Informationen zur Belehrung nach § 43 Abs.1 Nr.1

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Informationen zur Belehrung nach § 43 Abs.1 Nr.1
Berufsbildende Schulen Buxtehude
StD. Jörg Henning, schulfachlicher Koordinator
Konopkastraße 7
21614 Buxtehude
Tel.: 04161-5557-0
Fax.:04161-555727
www.bbs-buxtehude.de
Informationen zur Belehrung nach § 43 Abs.1 Nr.1 des Infektionsschutzgesetzes
Liebe Eltern,
wesentlicher Bestandteil des hauswirtschaftlichen Unterrichts ist die Praxis der Nahrungszubereitung.
Der gewerbsmäßige Umgang mit Lebensmitteln und die Beköstigung von fremden Personen (z.B.
Schüler/-innen, Kindergartenkindern usw.) erfordert eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach
§ 43 Abs.1 Nr.1 des Infektionsschutzgesetzes.
Diese Bescheinigung ist beim Gesundheitsamt in Stade erhältlich und muss bereits am ersten Schultag
vorliegen. „Bei der Neuaufnahme von Schülerinnen und Schülern stellt die Vorlage der Bescheinigung
des Gesundheitsamtes nach §43 Abs.1 IfSG eine Aufnahmevoraussetzung dar.“1 Ohne diese Bescheinigung bzw. solange die Bescheinigung nicht vorliegt, darf Ihre Tochter/ Ihr Sohn nicht am Unterricht in den hauswirtschaftlichen Klassen BVJH, BEKH, BFH1, BFHR, BFSF2 teilnehmen, sondern
muss in einer anderen Schulform beschult werden. Das könnte dazu führen, dass für Ihr Kind der Abschluss in einer hauswirtschaftlichen Klasse nicht möglich ist.
Bitte sorgen Sie deshalb dafür, dass Ihre Tochter/ Ihr Sohn zur Anmeldung bzw. spätestens am 1.
Schultag eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs.1 Nr.1 des Infektionsschutzgesetzes vorlegen kann.
a) Ihre Tochter / Ihr Sohn besitzt eine Bescheinigung:
Wurde eine Bescheinigung für Ihre Tochter / Ihren Sohn schon einmal ausgestellt, so hat sie auch
Gültigkeit für die Anmeldung an der BBS Buxtehude. Mit der Anmeldung das Original abgeben.
Bei Verlust stellt das Gesundheitsamt eine Zweitschrift aus (könnte Kosten verursachen).
b) Ihre Tochter / Ihr Sohn besitzt noch keine Bescheinigung:
Schritte zum Erhalt der Bescheinigung:
1. Ihre Tochter/ Ihr Sohn erfragt ab Juni beim Gesundheitsamt in Stade unter folgender Adresse
einen Termin: Gesundheitsamt Stade, Heckenweg 7, 21677 Stade,
 04141/12-700.
Nach Erhalt von Zugangsdaten(Mail / Telefon) ist eine Anmeldung auch im Internet möglich.3
2. Sie als Erziehungsberechtigte lesen sich das der Aufnahmebestätigung beiliegende Informationsblatt „Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt“
durch.
3. Sie als Erziehungsberechtigte füllen das dem Informationsblatt beiliegende Formblatt „Erklärung nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“ aus und unterschreiben es unten.
4. Ihre Tochter/ Ihr Sohn unterschreibt auch selbst das von Ihnen ausgefüllte Formblatt „Erklärung
nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“ und nimmt es zum vereinbarten Termin
beim Gesundheitsamt in Stade mit.
Die Bescheinigung wird erst vom Gesundheitsamt ausgegeben, wenn dieses Formblatt vorliegt.
Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass Ihre Tochter/ Ihr Sohn dieses Formblatt zur Belehrung nach Stade mitnimmt. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Belehrung kostenpflichtig ist
und Ihre Tochter/ Ihr Sohn ausreichend Geld bei sich hat. Da diese Bescheinigung eine Aufnahmevoraussetzung ist, tragen Sie die Kosten.
Mit freundlichen Grüßen
1
Rundverfügung der Bezirksregierung Lüneburg vom 25.01.01 – 409.7- 41602/RegL 154/3, 410.20 - 41602
Die Abkürzungen stehen auf dem Anmeldebogen der Schule.
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http://www.stade.onlinebs.de
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J:\Schule\01-orga\Koordination\Einschulung\Infekttionsschutz\Belehrung\01-Eltern-Schulschreiben-§43-Infektionsgesetz-09-06-30.doc
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