Flyer Katholisch-Muslimisch heiraten

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Flyer Katholisch-Muslimisch heiraten
Was Muslime glauben:
Gott hat durch den Propheten Mohammed zu den
Menschen gesprochen. Im Koran sind Gottes Weisungen niedergeschrieben – Muslime leben nach dem
Koran. Die großen Gestalten der Bibel, von Abraham
über Mose bis hin zu Jesus, gelten im Islam als Propheten, als Vorgänger Mohammeds.
Was Christen glauben:
Jesus Christus ist der Sohn Gottes. Er ist den Kreuzestod gestorben und auferstanden von den Toten. Christen leben in der Nachfolge Jesu Christi und glauben
an ein Leben nach dem Tod. Die Bibel und darin vor
allem die vier Evangelien, die vom Wirken, Leben und
Sterben Jesu zeugen, sind Richtschnur und Lebensgrund für Menschen, die an Jesus Christus glauben.
Was Christen und Muslime gemeinsam
glauben:
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Weitere Informationen erhalten Sie bei:
www.kirchlich-heiraten.bistumlimburg.de
www.kirchlich-heiraten.bistumlimburg.de
Bischöfliches Ordinariat
Abteilung Kirchliches Recht
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65549 Limburg
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Prof. Dr. Peter Platen, Ltd. Rechtsdirektor i. K.
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Bischöfliches Offizialat Limburg
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Gott ist einer und einzig. Gott ist der Schöpfer der
Welt und aller Menschen. Gott ist größer als alles
menschliche Vorstellungsvermögen. Gott hat sich in
der Geschichte den Menschen offenbart und sich in
Liebe zugewandt. Die Offenbarung
wird in den Heiligen Schriften
i r a t e n . bi
he
überliefert. Im Islam ist dies
der Koran, im Christentum die
Bibel. Alle Menschen müssen
sich einmal vor Gott für ihre
Taten verantworten. Es gibt ein
Leben nach dem Tod, in dem die
Menschen ganz bei Gott sein
werden.
... alle Tage unseres Lebens.
Ehe zwischen katholischen
Christen und Muslimen
Versprechen
der Liebe.
Vertrauen
in Gott.
e w ww
g. d
Ehe im Islam
Die Ehe ist ein Vertrag zwischen dem Mann und
der Frau.
Der Ehevertrag enthält die Vereinbarung über die Höhe
der Morgengabe, über das Verhältnis der Ehepartner
entsprechend den Vorgaben des islamischen Rechts
und den Status der Braut (Jungfrau, geschieden o. ä.).
Die Morgengabe dient als Unterhaltssicherung der Frau
im Fall einer Scheidung. Ein Mann kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrere Frauen heiraten (bis zu
vier). Die Ehe kann wiederum unter bestimmten Voraussetzungen geschieden werden. Regelungen für
diesen Fall werden im Ehevertrag festgelegt.
Eine religiöse Eheschließungsform ist üblich, jedoch
nicht vorgeschrieben.
Können Muslime und Christen einander heiraten?
Aus der Sicht des Islam:
Ein muslimischer Mann kann eine Angehörige einer
abrahamitischen Religion (Christentum, Judentum,
Islam) heiraten. Die Kinder folgen traditionell der Religion des Vaters. Eine muslimische Frau darf keinen
nichtmuslimischen Mann heiraten. Dieser muss erst
zum Islam übertreten.
Versprechen der Liebe.
Vertrauen in Gott.
...alle Tage unseres Lebens.
Katholisches Eheverständnis
Die Ehe ist die von Gott gestiftete Lebensgemeinschaft
von Mann und Frau. Die Eheleute schließen die Ehe
durch das Ja-Wort, das heißt durch die beiderseitige
Zustimmung zu dieser Lebensgemeinschaft. Katholische
Christen sind verpflichtet, ihre Ehe zur Gültigkeit vor
einem kirchlichen Amtsträger und in Gegenwart zweier
Zeugen zu schließen (Formpflicht). In Ausnahmefällen
kann von der Formpflicht befreit werden. Frau und
Mann haben in der Ehe die gleichen Rechte und Pflichten. Die Verpflichtung zur Einehe gilt für beide Partner.
Jede weitere Ehe oder eheähnliche Beziehung ist ausgeschlossen. Eine gültige Ehe zwischen Christen kann
nicht geschieden werden. So ist in diesem Fall auch
keine Wiederheirat möglich, es sei denn, eine Ehe wird
für ungültig erklärt oder ein Partner stirbt.
Was ist wichtig für christlich-muslimische
Paare, die heiraten wollen?
Kirchlich
Heiraten
Eine christlich-muslimische Ehe kann ein Ort des Dialogs sein, an dem unterschiedliche religiöse und kulturelle Verwurzelungen einander begegnen und sich in
gegenseitiger Achtung und Wertschätzung bereichern.
Es ist aber auch mit vielfältigen Differenzen zu rechnen. Grundsätzlich ist es wichtig, sich der Probleme
und der Chancen so weit wie möglich bewusst zu
werden.
Dazu gehören:
: genaue Information über den Glauben und die religiösen Vorschriften des/der Partners/in
: abschätzen der Auswirkungen für eine künftige
gemeinsame Lebensgestaltung
: Reaktionen der Verwandtschaft /Großfamilie kennen
und einschätzen lernen
: gegebenenfalls genaue Informationen über die zivilrechtlichen Regelungen in Deutschland und im
Herkunftsland des Partners
: Verständigung über die Frage der Kindererziehung.
Aus katholischer Sicht:
Grundsätzlich besteht das Ehehindernis der Religionsverschiedenheit zwischen katholischen und muslimischen Partnern. Der Bischof kann auf Antrag eine
Freistellung (Dispens) von diesem Ehehindernis erteilen.
Dann ist eine kirchliche Eheschließung möglich.
Die Dispens kann unter folgenden Bedingungen erteilt
werden:
Der muslimische Partner muss zusichern, dass der katholische Partner seinen Glauben behalten und
ihn frei ausüben kann.
Der muslimische Partner muss erklären, dass er die
Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe anerkennt.
Der katholische Partner ist verpflichtet. sich um die
katholische Taufe und Erziehung der Kinder zu bemühen, soweit das in seiner Ehe möglich ist. Er ist nicht
verpflichtet, zur Erreichung dieses Zieles die Ehe aufs
Spiel zu setzten.
Auch wenn der islamische Ehevertrag die Modalitäten
einer Scheidung erwähnt, hat eine Frau in Europa, die
religiös islamisch verheiratet ist, keine Chance, eine
Scheidung zu erwirken. Sie kann nur vom Ehemann
aus ihren Pflichten entlassen werden.
Vor einer Eheschließung ist es wichtig, sich frühzeitig
an Geistliche beider Religionsgemeinschaften zu wenden und die nötigen Schritte zu besprechen. Auf
katholischer Seite gibt es Auskunft und eingehende
Beratung beim Bischöflichen Ordinariat (Kontakt
s. Rückseite).