Informationen für neue Prüferinnen und Prüfer

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Informationen für neue Prüferinnen und Prüfer
Informationen für neue
Prüferinnen und Prüfer
Stephanie Görtz / Dirk Weißmann
Ahaus, 30. Oktober 2014
© IHK Nord Westfalen 2010
Agenda
1
1
Rechtliche Grundlagen
2
Paritätische Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse
3
IHK-Geheimhaltungsrichtlinie
4
Leitfaden für Prüfer/-innen
5
Widerspruch / Befangenheit – Was ist zu tun?
6
Verhalten bei Täuschungshandlungen
7
Darstellung des Prüfungsablaufs
8
Prüferentschädigung – Hilfe zur Abrechnung
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1. Rechtliche Grundlagen
Grund-gesetz
Gesetze
Staatliche
Verordnungen
Staatliche Richtlinien /
Technische Regeln
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z. B. Berufsbildungsgesetz
z. B. Ausbildungsordnung
1. Rechtliche Grundlagen
Generell gilt:
•
Bundesrecht vor Landesrecht
•
Das speziellere Gesetz gilt vor dem
allgemeineren Gesetz
•
Jüngeres Recht gilt vor älterem Recht
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2. Paritätische Zusammensetzung eines
Prüfungsausschusses
•
Die zuständige Stelle ist verpflichtet, zur Prüfungsabnahme
Prüfungsausschüsse zu errichten
•
Prüfungsausschüsse sind autonom, dennoch: Entscheidungen des
Prüfungsausschusses sind Verwaltungsakte der IHK
•
Autonom bedeutet: Prüfungsausschuss hat bei der Bewertung der
Prüfungsleistungen einen Beurteilungsspielraum
•
Die „Errichtung“ eines Prüfungsausschusses umfasst die Bestimmung für
einen bestimmten Ausbildungsberuf, die Festlegung des Ausschussgröße
und seiner paritätischen Besetzung (§40 BBiG)
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2. Paritätische Zusammensetzung eines
Prüfungsausschusses
•
Für Prüfungsausschüsse gibt es eine vorgeschriebene Mindestmitgliederzahl
(in der Regel: 3-er Ausschüsse), eine Begrenzung nach oben gibt es nicht
•
Beauftragte der Arbeitgeber werden nach pflichtgemäßem Ermessen
berufen
•
Beauftragte der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der bestehenden
Gewerkschaften berufen. Erfolgen innerhalb einer angemessenen Frist keine
Vorschläge, so kann die IHK nach pflichtgemäßem Ermessen berufen
•
Lehrkräfte werden von den berufsbildenden Schulen berufen
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3. IHK Geheimhaltungsrichtlinie
•
Im beruflichen Prüfungswesen soll ein geordnetes Verfahren gewährleistet
und die Prüflinge gleich und fair behandelt werden
•
Die Prüfungen müssen für alle Prüflinge unter gleichen Bedingungen
stattfinden
•
Dies setzt voraus, dass die Prüfungsaufgaben nicht vor dem Prüfungstermin
bekannt werden
•
Einhalten der Geheimhaltung bewirkt:
•
Individuelle Chancengleichheit
•
Ansehen der IHK Prüfungen
•
Wert der Prüfungszeugnisse in der Arbeitswelt
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4. Leitfaden für Prüfer/- innen
Bereitschaft
zur
Weiterbildung
Persönlichkeitskompetenz
Lebensalter
IHK
Prüfer
Fachkompetenz
Methodenkompetenz
Sozialkompetenz
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5. Widerspruch / Befangenheit
Was ist zu tun?
•
Entscheidungen über die Ergebnisse der Prüfungen sind ein Verwaltungsakt
gegen den Widerspruch eingelegt werden kann
•
Widerspruch ist das Recht des Prüflings, wenn er sich durch das
Prüfungsverfahren oder die Bewertung benachteiligt fühlt
•
Der Widerspruch richtet sich gegen die IHK, nicht gegen den
Prüfungsausschuss
•
Der Widerspruch ist bei der zuständigen IHK einzulegen und muss eine
konkrete Begründung enthalten
•
Zur Begründung des Widerspruchs kann der Prüfling Einsicht in seine
Prüfungsunterlagen nehmen
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5. Widerspruch / Befangenheit
Was ist zu tun?
•
Die zuständige Stelle prüft, ob die vom Prüfling vorgetragenen Gründe
stichhaltig und zutreffend sind und ob etwaige Mängel Einfluss auf das
Prüfungsergebnis gehabt haben
•
Es wird geprüft, ob über die angegebenen Punkte hinaus weitere Fehler
festzustellen sind
•
Zur Bearbeitung stützt sich die IHK auf die Stellungnahmen des
Prüfungsausschusses
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5. Widerspruch / Befangenheit
Was ist zu tun?
•
Durch den Grundsatz der Chancengleichheit ist es erforderlich, dass keine
Prüfer im Prüfungsausschuss tätig sind, bei denen die Sorge der
Befangenheit besteht
•
Demnach dürfen bei der Zulassung und bei den Prüfungen diejenigen nicht
mitwirken, bei denen verwandtschaftliche Verhältnisse mit dem Prüfling
bestehen
•
Besteht eine Befangenheit, so ist diese der IHK mitzuteilen bzw. in der
Prüfung dem Prüfungsausschuss
•
Die IHK trifft die Entscheidung über den Ausschluss vor der Prüfung, während
der Prüfung der Prüfungsausschuss
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6. Verhalten bei Täuschungshandlungen
•
Prüfungsleistungen sind vom Prüfling selbständig und ohne fremde Hilfe
bzw. unerlaubte Hilfsmittel zu erstellen
•
Diese persönlich zu erbringende Leistung ist Gegenstand der Bewertung und
Grundlage für das Prüfungszeugnis
•
§ 22 der Prüfungsordnung der IHK regelt das Vorgehen bei
Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen
•
Wird eine Täuschungshandlung festgestellt, kann der Prüfling nach
Ermahnung und dem anschließenden Entzug der unerlaubten Hilfsmittel die
Prüfung fortsetzen
•
Der Vorfall wird ordnungsgemäß protokolliert und dem Prüfungsausschuss
zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden
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•
Vorher ist der Prüfling zu hören und der Vorgang aufzuklären
6. Verhalten bei
Täuschungshandlungen
•
Liegt eine Täuschungshandlung vor, so ist die betroffene Prüfungsleistung mit
„ungenügend“ zu bewerten (kein Spielraum durch den PA)
•
Der Prüfungsausschuss hat einen Ermessensspielraum hinsichtlich der
weitgehenden Entscheidung, ob der gesamte Prüfungsteil oder sogar die
Prüfung insgesamt mit „ungenügend“ zu bewerten ist; hier ist die Schwere
der Täuschungshandlung ausschlaggebend
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Zwischen- und Abschlussprüfung
Anmeldung - Zulassung - Vorbereitung - Ablauf
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Dirk Weißmann
kaufmännische Berufsbildung
Telefon: 0209 388-411
E-Mail: [email protected]
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Welche Infos erhält dies Forum?
Prüfungstermine
Zahlen und Fakten rund um die Prüfungen
Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung (AP)
Wie bereite ich mich auf die Prüfungen vor
Unterschiede Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. AP1/AP2
Möglichkeiten zur Verkürzung der Ausbildungszeit
Berichtsheft
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Eintragung eines Berufsausbildungsvertrags: Sobald der Berufsausbildungsvertrag bei
der Industrie- und Handelskammer registriert wurde, bekommt der Ausbildungsbetrieb
sowie der Auszubildende darüber
eine Eintragungsbestätigung zugeschickt.
Die voraussichtlichen Prüfungstermine für den Ausbildungsstart 2014 (stehen auf der
Eintragungsbestätigung):
Zwischenprüfung/Abschlussprüfung Teil 1 : Frühjahr bzw. Herbst/Sommer 2016
Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2 : Sommer 2017
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Abschlussprüfungen Winter 2013/14 und Sommer 2014
11.512 Prüflinge haben an der Prüfung teilgenommen, davon haben
10.766 Teilnehmer bestanden.
Mit der Note „Sehr gut“ haben 658 Prüflinge die Prüfung abgeschlossen.
Ehrenamtliche Prüfer bei der IHK Nord Westfalen (Bereich Berufsbildung)
288 Prüfungsausschüsse
3066 Prüfer
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Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung:
ca. zwei bis drei Monate vor dem Prüfungstermin erhält der Ausbildungsbetrieb die
Anmeldeunterlagen.
Zwischenprüfung: Daten müssen kontrolliert und ggf. Änderungen der Industrie- und
Handelskammer mitgeteilt werden. Es muss kein Anmeldeformular ausgefüllt oder
unterschrieben werden.
Abschlussprüfung: Auch hier müssen die Daten kontrolliert werden. Das
Anmeldeformular sowie die Anlage (nicht bei allen Berufen gibt es eine Anlage)
müssen unterschrieben bei der Industrie- und Handelskammer eingereicht werden.
Anmeldeschluss für die Sommerprüfung ist der 31.01. und für die Winterprüfung der
31.07.
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Prüfungsvorbereitung:
Vorbereitungslehrgänge = eine Übersicht mit sämtlichen Lehrgangsanbietern sind
auf unserer Homepage zu finden
(http://www.ihk-bildung.de/)
Unterlagen, mit denen man sich auf die Zwischen- und Abschlussprüfung
vorbereiten kann, sind über das Internet erhältlich
(http://www.u-form-shop.de/)
Ausbildungsbetrieb/Berufsschule
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Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes gibt es ungefähr zur Hälfte der
Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung.
Über die Teilnahme erhält der Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung.
Ohne Zwischenprüfung keine Zulassung zur Abschlussprüfung!
Die Zwischenprüfung zeigt auf, wo es gut läuft und wo noch Nachholbedarf
besteht.
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Die Abschlussprüfung soll vorgezogen werden?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung: Der Auszubildende hat
super Noten in der Berufsschule? Dann ist dieser Antrag genau richtig. Die
Ausbildungszeit wird nicht verkürzt, sondern der Auszubildende wird aufgrund der
Leistungen in der Berufsschule vorzeitig zur Prüfung zugelassen
(Notendurchschnitt 2,49 oder besser).
2. Verkürzung der Ausbildungszeit: Es gibt viele Möglichkeiten, die Ausbildungszeit
zu verkürzen: z. B. schulische Vorbildung, Einstiegsqualifizierung, eine andere
abgeschlossene Ausbildung. Eine Verkürzung der Ausbildung kann in Absprache
mit dem Ausbildungsbetrieb Betrieb vor und während der Ausbildung bei der IHK
beantragt und eingereicht werden.
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Abschlussprüfung
Das Ende naht!
Zuerst wird an ein bis zwei Tagen eine schriftliche Prüfung abgelegt.
Nach ca. 4 Wochen sind die Ergebnisse vom Auszubildenden online
abrufbar.
Falls es in einem Fach eng wird, kann es eventuell durch eine mündliche
Ergänzungsprüfung ausgleichen werden.
Als krönender Abschluss kommt eine mündliche bzw. praktische Prüfung.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der Auszubildende über den
Ausbildungsbetrieb das Prüfungszeugnis.
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Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Gestreckte Abschlussprüfung
Zeitpunkt der Prüfungen: in der Regel liegt ein Jahr zwischen den beiden
Prüfungsterminen z. B. Teil 1 im Sommer 2016 und Teil 2 im
Sommer 2017.
Ergebnis Teil 1 zählt zum Gesamtergebnis und die Note/Noten erscheinen auf
dem Prüfungszeugnis.
Nähere Informationen sind in der jeweiligen Ausbildungsverordnung des
Ausbildungsberufes zu finden (www.ihk-nordwestfalen.de/P00572).
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Berichtsheft
Ohne Berichtsheft wird der Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung
zugelassen!!!
Wird vom zuständigen Prüfungsausschuss „kontrolliert“
Hinweis: Das Berichtsheft muss wöchentlich geführt und vom Ausbilder mind.
monatlich abgezeichnet werden.
Abgabe der Berichtshefte hängt vom Prüfungsausschuss ab. Manche
möchten es kurz vor, andere zur mündlichen bzw. praktischen Prüfung haben.
Merkblatt zum Führen von Ausbildungsnachweisen sowie ein Muster stehen
als Download auf unserer Homepage zur Verfügung:
(www.ihk-nordwestfalen.de/P02067)
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Prüferentschädigung
Jeder Prüfer erhält für die ehrenamtliche Tätigkeit eine angemessene
Entschädigung
Korrektur der schriftlichen Prüfungsleistungen
Fahrtkosten:
- bei öffentlichen Verkehrsmitteln bitte den Beleg beifügen
- beim KFZ gibt es eine Kilometerpauschale
Bei sonstigen Ausgaben, wie Portokosten oder Parkticket, sind die Belege
dem Antrag beizufügen
Eine Abrechnung kann nur durch das Einreichen des Antrages erfolgen
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Wir freuen uns auf Ihre Fragen.
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