Flyer Katholisch-Muslimisch heiraten
Transcrição
Flyer Katholisch-Muslimisch heiraten
Was Muslime glauben: Gott hat durch den Propheten Mohammed zu den Menschen gesprochen. Im Koran sind Gottes Weisungen niedergeschrieben – Muslime leben nach dem Koran. Die großen Gestalten der Bibel, von Abraham über Mose bis hin zu Jesus, gelten im Islam als Propheten, als Vorgänger Mohammeds. Was Christen glauben: Jesus Christus ist der Sohn Gottes. Er ist den Kreuzestod gestorben und auferstanden von den Toten. Christen leben in der Nachfolge Jesu Christi und glauben an ein Leben nach dem Tod. Die Bibel und darin vor allem die vier Evangelien, die vom Wirken, Leben und Sterben Jesu zeugen, sind Richtschnur und Lebensgrund für Menschen, die an Jesus Christus glauben. Was Christen und Muslime gemeinsam glauben: .k i u m l i m bu r rc hli c h- Weitere Informationen erhalten Sie bei: www.kirchlich-heiraten.bistumlimburg.de www.kirchlich-heiraten.bistumlimburg.de Bischöfliches Ordinariat Abteilung Kirchliches Recht Roßmarkt 4 65549 Limburg Tel.: 06431-295 2 28 Prof. Dr. Peter Platen, Ltd. Rechtsdirektor i. K. [email protected] Bischöfliches Offizialat Limburg Roßmarkt 12 65549 Limburg Tel.: 06431-295 2 30 [email protected] www.offizialat.bistumlimburg.de Referat Ehe & Familie Roßmarkt 12 65549 Limburg Tel.: 06431-295 4 56 [email protected] www.ehe-familie.bistumlimburg.de st Gott ist einer und einzig. Gott ist der Schöpfer der Welt und aller Menschen. Gott ist größer als alles menschliche Vorstellungsvermögen. Gott hat sich in der Geschichte den Menschen offenbart und sich in Liebe zugewandt. Die Offenbarung wird in den Heiligen Schriften i r a t e n . bi he überliefert. Im Islam ist dies der Koran, im Christentum die Bibel. Alle Menschen müssen sich einmal vor Gott für ihre Taten verantworten. Es gibt ein Leben nach dem Tod, in dem die Menschen ganz bei Gott sein werden. ... alle Tage unseres Lebens. Ehe zwischen katholischen Christen und Muslimen Versprechen der Liebe. Vertrauen in Gott. e w ww g. d Ehe im Islam Die Ehe ist ein Vertrag zwischen dem Mann und der Frau. Der Ehevertrag enthält die Vereinbarung über die Höhe der Morgengabe, über das Verhältnis der Ehepartner entsprechend den Vorgaben des islamischen Rechts und den Status der Braut (Jungfrau, geschieden o. ä.). Die Morgengabe dient als Unterhaltssicherung der Frau im Fall einer Scheidung. Ein Mann kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrere Frauen heiraten (bis zu vier). Die Ehe kann wiederum unter bestimmten Voraussetzungen geschieden werden. Regelungen für diesen Fall werden im Ehevertrag festgelegt. Eine religiöse Eheschließungsform ist üblich, jedoch nicht vorgeschrieben. Können Muslime und Christen einander heiraten? Aus der Sicht des Islam: Ein muslimischer Mann kann eine Angehörige einer abrahamitischen Religion (Christentum, Judentum, Islam) heiraten. Die Kinder folgen traditionell der Religion des Vaters. Eine muslimische Frau darf keinen nichtmuslimischen Mann heiraten. Dieser muss erst zum Islam übertreten. Versprechen der Liebe. Vertrauen in Gott. ...alle Tage unseres Lebens. Katholisches Eheverständnis Die Ehe ist die von Gott gestiftete Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Die Eheleute schließen die Ehe durch das Ja-Wort, das heißt durch die beiderseitige Zustimmung zu dieser Lebensgemeinschaft. Katholische Christen sind verpflichtet, ihre Ehe zur Gültigkeit vor einem kirchlichen Amtsträger und in Gegenwart zweier Zeugen zu schließen (Formpflicht). In Ausnahmefällen kann von der Formpflicht befreit werden. Frau und Mann haben in der Ehe die gleichen Rechte und Pflichten. Die Verpflichtung zur Einehe gilt für beide Partner. Jede weitere Ehe oder eheähnliche Beziehung ist ausgeschlossen. Eine gültige Ehe zwischen Christen kann nicht geschieden werden. So ist in diesem Fall auch keine Wiederheirat möglich, es sei denn, eine Ehe wird für ungültig erklärt oder ein Partner stirbt. Was ist wichtig für christlich-muslimische Paare, die heiraten wollen? Kirchlich Heiraten Eine christlich-muslimische Ehe kann ein Ort des Dialogs sein, an dem unterschiedliche religiöse und kulturelle Verwurzelungen einander begegnen und sich in gegenseitiger Achtung und Wertschätzung bereichern. Es ist aber auch mit vielfältigen Differenzen zu rechnen. Grundsätzlich ist es wichtig, sich der Probleme und der Chancen so weit wie möglich bewusst zu werden. Dazu gehören: : genaue Information über den Glauben und die religiösen Vorschriften des/der Partners/in : abschätzen der Auswirkungen für eine künftige gemeinsame Lebensgestaltung : Reaktionen der Verwandtschaft /Großfamilie kennen und einschätzen lernen : gegebenenfalls genaue Informationen über die zivilrechtlichen Regelungen in Deutschland und im Herkunftsland des Partners : Verständigung über die Frage der Kindererziehung. Aus katholischer Sicht: Grundsätzlich besteht das Ehehindernis der Religionsverschiedenheit zwischen katholischen und muslimischen Partnern. Der Bischof kann auf Antrag eine Freistellung (Dispens) von diesem Ehehindernis erteilen. Dann ist eine kirchliche Eheschließung möglich. Die Dispens kann unter folgenden Bedingungen erteilt werden: Der muslimische Partner muss zusichern, dass der katholische Partner seinen Glauben behalten und ihn frei ausüben kann. Der muslimische Partner muss erklären, dass er die Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe anerkennt. Der katholische Partner ist verpflichtet. sich um die katholische Taufe und Erziehung der Kinder zu bemühen, soweit das in seiner Ehe möglich ist. Er ist nicht verpflichtet, zur Erreichung dieses Zieles die Ehe aufs Spiel zu setzten. Auch wenn der islamische Ehevertrag die Modalitäten einer Scheidung erwähnt, hat eine Frau in Europa, die religiös islamisch verheiratet ist, keine Chance, eine Scheidung zu erwirken. Sie kann nur vom Ehemann aus ihren Pflichten entlassen werden. Vor einer Eheschließung ist es wichtig, sich frühzeitig an Geistliche beider Religionsgemeinschaften zu wenden und die nötigen Schritte zu besprechen. Auf katholischer Seite gibt es Auskunft und eingehende Beratung beim Bischöflichen Ordinariat (Kontakt s. Rückseite).