Übersicht WBS-Einkommensgrenzen
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Übersicht WBS-Einkommensgrenzen
Einkommensgrenzen für Bezugsbescheinigungen : Anzahl der Personen 1 2 3 4 5 6 jede weitere Person : Kinderzuschlag : Pauschalen (100 %) 12.000,-- € 18.000,-- € 22.100,-- € 26.200,-- € 30.300,-- € 34.400,-- € WBS (140 %) 16.800,-- € 25.200,-- € 30.940,-- € 36.680,-- € 42.420,-- € 48.160,-- € EoF (200 %) 24.000,-- € 36.000,-- € 44.200,-- € 52.400,-- € 60.600,-- € 68.800,-- € RlvF (230 %) 27.600,-- € 41.400,-- € 50.830,-- € 60.260,-- € 69.690,-- € 79.120,-- € 4.100,-- € 5.740,-- € 8.200,-- € 9.430,-- € 500,-- € 700,-- € 1.000,-- € 1.130,-- € Pauschalen = Einkommensgrenzen nach § 9 Wohnraumförderungsgesetz WBS = Wohnberechtigungsschein im Land Berlin (Einkommensgrenzen + 40 %) EoF = Einkommensorientierte Förderung (Subjektförderung) RlvF = Richtlinien vereinbarte Förderung Kinderzuschlag = für jedes zum Haushalt gehörende Kind, das Kindergeld erhält Freibeträge und Zuschläge zur Einkommensgrenze : Art des Freibetrages / Zuschlages Freibetrag für jedes Kind unter 12 Jahren bei Alleinerziehenden, die einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung (nicht nur kurzzeitig am Tag) nachgehen Freibetrag für ein zum Haushalt zählendes Kind mit eigenem Einkommen, wenn dieses das 16., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat Freibetrag für Schwerbehinderte bei einem Grad der Behinderung von 100 %, bzw. von wenigstens 80 %, wenn häusliche Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 SGB XI (Sozialgesetzbuch Teil XI) vorliegt Freibetrag für Schwerbehinderte bei einem Grad der Behinderung von unter 80 %, wenn häusliche Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 SGB XI (Sozialgesetzbuch Teil XI) vorliegt Freibetrag für junge Eheleute innerhalb von fünf Kalenderjahren nach dem Jahr der Eheschließung, wobei keiner von beiden das 40. Lebensjahr vollendet haben darf Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen. Höhe : 600,-- € max. 600,-- € 4.500,-- € 2.100,-- € 4.000,-- € in gezahlter Höhe Für Zahlungen ohne Unterhaltstitel und bei Nachweis der Bedürftigkeit gibt es aber Höchstgrenzen (siehe hierzu § 24 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) Die vorstehenden Freibeträge werden Familienhaushaltes abgezogen. vom errechneten Jahreseinkommen des Einkommensbezogene Abzüge und Freibeträge : Art des Abzuges / Freibetrages Höhe : Arbeitnehmerpauschale (bei nichtselbstständiger Tätigkeit) Wiederkehrende höhere Werbungskosten werden berücksichtigt, wenn das Finanzamt sie anerkannt hat. 920,-- € Werbungskosten bei Renten- oder Pensionsbezug (einmalig für alle Renten einer Person) 102,-- € Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen) bei Alleinstehenden 51,-- € Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen) bei Eheleuten 102,-- € Pauschaler Abzug von den errechneten Bruttoeinkünften eines Einkommensbeziehers bei Entrichtung von Steuern auf das Einkommen 10 % Pauschaler Abzug von den errechneten Bruttoeinkünften eines Einkommensbeziehers bei Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung 10 % Pauschaler Abzug von den errechneten Bruttoeinkünften eines Einkommensbeziehers bei Entrichtung von freiwilligen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlte Beträge bis max. 10 % Pauschaler Abzug von den errechneten Bruttoeinkünften eines Einkommensbeziehers bei Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung 10 % Pauschaler Abzug von den errechneten Bruttoeinkünften eines Einkommensbeziehers bei Entrichtung von freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung gezahlte Beträge bis max. 10 % Ausnahme : Kein Abzug, z.B. bei Beamten, bei denen eine beitragsfreie Sicherung besteht (Pension) Die vorstehenden Beträge werden von dem errechneten Brutto-Einkommen jedes einzelnen Einkommensbeziehers abgezogen. In der Regel ist das BruttoEinkommen der nächsten 12 Monate (einschließlich Sonderzahlungen) maßgeblich.