Horträume
Zügigkeit
5
2
3
einzügig
Sportflächen
Freifläche
Hallenfläche
kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik Sportplatz der Gem. Thonhausen
150 qm (Turnraum)
Baujahr Schulgebäude
1891 und 1978
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Computerraum KG, Hauseingangstür, Fenster, Dach
mit Wärmedämmung, Außenanlagen
187 T€
erforderliche Investitionen
970 T€
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
KP II
2026
gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
1
2
16
12
17
17
24
21
22
24
16
22
21
16
19
21
29
19
17
29
3
13
11
17
21
24
22
16
21
19
4
22
13
13
17
21
24
22
16
21
3
1
1
4
Schülerzahl
gesamt
63
58
75
84
83
83
78
85
86
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
1
2
0
0
Blankenhain
Anzahl der Gastschüler gesamt
0
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
26
bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulbezirk
Brandrübel
Heukewalde
Jonaswalde
Nischwitz
Posterstein
Schönhaide
Selka
Stolzenberg
Thonhausen
Vollmershain
Weißbach
Wettelswalde
km-Entfernung
5,0
5,5
3,5
5,5
6,0
1,5
6,0
8,0
0,0
3,0
6,0
1,0
Schülerbeförderung
ÖPNV, Kleinbus
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
47
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
86 T€
84 T€
89 T€
92 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 42 Hortkinder
Grundstück Dorfstraße 16: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: zwingend an Gemeinde Thonhausen
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
27
bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Staatliche Grundschule Windischleuba,
Luckaer Straße 24, 04603 Windischleuba
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Grundschule,
Ganztagsschule - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Anzahl der Horträume
Zügigkeit
9
2
5
zweizügig
Sportflächen
Freifläche
kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele - Sportplatz der Gem. Windischleuba
200 qm, Eigentümer: Gem Windischleuba
Hallenfläche
Baujahr Schulgebäude
1956
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Dach, Fenster, Maler, Heizung
Entwässerungskanalarbeiten und Zufahrt zur GS,
Zaun, Trinkwasseranschluss,Außenanlagen
erforderliche Investitionen
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
339 T€
122 T€
1.220 T€
Sanierung Sporthalle, IZBB, KP II
2033
gut
gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
1
2
30
37
32
30
36
34
34
36
33
34
33
33
40
33
21
40
39
21
3
31
37
29
34
36
34
33
33
40
4
27
31
36
29
34
36
34
33
33
3
4
1
5
4
Schüleranzahl
gesamt
125
130
135
133
137
136
140
127
133
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Altenburg
Lehma
Anzahl der Gastschüler gesamt
1
2
2
2
0
2
2
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
28
bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulbezirk
Bocka
Borgishain
Fockendorf
Gerstenberg
Haselbach
Pahna
Pähnitz
Plottendorf
Pöppchen
Pöschwitz
Primmelwitz
Remsa
Schelchwitz
Serbitz
Thomas-Müntzer-Siedlung
Trebanz (Bahnhofsbereich)
Trebanz
Treben
Windischleuba
Zschaschelwitz
km-Entfernung
4,0
0,5
6,0
2,5
7,5
7,0
2,5
6,0
3,0
3,5
3,5
1,0
2,0
6,0
1,5
4,5
4,0
5,0
0,0
1,5
Schülerbeförderung
ÖPNV, Taxi
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
86
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
139 T€
139 T€
150 T€
159 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 82 Hortkinder
Grundstücke Luckaer Straße 24: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: Flurstück 149/5 zwingend an
Gemeinde Windischleuba; Flurstücke 150/2 und 150/4 keine Rückfallregelung
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
29
bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Staatliche Grundschule Wintersdorf,
Zirndorfer Straße 49, 04610 Meuselwitz
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Grundschule,
Ganztagsschule - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Anzahl der Horträume
Zügigkeit
7
3
4
ein- bis zweizügig
Sportflächen
Freifläche
kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik Sportplatz der Gem. Wintersdorf
262 qm
Hallenfläche
Baujahr Schulgebäude
1922
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Brandschutz, Fenster und Türen, Innentüren,
Briefkastenanlage
Errichtung Bolzplatz
erforderliche Investitionen
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
78 T€
20 T€
1.375 T€
KP II
2026
gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
1
2
25
35
23
30
15
30
22
15
29
22
25
29
25
25
24
25
23
24
3
30
28
21
30
15
22
29
25
25
4
31
31
31
21
30
15
22
29
25
3
3
4
3
3
3
Schüleranzahl
gesamt
121
112
97
88
96
91
101
103
97
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Meuselwitz
Trebanz
Anzahl der Gastschüler gesamt
1
0
2
1
1
2
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
30
bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulbezirk
Altpoderschau
Bosengröba
Gröba
Heukendorf
Kriebitzsch (außer Altenburger Straße 6 - 35 a)
Lehma
Neubraunshain
Pflichtendorf
Ruppersdorf
Schnauderhainichen
Waltersdorf
Wintersdorf
km-Entfernung
5,0
2,0
1,5
2,0
3,5
5,0
4,5
1,5
2,5
2,0
2,5
0,0
Schülerbeförderung
ÖPNV
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
34
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
147 T€
143 T€
150 T€
145 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 83 Hortkinder
Grundstück Zirndorfer Straße 49: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: Flurstück 36/3 zwingend an
Gemeinde Wintersdorf; Flurstück 36/2 keine schulische Nutzung
Denkmal
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
31
bis 2019, Stand: 17.10.2013
2.3. Regelschulen
32
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Staatliche Regelschule Dobitschen, Straße der
Einheit 3, 04626 Dobitschen
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Regelschule,
Ganztagsschule - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
10
5
Zügigkeit
ein- bis zweizügig
Sportflächen
Freifläche
Hallenfläche
kein Sportplatz am Standort
140 qm Eigentümer: Gem. Dobitschen
Baujahr Schulgebäude
1896 Altbau, 1964 Altneubau, 1980 Neubau
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Fenster und Türen, Wärmedämmung obere
Geschossdecke, PC-Kabinett Elt und
Datenanschluss, Trockenlegung Außenwände
Schulclub ,Reko
erforderliche Investitionen
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
94 T€
1.218 T€
KP II
2025
gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
Klassenstufen
5
6
27
22
31
29
26
31
23
26
21
23
21
21
22
21
19
22
26
19
21
26
17
21
22
17
16
22
7
22
21
27
31
26
23
21
21
22
19
26
21
17
8
22
23
22
27
31
26
23
21
21
22
19
26
21
9
17
23
25
22
27
31
26
23
21
21
22
19
26
10
19
18
17
23
20
24
28
23
21
19
19
20
17
7
8
9
10
0
0
0
0
Schüleranzahl
gesamt
129
145
148
152
148
146
141
129
130
128
124
125
119
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Schloßig
Anzahl der Gastschüler gesamt
5
0
6
1
1
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
34
bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulbezirk
km-Entfernung
Grundschule Altkirchen
Grundschule Posa
Altkirchen
Braunshain
Breesen
Dobitschen
Dobraschütz
Dölzig
Drogen
Eugenschacht
Gimmel
Gödern
Gödissa
Göhren
Göldchen
Göllnitz
Großbraunshain
Großröda
Großtauschwitz
Hartha
Illsitz
Jauern
Kertschütz
Kleinröda
Kleintauscha
Kostitz
Kraasa
Kratschütz
Kreutzen
Lossen
Lumpzig
Lutschütz
Mehna
Meucha
Misselwitz
Mohlis
Naundorf
Neuposa
Oberkossa
Platschütz
Pöhla
Pontewitz
Posa
Prehna
Rodameuschel
Rolika
Romschütz
Röthenitz
Schwanditz
Starkenberg
Tanna
Tegkwitz
Trebula
Wernsdorf
Zschöpperitz
Zweitschen
7,0
2,4
4,1
0,0
2,1
4,1
5,0
7,3
5,2
7,0
6,5
6,5
7,5
3,6
2,0
7,0
5,0
4,0
9,0
8,5
3,3
7,3
2,8
4,5
3,0
5,6
4,1
10,0
1,5
6,1
3,4
1,9
4,0
4,5
3,0
8,1
1,2
8,5
5,0
1,0
6,5
2,6
1,9
0,9
6,0
8,0
5,0
5,0
2,1
5,1
6,8
3,0
2,3
3,0
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
35
bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schülerbeförderung
ÖPNV, Kleinbus
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
126
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
132 T€
122 T€ (Haushaltssperre)
122 T€
124 T€
Sonstiges
Grundstücke Straße der Einheit 3: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: zwingend an Gemeinde Dobitschen
Internet:
http://www.shuttle.schule.de/abg/rsdob
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014
36
bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Staatliche Regelschule "Geschwister Scholl"
Meuselwitz, Geschwister-Scholl-Straße 9 - 10,
04610 Meuselwitz
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Regelschule,
Ganztagsschule - teilweise gebundene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Zügigkeit
17
11
zwei- bis dreizügig
Sportflächen
Freifläche
Hallenfläche
kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele Sportanlage (Penkwitzer Weg) der Stadt Meuselwitz
keine; Nutzung Schnaudertalhalle, Eigentümer: Stadt Meuselwitz
Baujahr Schulgebäude
1916, 1993, 1997
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Hochwasserschutzmaßnahmen, Feuchtraumtüren
96 T€
erforderliche Investitionen
50 T€
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
Städtebauförderung
2017
sehr gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
Klassenstufen
5
6
45
52
44
43
54
42
35
54
39
35
39
39
24
39
37
24
36
37
34
36
29
34
30
29
42
30
7
48
56
37
42
54
35
39
39
24
37
36
34
29
8
58
50
61
37
42
54
35
39
39
24
37
36
34
9
49
61
56
61
37
42
54
35
39
39
24
37
36
10
31
35
56
50
55
33
38
49
32
35
35
22
33
Schüleranzahl
gesamt
283
289
306
279
262
242
229
223
207
205
195
188
204
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgmein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
37
Stand: 17.10.2013
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Altenburg
Bröckau/Burgenlandkreis
Dobitzschen(Burgenlandkreis
Geußnitz
Kayna
Lobas
Loitsch
Lödla
Monstab
Nißma
Oelsen
Spora
Starkenberg
Wintersdorf
Wittgendorf
Würchwitz
Zettweil
Anzahl der Gastschüler gesamt
Schulbezirk
5
6
7
8
1
9
1
3
3
2
5
1
1
2
4
1
1
2
1
1
2
1
1
2
2
18
5
8
15
21
10
1
1
6
2
2
3
1
7
1
1
3
1
2
20
16
1
1
3
3
2
1
km-Entfernung
Grundschule Meuselwitz
Gemeinde Kriebitzsch außer Zechau
Altpoderschau
Brossen
Bünauroda
Falkenhain
Kriebitzsch
Kriebitzsch Altenburger Straße 6 - 35 a
Meuselwitz
Mumsdorf
Neupoderschau
Schauderhainichen
Zipsendorf
6,0
2,0
3,0
5,0
5,0
3,5
1,0
3,0
3,0
4,0
0,0
Schülerbeförderung
ÖPNV
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
38
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
219 T€
207 T€
211 T€
215 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Grundstück Geschwister-Scholl-Straße 9 - 10: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine
Denkmal
Internet:
http://www.regelschule-meuselwitz.de
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgmein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
38
Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Staatliche Regelschule Nöbdenitz,
Waldstraße 17, 04626 Nöbdenitz
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Regelschule
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Zügigkeit
9
5
ein- bis zweizügig
Sportflächen
Freifläche
Hallenfläche
kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik Sportplatz der Gem. Nöbdenitz
200 qm
Baujahr Schulgebäude
1962
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Umsetzung Küche, Brandschutz, Tischler, Fenster
und Türen, Dämmung der oberen Geschossdecke
Neugestaltung Außenanlagen und Entwässerung
178 T€
186 T€
erforderliche Investitionen
895 T€
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
Sanierung Sporthalle, KP II
2026
gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2020/21
2021/22
Klassenstufen
5
6
19
13
15
19
13
16
16
13
17
16
19
17
24
19
20
24
16
20
17
16
12
17
22
12
12
22
7
20
13
18
16
13
16
17
19
24
20
16
17
12
8
23
21
15
18
16
13
16
17
19
24
20
16
17
9
20
23
20
15
18
16
13
16
17
19
24
20
16
10
9
16
22
18
14
16
14
12
14
15
17
22
18
6
7
8
10
0
0
0
9
1
1
Schüleranzahl
gesamt
104
107
104
96
94
97
103
108
110
111
106
109
97
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Schmölln
Anzahl der Gastschüler gesamt
5
3
3
0
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
39
Stand: 18.10.2013
Schulbezirk
Grundschule Großstechau
Grundschule Thonhausen
Beerwalde
Brandrübel
Burkersdorf bei Nöbdenitz
Dobra
Drosen
Falkenau
Graicha
Großstechau
Hartroda
Heukewalde
Ingramsdorf
Jonaswalde
Kakau
Kleinstechau
Löbichau
Lohma bei Nöbdenitz
Nischwitz
Nöbdenitz
Posterstein
Schönhaide
Selka
Stolzenberg
Tannenfeld
Thonhausen
Untschen
Vollmershain
Weißbach
Wettelswalde
Wildenbörten
Zagkwitz
km-Entfernung
4,0
4,0
2,0
6,0
4,5
3,5
6,0
2,0
5,5
4,0
3,5
4,5
5,0
2,5
2,5
1,0
5,5
0,0
1,5
4,0
2,5
3,0
2,0
5,5
1,5
2,0
3,0
4,0
5,0
2,5
Schülerbeförderung
ÖPNV, FSV, Kleinbus
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
95
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
133 T€
123 T€
132 T€
120 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Grundstück Waldstraße 17: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Gemeinde Nöbdenitz
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
40
Stand: 18.10.2013
Schulstandort
Staatliche Regelschule "Am Eichberg" Schmölln,
Rudolf-Seyfarth-Straße 21, 04626 Schmölln
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Regelschule,
Ganztagsschule - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Zügigkeit
18
9
zwei- bis dreizügig
Sportflächen
Freifläche
kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele Sportanlage (Pfefferberg) der Stadt Schmölln
286 qm; zusätzlich: Nutzung Kluge-Halle, Jahn-Turnhalle
und Ostthüringenhalle, Eigentümer: Stadt Schmölln
Hallenfläche
Baujahr Schulgebäude
1889, 1929 Steingebäude ehem. Grundschule
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Dach, Fassade, Fluchttreppen, Brandschutz,
Sanierung komplett ohne KG, Heizung ,Reko
Außenanlage
erforderliche Investitionen
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
1.480 T€
49 T€
899 T€
IZBB, KP II
2029
gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
Klassenstufen
5
6
51
51
34
50
45
34
30
45
47
30
45
47
37
45
40
37
40
40
52
40
35
52
38
35
42
38
7
38
53
46
34
45
30
47
45
37
40
40
52
35
8
49
40
54
46
34
45
30
47
45
37
40
40
52
9
39
49
37
54
46
34
45
30
47
45
37
40
40
10
48
34
50
33
49
41
31
41
27
42
41
33
36
Schüleranzahl
gesamt
276
260
266
242
251
242
235
240
236
256
245
238
243
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
41
Stand: 17.10.2013
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Altenburg
Altkirchen
Gimmel
Gößnitz
Grünberg
Lumpzig
Mockern
Naundorf
Ponitz
Röthenitz
Saara
Trebula
Untschen
Weißbach
Wildenbörten
Zschöpel
Anzahl der Gastschüler gesamt
Schulbezirk
5
6
7
8
1
1
3
1
2
1
9
1
10
2
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
7
2
5
8
6
km-Entfernung
Grundschule Schmölln
Bohra
Burkersdorf bei Saara
Gleina
Großstöbnitz
Kaimnitz
Kleinmückern
Kleinstöbnitz
Kleintauschwitz
Kummer
Löpitz
Nitzschka
Nödenitzsch
Papiermühle
Schloßig
Schmölln: alle Straße bis
außer Thomas-Müntzer-Siedlung
Sommeritz
Zschernitzsch
3,0
7,5
5,5
3,5
7,5
6,5
4,5
4,5
3,0
6,5
3,5
3,0
5,0
2,5
3,0
> 3,0
3,0
2,5
Schülerbeförderung
ÖPNV
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
37
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
260 T€
242 T€
264 T€
271 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Grundstücke R.-Seyfarth-Straße 21: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Schmölln
Internet:
http://www.rs-am-eichberg.schmoelln.de
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
42
Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Landschule Pleißenaue, Staatliche Regelschule,
Kirchhof 5, 04617 Treben
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Regelschule,
Ganztagsschule - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
7
8
Zügigkeit
ein- bis zweizügig
Sportflächen
Freifläche
Hallenfläche
Leichtathletik, Ballspiele - Allwetterplatz der Gem. Treben (Pachtvertrag)
416 qm
Baujahr Schulgebäude
1984
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Fenster, Dach mit Dämmung, Wärmedämmung
Fassade, Heizung
Turnhalle - Heizung/Lüftung, Fenster, Sanierung
Hallenbereich ohne Sanitär- und Umkleideräume,
Dach mit Dämmung und Wärmedämmfassade
erforderliche Investitionen
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
826 T€
609 T€
800 T€
Städtebauförderung, KP II
2026
gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
Klassenstufen
5
6
17
27
16
21
15
22
21
15
18
21
20
18
22
20
20
22
20
20
20
20
24
20
13
24
22
13
7
15
24
17
22
15
21
18
20
22
20
20
20
24
8
9
16
28
17
22
15
21
18
20
22
20
20
20
9
15
11
17
28
17
22
15
21
18
20
22
20
20
10
9
13
13
15
25
15
20
14
19
16
18
20
18
6
3
7
2
8
1
9
2
10
3
3
5
6
7
2
0
Schüleranzahl
gesamt
92
101
112
118
118
111
116
115
119
118
124
117
117
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Altenburg
Borna
Regis-Breitingen
Anzahl der Gastschüler gesamt
5
1
1
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019
43
Stand: 18.10.2013
Schulbezirk
Grundschule Windischleuba
Bocka
Borgishain
Fockendorf
Gerstenberg
Haselbach
Lehma
Pahna
Pähnitz
Plottendorf
Pöppchen
Pöschwitz
Primmelwitz
Remsa
Schelchwitz
Serbitz
Thomas-Müntzer-Siedlung
Trebanz
Trebanz (Bahnhofsbereich)
Treben
Windischleuba
Zschaschelwitz
km-Entfernung
8,0
4,5
1,0
2,5
2,0
2,5
2,0
6,5
1,0
7,0
3,0
2,0
6,0
6,5
1,0
5,5
2,0
1,0
0,0
5,0
4,0
Schülerbeförderung
ÖPNV, Kleinbus
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
81
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
120 T€
120 T€
94 T€
111 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Grundstücke Kirchhof 4 und 5: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: zwingend an die Gemeinde Treben
Internet:
http://www.rs-treben.de
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019
44
Stand: 18.10.2013
2.4. Grund- und Regelschulen
45
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Staatliche Grundschule Gößnitz,
Waldenburger Straße 43, 04639 Gößnitz
Staatliche Regelschule Gößnitz, Waldenburger
Straße 43, 04639 Gößnitz
Bildungsangebot
allgemein bildende Schulen, Grundschule und
Regelschule, Ganztagsschulen - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Grundschule
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Anzahl der Horträume
10
3
2
Regelschule
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
13
9
Zügigkeit
Grundschule
Regelschule
zweizügig
zweizügig
Sportflächen
Freifläche
Hallenfläche
Leichtathletik, Ballspiele (Allwetterplatz)
1.100 qm
Baujahr Schulgebäude
1996
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Sanierung Fenster, Instandsetzung Fassade
Sanierung Binder
Instandsetzung Sportplatz
erforderliche Investitionen
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
66 T€
29 T€
8 T€
250 T€
Projektförderung
2021
sehr gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Grundschule
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
1
2
41
35
45
39
55
43
53
55
41
53
31
41
41
31
51
41
51
51
3
39
36
35
43
55
53
41
31
41
4
38
40
36
35
43
55
53
41
31
Schüleranzahl
gesamt
153
160
169
186
192
180
166
164
174
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
46
Stand: 17.10.2013
Regelschule
Klassenstufen
5
6
29
31
25
30
32
25
30
32
25
30
32
25
34
32
41
34
27
41
21
27
28
21
37
28
34
37
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
7
32
30
32
25
32
30
25
32
34
41
27
21
28
8
35
32
34
32
25
32
30
25
32
34
41
27
21
3
9
29
37
33
34
32
25
32
30
25
32
34
41
27
10
18
23
26
30
31
29
23
29
27
23
29
31
37
9
1
1
1
10
Schüleranzahl
gesamt
174
177
182
183
175
173
176
191
186
178
180
185
184
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Ponitz
Schönberg /Tettau
Anzahl der Gastschüler gesamt
1
2
2
1
1
1
4
2
1
3
Klassenstufen
5
6
7
8
Großstöbnitz
Leipzig
Meerane
Oberwiera
Tettau
2
1
1
1
Anzahl der Gastschüler gesamt
0
1
2
1
0
2
5
0
Schulbezirk
km-Entfernung
Grund- und Regelschule Gößnitz
Bornhain
3,5
Gardschütz
6,5
Gieba
5,0
Goldschau
4,0
Gösdorf
9,0
Gößnitz
0,0
Großmecka
7,0
Hainichen
2,0
Heiligenleichnam
6,5
Kleinmecka
6,0
Koblenz
2,5
Lehndorf
5,5
Löhmigen
3,0
Maltis
6,0
Mockern
8,5
Naundorf
1,5
Nörditz
4,0
Pfarrsdorf
3,0
Podelwitz
4,0
Runsdorf
8,0
Saara
6,0
Selleris
7,0
Taupadel
3,5
Tautenhain
8,0
Zehma
4,0
Zumroda
4,0
Zürchau
5,0
zusätzlich zur Regelschule Gößnitz (Grundschule Ponitz)
Grünberg
6,0
Guteborn
4,0
Heyersdorf
9,0
Merlach
2,0
Ponitz
3,5
Zschöpel
5,0
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
47
Stand: 17.10.2013
Schülerbeförderung
ÖPNV, FSV, Kleinbus
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
166
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
325 T€
317 T€
322 T€
323 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 118 Hortkinder
Grundstück Waldenburger Straße 43: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine
Grundstück Waldenburger Straße 43: Erbbaurecht erworben, Rückfallregelung: 04. Dezember 2094
Internet:
Internet:
http://www.grundschule-goessnitz.de
http://www.regelschule-goessnitz.homepage.t-online.de
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
48
Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Wieratalschule Langenleuba-Niederhain,
Staatliche Grundschule, Gartenstraße 15, 04618
Langenleuba-Niederhain
Wieratalschule Langenleuba-Niederhain,
Staatliche Regelschule, Gartenstraße 15,
04618 Langenleuba-Niederhain
Bildungsangebot
allgemein bildende Schulen, Grundschule und
Regelschule, Ganztagsschulen - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Grundschule
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Anzahl der Horträume
7
1
2
Regelschule
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
9
6
Zügigkeit
Grundschule
Regelschule
ein- bis zweizügig
ein- bis zweizügig
Sportflächen
Freifläche
Hallenfläche
Kleinfeldsportplatz Leichtathletik
200 qm; zusätzlich: Nutzung Wieratalhalle Ziegelheim
durch Regelschule, Eigentümer: Gem. Ziegelheim
Baujahr Schulgebäude
1965
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Elektrik, Brandschutz, Reko
Turnhalle
294 T€
14 T€
erforderliche Investitionen
4.890 T€
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
Schülerzahlenprognose
Grundschule
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Regelschule
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
IZBB, Städtebauförderung
2030
gut
gut
Klassenstufen
1
2
18
28
19
28
35
20
26
35
30
26
19
30
28
19
22
28
20
22
3
35
34
24
20
35
26
30
19
28
4
24
25
32
28
19
35
26
30
19
Schüleranzahl
gesamt
105
106
111
109
110
110
103
99
89
Klassenstufen
5
6
22
27
21
21
25
20
31
25
32
31
24
32
29
24
29
29
32
29
21
32
28
21
31
28
19
31
7
19
26
22
21
25
31
32
24
29
29
32
21
28
8
30
20
26
22
21
25
31
32
24
29
29
32
21
9
31
29
18
26
22
21
25
31
32
24
29
29
32
10
24
27
23
16
23
20
19
23
28
29
22
26
26
Schüleranzahl
gesamt
153
144
134
141
154
153
160
168
174
164
161
167
157
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand:
18.10.2013
49
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
keine
Schulbezirk
km-Entfernung
Grund- und Regelschule Langenleuba-Niederhain
Beiern
3,0
Boderitz
5,0
Buscha
2,0
Engertsdorf
6,0
Flemmingen
5,0
Frohnsdorf
3,0
Gähsnitz
8,0
Garbisdorf
5,0
Göpfersdorf
6,0
Heiersdorf
7,0
Jückelberg
6,0
Langenleuba-Niederhain
0,0
Lohma
4,0
Neuenmörbitz
4,0
Niederarnsdorf
7,0
Schömbach
5,0
Uhlmannsdorf
6,0
Wiesebach
2,5
Wolperndorf
8,0
Ziegelheim
7,0
Zschernichen
3,0
zusätzlich zur Regelschule Langenleuba-Niederhain (Grundschule Nobitz)
Dippelsdorf
10,0
Ehrenhain
8,5
Garbus
7,5
Hauersdorf
7,5
Heiersdorf b. Ehrenhain
9,0
Klausa
6,5
Kotteritz
11,0
Kraschwitz
11,0
Münsa
10,0
Niederleupten
8,0
Nirkendorf
8,0
Nobitz
9,0
Oberarnsdorf
10,0
Oberleupten
10,0
Priefel
8,5
Thomas-Müntzer-Siedlung Ehrenhain
9,5
Wilchwitz
10,0
Schülerbeförderung
ÖPNV, Kleinbus
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
166
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
250 T€
251 T€
257 T€
251 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 102 Hortkinder
Grundstück Gartenstraße 15: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine
Internet:
http://www.wieratalschule.de
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand:
18.10.2013
50
Schulstandort
Staatliche Grundschule Lucka,
Straße der Bauarbeiter 1 a, 04613 Lucka
Staatliche Regelschule Lucka,
Straße der Bauarbeiter 1 a, 04613 Lucka
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Grundschule, Ganztagsschule - offene Form
allgemein bildende Schule, Regelschule
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Grundschule
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Anzahl der Horträume
Regelschule
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Zügigkeit
Grundschule
Regelschule
7
gemeinsame Nutzung mit Regelschule
3
8
7
ein- bis zweizügig
ein- bis zweizügig
Sportflächen
Freifläche
kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik Sportplatz der Stadt Lucka
195 qm; zusätzlich: Nutzung Turnhalle Pestalozzistraße
durch Regelschule, Eigentümer: Stadt Lucka
Hallenfläche
Baujahr Schulgebäude
1962
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Brandschutz, Fluchttreppen, Elektrik, Fenster und Türen
Raumheizung, Dach mit Dämmung, Erneuerung
Treppenanlagen ,Reko
1015 T€
Turnhalle - Parkett, Prallschutz
20 T€
erforderliche Investitionen
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
Schülerzahlenprognose
Grundschule
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Regelschule
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
1.155 T€
KP II
2026
gut
gut
sehr gut
Grundschule
Regelschule
Klassenstufen
1
2
31
30
29
33
24
34
31
24
23
31
21
23
21
21
20
21
26
20
3
31
29
22
34
24
31
23
21
21
4
29
29
28
22
34
24
31
23
21
Schüleranzahl
gesamt
121
120
108
111
112
99
96
85
88
Klassenstufen
5
6
23
28
19
21
13
19
30
13
21
30
34
21
21
34
28
21
22
28
23
22
23
23
18
23
25
18
7
21
26
18
19
13
30
21
34
21
28
22
23
23
8
22
19
27
18
19
13
30
21
34
21
28
22
23
9
17
23
20
27
18
19
13
30
21
34
21
28
22
10
12
14
16
18
24
16
17
12
27
19
31
19
25
Schüleranzahl
gesamt
123
122
113
125
125
133
136
146
153
147
148
133
136
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis
51
2019, Stand: 18.10.2013
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Berndorf
Falkenhain
Hagenest
Hemmendorf
Hohendorf
Maltitz
Meuselwitz
Nehmnitz
Ramsdorf
Anzahl der Gastschüler gesamt
1
2
1
2
3
2
2
1
1
7
1
6
3
3
Klassenstufen
Berndorf
Borna
Kriebitzsch
Mumsdorf
Ramsdorf
Hagenest
Wildenhain
Anzahl der Gastschüler gesamt
5
6
7
8
1
1
1
1
4
2
1
1
1
1
9
10
1
1
2
1
2
1
2
3
4
1
1
1
0
2
1
3
2
5
Schulbezirk
km-Entfernung
Grund- und Regelschule Lucka
Breitenhain
1,0
Lucka
0,0
Prößdorf
3,0
zusätzlich zur Regelschule Lucka (teilweise Schulbezirk Grundschule Wintersdorf)
Bosengröba
11,0
Gröba
10,5
Heukendorf
10,5
Neubraunshain
13,0
Pflichtendorf
10,0
Ruppersdorf
12,0
Waltersdorf
12,0
Wintersdorf
9,0
Schülerbeförderung
ÖPNV
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
55
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
213 T€
212 T€
194 T€
186 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 91 Hortkinder
Grundstück Straße der Bauarbeiter 1 a: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine
Internet:
http://www.schule-lucka.de
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis
52
2019, Stand: 18.10.2013
Schulstandort
INSOBEUM Rositz, Staatliche Grundschule,
Karl-Marx-Straße 1 a, 04617 Rositz
INSOBEUM Rositz, Staatliche Regelschule,
Karl-Marx-Straße 1 a, 04617 Rositz
Bildungsangebot
allgemein bildende Schulen, Grundschule und
Regelschule, Ganztagsschulen - offene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Grundschule
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Anzahl der Horträume
8
1
2
Regelschule
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
4
7
Zügigkeit
Grundschule
Regelschule
zweizügig
ein- bis zweizügig
Sportflächen
Freifläche
Hallenfläche
Leichtathletik, Ballspiele
200 qm
Baujahr Schulgebäude
1926
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Brandschutz, Ausbau DG, Fluchttreppe, Umbau KG,
Fenster und Türen, Kesselanlage, Elektrik
768 T€
erforderliche Investitionen
1.145 T€
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
IZBB, KP II
2030
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
gut
gut
Grundschule
sehr gut Regelschule
Schülerzahlenprognose
Grundschule
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
1
2
23
36
39
29
30
39
30
30
36
30
30
36
29
30
29
29
28
29
3
29
30
29
39
30
30
36
30
29
4
40
29
30
29
39
30
30
36
30
Schüleranzahl
gesamt
128
127
128
128
135
126
125
124
116
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein biildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
53
Stand:18.10.2013
Regelschule
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
Klassenstufen
5
6
24
21
34
24
22
36
18
22
17
18
22
17
17
22
17
17
21
17
17
21
17
17
17
17
16
17
7
15
19
17
36
22
18
17
22
17
17
21
17
17
8
31
17
22
17
36
22
18
17
22
17
17
21
17
3
4
1
1
9
19
30
22
22
17
36
22
18
17
22
17
17
21
10
10
15
26
20
20
15
32
20
16
15
20
15
15
9
4
10
2
Schüleranzahl
gesamt
120
139
145
135
130
130
128
111
110
109
109
104
103
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Altenburg
Altpoderschau
Kriebitzsch
Saara
Tegkwitz
Anzahl der Gastschüler gesamt
1
0
1
Klassenstufen
Altenburg
Ehrenhain
Kriebitzsch
Meuselwitz
Mockzig
Saara
Wintersdorf
Anzahl der Gastschüler gesamt
5
3
6
Schulbezirk
Grund- und Regelschule Rositz
Fichtenhainichen
Gorma
Krebitzschen
Kröbern
Molbitz
Monstab
Oberlödla
Rödigen
Rositz
Schelditz
Schlauditz
Unterlödla
Wieseberg
Wiesenmühle
Zechau
2
1
2
4
1
5
1
3
2
7
1
8
4
1
1
1
1
1
1
9
1
1
8
1
4
5
1
5
3
km-Entfernung
1,6
1,0
5,4
5,9
3,3
4,7
4,0
4,5
0,0
2,5
5,0
2,7
4,3
3,6
2,0
Schülerbeförderung
ÖPNV, FSV, Kleinbus
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
72
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
200 T€
169 T€
193 T€
194 T€
(Haushaltssperre)
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein biildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
54
Stand:18.10.2013
Sonstiges
Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 85 Hortkinder
Grundstücke K.-Marx-Straße 1 a: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Gemeinde Rositz
Denkmal
Internet:
http://www.schulen-rositz.de
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein biildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
55
Stand:18.10.2013
2.5. Gymnasien
56
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Friedrichgymnasium, Staatliches Gymnasium,
Geraer Straße 33, 04600 Altenburg
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Gymnasium
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Zügigkeit
18
12
zwei- bis maximal dreizügig, Klassenstärke von höchstens 26 Schülern
Sportflächen
Freifläche
kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik Waldstadion der Stadt Altenburg
235 qm; zusätzlich: Nutzung der Mehrzweckhalle (Goldener Pflug) der
Stadt Altenburg
Hallenfläche
Baujahr Schulgebäude
1899
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Sanierung Haupt- und Nebengebäude
Außenanlagen
erforderliche Investitionen
2.977 T€
6.6 T€
375 T€
Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf der Zweckbindung
Städtebauförderung
2021
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
sehr gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
Klassenstufen
5
6
77
97
74
78
67
73
69
67
65
69
68
65
70
68
77
70
76
77
70
76
69
70
68
69
58
68
7
94
95
79
73
67
69
65
68
70
77
76
70
69
8
80
95
95
79
73
67
69
65
68
70
77
76
70
9
65
77
84
95
79
73
67
69
65
68
70
77
76
10
27
63
69
84
95
79
73
67
69
65
68
70
77
11
36
24
53
69
84
95
79
73
67
69
65
68
70
12
62
31
23
53
69
84
95
79
73
67
69
65
68
7
8
9
1
10
11
12
Schüleranzahl
gesamt
538
537
543
589
601
600
586
568
565
562
564
563
556
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Ramsdorf
Spora
Anzahl der Gastschüler gesamt
Schulbezirk
5
6
0
1
1
entfällt
Schülerbeförderung
ÖPNV, freigestellter Schülerverkehr
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
165
Die vorhandenen Strukturen des ÖPNV sind Grundlage für eine Zuordnung sämtlicher Orte im Landkreis zu den bestehenden
vier staatlichen Gymnasien. Die gesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung werden in diesem Rahmen umgesetzt.
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
58
Stand: 17.10.2013
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
405 T€
396 T€ (Haushaltssperre)
381 T€
363 T€
Sonstiges
auf Dach Funkantenne des Polizeipräsidiums Thüringen
Grundstück Geraer Straße 33: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine
Denkmal
Internet:
http://www.friedrichgymnasium-altenburg.de
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
59
Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Lerchenberggymnasium, Staatliches
Gymnasium, Borchertstraße 2 - 4, 04600
Altenburg
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Gymnasium
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Zügigkeit
24
8
zwei- bis dreizügig
Sportflächen
Freifläche
Ballspiele, Weitsprung; zusätzlich: Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele Allwetterplätze (in der S.-Flack-Straße und Bonhoefferstraße) der Stadt Altenburg
144 qm
zusätzlich: Nutzung Turnhalle Altenburg Lindenaustraße 31 und Nord II, klein
(Eigentümer: Landkreis Altenburger Land)
zusätzlich: Nutzung Nord I, klein, Mehrzweckhalle -Goldener Pflug- und
Wenzelsporthalle (Eigentümer: Stadt Altenburg)
Hallenfläche
Baujahr Schulgebäude
1964
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Brandschutztüren, Elektrik PC Kabinett, Fenster und
Türen, Dämmung der oberen Geschossdecke, Dach
ehem. Hortgebäude
Turnhalle - Sanierung inkl. Umkleide- und
Sanitärräume, Solaranlage
328 T€
293 T€
erforderliche Investitionen
2.320 T€
Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf der Zweckbindung
Förderung zur Nutzung erneuerbarer Energien, KP II
2026
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
sehr gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
Klassenstufen
5
6
77
56
60
81
76
65
62
76
57
62
54
57
57
54
60
57
61
60
52
61
59
52
53
59
48
53
7
53
49
76
65
76
62
57
54
57
60
61
52
59
8
45
53
46
76
65
76
62
57
54
57
60
61
52
9 10 11 12
64 74 57 38
38 65 96 50
52 65 89 58
46 72 65 89
76 69 72 65
65 101 69 72
76 81 101 69
62 96 81 101
57 80 96 81
54 75 80 96
57 73 75 80
60 75 73 75
61 78 75 73
Schüleranzahl
gesamt
464
492
527
551
542
556
557
568
546
535
517
508
499
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Kohren-Sahlis
Regis-Breitingen
Anzahl der Gastschüler gesamt
Schulbezirk
5
6
7
8
1
9
1
0
0
1
1
1
10
11
12
1
1
0
0
entfällt
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
60
Stand: 17.10.2013
Schülerbeförderung
ÖPNV, FSV
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
234
Die vorhandenen Strukturen des ÖPNV sind Grundlage für eine Zuordnung sämtlicher Orte im Landkreis zu den bestehenden
vier staatlichen Gymnasien. Die gesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung werden in diesem Rahmen umgesetzt.
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
296 T€
265 T€ (Haushaltssperre)
259 T€
259 T€
Sonstiges
Grundstück Borchertstraße 2 - 4: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Altenburg
Internet:
http://www.lerchenberggymnasium.de.vu/
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
61
Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Veit-Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasium
Staatliches Gymnasium, Rathausstraße 16,
04610 Meuselwitz
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Gymnasium,
Ganztagsschule - teilweise gebundene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Zügigkeit
19
10
zwei- bis dreizügig
Sportflächen
Freifläche
kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele Sportanlage (Penkwitzer Weg) der Stadt Meuselwitz
300 qm (Eigentümer: Stadt Meuselwitz)
zusätzlich: Nutzung Schnaudertalhalle der Stadt Meuselwitz
Hallenfläche
Baujahr Schulgebäude
1906 Rathaus- und Schulstraße
1969 Mehrzweckgebäude
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Sanierung Haus II, Fenster, Abwasserhebeanlage
Turnhalle - Deckenstrahlheizung
1.829 T€
136 T€
erforderliche Investitionen
2.875 T€
Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf der Zweckbindung
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
Städtebauförderung, KP II
2024
sehr gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
Klassenstufen
5
6
68
54
58
71
53
59
63
53
59
63
58
59
46
58
58
46
55
58
51
55
44
51
49
44
57
49
7
52
49
73
59
53
63
59
58
46
58
55
51
44
8
47
51
43
73
59
53
63
59
58
46
58
55
51
9
47
46
49
43
73
59
53
63
59
58
46
58
55
10
36
48
43
49
43
73
59
53
63
59
58
46
58
11
27
33
42
43
49
43
73
59
53
63
59
58
46
12
21
27
34
42
43
49
43
73
59
53
63
59
58
7
6
8
3
9
1
10
1
1
11
2
12
Schüleranzahl
gesamt
352
383
396
425
442
457
454
469
451
443
434
420
418
Gastschüler im Schuljahr 2011/12 aus
Klassenstufen
Elsteraue
Elstertrebnitz
Groitzsch
Kleinpörthen
Kretzschau
Zeitz
Anzahl der Gastschüler gesamt
Schulbezirk
5
4
6
5
1
3
7
2
7
2
8
1
5
1
1
1
1
4
2
1
3
1
entfällt
Schülerbeförderung
ÖPNV
Die vorhandenen Strukturen des ÖPNV sind Grundlage für eine Zuordnung sämtlicher Orte im Landkreis zu den bestehenden
vier staatlichen Gymnasien. Die gesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung werden in diesem Rahmen umgesetzt.
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
186
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand:
18.10.2013
62
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
301 T€
293 T€
282 T€
298 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Grundstücke Rathausstraße 16, Rathenauplatz 4 und 5, Bahnhofstraße 5, Schulstraße 22: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine
Rathausstraße 16 - Denkmal
Internet:
http://www.seckendorffgym.de/
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand:
18.10.2013
63
Schulstandort
Roman-Herzog-Gymnasium, Staatliches
Gymnasium, Hermann-von-Helmholtz-Straße 18,
04626 Schmölln
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, Gymnasium
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Zügigkeit
35
9
drei- bis vierzügig
Sportflächen
kein Sportplatz am Standort;
Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele - Freianlage Ostthüringenhalle (Allwetterplatz)
der Stadt Schmölln
Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele Sportanlage Pfefferberg der Stadt Schmölln
494 qm; zusätzlich: Nutzung Kluge-Halle, Jahn-Turnhalle und Ostthüringenhalle
der Stadt Schmölln
Hallenfläche
Baujahr Schulgebäude
1978 H.-v.-Helmholtz-Straße
1872 Schloßstraße
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
BS-Konzept, BS-Schottung Digistorium
24 T€
Dach, Wärmedämmfassade, Außentreppenanlagen,
Trockenlegung, Raumheizung,Reko
Turnhalle - Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Neugestaltung Haupteingang
Gebäude Schloßstr.
1.171 T€
276 T€
15 T€
6 T€
erforderliche Investitionen
1.537 T€
Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf der Zweckbindung
Städtebauförderung, KP II
2026
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
sehr gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
Klassenstufen
5
6
63
59
75
63
49
76
60
49
71
60
65
71
71
65
75
71
62
75
67
62
57
67
67
57
64
67
7
55
58
62
76
49
60
71
65
71
75
62
67
57
8
97
54
57
62
76
49
60
71
65
71
75
62
67
9
60
96
54
57
62
76
49
60
71
65
71
75
62
10
38
62
86
54
57
62
76
49
60
71
65
71
75
11
49
36
62
86
54
57
62
76
49
60
71
65
71
12
39
37
36
62
86
54
57
62
76
49
60
71
65
8
1
1
9
10
11
12
0
0
0
0
Schüleranzahl
gesamt
460
481
482
506
515
494
511
529
529
520
528
535
528
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Harthau
Anzahl der Gastschüler gesamt
Schulbezirk
5
6
7
0
0
1
entfällt
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
Stand: 17.10.2013
64
Schülerbeförderung
ÖPNV, FSV
Die vorhandenen Strukturen des ÖPNV sind Grundlage für eine Zuordnung sämtlicher Orte im Landkreis zu den bestehenden
vier staatlichen Gymnasien. Die gesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung werden in diesem Rahmen umgesetzt.
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
261
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
424 T€
426 T€ (Haushaltssperre)
441 T€
404 T€
Sonstiges
Grundstück H.-v.-Helmholtz-Straße 18: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Schmölln
Grundstücke Schloßstraße 10: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Schmölln
Schloßstraße 10 - Denkmal
Internet:
http://www.rhgymsln.de
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019,
Stand: 17.10.2013
65
2.6. Förderzentren
66
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulstandort
Staatliches regionales Förderzentrum "Erich Kästner" Altenburg,
Siegfried-Flack-Straße 39 a,
04600 Altenburg
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, regionales
Förderzentrum, Ganz- tagsschule Bildungsgänge der Grundschule, Regelschule und Lernförderung
voll gebundene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
30
Anzahl der Fachräume
14
Anzahl der Freiarbeitsräume
6
Anzahl Räume ehem.
schulvorbereitende Einrichtung
4
Zügigkeit
(keine Nutzung)
ein- bis zweizügig
Sportflächen
Freifläche
Hallenfläche
Nutzung Leichtathletik, Ballspiele - Allwetterplatz der Stadt Altenburg (in der S.-Flack-Straße)
101 qm Turnraum
zusätzlich: Nutzung Nord II, klein
Baujahr Schulgebäude
1999
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Instandsetzung ELA-Anlage, Erneuerung
Spielgeräte und Gehweg
21 T€
erforderliche Investitionen
56 T€
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
keine
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
sehr gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
Schüleranzahl
gesamt
142
171
142
133
112
98
86
80
Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus
Klassenstufen
Borndorf
Kostitz
Lumpzig
Saara
Schmölln
Anzahl der Gastschüler gesamt
4
5
6
7
8
9
10
1
0
1
1
1
1
1
0
1
1
2
0
2
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis
68
2019, Stand: 18.10.2013
Schulbezirk
km-Entfernung
Grundschulen der Stadt Altenburg
Altenburg
0,0
Süd-Ost (teilweise)
> 2,0 bzw. 3,0
Ehrenberg
6,0
Mockzig
10,0
Modelwitz
7,0
Lehnitzsch
6,5
Stünzhain
6,5
Paditz
6,0
Zschechwitz
5,0
Zschaiga
11,0
Greipzig
8,0
Zetzscha
0,0
Knau
4,0
Oberzetzscha
2,5
Unterzetzscha
3,5
Rautenberg
3,5
Kosma
5,0
Grundschule Langenleuba-Niederhain
Beiern
16,0
Boderitz
11,0
Buscha
12,0
Engertsdorf
15,5
Flemmingen
20,0
Frohnsdorf
17,0
Gähsnitz
16,5
Garbisdorf
22,0
Göpfersdorf
23,0
Heiersdorf
17,5
Jückelberg
21,0
Langenleuba-Niederhain
16,0
Lohma
10,0
Neuenmörbitz
18,5
Niederarnsdorf
14,5
Schömbach
19,5
Uhlmannsdorf
6,0
Wiesebach
2,5
Wolperndorf
22,0
Ziegelheim
14,5
Zschernichen
11,0
Grundschule Lucka
Breitenhain
16,0
Lucka
18,0
Prößdorf
18,0
Grundschule Meuselwitz
Brossen
15,0
Bünauroda
14,0
Falkenhain
16,0
Meuselwitz
12,0
Mumsdorf
15,0
Neupoderschau
12,0
Grundschule Nobitz
Dippelsdorf
12,5
Ehrenhain
12,0
Garbus
10,5
Hauersdorf
10,5
Heiersdorf bei Ehrenhain
5,0
Klausa
9,5
Kotteritz
7,0
Kraschwitz
9,0
Münsa
6,0
Niederleupten
8,0
Nirkendorf
13,5
Nobitz
7,0
Oberarnsdorf
14,5
Oberleupten
9,0
Priefel
10,0
Thoman-Müntzer-Siedlung
5,0
Wilchwitz
8,0
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis
69
2019, Stand: 18.10.2013
Schulbezirk
Grundschule Posa (teilweise)
Gödern
Göhren
Großröda
Lossen
Romschütz
Lutschütz
Tegkwitz
Breesen
Kreutzen
Misselwitz
Grundschule Rositz
Fichtenhainichen
Gorma
Krebitzschen
Kröbern
Molbitz
Monstab
Oberlödla
Rödigen
Rositz
Schelditz
Schlauditz
Unterlödla
Wieseberg
Wiesenmühle
Zechau
Grundschule Windischleuba
Bocka
Borgishain
Fockendorf
Gerstenberg
Haselbach
Pahna
Pähnitz
Plottendorf
Pöppchen
Pöschwitz
Primmelwitz
Remsa
Schelchwitz
Serbitz
Thomas-Müntzer-Siedlung
Trebanz
Treben
Windischleuba
Zschaschelwitz
Grundschule Wintersdorf
Altpoderschau
Bosengröba
Gröba
Heukendorf
Kriebitzsch
Lehma
Neubraunshain
Pflichtendorf
Ruppersdorf
Schnauderhainichen
Waltersdorf
Wintersdorf
Mockern
km-Entfernung
8,0
7,0
9,0
5,0
8,0
8,5
8,0
9,5
9,0
9,5
5,0
5,5
8,5
8,5
3,5
7,5
4,5
5,0
5,0
6,0
8,0
5,5
6,0
6,5
8,0
7,0
5,5
9,0
5,0
11,0
10,0
7,0
9,0
6,0
6,0
7,0
4,0
4,5
9,0
1,5
7,5
8,0
5,0
5,0
10,0
12,5
12,0
11,0
8,0
8,5
9,0
11,0
15,0
13,0
9,5
11,0
6,5
Schülerbeförderung
ÖPNV, Kleinbusse
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr
2012/13 (ohne Gastschüler)
82
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis
70
2019, Stand: 18.10.2013
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
636 T€
613 T€
591 T€
573 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Grundstück S.-Flack-Straße 39 a: Eigentum Landkreis, Erbbaurecht vergeben; Rückfallregelung: keine
Schulgarten: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Altenburg
Internet:
http://www.kaestnerschule-altenburg.de
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis
71
2019, Stand: 18.10.2013
Schulstandort
Staatliches regionales Förderzentrum Schmölln,
Am Kemnitzgrund 10, 04626 Schmölln
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, regionales
Förderzentrum, Ganztagsschule - voll gebundene
Form
Bildungsgänge der Grundschule, Regelschule und Lernförderung
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Anzahl der Kursräume
Anzahl Räume ehem. schulvorbereitende
Einrichtung
Zügigkeit
22
9
10
2
(teilweise vermietet)
einzügig
Sportflächen
Freifläche
Hallenfläche
kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele Freianlage Ostthüringenhalle (Allwetterplatz) der Stadt Schmölln
keine; Nutzung Ostthüringenhalle der Stadt Schmölln
Baujahr Schulgebäude
1994
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Jalousieanlage, Spielgeräte/Spiellandschaft
18 T€
erforderliche Investitionen
203 T€
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
Projektförderung
sehr gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
Schüleranzahl
gesamt
66
63
61
53
52
50
41
40
Gastschüler im Schuljahr 2011/12 aus
Klassenstufen
Altenburg
Anzahl der Gastschüler gesamt
SEP
1
1
10
1
1
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum
2014 bis 2019, Stand 17.10.2013
72
Schulbezirk
km-Entfernung
Grundschule Altkirchen
Altkirchen
Drogen
Gimmel
Gödissa
Göldchen
Göllnitz
Großtauschwitz
Illsitz
Jauern
Kertschütz
Kratschütz
Mohlis
Platschütz
Röthenitz
Schwanditz
Trebula
Grundschule Gößnitz
Bornhain
Gardschütz
Gieba
Goldschau
Gösdorf
Gößnitz
Großmecka
Hainichen
Heiligenleichnam
Koblenz
Lehndorf
Löhmigen
Maltis
Naundorf
Nörditz
Pfarrsdorf
Podelwitz
Runsdorf
Saara
Selleris
Taupadel
Tautenhain
Zehma
Zumroda
Zürchau
Grundschule Großstechau
Beerwalde
Burkersdorf (Nöbdenitz)
Dobra
Drosen
Falkenau
Graicha
Großstechau
Hartroda
Ingramsdorf
Kakau
Kleinstechau
Löbichau
Lohma bei Nöbdenitz
Nöbdenitz
Tannenfeld
Untschen
Wildenbörten
Zagkwitz
6,0
5,0
6,0
7,5
8,5
9,0
7,5
8,0
8,0
10,0
8,0
7,0
5,0
7,5
8,5
4,5
7,0
9,5
12,0
10,0
16,0
8,0
13,5
11,0
9,0
11,0
8,0
10,0
8,0
10,0
6,0
12,0
11,0
12,0
7,0
9,5
7,0
14,0
10,0
14,0
9,0
14,0
5,0
9,0
11,0
10,0
9,5
8,5
10,0
10,0
10,5
7,5
9,0
6,5
9,0
9,0
6,0
7,5
7,5
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum
2014 bis 2019, Stand 17.10.2013
73
Schulbezirk
km-Entfernung
Grundschule Ponitz
Grünberg
Guteborn
Heyersdorf
Merlach
Ponitz
Zschöpel
Grundschule Posa (teilweise)
Braunshain
Dobitschen
Dobraschütz
Dölzig
Großbraunshain
Hartha
Kleinröda
Kleintauscha
Kostitz
Kraasa
Lumpzig
Mehna
Meucha
Naundorf
Neuposa
Oberkossa
Pöhla
Pontewitz
Posa
Prehna
Rodameuschel
Rolika
Starkenberg
Tanna
Wernsdorf
Zschöpperitz
Zweitschen
Grunschule Schmölln
Schmölln teilweise
Bohra
Burkersdorf (Saara)
Gleina
Großstöbnitz
Kaimnitz
Kleinmückern
Kleintauschwitz
Kummer
Löpitz
Nitzschka
Nödenitzsch
Papiermühle
Schloßig
Sommeritz
Zschernitzsch
Grundschule Thonhausen
Brandrübel
Heukewalde
Jonaswalde
Nischwitz
Posterstein
Schönhaide
Selka
Stolzenberg
Thonhausen
Vollmershain
Weißbach
Wettelswalde
6,0
11,0
8,0
12,0
10,0
12,0
13,5
11,0
14,0
14,0
13,0
14,0
18,0
13,5
14,0
16,0
12,0
10,0
8,0
15,0
18,5
14,0
15,0
12,0
16,0
10,0
11,0
7,0
15,0
14,5
16,0
10,0
11,0
> 2,0 bzw. 3,0
3,5
9,0
7,0
5,5
10,0
7,5
6,5
4,0
9,0
5,5
3,5
6,5
3,0
3,0
3,5
4,5
14,0
13,0
14,5
11,0
5,0
5,0
13,5
7,0
8,0
5,5
6,0
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum
2014 bis 2019, Stand 17.10.2013
74
Schülerbeförderung
ÖPNV, Kleinbusse
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
32
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
220 T€
183 T€
149 T€
168 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Grundstück Am Kemnitzgrund 10: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine
Internet:
http://www.fz-schmoelln.de
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum
2014 bis 2019, Stand 17.10.2013
75
Schulstandort
Regenbogenschule Altenburg, Staatliches
regionales Förderzentrum, Otto-Dix-Straße 46,
04600 Altenburg
Bildungsangebot
allgemein bildende Schule, regionales
Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung, Ganztagsschule - voll
gebundene Form
Angaben zum Schulgebäude und -standort
Raumkapazität
Anzahl der allg. Unterrichtsräume
Anzahl der Fachräume
Zügigkeit
18
6
nach Bedarf
Sportflächen
Freifläche
kein Sportplatz am Standort; Nutzung Leichtathletik, Ballspiele Allwetterplatz der Stadt Altenburg (in der Bonhoefferstraße)
68 qm Turnraum
zusätzlich: Nutzung Nord I, klein - Eigentümer: Stadt Altenburg
Hallenfläche
Baujahr Schulgebäude
1973, 2001 Anbau
Bauliche Investitionen
2006 bis 2012
Dachsanierung Schwimmhalle, Rinnenroste
Schwimmbecken, Einbau Miniküche,Türblätter, Reko
Spielgeräte
erforderliche Investitionen
Zweckbindung der Förderprogramme
Inanspruchnahme
Ablauf
Ausstattung der Schule
Mobiliar
Computertechnik
81 T€
10 T€
200 T€
keine
sehr gut
sehr gut
Schülerzahlenprognose
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
Klassenstufen
Weida
Anzahl der Gastschüler gesamt
Schüleranzahl
gesamt
88
84
87
75
75
75
75
75
WS3B
1
1
Schulbezirk
Grundschulen der Stadt Altenburg
Grundschulen des Landkreises Altenburger Land
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land,
Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 18.10.2013
76
Schülerbeförderung
ÖPNV, Kleinbusse
Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13
(ohne Gastschüler)
8
Kosten der Schule (Zuschussbedarf)
2009
2010
2011
2012
270 T€
266 T€
260 T€
303 T€
(Haushaltssperre)
Sonstiges
Grundstück O.-Dix-Straße/Schulgarten: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Altenburg
Grundstück Nähe O.-Dix-Straße: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine
Grundstück O.-Dix-Straße: noch im Eigentum der Stadt Altenburg (Übergang ist geklärt)
Internet:
http://www.regenbogenschule-altenburg.de
Weitere Informationen zur Schule sind über das
Thüringer Schulportal ersichtlich.
http://www.schulportal-thueringen.de/
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land,
Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 18.10.2013
77
3. Auswertung der öffentlichen Diskussion im Bürgerdialog
Die Veröffentlichung der Zahlen und Fakten zur Schulnetzplanung für den Zeitraum
2013 bis 2018 und damit die Möglichkeit zu einer öffentlichen Diskussion und
Stellungnahme wurde positiv angenommen.
Zusammenfassung
Der Erhalt der bestehenden Schulstandorte und die Beibehaltung der Schulbezirke
werden befürwortet. Es gibt Vorschläge die Schulbezirke zu verändern, um die
Schülerzahlen kleinerer Schulen zu stabilisieren.
Angesprochen werden Perspektiven für Schulstandorte und Kooperationen zwischen
den Schulen bzw. Schularten.
Die Prüfung der eingereichten Vorschläge und deren Ergebnisse wurden schulbezogen
in den 1. Entwurf der Schulnetzplanung für den Zeitraum 2014 bis 2019 eingearbeitet.
Die Möglichkeit zu einer öffentlichen Diskussion zur Schulnetzplanung für den Zeitraum
2014 bis 2019 besteht ab dem 16.10.2013.
78
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4. Schulorganisation im Zeitraum 2014 bis 2019
4.1. Schülerzahlenprognosen der Grundschulen
Grundschulen
Altkirchen
Gößnitz
Ist
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
61
55
54
62
54
52
44
169
186
192
180
166
164
174
Großstechau
LangenleubaNiederhain
59
56
55
52
40
35
27
111
109
110
110
103
99
89
Lucka
108
111
112
99
96
85
88
Meuselwitz
218
228
216
210
214
194
214
Nobitz
92
94
88
84
89
96
84
Ponitz
43
46
44
37
41
36
38
Posa
89
90
100
92
91
97
88
Rositz
128
127
134
126
125
124
116
Schmölln
280
298
286
298
295
290
293
75
85
84
82
74
80
81
135
133
137
136
140
127
133
97
88
96
91
101
103
97
1665
1706
1708
1659
1629
1582
1566
Thonhausen
Windischleuba
Wintersdorf
gesamt
79
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4.2. Schülerzahlenprognosen der Regelschulen
Ist
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Dobitschen
148
152
148
146
141
129
130
Gößnitz
LangenleubaNiederhain
182
183
175
173
176
191
186
134
140
153
152
159
168
174
Lucka
113
125
125
133
136
146
153
Meuselwitz
306
279
262
242
229
223
207
Nöbdenitz
104
96
94
97
103
108
110
Rositz
145
135
130
130
128
111
110
Schmölln
266
242
251
242
235
240
236
Treben
112
118
118
111
116
115
119
1510
1470
1456
1426
1423
1431
1425
Regelschulen
gesamt
80
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4.3. Schulorganisation Raum Langenleuba-Niederhain – Nobitz
Im Territorium der Verwaltungsgemeinschaft „Wieratal“ gibt es eine Grundschule und
eine Regelschule. Beide Schulen sind in einem Schulgebäude untergebracht. In der
Gemeinde Nobitz gibt es eine Grundschule. Die prognostizierten Schülerzahlen lassen
eine Ein- bis Zweizügigkeit der Grundschulen und der Regelschule zu. Beide
Grundschulen und die Regelschule sind im Bestand nicht gefährdet.
Hauptaugenmerk ist auf den Ersatzneubau einer Sporthalle für die Wieratalschule
Langenleuba-Niederhain zu legen. Die bestehende Halle entspricht nicht den
Anforderungen. Der bauliche Zustand hat sich so verschlechtert, dass die Nutzung der
Halle nur noch mit Einschränkungen möglich ist. Mit dem Ersatzneubau soll eine
Lösung für den Schul- und Vereinssport geschaffen werden.
Schulgebäude
Förderprogramme
Zweckbindung,
Mindestnutzungsdauer
GRS Langenleuba-Niederhain
IZBB
Städtebauförderung
→ Ablauf: 2030
→ Ablauf: 2014
GS Nobitz
KP II
→ Ablauf: längerfristige
Nutzung (2025)
Beschlussvorschlag
Es gibt keine Veränderungen im Planungszeitraum.
81
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4.4. Schulorganisation Raum Treben – Windischleuba
Im Territorium der Verwaltungsgemeinschaft „Pleißenaue“ gibt es eine Grundschule und
eine Regelschule. Die Grundschule Windischleuba bleibt als zweizügige Grundschule
bestehen.
Der Ort Lehma wird bei Zusammenlegung der Schulbezirke der Grundschulen
Meuselwitz und Wintersdorf ab dem Schuljahr 2015/16 - mit den Schulanfängern
beginnend - dem Schulbezirk der Grundschule Windischleuba zugeordnet.
Durch die Zuordnung des Ortes Lehma sieht die Schülerzahlenprognose der
Grundschule Windischleuba wie folgt aus:
Schuljahre
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
1
35
35
42
23
40
2
34
35
35
42
23
3
36
34
35
35
42
4
34
36
34
35
35
Schüleranzahl
gesamt
139
140
146
135
140
Die Regelschule Treben soll als einzügige Regelschule aufgrund der Randlage, dem
flächenmäßig großen Schulbezirk und der getätigten Investitionen fortgeführt werden.
Eine Stärkung des Schulstandortes der Regelschule ist durch Gastschüler aus dem
Raum Regis-Breitingen möglich. Die Situation zur Entwicklung der Schulen im Bereich
Regis-Breitingen – Borna ist weiter zu beobachten und bei Handlungsbedarf
angemessen zu reagieren.
Schulgebäude
Förderprogramme
Zweckbindung,
Mindestnutzungsdauer
GS Windischleuba
KP II
IZBB
→ Ablauf: 2026
→ Ablauf: 2033
RS Treben
KP II
→ Ablauf: längerfristige
Nutzung (2026)
→ Ablauf: 2013
Städtebauförderung
82
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Sporthallen
Förderprogramme
Zweckbindung,
Mindestnutzungsdauer
Windischleuba
Treben
Sanierung
KP II
→ Ablauf: 2028
→ Ablauf: längerfristige
Nutzung (2026)
Beschlussvorschlag
Der Schulbezirk der Grundschule Windischleuba wird ab dem Schuljahr 2015/16 für die
Schulanfänger um den Ort Lehma erweitert.
Weitere Veränderungen im Planungszeitraum gibt es nicht.
83
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4.5. Schulorganisation Raum Meuselwitz – Lucka - Wintersdorf
Im Territorium der Städte Meuselwitz und Lucka werden drei Grundschulen und zwei
Regelschulen vorgehalten. Die Grundschule Lucka und die Regelschule Lucka nutzen
ein gemeinsames Schulgebäude.
Der Bestand der Grundschule Meuselwitz ist nicht gefährdet. Die Grundschule wird
zwei- bis dreizügig geführt.
In der Grundschule Wintersdorf sinken die Schülerzahlen leicht und steigen zum Ende
des Planungszeitraums wieder an. Die Grundschule kann ein- bis zweizügig geführt
werden. Der Bestand der Schule ist gesichert.
Die Stadt Meuselwitz beantragt die Aufhebung bzw. Eingliederung des Schulbezirkes
der Grundschule Wintersdorf in den Schulbezirk der Grundschule Meuselwitz.
Begründet wird dies mit der Eingemeindung von Wintersdorf in die Stadt Meuselwitz
und damit, dass für alle Kinder aus Meuselwitz einschließlich der Ortsteile die
Möglichkeit besteht, ohne einen Antrag auf ein Gastschulverhältnis die Grundschule
ihrer Wahl in der Stadt Meuselwitz besuchen zu können. Die Umsetzung dieses
Antrages der Stadt Meuselwitz beinhaltet die unter Punkt 4.11. Schulorganisation bei
Aufhebung der Schulbezirke der Grund- und Regelschulen aufgeführten
Risiken/Schwierigkeiten.
Die Grundschule Lucka weist einen leichten Rückgang der Schülerzahlen im
Planungszeitraum aus. Die Bestandssicherung ist durch die Ein- bzw. Zweizügigkeit
gewährleistet.
Die Entwicklung der Schülerzahlen der Regelschule Meuselwitz weist keine Gefahr für
den Standort aus. In der Regelschule Meuselwitz wurden im Schuljahr 2012/13 bzw.
werden im Schuljahr 2013/14 bis zu 22 Gastschüler pro Klassenstufe beschult. Diese
Gastschüler kommen größtenteils aus Sachsen-Anhalt, dem Burgenlandkreis.
Hauptgrund für die Gastschulverhältnisse ist die örtliche Nähe zur Regelschule
Meuselwitz bzw. die Entfernung im Burgenlandkreis zur zuständigen Schule. Durch die
Aufnahme und Beschulung der Gastschüler wird die Auslastung des Schulgebäudes
erhöht.
Die Schülerzahlenprognose der Regelschule Lucka weist einen leichten Anstieg der
Schülerzahlen aus. Dieser Anstieg entsteht durch die Zuordnung der Schüler
entsprechend dem Schulbezirk. Ein Teil der Schüler, welche nach der Klassenstufe 4
die Grundschule Wintersdorf verlässt, wechselt mit Gastschulantrag in die Regelschule
Meuselwitz. Zusätzlich werden in den einzelnen Klassenstufen einige wenige
Gastschüler aus Orten aus Sachsen beschult. Die Ein- bis Zweizügigkeit der
Regelschule Lucka ist durch die Schüler der Grundschule Lucka im Planungszeitraum
gegeben. Die gemeinsame Nutzung des Schulgebäudes der Grund- und Regelschule
Lucka spricht für den Erhalt der Regelschule Lucka.
84
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulgebäude
Förderprogramme
Zweckbindung,
Mindestnutzungsdauer
GS Meuselwitz
keine Förderungen
RS Meuselwitz
Städtebauförderung
→ keine Angabe im
Fördermittelbescheid, aber
bei allgemeiner Städtebauförderung – Rückzahlungsforderung (2017)
GRS Lucka
KP II
→ Ablauf: längerfristige
Nutzung (2026)
GS Wintersdorf
KP II
→ Ablauf: längerfristige
Nutzung (2026)
Beschlussvorschlag
Die Schulbezirke der Grundschulen Meuselwitz und Wintersdorf werden zum 31. Juli
2015 aufgehoben. Zum gleichen Zeitpunkt wird der Ort Lehma aus dem Schulbezirk der
Grundschule Wintersdorf herausgelöst und dem Schulbezirk der Grundschule
Windischleuba zugeordnet.
Ab dem Schuljahr 2015/16 gilt für beide Grundschulen ein gemeinsamer Schulbezirk mit
dem Umfang der bisherigen Schulbezirke der Grundschule Meuselwitz und Wintersdorf
ausgenommen der Ort Lehma.
Die bestehenden Schulbezirke der Grundschulen waren und sind eine wichtige
Grundlage für die Schulnetzplanung. Aufgrund dieser Schulbezirke konnten verlässliche
Schülerzahlenprognosen erstellt werden. Dies ist mit der Zusammenlegung der
Schulbezirke nicht möglich.
Beförderung- oder Erstattungspflicht besteht gemäß § 4 Thüringer Gesetz über die
Finanzierung der staatlichen Schulen nur für den Weg zur nächstgelegenen
aufnahmefähigen staatlichen Schule. Mehrkosten sind von den Eltern selbst zu tragen.
Die Verschmelzung der Schulbezirke für die Grundschulen Meuselwitz und Wintersdorf
wird nicht mit einer veränderten oder geänderten Schülerbeförderung verbunden sein.
Der vorhandene ÖPNV sowie Linienfahrten werden, sofern Schüler zur Beförderung
angezeigt sind, beibehalten. Neue und zusätzliche Individualbeförderungen sowie die
erweiterte Ausgabe oder Kostenübernahme von Fahrausweisen, auf Grund eines
Schulwechsels oder des Besuchs einer weiter entfernten Grundschule, sind durch den
Schulträger ausgeschlossen.
85
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Im
Rahmen
des Schulnetzplans sind Aufnahmekapazitäten pro Schulstandort
festzulegen. Hinsichtlich der Aufnahme der Schüler an den Schulen müsste beachtet
werden, dass, wenn eine Schule an ihre Kapazitätsgrenze stößt, vorrangig Schüler
aufgenommen werden, für die die Schule die nächstgelegene, aufnahmefähige
staatliche Schule ist.
Weitere Veränderungen sind nicht geplant.
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1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4.6. Schulorganisation Raum Rositz
Im Territorium der Verwaltungsgemeinschaft „Rositz“ gibt es eine Grundschule und eine
Regelschule. Beide Schulen sind in einem Schulgebäude untergebracht. Die
Grundschule Rositz unterrichtet in der Schuleingangsphase in Stammgruppen.
Die Grundschule Rositz hat weiter Bestand als zweizügige Grundschule. Die
Schülerzahlenprognose weist den Fortbestand der Regelschule Rositz als einzügige
Regelschule aus. Die gemeinsame Nutzung des Schulgebäudes der Grund- und
Regelschule Rositz spricht für den Erhalt der Regelschule Rositz.
Schulgebäude
Förderprogramme
Zweckbindung,
Mindestnutzungsdauer
GRS Rositz
IZBB
KP II
→ Ablauf: 2030
→ Ablauf: 2026
Beschlussvorschlag
Es gibt keine Veränderungen im Planungszeitraum.
87
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4.7.Schulorganisation Raum Altkirchen – Dobitschen – Posa
Im Territorium der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ gibt es zwei
Grundschulen und eine Regelschule.
Die Schülerzahlenprognose der Grundschule Altkirchen weist im Planungszeitraum
einen leichten Rückgang der Schülerzahlen auf. Die Gastschüler der Grundschule
Altkirchen bewirken eine Stärkung des Standortes. Die Schülerzahlenprognose zeigt bis
zum Ende des Planungszeitraumes, dass die Grundschule Altkirchen weiter einzügig
geführt werden kann.
Alternativ könnte die Grundschule Altkirchen aufgehoben werden und die Zuordnung
des Schulbezirks zur Grundschule Posa erfolgen. Aufgrund der Nähe der Grundschule
Altkirchen zur Stadt Schmölln bestehen Bedenken,
dass die Schüler in der
Grundschule Posa ankommen. Für den Erhalt der Regelschule Dobitschen sind die
Grundschüler des Schulbezirks der Grundschule Altkirchen zwingend erforderlich.
Eine weitere Alternative zur Stärkung des Schulstandortes ist eine Veränderung des
Schulbezirks zugunsten der Grundschule Altkirchen. Dazu erfolgten Vorschläge der
Grundschule Altkirchen sowie des Fördervereins der Grundschule Altkirchen. Wird die
Gemeinde Lumpzig (Lumpzig, Braunshain, Großbraunshain, Hartha, Kleintauscha,
Prehna) und der Ort Zschöpperitz (Gemeinde Göllnitz) dem Schulbezirk der
Grundschule Altkirchen – ab dem Schuljahr 2015/16 beginnend mit den Schulanfängern
– zugeordnet, ergeben sich die nachstehenden Schülerzahlenprognosen.
Grundschule Altkirchen
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
1
16
9
22
9
19
18
18
13
8
2
15
16
9
22
9
19
18
18
13
3
20
15
15
9
22
9
19
18
18
4
16
19
15
16
9
22
9
19
18
Schüleranzahl
gesamt
67
59
61
56
59
68
64
68
57
88
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Grundschule Posa
Schuljahre
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
1
24
27
16
26
27
19
12
25
20
2
25
23
28
16
26
27
19
12
25
3
22
25
21
28
16
26
27
19
12
4
33
20
24
21
28
16
26
27
19
Schüleranzahl
gesamt
104
95
89
91
97
88
84
83
76
Der Bestand der Grundschule Posa ist auch bei einer Veränderung des Schulbezirks
nicht gefährdet. Die Grundschule wird ein- bis zweizügig weitergeführt.
Durch die Veränderung der Schulbezirke entstehen folgende geringere Entfernungen für
die Schüler aus nachfolgenden Orten zur Grundschule Altkirchen als bisher zur
Grundschule Posa:
Lumpzig
Braunshain
Großbraunshain
Hartha
Kleintauscha
Prehna
Zschöpperitz
8,5 km
9,5 km
9,0 km
9,5 km
9,0 km
6,0 km
5,0 km.
Die Schülerbeförderung ist im Rahmen der vorhandenen Linien im ÖPNV möglich.
Kapazitäten und Beförderung in Bezug auf den Unterrichtsbeginn und das
Unterrichtsende müssen geprüft werden.
Die Schülerzahlen der Regelschule Dobitschen bleiben im Planungszeitraum stabil. Der
Bestand der Regelschule Dobitschen ist nicht gefährdet.
Langfristig, über den Planungszeitraum hinaus, ist eine Zusammenlegung der
Grundschulen Altkirchen und Posa bzw. einer Grundschule mit der Regelschule
Dobitschen zu prüfen.
89
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Schulgebäude
Förderprogramme
Zweckbindung,
Mindestnutzungsdauer
GS Altkirchen
KP II
→ Ablauf: längerfristige Nutzung (2026)
RS Dobitschen
KP II
→ Ablauf: längerfristige Nutzung (2025)
Sporthalle
Förderprogramme
Zweckbindung,
Mindestnutzungsdauer
Posa
Sanierung
Projektförderung
Sportstättenförderung
→ Ablauf: 2027
→ Ablauf: 2031
→ Ablauf: 2026
Beschlussvorschlag
Der Schulbezirk der Grundschule Altkirchen wird ab dem Schuljahr 2015/16 - beginnend
für die Schulanfänger - um die Orte Lumpzig, Braunshain, Großbraunshain, Hartha,
Kleintauscha, Prehna und Zschöpperitz erweitert. Folglich wird der Schulbezirk der
Grundschule Posa um die genannten Orte reduziert.
Weitere Veränderungen im Planungszeitraum gibt es nicht.
90
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4.8. Schulorganisation Raum Großstechau – Nöbdenitz – Thonhausen
Im Territorium der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ gibt es zwei
Grundschulen und eine Regelschule.
Die Schülerzahlenprognose der Grundschule Großstechau zeigt einen Rückgang der
Schülerzahlen bis zum Ablauf des Schulnetzplanes auf. Bestätigt sich dieser Rückgang
in den Schuljahren bis 2018/19 ist der Fortbestand der Grundschule gefährdet.
Der Bestand der Grundschule Thonhausen ist nicht gefährdet. Die Grundschule kann
einzügig weitergeführt werden.
Folgt man dem Vorschlag der Gemeinde Löbichau und ordnet die Gemeinde
Posterstein (Posterstein und Stolzenberg) dem Schulbezirk der Grundschule
Großstechau - ab dem Schuljahr 2014/15 beginnend mit den Schulanfängern - zu,
ergeben sich die nachstehenden Schülerzahlenprognosen:
Grundschule Großstechau
Schuljahre
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
1
17
20
20
14
7
11
8
2
13
17
20
20
14
7
11
3
13
13
17
20
20
14
7
4
16
13
13
17
20
20
14
Schüleranzahl
gesamt
59
63
70
71
61
52
40
Grundschule Thonhausen
Schuljahre
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenstufen
1
24
15
12
18
18
26
13
2
21
24
15
12
18
18
26
3
17
21
24
15
12
18
18
4
13
17
21
24
15
12
18
Schüleranzahl
gesamt
75
77
72
69
63
74
75
91
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Eine Veränderung der Schulbezirke zugunsten der Grundschule Großstechau stärkt den
Schulstandort bis zum Ende des Schulnetzplanes und schwächt die Grundschule
Thonhausen nicht so gravierend, dass der Standort gefährdet ist. In den letzten beiden
Schuljahren weist die Prognose aus, dass langfristig die Veränderung der Schulbezirke
den Bestand des Schulstandortes Großstechau nicht sichert.
Die Regelschule Nöbdenitz kann unter Berücksichtigung der Schülerzahlenprognose
weiter einzügig geführt werden. Die Anzahl der Schüler der Eingangsklasse ist im
Planungszeitraum zu beobachten.
Alternativ wären eine Aufhebung der Regelschule Nöbdenitz und die Zuordnung des
Schulbezirkes zur Regelschule Schmölln oder die Umwandlung in eine Thüringer
Gemeinschaftsschule möglich. Vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur wurde mitgeteilt, dass das Konzept zur Bildung einer Gemeinschaftsschule
am Standort der Regelschule Nöbdenitz grundsätzlich dazu geeignet ist, eine Thüringer
Gemeinschaftsschule zu errichten.
Schulgebäude
Förderprogramme
Zweckbindung,
Mindestnutzungsdauer
GS Großstechau
GS Thonhausen
RS Nöbdenitz
KP II
KP II
KP II
→ Ablauf: längerfristige Nutzung (2025)
→ Ablauf: längerfristige Nutzung (2026)
→ Ablauf: längerfristige Nutzung (2025)
Sporthallen
Förderprogramme
Zweckbindung,
Mindestnutzungsdauer
Großstechau
Sanierung
KP II
Sportstättenförderung
→ Ablauf: 2026
→ Ablauf: längerfristige Nutzung (2025)
→ Ablauf: 2026
Nöbdenitz
Sanierung
→ Ablauf: 2026
Beschlussvorschlag
Die Grundschule Großstechau wird befristet bis zum Schuljahr 2017/18. Im Februar
2016 erfolgt eine Fortschreibung des Schulnetzplanes hinsichtlich des Fortbestandes
bzw. einer Aufhebung der Grundschule Großstechau.
Die Grundschule Thonhausen hat bis zum Ende des Planungszeitraumes 2018/19
Bestand.
Die Regelschule Nöbdenitz wird
Gemeinschaftsschule umgewandelt.
zum
01.
August
2014
in
eine
Thüringer
92
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4.9. Schulorganisation Raum Schmölln
In der Stadt Schmölln gibt es eine Grundschule und eine Regelschule. Die Grundschule
Schmölln ist die größte Grundschule des Landkreises und unterrichtet in der
Schuleingangsphase teilweise in Stammgruppen. Sie ist stabil und hat Bestand.
Die Schülerzahlen der Regelschule Schmölln sind leicht rückläufig, gefährden den
Bestand der zwei- bis dreizügigen Regelschule nicht.
Schulgebäude
Förderprogramme
Zweckbindung,
Mindestnutzungsdauer
GS Schmölln
RS Schmölln
IZBB
IZBB
KP II
→ Ablauf: 2031
→ Ablauf: 2029
→ Ablauf: längerfristige Nutzung (2025)
Beschlussvorschlag
Es gibt keine Veränderungen im Planungszeitraum
93
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4.10. Schulorganisation Raum Gößnitz - Ponitz
Im Territorium der Stadt Gößnitz und der Gemeinden Ponitz und Saara gibt es zwei
Grundschulen und eine Regelschule. Die Grundschule Gößnitz und die Regelschule
Gößnitz sind in einem Schulkomplex untergebracht und beide Schulen unter
Berücksichtigung der prognostizierten Schülerzahlen zweizügig gesichert. Die
Grundschule Gößnitz unterrichtet in der Schuleingangsphase in Stammgruppen.
In der Grundschule Ponitz wird klassenübergreifend mit Wochenplanunterricht beschult.
Die prognostizierten Schülerzahlen sind bis zum Ende des Planungszeitraumes leicht
rückläufig. Der Bestand ist gefährdet.
Es wird deshalb eine Befristung der Grundschule Ponitz für die Schuljahre 2014/15 und
2015/16 sowie die Aufhebung zum Ende des Schuljahres 2016 vorgeschlagen. Ab dem
Schuljahr 2016/17 erfolgt die Zuordnung zur Grundschule Gößnitz. Diese Veränderung
der Schulorganisation im Raum Gößnitz – Ponitz hat folgende Auswirkungen:
Mit der Aufhebung der Grundschule Ponitz bleibt das Bildungsangebot für die Kinder in
der Grundschule Gößnitz, als Ganztagsschule – offene Form, und die Betreuung nach
Unterrichtsschluss im Hort der Grundschule Gößnitz bestehen.
Die Auslastung der Unterrichts-, Fach- und Horträume wird optimiert. Die Grundschule
Gößnitz wird zwei- bis dreizügig entsprechend der Anzahl der Schüler je Klassenstufe
geführt.
Bei der Investitionsentscheidung zum Bau der Grund- und Regelschule Gößnitz wurden
die Schüler aus dem Schulbezirk der Grundschule Ponitz mit einbezogen, die
Aufhebung des Schulstandortes jedoch nicht vollzogen.
Für die Grundschüler aus der Schule in Ponitz verbessern sich die Bedingungen für den
Sportunterricht aufgrund des Allwetterplatzes der Grund- und Regelschule Gößnitz.
Die Schülerzahlenprognose für die Grundschule Ponitz sieht aufgrund der Befristung
und Aufhebung wie folgt aus:
Schuljahre Klassenstufen
1
2014/15
19
2015/16
-
2
5
19
3
13
5
4
9
13
Schüleranzahl
gesamt
46
37
94
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Die Schülerzahlenprognose für die Grundschule Gößnitz einschließlich der Schüler der
Grundschule Ponitz sieht wie folgt aus:
Schuljahre Klassenstufen
1
2014/15
53
2015/16
48
2016/17
37
2017/18
50
2018/19
65
2
55
53
48
37
50
3
43
55
72
48
37
4
35
43
60
72
48
Schüleranzahl
gesamt
186
199
217
207
200
Die Schüler der Regelschule Gößnitz aus den Orten Grünberg, Guteborn, Heyersdorf,
Merlach, Ponitz und Zschöpel werden bereits im ÖPNV, FSV bzw. Kleinbus befördert.
Gravierende Veränderungen müssen dementsprechend für die Grundschüler nicht
geplant werden.
Die Kosten für die Beförderung der Schüler aus Guteborn und Merlach im Kleinbus zur
Ponitzer Schule entfallen. Nur noch die Ortschaft Hainichen für die Grundschüler zur
Gößnitzer Schule müsste mit einem Kleinbus bedient werden.
Für die Schüler aus dem Ort Ponitz entstehen die Kosten in Höhe einer
Schülerregionalkarte.
Personalausgaben für eine Hausmeisterstelle und eine Teilzeitstelle im
Verwaltungsbereich
(Schulsekretärin)
sowie
die
Unterhaltungsund
Bewirtschaftungskosten für das Schulgebäude der Grundschule Ponitz entfallen bei
Aufhebung der Schule.
Die Grundstücke Pfarrberg 4 der Grundschule Ponitz sind zwingend an die Gemeinde
Ponitz zu übereignen.
Bauliche Investitionen erfolgten nur in der Turnhalle der Grundschule Ponitz. Hierfür
wurde die Sportstättenförderung in Anspruch genommen. Damit verbindet sich eine
Zweckbindung für die Turnhalle bis 2026.
Schulgebäude
Förderprogramme
Zweckbindung,
Mindestnutzungsdauer
GRS Gößnitz
Projektförderung
→ Ablauf: 2021
95
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Sporthallen
Förderprogramme
Zweckbindung,
Mindestnutzungsdauer
Ponitz
Gößnitz
Sportstättenförderung
Projektförderung
→ Ablauf: 2026
→ Ablauf: 2021
Beschlussvorschlag
Die Grundschule Ponitz erhält eine Befristung für die Schuljahre 2014/15 und 2015/16
und wird zum 31. Juli 2016 aufgehoben.
Der Schulbezirk wird der Grundschule Gößnitz zum 01. August 2016 zugeordnet.
Die Schulanfänger der Grundschule Ponitz im Schuljahr 2015/16 werden bereits in die
Grundschule Gößnitz eingeschult.
Weitere Veränderungen gibt es im Planungszeitraum nicht.
96
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4.11.Schulorganisation bei Aufhebung der Schulbezirke der Grund- und
Regelschulen________________________________________________________
Gesetzliche Grundlagen und Sachstand
Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 Thüringer Schulgesetz legt der Schulträger im Einvernehmen
mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium für jede Grundschule und jede
Regelschule einen abgegrenzten Schulbezirk fest. Für mehrere Grundschulen oder
Regelschulen kann jeweils ein gemeinsamer Schulbezirk festgelegt werden. Örtlich
zuständig ist die Schule, in deren Schulbezirk der Wohnsitz des Schülers liegt; alternativ
sind alle Schulen im gemeinsamen Schulbezirk die örtlich zuständigen Schulen.
Änderungen der Schulbezirke können im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen
zuständigen Ministerium erfolgen. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, so kann
das für das Schulwesen zuständige Ministerium einen Schulbezirk festlegen oder
verändern, wenn dafür ein dringendes öffentliches Interesse festgestellt wird.
Auf Antrag der Eltern kann gemäß § 15 Thüringer Schulgesetz aus wichtigen Gründen
der Besuch einer anderen als der nach § 14 örtlich zuständigen Schule gestattet werden
(Gastschulverhältnis), insbesondere wenn besondere pädagogische oder soziale
Gründe vorliegen.
Derzeit gibt es für jede Grund- und Regelschule in Trägerschaft des Landkreises
Altenburger Land einen festgelegten Schulbezirk. Im Schuljahr 2013/14 sind 10% der
Schüler unserer Grund- und Regelschulen Gastschüler. Die Hälfte dieser Gastschüler
besucht innerhalb des Landkreises eine für sie nicht örtlich zuständige Schule. Die
restlichen Gastschüler setzen sich aus Schülern aus anderen Bundesländern und zu
einem geringen Teil aus Schülern der Stadt Altenburg (Schulträger gemäß § 13 Abs. 2
ThürSchulG) zusammen.
Bei einer Aufhebung der Schulbezirke sind mehrere Varianten möglich. Wie aus den
gesetzlichen Regelungen ersichtlich, kann ein gemeinsamer Schulbezirk für mehrere
Grund- und Regelschulen festgelegt werden. Eine weitere Variante ist, dass für die
Grund- und Regelschulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land der
gesamte Landkreis ein gemeinsamer Schulbezirk wird.
Chancen bei der Aufhebung der Schulbezirke
Mit der Aufhebung der Schulbezirke für die Grundschulen und Regelschulen erhalten
die Eltern bzw. Schüler das Recht, sich für die Schule ihrer Wahl im gemeinsamen
Einzugsbereich des Landkreises zu entscheiden. Als weiterer Vorteil ist damit ein
Wettbewerb der Schulen und ihrer inhaltlichen Konzepte möglich.
Die Aufhebung der Schulbezirke könnte dazu führen, dass sich die Schülerzahlen
einzelner, vor allem kleiner Schulen besser entwickeln als die Schülerzahlenprognose
ausweist.
97
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Risiken/Schwierigkeiten bei der Aufhebung der Schulbezirke
Bei der Aufhebung der Schulbezirke für die Grund- und Regelschulen in Trägerschaft
des Landkreises Altenburg Land bestehen dann aufgrund der Schulträgerschaft der
Stadt Altenburg und des Landkreises Altenburger Land im Landkreis weiterhin
Schulbezirke. Gastschulanträge sind weiter unumgänglich. Für die Schülerbeförderung
ist hier jeder Schulträger entsprechend der gesetzlichen Regelung eigenverantwortlich
tätig. Schwierigkeiten bei der Bearbeitung sind zu erwarten.
Die bestehenden Schulbezirke der Grund- und Regelschulen waren und sind eine
wichtige Grundlage für die Schulnetzplanung. Aufgrund dieser Schulbezirke konnten
verlässliche Schülerzahlenprognosen erstellt werden. Die Planung eines
zukunftsfähigen Netzes von Schulstandorten ist durch die Aufhebung der Schulbezirke
zweifelsfrei auch mit Risiken behaftet.
Die Aufhebung der bestehenden Schulbezirke beinhaltet das Problem, dass vor allem
Regelschulen mit derzeit schon geringen Schülerzahlen weiter geschwächt werden
könnten. Eine planerisch gewollte Bestandssicherung von Schulstandorten würde in
Gefahr geraten.
Ebenso schwierig bei der Aufhebung der Schulbezirke ist die Sicherung der
Nachhaltigkeit von Investitionen, da beim positiv zu bewertenden Wettbewerb der
Schulen, Fehlinvestitionen bei der Aufhebung von Schulstandorten nicht
auszuschließen sind. Fairer Wettbewerb ist natürlich nur möglich, wenn die sächlichen
Bedingungen dies auch zulassen.
Problematisch wird ebenso, aufgrund der nicht zu prognostizierenden Schülerströme,
die Planung des Schulaufwands. Schlecht ausgelastete Schulgebäude bringen hohe
Unterhaltungskosten. Die Wirtschaftlichkeit wäre jeweils neu zu überprüfen.
Die jetzt bestehenden Linien im öffentlichen Personennahverkehr sind auf die
Unterrichtsanfangs- und -endzeiten abgestimmt und die Buskapazitäten den
Fahrschülern angepasst.
Für den Weg zur nächsten Schule laut Einzugsbereich erhält jeder Schüler einer Schule
in unserem Landkreis ab einer Mindestentfernung von zwei (Grundschüler) bzw. drei
(Regelschüler) Kilometern einen Fahrausweis über die Schule. Ausnahmen bilden Orte,
die nicht an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen sind und für die ein
freigestellter Schülerverkehr an Schultagen eingesetzt wird. Hier gibt es keine
Fahrausweise. Die Bestellung der Fahrausweise über die Schule würde teilweise
entfallen, die Erstattung der Kosten für den Weg zur nächsten Schule einen größeren
Verwaltungsaufwand mit sich bringen. Insgesamt erhalten ca. 2.500 Schüler im ÖPNV
eine Schuljahreskarte im vereinfachten Abfertigungsverfahren. Es entstehen Kosten in
Höhe von ca. 1.004.000 € im Jahr.
Mit der Aufhebung der Schulbezirke wäre das derzeitige Liniennetz des ÖPNV in Frage
gestellt, da die Anmeldung der Fahrausweise für das bevorstehende Schuljahr nicht
mehr rechtzeitig erfolgt. Schülerströme und Kapazitäten können nicht mehr eindeutig
ermittelt werden.
98
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Die Eltern sind bei Nichtbesuch der nächstgelegenen Schule für die Organisation des
Schulweges zuständig. Beförderung- oder Erstattungspflicht besteht gemäß § 4
Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen nur für den Weg zur
nächstgelegenen aufnahmefähigen staatlichen Schule. Mehrkosten sind von den Eltern
selbst zu tragen.
Im Untersuchungsbericht zur weiteren Optimierung des Schülerverkehrs im Landkreis
Altenburger Land der Trans Tec Berlin, vorgelegt im Juni 2003, wird festgestellt, dass
die Rationalisierungs- und Optimierungspotenziale weitgehend ausgeschöpft sind, die
Schülerbeförderung also nahezu optimal eingerichtet ist. 95 % der Schülerbeförderung
erfolgt im ÖPNV, 5 % im freigestellten Schülerverkehr. Somit stellt die
Schülerbeförderung eine wichtige Säule des ÖPNV insgesamt dar. Sicherlich wären
auch im freigestellten Schülerverkehr neue Angebote einzurichten, damit würde sich der
Anteil FSV jedoch möglicherweise zu ungunsten des Schulträgers erweitern.
Der Landkreis als Hauptgesellschafter (52 % Gesellschaftsanteile) hätte die Thüsac in
einem noch größeren Rahmen finanziell zu unterstützen, da auch bei geringerer
Auslastung die Busse fahren müssen. Dagegen sind für Spitzenbelastungszeiten (z. B.
Unterrichtsbeginn) je nach Veränderung der Beförderungsströme Mehraufwendungen
durch Einsatz von zusätzlichen Bussen für Fahrtverstärkungen zu erwarten, wobei die
bisherigen Angebote bestehen bleiben müssen.
Erforderliche Maßnahmen bei Aufhebung der Schulbezirke
Um Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich der Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu
vermeiden, muss festgelegt werden, welche Schule für welchen Ort jeweils die
nächstgelegene, aufnahmefähige staatliche Schule ist.
Im
Rahmen
des Schulnetzplans sind Aufnahmekapazitäten pro Schulstandort
festzulegen. Hinsichtlich der Aufnahme der Schüler an den Schulen müsste beachtet
werden, dass, wenn eine Schule an ihre Kapazitätsgrenze stößt, vorrangig Schüler
aufgenommen werden, für die die Schule die nächstgelegene, aufnahmefähige
staatliche Schule ist. Ist dies nicht der Fall und können Schüler aus Kapazitätsgründen
nicht die nächstgelegene staatliche Schule besuchen, muss
ein Anstieg an
Schülerbeförderungskosten für diese Fälle beachtet werden.
Beschlussvorschlag
Für den Landkreis Altenburger Land wird kein gemeinsamer Schulbezirk für die Grundund Regelschulen festgelegt.
Die bestehenden Schulbezirke gelten unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen
Änderungen unter Punkt 4.4., 4.5. und 4.7 für den Zeitraum vom 01. August 2014 bis
zum 31. Juli 2019.
99
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4.12. Schülerzahlenprognosen der Gymnasien
Gymnasien
Friedrichgymnasium
Altenburg
Lerchenberggymnasium Altenburg
V.-L.-v.-Seckendorff-Gymnasium
Meuselwitz
R.-Herzog-Gymnasium Schmölln
gesamt
Ist
2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20
543
589
601
600
586
568
565
527
551
542
556
557
568
546
396
425
442
457
454
469
451
482
506
516
495
511
529
529
1948
2071
2101
2108
2108
2134
2091
100
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4.13. Schulorganisation im Bereich der Gymnasien
Im Landkreis bestehen vier Gymnasien. Zwei davon befinden sich in Altenburg, ein
Gymnasium
in
Meuselwitz
und
ein
Gymnasium
in
Schmölln.
Das
Lerchenberggymnasium Altenburg ist barrierefrei.
Die Schülerzahlenprognosen der Gymnasien weisen eine steigende Tendenz aus.
Damit ist grundsätzlich der Bestand der vier Gymnasien im Planungszeitraum gegeben.
Seit dem Schuljahr 2006/07 bis einschließlich 2009/10 wurde jeweils eine Klasse (11 S)
für die Abgänger der Regelschulen mit Realschulabschluss im Friedrichgymnasium
gebildet. Ziel ist, den Schülern den Übergang in die Qualifikationsphase der Thüringer
Oberstufe zu erleichtern. Ab dem Schuljahr 2010/11 ist diese Klasse am
Lerchenberggymnasium Altenburg angesiedelt. Unabhängig davon besteht die
Möglichkeit für diese Schüler in die Klassenstufe 10 des nächstgelegenen Gymnasiums
einzusteigen.
Die Festlegung für das Friedrichgymnasium Altenburg und das Lerchenberggymnasium,
dass die Klassenstufen höchstens dreizügig zu führen sind, bleibt bestehen. Damit
sollen die Bildung der Klassen in allen staatlichen Gymnasien im Landkreis Altenburger
Land gesichert bzw. eine ungleiche Verteilung der Schüler verhindert und die
Raumkapazitäten optimal genutzt werden.
Zusätzlich ist im Friedrichgymnasium Altenburg aufgrund der Größe der
Unterrichtsräume eine Klassenstärke von höchstens 26 Schülern möglich. Dieser
Sachverhalt ist weiterhin zu berücksichtigen, wenn eine Kooperationsvereinbarung
zwischen dem Friedrichgymnasium Altenburg und der Erich-Mäder-Schule als
Gemeinschaftsschule (Schulträger Stadt Altenburg) zustande kommt. Schülerzahlen
wurden nicht eingearbeitet, da die Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2012/13 mit
den Jahrgangsstufen 1 und 2 bzw. 5 und 6 beginnt und somit frühestens in den
Schuljahren 2016/17 bzw. 2017/18 mit Schülern in der gymnasialen Oberstufe zu
rechnen ist.
Weitere Veränderungen an der Schulorganisation der Gymnasien wie beispielsweise
die Zuordnung der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums Meuselwitz zu den
Altenburger Gymnasien oder die Aufhebung des Gymnasiums Meuselwitz erscheinen
aufgrund der steigenden prognostizierten Schülerzahlen und der vorhandenen
Raumkapazitäten in den Altenburger Gymnasien nicht sinnvoll.
101
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Die Entwicklung der Schülerzahlen ohne die gymnasiale Oberstufe sieht im V.-L.-v.Seckendorf-Gymnasium Meuselwitz würde wie folgt aussehen:
Schuljahre Klassenstufen
5
58
2012/13
53
2013/14
63
2014/15
59
2015/16
58
2016/17
46
2017/18
58
2018/19
55
2019/20
51
2020/21
44
2021/22
49
2022/23
57
2023/24
6
71
59
53
63
59
58
46
58
55
51
44
49
7
49
73
59
53
63
59
58
46
58
55
51
44
8
51
43
73
59
53
63
59
58
46
58
55
51
9
46
49
43
73
59
53
63
59
58
46
58
55
10
48
43
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
11
33
42
43
0
0
0
0
0
0
0
0
0
12
27
34
42
43
0
0
0
0
0
0
0
0
Schüleranzahl
gesamt
383
396
376
350
292
279
284
276
268
254
257
256
Eine Beschulung der Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 in einem Schulgebäude
gestaltet sich schwierig, da die Fachräume vorwiegend im Schulgebäude
Rathausstraße 16 und die allgemeinen Unterrichtsräume vorwiegend im Schulgebäude
Schulstraße 22 vorhanden sind. Eventuell der Bedarf des Mehrzweckgebäudes wäre
weiterhin zu prüfen.
Die Schüler der gymnasialen Oberstufe des V.-L.-Seckendorff-Gymnasiums Meuselwitz
wurden
dem
Lerchenberggymnasium
Altenburg
zugeordnet,
da
das
Friedrichgymnasium Altenburg mit den vorhandenen Räumlichkeiten ausgelastet ist
bzw. zukünftig bei Zustandekommen der Kooperation die Schüler der Erich-MäderSchule Altenburg eingliedern wird.
102
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Die Schülerzahlenprognose des Lerchenberggymnasiums Altenburg sieht mit den
Schülern der gymnasialen Oberstufe wie folgt aus:
Schuljahre Klassenstufen
5
62
2012/13
76
2013/14
62
2014/15
57
2015/16
54
2016/17
57
2017/18
60
2018/19
61
2019/20
52
2020/21
59
2021/22
53
2022/23
48
2023/24
6
81
65
76
62
57
54
57
60
61
52
59
53
7
51
76
65
76
62
57
54
57
60
61
52
59
8
53
46
76
65
76
62
57
54
57
60
61
52
9
41
52
46
76
65
76
62
57
54
57
60
61
10
88
65
121
112
174
140
149
143
134
131
121
136
11
72
89
65
121
112
174
140
149
143
134
131
121
12
52
58
89
65
121
112
174
140
149
143
134
131
Schüleranzahl
gesamt
500
527
600
634
721
732
753
721
710
697
671
661
Die Festlegung, dass neben dem Friedrichgymnasium Altenburg das Lerchenberggymnasium Altenburg ebenfalls höchstens dreizügig zu führen ist, kann bei
Veränderungen in diesem Umfang nicht gehalten werden.
Eine Aufhebung des V.-L.-v.-Seckendorff-Gymnasium Meuselwitz ist aufgrund der
Kapazitäten in den Altenburger Gymnasien und aufgrund der erfolgten Sanierung des
Schulgebäudes Rathausstraße 16 nicht zu befürworten.
Eine enge Kooperation der Gymnasien im Rahmen der Kurse der Oberstufe wird
befürwortet.
Schulgebäude
Förderprogramme
Zweckbindung,
Mindestnutzungsdauer
Friedrichgymnasium
Städtebauförderung
→ Ablauf: 2021
Lerchenberggymnasium
KP II
→ Ablauf: längerfristige
Nutzung (2026)
V.-L.-v.-Seckendorff-Gymn.
Städtebauförderung
→ Ablauf: aufgrund laufender Maßnahmen ca. 2022
R.-Herzog-Gymnasium
Städtebauförderung
→ Ablauf: nicht eindeutig
definiert (2011)
→ Ablauf: längerfristige
Nutzung (2026)
103
KP II
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Sporthallen
Förderprogramme
Lerchenberggymnasium
Förderung zur Nutzung
Erneuerbarer Energien
Zweckbindung,
Mindestnutzungsdauer
→ Ablauf: 2016
V.-l.-v.-Seckendorff-Gymnasium KP II
→ Ablauf: längerfristige
Nutzung (2024)
R.-Herzog-Gymnasium
→ Ablauf: längerfristige
Nutzung (2026)
KP II
Beschlussvorschlag
Es gibt keine Veränderungen im Planungszeitraum.
104
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4.14. Schülerzahlenprognosen der Förderzentren
Förderzentren
Altenburg
Schmölln
Regenbogenschule
gesamt
Ist
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
142
133
112
98
86
61
53
52
50
41
87
75
75
75
75
290
261
239
223
202
105
1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4.15. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen
Der „Thüringer Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen (Artikel 7 und 24) im Bildungswesen bis 2020“ wurde
durch das Kabinett am 9. Juli 2013 beschlossen und dem Thüringer Landtag zur
weiteren Befassung zugeleitet. Folgende Auszüge aus dem Entwicklungsplan sollten im
Rahmen der Schulnetzplanung Beachtung finden:
Der Entwicklungsplan Inklusion geht von einem Anspruch aller Kinder aus, in ihrem
sozialen Umfeld, an der wohnortnahen Schule, in einer barrierefreien Umgebung von
Anfang an gemeinsam lernen zu können.
Ziele der Inklusion sind, dass
-
in jeder Grund- und weiterführenden Schule sonderpädagogische Kompetenz
vor Ort vorhanden sein soll und
die
vorhandenen
Förderzentren
weiterzuentwickeln
sind,
um
sonderpädagogische Kompetenz flächendeckend sicherzustellen.
Der Entwicklungsplan Inklusion enthält entsprechend der Perspektiven für die
Grundschulen und die weiterführenden Schule sowie die Förderzentren folgende
Entwicklungsziele bzw. Maßnahmen für den Landkreis Altenburger Land:
-
Beschaffung notwendig Hilfsmittel und Unterrichtsmaterialien
Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen und Schaffen von
Barrierefreiheit entsprechend der Haushaltssituation des Landkreises und
fortlaufende Weiterentwicklung der staatlichen Förderzentren zur Sicherung
inklusiver Bildung im Landkreis.
In diesem Entwicklungsplan sind Förderzentren Bestandteil des inklusiven
Bildungssystems, jedoch werden Auftrag und Struktur verändert. Zukünftig werden drei
Formen von Förderzentren unterschieden:
-
regionale Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
regionale Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und
emotionale und soziale Entwicklung
überregionale Förderzentren für die Förderschwerpunkte Sehen und Hören.
Jedem bisherigen Landkreis und jeder bisherigen kreisfreien Stadt muss mindestens ein
staatliches Förderzentrum angehören. Die Obergrenze für die Größe von Netzwerken
staatlicher regionaler Förderzentren liegt in der Regel bei 25 allgemein bildenden und
berufsbildenden Schulen.
Da sonderpädagogische Förderung zunehmend in den wohnortnahen allgemein
bildenden Schulen stattfinden wird, verändern sich die Aufgaben für regionale
Förderzentren. Die Arbeit der staatlichen Förderzentren fokussiert sich auf die
Unterstützung der Netzwerkschulen und dort auf die Stärkung des Gemeinsamen
Unterrichts.
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1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Damit wird die temporäre Förderung von Schülern an Förderzentren für die
Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung mit dem
Ziel der Reintegration in ihr gewohntes soziales Umfeld für Förderzentren ein
Entwicklungsschwerpunkt.
Temporäre
Beschulungen
beinhalten
die
akute
Krisenüberwindung in Einzelsituationen sowie die intensive Förderung von Schülern mit
ausgeprägtem Unterstützungsbedarf.
Netzwerkförderzentren können temporäre Lerngruppen bilden mit einer maximalen
Schülerzahl von sieben Schülern.
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1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
4.16. Schulorganisation im Bereich der Förderzentren
Im Landkreis gibt es folgende staatliche sonderpädagogische Einrichtungen:
- Staatliches regionales Förderzentrum „Erich Kästner“, Siegfried-Flack-Straße 39 a,
04600 Altenburg
- Staatliches regionales Förderzentrum Schmölln, Am Kemnitzgrund 10,
04626 Schmölln
- Regenbogenschule Altenburg, Staatliches regionales Förderzentrum,
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Otto-Dix-Straße 46, 04600 Altenburg.
Mit dem Thüringer Förderschulgesetz vom 03. Dezember 2002 wurde der Gemeinsame
Unterricht eingeführt. Danach sollen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
„soweit möglich in der Grundschule, in der zum Haupt- und Realschulabschluss, zum
Abitur oder in zu Abschlüssen der berufsbildenden Schulen führenden Schularten
unterrichtet werden“ (§ 1 Abs. 2 ThürFSG).
Die Entscheidung, ob ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im
Gemeinsamen Unterricht beschult wird, trifft das Staatliche Schulamt. An Stelle der
vorrangigen Beschulung an Förderschulen sollen die Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht beschult werden. Dies wirkt sich folglich
gravierend auf die Entwicklung der Schülerzahlen in den Förderzentren und damit auch
auf die Auslastung der Schulgebäude aus. Die schulvorbereitenden Einrichtungen
unserer Förderzentren wurden bereits zum Ende des Schuljahres 2010/11 geschlossen.
Unsere Förderzentren „Erich Kästner“ Altenburg und Schmölln sollen zu
Netzwerkförderzentren weiterentwickelt werden und im Rahmen der inklusiven Bildung
wesentliche Aufgaben bei der Unterstützung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen
Unterrichts in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen wahrnehmen.
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1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Das regionale Förderzentrum Altenburg ist Netzwerkförderzentrum für
-
die Grundschule Altenburg, Platanenstraße
die Karolinum-Schule Altenburg, Grundschule
die Martin-Luther-Schule Altenburg, Grundschule
die Wilhelm-Busch-Schule Altenburg, Grundschule
die Dietrich-Bonhoeffer-Schule Altenburg, Regelschule
die Gebrüder-Reichenbach-Schule Altenburg, Regelschule
die Erich-Mäder-Schule Altenburg, Gemeinschaftsschule
die Grundschule Lucka
die Grundschule Posa
die Grundschule Meuselwitz
die Grundschule Nobitz
die Grundschule Windischleuba
die Grundschule Wintersdorf
die Regelschule Lucka
die Landschule Pleißenaue Treben
das Friedrichgymnasium Altenburg
das Lerchenberggymnasium Altenburg
das Veit-L.-v.-Seckendorff-Gymnasium Meuselwitz
die Johann-Friedrich-Pierer-Schule Altenburg, Berufliches Schulzentrum für
Gewerbe und Technik sowie
die Berufsschule für Wirtschaft und Soziales Altenburg.
Das regionale Förderzentrum Schmölln ist Netzwerkförderzentrum für
-
die Grundschule Altkirchen
die Grundschule Großstechau
die Grundschule Gößnitz
die Grundschule Ponitz
die Grundschule Schmölln
die Grundschule Thonhausen
die Regelschule Dobitschen
die Regelschule Gößnitz
die Regelschule Meuselwitz
die Regelschule Nöbdenitz
die Regelschule Schmölln und
das Roman-Herzog-Gymnasium Schmölln.
Die Regenbogenschule Altenburg mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung hat
mit ihrer speziellen Ausrichtung auf Dauer Bestand. Sie ist Netzwerkförderzentrum für
-
die Wieratalschule Langenleuba-Niederhain, Grundschule
die Wieratalschule Langenleuba-Niederhain, Regelschule
die Grundschule INSOBEUM Rositz und
die Regelschule INSOBEUM Rositz.
Alle drei Förderzentren sind barrierefrei.
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1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger
Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013
Um eine bedarfsgerechte Förderung behinderter Schüler zu gewährleisten und unter
Berücksichtigung des Entwicklungsplanes Inklusion bzw. der fehlenden finanziellen
Mittel zur Schaffung der Voraussetzungen für den Gemeinsamen Unterricht wird der
Erhalt der drei Förderzentren im Landkreis Altenburger Land befürwortet.
Für Raumkapazitäten in den Schulgebäuden der Förderzentren „Erich Kästner“
Altenburg und Schmölln, die über dem Bedarf vorhanden sind, ist eine anderweitige
Nutzung zu prüfen.
Schulgebäude
Förderprogramme
Förderzentrum Schmölln Projektförderung
Zweckbindung,
Mindestnutzungsdauer
→ Ablauf: 2019 (unter Vorbehalt)
Für das Förderzentrum Altenburg besteht ein Immobilien-Leasing-Vertrag mit der SENA
Grundstücks-Vermietungsgesellschaft
mbH
&.
Co.
Düsseldorf
für
den
Leasinggegenstand Förderzentrum Altenburg mit Erbbaurecht und einer
Gesamtmietzeit von 22 Jahren (September 1999 bis August 2021). Die jährliche
Leasingrate beträgt 363.400 € bis August 2019. Danach erfolgt eine Zinsanpassung im
Rahmen einer Vereinbarung. Am Ende der Gesamtmietzeit besteht ein vertraglicher
Restwert.
Beschlussvorschlag
Es gibt keine Veränderungen am Bestand der Förderzentren im Planungszeitraum.
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Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013

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