Allgemeine Informationen zu Bildung und Teilhabe

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Allgemeine Informationen zu Bildung und Teilhabe
Welche Leistungen gibt es?
Was gehört zum „Schulbedarf“?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt
es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe
für Bildung und Teilhabe:
Schülerinnen und Schüler erhalten für die
Schulausstattung jährlich 100 Euro (1. Schulhalbjahr 70 € / 2. Schulhalbjahr 30 Euro).
Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und
Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller,
Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch
erleichtert werden. Eine separate Antragstellung ist
bei Leistungsbeziehern nach dem BKGG, Wohngeldbzw. Kinderzuschlagbeziehern notwendig.
 Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für
Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine
Kindertageseinrichtung besuchen,
 Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
 Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und
Schüler,
 Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
 Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und
Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und
 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres.
(Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:
 noch keine 25 Jahre alt sind,
 eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule
besuchen und
 keine Ausbildungsvergütung erhalten.)
Welche Kosten werden bei
„Schul-/ Kitaausflügen und
mehrtägigen Klassen-/Kitafahrten“
übernommen?
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die
eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die
Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige
Klassenfahrten übernommen werden.
Dazu ist das entsprechende Formular durch die
Schule oder Kindertagesstätte auszufüllen.
Wann werden
„Schülerbeförderungskosten“
übernommen?
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene
Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit
dem Fahrrad erreichen können, haben die Möglichkeit
einen Zuschuss zu den Kosten zu erhalten, sofern
diese nicht von anderer Seite übernommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Als Leistungsbezieher von
 Leistungen nach dem SGB XII,
 Leistungen nach dem Wohngeldgesetz und
 Kindergeldzuschlag an:
Landeshauptstadt Magdeburg
Sozial- und Wohnungsamt
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
39116 Magdeburg
E-Mail: [email protected]
Als Leistungsbezieher von
 Leistungen nach dem SGB II an:
Jobcenter
Landeshauptstadt Magdeburg
Otto-von-Guericke-Str. 12a
39104 Magdeburg
Tel.: 0391/ 5 62 17 77
I-Net: www.jobcenter-landeshauptstadt-magdeburg.de
Was bedeutet „Lernförderung“?
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die
Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die
schulischen Angebote nicht ausreichen, um die
bestehenden Lerndefizite zu beheben und damit das
Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende
angemessene Lernförderung gewährt werden. Dazu
sind mindestens 2 vergleichbare Kostenvoranschläge
einzureichen, sowie das von der Schule ausgefüllte
Formblatt „Lernförderung“.
Wer bekommt den
„Zuschuss zum Mittagessen“?
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein
gemeinsames Mittagessen anbieten, können
Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine
Kindertageseinrichtung (z.B. Krippe, Kindergarten,
Hort, Tagespflege, Tagesmütter) besuchen, einen
Zuschuss zum Mittagessen bekommen.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Anträge in den
Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg
zu erhalten und abzugeben.
BürgerBüro Ost
Tessenowstr. 15
9114 Magdeburg
BürgerBüro West
Bruno-Beye-Ring 50
39130 Magdeburg
BürgerBüro Nord
Lübecker Str. 32
39124 Magdeburg
BürgerBüro Mitte
Breiter Weg 222
39104 Magdeburg
BürgerBüro Süd
Otto-Baer-Str. 8
39118 Magdeburg
Alle Bürgerbüros erreichen Sie über den
Telefonservice
Tel.: 0391/ 5 40 43 29
oder über die einheitliche
Behördenrufnummer: 115
(Festnetz 7 Cent pro Minute, Mobil abweichend)
Was bedeutet „Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben“?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
erhalten bis zu 10 Euro monatlich für Vereins-,
Kultur- oder Freizeitangebote, um z.B. beim
Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und
Geselligkeit oder bei Ferienfreizeiten mitmachen
zu können.
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Wie werden die Leistungen
erbracht?
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des
Schulbedarfes und der Kosten für die
Schülerbeförderung, nicht als Geldleistung
erbracht.
Die Leistungen werden vom Sozial- und
Wohnungsamt bzw. vom Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg dann direkt mit dem jeweiligen
Leistungsanbieter (z.B. der Musikschule oder dem
Sportverein) abgerechnet.
Wichtig:
Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise
oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls
als Nachweis benötigen.
Was muss ich tun, um diese
Leistungen in Anspruch
nehmen zu können?
Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für
jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Bitte stellen Sie die Neuanträge rechtzeitig, damit
die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu
Gute kommen. Gleiches gilt für die Folgeanträge.
HINWEISE:
Für Ihre Anfragen zum Bildungs– und Teilhabepaket
haben Sie folgende Kontaktmöglichkeiten:
1.
Sozial– und Wohnungsamt
Öffnungszeiten:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
geschlossen
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
per Kontaktformular:
www.magdeburg.de/Leben in Magdeburg/Soziales
2.
Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg
Öffnungszeiten:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
08:00 - 15:30 Uhr
08:00 - 15:30 Uhr
geschlossen
08:00 - 17:30 Uhr
08:00 - 13:00 Uhr
Hotline:
0391 / 562 17 77
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