Übersicht WBS-Einkommensgrenzen

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Übersicht WBS-Einkommensgrenzen
Einkommensgrenzen für Bezugsbescheinigungen :
Anzahl der
Personen
1
2
3
4
5
6
jede weitere
Person :
Kinderzuschlag :
Pauschalen
(100 %)
12.000,-- €
18.000,-- €
22.100,-- €
26.200,-- €
30.300,-- €
34.400,-- €
WBS
(140 %)
16.800,-- €
25.200,-- €
30.940,-- €
36.680,-- €
42.420,-- €
48.160,-- €
EoF
(200 %)
24.000,-- €
36.000,-- €
44.200,-- €
52.400,-- €
60.600,-- €
68.800,-- €
RlvF
(230 %)
27.600,-- €
41.400,-- €
50.830,-- €
60.260,-- €
69.690,-- €
79.120,-- €
4.100,-- €
5.740,-- €
8.200,-- €
9.430,-- €
500,-- €
700,-- €
1.000,-- €
1.130,-- €
Pauschalen = Einkommensgrenzen nach § 9 Wohnraumförderungsgesetz
WBS = Wohnberechtigungsschein im Land Berlin (Einkommensgrenzen + 40 %)
EoF = Einkommensorientierte Förderung (Subjektförderung)
RlvF = Richtlinien vereinbarte Förderung
Kinderzuschlag = für jedes zum Haushalt gehörende Kind, das Kindergeld erhält
Freibeträge und Zuschläge zur Einkommensgrenze :
Art des Freibetrages / Zuschlages
Freibetrag für jedes Kind unter 12 Jahren bei
Alleinerziehenden, die einer Erwerbstätigkeit oder
Ausbildung (nicht nur kurzzeitig am Tag) nachgehen
Freibetrag für ein zum Haushalt zählendes Kind mit
eigenem Einkommen, wenn dieses das 16., aber noch
nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat
Freibetrag für Schwerbehinderte bei einem Grad der
Behinderung von 100 %, bzw. von wenigstens 80 %, wenn
häusliche Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 SGB XI
(Sozialgesetzbuch Teil XI) vorliegt
Freibetrag für Schwerbehinderte bei einem Grad der
Behinderung von unter 80 %, wenn häusliche Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 SGB XI (Sozialgesetzbuch
Teil XI) vorliegt
Freibetrag für junge Eheleute innerhalb von fünf
Kalenderjahren nach dem Jahr der Eheschließung, wobei
keiner von beiden das 40. Lebensjahr vollendet haben darf
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher
Unterhaltsverpflichtungen.
Höhe :
600,-- €
max. 600,-- €
4.500,-- €
2.100,-- €
4.000,-- €
in gezahlter Höhe
Für Zahlungen ohne Unterhaltstitel und bei Nachweis der
Bedürftigkeit gibt es aber Höchstgrenzen (siehe hierzu
§ 24 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)
Die vorstehenden Freibeträge werden
Familienhaushaltes abgezogen.
vom errechneten Jahreseinkommen des
Einkommensbezogene Abzüge und Freibeträge :
Art des Abzuges / Freibetrages
Höhe :
Arbeitnehmerpauschale (bei nichtselbstständiger Tätigkeit)
Wiederkehrende höhere Werbungskosten werden
berücksichtigt, wenn das Finanzamt sie anerkannt hat.
920,-- €
Werbungskosten bei Renten- oder Pensionsbezug
(einmalig für alle Renten einer Person)
102,-- €
Werbungskosten bei Einkünften
aus Kapitalvermögen (Zinsen) bei Alleinstehenden
51,-- €
Werbungskosten bei Einkünften
aus Kapitalvermögen (Zinsen) bei Eheleuten
102,-- €
Pauschaler Abzug von den errechneten Bruttoeinkünften
eines Einkommensbeziehers bei Entrichtung von Steuern
auf das Einkommen
10 %
Pauschaler Abzug von den errechneten Bruttoeinkünften
eines Einkommensbeziehers bei Entrichtung von
Pflichtbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
10 %
Pauschaler Abzug von den errechneten Bruttoeinkünften
eines Einkommensbeziehers bei Entrichtung von
freiwilligen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
gezahlte Beträge
bis max. 10 %
Pauschaler Abzug von den errechneten Bruttoeinkünften
eines Einkommensbeziehers bei Entrichtung von
Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung
10 %
Pauschaler Abzug von den errechneten Bruttoeinkünften
eines Einkommensbeziehers bei Entrichtung von
freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung
gezahlte Beträge
bis max. 10 %
Ausnahme : Kein Abzug, z.B. bei Beamten, bei denen
eine beitragsfreie Sicherung besteht (Pension)
Die vorstehenden Beträge werden von dem errechneten Brutto-Einkommen jedes
einzelnen Einkommensbeziehers abgezogen. In der Regel ist das BruttoEinkommen der nächsten 12 Monate (einschließlich Sonderzahlungen) maßgeblich.