amts blatt - Weimarer Land
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AMTS 14. Jahrgang Ausgabe Nächste 2008 st 23. Augu BLATT KREIS WEIMARER LAND 05. Juli 2008 Nummer 04/08 Großheringen gewinnt Dorfwettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ substanz sowie der Brauchtums- und Traditionspflege beteiligen.“, so Steffi Eppler, Sachgebiet Bauplanung im Landratsamt. Die Gemeinde Großheringen dokumentiert mit der schrittweisen Umsetzung einer Entwicklungskonzeption ihre wirtschaftliche Weitsicht, Dorfansicht mit historischer Hausbrücke Der Freistaat Thüringen hat auch in diesem Jahr wieder zur Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ aufgerufen. Zum Kreiswettbewerb bewarben sich im Weimarer Land drei Gemeinden. Als Sieger ging nach den Ortsbegehungen am 17. Juni 2008 die Gemeinde Großheringen hervor und verwies Blankenhains Ortsteil Schwarza auf Rang 2 vor dem Apoldaer Ortsteil Nauendorf. Es war ein Kopf-an-Kopf-Rennen und die Entscheidung für die sechsköpfige Jury alles andere als leicht. „Es war sehr schwer, weil jeder Ort seine Reize hat und sich die Bürger in allen Gemeinden aktiv an der Erhaltung der Bau- Bärendienst Unlängst las ich in meiner Zeitung, welche Promis keinen Berufsabschluss haben und trotzdem ein Schweinegeld verdienen. Günter Jauch ist dabei, wie Till Schweiger, Mick Jagger, Brad Pitt, Madonna wie auch Herbert Grönemeyer und Stefan Raab. Nun mag es sein, dass in Zeiten des Sommerlochs Themen aufgegriffen und gedruckt werden, nur damit man Themen hat. Keinesfalls vergleichbar ist die Thematik mit Einstein, der immer wieder gern herangezogen wird, der an der Uni kein Lehramt erhielt und dann mit seinen Gedanken die bis dahin klassische Physik mit seinen Erkenntnissen ins Wanken brachte. Einstein hatte eine solide Ausbildung und außerdem Genie und wurde von seiner Umwelt verkannt. Das ist genau das Gegenteil davon, keine Ausbildung zu haben und gut bezahlt zu werden. Mit diesem Aufmacher wird allen, die versuchen, unsere Kinder zu motivieren, zu Anstrengungsbereitschaft zu erziehen, ein Bärendienst erwiesen. Jeder 12-jährige, der die Zeitung aufschlägt, muss unweigerlich zu dem Schluss kommen, dass eigentlich Schule Herzlichen Glückwunsch erstellt Visionen für die weitere Entwicklung auf wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und touristischer Ebene und zeigt den Bürgerinnen und Bürgern Perspektiven auf. Die Einbeziehung und das Zusammenwirken vieler Akteure in den Vereinen ermöglicht ein reges Gemeinwesen, wie z. B. die Interessengemeinschaft Lokschuppen. Des Weiteren ist der Verkehrs- und Flößermuseum das Unwichtigste und Lästigste in seinem Leben ist und das Leben trotz Lernunlust alle Chancen für ihn bereit hält. Sinnstiftende Tätigkeit, Befriedigung, Anerkennung und genug Geld, sich einige der Träume des Lebens zu erfüllen. Nicht im Beitrag erscheinen die Schicksale derer, deren Leben zerstört ist, weil sie ohne Ausbildung nie eine Chance hatten, zu zeigen, was sie leisten können, denen das Leben Einkünfte, Status und Befriedigung ein Leben lang verwehrte, weil sie keine Ausbildung hatten. Ganz zu schweigen von denen, die keinen Job haben trotz einer Ausbildung, weil unsere Gesellschaft nicht immer gerecht ist. Es mag sein, dass einer von Tausenden etwas wird, trotzdem ihm jeder Beruf fehlt. Etliche von diesen Schul- und Studienaussteigern haben wenigstens noch Charisma oder Wortwitz und taugen zum guten Talkmaster, aber eben nur einige. Für das Leben und für das, was wir unseren Kindern mitgeben müssen, sollte gelten: Strenge dich an, gut gebildet zu sein. Mach was aus deinen Möglichkeiten. Das ist die beste Voraussetzung für deine Zukunft. Berufslos zu sein, ohne Schulabschluss zu sein ist in unserer Zeit ein Stigma, das wir unseren Kindern und Enkeln dringend ersparen sollten. Nicht jeder Berufslose hat ein glattes Gesicht und kann Filme drehen wie Till Schweiger. Nicht jeder ohne Berufsabschluss findet einen Sender und eine Sendung mit hohen Einschaltquoten, die er moderieren kann wie Jauch und kaum einer ist begnadet mit so einer Stimme wie Grönemeyer oder Madonna. Die Wenigen, die trotzdem etwas geworden sind, sind die Ausnahme. Die Regel ist, dass dem Versager das befriedigende Leben versagt bleibt. Das scheint altmodisch? Dann reden Sie doch mit jemandem, dem vieles verwehrt wurde, was das Leben lebenswert macht, weil Wissen, Bildung und Berufsabschluss fehlen: Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda Telefon: 0 36 44/54 00 (Zentrale) Fax: 0 36 44/54 08 50 Öffnungszeiten der Ämter des Landratsamtes: Mo: 09.00 – 12.00 Uhr Di: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr Do: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Gemeinde gelungen durch Nachnutzung von brachliegender Bausubstanz im Innenbereich preisgünstigen Wohnraum für junge Familien bereitzustellen, z. B. ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn, alte Turnhalle und Bäckerei. Besonders engagiert haben sich die Großheringer bei der touristischen Entwicklung des Ortes, insbesondere am Bau des Radweges an Ilm und Saale. Das Ergebnis des Kreiswettbewerbes wird an das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt weitergeleitet. 2009 wird Großheringen dann am Landesausscheid teilnehmen. Ihr Landrat Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle: Mo: Di: Mi: Do: Fr: 08.30 – 11.30 Uhr 08.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr 08.30 – 11.00 Uhr 08.30 – 11.30 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr 08.30 – 11.00 Uhr 1. Samstag im Monat 09.00 – 11.30 Uhr Seite 2 S PLITTER 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Termine 10. 07. 2008 23. 07. 2008 28. 07. 2008 20. 08. 2008 Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss Bau- und Vergabeausschuss Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Bau- und Vergabeausschuss Änderungen vorbehalten Ehrenamtsgala des Kreises Weimarer Land Vorschläge erbeten In Vorbereitung der 3. Ehrenamtsgala des Kreises Weimarer Land am 10. 10. 2008 möchten wir alle Vereine und Verbände des Kreises bitten, Bürger zu benennen, die über einen längeren Zeitraum ehrenamtlich tätig sind und für eine hervorragende Arbeit ausgezeichnet werden sollten. Dabei sollen auch Jugendliche und junge Menschen, die sich entsprechend den o. g. Kriterien unter anderem in den Jugendfeuerwehren sowie Sport- und Kirmesvereinen in den Gemeinden engagieren, benannt werden. Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden sowie die Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaften haben ebenfalls die Möglichkeit Vorschläge einzureichen. Neben dem Namen und der Adresse des Auszuzeichnenden sollte eine kurze Information zur ehrenamtlichen Tätigkeit mit angegeben werden. Vorschläge richten Sie an: Landratsamt Weimarer Land Sozialplanung Frau Anita Diener Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Um Vorschläge wird bis zum 31. 08. 2008 gebeten, um die notwendigen Vorbereitungen treffen zu können. Einer von uns … Lothar Bartholomäus mit Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland geehrt Lothar Bartholomäus, Sportler aus Leidenschaft, langjähriges Kreistagsmitglied, Pfeiler des Kranichfelder Sports – einer der Väter der neuen Sporthalle wurde für seine Verdienste um das Gemeinwesen am 17. 06. 2008 von Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland geehrt. Am 1. Juli wurde er 80. Wir gratulieren aus beiden Anlässen von Herzen, wünschen viel Kraft für das, was er sich für die Zukunft vorgenommen hat. Die Kreisbildstelle im Landratsamt bleibt vom 21. 07. 2008 bis 08. 08. 2008 wegen Urlaub geschlossen! Oma/Opa und Elterntreff – Kennenlernrunde jeden letzten Donnerstag im Monat im Frauen- und Familienzentrum e.V. Apolda, Bahnhofstr. 43, jeweils 16.00 Uhr, Kinderbetreuung wird angeboten Im Namen aller die ihn kennen und schätzen Hans-Helmut Münchberg 6. Kunstprojekt KIRCHBERG WEIDEN divertimentoarte >FLÜGEL SCHLAGEN am BERG Gesamtkunstwerk aus Bildender und Darstellender Kunst 23. bis 30. August 2008 in Weiden bei Buttelstedt In Weiden bei Buttelstedt öffnet am 23. August das Kunstprojekt KIRCHBERG WEIDEN unter dem Titel FLÜGEL SCHLAGEN am BERG zum sechsten Mal seine Pforten. Veranstaltet wird es wiederum vom Verein zur Erhaltung von Kirche und Kirchberg in Weiden bei Buttelstedt e.V., mit Unterstützung von Sparkassenstiftung Weimar-Weimarer Land, Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen und ART-regio/SparkassenVersicherung unter der Gesamtleitung von Sabine Lauer. Geprägt wird es diesmal durch die Skulpturen der hessischen Künstlerin Gabriele von Lutzau. Sie widmet sich in ihrem Werk dem Ursprung, dem Leben mit seinen Höhen und Tiefen und der großen Frage des Menschen um das Weiterleben danach … Ausgemusterte herausgerissene, gefällte Bäume sind ihr Material. Die Wurzel als Kopf des Baumes begreifend stellt sie in ihrer Serie >Lebenszeichen< und >Birds of Prey and Bird of Peace< die Wurzeln von Thujas / Lebensbäumen in unsere Welt – Füße am Boden, Kopf in die Luft –, eine konsequente Umgestaltung, eine Neuordnung durch Reduktion. Ihre >Engel< sind meist aus Buchenholz, das, so Lutzau, eindeutiger als die Eiche, die es überall auf der Welt gibt, den Charakter des Menschen in unseren Breiten verkörpert. Inspiriert durch die Griechischen Heldensagen, insbesondere durch das Epos >Ikarus< gestaltet sie große und kleine Schwingen, die sich auch personifizieren und von Übermut und Untergang erzählen. Eröffnet wird die Schau am 23. August um 18 Uhr in Weiden. Ein Besuch ist in der Zeit vom 24. bis 30. August möglich (Öffnungszeiten: So – Do 14 – 16 + 18 – 20 Uhr / Fr + Sa 17 – 20 Uhr und nach tel. Vereinbarung unter 01 76/29 59 08 09). Gabriele von Lutzau wird während der Ausstellung vor Ort arbeiten. Am 29. + 30. August, dem Höhepunkt des Kunstprojektes, inszeniert das vision divertimentoarte – Ensemble unter der Regie von Sabine Lauer ein weiteres unikales, orts- und zeitgebundenes Schauspiel. Entlang des Kulturpfades, aus der Dorfmitte bis zum Bergspornplateau, entfaltet sich eine Welt aus Bildender und Darstellender Kunst über das Thema >Wurzeln< im herkömmlichen wie im übertragenen Sinne. Archaische, auf Holz und Papyrus, gemalte Punktbilder, entwickelt über Geschichten der Traumzeit der Aborigines, sowie großformatigen Außeninstallationen begegnen dann den fabelhaften vogelartigen Figurwesen, Engeln und Schwingen von Gabriele von Lutzau. Die Erde ruft mit Klängen des Didgeridoo (Vicent Herb) und Donnerbüchsen zur rhythmischen Bewegung auf. Hohe Töne (Michael Heinen) gesellen sich dazu und verbinden sich zu einem Klangspiel zwischen Bass und Sopran. Die Einwohner des Dorfes Weiden kredenzen auch in diesem Jahr für die Besucher am 30. August eine ABENDLICHE VORSPEISE /Beginn 19 Uhr /Kostenbeitrag: € 5,00 / tel. Anmeldung bei Frau Schiel 03 64 51/6 13 34. Weitere Informationen unter www.weiden-bei-weimar.de Kontakt / Buchung / Informationen Künstlerische Leitung des Kunstprojektes Sabine Lauer / vision divertimentoarte / (0 69) 42 08 58-28 oder (01 76) 29 59 08 09 Verein zur Erhaltung von Kirche und Kirchberg in Weiden bei Buttelstedt e.V. Gerhard Setzpfandt / (0 36 43) 5 42 80 [email protected] 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Seite 3 Beschlüsse Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 19. 03., 23. 04. und 21. 05. 2008 Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Bau- und Vergabeausschuss. Beschluss Nr.: 225-33/2008 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Planungsleistungen zur Sanierung der Fluchtwege einschließlich Statik an der Regelschule Wormstedt an das Ingenieurbüro für Bauprojektierung Thomas Wagner Schulplatz 3 99510 Apolda zu vergeben. *** Beschluss Nr. 229-33/2008 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Planungsleistungen „Energieträgerwechsel” in der Grundschule Niederzimmern an die Ingenieurgesellschaft SBS Weststraße 25 99510 Apolda zu vergeben. *** Beschluss Nr.: 231-34/2008 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Ingenieurleistung zur Straßenschlussvermessung an der Kreisstraße K 308 von der Kreisgrenze bis Meckfeld, Gemarkung Meckfeld, Flur 3 an den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl. Ing. U. Ziesemann Rießner Straße 16 99427 Weimar zu vergeben. Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 05. 05. 2008 Beschluss-Nr.: 01/2008 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass 1. die Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung vom 01. 01. 08 bis 31. 12. 08 für den Kreis Wei- Beschluss der XXXV. Sitzung des Kreistages vom 19. 06.2008 Die Veröffentlichung des nachfolgenden Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag. Mit Beschluss Nr. 303-XXXV/2008 und 304XXXV/2008 genehmigte der Kreistag die Niederschriften der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages vom 17. 04. 2008. Beschluss Nr.: 232-34/2008 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Verwertung des kommunalen Sperrmülls an die Firma REMONDIS Hammerecke 4 99310 Arnstadt zum Preis von 79,00 €/t (Netto) für den Zeitraum vom 01. 06. 2008 bis 31. 12. 2009 zu vergeben. *** Beschluss Nr.: 233-34/2008 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, das Baugrundgutachten zum Ausbau der Kreisstraße K 510 zwischen der Kreuzung mit der B 85 „An der Rauschenburg“ und dem Ortseingang Bergern an die GLU GmbH Jena Saalbahnhofstr. 27 07743 Jena zu vergeben. *** Beschluss Nr.: 234-34/2008 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, das Baugrundgutachten zum grundhaften Ausbau der Kreisstraße K 102 in der Ortslage Oßmannstedt an die GLU GmbH Jena Saalbahnhofstr. 27 07743 Jena zu vergeben. *** Beschluss Nr.: 235-34/2008 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Erarbeitung bautechnischer Unterlagen zu sicherheits-, und brandschutztechnischen Maßnahmen in der Regelschule Niederzimmern an das marer Land in der von der Verwaltung und vom Unterausschuss bestätigten Form fortgeschrieben wird und 2. die Verwaltung des Jugendamtes die im laufenden Jahr notwendigen Änderungen in den Bedarfsplan einarbeitet. *** Beschluss-Nummer: 306-XXXV/2008 Der Kreistag beschließt: 1. Der Kreis Weimarer Land führt gemeinsam mit den Städten Erfurt, Weimar und Jena sowie mit Unterstützung des Freistaates Thüringen im Jahre 2009 ein Bauhaus-Jahr durch. 2. Der Kreistag begrüßt die in der Anlage aufgeführten Aktivitäten der Städte, Gemeinden und Freien Träger und unterstützt diese Projekte mit einem Zuschuss von 112.040,00 €. Da einige dieser Projekte (Nr. 11, 20, 25, 26 und 33) schon immer durch den Haushalt des Landkreises (Haushaltsstellen 32.100 sowie 79.100) finanziell unterstützt werden, ergibt Ingenieurbüro Lopp Planungsgesellschaft mbH Freiherr-vom Stein-Allee 5 99425 Weimar zu vergeben. *** Beschluss Nr.: 236-34/2008 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die bautechnischen Planungen am Schulverbund Pfiffelbach an das Architekturbüro Köcher Hauptstraße 23 99439 Berlstedt zu vergeben. *** Beschluss Nr.: 237-34/2008 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Planungsleistungen zu brandschutz- und sicherheitstechnischen Maßnahmen an der Grundschule Kromsdorf an das Architekturbüro Fischer-Architekten BDA Vorwerksgasse 1 99423 Weimar zu vergeben. *** Beschluss Nr.: 241-35/2008 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Bauleistungen „Trockenlegung und Wegebau“ an der Grundschule Großschwabhausen/Magdala an die Firma B & V Hoch-, Kabel- und Tiefbau GmbH Containerdienst Apolda Am Weidige 21 99510 Apolda zum geprüften Angebotspreis einschließlich Nebenangebote von 27.443,16 € zu vergeben. Gutheil Ausschussvorsitzender Beschluss-Nr.: 02/2008 Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Jugendförderplan des Kreises Weimarer Land in der von der Verwaltung und vom Unterausschuss bestätigten Form. Mike Mohring Ausschussvorsitzender sich eine Erhöhung des erforderlichen Zuschusses des Landkreises im Sachkonto 32.100 von 35.000,00 € um 55.040,00 € auf 90.040,00 €. 3. Der Landrat wird beauftragt, zur Absicherung dieser Bauhaus-Projekte im Haushalt des Jahres 2009 den Zuschuss im Sachkonto 32.100 auf 90.040,00 € zu erhöhen. Eine Nachschusspflicht durch den Landkreis wird ausgeschlossen. Münchberg Landrat KS Seite 4 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Satzungen Der Kreistag beschloss mit Beschluss Nr. 294-XXXIV/2008 vom 17. 04. 2008 die „2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Kreis Weimarer Land“, die dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Genehmigung vorgelegen hat und nachfolgend bekannt gegeben wird. Kreis Weimarer Land 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Kreis Weimarer Land Auf Grund des § 87 Abs. 1 und § 98 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), geändert durch Gesetz vom 23. 12. 2005 (GVBl. S 446, 445) und auf Grund des § 4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 30. 04. 2003 (GVBl. S. 258), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen, des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vom 16. 12. 2003 (GVBl. S. 517) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2008/09 vom 20. 12. 2007 (GVBl. 13/07 S. 267) erlässt der Kreistag Weimarer Land folgende 2. Änderungssatzung: erhalten, sind von der Fahrtkostenerstattung ausgeschlossen. Eine Doppelfinanzierung ist nicht möglich. Artikel 1 Die Satzung über die Schülerbeförderung im Kreis Weimarer Land vom 05. Juni 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Juni 2004 (Amtsblatt Nr. 05/04), geändert durch Beschluss 78-IX/2005 vom 14. 04. 2005 (Amtsblatt Nr. 04/05) wird wie folgt geändert: – Absatz 3 wird gestrichen. 1. § 1 Absatz 1 Satz 4 und 5 erhalten folgende Fassung: Entsprechend dem Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) vom 21. 07. 1992 (GVBl. 19/92 S. 366) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. 12. 2003 § 4 S. 5 (GVBl. 15/03 S. 517), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2008/09 vom 20. 12. 2007 (GVBl. 13/07 S. 267) sind durch den Träger der Schülerbeförderung (Landkreis) die Einzelheiten der Erstattung sowie die Höhe und das Verfahren der Erhebung des Eigenanteils zu regeln. Zur Regelung der Kilometerpauschale für Fahrten mit dem privaten Pkw wird das zurzeit aktuelle Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG) vom 23. 12. 2005 (GVBl. S 446) als Grundlage herangezogen. 2. § 2 Absatz 2 Satz 3 wird gestrichen. 3. § 3 wird wie folgt geändert: 4. § 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung: (2) Von Schülern und Jugendlichen, die nicht mit zugewiesenen Verkehrsmitteln befördert werden können, ist über deren Eltern oder bei volljährigen Schülern durch diese selbst ein „Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten“ zu stellen. Dieser Antrag ist spätestens bis 30. September des Schuljahres, in dem eine Fahrtkostenerstattung erfolgen soll, zu stellen. Bei verspäteter Abgabe des Antrages erfolgt die Bewilligung der Fahrtkosten ab Monatsbeginn des Eingangs des Antrags im Kreis Weimarer Land. 5. § 6 wird wie folgt geändert: – Der Überschrift wird das Wort „– Mitteilungspflicht“ angefügt. – Als letzter Satz wird angefügt: Sollten nach erfolgter Bescheiderteilung Änderungen in den Anspruchsvoraussetzungen eintreten, sind diese umgehend dem Landratsamt anzuzeigen. 6. § 7 Nr.4 erhält folgende Fassung: 4. entsprechend § 4 Abs. 2, je Entfernungskilometer 0,30 €. §9 Form der Erstattung (1) Die Erstattung erfolgt im Überweisungsverfahren. In begründeten Ausnahmefällen kann, im Rahmen des Ermessens, der Kreis Weimarer Land Barauszahlungen an den Antragsteller vornehmen. (2) Die monatliche Pauschale wird für das jeweilige Schuljahr in 10 Monatsraten, im Zeitraum September – Dezember und Januar – Juni, jeweils zum 30. des Monats auf die im Antrag angegebene Bankverbindung überwiesen. Hierbei werden im o. g. Zeitraum, einem Monat 20 Schultage zu Grunde gelegt. (3) Für genehmigte Fahrten mit dem privaten Pkw ist ein gesonderter Abrechnungsantrag erforderlich. Dieser wird durch den Kreis Weimarer Land nur an die bewilligten Antragsteller ausgehändigt. 9. § 10 erhält folgende Fassung: § 10 Rückforderung (1) Sollten die Anspruchsvoraussetzungen durch unregelmäßige, verspätete, falsche, unvollständige Angaben nicht vorliegen bzw. der Verletzung der im § 6 geregelten Mitteilungspflicht, sind die zu Unrecht erhaltenen Erstattungen vom Antragsteller zurückzuzahlen. Schuldner ist der Antragsteller bzw. dessen gesetzlicher Vertreter. (2) Der Landkreis behält sich eine Verrechnung der zu Unrecht erhaltenen Erstattungen mit der laufenden Pauschale nach § 9 Abs. 2 vor. 7. § 8 erhält folgende Fassung: §8 Erstattungsmodalitäten Als notwendige Aufwendungen für den Schulweg gelten die nach Schultagen zu bemessenden Fahrtkosten. (1) Hierbei wird durch den Kreis Weimarer Land die finanziell preisgünstigste monatliche Fahrt- und Tarifvariante fiktiv als pauschalierte Fahrtkosten (nachstehend Pauschale genannt) ermittelt. – Absatz 1 werden die Worte „Grundschule und der schulvorbereitenden Einrichtung der“ durch die Worte „Grund- und“ ersetzt. (2) Dabei werden dem Antragsteller eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Schule mit dem öffentlichen Personennahverkehr angerechnet. – Im Absatz 3 sind die Worte „und 3“ zu streichen. – Nach Absatz 3 wird folgender neuer Absatz 4 angefügt: (3) Sind mehrere Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs als Fahrt- und Tarifvariante beteiligt, sind diese in den jeweils geltenden Tarifen in der zu ermittelnden Pauschale zu berücksichtigen. (4) Antragsteller, die Zuschüsse nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) 8. § 9 erhält folgende Fassung: 10. § 11 wird wie folgt geändert: – Nr. 2 erhält der Satz 2 folgende Fassung: Hierzu ist mindestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums vom betreffenden volljährigen Schüler bzw. den Eltern ein „Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten“ zu stellen. – Nr. 6 erhält folgende Fassung: Die Erstattung erfolgt in Form einer einmaligen Pauschale entsprechend §§ 6 und 9 Abs. 1. Artikel 2 Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Kreis Weimarer Land tritt mit dem 01. 08. 2008 in Kraft. Apolda, 08. Mai 2008 Münchberg Landrat KS 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Seite 5 Amtliche Wahlbekanntmachungen Ortsbürgermeisterwahl in der Gemeinde Saaleplatte – Ortschaft Münchengosserstädt; Festsetzung des Wahltermins Anordnung über die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Saaleplatte vom 05. 06. 2008 Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), geändert durch Gesetz vom 25. März 1994 (GVBl. S. 358), ordne ich an: Hiermit gibt das Landratsamt Weimarer Land bekannt: Für die Neuwahl des Ortsbürgermeisters in der Gemeinde Saaleplatte, Ortschaft Münchengosserstädt, für den Rest der laufenden gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderates der Gemeinde Saaleplatte wurde durch das Landratsamt Weimarer Land als Wahltermin Die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Saaleplatte findet am 14. September 2008 statt. Sonntag, der 14. September 2008 festgesetzt. Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, dem 28. September 2008 statt. Als Termin für eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl wird der 28. September 2008 bestimmt. Apolda, 10. 06. 2008 Apolda, den 05. 06. 2008 Der Landrat Münchberg Hans-Helmut Münchberg Landrat Amtliche Bekanntmachung Landratsamt Weimarer Land Kommunalaufsicht rechtsaufsichtlich nach § 11 Abs. 2 ThürKGG genehmigt. Nachfolgend wird diese Zweckvereinbarung amtlich bekannt gemacht. Die seitens der Gemeinde Rannstedt mit Datum 30. 05. 2008 und seitens der Stadt Apolda mit Datum 03. 06. 2008 unterschriebene „Zweckvereinbarung bezüglich der Übernahme des örtlichen Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe durch die Stadt Apolda für die Gemeinde Rannstedt“ wurde mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land vom 13. 06. 2008 Apolda, den 13. 06. 2008 Im Auftrag Hellner Amtsleiter Zweckvereinbarung bezüglich der Übernahme des örtlichen Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe durch die Stadt Apolda für die Gemeinde Rannstedt Auf der Grundlage des § 2 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007 vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 455 f.) i. V. m. § 5 Abs. 1 S. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22 ff.) wird zwischen der Stadt Apolda, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Rüdiger Eisenbrand, Markt 1, 99510 Apolda und der Gemeinde Rannstedt, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Rita Krocker, Dorfstraße 21, 99518 Rannstedt folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag (Zweckvereinbarung) gemäß § 7 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit geschlossen: Hilfe gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 und 6 ThürBKG durch die Stadt Apolda. §3 Geltungsdauer des Vertrages, Kündigung (2) Die Gemeinde Rannstedt überträgt der Stadt Apolda die notwendigen Befugnisse zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben. (1) Dieser Vertrag wird am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung wirksam und gilt bis zum 31. Dezember 2009. (3) Der Stadt Apolda wird das Recht übertragen, zur Erfüllung der genannten Aufgaben Satzungen auch für das Gebiet der Gemeinde Rannstedt zu erlassen. Die bereits geltende „Satzung über die Kosten für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Apolda“ vom 22. 05. 1996 (Amtsblatt der Stadt Apolda Nr. 10/96, S. 7 ff.), deren Erste Änderung vom 20. 12. 2001 (Amtsblatt der Stadt Apolda Nr. 18/01, S. 7 ff.), deren Zweite Änderung vom 10. 06. 2004 (Amtsblatt der Stadt Apolda Nr. 06/04, S. 8) und deren Dritte Änderung vom 21. 09. 2006 (Amtsblatt der Stadt Apolda Nr. 08/06, S. 87) werden auf das Gebiet der Gemeinde Rannstedt erstreckt. (2) Die Vertragsdauer verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht von einer der Vertragsparteien ohne Angabe eines Kündigungsgrundes schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragszeitraumes gekündigt wird (ordentliche Kündigung). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist deren Zugang. §2 Aufgaben der Gemeinde Rannstedt §1 Gegenstand des Vertrages (1) Die Gemeinde Rannstedt bleibt zuständig für die Löschwasserversorgung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ThürBKG. Des Weiteren bleibt sie zuständig für die Unterhaltung der Sirenenanlage, der Wasserentnahmestellen, der Löschteiche und anderer, der Löschwasserentnahme dienender Einrichtungen. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Wahrnehmung der Aufgaben der Gemeinde Rannstedt im Brandschutz und in der Allgemeinen (2) Die Gemeinde Rannstedt verpflichtet sich zur jederzeitigen Vorhaltung von 96 m3 Löschwasser. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch die Vertragsparteien bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht hat die Stadt Apolda insbesondere dann, wenn die Gemeinde Rannstedt mit ihrer gemäß § 4 dieses Vertrages obliegenden Zahlungspflicht 2 Monate in Verzug ist oder wenn sie aufgrund ihrer personellen Situation in der Freiwilligen Feuerwehr Apolda nicht mehr zur Gewährleistung der übernommenen Aufgaben in der Lage ist. §4 Kostenersatz (1) Für die Übernahme der Aufgaben wird ab dem Jahr 2009 eine jährliche Kostenpauschale in Höhe von 2.000,00 € vereinbart. Fortsetzung auf Seite 6 Seite 6 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 §5 Auseinandersetzung Fortsetzung von Seite 5 (2) Für das Jahr 2008 wird aufgrund der kürzeren Vertragslaufzeit eine Kostenpauschale in Höhe von 1.000,00 € vereinbart. (3) Die Kostenpauschale gemäß Abs. 1 ist jährlich zum 1. Juli und die Kostenpauschale gemäß Abs. 2 ist zum 1. September 2008 auf das Konto der Stadt Apolda bei der Sparkasse Mittelthüringen, BLZ 820 510 00, Konto-Nr. 501005684, unter Angabe des Zahlungsgrundes: 1300.00.1620 zu überweisen. Wird dieser Vertrag aufgehoben oder gekündigt, so findet eine Auseinandersetzung nur statt, sofern Zahlungen durch die Gemeinde Rannstedt erfolgt sind, welche sich auf den Zeitraum nach Beendigung des Vertrages beziehen. Bekanntmachung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Apolda, den 3. Juni 2008 Rüdiger Eisenbrand Bürgermeister §6 Schlussvorschriften Rannstedt, den 30. 05. 2008 (4) Die auf Grund dieser Zweckvereinbarung anfallenden Gebühren, Verwarnungs- und Bußgelder stehen der Stadt Apolda zu. Ergänzungen, Änderungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, der Genehmigung und der Rita Krocker Bürgermeisterin Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. N0043/2008-1121-09 und N0044/2008-1121-09 Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Bau und Verkehr, Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt, dass die E.ON Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende Mittelspannungsfreileitung, Umspannwerk Weimar/Süd – Schalthaus Bad Berka (Hauptleitung) und Mittelspannungsfreileitung, Umspannwerk Weimar/Süd – Schalthaus Bad Berka, Abzweig Transformatorenstation Buchfart mit einer Schutzstreifenbreite von 17,00 m für die Hauptleitung sowie 15,00 m für die Abzweigleitung gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen Bad Berka, Flur 8, Flurstück 1182, 1194, Buchfart, Flur 2, Flurstück 100, 101/1, 103, 104/1, 104/2, 104/3, 105, 106, 107, 108, 110, 114, 319, 320, Flur 3, Flurstück 115, 121, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 139, Flur 4, Flurstück 70/2, 71/2, 75, 312, 313, 314, 316, 317, 318, 319, 320, 321, Hetschburg, Flur 1, Flurstück 52/8 Flur 2, Flurstück 96, 97/1, 98, 99/1, 100/3, 100/4, 101, 102/1, 107, 109, 111, 114, 118/1, 119/1, 120, 121, 122, Flur 3, Flurstück 279, 280, 282, 283, 284, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 304, 305, 306, 307, 314, 315, 319, 323, 324, 325, 326, 327, 446, 447, Flur 4, Flurstück 332, 333, 334, 335, 340, 341, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349/1, 349/2, 350, 351, 357, 363, 364, Vollersroda, Flur 2, Flurstück 129/1, 129/2, 131, 132/2, 133/7, 133/9, 133/13, 133/15, 134/8, 177/15, 180/3, 181/1, 182, 183, 184, 195/1, 198, 199, 204, 205, Flur 4, Flurstück 281, 323, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331/1, 331/2, 335, 340/3, 341, 342, 344, 345/1, 346, 347, 383, 392, 393, 394, 395, 354/3, 355/5, 404, können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, 99706 Sondershausen, Waldstraße 2 (im Gebäude der BIC Nordthüringen GmbH, Telefon 0 36 32 623-250), dienstags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr und 16.30 Uhr, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen. Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, Waldstraße 2 in 99706 Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit. Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen Außenstelle Sondershausen Im Auftrag Sondershausen, den 21. 5. 2008 gez. Lampe Außenstellenleiterin Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung der Plangenehmigung und des Planes Plangenehmigung für die Straßenbaumaßnahme Um- und Ausbau des Knotenpunktes L 1052 / K 311 Hohenfelden (NK 5133013) Mit Plangenehmigung des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) vom 11.04.2008, AZ: 47 4348/4-98 04/08, ist der Plan für den Um- und Ausbau des Knotenpunktes L 1052/K 311 Hohenfelden (NK 5133.013) gemäß § 38 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) festgestellt worden. Rechtsbehelfsbelehrung) im Landratsamt Weimarer Land, Bauamt, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Zi. 305 vom 14.07.2008 bis einschließlich 28.07.2008 während der Dienststunden Die Plangenehmigung liegt mit einer Ausfertigung des genehmigten Planes (einschließlich Fortsetzung auf Seite 7 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Seite 7 nach vorheriger Terminabsprache (Telefon 03 61/ 3 78 61 69 und 3 78 61 75) zu jedermanns Einsicht aus. Fortsetzung von Seite 6 Mo Di Do von 9:00 bis 12:00 Uhr von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr sowie im Straßenbauamt Mittelthüringen, Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt, Zi. 312, Den Trägern öffentlicher Belange wurde je eine Kopie der Plangenehmigung zur Information mit Empfangsbekenntnis und den Privatbetroffenen, mit denen Bauerlaubnisvereinbarungen getroffen worden sind bzw. die sich mit der Inanspruchnahme ihres Grundstückes einverstanden erklärt haben, eine mit Dienstsiegel beglaubigte Kopie (§ 33 ThürVwVfG) der Plangenehmigung mit Postzustellungsurkunde zugestellt. HOFFMANN AMTSLEITER Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass des Landkreises WEIMARER LAND vom 12. 06. 2008 Aufgrund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. 11. 2006 (GVBl. 2006, S. 541), wird für den Kreis Weimarer Land verordnet: §1 In den nachstehend aufgeführten Orten/Verwaltungsbereichen dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein: Ort/ Verwaltungsbereich Stadt Bad Sulza Anlass Datum Verkaufszeitraum Beschränkungen 16. Weinfest So., den 17. 08. 2008 13.00 – 17.00 Uhr Gilt für den Bereich der erfüllenden Gemeinde. Federweißerfest So., den 05. 10. 2008 13.00 – 17.00 Uhr Gilt für den Bereich der erfüllenden Gemeinde. §2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Ladenöffnungsgesetz. §3 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und am 06. 10. 2008 außer Kraft. Apolda, den 12. 06. 2008 M ü n c h b e r g, LANDRAT – Siegel – Hinweise: § 12 Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen (1) In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer 30 Minuten beschäftigt werden. (2) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen finden die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung. Eine Beschäftigung des einzelnen Arbeitnehmers ist an höchstens 22 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erlaubt. Wer als Geschäftsinhaber von dieser Rechtsverordnung Gebrauch macht, hat zusätzlich die unbeschadet geltenden Bestimmungen des Thüringer Feiertagsgesetzes (ThürFtG) vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) in der jeweils geltenden Fassung, zu beachten. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind entsprechend § 7 Abs. 3 Nr. 3 ThürFtG bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen. Informationen zum Rettungsdienst im Weimarer Land Notfallseelsorger – Einer trage mit an des anderen Last Die Situationen, wenn die Seele einen Schock erleidet, sind sehr unterschiedlich. Die Betroffenen sind vor Schmerz oftmals nicht in der Lage, klare Gedanken zu fassen und richtige Entscheidungen zu treffen. Hier stehen die Notfallseelsorger des Kreises Weimarer Land den Menschen in den ersten Stunden zur Seite. Es ist eine Aufgabe, die niemand freiwillig übernehmen will. Dennoch haben sich Menschen gefunden, die sich dazu bereit erklären. Notfallseelsorger – ein Begriff, mit dem nicht jeder etwas anfangen kann. Die hauptsächlichen Einsatzgründe in den vergangenen Jah- ren, waren betroffenen Bürgern in den ersten Stunden beizustehen, nachdem sie die Mitteilung über den plötzlichen Tod eines Angehörigen erhalten haben. Es ist aber bei weitem nicht die einzige Aufgabe die durch die Notfallseelsorger bewältigt wird: Sie begleiten Eltern, welche um ihr Kind bangen müssen, Angehörige, die plötzlich auf sich gestellt sind, werden betreut. Seit 2004 konnten auf Initiative von Superintendentin Bärbel Hertel, Kreistagsmitglied Dirk Schütze und Landrat Hans-Helmut Münchberg 10 Bürger des Kreises gewonnen werden, die als Notfallseelsorger tätig sind. Sie kommen aus verschiedenen Organisationen, kirchlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen oder sind privat engagiert. Obwohl keine gesetzlichen Forderungen dazu bestehen, sahen Superintendentin und Landrat übereinstimmend dringenden Handlungsbedarf, geht es doch um die Betreuung von Betroffenen bei besonders schmerzhaften Ereignissen und insbesondere auch um die Fürsorge bei Großschadensereignissen. Auch die Verarbeitung des Erlebten der Einsatzkräfte von Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und anderen Hilfsorganisationen lag ihnen am Herzen. Wer als Bürger Interesse hat und sich stark genug fühlt, ebenfalls als Notfallseelsorger tätig zu werden, kann hierzu weitere Informationen im Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz/ Rettungsdienst unter Telefon 0 36 44/54 02 94 bekommen. Seite 8 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Informationen des Gesundheitsamtes Information zur Nutzung von Betriebswasseranlagen im Haushalt (z. B. Regenwassernutzungsanlagen, Hausbrunnen) Das Gesundheitsamt informiert, dass Betriebswasseranlagen, wie z. B. Regenwassernutzungsanlagen und Hausbrunnen, die zusätzlich zu einem vorhandenen Trinkwasseranschluss im Haushalt existieren, durch den Inhaber beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen sind. Die geforderte Meldepflicht des Inhabers solcher Anlagen ergibt sich aus dem § 13 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001. Insbesondere bei der Neuinstallation einer Regenwassernutzungsanlage ist der Inhaber und nicht der Installateur bzw. die ausführende Firma für die Anzeige beim Gesundheitsamt zuständig. Auch Anlagen, die zur alleinigen Wasserversorgung bestimmt sind, z. B. Nutzung eines Hausbrunnens ohne öffentlichen Trinkwasseranschluss, müssen nach § 13 Abs. 1 Trinkwasserverordnung angezeigt werden. Die Meldepflicht gilt für Neuinstallationen, aber auch für Anlagen, die bereits betrieben werden. Nicht davon betroffen sind Anlagen, die ausschließlich zur Nutzung außerhalb des Hauses, z. B. Bewässerung des Gartens, dienen. Die Anzeige kann formlos an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Die Nichterstattung der Anzeige stellt nach § 25 Punkt 3 der Trinkwasserverordnung 2001 eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden. Gemäß § 17 Abs. 2 Trinkwasserverordnung dürfen Betriebswasseranlagen nicht mit der Trinkwasseranlage verbunden werden. Die Leitungen sind dauerhaft farblich unterschiedlich zu kennzeichnen und die Entnahmestellen für Betriebswasser sind als solche kenntlich zu machen. Wird durch eine Verbindung der Betriebswasseranlage mit dem Trinkwassernetz dieses nachweislich durch Krankheitserreger verunreinigt oder treten Erkrankungen auf, so stellt dies einen Straftatbestand nach § 24 Trinkwasserverordnung dar. len, die auf die Beschaffenheit des Wassers für den menschlichen Gebrauch Auswirkungen haben können, eine Anzeigepflicht besteht. So hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage dies dem Gesundheitsamt spätestens vier Wochen vorher anzuzeigen. Wenn es sich bei den Wasserversorgungsanlagen um sogenannte Hausinstallationen handelt (Rohrleitungen, Armaturen und Geräte zwischen dem Punkt der Übergabe aus einer zentralen Wasserversorgungsanlage und dem Punkt der Entnahme), gilt die Anzeigepflicht nur, soweit daraus Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird (z. B. Gemeinschaftseinrichtungen, Gaststätten, Einkaufsmärkte). Die Unterlassung dieser Meldepflicht ist ebenfalls bußgeldbewährt. Pflichten von Unternehmern und sonstigen Inhabern von Wasserversorgungsanlagen § 13 Abs.1 der Trinkwasserverordnung führt weiterhin aus, dass bei Errichtung oder erstmaliger oder Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage sowie bei baulichen oder betriebstechnischen Veränderungen an ihren Wasser führenden Tei- Zu weiteren Fragen gibt Ihnen das Gesundheitsamt Apolda, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Tel. 0 36 44/54 05 80, Auskunft. gez. Dr. med. Krombholz, Amtsärztin Informationen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Blauzungenimpfung ist gut angelaufen o wenn Rinder in reiner Stallmast gehalten werden, o bei Besamungsbullen, o wenn bei der Impfung Gefahr für Leib und Leben besteht. Die am 1. Juni begonnene Impfung aller Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit ist gut angelaufen. Ein Dankeschön allen Tierärzten und Tierhaltern. Unsere Zielstellung ist es, die Impfung der Tiere bis zum 30. Juli 2008 (Schafe und Ziegen) und bis zum 31. August 2008 (Rinder) abzuschließen. Für alle beim Veterinäramt gemeldeten Bestände wurde ein praktizierender Tierarzt eingeteilt, der nach Absprache mit dem Besitzer die Impfung durchführt. Besitzer noch nicht gemeldeter Bestände wenden sich bitte an einen praktizierenden Tierarzt, um ihre Tiere impfen zu lassen. Alle Schaf- und Ziegenhalter, deren Bestände bis Mitte Juli bzw. Rinderhalter, deren Bestände bis Mitte August noch nicht geimpft sind (auch die bereits gemeldeten Bestände), sollten sich mit ihrem Hoftierarzt betreffs der Impfung in Verbindung setzen. Ich möchte an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass diese Impfaktion äußerst aufwendig ist und nur gelingen kann, wenn alle aktiv dazu beitragen. Für die Tierhalter heißt das, die Tierärzte bei der Impfung ihrer Tiere so gut wie möglich zu unterstützen. Äußerst wichtig ist es, die mit den Tierärzten abgesprochenen Termine einzuhalten und die zu impfenden Tiere zum Impftermin bereits so aufgestallt bzw. fixiert zu haben, dass keine größeren Fangaktionen mehr nötig sind. Da häufig mehrere Bestände nacheinander geimpft werden, ist von allen Beteiligten ein hohes Maß an Disziplin und Pünktlichkeit erforderlich. Abschließend noch der Hinweis, dass gemäß § 4 der EG-BlauzungenbekämpfungDurchführungsverordnung jeder Tierhalter selbst dafür verantwortlich ist, dass seine Tiere geimpft werden und dementsprechend zur Verantwortung gezogen werden kann, sollten seine Tiere nicht geimpft sein. Ausnahmen von der Impfpflicht sind nur bei Rindern möglich, Dabei ist durch den Tierhalter zu berücksichtigen, dass eine Entschädigung und eine Beihilfe durch die Tierseuchenkasse für infizierte, aber nicht geimpfte Tiere, ab dem 1. September 2008 entfällt. Er trägt weiterhin das Risiko für Folgeschäden wie Leistungsdepressionen, Aborte sowie weitere Fruchtbarkeitsstörungen. Das heißt, wer seine Tiere aus einem der o. g. Gründe nicht impfen lassen will oder kann, muss einen schriftlichen Antrag an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, stellen. Für Rückfragen stehen wir gern unter der 03644-540 301, -305, -306 zur Verfügung. Dr. Hoffmann Amtstierarzt 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Seite 9 Forstschutzinformationen an alle Waldbesitzer Wachsamkeit bei Borkenkäferbekämpfung erforderlich: Novelle des Pflanzenschutzgesetzes bringt neue Dokumentationspflichten für alle Waldbesitzer Derzeit müssen Waldbesitzer verstärkt auf die Ausbreitung von Borkenkäfern achten und sich hierbei nach Neuregelungen des Pflanzenschutzgesetzes richten. Darauf macht das Thüringer Forstamt Arnstadt aufmerksam. Durch die trockenheiße Witterung vergangener Jahre ist die Populationsdichte der Borkenkäfer wie z. B. dem Buchdrucker stark angestiegen. Gefährdet sind vor allem Fichten. Findet der Käfer genug geschwächte Bäume, kann er sich explosionsartig vermehren und ganze Bestände zum Absterben bringen. Anzeichen für einen Borkenkäferbefall von Fichten sind starker Harzfluss am Kronenansatz, Bohrmehlspuren hinter Rindenschuppen oder am Stammfuß und später gerötete Nadeln und abfallende Rindenpartien. Fällt erst die Rinde ab, ist es für eine erfolgreiche Bekämpfung meist schon zu spät. Wenn durch unsanierte Käfernester benachbarte Waldbestände gefährdet werden, kann das Forstamt sogar ordnungsrechtlich tätig werden und die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des säumigen Waldbesitzers durchführen lassen. „So weit sollte es aber erst gar nicht kommen. Das wichtigste ist, vom Borkenkäfer befallene Hölzer so schnell wie möglich zu sanieren. Dabei müssen alle zusammen arbeiten: Waldbesitzer, Waldnachbarn, Revierförster und Holzabfuhr“, so das Forstamt. Die Bekämpfung des gefährlichen Schadinsektes könne durch rechtzeitigen Einschlag und Abtransport der Stämme oder je nach Entwicklungsstadium der Käfer auch durch Abschälen der Rinde erfolgen. Eine Begiftung der Bruthölzer mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln als Vor-Ausflug-Behandlung ist ebenfalls möglich. Sollte aber der letzte Weg sein. Seit der Novelle des Pflanzenschutzgesetzes vom 13. März 2008 sind Waldbesitzer beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zusätzlich zur Dokumentation des Mitteleinsatzes verpflichtet. Verantwortlich ist hierfür der Leiter des jeweiligen forstwirtschaftlichen Betriebes. Neben dem Mittel sind die Fläche, das Datum, die Aufwandmenge, das Anwendungsgebiet und der Name des Anwenders festzuhalten. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei volle Jahre aufzubewahren. Diese Dokumentationspflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße und auch für den Fall, dass die Anwendung durch einen Dritten (Unternehmer) erfolgt. Letztendlich ist also jeder Waldbesitzer hiervon betroffen. Bei Rückfragen steht das Thüringer Forstamt in Arnstadt: Tel. 0 36 28/66 10 60 gerne zur Verfügung. Dr. Freise Forstamtleiter Allgemeine Informationen Bürgersprechstunden der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten im Kreis Weimarer Land – 2. Halbjahr 2008 – Donnerstag, 21. 08. 08 10.00 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 28. 08. 08 10.00 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 11. 09. 08 10.00 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 25. 09. 08 10.00 Uhr – 11.30 Uhr Bad Berka Bad Sulza Blankenhain Kranichfeld Trödelmarkt der Blankenhainer Tafel Der Trödelmarkt der Blankenhainer Tafel steht wieder ins Haus. Seit einigen Jahren führen die Mitglieder um Vereinsvorsitzende Beate Weber-Kehr zweimal im Jahr einen Trödelmarkt durch, der jedem versierten Händler und hinzukommenden Neuling die Möglichkeit einräumt, seine private Sammlung a lá Colour zu „vertrödeln“ und sich beim Selberverkaufen auszuprobieren. Die vom Verein zur Verfügung gestellte Fläche ist kostenlos, jedoch eine kleine Spende für die Tafel ist jederzeit willkommen. An diesem Tag wird auch die Gebrauchtwarenbörse geöffnet sein. Kaffee, Kuchen und Bratwurst laden zum Verweilen ein und für die Kinder gibt es extra sportliche Beschäftigungsmöglichkeiten. Wann? Zeit? Ort? Samstag, den 12. 07. 2008 10 – 16 Uhr Blankenhain, Christian-Speck-Str. 12 Wer sich für einen Stand interessiert, sollte sich unter der Nummer 03 64 59 / 6 37 18 melden. Donnerstag, 09. 10. 08 10.00 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 23. 10. 08 10.00 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 06. 11. 08 10.00 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 20. 11. 08 10.00 Uhr – 11.30 Uhr Berlstedt Donnerstag, 04. 12. 08 10.00 Uhr – 11.30 Uhr Blankenhain Bad Berka Donnerstag, 18. 12. 08 10.00 Uhr – 11.30 Uhr Berlstedt Bad Sulza Kranichfeld Am Sonntag, dem 13. Juli 2008, ab 10.00 Uhr heißt es wieder: „Achtung! Traktoren kommen!“ Unter diesem Motto veranstaltet das Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden am Sonntag, dem 13. Juli gemeinsam mit dem Traktoren- & Landmaschinenverein Kirchheim/Thüringen e.V. einen Traktorentag in und vor der Baugruppe „Am Eichenberg“. Ab 10.00 Uhr werden dort alte Traktoren aus verschiedenen Jahrzehnten den Ton angeben. Natürlich werden Bulldogs der Firma Lanz zu sehen sein, ebenso Traktoren anderer legendärer Marken wie Deutz, McCormick, Güldner, Hatz, Kramer, Normag um nur einige zu nennen. Vorgestellt werden auch seltene Exemplare und Unikate – Eigenbautraktoren, die mit Eigensinn und geschickten Fingern in der DDR von Tüftlern auf den Dörfern zusammengebaut wurden. Denn trotz des Bedarfs an Zugmaschinen gab es für Privatleute kaum Möglichkeiten sie zu kaufen. Fans alter Landtechnik werden an diesem Tag kompetente Partner zum Erfahrungsaustausch und Fachsimpeln finden. Traktorenfreunde, die mit ihrem Traktor an der Veranstaltung teilnehmen möchten, sind herz- lich eingeladen, am 13. Juli nach Hohenfelden zu kommen. Um die erforderlichen Stellplätze rechtzeitig einplanen zu können, bitten die Veranstalter um Anmeldung: – Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden, Im Dorfe 63, 99448 Hohenfelden, Tel.: 03 64 50/4 39 18; Fax: 03 64 50/4 39 17 oder an: – Traktoren- & Landmaschinenverein Kirchheim/Thüringen e.V., Tel./Fax: 03 62 00/7 03 70 Seite 10 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 15. APOLDAER OLDTIMER SCHLOSSTREFFEN ... DURCH DI Unter dem Motto „Toskana des Ostens – entlang an 15. Apoldaer Oldtimer Schlosstreffen statt. Aus allen Teilen Deutschlands kamen wieder zahlreiche T Apolda. Unter den Oldtimer-Schönheiten konnten die Ve Reinhard Brechmann aus Stukenbrok) begrüßen. Beifal Hörisch sowie dem von Erhard Meißner gesteuerten Fo Healy, 3000 MK 1 BT 7, ein 1934er Mercedes Benz, Schüttoff K 500 sowie AWO, MZ, BMW und NSU. Neben dem alljährlichen Benzingespräch zu Beginn des T timerabend, ein Korso durch die Kreisstadt Apolda und e der besten zeitgerechten Kleidung passend zum Oldtimer 258 Fahrzeuge (davon 92 Motorräder) fuhren die etwa 90 durch Bürgermeister Rüdiger Eisenbrand auf die Strecke burg bis zum ersten Zwischenstopp in Sieglitz mit der Be Eintopf und allerhand aus Pfanne und Topf, Apoldaer Bie nehmer bei schönstem Sommerwetter im kleinen Örtche sierten. Der gemütlich-rustikale Oldtimer-Abend zum Abschluss Fahrzeuge am Sonntag, dem 1. Juni, auf dem Parkplatz am Oldtimer (siehe unten) fanden höchste Anerkennung. Den Apolda und ausgewählten Ortsteilen. Für das Gelingen des diesjährigen Treffens danken die Ve Helfern, die bei der Vorbereitung und Durchführung geho EHRUNGEN PKW Werner Kranke, Ruhland Dodge Brothers, Touring 30 Four, Bj. 1916 Dietrich Bautz, Apolda Dixi, D7.1, Bj. 1928 Thomas Lindner, Hohenstein-Ernsttal BMW 3/15, Ihle Sport, Bj. 1928 Wolfgang Drescher, Linderbach Fiat-Balbo, 508c Cabriolet, Bj. 1939 Wolfgang Kerst, Morschen Citroen, Koffermodell, Bj. 1952 Tilo Schlegel, Niederwiesa ALBA, N, Bj. 1919 (Sonderpreis der Jury) Ehrenpreis der KfZ-Innung Weimarer Land Reinhard Brechmann, Stukenbrock A. Ruppe & Sohn Apolda, Piccolo, Bj. 1904 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Seite 11 IE TOSKANA DES OSTENS – ENTLANG AN SAALE UND ILM Saale und Ilm“ fand Ende Mai/Anfang Juni 2008 das Tüftler, Sammler und Besitzer historischer Fahrzeuge nach ranstalter einen 104 Jahre alten Piccolo Mobbel (Besitzer l galt auch dem Piccolo aus dem Jahr 1910 von Klaus rd Tin Lizzy (1914). Weiter im Blick: ein 1960er Austin W21 200, ein Packard 1701 aus dem Jahr 1939, eine Treffens gehörten die Rundfahrt durch den Kreis, ein Oldeine Prämierung der besten restaurierten Oldtimer sowie r zu den Programmpunkten. 0 km lange Fahrstrecke, die vom Apoldaer Marktplatz aus geschickt wurden. Weiter ging es über Dornburg, Camesichtigung von Heinos „Raritätenkabinett“. Bei deftigem r und selbstgebackenem Kuchen tummelten sich die Teilen Sieglitz und plauderten mit Schaulustigen und Interes- des Tages und die Präsentation der liebevoll gepflegten m Schloss sowie die Prämierung der zehn bestrestaurierten n Abschluss des Treffens bildete ein Korso durch die Stadt ranstalter allen Organisatoren, Sponsoren und den vielen olfen haben. EHRUNGEN KRÄDER Bernd Köber, Droschka BMW Gespann, R 75 (Wehrmacht), Bj. 1944 Werner Junk, Braunweiler Ardie TM 500, Bj. 1929 Stephan Lange, Zöllnitz MZ ES 300, Bj. 1959 Ralf Hüttig, Wersdorf BMW R 11, Bj. 1933 Udo Denke, Sömmerda MZ BK 350, Bj. 1958 Ehrenpreis der KfZ-Innung Weimarer Land Thomas Schmurr, Erfurt MZ RT 125/3, Bj. 1962 Seite 12 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Nachtragshaushalt des Kreises 2008 Rede des Landrates zum Kreistag am 19. 06. 2008 Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Der Vorbericht zum Entwurf des 1. Nachtrages zum Haushalt 2008 ist ausführlich und, wie ich meine, klar. Die Ausschüsse haben ausführlich beraten. Das erleichtert mir heute meine Aufgabe, damit erübrigt sich nämlich ein umfangreicher Vortrag, der Sie zu einem Beschluss dieses Entwurfes motivieren sollte. Nur zu einigen Sachverhalten und Äußerungen in der Öffentlichkeit in den letzten Tagen sind einige kurze Anmerkungen für Ihr Verständnis und damit für Ihre sichere Meinungsbildung nötig. Wenn der Haushalt so, wie vorgeschlagen, heute beschlossen würde, beträgt die Erhöhung der Kreisumlage rund 991.000 €. Zu dieser Erhöhung der Kreisumlage gibt es, insbesondere aufgrund dramatisch gestiegener Sozialaufwendungen, in der Tat keine Alternative. Diese 991.000 € decken jedoch nicht den tatsächlichen Finanzbedarf des Landkreises. Ich habe mich trotzdem zu diesem geänderten Vorschlag entschlossen und nicht darauf beharrt, heute den tatsächlichen Bedarf von rund 1,7 Millionen, zumindest aber die rund 1,3 Millionen Erhöhungen im sozialen Bereich als Steigerungsvorschlag vorzulegen, weil mir im Vorfeld der Haushaltsberatung deutliche Signale gegeben worden sind, dass dann ein mehrheitlicher Haushaltsbeschluss absolut nicht möglich wäre. Kein Nachtragshaushalt sorgt möglicherweise für eine behäbige Ruhe für die Verwaltung, sie bringt aber die Stadt oder den Landkreis nicht voran. Ohne Haushalt breitet sich lähmende Stagnation im Gemeinwesen aus. Wenn wir das Weimarer Land weiter voranbringen wollen braucht es eines klaren Haushaltsbeschlusses zum erforderlichen Nachtrag. Wir, die Verwaltung, wollen arbeiten und brauchen den Handlungsrahmen und die Aufgabenstellung durch einen guten Haushaltsbeschluss. Kein Haushaltsbeschluss für diesen Nachtrag bedeutete für das Jahr 2008 und für uns unter anderem keinen Beschluss zu einer Sporthalle Bad Berka, keine Erneuerung des Apoldaer Stadions. Die Ausgaben, auch wenn sie heute nicht beschlossen würden, hätte der Landkreis trotzdem zu leisten, weil sie auf Pflichtausgaben beruhten. Und würde heute die Kreisumlage nicht angemessen angehoben, ergäbe das wegen Unterfinanzierung den Sollfehlbetrag mindestens in gleicher Höhe am Jahresende 2008. (Dieser Fehlbetrag) wäre auf 2010 vorzutragen und müsste auch von den Kommunen beglichen werden, dann jedoch mit ungleich schwereren Folgen für eine planmäßige Finanzwirtschaft der Gemeinden. Sie haben die Ansätze im Haushalt umfangreich geprüft. Ich würde mich freuen, wenn unser Ansatz mit seinen Änderungen heute Ihr Vertrauen findet. Nun doch zu einigen Anmerkungen. Mir liegt eine Pressemitteilung der Partei DIE LINKE., Blankenhain, vor. Diese Pressemitteilung ging teilweise auch in die Tageszeitungen ein. Ich habe den Verfasser heute gebeten, hier anwesend zu sein, weil ich das, was ich dazu zu sagen habe, in seiner Gegenwart sagen möchte. Er ist, wenn ich es richtig sehe, leider noch nicht da. Meine Damen und Herren! Wer in die Politik geht, hat Verantwortung auch dafür, die Presse und damit die Menschen nicht mit Fehlmeldungen zu desorientieren. Ich habe den Verfasser als einen sachlichen und tatsachenbezogenen Menschen kennengelernt, bisher. Und er muss jetzt etwas tun, dass zukünftig dieser Eindruck bei mir bleibt. An dieser Pressemitteilung ist nahezu jede Behauptung falsch und der letzte Passus ist niederträchtig. Dazu im Einzelnen: In der Pressemitteilung wird behauptet, „... als Kompensierung der hohen Kosten für eine neue Sporthalle in Bad Berka seien die Investitionsmittel für notwendige Sanierungsarbeiten an der Grundschule in Blankenhain drastisch reduziert worden.“ Diese Behauptung ist gleich aus drei, für jeden prüfbaren Gründen, blanker Unsinn. 1. Der Beschluss, zum Bau einer Sporthalle in Bad Berka entlastet den Kreishaushalt 2008 um rund 800.000 €, weil der Landkreis damit nicht, wie ursprünglich geplant, 2008 eine Zuwendung an die Stadt Bad Berka in dieser Höhe leisten muss. Mit dem Nachtragshaushalt würde also dieser Betrag eliminiert. 2. Die Aufwendungen für den Neubau einer Sporthalle in Bad Berka werden im 2008er Haushalt noch gar nicht haushaltswirksam. Es gibt aus diesem Grunde oder gäbe auch keinerlei Veranlassung und keinen haushaltsmäßigen Zusammenhang, als Kompensierung die geplanten Investitionsmittel für die Schule in Blankenhain zu reduzieren. 3. Jeder weiß, dass die Baumaßnahmen in der Nonnengasse von mir zurückgepfiffen werden mussten, weil sie ungenügend vorbereitet und bedacht waren. Für diese ungenügende Vorbereitung habe ich die Verantwortung zu tragen, weil ich nicht genug darauf gedrungen habe, eine ordnungsgemäße Grundsatzentscheidung, wie sie sonst in unserem Hause üblich ist, vorzulegen. Ich habe leichtfertig darauf vertraut, dass die ersten Einschätzungen zu den Aufwendungen richtig sind und das war nicht der Fall. Und das, meine Damen und Herren, ist im Finanzausschuss, einschließlich der Gründe, ausführlich erörtert worden. Die Kritik, die im Finanzausschuss ausgesprochen wurde, war also berechtigt. Und eine einfache Rückfrage bei den eigenen Leuten hätte zur Aufklärung geführt. Und weil meine Mitarbeiter und ich nicht für halbe Sachen stehen, wird das Vorhaben auf den Prüfstand gestellt und vollständig vorbereitet wieder zur gegebenen Zeit Ihnen vorgelegt. Damit werden 2008 keine Baumaßnahmen (in der Nonnengasse in Blankenhain) durchgeführt, die nicht gründlich geplant und durchfinanziert sind. Damit besteht im Haushalt 2008 kein Finanzbedarf (dafür). Aus diesen Gründen und nur aus diesen Gründen war der Ansatz im Nachtragshaushalt zu streichen. Des Weiteren wird die Behauptung erhoben, „Schritt für Schritt wird der Schulstandort Blankenhain von einer verantwortungslos agierenden Kreistagsmehrheit abgewertet.“ Diese unerträgliche Behauptung ist zurückzuweisen. Sie ist im Inhalt und im Ton inakzeptabel. Der Schulstandort Blankenhain ist nicht Schritt für Schritt abgewertet worden, sondern ständig aufgewertet worden: An der Regelschule Blankenhain hat für über 2,5 Millionen eine Generalsanierung stattgefunden. Die Voigtsche Villa ist saniert worden und ein vorbildliches Förderzentrum geschaffen worden, das von Schülern und Lehrern gern angenommen wird. In der Liebknecht-Straße sind weitgehende Renovierungsarbeiten, einschließlich Erneuerung der Fluchtwege und einer Außentreppe, vorgenommen worden. Es ist eine neue Turnhalle gebaut worden. Die Nebengebäude der Regelschule sind über die wirtschaftlichen und pädagogischen Notwendigkeiten hinaus mit einem Atrium großzügig gestaltet worden und werden selbst von privaten Feierlichkeiten in Blankenhain als Veranstaltungsort angenommen. Und der Auszug des gymnasialen Teils von Blankenhain nach Bad Berka, den ich mir so nicht gewünscht habe, war, wie Sie wissen, Wille der Eltern. Die Eltern haben ihre Kinder statt in Blankenhain in Bad Berka angemeldet. Und letztendlich hat sich sogar die Schulelternvertretung nach meinem Kenntnisstand einstimmig so entschieden. Die Vorwürfe an den Kreistag sind, unabhängig von der inakzeptablen Wortwahl, vollkommen haltlos. Weiterhin wird die erstaunliche Feststellung getroffen, es handele sich bei der neuen Sporthalle für Bad Berka, „… längst nicht mehr um eine für den Schulsport notwendige Ausgestaltung. Vielmehr sei die Halle mit Zuschauerrängen und einer für Liga-Volleyball geeigneten Höhe, vor allem für den Vereinssport, vorgesehen …“, Zitat Ende. Das allerdings ist richtig. Nur, meine Damen und Herren, das ist kein ernstzunehmender Kritikpunkt. Ohne Zweifel ist es unbestritten erforderlich, in zukünftigen Jahren in Bad Berka verbesserte Sportmöglichkeiten zu schaffen. Jeder weiß, die derzeitigen Verhältnisse sind randgenäht und genügen den heutigen Anforderungen an den Schulsport und die Vereinsförderung nicht Fortsetzung auf Seite 13 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Fortsetzung von Seite 12 mehr vollständig. Und klar ist doch, wenn der Landkreis eine Halle baut, dann ohne Scheuklappen. „Meine Zuständigkeit, Deine Zuständigkeit.“ Wenn wir eine Sporthalle bauen, dann selbstverständlich für die schulischen Belange, aber auch für die Belange der Sportvereine, auch für Versammlungen der Bürger und notfalls auch mal für eine Karnevalsfeier. Das haben wir übrigens bei allen Sporthallenneubauten, die wir zu verantworten hatten, ob in Kranichfeld, ob in Magdala, ob in Bad Sulza, so gehalten. Gebaut wird nicht für ein enges Ressort, sondern für die Menschen. Und das sind neben Schülern auch sporttreibende Senioren in Vereinen, das sind alle Bürger der betreffenden Region. Ich hätte den Verfasser dieser Pressemitteilung heute gefragt: Würden Sie, wenn Sie in der kommunalpolitischen Verantwortung wären, eine Halle bauen ohne Sicht auf die Belange der Vereine? Ohne Berücksichtigung des Volleyball-Ligaspiels in Bad Berka? Und ohne dieser Stadt Bad Berka angemessener Zuschauerränge? Meine Damen und Herren! Wir wären Deppen, wenn wir zu kurz griffen und anders bauten. Kein denkender Mensch mit klarem Urteilsvermögen würde das verstehen. Weiterhin wird behauptet: „… Für eine außerschulische Schwerpunktsetzung spreche auch die Tatsache, dass man einen deutlich von der Schule entfernten Standort gewählt habe, den die Schüler in der Pause zwischen zwei Unterrichtsstunden nicht erreichen könnten. …“ Das ist erstaunlich. Damit weiß der Verfasser mehr als ich, denn der Standort für den Neubau der Sporthalle ist noch gar nicht definitiv entschieden. Favorisiert wird allerdings bisher ein Standort schulnah am Gymnasium. Also selbst zu diesem marginalen Problem trägt der Verfasser mit dieser Pressemitteilung falsche Behauptungen vor und stiftet Verwirrungen. Und als Letztes, fast als Allerletztes, wird gemutmaßt: „… Liegt es vielleicht daran, dass Landrat Hans-Helmut Münchberg, in Bad Berka wohnt oder CDU-Fraktionschef Mike Mohring dort sein Wahlkreisbüro hat? …“ Für Herrn Mohring kann und will ich nicht sprechen, aber ich spreche für mich. Diese Art der Einlassung ist eine Niedertracht. Es ist schwer justiziabel, aber ein leicht durchschaubares Verfahren, niederträchtige Behauptungen, die dann an einem anderen hängen bleiben sollen, in wolkige Fragen zu kleiden und über verschwiegene Quellen zu raunen, aus denen man es angeblich hat. Denn das ist das sichere Ergebnis jedweder Verleumdung. Etwas bleibt immer hängen. Ich bin seit fast 20 Jahren in der Verantwortung als Landrat. Und ich habe mich bemüht, unabhängig davon, wo ich wohne, dort das Nötige zu befördern wo es nötig ist. Ich habe früher in Apolda gewohnt und trotz- Seite 13 dem hat die Stadt Apolda keine unangemessene höhere Beachtung in meiner Arbeit gehabt als sie unserer Kreisstadt zusteht. Ich wohne heute in Tiefengruben und habe trotzdem heute dem Kreistag vorgeschlagen, Sanierungsmaßnahmen des Apoldaer Stadions zu befördern. Und ich setze mich öffentlich für ein blühendes Apolda ein, obwohl ich nicht mehr dort wohne. Und ich habe etliche Vorhaben in Blankenhain besonders gefördert, obwohl ich nicht dort wohne, weil den Blankenhainern Mut gemacht werden muss. Und ich werde das auch weiterhin tun. Und ich habe noch nicht in Bad Berka gewohnt, (weil selbst dieser Quark schon erzählt worden ist), ich habe noch nicht in Bad Berka gewohnt, als ich mich im April 2000 in einen bereits abgeschlossenen Entscheidungsprozess eingeklinkt habe und massiv die zusätzliche Generalsanierung des Marie-CyrieGymnasiums betrieben habe. Diese Generalsanierung, meine Damen und Herren, ging eigentlich über unsere finanziellen Mittel und Möglichkeiten. Aber dieser Umbau, wenn wir heute auf das MCG schauen, war richtig. Und er hat uns bis über beide Ohren verschuldet. Ich kann manchmal dieses undifferenzierte Genöle über Schulden nicht mehr ertragen! Aber auch (diese Verschuldung) war richtig. Das ist für mich inzwischen eine unerträgliche Diskussion. Die Berkschen neiden den Blankenhainern die Turnhalle. Das ist mir öffentlich dort vorgeworfen worden. „Ja, dort (in Blankenhain) haben Sie sie gebaut.“ Die Blankenhainer gönnen den Berkschen keine zukünftige Sporthalle vom Kreis – so diese Pressedarstellung. Die Berkschen legen Widerspruch gegen die Kreisumlage ein, weil sie für die nach ihrer Meinung zu große Kranichfelder Turnhalle nicht aufkommen wollen. Das ließe sich übrigens fortsetzen. Meine Damen und Herren! Unser Kulturkreis weiß, warum Neid zu den sieben Todsünden gezählt werden muss. Ich habe Ihnen heute in der Tat vorgeschlagen, dass der Kreis Weimarer Land selbst Bauherr der Sporthalle in Bad Berka wird. Dies ist eine Veränderung unserer bisherigen Absichten. Mit dem, was wir bisher getan haben, haben wir unsere Verpflichtung, einen ordentlichen Schulsport zu sichern, unter allen Umständen erfüllt. Der bisherige Kreistagsbeschluss, unser bisheriger Beschluss, lief drauf hinaus, den Sporthallenbau durch die Stadt Bad Berka mit unserer Zuwendung zu fördern und diese Halle später zu übernehmen. Dieser Beschluss war in der Vergangenheit richtig. Aufgrund dessen, dass der Landkreis von 2005 bis 2007 keine Genehmigung für Kredite bei der Rechtsaufsichtsbehörde erlangen konnte, konnte der Kreis Weimarer Land selbst nicht als Bauherr auftreten. Aus diesem Grunde und um den Hallenneubau schnell zu bewirken, ist die Idee entstanden, dass die Stadt Bad Berka baut und ihr die Betreibungskosten refinanziert werden. Übrigens hatte Bad Berka lange Zeit die Bauabsichten selbst. Bad Berka hat sogar Planungen veranlasst, die wir als Landkreis nachträglich, ohne dazu verpflichtet zu sein, zur Hälfte bezahlt haben. Das sollte einigen auch unsere Bereitschaft zu fairem Umgang miteinander zeigen. Leider habe ich es nicht vermocht, Vertrauen dafür zu schaffen, dass die Stadt Bad Berka ihre Aufwendungen voll refinanziert erhalten hätte. Manchmal ist das eben schwer zu vermitteln, dass nur ein Spiel über Bande zum Erfolg führt. Ich bin aber bereit, jedem, der rechnen kann und der dies noch prüfen will, nachträglich noch zu zeigen und zu belegen. Allerdings, meine Damen und Herren, ist das alles Vergangenheit und das führt uns zu nichts Zukünftigem. Ich musste aus verschiedenen Gründen, die ich hier nicht ausführlich darlegen will, zu dem Schluss kommen, dass diese Kooperation mit der Stadt Bad Berka kurzfristig nicht erfolgversprechend zu gestalten ist. Ich bedauere das. Ich hätte mir eine fruchtbare Zusammenarbeit gewünscht. Weiteres Geplänkel hätte den Bau der Halle gefährdet. Wenn die Halle überhaupt noch kommen soll, muss sie jetzt kommen. Für den Bau dieser Sporthalle müssen noch drei Voraussetzungen erfüllt werden. 1. Das Landesverwaltungsamt muss unsere heute hoffentlich beschlossene Haushaltssatzung genehmigen. Nach unseren Abschätzungen hat das gute Chancen. Aber wir gehen damit trotzdem ein Risiko ein. 2. Die Stadt Bad Berka muss ihr Versprechen halten und die 600.000 € zur Verfügung stellen. 3. Das Land muss das Vorhaben in der Größenordnung, wie im Haushalt veranschlagt, fördern. Aus diesen Gründen und weil das unverhofft gute Jahresergebnis 2007 uns die Möglichkeiten gibt, selbst wieder bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit Kreditaufnahmen vorstellig zu werden, sollten wir die Sporthalle in Bad Berka in Angriff nehmen. Und wir sollten das jetzt tun, heute und hier. Zum überaus guten Jahresergebnis 2007 hat sich die Presse zutreffend geäußert. Ich bitte Sie trotzdem um Ihr Vertrauen, dass dieses Ergebnis keinesfalls dadurch entstanden ist, dass der Landkreis zu großzügig geplant hätte. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen belegen, durch welche nicht geplanten Einnahmen wir dieses Ergebnis erreicht haben und dass dieses Plus zum Jahresende durch eine Reihe von Finanzzuflüssen entstanden ist, die von uns nicht vorhersehbar waren und die nicht planbar waren. Ich biete Ihnen also den Beleg an. Zur Erinnerung: Auch das Gegenteilige ist im Leben möglich. Wir haben schon mal mitten im Jahr, weil eine Gemeinde, unser beglückter Kollege Baumbach, eine immense Steuerrückerstattung gekriegt hat, selbst 780.000 Zuwendungsmittel vom Land verloren. Das ist wie ein finanzieller Hagelschlag. Fortsetzung auf Seite 14 Seite 14 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Fortsetzung von Seite 13 Niemand möge hoffen oder für Planungen annehmen, es ginge uns jedes Jahr wie Sternentaler. Auf diesem Gebiet, meine Damen und Herren, gilt: Unverhofft kommt oft. Aber besser, wir kriegen Geld und ein besseres Jahresergebnis als erwartet, als uns wird Geld weggenommen und wir haben Defizite. Nun zum Letzten: Es sind Zweifel geäußert worden, ob tatsächlich der Anstieg der sozialen Ausgaben so richtig sein könne. Begründet wurde der Zweifel mit der Darlegung, dass sowohl die Konjunktur sich verbessert habe, die Arbeitslosigkeit gesunken sei und auch die Bedarfsgemeinschaften für Hartz IV zurückgegangen seien. Diese Schlussfolgerung ist, wenngleich sie eine gewisse Wahrscheinlichkeit und Logik hat, so nicht richtig. Dadurch ist auch der Eindruck vermittelt worden, es könne sich um fehlerhafte Haushaltsansätze bei der Bemessung der Sozialausgaben handeln. Hier bitte ich Sie ebenfalls um Ihr Vertrauen. Die hauswirtschaftlichen Zuarbeiten des Sozialamtes, wie auch der anderen Ämter, die wir in den letzten Jahren erhalten haben, waren immer prüfbar. Die Kalkulationen wurden offengelegt und die waren in der Regel auch immer belastbar. Ohne dieses Minimum an Vertrauen könnten wir nicht gemeinsam erfolgreich arbeiten. Die Ansätze des Sozialamtes, was die 2008 zu leistenden Ausgaben für Soziales betrifft, sind richtig. Ich habe unabhängig davon den Vorsitzenden unseres Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Weigend, gebeten, sich dieser Angelegenheit anzunehmen und zu prüfen, ob tatsächlich die Sozialausgaben zu hoch bemessen sind. Was jetzt schon gesagt werden kann ist, dass der Kreis Weimarer Land keinesfalls ein isoliertes Phänomen ist, was den Anstieg der Sozialausgaben betrifft, sondern dass diese Tendenz mit einer einzigen Ausnahme überall in Thüringen sich teilweise noch dramatischer zeigt. Ich biete Ihnen auch dazu die vorbereiteten Listen an. Sie sehen dort (die Sozialausgaben) aller Thüringer Landkreise. Sie sehen dort die Anstiegsquoten der letzten zwei Jahre, Sie sehen die Prozentquoten und Sie können sich dort anhand dieser Aufstellung in Kurzform davon überzeugen, dass der Anstieg der Sozialaufwendungen in Thüringen im Durchschnitt 6,7 % betrug und im Kreis Weimarer Land dagegen nur 6,2 %. Der Spitzenwert in Thüringen liegt übrigens bei 12 % Anstieg, der mini- malste Wert bei einem Rückgang von 4 % in einem einzigen Landkreis. Im Sinne einer weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit war dies richtigzustellen und auch gegenüber der Presse im gestrigen Pressegespräch, was hiermit geschehen ist. Meine Damen und Herren! Diese Angelegenheit ist im Sozialausschuss umfangreich erörtert worden. Herr Dr. Brändel hat sich im Übrigen zutreffend zu diesen Zusammenhängen geäußert, so dass sich an dieser Stelle weitere Darlegungen erübrigen. … Sinkende Arbeitslosenzahlen bedeuten nicht automatisch sinkende Sozialleistungen. Der Anstieg der sozialen Aufwendungen resultiert überwiegend aus unserer Fürsorge für behinderte Menschen. Die Angaben des Sozialamtes sind jederzeit prüfbar, werden zum Jahresende überprüft und auch diesbezüglich bitte ich Sie, Vertrauen in unseren Haushaltsplanentwurf zu setzen. Ich danke Ihnen. Wegen der Lesbarkeit und besseren Verständlichkeit sind Worte eingefügt. Diese wurden in Klammern gesetzt. Die Redaktion GLÄSERNES LANDRATSAMT Rechtsaufsicht über kreisangehörige Gemeinden Nacherhebung von Säumniszuschlägen durch die Stadt Bad Berka Klarstellung Das Landratsamt übt die Rechtsaufsicht über die Stadt Bad Berka aus. Die Kommunalaufsicht möchte mit dieser Klarstellung zur Versachlichung der derzeit in der Stadt Bad Berka teilweise sehr emotional geführten Diskussion beitragen. Die Stadt Bad Berka fordert derzeit durch Bescheiderlass Säumniszuschläge von den Grundstückseigentümern, die sich der Zahlung von in Vorjahren (2000 – 2002) geforderten Abwasserbeiträgen durch Nichtzahlung widersetzt haben. Die Stadt handelt bei der Forderung dieser Säumniszuschläge nach dem Einnahmebeschaffungsgrundsatz, der von jeder Gemeinde zu befolgen ist. Sie ist dazu verpflichtet. Grundsätzlich ist ein Verzicht der Stadt auf diese Säumniszuschläge nicht statthaft. § 15 Abs. 1 Nr. 5 b) dd) Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) i. V. m. § 240 Abgabenordnung (AO) 1977 ist hierfür die gesetzliche Vorschrift. Gemäß diesen gesetzlichen Regelungen fallen unabhängig von einer möglichen Rechtswidrigkeit der Abwasserbeitragsbescheide, nach Ablauf der dort festgelegten Zahlungsfrist, Säumniszuschläge an. Für die so entstandenen Säumniszuschläge kann nach § 227 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 4 AO nach Antragstellung und sorgfältiger Prüfung der angeführten Gründe nur im begründeten Einzelfall eine Reduzierung bzw. der Erlass aus Billigkeitsgründen erfolgen. In Bezug auf die derzeit in der Stadt Bad Berka gegebene Situation stellen sich vier unterschiedliche Sachverhalte dar, die ein entsprechend unterschiedliches Vorgehen der Stadt ermöglichen: 1. Keine Einlegung eines Widerspruchs – keine Zahlung des Beitrages: Wenn weder Widerspruch eingelegt noch gezahlt wurde, sind die gesetzlich geforderten Säumniszuschläge in Höhe von 1 % pro Monat zu erheben, da Säumniszuschläge kraft Gesetzes und unabhängig von einer möglichen Rechtswidrigkeit der Beitragsbescheide anfallen. 2. Einlegung eines Widerspruches – keine Zahlung des Beitrages. Kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung i.S.v. § 80 Abs. 4 VwGO gestellt: In Bezug auf diese Fälle sind die gesetzlich geforderten Säumniszuschläge in Höhe von 1 % pro Monat zu erheben, weil Säumnis- zuschläge kraft Gesetzes und unabhängig von einer möglichen Rechtswidrigkeit der Beitragsbescheide anfallen. Etwaige Billigkeitsgründe, die zu einem (teilweisen) Erlass der Säumniszuschläge führen, liegen nicht vor, wenn der Beitragsschuldner sich nicht um Aussetzung der Vollziehung bemüht hatte. 3. Einlegung eines Widerspruchs – keine Zahlung des Beitrages. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung i. S. v. § 80 Abs. 4 VwGO wurde gestellt: Sofern der Beitragsschuldner alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung zu erreichen und die Aussetzung an sich möglich und geboten gewesen war, erscheint die vollständige Erhebung von Säumniszuschlägen in diesen Fällen als unbillig. Eine Einzelfallentscheidung kann hier sachgerecht und eine weitgehende Reduzierung der Säumniszuschläge angebracht sein, da der Beitragsschuldner dann so gestellt wird, als ob von Anfang an eine Aussetzung zugebilligt worden wäre. 4. Einlegung eines Widerspruches – Aussetzung der Vollziehung wurde gewährt: In diesem Fall sind vom Beitragsschuldner keine Säumniszuschläge entsprechend Fortsetzung auf Seite 15 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Fortsetzung von Seite 14 § 240 Abs. 1 Satz 4 AO zu erheben, da der Steuerpflichtige bei erfolgreichem Rechtsbehelf von Säumniszuschlägen und Zinsen unbelastet bleiben soll. Den Beschluss des Stadtrates vom 19. 05. 2008, dass insgesamt die in Rede stehenden Säumniszuschläge per Erlass aufgehoben werden sollen, hatte der Bürgermeister gemäß § 44 ThürKO beanstandet und somit den Vollzug ausgesetzt. In der Sitzung des Stadtrates vom 16. 06. 2008 wurde über eine Aufhebung dieses Stadtratsbeschlusses eine Entscheidung getroffen. Sieben Stadtratsmitglieder stimmten für die Aufhebung, sechs dagegen. Fünf Stadtratsmitglieder enthielten sich der Stimmenabgabe. Seite 15 Der Beschluss vom 19. 05. 2008 ist damit aufgehoben. Wäre es nicht zur Aufhebung gekommen, hätte die Rechtsaufsichtsbehörde darüber entscheiden müssen. Gegen diese Entscheidung hätte die Stadt Klage beim Verwaltungsgericht Weimar erheben können. Es ist nachvollziehbar, dass die Einforderung der Säumniszuschläge das Rechtsgefühl vieler Bürger verletzt. Die Stadt ist in ihrem Handeln jedoch an das Gesetz gebunden. Nach Gesetz ist ein völliger und undifferenzierter Verzicht auf Säumniszuschläge nicht statthaft, da dieser gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, darüber hinaus wäre diese Vorgehensweise gegenüber den pünktlichen und pflichtgemäßen Beitragszahlern unbillig. Eine weitere Reduzierung der Säumniszuschläge über das o. g. Maß der Reduzierung (Höhe der Aussetzungszinsen) kann nur in besonders atypischen Einzelfällen (bspw. bei gravierenden wirtschaftlichen Notlagen) in Betracht kommen. Die derzeit bei der Stadt vorliegenden Widersprüche gegen die Säumniszuschläge werden von der Stadt, nach Abschluss der Abhilfeprüfung, der Kommunalaufsicht als zuständige Widerspruchsbehörde zur Prüfung und zeitnahen Erlass von Widerspruchsbescheiden übergeben. Gegen diese Widerspruchsbescheide ist Klage beim Verwaltungsgericht Weimar zulässig. gez i. A. Hellner Amtsleiter Kommunalaufsicht Informationen des Jugend- und Sportamtes DROGEN – Was tun sie mir an? Eine immer wieder in der Öffentlichkeit erhobene Behauptung, dass bestimmte Drogen als ausgesprochene „Einstiegsdrogen“ angesehen werden können, ist falsch. Kein Jugendlicher wird von heute auf morgen drogenabhängig. Und (fast) keiner fängt sofort mit „harten“ Drogen an. Meist gehen der Abhängigkeit Erfahrungen mit sogenannten „weichen“ Drogen (Tabak, Alkohol, Medikamente) voraus. Das der Tabakraucher leichter zum Haschischkonsum kommt als der Nichtraucher liegt daran, dass der Nichtraucher bei der tiefen Inhalation des Tabak-HaschischRauches so starke Nikotinvergiftungserscheinungen (Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen) zeigt, dass er von weiteren Versuchen meist abgehalten wird. Die Zeit der stärksten Drogengefährdung liegt in der Übergangsphase zwischen Kindheit und Erwachsensein. Diese Zeit, in der Jugendliche zu Erwachsenen reifen sollen, ist einer der schwierigsten Abschnitte des menschlichen Lebens. Die Drogengefährdung steigt, wenn junge Menschen für ihre Entwicklung keine erstrebenswerten Zukunftsperspektiven sehen. Eine zusätzliche gefährdende Rolle kann die Gruppe der Gleichaltrigen spielen. Wenn ein Jugendlicher z. B. in eine Gruppe gerät, in der Drogenkonsum an der Tagesordnung ist, kann es passieren, dass er selbst beginnt mitzumachen, um nicht isoliert zu sein und um die Anerkennung der anderen nicht aufs Spiel zu setzen. Es gibt 4 Einstufungen von illegalen Drogen. Synthetische Drogen – wie LSD, Ecstasy sowie Amphetamin und Designerdrogen Opiate – wie Opium, Morphium und Heroin Koka-Produkte – wie Kokain und Crack Cannabis-Produkte – wie Marihuana und Haschisch gehalt und die Anzahl der Rauschzustände, die mit der Menge erzeugt werden können, an. Die regelmäßige Einnahme von illegalen Drogen kann zu folgenden Abhängigkeiten führen: Bei Kleinmengen ist freilich eine Qualitätsuntersuchung oft nicht mehr möglich, so dass im Zweifel von dem für den Betroffenen günstigen Wert, also einer schlechten Qualität, auszugehen ist. – – – – Seelische Abhängigkeit Depressionen mit erhöhter Suizidgefahr Verfolgungswahn völliger körperlicher Verfall bei langem Missbrauch – starke Neigung zu asozialem und antisozialem Verhalten Eigenverbrauch in geringen Mengen – § 29 Abs. 5 BtMG Von einer Bestrafung wegen eines BtM-Vergehens (§ 29 Abs. 1, 2 und 4 BtMG) – nicht eines besonders schweren BtM-Vergehens (§ 29 Abs. 3 BtMG) – kann (nicht muss) abgesehen werden, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge erwirbt, sich in sonstiger Weise beschafft oder besitzt, herstellt, einführt, ausführt (§ 29 Abs. 5 BtMG), nicht aber z. B. wenn er mit geringen Mengen handelt. Zweck der Vorschrift ist es in erster Linie, diejenigen vor Strafen zu bewahren, die erstmals und einmalig mit Betäubungsmitteln – auch harten Drogen wie Heroin – in Kontakt kommen. Demzufolge ist eine Menge so lange als gering anzusehen, wie sie von einem Probierer bei wenigen Gelegenheiten (bis zu drei) verbraucht werden kann. Das entspricht etwa: 6 g Cannabisharz (Haschisch) 300 mg Cocain 0,15 g Heroin 3g Methadon-Tabletten Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Reinheits- Nicht begünstigt werden sollen von der Vorschrift Dauerkonsumenten, auch wenn sie Kleinverbraucher sind, so dass bei fortgesetztem BtM-Konsum auch geringer Einzelmengen eine Anwendung der Vorschrift ausscheidet. In einigen wenigen Fällen besteht also die Möglichkeit, dass trotz Vorliegens einer Straftat keine Strafe verhängt wird. In den beiden letzten in dieser und in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes informiert die Jugendschutzbeauftragte zu verschiedenen Themen. Zu jedem Thema wird es im Anschluss einige Quizfragen geben. Wer alle Fragen sammelt und vollständig beantwortet an die Jugendschutzbeauftragte sendet, kann auf interessante Preise hoffen. Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben. Quizfragen: 1. Welche Einstufungen von illegalen Drogen gibt es? 2. Welche Abhängigkeiten können durch die Einnahme von illegalen Drogen entstehen? 3. Ist der Besitz von illegalen Drogen in geringen Mengen erlaubt? 4. Kann eine Strafanzeige erfolgen, wenn mit illegalen Drogen gehandelt wird? Seite 16 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Informationen Auszug aus dem Sommerferienprogramm des Kinderfreizeitzentrums „Lindwurm“ Schloss Kromsdorf kreativ e.V. KFZ „Lindwurm“, Reuschelstraße 3, Apolda Sommerferien im „Lindwurm“ vom 10. 07. bis 20. 08. 2008 Öffnungszeiten in den Ferien: 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr Tägliche Spiel- und Bastelangebote Billard, Kicker, Computerspiele, Playstation, Gesellschaftsspiele … Montag, 14. 07. 08 – Bau von Traumfängern – Schabloniertechnik auf Fliesen – Bau von Flugmodellen Donnerstag, 17. 07. 08 – Busfahrt nach Trusetal in das Erlebnisbergwerk mit Goldwäsche und Badbesuch in Hohenfelden Freitag, 18. 07. 08 – Tagesfahrt mit dem Toscana-Truck durch das Weimarer Land – Mosaikgestaltung – offenes Basteln in der Holzwerkstatt – 9.00 – 12.00 Uhr: Wir experimentieren und probieren aus … Montag, 21. 07. 08 – Gestalten von Minitonis – Nützliches aus Holz für den Haushalt – „Wir gehen kegeln!“ Mittwoch, 23. 07. 08 – Gießen von Gelkerzen – Dekoratives Gestalten von Muschelbällen – Schiffsmodellbau – ab 15.00 Uhr: Tierarztsprechstunde mit Dr. Michel Donnerstag, 24. 07. 08 – Busfahrt zur Arche Nebra, Planetariumsshow, wir gießen aus Schokolade die Himmelsscheibe und Badbesuch in Nebra Montag, 28. 07. 08 – Schiffsmodellbau – Bowling und Besuch bei Mc Donald’s Dienstag, 29. 07. 08 – Porcellangestaltung – Seife gießen – Baumdekorationen Donnerstag, 31. 07. 08 – Gestalten von Glückwunschkarten – Colouraplastgestaltung – Bau von Schreibtischsets – 10.00 – 11.00 Uhr: in den Tresor der Sparkasse geschaut Freitag, 01. 08. 08 – Glasgestaltung mit Schmucksteinen – offenes Basteln in der Holzwerkstatt – 9.00 – 12.00 Uhr: Wir experimentieren und probieren aus … – 10.00 – 11.00 Uhr: Eine Reise in die Welt der Bücher Montag, 04. 08. 08 – Serviettentechnik auf Dachziegeln – Dekoratives Gestalten von Klementinis – 10.00 – 12.00 Uhr „Wir gehen kegeln!“ Dienstag, 05. 08. 08 – Spiel und Spaß in Weimar beim 3-D-KinoBesuch und auf dem Indoor- Spielplatz „andilli“ Erster Kletterwald in Thüringen Die Kombination aus sicherem Klettervergnügen, Spaß und Adrenalin macht den Reiz dieser Anlage aus. Bei vielen Besuchern, gerade bei Erwachsenen, erlebt man, wie das Kind im Manne oder der Frau wieder erweckt wird, wie man nach Lust und Laune in den Bäumen herumklettern kann und das in bis zu 15 Metern Höhe. Das Schöne dabei ist, dass jeder Gast das Maß seines Engagements selbst bestimmt! Ende April 2008 war es endlich soweit. Der Kletterwald, direkt am Stausee Hohenfelden, war nach 4-wöchiger Bauzeit und über 1-jähriger Planungs- und Genehmigungszeit fertig und konnte seine Pforten für Besucher öffnen. Entstanden ist mit dem Kletterwald Hohenfelden ein einmaliges Freizeitvergnügen. In Thüringens erstem Kletterwald kann, und da sind wir uns sicher, jeder Besucher durch die unterschiedlich schweren Parcours auf seine Kosten kommen, angefangen vom „Spaß-Parcours“, der eher die kleinen Besucher anspricht, bis hin zum „Risiko-Parcours“ für den sportlich ambitionierten Besucher, der die Herausforderung sucht. An Seilbahnen in 15 m Höhe und bis zu 130 m Länge durch den Wald rasen und Sprünge ins Netz wagen sind nur zwei der vielen Highlights. Wenn das nichts ist … Wer ein nichtalltägliches Freizeitvergnügen zusammen mit einer gehörigen Portion Spaß sucht und sich nach einem stressigen Arbeitsoder Schulungstag einmal den Kopf „freiklettern“ möchte, für den ist der Kletterwald Hohenfelden, am Stausee Hohenfelden, genau das Richtige! Jeder kann sich von diesem Angebot selbst überzeugen. Weitere Informationen gibt es unter: www.kletterwald-hohenfelden.de Das Team vom Kletterwald Hohenfelden Donnerstag, 07. 08. 08 – Schlangen, Kröten, fauchende Käfer – Ein abenteuerlicher Besuch der Zooschule des Zooparks Erfurt – Bemalen von Gießfiguren Freitag, 08. 08. 08 bis Samstag, 09. 08. 08 KFZ „Lindwurm“ ist geschlossen! Wir zelten auf dem Naturspielplatz und feiern ein Indianerfest! Donnerstag, 14. 08. 08 – Besuch der Maskenwerkstatt in Bad Sulza mit anschließendem Badbesuch – Gelkerzen gießen – Keramikwerkstatt hat geöffnet Freitag, 15. 08. 08 – Tagesfahrt mit dem Toscana-Truck durch das mittlere Ilmtal – Batiken von T-Shirts – Untersetzer aus Mosaikperlen – 9.00 – 12.00 Uhr: Wir experimentieren und probieren aus … Dienstag, 19. 08. 08 – Ferienabschluss mit Polizei, Feuerwehr und DRK auf dem Stadionvorplatz Achtung: Mittagessenversorgung ab 14. 07. 08 nach Anmeldung bis Donnerstag 1 Woche vorher möglich! Kosten 2,00 € pro Essen – Ferienflyer mit dem vollständigen Programm für alle Kinder im Haus erhältlich – nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter des KFZ „Lindwurm“ oder unter der Telefonnummer: 0 36 44/56 30 12 Änderungen vorbehalten! 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Seite 17 Betriebe der Region vorgestellt … Heute: Wagner & Guder GbR, Hermstedt Wagner & Guder GbR Dorfstraße 57 99510 Hermstedt Tel.: 0 36 44/51 55 61 E-Mail: [email protected] www.wagner-guder.com Jung, dynamisch, innovativ, kreativ, erfolgreich. Mitarbeiter: 4 Leistungsprofil: – Entwicklung, Konstruktion und Fertigung von medizinischen Geräten, speziell ophthalmologische Untersuchungseinheiten – vergrößernde Sehhilfen für verschiedene Distanzen – Hubtischsysteme Der Anfang Die Firma ist ein junges Unternehmen, welches eine Familientradition fortführt, die bereits im Jahre 1947 mit dem Präzisions- und Messgerätebau in Jena begann. Aus der Firma L & W Maschinenbau und Bauelemente GmbH hervorgegangen, ist das Fachgebiet die Entwicklung und Fertigung von medizinischen Geräten. Von der Konzeption und Konstruktion, über Fertigung, bis zur Montage kommen alle Produkte aus einer Hand, Made in Germany. Heute Das junge Unternehmen, welches sich aus dem Familienunternehmen im Juli 2005 heraus neu gründete, ist ständig bemüht, das Produktionsspektrum zu erweitern, die geschäftlichen und technischen Verbindungen kontinuierlich auszubauen. Das Produktangebot bietet ein optimales PreisLeistungs-Verhältnis im Dienstleistungsbereich, langjährige Erfahrungen in der Entwicklung, 3D-Konstruktion und Fertigung in der Gerätetechnik, Prüftechnik und dem Maschinenbau. Das technische Büro übernimmt die Gesamtverantwortung für Entwicklung und Konstruktion einer Produktidee. Die Verbindung zur Traditionsfirma L & W Maschinenbau GmbH ist die Grundlage für die Kompetenz vom Prototypenbau bis zur Konstruktion. Die Kunden Die für Augenärzte und Optiker individuell gestalteten ophthalmologischen Untersuchungseinheiten werden nicht nur deutschlandweit vertrieben, sondern sind auch in der Schweiz, Frankreich und Luxemburg im Einsatz. Die speziell angefertigten Patientenstühle, die den Anforderungen der Medizinprodukterichtlinie entsprechen, werden auch in Klinikbereichen eingesetzt. Die Weltneuheit aus Hermstedt ist der „FOCOfix“, eine vergrößernde Sehhilfe für verschiedene Distanzen, zur Orientierung im Raum, der Betrachtung von Gegenständen in der Ferne, Details in mittlerer Entfernung und zum Lesen in der Nähe. Viele Besucher der 11. Kreismesse im April 2008 konnten sich schon mit dem Gerät vertraut machen, dessen Optik eine optimale Vergrößerung für den sehschwachen Patienten ermöglicht (speziell bei Makuladegeneration). Öffentliche Ausschreibung Der Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld beabsichtigt den Verkauf: Wohnhaus – Georgstraße 2 in 99448 Kranichfeld mit einer Grundstücksgröße von 1.293 m2, die Wohnfläche beträgt 244 m2 Innenstadt-Wohnlage, mit Einfahrt, Nebengelass, großer Garten Eine Besichtigung ist nach vorheriger Terminabsprache unter Telefon 03 64 50/3 99 96 bzw. 3 13 41 möglich. Ein umfangreiches Wertgutachten kann gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 10,00 € während der Geschäftszeiten im Büro des Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft abgefordert werden. Interessenten unterbreiten ihre Angebote an den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft, Bahnhofstraße 12 in 99448 Kranichfeld mit dem Vermerk „Wohnhaus Georgstraße 2“. Das Mindestgebot beträgt 75.000 €. gez. Reinhard Apel Werkleiter Das Haus verfügt über eine Gasheizung, die Fenster wurden teilweise erneuert. Das Objekt ist sanierungsbedürftig. Seite 18 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Böttchermeister Frank Lisker • Pflanzenkübel aus Eiche • Holzgefäße rund und oval Saunatauchbecken, Badebottiche, Hausschlachtung • Wein- und Destillatfässer Dorfstraße 22 · 99518 Bad Sulza/OT Sonnendorf Tel. 036461/20875 · Fax 036461/86344 Internet: www.boettcherei-lisker.de GEBURTSTAGE HOCHZEITEN KINDERFESTE WEIHNACHTSFEIERN FIRMENEVENTS VEREINSFEIERN · JUBILÄEN KONTAKT Dorfstraße 33 99438 Tiefengruben Tel. + Fax: 03 64 58/4 96 68 E-Mail: [email protected] www.feiernundflair.de FEIERN & FLAIR AGENTUR FÜR ORGANISATION + SERVICE Ihr Spezialist für moderne AUGENOPTIK und KONTAKTLINSEN Eckhard Grimm Augenoptikermeister Unsere Leistungen • Augenüberprüfung • Video Anpassung von Gleitsichtgläsern • Kontaktlinsen, Anpassung und Beratung • Ferngläser, Wetterstationen • Lupen, Vergrößernde Sehhilfen • Sehtest für Fahrschule • Video Beratung • Brillenreparaturen • Kostenloser Fassungsservice • Pflegemittel für Kontaktlinsen Montag – Freitag 9.00 – 18.00 Uhr Sonnabend 9.00 – 12.00 Uhr 99510 Apolda · Bahnhofstraße 11 · ☎ 03644/5561 31 MOWITZ-BAU GMBH APOLDA Ihr Partner für Neubau und Altbausanierung • Maurer- und Putzarbeiten • Beton- und Estricharbeiten • Bauwerkstrockenlegung • Gerüstbau und -verleih • Wärmedämmung • Fassadenarbeiten • Trockenbau • Pflasterarbeiten Qualität aus Liebe zum Handwerk Am Kalkteich 3, 99510 Apolda, ☎ (0 36 44) 61 94 62 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Seite 19 Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Liesbeth Heinrich zum 99. Geburtstag Paul Unrein Leopoldine Bier zum 98. Geburtstag Margarethe Rolle Marianne Althaus zum 97. Geburtstag Erna Wilde Hans Kirsten zum 96. Geburtstag Klara Herrmann Ilse Clauß Walter Burkhardt Gertraud Aepfler Margot Tränckler Frida Eubling zum 94. Geburtstag Charlotte Schmidt Herbert Pilling zum 93. Geburtstag Apolda Ettersburg Bad Sulza Apolda Apolda Kromsdorf Apolda Schoppendorf Kranichfeld Mattstedt Apolda Apolda Apolda Magdala Kromsdorf Eva und Günter Matzel Liesbeth Weiß Ettersburg Margarete Bsonek Vippachedelhausen Herta Breuer Flurstedt Hildegard Kahleys Apolda zum 92. Geburtstag Liesbeth Koschmieder Rohrbach Paul Arendt Bad Berka Maria Brückner Tannroda Elsa Göring Flurstedt Erna Nauber Kranichfeld Cäcilie Edler Blankenhain Annemarie Mannstein Blankenhain zum 91. Geburtstag Margot Schatz Kromsdorf Margot Walther Niederroßla Herbert Gallasch Niederroßla Gertrud Schwartze Willerstedt Werner Lehmann Herressen-Sulzbach zum 90. Geburtstag im Juli 2008 aus Apolda zur Diamantenen Hochzeit die sie am 10. Juli 2008 feiern werden. Wir gratulieren Ruth und Gerhard Pusch aus Herressen-Sulzbach zur Diamantenen Hochzeit die sie am 10. Juli 2008 feiern werden. Wir gratulieren Ursula und Erich Wilhlem aus Wittersroda zur Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Diamantenen Hochzeit Ursula und Fritz Senftleben Ilse und Werner Straube die sie am 10. Juli 2008 feiern werden. aus Buttelstedt zur aus Hopfgarten zur Diamantenen Hochzeit Eisernen Hochzeit die sie am 16. Mai 2008 gefeiert haben. die sie am 11. Juni 2008 gefeiert haben. Erna und Harry Matthes Wir gratulieren aus Niedersynderstedt zur Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Diamantenen Hochzeit Irmgard und Harry Kötschau Margot und Fritz Kreyer aus Kleinschwabhausen zur aus Niederzimmern zur die sie am 17. Juli 2008 feiern werden. Diamantenen Hochzeit Diamantenen Hochzeit die sie am 06. Juni 2008 gefeiert haben. die sie am 03. Juli 2008 gefeiert haben. Wir gratulieren Elsbeth und Heinz Hofmann aus Apolda zur Eisernen Hochzeit die sie am 24. Juli 2008 feiern werden. Impressum: Herausgeber: Kreis Weimarer Land Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat des Kreises Weimarer Land Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Silke Schmidt Anschrift: Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10 Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected] Verantwortlich für den Anzeigenteil: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Erscheinungsweise: In der Regel 7 x im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Kreises Weimarer Land. Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda bestellt werden. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Druck: Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, PF 1151, 99501 Apolda, Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99, e-mail: [email protected] Vertrieb: Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt Seite 20 05. Juli 2008 – Nummer 04/08 Wohnträume zum Leben e.K. Exklusives Wohnraumdesign Wir zäunen Ihr Grundstück ein! • fachgerecht und preiswert! mit Holz, Schmiedeeisen, Maschendraht oder Stabgitterzaun • Tore, Türen, Gitter, Hundezwinger Metallbau Haas Thomas-Müntzer-Straße 4 99518 Reisdorf Telefon und Fax (03 64 63) 4 77 77 oder Telefon (03 64 63) 4 00 40 auunternehmen Lothar Meißner Eigenheimbau · Außenanlagen Abriss & Gerüstbau · Fassadendämmung Um- und Ausbauarbeiten · Bauwerkstrockenlegung Maurer-, Putz- und Betonarbeiten Auch kleinere Reparaturarbeiten Boden Wand & Decke Licht & Möbelsysteme PREISWERT – ZUVERLÄSSIG Georg-Judersleben-Str. 18 · 99518 Bad Sulza Tel.: 03 64 61-2 08 19 · Fax: 03 64 61-8 77 67 · Funk: 01 78-4 17 18 25 [email protected] reativecke Kühn der Druckerei Friedr. Kühn · Inh.Rau Besuchen Sie unsere Ausstellungsräume – entdecken Sie Ihre Wohnträume ! Bernhardstr. 43 99510 Apolda Bastel- und Schreibwaren in einem Haus ... startklar? 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