Antrag Verkehrsbeschränkung
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Antrag Verkehrsbeschränkung
Stadt Seligenstadt - Ordnungsbehörde Marktplatz 1 63500 Seligenstadt Postweg: Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt per Fax: 06182-87-252 per E-Mail: [email protected] Antrag gemäß § 45 Abs. 1 bis 3 und 6 der StVO Kran, Kabelbrücke, Umzug, Haltverbotszone Container Leitergerüst Verlängerungsantrag für bestehende Verkehrsgenehmigungen Öffentliche Veranstaltung (z.B. Straßenfest) Anschrift des Antragstellers Ich/Wir beabsichtige(n) vom __________________ bis _________________ in Seligenstadt, Stadtteil Froschhausen/Klein-Welzheim,___________________________________________ nachstehende Arbeiten auszuführen und beantrage(n) hiermit eine Verkehrsbeschränkung. Es handelt sich um: Wohnhausneubau/Wohnhausumbau – Bauherr/in: Verlegung von Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Kanal) ganzseitige/halbseitige Sperrung der Straße/des Gehweges Queraufgrabung/Längsaufgrabung/in der Straße/im Gehweg sonstige Arbeiten (z.B. Kranstellung, Silo usw.) Lagerung Baumaterial: benutzte Straßenbreite/Gehwegbreite_____________ m freibleibende Straßenbreite/Gehwegbreite____________________ m Anschrift und Telefonnummer des/r Verantwortlichen für die Überwachung, Unterhaltung und Reinigung der Verkehrszeichen, Verkehrs-, Warn- und Schutzeinrichtungen: __________________________________________________________________________ Anschrift und Telefonnummer desjenigen, der zuständig ist, wenn die Lichtzeichenanlage ausfällt oder gestört ist: __________________________________________________________________________ Aufstellung eines Leitergerüstes / Containers erfolgt nur mit einer schriftlichen Genehmigung (Verkehrsbeschränkung) der Ordnungsbehörde Es wird beabsichtigt in der Zeit vom ______________ bis __________________ Verputzund Anstricharbeiten/Dacheindeckungen/ Installationsarbeiten auszuführen und beantrage(n) daher die Nutzung des Bürgersteiges/Straßenteils. Die Lagerung des Baumaterials usw. geschieht wie folgt: ________________________________________________________________ Die Genehmigung dieses Antrages kann nur in Verbindung mit einem Verkehrszeichenplans nach RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) erfolgen. Dieser Plan ist der Örtlichkeit anzupassen und daher ggf. zu ergänzen oder zu ändern. Der Verkehrszeichenplan wird vom Antragsteller/Auftragnehmer erstellt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Kennzeichnung und die Verkehrsregelung entsprechend den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und den Anordnungen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorzunehmen. Den Anordnungen der zuständigen Polizei und Straßenbaubehörde werde(n) ich/wir sofort Folge leisten. Die unten stehenden Anmerkungen habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen. Die „Richtlinien für die Ausführung von Bauarbeiten und Aufgrabungen auf öffentlichem Verkehrsgelände der Stadt Seligenstadt“ bzw. „Richtlinien für die Nutzung von öffentlichem Straßenbereich / keine Aufbruchsarbeiten“ werden beachtet. Gleichzeitig erkläre(n) ich/wir hiermit, dass ich/wir die Kosten in voller Höhe übernehme(n), die für die Wiederherstellung der durch die Bauarbeiten beschädigten öffentlichen Verkehrsflächen (Gehweg, Fahrbahn, sonstiges Gelände) entstehen. Datum, _______________________________________ Unterschrift Antragsteller/in (Verantwortliche/r) Bei Landes- und Kreisstraßen ist uns eine Stellungnahme des Amtes: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Straßenmeisterei Offenbach -Automeisterei 363263 Neu-Isenburg Tel.: 06102/754130 vorzulegen, da ansonsten keine Bearbeitung des Antrages erfolgen kann. Anmerkungen: Wer öffentlichen Verkehrsraum ohne schriftliche Erlaubnis der zuständigen Behörde in Anspruch nimmt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 5.000,00 € betragen. Unerlaubt oder verkehrswidrig angebrachte – aufgestellte Gegenstände können auf Kosten des Pflichtigen (Störers) entfernt werden. Die Anträge sind mindestens 2 Wochen, bei größeren Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsumleitungen mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen.