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Klaus Heid
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
PRESSEINFORMATION
17.11.2010, PI-Nr. 2010/69
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PRESSERAT MISSBILLIGT BILD-BERICHTERSTATTUNG
ÜBER DAS COMPUTERSPIEL „1378km“.
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Mit Schreiben vom 14. Dezember 2010 teilt uns der Deutsche Presserat mit:
„Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hat aufgrund Ihrer
Beschwerde zwei Missbilligungen ausgesprochen.“
Die Missbilligungen betreffen den Bericht auf BILD-Online mit dem Titel „Wird
das widerwärtige DDR-Ballerspiel verboten?“ am 29.09.2010 und den Bericht
in BILD unter der Überschrift „Widerwärtig! DDR-Todesstreifen als
Ballerspiel“.
Der Beschwerdeausschuss erkennt in beiden Berichterstattungen eine
Verletzung der in Ziffer 2 Pressekodex definierten journalistischen
Sorgfaltspflicht.
Aus der Begründung:
Der Beschwerdeausschuss kritisiert den ersten Satz in „Wird das
widerwärtige DDR-Ballerspiel verboten?“, „in dem es heißt, dass der Spieler
als DDR-Grenzsoldat Republikflüchtlinge töten müsse. Dies ist nicht korrekt,
da er auf das Schiessen verzichten kann bzw. überhaupt nicht erst die Rolle
des Grenzsoldaten sondern die eines Flüchtlings einnehmen kann. Der Inhalt
des Spiels wurde somit nicht korrekt wiedergegeben. Die journalistische
Sorgfaltspflicht wurde mit dieser Passage des Beitrags verletzt.“
Der Beschwerdeausschuss kritisiert weiterhin die in dem Artikel „Widerwärtig!
DDR-Todesstreifen als Ballerspiel“ enthaltene Aussage, „dass – wer auf
Flüchtlinge schießt – im Rahmen des Spiels Punkte erhalte. Der
Beschwerdeführer hatte diesbezüglich mitgeteilt, dass Spieler in der Rolle
des Grenzsoldaten das Spiel nur dann gewinnen können, wenn sie nicht
schießen. Gleiches hat die Recherche des Beschwerdeausschusses auf der
Internetseite www.1378km.de ergeben. Im Zuge weiterer Recherchen stellte
das Gremium zudem fest, dass Spieler, die als Grenzsoldat schießen, zwar
mit einem Orden ausgezeichnet werden, dann jedoch in einen
Mauerschützenprozess ins Jahr 2000 versetzt werden. Für die Aussage, dass
ein Spieler der schießt, Punkte erhält gibt es daher keinen Beleg.“
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