Wesel – Branchenbericht Land

Transcrição

Wesel – Branchenbericht Land
PERMANENT –
Personal-Management Niederrhein
PROSPECT
Regionales Monitoring für Arbeitspolitik
in der Region NiederRhein
Branchenreport: Land- und Forstwirtschaft
Ergebnisse des Monitorings
(Februar bis November 2005)
Das Projekt
PERMANENT – regionales Monitoring für Arbeitspolitik
wird finanziell gefördert durch
das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW
(jetzt Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)
und den Europäischen Sozialfonds.
Auf regionaler Ebene
wird PERMANENT unterstützt durch
die Agentur für Arbeit Wesel
die Kreise Kleve und Wesel
die Industrie- und Handelskammer Duisburg - Kleve - Wesel
die Kreishandwerkerschaft
den Deutschen Gewerkschaftsbund Niederrhein
die Regionalagentur NiederRhein.
PERMANENT – Personal-Management Niederrhein
c/o Agentur für Arbeit Wesel
Reeser Landstraße 61
46483 Wesel
Telefon (02 81) 96 20 – 514/515
Fax (02 81) 96 20 - 502
Email [email protected]
Internet www.permanent-team.de
PERMANENT ist eine Kooperation
von weitblick personalpartner GmbH und
der Pro Arbeit Niederrhein gGmbH
Mark Rosendahl
Dr. Klemens Wittebur
Land- und Forstwirtschaft
Inhaltsverzeichnis:
1. Vorbemerkung.......................................................................................... 4
2. Branchenauswahl ..................................................................................... 5
3. Entwicklung und Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft
in den Kreisen Kleve und Wesel............................................................. 7
4. Auswertung der telefonischen Befragung............................................. 17
4.1 Betriebsgröße, Anzahl der Beschäftigten................................................................. 17
4.2 Personalentwicklung ................................................................................................. 20
4.3 Altersstruktur der Beschäftigten ............................................................................... 21
4.4 Offene Stellen / Stellenbesetzung............................................................................. 23
4.5 Personalprobleme in den nächsten 2 Jahren............................................................. 24
4.6 Weiterbildung ............................................................................................................ 24
4.7 Ausbildungssituation................................................................................................. 27
4.8 Arbeitszeitregelungen / Arbeitszeitberatung............................................................ 34
4.9 Arbeitsschutz ............................................................................................................. 35
5. Auswertung der Betriebsinterviews und der
Expertengespräche ................................................................................. 42
5.1 Allgemeine Entwicklung in den Betrieben .............................................................. 44
5.2 Personalentwicklung ................................................................................................. 46
5.3 Saisonbeschäftigung.................................................................................................. 48
5.4 Ausbildungssituation................................................................................................. 50
5.5 Direkt- und Regionalvermarktung............................................................................ 52
6. Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen................................ 54
Anhang:....................................................................................................... 57
Verzeichnis der Abbildungen.......................................................................................... 57
Verzeichnis der Tabellen................................................................................................. 59
3
Land- und Forstwirtschaft
1. Vorbemerkung
Seit 1999 führt PERMANENT, Personal-Management Niederrhein, in den Kreisen
Kleve und Wesel Branchenerhebungen durch. Die Wirtschaftgruppen 01 und 02
(Landwirtschaft und Forstwirtschaft) werden jetzt zum ersten Mal untersucht. Vor
allem der Gartenbau, der ebenfalls zu dieser Branche gehört, ist insbesondere im Kreis
Kleve aber auch in Teilen des Kreises Wesel von besonderer Bedeutung für die
wirtschaftliche Entwicklung am Niederrhein.
Abgestimmt wurde die Vorgehensweise im Januar 2005 mit der Regionalagentur NiederRhein, die das Regionale Monitoring für Arbeitspolitik, das sowohl in der Stadt
Duisburg als auch in den Kreisen Kleve und Wesel durchgeführt wird, unterstützt.
Zusammen mit der Regionalagentur wurde als Zielsetzung für das Monitoring zum einen die Kompetenzentwicklung in den jeweiligen Branchenschwerpunkten in der Region NiederRhein als auch eine detaillierte Beleuchtung der Situation auf dem Ausbildungsmarkt festgelegt.
Zusammen mit der Stadt Duisburg wurde der Fragebogen im Themenbereich G
„Praktikanten- und Ausbildungsplätze“ auf die Bedürfnisse der Region hin modifiziert.
PERMANENT will mit dieser Untersuchung in der Land- und Forstwirtschaft einen
Beitrag zur Kompetenzentwicklung in den Kreisen Kleve und Wesel leisten. Um die
Direkt- und Regionalvermarktung als eine Möglichkeit, sich weitere Erwerbsquellen
zu erschließen, in die Untersuchungen einzubeziehen, wurde die telefonische
Befragung in Absprache mit der EAW (Entwicklungsagentur Wirtschaft) des Kreises
Wesel auf diesen Themenkomplex abgestimmt.
Wie bei allen anderen bisherigen Branchenuntersuchungen wurde auch bei dieser Erhebung zunächst eine telefonische Befragung durchgeführt, deren Ergebnisse mit daraus abgeleiteten Intensivinterviews im Rahmen von Unternehmensbesuchen ergänzt
wurden.
Mit diesem Branchenbericht legen wir die Ergebnisse unserer Untersuchungen vor.
4
Land- und Forstwirtschaft
2. Branchenauswahl
Bisher fand der Bereich der Landwirtschaft und Forstwirtschaft bei den Branchenuntersuchungen von PERMANENT, Personal-Management Niederrhein, keine Berücksichtigung, obwohl die Erhebungen in den Kreisen Kleve und Wesel bereits seit 1999
durchgeführt werden. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Im Bereich der Landwirtschaft ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gegenüber den anderen Wirtschaftszweigen eher gering. Viele Betriebe werden als Familienbetriebe geführt, der Personal- und Qualifizierungsbedarf wird als gering eingeschätzt.
So weist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit mit Stichtag 31.12. 2004 insgesamt
4.164 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Abschnitt A mit den Abteilungen 01, Landwirtschaft und Jagd, und 02, Forstwirtschaft) aus.
Insbesondere zwei Gründe waren es, die die Region zu Beginn des Jahres 2005 veranlassten, PERMANENT mit der Untersuchung dieser Wirtschaftsbereiche zu
beauftragen.
Die Land- und Forstwirtschaft am Niederrhein in den Kreisen Kleve und Wesel ist als
Wirtschaftsfaktor durchaus von Bedeutung. Mit dem „Aktionsbündnis Direkt- und
Regionalvermarktung im Kreis Wesel“ schlossen sich im November 2003 Anbieter
heimischer landwirtschaftlicher Produkte und ergänzende Dienstleister zusammen.
Unterstützt von der EAW (EntwicklungsAgentur Wirtschaft) des Kreises Wesel sollen
diese Aktivitäten, ergänzt um oder verknüpft mit dem expandierenden Bereich
Tourismus, in den nächsten Jahren zur weiteren Kompetenzentwicklung in diesem
Wirtschaftszweig genutzt werden.
Außerdem verlagerten sich die Arbeitsschwerpunkte von PERMANENT bereits im
Jahr 2004. Prospect wurde vom „Regionalen Arbeitsmarktmonitoring“ (Matching
zwischen Arbeitsnachfrage und Arbeitsangebot) zu einem „Regionalen Monitoring für
Arbeitspolitik“ entwickelt. Die Erkundung der Entwicklungsbedarfe der Unternehmen
in der Region und die Entwicklung bedarfsgerechter Maßnahmen zur Sicherung der
Beschäftigungsfähigkeit rückten mehr in den Mittelpunkt der Arbeit.
Die Personalbedarfe sollten insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen
Wandels und der Ausbildungsplatzsituation analysiert und entsprechende Maßnahmen
entwickelt werden.
Zu Beginn des Jahres 2005 wurden PERMANENT von der Agentur für Arbeit insgesamt 1.196 Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
genannt. Da nicht alle befragt werden konnten und eine Reduzierung auf Betriebe ab 2
Beschäftigte die Basis gleich um 550 auf 646 reduziert hätte, wurden nur 50 % der
Betriebe mit einem Beschäftigten in die Untersuchung einbezogen.1
Somit wurden 921 Betriebe ausgewählt, die sich folgendermaßen auf die Wirtschaftsgruppen verteilen:
1
Methodisch wurde so verfahren, dass bei den Betrieben mit einem Beschäftigten, nach Orten sortiert,
jeder zweite gestrichen wurde, um so eine regionale Gleichverteilung sicherzustellen
5
Land- und Forstwirtschaft
Tab. 1: Zusammensetzung der Branche „Land- und Forstwirtschaft“
Schlüssel Nr.
WZ 2003
Bezeichnung
Anzahl
der
Anschrift
en
Gesamt
1
Anzahl
der
Anschrift
en
Auswahl
0
7
4
50
38
309
268
21
19
118
96
01.11.1
Getreidebau
01.11.2
Allgemeiner Ackerbau
01.12.1
Gemüsebau
01.12.2
Zierpflanzenbau
01.12.3
Baumschulen
01.12.4
Allgemeiner Gartenbau
01.13.1
Obstbau
7
5
01.13.2
Weinbau
1
1
01.21.1
Milchviehhaltung
35
16
01.21.2
Gemischte Rindviehhaltung
8
4
01.22.1
Haltung von Schafen und Ziegen
1
1
01.22.2
Haltung von Pferden und Eseln
41
30
01.23.0
Haltung von Schweinen
15
9
01.24.0
Haltung von Geflügel
14
10
01.25.0
Sonstige Tierhaltung
Gemischte Landwirtschaft; ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt
Pflanzenbau
Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt
Tierhaltung
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienst
leistungen für den Pflanzenbau
Garten- und Landschaftsbau
Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen
(ohne Garten- und Landschaftsbau)
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienst
leistungen für die Tierhaltung
Forstwirtschaft (ohne Erbringung von
forstwirtschaftlichen Dienstleistungen)
Erbringung von forstwirtschaftlichen
Dienstleistungen
3
2
192
123
11
8
109
73
67
55
129
111
37
31
6
4
8
7
6
6
1196
921
01.30.1
01.30.2
01.30.3
01.41.1
01.41.2
01.41.3
01.42.0
02.01.0
02.02.0
Summe
Quelle: Anschriften der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen
6
Land- und Forstwirtschaft
3. Entwicklung und Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft
in den Kreisen Kleve und Wesel
Auch wenn die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Kreisen
Kleve und Wesel am Stichtag 31.12.2004 mit 4.164 gering ist, sind beide Kreise durch
ländliche Strukturen geprägt. Während der Kreis Wesel auf 1.769 Höfen 51.343 ha
landwirtschaftlich genutzte Fläche hat, hat der Kreis Kleve auf ca. 2.541 Höfen 74.225
ha landwirtschaftlich genutzte Fläche.2 In dem Zeitraum von 1993-2003 hat die
Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe ab 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im
Kreis Kleve um 18,9 % und im Kreis Wesel um 20,6 % abgenommen.3 Diese
Entwicklung verschärft jedoch die Lage auf dem Arbeitsmarkt in der Region. Es drängen diejenigen auf den regionalen Arbeitsmarkt, die bisher -auch als Selbständige- in
der Landwirtschaft tätig waren.
Der Anteil der Haupterwerbsbetriebe lag im Jahr 2003 im Kreis Wesel bei knapp
52 %, während er im Kreis Kleve immerhin 66 % beträgt..4
Die folgende Grafik gibt einen kleinen Einblick in die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe 2003 in den Kreisen Kleve und Wesel.
Abb. 1: Größenstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe
600
525
500
469
451
420
400
351
348
295
300
200
419
Kleve
297
248
Wesel
197
143
78 69
100
0
unter 2
ha
2-5 ha 5-10 ha
10-30
ha
30-50
ha
50-100
ha
über
100 ha
Quelle: Landwirtschaftskammer NRW: Zahlen zur Landwirtschaft in NRW 2004; Münster 2004; S. 12
Die betriebswirtschaftliche Ausrichtung ist in den beiden hier untersuchten Kreisen
Kleve und Wesel sehr unterschiedlich. Während in Wesel neben den Futterbaubetrie-
2
Landwirtschaftskammer NRW: Zahlen zur Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen 2004; S. 12
ebd. S. 15
4
ebd. S. 21
3
7
Land- und Forstwirtschaft
ben die Ackerbaubetriebe an zweiter Stelle stehen, sind es im Kreis Kleve die Gartenbaubetriebe, die dort eine besondere Bedeutung haben.
Abb. 2: Betriebswirtschaftliche Ausrichtung
800
600
Kleve
400
Wesel
200
Ac
ke
rb
au
G
ar
te
nb
au
D
au
er
ku
ltu
r
Fu
tte
rb
au
Ve
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Pf
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la
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nz
rb
en
un
ba
d
u/
V
ie
hh
al
tu
ng
0
Quelle: Landwirtschaftskammer NRW: Zahlen zur Landwirtschaft in NRW 2004; Münster 2004; S. 23
In der Forstwirtschaft werden im Kreis Kleve 8.784 ha Waldfläche in 36 Forstbetrieben ab 10 ha Waldfläche und im Kreis Wesel 9.262 ha in 33 Betrieben bewirtschaftet.5
Abb. 3: Größenstruktur der Forstbetriebe
25
21
20
19
15
15
14
10
5
0
10-50 ha
50 ha und mehr
Kleve
Wesel
Quelle: Landwirtschaftskammer NRW: Zahlen zur Landwirtschaft in NRW 2004; Münster 2004; S. 20
5
Landwirtschaftskammer NRW: Zahlen zur Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen 2004; S. 20
8
Land- und Forstwirtschaft
In der Land- und Forstwirtschaft in den Kreisen Kleve und Wesel ist die Anzahl der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (incl. Auszubildende), die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, in den letzten 5 Jahren leicht angestiegen. Sie schwankt aber
im Jahresverlauf erheblich.
Abb. 4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft
4.500
4.000
3.921
4.018
4.138
4.164
3.854
2000
2001
2002
2003
2004
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
Quelle: Agentur für Arbeit Wesel; jeweils zum 31.12.
Der Jahresverlauf von Juni 2003 bis Juni 2004 gibt die Schwankungen sehr gut wieder. Während in den Sommermonaten die Höchstzahlen erreicht werden, sinken sie zu
Ende des Jahres deutlich ab.6
Abb. 5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft im Jahresverlauf
6.000
5.000
4.865
5.015
4.904
5.089
3-2004
6-2004
4.138
4.000
3.000
2.000
1.000
0
6-2003
9-2003
12-2003
Quelle: Agentur für Arbeit Wesel
6
Diese erheblichen Schwankungen sind auch auf die Beschäftigung von polnischen Saisonkräften
zurückzuführen, die in den Gartenbaubetrieben häufig bis zu 4 Monate im Jahr als
sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig sind.
9
Land- und Forstwirtschaft
Eine Differenzierung nach Geschlecht und Vollzeit/Teilzeit verdeutlicht, dass sich die
leichte Steigerung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten besonders bei den
Frauen bemerkbar machte. Hier stieg die Anzahl der Beschäftigten immerhin um 25 %
von 1027 auf 1289, während sie bei den Männern nahezu konstant blieb.
Abb. 6: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Geschlecht und Vollzeit/Teilzeit
4500
4000
3500
3000
Männer
2500
Frauen
2000
Vollzeit
1500
Teilzeit
1000
500
0
2000
2001
2002
2003
2004
Quelle: Agentur für Arbeit Wesel; jeweils zum 31.12.
Die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung spielt nur eine untergeordnete
Rolle. Sie liegt nach wie vor unter 10%.
Eine Betrachtung der einzelnen Wirtschaftsgruppen innerhalb der Land- und Forstwirtschaft zeigt deutlich, dass eine Zunahme der Beschäftigung primär in der Gruppe
011 (Pflanzenbau) stattfand. Zu dieser Wirtschaftsgruppe zählen auch die Zierpflanzenbaubetriebe, die insbesondere im Kreis Kleve zahlreich vertreten sind. Hier erhöhte
sich vor allem die Anzahl der weiblichen Beschäftigten von 676 auf 853.
Abb. 7: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftsgruppen
2500
2000
WG 11
WG 12
1500
WG 13
1000
WG 14
WG 20
500
0
2000
2001
2002
2003
Quelle: Agentur für Arbeit Wesel; jeweils zum 31.12.
10
2004
Land- und Forstwirtschaft
Es ist deutlich zu erkennen, dass in den Kreisen Kleve und Wesel für die Beschäftigung insbesondere die Wirtschaftsgruppen 011 und 014 von Bedeutung sind.
Zu der Wirtschaftgruppe Pflanzenbau (011) gehören u. a. der Gemüsebau, der Zierpflanzenbau, die Baumschulen, der allgemeine Gartenbau und der Obstbau.
Die Wirtschaftgruppe 012 (Tierhaltung) wird u. a. unterteilt in Milchviehhaltung, gemischte Rindviehhaltung, Haltung von Schweinen, Haltung von Pferden, Haltung von
Geflügel.
Die Wirtschaftsgruppe 013 (Gemische Landwirtschaft) umfasst die Bereiche gemischte Landwirtschaft ohne ausgeprägten Schwerpunkt, gemischte Landwirtschaft
mit Schwerpunkt Pflanzenbau und gemischte Landwirtschaft mit Schwerpunkt Tierhaltung.
In der Wirtschaftsgruppe 014 sind die landwirtschaftlichen und gärtnerischen Dienstleistungen zusammengefasst.
Die Wirtschaftsgruppe 020 stellt die gesamte Forstwirtschaft mit und ohne forstwirtschaftliche Dienstleistungen dar.
In der Land- und Forstwirtschaft spielen aber neben den sozialversicherungspflichtig
auch die geringfügig Beschäftigten eine große Rolle. Hier gibt es seit Juni 2003 ein
umfassendes Zahlenmaterial der Minijobzentrale der Bundesknappschaft.
Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen den 400 € - Jobs und der kurzfristigen Beschäftigung bis zu 50 Tagen / zwei Monate im Kalenderjahr.
Innerhalb von 2 Jahren stieg hier die Anzahl der 400 € - Jobs von 2571 auf 3571.
11
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 8: Entwicklung der 400 € - Jobs von Juni 2003 bis Juni 2005
3616
3703
3571
3472
3308
3176
2991
3031
30
.0
6.
05
31
.0
3.
05
31
.1
2.
04
30
.0
9.
04
30
.0
6.
04
31
.0
3.
04
31
.1
2.
03
30
.0
9.
03
2571
30
.0
6.
03
3800
3600
3400
3200
3000
2800
2600
2400
2200
2000
Quelle: Minijobzentrale der Bundesknappschaft in Essen
Eine geschlechtsspezifische Darstellung lässt einen Anstieg bei den Männern besonders deutlich erkennen. Dies ist sicherlich auch auf die gesetzlichen Veränderungen
zurückzuführen. Seit April 2003 darf neben einer sozialversicherungspflichtigen auch
eine geringfügige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen werden.
Abb. 9: Entwicklung der 400 € - Jobs von Juni 2003 bis Juni 2005 nach Geschlecht
2500
2000
1500
1000
500
Männlich
30
.0
6.
05
31
.0
3.
05
31
.1
2.
04
30
.0
9.
04
30
.0
6.
04
31
.0
3.
04
31
.1
2.
03
30
.0
9.
03
30
.0
6.
03
0
Weiblich
Quelle: Minijobzentrale der Bundesknappschaft in Essen
Die Anzahl der geringfügig beschäftigten Frauen stieg von 1603 auf 1945 (21 %),
während sie bei den Männern von 968 auf 1626 zunahm, was einer prozentualen Steigerung von 68 % entspricht.
12
Land- und Forstwirtschaft
Und auch bei den kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen bis zu 50 Tagen ist eine
deutliche Steigerung zu erkennen. Von Juni 2003 bis Juni 2005 stieg hier die Anzahl
der Beschäftigungsverhältnisse von 1349 auf 2315 (72 %).
Abb. 10: Entwicklung der kurzfristigen Beschäftigung (50 Tage) von Juni 2003 bis Juni 20057
3000
2688
2500
2082
2705
2235
2132
2419
2315
2000
1500
1349
1000
500
30
.0
6.
05
31
.0
3.
05
31
.1
2.
04
30
.0
9.
04
30
.0
6.
04
31
.0
3.
04
31
.1
2.
03
30
.0
6.
03
0
Quelle: Minijobzentrale der Bundesknappschaft in Essen
Ein Vergleich der Anzahl der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft in den Kreisen Kleve und Wesel zeigt deutlich,
welche Bedeutung diese Beschäftigungen in der Region haben.
Abb. 11: Beschäftigungen Juni 2003
Abb. 12: Beschäftigungen Juni 2004
1.349
2235
5.089
4.865
2571
3616
Sozialversicherungspflichtig
400 €
Sozialversicherungspflichtig
bis 50 Tage
400 €
bis 50 Tage
Quelle: Minijobzentrale der Bundesknappschaft in Essen; Agentur für Arbeit Wesel
Während die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von Juni 2003 bis
Juni 2004 lediglich um 224 stieg, erhöhte sie sich bei den 400 € Jobs um 1045 und bei
den kurzfristig Beschäftigten um 886. Auch im Dezember 2004 lag der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter 50 %.
7
Hier lagen für den Stichtag 30.09. 2003 keine Daten vor
13
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 13: Beschäftigungen in der Land- und Forstwirtschaft im Dezember 2004
2419; 24%
4.164; 43%
3308; 33%
Sozialversicherungspflichtig
400 €
bis 50 Tage
Quelle: Minijobzentrale der Bundesknappschaft in Essen; Agentur für Arbeit Wesel
Der überwiegende Teil dieser geringfügigen Beschäftigung (400 €) findet im Gartenbau (Wirtschaftsgruppe 0112) sowie in der Wirtschaftsgruppe 0141 (Erbringung von
landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau sowie von gärtnerischen
Dienstleistungen) statt. Darüber hinaus ist die Wirtschaftsgruppe 0130 (Gemischte
Landwirtschaft) noch von Bedeutung.
Abb. 14: 400 € nach Wirtschaftsgruppen 2003
Abb. 15: 400 € nach Wirtschaftgruppen 2005
304
215
557
801
0112
0112
0130
0130
1393
1796
0141
0141
Sonstige
Sonstige
406
670
Quelle: Minijobzentrale der Bundesknappschaft in Essen
Hier hat sich in den letzten zwei Jahren seit der statistischen Erfassung durch die
Minijobzentrale auch kaum etwas verändert. Ein vergleichbares Bild ergibt sich auch
für die kurzfristige Beschäftigung bis zu 50 Tagen im Jahr, wobei hier der Gartenbau
eine noch dominierendere Rolle spielt.
14
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 16: Kurzfristige Beschäftigung 2003
Abb. 17: Kurzfristige Beschäftigung 2005
85
89
333
0112
166
0112
160
0130
0130
0141
0141
302
Sonstige
1520
Sonstige
1009
Quelle: Minijobzentrale der Bundesknappschaft in Essen
Neben all diesen Beschäftigungen spielen in der Land- und Forstwirtschaft die Familienangehörigen nach wie vor eine große Rolle. Außerdem können ausländische Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt werden, was in den Kreisen
Kleve und Wesel eine besondere Bedeutung hat, da seit Jahren sowohl in den Gartenbaubetrieben als auch in der Landwirtschaft Saisonkräfte bzw. Erntehelfer in erheblichem Umfang eingesetzt werden.
Soweit es sich hier um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen handelt, sind sie
zum Teil in der Vierteljahresstatistik der Bundesagentur enthalten, geben aber aufgrund der Momentaufnahmen jeweils zum Ende eines Quartals nicht die gesamte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Verlaufe eines Quartals wieder.
Gleiches gilt auch für das Zahlenmaterial der Minijobzentrale.
Da ausländischen Saisonkräften eine Arbeitserlaubnis u.a. nur erteilt werden darf,
wenn sich durch ihre Beschäftigung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergeben, dies aber im Einzelfall nur schwer zu verifizieren ist, hatte das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auch für die Jahre 2004 und 2005 an der
bisherigen Zulassung von bis zu 4 Arbeitserlaubnissen (Kleinbetrieberegelung) festgehalten. Jeder Betrieb konnte somit auch im Jahr 2005 für 4 Arbeitskräfte eine Arbeitserlaubnis für eine Dauer von bis zu 4 Monaten bekommen.
Auch die garantierten Besitzstände (85 % der Zulassungen des Jahres 1996 bzw. 90 %
des Jahres 1998) blieben für 2004 und 2005 bestehen. Lediglich die Erteilung weiterer
Arbeitserlaubnisse für Saisonkräfte und Erntehelfer sollten restriktiv gehandhabt werden. Dennoch stieg die Anzahl der ausländischen Saisonarbeitskräfte in den letzten
Jahren über eine Sonderregelung wegen Flächenerweiterung weiter an.
Für viel Aufregung sorgte in diesem Jahr die Beschäftigung von polnischen Erntehelfern am Niederrhein. Seit dem Beitritt Polens zur EU galt auch hier die Verordnung
(EWG) Nr. 1408/71. Danach unterliegen Saisonarbeiter, die während ihrer Tätigkeit in
Deutschland auch in ihrem Wohnstaat beschäftigt sind, dann auch hinsichtlich ihrer in
Deutschland ausgeübten Tätigkeiten den Rechtsvorschriften ihres Wohnstaates. „Dies
15
Land- und Forstwirtschaft
gilt auch hinsichtlich der dann dort gegebenenfalls bestehenden Versicherungs- und
Beitragspflicht.“8
Bisher wurde diese Verordnung in Deutschland hinsichtlich der polnischen Arbeitskräfte nicht umgesetzt. Eine Übergangsregelung lief jedoch Ende Juni 2005 aus, so
dass im nächsten Jahr zusätzliche Kosten auf die Arbeitgeber zukommen. Welches
Sozialversicherungsrecht im Einzelnen gilt, ist vom Status in Polen abhängig.
Nimmt ein in Polen abhängig Beschäftigter während seines Jahresurlaubs eine Saisonarbeit in Deutschland auf, so ist er in Polen sozialversicherungspflichtig. Hat er jedoch
unbezahlten Urlaub, gilt das deutsche Sozialversicherungsrecht und er kann unter Umständen - wie bisher - von der deutschen Sozialversicherungspflicht befreit werden.
Strittig ist nach wie vor die Sozialversicherungspflicht von polnischen Saisonkräften,
die in Polen als Selbständige tätig sind. Hausfrauen, Rentner, Studenten und Arbeitslose, die aus Polen kommend in Deutschland als Saisonkräfte beschäftigt werden, unterliegen dem deutschen Sozialversicherungsrecht.
8
Vgl. Merkblatt für Arbeitgeber zur Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer
(gültig ab 08/2005)
16
Land- und Forstwirtschaft
4. Auswertung der telefonischen Befragung
Von den 921 Anschriften, die als Basis für das Monitoring zur Verfügung standen,
verblieben nach einer Überprüfung auf Doubletten, nach der Ermittlung der Telefonnummern und nach einer Ausscheidung aus anderen Gründen (z. B. Insolvenz)
859 Adressen als Grundlage für die Befragung. Da 36 Zielpersonen nicht erreicht
wurden, verblieben für die telefonische Befragung 823 Unternehmen.
Tab. 2: Response der telefonischen Befragung
Adressen (brutto)
Doubletten
keine Telefonnummer
zu ermitteln
Insolvenz
Adressen (netto)
Ansprechpartner nicht
erreicht
Zielpersonen erreicht
Interview geführt
921
12
45
5
859
36
100 %
4%
823
368
96 %
43 %
100 %
45 %
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Die Beteiligung von 45 % aller erreichten Zielpersonen9 liegt auf dem Niveau
vergleichbarer Untersuchungen. Somit steht mit den vorliegenden Ergebnissen eine
Datenbasis zur Verfügung, die Aussagen über die Wirtschaftsgruppen 01
(Landwirtschaft) und 02 (Forstwirtschaft) in den Kreisen Kleve und Wesel erlaubt.
4.1 Betriebsgröße, Anzahl der Beschäftigten
Wie zu erwarten war, handelt es sich bei den befragten Unternehmen in der Land- und
Forstwirtschaft primär um Klein- und Kleinstbetriebe, obwohl nur 50 % der Betriebe
mit einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in die Untersuchung einbezogen
wurden. Eine 100 % ige Beteiligung hätte dies noch deutlicher zum Ausdruck gebracht.
9
Es wurden 368 Interviews durchgeführt.
17
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 18: Betriebsgröße der befragten Betriebe
343
22
3
1
1
10
50
-9
9
B
A
20
-4
9
ke
in
e
13
es
ch
äf
ti g
te
B
es
ch
10
äf
0ti g
24
te
9
Be
sc
üb
hä
er
fti
25
gt
e
0
Be
sc
hä
fti
gt
e
oh
ne
An
ga
be
ng
ab
e
3
ne
in
ja
400
350
300
250
200
150
100
50
0
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Hier ist ergänzend anzumerken, dass es sich bei dem Betrieb mit über 250 Beschäftigten um einen Kommunalbetrieb handelt und die Betriebsgröße die Anzahl der Beschäftigten in der Kommune insgesamt wiedergibt. Neben einem Unternehmen in der
Kategorie 100-249 Beschäftigte gibt es in der Branche „Land- und Forstwirtschaft“
ausschließlich Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten. Über 75 % der Betriebe liegen
unterhalb von 10 Beschäftigten, wobei die Teilzeitbeschäftigten (incl. 400 €) miterfasst wurden.
Dabei unterliegt die Feststellung der Anzahl der Beschäftigten in der Branche „Landund Forstwirtschaft“ Besonderheiten, die bei der Bewertung berücksichtigt werden
müssen.
- Zuordnung der Familienangehörigen
- Personalschwankungen durch Saisonkräfte
- Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte
- Zuordnung der Auszubildenden
- Problematik der Geringfügigen Beschäftigung
Diese Besonderheiten wurden vor allem bei den Betriebsbesuchen immer wieder festgestellt. Insofern bilden die Zahlen die Wirklichkeit im Detail nicht genau ab, geben
aber sehr wohl einen guten Überblick über die Beschäftigung in der Branche.
Zum Zeitpunkt der Befragung waren insgesamt 2807 Beschäftigte in den befragten
Betrieben tätig. Da die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 722 in den
Betrieben mit 5 - 9 Beschäftigten am höchsten ist, zeigt sich auch hier, dass die größten Beschäftigungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft in den Klein- und
Kleinstunternehmen10 vorhanden sind.
10
Die KMU - Definition der EU-Kommission basiert auf folgenden Zahlen: Kleinstunternehmen bis
unter 10 Beschäftigte und Kleinunternehmen von 10 - 49 Beschäftigte
18
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 19: Anzahl der Beschäftigten nach Betriebsgröße
722
800
700
600
500
400
300
200
100
0
573
450
320
Be
sc
hä
fti
gt
e
Be
sc
hä
fti
gt
e
184
üb
er
25
0
gt
e
10
024
9
Be
sc
hä
fti
50
-
99
Be
sc
hä
fti
gt
e
gt
e
20
-4
9
Be
sc
hä
fti
10
-1
9
59
Be
sc
hä
fti
gt
e
gt
e
190
Be
sc
hä
fti
14
368
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Der Frauenanteil betrug in den befragten Betrieben 37,2 %. Die Teilzeitquote lag bei
ca. 33 %, wobei die Teilzeitquote bei den Frauen mit ca. 50 % besonders hoch ist.
Abb. 20: Beschäftigung nach Geschlecht
Abb. 21: Vollzeit - Teilzeit
33%
37%
Vollzeit
Männer
Teilzeit
Frauen
63%
67%
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Tab. 3: Art des Arbeitsverhältnisses nach Geschlecht
Männer
Frauen
Summe
Gesamt
Vollzeit
Teilzeit
Teilzeit in %
1764
1375
389
22 %
1043
508
535
51 %
2807
1883
924
33 %
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Bei den Teilzeitbeschäftigten handelt es sich in einem erheblichen Umfang (ca. 50 %)
um Geringfügig Beschäftigte. Aufgrund der Nachfragen bei den Betriebsbesuchen
muss hier relativierend hinzugefügt werden, dass die Angaben bei der telefonischen
Befragung zum Teil sehr ungenau sind.11
11
Vgl. Anmerkung Nr. 12 auf Seite 21
19
Land- und Forstwirtschaft
Von den 368 befragen Unternehmen gaben 73 an, Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen
mit einem befristeten Arbeitsvertrag zu beschäftigen. Inwieweit hier die Beschäftigung
von Saisonkräften einbezogen wurde, konnte nicht festgestellt werden. Die Erfassung
der Beschäftigung in dieser Branche stellte sich als besonders schwierig heraus.
4.2 Personalentwicklung
Von besonderer Bedeutung für die Zukunft einer Branche ist die erwartete Personalentwicklung in den folgenden 12 Monaten. Hier gaben 78 % der befragten Betriebe
an, dass der Personalbestand gleich bleibend sein werde. Positiv ist hier anzumerken,
dass die Anzahl der Betriebe, die eine Personalzunahme erwarten, mit 36 höher war
als die Anzahl der Betriebe, die von einer Personalabnahme (23) ausgehen. Aber auch
hier müssen Ungenauigkeiten aufgrund der Saisonbeschäftigungen berücksichtigt
werden.
Abb. 22: Personalentwicklung in den folgenden 12 Monaten
22 1
36
23
Personalzunahme
Personalabnahme
gleichbleibend
noch unbestimmt
keine Angabe
286
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Während in den 36 Betrieben ein Personalzuwachs von 151 Beschäftigten erwartet
wird, liegt die Personalabnahme in den 23 Unternehmen lediglich bei 63, was einem
Saldo von 88 entspricht. Da überwiegend Vollzeitstellen abgebaut werden sollen, dagegen aber mehr Teilzeit- als Vollzeitstellen geschaffen werden, weist das Saldo zu
2/3 Teilzeitstellen aus.
Tab. 4: Personalentwicklung nach Teilzeit und Vollzeit
Personalzunahme
Personalabnahme
Saldo
Vollzeit Teilzeit
Gesamt
65
86
151
36
27
63
29
59
88
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
20
Land- und Forstwirtschaft
Aufgrund der Branchenstruktur ergibt es sich von selbst, dass die zusätzlichen Arbeitsplätze in Betrieben mit bis zu 19 Beschäftigten geschaffen werden. Soweit Personalveränderungen in den nächsten 12 Monaten zu erwarten sind, finden sie primär im
Gartenbau (incl. Garten- und Landschaftsbau), insbesondere im Zierpflanzenbau statt.
Da die telefonische Befragung im März durchgeführt wurde, muss davon ausgegangen
werden, dass der zusätzliche Personalbedarf an Saisonkräften (u.a. auch polnische Saisonkräfte) keine realistische dauerhafte Personalentwicklung widerspiegelt.12
Eine Differenzierung nach Qualifikationsgruppen bestätigt diese Vermutung. Die erwartete Personalzunahme/-abnahme findet primär bei den An- und Ungelernten statt.
Abb. 23: Personalzunahme / -abnahme nach Qualifikationsgruppen
Personalentwicklung nach Qualifikationsgruppen
160
140
134
120
Zunahme
100
Abnahme
80
60
42
40
12 11
20
3
5
2
5
0
An- und
Ungelernte
Facharbeiter
Fachangestellte
sonstige
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
4.3 Altersstruktur der Beschäftigten
Da der Altersdurchschnitt in den Betrieben aufgrund der demographischen
Entwicklung in den nächsten Jahren ansteigen wird, wurde auch in dieser Branche
nach der Altersstruktur der Beschäftigten gefragt. Im Unterschied zu vielen anderen
Branchen ist der Altersaufbau der Belegschaft dadurch gekennzeichnet, dass viele
Betriebe auch Beschäftigte in den Alterskohorten „Jünger als 30 Jahre“ und „50 Jahre
und älter“ haben.
12
Hier geben die Betriebsbesuche und die zusätzlichen Telefongespräche ein differenzierteres Bild der
Personalsituation und möglicher zukünftiger personeller Veränderungen.
21
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 24: Altersaufbau der Belegschaften
1470
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
690
428
289
228
159
17
Jünger als 30
Jahre
30 - 49 Jahre
Anzahl Betriebe
50 Jahre und
älter
0
keine Angabe
Anzahl Beschäftigte
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
So waren in 228 der 368 an der Befragung beteiligten Betriebe 690 Beschäftigte jünger als 30 Jahre. 428 Beschäftigte, die 50 Jahre und älter sind, verteilen sich auf 159
Betriebe. Dieser Altersaufbau der Belegschaft zeigt, dass zwar jüngeres Personal in
den Betrieben vorhanden ist, in den nächsten Jahren der Anteil der Älteren über 50
Jahre aber enorm zunehmen wird.
In den Betrieben selbst wird dies nicht als eine Gefährdung der Personalentwicklung
gesehen. Über ¾ aller befragten Betriebe können durch den demographischen Wandel
überhaupt keine Gefährdung erkennen.
Abb. 25: Gefährdung der Personalentwicklung durch den demographischen Wandel
13
23
50
Ja und zwar ganz
erheblich
Ja, in Teilbereichen
Nein, überhaupt nicht
Keine Angabe
282
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Hier ist eine ständige Sensibilisierung in den Unternehmen unerlässlich. Nach einer
Analyse von Dr. G. Richenhagen wird es bereits in den nächsten 10 Jahren eine deutliche Veränderung in der Altersstruktur der Beschäftigten in den Unternehmen geben.
22
Land- und Forstwirtschaft
„So werden z.B. im Jahre 2020 die 50- bis 64jährigen die 'Mittelalten' (d.h. die 35- bis
49jährigen) als stärkste Gruppe der Erwerbsbevölkerung längst abgelöst haben. Diese
als Kohortenwechsel bezeichnete Veränderung findet vermutlich in den Jahren 2013 –
2015 statt, also bereits in ca. 10 Jahren. … Hiervon sind Unternehmen je nach Branche
und derzeitigem Altersaufbau unterschiedlich betroffen, aber - über alle Erwerbspersonen betrachtet - ist diese Entwicklung nicht mehr aufzuhalten. Sie wird sich jedenfalls mindestens in den nächsten 20 Jahren - realistisch betrachtet - nicht ändern
lassen.“13
Dies ist in der Land- und Forstwirtschaft von hoher Bedeutung, da hier immer noch
schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist.
4.4 Offene Stellen / Stellenbesetzung
Von 368 beteiligten Betrieben hatten 47 insgesamt 65 offene Stellen zu besetzen. 22
Betriebe (47 %) gaben an, ihre offenen Stellen bei der Agentur für Arbeit gemeldet zu
haben. Aufgrund des Zeitpunktes der Befragung im März ist davon auszugehen, dass
hier in erster Linie Saisonkräfte gesucht wurden.
Abb. 26: Anzahl der Betriebe mit offenen Stellen Abb. 27: Betriebsmeldungen der offenen Stellen
15
47
offene Stellen
Agentur nicht
gemeldet
53%
keine offenen Stellen
keine Angabe
Agentur
gemeldet
47%
306
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Die mit 44,6 % relativ hohe Meldequote der offenen Stellen unterstützt diese
Vermutung. Nicht zu besetzende offene Stellen, die der Agentur für Arbeit gemeldet
sind, unterstreichen die Notwendigkeit der Beschäftigung ausländischer
Saisonarbeitnehmer.14
Tab. 5: Meldung der offenen Stellen an die Agentur für Arbeit
Absolut
in %
gemeldet
29
44,6 %
nicht gemeldet
36
55,4 %
Gesamt
65
100 %
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Die meisten offenen Stellen wurden für Gartenbauberufe angezeigt. 41 der 65 Stellenangebote (63 %) wurden dieser Berufsgruppe zugeordnet.
13
Dr. G. Richenhagen: Länger gesünder arbeiten – Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen im
demographischen Wandel; in: Personalführung 2/2004; zitiert nach: Richenhagen 2003 in
www.gesuender-arbeiten.de; S. 3/4
14
Zur Problematik der Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer befinden sich weitere
Ausführungen auf S. 48
23
Land- und Forstwirtschaft
4.5 Personalprobleme in den nächsten 2 Jahren
Die Frage nach möglichen Personalproblemen in den nächsten 2 Jahren wurde lediglich 44 mal beantwortet, obwohl eine Kategorie „keine Personalprobleme“ lautete (21
Nennungen).
Tab. 6: Personalprobleme in den nächsten 2 Jahren
Zu hoher Personalbestand
Fachkräftemangel
Überalterung der Belegschaft
Hohe Personalfluktuation
Nachwuchsmangel
Andere Personalprobleme
Keine Personalprobleme
Insgesamt
0
18
0
3
5
5
21
52
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; Mehrfachnennungen möglich
Somit können 345 (324, die keine Angaben machten, und 21, die keine Personalprobleme sahen) der insgesamt 368 befragten Betriebe keine Probleme bei der Personalrekrutierung identifizieren. Dies sind immerhin fast 94 %.
Ein erstaunlich hoher Prozentsatz, wenn man bedenkt, dass gerade der Gartenbau immer wieder Personal sucht. Andererseits ist dieser scheinbare Widerspruch leicht aufzulösen. Viele Betriebe bieten immer wieder kurzfristige Arbeit für Saisonkräfte,
Mini-Jobs und sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigungen an, die einen
Pool von Arbeitskräften bilden, aus dem dann auch ein längerfristiger Stellenbedarf
befriedigt werden kann.
Ein Mangel an Arbeitskräften findet sich da lediglich bei den Fachkräften. Dieser
konzentriert sich eindeutig auf den Zierpflanzenbau (6 Nennungen) und den allgemeinen Gartenbau (5 Nennungen).
4.6 Weiterbildung
Eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten in der Land- und
Forstwirtschaft ist sehr gering ausgeprägt. Lediglich 13 von den 368 befragten
Betrieben gaben an, Arbeitskräfte für Weiterbildungsmaßnahmen freizustellen. Von
14 Betrieben wurden die Kosten für eine Weiterbildung übernommen.
Tab. 7: Förderung der Weiterbildung
Ja, Arbeitskräfte wurden freigestellt
Ja, Kosten wurden übernommen
Nein, weder Freistellung noch Kostenübernahme
Keine Angabe
Insgesamt
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; Mehrfachnennungen möglich
24
Absolut
13
14
32
321
368
In %
3,5 %
3,8 %
8,7 %
87,3 %
100 %
Land- und Forstwirtschaft
Eine differenzierte Betrachtung nach Wirtschaftsgruppen zeigt, wo Weiterbildung
überhaupt eine Rolle spielt.
Tab. 8: Rolle der Weiterbildung in den einzelnen Wirtschaftsgruppen
Wirtschaftsgruppe
Befragte
Betriebe
Allgemeiner Ackerbau
Gemüsebau
Zierpflanzenbau
Baumschulen
Allgemeiner Gartenbau
Obstbau
Milchviehhaltung
Gemischte Rindviehhaltung
Haltung von Pferden und Eseln
Haltung von Schweinen
Haltung von Geflügel
Sonstige Tierhaltung
Gemischte Landwirtschaft; ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt
Pflanzenbau
Gemische Landwirtschaft; mit Schwerpunkt
Tierhaltung
Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen für den Pflanzenbau
Garten- und Landschaftsbau
Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen
(ohne Garten- und Landschaftsbau)
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung
Forstwirtschaft (ohne Erbringung forstwirtschaftlicher Dienstleistungen)
Erbringung forstwirtschaftlicher Dienstleistungen
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Nein,
weder
Freist.
noch
Kost.
Keine
Angabe
zur WB
1
18
116
8
41
4
6
2
7
7
3
1
0
2
13
0
5
1
1
0
0
1
0
0
1
15
102
8
35
3
5
2
6
6
3
1
51
4
46
5
0
4
30
2
27
19
2
14
33
1
28
10
0
9
1
0
1
3
0
3
2
0
2
In den nächsten Monaten haben lediglich 61 Betriebe (16,6 %) Weiterbildungsaktivitäten geplant. Einen Bedarf an zusätzlichen Weiterbildungsmaßnahmen sehen nur 16
Betriebe.
25
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 28: Geplante Weiterbildungsaktivitäten
7
Abb. 29: Zusätzliche Weiterbildungen
7 16
61
WB-Aktivitäten sind
geplant
keine WB-Aktivitäten
geplant
Keine Angabe
ja
nein
keine Angabe
300
345
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Dennoch ist die Information über das Angebot von Weiterbildungsmaßnahmen in der
Region gut. Fast 90 % der Befragten bejahten eine entsprechende Nachfrage. Die Ursache für die geringe Fort- und Weiterbildung kann somit nicht bei den Informationsdefiziten liegen.
Tab. 9: Information über das Weiterbildungsangebot
Absolut In %
230 62,5 %
90 24,5 %
42 11,4 %
6
1,6 %
368 100 %
Ja, bin gut informiert
Ja, aber nur teilweise
Nein, überhaupt nicht
Keine Angabe
Insgesamt
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Ebenso wie beim Thema „Demographischer Wandel“ spielt das Thema „Weiterbildung“ bei den Betrieben der Wirtschaftsgruppen „Land- und Forstwirtschaft“ in den
Kreisen Kleve und Wesel nur eine sehr geringe Rolle.
Entsprechend gering war auch das Interesse an einer Weiterbildungsberatung. Lediglich 5 Betriebe zeigten hier einen Bedarf, der mit entsprechenden Informationen (bei
den Betriebsbesuchen sowie anhand telefonischer Nachfragen) befriedigt werden
konnte.
27 Betriebe äußerten Interesse an Weiterbildungsinformationen. Soweit diese nicht im
Rahmen der Expertengespräche weitergegeben werden konnten, erfolgte ein schriftlicher Hinweis auf die landesweite Datenbank www.weiterbildung.in.nrw.de.
26
Land- und Forstwirtschaft
4.7 Ausbildungssituation
Ein Schwerpunkt der Befragung in den Kreisen Kleve und Wesel lag in diesem Jahr
bei der Ausbildungssituation in den Betrieben. PERMANENT hatte in den
vergangenen Untersuchungen (insbesondere bei den Betriebsbesuchen) immer wieder
feststellen müssen, dass die Unternehmen Schwierigkeiten hatten, ihre
Ausbildungsstellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen.15
Bei der telefonischen Befragung wurde jetzt in der Land- und Forstwirtschaft festgestellt, dass ca. 80 % der Betriebe nicht mit allgemein bildenden Schulen zusammenarbeiten.
Abb. 30: Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen
Ja, wir haben
Kooperationsverträge mit
anderen
Schulen; 1
Keine Angabe;
3
Nein, wir
arbeiten nicht
mit allgemein
bildenden
Schulen
zusammen;
302
Ja, wir arbeiten
in anderer Form
mit einzelnen
Schulen
zusammen; 62
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Lediglich ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen mit 9 Beschäftigten und
3 Auszubildenden hatte einen Kooperationsvertrag mit einer Hauptschule. Weitere
62 Betriebe (17 %) arbeiteten in unterschiedlicher Art und Weise mit Schulen
zusammen.
Eine nach Wirtschaftgruppen differenzierte Auswertung zeigt, dass diese
Zusammenarbeit sowohl in Gartenbaubetrieben (incl. Garten- und Landschaftsbau) als
auch in der Landwirtschaft vorhanden war. Sie liegen dort in den einzelnen
Wirtschaftsbereichen bei jeweils 15 % - 20 %. Einzige Ausnahme bilden hier die
Betriebe, die landwirtschaftliche Dienstleistungen für den Pflanzenbau erbringen (z. B.
landwirtschaftliche Lohnunternehmen). Hier gibt es keine Zusammenarbeit mit
Schulen.
15
Aus einem AK Ausbildung heraus konnte inzwischen das Projekt „KuBuS“ für den Kreis Kleve
entwickelt werden, das sich eine Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf zum Ziel
gesetzt hat.
27
Land- und Forstwirtschaft
Tab. 10: Zusammenarbeit mit Schulen nach Wirtschaftsgruppen
Schlüssel Nr.
WZ 2003
Bezeichnung
01.11.2
Allgemeiner Ackerbau
01.12.1
Gemüsebau
01.12.2
Zierpflanzenbau
01.12.3
Baumschulen
01.12.4
Allgemeiner Gartenbau
01.13.1
Zusammenarbeit mit
Schulen
Befragte
Betriebe
1
0
18
2
116
21
8
2
41
4
Obstbau
4
2
01.21.1
Milchviehhaltung
6
2
01.21.2
Gemischte Rindviehhaltung
2
1
01.22.2
Haltung von Pferden und Eseln
7
0
01.23.0
Haltung von Schweinen
7
1
01.24.0
Haltung von Geflügel
3
0
01.25.0
Sonstige Tierhaltung
1
1
01.30.1
Gemischte Landwirtschaft; ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51
12
01.30.2
Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Pflanzenbau
5
0
01.30.3
Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Tierhaltung
30
5
01.41.1
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für
den Pflanzenbau
19
0
01.41.2
Garten- und Landschaftsbau
33
6
10
3
1
0
3
0
2
0
368
62
01.41.3
01.42.0
02.01.0
02.02.0
Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne
Garten- und Landschaftsbau)
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für
die Tierhaltung
Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen)
Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen
Summe
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Der überwiegende Teil der Betriebe pflegt im Zusammenhang mit den Praktikumsstellen eine Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen, hier insbesondere mit
den örtlichen Hauptschulen. Einige Betriebe wiesen auch auf ihre Kontakte zu den Berufskollegs hin, die sich durch die Auszubildenden ergaben.
28
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 31: Art der Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen
3
9
Schulpraktikum
Beratung in Schulen
Berufskolleg
10
Sonstiges
40
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Anhand von zwei konkreten Beispielen lässt sich gut aufzeigen, dass die Zusammenarbeit mit den allgemein bildenden Schulen häufig dadurch gekennzeichnet ist, dass
die Schulen auf die Betriebe zugehen. „Schulen schicken mir Praktikanten und informieren sich nach Ausbildungsstellen“, wurde von einem Betriebsinhaber angegeben.
Ein anderer konkretisierte seine Kontakte zu den Schulen mit den Worten: „Sie melden sich, wenn Bedarf besteht“. Erstaunlich auch die Tatsache, dass nur 54 Betriebe
eine Ausbildungsberechtigung hatten, von denen wiederum 39 ausbildeten. Von den
62 Betrieben, die eine Zusammenarbeit mit Schulen Pflegen, bildeten somit insgesamt
nur ca. 2/3 aus.
45,7 % der befragten Betriebe bieten Praktikumsplätze für Schülerinnen und Schüler
an. Insgesamt wurden in 168 Unternehmen 280 Praktikumsplätze angeboten, die die
Vielzahl der Ausbildungsberufe in der Branche widerspiegelt.
Tab. 11: Praktikumsplätze in der Land- und Forstwirtschaft
Berufsbereich
Landwirtschaft16
Floristik
Gartenbau17
Garten- und Landschaftsbau18
Handel19
Gesamt
Anzahl der Plätze
83
8
145
41
3
280
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Eine Zuordnung dieser 168 Unternehmen, die Praktikumsplätze zur Verfügung stellen,
zu einzelnen Wirtschaftsgruppen zeigt deutlich, dass sich hier primär Gartenbaubetriebe (incl. Garten- und Landschaftsbau) engagieren.
Tab. 12: Praktikumsangebote nach Wirtschaftsgruppen20
16
Hierzu zählen u. a.: Landwirt, Pferdewirt, Hauswirtschaft, Forstwirt, Fachkraft Agrarservice
Hierzu gehören: allgemeiner Gartenbau, Zierpflanzenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschule
18
Incl. Straßenbau, Gartengestaltung und Friedhofsgärtner
19
Hierzu gehören: Großhandel, Einzelhandel, Verkäuferin
17
29
Land- und Forstwirtschaft
Schlüssel
Nr.
WZ 2003
Befragte
Betriebe
Bezeichnung
01.12.1
Gemüsebau
01.12.2
Zierpflanzenbau
01.12.3
Baumschulen
01.12.4
Allgemeiner Gartenbau
01.13.1
Praktikum
in %
18
11
61,11
116
55
47,41
8
1
12,50
41
20
48,78
Obstbau
4
1
25,00
01.21.1
Milchviehhaltung
6
2
33,33
01.21.2
Gemischte Rindviehhaltung
2
1
50,00
01.22.2
Haltung von Pferden und Eseln
7
6
85,71
01.23.0
Haltung von Schweinen
7
4
57,14
51
18
35,29
5
1
20,00
30
13
43,33
19
4
21,05
33
22
66,67
10
7
70,00
3
2
66,67
360
168
01.30.1
01.30.2
01.30.3
01.41.1
01.41.2
01.41.3
02.01.0
Gemischte Landwirtschaft; ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Pflanzenbau
Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Tierhaltung
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau
Garten- und Landschaftsbau
Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen
(ohne Garten- und Landschaftsbau)
Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen)
Summe
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Von diesen 168 Betrieben haben 127 eine Ausbildungsberechtigung, tatsächlich ausgebildet haben zum Zeitpunkt der telefonischen Befragung jedoch nur 72. Auch hier
gibt es große Unterschiede bei den einzelnen Wirtschaftgruppen.
Tab. 13: Praktikumsbetriebe, die ausbilden, nach Wirtschaftsgruppen
Schlüssel
Nr.
WZ 2003
20
Ausb- in
Prakti- Berec %
kum
htigung
Bezeichnung
Aus- in
bil%
dungsbetrieb
01.12.1
Gemüsebau
11
7
63,64
3
42,86
01.12.2
Zierpflanzenbau
55
47
85,45
28
59,57
01.12.3
Baumschulen
01.12.4
Allgemeiner Gartenbau
1
20
1 100,00
14
70,00
1 100,00
5
hier fehlen die 5 Wirtschaftgruppen mit 8 Betrieben, in denen keine Praktika angeboten wurden
30
35,71
Land- und Forstwirtschaft
01.13.1
Obstbau
1
0
0,00
0
0,00
01.21.1
Milchviehhaltung
2
2 100,00
0
0,00
01.21.2
Gemischte Rindviehhaltung
1
1 100,00
1 100,00
01.22.2
Haltung von Pferden und Eseln
6
3
50,00
1
33,33
01.23.0
Haltung von Schweinen
4
4 100,00
3
75,00
66,67
7
58,33
1 100,00
0
0,00
Gemischte Landwirtschaft; ohne
ausgeprägten Schwerpunkt
Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt
Pflanzenbau
Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt
Tierhaltung
Erbringung von landwirtschaftlichen
Dienstleistungen für den Pflanzenbau
01.30.1
01.30.2
01.30.3
01.41.1
01.41.2
Garten- und Landschaftsbau
Erbringung von gärtnerischen
Dienstleistungen (ohne Garten- und
Landschaftsbau)
Forstwirtschaft (ohne Erbringung von
forstwirtschaftlichen Dienstleistungen)
01.41.3
02.01.0
Summe
18
1
12
13
11
84,62
6
54,55
4
2
50,00
0
0,00
22
17
77,27
14
82,35
7
4
57,14
3
75,00
2
1
50,00
0
0,00
168
127
75,60
72
56,69
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Während der prozentuale Anteil bei den Ausbildungsbetrieben im Garten- und Landschaftsbau (82,35 %) besonders hoch ist, liegt er sowohl im Gemüsebau (42,86 %) als
auch im Allgemeinen Gartenbau (35,71 %) unter dem Durchschnitt von knapp 57 %.
Insgesamt besitzen 233 der 368 (63,3 %) an der Befragung teilgenommenen Betriebe
eine Ausbildungsberechtigung. Von diesen 233 Betrieben bilden 109 aus, was einer
Quote von 46,8 % entspricht.
Abb. 32: Ausbildungsberechtigung
Abb. 33: Anzahl der Ausbildungsbetriebe
8
127
nein; 124
Ja
ja; 109
Nein
Keine Angabe
233
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Sie stellten zum Zeitpunkt der Befragung im März 2005 insgesamt 206
Ausbildungsplätze in folgenden Bereichen zur Verfügung:
31
Land- und Forstwirtschaft
Tab. 14: Ausbildungsplätze in der Land- und Forstwirtschaft
Berufsbereich
Landwirtschaft
Floristik
Gartenbau
Garten- und Landschaftsbau
Sonstiges
Gesamt
Anzahl der Plätze
53
3
103
43
4
206
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Eine quantitative Darstellung der einzelnen Ausbildungsberufe ist leider nicht möglich, da insbesondere im Gartenbau die einzelnen Fachrichtungen der Ausbildung zum
Gärtner / zur Gärtnerin nicht genau erfasst wurden. Häufig wurde nur „Gärtner“ oder
„Gartenbau“ angegeben. Es ist jedoch deutlich zu erkennen, dass der Umfang der
Ausbildung zum Gärtner, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau fast genauso groß
ist wie der gesamte Bereich der Landwirtschaft.
In einer Detailuntersuchung von PERMANENT wurden die 109 Ausbildungsbetriebe
den einzelnen Wirtschaftgruppen zugeordnet, um so zusätzliche Kenntnisse zu gewinnen, in welchen Bereichen mögliche Ausbildungsdefizite bestehen.
Tab. 15: Ausbildungsbetriebe nach Wirtschaftsgruppen
Schlüssel Nr.
WZ 2003
Bezeichnung
01.11.2
Allgemeiner Ackerbau
01.12.1
Gemüsebau
01.12.2
Zierpflanzenbau
01.12.3
Baumschulen
01.12.4
Allgemeiner Gartenbau
01.13.1
Ausbildungsbetriebe
Befragte
Betriebe
1
0
18
3
116
39
8
4
41
6
Obstbau
4
0
01.21.1
Milchviehhaltung
6
2
01.21.2
Gemischte Rindviehhaltung
2
2
01.22.2
Haltung von Pferden und Eseln
7
1
01.23.0
Haltung von Schweinen
7
5
01.24.0
Haltung von Geflügel
3
0
01.25.0
Sonstige Tierhaltung
1
1
51
11
5
0
30
13
01.30.1
01.30.2
01.30.3
Gemischte Landwirtschaft; ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt
Pflanzenbau
Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt
Tierhaltung
32
Land- und Forstwirtschaft
01.41.1
Erbringung von landwirtschaftlichen
Dienstleistungen für den Pflanzenbau
19
1
01.41.2
Garten- und Landschaftsbau
33
17
10
4
1
0
3
0
2
0
368
109
01.41.3
01.42.0
02.01.0
02.02.0
Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen
(ohne Garten- und Landschaftsbau)
Erbringung von landwirtschaftlichen
Dienstleistungen für die Tierhaltung
Forstwirtschaft (ohne Erbringung von
forstwirtschaftlichen Dienstleistungen)
Erbringung von forstwirtschaftlichen
Dienstleistungen
Summe
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Ergänzend wurde nach den Ausbildungsstellen für das neue Ausbildungsjahr
2005/2006 gefragt. 78 der 233 ausbildungsberechtigten Betriebe gaben an, für das
kommende Ausbildungsjahr insgesamt 102 Ausbildungsstellen zur Verfügung zu
stellen. Inwieweit es sich hier um zusätzlich geschaffene Ausbildungsstellen handelt,
konnte nicht festgestellt werden, da sicherlich in erheblichem Umfang Ausbildungsplätze neu besetzt werden mussten, die nach erfolgreichem Abschluss freigeworden
waren.
Abb. 34: Freie Ausbildungsplätze 2005 / 2006
1
Sonstiges
Garten- und
Landschaftsbau
17
55
Gartenbau
29
Landw irtschaft
0
10
20
30
40
50
60
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Eine Detailanalyse des Ergebnisse der Telefonbefragung ergab, dass 18 Betriebe eine
Ausbildungsstelle zur Verfügung stellen wollten, die im Frühjahr 2005 nicht
ausbildeten. Hierbei handelt es sich primär um Gartenbaubetriebe mit der
Fachrichtung Zierpflanzenbau.
33
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 35: Neue Ausbildungsbetriebe 2005 / 2006
1
GaLaBau
2
Pferdewirt
1
Fachkraft Agrarservice
Landwirt
3
Gärtner
3
8
Zierpflanzenbau
0
2
4
6
8
10
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Soweit die Betriebe mit der Weitergabe der Information einverstanden waren, wurden
die offenen Ausbildungsstellen an die Agentur für Arbeit in Wesel weitergegeben. So
konnten der Agentur 18 Ausbildungsstellen in 15 Betrieben gemeldet werden.
26 % der Betriebe zeigten Interesse an einer Ausbildungsberatung. Diese 94 Betriebe
wurden an die Berufsberatung der Landwirtschaftskammer NRW in Straelen
weitergeleitet. Da alle Betriebe eine Ausbildungsberechtigung besaßen, waren sie der
Berufsberatung der Landwirtschaftskammer bekannt. Bei den Betriebsbesuchen sowie
bei stichprobenartigen telefonischen Nachfragen stellte sich heraus, dass hier kein
aktueller zusätzlicher Bedarf an Berufsberatung vorliegt.
4.8 Arbeitszeitregelungen / Arbeitszeitberatung
Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer weiteren Arbeitsflexibilisierung
wurde in den Betrieben nach der Einführung neuer Arbeitszeitregelungen gefragt. Hier
stellte sich heraus, dass dies kein Thema von Bedeutung ist.
Abb. 36: Einführung neuer Arbeitszeitregelungen Abb. 37: Interesse an Arbeitszeitberatung
9 14
7 11
ja
ja
nein
nein
keine Angabe
keine Angabe
345
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
350
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
So weit ein Interesse an eine Arbeitszeitberatung vorhanden war, wurden die Betriebe
über die entsprechenden Angebote des Landes NRW informiert.
34
Land- und Forstwirtschaft
4.9 Arbeitsschutz
In 83 % der befragten Betriebe gibt es betriebliche Angebote zum vorbeugenden Arbeitsschutz. In der folgenden Grafik ist zu erkennen, wie der Arbeitsschutz im Einzelnen sichergestellt wird (Wie wird in Ihrem Betrieb der Arbeitsschutz sichergestellt?).
Abb. 38: Sicherstellung des Arbeitsschutzes
15%
Es gibt ein
Arbeitsschutzmanagementsystem
3%
31%
Es gibt einen
Arbeitssicherheitsbeauftragten
Wir nutzen die Beratung
durch externe
Sicherheitsexperten
24%
Wir schulen unsere
Mitarbeiter regelmäßig
zu diesem Thema
Sonstige
27%
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; Mehrfachnennungen möglich
Auf die Frage „Sind Sie an einer kostenlosen Beratung zum Thema ‚Arbeitsschutz und
Gesundheit im Betrieb’ interessiert?“, antworteten 93,2 % mit „Nein“.
Die 22 interessierten Betriebe wurden auf die zuständigen Stellen hingewiesen.
Abb. 39: Beratung zum Thema „Arbeitsschutz und Gesundheit im Betrieb“
3
22
ja
nein
keine Angabe
343
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
35
Land- und Forstwirtschaft
Neben den Berufsgenossenschaften sind dies die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz;
für den Kreis Kleve das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Mönchengladbach und für
den Kreis Wesel das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen.
4.10 Direkt- und Regionalvermarktung
Abgeschlossen wurde die telefonische Befragung in der Land- und Forstwirtschaft mit
ein paar Fragen zur Direkt- und Regionalvermarktung, die im Kreis Wesel im November 2003 mit der Gründung des Aktionsbündnisses Direkt- und Regionalvermarktung einen besonderen Stellenwert bekam. Die Fragestellungen waren eng mit
der EAW (Entwicklungsagentur Wirtschaft) abgestimmt, um zusätzliche Informationen für das Aktionsbündnis zu gewinnen.
Da nur Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten befragt wurden, lag der Anteil der Betriebe im Haupterwerb bei fast 100 %. Von den beteiligten Betrieben beantworteten 40 % die Frage „Vermarkten Sie ihre Produkte
selbst?“ mit „Ja“. Die Vermarktung reicht vom eigenen Laden bis zur Veredelung der
eigenen Produkte.
Abb. 40: Vermarktungsformen
7
Keine A ngabe
51
Über andere Wege
Durch die Veredelung
eigener P ro dukte
12
Über die Direktbelieferung
vo n Endverbrauchern
25
Über die Direktbelieferung
vo n Weiterverarbeitern
26
Über einen eigenen
M arktstand
17
40
Über einen eigenen Laden
0
10
20
30
40
50
60
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; Mehrfachnennungen möglich
Die hohe Anzahl der Antwort „Über andere Wege“ ist darauf zurückzuführen, dass zu
der Branche „Land- und Frostwirtschaft“ auch Dienstleistungsbetriebe zählen, die ihre
Kundenakquirierung auch als Regional- und Direktvermarktung verstanden haben.
Außerdem haben eine Reihe von Produktionsbetrieben, die ausschließlich über den
Großhandel vermarkten, dies ebenfalls als Regional- und Direktvermarktung aufgefasst.
So ist auch zu erklären, dass die Anzahl der Direkt- und Regionalvermarkter im Kreis
Kleve erheblich höher war als im Kreis Wesel.
36
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 41: Direkt- und Regionalvermarkter in den Kreisen Kleve und Wesel
Wesel; 49
Kleve; 100
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Eine Detailbetrachtung der Betriebe, die über einen eigenen Laden vermarkten, ergab,
dass hier ein Übergewicht im Kreis Wesel festzustellen ist. Sicherlich auch ein Ergebnis der jahrelangen Bemühungen des Kreises Wesel, hier eine neue Einkommensquelle, aber auch Kompetenzen in dieser Branche zu erschließen.
Entsprechend hoch war der Bekanntheitsgrad des Aktionsbündnisses bei den Betrieben, die einen eigenen Laden hatten. 16 von 22 Betrieben kannten das Aktionsbündnis, 10 wiederum waren Mitglied. Den anderen wurden aktuelle Informationen über
das Aktionsbündnis Direkt- und Regionalvermarktung im Kreis Wesel übersandt.
Abb. 42: Eigener Laden als Vermarktung
Abb. 43: Aktionsbündnis
Unbekannt; 6
Kreis Kleve;
18
Kreis Wesel;
22
Bekannt ; 16
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Quelle: G.I.B. telefonische Befragung
Von den vier Betrieben aus dem Kreis Wesel, die eine Direktvermarktung über einen
eigenen Marktstand vornehmen, kannten alle das Aktionsbündnis, drei waren Mitglied.
Die Zukunft der Direkt- und Regionalvermarktung wurde sehr unterschiedlich eingeschätzt. Während 26 % aller Befragten einen Rückgang erwarten, halten 19 % ein
Wachstum für möglich. Eine vergleichbare Einschätzung wird auch von den Regionalvermarktern selbst abgegeben. Der Anteil derjenigen, die keine Angabe machten,
ist hier verständlicherweise geringer. Aber auch unter den Direkt- und Regionalvermarktern selbst halten nur 23 % ein Wachstum in diesem Bereich für möglich.
37
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 44: Zukunft der Regionalv. (alle)
13%
Abb. 45: Zukunft der Regionalv. (Regionalvermarkter)
6%
19%
23%
Der Bereich wird
wachsen
Der Bereich wird
gleichbleiben
26%
Der Bereich wird
wachsen
29%
Der Bereich wird
gleichbleiben
Der Bereich wird
zurückgehen
Der Bereich wird
zurückgehen
Keine Angabe
Keine Angabe
42%
42%
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Den Bereich Freizeit und Tourismus als zusätzliche Einkommensquelle sehen nur wenige der befragten Betriebe. Allerdings ist die Anzahl derjenigen, die bei dieser Frage
keine Angabe machten, mit 150 sehr hoch.
Tab. 16: Freizeit und Tourismus als zusätzliche Einkommensquelle
absolut
In Prozent
Ich habe bereits den Bereich Freizeit und Tourismus als
17
4,6 %
zusätzlichen Markt für mich erschlossen
Ich plane derzeit konkret, den Bereich Freizeit und Touris10
2,7 %
mus aufzubauen
191
51,9 %
Ich sehe den Bereich Freizeit und Tourismus nicht als zusätzlichen Markt, sondern denke über andere Einkommensalternativen nach
Keine Angabe
150
40,8 %
Insgesamt
368
100,0 %
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung
Bei den 191 Betrieben, die über andere Einkommensalternativen nachdenken, spielt
dann die Direkt- und Regionalvermarktung - auch im Zusammenhang mit dem Bereich „Freizeit und Tourismus“ - durchaus eine Rolle. Neben der Umstellung auf
ökologischen Anbau wurde wiederholt (46 mal) die Vermarktung über einen Hofladen
oder den Wochenmarkt angesprochen, wobei hier eindeutig ein Übergewicht im Kreis
Kleve festzustellen ist.
38
Land- und Forstwirtschaft
Tab. 17: Einkommensalternativen
Kreis
Kleve
Wesel
Insgesamt
Hofladen
Wochenmarkt
24
4
28
Summe
12
36
6
10
18
46
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Soweit sich die Betriebe im Kreis Wesel befanden und das Aktionsbündnis „Direktund Regionalvermarktung nicht bekannt war, wurde darüber informiert.
Der Bekanntheitsgrad des „Aktionsbündnisses Direkt- und Regionalvermarktung im
Kreis Wesel“ liegt insgesamt bei 31 %. Hier gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass
70 % der befragten Betriebe im Kreis Kleve beheimatet sind.
Tab. 18: Bekanntheit des Aktionsbündnisses
Kreis Kleve
Kreis Wesel
Insgesamt
Bekannt Unbekannt Keine Angabe Summe
43
215
1
259
72
36
1
109
115
251
2
368
Quelle: G.I.B. telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Abb. 46: Kreis Wesel
Abb. 47: Kreis Kleve
Bekannt
17%
Nicht
bekannt
33%
Bekannt
67%
Nicht
bekannt
83%
Quelle: G.I.B. telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Bei den Betrieben im Kreis Wesel lag der Bekanntheitsgrad mit 72 von 109 Betrieben
immerhin bei 67 %. Aber auch im Kreis Kleve war das Bündnis bei 17 % der befragten Betriebe bekannt.
Abschließend wurde nach der Einstellung zu Erzeugergemeinschaften gefragt. Fast
50 % der 368 befragten Betriebe fanden sie gut, waren Mitglied einer
Erzeugergemeinschaft oder aber hatten Interesse und wollten mehr darüber erfahren.
39
Land- und Forstwirtschaft
Tab. 19: Haltung zu Erzeugergemeinschaften
absolut
Find ich gut, denn ich bin selbst Mitglied einer
solchen Erzeugergemeinschaft
Find ich interessant und möchte gern mehr
hierzu erfahren
Erzeugergemeinschaften oder andere Kooperationen sind für mich und meinen Betrieb
nicht interessant
Keine Angabe
Summe
In Prozent
132
35,9 %
46
12,5 %
148
40,2 %
42
368
11,4 %
100,0 %
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Eine Sonderauswertung der Betriebe, die mehr über Erzeugergemeinschaften erfahren
wollten, ergab, dass nahezu ausschließlich Betriebe aus dem Kreis Kleve Informationsdefizite zu Erzeugergemeinschaften hatten.
Abb. 48: Interesse an Informationen zu Erzeugergemeinschaften
Kreis Wesel;
7
Kreis Kleve;
39
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Das „Aktionsbündnis Direkt- und Regionalvermarktung im Kreis Wesel“ war entsprechend unbekannt.
40
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 49: Kreis Kleve
Abb. 50: Kreis Wesel
4
Aktionsbündnis bekannt
Aktionsbündnis bekannt
3
Aktionsbündnis
unbekannt
Aktionsbündnis
unbekannt
4
35
Quelle: G.I.B. telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Den interessierten Betrieben aus dem Kreis Wesel wurden auch hier Informationen
über das Aktionsbündnis Direkt- und Regionalvermarktung zur Verfügung gestellt.
Die Betriebe im Kreis Kleve wurden ebenfalls informiert und gleichzeitig auf die Regionalvermarktungs-Agentur NRW hingewiesen.
41
Land- und Forstwirtschaft
5. Auswertung der Betriebsinterviews und der
Expertengespräche
Die folgenden Ausführungen sind eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Tiefeninterviews in den Betrieben und der geführten Expertengespräche. Von den 368 Betrieben, die sich an der telefonischen Befragung beteiligt hatten, äußerten 102 Interesse
an einem weiteren Gespräch. Mit knapp 30 % der Betriebe liegt diese Quote im Vergleich zu anderen Branchenerhebungen durch PERMANENT erstaunlich hoch. Eine
differenzierte Darstellung nach Wirtschaftsgruppen zeigt, dass es durchaus Unterschiede gibt. Es fällt auf, dass der Gartenbau insgesamt (mit Ausnahme des Gartenund Landschaftsbaus) überdurchschnittlich und der eigentliche landwirtschaftliche Bereich eher unterdurchschnittlich vertreten ist.
Tab. 20: Bereitschaft zu einem Expertengespräch nach Wirtschaftsgruppen
Schlüssel
Nr.
WZ 2003
Bezeichnung
Befragte
Betriebe
Expertengespräch
in %
01.11.2
Allgemeiner Ackerbau
1
0
0,00
01.12.1
Gemüsebau
18
7
38,89
01.12.2
Zierpflanzenbau
116
35
30,17
01.12.3
Baumschulen
8
4
50,00
01.12.4
Allgemeiner Gartenbau
41
14
34,15
01.13.1
Obstbau
4
2
50,00
01.21.1
Milchviehhaltung
6
0
0,00
01.21.2
Gemischte Rindviehhaltung
2
0
0,00
01.22.2
Haltung von Pferden und Eseln
7
2
28,57
01.23.0
Haltung von Schweinen
7
1
14,29
01.24.0
Haltung von Geflügel
3
1
33,33
01.25.0
Sonstige Tierhaltung
1
0
0,00
01.30.1
Gemischte Landwirtschaft; ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51
19
37,25
01.30.2
Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Pflanzenbau
5
1
20,00
01.30.3
Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Tierhaltung
30
3
10,00
01.41.1
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau
19
5
26,32
01.41.2
Garten- und Landschaftsbau
33
5
15,15
01.41.3
Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau)
10
2
20,00
01.42.0
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung
1
0
0,00
02.01.0
Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen)
3
1
33,33
02.02.0
Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen
2
0
0,00
368
102
27,72
Summe
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
42
Land- und Forstwirtschaft
Zu all diesen Betrieben wurde unsererseits ein Kontakt hergestellt. Schließlich konnten
54 Tiefeninterviews realisiert werden, die in 31 Fällen bei Betriebsbesuchen und in 23
Fällen als umfassendes Telefongespräch geführt wurden.
Abb. 51: Realisierte Expertengespräche
31
48
23
Betriebsbesuch
Telefongespräch
kein Interesse
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Während insgesamt über 50 % realisiert werden konnten, zeigt eine nach Wirtschaftgruppen differenzierte Betrachtung erhebliche Unterschiede sowohl in der absoluten
als auch in der prozentualen Darstellung.
Tab. 21: Realisierte Expertengespräche nach Wirtschaftsgruppen
Schlüssel
Nr.
WZ 2003
Expertengespräch
realisiert
in %
Gemüsebau
7
1
14,29
01.12.2
Zierpflanzenbau
35
22
62,86
01.12.3
Baumschulen
4
1
25,00
01.12.4
Allgemeiner Gartenbau
14
9
64,29
01.13.1
Obstbau
2
1
50,00
01.22.2
Haltung von Pferden und Eseln
2
2
100,00
01.23.0
Haltung von Schweinen
1
1
100,00
01.24.0
Haltung von Geflügel
1
1
100,00
01.30.1
Gemischte Landwirtschaft; ohne ausgeprägten Schwerpunkt
19
8
42,11
01.30.2
Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Pflanzenbau
1
1
100,00
01.30.3
Gemischte Landwirtschaft; mit Schwerpunkt Tierhaltung
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den
Pflanzenbau
Garten- und Landschaftsbau
Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und
Landschaftsbau)
Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen
Dienstleistungen)
Summe
3
1
33,33
5
1
20,00
5
3
60,00
2
1
50,00
1
1
100,00
102
54
52,94
01.12.1
01.41.1
01.41.2
01.41.3
02.01.0
Bezeichnung
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
43
Land- und Forstwirtschaft
Realisiert wurden also vor allem Expertengespräche in den Gartenbaubetrieben und
weniger in der Landwirtschaft.
Abb. 52: Realisierte Expertengespräche nach Wirtschaftsbereichen
1
15
38
Landwirtschaft
Gartenbau
Forstwirtschaft
Quelle: G.I.B.; telefonische Befragung; eigene Berechnungen
Weitere Expertengespräche wurden mit dem Gartenbauzentrum in Straelen, mit der
Berufsberatung der Landwirtschaftkammer NRW und mit der EntwicklungsagenturWirtschaft (EAW) des Kreises Wesel geführt. Inhaltliche Schwerpunkte der Expertengespräche waren die allgemeine Entwicklung in den Betrieben, die Personalentwicklung, die Ausbildungssituation und die Bedeutung der Regional- und Direktvermarktung.
5.1 Allgemeine Entwicklung in den Betrieben
Primär im Kreis Kleve wurden in den letzten Jahren immer mehr Freiflächen gärtnerisch und weniger im eigentlichen Sinne landwirtschaftlich genutzt. Zunächst fand
eine Expansion im Gemüsebau, erst später dann auch im Zierpflanzenbau, der jetzt
eindeutig dominiert, statt. Im Zierpflanzenbau überwiegt eine Spezialisierung auf
Topfblumen, einige, auch größere Betriebe, haben sich auf Schnittblumen spezialisiert.
Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung wird in den einzelnen Betrieben sehr unterschiedlich eingeschätzt. Überall dort, wo häufig bedingt durch einen Generationenwechsel innovativ an einer Fortentwicklung des Betriebes gearbeitet wird, sind positive Tendenzen zu erkennen. Da ein Nachfolger bei den klassischen Familienbetrieben
nicht immer zur Verfügung steht, wird die Anzahl der Betriebe sicherlich weiter zurückgehen.
Diese Fortentwicklung reicht in der engeren Landwirtschaft von einer Ausweitung der
Direktvermarktung (das Getreide, das auf dem Feld angebaut wird, wird an die Tiere
44
Land- und Forstwirtschaft
verfüttert, die dann zu Fleisch und Wurst verarbeitet im eigenen Laden vermarktet
werden) bis hin zur Massentierhaltung. Diese ist besonders bei der Geflügelhaltung
anzutreffen, die durch die politischen Entscheidungen gegen die Käfighaltung zurückgeht und einige Betriebe wohl auch in der Existenz treffen wird. Als mögliche Konsequenz dieser Entscheidungen wird der Import von Geflügel weiter ansteigen, was
diesem Segment der landwirtschaftlichen Produktion schadet.
In den landwirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben wird der Versuch unternommen,
das Angebot zu erweitern (z. B. Erdarbeiten, Baumarbeiten), um so das Personal
ganzjährig beschäftigen zu können. Hier wird das vermehrte Auftreten von staatlich
geförderten Ich-AG’s zurecht als Wettbewerbsverzerrung empfunden.
In den landwirtschaftlichen Betrieben, in denen sich die Flächen nur zu einem Teil im
Eigenbesitz befinden, werden die Pachtpreise immer mehr zu einem Problem, da sie
durch die Biogasanlagen zusätzlich unter Druck geraten. Eine weitere Ausweitung
wird von Milchviehbetrieben kritisch gesehen, da das Ausbringen der Gärsubstrate
weitere Flächen beanspruchen werde, welches nur zulasten des Viehbestandes
möglich sei. Biogasanlagen sollten daher in Regionen gebaut werden, in denen die
Viehbesatzdichte erheblich geringer sei als am Niederrhein.21
Im Gartenbau hat in den letzten Jahren insbesondere im Zierpflanzenbau eine Expansion, verbunden mit einer Spezialisierung auf wenige Kulturen (z.B. Eriken und
Callunen), stattgefunden. Die Gartenbaubetriebe im Kreis Kleve haben das niederländische System übernommen, auf großen Flächen Monokulturen auf hohem technischen Niveau zu bearbeiten. Hier muss inzwischen von einer Marktsättigung oder gar
von einer Überproduktion gesprochen werden. Soweit die Expansion zu sehr mit
Fremdkapital erfolgte, ist nicht sichergestellt, dass alle Betriebe die nächsten Jahre
überleben werden. Die wirtschaftliche Situation wird auch deshalb immer schwieriger,
weil im Handel zunehmend die Discounter (Aldi, Lidl, Plus u. a.) die Preise bestimmen.22
Einige Betriebsinhaber versuchen jedoch, durch eine breiter angelegte Kulturvielfalt
neben einer Verteilung des finanziellen Risikos auch eine bessere Verteilung der Arbeit auf das ganze Jahr zu erzielen.
Wie in anderen Branchen auch ist die Entwicklung der Energiekosten in den Gartenbaubetrieben ein großes Problem. Sie könnten die Branche schneller und härter treffen
als ein möglicher Personalmangel oder steigende Personalkosten.
Durch die Ausweitung des Zierpflanzenbaus ist der Gemüsebau am Niederrhein ein
wenig in den Hintergrund getreten. Hier wird in der Regel weniger auf Massenproduktion bei hoher Spezialisierung gesetzt, sondern eher an einer gewissen Vielfalt festgehalten. „Auf Masse zu setzen, um den Umsatz zu steigern“ so ein Betriebsinhaber,
„lässt die Preise fallen und der Verdienst bleibt gleich“. Insgesamt ist der Gemüsebau
21
Der Betrieb einer Biogasanlage beinhaltet die Verpflichtung, Flächen für das Ausbringen der
Gärsubstrate vorzuhalten. Gleichermaßen ist die Haltung von Viehbestand an die zur Verfügung
stehenden Flächen zum Ausbringen der Gülle gekoppelt.
22
Auf wachsende Bedeutung der Discounter hatte PERMANENT schon im Zusammenhang mit den
Untersuchungen im Jahre 2004 hingewiesen; vgl. Branchenreport „Informationstechnologie / Medien /
Elektrotechnik“; 2004; S. 33
45
Land- und Forstwirtschaft
als produzierender Gartenbau nach wie vor in erheblichem Umfang mit schwerer körperlicher Arbeit verbunden.
Im Garten- und Landschaftsbau hat sich die Auftragslage in den letzten Jahren verschlechtert. Öffentliche Auftraggeber (z. B. Kommunen) aber auch halböffentliche
(z.B. Wohnungsbaugesellschaften) und private Auftraggeber haben häufig kein Geld
mehr für eine klassische Gartenanlage. Häufig findet bereits eine Verlagerung der
Tätigkeiten hin zum Tiefbau statt, was bei den klassischen Tiefbauunternehmen
aufgrund der tariflichen Rahmenbedingungen zu einem Verdrängungswettbewerb
zugunsten des GaLaBaus geführt hat. Die Zeiten der Expansion im Garten- und
Landschaftsbau sind bereits seit Jahren vorbei. Auf eine Beteiligung an
Ausschreibungen wird immer häufiger verzichtet, da dort zu Preisen vergeben wird,
die nicht mehr nachvollziehbar sind. Statt dessen setzen die Kleinstbetriebe mit bis zu
fünf Beschäftigten auf die Erschließung von Marktnischen, die z. B in der Anlage von
Privatgärten auf hohem Niveau nach wie vor zu finden sind.
Die Forstwirtschaft ist am Niederrhein aufgrund der Nutzung der Produkte im Bergbau als Gruben- und Stempelholz durch Nadelhölzer gekennzeichnet. Hier ist nur eine
langfristige Umstellung auf ergiebigere Laubhölzer möglich. Neben der klassischen
Vermarktung für die Holzindustrie und das Holzhandwerk wird auch die Papierindustrie mit Rohstoffen beliefert. Inwieweit aufgrund des Preisanstieges bei den
fossilen Brennstoffen Holz auch wieder als Brennstoff interessant wird, wird sich in
den nächsten Jahren zeigen. Bereits jetzt werden neue Heizsysteme auf der Basis von
Holzpellets und Hackschnitzeln in den Markt eingeführt.
5.2 Personalentwicklung
Die zukünftige Personalentwicklung in den befragten Betrieben wird sehr unterschiedlich dargestellt. In den gartenbaulichen Betrieben findet durch den weiteren Einsatz von Maschinen (u. a. auch Robotern) nach wie vor eine Rationalisierung statt, die
mit einem Abbau von dauerhaften, ganzjährigen Beschäftigungsmöglichkeiten verbunden ist. Anders ist die Situation für qualifiziertes Personal sowie für Saisonkräfte.
Ausgebildete Gärtner, welcher Fachrichtung auch immer, sollten auch in Zukunft in
den Kreisen Kleve und Wesel kein Problem haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Im
Gegenteil: Zuweilen fehlt es bei den qualifizierten Fachkräften an Nachwuchs. Insbesondere im Zierpflanzenbau wechseln ausgebildete Gärtner in den Dienstleistungsbereich (Vermarktung; NBV & UGA HandelsGmbH; Gartencenter etc.), weil sie dort
günstige Arbeitsbedingungen vorfinden (Arbeitszeiten; weniger körperliche Arbeit,
zum Teil höhere Verdienstmöglichkeiten).
Dennoch gelingt es in der Regel innerhalb kürzester Zeit, freigewordene Arbeitsplätze
auch mit qualifiziertem Personal zu besetzen.
Diejenigen, die später den Betrieb der Eltern übernehmen wollen, arbeiten als ausgebildete Gärtner häufig in den hochtechnisierten und hochspezialisierten Betrieben, be-
46
Land- und Forstwirtschaft
vor sie auf die Meisterschule wechseln.23 Diese Betriebe haben daher auch keine Probleme, gut ausgebildete Fachkräfte zu finden.
Für un- und angelernte Tätigkeiten gibt es keine Schwierigkeiten, Arbeitskräfte zu finden. Andererseits haben zuverlässige Arbeitskräfte (auch ohne eine abgeschlossene
Berufsausbildung) nach wie vor eine gute Beschäftigungsperspektive in der Gartenbaubranche. Nach Auskunft der Betriebsinhaber werden „gute Leute“ im Gartenbau
inzwischen angemessen bezahlt und auch durchgehend beschäftigt, um sie zu halten.
Eine ganzjährige Beschäftigung ist im Gartenbau jedoch nur dann möglich, wenn die
Arbeitszeiten über Arbeitszeitkonten auf das ganze Jahr verteilt werden und Arbeitgeber und Arbeitnehmer kollegial zusammenarbeiten.
Soweit in den kleineren gartenbaulichen Betrieben auch körperlich schwere Arbeit anfällt, ist eine Beschäftigung für Arbeitskräfte über 50 Jahre kaum möglich. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dann gezwungen (und werden auch dahingehend beraten), sich einen größeren Betrieb oder aber eine Tätigkeit außerhalb des Produktionsgartenbaus zu suchen (Verkauf, öffentlicher Dienst).
Zu den größeren Betrieben in der hier untersuchten Branche „Land- und Forstwirtschaft“ gehört der Garten- und Landschaftsbau. In den Kreisen Kleve und Wesel wird
hier eine Betriebsgröße mit bis zu 50 Beschäftigten erreicht, die auch zum größten Teil
ganzjährig beschäftigt werden. Qualifiziertes Personal steht zur Verfügung, da auch in
vielen Betrieben ausgebildet wird. Zurzeit werden freiwerdende Stellen jedoch häufig
nicht wieder besetzt, so dass in dieser Fachrichtung ein Personalabbau stattfindet.
Die alternden Belegschaften sind gerade im GaLaBau ein Problem, da die Tätigkeiten
körperlich sehr anstrengend sind. Die älteren Arbeitskräfte haben jedoch umfassendere
Kenntnisse als die jüngeren. Die Teams für die Baustellen müssen daher immer so zusammengestellt werden, dass immer ein erfahrener Vorarbeiter dabei ist, der eventuell
formal weniger qualifiziert ist, ohne dessen Kenntnisse aber ein Auftrag nicht abgewickelt werden kann.
Da die landwirtschaftlichen Veredlungsbetriebe aufgrund von Betriebsaufgaben in den
nächsten Jahren weiter wachsen werden, wird es hier zu einem Personalbedarf an
Fachkräften kommen. Auch in der Landwirtschaft wird es selbstverständlich werden,
dass ausgebildete Landwirte als abhängig Beschäftigte tätig sind, um so die Betriebsinhaber (auch zeitlich) zu entlasten.24
Auch in der Forstwirtschaft werden als Folge von Rationalisierungsmaßnahmen
immer mehr Arbeitskräfte durch Maschinen ersetzt. Außerdem werden
forstwirtschaftliche Dienstleister eingekauft, statt eigenes Personal zu beschäftigen.
23
Um die 3 Jahre Berufserfahrung bis zur Meisterschule optimal auszunutzen, arbeiten einige auch
jeweils für ein Jahr in drei verschiedenen Betrieben.
24
Es ist eindeutig eine Tendenz zu erkennen, dass der Landwirt, der Tag und Nacht an 365 Tagen im
Jahr seinem Betrieb zur Verfügung steht, der Vergangenheit angehört. Insofern ist die Kritik des
Bauernverbandes an der RTL-Kuppelshow „Bauer sucht Frau“ verständlich und richtig; vgl.: Bettina
Kutzner: Landwirte fühlen sich veräppelt; in: WAZ; 20.10.2005
47
Land- und Forstwirtschaft
5.3 Saisonbeschäftigung
In der gesamten Landwirtschaft incl. Produktionsgartenbau spielt die Saisonbeschäftigung eine große Rolle. Hier werden in erheblichem Umfang polnische Arbeitskräfte
eingesetzt. Sie werden entweder für die Dauer von bis zu vier Monaten (alternativ
zweimal 2 Monate) sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder aber als geringfügig
Beschäftigte bis zu 50 Tage eingesetzt. Durch die gesetzlichen Änderungen ab 1.
August 2005 ändern sich die Rahmenbedingungen für die geringfügig beschäftigten
Arbeitskräfte aus Polen. Viele Betriebsinhaber hatten zum Zeitpunkt der Befragung
noch keine Antwort auf die Frage, wie z. B. die Erdbeer- und Spargelsaison 2006 zu
bewerkstelligen sei. Immerhin werden pro landwirtschaftlichem Betrieb bis zu 100
Arbeitskräfte und mehr gleichzeitig in der Ernte eingesetzt.
Die Betriebsinhaber sehen aber auch keine Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit
gemeldete Arbeitslose einzustellen. Es fehle bei den Arbeitslosen die Fähigkeit, aber
auch die Bereitschaft, zu gärtnerischen Arbeiten (körperliche Anforderungen; Arbeitszeiten). Hohe Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft seien unabdingbar. Dies sei
aufgrund der langjährigen Erfahrung bei den polnischen Arbeitskräften vorhanden, die
seit 10 Jahren und mehr regelmäßig nach Deutschland kommen.
Häufig ist bei diesen Arbeitskräften ein landwirtschaftlicher Hintergrund vorhanden,
so dass die Rahmenbedingungen für eine Saisonarbeit ohne einen zeitlich festgelegten
Feierabend und ohne geregelte Wochenenden bekannt sind.
Von einigen Betriebsinhabern wurde in diesem Zusammenhang auch die Bezahlung
der Saisonkräfte offen angesprochen. Hier liegen auch einige Hemmnisse, die polnischen Arbeitskräfte durch in Deutschland lebende Arbeitslose zu ersetzen. Während
die einen eine Bezahlung bei 5,50 € als obere Grenze ansehen, halten andere eine Bezahlung bis zu 7,50 € für Saisonkräfte für möglich. Problematisch wird es immer dann,
wenn es um die zusätzlichen arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, die den Unternehmen finanzielle Belastungen bringen, die die Ertragslagen der Betriebe nicht zulassen. Einige Betriebsinhaber sehen die
Lösung in der Einführung von Kombilöhnen, um so zusätzliche finanzielle Anreize
zur Arbeitsaufnahme zu erzielen.
Da die polnischen Arbeitskräfte ca. 3 Monate vorher bei der Agentur für Arbeit beantragt werden müssen25, ist eine kurzfristige Einstellung von Arbeitslosen selbst dann
nicht möglich, wenn zu Beginn der Saison „brauchbare“ Bewerbungen vorliegen. Die
Beantragung der polnischen Arbeitskräfte erfolgt häufig bereits zu Beginn des Jahres,
wenn überhaupt noch nicht absehbar ist, ob später Arbeitslose für eine Einstellung zur
Verfügung stehen.
Die „guten“ Arbeitslosen, darin bestand Einigkeit bei den Gesprächspartnern, suchen
eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und keine Saisonarbeit
für 3-4 Monate, um dann wieder arbeitslos zu sein. Insofern ist die Idee, einen Arbeitslosen als gärtnerische Fachkraft über das ganze Jahr hinweg in mehreren Betrie-
25
Zum Verfahren gibt es ein Merkblatt für Arbeitgeber zur Vermittlung und Beschäftigung
ausländischer Saisonarbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit.
48
Land- und Forstwirtschaft
ben mit unterschiedlichen Kulturen jeweils als Saisonkraft einzusetzen, weiterzuverfolgen.26
Inwieweit Arbeitslose aufgrund der Verdienstmöglichkeiten von einer Tätigkeit im
produzierenden Gartenbau abgehalten werden, wird von den Betriebsinhabern unterschiedlich eingeschätzt. Zum Teil wird die Meinung vertreten, dass die staatlichen
Transferleistungen in der Höhe kaum von einem Arbeitseinkommen im Gartenbau zu
unterscheiden sind, da die Einkommensunterschiede etwa zur Industrie gewaltig sind.
Die bisherige Arbeitslosenhilfe könnte durchaus das zu erzielende Einkommen übertreffen. Dieser Sachverhalt hat sich durch die Zusammenführung von Arbeitslosenund Sozialhilfe geändert. Inwieweit dies Auswirkungen auf die Nachfrage nach Arbeit
im produzierenden Gartenbau haben wird, war zum Zeitpunkt der Befragung in den
Betrieben noch nicht abschließend zu beurteilen.
Die Agentur für Arbeit wird bei der Personalrekrutierung für Saisonkräfte kaum
herangezogen, da immer wieder Personal zugewiesen wird, das aus unterschiedlichen
Gründen nicht geeignet ist. Entweder passt das Anforderungsprofil nicht oder aber es
fehlt an Arbeitswilligkeit und Arbeitsfähigkeit für den Gartenbau.
Da zwischen der Saisonarbeit der polnischen Arbeitskräfte und der ganzjährigen Beschäftigungsmöglichkeit häufig ein kausaler Zusammenhang besteht, befürchten viele
Betriebsinhaber, dass eine Unterbindung der Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte
zu einem weiteren Personalabbau in der Branche führen werde.
Probleme mit der Saisonbeschäftigung gibt es aber nicht nur bei den polnischen Arbeitskräften. Auch in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern wird
häufig eine Arbeitserlaubnis nicht erteilt, weil seit dem 1.1. 2005 sowohl nach SGB III
als auch nach SGB II geprüft werden muss, ob geeignete Arbeitskräfte arbeitslos
gemeldet sind.
26
Es gibt erste Überlegungen bei der Agentur für Arbeit und den Verantwortlichen für das SGB II, hier
völlig neue Wege zu gehen, um den Umfang der Arbeitsgenehmigungen für polnische Arbeitskräfte zu
reduzieren.
49
Land- und Forstwirtschaft
5.4 Ausbildungssituation
Die Ausbildungssituation in der hier untersuchten Branche „Land- und Forstwirtschaft“ ist sehr differenziert zu betrachten und entsprechend zu beurteilen. Während
für Industrie- und Handelsberufe die IHK zuständig ist und die Handwerksberufe über
die HWK organisiert und betreut werden, liegt die Zuständigkeit hier bei der Landwirtschaftskammer (LWK). Im wesentlichen gilt es zu unterscheiden zwischen der eigentlichen Landwirtschaft und dem Gartenbau.27
In den landwirtschaftlichen Betrieben gleichen sich Angebot und Nachfrage aus. Eine
Ausweitung des Angebotes an Ausbildungsplätzen ist daher weder notwendig noch
sinnvoll. Einerseits kann den Jugendlichen, die eine Ausbildung anstreben, eine qualifizierte Ausbildungsstelle vermittelt werden, andererseits finden die für eine Ausbildung geeigneten landwirtschaftlichen Betriebe in der Region auch einen Auszubildenden. Die Ausbildung zum Landwirt erfolgt fast ausschließlich von Jugendlichen, deren
Eltern einen landwirtschaftlichen Betrieb haben.
Die Ausbildung in den landwirtschaftlichen Betrieben unterscheidet sich grundlegend
von anderen Wirtschaftsbereichen. Sie findet mit drei aufeinanderfolgenden Berufsausbildungsverträgen (je 1 Jahr) in drei verschiedenen Betrieben statt, in denen die
Auszubildenden auch untergebracht werden (wohnen zu 90 %). Zu Beginn der Ausbildung sollten alle drei Ausbildungsverträge abgeschlossen sein oder zumindest in
Aussicht stehen.
In den kleinen landwirtschaftlichen Betrieben wird die Ausbildung von den Betriebsinhabern auch genutzt, sich einen kleinen zeitlichen Freiraum zu schaffen, da immer
eine Arbeitskraft zur Tierversorgung anwesend sein muss.
In den landwirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben wird auch eine Ausbildung zum
Landmaschinenmechaniker (mit HWK-Prüfung) angeboten, die demnächst auch mit
einer IHK-Abschlussprüfung möglich sein soll.
Zum Ausbildungsjahr 2005/2006 wurde erstmalig eine Ausbildung zur Service-Fachkraft-Agrar mit einer Abschlussprüfung vor der Landwirtschaftskammer angeboten.
Im Gartenbau hat die hohe Spezialisierung zu Schwierigkeiten geführt. Einige Betriebe lehnen aus diesem Grunde eine Ausbildung ab, zumal sie der Überzeugung sind,
dass die an einer Ausbildung interessierten Jugendlichen in den anderen Betrieben mit
einer breiteren Kulturvielfalt eine Stelle finden. Eine Verbundausbildung in den hoch
spezialisierten Betrieben wäre denkbar, ist aber nicht einfach zu organisieren, da eine
Übernahme der Ausbildungsstruktur wie in der Landwirtschaft nicht möglich ist.
27
Als Ausbildungsberaterin ist für die Landwirtschaft Frau Quack (LWK Kreisstelle Kleve, Außenstelle
Straelen; Hans Tenhaeffstr. 51; 47638 Straelen) und für den Gartenbau Frau Kühn (GBZ Straelen;
Hans Tenhaeffstr. 40-42; 47638 Straelen) zuständig.
50
Land- und Forstwirtschaft
Andere Betriebe wiederum bilden nicht aus, da sich häufig nur Jugendliche bewerben,
die sich zu wenig mit dem Berufsstand identifizieren. Aufgrund sehr schlechter Erfahrungen mit Auszubildenden haben einige Betriebe die Ausbildung eingestellt.28
Wurden noch vor 10 – 15 Jahren bis zu 70 % Jugendliche ausgebildet, die auch einen
Betrieb übernehmen wollten (sollten), so müssen jetzt auch Schulabgängerinnen und
Schulabgänger gefunden werden, die bereit sind, später als Arbeiter oder Angestellte
in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig zu sein.
Da nach wie vor Ausbildungsstellen unbesetzt bleiben, gehen die Betriebsinhaber davon aus, dass alle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber auch einen Ausbildungsplatz im produzierenden Gartenbau finden. Dennoch muss in Zukunft vermehrt ausgebildet werden, um genügend Fachkräfte zu haben.
Viele Jugendliche haben eine völlig falsche Vorstellung vom Beruf eines Gärtners.
Auch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit muss personalintensiver und damit
qualifizierter durchgeführt werden, da andere Instanzen (wie z.B. das Elternhaus) bei
der Berufsfindung kaum noch helfen (können). Die Ausbildungsstellen sollten auf den
Internetseiten der Agentur für Arbeit grundsätzlich verschlüsselt dargestellt werden.
Nur so könne sichergestellt werden, dass sich auch nur die Jugendlichen bewerben, die
umfassend durch die Berufsberatung informiert wurden und somit für eine Ausbildung
als Gärtner geeignet sind.
Das Interesse am häuslichen Garten hat nur wenig mit den beruflichen Tätigkeiten in
den sehr unterschiedlichen Fachrichtungen29 des Ausbildungsberufes Gärtner/Gärtnerin zu tun. Die Einstellung eines Auszubildenden erfolgt daher auch fast
immer nur nach einem Praktikum oder einem Ferienjob. „Wer sonst nichts wird, wird
Gärtner“, ist heute nicht mehr zutreffend.
Insofern ist eine sorgfältige Auswahl der Auszubildenden unumgänglich. Praktische
Erfahrungen sind dabei wichtiger als Schulnoten. Hauptschülerinnen und Hauptschüler, die eine gewisse Allgemeinbildung, eine Identifizierung mit dem Berufsstand und
Leistungsbereitschaft mitbringen, können es im Gartenbau über den Meister bis zum
Betriebsinhaber bringen.
Wie in anderen Branchen auch, werden der zweite Berufsschultag und einige Fächer
wie z.B. Sport und Religion immer wieder in Frage gestellt.
28
Inwieweit es sich hier auch um einen Vorwand handelt, ist letztendlich kaum zu beurteilen. In vielen
Gesprächen auch in den Ausbildungsbetrieben wurden konkrete Beispiele genannt, warum die
Ausbildung immer schwieriger wird (z.B.: Bewerbungen erst kurz vor Ausbildungsbeginn; vermehrte
Krankmeldungen in der Hauptsaison; fehlende Allgemeinbildung).
29
Es gibt die 7 Fachrichtungen: Zierpflanzenbau, Gemüsebau, Obstbau, Staudengärtnerei, Baumschulen,
Garten- und Landschaftsbau und Friedhofsgärtnerei.
51
Land- und Forstwirtschaft
5.5 Direkt- und Regionalvermarktung
Auch bei der Direkt- und Regionalvermarktung muss zwischen der eigentlichen
Landwirtschaft und dem produzierenden Gartenbau unterschieden werden.
Im Gartenbau findet sie eigentlich nur in den klassischen Gärtnereien mit Verkaufsraum statt. Zum Teil werden sie auch als Baumschulen oder mit dem Schwerpunkt
Staudengärtnerei geführt. Vor allem im Obstbau findet eine Direkt- und Regionalvermarktung in nennenswertem Umfang statt. Der Gemüsebau und der Zierpflanzenbau
dagegen haben sich am Niederrhein mehr zu einer Massenproduktion mit
europaweiter Vermarktung entwickelt.
Eine idealtypische Vernetzung ist dann gelungen, wenn die touristischen Gäste am
Niederrhein noch einmal in der Gärtnerei die heimischen Produkte kaufen und
zuhause im Garten pflanzen. Dies impliziert eine sehr kundenorientierte Arbeit bei der
Vermarktung der Produkte.
Aufgrund der hohen Spezialisierung ist in den von PERMANENT untersuchten Betrieben häufig nur eine Vermarktung über den Großhandel möglich. Nahezu alle Betriebe im Zierpflanzen- und Gemüsebau vermarkten über die 1999 geschaffene NBV
& UGA HandelsGmbH30, was zum einen die Verkaufserträge minimiert, andererseits
jedoch sämtliche logistischen Kosten einspart.
In der Gartenbaubranche wurden zuweilen auch Bedenken geäußert, ob sich eine Direkt- und Regionalvermarktung finanziell darstellen lässt. Insbesondere in den sehr
ländlichen Regionen des Kreises Kleve, weit ab von den größeren Städten, dürfte sie
eher schwierig sein. Im Kreis Kleve, so der Inhaber eines kleinen Familienbetriebes,
gebe es in jedem Dorf eine Gärtnerei. Als kleine Nische werde daher der Absatz funktionieren, darüber hinaus aber nicht. Selbst größere Gartencenter hätten Probleme, ihre
Produkte an den Endverbraucher zu bringen.
Der Aufbau einer Direktvermarktung in der Landwirtschaft ist aber immer mit einem
Dilemma verbunden. Sie führt zu einem hohen Zeit- und Personal- und damit Kostenaufwand. Ein funktionierender Hofladen ist stets auch mit umfassenden Öffnungszeiten verbunden. Nur wenn eine Direktvermarktung mit anderen Angeboten im ländlichen Raum31 verbunden wird, lässt sie sich mittel- und langfristig rechnen.
Auf das zeitlich sehr begrenzte Saisongeschäft mit Spargel und Erdbeeren soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden, da es bei den Betriebsbesuchen nicht weiter thematisiert wurde.
Den Tourismus als zusätzliche Einkommensquelle erschließen inzwischen einige
landwirtschaftliche Betriebe. Die Angebote reichen von Ferienwohnungen bis zu
Übernachtungsplätzen im Heu. Die Nachfrage ist an den Wochenenden durchaus ge30
Die ehemals genossenschaftlich organisierten Organisationen NBV (Niederrheinische
Blumenvermarktung) und UGA (Union gartenbaulicher Absatzmärkte) haben sich 1999 zur NBV &
UGA HandelsGmbH zusammengeschlossen und bilden jetzt die größte gartenbauliche Absatz- und
Vermarktungsorganisation in Deutschland. Weitere Informationen unter: www.nbv-uga.de
31
z.B. Bauernhofcafé, Erlebnisbauernhof; hier liegt auch die Scharnierstelle zum Tourismus
52
Land- und Forstwirtschaft
geben, eine Vermietung innerhalb der Woche ist problematisch. Sinnvoll ist eine Verbindung mit dem Reitsport als Freizeitvergnügen herzustellen.
Der Niederrhein ist im Vergleich zum Münsterland touristisch erst in den Anfängen
erschlossen. Dabei hat der Radtourismus auch am Niederrhein Chancen, muss jedoch
durch eine verstärkte Zusammenarbeit aller Akteure gefördert werden. Hier ist mit
dem Aktionsbündnis im Kreis Wesel ein guter Grundstein gelegt, schädliches
Konkurrenzdenken zu überwinden.
53
Land- und Forstwirtschaft
6. Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
In der hier untersuchten Branche „Land- und Forstwirtschaft“ spielt der produzierende
Gartenbau (mit dem Schwerpunkt Zierpflanzenbau) in den Kreisen Kleve und Wesel
eine bedeutende Rolle. Dies wird oft übersehen, da der Gartenbau in der Klassifikation
der Wirtschaftszweige weder als Abteilung noch als Gruppe identifiziert werden kann
und unter dem Unterabschnitt Landwirtschaft subsummiert wird. Der Garten- und
Landschaftsbau als Dienstleistung stellt allein ca. 20 % der abhängig Beschäftigten
dar, da sich hier inzwischen Betriebsgrößen mit bis zu 50 Beschäftigten und mehr etablieren konnten.
Sowohl im produzierenden Gartenbau als auch im Garten- und Landschaftsbau spielt
der vorbeugende Gesundheitsschutz auch vor dem Hintergrund des demographischen
Wandels immer noch keine Rolle. Vorbeugender Gesundheitsschutz wird ebenso wie
Weiterbildung nur als zusätzliche finanzielle Belastung empfunden und liegt daher
außerhalb der aktuellen Tagesgeschäfte.
Im Zierpflanzenbau sehen immer mehr Betriebsinhaber die Notwendigkeit, sich neben
dem eigentlichen Produktionsbereich auch um das Verkaufsmanagement zu kümmern.
Dies gelingt in den kleinen Betrieben aber nur dann, wenn der Betriebsinhaber die finanziellen Freiräume für die Beschäftigung einer qualifizierten Fachkraft hat und diese
dann auch auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist.
Die Berufsperspektiven in der hier untersuchten Branche „Land- und Forstwirtschaft“,
zu der auch der Gartenbau gehört, werden bei den Jugendlichen, die sich für eine Ausbildung entscheiden müssen, häufig unterschätzt. Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit einem guten Abschluss wollen diese Ausbildung nicht. Die Schwächeren
sind den Anforderungen nicht gewachsen, da anspruchsvolle Bestandteile der Ausbildung wie Pflanzenernährung, Pflanzenbau, Pflanzenschutz und, nicht zu vergessen,
die Technik unverzichtbar sind. Häufig wurde gerade eine Schwerpunktverlagerung
hin zu mehr technischer Ausbildung angesprochen.
Die häufig vorgebrachte Kritik an der Ausbildungsfähigkeit und dem Sozialverhalten
der Jugendlichen darf nicht grundsätzlich verallgemeinert werden. Dort, wo die Betriebsinhaber und die Ausbilder sich intensiv um die Auszubildenden kümmern, findet
nach wie vor eine gute Ausbildung statt. Wo sich die Betriebe über die Auszubildenden beschweren, so war auch zu hören, ist dies häufig umgekehrt ebenso der Fall.32
Seit vielen Jahren gibt es das Projekt „Stadtjugend im Landpraktikum“, das im Kreis
Kleve zusammen mit der Landwirtschaftskammer Kleve durchgeführt wird. Jugendliche sollen einen Einblick in die bäuerliche Lebens- und Arbeitswelt erhalten. Zur At-
32
Im Rahmen der Untersuchung wurden die Auszubildenden nicht zur Ausbildungssituation befragt.
Von Betriebsinhabern selbst, die ausbilden, wurden diese selbstkritischen Aspekte eingebracht.
54
Land- und Forstwirtschaft
traktivitätssteigerung gartenbaulicher Berufe ist eine Ausweitung dieses Projektes auf
den Gartenbau sinnvoll und notwendig.33
Aufgrund der hohen Spezialisierung im Zierpflanzenbau muss auch in dieser Branche
über eine Verbundausbildung nachgedacht werden, um mittel- und langfristig genügend Fachkräfte auszubilden und den Ausbildungsmarkt zu entlasten.34 Auch wenn
das Angebot an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahren wieder
angestiegen ist, sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, zumal der produzierende
Gartenbau unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten in der Region an Bedeutung
zunehmen wird.
Im engeren Bereich der Landwirtschaft ist der Generationenwechsel nicht selten mit
einer Betriebsaufgabe verbunden. Dadurch wird der Strukturwandel in der Landwirtschaft zu einer weiteren Vergrößerung der verbleibenden Betriebe führen.
Berufsperspektiven und angemessene Verdienstmöglichkeiten sind in der Branche
vorhanden, auch wenn keine Löhne und Gehälter wie in der Industrie gezahlt werden
können. Ein Vergleich mit den Einkommen im Handwerk, im Einzelhandel oder bei
anderen Dienstleistungen kann sich inzwischen sehen lassen.
Eine große Herausforderung für alle Beteiligten bildet der zukünftige Umgang mit der
Saisonarbeit. Hier muss es mittel- und langfristig das Ziel sein, ganzjährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Auch wenn dies als
Illusion erscheinen mag, soll an dieser Stelle daran erinnert werden, dass z. B. im Garten- und Landschaftsbau in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts u. a. Portugiesen als Saisonkräfte nach Deutschland kamen.35
Am 21.10.2005 berieten Experten der Bundesagentur für Arbeit und der
Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Alg II Bezieher mit Vertretern von
Verbänden und Ministerien in Nürnberg über Möglichkeiten, mehr einheimische
Arbeitnehmer für Saisontätigkeiten in der Landwirtschaft zu gewinnen. Dies wird nur
dann zu einem Erfolg führen, wenn alle Akteure in einem über mehrere Jahre
andauernden Veränderungsprozess gemeinsam daran arbeiten, immer mehr polnische
Arbeitskräfte durch Arbeitslose zu ersetzen. Insofern ist dem Vorstandsmitglied der
Bundesanstalt für Arbeit Herrn Alt zuzustimmen, wenn er in einer Presseinformation
feststellte: „Ich bin davon überzeugt, dass es uns gemeinsam gelingen wird, in den
nächsten Jahren schrittweise immer mehr einheimische Arbeitnehmer für die
33
weitere Informationen: Stadt und Land e.V. in NRW; Liebigstraße 20; 40479 Düsseldorf; oder im
Internet unter www.stadtundland-nrw.de
34
zu dem gleichen Ergebnis kommt auch der G.I.B. Trend.Report 2005; G.I.B. Trend.Report 2005:
Auswertung der Unternehmensbefragung NRW 2005; S. 4
35
Als in Portugal u.a. durch die EU-Mitgliedschaft der Lebensstandard rasch anstieg, ging der Umfang
der Saisonarbeit in Deutschland für die Portugiesen zurück
55
Land- und Forstwirtschaft
Saisonbeschäftigung zu gewinnen und die Arbeitgeber durch qualitative Vorauswahl
von der Einstellung hiesiger Kräfte zu überzeugen.“36
Bei den Saisonbeschäftigungen muss jedoch auch deshalb mehr Transparenz hergestellt werden, um die fließenden Übergänge von legaler und illegaler Arbeit zu beseitigen und Missbrauch auch gegenüber den Beschäftigten (Entlohnung, Unterbringung,
arbeits- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen) zu minimieren.
Die Zukunft der Direkt- und Regionalvermarktung wird stark davon abhängen, wie
sich die Kaufkraft in den nächsten Jahren entwickeln wird. Fleisch, Wurst, Obst und
Gemüse wird trotz Direktvermarktung beim Erzeuger nie preiswerter sein können als
beim Discounter.
Insgesamt wird die Direkt- und Regionalvermarktung als eine wichtige Strategie in der
Region angesehen, wenn sie in Verbindung mit zusätzlichen Freizeit- sowie Touristikangeboten weiterentwickelt wird. Dabei ist zu beachten, dass gute Geschäftsideen
nicht durch Überangebote konterkariert werden. Regional- und Direktvermarktung
wird auch weiterhin Erfolg haben, wenn es immer wieder gelingt, neue Nischen zu
finden und mit Geschäftsideen zu füllen.
Einen zusätzlichen Personalbedarf wird es auch bei einer zunehmenden Direkt- und
Regionalvermarktung nur in wenigen Fällen geben. Betriebsinhaber, die darüber
nachdenken, sind vorsichtig und arbeiten zunächst selbst ein paar Stunden mehr, um
mittelfristig die Entwicklung abzuwarten. Nur dann, wenn es gelingt, sich durch eine
vertrauensvolle Zusammenarbeit einen Kundenstamm aufzubauen, werden sich finanzielle Spielräume für Personaleinstellungen ergeben. Dies geschieht dann zunächst auf
der Basis geringfügiger Beschäftigung. Bis zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ist es immer noch ein weiter und dennoch ein
gangbarer Weg.
36
zitiert nach: BA-Presseinfo Nr. 72: Förderung der Saisonbeschäftigung in der Landwirtschaft;
Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit vom 21. Oktober 2005
56
Land- und Forstwirtschaft
Anhang:
Verzeichnis der Abbildungen
Abb.
Abb.
Abb.
Abb.
1: Größenstruktur der Betriebe .............................................................................. 7
2: Betriebswirtschaftliche Ausrichtung ................................................................. 8
3: Größenstruktur der Forstbetriebe....................................................................... 8
4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
in der Land- und Forstwirtschaft ....................................................................... 9
Abb. 5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
in der Land- und Forstwirtschaft im Jahresverlauf........................................... 9
Abb. 6: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
nach Geschlecht und Vollzeit/Teilzeit ............................................................ 10
Abb. 7: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftsgruppen............ 10
Abb. 8: Entwicklung der 400 € - Jobs von Juni 2003 bis Juni 2005........................... 12
Abb. 9: Entwicklung der 400 € - Jobs von Juni 2003 bis Juni 2005
nach Geschlecht................................................................................................ 12
Abb. 10: Entwicklung der kurzfristigen Beschäftgiung (50 Tage)
von Juni 2003 bis Juni 2005 ............................................................................ 13
Abb. 11: Beschäftigungen Juni 2003.............................................................................. 13
Abb. 12: Beschäftigungen Juni 2004.............................................................................. 13
Abb. 13: Beschäftigungen in der Land- und Forstwirtschaft
im Dezember 2004 ........................................................................................... 14
Abb. 14: 400 € nach Wirtschaftsgruppen 2003.............................................................. 14
Abb. 15: 400 € nach Wirtschaftsgruppen 2005.............................................................. 14
Abb. 16: Kurzfristige Beschäftigung 2003..................................................................... 15
Abb. 17: Kurzfristige Beschäftigung 2005..................................................................... 15
Abb. 18: Betriebsgröße der befragten Betriebe.............................................................. 18
Abb. 19: Anzahl der Beschäftigten nach Betriebsgröße................................................ 19
Abb. 20: Beschäftigung nach Geschlecht....................................................................... 19
Abb. 21: Vollzeit – Teilzeit............................................................................................. 19
Abb. 22: Personalentwicklung in den folgenden 12 Monaten ...................................... 20
Abb. 23: Personalzunahme / -abnahme nach Qualifikationsgruppen ........................... 21
Abb. 24: Altersaufbau der Belegschaften....................................................................... 22
Abb. 25: Gefährdung der Personalentwicklung
durch den demographischen Wandel .............................................................. 22
Abb. 26: Anzahl der Betriebe mit offenen Stellen ......................................................... 23
Abb. 27: Betriebsmeldungen der offenen Stellen .......................................................... 23
Abb. 28: Geplante Weiterbildungsaktivitäten ................................................................ 26
Abb. 29: Zusätzliche Weiterbildungen........................................................................... 26
Abb. 30: Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen ....................................... 27
Abb. 31: Art der Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen........................... 29
Abb. 32: Ausbildungsberechtigung ................................................................................ 31
Abb. 33: Anzahl der Ausbildungsbetriebe ..................................................................... 31
Abb. 34: Freie Ausbildungsplätze 2005 / 2006.............................................................. 33
Abb. 35: Neue Ausbildungsbetriebe 2005 / 2006 .......................................................... 34
Abb. 36: Einführung neuer Arbeitszeitregelungen ........................................................ 34
57
Land- und Forstwirtschaft
Abb. 37: Interesse an Arbeitszeitberatung...................................................................... 34
Abb. 38: Sicherstellung des Arbeitsschutzes.................................................................. 35
Abb. 39: Beratung zum Thema „Arbeitsschutz und Gesundheit im Betrieb“.............. 35
Abb. 40: Vermarktungsformen ....................................................................................... 36
Abb. 41: Direkt- und Regionalvermarkter in den Kreisen Kleve und Wesel............... 37
Abb. 42: Eigener Laden als Vermarktung...................................................................... 37
Abb. 43: Aktionsbündnis................................................................................................. 37
Abb. 44: Zukunft der Regionalvermarktung (alle) ........................................................ 38
Abb. 45: Zukunft der Regionalvermarktung (Regionalvermarkter) ............................. 38
Abb. 46: Kreis Wesel....................................................................................................... 39
Abb. 47: Kreis Kleve ....................................................................................................... 39
Abb. 48: Interesse an Informationen zu Erzeugergemeinschaften................................ 40
Abb. 49: Kreis Kleve ....................................................................................................... 40
Abb. 50: Kreis Wesel....................................................................................................... 40
Abb. 51: Realisierte Expertengespräche......................................................................... 43
Abb. 52: Realisierte Expertengespräche nach Wirtschaftsbereichen............................ 44
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Land- und Forstwirtschaft
Verzeichnis der Tabellen
Tab.
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1: Zusammensetzung der Branche „Land- und Forstwirtschaft“......................... 6
2: Response der telefonischen Befragung ........................................................... 17
3: Art des Arbeitsverhältnisses nach Geschlecht ................................................ 19
4: Personalentwicklung nach Teilzeit und Vollzeit ............................................ 20
5: Meldung der offenen Stellen an die Agentur für Arbeit................................. 23
6: Personalprobleme in den nächsten 2 Jahren ................................................... 24
7: Förderung der Weiterbildung .......................................................................... 24
8: Rolle der Weiterbildung in den einzelnen Wirtschaftsgruppen ..................... 25
9: Information über das Weiterbildungsangebot................................................. 26
10: Zusammenarbeit mit Schulen nach Wirtschaftsgruppen................................ 28
11: Art der Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen........................... 29
12: Praktikumsangebote nach Wirtschaftgruppen ................................................ 30
13: Praktikumsbetriebe, die ausbilden, nach Wirtschaftsgruppen ....................... 30
15: Ausbildungsbetriebe nach Wirtschaftgruppen................................................ 32
16: Freizeit und Tourismus als zusätzliche Einkommensquelle .......................... 38
17: Einkommensalternativen ................................................................................. 39
18: Bekanntheit des Aktionsbündnisses ................................................................ 39
19: Haltung zu Erzeugergemeinschaften............................................................... 40
20: Bereitschaft zu einem Expertengespräch nach Wirtschaftsgruppen.............. 42
21: Realisierte Expertengespräche nach Wirtschaftsgruppen .............................. 43
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