Meisterprüfung Friseurhandwerk

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Meisterprüfung Friseurhandwerk
Meisterprüfung Friseurhandwerk
Das Ziel
Die Ausbildung
Der Besuch der Fachschule für Friseurinnen und
Sie werden in modernen Werkstätten und
Friseure dient der Auffrischung, der Festigung und
Computerräumen unter sachkundiger Leitung
der Fortbildung im allgemein bildenden und im
durch erfahrene Lehrkräfte in folgenden
fachlichen Bereich.
Hauptteilen praxisnah und zeitgemäß vorbereitet:
Die Prüfung / Die Perspektiven
Die Friseurgesellen/innen werden dazu befähigt,
vor der Handwerkskammer Mannheim die
Teil I
Fachpraxis
Meisterprüfung im Friseurhandwerk abzulegen.
Teil II
Fachtheoretische Kenntnisse
Teil III
Kaufmännischer Teil
Teil IV
Berufs- und Arbeitspädagogik
Ausbildungsdauer:
½ Schuljahr mit Beginn im
September oder Februar
Die Meisterprüfung wird vor dem entsprechenden
der Handwerksordnung entsprechende
Abschlussprüfung
Entsprechend der Prüfungsordnung sind die
Alternativen:
Inhalte der fachlichen Vorbereitung:
Die Hauptteile I bis IV können auch einzeln belegt
•
Das Meisterprüfungsprojekt
und mit der Prüfung abgeschlossen werden:
•
Situationsaufgaben am Medium und Modell
•
Salonmanagement
Teile I und II:
Mittwoch bis Freitag
•
Gestaltung und Technik
Teile III und IV:
Montag und Dienstag
Kosten für die Hauptteile I – IV:
Schulgeld:
1.212,-- €
Lernmittel:
ca. 300,-- €
Der Schulbesuch ist nach den Regelungen des
Meister-Bafög förderungsfähig.
Öffentliche Fachschule in Mannheim
Gesellenprüfung im Friseurhandwerk oder eine
Meisterschule für Friseur / Friseurin
Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer abgelegt.
Zulassungsvoraussetzungen:
An jeweils einem Prüfungstag werden die Kenntnisse in den
Hauptteilen II, III und IV schriftlich geprüft.
Im Hauptteil IV wird auch eine praktische Prüfung abgelegt, bei
der die Prüflinge entweder:
•
eine Praktische Unterweisung oder
•
eine Präsentation durchführen
Eine mündliche Prüfung findet nur statt, wenn sie zum
Bestehen der Prüfung maßgebend ist. Die praktische Prüfung
erstreckt sich über 2 Tage.
Durch die Meisterprüfung soll der/die Friseur/in befähigt
werden, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen,
Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik,
Betriebswirtschaft, Personalführung und -entwicklung
wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen sowie seine
berufliche Handlungskompetenz selbstständig umzusetzen.
Die Kosten für die Prüfung werden von der Handwerkskammer
Mannheim erhoben.
Kosten z.Zt.
1.035.-- €

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