Renaissance des Realwertes - Treuhänder
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Renaissance des Realwertes - Treuhänder
IMMOBILIEN Kaspar Fierz Renaissance des Realwertes Unausgeschöpftes Potential der modernen DCF-Rechnung [1] Die DCF-Rechnung [2] gilt zu Recht als die am weitesten fortgeschrittene Bewertungsmethode im Schätzungswesen. Eine nähere Analyse zeigt denn auch, dass das Potential dieses Bewertungsansatzes noch bei weitem nicht ausgeschöpft ist. Interessanterweise ist es nämlich so, dass die konsequente Anwendung der DCF-Rechnung den alten Real- bzw. Substanzwert, der anerkanntermassen auch von Laien leicht verstanden werden kann, zu alten Ehren auferstehen lässt. für diesen Fall wie in Abbildung 2 dargestellt. Die Renovationskosten werden mit CHF 2 550 000 budgetiert. Die Instandstellungsarbeiten sollen, von heute an gerechnet, nach Ablauf des 3. Jahres beginnen und zwei Jahre dauern. Eine ausgebaute DCF-Rechnung besteht in der Regel aus zwei unterschiedlichen Teilen. Ein erster Teil ist den Mietzinsen und den laufenden Bewirtschaftungskosten, ein zweiter Teil den Renovationen gewidmet. Bei der Bestimmung der Nettomiete wird unterschieden zwischen dem sogenannten Prognosehorizont und der Restnutzungsdauer. Der Prognosehorizont entspricht dem Zeithorizont vom Bewertungszeitpunkt an gerechnet, über welchen hinsichtlich Mietzinsen und Bewirtschaftungskosten genauere Informationen bekannt sind. Im vorliegenden Fall sind dies die Jahre 1–5. Die an den Prognosehorizont anschliessende Restnutzungsdauer dauert bis zum Betrachtungshorizont, welcher hier zu 75 Jahren angenommen wurde. Die Kolonne in Abbildung 2 rechts enthält die Barwerte der in den jeweiligen Perioden erwirtschafteten Nettomieterträge. Für die Jahre im Prognosehorizont wird dabei ein einfacher Barwert berechnet, für die Restnutzungsdauer ein Rentenbarwert und dieser über den Prognosehorizont abgezinst. 1. Ausgangslage Um diese paradoxe Situation zu erklären, möge das folgende Beispiel dienen: Gesucht ist der Wert einer 25 Jahre alten Wohnliegenschaft in einem Aussenquartier von Luzern, die wohl immer unterhalten, aber nie richtig renoviert wurde. Das Mietzinsaufkommen hat zwar noch nicht wesentlich darunter gelitten. Es liegt aber an der unteren Grenze dessen, was an dieser Lage mit einer ordentlich instandgesetzten Liegenschaft zu erzielen wäre. Zudem haben die Reparaturen in letzter Zeit stark zugenommen. Mittelfristig muss die Liegenschaft daher von Grund auf erneuert werden. 3. DCF-Rechnung Bei einem Betrachtungshorizont von 75 Jahren [3] lautet die DCF-Rechnung 2. Grunddaten Die neuwertigen Anlagekosten der Anlage betragen rund CHF 8,7 Mio. Dabei entfallen rund CHF 5,6 Mio. auf die Kosten für die Errichtung des Gebäudes, CHF 800 000 auf Baunebenkosten und Umgebungsarbeiten und CHF 2,3 Mio. auf das 1200 m2 grosse Grundstück. Die veranschlagten Mietzinse und Bewirtschaftungskosten sind Abbildung 1 zu entnehmen. 356 Kaspar Fierz, Dr. sc. techn., lic. oec. publ., Dozent an der Fachschule für Immobilienschätzer des Verbands Schweizerischer Immobilientreuhänder SVIT, Finanz- und Immobilienfragen, Fierz & Partner AG, Esslingen/ZH Jede DCF-Rechnung ist eine Barwertrechnung. Ziel ist es, den zukünftigen Zahlungsstrom im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der in Frage stehenden Liegenschaft zu prognostizieren, alle Zahlungen auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen und die abgezinsten Beträge zusammenzuzählen. Einnahmen gehen dabei mit einem positiven, Ausgaben mit einem negativen Vorzeichen in die Rechnung ein. Einnahmen sind im wesentlichen die Mietzinse, Ausgaben die laufenden Bewirtschaftungskosten und insbesondere die Renovationen. Etwas anders laufen die Berechnungen zu den Renovationen. Im vorliegenden Fall wird die Liegenschaft in den Jahren 4 und 5 gesamthaft erneuert. Da die LeDer Schweizer Treuhänder 5/05 IMMOBILIEN Kaspar Fierz, Renaissance des Realwertes Abbildung 1 Veranschlagte Mieterträge und Bewirtschaftungskosten Mietzinsaufkommen Bewirtschaftungskosten Aktuell CHF/Jahr Während der Renovation CHF/Jahr Nach der Renovation CHF/Jahr 410 000 82 000 225 000 40 000 450 000 65 000 bensdauer einer solchen Erneuerung zu 25 Jahre angenommen werden kann, wiederholt sie sich innerhalb des Betrachtungshorizontes noch zweimal, nämlich in den Jahren 29 und 54 für die erste Tranche und in den Jahren 30 und 55 für die zweite Tranche. Die auf heute abgezinsten Kosten für die Erst- und Folgerenovationen betragen CHF 1 556 000 für die erste und CHF 1 479 000 für die zweite Tranche. Summa summarum beträgt der DCFWert dieser Liegenschaft dann rund CHF 4,7 Mio. zu müssen, nicht ins Seufzen gerät. In dieser Beziehung wurde von der Fachwelt bis heute aber übersehen, dass es ohne weiteres möglich ist, das Ergebnis der DCF-Rechnung auf die viel leichter fassbare Realwertoptik zu übertragen. Stimmen nämlich die neuwertigen Anlagekosten nicht mit dem Ergebnis der DCF-Rechnung überein, können nur drei Ursachen dafür verantwortlich sein (Ziffern 3.1–3.3). 3.1 Verlust an Nutzungspotential Zu den neuwertigen Anlagekosten von CHF 8,7 Mio. entsteht eine Differenz von CHF 4,0 Mio. Es gibt wohl kaum einen der modernen Bewertungslehre verpflichteten Immobilienschätzer, der ob der Aufgabe, einem stolzen Grundeigentümer eine solche Wertminderung glaubhaft und plausibel darlegen Der Schweizer Treuhänder 5/05 Es kann ein Verlust an Nutzungspotential eingetreten sein. Ein solcher liegt vor, wenn das kapitalisierte Nettoertragspotential, beziehungsweise der Barwert der vollständig erneuert gedachten Liegenschaft, geringer ist als die neuwertigen Anlagekosten. Das kapitalisierte Nettoertragspotential der vollständig erneuert gedachten Liegenschaft ist das Wertmaximum, das die Liegenschaft erreichen kann. Liegt dieses Wertmaximum unter den neuwertigen Anlagekosten, ist eine nicht wieder gutzumachende Wertdifferenz, ein Verlust an Nutzungspotential eben, entstanden. Die Berechnung des Wertmaximums errechnet sich im vorliegenden Fall gemäss Abbildung 3. Ist die Liegenschaft vollständig erneuert und instandgestellt, erwirtschaftet sie ein nachhaltiges Mietbetreffnis von CHF 450 000/Jahr, und es fallen nachhaltige Bewirtschaftungskosten von CHF 65 000/Jahr an. Zudem steht der Erneuerungszyklus wieder am Anfang, d. h., es dauert wiederum 25 Jahre, bis das nächste Mal eine Erneuerung fällig wird. Die Rechnung gemäss Abbildung 3 zeigt, dass die Liegenschaft selbst dann keinen höheren Wert als CHF 7,1 Mio. ereichen kann, wenn sie komplett erneuert ist. Bei der Differenz zu den neuwertigen Anlagekosten von CHF 8,7 Mio. handelt es sich daher um eine nicht mehr korrigierbare Wertminderung. Ihre Ursache liegt wahrscheinlich in einem nicht mehr zeitgemässen Design der Wohnungen. Die Liegenschaft verzeichnet somit einen Verlust an Nutzungspotential von CHF 1,6 Mio. 357 IMMOBILIEN Kaspar Fierz, Renaissance des Realwertes während der Bauzeit und infolge tieferer Mietzinsen und höherer Bewirtschaftungskosten während der Wartefrist bis zum Beginn der Renovationsarbeiten. Abbildung 2 DCF-Rechnung Barwert der Nettomieterträge über einen Prognosehorizont von 5 Jahren bei einem Zinssatz von 4,5% p. a.: CHF 1. Jahr: (CHF 410 000 – CHF 82 000) 0,96 [4] 2. Jahr: (CHF 410 000 – CHF 82 000) 0,92 3. Jahr: (CHF 410 000 – CHF 82 000) 0,88 4. Jahr: (CHF 225 000 – CHF 40 000) 0,84 5. Jahr: (CHF 225 000 – CHF 40 000) 0,80 ab dem 6. Jahr bis zum 75. Jahr (Restnutzungsdauer): (CHF 450 000 – CHF 65 000) 21,2 [5] 0,80 [6] 315 000 302 000 289 000 155 000 148 000 6 530 000 = Barwert der Nettomieterträge 7 739 000 – Barwert von Erst- und Folgerenovationen: Im 4., 29. und 54. Jahr: (CHF 1 275 000 (0,84 + 0,28 + 0,10) [7], rund Im 5., 30. und 55. Jahr: (CHF 1 275 000 (0,80 + 0,27 + 0,09), rund CHF – 1 556 000 –1 479 000 = DCF-Wert der Liegenschaft 3.2 Erneuerungsfonds Das Design der Liegenschaft ist aber nicht nur nicht mehr zeitgemäss, die Anlage ist auch stark renovationsbedürftig und sollte eigentlich über einen wohl dotierten Erneuerungsfonds [10] verfügen. Die Höhe dieses Fonds kann sehr leicht berechnet werden. Finanzmathematisch kann man nämlich beweisen, dass sie dem Betrag entspricht, den man erhält, wenn man die abgezinsten Erst- und Folgerenovationen der instandgestellten Liegenschaft gemäss Abbildung 3 von den abgezinsten Erstund Folgerenovationen der heutigen, noch nicht instandgestellten Liegenschaft gemäss Abbildung 2 subtrahiert [11]. Die Höhe des Erneuerungsfonds beträgt somit rund CHF 1,9 Mio. Betriebswirtschaftlich ist der Erneuerungsfonds nichts anderes als die eingetretene Abschreibung derjenigen Bauteile eines Gebäudes, die der Abnützung unterliegen und periodisch ersetzt werden müssen. 3.3 Temporärer Mehroder Mindernutzen Der Verlust an Nutzungspotential und der Erneuerungsfonds summieren sich zu CHF 3,5 Mio. Der Löwenanteil der Differenz zwischen den neuwertigen 358 –3 035 000 4 704 000 Anlagekosten von CHF 8,7 Mio. und dem DCF-Wert von CHF 4,7 Mio. ist damit erklärt. Doch auch der jetzt noch verbleibende Unterschied von CHF 500 000 ist sehr leicht erklärbar. Er kommt zustande, weil der Grundeigentümer noch drei Jahre wartet, bis er mit den Renovationsarbeiten beginnt, und dann die Arbeiten auch nicht von einem Tag auf den andern erledigt sind. Die CHF 500 000 repräsentieren nicht nichts anderes als den kapitalisierten Verlust infolge von Mietzinsausfällen 4. Wiederhergestellte Aussagekraft des Realwertes Verlust an Nutzungspotential, Erneuerungsfonds [12] und kapitalisierte temporäre Nettoertragsgewinne oder -verluste erklären eine Differenz zwischen den neuwertigen Anlagekosten und dem DCF-Wert einer Liegenschaft abschliessend. Da die drei Beträge durch Barwert- und DCF-Rechnungen exakt bestimmt werden können, kann man sie auch hinzuziehen, um den schwer verständlichen DCF-Wert auf Basis der neuwertigen Anlagekosten plausibel und einleuchtend zu erklären. Im vorliegenden Fall ist die Aufschlüsselung in Abbildung 4 dargestellt. 5. Fazit Dem Grundeigentümer kann man den Sachverhalt anhand des dargestellten Beispiels wie folgt einleuchtend darlegen: «Die neuwertigen Anlagekosten der Liegenschaft betragen CHF 8,7 Mio. Die Bauten wurden aber vor 25 Jahren errichtet. Das damals gewählte Design der Wohnungen ist heute nicht mehr Abbildung 3 Berechnung Wertmaximum Nachhaltiger Bruttomietertrag gemäss Abbildung 1 ./. Nachhaltige Bewirtschaftungskosten gemäss Abbildung 1 = Nachhaltiger Nettomietertrag Barwert der über 75 Jahre anfallenden Nettomieterträge bei einem Zinssatz von 4,5% p. a.: CHF 385 000 21,4 [8], rund ./. Barwert einer 1. Erneuerung nach 25 Jahren bei einem Zinssatz von 4,5% p. a.: CHF 2 550 000 0,33 [9], rund ./. Barwert einer 2. Erneuerung nach 50 Jahren: CHF 2 550 000 0,11, rund CHF/Jahr 450 000 –65 000 385 000 CHF CHF 8 239 000 – 842 000 – 281 000 = Barwert der neuwertigen Liegenschaft (Wertmaximum) –1 123 000 7 116 000 Der Schweizer Treuhänder 5/05 IMMOBILIEN Kaspar Fierz, Renaissance des Realwertes 6 Abzinsfaktor für 5 Jahre bei einem Zinssatz von 4,5% p. a. Abbildung 4 Aufschlüsselung des DFC-Wertes 7 Summe der Abzinsfaktoren für 4, 29 und 53 Jahre bei einem Zinssatz von 4,5% p. a. CHF Neuwertige Anlagekosten – Verlust an Nutzungspotential – Erneuerungsfonds Kapitalisierte temporäre Nettoertragsgewinne oder -verluste = DCF-Wert der Liegenschaft zeitgemäss. Aus diesem Grund sind die Mieter auch für erneuerte Wohnungen nicht bereit, den Mietzins zu entrichten, der erforderlich wäre, damit die Anlagekosten verzinst, die laufenden Bewirtschaftungskosten gedeckt und genügend Rücklagen für spätere Renovationen gebildet werden können. Die kapitalisierte ungedeckte Differenz beträgt CHF 1,6 Mio. und muss 8 700 000 –1 600 000 –1 900 000 –500 000 4 700 000 Betrachtungshorizont immer mindestens den sogenannten ökonomischen Horizont erreichen. Der ökonomische Horizont ist jene in die Zukunft reichende Zeitspanne, jenseits welcher Zahlungen auf heute keinen Einfluss mehr haben, weil sie durch das Abzinsen zur Bedeutungslosigkeit reduziert werden. Bei Zinssätzen, wie wir sie in der Schweiz gewohnt sind (4–5% p. a.), liegt der ökonomische Horizont bei 50–60 Jahren. Mit einem Betrachtungshorizont von 75 Jahren wird die erwähnte finanzmathematische Bedingung daher eingehalten. «Jede DCF-Rechnung ist eine Barwertrechnung.» abgeschrieben werden. Überdies sind die Wohnungen stark renovationsbedürftig. Damit die bevorstehenden Renovationen aus Rücklagen bestritten werden können, müssen heute an Rücklagen CHF 1,9 Mio. vorhanden sein. Und last but not least verursachen die Mietzinsausfälle während der Zeit der Renovationsarbeiten und das Zuwarten über weitere drei Jahre mit gedrückten Mietzinsen und hohen Unterhaltskosten weitere Verluste, die sich auf heute zinsbereinigt zu CHF 500 000 summieren». Dieser Argumentation wird jeder Grundeigentümer ohne weiteres folgen können. Anmerkungen 1 Beim vorliegenden Artikel handelt es sich um einen Auszug aus der 5. Auflage des Lehrbuchs «Der Schweizer Immobilienwert» von Dr. Kaspar Fierz, erschienen im April 2005 im Verlag Schulthess Juristische Medien AG. 2 DCF steht für den englischen Begriff «discounted cash-flow»; deutsch: abgezinster Einnahmenüberschuss. 3 Nach der modernen, auf der Finanzmathematik fussenden Bewertungslehre muss der L’Expert-comptable suisse 5/05 4 Abzinsfaktor für ein Jahr bei einem Zinssatz von 4,5% p. a. 5 Nachschüssiger Rentenbarwertfaktor für 70 Jahre (Betrachtungshorizont minus DCFPrognosehorizont) bei einem Zinssatz von 4,5% p. a. 8 Nachschüssiger Rentenbarwertfaktor über 75 Jahre bei einem Zinssatz von 4,5% p. a. 9 Abzinsfaktoren für 25 Jahre bei einem Zinssatz von 4,5% p. a. 10 Ob ein Erneuerungsfonds wirklich gebildet wird oder nicht, ist nicht von Belang. Ein solcher entsteht grundsätzlich immer. Oft wird er dazu verwendet, um die Hypothekarschulden zu tilgen und damit neues Verschuldungspotential zu schaffen. Sind sehr viel Eigenmittel vorhanden, wird er oft auch zum Erwerb weiterer Liegenschaften verwendet. Und bei privaten Grundeigentümern ist es oft so, dass sie den Erneuerungsfonds ihrer Liegenschaften konsumieren. In der modernen Immobilienbewertungslehre ist der Erneuerungsfonds eine schätzungstechnische Grösse, die anzeigt, dass der Renovationszyklus nicht am Anfang steht, sondern schon zum Teil verstrichen ist. 11 Theorie dazu siehe Kaspar Fierz, Der Schweizer Immobilienwert, Verlag Schulthess Juristische Medien AG, Zürich 2005, S. 137ff. 12 Der Vollständigkeit halber darf aufgestauter Unterhaltsbedarf nicht vergessen werden. Streng theoretisch ist aufgestauter Unterhaltsbedarf ein Bestandteil des Erneuerungsfonds, nämlich derjenige Teil, der unmittelbar beansprucht werden muss. Da aufgestauter Unterhaltsbedarf indessen leicht kalkulierbar ist, wird er in der Praxis nicht auf dem Umweg über eine DCF-Rechnung ermittelt, sondern vor Ort direkt festgestellt. Am Grundsatz, wonach Verlust an Nutzungspotential, Erneuerungsfonds und kapitalisierte temporäre Nettoertragsgewinne oder -verluste eine Differenz zwischen den neuwertigen Anlagekosten und dem DCF-Wert abschliessend erklären, ändert sich dadurch nichts. RESUME Renouveau de la valeur réelle Le calcul du Discounted Cash Flow (DCF) est considéré à juste titre comme la méthode d’évaluation la plus évoluée. Une analyse plus détaillée montre également que le potentiel de cette approche d’évaluation n’est de loin pas encore épuisé. Il est intéressant de constater que l’application rigoureuse de la méthode DCF permet de faire renaître et d’apprécier l’ancienne valeur réelle ou valeur substantielle, compréhensible également par les non initiés. A l’aide d’un exemple, l’auteur montre qu’il est possible de reporter le résultat d’un calcul DCF sur une optique de la valeur réelle plus facilement compréhensible. Si les coûts actuels d’investissement ne correspondent pas aux résultats du calcul DCF, ce ne sont que la perte du potentiel d’utilisation, le fonds de renouvellement et/ou les gains ou pertes nets temporaires capitalisés qui peuvent en être l’origine. KF/AFB 359