Gebietsheimische Gehölze für Baden

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Gebietsheimische Gehölze für Baden
Gebietsheimische Gehölze
für Baden-Württemberg
Bedeutung
Anzucht
Kontrolle
Beschaffung
Verwendung
Eine Information der Erzeugergemeinschaft für
gebietsheimische Gehölze Baden-Württemberg (EZG-BW w. V.)
2
Inhalt
1.
Vorwort des 1.Vorsitzenden Friedrich Waller
2.
Einführung in die Thematik
Seite
3
2.1
Was sind gebietsheimische Pflanzen?
4
2.2
Die Bedeutung gebietsheimischer Gehölze
4
2.3
Gebietsfremde Pflanzen – der Irrtum der Vergangenheit
5
2.4
Herkunftsgebiete für gebietsheimische
Pflanzen in Deutschland/Baden-Württemberg
3.
Die EZG-BW, ihre Regeln und ihre Produktion
3.1
Zielsetzung
7
3.2
Gebietsheimische Gehölze – Eine Aufgabe
für verantwortungsbewusste Baumschulen
7
3.3
Aufgaben und Regelwerk der EZG-BW
8
3.4
Pflanzensortiment und -Vorräte der EZG-BW
9
4.
Verwendung und Einkauf von gebietsheimischen Gehölzen
4.1
Wo sollen gebietsheimische Gehölze gepflanzt werden?
10
4.2
Besonderheiten beim Einkauf gebietsheimischer Gehölze
11
4.3
Empfehlungen für eine zielführende Ausschreibung oder
freihändige Vergabe
12
4.4
Gebietsheimische Gehölze ohne Zertifikat sind nicht „autochthon“!
13
Impressum:
Herausgeber: EZG-BW
c/o Haus des Gartenbaues
Neue Weinsteige 160
70180 Stuttgart
Für den Inhalt verantwortlich:
5.
6.
Mitgliedsbetriebe mit Adresse und URL
14
Roland Schlegel
c/o Baumschule Karl Schlegel KG,
88499 Riedlingen
Anhang
6.1
Empfehlungen für Vertragsbedingungen
16
6.2
Empfehlungen für das Leistungsverzeichnis
17
Friedrich Waller
c/o Baumschule Waller,
74523 Schwäbisch Hall
Design: Team Rogger, Biberach
7.
Literaturverzeichnis
18
Urheberrechte:
© Roland Schlegel
Jeder Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher
Genehmigung.
Fotos ohne Genehmigung nicht
zur Veröffentlichung gestattet
Illustrationen aus der Broschüre
„Gebietsheimische Gehölze in
Baden-Württemberg – das
richtige Grün am richtigen Ort“
Herausgeber, Landesanstalt für
Umweltschutz 2002
genehmigt von MLR Referat 25
1
Vorwort
„Auf großem Raum
pflanz einen Baum
und pflege sein,
er bringt dir´s ein.“
3
Bauernweisheit
Liebe Leserinnen und Leser,
mit der Gründung der Erzeugergemeinschaft für gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg haben sich die
Mitgliedsbetriebe zu einer regionalen und umweltbewussten
Erzeugung heimischer Gehölze verpflichtet.
Bereits 1990 haben die Landesverbände Württemberg und
Baden des BDB in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden und Naturschutz des Landes Baden-Württemberg
gemeinsam erarbeitet, auf welcher Grundlage nachhaltig
gebietsheimische Gehölze kultiviert und auf den Markt
gebracht werden können. In Anlehnung daran werden schon
seit 2000 gebietsheimische Gehölze aus Baden-Württemberg herangezogen.
Mit der Gründung der EZG Baden-Württemberg im Jahr
2006 hat sich der einstig lose Betriebsverbund eine Plattform geschaffen, die unseren Bemühungen zum nachhaltigen
Wirtschaften über die Region hinaus Gewicht verleiht. Um
die Qualitätsstandards und die Einhaltung der Erzeugerrichtlinien sicherzustellen, werden unsere Betriebe regelmäßig
von einem anerkannten unabhängigen Zertifizierungsbüro
geprüft.
Erklärtes Ziel unserer Erzeugergemeinschaft ist es, durch die
Vermehrung und Kultivierung gebietsheimischer Bäume und
Sträucher, unseren Kunden verlässliche Qualität zu bieten
und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der
heimischen Artenvielfalt zu leisten.
Um dieser Prämisse Rechnung zu tragen, wird ausschließlich Saatgut verwendet, dessen biologischer und genetischer
Ursprung gebietsbezogen ist, damit die daraus gezogenen
Bäume und Sträucher optimal an die ökologischen Bedingungen in unserer Kulturlandschaft angepasst sind. Gebietsheimische Gehölze der Mitgliedsbaumschulen der EZG
Baden-Württemberg zeichnen sich durch hohe Qualität,
optimale Standortanpassung und kurze Transportwege aus.
Nur Gehölze, die nach den anerkannten Regeln der Erzeugergemeinschaft produziert sind, erhalten vom beauftragten
unabhängigen Zertifizierungsbüro ein Zertifikat. Bestehen
Sie als Kunde beim Kauf Ihrer Pflanzen stets auf diesem
Zertifikat. Gehen Sie somit sicher, dass es sich auch tatsächlich um gebietsheimische Gehölze handelt.
Durch den Erwerb gebietsheimischer Gehölze leisten Sie
einen wichtigen Beitrag zum Erhalt heimischer Baum- und
Straucharten und fördern regionales Wirtschaften im
Einklang mit der Natur.
Wir als Mitgliedsbetriebe der EZG danken Ihnen und freuen
uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Friedrich Waller
2
Einführung in die Thematik
4
2.1
2.2
Was sind gebietsheimische Pflanzen?
Die Bedeutung gebietsheimischer Gehölze
für die Erhaltung der biologischen Vielfalt
in der Landschaft
Gebietsheimisch werden Pflanzen bzw. Sippen bezeichnet,
die aus Populationen einheimischer Sippen stammen, welche
sich an einem bestimmten Naturraum über einen langen
Zeitraum in vielen Generationsfolgen vermehrt haben und
bei denen von einer genetischen Differenzierung gegenüber
Populationen der gleichen Art in anderen Naturräumen
auszugehen ist.
Baumschulpflanzen, die in diese Naturräume gepflanzt
werden, sind für die jeweilige Region nur dann gebietsheimisch, wenn sie aus Samen wild wachsender Stammpflanzen
eben dieser Region vermehrt wurden. Diese Stammpflanzen
haben sich ohne menschliche Hilfe in der freien Landschaft
angesiedelt.
Alle von diesem Ausgangsmaterial erzeugten Pflanzen
gelten in der Folge für die Herkunftsregion und innerhalb
des angestammten Verbreitungsgebiets (aus dem die Samen
stammen) als gebietsheimisch (auch: gebietseigen, autochthon).
Bereits 1995 befasste sich eine vom BdB e.V. iniizierte
Arbeitsgruppe unter Federführung von Prof. Dr. P. Schmidt
und Dr. A. Krause mit der Abgrenzung von Herkunftsgebieten
bei Baumschulgehölzen für die freie Landschaft. In Anlehnung
daran wurden neun Herkunftsgebiete für gebietsheimische
Gehölze in Deutschland definiert. Fünf dieser Herkunftsgebiete haben für Baden-Württemberg Relevanz. (siehe Karte
der Herkunftsgebiete Seite 6) **
Zitate:
Ministerium für Ernährung und Ländlichen
Raum Baden-Württemberg:
Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine lohnende
Herausforderung *
Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg:
Ideal wäre es, stets Pflanzgut lokaler Herkunft zu
verwenden – die Beeinflussung der heimischen Flora wäre so
am geringsten. Als praktikabler Kompromiss bietet sich
die Verwendung von Pflanzgut aus regionalen Herkünften
an. Für Deutschland wurden 9 Herkunftsgebiete festgelegt. **
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
Baden-Württemberg:
Bei der Bepflanzung von Straßennebenflächen sowie von
Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen orientiert sich
das Sortiment der zu pflanzenden Gehölze an der potenziellen natürlichen Vegetation. Die Verwendung von gebietsheimischem Saatgut bzw. von gebietsheimischen Gehölzen
bei Ansaaten und Pflanzungen im Rahmen der Herstellung
landschaftspflegerischer Anlagen im Flurneuordnungsverfahren spielt seit ca. 10 Jahren eine wichtige Rolle. ***
*
www.mlr.baden-wuerttemberg.de >>
Service/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilung 59/2008)
**
www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de >>
Fachdokumente/Natur und Landschaft/Berichte/Naturschutz Praxis/
Landschaftspflege/Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg)
***
www.landtag-bw.de >> Dokumente/Drucksache 14/642)
2.3
5
Der Irrtum der Vergangenheit:
Anpflanzungen mit gebietsfremden Pflanzen in
der freien Natur
Zitate:
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und
Naturschutz Baden-Württemberg:
Bei der Ausbringung heimischer Arten kann es auch zur
Vermischung genetisch unterschiedlicher und bisher räumlich getrennter Populationen einer Pflanzenart kommen,
wenn die Herkunft des Saat- oder Pflanzguts nicht aus dem
Gebiet stammt, zum Beispiel bei Weißdorn- oder RosenArten (Crataegus spec., Rosa spec.). Dadurch werden regionale Unterschiede der innerartlichen genetischen Variabilität
verwischt. Eine eigenständige Entwicklung von Sippen kann
dadurch behindert werden. Wie bei Zuchtsorten kann es
durch Einkreuzen auch zum Aussterben regionaler oder
lokaler Sippen kommen. *
Naturschutzbund – NABU:
Bedenkt man, dass heute ein wesentlicher Teil an Gehölzpflanzgut in zahlreichen Baumschulen aus (Süd-) Osteuropa
oder aus dem mediterranen Bereich stammt, so ist von einer
permanenten gesetzwidrigen genetischen Kontamination
in der freien Landschaft auszugehen, die weit reichende
Auswirkungen auf die Tierwelt wie auf die Leistungsfähigkeit
des Naturhaushalts haben kann. ***
Die EZG-BW Baumschulen verfolgen diese negative Entwicklung mit großer Ernsthaftigkeit und
wollen ihr mit der Anzucht gebietsheimischer
Gehölze entgegenwirken.
LFU Baden-Württemberg, Fachdienst Naturschutz:
Saatgut der gleichen Art, das aus anderen Regionen
stammt, kann eine andere genetische Zusammensetzung
haben, die an die dortigen Umweltbedingungen angepasst
ist. Die vielfältigen Verknüpfungen in der Natur und der
Evolutionsprozess können gestört werden. Die im Gesetz
genannte Gefahr einer Verfälschung der heimischen Pflanzenwelt ist daher grundsätzlich gegeben, auch wenn wir die
genetischen Veränderungen im Erscheinungsbild der Pflanze
meist nicht erkennen. **
*
www.plenum-bw.de >> Service/Dokumente/Berichte/Vorträge/
Merkblatt-Blühende Landschaft und Ackerblühstreifen
**
www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de >>
Fachdokumente/Natur und Landschaft/Berichte/Merkblätter/
Gebietsheimische Gehölze - § 29 a Naturschutzgesetz
***
www.nabu-rlp.de >>
Tiere und Pflanzen/Florenverfälschung/Faltblatt Florenverfälschung.pdf
2.4
6
Herkunftsgebiete
für gebietsheimische Gehölze
in Deutschland/Baden-Württemberg
1
2
3
4
2
1
Nordwestdeutsches Tiefland
Nordostdeutsches Tiefland
Mittel- und Ostdeutsches Tief- u. Hügelland
Westdeutsches Bergland,
Spessart-Rhön-Region
5
Südostdeutsches Hügel- und Bergland,
Ostbayerisches Hügel- und Bergland
3
6
7
Oberrheingraben
Süddeutsches Hügel- und Bergland,
Fränkische Platten und
4
Mittelfränkisches Becken
8
Schwäbische und Fränkische Alb,
Bayerischer Jura
6
6
7
4
5
8
Stuttgart
9
Alpen und Alpenvorland,
Tertiärhügelland, Schotterplatten und
Schwäbisch-Bayerische Jungmoränenlandschaft,
7
8
9
9
Alpen
3
Die EZG-BW, ihre Regeln und ihre Produktion
3.1
3.2
Zielsetzung
Die Bereitstellung gebietsheimischer Gehölze für
die freie Natur - eine neue Aufgabe für verantwortungsbewusste Baumschulen
Wildpflanzen werden in unseren fast ausschließlich anthropogen beeinflussten Kulturräumen immer mehr auf wenige
Gebiete/Standorte zurückgedrängt. Nur dort können sie
sich im Gegensatz zu Kulturräumen noch selbstständig und
ungestört vermehren.
Um dieses Genpotenzial für die vom Menschen beeinflussten Kulturräume zu erhalten, ist es deshalb eine vordringliche Aufgabe für Baumschulen geworden, gebietsheimische
Wildpflanzen aus definierten Naturräumen zu beernten
und nachzuziehen. Die EZG-BW (Erzeugergemeinschaft
für gebietsheimische Gehölze Baden-Württemberg) kommt
dieser Aufgabe in verantwortungsbewusster Weise nach.
Die Mitgliedsbetriebe ziehen Gehölze für die freie Landschaft
aus kontrollierter Samenernte in ausgewählten und geprüften
Erntebeständen baden-württembergischer und grenzüberschreitend bayerischer Herkunftsregionen an. Neben der
Ernte wird auch der gesamte Produktionsablauf dokumentiert und von neutraler Stelle überprüft. Die Gebietseigenheit der an die Verwender gelieferten Pflanzen wird von der
Kontrollstelle mittels Zertifikat bestätigt.
Ausgangspunkt ist die bei der UN-Konferenz 1992 in Rio de
Janeiro beschlossene „Übereinkunft zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“.
UNO-Generalsekretär Kofi Annan erklärte (in einer Verlautbarung zum „Internationalen Tag der Biologischen Vielfalt“) den Erhalt der biologischen Vielfalt zum Anliegen der
gesamten Menschheit.
Auf drei Ebenen ist die biologische Vielfalt (Biodiversität) zu
bewahren:
als Vielfalt der Lebensräume
als Vielfalt der Arten
als innerartliche Vielfalt.
Im Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes
und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 bedarf das
Ausbringen nichtheimischer, gebietsfremder Arten in der
freien Natur gemäß § 40 der Genehmigung der zuständigen
Behörde. Nach einer Übergangsfrist bis zum 01. März 2020
dürfen gemäß § 40 Abs. 4 Ziffer 4 nur noch gebietseigene
Arten innerhalb ihres Vorkommensgebietes ausgebracht
werden.
In Baden-Württemberg gibt die Broschüre „Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg. Das richtige Grün
am richtigen Ort“ Leitlinien vor. Herausgegeben von der
Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg 2002.
7
8
3.3
Vorgehensweise der EZG-BW
(Erzeugergemeinschaft für gebietsheimische
Gehölze Baden-Württemberg)
Die EZG-BW ist eine nach dem Marktstrukturgesetz anerkannte Erzeugergemeinschaft. Sie
veranlaßt und kontrolliert die Ernte und Anzucht
der gebietsheimischen Gehölzarten für die fünf in
Baden-Württemberg geltenden Herkunftsgebiete
und die Einhaltung der Erzeugungsrichtlinien.
Sie...
legt für die fünf baden-württembergischen Herkunftsgebiete Erntebestände in der freien Natur nach einer strengen
Auswahl und einer Eignungsprüfung mit den Naturschutzbehörden fest und dokumentiert diese. Gehölze, die dem
Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegen, müssen aus
zugelassenen und anerkannten Beständen, entsprechend
den gesetzlichen Regelungen, stammen.
regelt und kontrolliert die Beerntung der Bestände. Die
Beerntung wird überwacht, um eine Beimischung von regelfremdem Saatgut auszuschließen. Reinigung und Aufbereitung
der Früchte sowie die Saatgutlagerung erfolgt im EZG-BWAuftrag unter Obhut einer staatlichen Samenklenge.
verteilt das gewonnene Saatgut auf die Anzuchtbetriebe für Sämlingspflanzen.
kontrolliert die Anzucht der Sämlingspflanzen auf
strikte Trennung der Arten und der Herkunftsgebiete.
verteilt die gewonnenen Sämlingspflanzen zur Weiterzucht an die baden-württembergischen Mitgliedsbetriebe.
Die anschließende Anzucht der Fertigpflanze zur Verwendung in der freien Landschaft geschieht ausschließlich
in Baden-Württemberg unter standortgerechten Bedingungen.
kontrolliert regelmäßig die baden-württembergische
Anzucht auf Mengenplausibilität, auf die korrekte Trennung
von Arten und Herkünften und auf die von der EZG-BW
vorgegebenen Qualitätskriterien.
kontrolliert bei Baumarten, die dem FoVG unterliegen,
das Ausgangsmaterial zur Heister- und Hochstammproduktion seit Gewinnung des Vermehrungsgutes über den Eingang
beim Mitgliedsbetrieb bis zur Fertigstellung der Pflanze auf
einen lückenlosen Identitätsnachweis.
überwacht den korrekten Abverkauf der herkunftsgesicherten gebietsheimischen Fertigpflanzen und Gehölze
nach FoVG an die Abnehmer.
stellt den Abnehmern das Echtheitszertifikat aus (siehe
Zertifikat Seite 13).
Die Dokumentation aller Vorgänge erfolgt über...
eine zentrale Erfassung der Erntemengen und Erstellung
von Ernteurkunden für den Erntebetrieb,
Lieferdokumente zu jedem Handelsvorgang mit genauer
Herkunftsangabe/Angaben in Anlehnung an FoVG,
Quartierbuch mit präziser Standortangabe der jeweiligen
Gehölzpartien,
Kartei-Buchführung der vorhandenen Bestände in jedem
Anzuchtbetrieb, getrennt nach Art, Herkunft, Alter und
Qualität.
Die Kontrolle, Überwachung und Zertifizierung
aller Anzucht- und Handelsvorgänge sowie der
Bestandszahlen erfolgt über einen neutralen Zertifizierer durch...
Erntekontrolle
regelmäßige Feldprüfungen mit Zählung der Anzuchtmengen im Sämlingsbetrieb,
regelmäßige Feldprüfungen mit Überwachung und
Zählung von Anzuchtmengen der weiterproduzierten Gehölze im Mitgliedsbetrieb,
Prüfung der dokumentiertenVorgänge und bei Baumarten
nach FoVG deren lückenloser Identitätsnachweis seit Gewinnung des Vermehrungsgutes,
Plausibilitätsprüfung der abverkauften Gehölzmengen
anhand der vorliegenden Zählergebnisse, wiederum getrennt
nach Art, Herkunft, Alter und Qualität. Alle Abverkäufe sind
dem Zertifizierungsbüro zur Prüfung zeitnah zu melden.
Zur Zertifizierung gelangen nur nach diesen Regeln
gewonnene Gehölze, die der Kontrolle des Zertifizierers standhalten.
3.4
Pflanzensortiment und -Vorräte
9
Organigramm der EZG-BW
der EZG-BW
Kontrollinstitut (1,2,3)
%RMITTLUNG%RNTEVOR
kommen, ggf.Vorhaltung
3AMENKLENGEN
s$OKUMENTATION
Von der
EZG-BW
ausgewähltes
Kontrollinstitut
2
Genehmigungen
s+ORRESPONDENZ
1,2,3
Ernte
s0ROTOKOLL
Vom
Kontrollinstitut
überwachte
Fachfirma
1,3
Fachmann des AG (3)
Auftrag für 1
%IGNUNGSPRàFUNG
2 EigenüberwachungsPRàFUNGEN
+ONTROLLPRàFUNGEN
1,2,3
3AATGUTAUFBEREITUNG
s%RGEBNISDOKUMENTATION
s)NVENTURLISTE
1,2
3AATGUT
s,IEFERSCHEIN
s6ERMEHRUNGSGUTNACH&O6'
1,3
!NZUCHT
s1UARTIERBUCH
s3TICHPROBEN
2
1UARTIER2ODUNG
s"ESTANDSMELDUNG
s%RGEBNISDOKUMENTATION
Auftrag für 1
Bedarf
1,2
gg EZG-BW
ggf.
interne Überschußbörse
2,3
Abruferlaubnis
s,IEFERSCHEIN
Vermehrungsgut
s,IEFERSCHEIN
s!NGABENNACH&O6'
Produktion
s1UARTIERBUCH
s3TICHPROBEN
Eine Übersicht der verfügbaren Vorräte ist in
Bearbeitung. http://www.ezg-bw.de/Vorrat.htm
Produktionsablauf
und beteiligte
EZG-BW
Vertragsfirmen
Auftrag für 2
Fertigware
s)NVENTURLISTE
Dem Verwender werden diese gebietsheimischen Gehölze
in vielen Qualitäten angeboten:
2 bis 3-triebige leichte Sträucher
in den Größen 40 - 70 - 90 -120 cm
3 bis 5-triebige Sträucher
in den Größen 40 - 60 -100 -150 cm
mehrfach verpflanzte Solitärsträucher
von 100 cm bis 250 cm Höhe
leichte Heister und Heister
von 100 cm bis 250 cm Höhe
2 und 3 x verpflanzte Hochstämme
von 8 bis 25 cm Stammumfang
Auftrag: Bedarf, Arten, Wuchsgebiete
Erzeugergemeinschaft für gebietsheimische Gehölze für Baden-Württemberg
Die 16 Mitgliedsbetriebe der EZG-BW ziehen jährlich knapp
1 Million qualitativ hochwertige, herkunftsgesicherte gebietsheimische Pflanzen zur Verwendung in ihrem natürlichen
Verbreitungsgebiet heran. Die Anzuchten umfassen gebietsheimische Bäume und Sträucher sowie Baumarten, deren
Ausgangsmaterial den Anforderungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz entsprechen. Damit erzeugen die EZGBetriebe alle wichtigen heimischen Baum- und Straucharten
für die in Baden-Württemberg gültigen Herkunftsgebiete.
Lediglich Gehölzarten mit nur gelegentlich auftretendem
Bedarf in kleinen Stückzahlen, Unterarten, Varietäten und
regionale Besonderheiten (z.B. isolierte Populationen)
werden von den EZG-Betrieben nicht regelmäßig produziert,
sondern können dem Abnehmer auf Wunsch im Vertragsanbau offeriert werden.
Baumschulen der EZG-BW (Mitgliedsbetriebe)
Kunden
Zertifikat
EZG-BW
SATZUNGS
konforme,
genehmigte
UNDVOM
Kontrollinstitut
überwachte
Aussaatbetriebe
4
Verwendung und Einkauf von gebietsh
10
4.1
Wo sollen gebietsheimische Gehölze
gepflanzt werden?
Zitate:
Bundesamt für Naturschutz:
Die Sicherung der genetischen Vielfalt ist ein wichtiger, auch
durch rechtliche Regelungen gestützter Auftrag des Naturschutzes. Ein wesentliches Handlungsfeld zur Implementierung dieses Auftrages ist die Pflanzenverwendung, vor allem
in freier Natur, da durch die Auswahl des verwendeten Saatoder Pflanzmaterials auch auf die genetische Vielfalt Einfluss
genommen wird. *
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
Baden-Württemberg:
Die Ausschreibungsunterlagen (STLK-Katalog) der Straßenbauverwaltung wurden bereits vor Jahren so verändert,
dass gebietsheimische Gehölze ausgeschrieben werden
können. **
Naturschutzbund – NABU:
Erklärtes Ziel ist die zunehmend ausschließliche Verwendung von autochthonem Vermehrungsgut in der freien Landschaft, womit das genetische Potenzial aller wildlebenden
Arten innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets erhalten
und geschützt werden soll. ***
*
www.bfn.de >>
Service/Veröffentlichungen/BfNSkripten/Nummerische Sortierung/Nr 208
** www.landtag-bw.de >> Dokumentationen/Drucksache 14/1480
*** www.nabu-rlp.de >>
Tiere und Pflanzen/Florenverfälschung/Faltblatt Florenverfälschung.pdf
heimischen Gehölzen
4.2
11
Besonderheiten bei Anfrage, Ausschreibung und Einkauf von gebietsheimischen/
autochthonen Gehölzen
Zitate:
Bayerisches Staatsministerium für
Landesentwicklung und Umweltfragen:
Für Gehölzpflanzungen in der freien Landschaft ist
es zulässig und vertretbar, autochthones Pflanzgut vorzuschreiben, wenn sachliche, z.B. naturschutzfachliche, Gründe
vorliegen. Die EU-Kommission wertet eine Bevorzugung
von autochthonem Pflanzgut nicht als Verstoß gegen das
Diskriminierungsverbot.
Soweit die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 3 VOB/A vorliegen,
kann auch beschränkt ausgeschrieben werden. *
Der Einkauf von gebietsheimischen Gehölzen bei
den EZG-Baumschulen ist sehr einfach. Trotzdem
gilt es einige produktspezifische Besonderheiten
zu beachten.
Jedes Jahr stehen ca. 1 Mio. gebietsheimische Gehölze für
Baden-Württemberg zur Verfügung.
Jedoch:
Nicht alle Pflanzenarten setzen in allen Herkunftsgebieten
jedes Jahr regelmäßig und zuverlässig Früchte an. Deshalb
kommt es auch zu Angebotslücken, die von der Natur vorgegeben sind. Das ist bei herkunftszertifizierten Gehölzen
leider unvermeidlich, drückt aber auch ihren besonderen
Wert aus.
Je nach dem Zeitpunkt der Kundenanfrage oder des Einkaufs
sowie des bereits erfolgten anderweitigen Abverkaufes,
können die verschiedenen Baumschulen unterschiedlichste
Vorratslücken in ihrem Angebot von gebietsheimischen
Gehölzen haben.
In einer lebhaften Pflanzsaison kann sich die Vorratslage
einer Baumschule auch in der Zeitspanne zwischen der
Anfrage bzw. Ausschreibung und der erst später erfolgenden
Auftragsvergabe sehr schnell und wesentlich ändern. Daher
können die Anbieter nicht immer garantieren, dass die angebotenen Positionen auch noch zu einem späteren Vergabezeitpunkt in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
Auf Grund dieser „Besonderheiten“ stößt die
öffentliche Vergabepraxis gelegentlich an ihre
Grenzen. Insbesondere dann, wenn die Vergabestelle die gesetzlich vorgegebenen Spielräume
nicht nutzt.
Bei Angebotslücken kann es zur ersatzlosen Aufhebung von
Ausschreibungen kommen, wenn keine Alternativen oder
Nebenangebote zugelassen wurden oder in die Leistungsverzeichnisse von vorn herein eingearbeitet sind.
Die Folge ist häufig, dass solche Vorhaben nicht mit gebietsheimischen/autochthonen Gehölzen oder sogar gar nicht
bepflanzt werden, obwohl dies dringend erforderlich wäre.
Zitat:
(LWG Bayern, Martin Degenbeck, Wettbewerbsrecht und
Naturschutz, Veitshöchheimer Berichte, Heft 81):
Die öffentliche Ausschreibung ist bei autochthonen
Begrünungen problematisch und wenig erstrebenswert.
Die freihändige Vergabe wird bei Lieferungen für autochthone Begrünungen am häufigsten angewandt.
12
4.3
Empfehlungen für eine zielführende
Ausschreibung oder freihändige Vergabe.
Damit Ihre Ausschreibung auch zur gewünschten
Vergabe führt, empfiehlt die EZG-BW die nachfolgende Vorgehensweise:
a) Erkundung der Vorratslage!
Machen Sie sich vor der Erstellung des Leistungsverzeichnissen ein Bild von der Vorratslage!
Die EZG-Baumschulen sind gerne bereit, über die lieferbaren
Arten, Qualitäten und Herkünfte, Auskunft zu erteilen.
Am Besten besteht Ihre Pflanzenliste im Leistungsverzeichnis
nur aus Positionen, deren Verfügbarkeit gesichert ist.
Etwas Flexibilität in den Arten, den Qualitäten und Größen
innerhalb der Art und möglicherweise auch in der Verwendungsmöglichkeit eines benachbarten Herkunftsgebietes,
führt zu kompletten Angeboten und vollständigen Lieferungen.
b) Alternativen und Nebenangebote bei den
Angebotspositionen zulassen!
Geben Sie den Bietern Gelegenheit, Alternativen zur
Original-Position anzubieten!
Für jede Anfrageposition sollten eine oder mehrere Alternativpositionen beboten werden können. Folgende Reihenfolge ist denkbar:
1. Hauptposition mit der gewünschten Pflanzenart in der
geforderten Herkunft, Qualität und Größe,
2. Alternativposition in der geforderten Herkunft, jedoch mit
benachbarter Größe (z.B. 40 - 60 statt 60 -100)
3. Alternativposition in der geforderten Herkunft, jedoch mit
benachbarter Qualität (z.B. l.Str. statt Str.)
Falls fachlich vertretbar:
4. Alternativposition mit benachbarter Herkunft.
Ausschließlich um die Vergleichbarkeit der Angebote
aufrecht zu erhalten, nicht zum Zweck der Vergabe:
5. Alternativposition ohne gebietsheimische Herkunft.
Gewichten Sie in der Leistungsbeschreibung die Wertigkeit der Alternativpositionen im Verhältnis zur Hauptposition.
Geben Sie den Bietern diese Gewichtung in den Vertragsbedingungen des Leistungsverzeichnisses zur Kenntnis. (Die
unterschiedliche Gewichtung der Alternativen führt dazu,
dass der Bieter mit dem nach fachlichen Gesichtspunkten
vollständigeren Angebot auch das „wirtschaftlichere“ Gebot
unterbreitet hat und somit den Zuschlag erhalten könnte.)
Beugen Sie dem Fall vor, dass eine Position des Leistungsverzeichnisses am Markt nicht zur Verfügung steht. Sehen Sie
für diesen Fall die Vergabe einer im Leistungsverzeichnis als
Alternativposition aufgeführten Nachbarqualität oder -größe
vor.
Sehen Sie in den Vertragsbedingungen die Möglichkeit vor,
bei der Vergabe eine Position nicht zu beauftragen, falls diese
in der geforderten Herkunft nicht marktverfügbar ist und
evtl. von allen Bietern nur als Alternative „ohne Herkunft“
beboten wird. Auf diese Weise verschaffen Sie sich auch
die Option, an deren Stelle andere Angebotspositionen (als
Ersatz) in der Menge zu erhöhen.
Diese Vorgehensweise gibt Ihnen den größtmöglichen Spielraum, den angefragten Bedarf, bis
hin zur Vollständigkeit, in gebietsheimischer
Produktqualität zu erhalten.
(Auf Seite 16-17 dieser Broschüre werden
Empfehlungen für die Gestaltung von
Vertragsbedingungen und Leistungsverzeichnissen gegeben, wie diese heute schon
von vielen Ämtern in vergleichbarer Weise
regelmäßig erfolgreich verwendet werden.)
4.4
13
Gebietsheimische Gehölze
ohne Zertifikat sind nicht „autochthon“
Im Zertifikat wird der Begriff „Autochthon“ als ein Markenzeichen definiert. Dieses Markenzeichen benutzen sowohl
die Erzeugergemeinschaft für gebietsheimische Gehölze
Baden-Württemberg, als auch die Erzeugergemeinschaft für
autochthone Baumschulerzeugnisse (eab) in Bayern. Beide
Erzeugergemeinschaften haben dasselbe Zertifizierungsbüro
beauftragt. Nur Pflanzen, deren Produktionsverlauf von der
Saatguternte bis zum Endverbraucher lückenlos kontrolliert,
geprüft, bestätigt und vollständig nach den Regeln der jeweiligen Erzeugergemeinschaft angezogen wurden, erhalten das
Zertifikat „Autochthone Gehölze“ über dieses in seiner
Prüfungs- und Kontrolltätigkeit völlig selbstständige und
unabhängige Zertifizierungsbüro.
Nur Betriebe, die alle Erzeugungsstufen ihres Produktes auf
diese Weise kontrollieren lassen, können das Echtheitszertifikat an den Endverbraucher aushändigen, das die Gebietseigenheit der bezogenen Produkte bestätigt.
Die Zusendung des Echtheitszertifikates erfolgt ohne
Umwege direkt von unabhängiger Stelle an den Pflanzenabnehmer!
Andere Formen des Nachweises können nicht als gleichwertig angesehen werden. Ein vom Lieferbetrieb angebrachter Vermerk auf den Lieferdokumenten (z.B. HK-xy…,
aut-xy…, EgB xy…, WG-xy) ist als Herkunftsnachweis für
gebietsheimische Gehölze nicht ausreichend.
Zertifizierungsbüro
Dr. Steffen Waldenmaier
Hofmark 24
84174 Eching/Kronwinkl
Telefon: 0 87 09 / 71 62
Telefax: 0 87 09 / 26 35 37
Internet: www.autochthon.de
E-Mail: [email protected]
5
EZG-Mitgliedsbetriebe
14
Pflanzenvertrieb Brossmer
J.B.-von Weißstraße 28
77955 Ettenheim
Telefon: 0 78 22 / 8 97 00
Telefax: 0 78 22 / 89 70 30
Internet: www.brossmer.de
E-Mail: [email protected]
Hortense Pflanzenvertriebs-GmbH
Roßwagstraße 56
72793 Pfullingen
Telefon: 0 71 21 / 99 42 10
Telefax: 0 71 21 / 9 94 21 21
Internet: www.Hortense-Pflanzen.de
E-Mail: Hortense-Pfl[email protected]
Förstner Pflanzen GmbH
Ludwigsburger Straße 195
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon: 0 71 42 / 9 34 00
Telefax: 0 71 42 / 93 40 18
Internet: www.foerstner-pflanzen-gmbh.de
E-Mail: info@foerstner-pflanzen-gmbh.de
Pflanzenhandel Huben GmbH
Schriesheimer Fußweg 7
68526 Ladenburg
Telefon: 0 62 03 / 9 28 00
Telefax: 0 62 03 / 92 80 80
Internet: www.huben.de
E-Mail: [email protected]
D. Handel Baumschulen GmbH
Emil-Handel-Weg 1
72555 Metzingen
Telefon: 0 71 23 / 16 95 90
Telefax: 0 71 23 / 1 69 59 50
Internet: www.baumschule-handel.de
E-Mail: [email protected]
Baumschule Richard Messerle
Aspenhof 1
73269 Hochdorf
Telefon: 0 71 53 / 5 12 92
Telefax: 0 71 53 / 5 92 82
Internet: www.Messerle.de
E-Mail: [email protected]
Hohenloher Baumschulen GmbH
Taläckerstraße 4
74653 Künzelsau
Telefon: 0 79 40 / 98 78 70
Telefax: 0 79 40 / 9 87 87 19
E-Mail: [email protected]
Baumschule Münkel GbR
Talsiedlung 6
97900 Külsheim-Hundheim
Telefon: 0 93 45 / 4 00
Telefax: 0 93 45 / 14 12
Internet: www.baumschule-muenkel.de
E-Mail: [email protected]
15
Rall Baumschulen e. K. Inh. Peter Bock
Sulzwiesenstraße 1
72800 Eningen
Telefon: 0 71 21 / 9 88 59 80
Telefax: 0 71 21 / 98 85 98 85
Internet: www.rall-baumschulen.de
E-Mail: [email protected]
Baumschule Sellner Inh. E. Sellner-Kley
Birkenstraße 11
72531 Hohenstein-Oberstetten
Telefon: 0 73 87 / 13 81
Telefax: 0 73 87 / 14 83
Internet: www.baumschule-sellner.de
E-Mail: [email protected]
Baumschulen Scheerer Pflanzenhandel GmbH & Co.KG
Steinenberger Straße 47
88339 Bad Waldsee
Telefon: 0 75 24 / 9 74 40
Telefax: 0 75 24 / 97 44 22
Internet: www.scheerer-waldsee.de
E-Mail: [email protected]
Christoph Ulmer Baumschulen
Obere Grabenstraße 34
73235 Weilheim/Teck
Telefon: 0 70 23 / 28 38
Telefax: 0 70 23 / 39 67
Internet: www.ulmer-baumschulen.de
E-Mail: [email protected]
Scheerer Baumschulen GmbH
Bolstraße 1
89129 Langenau-Albeck
Telefon: 0 73 45 / 91 95 50
Telefax: 0 73 45 / 91 95 51
Internet: www.scheerer-baumschulen.de
E-Mail: [email protected]
Waller Baumschulen
Tüngentaler Straße 115
74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 07 91 / 93 09 50
Telefax: 07 91 / 9 30 95 60
Internet: www.waller-baumschulen.de
E-Mail: [email protected]
Karl Schlegel KG Baumschulen
Göffinger Straße 40
88499 Riedlingen
Telefon: 0 73 71 / 9 31 80
Telefax: 0 73 71 / 93 18 10
Internet: www.karl-schlegel.de
E-Mail: [email protected]
Hermann Weiß Baumschulen
Ingerkinger Weg 19
89613 Oberstadion
Telefon: 0 73 57 / 5 29
6
Anhang
16
6.1
Empfehlungen für Vertragsbedingungen
in Ausschreibungen und bei Anfragen zur
freihändigen Vergabe.
(gem. den Erläuterungen in 4.2 und 4.3)
a)
Das angefragte Gehölzsortiment ist als gebietsheimisches
Pflanzenmaterial aus dem Wuchsgebiet XY anzubieten. Der
Nachweis der Autochthonie (Markenbezeichnung) ist mit der
Urkunde eines unabhängigen Zertifizierers zeitnah zur Lieferung zu erbringen.
b)
Das Leistungsverzeichnis enthält Alternativpositionen zur
Hauptposition in unterschiedlichen Angebotszeilen. Um
den größtmöglichen Anteil der Gehölze in der bevorzugten
Herkunft, Qualität und Größe der Hauptposition zu beauftragen, wird der Angebotspreis für die Alternativen in der
Wertung unterschiedlich gewichtet, beispielhaft wie folgt:
1. Hauptposition:
Angebotspreis x 1,0
2. Alternativgröße:
Angebotspreis x 1,4
3. Alternativqualität:
Angebotspreis x 1,8
4. Alternativherkunft:
Angebotspreis x 2,0
Nur zum Zecke des Preisvergleiches, nicht zur Vergabe:
5. Alternativposition ohne Herkunft:
Angebotspreis x 2,5
(Obwohl im Angebotspreis teurer, kann die Originalposition auf diese Weise durch die unterschiedliche
Preisgewichtung im Vergleich zu den Alternativen
„wirtschaftlicher“ erscheinen.)
c)
Sollte eine angefragte Hauptposition nicht marktverfügbar
sein, kann dies zu einer Vergabe der Alternativposition
führen.
d)
Sollte eine Pflanzenart in der geforderten Herkunft in keiner
Qualität oder Größe verfügbar sein, behält sich der Auftraggeber vor, diese Position nicht zu vergeben und ersatzweise
evtl. andere Angebotspositionen in der Bestellmenge zu
erhöhen.
e)
Ein nach Auftragsvergabe vom Auftragnehmer einseitig
vorgenommener Wechsel zu einer anderen Herkunft, Qualität oder Grösse führt zur Zurückweisung dieses Lieferteiles.
Der Wechsel zu herkömmlichem Material ist unzulässig und
hat in der Regel den Ausschluss des Bieters zur Folge.
Im Wiederholungsfalle kann dies zu einem Ausschluss des
Bieters bei künftigen Vergaben führen.
f)
Angebote mit einem sehr geringen Anteil an gebietsheimischen Pflanzen werden von der Wertung ausgeschlossen.
6.2
17
Empfehlungen zur Darstellung der
alternativen Angebotspositionen
im Leistungsverzeichnis (beispielhaft):
Einzelpreis
Euro
Gesamtpreis
Euro
Faktor
(beispielhaft)
gewichteter
Gesamtbetrag
Euro
gebietsheimische Pflanzenherkunft:
Wuchsgebiet 07
Lonicera xylosteum (Heckenkirsche)
Gesamtbedarf 900 Stück
Hauptposition:
Str. 5 Triebe, Größe 60 -100 cm
Angebot:
..................... Stück
...................................
...................................
x 1,0
...................................
1. Alternativposition:
Str. 5 Triebe, Größe 40 - 60 cm
Angebot:
..................... Stück
...................................
...................................
x 1,4
...................................
2. Alternativposition:
l.Str. 3 Triebe, Größe 70 - 90 cm
Angebot:
..................... Stück
...................................
x 1,8
...................................
3. Alternativposition:
aus Wuchsgebiet 08
Str. 5 Triebe, Größe 60 -100 cm
Angebot:
..................... Stück
...................................
...................................
x 2,0
...................................
4. Alternativposition:
ohne Wuchsgebiet
Str. 5 Triebe, Größe 60 -100 cm
Angebot:
..................... Stück
...................................
...................................
x 2,5
...................................
Angebot-Gesamt
..................... Stück
...................................
...................................
Die Einzelpreise aller Positionen
sind grundsätzlich anzugeben,
auch wenn der geforderte
Gesamtbedarf in nur einer oder
zwei der 3 Alternativpositionen
angeboten wird.
...................................
Die dargestellten Bewertungsfaktoren und
die Gewichtung sind hier nur beispielhaft und
erklärend aufgeführt. Sie sind nicht Teil des
Leistungsverzeichnisses.
Die vorgesehene Gewichtung sollte jedoch
Inhalt der Vertragsbedingungen sein.
7
Literaturverzeichnis
18
ARGE Berufsverband der Landschaftsökologen Baden-Württemberg e. V.,
Stuttgart/ECOtrinova e. V., Freiburg i. Br., (2005), Gebietseigene autochthone Pflanzen in der Region Reutlingen Baden Württemberg, Pustal W.
Autochthone Gehölze für Bayern, (2006), eab-Bayern c/o Baumschule
Wörlein GmbH, 86911 Dießen am Ammersee, Roland Schlegel c/o Baumschule Karl Schlegel KG, 88499 Riedlingen
Bundesamt für Naturschutz (2007), Bonn (BfN-Skripten 208), Birgit Seitz,
Anna Jürgens und Ingo Kowarik: Erhaltung genetischer Vielfalt: Kriterien
für die Zertifizierung regionalen Saat- und Pflanzguts. Literatur-Studie mit
ausführlichen Quellenangaben zu über 150 bisher publizierten Arbeiten
zum Thema.
Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen,
Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (2001): Autochthone Gehölze Verwendung bei Pflanzmaßnahmen; 1. Auflage
Degenbeck Martin (2004), Wettbewerbsrecht und Naturschutz, Sonderdruck aus Veitshöchheimer Berichte, Heft 81
Kowarik, I. 2003: Biologische Invasionen: Neophyten und Neozoen in Mitteleuropa. - Stuttgart, 380 S.
Kowarik, I. & B. Seitz 2003: Perspektiven für die Verwendung gebietseigener
(„autochthoner“) Gehölze. - Neobiota 2: 3-26.
Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg,(2002),Breunig T.,
Brinkmeier P., Schach J., Nickel E, Gebietsheimische Gehölze in BadenWürttemberg, Das richtige Grün am richtigen Ort.
Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Fachdienst Naturschutz, Landschaftspflege Merkblatt 4, Gebietsheimische Gehölze - § 29a
Naturschutzgesetz
Maethe H. & Schmidt P.A. (1995): Autochthone Gehölze – praktikable
Lösung scheint in Sicht; Deutsche Baumschule 47, 7:317
Metzner, K., Kowarik, I. & von der Lippe, M. (2006): Anwuchserfolg,
Wachstum und Phänologie gebietseigener und gebietsfremder Gehölze
auf der Nauener Platte in Brandenburg.- In: Jessel, B., Schöps, A., Gall, B. &
Szaramowicz, M.: Flächenpools in der Eingriffsregelung und regionales Landschaftswassermanagement als Beiträge zu einer integrierten Landschaftsentwicklung am Beispiel der Mittleren Havel. Naturschutz und Biologische
Vielfalt 33: 367-381.
Reif A. & Aulig W. (1993): Künstliche Neupflanzung naturnaher Hecken;
Naturschutz & Landschaftsplanung 25, 3:85-93
Rumpf, H. 2002: Phänotypische, physiologische und genetische Variabilität
bei verschiedenen Herkünften von Viburnum opulus L. und Corylus avellana
L. Dissertation, Universität Hannover, 176 S.
Schmidt P.A. & Wilhelm E.-G. (1995): Die einheimische Gehölzflora - ein
Überblick; Beiträge zur Gehölzkunde, Rinteln, 50-75
Schmitt H.-P. & Woike M. (1995): Heimische Baum- und Straucharten tolerieren Fremdeinflüsse besser; Deutsche Baumschule 47, 2:86-89
Schulz, P.-M. 2003: Erfassung und Nutzung von Genressourcen einheimischer Sträucher in Brandenburg. - Neobiota 2: 73-80.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A Neufassung
2002
Seitz, B., A. Jürgens, M. Hoffmann & I. Kowarik 2005: Produktion und Zertifizierung herkunftsgesicherter Straucharten. Ein modellhafter Lösungsansatz
zur Erhaltung der Biodiversität einheimischer Gehölze in Brandenburg.
Unveröffentlichter Forschungsbericht, Technische Universität Berlin, 2 Bde.
Skoluda, R. 2002: Hecken- und Flurgehölzpflanzungen in Brandenburg. Eine
historische Analyse der Artenzusammensetzungen und Pflanzkonzepte seit
Ende des 19. Jh.. Diplomarbeit, TU Berlin, Institut für Ökologie, FG Ökosystemkunde/Pflanzenökologie, 127 S.
Timmermann G. & Müller T. (1994): Wildrosen und Weißdorne, Landschaftsgerechte Sträucher und Bäume - 144 Seiten; 28 Tafeln; Schwäbischer AlbVerein, Stuttgart
Vollrath, B. 2004: Autochthonie im Praxistest. Für Gehölzpflanzungen der
bessere Weg? - Neue Landschaft 8/04: 31-35.
Wahrenburg A., Bohne H.U. & Spethmann W. (1994): Möglichkeiten und
Grenzen für die Verwendung von einheimischen und nichteinheimischen
Gehölzen; Gehölzforschung, Hannover 2:1-122
Wingender, R. & F. Klingenstein 2000: Ergebnisse des Expertengespräches:
„Erfassung und Schutz der genetischen Vielfalt von Wildpflanzenpopulationen in Deutschland“. – Schriftenreihe für Vegetationskunde 32: 183-188.
Weitere Informationen zur Bedeutung der Verwendung gebietseigener
Herkünfte sind unter http://www.flora-web.de/neoflora/genetischevielfalt.html
verfügbar.
19