Für starke KMU – im Interesse der Schweiz

Transcrição

Für starke KMU – im Interesse der Schweiz
focus
Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften
Association des sociétés anonymes privées
The Swiss Association of Privately Held Companies
Rudolf Hug
Präsident VPAG
Wegen des unverständlichen SP-Referendums gegen die KMU-Steuerreform
kommt es am 24. Februar
2008 zur Volksabstimmung.
Wir Unternehmerinnen und
Unternehmer von KMU sind
deshalb gefordert, engagiert für die KMU-Unternehmenssteuerreform
zu
kämpfen!
Wir müssen gemeinsam
für die KMU-Steuerreform
kämpfen!
Die KMU-Steuerreform ist
breit abgestützt. Bundesrat
und Parlament unterstützen diese klar und zwar
der Nationalrat mit 120 Ja
zu 72 Nein, der Ständerat
mit 33 Ja zu 8 Nein-Stimmen. Die Kantone stehen
geschlossen hinter dieser
Vorlage. Klare und deutliche Unterstützung findet sie auch von den Parteien CVP, FDP, LPS und
SVP. Für den Abstimmungskampf ist ein gesamtschweizerisches KMU-Komitee gebildet worden, das von
der gesamten Wirtschaft getragen wird. Ich bitte Sie, als
engagierte Unternehmerin
und Unternehmer diesem
beizutreten
(http://www.
kmu-steuerreform.ch).
In den kommenden Monaten wird Ihre VPAG alles daran setzen, Sie in der Kampagne in Ihrem persönlichen Umfeld zu unterstützen. Vorstand und Geschäftsstelle stehen Ihnen
gerne zur Verfügung. Wir
freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
[email protected]
focus vpag
Für starke KMU –
im Interesse der Schweiz
Bundesrat Hans-Rudolf Merz*
«Die Unternehmenssteuerreform II ist voll auf unsere
KMU ausgerichtet. Das
Gesetz fördert ihr Investitionsverhalten, beseitigt Hindernisse in ihrer Entwicklung
und baut Belastungen ab.»
Meine steuerpolitischen Reformen haben drei klare Ziele:
Ich will individuelle und unternehmerische Entscheide von
steuerlichen Zwängen befreien,
eine einfachere und gerechtere
Besteuerung ermöglichen sowie mit finanziell verkraftbaren
Reformen Wachstum fördern
und die Beschäftigung erhöhen. Meine Steuerpolitik ist
auch auf den Mittelstand ausgerichtet. Da dieser seit 1990
eine geringere Zunahme des
Bruttoeinkommens als ärmere
und reichere Haushalte erzielte,
rechtfertigt sich diese Stossrichtung. Dies insbesondere
auch darum, weil die Schweiz
generell eine der niedrigsten
* Text aus Dossierpolitik vom 24.9.2007,
Nr. 19, economiesuisse, Zürich
Lohnungleichheiten ausweist
und sich diese kaum ausweitet.
Die Unternehmenssteuerreform
II (USTR II), über die wir im
nächsten Jahr abstimmen werden, ist voll auf unsere kleinen
und mittleren Unternehmen
(KMU) ausgerichtet. Das Gesetz fördert ihr Investitionsverhalten, beseitigt Hindernisse
in ihrer Entwicklung und baut
Belastungen ab. Die mehr als
Fortsetzung Seite 2
Region
ale
Untern
ehmerApéritif
s 2007
Risk Management und Versicherungen
für Unternehmer oder wie sichere ich mein Familienvermögen?
Wir freuen uns, Sie auch in diesem Jahr zu unseren traditionellen Unternehmer-Apéritifs einzuladen.
Referent
dipl. El.-Ing. ETH/MBA Robert Kessler, CEO Kessler & Co. AG, Versicherungsbroker, Zürich
Montag
19. November 2007, 17.30 bis 19.30 Uhr, Basel
Dienstag
20. November 2007, 17.30 bis 19.30 Uhr, Zürich Zunfthaus zur Zimmerleuten, Limmatquai 40, 8001 Zürich
Mittwoch
21. November 2007, 17.30 bis 19.30 Uhr, Bern
Radisson SAS Hotel, Steinentorstr. 25, 4051 Basel
Hotel Bellevue Palace Bern, Kochergasse 3-5, 3011 Bern
Anmeldung [email protected]
Seite 1
Nr. 7 / Oktober 2007
focus vpag
Q Stand per 1.1.2007
Q Vorderhand nicht vorgesehen
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BS
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GL
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GR
VD
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GE
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Kantone und ihre Teilbesteuerungssätze
Für Dividenden im Privatvermögen
AG 40%
AI 45%
GL 20%
GR 50%
LU 50%
NW 50%
OW 50%
SG 50%
Flat Tax. Heute gibt es Länder,
die sich wieder vermehrt an den
Zehnten erinnern. Damit lösen
sie Reformdruck aus.
Steuerreformen müssen kreativ
und gerecht sein, denn jeglicher
Eingriff bringt das Gefüge zwischen den Steuerpflichtigen in
Bewegung. Ein geflügeltes Wort
lautet: Eine Steuerpolitik ist dann
gut, wenn alle gleich unzufrieden
sind. Diese Gratwanderung ist
uns bei der Milderung der Heiratsstrafe zweifellos gut gelungen. Ab 1. Januar 2008 profitieren alle Ehepaare von Rorschach
SH 50%
SZ 25%
TG 50%
UR 40%
ZG 70%
bis Genf von einem Abzug bei
der direkten Bundessteuer von
2500 Franken. Verheiratete
Doppelverdiener können bis zu
12‘500 Franken abziehen.
Auch bei der USTR II haben
wir den Mittelweg gefunden.
Die Reform wurde in enger
Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Sie trägt namentlich im Bereich der Dividendenbesteuerung ihre klare
Handschrift. 13 Kantone haben
mit ähnlichen Reformen bereits
gute Erfahrungen gesammelt.
Das Parlament unterstützte die
Worum geht es bei der Unternehmenssteuerreform II?
Worum geht es im Detail? Die
USTR II rüttelt nicht am Prinzip, Unternehmensgewinne zu
besteuern. Sie verbessert jedoch
die steuerlichen Rahmenbedingungen der KMU. Die Massnahmen sind in drei Körben wie
folgt zusammengefasst:
Im ersten Korb geht es um
die Besteuerung von DividenFortsetzung Seite 3
59
Dänemark
50.7
Niederlande
55.9
50
Spanien
53.1
49.6
Schweden
Schweiz
49.3
Irland
Frankreich
48.7
Deutschland
48.2
45.6
Japan
USA
45.4
Ungarn
Norwegen
44.8
Italien
47.5
44
Luxemburg
mit Teilbesteuerung von 60 Prozent
Grossbritannien
43.9
42
Portugal
Belgien
40.5
Finnland
43.8
40.4
Schweiz
35.4
0
Tschechische Republik
10
Griechenland
20
34.4
30
29
26.2
40
Polen
50
Österreich
60
52.4
Besteuerung der Dividende: Internationaler Vergleich (2006)
19
Steuersysteme
im Wettbewerb
Steuersysteme stehen zueinander im Wettbewerb. Der Wettbewerb zwingt Politik und Verwaltung von konkurrierenden
Standorten zu einer attraktiven
Kombination von einerseits öffentlichen Leistungen und anderseits fiskalischen Belastungen. Der Steuerwettbewerb ist
– auch international – ein Dauerzustand. Denn auf internationaler Ebene bewegt sich im
Steuerwesen rasch sehr vieles.
Für die Schweiz ist der Wettbewerb ein Muss: Als kleines
Land müssen wir für Wohlstand und Arbeitsplätze die natürlichen Wettbewerbsnachteile
kompensieren.
Das Steuersystem ist dynamisch. Gesellschaft, Staat und
Wirtschaft verändern sich. Mit
ihnen die Steuern. Aus Wegzöllen ist die LSVA geworden.
Aus der Salz- die Mehrwertsteuer. Aus dem Zehnten ist die
Einkommenssteuer entstanden.
Der Tarif betrug während Jahrtausenden offenbar zehn Prozent, daher der Name «Zehnte».
Erstmals erbrachte übrigens
Abraham dem König von Salem
den «Zehnten von allem», wie
es im Alten Testament wörtlich
heisst. Der Zehnte war also eine
Q Stand per 1.1.2001
Q Einführung vorgesehen
Slowakei
300‘000 KMU sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Sie
bieten zwei Millionen Arbeitsplätze an und beschäftigen damit zwei Drittel aller Erwerbstätigen.
Mit der USTR II knüpfen wir an
die erste Unternehmenssteuerreform an, die auf die Holdings
ausgerichtet war. Diese hat sich
als voller Erfolg erwiesen. Wir
haben heute mehr Unternehmen,
mehr Arbeitsplätze und mehr
Steuereinnahmen als vor der
Reform. Die Steuereinnahmen
der juristischen Personen sind
seit 2001 mehr als doppelt so
stark gewachsen wie das Bruttoinlandprodukt. Die USTR II
wird ebenfalls positive Effekte
für Wachstum und Beschäftigung haben. Das stärkt die
KMU und dient damit dem
ganzen Land.
Reform deutlich (123:70 im Nationalrat, 35:8 im Ständerat).
Die zu erwartenden Steuerausfälle sind verkraftbar. Für den
Bund betragen sie nur gerade
56 Mio. Franken, gemessen am
Ausgabenvolumen von 56 Mrd.
Franken. Der Betrag ist in der
Finanzplanung bereits eingestellt. Bei den Kantonen handelt
es sich im Dividendenbereich
insgesamt um eine Grössenordnung von 349 Mio. Franken, sofern die Kantone die identische
Lösung des Bundes übernehmen. Die AHV erfährt bei einer
Einführung Mindereinnahmen
von schätzungsweise 86 bis 130
Mio. Franken. Dieser Betrag
dürfte durch die Wachstumseffekte der Reform schon mittelfristig überkompensiert werden.
Das Gleiche ist für die direkte
Bundessteuer zu erwarten.
Teilbesteuerung in den Kantonen bewährt
Island
Fortsetzung von Seite 1
ohne Milderungsmassnahme
Dargestellt ist der gesetzliche Steuersatz auf ausgeschütteten Gewinnen an einen inländischen Aktionär (Privatvermögen;
mind. 10% Beteiligung).
Annahme: Der kantonale Steuersatz liegt ebenfalls bei 60%.
Seite 2
Nr. 7 / Oktober 2007
Fortsetzung von Seite 2
«PERSONENGESELLSCHAFT»
«UNTERNEHMEN»
(Kapitalgesellschaften)
«UNTERNEHMER»
(Anteilseigner Kapitalgesellschaft)
den. Bei der Besteuerung von
Gewinnen und Dividenden gehört die Schweiz gegenwärtig
noch zu den Hochsteuerländern. Sie belegt Rang 28 von 30
OECD-Ländern. Deshalb wird
die wirtschaftliche Doppelbelastung für KMU-Eigentümer,
die eine Mindestbeteiligung
von zehn Prozent halten, gezielt gemildert. Damit werden
Investitionen und Risikokapital
spürbar entlastet.
Grundsätzlich kann sich ein
Unternehmen über drei Arten
finanzieren, nämlich durch
Selbst-, Fremd- oder Anteilsfinanzierung. Die Anteilsfinanzierung durch Eigenkapital ist
steuerlich der teuerste Weg.
Darum ist das Bereitstellen von
Risikokapital (Aktienkapital)
unattraktiv. Firmen, die sich
über Eigenkapital von aussen
finanzieren müssen, sind damit
diskriminiert im Vergleich zu jenen Firmen, die sich selbst oder
dann über Kredite fremdfinanzieren können. Das hemmt ausgerechnet die Entwicklung von
jungen Unternehmen, die eben
auf Risikokapital angewiesen
sind. Der Fiskus erschwert mit
anderen Worten das Entstehen
von neuen, innovativen Firmen.
Das ist nicht im Sinne vitalen
Wachstums, wie es unser Land
dringend nötig hat.
Heute ist wegen der Doppelbelastung die Ausschüttung von
Gewinnen nicht attraktiv. Viel
Geld «schläft» in den Unternehmen, statt dass es zurück
in den Wirtschaftskreislauf geschüttet wird.
Dank der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung
verbessert die USTR II die
Finanzierungsneutralität. Der
Fiskus hat am Entscheidungstisch des Unternehmens nichts
verloren – er soll stattdessen
möglichst neutral von der gewählten Finanzierung gleich
besteuern.
Verschiedentlich wurde Kritik
am neuen Gesetz laut: Statt
der Milderung der Doppelbelastung wäre eine Senkung der
Gewinnsteuersätze der sinnvollere Weg gewesen, hiess es.
Diese Kritik ist meiner Meinung nach überzogen. Da wir
bei der Milderung der Doppelbelastung massvoll vorgingen,
sind die Möglichkeiten einer
zukünftigen Gewinnsteuersenkung nämlich nicht verbaut.
Der durchschnittliche Gewinnsteuersatz lag in der Schweiz
im Jahr 2006 bei etwas über
21 Prozent – in Irland bei 12,5
Prozent.
Zum zweiten Korb. Hier
werden Unternehmen von
Substanz zehrenden Steuern
entlastet. Kantone können die
Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anrechnen. Damit werden Kapitalgesellschaften von
der überholten und schädlichen
Kapitalsteuer entlastet. Dies
schafft Anreize zur Gewinnerzielung.
Die USTR II reduziert sodann
– auch im zweiten Korb – das
Ausmass einer überlebten Steuer, indem sie bei der Emissionsabgabe
Erleichterungen
einführt.
Im dritten Korb geht es dar-
um, Personengesellschaften von
Steuern im falschen Moment
zu befreien. Mit einem ganzen
Bündel von Massnahmen solFortsetzung Seite 4
MASSNAHMEN der KMU-Steuerreform
NUTZEN FÜR KMU
1. Teilbesteuerung der Dividenden bei der Bundessteuer für
qualifizierte Beteiligungen im Privatvermögen (60%) und
im Geschäftsvermögen (50%)
− reduziert die Steuerlast auf Kapitalerträgen (Dividenden)
− entlastet Risikokapital spürbar
− verbilligt Eigenkapitalkosten gegenüber Fremdkapitalfinanzierung
− erleichtert die Weiterentwicklung junger und rasch wachsender Unternehmen durch
günstigeres Eigenkapital
− erleichtert die Nachfolgeplanung, weil überschüssige Mittel einfacher aus dem können
(kein Zwang mehr zur Thesaurierung)
2. Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung auf Stufe
Kantone, Umsetzung offen, von den Kantonen zu bestimmen
− Nutzen: gleich wie beim Punkt 1
− In 13 Kantonen wird die wirtschaftliche Doppelbelastung heute schon gemildert Teilsatzverfahren); fünf Kantone planen die Massnahme für 2008, in weiteren Kantonen wird
3. Einführung des Kapitaleinlageprinzips
− flexiblere Eigenkapitalisierung
− zusätzlich einbezahltes Eigenkapital fliesst steuerfrei an die Anteilseigner zurück
4. Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer (Kantonssteuer)
− reduziert die Steuerlast bei der Gewinnsteuer
− reduziert den Effekt einer Besteuerung ohne Gewinnerzielung («Substanzsteuer»)
5. Erweiterung des Beteiligungsabzugs (10% statt bisher
20%; 1 Mio. statt bisher 2 Mio.)
− beseitigt Mehrfachbesteuerungen auf Stufe Unternehmen
6. Ausweitung der Ersatzbeschaffung (Verzicht auf Erfordernis der gleichen Funktion bei Gegenständen; Herabsetzung
der notwendigen Beteiligungsquote bei Beteiligungen)
− erlaubt die Neuausrichtung des Betrieb
− erweitert die steuerfreie Übertragung stiller Reserven
7. Erleichterungen bei der Emissionsabgabe (Ausnahme von
der Abgabe für Auffanggesellschaften; Erhöhung des Freibetrags für Genossenschaften auf 1 Mio. Franken)
− massgebliche administrative Einsparungen bei Sanierungen
− Beschaffung von Eigenkapital wird für Genossenschaften billiger
8. Beseitigung der Überbesteuerung von Liquidationsgewinnen (1/5 Satz bzw. 1/5 Steuerbetrag bzw. Einkaufsbeiträge
in Vorsorge abziehbar)
− unterstützt Selbstständigerwerbende bei der privaten Altersvorsorge
− setzt steuerliche Anreize für langfristig orientiertes, engagiertes Unternehmertum
9. Ausweitung der Ersatzbeschaffung (Verzicht auf Erfordernis der gleichen Funktion bei Gegenständen des betriebsnotwendigen Anlagevermögens)
− erlaubt die Neuausrichtung des Betriebs
− erweitert die steuerfreie Übertragung stiller Reserven
10. Bewertung der Wertpapiere im Geschäftsvermögen zu den
für die Einkommenssteuer massgeblichen Werten statt zu
Verkehrswerten
− bewirkt eine Entlastung bei der Vermögenssteuer
− administrative Erleichterung beim Ausfüllen der Steuererklärung
11. Steueraufschub bei Übertragung von Liegenschaften vom
Geschäfts- ins Privatvermögen
− erleichtert die Restrukturierung durch Verzicht auf Besteuerung fiktiver Gewinne
12. Aufschub der Besteuerung der stillen Reserven auf beweglichem und unbeweglichem Vermögen bei der Erbteilung
− unterstützt die Weiterführung des Unternehmens durch einzelne Erben
13. Steuerliche Erleichterung der Verpachtung Aufgabe der
selbstständigen Erwerbstätigkeit
− mehr Flexibilität bei der Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe
focus vpag
Seite 3
Nr. 7 / Oktober 2007
Fortsetzung von Seite 3
len sich Personenunternehmen
flexibel auf die Bedürfnisse des
Marktes ausrichten, ohne dabei
durch den Fiskus behindert zu
werden.
Jedes KMU, sei es ein Handwerksbetrieb, eine Garage, eine
Bäckerei oder eine Apotheke,
durchlebt in seinem Lebenszyklus verschiedene Phasen:
Gründung, Wachstum, Konsolidierung, Spezialisierung, Diversifizierung, Nachfolge. Ausgerechnet in solch schwierigen
Momenten behindern steuerliche Regelungen die nötigen
Anpassungen.
Im Falle von Liquidationen,
Ersatzbeschaffungen, Bewertungsfragen im Geschäftsvermögen, Übertragungen von
Liegenschaften oder der Besteuerung stiller Reserven bei
Erbteilungen redet der Fiskus
quasi bei den betrieblichen Entscheiden mit. Es kommt sogar
vor, dass aus rein steuerlichen
Überlegungen ganz bewusst für
das Unternehmen ungünstigere
Entscheide gefällt werden. Beispielsweise dann, wenn der Fiskus Steuern verlangt, wo kein
Geld fliesst. Diese Fehlanreize
müssen wir dringend beseitigen.
Tag des
Familienunternehmens 2007
Der traditionelle Tag des Familienunternehmens der VPAG
vom 25. Mai 2007 stand unter dem Motto «Wie viel administrative Belastungen erträgt ein Familienunternehmen?»
Einleitend zog Rudolf Hug
Bilanz über das letzte Vereinsjahr der VPAG mit dem
Schwerpunkt Unternehmenssteuerrecht und Milderung der
steuerlichen Doppelbelastung
für Aktionär und Aktienge-
sellschaft. Er rief die anwesenden Unternehmerinnen und
Unternehmer auf, das unverantwortliche SP-Referendum
abzulehnen und gemeinsam
für die KMU-Steuerreform zu
kämpfen!
In den anschliessenden Referaten äusserten sich Dr. Urs Frey,
Center for Family Business,
HSG, Universität St. Gallen,
zu «Wie gross ist die Belastung
wirklich», Nationalrat Philipp
Müller zu «Weg mit unnötigen
Belastungen!» und Regierungsrat Kurt Wernli zu «Wie können
Fortsetzung Seite 5
Das Fazit lautet:
Mit der USTR II
Q
Q
Q
schaffen wir Anreize für Risikokapital zugunsten junger,
innovativer Unternehmen,
Frédéric Bonhôte, Flumroc AG; Sibylle Fattorini, Vorstandsmitglied VPAG; Rudolf Hug, Präsident VPAG;
Dietrich Pestalozzi, Pestalozzi & Co. AG (v.l.)
befreien wir unsere KMU
von steuerlichen Ärgernissen und fiskalischen Fehlanreizen und
Franco Knie, Gebrüder KNIE Schweizer
National-Circus AG,
Dr. Barbara Rigassi,
BHP Brugger & Partner AG, Alfred Kahn,
apa AG (v.l.)
mildern wir Substanz zehrende Belastungen der Unternehmen.
Die Reform beseitigt Wachstumsbremsen. Sie ist eine Stärkung für das Arbeitsplatz schaffende Rückgrat unserer Volkswirtschaft, nämlich die Kleinund Mittelunternehmen. Sie
dient dem ganzen Land. Nach
der Holding- und der Ehepaarbesteuerung ist es jetzt an der
Zeit, für KMU und Gewerbe
etwas zu tun.
focus vpag
Rudolf Hug. Präsident
VPAG
Seite 4
Nr. 7 / Oktober 2007
Fortsetzung von Seite 4
Kantone zur Entlastung beitragen? Das Beispiel des Kantons
Aargau».
Allgemein hat sich als Schluss-
folgerung der Diskussionsrunde gezeigt, dass gewisse administrative Belastungen sinnvoll
und notwendig, deren Ausmass
viel zu hoch sind und dringend
reduziert werden müssen. Jede
Reduktion gibt den Unternehmern mehr Freiräume, erlaubt
diesen zusätzlich unternehmerisch tätig zu sein und erhöht
somit den volkswirtschaftlichen Nutzen. Der abschlies-
sende Stehlunch im Foyer der
bewährten Trafohalle in Baden
wurde von den über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
zum regen Gedankenaustausch
genutzt.
Francis Zoller, Partner Balmer-Etienne AG, Regierungsrat Kurt
Wernli, Kanton Aargau, Samuel Tanner, Eidg. Steuerverwaltung Bern (v.l.)
Diskussionsrunde mit Dr. Urs Frey, Nationalrat Jean-François Rime (Vorstand VPAG), Nationalrat Philipp Müller und Dr. Barbara
Rigassi (von links)
Resolution am Tag des Familienunternehmens vom 25. Mai 2007
KMU-Unternehmenssteuerreform: JA!
Die VPAG wehrt sich gegen
die klassenkämpferischen
Anschuldigungen der SP!
Am Tag des Familienunternehmens vom 25. Mai 2007
in Baden haben die Unternehmerinnen und Unternehmer unter dem Präsidium von
Rudolf Hug dazu aufgerufen,
das unverantwortliche SPReferendum gegen die Unternehmenssteuerreform II zu
focus vpag
bodigen. Der populistischen
SP-Argumentation in alter
Klassenkampfmentalität wird
klar widersprochen, dass KMUUnternehmer Grossaktionäre
und Abzocker seien. KMU und
Familienunternehmer in der
Schweiz – sind keine Grossaktionäre und keine Abzocker,
sind verantwortungsbewusste
Arbeitgeber, stellen die Mehrheit der Arbeitsplätze in der
Schweiz, prägen die Innova-
tionskraft der Schweiz, tragen
wesentlich zu den Sozialwerken
bei, sind zuverlässige und faire
Sozialpartner. Die Doppelbesteuerung der Dividenden ist
ungerecht und muss beseitigt
werden. Die vorliegende Steuerreform ist wachstumsorientiert,
weil damit die in der Schweiz
falsch gesetzten Steueranreize
beseitigt werden, das produktive Kapital in der Wirtschaft
bleibt und mehr Investitionen
Seite 5
getätigt werden. Die VPAG erwartet von der SP, dass sie gegenüber den KMU und Familienunternehmern den nötigen
Respekt und die Anerkennung
für deren Leistungen erbringt.
Die VPAG versteht nicht, dass
die politisch Linke heute in
der Schweiz gegen die Interessen von KMU und Mittelstand
mobil macht und damit gegen
Wachstum und Schaffung von
Arbeitsplätzen ist.
Nr. 7 / Oktober 2007
KMU für Unternehmenssteuerreform II
Die Reform der Unternehmenssteuern stärkt die Klein- und Mittelbetriebe, fördert das wirtschaftliche Wachstum
und schafft Arbeitsplätze.
Investitionen werden erleichtert, steuerliche Hindernisse behoben und die betriebliche Nachfolge vereinfacht.
Das kommt der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes zugute.
Die massvollen und ausgewogenen Massnahmen setzen dort an, wo der Druck für die KMU am höchsten ist.
Die Unternehmenssteuerreform II führt die Reform von 1997 weiter, die sich für die Schweiz als grossen
Erfolg erwiesen hat und viele Unternehmen in unser Land brachte. Wie damals, steht auch heute wieder die Schaffung
von Wachstum und Arbeitsplätzen im Vordergrund. Im Fokus sind nun die mehr als 300‘000 Klein- und Mittelbetriebe
der Schweiz. Mit ihren über 3 Millionen Beschäftigten tragen sie zu einem starken Werk- und Dienstleistungsplatz
ganz entschieden bei. Sie garantieren eine sichere Zukunft. Deshalb setzt die Unternehmenssteuerreform II auf bewährte
Schweizer Stärken. Davon profitieren wir alle.
Es profitieren nicht nur die kleinen und mittleren Unternehmen und deren Beschäftigte, sondern die gesamte
Schweizer Wirtschaft, die öffentlichen Finanzen und unsere Sozialwerke. Es ist Zeit, dass der Bund endlich nachvollzieht,
was in der Mehrzahl der Kantone schon gängige Praxis ist.
Wir, Schweizer Unternehmerinnen und Unternehmer stehen hinter der Unternehmenssteuerreform II.
Die Unternehmenssteuerreform II ist eine KMU-Steuerreform.
Rudolf Hug
Präsident der Vereinigung
der Privaten Aktiengesellschaften
Folgende Persönlichkeiten unterstützen
diesen Aufruf:
Peter Andreas Zahn
Geschäftsführer der Vereinigung
der Privaten Aktiengesellschaften
Eul Raphael, Gigoi Gartenbau AG, Beringen
Flück René, Flück Treuhand AG, Basel
Forster Ueli, Forster Rohner AG, St. Gallen
Amsler Paul, Amsler & Co. AG, Feuerthalen
Früh Urs, Togga Treuhand AG, Wattwil
Auf der Maur Bernhard, Convisa AG, Schwyz
Frutiger Thomas, Frutiger AG, Thun
Bächler Erich, Bächler Feintech AG, Hölstein
Galli Christoph, Polytechna AG, Hittnau
Bachofen Daniel, Bachofen Holding AG, Uster
Gasser Rudolf, Ziegelei Rapperswil L. Gasser AG,
Basler Bruno, Ernst Basler + Partner AG, Zollikon Rapperswil
Bauer Jürg, Badenia Verwaltungs AG, Baden
Gerhard Paul, Trelco AG, Muhen
Bauer Felix, Hohle Gasse AG, Immensee
Gloor Hans, Vorpe & Gloor AG, Biel
Baumann Philippe, Création Baumann Weberei
Greutert Hans-Ulrich, Arto Holding AG, Baden
und Färberei AG, Langenthal
Grimm Rolf, Microcontact AG, Lostorf
Baur Viktor, Baur Consulting & Partner AG, Zürich Grob Fritz, Gebr. Grob AG, Regensdorf
Bechtler Thomas, Hesta AG Zug, Küsnacht
Gunzburger Fabian, Textil-Emballagen AG, Basel
Gutersohn E. Rolph, Simfina SA, Barbegno/
Beerli Mirco, Beropur AG, Sirnach
Bernasconi Carlo, sen., Carlo Bernasconi AG, Bern Lugano
Guyer Heinrich, Guyer Wärme und Wasser AG,
Bertschi Hans-Jörg, Bertschi AG, Dürrenäsch
Zürich
Betschart Alfred, Polygon Chemie AG, Olten
Haecky Peter, Haecky Gruppe, Reinach
Beusch Roland L., Stinos AG, Buchs
Haecky Alex, Haecky Gruppe, Reinach
Biasi Urs, Stahl + Metall AG, Volketswil
Hagmann Willy, Gartenbau AG, Fehraltorf
Bibus Christian, Bibus Holding AG, Fehraltorf
Hardmeier Arthur, Gartec AG, Baden
Binz Jürg, ebi-pharm ag, Kirchlindach
Blaser Peter, Blaser Swisslube AG, Hasle-Rüegsau Hatebur Paul, Hatebur Umformmaschinen AG,
Reinach
Blaser Albert, Erbo Holding AG, Bützberg
Hausamann Marco, Hans Saurer Kugellager AG,
Boy Dagmar, Youngculture AG, Zürich
Stachen
Braun Willi, Braun AG, Gossau
Hegglin Heinz, Litrag Treuhand AG, Wohlen
Brüngger Urs, Kisag AG, Bellach
Hirschi Werner, Histo AG, Basel
Brunner Ueli, A. Bill AG, Wabern
Huber Thomas, Huber & Co. AG, Oberkulm
Büchi Hermann, Büchi AG, Uster
Hug Rudolf, HT-Holding AG, Baden-Dättwil
Bühlmann Roland P., Bühlmann Labor AG,
Huser René, Verzinkerei Wettingen AG, Wettingen
Schönenbuch
Hutter Markus, Hutter Auto Winterthur, Winterthur
Christen Fredi, J. Bertschi AG / Christen & Cie.
Illi Alfred, CWC Textil AG, Zürich
AG, Biel
Iseli Heinz, Bleiche AG, Zofingen
Derungs Marco, Hehlen Treuhand AG, Reinach
Jäger Markus, Revidas Treuhand AG, St. Gallen
Dietschi Urs E., Schweizer Getränke AG,
Jöhr Philipp, BWT Bau AG, Winterthur
Obermeilen
Joss Peter, J & C Intersonic AG, Regensdorf
Dietschy Georges, Hapag AG, Buchs
Karpf Heinz, Karpf Treuhand & Revisions AG,
Dolder Matthys, Dolder Holding AG, Basel
Baden-Dättwil
Eglin Werner, Eglin Elektro AG, Baden
Keller Heinz, Trewag AG, Fällanden
Eigenmann Andreas, Eigenmann UnternehKern Fredi P., E. Kern & Cie. AG, Glattbrugg
mungen AG, Wittenbach
Kessler Robert, Kessler & Co. AG, Zürich
Engeler Walter, Relianz AG, Bonstetten
Knecht Walter, Gebr. Knecht AG, Windisch
Erny Max, Treuhand AG Liestal, Liestal
Koller Alexander, Ernst Sander AG Zug, Zug
Krauer Werner, Secon AG, Fehraltorf
Kuhn Stefan, K+D AG, St. Gallen
Küng Eveline, Heinz Küng AG, Bern 11
Leimgruber Jörg, Alesa AG, Seengen
Leumann Gerry, Collano AG, Sempach-Station
Leumann-Würsch Helen, Collano AG, Sempach
Station
Lüdi Hans, Rohrbogen AG, Pratteln
Mäder Lonis Walter, Walter Mäder AG, Killwangen
Mahrenholz Barbara, Preim AG, Zürich
Manzoni Peter, E. Kalt AG, Basel
Markowitsch Guido, WMC Willy Markowitsch
AG, Reinach
Marti Fridolin, Marti AG Bauunternehmung, Matt
Maurer Peter, Closomat AG, Embrach
Meister Cédric, topwork ag, Zürich
Michel Hans Rudolf, Norm Aufzüge AG Bern,
Frauenkappelen
Mühlemann Max, Maras AG, Cham
Müller Arthur, Intercontrol AG, Zürich
Pestalozzi Dietrich, Pestalozzi + Co. AG, Dietikon
Pluznik Berthold, Lateltin Lanz Ingold AG, Zürich
Rauss Beat, Univest AG, Basel
Rebholz Rudolf, Aeschlimann AG, Lüsslingen
Reinhardt Erwin, Epicea Holding AG, Bern
Reize Elmar, Reize Optik AG, Olten
Rieder Albert, ARC Unternehmerberatung AG,
Basel
Ritter Urs, Ritter AG Bauunternehmung, Biel/Bienne 6
Roth Raoul Bruno, Schubarth + Co. AG, Basel
Ruesch Willi, Treuhand Ruesch AG, Reinach 1
Rüetschi Marcel, Stanzwerk AG, Unterentfelden
Schaffner René, Metallum AG, Pratteln
Schaufelberger Bernhard, Schaufelberger AG,
Thun
Scheidegger Peter, Scheidegger Haustechnik
AG, Liestal
Schenker Hansjörg, Basler & Hofmann AG, Zürich
Schiess Rudolf, L. Klein AG/Schiess Holding
AG, Biel
Schild Peter, Schild AG, Liestal
Schlegel Paul, Schlegel & Partner AG, Grabs
Schmied Joachim, Delta JS AG, Zürich
Schneebeli Hanspeter, Schneebeli Metallbau
AG, Zürich
Schnorbus Gerhard, Dr. Ziegler AG, Rickenbach
Schnyder Paul, Gebr. Schnyder Holding AG, Biel
Schurter Hans-Rudolf, Schurter Holding AG,
Luzern
Seiler Paul, Seiler Treuhand AG, Zürich
Seitz Urs, Eugen Seitz AG, Wetzikon
Seiz Martin, Asterito Holding AG, Arni
Setz Hanspeter, Oskar Setz AG, Dintikon
Siegrist Heinrich R., Intertest Revisions- und
Wirtschaftsberatungs AG, Seengen
Staehelin Thomas, Nigidios AG, Basel
Studer René, Studer Handels AG, Dübendorf
Studer-Opitz Wolf, M. Opitz & Co. AG, St. Gallen
Suhner Felix, Hotel Seerose (Seerose AG) am
Hallwilersee, Meisterschwanden
Sutter Ulrich, Treuhandbüro Sutter AG,
Langnau i. E.
Troller Rudolf, Erivision AG, Balsthal
Vögele Max, Karl Vögele AG, Uznach
Voggensperger Gerold, Jos. Schneider AG,
Allschwil
von Rotz Alexander, VOLTA Elektromaschinenbau
AG, Luzern
Wälchli Sabina, Alfred Imhof AG, Münchenstein
Wandfluh Hansruedi, Wandfluh AG, Frutigen
Weber Kurt, Rudolf Geiser AG, Langenthals
Widmer Heinrich, Immobilien AG «Schmiedeplatz», Kilchberg
Wild Alexander, Bernet Holding AG, St. Gallen
Wild Reto, Dixa AG, St. Gallen
Wipf Christian, Wipf Holding AG, Volketswil
Wolfensberger Peter, Pcontour Swiss Baltic
Consultancy, Zumikon
Wössner André, Giesserei Hegi AG, Oberburg
Zahn Peter Andreas, Cofinanz Hatebur AG, Basel
Zimmermann Thomas, ZKD Büromöbel Max
Zimmermann AG, Kleindöttingen
Zoppi Marco, Youngculture AG, Zürich
Zweifel Hannelore, AGIN AG Pfäffikon, Glarus
… und über 300 weitere Unternehmerpersönlichkeiten. Es werden täglich mehr.
focus vpag
Seite 6
Nr. 7 / Oktober 2007
Best Board Practice – ein Ansatz für klare
Verhältnisse in der Unternehmensführung
Das Best Board Practice-Label (BBP) wurde gemeinsam
von der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und
Management-Systeme (SQS) und der VR Management AG
entwickelt – wobei die SQS vor allem ihr Know-how bezüglich Management-Systemen einbrachte. Das Label wird
zurzeit ausschliesslich durch SQS vergeben.
Das BBP-Label schliesst eine
Lücke: bei den herkömmlichen
Labels und Zertifizierungen
wird zwar die oberste operative
Leitung jeweils in die Audits
miteinbezogen, die für die Strategie Verantwortlichen, wie beispielsweise der Verwaltungsrat,
werden aber am Audit-Prozess
nicht beteiligt. Das BBP-Label
konzentriert sich jetzt auf diese oberste Leitung von Unternehmen und hinterfragt deren
Normen und gesetzliche
Anforderungen
Q Finanzen
Q Strategie
Q Personelles
Q Führung
Q Kommunikation
Auf Grund eines umfassenden
Systemassessments wird über
eine Label-Vergabe entschieden. Die Arbeitsweise und das
Verfahren des Verwaltungsrates, des VR-Präsidenten, des
VR-Sekretariates und der VRMitglieder werden vor Ort erhoben und bewertet. Dazu werden einerseits intensiv Abläufe,
aber auch Akten auf Vollständigkeit, Systematik und Plausibilität studiert, andererseits
Q
Prozesse und Vorgehensweisen
mittels eines Systemassessments. Dabei werden die sechs
entscheidenden
Funktionen
überprüft:
Peter Gysi, ehem. Vorstandsmitglied
VPAG, Schweiz. Vereinigung für Qualitätsund Managementsysteme (SQS)
Dokumentation
Impressum
VPAG
Q «Governance für
Familienunternehmen:
Wie man das gesunde
Wachstum der Familienwerte steuert.»
Broschüre, 34 Seiten.
Fr. 20.–
QVPAG-Faltprospekt
QStatuten VPAG
QBeitrittserklärung
QMitgliederbeiträge VPAG
QLeitbild VPAG
QJahrbuch 2001/2002
QJahrbuch 2003
QJahrbuch 2004/2005
QJahrbuch 2006
QJahrbuch 2007
werden mit einzelnen Personen
Interviews geführt. Die SQS
setzt dazu speziell geschulte
Assessorinnen und Assessoren
ein, die auch Managementerfahrung mitbringen. Das Systemassessment wird mit einem
Team von 2 Personen durchgeführt; dadurch werden zudem
verschiedene
Kompetenzen
eingebracht.
Für die Erteilung des Labels
müssen einzelne Kriterien klar
erfüllt sein (Musskriterien),
andere hingegen unterliegen
einer qualitativen Bewertung
(Bewertungskriterien). Dabei
werden Grösse und Struktur
der Unternehmung mitberücksichtigt.
Q «Wettbewerb und
Dynamik in der Steuerpolitik – Internationaler
Vergleich wichtiger
Reformen und Rückschlüsse für die Schweiz».
Erhältlich in Deutsch und
Französisch.
Fr. 40.– + MwSt./Porto oder
gratis Download über
www.economiesuisse.ch
Q «ausgabenkonzept»
Diskussionsplattform
der Wirtschaft zu
den öffentlichen
Finanzen.
Fr. 30.– + MwSt./Porto
oder gratis Download
über
www.economiesuisse.ch
Q «Wer finanziert
den Staat Schweiz?»
Publikation
economiesuisse,
August 2007,
100 Seiten.
50 Franken oder
gratis Download über
www.economiesuisse.ch
Herausgeber
Vereinigung der Privaten
Aktiengesellschaften (VPAG)
Verantwortliche Redaktion
Peter Andreas Zahn, lic. iur.
Christophe Sarasin, Dr. iur.
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Fax 061/272 71 35
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Erscheinungsweise unregelmässig
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