amts blatt - Weimarer Land

Transcrição

amts blatt - Weimarer Land
AMTS
14. Jahrgang
Ausgabe
Nächste 2008
st
23. Augu
BLATT
KREIS
WEIMARER LAND
05. Juli 2008
Nummer 04/08
Großheringen gewinnt Dorfwettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
substanz sowie der Brauchtums- und Traditionspflege beteiligen.“, so Steffi Eppler, Sachgebiet Bauplanung im Landratsamt.
Die Gemeinde Großheringen dokumentiert mit
der schrittweisen Umsetzung einer Entwicklungskonzeption ihre wirtschaftliche Weitsicht,
Dorfansicht mit historischer Hausbrücke
Der Freistaat Thüringen hat auch in diesem Jahr
wieder zur Teilnahme am Wettbewerb „Unser
Dorf hat Zukunft“ aufgerufen.
Zum Kreiswettbewerb bewarben sich im Weimarer Land drei Gemeinden.
Als Sieger ging nach den Ortsbegehungen am
17. Juni 2008 die Gemeinde Großheringen
hervor und verwies Blankenhains Ortsteil
Schwarza auf Rang 2 vor dem Apoldaer Ortsteil Nauendorf.
Es war ein Kopf-an-Kopf-Rennen und die Entscheidung für die sechsköpfige Jury alles andere als leicht. „Es war sehr schwer, weil jeder
Ort seine Reize hat und sich die Bürger in allen
Gemeinden aktiv an der Erhaltung der Bau-
Bärendienst
Unlängst las ich in meiner Zeitung, welche
Promis keinen Berufsabschluss haben und
trotzdem ein Schweinegeld verdienen. Günter
Jauch ist dabei, wie Till Schweiger, Mick Jagger, Brad Pitt, Madonna wie auch Herbert
Grönemeyer und Stefan Raab.
Nun mag es sein, dass in Zeiten des Sommerlochs Themen aufgegriffen und gedruckt werden, nur damit man Themen hat.
Keinesfalls vergleichbar ist die Thematik mit
Einstein, der immer wieder gern herangezogen wird, der an der Uni kein Lehramt erhielt
und dann mit seinen Gedanken die bis dahin
klassische Physik mit seinen Erkenntnissen ins
Wanken brachte. Einstein hatte eine solide
Ausbildung und außerdem Genie und wurde
von seiner Umwelt verkannt. Das ist genau
das Gegenteil davon, keine Ausbildung zu
haben und gut bezahlt zu werden.
Mit diesem Aufmacher wird allen, die versuchen, unsere Kinder zu motivieren, zu
Anstrengungsbereitschaft zu erziehen, ein
Bärendienst erwiesen. Jeder 12-jährige, der
die Zeitung aufschlägt, muss unweigerlich zu
dem Schluss kommen, dass eigentlich Schule
Herzlichen Glückwunsch
erstellt Visionen für die weitere Entwicklung
auf wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und
touristischer Ebene und zeigt den Bürgerinnen
und Bürgern Perspektiven auf.
Die Einbeziehung und das Zusammenwirken
vieler Akteure in den Vereinen ermöglicht ein
reges Gemeinwesen, wie z. B. die Interessengemeinschaft Lokschuppen. Des Weiteren ist der
Verkehrs- und Flößermuseum
das Unwichtigste und Lästigste in seinem
Leben ist und das Leben trotz Lernunlust alle
Chancen für ihn bereit hält.
Sinnstiftende Tätigkeit, Befriedigung, Anerkennung und genug Geld, sich einige der
Träume des Lebens zu erfüllen.
Nicht im Beitrag erscheinen die Schicksale
derer, deren Leben zerstört ist, weil sie ohne
Ausbildung nie eine Chance hatten, zu zeigen, was sie leisten können, denen das Leben
Einkünfte, Status und Befriedigung ein Leben
lang verwehrte, weil sie keine Ausbildung hatten.
Ganz zu schweigen von denen, die keinen
Job haben trotz einer Ausbildung, weil unsere
Gesellschaft nicht immer gerecht ist.
Es mag sein, dass einer von Tausenden etwas
wird, trotzdem ihm jeder Beruf fehlt.
Etliche von diesen Schul- und Studienaussteigern haben wenigstens noch Charisma oder
Wortwitz und taugen zum guten Talkmaster,
aber eben nur einige. Für das Leben und für
das, was wir unseren Kindern mitgeben müssen, sollte gelten: Strenge dich an, gut gebildet zu sein.
Mach was aus deinen Möglichkeiten. Das ist
die beste Voraussetzung für deine Zukunft.
Berufslos zu sein, ohne Schulabschluss zu
sein ist in unserer Zeit ein Stigma, das wir
unseren Kindern und Enkeln dringend ersparen sollten. Nicht jeder Berufslose hat ein
glattes Gesicht und kann Filme drehen wie Till
Schweiger. Nicht jeder ohne Berufsabschluss
findet einen Sender und eine Sendung mit
hohen Einschaltquoten, die er moderieren
kann wie Jauch und kaum einer ist begnadet
mit so einer Stimme wie Grönemeyer oder
Madonna.
Die Wenigen, die trotzdem etwas geworden
sind, sind die Ausnahme. Die Regel ist, dass
dem Versager das befriedigende Leben versagt
bleibt.
Das scheint altmodisch?
Dann reden Sie doch mit jemandem, dem
vieles verwehrt wurde, was das Leben lebenswert macht, weil Wissen, Bildung und Berufsabschluss fehlen:
Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Telefon: 0 36 44/54 00 (Zentrale)
Fax: 0 36 44/54 08 50
Öffnungszeiten der Ämter des Landratsamtes:
Mo: 09.00 – 12.00 Uhr
Di: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Do: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Gemeinde gelungen durch Nachnutzung von
brachliegender Bausubstanz im Innenbereich
preisgünstigen Wohnraum für junge Familien
bereitzustellen, z. B. ehemalige Gebäude der
Deutschen Bahn, alte Turnhalle und Bäckerei.
Besonders engagiert haben sich die Großheringer bei der touristischen Entwicklung des
Ortes, insbesondere am Bau des Radweges an
Ilm und Saale.
Das Ergebnis des Kreiswettbewerbes wird an
das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,
Naturschutz und Umwelt weitergeleitet.
2009 wird Großheringen dann am Landesausscheid teilnehmen.
Ihr Landrat
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle:
Mo:
Di:
Mi:
Do:
Fr:
08.30 – 11.30 Uhr
08.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
08.30 – 11.00 Uhr
08.30 – 11.30 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
08.30 – 11.00 Uhr
1. Samstag im Monat 09.00 – 11.30 Uhr
Seite 2
S PLITTER
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Termine
10. 07. 2008
23. 07. 2008
28. 07. 2008
20. 08. 2008
Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss
Bau- und Vergabeausschuss
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Bau- und Vergabeausschuss
Änderungen vorbehalten
Ehrenamtsgala des Kreises Weimarer Land
Vorschläge erbeten
In Vorbereitung der 3. Ehrenamtsgala des Kreises Weimarer Land am 10. 10. 2008 möchten
wir alle Vereine und Verbände des Kreises bitten, Bürger zu benennen, die über einen längeren Zeitraum ehrenamtlich tätig sind und für
eine hervorragende Arbeit ausgezeichnet werden sollten.
Dabei sollen auch Jugendliche und junge Menschen, die sich entsprechend den o. g. Kriterien
unter anderem in den Jugendfeuerwehren
sowie Sport- und Kirmesvereinen in den Gemeinden engagieren, benannt werden.
Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden
sowie die Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaften haben ebenfalls die Möglichkeit
Vorschläge einzureichen. Neben dem Namen
und der Adresse des Auszuzeichnenden sollte
eine kurze Information zur ehrenamtlichen
Tätigkeit mit angegeben werden.
Vorschläge richten Sie an:
Landratsamt Weimarer Land
Sozialplanung
Frau Anita Diener
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Um Vorschläge wird bis zum 31. 08. 2008
gebeten, um die notwendigen Vorbereitungen
treffen zu können.
Einer von uns …
Lothar Bartholomäus mit Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland geehrt
Lothar Bartholomäus, Sportler aus Leidenschaft, langjähriges Kreistagsmitglied, Pfeiler
des Kranichfelder Sports – einer der Väter der
neuen Sporthalle wurde für seine Verdienste
um das Gemeinwesen am 17. 06. 2008 von
Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz mit dem
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland geehrt.
Am 1. Juli wurde er 80.
Wir gratulieren aus beiden Anlässen von Herzen, wünschen viel Kraft für das, was er sich
für die Zukunft vorgenommen hat.
Die Kreisbildstelle im Landratsamt bleibt
vom 21. 07. 2008 bis 08. 08. 2008 wegen
Urlaub geschlossen!
Oma/Opa und Elterntreff – Kennenlernrunde
jeden letzten Donnerstag im Monat
im Frauen- und Familienzentrum e.V.
Apolda, Bahnhofstr. 43, jeweils 16.00 Uhr,
Kinderbetreuung wird angeboten
Im Namen aller die ihn kennen und schätzen
Hans-Helmut Münchberg
6. Kunstprojekt KIRCHBERG WEIDEN divertimentoarte >FLÜGEL SCHLAGEN am BERG
Gesamtkunstwerk aus Bildender und Darstellender Kunst 23. bis 30. August 2008 in Weiden bei Buttelstedt
In Weiden bei Buttelstedt öffnet am 23. August
das Kunstprojekt KIRCHBERG WEIDEN unter
dem Titel FLÜGEL SCHLAGEN am BERG zum
sechsten Mal seine Pforten.
Veranstaltet wird es wiederum vom Verein zur
Erhaltung von Kirche und Kirchberg in Weiden
bei Buttelstedt e.V., mit Unterstützung von
Sparkassenstiftung Weimar-Weimarer Land,
Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen
und ART-regio/SparkassenVersicherung unter
der Gesamtleitung von Sabine Lauer. Geprägt
wird es diesmal durch die Skulpturen der hessischen Künstlerin Gabriele von Lutzau. Sie widmet sich in ihrem Werk dem Ursprung, dem
Leben mit seinen Höhen und Tiefen und der
großen Frage des Menschen um das Weiterleben danach … Ausgemusterte herausgerissene,
gefällte Bäume sind ihr Material. Die Wurzel
als Kopf des Baumes begreifend stellt sie in
ihrer Serie >Lebenszeichen< und >Birds of
Prey and Bird of Peace< die Wurzeln von Thujas / Lebensbäumen in unsere Welt – Füße am
Boden, Kopf in die Luft –, eine konsequente
Umgestaltung, eine Neuordnung durch Reduktion. Ihre >Engel< sind meist aus Buchenholz,
das, so Lutzau, eindeutiger als die Eiche, die es
überall auf der Welt gibt, den Charakter des
Menschen in unseren Breiten verkörpert.
Inspiriert durch die Griechischen Heldensagen,
insbesondere durch das Epos >Ikarus< gestaltet
sie große und kleine Schwingen, die sich auch
personifizieren und von Übermut und Untergang erzählen. Eröffnet wird die Schau am 23.
August um 18 Uhr in Weiden. Ein Besuch ist in
der Zeit vom 24. bis 30. August möglich (Öffnungszeiten: So – Do 14 – 16 + 18 – 20 Uhr / Fr
+ Sa 17 – 20 Uhr und nach tel. Vereinbarung
unter 01 76/29 59 08 09). Gabriele von Lutzau
wird während der Ausstellung vor Ort arbeiten.
Am 29. + 30. August, dem Höhepunkt des
Kunstprojektes, inszeniert das vision divertimentoarte – Ensemble unter der Regie von
Sabine Lauer ein weiteres unikales, orts- und
zeitgebundenes Schauspiel. Entlang des Kulturpfades, aus der Dorfmitte bis zum Bergspornplateau, entfaltet sich eine Welt aus Bildender
und Darstellender Kunst über das Thema
>Wurzeln< im herkömmlichen wie im übertragenen Sinne. Archaische, auf Holz und Papyrus, gemalte Punktbilder, entwickelt über
Geschichten der Traumzeit der Aborigines,
sowie großformatigen Außeninstallationen
begegnen dann den fabelhaften vogelartigen
Figurwesen, Engeln und Schwingen von Gabriele von Lutzau. Die Erde ruft mit Klängen des
Didgeridoo (Vicent Herb) und Donnerbüchsen
zur rhythmischen Bewegung auf. Hohe Töne
(Michael Heinen) gesellen sich dazu und verbinden sich zu einem Klangspiel zwischen Bass
und Sopran.
Die Einwohner des Dorfes Weiden kredenzen
auch in diesem Jahr für die Besucher am 30.
August eine ABENDLICHE VORSPEISE /Beginn
19 Uhr /Kostenbeitrag: € 5,00 / tel. Anmeldung
bei Frau Schiel 03 64 51/6 13 34.
Weitere Informationen unter
www.weiden-bei-weimar.de
Kontakt / Buchung / Informationen
Künstlerische Leitung des Kunstprojektes
Sabine Lauer / vision divertimentoarte /
(0 69) 42 08 58-28 oder (01 76) 29 59 08 09
Verein zur Erhaltung von Kirche und Kirchberg
in Weiden bei Buttelstedt e.V.
Gerhard Setzpfandt / (0 36 43) 5 42 80
[email protected]
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Seite 3
Beschlüsse
Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 19. 03.,
23. 04. und 21. 05. 2008
Die Veröffentlichung der nachfolgenden
Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Bau- und
Vergabeausschuss.
Beschluss Nr.: 225-33/2008
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Planungsleistungen zur Sanierung der Fluchtwege einschließlich Statik an der Regelschule
Wormstedt an das
Ingenieurbüro für Bauprojektierung
Thomas Wagner
Schulplatz 3
99510 Apolda
zu vergeben.
***
Beschluss Nr. 229-33/2008
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Planungsleistungen „Energieträgerwechsel” in
der Grundschule Niederzimmern an die
Ingenieurgesellschaft SBS
Weststraße 25
99510 Apolda
zu vergeben.
***
Beschluss Nr.: 231-34/2008
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Ingenieurleistung zur Straßenschlussvermessung an der Kreisstraße K 308 von der Kreisgrenze bis Meckfeld, Gemarkung Meckfeld,
Flur 3 an den
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
Dipl. Ing. U. Ziesemann
Rießner Straße 16
99427 Weimar
zu vergeben.
Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 05. 05. 2008
Beschluss-Nr.: 01/2008
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass
1. die Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung
vom 01. 01. 08 bis 31. 12. 08 für den Kreis Wei-
Beschluss der XXXV. Sitzung
des Kreistages vom 19. 06.2008
Die Veröffentlichung des nachfolgenden
Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag.
Mit Beschluss Nr. 303-XXXV/2008 und 304XXXV/2008 genehmigte der Kreistag die
Niederschriften der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages vom
17. 04. 2008.
Beschluss Nr.: 232-34/2008
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Verwertung des kommunalen Sperrmülls an
die Firma
REMONDIS
Hammerecke 4
99310 Arnstadt
zum Preis von 79,00 €/t (Netto) für den Zeitraum vom 01. 06. 2008 bis 31. 12. 2009 zu vergeben.
***
Beschluss Nr.: 233-34/2008
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt,
das Baugrundgutachten zum Ausbau der Kreisstraße K 510 zwischen der Kreuzung mit der
B 85 „An der Rauschenburg“ und dem Ortseingang Bergern an die
GLU GmbH Jena
Saalbahnhofstr. 27
07743 Jena
zu vergeben.
***
Beschluss Nr.: 234-34/2008
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt,
das Baugrundgutachten zum grundhaften Ausbau der Kreisstraße K 102 in der Ortslage
Oßmannstedt an die
GLU GmbH Jena
Saalbahnhofstr. 27
07743 Jena
zu vergeben.
***
Beschluss Nr.: 235-34/2008
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Erarbeitung bautechnischer Unterlagen zu
sicherheits-, und brandschutztechnischen
Maßnahmen in der Regelschule Niederzimmern an das
marer Land in der von der Verwaltung und vom
Unterausschuss bestätigten Form fortgeschrieben wird und
2. die Verwaltung des Jugendamtes die im laufenden Jahr notwendigen Änderungen in den
Bedarfsplan einarbeitet.
***
Beschluss-Nummer: 306-XXXV/2008
Der Kreistag beschließt:
1. Der Kreis Weimarer Land führt gemeinsam
mit den Städten Erfurt, Weimar und Jena sowie
mit Unterstützung des Freistaates Thüringen im
Jahre 2009 ein Bauhaus-Jahr durch.
2. Der Kreistag begrüßt die in der Anlage aufgeführten Aktivitäten der Städte, Gemeinden
und Freien Träger und unterstützt diese Projekte mit einem Zuschuss von 112.040,00 €. Da
einige dieser Projekte (Nr. 11, 20, 25, 26 und
33) schon immer durch den Haushalt des
Landkreises (Haushaltsstellen 32.100 sowie
79.100) finanziell unterstützt werden, ergibt
Ingenieurbüro Lopp
Planungsgesellschaft mbH
Freiherr-vom Stein-Allee 5
99425 Weimar
zu vergeben.
***
Beschluss Nr.: 236-34/2008
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
bautechnischen Planungen am Schulverbund
Pfiffelbach an das
Architekturbüro Köcher
Hauptstraße 23
99439 Berlstedt
zu vergeben.
***
Beschluss Nr.: 237-34/2008
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Planungsleistungen zu brandschutz- und
sicherheitstechnischen Maßnahmen an der
Grundschule Kromsdorf an das
Architekturbüro Fischer-Architekten BDA
Vorwerksgasse 1
99423 Weimar
zu vergeben.
***
Beschluss Nr.: 241-35/2008
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Bauleistungen „Trockenlegung und Wegebau“
an der Grundschule Großschwabhausen/Magdala an die Firma
B & V Hoch-, Kabel- und Tiefbau GmbH
Containerdienst Apolda
Am Weidige 21
99510 Apolda
zum geprüften Angebotspreis einschließlich
Nebenangebote von 27.443,16 € zu vergeben.
Gutheil
Ausschussvorsitzender
Beschluss-Nr.: 02/2008
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den
Jugendförderplan des Kreises Weimarer Land
in der von der Verwaltung und vom Unterausschuss bestätigten Form.
Mike Mohring
Ausschussvorsitzender
sich eine Erhöhung des erforderlichen
Zuschusses des Landkreises im Sachkonto
32.100 von 35.000,00 € um 55.040,00 € auf
90.040,00 €.
3. Der Landrat wird beauftragt, zur Absicherung dieser Bauhaus-Projekte im Haushalt des
Jahres 2009 den Zuschuss im Sachkonto
32.100 auf 90.040,00 € zu erhöhen.
Eine Nachschusspflicht durch den Landkreis
wird ausgeschlossen.
Münchberg
Landrat
KS
Seite 4
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Satzungen
Der Kreistag beschloss mit Beschluss Nr. 294-XXXIV/2008 vom 17. 04. 2008 die „2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Kreis Weimarer Land“, die dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Genehmigung vorgelegen hat und nachfolgend bekannt
gegeben wird.
Kreis Weimarer Land
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Kreis Weimarer Land
Auf Grund des § 87 Abs. 1 und § 98 der
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), geändert
durch Gesetz vom 23. 12. 2005 (GVBl. S
446, 445) und auf Grund des § 4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der
staatlichen Schulen (ThürSchFG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
30. 04. 2003 (GVBl. S. 258), geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des
Thüringer Gesetzes über die Finanzierung
der staatlichen Schulen, des Thüringer
Finanzausgleichsgesetzes vom 16. 12. 2003
(GVBl. S. 517) zuletzt geändert durch Artikel
3 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes
2008/09 vom 20. 12. 2007 (GVBl. 13/07 S.
267) erlässt der Kreistag Weimarer Land folgende 2. Änderungssatzung:
erhalten, sind von der Fahrtkostenerstattung
ausgeschlossen.
Eine Doppelfinanzierung ist nicht möglich.
Artikel 1
Die Satzung über die Schülerbeförderung
im Kreis Weimarer Land vom 05. Juni 2004
in der Fassung der Bekanntmachung vom
05. Juni 2004 (Amtsblatt Nr. 05/04), geändert durch Beschluss 78-IX/2005 vom
14. 04. 2005 (Amtsblatt Nr. 04/05) wird wie
folgt geändert:
– Absatz 3 wird gestrichen.
1. § 1 Absatz 1 Satz 4 und 5 erhalten folgende Fassung:
Entsprechend dem Thüringer Gesetz über
die Finanzierung der staatlichen Schulen
(ThürSchFG) vom 21. 07. 1992 (GVBl. 19/92
S. 366) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. 12. 2003 § 4 S. 5 (GVBl. 15/03
S. 517), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2008/09
vom 20. 12. 2007 (GVBl. 13/07 S. 267) sind
durch den Träger der Schülerbeförderung
(Landkreis) die Einzelheiten der Erstattung
sowie die Höhe und das Verfahren der Erhebung des Eigenanteils zu regeln.
Zur Regelung der Kilometerpauschale für
Fahrten mit dem privaten Pkw wird das zurzeit aktuelle Thüringer Reisekostengesetz
(ThürRKG) vom 23. 12. 2005 (GVBl. S 446)
als Grundlage herangezogen.
2. § 2 Absatz 2 Satz 3 wird gestrichen.
3. § 3 wird wie folgt geändert:
4. § 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Von Schülern und Jugendlichen, die
nicht mit zugewiesenen Verkehrsmitteln
befördert werden können, ist über deren
Eltern oder bei volljährigen Schülern durch
diese selbst ein „Antrag auf Erstattung von
Schülerbeförderungskosten“ zu stellen.
Dieser Antrag ist spätestens bis 30. September des Schuljahres, in dem eine Fahrtkostenerstattung erfolgen soll, zu stellen. Bei
verspäteter Abgabe des Antrages erfolgt die
Bewilligung der Fahrtkosten ab Monatsbeginn des Eingangs des Antrags im Kreis Weimarer Land.
5. § 6 wird wie folgt geändert:
– Der Überschrift wird das Wort „– Mitteilungspflicht“ angefügt.
– Als letzter Satz wird angefügt:
Sollten nach erfolgter Bescheiderteilung
Änderungen in den Anspruchsvoraussetzungen eintreten, sind diese umgehend dem
Landratsamt anzuzeigen.
6. § 7 Nr.4 erhält folgende Fassung:
4. entsprechend § 4 Abs. 2, je Entfernungskilometer 0,30 €.
§9
Form der Erstattung
(1) Die Erstattung erfolgt im Überweisungsverfahren. In begründeten Ausnahmefällen
kann, im Rahmen des Ermessens, der Kreis
Weimarer Land Barauszahlungen an den
Antragsteller vornehmen.
(2) Die monatliche Pauschale wird für das
jeweilige Schuljahr in 10 Monatsraten, im
Zeitraum September – Dezember und Januar – Juni, jeweils zum 30. des Monats auf
die im Antrag angegebene Bankverbindung
überwiesen. Hierbei werden im o. g. Zeitraum, einem Monat 20 Schultage zu Grunde gelegt.
(3) Für genehmigte Fahrten mit dem privaten
Pkw ist ein gesonderter Abrechnungsantrag
erforderlich. Dieser wird durch den Kreis
Weimarer Land nur an die bewilligten
Antragsteller ausgehändigt.
9. § 10 erhält folgende Fassung:
§ 10
Rückforderung
(1) Sollten die Anspruchsvoraussetzungen
durch unregelmäßige, verspätete, falsche,
unvollständige Angaben nicht vorliegen
bzw. der Verletzung der im § 6 geregelten
Mitteilungspflicht, sind die zu Unrecht
erhaltenen Erstattungen vom Antragsteller
zurückzuzahlen.
Schuldner ist der Antragsteller bzw. dessen
gesetzlicher Vertreter.
(2) Der Landkreis behält sich eine Verrechnung der zu Unrecht erhaltenen Erstattungen mit der laufenden Pauschale nach § 9
Abs. 2 vor.
7. § 8 erhält folgende Fassung:
§8
Erstattungsmodalitäten
Als notwendige Aufwendungen für den
Schulweg gelten die nach Schultagen zu
bemessenden Fahrtkosten.
(1) Hierbei wird durch den Kreis Weimarer
Land die finanziell preisgünstigste monatliche Fahrt- und Tarifvariante fiktiv als pauschalierte Fahrtkosten (nachstehend Pauschale genannt) ermittelt.
– Absatz 1 werden die Worte „Grundschule
und der schulvorbereitenden Einrichtung
der“
durch die Worte „Grund- und“ ersetzt.
(2) Dabei werden dem Antragsteller eine
Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und
Schule mit dem öffentlichen Personennahverkehr angerechnet.
– Im Absatz 3 sind die Worte „und 3“ zu
streichen.
– Nach Absatz 3 wird folgender neuer
Absatz 4 angefügt:
(3) Sind mehrere Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs als Fahrt- und
Tarifvariante beteiligt, sind diese in den
jeweils geltenden Tarifen in der zu ermittelnden Pauschale zu berücksichtigen.
(4) Antragsteller, die Zuschüsse nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG)
8. § 9 erhält folgende Fassung:
10. § 11 wird wie folgt geändert:
– Nr. 2 erhält der Satz 2 folgende Fassung:
Hierzu ist mindestens 4 Wochen vor
Beginn des Praktikums vom betreffenden
volljährigen Schüler bzw. den Eltern ein
„Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten“ zu stellen.
– Nr. 6 erhält folgende Fassung:
Die Erstattung erfolgt in Form einer einmaligen Pauschale entsprechend §§ 6 und
9 Abs. 1.
Artikel 2
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Schülerbeförderung im Kreis Weimarer Land tritt mit dem 01. 08. 2008 in
Kraft.
Apolda, 08. Mai 2008
Münchberg
Landrat
KS
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Seite 5
Amtliche Wahlbekanntmachungen
Ortsbürgermeisterwahl in der Gemeinde Saaleplatte –
Ortschaft Münchengosserstädt;
Festsetzung des Wahltermins
Anordnung über die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Saaleplatte vom 05. 06. 2008
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), geändert durch Gesetz vom 25.
März 1994 (GVBl. S. 358), ordne ich an:
Hiermit gibt das Landratsamt Weimarer Land bekannt:
Für die Neuwahl des Ortsbürgermeisters in der Gemeinde Saaleplatte,
Ortschaft Münchengosserstädt, für den Rest der laufenden gesetzlichen
Amtszeit des Gemeinderates der Gemeinde Saaleplatte wurde durch das
Landratsamt Weimarer Land als Wahltermin
Die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Saaleplatte
findet am
14. September 2008
statt.
Sonntag, der 14. September 2008
festgesetzt. Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, dem 28. September 2008 statt.
Als Termin für eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl wird der
28. September 2008
bestimmt.
Apolda, 10. 06. 2008
Apolda, den 05. 06. 2008
Der Landrat
Münchberg
Hans-Helmut Münchberg
Landrat
Amtliche Bekanntmachung
Landratsamt Weimarer Land
Kommunalaufsicht
rechtsaufsichtlich nach § 11 Abs. 2 ThürKGG genehmigt. Nachfolgend
wird diese Zweckvereinbarung amtlich bekannt gemacht.
Die seitens der Gemeinde Rannstedt mit Datum 30. 05. 2008 und seitens
der Stadt Apolda mit Datum 03. 06. 2008 unterschriebene „Zweckvereinbarung bezüglich der Übernahme des örtlichen Brandschutzes und der
Allgemeinen Hilfe durch die Stadt Apolda für die Gemeinde Rannstedt“
wurde mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land vom 13. 06. 2008
Apolda, den 13. 06. 2008
Im Auftrag
Hellner
Amtsleiter
Zweckvereinbarung bezüglich der Übernahme des örtlichen Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe durch die Stadt Apolda für die Gemeinde Rannstedt
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 3 der Thüringer
Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.
41 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 5 des
Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007
vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 455 f.) i. V.
m. § 5 Abs. 1 S. 1 des Thüringer Gesetzes über
den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und
den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Februar
2008 (GVBl. S. 22 ff.) wird
zwischen
der Stadt Apolda,
vertreten durch den Bürgermeister,
Herrn Rüdiger Eisenbrand,
Markt 1, 99510 Apolda
und
der Gemeinde Rannstedt,
vertreten durch die Bürgermeisterin,
Frau Rita Krocker,
Dorfstraße 21, 99518 Rannstedt
folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag (Zweckvereinbarung) gemäß § 7 Abs. 1 des Thüringer
Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit geschlossen:
Hilfe gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 und 6
ThürBKG durch die Stadt Apolda.
§3
Geltungsdauer des Vertrages, Kündigung
(2) Die Gemeinde Rannstedt überträgt der
Stadt Apolda die notwendigen Befugnisse zur
Erfüllung der übertragenen Aufgaben.
(1) Dieser Vertrag wird am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung wirksam und gilt bis
zum 31. Dezember 2009.
(3) Der Stadt Apolda wird das Recht übertragen, zur Erfüllung der genannten Aufgaben Satzungen auch für das Gebiet der Gemeinde
Rannstedt zu erlassen.
Die bereits geltende „Satzung über die Kosten
für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren
der Stadt Apolda“ vom 22. 05. 1996 (Amtsblatt
der Stadt Apolda Nr. 10/96, S. 7 ff.), deren Erste
Änderung vom 20. 12. 2001 (Amtsblatt der
Stadt Apolda Nr. 18/01, S. 7 ff.), deren Zweite
Änderung vom 10. 06. 2004 (Amtsblatt der
Stadt Apolda Nr. 06/04, S. 8) und deren Dritte
Änderung vom 21. 09. 2006 (Amtsblatt der
Stadt Apolda Nr. 08/06, S. 87) werden auf das
Gebiet der Gemeinde Rannstedt erstreckt.
(2) Die Vertragsdauer verlängert sich um ein
weiteres Jahr, sofern dieser nicht von einer der
Vertragsparteien ohne Angabe eines Kündigungsgrundes schriftlich mit einer Frist von 3
Monaten zum Ende des Vertragszeitraumes
gekündigt wird (ordentliche Kündigung). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung
ist deren Zugang.
§2
Aufgaben der Gemeinde Rannstedt
§1
Gegenstand des Vertrages
(1) Die Gemeinde Rannstedt bleibt zuständig
für die Löschwasserversorgung gemäß § 3 Abs.
1 Nr. 4 ThürBKG.
Des Weiteren bleibt sie zuständig für die Unterhaltung der Sirenenanlage, der Wasserentnahmestellen, der Löschteiche und anderer, der
Löschwasserentnahme dienender Einrichtungen.
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Wahrnehmung der Aufgaben der Gemeinde Rannstedt im Brandschutz und in der Allgemeinen
(2) Die Gemeinde Rannstedt verpflichtet sich
zur jederzeitigen Vorhaltung von 96 m3 Löschwasser.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch die Vertragsparteien bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht hat die Stadt Apolda insbesondere dann,
wenn die Gemeinde Rannstedt mit ihrer gemäß § 4 dieses Vertrages obliegenden Zahlungspflicht 2 Monate in Verzug ist oder wenn
sie aufgrund ihrer personellen Situation in der
Freiwilligen Feuerwehr Apolda nicht mehr zur
Gewährleistung der übernommenen Aufgaben
in der Lage ist.
§4
Kostenersatz
(1) Für die Übernahme der Aufgaben wird ab
dem Jahr 2009 eine jährliche Kostenpauschale
in Höhe von 2.000,00 € vereinbart.
Fortsetzung auf Seite 6
Seite 6
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
§5
Auseinandersetzung
Fortsetzung von Seite 5
(2) Für das Jahr 2008 wird aufgrund der kürzeren Vertragslaufzeit eine Kostenpauschale in
Höhe von 1.000,00 € vereinbart.
(3) Die Kostenpauschale gemäß Abs. 1 ist jährlich zum 1. Juli und die Kostenpauschale
gemäß Abs. 2 ist zum 1. September 2008 auf
das Konto der Stadt Apolda bei der Sparkasse
Mittelthüringen, BLZ 820 510 00, Konto-Nr.
501005684, unter Angabe des Zahlungsgrundes: 1300.00.1620 zu überweisen.
Wird dieser Vertrag aufgehoben oder gekündigt, so findet eine Auseinandersetzung nur
statt, sofern Zahlungen durch die Gemeinde
Rannstedt erfolgt sind, welche sich auf den
Zeitraum nach Beendigung des Vertrages
beziehen.
Bekanntmachung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Apolda, den 3. Juni 2008
Rüdiger Eisenbrand
Bürgermeister
§6
Schlussvorschriften
Rannstedt, den 30. 05. 2008
(4) Die auf Grund dieser Zweckvereinbarung
anfallenden Gebühren, Verwarnungs- und Bußgelder stehen der Stadt Apolda zu.
Ergänzungen, Änderungen und die Aufhebung
dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform, der Genehmigung und der
Rita Krocker
Bürgermeisterin
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung
Az. N0043/2008-1121-09 und N0044/2008-1121-09
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Bau und Verkehr,
Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt,
dass die E.ON Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, einen Antrag
auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende
Mittelspannungsfreileitung, Umspannwerk
Weimar/Süd – Schalthaus Bad Berka (Hauptleitung) und Mittelspannungsfreileitung,
Umspannwerk Weimar/Süd – Schalthaus Bad
Berka, Abzweig Transformatorenstation Buchfart
mit einer Schutzstreifenbreite von 17,00 m für
die Hauptleitung sowie 15,00 m für die
Abzweigleitung gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat.
Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen
Bad Berka, Flur 8,
Flurstück 1182, 1194,
Buchfart,
Flur 2, Flurstück 100, 101/1, 103, 104/1,
104/2, 104/3, 105, 106, 107, 108, 110, 114,
319, 320,
Flur 3, Flurstück 115, 121, 128, 129, 130, 131,
132, 133, 134, 139,
Flur 4, Flurstück 70/2, 71/2, 75, 312, 313,
314, 316, 317, 318, 319, 320, 321,
Hetschburg,
Flur 1, Flurstück 52/8
Flur 2, Flurstück 96, 97/1, 98, 99/1, 100/3,
100/4, 101, 102/1, 107, 109, 111, 114, 118/1,
119/1, 120, 121, 122,
Flur 3, Flurstück 279, 280, 282, 283, 284, 286,
287, 288, 289, 290, 291, 304, 305, 306, 307,
314, 315, 319, 323, 324, 325, 326, 327, 446,
447,
Flur 4, Flurstück 332, 333, 334, 335, 340, 341,
343, 344, 345, 346, 347, 348, 349/1, 349/2,
350, 351, 357, 363, 364,
Vollersroda,
Flur 2, Flurstück 129/1, 129/2, 131, 132/2,
133/7, 133/9, 133/13, 133/15, 134/8,
177/15, 180/3, 181/1, 182, 183, 184, 195/1,
198, 199, 204, 205,
Flur 4, Flurstück 281, 323, 325, 326, 327, 328,
329, 330, 331/1, 331/2, 335, 340/3, 341, 342,
344, 345/1, 346, 347, 383, 392, 393, 394,
395, 354/3, 355/5, 404,
können den eingereichten Antrag sowie die
beigefügten Unterlagen innerhalb von 4
Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an
beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, 99706 Sondershausen,
Waldstraße 2 (im Gebäude der BIC Nordthüringen GmbH, Telefon 0 36 32 623-250),
dienstags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr
sowie 13.00 Uhr und 16.30 Uhr, donnerstags
und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr
bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist
gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7
Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember
1994 (BGBl. I S. 3900).
den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach
eingetretenen Veränderungen müssen durch
einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den
Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit
begründet werden, dass kein Einverständnis
mit der Belastung des Grundbuches erteilt
wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf
gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass
ein Widerspruch sich nur dagegen richten
kann, dass das Grundstück gar nicht von einer
Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als
von dem Unternehmen dargestellt.
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann beim Landesamt für
Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, Waldstraße 2 in 99706 Sondershausen
schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende
der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit.
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von
Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche
Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990
bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte
persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur
Freistaat Thüringen
Landesamt für Bau und Verkehr
Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen
Außenstelle Sondershausen
Im Auftrag
Sondershausen, den 21. 5. 2008
gez. Lampe
Außenstellenleiterin
Öffentliche Bekanntmachung
der Auslegung der Plangenehmigung und des Planes
Plangenehmigung für die
Straßenbaumaßnahme Um- und Ausbau des
Knotenpunktes L 1052 / K 311 Hohenfelden
(NK 5133013)
Mit Plangenehmigung des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) vom 11.04.2008, AZ: 47 4348/4-98
04/08, ist der Plan für den Um- und Ausbau
des Knotenpunktes L 1052/K 311 Hohenfelden
(NK 5133.013) gemäß § 38 Abs. 2 Thüringer
Straßengesetz (ThürStrG) in Verbindung mit
§ 74 Abs. 6 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) festgestellt worden.
Rechtsbehelfsbelehrung) im Landratsamt Weimarer Land, Bauamt, Bahnhofstraße 28, 99510
Apolda, Zi. 305
vom 14.07.2008 bis einschließlich 28.07.2008
während der Dienststunden
Die Plangenehmigung liegt mit einer Ausfertigung des genehmigten Planes (einschließlich
Fortsetzung auf Seite 7
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Seite 7
nach vorheriger Terminabsprache (Telefon
03 61/ 3 78 61 69 und 3 78 61 75) zu jedermanns Einsicht aus.
Fortsetzung von Seite 6
Mo
Di
Do
von 9:00 bis 12:00 Uhr
von 9:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 15:30 Uhr
von 9:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr
sowie im Straßenbauamt Mittelthüringen,
Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt, Zi. 312,
Den Trägern öffentlicher Belange wurde je eine
Kopie der Plangenehmigung zur Information
mit Empfangsbekenntnis und den Privatbetroffenen, mit denen Bauerlaubnisvereinbarungen
getroffen worden sind bzw. die sich mit der
Inanspruchnahme ihres Grundstückes einverstanden erklärt haben, eine mit Dienstsiegel
beglaubigte Kopie (§ 33 ThürVwVfG) der Plangenehmigung mit Postzustellungsurkunde
zugestellt.
HOFFMANN
AMTSLEITER
Verordnung
über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass des Landkreises WEIMARER LAND vom 12. 06. 2008
Aufgrund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. 11. 2006 (GVBl. 2006, S. 541), wird für den Kreis Weimarer Land verordnet:
§1
In den nachstehend aufgeführten Orten/Verwaltungsbereichen dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:
Ort/
Verwaltungsbereich
Stadt
Bad Sulza
Anlass
Datum
Verkaufszeitraum
Beschränkungen
16. Weinfest
So., den
17. 08. 2008
13.00 – 17.00 Uhr
Gilt für den Bereich der
erfüllenden Gemeinde.
Federweißerfest
So., den
05. 10. 2008
13.00 – 17.00 Uhr
Gilt für den Bereich der
erfüllenden Gemeinde.
§2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Ladenöffnungsgesetz.
§3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und am 06. 10. 2008 außer Kraft.
Apolda, den 12. 06. 2008
M ü n c h b e r g, LANDRAT
– Siegel –
Hinweise:
§ 12 Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
(1) In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer 30 Minuten beschäftigt werden.
(2) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen finden die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung. Eine Beschäftigung des einzelnen Arbeitnehmers ist an höchstens 22 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erlaubt.
Wer als Geschäftsinhaber von dieser Rechtsverordnung Gebrauch macht, hat zusätzlich die unbeschadet geltenden Bestimmungen des Thüringer Feiertagsgesetzes
(ThürFtG) vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) in der jeweils geltenden Fassung, zu beachten.
Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind entsprechend § 7 Abs. 3 Nr. 3 ThürFtG bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen.
Informationen zum Rettungsdienst im Weimarer Land
Notfallseelsorger – Einer trage mit an des anderen Last
Die Situationen, wenn die Seele einen Schock
erleidet, sind sehr unterschiedlich.
Die Betroffenen sind vor Schmerz oftmals nicht
in der Lage, klare Gedanken zu fassen und
richtige Entscheidungen zu treffen.
Hier stehen die Notfallseelsorger des Kreises
Weimarer Land den Menschen in den ersten
Stunden zur Seite.
Es ist eine Aufgabe, die niemand freiwillig
übernehmen will. Dennoch haben sich Menschen gefunden, die sich dazu bereit erklären.
Notfallseelsorger – ein Begriff, mit dem nicht
jeder etwas anfangen kann. Die hauptsächlichen Einsatzgründe in den vergangenen Jah-
ren, waren betroffenen Bürgern in den ersten
Stunden beizustehen, nachdem sie die Mitteilung über den plötzlichen Tod eines
Angehörigen erhalten haben. Es ist aber bei
weitem nicht die einzige Aufgabe die durch die
Notfallseelsorger bewältigt wird: Sie begleiten
Eltern, welche um ihr Kind bangen müssen,
Angehörige, die plötzlich auf sich gestellt sind,
werden betreut.
Seit 2004 konnten auf Initiative von Superintendentin Bärbel Hertel, Kreistagsmitglied Dirk
Schütze und Landrat Hans-Helmut Münchberg
10 Bürger des Kreises gewonnen werden, die
als Notfallseelsorger tätig sind. Sie kommen
aus verschiedenen Organisationen, kirchlichen
und gesellschaftlichen Einrichtungen oder sind
privat engagiert.
Obwohl keine gesetzlichen Forderungen dazu
bestehen, sahen Superintendentin und Landrat
übereinstimmend dringenden Handlungsbedarf, geht es doch um die Betreuung von
Betroffenen bei besonders schmerzhaften
Ereignissen und insbesondere auch um die Fürsorge bei Großschadensereignissen.
Auch die Verarbeitung des Erlebten der Einsatzkräfte von Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und anderen Hilfsorganisationen
lag ihnen am Herzen.
Wer als Bürger Interesse hat und sich stark
genug fühlt, ebenfalls als Notfallseelsorger tätig
zu werden, kann hierzu weitere Informationen
im Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz/
Rettungsdienst unter Telefon 0 36 44/54 02 94
bekommen.
Seite 8
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Informationen des Gesundheitsamtes
Information zur Nutzung von Betriebswasseranlagen im Haushalt
(z. B. Regenwassernutzungsanlagen, Hausbrunnen)
Das Gesundheitsamt informiert, dass
Betriebswasseranlagen, wie z. B. Regenwassernutzungsanlagen und Hausbrunnen, die
zusätzlich zu einem vorhandenen Trinkwasseranschluss im Haushalt existieren, durch
den Inhaber beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen sind.
Die geforderte Meldepflicht des Inhabers
solcher Anlagen ergibt sich aus dem § 13
Abs. 3 der Trinkwasserverordnung vom 21.
Mai 2001. Insbesondere bei der Neuinstallation einer Regenwassernutzungsanlage ist
der Inhaber und nicht der Installateur bzw.
die ausführende Firma für die Anzeige beim
Gesundheitsamt zuständig.
Auch Anlagen, die zur alleinigen Wasserversorgung bestimmt sind, z. B. Nutzung eines
Hausbrunnens ohne öffentlichen Trinkwasseranschluss, müssen nach § 13 Abs. 1
Trinkwasserverordnung angezeigt werden.
Die Meldepflicht gilt für Neuinstallationen,
aber auch für Anlagen, die bereits betrieben
werden. Nicht davon betroffen sind Anlagen, die ausschließlich zur Nutzung außerhalb des Hauses, z. B. Bewässerung des
Gartens, dienen.
Die Anzeige kann formlos an das zuständige
Gesundheitsamt erfolgen.
Die Nichterstattung der Anzeige stellt nach
§ 25 Punkt 3 der Trinkwasserverordnung
2001 eine Ordnungswidrigkeit dar und kann
entsprechend geahndet werden.
Gemäß § 17 Abs. 2 Trinkwasserverordnung
dürfen Betriebswasseranlagen nicht mit der
Trinkwasseranlage verbunden werden. Die
Leitungen sind dauerhaft farblich unterschiedlich zu kennzeichnen und die Entnahmestellen für Betriebswasser sind als solche
kenntlich zu machen. Wird durch eine Verbindung der Betriebswasseranlage mit dem
Trinkwassernetz dieses nachweislich durch
Krankheitserreger verunreinigt oder treten
Erkrankungen auf, so stellt dies einen
Straftatbestand nach § 24 Trinkwasserverordnung dar.
len, die auf die Beschaffenheit des Wassers
für den menschlichen Gebrauch Auswirkungen haben können, eine Anzeigepflicht
besteht.
So hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage dies
dem Gesundheitsamt spätestens vier
Wochen vorher anzuzeigen.
Wenn es sich bei den Wasserversorgungsanlagen um sogenannte Hausinstallationen
handelt (Rohrleitungen, Armaturen und
Geräte zwischen dem Punkt der Übergabe
aus einer zentralen Wasserversorgungsanlage und dem Punkt der Entnahme), gilt die
Anzeigepflicht nur, soweit daraus Wasser für
die Öffentlichkeit bereitgestellt wird (z. B.
Gemeinschaftseinrichtungen, Gaststätten,
Einkaufsmärkte).
Die Unterlassung dieser Meldepflicht ist
ebenfalls bußgeldbewährt.
Pflichten von Unternehmern und sonstigen
Inhabern von Wasserversorgungsanlagen
§ 13 Abs.1 der Trinkwasserverordnung
führt weiterhin aus, dass bei Errichtung
oder erstmaliger oder Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage sowie
bei baulichen oder betriebstechnischen Veränderungen an ihren Wasser führenden Tei-
Zu weiteren Fragen gibt Ihnen das Gesundheitsamt Apolda, Bahnhofstraße 28, 99510
Apolda, Tel. 0 36 44/54 05 80, Auskunft.
gez. Dr. med. Krombholz,
Amtsärztin
Informationen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
Blauzungenimpfung ist gut angelaufen
o wenn Rinder in reiner Stallmast gehalten
werden,
o bei Besamungsbullen,
o wenn bei der Impfung Gefahr für Leib
und Leben besteht.
Die am 1. Juni begonnene Impfung aller
Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit ist gut angelaufen.
Ein Dankeschön allen Tierärzten und Tierhaltern.
Unsere Zielstellung ist es, die Impfung der
Tiere bis zum 30. Juli 2008 (Schafe und Ziegen) und bis zum 31. August 2008 (Rinder)
abzuschließen.
Für alle beim Veterinäramt gemeldeten
Bestände wurde ein praktizierender Tierarzt
eingeteilt, der nach Absprache mit dem
Besitzer die Impfung durchführt.
Besitzer noch nicht gemeldeter Bestände
wenden sich bitte an einen praktizierenden
Tierarzt, um ihre Tiere impfen zu lassen. Alle
Schaf- und Ziegenhalter, deren Bestände bis
Mitte Juli bzw. Rinderhalter, deren Bestände
bis Mitte August noch nicht geimpft sind
(auch die bereits gemeldeten Bestände),
sollten sich mit ihrem Hoftierarzt betreffs
der Impfung in Verbindung setzen.
Ich möchte an dieser Stelle nochmals darauf
hinweisen, dass diese Impfaktion äußerst
aufwendig ist und nur gelingen kann, wenn
alle aktiv dazu beitragen. Für die Tierhalter
heißt das, die Tierärzte bei der Impfung ihrer
Tiere so gut wie möglich zu unterstützen.
Äußerst wichtig ist es, die mit den Tierärzten
abgesprochenen Termine einzuhalten und
die zu impfenden Tiere zum Impftermin
bereits so aufgestallt bzw. fixiert zu haben,
dass keine größeren Fangaktionen mehr
nötig sind. Da häufig mehrere Bestände
nacheinander geimpft werden, ist von allen
Beteiligten ein hohes Maß an Disziplin und
Pünktlichkeit erforderlich.
Abschließend noch der Hinweis, dass
gemäß § 4 der EG-BlauzungenbekämpfungDurchführungsverordnung jeder Tierhalter
selbst dafür verantwortlich ist, dass seine
Tiere geimpft werden und dementsprechend zur Verantwortung gezogen werden
kann, sollten seine Tiere nicht geimpft sein.
Ausnahmen von der Impfpflicht sind nur bei
Rindern möglich,
Dabei ist durch den Tierhalter zu berücksichtigen, dass eine Entschädigung und eine
Beihilfe durch die Tierseuchenkasse für infizierte, aber nicht geimpfte Tiere, ab dem 1.
September 2008 entfällt. Er trägt weiterhin
das Risiko für Folgeschäden wie Leistungsdepressionen, Aborte sowie weitere Fruchtbarkeitsstörungen.
Das heißt, wer seine Tiere aus einem der
o. g. Gründe nicht impfen lassen will oder
kann, muss einen schriftlichen Antrag an das
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt,
Bahnhofstraße 28,
99510 Apolda,
stellen.
Für Rückfragen stehen wir gern unter der
03644-540 301, -305, -306 zur Verfügung.
Dr. Hoffmann
Amtstierarzt
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Seite 9
Forstschutzinformationen an alle Waldbesitzer
Wachsamkeit bei Borkenkäferbekämpfung erforderlich:
Novelle des Pflanzenschutzgesetzes bringt neue Dokumentationspflichten für alle Waldbesitzer
Derzeit müssen Waldbesitzer verstärkt auf
die Ausbreitung von Borkenkäfern achten
und sich hierbei nach Neuregelungen des
Pflanzenschutzgesetzes richten. Darauf
macht das Thüringer Forstamt Arnstadt aufmerksam.
Durch die trockenheiße Witterung vergangener Jahre ist die Populationsdichte der
Borkenkäfer wie z. B. dem Buchdrucker
stark angestiegen. Gefährdet sind vor allem
Fichten. Findet der Käfer genug geschwächte Bäume, kann er sich explosionsartig vermehren und ganze Bestände zum Absterben
bringen.
Anzeichen für einen Borkenkäferbefall von
Fichten sind starker Harzfluss am Kronenansatz, Bohrmehlspuren hinter Rindenschuppen oder am Stammfuß und später gerötete
Nadeln und abfallende Rindenpartien. Fällt
erst die Rinde ab, ist es für eine erfolgreiche
Bekämpfung meist schon zu spät.
Wenn durch unsanierte Käfernester benachbarte Waldbestände gefährdet werden, kann
das Forstamt sogar ordnungsrechtlich tätig
werden und die erforderlichen Maßnahmen
auf Kosten des säumigen Waldbesitzers
durchführen lassen. „So weit sollte es aber
erst gar nicht kommen. Das wichtigste ist,
vom Borkenkäfer befallene Hölzer so
schnell wie möglich zu sanieren. Dabei
müssen alle zusammen arbeiten: Waldbesitzer, Waldnachbarn, Revierförster und Holzabfuhr“, so das Forstamt.
Die Bekämpfung des gefährlichen Schadinsektes könne durch rechtzeitigen Einschlag
und Abtransport der Stämme oder je nach
Entwicklungsstadium der Käfer auch durch
Abschälen der Rinde erfolgen. Eine Begiftung der Bruthölzer mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln als Vor-Ausflug-Behandlung ist ebenfalls möglich. Sollte aber der
letzte Weg sein.
Seit der Novelle des Pflanzenschutzgesetzes
vom 13. März 2008 sind Waldbesitzer beim
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zusätzlich zur Dokumentation des Mitteleinsatzes
verpflichtet.
Verantwortlich ist hierfür der Leiter des
jeweiligen forstwirtschaftlichen Betriebes.
Neben dem Mittel sind die Fläche, das
Datum, die Aufwandmenge, das Anwendungsgebiet und der Name des Anwenders
festzuhalten.
Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei
volle Jahre aufzubewahren.
Diese Dokumentationspflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße und auch für den
Fall, dass die Anwendung durch einen Dritten (Unternehmer) erfolgt. Letztendlich ist
also jeder Waldbesitzer hiervon betroffen.
Bei Rückfragen steht das Thüringer Forstamt
in Arnstadt: Tel. 0 36 28/66 10 60 gerne zur
Verfügung.
Dr. Freise
Forstamtleiter
Allgemeine Informationen
Bürgersprechstunden der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten im Kreis Weimarer Land
– 2. Halbjahr 2008 –
Donnerstag, 21. 08. 08
10.00 Uhr – 11.30 Uhr
Donnerstag, 28. 08. 08
10.00 Uhr – 11.30 Uhr
Donnerstag, 11. 09. 08
10.00 Uhr – 11.30 Uhr
Donnerstag, 25. 09. 08
10.00 Uhr – 11.30 Uhr
Bad Berka
Bad Sulza
Blankenhain
Kranichfeld
Trödelmarkt
der Blankenhainer Tafel
Der Trödelmarkt der Blankenhainer Tafel
steht wieder ins Haus.
Seit einigen Jahren führen die Mitglieder um
Vereinsvorsitzende Beate Weber-Kehr zweimal im Jahr einen Trödelmarkt durch, der
jedem versierten Händler und hinzukommenden Neuling die Möglichkeit einräumt,
seine private Sammlung a lá Colour zu „vertrödeln“ und sich beim Selberverkaufen auszuprobieren. Die vom Verein zur Verfügung
gestellte Fläche ist kostenlos, jedoch eine
kleine Spende für die Tafel ist jederzeit willkommen. An diesem Tag wird auch die
Gebrauchtwarenbörse geöffnet sein. Kaffee,
Kuchen und Bratwurst laden zum Verweilen
ein und für die Kinder gibt es extra sportliche Beschäftigungsmöglichkeiten.
Wann?
Zeit?
Ort?
Samstag, den 12. 07. 2008
10 – 16 Uhr
Blankenhain,
Christian-Speck-Str. 12
Wer sich für einen Stand interessiert, sollte
sich unter der Nummer 03 64 59 / 6 37 18
melden.
Donnerstag, 09. 10. 08
10.00 Uhr – 11.30 Uhr
Donnerstag, 23. 10. 08
10.00 Uhr – 11.30 Uhr
Donnerstag, 06. 11. 08
10.00 Uhr – 11.30 Uhr
Donnerstag, 20. 11. 08
10.00 Uhr – 11.30 Uhr
Berlstedt
Donnerstag, 04. 12. 08
10.00 Uhr – 11.30 Uhr
Blankenhain
Bad Berka
Donnerstag, 18. 12. 08
10.00 Uhr – 11.30 Uhr
Berlstedt
Bad Sulza
Kranichfeld
Am Sonntag, dem 13. Juli 2008, ab 10.00 Uhr heißt es wieder:
„Achtung! Traktoren kommen!“
Unter diesem Motto veranstaltet das Thüringer
Freilichtmuseum Hohenfelden am Sonntag,
dem 13. Juli gemeinsam mit dem Traktoren- &
Landmaschinenverein Kirchheim/Thüringen
e.V. einen Traktorentag in und vor der Baugruppe „Am Eichenberg“.
Ab 10.00 Uhr werden dort alte Traktoren aus
verschiedenen Jahrzehnten den Ton angeben.
Natürlich werden Bulldogs der Firma Lanz zu
sehen sein, ebenso Traktoren anderer legendärer
Marken wie Deutz, McCormick, Güldner, Hatz,
Kramer, Normag um nur einige zu nennen.
Vorgestellt werden auch seltene Exemplare
und Unikate – Eigenbautraktoren, die mit
Eigensinn und geschickten Fingern in der DDR
von Tüftlern auf den Dörfern zusammengebaut
wurden. Denn trotz des Bedarfs an Zugmaschinen gab es für Privatleute kaum Möglichkeiten
sie zu kaufen.
Fans alter Landtechnik werden an diesem Tag
kompetente Partner zum Erfahrungsaustausch
und Fachsimpeln finden.
Traktorenfreunde, die mit ihrem Traktor an der
Veranstaltung teilnehmen möchten, sind herz-
lich eingeladen, am 13. Juli nach Hohenfelden
zu kommen.
Um die erforderlichen Stellplätze rechtzeitig
einplanen zu können, bitten die Veranstalter
um Anmeldung:
– Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden,
Im Dorfe 63, 99448 Hohenfelden,
Tel.: 03 64 50/4 39 18; Fax: 03 64 50/4 39 17
oder an:
– Traktoren- & Landmaschinenverein Kirchheim/Thüringen e.V., Tel./Fax: 03 62 00/7 03 70
Seite 10
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
15. APOLDAER OLDTIMER SCHLOSSTREFFEN ... DURCH DI
Unter dem Motto „Toskana des Ostens – entlang an
15. Apoldaer Oldtimer Schlosstreffen statt.
Aus allen Teilen Deutschlands kamen wieder zahlreiche T
Apolda. Unter den Oldtimer-Schönheiten konnten die Ve
Reinhard Brechmann aus Stukenbrok) begrüßen. Beifal
Hörisch sowie dem von Erhard Meißner gesteuerten Fo
Healy, 3000 MK 1 BT 7, ein 1934er Mercedes Benz,
Schüttoff K 500 sowie AWO, MZ, BMW und NSU.
Neben dem alljährlichen Benzingespräch zu Beginn des T
timerabend, ein Korso durch die Kreisstadt Apolda und e
der besten zeitgerechten Kleidung passend zum Oldtimer
258 Fahrzeuge (davon 92 Motorräder) fuhren die etwa 90
durch Bürgermeister Rüdiger Eisenbrand auf die Strecke
burg bis zum ersten Zwischenstopp in Sieglitz mit der Be
Eintopf und allerhand aus Pfanne und Topf, Apoldaer Bie
nehmer bei schönstem Sommerwetter im kleinen Örtche
sierten.
Der gemütlich-rustikale Oldtimer-Abend zum Abschluss
Fahrzeuge am Sonntag, dem 1. Juni, auf dem Parkplatz am
Oldtimer (siehe unten) fanden höchste Anerkennung. Den
Apolda und ausgewählten Ortsteilen.
Für das Gelingen des diesjährigen Treffens danken die Ve
Helfern, die bei der Vorbereitung und Durchführung geho
EHRUNGEN PKW
Werner Kranke, Ruhland
Dodge Brothers, Touring 30 Four, Bj. 1916
Dietrich Bautz, Apolda
Dixi, D7.1, Bj. 1928
Thomas Lindner, Hohenstein-Ernsttal
BMW 3/15, Ihle Sport, Bj. 1928
Wolfgang Drescher, Linderbach
Fiat-Balbo, 508c Cabriolet, Bj. 1939
Wolfgang Kerst, Morschen
Citroen, Koffermodell, Bj. 1952
Tilo Schlegel, Niederwiesa
ALBA, N, Bj. 1919 (Sonderpreis der Jury)
Ehrenpreis der KfZ-Innung
Weimarer Land
Reinhard Brechmann, Stukenbrock
A. Ruppe & Sohn Apolda, Piccolo, Bj. 1904
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Seite 11
IE TOSKANA DES OSTENS – ENTLANG AN SAALE UND ILM
Saale und Ilm“ fand Ende Mai/Anfang Juni 2008 das
Tüftler, Sammler und Besitzer historischer Fahrzeuge nach
ranstalter einen 104 Jahre alten Piccolo Mobbel (Besitzer
l galt auch dem Piccolo aus dem Jahr 1910 von Klaus
rd Tin Lizzy (1914). Weiter im Blick: ein 1960er Austin
W21 200, ein Packard 1701 aus dem Jahr 1939, eine
Treffens gehörten die Rundfahrt durch den Kreis, ein Oldeine Prämierung der besten restaurierten Oldtimer sowie
r zu den Programmpunkten.
0 km lange Fahrstrecke, die vom Apoldaer Marktplatz aus
geschickt wurden. Weiter ging es über Dornburg, Camesichtigung von Heinos „Raritätenkabinett“. Bei deftigem
r und selbstgebackenem Kuchen tummelten sich die Teilen Sieglitz und plauderten mit Schaulustigen und Interes-
des Tages und die Präsentation der liebevoll gepflegten
m Schloss sowie die Prämierung der zehn bestrestaurierten
n Abschluss des Treffens bildete ein Korso durch die Stadt
ranstalter allen Organisatoren, Sponsoren und den vielen
olfen haben.
EHRUNGEN KRÄDER
Bernd Köber, Droschka
BMW Gespann, R 75 (Wehrmacht), Bj. 1944
Werner Junk, Braunweiler
Ardie TM 500, Bj. 1929
Stephan Lange, Zöllnitz
MZ ES 300, Bj. 1959
Ralf Hüttig, Wersdorf
BMW R 11, Bj. 1933
Udo Denke, Sömmerda
MZ BK 350, Bj. 1958
Ehrenpreis der KfZ-Innung
Weimarer Land
Thomas Schmurr, Erfurt
MZ RT 125/3, Bj. 1962
Seite 12
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Nachtragshaushalt des Kreises 2008
Rede des Landrates zum Kreistag am 19. 06. 2008
Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!
Der Vorbericht zum Entwurf des 1. Nachtrages
zum Haushalt 2008 ist ausführlich und, wie
ich meine, klar.
Die Ausschüsse haben ausführlich beraten.
Das erleichtert mir heute meine Aufgabe,
damit erübrigt sich nämlich ein umfangreicher
Vortrag, der Sie zu einem Beschluss dieses Entwurfes motivieren sollte.
Nur zu einigen Sachverhalten und Äußerungen
in der Öffentlichkeit in den letzten Tagen sind
einige kurze Anmerkungen für Ihr Verständnis
und damit für Ihre sichere Meinungsbildung
nötig.
Wenn der Haushalt so, wie vorgeschlagen,
heute beschlossen würde, beträgt die Erhöhung
der Kreisumlage rund 991.000 €. Zu dieser
Erhöhung der Kreisumlage gibt es, insbesondere aufgrund dramatisch gestiegener Sozialaufwendungen, in der Tat keine Alternative. Diese
991.000 € decken jedoch nicht den tatsächlichen Finanzbedarf des Landkreises.
Ich habe mich trotzdem zu diesem geänderten
Vorschlag entschlossen und nicht darauf
beharrt, heute den tatsächlichen Bedarf von
rund 1,7 Millionen, zumindest aber die rund
1,3 Millionen Erhöhungen im sozialen Bereich
als Steigerungsvorschlag vorzulegen, weil mir
im Vorfeld der Haushaltsberatung deutliche
Signale gegeben worden sind, dass dann ein
mehrheitlicher Haushaltsbeschluss absolut
nicht möglich wäre.
Kein Nachtragshaushalt sorgt möglicherweise
für eine behäbige Ruhe für die Verwaltung, sie
bringt aber die Stadt oder den Landkreis nicht
voran. Ohne Haushalt breitet sich lähmende
Stagnation im Gemeinwesen aus. Wenn wir
das Weimarer Land weiter voranbringen wollen braucht es eines klaren Haushaltsbeschlusses zum erforderlichen Nachtrag.
Wir, die Verwaltung, wollen arbeiten und brauchen den Handlungsrahmen und die Aufgabenstellung durch einen guten Haushaltsbeschluss.
Kein Haushaltsbeschluss für diesen Nachtrag
bedeutete für das Jahr 2008 und für uns unter
anderem keinen Beschluss zu einer Sporthalle
Bad Berka, keine Erneuerung des Apoldaer Stadions. Die Ausgaben, auch wenn sie heute
nicht beschlossen würden, hätte der Landkreis
trotzdem zu leisten, weil sie auf Pflichtausgaben beruhten.
Und würde heute die Kreisumlage nicht angemessen angehoben, ergäbe das wegen Unterfinanzierung den Sollfehlbetrag mindestens in
gleicher Höhe am Jahresende 2008. (Dieser
Fehlbetrag) wäre auf 2010 vorzutragen und
müsste auch von den Kommunen beglichen
werden, dann jedoch mit ungleich schwereren
Folgen für eine planmäßige Finanzwirtschaft
der Gemeinden.
Sie haben die Ansätze im Haushalt umfangreich geprüft. Ich würde mich freuen, wenn
unser Ansatz mit seinen Änderungen heute Ihr
Vertrauen findet.
Nun doch zu einigen Anmerkungen.
Mir liegt eine Pressemitteilung der Partei DIE
LINKE., Blankenhain, vor.
Diese Pressemitteilung ging teilweise auch in
die Tageszeitungen ein. Ich habe den Verfasser
heute gebeten, hier anwesend zu sein, weil ich
das, was ich dazu zu sagen habe, in seiner
Gegenwart sagen möchte. Er ist, wenn ich es
richtig sehe, leider noch nicht da.
Meine Damen und Herren! Wer in die Politik
geht, hat Verantwortung auch dafür, die Presse
und damit die Menschen nicht mit Fehlmeldungen zu desorientieren.
Ich habe den Verfasser als einen sachlichen
und tatsachenbezogenen Menschen kennengelernt, bisher. Und er muss jetzt etwas tun, dass
zukünftig dieser Eindruck bei mir bleibt.
An dieser Pressemitteilung ist nahezu jede
Behauptung falsch und der letzte Passus ist niederträchtig.
Dazu im Einzelnen:
In der Pressemitteilung wird behauptet, „... als
Kompensierung der hohen Kosten für eine
neue Sporthalle in Bad Berka seien die Investitionsmittel für notwendige Sanierungsarbeiten
an der Grundschule in Blankenhain drastisch
reduziert worden.“ Diese Behauptung ist
gleich aus drei, für jeden prüfbaren Gründen,
blanker Unsinn.
1. Der Beschluss, zum Bau einer Sporthalle in
Bad Berka entlastet den Kreishaushalt 2008 um
rund 800.000 €, weil der Landkreis damit
nicht, wie ursprünglich geplant, 2008 eine
Zuwendung an die Stadt Bad Berka in dieser
Höhe leisten muss. Mit dem Nachtragshaushalt
würde also dieser Betrag eliminiert.
2. Die Aufwendungen für den Neubau einer
Sporthalle in Bad Berka werden im 2008er
Haushalt noch gar nicht haushaltswirksam. Es
gibt aus diesem Grunde oder gäbe auch keinerlei Veranlassung und keinen haushaltsmäßigen Zusammenhang, als Kompensierung die
geplanten Investitionsmittel für die Schule in
Blankenhain zu reduzieren.
3. Jeder weiß, dass die Baumaßnahmen in der
Nonnengasse von mir zurückgepfiffen werden
mussten, weil sie ungenügend vorbereitet und
bedacht waren.
Für diese ungenügende Vorbereitung habe ich
die Verantwortung zu tragen, weil ich nicht
genug darauf gedrungen habe, eine ordnungsgemäße Grundsatzentscheidung, wie sie sonst
in unserem Hause üblich ist, vorzulegen.
Ich habe leichtfertig darauf vertraut, dass die
ersten Einschätzungen zu den Aufwendungen
richtig sind und das war nicht der Fall.
Und das, meine Damen und Herren, ist im
Finanzausschuss, einschließlich der Gründe,
ausführlich erörtert worden. Die Kritik, die im
Finanzausschuss ausgesprochen wurde, war
also berechtigt. Und eine einfache Rückfrage
bei den eigenen Leuten hätte zur Aufklärung
geführt. Und weil meine Mitarbeiter und ich
nicht für halbe Sachen stehen, wird das Vorhaben auf den Prüfstand gestellt und vollständig
vorbereitet wieder zur gegebenen Zeit Ihnen
vorgelegt.
Damit werden 2008 keine Baumaßnahmen (in
der Nonnengasse in Blankenhain) durchgeführt, die nicht gründlich geplant und durchfinanziert sind. Damit besteht im Haushalt
2008 kein Finanzbedarf (dafür). Aus diesen
Gründen und nur aus diesen Gründen war der
Ansatz im Nachtragshaushalt zu streichen.
Des Weiteren wird die Behauptung erhoben,
„Schritt für Schritt wird der Schulstandort Blankenhain von einer verantwortungslos agierenden Kreistagsmehrheit abgewertet.“ Diese
unerträgliche Behauptung ist zurückzuweisen.
Sie ist im Inhalt und im Ton inakzeptabel.
Der Schulstandort Blankenhain ist nicht Schritt
für Schritt abgewertet worden, sondern ständig
aufgewertet worden:
An der Regelschule Blankenhain hat für über
2,5 Millionen eine Generalsanierung stattgefunden.
Die Voigtsche Villa ist saniert worden und ein
vorbildliches Förderzentrum geschaffen worden, das von Schülern und Lehrern gern angenommen wird.
In der Liebknecht-Straße sind weitgehende
Renovierungsarbeiten, einschließlich Erneuerung der Fluchtwege und einer Außentreppe,
vorgenommen worden.
Es ist eine neue Turnhalle gebaut worden. Die
Nebengebäude der Regelschule sind über die
wirtschaftlichen und pädagogischen Notwendigkeiten hinaus mit einem Atrium großzügig
gestaltet worden und werden selbst von privaten Feierlichkeiten in Blankenhain als Veranstaltungsort angenommen.
Und der Auszug des gymnasialen Teils von
Blankenhain nach Bad Berka,
den ich mir so nicht gewünscht habe, war, wie
Sie wissen, Wille der Eltern. Die Eltern haben
ihre Kinder statt in Blankenhain in Bad Berka
angemeldet. Und letztendlich hat sich sogar
die Schulelternvertretung nach meinem Kenntnisstand einstimmig so entschieden.
Die Vorwürfe an den Kreistag sind, unabhängig
von der inakzeptablen Wortwahl, vollkommen
haltlos.
Weiterhin wird die erstaunliche Feststellung
getroffen, es handele sich bei der neuen Sporthalle für Bad Berka, „… längst nicht mehr um
eine für den Schulsport notwendige Ausgestaltung. Vielmehr sei die Halle mit Zuschauerrängen und einer für Liga-Volleyball geeigneten
Höhe, vor allem für den Vereinssport, vorgesehen …“, Zitat Ende.
Das allerdings ist richtig.
Nur, meine Damen und Herren, das ist kein
ernstzunehmender Kritikpunkt.
Ohne Zweifel ist es unbestritten erforderlich, in
zukünftigen Jahren in Bad Berka verbesserte
Sportmöglichkeiten zu schaffen. Jeder weiß,
die derzeitigen Verhältnisse sind randgenäht
und genügen den heutigen Anforderungen an
den Schulsport und die Vereinsförderung nicht
Fortsetzung auf Seite 13
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Fortsetzung von Seite 12
mehr vollständig. Und klar ist doch, wenn der
Landkreis eine Halle baut, dann ohne Scheuklappen. „Meine Zuständigkeit, Deine Zuständigkeit.“
Wenn wir eine Sporthalle bauen, dann selbstverständlich für die schulischen Belange, aber
auch für die Belange der Sportvereine, auch für
Versammlungen der Bürger und notfalls auch
mal für eine Karnevalsfeier. Das haben wir
übrigens bei allen Sporthallenneubauten, die
wir zu verantworten hatten, ob in Kranichfeld,
ob in Magdala, ob in Bad Sulza, so gehalten.
Gebaut wird nicht für ein enges Ressort, sondern für die Menschen. Und das sind neben
Schülern auch sporttreibende Senioren in Vereinen, das sind alle Bürger der betreffenden
Region.
Ich hätte den Verfasser dieser Pressemitteilung
heute gefragt:
Würden Sie, wenn Sie in der kommunalpolitischen Verantwortung wären, eine Halle bauen
ohne Sicht auf die Belange der Vereine? Ohne
Berücksichtigung des Volleyball-Ligaspiels in
Bad Berka? Und ohne dieser Stadt Bad Berka
angemessener Zuschauerränge?
Meine Damen und Herren! Wir wären Deppen, wenn wir zu kurz griffen und anders bauten. Kein denkender Mensch mit klarem
Urteilsvermögen würde das verstehen.
Weiterhin wird behauptet: „… Für eine außerschulische Schwerpunktsetzung spreche auch
die Tatsache, dass man einen deutlich von der
Schule entfernten Standort gewählt habe, den
die Schüler in der Pause zwischen zwei Unterrichtsstunden nicht erreichen könnten. …“
Das ist erstaunlich.
Damit weiß der Verfasser mehr als ich, denn
der Standort für den Neubau der Sporthalle ist
noch gar nicht definitiv entschieden. Favorisiert
wird allerdings bisher ein Standort schulnah
am Gymnasium.
Also selbst zu diesem marginalen Problem
trägt der Verfasser mit dieser Pressemitteilung
falsche Behauptungen vor und stiftet Verwirrungen.
Und als Letztes, fast als Allerletztes, wird
gemutmaßt: „… Liegt es vielleicht daran, dass
Landrat Hans-Helmut Münchberg, in Bad
Berka wohnt oder CDU-Fraktionschef Mike
Mohring dort sein Wahlkreisbüro hat? …“
Für Herrn Mohring kann und will ich nicht
sprechen, aber ich spreche für mich.
Diese Art der Einlassung ist eine Niedertracht.
Es ist schwer justiziabel, aber ein leicht durchschaubares Verfahren, niederträchtige Behauptungen, die dann an einem anderen hängen
bleiben sollen, in wolkige Fragen zu kleiden
und über verschwiegene Quellen zu raunen,
aus denen man es angeblich hat.
Denn das ist das sichere Ergebnis jedweder
Verleumdung.
Etwas bleibt immer hängen.
Ich bin seit fast 20 Jahren in der Verantwortung
als Landrat. Und ich habe mich bemüht, unabhängig davon, wo ich wohne, dort das Nötige
zu befördern wo es nötig ist.
Ich habe früher in Apolda gewohnt und trotz-
Seite 13
dem hat die Stadt Apolda keine unangemessene höhere Beachtung in meiner Arbeit gehabt
als sie unserer Kreisstadt zusteht.
Ich wohne heute in Tiefengruben und habe
trotzdem heute dem Kreistag vorgeschlagen,
Sanierungsmaßnahmen des Apoldaer Stadions
zu befördern. Und ich setze mich öffentlich für
ein blühendes Apolda ein, obwohl ich nicht
mehr dort wohne. Und ich habe etliche Vorhaben in Blankenhain besonders gefördert,
obwohl ich nicht dort wohne, weil den Blankenhainern Mut gemacht werden muss. Und
ich werde das auch weiterhin tun.
Und ich habe noch nicht in Bad Berka
gewohnt, (weil selbst dieser Quark schon
erzählt worden ist), ich habe noch nicht in Bad
Berka gewohnt, als ich mich im April 2000 in
einen bereits abgeschlossenen Entscheidungsprozess eingeklinkt habe und massiv die
zusätzliche Generalsanierung des Marie-CyrieGymnasiums betrieben habe. Diese Generalsanierung, meine Damen und Herren, ging
eigentlich über unsere finanziellen Mittel und
Möglichkeiten. Aber dieser Umbau, wenn wir
heute auf das MCG schauen, war richtig. Und
er hat uns bis über beide Ohren verschuldet.
Ich kann manchmal dieses undifferenzierte
Genöle über Schulden nicht mehr ertragen!
Aber auch (diese Verschuldung) war richtig.
Das ist für mich inzwischen eine unerträgliche
Diskussion. Die Berkschen neiden den Blankenhainern die Turnhalle. Das ist mir öffentlich
dort vorgeworfen worden. „Ja, dort (in Blankenhain) haben Sie sie gebaut.“ Die Blankenhainer gönnen den Berkschen keine zukünftige
Sporthalle vom Kreis – so diese Pressedarstellung. Die Berkschen legen Widerspruch gegen
die Kreisumlage ein, weil sie für die nach ihrer
Meinung zu große Kranichfelder Turnhalle
nicht aufkommen wollen.
Das ließe sich übrigens fortsetzen.
Meine Damen und Herren! Unser Kulturkreis
weiß, warum Neid zu den sieben Todsünden
gezählt werden muss.
Ich habe Ihnen heute in der Tat vorgeschlagen,
dass der Kreis Weimarer Land selbst Bauherr
der Sporthalle in Bad Berka wird. Dies ist eine
Veränderung unserer bisherigen Absichten. Mit
dem, was wir bisher getan haben, haben wir
unsere Verpflichtung, einen ordentlichen
Schulsport zu sichern, unter allen Umständen
erfüllt.
Der bisherige Kreistagsbeschluss, unser bisheriger Beschluss, lief drauf hinaus, den Sporthallenbau durch die Stadt Bad Berka mit unserer
Zuwendung zu fördern und diese Halle später
zu übernehmen.
Dieser Beschluss war in der Vergangenheit
richtig. Aufgrund dessen, dass der Landkreis
von 2005 bis 2007 keine Genehmigung für
Kredite bei der Rechtsaufsichtsbehörde erlangen konnte, konnte der Kreis Weimarer Land
selbst nicht als Bauherr auftreten. Aus diesem
Grunde und um den Hallenneubau schnell zu
bewirken, ist die Idee entstanden, dass die
Stadt Bad Berka baut und ihr die Betreibungskosten refinanziert werden.
Übrigens hatte Bad Berka lange Zeit die Bauabsichten selbst. Bad Berka hat sogar Planungen veranlasst, die wir als Landkreis nachträglich, ohne dazu verpflichtet zu sein, zur Hälfte
bezahlt haben. Das sollte einigen auch unsere
Bereitschaft zu fairem Umgang miteinander
zeigen. Leider habe ich es nicht vermocht, Vertrauen dafür zu schaffen, dass die Stadt Bad
Berka ihre Aufwendungen voll refinanziert
erhalten hätte. Manchmal ist das eben schwer
zu vermitteln, dass nur ein Spiel über Bande
zum Erfolg führt. Ich bin aber bereit, jedem,
der rechnen kann und der dies noch prüfen
will, nachträglich noch zu zeigen und zu belegen.
Allerdings, meine Damen und Herren, ist das
alles Vergangenheit und das führt uns zu nichts
Zukünftigem.
Ich musste aus verschiedenen Gründen, die ich
hier nicht ausführlich darlegen will, zu dem
Schluss kommen, dass diese Kooperation mit
der Stadt Bad Berka kurzfristig nicht erfolgversprechend zu gestalten ist.
Ich bedauere das.
Ich hätte mir eine fruchtbare Zusammenarbeit
gewünscht.
Weiteres Geplänkel hätte den Bau der Halle
gefährdet. Wenn die Halle überhaupt noch
kommen soll, muss sie jetzt kommen.
Für den Bau dieser Sporthalle müssen noch
drei Voraussetzungen erfüllt werden.
1. Das Landesverwaltungsamt muss unsere
heute hoffentlich beschlossene Haushaltssatzung genehmigen. Nach unseren Abschätzungen hat das gute Chancen. Aber wir gehen
damit trotzdem ein Risiko ein.
2. Die Stadt Bad Berka muss ihr Versprechen
halten und die 600.000 € zur Verfügung stellen.
3. Das Land muss das Vorhaben in der Größenordnung, wie im Haushalt veranschlagt, fördern.
Aus diesen Gründen und weil das unverhofft
gute Jahresergebnis 2007 uns die Möglichkeiten gibt, selbst wieder bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit Kreditaufnahmen vorstellig zu
werden, sollten wir die Sporthalle in Bad Berka
in Angriff nehmen. Und wir sollten das jetzt
tun, heute und hier.
Zum überaus guten Jahresergebnis 2007 hat
sich die Presse zutreffend geäußert. Ich bitte
Sie trotzdem um Ihr Vertrauen, dass dieses
Ergebnis keinesfalls dadurch entstanden ist,
dass der Landkreis zu großzügig geplant hätte.
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen belegen,
durch welche nicht geplanten Einnahmen wir
dieses Ergebnis erreicht haben und dass dieses
Plus zum Jahresende durch eine Reihe von
Finanzzuflüssen entstanden ist, die von uns
nicht vorhersehbar waren und die nicht planbar waren. Ich biete Ihnen also den Beleg an.
Zur Erinnerung: Auch das Gegenteilige ist im
Leben möglich. Wir haben schon mal mitten
im Jahr, weil eine Gemeinde, unser beglückter
Kollege Baumbach, eine immense Steuerrückerstattung gekriegt hat, selbst 780.000
Zuwendungsmittel vom Land verloren. Das ist
wie ein finanzieller Hagelschlag.
Fortsetzung auf Seite 14
Seite 14
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Fortsetzung von Seite 13
Niemand möge hoffen oder für Planungen
annehmen, es ginge uns jedes Jahr wie Sternentaler.
Auf diesem Gebiet, meine Damen und Herren,
gilt:
Unverhofft kommt oft.
Aber besser, wir kriegen Geld und ein besseres
Jahresergebnis als erwartet, als uns wird Geld
weggenommen und wir haben Defizite.
Nun zum Letzten:
Es sind Zweifel geäußert worden, ob tatsächlich der Anstieg der sozialen Ausgaben so richtig sein könne. Begründet wurde der Zweifel
mit der Darlegung, dass sowohl die Konjunktur sich verbessert habe, die Arbeitslosigkeit
gesunken sei und auch die Bedarfsgemeinschaften für Hartz IV zurückgegangen seien.
Diese Schlussfolgerung ist, wenngleich sie eine
gewisse Wahrscheinlichkeit und Logik hat, so
nicht richtig. Dadurch ist auch der Eindruck
vermittelt worden, es könne sich um fehlerhafte Haushaltsansätze bei der Bemessung der
Sozialausgaben handeln. Hier bitte ich Sie
ebenfalls um Ihr Vertrauen.
Die hauswirtschaftlichen Zuarbeiten des Sozialamtes, wie auch der anderen Ämter, die wir
in den letzten Jahren erhalten haben, waren
immer prüfbar. Die Kalkulationen wurden
offengelegt und die waren in der Regel auch
immer belastbar. Ohne dieses Minimum an
Vertrauen könnten wir nicht gemeinsam erfolgreich arbeiten. Die Ansätze des Sozialamtes,
was die 2008 zu leistenden Ausgaben für
Soziales betrifft, sind richtig.
Ich habe unabhängig davon den Vorsitzenden
unseres Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn
Weigend, gebeten, sich dieser Angelegenheit
anzunehmen und zu prüfen, ob tatsächlich die
Sozialausgaben zu hoch bemessen sind.
Was jetzt schon gesagt werden kann ist, dass
der Kreis Weimarer Land keinesfalls ein isoliertes Phänomen ist, was den Anstieg der Sozialausgaben betrifft, sondern dass diese Tendenz
mit einer einzigen Ausnahme überall in Thüringen sich teilweise noch dramatischer zeigt.
Ich biete Ihnen auch dazu die vorbereiteten
Listen an. Sie sehen dort (die Sozialausgaben)
aller Thüringer Landkreise. Sie sehen dort die
Anstiegsquoten der letzten zwei Jahre, Sie
sehen die Prozentquoten und Sie können sich
dort anhand dieser Aufstellung in Kurzform
davon überzeugen, dass der Anstieg der Sozialaufwendungen in Thüringen im Durchschnitt
6,7 % betrug und im Kreis Weimarer Land
dagegen nur 6,2 %. Der Spitzenwert in Thüringen liegt übrigens bei 12 % Anstieg, der mini-
malste Wert bei einem Rückgang von 4 % in
einem einzigen Landkreis.
Im Sinne einer weiteren vertrauensvollen
Zusammenarbeit war dies richtigzustellen und
auch gegenüber der Presse im gestrigen Pressegespräch, was hiermit geschehen ist.
Meine Damen und Herren! Diese Angelegenheit ist im Sozialausschuss umfangreich erörtert worden. Herr Dr. Brändel hat sich im Übrigen zutreffend zu diesen Zusammenhängen
geäußert, so dass sich an dieser Stelle weitere
Darlegungen erübrigen. …
Sinkende Arbeitslosenzahlen bedeuten nicht
automatisch sinkende Sozialleistungen. Der
Anstieg der sozialen Aufwendungen resultiert
überwiegend aus unserer Fürsorge für behinderte Menschen. Die Angaben des Sozialamtes
sind jederzeit prüfbar, werden zum Jahresende
überprüft und auch diesbezüglich bitte ich Sie,
Vertrauen in unseren Haushaltsplanentwurf zu
setzen. Ich danke Ihnen.
Wegen der Lesbarkeit und besseren Verständlichkeit sind Worte eingefügt. Diese wurden in
Klammern gesetzt.
Die Redaktion
GLÄSERNES LANDRATSAMT
Rechtsaufsicht über kreisangehörige Gemeinden
Nacherhebung von Säumniszuschlägen durch die Stadt Bad Berka
Klarstellung
Das Landratsamt übt die Rechtsaufsicht über
die Stadt Bad Berka aus.
Die Kommunalaufsicht möchte mit dieser
Klarstellung zur Versachlichung der derzeit
in der Stadt Bad Berka teilweise sehr emotional geführten Diskussion beitragen.
Die Stadt Bad Berka fordert derzeit durch
Bescheiderlass Säumniszuschläge von den
Grundstückseigentümern, die sich der Zahlung von in Vorjahren (2000 – 2002) geforderten Abwasserbeiträgen durch Nichtzahlung widersetzt haben.
Die Stadt handelt bei der Forderung dieser
Säumniszuschläge nach dem Einnahmebeschaffungsgrundsatz, der von jeder Gemeinde zu befolgen ist.
Sie ist dazu verpflichtet.
Grundsätzlich ist ein Verzicht der Stadt auf
diese Säumniszuschläge nicht statthaft. § 15
Abs. 1 Nr. 5 b) dd) Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) i. V. m. § 240 Abgabenordnung (AO) 1977 ist hierfür die
gesetzliche Vorschrift.
Gemäß diesen gesetzlichen Regelungen fallen unabhängig von einer möglichen
Rechtswidrigkeit der Abwasserbeitragsbescheide, nach Ablauf der dort festgelegten
Zahlungsfrist, Säumniszuschläge an.
Für die so entstandenen Säumniszuschläge
kann nach § 227 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 1
i. V. m. § 3 Abs. 4 AO nach Antragstellung
und sorgfältiger Prüfung der angeführten
Gründe nur im begründeten Einzelfall eine
Reduzierung bzw. der Erlass aus Billigkeitsgründen erfolgen.
In Bezug auf die derzeit in der Stadt Bad
Berka gegebene Situation stellen sich vier
unterschiedliche Sachverhalte dar, die ein
entsprechend unterschiedliches Vorgehen
der Stadt ermöglichen:
1. Keine Einlegung eines Widerspruchs –
keine Zahlung des Beitrages:
Wenn weder Widerspruch eingelegt noch
gezahlt wurde, sind die gesetzlich geforderten Säumniszuschläge in Höhe von 1 % pro
Monat zu erheben, da Säumniszuschläge
kraft Gesetzes und unabhängig von einer
möglichen Rechtswidrigkeit der Beitragsbescheide anfallen.
2. Einlegung eines Widerspruches – keine
Zahlung des Beitrages. Kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung i.S.v. § 80 Abs. 4
VwGO gestellt:
In Bezug auf diese Fälle sind die gesetzlich
geforderten Säumniszuschläge in Höhe von
1 % pro Monat zu erheben, weil Säumnis-
zuschläge kraft Gesetzes und unabhängig
von einer möglichen Rechtswidrigkeit der
Beitragsbescheide anfallen. Etwaige Billigkeitsgründe, die zu einem (teilweisen) Erlass
der Säumniszuschläge führen, liegen nicht
vor, wenn der Beitragsschuldner sich nicht
um Aussetzung der Vollziehung bemüht
hatte.
3. Einlegung eines Widerspruchs – keine
Zahlung des Beitrages. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung i. S. v. § 80 Abs. 4
VwGO wurde gestellt:
Sofern der Beitragsschuldner alles getan hat,
um die Aussetzung der Vollziehung zu erreichen und die Aussetzung an sich möglich
und geboten gewesen war, erscheint die
vollständige Erhebung von Säumniszuschlägen in diesen Fällen als unbillig.
Eine Einzelfallentscheidung kann hier sachgerecht und eine weitgehende Reduzierung
der Säumniszuschläge angebracht sein, da
der Beitragsschuldner dann so gestellt wird,
als ob von Anfang an eine Aussetzung zugebilligt worden wäre.
4. Einlegung eines Widerspruches – Aussetzung der Vollziehung wurde gewährt:
In diesem Fall sind vom Beitragsschuldner
keine Säumniszuschläge entsprechend
Fortsetzung auf Seite 15
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Fortsetzung von Seite 14
§ 240 Abs. 1 Satz 4 AO zu erheben, da der
Steuerpflichtige bei erfolgreichem Rechtsbehelf von Säumniszuschlägen und Zinsen
unbelastet bleiben soll.
Den Beschluss des Stadtrates vom
19. 05. 2008, dass insgesamt die in Rede stehenden Säumniszuschläge per Erlass aufgehoben werden sollen, hatte der Bürgermeister gemäß § 44 ThürKO beanstandet und
somit den Vollzug ausgesetzt.
In der Sitzung des Stadtrates vom
16. 06. 2008 wurde über eine Aufhebung
dieses Stadtratsbeschlusses eine Entscheidung getroffen. Sieben Stadtratsmitglieder
stimmten für die Aufhebung, sechs dagegen.
Fünf Stadtratsmitglieder enthielten sich der
Stimmenabgabe.
Seite 15
Der Beschluss vom 19. 05. 2008 ist damit
aufgehoben. Wäre es nicht zur Aufhebung
gekommen, hätte die Rechtsaufsichtsbehörde darüber entscheiden müssen. Gegen
diese Entscheidung hätte die Stadt Klage
beim Verwaltungsgericht Weimar erheben
können.
Es ist nachvollziehbar, dass die Einforderung
der Säumniszuschläge das Rechtsgefühl vieler Bürger verletzt. Die Stadt ist in ihrem
Handeln jedoch an das Gesetz gebunden.
Nach Gesetz ist ein völliger und undifferenzierter Verzicht auf Säumniszuschläge nicht
statthaft, da dieser gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, darüber hinaus wäre diese Vorgehensweise gegenüber
den pünktlichen und pflichtgemäßen Beitragszahlern unbillig.
Eine weitere Reduzierung der Säumniszuschläge über das o. g. Maß der Reduzierung
(Höhe der Aussetzungszinsen) kann nur in
besonders atypischen Einzelfällen (bspw.
bei gravierenden wirtschaftlichen Notlagen)
in Betracht kommen.
Die derzeit bei der Stadt vorliegenden
Widersprüche gegen die Säumniszuschläge
werden von der Stadt, nach Abschluss der
Abhilfeprüfung, der Kommunalaufsicht als
zuständige Widerspruchsbehörde zur Prüfung und zeitnahen Erlass von Widerspruchsbescheiden übergeben. Gegen diese
Widerspruchsbescheide ist Klage beim Verwaltungsgericht Weimar zulässig.
gez i. A. Hellner
Amtsleiter Kommunalaufsicht
Informationen des Jugend- und Sportamtes
DROGEN – Was tun sie mir an?
Eine immer wieder in der Öffentlichkeit
erhobene Behauptung, dass bestimmte Drogen als ausgesprochene „Einstiegsdrogen“
angesehen werden können, ist falsch.
Kein Jugendlicher wird von heute auf morgen drogenabhängig. Und (fast) keiner fängt
sofort mit „harten“ Drogen an.
Meist gehen der Abhängigkeit Erfahrungen
mit sogenannten „weichen“ Drogen (Tabak,
Alkohol, Medikamente) voraus.
Das der Tabakraucher leichter zum
Haschischkonsum kommt als der Nichtraucher liegt daran, dass der Nichtraucher bei
der tiefen Inhalation des Tabak-HaschischRauches so starke Nikotinvergiftungserscheinungen (Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen) zeigt, dass er von weiteren Versuchen meist abgehalten wird.
Die Zeit der stärksten Drogengefährdung
liegt in der Übergangsphase zwischen Kindheit und Erwachsensein. Diese Zeit, in der
Jugendliche zu Erwachsenen reifen sollen,
ist einer der schwierigsten Abschnitte des
menschlichen Lebens.
Die Drogengefährdung steigt, wenn junge
Menschen für ihre Entwicklung keine erstrebenswerten Zukunftsperspektiven sehen.
Eine zusätzliche gefährdende Rolle kann die
Gruppe der Gleichaltrigen spielen. Wenn
ein Jugendlicher z. B. in eine Gruppe gerät,
in der Drogenkonsum an der Tagesordnung
ist, kann es passieren, dass er selbst beginnt
mitzumachen, um nicht isoliert zu sein und
um die Anerkennung der anderen nicht aufs
Spiel zu setzen.
Es gibt 4 Einstufungen von illegalen Drogen.
Synthetische Drogen – wie LSD, Ecstasy
sowie Amphetamin und Designerdrogen
Opiate – wie Opium, Morphium und Heroin
Koka-Produkte – wie Kokain und Crack
Cannabis-Produkte – wie Marihuana und
Haschisch
gehalt und die Anzahl der Rauschzustände,
die mit der Menge erzeugt werden können,
an.
Die regelmäßige Einnahme von illegalen
Drogen kann zu folgenden Abhängigkeiten
führen:
Bei Kleinmengen ist freilich eine Qualitätsuntersuchung oft nicht mehr möglich, so
dass im Zweifel von dem für den Betroffenen günstigen Wert, also einer schlechten
Qualität, auszugehen ist.
–
–
–
–
Seelische Abhängigkeit
Depressionen mit erhöhter Suizidgefahr
Verfolgungswahn
völliger körperlicher Verfall bei langem
Missbrauch
– starke Neigung zu asozialem und antisozialem Verhalten
Eigenverbrauch in geringen Mengen – § 29
Abs. 5 BtMG
Von einer Bestrafung wegen eines BtM-Vergehens (§ 29 Abs. 1, 2 und 4 BtMG) – nicht
eines besonders schweren BtM-Vergehens
(§ 29 Abs. 3 BtMG) – kann (nicht muss)
abgesehen werden, wenn der Täter die
Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge erwirbt, sich in
sonstiger Weise beschafft oder besitzt, herstellt, einführt, ausführt (§ 29 Abs. 5 BtMG),
nicht aber z. B. wenn er mit geringen Mengen handelt.
Zweck der Vorschrift ist es in erster Linie,
diejenigen vor Strafen zu bewahren, die
erstmals und einmalig mit Betäubungsmitteln – auch harten Drogen wie Heroin – in
Kontakt kommen. Demzufolge ist eine
Menge so lange als gering anzusehen, wie
sie von einem Probierer bei wenigen
Gelegenheiten (bis zu drei) verbraucht werden kann.
Das entspricht etwa:
6 g Cannabisharz (Haschisch)
300 mg Cocain
0,15 g Heroin
3g Methadon-Tabletten
Dabei kommt es nach der Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs auf den Reinheits-
Nicht begünstigt werden sollen von der Vorschrift Dauerkonsumenten, auch wenn sie
Kleinverbraucher sind, so dass bei fortgesetztem BtM-Konsum auch geringer Einzelmengen eine Anwendung der Vorschrift ausscheidet.
In einigen wenigen Fällen besteht also die
Möglichkeit, dass trotz Vorliegens einer
Straftat keine Strafe verhängt wird.
In den beiden letzten in dieser und in der
nächsten Ausgabe des Amtsblattes informiert
die Jugendschutzbeauftragte zu verschiedenen Themen. Zu jedem Thema wird es im
Anschluss einige Quizfragen geben. Wer
alle Fragen sammelt und vollständig beantwortet an die Jugendschutzbeauftragte sendet, kann auf interessante Preise hoffen. Die
Gewinner werden im Amtsblatt bekannt
gegeben.
Quizfragen:
1. Welche Einstufungen von illegalen Drogen gibt es?
2. Welche Abhängigkeiten können durch
die Einnahme von illegalen Drogen entstehen?
3. Ist der Besitz von illegalen Drogen in
geringen Mengen erlaubt?
4. Kann eine Strafanzeige erfolgen, wenn
mit illegalen Drogen gehandelt wird?
Seite 16
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Informationen
Auszug aus dem Sommerferienprogramm des Kinderfreizeitzentrums „Lindwurm“
Schloss Kromsdorf kreativ e.V.
KFZ „Lindwurm“, Reuschelstraße 3, Apolda
Sommerferien im „Lindwurm“
vom 10. 07. bis 20. 08. 2008
Öffnungszeiten in den Ferien:
9.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr
Tägliche Spiel- und Bastelangebote
Billard, Kicker, Computerspiele, Playstation,
Gesellschaftsspiele …
Montag, 14. 07. 08
– Bau von Traumfängern
– Schabloniertechnik auf Fliesen
– Bau von Flugmodellen
Donnerstag, 17. 07. 08
– Busfahrt nach Trusetal in das Erlebnisbergwerk mit Goldwäsche und Badbesuch in
Hohenfelden
Freitag, 18. 07. 08
– Tagesfahrt mit dem Toscana-Truck durch das
Weimarer Land
– Mosaikgestaltung
– offenes Basteln in der Holzwerkstatt
– 9.00 – 12.00 Uhr: Wir experimentieren und
probieren aus …
Montag, 21. 07. 08
– Gestalten von Minitonis
– Nützliches aus Holz für den Haushalt
– „Wir gehen kegeln!“
Mittwoch, 23. 07. 08
– Gießen von Gelkerzen
– Dekoratives Gestalten von Muschelbällen
– Schiffsmodellbau
– ab 15.00 Uhr: Tierarztsprechstunde mit
Dr. Michel
Donnerstag, 24. 07. 08
– Busfahrt zur Arche Nebra, Planetariumsshow, wir gießen aus Schokolade die Himmelsscheibe und Badbesuch in Nebra
Montag, 28. 07. 08
– Schiffsmodellbau
– Bowling und Besuch bei Mc Donald’s
Dienstag, 29. 07. 08
– Porcellangestaltung
– Seife gießen
– Baumdekorationen
Donnerstag, 31. 07. 08
– Gestalten von Glückwunschkarten
– Colouraplastgestaltung
– Bau von Schreibtischsets
– 10.00 – 11.00 Uhr: in den Tresor der
Sparkasse geschaut
Freitag, 01. 08. 08
– Glasgestaltung mit Schmucksteinen
– offenes Basteln in der Holzwerkstatt
– 9.00 – 12.00 Uhr: Wir experimentieren und
probieren aus …
– 10.00 – 11.00 Uhr: Eine Reise in die Welt der
Bücher
Montag, 04. 08. 08
– Serviettentechnik auf Dachziegeln
– Dekoratives Gestalten von Klementinis
– 10.00 – 12.00 Uhr „Wir gehen kegeln!“
Dienstag, 05. 08. 08
– Spiel und Spaß in Weimar beim 3-D-KinoBesuch und auf dem Indoor- Spielplatz „andilli“
Erster Kletterwald in Thüringen
Die Kombination aus sicherem Klettervergnügen, Spaß und Adrenalin macht den Reiz dieser Anlage aus.
Bei vielen Besuchern, gerade bei Erwachsenen,
erlebt man, wie das Kind im Manne oder der
Frau wieder erweckt wird, wie man nach Lust
und Laune in den Bäumen herumklettern kann
und das in bis zu 15 Metern Höhe.
Das Schöne dabei ist, dass jeder Gast das Maß
seines Engagements selbst bestimmt!
Ende April 2008 war es endlich soweit.
Der Kletterwald, direkt am Stausee Hohenfelden, war nach 4-wöchiger Bauzeit und über
1-jähriger Planungs- und Genehmigungszeit
fertig und konnte seine Pforten für Besucher
öffnen.
Entstanden ist mit dem Kletterwald Hohenfelden ein einmaliges Freizeitvergnügen.
In Thüringens erstem Kletterwald kann, und da
sind wir uns sicher, jeder Besucher durch die
unterschiedlich schweren Parcours auf seine
Kosten kommen, angefangen vom „Spaß-Parcours“, der eher die kleinen Besucher anspricht, bis hin zum „Risiko-Parcours“ für den
sportlich ambitionierten Besucher, der die Herausforderung sucht.
An Seilbahnen in 15 m Höhe und bis zu 130 m
Länge durch den Wald rasen und Sprünge ins
Netz wagen sind nur zwei der vielen Highlights.
Wenn das nichts ist …
Wer ein nichtalltägliches Freizeitvergnügen
zusammen mit einer gehörigen Portion Spaß
sucht und sich nach einem stressigen Arbeitsoder Schulungstag einmal den Kopf „freiklettern“ möchte, für den ist der Kletterwald
Hohenfelden, am Stausee Hohenfelden, genau
das Richtige!
Jeder kann sich von diesem Angebot selbst
überzeugen.
Weitere Informationen gibt es unter:
www.kletterwald-hohenfelden.de
Das Team vom Kletterwald Hohenfelden
Donnerstag, 07. 08. 08
– Schlangen, Kröten, fauchende Käfer – Ein
abenteuerlicher Besuch der Zooschule des
Zooparks Erfurt
– Bemalen von Gießfiguren
Freitag, 08. 08. 08 bis Samstag, 09. 08. 08
KFZ „Lindwurm“ ist geschlossen!
Wir zelten auf dem Naturspielplatz und feiern
ein Indianerfest!
Donnerstag, 14. 08. 08
– Besuch der Maskenwerkstatt in Bad Sulza
mit anschließendem Badbesuch
– Gelkerzen gießen
– Keramikwerkstatt hat geöffnet
Freitag, 15. 08. 08
– Tagesfahrt mit dem Toscana-Truck durch das
mittlere Ilmtal
– Batiken von T-Shirts
– Untersetzer aus Mosaikperlen
– 9.00 – 12.00 Uhr: Wir experimentieren und
probieren aus …
Dienstag, 19. 08. 08
– Ferienabschluss mit Polizei, Feuerwehr und
DRK auf dem Stadionvorplatz
Achtung:
Mittagessenversorgung ab 14. 07. 08 nach
Anmeldung bis Donnerstag 1 Woche vorher
möglich! Kosten 2,00 € pro Essen
– Ferienflyer mit dem vollständigen Programm
für alle Kinder im Haus erhältlich
– nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter des KFZ „Lindwurm“ oder unter
der Telefonnummer: 0 36 44/56 30 12
Änderungen vorbehalten!
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Seite 17
Betriebe der Region vorgestellt …
Heute: Wagner & Guder GbR, Hermstedt
Wagner & Guder GbR
Dorfstraße 57
99510 Hermstedt
Tel.: 0 36 44/51 55 61
E-Mail: [email protected]
www.wagner-guder.com
Jung, dynamisch, innovativ, kreativ, erfolgreich.
Mitarbeiter: 4
Leistungsprofil:
– Entwicklung, Konstruktion und Fertigung
von medizinischen Geräten, speziell ophthalmologische Untersuchungseinheiten
– vergrößernde Sehhilfen für verschiedene
Distanzen
– Hubtischsysteme
Der Anfang
Die Firma ist ein junges Unternehmen, welches eine Familientradition fortführt, die bereits
im Jahre 1947 mit dem Präzisions- und Messgerätebau in Jena begann.
Aus der Firma L & W Maschinenbau und Bauelemente GmbH hervorgegangen, ist das Fachgebiet die Entwicklung und Fertigung von
medizinischen Geräten.
Von der Konzeption und Konstruktion, über
Fertigung, bis zur Montage kommen alle Produkte aus einer Hand, Made in Germany.
Heute
Das junge Unternehmen, welches sich aus
dem Familienunternehmen im Juli 2005 heraus
neu gründete, ist ständig bemüht, das Produktionsspektrum zu erweitern, die geschäftlichen
und technischen Verbindungen kontinuierlich
auszubauen.
Das Produktangebot bietet ein optimales PreisLeistungs-Verhältnis im Dienstleistungsbereich,
langjährige Erfahrungen in der Entwicklung,
3D-Konstruktion und Fertigung in der Gerätetechnik, Prüftechnik und dem Maschinenbau.
Das technische Büro übernimmt die Gesamtverantwortung für Entwicklung und Konstruktion einer Produktidee.
Die Verbindung zur Traditionsfirma L & W
Maschinenbau GmbH ist die Grundlage für die
Kompetenz vom Prototypenbau bis zur Konstruktion.
Die Kunden
Die für Augenärzte und Optiker individuell gestalteten ophthalmologischen Untersuchungseinheiten werden nicht nur deutschlandweit vertrieben, sondern sind auch in der Schweiz, Frankreich und Luxemburg im Einsatz. Die speziell
angefertigten Patientenstühle, die den Anforderungen der Medizinprodukterichtlinie entsprechen, werden auch in Klinikbereichen eingesetzt.
Die Weltneuheit aus Hermstedt ist der „FOCOfix“, eine vergrößernde Sehhilfe für verschiedene
Distanzen, zur Orientierung im Raum, der
Betrachtung von Gegenständen in der Ferne,
Details in mittlerer Entfernung und zum Lesen in
der Nähe. Viele Besucher der 11. Kreismesse im
April 2008 konnten sich schon mit dem Gerät
vertraut machen, dessen Optik eine optimale Vergrößerung für den sehschwachen Patienten
ermöglicht (speziell bei Makuladegeneration).
Öffentliche Ausschreibung
Der Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt
Kranichfeld beabsichtigt den Verkauf:
Wohnhaus – Georgstraße 2
in 99448 Kranichfeld
mit einer Grundstücksgröße von 1.293 m2,
die Wohnfläche beträgt 244 m2
Innenstadt-Wohnlage, mit Einfahrt,
Nebengelass, großer Garten
Eine Besichtigung ist nach vorheriger Terminabsprache unter Telefon
03 64 50/3 99 96 bzw. 3 13 41 möglich.
Ein umfangreiches Wertgutachten kann gegen
eine Schutzgebühr in Höhe von 10,00 €
während der Geschäftszeiten im Büro des
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft abgefordert
werden.
Interessenten unterbreiten ihre Angebote an
den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft, Bahnhofstraße 12 in 99448 Kranichfeld mit dem Vermerk „Wohnhaus Georgstraße 2“.
Das Mindestgebot beträgt 75.000 €.
gez. Reinhard Apel
Werkleiter
Das Haus verfügt über eine Gasheizung,
die Fenster wurden teilweise erneuert.
Das Objekt ist sanierungsbedürftig.
Seite 18
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Böttchermeister
Frank Lisker
• Pflanzenkübel aus Eiche
• Holzgefäße rund und oval
Saunatauchbecken, Badebottiche, Hausschlachtung
• Wein- und Destillatfässer
Dorfstraße 22 · 99518 Bad Sulza/OT Sonnendorf
Tel. 036461/20875 · Fax 036461/86344
Internet: www.boettcherei-lisker.de
GEBURTSTAGE
HOCHZEITEN
KINDERFESTE
WEIHNACHTSFEIERN
FIRMENEVENTS
VEREINSFEIERN · JUBILÄEN
KONTAKT
Dorfstraße 33
99438 Tiefengruben
Tel. + Fax: 03 64 58/4 96 68
E-Mail: [email protected]
www.feiernundflair.de
FEIERN
&
FLAIR
AGENTUR FÜR ORGANISATION + SERVICE
Ihr Spezialist für moderne AUGENOPTIK und KONTAKTLINSEN
Eckhard Grimm
Augenoptikermeister
Unsere Leistungen
• Augenüberprüfung
• Video Anpassung von Gleitsichtgläsern
• Kontaktlinsen, Anpassung und Beratung
• Ferngläser, Wetterstationen
• Lupen, Vergrößernde Sehhilfen
• Sehtest für Fahrschule
• Video Beratung
• Brillenreparaturen
• Kostenloser Fassungsservice
• Pflegemittel für Kontaktlinsen
Montag – Freitag 9.00 – 18.00 Uhr
Sonnabend 9.00 – 12.00 Uhr
99510 Apolda · Bahnhofstraße 11 · ☎ 03644/5561 31
MOWITZ-BAU GMBH APOLDA
Ihr Partner für Neubau und Altbausanierung
• Maurer- und Putzarbeiten
• Beton- und Estricharbeiten
• Bauwerkstrockenlegung
• Gerüstbau und -verleih
• Wärmedämmung
• Fassadenarbeiten
• Trockenbau
• Pflasterarbeiten
Qualität aus Liebe zum Handwerk
Am Kalkteich 3, 99510 Apolda, ☎ (0 36 44) 61 94 62
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Seite 19
Wir gratulieren
Herzlichen Glückwunsch
Liesbeth Heinrich
zum 99. Geburtstag
Paul Unrein
Leopoldine Bier
zum 98. Geburtstag
Margarethe Rolle
Marianne Althaus
zum 97. Geburtstag
Erna Wilde
Hans Kirsten
zum 96. Geburtstag
Klara Herrmann
Ilse Clauß
Walter Burkhardt
Gertraud Aepfler
Margot Tränckler
Frida Eubling
zum 94. Geburtstag
Charlotte Schmidt
Herbert Pilling
zum 93. Geburtstag
Apolda
Ettersburg
Bad Sulza
Apolda
Apolda
Kromsdorf
Apolda
Schoppendorf
Kranichfeld
Mattstedt
Apolda
Apolda
Apolda
Magdala
Kromsdorf
Eva und Günter Matzel
Liesbeth Weiß
Ettersburg
Margarete Bsonek
Vippachedelhausen
Herta Breuer
Flurstedt
Hildegard Kahleys
Apolda
zum 92. Geburtstag
Liesbeth Koschmieder
Rohrbach
Paul Arendt
Bad Berka
Maria Brückner
Tannroda
Elsa Göring
Flurstedt
Erna Nauber
Kranichfeld
Cäcilie Edler
Blankenhain
Annemarie Mannstein
Blankenhain
zum 91. Geburtstag
Margot Schatz
Kromsdorf
Margot Walther
Niederroßla
Herbert Gallasch
Niederroßla
Gertrud Schwartze
Willerstedt
Werner Lehmann
Herressen-Sulzbach
zum 90. Geburtstag
im Juli 2008
aus Apolda zur
Diamantenen Hochzeit
die sie am 10. Juli 2008
feiern werden.
Wir gratulieren
Ruth und Gerhard Pusch
aus Herressen-Sulzbach zur
Diamantenen Hochzeit
die sie am 10. Juli 2008
feiern werden.
Wir gratulieren
Ursula und Erich Wilhlem
aus Wittersroda zur
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Diamantenen Hochzeit
Ursula und Fritz Senftleben
Ilse und Werner Straube
die sie am 10. Juli 2008
feiern werden.
aus Buttelstedt zur
aus Hopfgarten zur
Diamantenen Hochzeit
Eisernen Hochzeit
die sie am 16. Mai 2008
gefeiert haben.
die sie am 11. Juni 2008
gefeiert haben.
Erna und Harry Matthes
Wir gratulieren
aus Niedersynderstedt zur
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Diamantenen Hochzeit
Irmgard und Harry Kötschau
Margot und Fritz Kreyer
aus Kleinschwabhausen zur
aus Niederzimmern zur
die sie am 17. Juli 2008
feiern werden.
Diamantenen Hochzeit
Diamantenen Hochzeit
die sie am 06. Juni 2008
gefeiert haben.
die sie am 03. Juli 2008
gefeiert haben.
Wir gratulieren
Elsbeth und Heinz Hofmann
aus Apolda zur
Eisernen Hochzeit
die sie am 24. Juli 2008
feiern werden.
Impressum:
Herausgeber:
Kreis Weimarer Land
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Landrat des Kreises Weimarer Land
Redaktion:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Silke Schmidt
Anschrift:
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10
Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Erscheinungsweise:
In der Regel 7 x im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte
des Kreises Weimarer Land.
Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim
LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
bestellt werden.
Redaktionsschluss:
In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.
Druck:
Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, PF 1151, 99501 Apolda,
Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99,
e-mail: [email protected]
Vertrieb:
Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt
Seite 20
05. Juli 2008 – Nummer 04/08
Wohnträume zum Leben e.K.
Exklusives
Wohnraumdesign
Wir zäunen Ihr Grundstück ein!
• fachgerecht und preiswert!
mit Holz, Schmiedeeisen, Maschendraht oder
Stabgitterzaun
• Tore, Türen, Gitter, Hundezwinger
Metallbau Haas
Thomas-Müntzer-Straße 4
99518 Reisdorf
Telefon und Fax (03 64 63) 4 77 77
oder Telefon (03 64 63) 4 00 40
auunternehmen
Lothar Meißner
Eigenheimbau · Außenanlagen
Abriss & Gerüstbau · Fassadendämmung
Um- und Ausbauarbeiten · Bauwerkstrockenlegung
Maurer-, Putz- und Betonarbeiten
Auch kleinere Reparaturarbeiten
Boden
Wand & Decke
Licht & Möbelsysteme
PREISWERT – ZUVERLÄSSIG
Georg-Judersleben-Str. 18 · 99518 Bad Sulza
Tel.: 03 64 61-2 08 19 · Fax: 03 64 61-8 77 67 · Funk: 01 78-4 17 18 25
[email protected]
reativecke Kühn
der Druckerei Friedr. Kühn · Inh.Rau
Besuchen Sie unsere
Ausstellungsräume –
entdecken Sie
Ihre Wohnträume !
Bernhardstr. 43
99510 Apolda
Bastel- und Schreibwaren in einem Haus
... startklar?
Auch in den Ferien bei uns:
•
•
•
•
•
•
•
Zuckertüten
Schulranzen
Füller & Kulis
Farbkästen & Pinsel
Buch- & Heftumschläge
Hefter & Schreibpapier
und vieles mehr ...
Mo – Fr 8 – 19 Uhr • Sa 8 – 13 Uhr •
Tel. 0 36 44 / 50 33 - 24
Wohntraeumeleben.de
Jenaer Straße 89 | 99510 Apolda
Telefon 03644.562394