Häufig gestellte Fragen zur SEPA-Umsetzung

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Häufig gestellte Fragen zur SEPA-Umsetzung
Häufig gestellte Fragen zur SEPA-Umsetzung
Was bedeutet „SEPA“?
SEPA ist ein Projekt der europäischen Banken und steht für Single Euro Payments Area. Ziel
ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums. Dadurch können
Überweisungen (SEPA Credit Transfer), Lastschriften (SEPA Direct Debit) und
Kartenzahlungen in Euro grenzüberschreitend im SEPA-Raum abgewickelt werden - und
zwar genauso schnell und bequem wie inländische Zahlungen im jeweiligen Heimatland.
Die neuen SEPA-Produkte führen auch im Inlandszahlungsverkehr zu wesentlichen
Änderungen. Für elektronische und beleghafte Inlandsüberweisungen werden Kunden nicht
mehr die Bankleitzahl und die Kontonummer des Begünstigten anführen müssen, sondern
die IBAN und den BIC. Die SEPA-Produkte werden die gewohnten inländischen
Zahlungsverkehrprodukte in den nächsten Jahren ablösen.
Welche Länder nehmen daran teil?
EU-28: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Guadeloupe, Irland, Italien,
Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Niederlande, Polen, Portugal,
Reunion, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Ungarn, Zypern, Österreich
plus EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und inklusive Schweiz
plus nicht-EU-Länder: Monaco
Bis wann müssen die neuen Instrumente und Verfahren eingesetzt werden?
In den EURO-Ländern müssen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften (SDD-CORE)
seit November 2009 den Kunden von den Kreditinstituten zur Verfügung gestellt werden.
Die SEPA-Firmenlastschrift (SDD-B2B) ist ein optionales Verfahren, an dem nicht alle
Banken teilnehmen.
Wann werden die nationalen Instrumente und Verfahren abgelöst?
Gemäß EU-Verordnung 260/2012 muss die Migration per 31.1.2014 abgeschlossen sein.
Wann und wie werden die SEPA-Produkte und Verfahren zur Verfügung gestellt?
– SEPA-Überweisung ist seit 28.1.2009 möglich
– SEPA-Lastschrift ist seit 01.11.2009 möglich
– SEPA-Firmenlastschrift ist seit 01.12.2011 möglich
Wie sieht der neue SEPA-Überweisungsbeleg aus?
Die neue Zahlungsanweisung ist der österreichische Einheitsbeleg für Ihre Überweisungen
und ersetzt die bisherigen Belege – Zahlscheine, Überweisungen, Erlagscheine –, die mit
31.01.2014 ihre Gültigkeit verlieren.
Seit Juli 2011 geben Erste Bank und Sparkassen nur mehr die neue Zahlungsanweisung bei
Drucksortenbestellungen aus (mit Kundeneindruck bzw. blanko für Selbstdrucker).
Ihre Bestände an alten Zahlungsverkehrsbelegen können Sie bis spätestens 31.01.2014
aufbrauchen.
Was bedeutet das Feld unten auf dem Beleg? Muss hier der Überweisungsbetrag
insgesamt 2 x angeführt werden?
Dieses zusätzliche Betragsfeld ist für Firmenkunden bei GS Truncation (= Gutschrift
Truncation, siehe Glossar) vorgesehen, für Privatkunden also nicht relevant.
Was muss ich beachten, wenn ich die Zahlungsanweisung selbst bedrucke?
Bitte stellen Sie Ihren Belegdruck rechtzeitig um – wir unterstützen Sie gern dabei. Eine
frühzeitige Umstellung sorgt für einen problemlosen Übergang Ihrer Retourdaten vom
Zahlschein auf die Zahlungsanweisung.
Die wichtigsten Neuerungen:
• Angabe von IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl
• die Kodierzeile wird reduziert auf Belegart und Betrag
• das Mehrzweckfeld wird zur Zahlungsreferenz in der Mitte des Belegs
Nur 3 Schritte zur Umstellung auf die Zahlungsanweisung:
• 1. Auf www.stuzza.at finden Sie die „Technischen Spezifikationen
Zahlungsanweisung“ zum download:
• 2. Bitte bestellen Sie die Blanko-Zahlungsanweisungen für Testbedruckungen bei
Ihrem Kundenbetreuer.
• 3. Lassen Sie die Testdrucke durch Ihre Erste Bank oder Sparkasse überprüfen.
Die Zahlungsanweisung ist im verwendeten Edifact/V3 Format voll retourdatenfähig.
IBAN: Wie setzt sich die IBAN zusammen? Was mache ich, wenn die IBAN nur
20 Stellen hat, jedoch sind am Beleg 32 Stellen vorgesehen?
Es ist richtig, der SEPA Beleg hat 32 Stellen, da dieser für Überweisungen in alle SEPALänder benutzt werden kann. Die IBAN ist die internationale Darstellung der Kontonummer
und der BLZ. Die Länge der Kontonummer und BLZ variiert in den verschiedenen Ländern.
Dadurch ergibt sich auch die unterschiedliche Länge der IBAN. Maximal sind 32 Stellen
möglich, in Österreich haben wir 20. Die Leerzeichen müssen nicht entwertet werden.
Die IBAN wird fortlaufend, d. h. ohne Leerzeichen zwischen den Ziffern, angeschrieben.
Zur Veranschaulichung hier der Aufbau der IBAN:
Die IBAN setzt sich in Österreich folgendermaßen zusammen:
AT
2 Stellen Landeskennzeichen für Österreich
nn
2 Stellen Prüfziffer (zur Kontrolle für die Banken)
nnnnn
5 Stellen Bankleitzahl (BLZ) der kontoführenden Bank
nnnnnnnnnnn
11 Stellen Kontonummer des Begünstigten
Ist der neue Beleg für Überweisungen nach Osteuropa verwendbar?
Ja, unter zwei Vorraussetzungen. Die Zahlung ist in Euro und das Land ist EUMitgliedsstaat.
Der Beleg ist von Österreich nach Osteuropa verwendbar, nicht umgekehrt.
Ist der neue Beleg für Überweisungen in die USA verwendbar?
Nein, SEPA gilt für die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie für die 4 Länder der EFTA
(Europäische Freihandelsassoziation), also Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island,
darüber hinaus für Monaco.
Müssen Auftraggeber- und Empfängerkonto bei einer SEPA-Überweisung/Lastschrift
in Euro geführt werden?
Um eine SEPA-Zahlung durchzuführen, müssen in Erste Bank und Sparkassen sowohl die
Transaktionswährung als auch die Auftraggeber und Empfängerkonten in EURO geführt
werden.
Kann ich SEPA-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer
abwickeln?
Generell gilt, dass ausschließlich Euro-Zahlungen über die neuen SEPA-Verfahren
abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen können die SEPAVerfahren nicht eingesetzt werden. Das bedeutet, dass in Teilnehmerstaaten, in denen der
Euro nicht als Landeswährung gilt, der Einsatz der neuen, paneuropäischen
Zahlungsverkehrsverfahren nur für Euro-Zahlungen möglich ist. Wenn Sie also
beispielsweise die Miete für das Ferienhaus in Dänemark in Euro überweisen möchten,
können Sie die SEPA-Überweisung dafür problemlos einsetzen. Soll der Betrag jedoch in
Dänischen Kronen überwiesen werden, bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.
Wie lange darf eine SEPA-Überweisung dauern?
Ab 01.01.2012 max. 1 Bankarbeitstag.
Gibt es für SEPA ein eigenes Telebanking-Programm oder eine neue Version?
Ab der MBS Version 5.5.0 werden obige SEPA-Produkte unterstützt
Fragen zur SEPA-Lastschrift:
Wenn ich auf SEPA-Lastschriften (SEPA Direct Debit = SDD) migriere, muss ich dann
meine bestehenden Einziehungsaufträge neu unterschreiben lassen?
Nein!
Ausnahme: bei Migration bestehender Einziehungsaufträge nach dem LS-Verfahren in die
SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B (business to business)) sind unbedingt neu
unterschriebene Mandate erforderlich.
Muss ich bei der SDD-Migration alle meine Kunden darüber informieren, dass ich jetzt
SEPA-Lastschriften schicke?
Eine Information vor oder mit der ersten Rechnungsinformation (Pre-Notification) ist sinnvoll,
da sich die Informationen am Kontoauszug des Zahlungspflichtigen zu heute meist
verändern und so vermehrte Rückrechnungen vermieden werden können.
Welche Daten muss ich bei der Pre-Notification meinen Kunden mitteilen?
– Umstellung des Verfahrens
– Bekanntgabe der Creditor ID
– Bekanntgabe der Mandatsnummer
– Bekanntgabe des Fälligkeitstermins
Ist die Pre-Notification wirklich vor jedem Einzug notwendig oder genügt es - wenn es
immer der gleiche Rhytmus/Betrag (zB Miete, etc.) ist - wenn dies einmalig erfolgt (mit
Hinweis dass der Einzug zB jeden 1. im Monat mit Betrag xy erfolgt)?
In diesem Fall ist eine einmalige Information ausreichend.
Wer ist in der Beweispflicht, dass die Pre-Notification erfolgt ist?
Der Zahlungsempfänger=Einzieher.
Wenn ich nach SDD migriere, muss ich mit jedem Einzug ein Datum der
Unterzeichnung des Mandats mitschicken. Was mache ich, wenn ich bestehende
Einziehungsaufträge weiter verwenden will; muss ich dann zu jedem zusätzlich noch
das Unterschriftsdatum erfassen?
Nein; das ist nicht notwendig. Es reicht dafür das Migrationsdatum zu verwenden.
Kann ein bestehendes LS-Mandat als Mandat für SDD B2B migriert werden?
Nein; bei B2B-Mandaten ist eine Neuausstellung notwendig.
Was ist die Creditor ID (CID)?
Das SEPA Direct Debit (SDD) Verfahren sieht die verpflichtende Mitgabe einer
Identifizierung des Lastschrifteinreichers (Creditor Identifier, CID) im SEPA-Datensatz
(XML Format) vor. In Verbindung mit der vom Lastschrifteinreicher vergebenen und
gleichfalls mitzugebenden Mandatsreferenznummer ergibt sich eine eindeutige
Identifizierbarkeit eines Mandats
Was ist die Mandatsreferenz?
Die "Mandate Reference Number" ist für SEPA-Lastschriften vorgesehen und wird vom
Creditor (= Zahlungsempfänger) vergeben. Sie ist eine Referenznummer, die bei jeder
Transaktion immer gleich bleibt, damit man jede Transaktion für einen bestimmten
Zahlungspflichtigen eventuell überprüfen oder auch zurücksenden kann. Sie wird vom
Einzieher vergeben (zB. eine Polizzennummer).
Welche Arten der SEPA-Lastschrift gibt es? Ist eine Reihenfolge einzuhalten? Wann
muss ich die Aufträge an meine Bank schicken?
– One-Off Einzug = Ein einmaliger Einzug, muss spät. 6 Bankwerktage vor Buchung in
der Bank angeliefert werden.
– First = Der erste von wiederkehrenden Einzügen, muss spät. 6 Bankwerktage vor
Buchung in der Bank angeliefert werden.
– Recurrent = Ein wiederkehrender Einzug, muss spät. 3 Bankwerktage vor Buchung in
der Bank angeliefert werden.
–
Final = Der letzte von wiederkehrenden Einzügen, muss spät. 3 Bankwerktage vor
Buchung in der Bank angeliefert werden.
ACHTUNG: bei der SEPA-Firmenlastschrift gilt generell spät. 2 Bankwerktage
Was bedeutet „duedate“?
Das duedate entspricht dem Tag der Buchung und Valutierung – sowohl beim Einzieher als
auch beim Zahlungspflichtigen.
Was muss man bei der Erstellung eines Mandats beachten?
Für die Textierung des Mandats sind die Texte zu verwenden, die wir zur Verfügung stellen
können. Formvorschriften für die Mandatsgestaltung gibt es nicht. Mindestbestandteile des
Mandats sind:
– Titel „SEPA-Lastschrift-Mandat“ bzw. „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“
– Name und Adresse des Zahlungspflichtigen (Debtors)
– IBAN/BIC des Zahlungspflichtigen (Debtors)
– Name und Adresse des Zahlungsempfängers (Creditors)
– Creditor ID
– Unterschrift inkl. Ort und Datum der Unterschrift
Die Mandatsreferenz kann auch nach Unterschrift des Zahlungspflichtigen vom Einzieher
vergeben werden.
Was mache ich bei Mandatsänderungen, wenn der Kunde seine Kontoverbindung
wechselt. Brauche ich dann eine neue Mandatsreferenz oder kann ich das bestehende
Mandat weiterverwenden? Ist so ein Einzug bei geänderter Kontonummer in der Folge
dann erstmalig oder wiederkehrend?
Im Zuge eines Kontowechsels des Debtors ist es nicht notwendig eine neue
Mandatsreferenz zu vergeben. Allerdings muss der Einzug bei Vorlage bei der neuen Bank
wieder als erstmalig durchgeführt werden, damit die Bank die entsprechenden Schritte für
die Neuanlage bei dem Konto ihres Debtors vornehmen kann.
Darf bei der SEPA-Firmenlastschrift der Zahlungspflichtige auch ein Konsument sein?
NEIN – die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich zwischen Kommerzkunden erlaubt.
Kann es vorkommen, dass der Zahlungspflichtige die SEPA-Lastschrift rückrechnet?
Es gibt folgende, EU-weit einheitliche gesetzliche Regelungen bzgl. Rückrechnungsfristen:
– SEPA-Lastschrift
o mit gültigem Mandat: 8 Wochen ab Kontobelastung
o ohne Mandat: 13 Monate ab Kontobelastung
– SEPA-Firmenlastschrift:
o kein Rückrechnungsrecht für den Zahlungspflichtigen (lediglich seine Bank
darf aus bestimmten Gründen rückrechnung (zB. keine Deckung am Konto)

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