Wesel – Branchenbericht Land
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Wesel – Branchenbericht Land
PERMANENT – Personal-Management Niederrhein PROSPECT Regionales Monitoring für Arbeitspolitik in der Region NiederRhein Branchenreport: Land- und Forstwirtschaft Ergebnisse des Monitorings (Februar bis November 2005) Das Projekt PERMANENT – regionales Monitoring für Arbeitspolitik wird finanziell gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW (jetzt Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW) und den Europäischen Sozialfonds. Auf regionaler Ebene wird PERMANENT unterstützt durch die Agentur für Arbeit Wesel die Kreise Kleve und Wesel die Industrie- und Handelskammer Duisburg - Kleve - Wesel die Kreishandwerkerschaft den Deutschen Gewerkschaftsbund Niederrhein die Regionalagentur NiederRhein. PERMANENT – Personal-Management Niederrhein c/o Agentur für Arbeit Wesel Reeser Landstraße 61 46483 Wesel Telefon (02 81) 96 20 – 514/515 Fax (02 81) 96 20 - 502 Email [email protected] Internet www.permanent-team.de PERMANENT ist eine Kooperation von weitblick personalpartner GmbH und der Pro Arbeit Niederrhein gGmbH Mark Rosendahl Dr. Klemens Wittebur Land- und Forstwirtschaft Inhaltsverzeichnis: 1. Vorbemerkung.......................................................................................... 4 2. Branchenauswahl ..................................................................................... 5 3. Entwicklung und Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft in den Kreisen Kleve und Wesel............................................................. 7 4. Auswertung der telefonischen Befragung............................................. 17 4.1 Betriebsgröße, Anzahl der Beschäftigten................................................................. 17 4.2 Personalentwicklung ................................................................................................. 20 4.3 Altersstruktur der Beschäftigten ............................................................................... 21 4.4 Offene Stellen / Stellenbesetzung............................................................................. 23 4.5 Personalprobleme in den nächsten 2 Jahren............................................................. 24 4.6 Weiterbildung ............................................................................................................ 24 4.7 Ausbildungssituation................................................................................................. 27 4.8 Arbeitszeitregelungen / Arbeitszeitberatung............................................................ 34 4.9 Arbeitsschutz ............................................................................................................. 35 5. Auswertung der Betriebsinterviews und der Expertengespräche ................................................................................. 42 5.1 Allgemeine Entwicklung in den Betrieben .............................................................. 44 5.2 Personalentwicklung ................................................................................................. 46 5.3 Saisonbeschäftigung.................................................................................................. 48 5.4 Ausbildungssituation................................................................................................. 50 5.5 Direkt- und Regionalvermarktung............................................................................ 52 6. Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen................................ 54 Anhang:....................................................................................................... 57 Verzeichnis der Abbildungen.......................................................................................... 57 Verzeichnis der Tabellen................................................................................................. 59 3 Land- und Forstwirtschaft 1. Vorbemerkung Seit 1999 führt PERMANENT, Personal-Management Niederrhein, in den Kreisen Kleve und Wesel Branchenerhebungen durch. Die Wirtschaftgruppen 01 und 02 (Landwirtschaft und Forstwirtschaft) werden jetzt zum ersten Mal untersucht. Vor allem der Gartenbau, der ebenfalls zu dieser Branche gehört, ist insbesondere im Kreis Kleve aber auch in Teilen des Kreises Wesel von besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung am Niederrhein. Abgestimmt wurde die Vorgehensweise im Januar 2005 mit der Regionalagentur NiederRhein, die das Regionale Monitoring für Arbeitspolitik, das sowohl in der Stadt Duisburg als auch in den Kreisen Kleve und Wesel durchgeführt wird, unterstützt. Zusammen mit der Regionalagentur wurde als Zielsetzung für das Monitoring zum einen die Kompetenzentwicklung in den jeweiligen Branchenschwerpunkten in der Region NiederRhein als auch eine detaillierte Beleuchtung der Situation auf dem Ausbildungsmarkt festgelegt. Zusammen mit der Stadt Duisburg wurde der Fragebogen im Themenbereich G „Praktikanten- und Ausbildungsplätze“ auf die Bedürfnisse der Region hin modifiziert. PERMANENT will mit dieser Untersuchung in der Land- und Forstwirtschaft einen Beitrag zur Kompetenzentwicklung in den Kreisen Kleve und Wesel leisten. Um die Direkt- und Regionalvermarktung als eine Möglichkeit, sich weitere Erwerbsquellen zu erschließen, in die Untersuchungen einzubeziehen, wurde die telefonische Befragung in Absprache mit der EAW (Entwicklungsagentur Wirtschaft) des Kreises Wesel auf diesen Themenkomplex abgestimmt. Wie bei allen anderen bisherigen Branchenuntersuchungen wurde auch bei dieser Erhebung zunächst eine telefonische Befragung durchgeführt, deren Ergebnisse mit daraus abgeleiteten Intensivinterviews im Rahmen von Unternehmensbesuchen ergänzt wurden. Mit diesem Branchenbericht legen wir die Ergebnisse unserer Untersuchungen vor. 4 Land- und Forstwirtschaft 2. Branchenauswahl Bisher fand der Bereich der Landwirtschaft und Forstwirtschaft bei den Branchenuntersuchungen von PERMANENT, Personal-Management Niederrhein, keine Berücksichtigung, obwohl die Erhebungen in den Kreisen Kleve und Wesel bereits seit 1999 durchgeführt werden. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Im Bereich der Landwirtschaft ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gegenüber den anderen Wirtschaftszweigen eher gering. Viele Betriebe werden als Familienbetriebe geführt, der Personal- und Qualifizierungsbedarf wird als gering eingeschätzt. So weist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit mit Stichtag 31.12. 2004 insgesamt 4.164 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Abschnitt A mit den Abteilungen 01, Landwirtschaft und Jagd, und 02, Forstwirtschaft) aus. Insbesondere zwei Gründe waren es, die die Region zu Beginn des Jahres 2005 veranlassten, PERMANENT mit der Untersuchung dieser Wirtschaftsbereiche zu beauftragen. Die Land- und Forstwirtschaft am Niederrhein in den Kreisen Kleve und Wesel ist als Wirtschaftsfaktor durchaus von Bedeutung. Mit dem „Aktionsbündnis Direkt- und Regionalvermarktung im Kreis Wesel“ schlossen sich im November 2003 Anbieter heimischer landwirtschaftlicher Produkte und ergänzende Dienstleister zusammen. Unterstützt von der EAW (EntwicklungsAgentur Wirtschaft) des Kreises Wesel sollen diese Aktivitäten, ergänzt um oder verknüpft mit dem expandierenden Bereich Tourismus, in den nächsten Jahren zur weiteren Kompetenzentwicklung in diesem Wirtschaftszweig genutzt werden. Außerdem verlagerten sich die Arbeitsschwerpunkte von PERMANENT bereits im Jahr 2004. Prospect wurde vom „Regionalen Arbeitsmarktmonitoring“ (Matching zwischen Arbeitsnachfrage und Arbeitsangebot) zu einem „Regionalen Monitoring für Arbeitspolitik“ entwickelt. Die Erkundung der Entwicklungsbedarfe der Unternehmen in der Region und die Entwicklung bedarfsgerechter Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit rückten mehr in den Mittelpunkt der Arbeit. Die Personalbedarfe sollten insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der Ausbildungsplatzsituation analysiert und entsprechende Maßnahmen entwickelt werden. Zu Beginn des Jahres 2005 wurden PERMANENT von der Agentur für Arbeit insgesamt 1.196 Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten genannt. Da nicht alle befragt werden konnten und eine Reduzierung auf Betriebe ab 2 Beschäftigte die Basis gleich um 550 auf 646 reduziert hätte, wurden nur 50 % der Betriebe mit einem Beschäftigten in die Untersuchung einbezogen.1 Somit wurden 921 Betriebe ausgewählt, die sich folgendermaßen auf die Wirtschaftsgruppen verteilen: 1 Methodisch wurde so verfahren, dass bei den Betrieben mit einem Beschäftigten, nach Orten sortiert, jeder zweite gestrichen wurde, um so eine regionale Gleichverteilung sicherzustellen 5 Land- und Forstwirtschaft Tab. 1: Zusammensetzung der Branche „Land- und Forstwirtschaft“ Schlüssel Nr. WZ 2003 Bezeichnung Anzahl der Anschrift en Gesamt 1 Anzahl der Anschrift en Auswahl 0 7 4 50 38 309 268 21 19 118 96 01.11.1 Getreidebau 01.11.2 Allgemeiner Ackerbau 01.12.1 Gemüsebau 01.12.2 Zierpflanzenbau 01.12.3 Baumschulen 01.12.4 Allgemeiner Gartenbau 01.13.1 Obstbau 7 5 01.13.2 Weinbau 1 1 01.21.1 Milchviehhaltung 35 16 01.21.2 Gemischte Rindviehhaltung 8 4 01.22.1 Haltung von Schafen und Ziegen 1 1 01.22.2 Haltung von Pferden und Eseln 41 30 01.23.0 Haltung von Schweinen 15 9 01.24.0 Haltung von Geflügel 14 10 01.25.0 Sonstige Tierhaltung Gemischte Landwirtschaft; ohne ausgeprägten Schwerpunkt Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Pflanzenbau Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Tierhaltung Erbringung von landwirtschaftlichen Dienst leistungen für den Pflanzenbau Garten- und Landschaftsbau Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau) Erbringung von landwirtschaftlichen Dienst leistungen für die Tierhaltung Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen 3 2 192 123 11 8 109 73 67 55 129 111 37 31 6 4 8 7 6 6 1196 921 01.30.1 01.30.2 01.30.3 01.41.1 01.41.2 01.41.3 01.42.0 02.01.0 02.02.0 Summe Quelle: Anschriften der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen 6 Land- und Forstwirtschaft 3. Entwicklung und Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft in den Kreisen Kleve und Wesel Auch wenn die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Kreisen Kleve und Wesel am Stichtag 31.12.2004 mit 4.164 gering ist, sind beide Kreise durch ländliche Strukturen geprägt. Während der Kreis Wesel auf 1.769 Höfen 51.343 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche hat, hat der Kreis Kleve auf ca. 2.541 Höfen 74.225 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche.2 In dem Zeitraum von 1993-2003 hat die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe ab 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Kreis Kleve um 18,9 % und im Kreis Wesel um 20,6 % abgenommen.3 Diese Entwicklung verschärft jedoch die Lage auf dem Arbeitsmarkt in der Region. Es drängen diejenigen auf den regionalen Arbeitsmarkt, die bisher -auch als Selbständige- in der Landwirtschaft tätig waren. Der Anteil der Haupterwerbsbetriebe lag im Jahr 2003 im Kreis Wesel bei knapp 52 %, während er im Kreis Kleve immerhin 66 % beträgt..4 Die folgende Grafik gibt einen kleinen Einblick in die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe 2003 in den Kreisen Kleve und Wesel. Abb. 1: Größenstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe 600 525 500 469 451 420 400 351 348 295 300 200 419 Kleve 297 248 Wesel 197 143 78 69 100 0 unter 2 ha 2-5 ha 5-10 ha 10-30 ha 30-50 ha 50-100 ha über 100 ha Quelle: Landwirtschaftskammer NRW: Zahlen zur Landwirtschaft in NRW 2004; Münster 2004; S. 12 Die betriebswirtschaftliche Ausrichtung ist in den beiden hier untersuchten Kreisen Kleve und Wesel sehr unterschiedlich. Während in Wesel neben den Futterbaubetrie- 2 Landwirtschaftskammer NRW: Zahlen zur Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen 2004; S. 12 ebd. S. 15 4 ebd. S. 21 3 7 Land- und Forstwirtschaft ben die Ackerbaubetriebe an zweiter Stelle stehen, sind es im Kreis Kleve die Gartenbaubetriebe, die dort eine besondere Bedeutung haben. Abb. 2: Betriebswirtschaftliche Ausrichtung 800 600 Kleve 400 Wesel 200 Ac ke rb au G ar te nb au D au er ku ltu r Fu tte rb au Ve re Pf dl la un nz g en ba u ve Vi eh rb un ha d l tu n Pf gs la ve nz rb en un ba d u/ V ie hh al tu ng 0 Quelle: Landwirtschaftskammer NRW: Zahlen zur Landwirtschaft in NRW 2004; Münster 2004; S. 23 In der Forstwirtschaft werden im Kreis Kleve 8.784 ha Waldfläche in 36 Forstbetrieben ab 10 ha Waldfläche und im Kreis Wesel 9.262 ha in 33 Betrieben bewirtschaftet.5 Abb. 3: Größenstruktur der Forstbetriebe 25 21 20 19 15 15 14 10 5 0 10-50 ha 50 ha und mehr Kleve Wesel Quelle: Landwirtschaftskammer NRW: Zahlen zur Landwirtschaft in NRW 2004; Münster 2004; S. 20 5 Landwirtschaftskammer NRW: Zahlen zur Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen 2004; S. 20 8 Land- und Forstwirtschaft In der Land- und Forstwirtschaft in den Kreisen Kleve und Wesel ist die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (incl. Auszubildende), die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, in den letzten 5 Jahren leicht angestiegen. Sie schwankt aber im Jahresverlauf erheblich. Abb. 4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft 4.500 4.000 3.921 4.018 4.138 4.164 3.854 2000 2001 2002 2003 2004 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Quelle: Agentur für Arbeit Wesel; jeweils zum 31.12. Der Jahresverlauf von Juni 2003 bis Juni 2004 gibt die Schwankungen sehr gut wieder. Während in den Sommermonaten die Höchstzahlen erreicht werden, sinken sie zu Ende des Jahres deutlich ab.6 Abb. 5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft im Jahresverlauf 6.000 5.000 4.865 5.015 4.904 5.089 3-2004 6-2004 4.138 4.000 3.000 2.000 1.000 0 6-2003 9-2003 12-2003 Quelle: Agentur für Arbeit Wesel 6 Diese erheblichen Schwankungen sind auch auf die Beschäftigung von polnischen Saisonkräften zurückzuführen, die in den Gartenbaubetrieben häufig bis zu 4 Monate im Jahr als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig sind. 9 Land- und Forstwirtschaft Eine Differenzierung nach Geschlecht und Vollzeit/Teilzeit verdeutlicht, dass sich die leichte Steigerung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten besonders bei den Frauen bemerkbar machte. Hier stieg die Anzahl der Beschäftigten immerhin um 25 % von 1027 auf 1289, während sie bei den Männern nahezu konstant blieb. Abb. 6: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Geschlecht und Vollzeit/Teilzeit 4500 4000 3500 3000 Männer 2500 Frauen 2000 Vollzeit 1500 Teilzeit 1000 500 0 2000 2001 2002 2003 2004 Quelle: Agentur für Arbeit Wesel; jeweils zum 31.12. Die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung spielt nur eine untergeordnete Rolle. Sie liegt nach wie vor unter 10%. Eine Betrachtung der einzelnen Wirtschaftsgruppen innerhalb der Land- und Forstwirtschaft zeigt deutlich, dass eine Zunahme der Beschäftigung primär in der Gruppe 011 (Pflanzenbau) stattfand. Zu dieser Wirtschaftsgruppe zählen auch die Zierpflanzenbaubetriebe, die insbesondere im Kreis Kleve zahlreich vertreten sind. Hier erhöhte sich vor allem die Anzahl der weiblichen Beschäftigten von 676 auf 853. Abb. 7: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftsgruppen 2500 2000 WG 11 WG 12 1500 WG 13 1000 WG 14 WG 20 500 0 2000 2001 2002 2003 Quelle: Agentur für Arbeit Wesel; jeweils zum 31.12. 10 2004 Land- und Forstwirtschaft Es ist deutlich zu erkennen, dass in den Kreisen Kleve und Wesel für die Beschäftigung insbesondere die Wirtschaftsgruppen 011 und 014 von Bedeutung sind. Zu der Wirtschaftgruppe Pflanzenbau (011) gehören u. a. der Gemüsebau, der Zierpflanzenbau, die Baumschulen, der allgemeine Gartenbau und der Obstbau. Die Wirtschaftgruppe 012 (Tierhaltung) wird u. a. unterteilt in Milchviehhaltung, gemischte Rindviehhaltung, Haltung von Schweinen, Haltung von Pferden, Haltung von Geflügel. Die Wirtschaftsgruppe 013 (Gemische Landwirtschaft) umfasst die Bereiche gemischte Landwirtschaft ohne ausgeprägten Schwerpunkt, gemischte Landwirtschaft mit Schwerpunkt Pflanzenbau und gemischte Landwirtschaft mit Schwerpunkt Tierhaltung. In der Wirtschaftsgruppe 014 sind die landwirtschaftlichen und gärtnerischen Dienstleistungen zusammengefasst. Die Wirtschaftsgruppe 020 stellt die gesamte Forstwirtschaft mit und ohne forstwirtschaftliche Dienstleistungen dar. In der Land- und Forstwirtschaft spielen aber neben den sozialversicherungspflichtig auch die geringfügig Beschäftigten eine große Rolle. Hier gibt es seit Juni 2003 ein umfassendes Zahlenmaterial der Minijobzentrale der Bundesknappschaft. Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen den 400 € - Jobs und der kurzfristigen Beschäftigung bis zu 50 Tagen / zwei Monate im Kalenderjahr. Innerhalb von 2 Jahren stieg hier die Anzahl der 400 € - Jobs von 2571 auf 3571. 11 Land- und Forstwirtschaft Abb. 8: Entwicklung der 400 € - Jobs von Juni 2003 bis Juni 2005 3616 3703 3571 3472 3308 3176 2991 3031 30 .0 6. 05 31 .0 3. 05 31 .1 2. 04 30 .0 9. 04 30 .0 6. 04 31 .0 3. 04 31 .1 2. 03 30 .0 9. 03 2571 30 .0 6. 03 3800 3600 3400 3200 3000 2800 2600 2400 2200 2000 Quelle: Minijobzentrale der Bundesknappschaft in Essen Eine geschlechtsspezifische Darstellung lässt einen Anstieg bei den Männern besonders deutlich erkennen. Dies ist sicherlich auch auf die gesetzlichen Veränderungen zurückzuführen. Seit April 2003 darf neben einer sozialversicherungspflichtigen auch eine geringfügige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen werden. Abb. 9: Entwicklung der 400 € - Jobs von Juni 2003 bis Juni 2005 nach Geschlecht 2500 2000 1500 1000 500 Männlich 30 .0 6. 05 31 .0 3. 05 31 .1 2. 04 30 .0 9. 04 30 .0 6. 04 31 .0 3. 04 31 .1 2. 03 30 .0 9. 03 30 .0 6. 03 0 Weiblich Quelle: Minijobzentrale der Bundesknappschaft in Essen Die Anzahl der geringfügig beschäftigten Frauen stieg von 1603 auf 1945 (21 %), während sie bei den Männern von 968 auf 1626 zunahm, was einer prozentualen Steigerung von 68 % entspricht. 12 Land- und Forstwirtschaft Und auch bei den kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen bis zu 50 Tagen ist eine deutliche Steigerung zu erkennen. Von Juni 2003 bis Juni 2005 stieg hier die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse von 1349 auf 2315 (72 %). Abb. 10: Entwicklung der kurzfristigen Beschäftigung (50 Tage) von Juni 2003 bis Juni 20057 3000 2688 2500 2082 2705 2235 2132 2419 2315 2000 1500 1349 1000 500 30 .0 6. 05 31 .0 3. 05 31 .1 2. 04 30 .0 9. 04 30 .0 6. 04 31 .0 3. 04 31 .1 2. 03 30 .0 6. 03 0 Quelle: Minijobzentrale der Bundesknappschaft in Essen Ein Vergleich der Anzahl der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft in den Kreisen Kleve und Wesel zeigt deutlich, welche Bedeutung diese Beschäftigungen in der Region haben. Abb. 11: Beschäftigungen Juni 2003 Abb. 12: Beschäftigungen Juni 2004 1.349 2235 5.089 4.865 2571 3616 Sozialversicherungspflichtig 400 € Sozialversicherungspflichtig bis 50 Tage 400 € bis 50 Tage Quelle: Minijobzentrale der Bundesknappschaft in Essen; Agentur für Arbeit Wesel Während die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von Juni 2003 bis Juni 2004 lediglich um 224 stieg, erhöhte sie sich bei den 400 € Jobs um 1045 und bei den kurzfristig Beschäftigten um 886. Auch im Dezember 2004 lag der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter 50 %. 7 Hier lagen für den Stichtag 30.09. 2003 keine Daten vor 13 Land- und Forstwirtschaft Abb. 13: Beschäftigungen in der Land- und Forstwirtschaft im Dezember 2004 2419; 24% 4.164; 43% 3308; 33% Sozialversicherungspflichtig 400 € bis 50 Tage Quelle: Minijobzentrale der Bundesknappschaft in Essen; Agentur für Arbeit Wesel Der überwiegende Teil dieser geringfügigen Beschäftigung (400 €) findet im Gartenbau (Wirtschaftsgruppe 0112) sowie in der Wirtschaftsgruppe 0141 (Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau sowie von gärtnerischen Dienstleistungen) statt. Darüber hinaus ist die Wirtschaftsgruppe 0130 (Gemischte Landwirtschaft) noch von Bedeutung. Abb. 14: 400 € nach Wirtschaftsgruppen 2003 Abb. 15: 400 € nach Wirtschaftgruppen 2005 304 215 557 801 0112 0112 0130 0130 1393 1796 0141 0141 Sonstige Sonstige 406 670 Quelle: Minijobzentrale der Bundesknappschaft in Essen Hier hat sich in den letzten zwei Jahren seit der statistischen Erfassung durch die Minijobzentrale auch kaum etwas verändert. Ein vergleichbares Bild ergibt sich auch für die kurzfristige Beschäftigung bis zu 50 Tagen im Jahr, wobei hier der Gartenbau eine noch dominierendere Rolle spielt. 14 Land- und Forstwirtschaft Abb. 16: Kurzfristige Beschäftigung 2003 Abb. 17: Kurzfristige Beschäftigung 2005 85 89 333 0112 166 0112 160 0130 0130 0141 0141 302 Sonstige 1520 Sonstige 1009 Quelle: Minijobzentrale der Bundesknappschaft in Essen Neben all diesen Beschäftigungen spielen in der Land- und Forstwirtschaft die Familienangehörigen nach wie vor eine große Rolle. Außerdem können ausländische Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt werden, was in den Kreisen Kleve und Wesel eine besondere Bedeutung hat, da seit Jahren sowohl in den Gartenbaubetrieben als auch in der Landwirtschaft Saisonkräfte bzw. Erntehelfer in erheblichem Umfang eingesetzt werden. Soweit es sich hier um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen handelt, sind sie zum Teil in der Vierteljahresstatistik der Bundesagentur enthalten, geben aber aufgrund der Momentaufnahmen jeweils zum Ende eines Quartals nicht die gesamte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Verlaufe eines Quartals wieder. Gleiches gilt auch für das Zahlenmaterial der Minijobzentrale. Da ausländischen Saisonkräften eine Arbeitserlaubnis u.a. nur erteilt werden darf, wenn sich durch ihre Beschäftigung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergeben, dies aber im Einzelfall nur schwer zu verifizieren ist, hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auch für die Jahre 2004 und 2005 an der bisherigen Zulassung von bis zu 4 Arbeitserlaubnissen (Kleinbetrieberegelung) festgehalten. Jeder Betrieb konnte somit auch im Jahr 2005 für 4 Arbeitskräfte eine Arbeitserlaubnis für eine Dauer von bis zu 4 Monaten bekommen. Auch die garantierten Besitzstände (85 % der Zulassungen des Jahres 1996 bzw. 90 % des Jahres 1998) blieben für 2004 und 2005 bestehen. Lediglich die Erteilung weiterer Arbeitserlaubnisse für Saisonkräfte und Erntehelfer sollten restriktiv gehandhabt werden. Dennoch stieg die Anzahl der ausländischen Saisonarbeitskräfte in den letzten Jahren über eine Sonderregelung wegen Flächenerweiterung weiter an. Für viel Aufregung sorgte in diesem Jahr die Beschäftigung von polnischen Erntehelfern am Niederrhein. Seit dem Beitritt Polens zur EU galt auch hier die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Danach unterliegen Saisonarbeiter, die während ihrer Tätigkeit in Deutschland auch in ihrem Wohnstaat beschäftigt sind, dann auch hinsichtlich ihrer in Deutschland ausgeübten Tätigkeiten den Rechtsvorschriften ihres Wohnstaates. „Dies 15 Land- und Forstwirtschaft gilt auch hinsichtlich der dann dort gegebenenfalls bestehenden Versicherungs- und Beitragspflicht.“8 Bisher wurde diese Verordnung in Deutschland hinsichtlich der polnischen Arbeitskräfte nicht umgesetzt. Eine Übergangsregelung lief jedoch Ende Juni 2005 aus, so dass im nächsten Jahr zusätzliche Kosten auf die Arbeitgeber zukommen. Welches Sozialversicherungsrecht im Einzelnen gilt, ist vom Status in Polen abhängig. Nimmt ein in Polen abhängig Beschäftigter während seines Jahresurlaubs eine Saisonarbeit in Deutschland auf, so ist er in Polen sozialversicherungspflichtig. Hat er jedoch unbezahlten Urlaub, gilt das deutsche Sozialversicherungsrecht und er kann unter Umständen - wie bisher - von der deutschen Sozialversicherungspflicht befreit werden. Strittig ist nach wie vor die Sozialversicherungspflicht von polnischen Saisonkräften, die in Polen als Selbständige tätig sind. Hausfrauen, Rentner, Studenten und Arbeitslose, die aus Polen kommend in Deutschland als Saisonkräfte beschäftigt werden, unterliegen dem deutschen Sozialversicherungsrecht. 8 Vgl. Merkblatt für Arbeitgeber zur Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer (gültig ab 08/2005) 16 Land- und Forstwirtschaft 4. Auswertung der telefonischen Befragung Von den 921 Anschriften, die als Basis für das Monitoring zur Verfügung standen, verblieben nach einer Überprüfung auf Doubletten, nach der Ermittlung der Telefonnummern und nach einer Ausscheidung aus anderen Gründen (z. B. Insolvenz) 859 Adressen als Grundlage für die Befragung. Da 36 Zielpersonen nicht erreicht wurden, verblieben für die telefonische Befragung 823 Unternehmen. Tab. 2: Response der telefonischen Befragung Adressen (brutto) Doubletten keine Telefonnummer zu ermitteln Insolvenz Adressen (netto) Ansprechpartner nicht erreicht Zielpersonen erreicht Interview geführt 921 12 45 5 859 36 100 % 4% 823 368 96 % 43 % 100 % 45 % Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Die Beteiligung von 45 % aller erreichten Zielpersonen9 liegt auf dem Niveau vergleichbarer Untersuchungen. Somit steht mit den vorliegenden Ergebnissen eine Datenbasis zur Verfügung, die Aussagen über die Wirtschaftsgruppen 01 (Landwirtschaft) und 02 (Forstwirtschaft) in den Kreisen Kleve und Wesel erlaubt. 4.1 Betriebsgröße, Anzahl der Beschäftigten Wie zu erwarten war, handelt es sich bei den befragten Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft primär um Klein- und Kleinstbetriebe, obwohl nur 50 % der Betriebe mit einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in die Untersuchung einbezogen wurden. Eine 100 % ige Beteiligung hätte dies noch deutlicher zum Ausdruck gebracht. 9 Es wurden 368 Interviews durchgeführt. 17 Land- und Forstwirtschaft Abb. 18: Betriebsgröße der befragten Betriebe 343 22 3 1 1 10 50 -9 9 B A 20 -4 9 ke in e 13 es ch äf ti g te B es ch 10 äf 0ti g 24 te 9 Be sc üb hä er fti 25 gt e 0 Be sc hä fti gt e oh ne An ga be ng ab e 3 ne in ja 400 350 300 250 200 150 100 50 0 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Hier ist ergänzend anzumerken, dass es sich bei dem Betrieb mit über 250 Beschäftigten um einen Kommunalbetrieb handelt und die Betriebsgröße die Anzahl der Beschäftigten in der Kommune insgesamt wiedergibt. Neben einem Unternehmen in der Kategorie 100-249 Beschäftigte gibt es in der Branche „Land- und Forstwirtschaft“ ausschließlich Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten. Über 75 % der Betriebe liegen unterhalb von 10 Beschäftigten, wobei die Teilzeitbeschäftigten (incl. 400 €) miterfasst wurden. Dabei unterliegt die Feststellung der Anzahl der Beschäftigten in der Branche „Landund Forstwirtschaft“ Besonderheiten, die bei der Bewertung berücksichtigt werden müssen. - Zuordnung der Familienangehörigen - Personalschwankungen durch Saisonkräfte - Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte - Zuordnung der Auszubildenden - Problematik der Geringfügigen Beschäftigung Diese Besonderheiten wurden vor allem bei den Betriebsbesuchen immer wieder festgestellt. Insofern bilden die Zahlen die Wirklichkeit im Detail nicht genau ab, geben aber sehr wohl einen guten Überblick über die Beschäftigung in der Branche. Zum Zeitpunkt der Befragung waren insgesamt 2807 Beschäftigte in den befragten Betrieben tätig. Da die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 722 in den Betrieben mit 5 - 9 Beschäftigten am höchsten ist, zeigt sich auch hier, dass die größten Beschäftigungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft in den Klein- und Kleinstunternehmen10 vorhanden sind. 10 Die KMU - Definition der EU-Kommission basiert auf folgenden Zahlen: Kleinstunternehmen bis unter 10 Beschäftigte und Kleinunternehmen von 10 - 49 Beschäftigte 18 Land- und Forstwirtschaft Abb. 19: Anzahl der Beschäftigten nach Betriebsgröße 722 800 700 600 500 400 300 200 100 0 573 450 320 Be sc hä fti gt e Be sc hä fti gt e 184 üb er 25 0 gt e 10 024 9 Be sc hä fti 50 - 99 Be sc hä fti gt e gt e 20 -4 9 Be sc hä fti 10 -1 9 59 Be sc hä fti gt e gt e 190 Be sc hä fti 14 368 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Der Frauenanteil betrug in den befragten Betrieben 37,2 %. Die Teilzeitquote lag bei ca. 33 %, wobei die Teilzeitquote bei den Frauen mit ca. 50 % besonders hoch ist. Abb. 20: Beschäftigung nach Geschlecht Abb. 21: Vollzeit - Teilzeit 33% 37% Vollzeit Männer Teilzeit Frauen 63% 67% Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Tab. 3: Art des Arbeitsverhältnisses nach Geschlecht Männer Frauen Summe Gesamt Vollzeit Teilzeit Teilzeit in % 1764 1375 389 22 % 1043 508 535 51 % 2807 1883 924 33 % Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Bei den Teilzeitbeschäftigten handelt es sich in einem erheblichen Umfang (ca. 50 %) um Geringfügig Beschäftigte. Aufgrund der Nachfragen bei den Betriebsbesuchen muss hier relativierend hinzugefügt werden, dass die Angaben bei der telefonischen Befragung zum Teil sehr ungenau sind.11 11 Vgl. Anmerkung Nr. 12 auf Seite 21 19 Land- und Forstwirtschaft Von den 368 befragen Unternehmen gaben 73 an, Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen mit einem befristeten Arbeitsvertrag zu beschäftigen. Inwieweit hier die Beschäftigung von Saisonkräften einbezogen wurde, konnte nicht festgestellt werden. Die Erfassung der Beschäftigung in dieser Branche stellte sich als besonders schwierig heraus. 4.2 Personalentwicklung Von besonderer Bedeutung für die Zukunft einer Branche ist die erwartete Personalentwicklung in den folgenden 12 Monaten. Hier gaben 78 % der befragten Betriebe an, dass der Personalbestand gleich bleibend sein werde. Positiv ist hier anzumerken, dass die Anzahl der Betriebe, die eine Personalzunahme erwarten, mit 36 höher war als die Anzahl der Betriebe, die von einer Personalabnahme (23) ausgehen. Aber auch hier müssen Ungenauigkeiten aufgrund der Saisonbeschäftigungen berücksichtigt werden. Abb. 22: Personalentwicklung in den folgenden 12 Monaten 22 1 36 23 Personalzunahme Personalabnahme gleichbleibend noch unbestimmt keine Angabe 286 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Während in den 36 Betrieben ein Personalzuwachs von 151 Beschäftigten erwartet wird, liegt die Personalabnahme in den 23 Unternehmen lediglich bei 63, was einem Saldo von 88 entspricht. Da überwiegend Vollzeitstellen abgebaut werden sollen, dagegen aber mehr Teilzeit- als Vollzeitstellen geschaffen werden, weist das Saldo zu 2/3 Teilzeitstellen aus. Tab. 4: Personalentwicklung nach Teilzeit und Vollzeit Personalzunahme Personalabnahme Saldo Vollzeit Teilzeit Gesamt 65 86 151 36 27 63 29 59 88 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung 20 Land- und Forstwirtschaft Aufgrund der Branchenstruktur ergibt es sich von selbst, dass die zusätzlichen Arbeitsplätze in Betrieben mit bis zu 19 Beschäftigten geschaffen werden. Soweit Personalveränderungen in den nächsten 12 Monaten zu erwarten sind, finden sie primär im Gartenbau (incl. Garten- und Landschaftsbau), insbesondere im Zierpflanzenbau statt. Da die telefonische Befragung im März durchgeführt wurde, muss davon ausgegangen werden, dass der zusätzliche Personalbedarf an Saisonkräften (u.a. auch polnische Saisonkräfte) keine realistische dauerhafte Personalentwicklung widerspiegelt.12 Eine Differenzierung nach Qualifikationsgruppen bestätigt diese Vermutung. Die erwartete Personalzunahme/-abnahme findet primär bei den An- und Ungelernten statt. Abb. 23: Personalzunahme / -abnahme nach Qualifikationsgruppen Personalentwicklung nach Qualifikationsgruppen 160 140 134 120 Zunahme 100 Abnahme 80 60 42 40 12 11 20 3 5 2 5 0 An- und Ungelernte Facharbeiter Fachangestellte sonstige Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung 4.3 Altersstruktur der Beschäftigten Da der Altersdurchschnitt in den Betrieben aufgrund der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren ansteigen wird, wurde auch in dieser Branche nach der Altersstruktur der Beschäftigten gefragt. Im Unterschied zu vielen anderen Branchen ist der Altersaufbau der Belegschaft dadurch gekennzeichnet, dass viele Betriebe auch Beschäftigte in den Alterskohorten „Jünger als 30 Jahre“ und „50 Jahre und älter“ haben. 12 Hier geben die Betriebsbesuche und die zusätzlichen Telefongespräche ein differenzierteres Bild der Personalsituation und möglicher zukünftiger personeller Veränderungen. 21 Land- und Forstwirtschaft Abb. 24: Altersaufbau der Belegschaften 1470 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 690 428 289 228 159 17 Jünger als 30 Jahre 30 - 49 Jahre Anzahl Betriebe 50 Jahre und älter 0 keine Angabe Anzahl Beschäftigte Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung So waren in 228 der 368 an der Befragung beteiligten Betriebe 690 Beschäftigte jünger als 30 Jahre. 428 Beschäftigte, die 50 Jahre und älter sind, verteilen sich auf 159 Betriebe. Dieser Altersaufbau der Belegschaft zeigt, dass zwar jüngeres Personal in den Betrieben vorhanden ist, in den nächsten Jahren der Anteil der Älteren über 50 Jahre aber enorm zunehmen wird. In den Betrieben selbst wird dies nicht als eine Gefährdung der Personalentwicklung gesehen. Über ¾ aller befragten Betriebe können durch den demographischen Wandel überhaupt keine Gefährdung erkennen. Abb. 25: Gefährdung der Personalentwicklung durch den demographischen Wandel 13 23 50 Ja und zwar ganz erheblich Ja, in Teilbereichen Nein, überhaupt nicht Keine Angabe 282 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Hier ist eine ständige Sensibilisierung in den Unternehmen unerlässlich. Nach einer Analyse von Dr. G. Richenhagen wird es bereits in den nächsten 10 Jahren eine deutliche Veränderung in der Altersstruktur der Beschäftigten in den Unternehmen geben. 22 Land- und Forstwirtschaft „So werden z.B. im Jahre 2020 die 50- bis 64jährigen die 'Mittelalten' (d.h. die 35- bis 49jährigen) als stärkste Gruppe der Erwerbsbevölkerung längst abgelöst haben. Diese als Kohortenwechsel bezeichnete Veränderung findet vermutlich in den Jahren 2013 – 2015 statt, also bereits in ca. 10 Jahren. … Hiervon sind Unternehmen je nach Branche und derzeitigem Altersaufbau unterschiedlich betroffen, aber - über alle Erwerbspersonen betrachtet - ist diese Entwicklung nicht mehr aufzuhalten. Sie wird sich jedenfalls mindestens in den nächsten 20 Jahren - realistisch betrachtet - nicht ändern lassen.“13 Dies ist in der Land- und Forstwirtschaft von hoher Bedeutung, da hier immer noch schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist. 4.4 Offene Stellen / Stellenbesetzung Von 368 beteiligten Betrieben hatten 47 insgesamt 65 offene Stellen zu besetzen. 22 Betriebe (47 %) gaben an, ihre offenen Stellen bei der Agentur für Arbeit gemeldet zu haben. Aufgrund des Zeitpunktes der Befragung im März ist davon auszugehen, dass hier in erster Linie Saisonkräfte gesucht wurden. Abb. 26: Anzahl der Betriebe mit offenen Stellen Abb. 27: Betriebsmeldungen der offenen Stellen 15 47 offene Stellen Agentur nicht gemeldet 53% keine offenen Stellen keine Angabe Agentur gemeldet 47% 306 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Die mit 44,6 % relativ hohe Meldequote der offenen Stellen unterstützt diese Vermutung. Nicht zu besetzende offene Stellen, die der Agentur für Arbeit gemeldet sind, unterstreichen die Notwendigkeit der Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer.14 Tab. 5: Meldung der offenen Stellen an die Agentur für Arbeit Absolut in % gemeldet 29 44,6 % nicht gemeldet 36 55,4 % Gesamt 65 100 % Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Die meisten offenen Stellen wurden für Gartenbauberufe angezeigt. 41 der 65 Stellenangebote (63 %) wurden dieser Berufsgruppe zugeordnet. 13 Dr. G. Richenhagen: Länger gesünder arbeiten – Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen im demographischen Wandel; in: Personalführung 2/2004; zitiert nach: Richenhagen 2003 in www.gesuender-arbeiten.de; S. 3/4 14 Zur Problematik der Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer befinden sich weitere Ausführungen auf S. 48 23 Land- und Forstwirtschaft 4.5 Personalprobleme in den nächsten 2 Jahren Die Frage nach möglichen Personalproblemen in den nächsten 2 Jahren wurde lediglich 44 mal beantwortet, obwohl eine Kategorie „keine Personalprobleme“ lautete (21 Nennungen). Tab. 6: Personalprobleme in den nächsten 2 Jahren Zu hoher Personalbestand Fachkräftemangel Überalterung der Belegschaft Hohe Personalfluktuation Nachwuchsmangel Andere Personalprobleme Keine Personalprobleme Insgesamt 0 18 0 3 5 5 21 52 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; Mehrfachnennungen möglich Somit können 345 (324, die keine Angaben machten, und 21, die keine Personalprobleme sahen) der insgesamt 368 befragten Betriebe keine Probleme bei der Personalrekrutierung identifizieren. Dies sind immerhin fast 94 %. Ein erstaunlich hoher Prozentsatz, wenn man bedenkt, dass gerade der Gartenbau immer wieder Personal sucht. Andererseits ist dieser scheinbare Widerspruch leicht aufzulösen. Viele Betriebe bieten immer wieder kurzfristige Arbeit für Saisonkräfte, Mini-Jobs und sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigungen an, die einen Pool von Arbeitskräften bilden, aus dem dann auch ein längerfristiger Stellenbedarf befriedigt werden kann. Ein Mangel an Arbeitskräften findet sich da lediglich bei den Fachkräften. Dieser konzentriert sich eindeutig auf den Zierpflanzenbau (6 Nennungen) und den allgemeinen Gartenbau (5 Nennungen). 4.6 Weiterbildung Eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft ist sehr gering ausgeprägt. Lediglich 13 von den 368 befragten Betrieben gaben an, Arbeitskräfte für Weiterbildungsmaßnahmen freizustellen. Von 14 Betrieben wurden die Kosten für eine Weiterbildung übernommen. Tab. 7: Förderung der Weiterbildung Ja, Arbeitskräfte wurden freigestellt Ja, Kosten wurden übernommen Nein, weder Freistellung noch Kostenübernahme Keine Angabe Insgesamt Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; Mehrfachnennungen möglich 24 Absolut 13 14 32 321 368 In % 3,5 % 3,8 % 8,7 % 87,3 % 100 % Land- und Forstwirtschaft Eine differenzierte Betrachtung nach Wirtschaftsgruppen zeigt, wo Weiterbildung überhaupt eine Rolle spielt. Tab. 8: Rolle der Weiterbildung in den einzelnen Wirtschaftsgruppen Wirtschaftsgruppe Befragte Betriebe Allgemeiner Ackerbau Gemüsebau Zierpflanzenbau Baumschulen Allgemeiner Gartenbau Obstbau Milchviehhaltung Gemischte Rindviehhaltung Haltung von Pferden und Eseln Haltung von Schweinen Haltung von Geflügel Sonstige Tierhaltung Gemischte Landwirtschaft; ohne ausgeprägten Schwerpunkt Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Pflanzenbau Gemische Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Tierhaltung Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen für den Pflanzenbau Garten- und Landschaftsbau Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau) Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung Forstwirtschaft (ohne Erbringung forstwirtschaftlicher Dienstleistungen) Erbringung forstwirtschaftlicher Dienstleistungen Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen Nein, weder Freist. noch Kost. Keine Angabe zur WB 1 18 116 8 41 4 6 2 7 7 3 1 0 2 13 0 5 1 1 0 0 1 0 0 1 15 102 8 35 3 5 2 6 6 3 1 51 4 46 5 0 4 30 2 27 19 2 14 33 1 28 10 0 9 1 0 1 3 0 3 2 0 2 In den nächsten Monaten haben lediglich 61 Betriebe (16,6 %) Weiterbildungsaktivitäten geplant. Einen Bedarf an zusätzlichen Weiterbildungsmaßnahmen sehen nur 16 Betriebe. 25 Land- und Forstwirtschaft Abb. 28: Geplante Weiterbildungsaktivitäten 7 Abb. 29: Zusätzliche Weiterbildungen 7 16 61 WB-Aktivitäten sind geplant keine WB-Aktivitäten geplant Keine Angabe ja nein keine Angabe 300 345 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Dennoch ist die Information über das Angebot von Weiterbildungsmaßnahmen in der Region gut. Fast 90 % der Befragten bejahten eine entsprechende Nachfrage. Die Ursache für die geringe Fort- und Weiterbildung kann somit nicht bei den Informationsdefiziten liegen. Tab. 9: Information über das Weiterbildungsangebot Absolut In % 230 62,5 % 90 24,5 % 42 11,4 % 6 1,6 % 368 100 % Ja, bin gut informiert Ja, aber nur teilweise Nein, überhaupt nicht Keine Angabe Insgesamt Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Ebenso wie beim Thema „Demographischer Wandel“ spielt das Thema „Weiterbildung“ bei den Betrieben der Wirtschaftsgruppen „Land- und Forstwirtschaft“ in den Kreisen Kleve und Wesel nur eine sehr geringe Rolle. Entsprechend gering war auch das Interesse an einer Weiterbildungsberatung. Lediglich 5 Betriebe zeigten hier einen Bedarf, der mit entsprechenden Informationen (bei den Betriebsbesuchen sowie anhand telefonischer Nachfragen) befriedigt werden konnte. 27 Betriebe äußerten Interesse an Weiterbildungsinformationen. Soweit diese nicht im Rahmen der Expertengespräche weitergegeben werden konnten, erfolgte ein schriftlicher Hinweis auf die landesweite Datenbank www.weiterbildung.in.nrw.de. 26 Land- und Forstwirtschaft 4.7 Ausbildungssituation Ein Schwerpunkt der Befragung in den Kreisen Kleve und Wesel lag in diesem Jahr bei der Ausbildungssituation in den Betrieben. PERMANENT hatte in den vergangenen Untersuchungen (insbesondere bei den Betriebsbesuchen) immer wieder feststellen müssen, dass die Unternehmen Schwierigkeiten hatten, ihre Ausbildungsstellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen.15 Bei der telefonischen Befragung wurde jetzt in der Land- und Forstwirtschaft festgestellt, dass ca. 80 % der Betriebe nicht mit allgemein bildenden Schulen zusammenarbeiten. Abb. 30: Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen Ja, wir haben Kooperationsverträge mit anderen Schulen; 1 Keine Angabe; 3 Nein, wir arbeiten nicht mit allgemein bildenden Schulen zusammen; 302 Ja, wir arbeiten in anderer Form mit einzelnen Schulen zusammen; 62 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Lediglich ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen mit 9 Beschäftigten und 3 Auszubildenden hatte einen Kooperationsvertrag mit einer Hauptschule. Weitere 62 Betriebe (17 %) arbeiteten in unterschiedlicher Art und Weise mit Schulen zusammen. Eine nach Wirtschaftgruppen differenzierte Auswertung zeigt, dass diese Zusammenarbeit sowohl in Gartenbaubetrieben (incl. Garten- und Landschaftsbau) als auch in der Landwirtschaft vorhanden war. Sie liegen dort in den einzelnen Wirtschaftsbereichen bei jeweils 15 % - 20 %. Einzige Ausnahme bilden hier die Betriebe, die landwirtschaftliche Dienstleistungen für den Pflanzenbau erbringen (z. B. landwirtschaftliche Lohnunternehmen). Hier gibt es keine Zusammenarbeit mit Schulen. 15 Aus einem AK Ausbildung heraus konnte inzwischen das Projekt „KuBuS“ für den Kreis Kleve entwickelt werden, das sich eine Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf zum Ziel gesetzt hat. 27 Land- und Forstwirtschaft Tab. 10: Zusammenarbeit mit Schulen nach Wirtschaftsgruppen Schlüssel Nr. WZ 2003 Bezeichnung 01.11.2 Allgemeiner Ackerbau 01.12.1 Gemüsebau 01.12.2 Zierpflanzenbau 01.12.3 Baumschulen 01.12.4 Allgemeiner Gartenbau 01.13.1 Zusammenarbeit mit Schulen Befragte Betriebe 1 0 18 2 116 21 8 2 41 4 Obstbau 4 2 01.21.1 Milchviehhaltung 6 2 01.21.2 Gemischte Rindviehhaltung 2 1 01.22.2 Haltung von Pferden und Eseln 7 0 01.23.0 Haltung von Schweinen 7 1 01.24.0 Haltung von Geflügel 3 0 01.25.0 Sonstige Tierhaltung 1 1 01.30.1 Gemischte Landwirtschaft; ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51 12 01.30.2 Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Pflanzenbau 5 0 01.30.3 Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Tierhaltung 30 5 01.41.1 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau 19 0 01.41.2 Garten- und Landschaftsbau 33 6 10 3 1 0 3 0 2 0 368 62 01.41.3 01.42.0 02.01.0 02.02.0 Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau) Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen Summe Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen Der überwiegende Teil der Betriebe pflegt im Zusammenhang mit den Praktikumsstellen eine Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen, hier insbesondere mit den örtlichen Hauptschulen. Einige Betriebe wiesen auch auf ihre Kontakte zu den Berufskollegs hin, die sich durch die Auszubildenden ergaben. 28 Land- und Forstwirtschaft Abb. 31: Art der Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen 3 9 Schulpraktikum Beratung in Schulen Berufskolleg 10 Sonstiges 40 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen Anhand von zwei konkreten Beispielen lässt sich gut aufzeigen, dass die Zusammenarbeit mit den allgemein bildenden Schulen häufig dadurch gekennzeichnet ist, dass die Schulen auf die Betriebe zugehen. „Schulen schicken mir Praktikanten und informieren sich nach Ausbildungsstellen“, wurde von einem Betriebsinhaber angegeben. Ein anderer konkretisierte seine Kontakte zu den Schulen mit den Worten: „Sie melden sich, wenn Bedarf besteht“. Erstaunlich auch die Tatsache, dass nur 54 Betriebe eine Ausbildungsberechtigung hatten, von denen wiederum 39 ausbildeten. Von den 62 Betrieben, die eine Zusammenarbeit mit Schulen Pflegen, bildeten somit insgesamt nur ca. 2/3 aus. 45,7 % der befragten Betriebe bieten Praktikumsplätze für Schülerinnen und Schüler an. Insgesamt wurden in 168 Unternehmen 280 Praktikumsplätze angeboten, die die Vielzahl der Ausbildungsberufe in der Branche widerspiegelt. Tab. 11: Praktikumsplätze in der Land- und Forstwirtschaft Berufsbereich Landwirtschaft16 Floristik Gartenbau17 Garten- und Landschaftsbau18 Handel19 Gesamt Anzahl der Plätze 83 8 145 41 3 280 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen Eine Zuordnung dieser 168 Unternehmen, die Praktikumsplätze zur Verfügung stellen, zu einzelnen Wirtschaftsgruppen zeigt deutlich, dass sich hier primär Gartenbaubetriebe (incl. Garten- und Landschaftsbau) engagieren. Tab. 12: Praktikumsangebote nach Wirtschaftsgruppen20 16 Hierzu zählen u. a.: Landwirt, Pferdewirt, Hauswirtschaft, Forstwirt, Fachkraft Agrarservice Hierzu gehören: allgemeiner Gartenbau, Zierpflanzenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschule 18 Incl. Straßenbau, Gartengestaltung und Friedhofsgärtner 19 Hierzu gehören: Großhandel, Einzelhandel, Verkäuferin 17 29 Land- und Forstwirtschaft Schlüssel Nr. WZ 2003 Befragte Betriebe Bezeichnung 01.12.1 Gemüsebau 01.12.2 Zierpflanzenbau 01.12.3 Baumschulen 01.12.4 Allgemeiner Gartenbau 01.13.1 Praktikum in % 18 11 61,11 116 55 47,41 8 1 12,50 41 20 48,78 Obstbau 4 1 25,00 01.21.1 Milchviehhaltung 6 2 33,33 01.21.2 Gemischte Rindviehhaltung 2 1 50,00 01.22.2 Haltung von Pferden und Eseln 7 6 85,71 01.23.0 Haltung von Schweinen 7 4 57,14 51 18 35,29 5 1 20,00 30 13 43,33 19 4 21,05 33 22 66,67 10 7 70,00 3 2 66,67 360 168 01.30.1 01.30.2 01.30.3 01.41.1 01.41.2 01.41.3 02.01.0 Gemischte Landwirtschaft; ohne ausgeprägten Schwerpunkt Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Pflanzenbau Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Tierhaltung Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau Garten- und Landschaftsbau Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau) Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) Summe Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen Von diesen 168 Betrieben haben 127 eine Ausbildungsberechtigung, tatsächlich ausgebildet haben zum Zeitpunkt der telefonischen Befragung jedoch nur 72. Auch hier gibt es große Unterschiede bei den einzelnen Wirtschaftgruppen. Tab. 13: Praktikumsbetriebe, die ausbilden, nach Wirtschaftsgruppen Schlüssel Nr. WZ 2003 20 Ausb- in Prakti- Berec % kum htigung Bezeichnung Aus- in bil% dungsbetrieb 01.12.1 Gemüsebau 11 7 63,64 3 42,86 01.12.2 Zierpflanzenbau 55 47 85,45 28 59,57 01.12.3 Baumschulen 01.12.4 Allgemeiner Gartenbau 1 20 1 100,00 14 70,00 1 100,00 5 hier fehlen die 5 Wirtschaftgruppen mit 8 Betrieben, in denen keine Praktika angeboten wurden 30 35,71 Land- und Forstwirtschaft 01.13.1 Obstbau 1 0 0,00 0 0,00 01.21.1 Milchviehhaltung 2 2 100,00 0 0,00 01.21.2 Gemischte Rindviehhaltung 1 1 100,00 1 100,00 01.22.2 Haltung von Pferden und Eseln 6 3 50,00 1 33,33 01.23.0 Haltung von Schweinen 4 4 100,00 3 75,00 66,67 7 58,33 1 100,00 0 0,00 Gemischte Landwirtschaft; ohne ausgeprägten Schwerpunkt Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Pflanzenbau Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Tierhaltung Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau 01.30.1 01.30.2 01.30.3 01.41.1 01.41.2 Garten- und Landschaftsbau Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau) Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) 01.41.3 02.01.0 Summe 18 1 12 13 11 84,62 6 54,55 4 2 50,00 0 0,00 22 17 77,27 14 82,35 7 4 57,14 3 75,00 2 1 50,00 0 0,00 168 127 75,60 72 56,69 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen Während der prozentuale Anteil bei den Ausbildungsbetrieben im Garten- und Landschaftsbau (82,35 %) besonders hoch ist, liegt er sowohl im Gemüsebau (42,86 %) als auch im Allgemeinen Gartenbau (35,71 %) unter dem Durchschnitt von knapp 57 %. Insgesamt besitzen 233 der 368 (63,3 %) an der Befragung teilgenommenen Betriebe eine Ausbildungsberechtigung. Von diesen 233 Betrieben bilden 109 aus, was einer Quote von 46,8 % entspricht. Abb. 32: Ausbildungsberechtigung Abb. 33: Anzahl der Ausbildungsbetriebe 8 127 nein; 124 Ja ja; 109 Nein Keine Angabe 233 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Sie stellten zum Zeitpunkt der Befragung im März 2005 insgesamt 206 Ausbildungsplätze in folgenden Bereichen zur Verfügung: 31 Land- und Forstwirtschaft Tab. 14: Ausbildungsplätze in der Land- und Forstwirtschaft Berufsbereich Landwirtschaft Floristik Gartenbau Garten- und Landschaftsbau Sonstiges Gesamt Anzahl der Plätze 53 3 103 43 4 206 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen Eine quantitative Darstellung der einzelnen Ausbildungsberufe ist leider nicht möglich, da insbesondere im Gartenbau die einzelnen Fachrichtungen der Ausbildung zum Gärtner / zur Gärtnerin nicht genau erfasst wurden. Häufig wurde nur „Gärtner“ oder „Gartenbau“ angegeben. Es ist jedoch deutlich zu erkennen, dass der Umfang der Ausbildung zum Gärtner, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau fast genauso groß ist wie der gesamte Bereich der Landwirtschaft. In einer Detailuntersuchung von PERMANENT wurden die 109 Ausbildungsbetriebe den einzelnen Wirtschaftgruppen zugeordnet, um so zusätzliche Kenntnisse zu gewinnen, in welchen Bereichen mögliche Ausbildungsdefizite bestehen. Tab. 15: Ausbildungsbetriebe nach Wirtschaftsgruppen Schlüssel Nr. WZ 2003 Bezeichnung 01.11.2 Allgemeiner Ackerbau 01.12.1 Gemüsebau 01.12.2 Zierpflanzenbau 01.12.3 Baumschulen 01.12.4 Allgemeiner Gartenbau 01.13.1 Ausbildungsbetriebe Befragte Betriebe 1 0 18 3 116 39 8 4 41 6 Obstbau 4 0 01.21.1 Milchviehhaltung 6 2 01.21.2 Gemischte Rindviehhaltung 2 2 01.22.2 Haltung von Pferden und Eseln 7 1 01.23.0 Haltung von Schweinen 7 5 01.24.0 Haltung von Geflügel 3 0 01.25.0 Sonstige Tierhaltung 1 1 51 11 5 0 30 13 01.30.1 01.30.2 01.30.3 Gemischte Landwirtschaft; ohne ausgeprägten Schwerpunkt Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Pflanzenbau Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Tierhaltung 32 Land- und Forstwirtschaft 01.41.1 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau 19 1 01.41.2 Garten- und Landschaftsbau 33 17 10 4 1 0 3 0 2 0 368 109 01.41.3 01.42.0 02.01.0 02.02.0 Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau) Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen Summe Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen Ergänzend wurde nach den Ausbildungsstellen für das neue Ausbildungsjahr 2005/2006 gefragt. 78 der 233 ausbildungsberechtigten Betriebe gaben an, für das kommende Ausbildungsjahr insgesamt 102 Ausbildungsstellen zur Verfügung zu stellen. Inwieweit es sich hier um zusätzlich geschaffene Ausbildungsstellen handelt, konnte nicht festgestellt werden, da sicherlich in erheblichem Umfang Ausbildungsplätze neu besetzt werden mussten, die nach erfolgreichem Abschluss freigeworden waren. Abb. 34: Freie Ausbildungsplätze 2005 / 2006 1 Sonstiges Garten- und Landschaftsbau 17 55 Gartenbau 29 Landw irtschaft 0 10 20 30 40 50 60 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen Eine Detailanalyse des Ergebnisse der Telefonbefragung ergab, dass 18 Betriebe eine Ausbildungsstelle zur Verfügung stellen wollten, die im Frühjahr 2005 nicht ausbildeten. Hierbei handelt es sich primär um Gartenbaubetriebe mit der Fachrichtung Zierpflanzenbau. 33 Land- und Forstwirtschaft Abb. 35: Neue Ausbildungsbetriebe 2005 / 2006 1 GaLaBau 2 Pferdewirt 1 Fachkraft Agrarservice Landwirt 3 Gärtner 3 8 Zierpflanzenbau 0 2 4 6 8 10 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen Soweit die Betriebe mit der Weitergabe der Information einverstanden waren, wurden die offenen Ausbildungsstellen an die Agentur für Arbeit in Wesel weitergegeben. So konnten der Agentur 18 Ausbildungsstellen in 15 Betrieben gemeldet werden. 26 % der Betriebe zeigten Interesse an einer Ausbildungsberatung. Diese 94 Betriebe wurden an die Berufsberatung der Landwirtschaftskammer NRW in Straelen weitergeleitet. Da alle Betriebe eine Ausbildungsberechtigung besaßen, waren sie der Berufsberatung der Landwirtschaftskammer bekannt. Bei den Betriebsbesuchen sowie bei stichprobenartigen telefonischen Nachfragen stellte sich heraus, dass hier kein aktueller zusätzlicher Bedarf an Berufsberatung vorliegt. 4.8 Arbeitszeitregelungen / Arbeitszeitberatung Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer weiteren Arbeitsflexibilisierung wurde in den Betrieben nach der Einführung neuer Arbeitszeitregelungen gefragt. Hier stellte sich heraus, dass dies kein Thema von Bedeutung ist. Abb. 36: Einführung neuer Arbeitszeitregelungen Abb. 37: Interesse an Arbeitszeitberatung 9 14 7 11 ja ja nein nein keine Angabe keine Angabe 345 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung 350 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung So weit ein Interesse an eine Arbeitszeitberatung vorhanden war, wurden die Betriebe über die entsprechenden Angebote des Landes NRW informiert. 34 Land- und Forstwirtschaft 4.9 Arbeitsschutz In 83 % der befragten Betriebe gibt es betriebliche Angebote zum vorbeugenden Arbeitsschutz. In der folgenden Grafik ist zu erkennen, wie der Arbeitsschutz im Einzelnen sichergestellt wird (Wie wird in Ihrem Betrieb der Arbeitsschutz sichergestellt?). Abb. 38: Sicherstellung des Arbeitsschutzes 15% Es gibt ein Arbeitsschutzmanagementsystem 3% 31% Es gibt einen Arbeitssicherheitsbeauftragten Wir nutzen die Beratung durch externe Sicherheitsexperten 24% Wir schulen unsere Mitarbeiter regelmäßig zu diesem Thema Sonstige 27% Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; Mehrfachnennungen möglich Auf die Frage „Sind Sie an einer kostenlosen Beratung zum Thema ‚Arbeitsschutz und Gesundheit im Betrieb’ interessiert?“, antworteten 93,2 % mit „Nein“. Die 22 interessierten Betriebe wurden auf die zuständigen Stellen hingewiesen. Abb. 39: Beratung zum Thema „Arbeitsschutz und Gesundheit im Betrieb“ 3 22 ja nein keine Angabe 343 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung 35 Land- und Forstwirtschaft Neben den Berufsgenossenschaften sind dies die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz; für den Kreis Kleve das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Mönchengladbach und für den Kreis Wesel das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen. 4.10 Direkt- und Regionalvermarktung Abgeschlossen wurde die telefonische Befragung in der Land- und Forstwirtschaft mit ein paar Fragen zur Direkt- und Regionalvermarktung, die im Kreis Wesel im November 2003 mit der Gründung des Aktionsbündnisses Direkt- und Regionalvermarktung einen besonderen Stellenwert bekam. Die Fragestellungen waren eng mit der EAW (Entwicklungsagentur Wirtschaft) abgestimmt, um zusätzliche Informationen für das Aktionsbündnis zu gewinnen. Da nur Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten befragt wurden, lag der Anteil der Betriebe im Haupterwerb bei fast 100 %. Von den beteiligten Betrieben beantworteten 40 % die Frage „Vermarkten Sie ihre Produkte selbst?“ mit „Ja“. Die Vermarktung reicht vom eigenen Laden bis zur Veredelung der eigenen Produkte. Abb. 40: Vermarktungsformen 7 Keine A ngabe 51 Über andere Wege Durch die Veredelung eigener P ro dukte 12 Über die Direktbelieferung vo n Endverbrauchern 25 Über die Direktbelieferung vo n Weiterverarbeitern 26 Über einen eigenen M arktstand 17 40 Über einen eigenen Laden 0 10 20 30 40 50 60 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; Mehrfachnennungen möglich Die hohe Anzahl der Antwort „Über andere Wege“ ist darauf zurückzuführen, dass zu der Branche „Land- und Frostwirtschaft“ auch Dienstleistungsbetriebe zählen, die ihre Kundenakquirierung auch als Regional- und Direktvermarktung verstanden haben. Außerdem haben eine Reihe von Produktionsbetrieben, die ausschließlich über den Großhandel vermarkten, dies ebenfalls als Regional- und Direktvermarktung aufgefasst. So ist auch zu erklären, dass die Anzahl der Direkt- und Regionalvermarkter im Kreis Kleve erheblich höher war als im Kreis Wesel. 36 Land- und Forstwirtschaft Abb. 41: Direkt- und Regionalvermarkter in den Kreisen Kleve und Wesel Wesel; 49 Kleve; 100 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Eine Detailbetrachtung der Betriebe, die über einen eigenen Laden vermarkten, ergab, dass hier ein Übergewicht im Kreis Wesel festzustellen ist. Sicherlich auch ein Ergebnis der jahrelangen Bemühungen des Kreises Wesel, hier eine neue Einkommensquelle, aber auch Kompetenzen in dieser Branche zu erschließen. Entsprechend hoch war der Bekanntheitsgrad des Aktionsbündnisses bei den Betrieben, die einen eigenen Laden hatten. 16 von 22 Betrieben kannten das Aktionsbündnis, 10 wiederum waren Mitglied. Den anderen wurden aktuelle Informationen über das Aktionsbündnis Direkt- und Regionalvermarktung im Kreis Wesel übersandt. Abb. 42: Eigener Laden als Vermarktung Abb. 43: Aktionsbündnis Unbekannt; 6 Kreis Kleve; 18 Kreis Wesel; 22 Bekannt ; 16 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Quelle: G.I.B. telefonische Befragung Von den vier Betrieben aus dem Kreis Wesel, die eine Direktvermarktung über einen eigenen Marktstand vornehmen, kannten alle das Aktionsbündnis, drei waren Mitglied. Die Zukunft der Direkt- und Regionalvermarktung wurde sehr unterschiedlich eingeschätzt. Während 26 % aller Befragten einen Rückgang erwarten, halten 19 % ein Wachstum für möglich. Eine vergleichbare Einschätzung wird auch von den Regionalvermarktern selbst abgegeben. Der Anteil derjenigen, die keine Angabe machten, ist hier verständlicherweise geringer. Aber auch unter den Direkt- und Regionalvermarktern selbst halten nur 23 % ein Wachstum in diesem Bereich für möglich. 37 Land- und Forstwirtschaft Abb. 44: Zukunft der Regionalv. (alle) 13% Abb. 45: Zukunft der Regionalv. (Regionalvermarkter) 6% 19% 23% Der Bereich wird wachsen Der Bereich wird gleichbleiben 26% Der Bereich wird wachsen 29% Der Bereich wird gleichbleiben Der Bereich wird zurückgehen Der Bereich wird zurückgehen Keine Angabe Keine Angabe 42% 42% Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Den Bereich Freizeit und Tourismus als zusätzliche Einkommensquelle sehen nur wenige der befragten Betriebe. Allerdings ist die Anzahl derjenigen, die bei dieser Frage keine Angabe machten, mit 150 sehr hoch. Tab. 16: Freizeit und Tourismus als zusätzliche Einkommensquelle absolut In Prozent Ich habe bereits den Bereich Freizeit und Tourismus als 17 4,6 % zusätzlichen Markt für mich erschlossen Ich plane derzeit konkret, den Bereich Freizeit und Touris10 2,7 % mus aufzubauen 191 51,9 % Ich sehe den Bereich Freizeit und Tourismus nicht als zusätzlichen Markt, sondern denke über andere Einkommensalternativen nach Keine Angabe 150 40,8 % Insgesamt 368 100,0 % Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung Bei den 191 Betrieben, die über andere Einkommensalternativen nachdenken, spielt dann die Direkt- und Regionalvermarktung - auch im Zusammenhang mit dem Bereich „Freizeit und Tourismus“ - durchaus eine Rolle. Neben der Umstellung auf ökologischen Anbau wurde wiederholt (46 mal) die Vermarktung über einen Hofladen oder den Wochenmarkt angesprochen, wobei hier eindeutig ein Übergewicht im Kreis Kleve festzustellen ist. 38 Land- und Forstwirtschaft Tab. 17: Einkommensalternativen Kreis Kleve Wesel Insgesamt Hofladen Wochenmarkt 24 4 28 Summe 12 36 6 10 18 46 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen Soweit sich die Betriebe im Kreis Wesel befanden und das Aktionsbündnis „Direktund Regionalvermarktung nicht bekannt war, wurde darüber informiert. Der Bekanntheitsgrad des „Aktionsbündnisses Direkt- und Regionalvermarktung im Kreis Wesel“ liegt insgesamt bei 31 %. Hier gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass 70 % der befragten Betriebe im Kreis Kleve beheimatet sind. Tab. 18: Bekanntheit des Aktionsbündnisses Kreis Kleve Kreis Wesel Insgesamt Bekannt Unbekannt Keine Angabe Summe 43 215 1 259 72 36 1 109 115 251 2 368 Quelle: G.I.B. telefonische Befragung; eigene Berechnungen Abb. 46: Kreis Wesel Abb. 47: Kreis Kleve Bekannt 17% Nicht bekannt 33% Bekannt 67% Nicht bekannt 83% Quelle: G.I.B. telefonische Befragung; eigene Berechnungen Bei den Betrieben im Kreis Wesel lag der Bekanntheitsgrad mit 72 von 109 Betrieben immerhin bei 67 %. Aber auch im Kreis Kleve war das Bündnis bei 17 % der befragten Betriebe bekannt. Abschließend wurde nach der Einstellung zu Erzeugergemeinschaften gefragt. Fast 50 % der 368 befragten Betriebe fanden sie gut, waren Mitglied einer Erzeugergemeinschaft oder aber hatten Interesse und wollten mehr darüber erfahren. 39 Land- und Forstwirtschaft Tab. 19: Haltung zu Erzeugergemeinschaften absolut Find ich gut, denn ich bin selbst Mitglied einer solchen Erzeugergemeinschaft Find ich interessant und möchte gern mehr hierzu erfahren Erzeugergemeinschaften oder andere Kooperationen sind für mich und meinen Betrieb nicht interessant Keine Angabe Summe In Prozent 132 35,9 % 46 12,5 % 148 40,2 % 42 368 11,4 % 100,0 % Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen Eine Sonderauswertung der Betriebe, die mehr über Erzeugergemeinschaften erfahren wollten, ergab, dass nahezu ausschließlich Betriebe aus dem Kreis Kleve Informationsdefizite zu Erzeugergemeinschaften hatten. Abb. 48: Interesse an Informationen zu Erzeugergemeinschaften Kreis Wesel; 7 Kreis Kleve; 39 Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen Das „Aktionsbündnis Direkt- und Regionalvermarktung im Kreis Wesel“ war entsprechend unbekannt. 40 Land- und Forstwirtschaft Abb. 49: Kreis Kleve Abb. 50: Kreis Wesel 4 Aktionsbündnis bekannt Aktionsbündnis bekannt 3 Aktionsbündnis unbekannt Aktionsbündnis unbekannt 4 35 Quelle: G.I.B. telefonische Befragung; eigene Berechnungen Den interessierten Betrieben aus dem Kreis Wesel wurden auch hier Informationen über das Aktionsbündnis Direkt- und Regionalvermarktung zur Verfügung gestellt. Die Betriebe im Kreis Kleve wurden ebenfalls informiert und gleichzeitig auf die Regionalvermarktungs-Agentur NRW hingewiesen. 41 Land- und Forstwirtschaft 5. Auswertung der Betriebsinterviews und der Expertengespräche Die folgenden Ausführungen sind eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Tiefeninterviews in den Betrieben und der geführten Expertengespräche. Von den 368 Betrieben, die sich an der telefonischen Befragung beteiligt hatten, äußerten 102 Interesse an einem weiteren Gespräch. Mit knapp 30 % der Betriebe liegt diese Quote im Vergleich zu anderen Branchenerhebungen durch PERMANENT erstaunlich hoch. Eine differenzierte Darstellung nach Wirtschaftsgruppen zeigt, dass es durchaus Unterschiede gibt. Es fällt auf, dass der Gartenbau insgesamt (mit Ausnahme des Gartenund Landschaftsbaus) überdurchschnittlich und der eigentliche landwirtschaftliche Bereich eher unterdurchschnittlich vertreten ist. Tab. 20: Bereitschaft zu einem Expertengespräch nach Wirtschaftsgruppen Schlüssel Nr. WZ 2003 Bezeichnung Befragte Betriebe Expertengespräch in % 01.11.2 Allgemeiner Ackerbau 1 0 0,00 01.12.1 Gemüsebau 18 7 38,89 01.12.2 Zierpflanzenbau 116 35 30,17 01.12.3 Baumschulen 8 4 50,00 01.12.4 Allgemeiner Gartenbau 41 14 34,15 01.13.1 Obstbau 4 2 50,00 01.21.1 Milchviehhaltung 6 0 0,00 01.21.2 Gemischte Rindviehhaltung 2 0 0,00 01.22.2 Haltung von Pferden und Eseln 7 2 28,57 01.23.0 Haltung von Schweinen 7 1 14,29 01.24.0 Haltung von Geflügel 3 1 33,33 01.25.0 Sonstige Tierhaltung 1 0 0,00 01.30.1 Gemischte Landwirtschaft; ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51 19 37,25 01.30.2 Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Pflanzenbau 5 1 20,00 01.30.3 Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Tierhaltung 30 3 10,00 01.41.1 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau 19 5 26,32 01.41.2 Garten- und Landschaftsbau 33 5 15,15 01.41.3 Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau) 10 2 20,00 01.42.0 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung 1 0 0,00 02.01.0 Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) 3 1 33,33 02.02.0 Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen 2 0 0,00 368 102 27,72 Summe Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen 42 Land- und Forstwirtschaft Zu all diesen Betrieben wurde unsererseits ein Kontakt hergestellt. Schließlich konnten 54 Tiefeninterviews realisiert werden, die in 31 Fällen bei Betriebsbesuchen und in 23 Fällen als umfassendes Telefongespräch geführt wurden. Abb. 51: Realisierte Expertengespräche 31 48 23 Betriebsbesuch Telefongespräch kein Interesse Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen Während insgesamt über 50 % realisiert werden konnten, zeigt eine nach Wirtschaftgruppen differenzierte Betrachtung erhebliche Unterschiede sowohl in der absoluten als auch in der prozentualen Darstellung. Tab. 21: Realisierte Expertengespräche nach Wirtschaftsgruppen Schlüssel Nr. WZ 2003 Expertengespräch realisiert in % Gemüsebau 7 1 14,29 01.12.2 Zierpflanzenbau 35 22 62,86 01.12.3 Baumschulen 4 1 25,00 01.12.4 Allgemeiner Gartenbau 14 9 64,29 01.13.1 Obstbau 2 1 50,00 01.22.2 Haltung von Pferden und Eseln 2 2 100,00 01.23.0 Haltung von Schweinen 1 1 100,00 01.24.0 Haltung von Geflügel 1 1 100,00 01.30.1 Gemischte Landwirtschaft; ohne ausgeprägten Schwerpunkt 19 8 42,11 01.30.2 Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Pflanzenbau 1 1 100,00 01.30.3 Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Tierhaltung Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau Garten- und Landschaftsbau Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau) Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) Summe 3 1 33,33 5 1 20,00 5 3 60,00 2 1 50,00 1 1 100,00 102 54 52,94 01.12.1 01.41.1 01.41.2 01.41.3 02.01.0 Bezeichnung Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen 43 Land- und Forstwirtschaft Realisiert wurden also vor allem Expertengespräche in den Gartenbaubetrieben und weniger in der Landwirtschaft. Abb. 52: Realisierte Expertengespräche nach Wirtschaftsbereichen 1 15 38 Landwirtschaft Gartenbau Forstwirtschaft Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen Weitere Expertengespräche wurden mit dem Gartenbauzentrum in Straelen, mit der Berufsberatung der Landwirtschaftkammer NRW und mit der EntwicklungsagenturWirtschaft (EAW) des Kreises Wesel geführt. Inhaltliche Schwerpunkte der Expertengespräche waren die allgemeine Entwicklung in den Betrieben, die Personalentwicklung, die Ausbildungssituation und die Bedeutung der Regional- und Direktvermarktung. 5.1 Allgemeine Entwicklung in den Betrieben Primär im Kreis Kleve wurden in den letzten Jahren immer mehr Freiflächen gärtnerisch und weniger im eigentlichen Sinne landwirtschaftlich genutzt. Zunächst fand eine Expansion im Gemüsebau, erst später dann auch im Zierpflanzenbau, der jetzt eindeutig dominiert, statt. Im Zierpflanzenbau überwiegt eine Spezialisierung auf Topfblumen, einige, auch größere Betriebe, haben sich auf Schnittblumen spezialisiert. Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung wird in den einzelnen Betrieben sehr unterschiedlich eingeschätzt. Überall dort, wo häufig bedingt durch einen Generationenwechsel innovativ an einer Fortentwicklung des Betriebes gearbeitet wird, sind positive Tendenzen zu erkennen. Da ein Nachfolger bei den klassischen Familienbetrieben nicht immer zur Verfügung steht, wird die Anzahl der Betriebe sicherlich weiter zurückgehen. Diese Fortentwicklung reicht in der engeren Landwirtschaft von einer Ausweitung der Direktvermarktung (das Getreide, das auf dem Feld angebaut wird, wird an die Tiere 44 Land- und Forstwirtschaft verfüttert, die dann zu Fleisch und Wurst verarbeitet im eigenen Laden vermarktet werden) bis hin zur Massentierhaltung. Diese ist besonders bei der Geflügelhaltung anzutreffen, die durch die politischen Entscheidungen gegen die Käfighaltung zurückgeht und einige Betriebe wohl auch in der Existenz treffen wird. Als mögliche Konsequenz dieser Entscheidungen wird der Import von Geflügel weiter ansteigen, was diesem Segment der landwirtschaftlichen Produktion schadet. In den landwirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben wird der Versuch unternommen, das Angebot zu erweitern (z. B. Erdarbeiten, Baumarbeiten), um so das Personal ganzjährig beschäftigen zu können. Hier wird das vermehrte Auftreten von staatlich geförderten Ich-AG’s zurecht als Wettbewerbsverzerrung empfunden. In den landwirtschaftlichen Betrieben, in denen sich die Flächen nur zu einem Teil im Eigenbesitz befinden, werden die Pachtpreise immer mehr zu einem Problem, da sie durch die Biogasanlagen zusätzlich unter Druck geraten. Eine weitere Ausweitung wird von Milchviehbetrieben kritisch gesehen, da das Ausbringen der Gärsubstrate weitere Flächen beanspruchen werde, welches nur zulasten des Viehbestandes möglich sei. Biogasanlagen sollten daher in Regionen gebaut werden, in denen die Viehbesatzdichte erheblich geringer sei als am Niederrhein.21 Im Gartenbau hat in den letzten Jahren insbesondere im Zierpflanzenbau eine Expansion, verbunden mit einer Spezialisierung auf wenige Kulturen (z.B. Eriken und Callunen), stattgefunden. Die Gartenbaubetriebe im Kreis Kleve haben das niederländische System übernommen, auf großen Flächen Monokulturen auf hohem technischen Niveau zu bearbeiten. Hier muss inzwischen von einer Marktsättigung oder gar von einer Überproduktion gesprochen werden. Soweit die Expansion zu sehr mit Fremdkapital erfolgte, ist nicht sichergestellt, dass alle Betriebe die nächsten Jahre überleben werden. Die wirtschaftliche Situation wird auch deshalb immer schwieriger, weil im Handel zunehmend die Discounter (Aldi, Lidl, Plus u. a.) die Preise bestimmen.22 Einige Betriebsinhaber versuchen jedoch, durch eine breiter angelegte Kulturvielfalt neben einer Verteilung des finanziellen Risikos auch eine bessere Verteilung der Arbeit auf das ganze Jahr zu erzielen. Wie in anderen Branchen auch ist die Entwicklung der Energiekosten in den Gartenbaubetrieben ein großes Problem. Sie könnten die Branche schneller und härter treffen als ein möglicher Personalmangel oder steigende Personalkosten. Durch die Ausweitung des Zierpflanzenbaus ist der Gemüsebau am Niederrhein ein wenig in den Hintergrund getreten. Hier wird in der Regel weniger auf Massenproduktion bei hoher Spezialisierung gesetzt, sondern eher an einer gewissen Vielfalt festgehalten. „Auf Masse zu setzen, um den Umsatz zu steigern“ so ein Betriebsinhaber, „lässt die Preise fallen und der Verdienst bleibt gleich“. Insgesamt ist der Gemüsebau 21 Der Betrieb einer Biogasanlage beinhaltet die Verpflichtung, Flächen für das Ausbringen der Gärsubstrate vorzuhalten. Gleichermaßen ist die Haltung von Viehbestand an die zur Verfügung stehenden Flächen zum Ausbringen der Gülle gekoppelt. 22 Auf wachsende Bedeutung der Discounter hatte PERMANENT schon im Zusammenhang mit den Untersuchungen im Jahre 2004 hingewiesen; vgl. Branchenreport „Informationstechnologie / Medien / Elektrotechnik“; 2004; S. 33 45 Land- und Forstwirtschaft als produzierender Gartenbau nach wie vor in erheblichem Umfang mit schwerer körperlicher Arbeit verbunden. Im Garten- und Landschaftsbau hat sich die Auftragslage in den letzten Jahren verschlechtert. Öffentliche Auftraggeber (z. B. Kommunen) aber auch halböffentliche (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) und private Auftraggeber haben häufig kein Geld mehr für eine klassische Gartenanlage. Häufig findet bereits eine Verlagerung der Tätigkeiten hin zum Tiefbau statt, was bei den klassischen Tiefbauunternehmen aufgrund der tariflichen Rahmenbedingungen zu einem Verdrängungswettbewerb zugunsten des GaLaBaus geführt hat. Die Zeiten der Expansion im Garten- und Landschaftsbau sind bereits seit Jahren vorbei. Auf eine Beteiligung an Ausschreibungen wird immer häufiger verzichtet, da dort zu Preisen vergeben wird, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Statt dessen setzen die Kleinstbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten auf die Erschließung von Marktnischen, die z. B in der Anlage von Privatgärten auf hohem Niveau nach wie vor zu finden sind. Die Forstwirtschaft ist am Niederrhein aufgrund der Nutzung der Produkte im Bergbau als Gruben- und Stempelholz durch Nadelhölzer gekennzeichnet. Hier ist nur eine langfristige Umstellung auf ergiebigere Laubhölzer möglich. Neben der klassischen Vermarktung für die Holzindustrie und das Holzhandwerk wird auch die Papierindustrie mit Rohstoffen beliefert. Inwieweit aufgrund des Preisanstieges bei den fossilen Brennstoffen Holz auch wieder als Brennstoff interessant wird, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Bereits jetzt werden neue Heizsysteme auf der Basis von Holzpellets und Hackschnitzeln in den Markt eingeführt. 5.2 Personalentwicklung Die zukünftige Personalentwicklung in den befragten Betrieben wird sehr unterschiedlich dargestellt. In den gartenbaulichen Betrieben findet durch den weiteren Einsatz von Maschinen (u. a. auch Robotern) nach wie vor eine Rationalisierung statt, die mit einem Abbau von dauerhaften, ganzjährigen Beschäftigungsmöglichkeiten verbunden ist. Anders ist die Situation für qualifiziertes Personal sowie für Saisonkräfte. Ausgebildete Gärtner, welcher Fachrichtung auch immer, sollten auch in Zukunft in den Kreisen Kleve und Wesel kein Problem haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Im Gegenteil: Zuweilen fehlt es bei den qualifizierten Fachkräften an Nachwuchs. Insbesondere im Zierpflanzenbau wechseln ausgebildete Gärtner in den Dienstleistungsbereich (Vermarktung; NBV & UGA HandelsGmbH; Gartencenter etc.), weil sie dort günstige Arbeitsbedingungen vorfinden (Arbeitszeiten; weniger körperliche Arbeit, zum Teil höhere Verdienstmöglichkeiten). Dennoch gelingt es in der Regel innerhalb kürzester Zeit, freigewordene Arbeitsplätze auch mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Diejenigen, die später den Betrieb der Eltern übernehmen wollen, arbeiten als ausgebildete Gärtner häufig in den hochtechnisierten und hochspezialisierten Betrieben, be- 46 Land- und Forstwirtschaft vor sie auf die Meisterschule wechseln.23 Diese Betriebe haben daher auch keine Probleme, gut ausgebildete Fachkräfte zu finden. Für un- und angelernte Tätigkeiten gibt es keine Schwierigkeiten, Arbeitskräfte zu finden. Andererseits haben zuverlässige Arbeitskräfte (auch ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung) nach wie vor eine gute Beschäftigungsperspektive in der Gartenbaubranche. Nach Auskunft der Betriebsinhaber werden „gute Leute“ im Gartenbau inzwischen angemessen bezahlt und auch durchgehend beschäftigt, um sie zu halten. Eine ganzjährige Beschäftigung ist im Gartenbau jedoch nur dann möglich, wenn die Arbeitszeiten über Arbeitszeitkonten auf das ganze Jahr verteilt werden und Arbeitgeber und Arbeitnehmer kollegial zusammenarbeiten. Soweit in den kleineren gartenbaulichen Betrieben auch körperlich schwere Arbeit anfällt, ist eine Beschäftigung für Arbeitskräfte über 50 Jahre kaum möglich. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dann gezwungen (und werden auch dahingehend beraten), sich einen größeren Betrieb oder aber eine Tätigkeit außerhalb des Produktionsgartenbaus zu suchen (Verkauf, öffentlicher Dienst). Zu den größeren Betrieben in der hier untersuchten Branche „Land- und Forstwirtschaft“ gehört der Garten- und Landschaftsbau. In den Kreisen Kleve und Wesel wird hier eine Betriebsgröße mit bis zu 50 Beschäftigten erreicht, die auch zum größten Teil ganzjährig beschäftigt werden. Qualifiziertes Personal steht zur Verfügung, da auch in vielen Betrieben ausgebildet wird. Zurzeit werden freiwerdende Stellen jedoch häufig nicht wieder besetzt, so dass in dieser Fachrichtung ein Personalabbau stattfindet. Die alternden Belegschaften sind gerade im GaLaBau ein Problem, da die Tätigkeiten körperlich sehr anstrengend sind. Die älteren Arbeitskräfte haben jedoch umfassendere Kenntnisse als die jüngeren. Die Teams für die Baustellen müssen daher immer so zusammengestellt werden, dass immer ein erfahrener Vorarbeiter dabei ist, der eventuell formal weniger qualifiziert ist, ohne dessen Kenntnisse aber ein Auftrag nicht abgewickelt werden kann. Da die landwirtschaftlichen Veredlungsbetriebe aufgrund von Betriebsaufgaben in den nächsten Jahren weiter wachsen werden, wird es hier zu einem Personalbedarf an Fachkräften kommen. Auch in der Landwirtschaft wird es selbstverständlich werden, dass ausgebildete Landwirte als abhängig Beschäftigte tätig sind, um so die Betriebsinhaber (auch zeitlich) zu entlasten.24 Auch in der Forstwirtschaft werden als Folge von Rationalisierungsmaßnahmen immer mehr Arbeitskräfte durch Maschinen ersetzt. Außerdem werden forstwirtschaftliche Dienstleister eingekauft, statt eigenes Personal zu beschäftigen. 23 Um die 3 Jahre Berufserfahrung bis zur Meisterschule optimal auszunutzen, arbeiten einige auch jeweils für ein Jahr in drei verschiedenen Betrieben. 24 Es ist eindeutig eine Tendenz zu erkennen, dass der Landwirt, der Tag und Nacht an 365 Tagen im Jahr seinem Betrieb zur Verfügung steht, der Vergangenheit angehört. Insofern ist die Kritik des Bauernverbandes an der RTL-Kuppelshow „Bauer sucht Frau“ verständlich und richtig; vgl.: Bettina Kutzner: Landwirte fühlen sich veräppelt; in: WAZ; 20.10.2005 47 Land- und Forstwirtschaft 5.3 Saisonbeschäftigung In der gesamten Landwirtschaft incl. Produktionsgartenbau spielt die Saisonbeschäftigung eine große Rolle. Hier werden in erheblichem Umfang polnische Arbeitskräfte eingesetzt. Sie werden entweder für die Dauer von bis zu vier Monaten (alternativ zweimal 2 Monate) sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder aber als geringfügig Beschäftigte bis zu 50 Tage eingesetzt. Durch die gesetzlichen Änderungen ab 1. August 2005 ändern sich die Rahmenbedingungen für die geringfügig beschäftigten Arbeitskräfte aus Polen. Viele Betriebsinhaber hatten zum Zeitpunkt der Befragung noch keine Antwort auf die Frage, wie z. B. die Erdbeer- und Spargelsaison 2006 zu bewerkstelligen sei. Immerhin werden pro landwirtschaftlichem Betrieb bis zu 100 Arbeitskräfte und mehr gleichzeitig in der Ernte eingesetzt. Die Betriebsinhaber sehen aber auch keine Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit gemeldete Arbeitslose einzustellen. Es fehle bei den Arbeitslosen die Fähigkeit, aber auch die Bereitschaft, zu gärtnerischen Arbeiten (körperliche Anforderungen; Arbeitszeiten). Hohe Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft seien unabdingbar. Dies sei aufgrund der langjährigen Erfahrung bei den polnischen Arbeitskräften vorhanden, die seit 10 Jahren und mehr regelmäßig nach Deutschland kommen. Häufig ist bei diesen Arbeitskräften ein landwirtschaftlicher Hintergrund vorhanden, so dass die Rahmenbedingungen für eine Saisonarbeit ohne einen zeitlich festgelegten Feierabend und ohne geregelte Wochenenden bekannt sind. Von einigen Betriebsinhabern wurde in diesem Zusammenhang auch die Bezahlung der Saisonkräfte offen angesprochen. Hier liegen auch einige Hemmnisse, die polnischen Arbeitskräfte durch in Deutschland lebende Arbeitslose zu ersetzen. Während die einen eine Bezahlung bei 5,50 € als obere Grenze ansehen, halten andere eine Bezahlung bis zu 7,50 € für Saisonkräfte für möglich. Problematisch wird es immer dann, wenn es um die zusätzlichen arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, die den Unternehmen finanzielle Belastungen bringen, die die Ertragslagen der Betriebe nicht zulassen. Einige Betriebsinhaber sehen die Lösung in der Einführung von Kombilöhnen, um so zusätzliche finanzielle Anreize zur Arbeitsaufnahme zu erzielen. Da die polnischen Arbeitskräfte ca. 3 Monate vorher bei der Agentur für Arbeit beantragt werden müssen25, ist eine kurzfristige Einstellung von Arbeitslosen selbst dann nicht möglich, wenn zu Beginn der Saison „brauchbare“ Bewerbungen vorliegen. Die Beantragung der polnischen Arbeitskräfte erfolgt häufig bereits zu Beginn des Jahres, wenn überhaupt noch nicht absehbar ist, ob später Arbeitslose für eine Einstellung zur Verfügung stehen. Die „guten“ Arbeitslosen, darin bestand Einigkeit bei den Gesprächspartnern, suchen eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und keine Saisonarbeit für 3-4 Monate, um dann wieder arbeitslos zu sein. Insofern ist die Idee, einen Arbeitslosen als gärtnerische Fachkraft über das ganze Jahr hinweg in mehreren Betrie- 25 Zum Verfahren gibt es ein Merkblatt für Arbeitgeber zur Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit. 48 Land- und Forstwirtschaft ben mit unterschiedlichen Kulturen jeweils als Saisonkraft einzusetzen, weiterzuverfolgen.26 Inwieweit Arbeitslose aufgrund der Verdienstmöglichkeiten von einer Tätigkeit im produzierenden Gartenbau abgehalten werden, wird von den Betriebsinhabern unterschiedlich eingeschätzt. Zum Teil wird die Meinung vertreten, dass die staatlichen Transferleistungen in der Höhe kaum von einem Arbeitseinkommen im Gartenbau zu unterscheiden sind, da die Einkommensunterschiede etwa zur Industrie gewaltig sind. Die bisherige Arbeitslosenhilfe könnte durchaus das zu erzielende Einkommen übertreffen. Dieser Sachverhalt hat sich durch die Zusammenführung von Arbeitslosenund Sozialhilfe geändert. Inwieweit dies Auswirkungen auf die Nachfrage nach Arbeit im produzierenden Gartenbau haben wird, war zum Zeitpunkt der Befragung in den Betrieben noch nicht abschließend zu beurteilen. Die Agentur für Arbeit wird bei der Personalrekrutierung für Saisonkräfte kaum herangezogen, da immer wieder Personal zugewiesen wird, das aus unterschiedlichen Gründen nicht geeignet ist. Entweder passt das Anforderungsprofil nicht oder aber es fehlt an Arbeitswilligkeit und Arbeitsfähigkeit für den Gartenbau. Da zwischen der Saisonarbeit der polnischen Arbeitskräfte und der ganzjährigen Beschäftigungsmöglichkeit häufig ein kausaler Zusammenhang besteht, befürchten viele Betriebsinhaber, dass eine Unterbindung der Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte zu einem weiteren Personalabbau in der Branche führen werde. Probleme mit der Saisonbeschäftigung gibt es aber nicht nur bei den polnischen Arbeitskräften. Auch in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern wird häufig eine Arbeitserlaubnis nicht erteilt, weil seit dem 1.1. 2005 sowohl nach SGB III als auch nach SGB II geprüft werden muss, ob geeignete Arbeitskräfte arbeitslos gemeldet sind. 26 Es gibt erste Überlegungen bei der Agentur für Arbeit und den Verantwortlichen für das SGB II, hier völlig neue Wege zu gehen, um den Umfang der Arbeitsgenehmigungen für polnische Arbeitskräfte zu reduzieren. 49 Land- und Forstwirtschaft 5.4 Ausbildungssituation Die Ausbildungssituation in der hier untersuchten Branche „Land- und Forstwirtschaft“ ist sehr differenziert zu betrachten und entsprechend zu beurteilen. Während für Industrie- und Handelsberufe die IHK zuständig ist und die Handwerksberufe über die HWK organisiert und betreut werden, liegt die Zuständigkeit hier bei der Landwirtschaftskammer (LWK). Im wesentlichen gilt es zu unterscheiden zwischen der eigentlichen Landwirtschaft und dem Gartenbau.27 In den landwirtschaftlichen Betrieben gleichen sich Angebot und Nachfrage aus. Eine Ausweitung des Angebotes an Ausbildungsplätzen ist daher weder notwendig noch sinnvoll. Einerseits kann den Jugendlichen, die eine Ausbildung anstreben, eine qualifizierte Ausbildungsstelle vermittelt werden, andererseits finden die für eine Ausbildung geeigneten landwirtschaftlichen Betriebe in der Region auch einen Auszubildenden. Die Ausbildung zum Landwirt erfolgt fast ausschließlich von Jugendlichen, deren Eltern einen landwirtschaftlichen Betrieb haben. Die Ausbildung in den landwirtschaftlichen Betrieben unterscheidet sich grundlegend von anderen Wirtschaftsbereichen. Sie findet mit drei aufeinanderfolgenden Berufsausbildungsverträgen (je 1 Jahr) in drei verschiedenen Betrieben statt, in denen die Auszubildenden auch untergebracht werden (wohnen zu 90 %). Zu Beginn der Ausbildung sollten alle drei Ausbildungsverträge abgeschlossen sein oder zumindest in Aussicht stehen. In den kleinen landwirtschaftlichen Betrieben wird die Ausbildung von den Betriebsinhabern auch genutzt, sich einen kleinen zeitlichen Freiraum zu schaffen, da immer eine Arbeitskraft zur Tierversorgung anwesend sein muss. In den landwirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben wird auch eine Ausbildung zum Landmaschinenmechaniker (mit HWK-Prüfung) angeboten, die demnächst auch mit einer IHK-Abschlussprüfung möglich sein soll. Zum Ausbildungsjahr 2005/2006 wurde erstmalig eine Ausbildung zur Service-Fachkraft-Agrar mit einer Abschlussprüfung vor der Landwirtschaftskammer angeboten. Im Gartenbau hat die hohe Spezialisierung zu Schwierigkeiten geführt. Einige Betriebe lehnen aus diesem Grunde eine Ausbildung ab, zumal sie der Überzeugung sind, dass die an einer Ausbildung interessierten Jugendlichen in den anderen Betrieben mit einer breiteren Kulturvielfalt eine Stelle finden. Eine Verbundausbildung in den hoch spezialisierten Betrieben wäre denkbar, ist aber nicht einfach zu organisieren, da eine Übernahme der Ausbildungsstruktur wie in der Landwirtschaft nicht möglich ist. 27 Als Ausbildungsberaterin ist für die Landwirtschaft Frau Quack (LWK Kreisstelle Kleve, Außenstelle Straelen; Hans Tenhaeffstr. 51; 47638 Straelen) und für den Gartenbau Frau Kühn (GBZ Straelen; Hans Tenhaeffstr. 40-42; 47638 Straelen) zuständig. 50 Land- und Forstwirtschaft Andere Betriebe wiederum bilden nicht aus, da sich häufig nur Jugendliche bewerben, die sich zu wenig mit dem Berufsstand identifizieren. Aufgrund sehr schlechter Erfahrungen mit Auszubildenden haben einige Betriebe die Ausbildung eingestellt.28 Wurden noch vor 10 – 15 Jahren bis zu 70 % Jugendliche ausgebildet, die auch einen Betrieb übernehmen wollten (sollten), so müssen jetzt auch Schulabgängerinnen und Schulabgänger gefunden werden, die bereit sind, später als Arbeiter oder Angestellte in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig zu sein. Da nach wie vor Ausbildungsstellen unbesetzt bleiben, gehen die Betriebsinhaber davon aus, dass alle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber auch einen Ausbildungsplatz im produzierenden Gartenbau finden. Dennoch muss in Zukunft vermehrt ausgebildet werden, um genügend Fachkräfte zu haben. Viele Jugendliche haben eine völlig falsche Vorstellung vom Beruf eines Gärtners. Auch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit muss personalintensiver und damit qualifizierter durchgeführt werden, da andere Instanzen (wie z.B. das Elternhaus) bei der Berufsfindung kaum noch helfen (können). Die Ausbildungsstellen sollten auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit grundsätzlich verschlüsselt dargestellt werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass sich auch nur die Jugendlichen bewerben, die umfassend durch die Berufsberatung informiert wurden und somit für eine Ausbildung als Gärtner geeignet sind. Das Interesse am häuslichen Garten hat nur wenig mit den beruflichen Tätigkeiten in den sehr unterschiedlichen Fachrichtungen29 des Ausbildungsberufes Gärtner/Gärtnerin zu tun. Die Einstellung eines Auszubildenden erfolgt daher auch fast immer nur nach einem Praktikum oder einem Ferienjob. „Wer sonst nichts wird, wird Gärtner“, ist heute nicht mehr zutreffend. Insofern ist eine sorgfältige Auswahl der Auszubildenden unumgänglich. Praktische Erfahrungen sind dabei wichtiger als Schulnoten. Hauptschülerinnen und Hauptschüler, die eine gewisse Allgemeinbildung, eine Identifizierung mit dem Berufsstand und Leistungsbereitschaft mitbringen, können es im Gartenbau über den Meister bis zum Betriebsinhaber bringen. Wie in anderen Branchen auch, werden der zweite Berufsschultag und einige Fächer wie z.B. Sport und Religion immer wieder in Frage gestellt. 28 Inwieweit es sich hier auch um einen Vorwand handelt, ist letztendlich kaum zu beurteilen. In vielen Gesprächen auch in den Ausbildungsbetrieben wurden konkrete Beispiele genannt, warum die Ausbildung immer schwieriger wird (z.B.: Bewerbungen erst kurz vor Ausbildungsbeginn; vermehrte Krankmeldungen in der Hauptsaison; fehlende Allgemeinbildung). 29 Es gibt die 7 Fachrichtungen: Zierpflanzenbau, Gemüsebau, Obstbau, Staudengärtnerei, Baumschulen, Garten- und Landschaftsbau und Friedhofsgärtnerei. 51 Land- und Forstwirtschaft 5.5 Direkt- und Regionalvermarktung Auch bei der Direkt- und Regionalvermarktung muss zwischen der eigentlichen Landwirtschaft und dem produzierenden Gartenbau unterschieden werden. Im Gartenbau findet sie eigentlich nur in den klassischen Gärtnereien mit Verkaufsraum statt. Zum Teil werden sie auch als Baumschulen oder mit dem Schwerpunkt Staudengärtnerei geführt. Vor allem im Obstbau findet eine Direkt- und Regionalvermarktung in nennenswertem Umfang statt. Der Gemüsebau und der Zierpflanzenbau dagegen haben sich am Niederrhein mehr zu einer Massenproduktion mit europaweiter Vermarktung entwickelt. Eine idealtypische Vernetzung ist dann gelungen, wenn die touristischen Gäste am Niederrhein noch einmal in der Gärtnerei die heimischen Produkte kaufen und zuhause im Garten pflanzen. Dies impliziert eine sehr kundenorientierte Arbeit bei der Vermarktung der Produkte. Aufgrund der hohen Spezialisierung ist in den von PERMANENT untersuchten Betrieben häufig nur eine Vermarktung über den Großhandel möglich. Nahezu alle Betriebe im Zierpflanzen- und Gemüsebau vermarkten über die 1999 geschaffene NBV & UGA HandelsGmbH30, was zum einen die Verkaufserträge minimiert, andererseits jedoch sämtliche logistischen Kosten einspart. In der Gartenbaubranche wurden zuweilen auch Bedenken geäußert, ob sich eine Direkt- und Regionalvermarktung finanziell darstellen lässt. Insbesondere in den sehr ländlichen Regionen des Kreises Kleve, weit ab von den größeren Städten, dürfte sie eher schwierig sein. Im Kreis Kleve, so der Inhaber eines kleinen Familienbetriebes, gebe es in jedem Dorf eine Gärtnerei. Als kleine Nische werde daher der Absatz funktionieren, darüber hinaus aber nicht. Selbst größere Gartencenter hätten Probleme, ihre Produkte an den Endverbraucher zu bringen. Der Aufbau einer Direktvermarktung in der Landwirtschaft ist aber immer mit einem Dilemma verbunden. Sie führt zu einem hohen Zeit- und Personal- und damit Kostenaufwand. Ein funktionierender Hofladen ist stets auch mit umfassenden Öffnungszeiten verbunden. Nur wenn eine Direktvermarktung mit anderen Angeboten im ländlichen Raum31 verbunden wird, lässt sie sich mittel- und langfristig rechnen. Auf das zeitlich sehr begrenzte Saisongeschäft mit Spargel und Erdbeeren soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden, da es bei den Betriebsbesuchen nicht weiter thematisiert wurde. Den Tourismus als zusätzliche Einkommensquelle erschließen inzwischen einige landwirtschaftliche Betriebe. Die Angebote reichen von Ferienwohnungen bis zu Übernachtungsplätzen im Heu. Die Nachfrage ist an den Wochenenden durchaus ge30 Die ehemals genossenschaftlich organisierten Organisationen NBV (Niederrheinische Blumenvermarktung) und UGA (Union gartenbaulicher Absatzmärkte) haben sich 1999 zur NBV & UGA HandelsGmbH zusammengeschlossen und bilden jetzt die größte gartenbauliche Absatz- und Vermarktungsorganisation in Deutschland. Weitere Informationen unter: www.nbv-uga.de 31 z.B. Bauernhofcafé, Erlebnisbauernhof; hier liegt auch die Scharnierstelle zum Tourismus 52 Land- und Forstwirtschaft geben, eine Vermietung innerhalb der Woche ist problematisch. Sinnvoll ist eine Verbindung mit dem Reitsport als Freizeitvergnügen herzustellen. Der Niederrhein ist im Vergleich zum Münsterland touristisch erst in den Anfängen erschlossen. Dabei hat der Radtourismus auch am Niederrhein Chancen, muss jedoch durch eine verstärkte Zusammenarbeit aller Akteure gefördert werden. Hier ist mit dem Aktionsbündnis im Kreis Wesel ein guter Grundstein gelegt, schädliches Konkurrenzdenken zu überwinden. 53 Land- und Forstwirtschaft 6. Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen In der hier untersuchten Branche „Land- und Forstwirtschaft“ spielt der produzierende Gartenbau (mit dem Schwerpunkt Zierpflanzenbau) in den Kreisen Kleve und Wesel eine bedeutende Rolle. Dies wird oft übersehen, da der Gartenbau in der Klassifikation der Wirtschaftszweige weder als Abteilung noch als Gruppe identifiziert werden kann und unter dem Unterabschnitt Landwirtschaft subsummiert wird. Der Garten- und Landschaftsbau als Dienstleistung stellt allein ca. 20 % der abhängig Beschäftigten dar, da sich hier inzwischen Betriebsgrößen mit bis zu 50 Beschäftigten und mehr etablieren konnten. Sowohl im produzierenden Gartenbau als auch im Garten- und Landschaftsbau spielt der vorbeugende Gesundheitsschutz auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels immer noch keine Rolle. Vorbeugender Gesundheitsschutz wird ebenso wie Weiterbildung nur als zusätzliche finanzielle Belastung empfunden und liegt daher außerhalb der aktuellen Tagesgeschäfte. Im Zierpflanzenbau sehen immer mehr Betriebsinhaber die Notwendigkeit, sich neben dem eigentlichen Produktionsbereich auch um das Verkaufsmanagement zu kümmern. Dies gelingt in den kleinen Betrieben aber nur dann, wenn der Betriebsinhaber die finanziellen Freiräume für die Beschäftigung einer qualifizierten Fachkraft hat und diese dann auch auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist. Die Berufsperspektiven in der hier untersuchten Branche „Land- und Forstwirtschaft“, zu der auch der Gartenbau gehört, werden bei den Jugendlichen, die sich für eine Ausbildung entscheiden müssen, häufig unterschätzt. Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit einem guten Abschluss wollen diese Ausbildung nicht. Die Schwächeren sind den Anforderungen nicht gewachsen, da anspruchsvolle Bestandteile der Ausbildung wie Pflanzenernährung, Pflanzenbau, Pflanzenschutz und, nicht zu vergessen, die Technik unverzichtbar sind. Häufig wurde gerade eine Schwerpunktverlagerung hin zu mehr technischer Ausbildung angesprochen. Die häufig vorgebrachte Kritik an der Ausbildungsfähigkeit und dem Sozialverhalten der Jugendlichen darf nicht grundsätzlich verallgemeinert werden. Dort, wo die Betriebsinhaber und die Ausbilder sich intensiv um die Auszubildenden kümmern, findet nach wie vor eine gute Ausbildung statt. Wo sich die Betriebe über die Auszubildenden beschweren, so war auch zu hören, ist dies häufig umgekehrt ebenso der Fall.32 Seit vielen Jahren gibt es das Projekt „Stadtjugend im Landpraktikum“, das im Kreis Kleve zusammen mit der Landwirtschaftskammer Kleve durchgeführt wird. Jugendliche sollen einen Einblick in die bäuerliche Lebens- und Arbeitswelt erhalten. Zur At- 32 Im Rahmen der Untersuchung wurden die Auszubildenden nicht zur Ausbildungssituation befragt. Von Betriebsinhabern selbst, die ausbilden, wurden diese selbstkritischen Aspekte eingebracht. 54 Land- und Forstwirtschaft traktivitätssteigerung gartenbaulicher Berufe ist eine Ausweitung dieses Projektes auf den Gartenbau sinnvoll und notwendig.33 Aufgrund der hohen Spezialisierung im Zierpflanzenbau muss auch in dieser Branche über eine Verbundausbildung nachgedacht werden, um mittel- und langfristig genügend Fachkräfte auszubilden und den Ausbildungsmarkt zu entlasten.34 Auch wenn das Angebot an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahren wieder angestiegen ist, sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, zumal der produzierende Gartenbau unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten in der Region an Bedeutung zunehmen wird. Im engeren Bereich der Landwirtschaft ist der Generationenwechsel nicht selten mit einer Betriebsaufgabe verbunden. Dadurch wird der Strukturwandel in der Landwirtschaft zu einer weiteren Vergrößerung der verbleibenden Betriebe führen. Berufsperspektiven und angemessene Verdienstmöglichkeiten sind in der Branche vorhanden, auch wenn keine Löhne und Gehälter wie in der Industrie gezahlt werden können. Ein Vergleich mit den Einkommen im Handwerk, im Einzelhandel oder bei anderen Dienstleistungen kann sich inzwischen sehen lassen. Eine große Herausforderung für alle Beteiligten bildet der zukünftige Umgang mit der Saisonarbeit. Hier muss es mittel- und langfristig das Ziel sein, ganzjährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Auch wenn dies als Illusion erscheinen mag, soll an dieser Stelle daran erinnert werden, dass z. B. im Garten- und Landschaftsbau in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts u. a. Portugiesen als Saisonkräfte nach Deutschland kamen.35 Am 21.10.2005 berieten Experten der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Alg II Bezieher mit Vertretern von Verbänden und Ministerien in Nürnberg über Möglichkeiten, mehr einheimische Arbeitnehmer für Saisontätigkeiten in der Landwirtschaft zu gewinnen. Dies wird nur dann zu einem Erfolg führen, wenn alle Akteure in einem über mehrere Jahre andauernden Veränderungsprozess gemeinsam daran arbeiten, immer mehr polnische Arbeitskräfte durch Arbeitslose zu ersetzen. Insofern ist dem Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Arbeit Herrn Alt zuzustimmen, wenn er in einer Presseinformation feststellte: „Ich bin davon überzeugt, dass es uns gemeinsam gelingen wird, in den nächsten Jahren schrittweise immer mehr einheimische Arbeitnehmer für die 33 weitere Informationen: Stadt und Land e.V. in NRW; Liebigstraße 20; 40479 Düsseldorf; oder im Internet unter www.stadtundland-nrw.de 34 zu dem gleichen Ergebnis kommt auch der G.I.B. Trend.Report 2005; G.I.B. Trend.Report 2005: Auswertung der Unternehmensbefragung NRW 2005; S. 4 35 Als in Portugal u.a. durch die EU-Mitgliedschaft der Lebensstandard rasch anstieg, ging der Umfang der Saisonarbeit in Deutschland für die Portugiesen zurück 55 Land- und Forstwirtschaft Saisonbeschäftigung zu gewinnen und die Arbeitgeber durch qualitative Vorauswahl von der Einstellung hiesiger Kräfte zu überzeugen.“36 Bei den Saisonbeschäftigungen muss jedoch auch deshalb mehr Transparenz hergestellt werden, um die fließenden Übergänge von legaler und illegaler Arbeit zu beseitigen und Missbrauch auch gegenüber den Beschäftigten (Entlohnung, Unterbringung, arbeits- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen) zu minimieren. Die Zukunft der Direkt- und Regionalvermarktung wird stark davon abhängen, wie sich die Kaufkraft in den nächsten Jahren entwickeln wird. Fleisch, Wurst, Obst und Gemüse wird trotz Direktvermarktung beim Erzeuger nie preiswerter sein können als beim Discounter. Insgesamt wird die Direkt- und Regionalvermarktung als eine wichtige Strategie in der Region angesehen, wenn sie in Verbindung mit zusätzlichen Freizeit- sowie Touristikangeboten weiterentwickelt wird. Dabei ist zu beachten, dass gute Geschäftsideen nicht durch Überangebote konterkariert werden. Regional- und Direktvermarktung wird auch weiterhin Erfolg haben, wenn es immer wieder gelingt, neue Nischen zu finden und mit Geschäftsideen zu füllen. Einen zusätzlichen Personalbedarf wird es auch bei einer zunehmenden Direkt- und Regionalvermarktung nur in wenigen Fällen geben. Betriebsinhaber, die darüber nachdenken, sind vorsichtig und arbeiten zunächst selbst ein paar Stunden mehr, um mittelfristig die Entwicklung abzuwarten. Nur dann, wenn es gelingt, sich durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit einen Kundenstamm aufzubauen, werden sich finanzielle Spielräume für Personaleinstellungen ergeben. Dies geschieht dann zunächst auf der Basis geringfügiger Beschäftigung. Bis zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ist es immer noch ein weiter und dennoch ein gangbarer Weg. 36 zitiert nach: BA-Presseinfo Nr. 72: Förderung der Saisonbeschäftigung in der Landwirtschaft; Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit vom 21. Oktober 2005 56 Land- und Forstwirtschaft Anhang: Verzeichnis der Abbildungen Abb. Abb. Abb. Abb. 1: Größenstruktur der Betriebe .............................................................................. 7 2: Betriebswirtschaftliche Ausrichtung ................................................................. 8 3: Größenstruktur der Forstbetriebe....................................................................... 8 4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft ....................................................................... 9 Abb. 5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft im Jahresverlauf........................................... 9 Abb. 6: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Geschlecht und Vollzeit/Teilzeit ............................................................ 10 Abb. 7: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftsgruppen............ 10 Abb. 8: Entwicklung der 400 € - Jobs von Juni 2003 bis Juni 2005........................... 12 Abb. 9: Entwicklung der 400 € - Jobs von Juni 2003 bis Juni 2005 nach Geschlecht................................................................................................ 12 Abb. 10: Entwicklung der kurzfristigen Beschäftgiung (50 Tage) von Juni 2003 bis Juni 2005 ............................................................................ 13 Abb. 11: Beschäftigungen Juni 2003.............................................................................. 13 Abb. 12: Beschäftigungen Juni 2004.............................................................................. 13 Abb. 13: Beschäftigungen in der Land- und Forstwirtschaft im Dezember 2004 ........................................................................................... 14 Abb. 14: 400 € nach Wirtschaftsgruppen 2003.............................................................. 14 Abb. 15: 400 € nach Wirtschaftsgruppen 2005.............................................................. 14 Abb. 16: Kurzfristige Beschäftigung 2003..................................................................... 15 Abb. 17: Kurzfristige Beschäftigung 2005..................................................................... 15 Abb. 18: Betriebsgröße der befragten Betriebe.............................................................. 18 Abb. 19: Anzahl der Beschäftigten nach Betriebsgröße................................................ 19 Abb. 20: Beschäftigung nach Geschlecht....................................................................... 19 Abb. 21: Vollzeit – Teilzeit............................................................................................. 19 Abb. 22: Personalentwicklung in den folgenden 12 Monaten ...................................... 20 Abb. 23: Personalzunahme / -abnahme nach Qualifikationsgruppen ........................... 21 Abb. 24: Altersaufbau der Belegschaften....................................................................... 22 Abb. 25: Gefährdung der Personalentwicklung durch den demographischen Wandel .............................................................. 22 Abb. 26: Anzahl der Betriebe mit offenen Stellen ......................................................... 23 Abb. 27: Betriebsmeldungen der offenen Stellen .......................................................... 23 Abb. 28: Geplante Weiterbildungsaktivitäten ................................................................ 26 Abb. 29: Zusätzliche Weiterbildungen........................................................................... 26 Abb. 30: Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen ....................................... 27 Abb. 31: Art der Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen........................... 29 Abb. 32: Ausbildungsberechtigung ................................................................................ 31 Abb. 33: Anzahl der Ausbildungsbetriebe ..................................................................... 31 Abb. 34: Freie Ausbildungsplätze 2005 / 2006.............................................................. 33 Abb. 35: Neue Ausbildungsbetriebe 2005 / 2006 .......................................................... 34 Abb. 36: Einführung neuer Arbeitszeitregelungen ........................................................ 34 57 Land- und Forstwirtschaft Abb. 37: Interesse an Arbeitszeitberatung...................................................................... 34 Abb. 38: Sicherstellung des Arbeitsschutzes.................................................................. 35 Abb. 39: Beratung zum Thema „Arbeitsschutz und Gesundheit im Betrieb“.............. 35 Abb. 40: Vermarktungsformen ....................................................................................... 36 Abb. 41: Direkt- und Regionalvermarkter in den Kreisen Kleve und Wesel............... 37 Abb. 42: Eigener Laden als Vermarktung...................................................................... 37 Abb. 43: Aktionsbündnis................................................................................................. 37 Abb. 44: Zukunft der Regionalvermarktung (alle) ........................................................ 38 Abb. 45: Zukunft der Regionalvermarktung (Regionalvermarkter) ............................. 38 Abb. 46: Kreis Wesel....................................................................................................... 39 Abb. 47: Kreis Kleve ....................................................................................................... 39 Abb. 48: Interesse an Informationen zu Erzeugergemeinschaften................................ 40 Abb. 49: Kreis Kleve ....................................................................................................... 40 Abb. 50: Kreis Wesel....................................................................................................... 40 Abb. 51: Realisierte Expertengespräche......................................................................... 43 Abb. 52: Realisierte Expertengespräche nach Wirtschaftsbereichen............................ 44 58 Land- und Forstwirtschaft Verzeichnis der Tabellen Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. Tab. 1: Zusammensetzung der Branche „Land- und Forstwirtschaft“......................... 6 2: Response der telefonischen Befragung ........................................................... 17 3: Art des Arbeitsverhältnisses nach Geschlecht ................................................ 19 4: Personalentwicklung nach Teilzeit und Vollzeit ............................................ 20 5: Meldung der offenen Stellen an die Agentur für Arbeit................................. 23 6: Personalprobleme in den nächsten 2 Jahren ................................................... 24 7: Förderung der Weiterbildung .......................................................................... 24 8: Rolle der Weiterbildung in den einzelnen Wirtschaftsgruppen ..................... 25 9: Information über das Weiterbildungsangebot................................................. 26 10: Zusammenarbeit mit Schulen nach Wirtschaftsgruppen................................ 28 11: Art der Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen........................... 29 12: Praktikumsangebote nach Wirtschaftgruppen ................................................ 30 13: Praktikumsbetriebe, die ausbilden, nach Wirtschaftsgruppen ....................... 30 15: Ausbildungsbetriebe nach Wirtschaftgruppen................................................ 32 16: Freizeit und Tourismus als zusätzliche Einkommensquelle .......................... 38 17: Einkommensalternativen ................................................................................. 39 18: Bekanntheit des Aktionsbündnisses ................................................................ 39 19: Haltung zu Erzeugergemeinschaften............................................................... 40 20: Bereitschaft zu einem Expertengespräch nach Wirtschaftsgruppen.............. 42 21: Realisierte Expertengespräche nach Wirtschaftsgruppen .............................. 43 59