Häufig gestellte Fragen zur SEPA-Umsetzung
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Häufig gestellte Fragen zur SEPA-Umsetzung
Häufig gestellte Fragen zur SEPA-Umsetzung Was bedeutet „SEPA“? SEPA ist ein Projekt der europäischen Banken und steht für Single Euro Payments Area. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums. Dadurch können Überweisungen (SEPA Credit Transfer), Lastschriften (SEPA Direct Debit) und Kartenzahlungen in Euro grenzüberschreitend im SEPA-Raum abgewickelt werden - und zwar genauso schnell und bequem wie inländische Zahlungen im jeweiligen Heimatland. Die neuen SEPA-Produkte führen auch im Inlandszahlungsverkehr zu wesentlichen Änderungen. Für elektronische und beleghafte Inlandsüberweisungen werden Kunden nicht mehr die Bankleitzahl und die Kontonummer des Begünstigten anführen müssen, sondern die IBAN und den BIC. Die SEPA-Produkte werden die gewohnten inländischen Zahlungsverkehrprodukte in den nächsten Jahren ablösen. Welche Länder nehmen daran teil? EU-28: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Guadeloupe, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Niederlande, Polen, Portugal, Reunion, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Österreich plus EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und inklusive Schweiz plus nicht-EU-Länder: Monaco Bis wann müssen die neuen Instrumente und Verfahren eingesetzt werden? In den EURO-Ländern müssen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften (SDD-CORE) seit November 2009 den Kunden von den Kreditinstituten zur Verfügung gestellt werden. Die SEPA-Firmenlastschrift (SDD-B2B) ist ein optionales Verfahren, an dem nicht alle Banken teilnehmen. Wann werden die nationalen Instrumente und Verfahren abgelöst? Gemäß EU-Verordnung 260/2012 muss die Migration per 31.1.2014 abgeschlossen sein. Wann und wie werden die SEPA-Produkte und Verfahren zur Verfügung gestellt? – SEPA-Überweisung ist seit 28.1.2009 möglich – SEPA-Lastschrift ist seit 01.11.2009 möglich – SEPA-Firmenlastschrift ist seit 01.12.2011 möglich Wie sieht der neue SEPA-Überweisungsbeleg aus? Die neue Zahlungsanweisung ist der österreichische Einheitsbeleg für Ihre Überweisungen und ersetzt die bisherigen Belege – Zahlscheine, Überweisungen, Erlagscheine –, die mit 31.01.2014 ihre Gültigkeit verlieren. Seit Juli 2011 geben Erste Bank und Sparkassen nur mehr die neue Zahlungsanweisung bei Drucksortenbestellungen aus (mit Kundeneindruck bzw. blanko für Selbstdrucker). Ihre Bestände an alten Zahlungsverkehrsbelegen können Sie bis spätestens 31.01.2014 aufbrauchen. Was bedeutet das Feld unten auf dem Beleg? Muss hier der Überweisungsbetrag insgesamt 2 x angeführt werden? Dieses zusätzliche Betragsfeld ist für Firmenkunden bei GS Truncation (= Gutschrift Truncation, siehe Glossar) vorgesehen, für Privatkunden also nicht relevant. Was muss ich beachten, wenn ich die Zahlungsanweisung selbst bedrucke? Bitte stellen Sie Ihren Belegdruck rechtzeitig um – wir unterstützen Sie gern dabei. Eine frühzeitige Umstellung sorgt für einen problemlosen Übergang Ihrer Retourdaten vom Zahlschein auf die Zahlungsanweisung. Die wichtigsten Neuerungen: • Angabe von IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl • die Kodierzeile wird reduziert auf Belegart und Betrag • das Mehrzweckfeld wird zur Zahlungsreferenz in der Mitte des Belegs Nur 3 Schritte zur Umstellung auf die Zahlungsanweisung: • 1. Auf www.stuzza.at finden Sie die „Technischen Spezifikationen Zahlungsanweisung“ zum download: • 2. Bitte bestellen Sie die Blanko-Zahlungsanweisungen für Testbedruckungen bei Ihrem Kundenbetreuer. • 3. Lassen Sie die Testdrucke durch Ihre Erste Bank oder Sparkasse überprüfen. Die Zahlungsanweisung ist im verwendeten Edifact/V3 Format voll retourdatenfähig. IBAN: Wie setzt sich die IBAN zusammen? Was mache ich, wenn die IBAN nur 20 Stellen hat, jedoch sind am Beleg 32 Stellen vorgesehen? Es ist richtig, der SEPA Beleg hat 32 Stellen, da dieser für Überweisungen in alle SEPALänder benutzt werden kann. Die IBAN ist die internationale Darstellung der Kontonummer und der BLZ. Die Länge der Kontonummer und BLZ variiert in den verschiedenen Ländern. Dadurch ergibt sich auch die unterschiedliche Länge der IBAN. Maximal sind 32 Stellen möglich, in Österreich haben wir 20. Die Leerzeichen müssen nicht entwertet werden. Die IBAN wird fortlaufend, d. h. ohne Leerzeichen zwischen den Ziffern, angeschrieben. Zur Veranschaulichung hier der Aufbau der IBAN: Die IBAN setzt sich in Österreich folgendermaßen zusammen: AT 2 Stellen Landeskennzeichen für Österreich nn 2 Stellen Prüfziffer (zur Kontrolle für die Banken) nnnnn 5 Stellen Bankleitzahl (BLZ) der kontoführenden Bank nnnnnnnnnnn 11 Stellen Kontonummer des Begünstigten Ist der neue Beleg für Überweisungen nach Osteuropa verwendbar? Ja, unter zwei Vorraussetzungen. Die Zahlung ist in Euro und das Land ist EUMitgliedsstaat. Der Beleg ist von Österreich nach Osteuropa verwendbar, nicht umgekehrt. Ist der neue Beleg für Überweisungen in die USA verwendbar? Nein, SEPA gilt für die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie für die 4 Länder der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation), also Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island, darüber hinaus für Monaco. Müssen Auftraggeber- und Empfängerkonto bei einer SEPA-Überweisung/Lastschrift in Euro geführt werden? Um eine SEPA-Zahlung durchzuführen, müssen in Erste Bank und Sparkassen sowohl die Transaktionswährung als auch die Auftraggeber und Empfängerkonten in EURO geführt werden. Kann ich SEPA-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abwickeln? Generell gilt, dass ausschließlich Euro-Zahlungen über die neuen SEPA-Verfahren abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen können die SEPAVerfahren nicht eingesetzt werden. Das bedeutet, dass in Teilnehmerstaaten, in denen der Euro nicht als Landeswährung gilt, der Einsatz der neuen, paneuropäischen Zahlungsverkehrsverfahren nur für Euro-Zahlungen möglich ist. Wenn Sie also beispielsweise die Miete für das Ferienhaus in Dänemark in Euro überweisen möchten, können Sie die SEPA-Überweisung dafür problemlos einsetzen. Soll der Betrag jedoch in Dänischen Kronen überwiesen werden, bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung. Wie lange darf eine SEPA-Überweisung dauern? Ab 01.01.2012 max. 1 Bankarbeitstag. Gibt es für SEPA ein eigenes Telebanking-Programm oder eine neue Version? Ab der MBS Version 5.5.0 werden obige SEPA-Produkte unterstützt Fragen zur SEPA-Lastschrift: Wenn ich auf SEPA-Lastschriften (SEPA Direct Debit = SDD) migriere, muss ich dann meine bestehenden Einziehungsaufträge neu unterschreiben lassen? Nein! Ausnahme: bei Migration bestehender Einziehungsaufträge nach dem LS-Verfahren in die SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B (business to business)) sind unbedingt neu unterschriebene Mandate erforderlich. Muss ich bei der SDD-Migration alle meine Kunden darüber informieren, dass ich jetzt SEPA-Lastschriften schicke? Eine Information vor oder mit der ersten Rechnungsinformation (Pre-Notification) ist sinnvoll, da sich die Informationen am Kontoauszug des Zahlungspflichtigen zu heute meist verändern und so vermehrte Rückrechnungen vermieden werden können. Welche Daten muss ich bei der Pre-Notification meinen Kunden mitteilen? – Umstellung des Verfahrens – Bekanntgabe der Creditor ID – Bekanntgabe der Mandatsnummer – Bekanntgabe des Fälligkeitstermins Ist die Pre-Notification wirklich vor jedem Einzug notwendig oder genügt es - wenn es immer der gleiche Rhytmus/Betrag (zB Miete, etc.) ist - wenn dies einmalig erfolgt (mit Hinweis dass der Einzug zB jeden 1. im Monat mit Betrag xy erfolgt)? In diesem Fall ist eine einmalige Information ausreichend. Wer ist in der Beweispflicht, dass die Pre-Notification erfolgt ist? Der Zahlungsempfänger=Einzieher. Wenn ich nach SDD migriere, muss ich mit jedem Einzug ein Datum der Unterzeichnung des Mandats mitschicken. Was mache ich, wenn ich bestehende Einziehungsaufträge weiter verwenden will; muss ich dann zu jedem zusätzlich noch das Unterschriftsdatum erfassen? Nein; das ist nicht notwendig. Es reicht dafür das Migrationsdatum zu verwenden. Kann ein bestehendes LS-Mandat als Mandat für SDD B2B migriert werden? Nein; bei B2B-Mandaten ist eine Neuausstellung notwendig. Was ist die Creditor ID (CID)? Das SEPA Direct Debit (SDD) Verfahren sieht die verpflichtende Mitgabe einer Identifizierung des Lastschrifteinreichers (Creditor Identifier, CID) im SEPA-Datensatz (XML Format) vor. In Verbindung mit der vom Lastschrifteinreicher vergebenen und gleichfalls mitzugebenden Mandatsreferenznummer ergibt sich eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats Was ist die Mandatsreferenz? Die "Mandate Reference Number" ist für SEPA-Lastschriften vorgesehen und wird vom Creditor (= Zahlungsempfänger) vergeben. Sie ist eine Referenznummer, die bei jeder Transaktion immer gleich bleibt, damit man jede Transaktion für einen bestimmten Zahlungspflichtigen eventuell überprüfen oder auch zurücksenden kann. Sie wird vom Einzieher vergeben (zB. eine Polizzennummer). Welche Arten der SEPA-Lastschrift gibt es? Ist eine Reihenfolge einzuhalten? Wann muss ich die Aufträge an meine Bank schicken? – One-Off Einzug = Ein einmaliger Einzug, muss spät. 6 Bankwerktage vor Buchung in der Bank angeliefert werden. – First = Der erste von wiederkehrenden Einzügen, muss spät. 6 Bankwerktage vor Buchung in der Bank angeliefert werden. – Recurrent = Ein wiederkehrender Einzug, muss spät. 3 Bankwerktage vor Buchung in der Bank angeliefert werden. – Final = Der letzte von wiederkehrenden Einzügen, muss spät. 3 Bankwerktage vor Buchung in der Bank angeliefert werden. ACHTUNG: bei der SEPA-Firmenlastschrift gilt generell spät. 2 Bankwerktage Was bedeutet „duedate“? Das duedate entspricht dem Tag der Buchung und Valutierung – sowohl beim Einzieher als auch beim Zahlungspflichtigen. Was muss man bei der Erstellung eines Mandats beachten? Für die Textierung des Mandats sind die Texte zu verwenden, die wir zur Verfügung stellen können. Formvorschriften für die Mandatsgestaltung gibt es nicht. Mindestbestandteile des Mandats sind: – Titel „SEPA-Lastschrift-Mandat“ bzw. „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“ – Name und Adresse des Zahlungspflichtigen (Debtors) – IBAN/BIC des Zahlungspflichtigen (Debtors) – Name und Adresse des Zahlungsempfängers (Creditors) – Creditor ID – Unterschrift inkl. Ort und Datum der Unterschrift Die Mandatsreferenz kann auch nach Unterschrift des Zahlungspflichtigen vom Einzieher vergeben werden. Was mache ich bei Mandatsänderungen, wenn der Kunde seine Kontoverbindung wechselt. Brauche ich dann eine neue Mandatsreferenz oder kann ich das bestehende Mandat weiterverwenden? Ist so ein Einzug bei geänderter Kontonummer in der Folge dann erstmalig oder wiederkehrend? Im Zuge eines Kontowechsels des Debtors ist es nicht notwendig eine neue Mandatsreferenz zu vergeben. Allerdings muss der Einzug bei Vorlage bei der neuen Bank wieder als erstmalig durchgeführt werden, damit die Bank die entsprechenden Schritte für die Neuanlage bei dem Konto ihres Debtors vornehmen kann. Darf bei der SEPA-Firmenlastschrift der Zahlungspflichtige auch ein Konsument sein? NEIN – die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich zwischen Kommerzkunden erlaubt. Kann es vorkommen, dass der Zahlungspflichtige die SEPA-Lastschrift rückrechnet? Es gibt folgende, EU-weit einheitliche gesetzliche Regelungen bzgl. Rückrechnungsfristen: – SEPA-Lastschrift o mit gültigem Mandat: 8 Wochen ab Kontobelastung o ohne Mandat: 13 Monate ab Kontobelastung – SEPA-Firmenlastschrift: o kein Rückrechnungsrecht für den Zahlungspflichtigen (lediglich seine Bank darf aus bestimmten Gründen rückrechnung (zB. keine Deckung am Konto)