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Losgelassen: Die Kassen drängen in den Wettbewerb
Dr. Uwe K. Preusker Die große Freiheit der Wahltarife hat begonnen ‐ mit Risiken und Nebenwirkungen Seit dem 1. April gibt es sie: die große Freiheit der Wahltarife auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es dauerte nur Tage, bis die ersten GKV‐Kassen massiv mit der „neuen Freiheit“ warben. Doch Kritiker warnen vor Risiken und Nebenwirkungen – für Versicherte und Kassen. Es war, als wenn die GKV‐Kassen nur auf den Startschuss gewartet hätten: Mit Inkrafttreten des GKV‐
Wettbewerbsstärkungsgesetzes Anfang April waren viele Kassen auch mit neuen Wahltarifen am Start –
die Deutsche Angestellten‐Krankenkasse (DAK) mit 15 verschiedenen Wahltarifen, die Barmer Ersatzkasse
(BEK) sogar mit 18 Tarif‐Angeboten. Die IKK‐Direkt warb zeitgleich mit ihrem neuen Kostenerstattungstarif, der IKK‐Direkt‐Versicherte für ambulante Leistungen faktisch zu Privatpatienten
mache, und die Direkt‐Krankenkasse BIG warb mit einer neuen „Flatrate“ sowie mit einem Premium‐Tarif. Die so umworbenen Versicherten werden sich ob der neuen und manchmal undurchschaubaren Vielfalt,
mit der sie plötzlich von ihren Krankenkassen umworben wurden, die Augen gerieben haben. Schöne neue Tarif‐Freiheit – mit Tücken So viel neue und schwer durchschaubare Freiheit rief denn auch postwendend die Verbraucherschützer
auf den Plan: Thomas Isenberg, beim Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin zuständig für die
Themen Gesundheit und Ernährung, warnte vor dem vorschnellen Wechsel in Wahltarife. Denn in den meisten Fällen sei man drei Jahre an diese Entscheidung gebunden – auch wenn sich der Tarif am Ende als gar nicht passend für die eigenen Bedürfnisse herausgestellt habe. In einem speziellen
Faltblatt der Verbraucherzentralen über die Gesundheitsreform heißt es wörtlich: „Ein generelles Problem
bei den meisten Wahltarifen ist, dass Sie eine doppelt so lange Bindung an Ihre Krankenkasse akzeptieren
müssen: Sie sind nicht nur 18 Monate gebunden, sondern drei Jahre. In dieser Zeit haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, selbst wenn Ihre Krankenkasse den Beitrag erhöht. Der finanzielle Vorteil eines
günstigen Tarifangebotes kann dann durch den erhöhten Beitrag wieder wettgemacht werden. Vor der
Wahl eines Tarifes sollten Sie alle Konsequenzen bedenken, sich gründlich informieren und sich
gegebenenfalls unabhängig beraten lassen.“ Die Kassen eröffnen den Kampf um ihre Kunden Dennoch: Die Kassen eröffnen den Kampf um ihre Kunden auf breiter Front – schließlich könnte es sonst sein, dass Versicherte zur Konkurrenz wechseln, weil es dort mehr Wahlfreiheiten gibt. Doch es gibt
weitere Warnungen: Denn derzeit kann niemand wirklich vorhersagen, wie die Versicherten, die einen
Wahltarif abgeschlossen haben, anschließend ihre Inanspruchnahme von Leistungen ändern werden. Manche Kritiker warnen sogar vor schwerwiegenden finanziellen Risiken für die Kassen durch die
Wahltarife, weil die Einnahmen in jedem Fall sinken, die Ausgaben aber voraussichtlich nicht im gleichen
Maße zurückgehen würden. Auch Dr. Bent Lüngen, der sich auf die Beratung von Krankenkassen im
Veränderungsmanagement spezialisiert hat, sieht diese Gefahr, hält sie jedoch nicht für unausweichlich. Einbruch in das traditionelle PKV‐Geschäft Das Gegenargument der Kassen lautet: Wenn wir den Versicherten an die Konkurrenz verlieren, dann
verlieren wir das gesamte Beitragsaufkommen dieses Versicherten. Gemessen daran ist ein eventueller
Einnahmeverlust durch einen Wahltarif das kleinere Übel. Was von den Krankenkassen nicht so laut gesagt, aber umso deutlicher versucht wird, ist die Ausweitung
des eigenen Geschäftes über den Einbruch in die bisherige Domäne der privaten Krankenversicherung.
Der Vorreiter in Sachen Ein‐ und Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung über GKV‐Wahltarife ist die AOK Rheinland‐Hamburg: Sie hat sich vom nordrhein‐westfälischen Sozialministerium einen Wahltarif genehmigen lassen, der solche Leistungen sowie bessere Leistungen beim Zahnersatz vorsieht.
Mittlerweile steuert die Auseinandersetzung um diese Art von Wahltarifen auf eine gerichtliche Konfrontation zu. Jedenfalls kündigte die Continentale Krankenversicherung a. G. an, sie werde gegen die
neuen Wahlleistungstarife der Krankenkassen klagen. „Dies ist ein frontaler Angriff der Krankenkassen auf
den privatwirtschaftlichen Markt der Zusatzversicherungen. Dagegen werden wir uns mit allen
Rechtsmitteln wehren“, sagte Rolf Bauer, der Vorstandsvorsitzende der Continentale.
Doch die gesetzlichen Kassen haben in dieser Auseinandersetzung starke Verbündete: Wie aus dem NRW‐
Sozialministerium verlautete, hätten sich die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in dieser
Frage auf eine gemeinsame Haltung geeinigt. Auch die Bundesregierung stützt diese Position. So vertritt
die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers‐Merk, in der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Anfrage des FDP‐Bundestagsabgeordneten Daniel Bahr die Auffassung, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Mitgliedern künftig auch Wahltarife mit der Kostenerstattung von Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer anbieten dürfen. Die PKV sieht dies naturgemäß anders. Das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzlichen Krankenver‐
sicherungen eröffne den gesetzlichen Kassen einen staatlich geschützten Zugang zum Markt für Zusatzversicherungen und sei daher abzulehnen. Wahltarife: Versuch und Irrtum Mit den seit Anfang April 2007 gesetzlich möglich gewordenen Wahltarifen betreten die gesetzlichen
Krankenkassen Neuland. Doch trotz aller Unsicherheiten bieten die GKV‐Kassen intensiv solche Wahltarife an. Über Risiken und Chancen sprach Die GesundheitsWirtschaft mit dem Berater Dr. Bent Lüngen, Geschäftsführer B‐Lue Management Consulting. ? Herr Dr. Lüngen, Sie beraten insbesondere gesetzliche Krankenkassen. Da spielen die neuen Wahltarife derzeit sicher eine große Rolle. Wozu raten Sie Ihren Beratungskunden im Hinblick auf Wahltarife – schnell und mit einem vielfältigen Angebot einsteigen oder eher abwarten? Lüngen: Schnell nützt nur etwas, wenn man es schafft, nicht nur gesetzliche Vorgaben umzusetzen, sondern den Bedürfnissen der Versicherten zu entsprechen. Und dies ist leider längst nicht bei allen Angeboten der Fall. Dann kann es schnell zum Bumerang werden, wenn man sich erst einmal in den verschiedenen Rankings am Ende wiederfindet. ? Von verschiedensten Seiten, unter anderem den Verbraucherverbänden, hört man immer wieder, die Kassen würden am Ende bei Wahltarifen nur draufzahlen. Denn Wahltarife mit Selbstbehalt oder Rückzahlung würden nur die so genannten guten Risiken nutzen – unter dem Strich bliebe also den Kassen weniger Beitragseinnahmen für gleiche Leistung? Lüngen: Die Gefahr ist tatsächlich gegeben. Zwar besteht die gesetzliche Anforderung, dass sich jeder Tarif aus sich heraus rechnen muss und es zu keiner Quersubventionierung kommen darf, doch das ist nicht immer leicht auszuschließen. Wissen die Kassen heute doch nicht, welche Einzelleistungen tatsächlich von den Versicherten im ambulanten Bereich in Anspruch genommen worden sind. Es muss hier dann mit Pauschalen gerechnet werden. Einige Tarife sehen diese Pauschalen sogar für den stationären Bereich vor. Das birgt natürlich Risiken. Auch argumentieren einige Kassen, dass bestimmte Tarife – zum Beispiel für einige zusätzliche Leistungen – zurzeit zu große Kostenunsicherheiten enthalten, andere bieten solche Tarife aber durchaus an. Das heißt, hier wird es an der einen oder anderen Stelle noch ein böses Erwachen und entsprechende Anpassungen geben. ? Wie schätzen Sie die verschiedenen Wahltarife ein, die zum Teil ja sogar vorgeschrieben sind wie etwa der Hausarzttarif, den ja jede Kasse anbieten muss? Lüngen: Grundsätzlich ist die Einführung der Wahltarife positiv, da die Kassen eine zusätzliche Differenzierungsmöglichkeit und damit die Chance bekommen, auf unterschiedliche Kundenbedürfnisse unterschiedlich zu reagieren. Es sind dann aber natürlich die entsprechenden Marketingchancen, zum Beispiel bei der Neukundengewinung oder dem Halten von Versicherten, mit den entsprechenden Kostenrisiken genau abzuwägen. Hier sind zum Beispiel Leistungswahltarife für bestimmte Arzneimittel gegenüber Selbstbehalttarifen aus Kassensicht natürlich deulich kritischer zu beurteilen. Es gilt: erst rechnen, dann anbieten. Und dabei kann die Lösung durchaus von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein. Das demgegenüber bestimmte Tarife wie der Hausarzttarif zwangsverordnet werden, obwohl der Nutzen noch nicht klar belegt ist, ist nicht immer voll nachvollziehbar. ? Auch speziell von den Verbraucherverbänden kommt der Rat an die Versicherten, sie sollten erst einmal abwarten, bevor sie solche Wahltarif‐Angebote annehmen würden – sie hätten nichts zu verlieren. Ein schneller Abschluss bedeutete aber in vielen Fällen eine dreijährige Bindungsfrist. Lüngen: Da kann ich die Einschätzung der Verbraucherverbände durchaus verstehen. Aus meiner Sicht ist aber dieses „Lock‐in“ der Versicherten eine notwendige Voraussetzung, wenn wir auf der anderen Seite einen Kontrahierungszwang haben und gleichzeitig Mitnahmeeffekte verhindern oder zumindest reduzieren müssen, damit dem Gesamtsystem nicht ungewollt Mittel entzogen werden. ? Ein heftiger Streitpunkt in Sachen Wahltarife, der sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen könn‐te, ist, ob GKV‐Kassen nun auch Wahltarife für Mehrleistungen wie Zwei‐ oder Einbettzimmer oder auch Chefarztbehandlung anbieten dürfen. Erste solche Wahltarife sind ja bereits genehmigt – etwa für die AOK Rheinland‐Hamburg. Lüngen: Aus Sicht einer einzelnen GKV‐Kasse kann dies durchaus eine spannende Produkterweiterung sein – vorausgesetzt, es sind unter anderem das notwendige Wissen und auch die entsprechenden Daten zur Tarifkalkulation vorhanden. Inwieweit die GKV hier allerdings ohne Risikobepreisung erfolgreich sein kann, bleibt abzuwarten. Die PKV wird dies auf der anderen Seite natürlich vor die Herausforderung stellen, sich als „die“ richtige Privatkasse zu positionieren und gegebenenfalls das Leistungs‐ und Servicespektrum anzupassen. Aus Sicht des Gesamtsystems müssen wir aber aufpassen, nicht die Vorteile der zweigleisigen Struktur aufzugeben. ? Wie wird die Entwicklung in Sachen Wahltarife in der GKV weitergehen – wird die GKV nicht immer mehr zu einer Art privatem Krankenversicherer, ohne dass sie die Mechanismen zur Risikoabsicherung und Tarifkalkulation hat wie die PKV? Lüngen: Die Übergänge werden sicherlich fließender, aber insbesondere mit Kontrahierungszwang und ohne risikoadäquate Preise auf Seiten der GKV sind dem aber Grenzen gesetzt. Im Bereich der Wahltarife werden wir eine Phase von Versuch und Irrtum sehen, und nur einiges wird am Ende von Relevanz sein, dies sollte aber den Weg lohnen. Wahltarife in der GKV Mit dem GKV‐Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde den gesetzlichen Krankenkassen durch eine Änderung des § 53 Sozialgesetzbuch V erlaubt, bestimmte Wahltarife anzubieten. Außerdem müssen alle Kassen Wahltarife für besondere Versorgungsprogramme – Hausarzt‐Programme, Disease Management‐Programme sowie Integrierte Versorgung – anbieten. Ab Anfang 2009 kommt dann noch ein Wahltarif mit Krankengeld‐Leistungen für Selbständige hinzu, die GKV‐Mitglied sind. Außerdem gibt es seit dem 1. April so genannte Kann‐Tarife. Diese können die GKV‐Kassen anbieten, müssen sie aber nicht in ihr Angebot aufnehmen. Hierzu gehören: – Selbstbehalt‐Tarife, in denen die Versicherten einen Selbstbehalt vereinbaren und dafür eine Rückerstattung erhalten – Kostenerstattungs‐Tarife, bei denen die Höhe der Kostenerstattung variiert werden kann – gegen zusätzliche Prämienzahlungen durch die Versicherten
– Tarife für Nicht‐Inanspruchnahme von Leistungen, bei denen die Versicherten dann von der Kasse eine Prämie erhalten – Wahltarif für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, bei denen diese gegen zusätzliche Prämienzahlung durch den Versicherten mit erstattet werden. Bei den Kann‐Tarifen beträgt die Mindest‐Bindungsfrist der Versicherten generell drei Jahre. Die Höhe der Rückerstattungs‐Prämie darf höchstens 20 Prozent der Beiträge, maximal jedoch 600 Euro im Kalenderjahr betragen. Die GesundheitsWirtschaft 02/07