Preisliste - Wochenblätter
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Preisliste - Wochenblätter
Preisliste Nr. 22, gültig ab 01.01.2015 Sonntags-Medien GmbH & Co. KG, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover Telefon: (0511) 518 2092, Telefax: (0511) 518 2023 Internet: www.wochenblaetter.de E-Mail: [email protected] 1 Verbreitungsgebiet Wochenblätter gesamt hallo HANNOVER Schwarmstedt – /* 323 und Partnertitel wochenende und Partnertitel Wedemark *3321 / 322 714.275 verteilte Exemplare gesamt Neustadt *3162 / 132 Wunstorf *3164 / 134 Langenhagen *3345 / 346 Nord *3624 / 1124 Seelze Schaumburg Nord *3166 / 166 Barsinghausen *3626 / 1126 Burgwedel *3866 / 886 Isernhagen Garbsen *3625 / 1125 Gehrden *3628 / 1128 Ronnenberg Burgdorf *3864 / 884 Uetze Ost *3621 / 1121 Hannover 100 West *3623 / 1123 707.635 verteilte Exemplare gesamt Süd *3622 / 1122 Hemmingen Lehrte *3865 / 885 Sehnde Laatzen *3627 / 1127 Wennigsen Bad Münder Schaumburg Süd *3167 / 167 Pattensen Springe *3629 / 1129 Hess. Oldendorf Coppenbrügge Hameln/Bad Pyrmont *3161 / 161 Aerzen Salzhemmendorf Emmerthal Bad Pyrmont Lügde 2 hallo HANNOVER wochenende AuflageErscheinung*Ausgaben-Nr.*Ausgaben-Nr.Erscheinung Auflage 353.150 ET Mittwoch Sonntags-Medien GmbH & Co. KG ET Sonnabend 351.560 225.510 72.110 49.710 57.740 45.950 48.290 23.910 36.610 18.830 3600 Stadtausgabe Hannover 100 225.510 3621 Teilausgabe Ost 1121 72.110 3622 Teilausgabe Süd 1122 49.710 3623 Teilausgabe West 1123 57.740 3624 Teilausgabe Nord 1124 45.950 3625Garbsen/Seelze112547.580 3626Barsinghausen/Wennigsen112623.910 3627Laatzen112735.730 3628Gehrden/Ronnenberg112818.830 35.450 75.000 3629Springe112925.000 3161 Hameln / Bad Pyrmont 161 75.000 43.175 ET Mittwoch 3301 Extra-Verlagsgesellschaft mbH 302ET Sonnabend48.575 28.675 14.500 – 3345 3321 – Langenhagener Echo Wedemark Echo Schwarmstedter Echo 34628.675 322 14.500 3235.400 77.200 ET Mittwoch 3861 Marktspiegel-Verlag GmbH 881ET Sonnabend77.200 24.400 31.100 21.700 3864 3865 3866 Burgdorfer Nachrichten Lehrter Nachrichten Burgwedeler Nachrichten 88424.400 88531.100 88621.700 23.305 ET Mittwoch 3162 106.995 ET Mittwoch Neustädter Zeitung Verlagsges. mbH 132ET Sonnabend 23.305 Oppermann Druck- und Verlags GmbH ET Sonnabend 106.995 32.000 ET Donnerstag 42.180 ET Mittwoch 32.815 ET Mittwoch Wunstorfer Stadtanzeiger mit Meerregion Schaumburger Wochenblatt Nord Schaumburger Wochenblatt Süd 3164 3166 3167 13432.000 16641.080 16732.815 3 Stadt Hannover Stadtteilausgabe Nord Auflage: 45.950 PLZ: 30159 Teil, 30165, 30167, 30179, 30419 Stöcken Marienwerder Stadtteilausgabe Ost Auflage: 72.110 PLZ: 30161, 30163, 30175, 30177, 30625, 30627, 30629, 30655, 30657, 30659 Isernhagen 30657 Nordhafen Brink-Hafen Vinnhorst 30419 Sahlkamp 30179 Ledeburg Hainholz 30165 30163 Leinhausen Limmer 30451 30161 30159 Mitte 30449 30453 Linden 30169 30455 Badenstedt 30625 Kleefeld Bult 30171 Ricklingen 30459 Oberricklingen 30457 Wettbergen Stadtteilausgabe West Auflage: 57.740 PLZ: 30169 Teil, 30449, 30451, 30453, 30455, 30457, 30459 30173 Misburg-Süd Heideviertel Zoo 30175 Anderten 30559 Kirchrode Südstadt Bornum Mühlenberg 30629 30627 Oststadt 30167 Davenstedt 30655 30177 Herrenhausen Lahe Misburg-Nord Groß-Buchholz List Vahrenwald Ahlem 30659 Bothfeld Vahrenheide Waldheim Waldhausen Seelhorst 30519 Döhren Wülfel Mittelfeld Bemerode 30539 Wülferode Messe Stadtteilausgabe Süd Auflage: 49.710 PLZ: 30159 Teil, 30169 Teil, 30171, 30173, 30519, 30539, 30559 4 hallo HANNOVER Ausgaben-Nr. 3600 Auflage 225.510 Stadtausgabe Auflage 225.510 Direktpreis Grundpreis Lokale Geschäftsanzeigen 4,505,32 5,18 6,09 wochenende Ausgaben-Nr. 100 Direktpreis Grundpreis schwarz/weiß 4,75 5,57 4 c 5,46 6,43 Titelseite + 50% Aufschlag Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt, Immobilien 3,624,27 schwarz/weiß 4,62 5,45 4,17 4,90 4 c 5,33 6,25 Titelkopfanzeigen (Festgrößen) – – TK(H = 58 mm, B = 58 mm) 755,- 890,700,-820,- TI (H = 60 mm, B = 45 mm) 700,- 820, Fließsatzanzeigen 10,86 12,81 1 Zeile normal oder h‘fett 14,25 16,71 14,48 17,08 1 Zeile Cicero 19,00 22,28 3624 45.950 Stadtteilausgabe Nord 45.950 1,471,73 schwarz/weiß 1,70 2,00 4 c 3621 72.110 Stadtteilausgabe Ost 72.110 1,651,93 schwarz/weiß 1,87 2,21 4 c 3622 49.710 Stadtteilausgabe Süd 49.710 1,561,80 schwarz/weiß 1,77 2,10 4 c 362357.740 Stadtteilausgabe West 57.740 1,491,74 schwarz/weiß 1,72 2,01 4 c Titelseiten in den Stadtteilausgaben mm-Preis + 50% Aufschlag Titelkopfanzeigen (Festgrößen) 175,-205,- TI (H = 60 mm, B = 45 mm) 1124 1,53 1,78 1,75 2,05 1121 1,66 1,94 1,89 2,22 1122 1,63 1,86 1,83 2,18 1123 1,58 1,83 1,80 2,13 nicht möglich Rubrizierung und Fließsatzanzeigen nur in der kompletten Stadtausgabe möglich · Titelseitenbelegung nach Absprache · Preisangaben je mm in EURO 5 Garbsen & Seelze Ausgaben-Nr.: 3625 30823, 30826, 30827, 30926 Direktpreis Grundpreis Auflage 48.290 Auflage 47.580 je mm in Euro je mm in Euro Geschäftsanzeigen 1,061,24 schwarz/weiß 1,21 1,44 4 c Titelseite + 50% Aufschlag Titelkopfanzeigen (Festgrößen) – – TK (H = 58 mm, B = 58 mm) 200,-225,- TI (H = 60 mm, B = 45 mm) 3,18 3,72 4,244,96 Ausgaben-Nr.: 3626 llo haMITTWOCH BARSINGHAUSEN & WENNIGSEN Fließsatzanzeigen 1 Zeile normal oder halbfett Cicero Barsinghausen & Wennigsen 30890 / 30974 Direktpreis Grundpreis Auflage 23.910 Auflage 23.910 je mm in Euro je mm in Euro Geschäftsanzeigen 1,041,22 schwarz/weiß 1,19 1,41 4 c Titelseite + 50% Aufschlag Ausgaben-Nr.: 1125 hallo GARBSEN SEELZE wochenende Direktpreis Grundpreis je mm in Euro je mm in Euro 1,16 1,36 1,30 1,58 215,- 200,- 255,225,- 3,48 4,08 4,64 5,44 Ausgaben-Nr.: 1126 hallo BARSINGHAUSEN WENNIGSEN wochenende Direktpreis Grundpreis je mm in Euro je mm in Euro 1,09 1,28 1,24 1,47 180,- 210,- 175,- 205,- Titelkopfanzeigen (Festgrößen) TK (H = 58 mm, B = 58 mm) TI (H = 60 mm, B = 45 mm) 180,- 175,- 3,12 3,66 4,164,88 Fließsatzanzeigen 1 Zeile normal oder halbfett Cicero 3,27 3,84 4,36 5,12 210,205,- 6 Laatzen/Hemmingen/Pattensen Ausgaben-Nr.: 3627 30880, 30966, 30982 Direktpreis Grundpreis je mm in Euro je mm in Euro Auflage 36.610 1,21 Auflage 35.730 Grundpreis je mm in Euro 1,12 1,30 1,27 – 225,- Titelkopfanzeigen (Festgrößen) TK (H = 58 mm, B = 58 mm) 215,- 255,- TI (H = 60 mm, B = 45 mm) 200,- 225,- Fließsatzanzeigen 3,18 3,72 4,24 4,96 am Sonnabend nur in 1 Zeile normal oder halbfett 5,19 Grundpreis je mm in Euro je mm in Euro Auflage: 18.830 0,790,98 1,11 160,- Direktpreis wochenende je mm in Euro schwarz/weiß 4 c Grundpreis je mm in Euro 0,88 1,04 1,02 1,19 Titelseite + 50% Aufschlag – hallo RONNENBERG GEHRDEN Auflage: 18.830 Geschäftsanzeigen 8,12 Ausgaben-Nr.: 1128 30989, 30952 Direktpreis 6,09 Kombination mit Ausgabe Gehrden möglich (1130) Cicero6,92 Gehrden/Ronnenberg Ausgaben-Nr.: 3628 0,95 1,53 Titelseite + 50% Aufschlag 200,- wochenende Direktpreis 4 c HEMMINGEN PATTENSEN je mm in Euro schwarz/weiß 1,44 – hallo hallo LAATZEN wochenende Geschäftsanzeigen 1,061,24 Ausgaben-Nr.: 1127 Titelkopfanzeigen (Festgrößen) – TK (H = 58 mm, B = 58 mm) 170,- 200,- 185,- TI (H = 60 mm, B = 45 mm) 160,- 185,- am Sonnabend nur in 1 Zeile normal oder halbfett 5,19 6,09 Fließsatzanzeigen 2,37 2,94 3,16 3,92 Kombination mit Ausgabe Laatzen möglich (1130) Cicero6,92 8,12 7 Springe/Bad Münder Ausgaben-Nr.: 3629 31832, 31848 Ausgaben-Nr.: 1129 hallo SPRINGE BAD MüNDER wochenende Direktpreis Grundpreis je mm in Euro je mm in Euro Auflage: 35.450 1,471,61 1,90 schwarz/weiß 2,09 4 c 4,83 1 Zeile normal oder halbfett Cicero Hameln/Bad Pyrmont 31840, 31856, 31812, 31863, 31785, 31787, 31789, 31860, 32678, 37619, 31020 Direktpreis Grundpreis je mm in Euro je mm in Euro 1,28 1,60 1,60 2,01 Grundpreis je mm in Euro 1,14 1,30 1,44 1,69 3,42 3,90 Fließsatzanzeigen 5,886,44 Ausgaben-Nr.: 3161 Direktpreis je mm in Euro Titelseitenpreise auf Anfrage 4,41 Auflage: 25.000 Geschäftsanzeigen Auflage: 75.000 Auflage: 75.000 Geschäftsanzeigen schwarz/weiß 4 c 4,56 5,20 Ausgaben-Nr.: 0161 HAMELN lo l a h SONNTAG Direktpreis Grundpreis je mm in Euro je mm in Euro 1,38 1,72 1,81 2,26 Titelseitenpreise auf Anfrage 8 Kompakt 1 Ausgaben-Nr.: 3601 Stadtausgabe Hannover, Garbsen/Seelze, Laatzen/Hemmingen/Pattensen, Gehrden/Ronnenberg, Barsinghausen/Wennigsen Ausgaben-Nr.: 1101 hallo HANNOVER wochenende Direktpreis Grundpreis Auflage 353.150 Auflage 351.560 Direktpreis Grundpreis je mm in Euro je mm in Euro Geschäftsanzeigen je mm in Euro je mm in Euro 6,84 8,07 schwarz/weiß 7,05 8,32 7,88 9,27 4 c 8,11 9,56 Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt 4,98 5,87 schwarz/weiß 6,71 7,89 5,74 6,73 4 c 7,72 9,08 Fließsatzanzeigen 14,64 17,28 1 Zeile normal oder halbfett 16,92 19,80 19,5223,04 Cicero 22,56 26,40 Kompakt 2 Ausgaben-Nr.: 3605 Stadtausgabe Hannover, Garbsen/Seelze, Laatzen/Hemmingen/Pattensen, Gehrden/Ronnenberg, Barsinghausen/Wennigsen, Springe Direktpreis Grundpreis je mm in Euro je mm in Euro 8,18 9,54 9,63 11,21 Auflage 378.370 Auflage 376.760 Geschäftsanzeigen Ausgaben-Nr.: 1102 hallo HANNOVER Direktpreis je mm in Euro wochenende Grundpreis je mm in Euro schwarz/weiß 7,96 9,38 4 c 9,14 10,78 schwarz/weiß 7,60 8,96 4 c 8,73 10,27 17,61 20,73 Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt 7,36 8,38 8,66 9,90 17,61 20,73 23,4827,64 Fließsatzanzeigen 1 Zeile normal oder halbfett Cicero 23,48 27,64 9 Ausgaben-Nr.: 3612 Region Hannover Hannover, Garbsen/Seelze, Laatzen/Hemmingen/Pattensen, Gehrden/Ronnenberg, Barsinghausen, Springe, Wunstorf, Neustadt, Schwarmstedt/Wedemark, Langenhagen, Burgwedel/Burgdorf/Lehrte Ausgaben-Nr.: 1112 hallo HANNOVER wochenende Direktpreis Grundpreis Auflage 607.280 Auflage 600.640 Direktpreis Grundpreis je mm in Euro je mm in Euro Geschäftsanzeigen je mm in Euro je mm in Euro 14,0316,48 schwarz/weiß 14,19 16,71 16,26 19,11 4 c 16,32 19,20 Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt 12,4314,77 schwarz/weiß 13,58 15,98 14,41 17,83 4 c 15,63 18,40 Ausgaben-Nr.: 3615 Wochenblätter gesamt Ausgaben-Nr.: 300 hallo HANNOVER wochenende Direktpreis Grundpreis Auflage 714.275 Auflage 707.635 Direktpreis Grundpreis je mm in Euro je mm in Euro Geschäftsanzeigen je mm in Euro je mm in Euro 16,0518,81 schwarz/weiß 16,08 18,92 18,76 22,00 4 c 18,64 21,95 Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt 14,4717,11 schwarz/weiß 15,72 18,18 16,94 20,63 4 c 18,25 20,94 10 Individuelle Kombinationen am Mittwoch Einzelpreise je mm in Euro Kombinationspreise je mm in Euro Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis s/w 1 ZF 4c s/w 1 ZF 4c s/w 1 ZF 4c s/w 1 ZF 4c 3600Stadtausgabe* 4,50 4,965,18 5,325,846,09 * Rubrikenpreise 3,62 3,964,17 4,274,704,90 Nachlässe 3621 Teilausgabe Ost 1,65 1,791,87 1,932,122,216621 Kombinationsrabatte: 3622 Teilausgabe Süd 1,56 1,711,77 1,802,002,106622 2 Ausgaben = 10% 3623 Teilausgabe West 1,49 1,651,72 1,741,912,01 6623 3 Ausgaben = 13% 3624 Teilausgabe Nord 1,47 1,641,70 1,731,872,00 6624 ab 4 Ausgaben = 15% 3625 Rundblick Garbsen1,06 1,171,21 1,241,361,446625 3626 Barsinghausen/ W. 1,04 1,141,19 1,221,351,416626 3627 Laatzener Woche 1,06 1,171,21 1,241,361,44 6627 3628 Anzeiger Gehrden 0,79 0,910,95 0,981,061,116628 3629Springe 1,47 1,761,90 3301 Extra-Verlag ges. 1,53 1,681,75 3321Wedemark** 0,90 0,991,03 3345Langenhagen** 0,95 1,051,09 3861 Marktspiegel ges. 2,52 2,752,87 3862Burgdorf/Lehrte***1,70 1,861,95 3864Burgdorf*** 1,06 1,161,21 3865Lehrte*** 1,13 1,231,28 3866Burgwedel*** 1,10 1,201,25 3162Neustadt 1,03 1,131,18 3164Wunstorf - -1,53 3165 Schaumburg ges. - -2,00 3166 Schaumburg Nord - -1,67 3167 Schaumburg Süd - -1,67 3161Hameln 1,28 1,501,60 1,611,922,096629 1,26 1,521,66 1,391,671,82 1,802,002,08 6301 - -- --1,061,151,20 6321 - -- --1,121,221,296345 - -- --2,953,223,373861 - -- --2,002,192,283862 - -- --1,231,351,413864 - -- --1,311,451,503865 - -- --1,281,411,483866 - -- --1,211,341,406162 0,93 1,021,09 1,091,201,26 - -1,766164 - -1,30 - -1,50 - -2,306165 - -1,75 - -2,07 - -1,926166 - -1,67 - -1,92 - -1,926167 - -1,67 - -1,92 1,601,862,016161 1,15 1,351,44 1,441,681,81 ** Rubrikenanzeigen nur in 3301 möglich ***Rubrikenanzeigen nur in 3861 möglich (bei Farbanzeigen Mindestgröße 200 mm) 11 Individuelle Kombinationen hallo HANNOVER am Wochenende wochenende Einzelpreise je mm in EuroKombinationspreise je mm in Euro Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis s/w 1 ZF 4c s/w 1 ZF 4c s/w 1 ZF 4c s/w 1 ZF 4c 100Stadtausgabe* 4,75 5,235,46 5,576,136,43 - -- --* Rubrikenpreise 4,62 5,085,33 5,455,986,25 - -- --Nachlässe 1121 Teilausgabe Ost 1,66 1,801,89 1,942,132,222121 Kombinationsrabatte: 1122 Teilausgabe Süd 1,63 1,761,83 1,862,092,18 2122 2 Ausgaben = 10% 1123 Teilausgabe West 1,58 1,731,80 1,832,032,13 2123 3 Ausgaben = 13% 1124 Teilausgabe Nord 1,53 1,691,75 1,781,982,052124 ab 4 Ausgaben = 15% 1125 hallo Garbsen 1,16 1,261,30 1,361,501,582125 1126 hallo Barsingh. 1,09 1,191,24 1,281,411,472126 1127 hallo Laatzen 1,12 1,221,27 1,301,451,532127 1128 hallo Gehrden 0,88 0,981,02 1,041,141,19 2128 1130 Kombi Laa./Gehrd.1,73 1,902,00 2,032,252,34 nur für Rubrikenanzeigen am Sonnabend 1129 hallo Springe 1,14 1,301,44 1,301,471,692129 0,99 1,121,24 1,121,271,43 302 Extra-Verlag ges. 1,65 1,811,92 1,962,142,23302 - -- --322Wedemark** 0,97 1,071,12 1,141,241,33322 - -- --- 346Langenhagen** 1,01 1,111,16 1,191,291,39346 - -- --881 Marktspiegel ges. 2,66 2,913,04 3,123,423,57881 - -- --882Burgdorf/Lehrte*** 1,81 1,992,07 2,122,322,42882 - -- --884Burgdorf*** 1,18 1,291,34 1,381,511,57884 - -- --885Lehrte*** 1,23 1,341,40 1,431,561,64885 - -- --886Burgwedel*** 1,18 1,291,36 1,401,531,61886 - -- --132Neustadt 1,03 1,131,18 1,211,341,402162 0,93 1,021,07 1,091,201,26 134Wunstorf - -1,63 - -1,872164 - -1,39 - -1,59 165 Schaumburg ges. - -2,16 - -2,482165 - -1,84 - -2,17 166 Schaumburg Nord - -1,80 - -2,072166 - -1,53 - -1,76 167 Schaumburg Süd - -1,80 - -2,072167 - -1,53 - -1,76 161hallo Hameln/Bad P.1,38 1,601,81 1,722,012,262161 1,24 1,441,63 1,551,812,03 ** Rubrikenanzeigen nur in 302 möglich ***Rubrikenanzeigen nur in 881 möglich (bei Farbanzeigen Mindestgröße 200 mm) 12 Technische Angaben und Auftragsbedingungen: Beilagenauflage: Mindestauflage: Format: Papiergewicht: Beilagen und Prospektwerbung Die Beilagenauflagen sind teilweise aufgerundet um Auflagenschwankungen auszugleichen; bedingt durch maschinelles Einlegen ist es notwendig 1% mehr Exemplare als Auflage anzuliefern (max. 400 Ex. je Titel) 5.000 Exemplare innerhalb eines Titels Mindestformat: 105 x 148 mm (DIN A6) Höchstformat: 235 x 315 mm 1-Blatt-Beilagen mind. 140 g/m2 bzw. 170 g/m2 Gewichte: Das Gewicht einer Beilage soll 60 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Anfrage beim jeweiligen Zeitungsverlag erforderlich. Muster: 7 Tage vor Erscheinungstermin Teilbelegung: Die Belegung in genau begrenzte Teilgebiete erfolgt bestmöglich; geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen Beilagenhinweise: Erfolgen kostenlos in der belegten Ausgabe, Nichterscheinen berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen Anlieferung: frühstens 10 Tage, spätestens 4 Tage vor Erscheinungstermin – Anlieferung an die angegebenen Druckorte frei Haus Anlieferadressen Wochenmitte-Titel Anlieferadressen Wochenend-Titel Sonntags-Medien Verlag Göttinger Tageblatt hallo Wochenblatt Ost hallo wochenende Ost Göttinger Tageblatt Beilagenlager HaWo hallo Wochenblatt Süd hallo wochenende Süd Beilagenlager HaWe Dransfelder Str. 1 hallo Wochenblatt West hallo wochenende West Dransfelder Str. 1 37079 Göttingen hallo Wochenblatt Nord 37079 Göttingen hallo Rundblick Garbsen/ Seelze hallo Laatzener Woche hallo Anzeiger Gehrden/ Ronnenberg Oppermann Druck hallo wochenende Nord Gutenbergstr. hallo wochenende Garbsen/ Seelze 31552 Rodenberg hallo wochenende Laatzen hallo wochenende Gehrden/ Ronnenberg hallo Mittwoch Barsinghausen/Wennigsen hallo wochenende Barsinghausen/Wennigsen Neue Deister Zeitung Druckzentrum Hottenbergsfeld Aktuelle Woche Springe/ Bad Münder hallo wochenende Springe/ Bad Münder Carl-Wilhelm-Niemeyer-Str. 15 hallo Mittwoch Hameln/Pyrmont hallo wochenende Hameln/Bad Pyrmont 31789 Hameln-Rohrsen Cellesche Zeitung Extra Verlag Bremer Weg 186 Langenhagen Echo 29223 Celle Wedemark Echo OT Klein Hehlen Schwarmstedter Echo Göttinger Tageblatt Marktspiegel Verlag Beilagenlager MSP Burgdorfer Nachrichten Dransfelder Str. 1 Lehrter Nachrichten 37079 Göttingen Burgwedeler Nachrichten Oppermann Druck Oppermann Gutenbergstr.1 Neustädter Zeitung 31552 Rodenberg Wunstorfer Stadtanzeiger / Schaumburger Wochenblatt Oppermann Druck Gutenbergstr.1 31552 Rodenberg Druckzentrum Hottenbergsfeld Carl-Wilhelm-Niemeyer-Str. 15 31789 Hameln-Rohrsen Cellesche Zeitung Bremer Weg 186 29223 Celle OT Klein Hehlen Göttinger Tageblatt Beilagenlager MSP Dransfelder Str. 1 37079 Göttingen Oppermann Druck Gutenbergstr.1 31552 Rodenberg 13 Beilagenpreise und -Auflagen hallo HANNOVER wochenende Direktpreis GrundpreisBeilagenpreise (nur gültig für die mit * gekennzeichneten Titel) Direktpreis Grundpreis je 1000 Ex. in EUR je 1000 Ex. in EUR 63,50 75,00 bis 20 g bis 20 g 67,00 79,00 70,00 82,50 bis 30 g bis 30 g 74,00 87,00 6,20 7,30 je weitere 10 g je weitere 10 g 6,70 8,00 Beilagenauflage Titel PLZ Hannover 72.110 *Teilausgabe Ost 30161, 30163, 30175, 30177, 30625, 30627, 30629, 30655, 30657, 30659 49.710 *Teilausgabe Süd 30159 Teil, 30169 Teil, 30171, 30173, 30519, 30539, 30559 57.740 *Teilausgabe West 30169 Teil, 30449, 30451, 30453, 30455, 30457, 30459 45.950 *Teilausgabe Nord 30159 Teil, 30165, 30167, 30179, 30419 48.290 *hallo Garbsen/Seelze 30823, 30826, 30827, 30926 36.610 *hallo Laatzen 30880, 30966, 30982 18.830 *hallo Gehrd./Ronnenb. 30952, 30989 23.910 *hallo Barsingh./Wen. 30890, 30974 25.200 Springe/Bad Münder 31832, 31848 28.675 Langenhagener Echo 30669, 30851, 30853, 30855 14.500 Wedem./Schwarmstedt 30900, 29690 24.400 Burgdorfer Nachr. 31303, 31311 31.100 Lehrter Nachrichten 31275, 31319 21.700 Burgwedeler Nachr. 30916, 30938 23.305 Neustädter Zeitung 31535 32.000 Wunstorfer Stadtanz. 30826, 30926, 31515, 31547, 31558 42.180 Schaumb. Wbl. Nord 31542, 31552, 31553, 31555, 31556, 31559, 31655, 31688, 31693, 31698-702, 31712-19, 31867 32.815 Schaumb. Wbl. Süd 31675, 31683, 31691, 31707-11, 31737, 31749, 32457 75.000 Hameln/Pyrmont 31020, 31785, 31787, 31789, 31812, 31840, 31855, 31860, 31863, 32676 Beilagenauflage 72.110 49.710 57.740 45.950 47.580 35.730 18.830 23.910 25.200 28.675 14.500/5.400 24.400 31.100 21.700 23.305 32.000 42.180 32.815 75.000 Die Beilagenauflagen können von den verteilten Auflagen abweichen. Sonntags-Medien GmbH & Co. KG · August-Madsack-Str. 1 · 30559 Hannover · Tel. 0511/ 518 2025 14 Technische Richtlinien für Beilagen Angaben zum Produkt 1. Format – Mindestformat ist DIN A 6 (105 x 148 mm). – Maximalformat ist 235 x 315 mm. 2. Einzelblätter – Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Flächengewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. – Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 140 g/m2 aufweisen. – Größere Formate mit einem Flächengewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A 4 (210 x 297 mm) zu falzen. 3. Mehrseitige Beilagen – Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. Bundstärke bis max. 10 mm. 4. Gewichte – Das Gewicht einer Beilage soll 50 g/Exemplar nicht überschreiten. – Liegt es darüber, ist eine Rückfrage beim jeweiligen Zeitungsverlag erforderlich. Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 10. Lagen – Die kantengeraden Lagen müssen eine Höhe von 80 - 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. – Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht erforderlich sein. – Einzelne Lagen dürfen weder verschnürt noch verpackt angeliefert werden. – Eine zusätzlich notwendige manuelle Aufbereitung wird nach Rücksprache vorgenommen und in Rechnung gestellt. 11. Palettierung – Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrwegpaletten gestapelt sein. – Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspru-chung) und ggf. gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. – Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken. – Das Durchbiegen der Lagen kann ggf. durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen vermieden werden. Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. – Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt, ist darauf zu achten, dass die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden. – Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte mit Inhalts- und Richtlinien zur Verarbeitung Mengenangabe gekennzeichnet sein. 5. Falzarten – Stahlumreifung vermeiden (Unfallgefahr). – Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Hinweise zum Materialeinsatz Leporello- (Z) und Altarfalz (П)sind maschinell nicht zu verarbeiten. 12. Packmitteleinsatz – Mehrseitige Beilagen müssen den Falz an den langen Seiten haben. – Die Verpackung ist auf das notwendige zweckdienliche Minimum zu beschränken. 6. Beschnitt 13. Einsatz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial – Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. – Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen. – Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. – Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein (recyclingfähig). 7. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten) – Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. – Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum – Als Verpackung darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden. Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden. Richtlinien zur Abwicklung – Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig. 14. Begleitpapiere – Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Warenmuster oder -proben ist ohne Aus dem Lieferschein hat hervorzugehen: vorherige technische Prüfung durch den Verlag nicht möglich. – zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben 8. Draht-Rückenheftung – Einsteck- und Erscheinungstermin – Die Draht-Rückenheftung sollte vermieden werden. Bei Draht-Rückenheftung darf die Drahtstärke – Auftraggeber der Beilage keinesfalls stärker als das Produkt sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein. – Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv – Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. – Auslieferungstermin des Beilagenherstellers Für Beilagen mit Einlegern – Absender und Empfänger Empfehlungen für Verpackung und Transport gelten besondere technische – Anzahl der Paletten 9. Anlieferungszustand Voraussetzungen. – Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen – Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie sofortige Verarbeitung Bitte vorher Rücksprache – Stückzahl der Beilagen je Palette gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. mit dem Verlag halten. – Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht Ferne sind erforderlich: gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. – Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte – Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) – Raum für Vermerke 15 Wichtige Informationen für digitale Druckunterlagen Digitale Druckunterlagen Bitte beachten Sie unbedingt diese technischen Informationen. Nur damit stellen Sie sicher, das Ihre Anzeige unverändert erscheint. Bei Anlieferung von Druckunterlagen, die von den Vorgaben abweichen, kann generell keine Gewähr für den Druckausfall übernommen werden. Vorab schicken Sie bitte unserer Anzeigenabteilung einen Anzeigenauftrag, einen Kontrollausdruck der Anzeige (unbedingt erforderlich) und den Hinweis, auf welchem Wege die Daten digital zur Verfügung gestellt werden. 1. E-Mail ( max. 5 MB ): [email protected] 2. auf Datenträger: CD/ DVD 3. per FTP: Die Zugangsdaten bitte per E-Mail anfordern. Hinweise zur Datenübertragung Ordner: Schicken Sie uns alle Daten für einen Auftrag bitte in einem Ordner gesammelt und komprimiert. Der Ordner muss einen aussagekräftigen Namen tragen. Geben Sie dem Ordner einen Namen, aus dem der Erscheinungstag und der Auftraggeber/Kunde erkennbar sind. Der Name darf bis zu 25 Zeichen lang sein (keine Sonderzeichen verwenden) und darf auf keinen Fall mit einem Leerzeichen beginnen. Info-Datei: Schicken Sie uns in diesem Ordner eine Info-Datei, z.B. mit Simple Text (Mac) oder Word (Windows) erstellt, mit folgenden Informationen: Werbender, Absender Daten, Erscheinungstermin und Telefonnummer für Rückfragen. Komprimierung: Um Übertragungszeit und damit Kosten zu sparen, sollten Sie die Daten durch ein selbst entpackendes Komprimierungsprogramm packen lassen. Dateiformate EPS und PDF: PDF1.3-Daten müssen mit Adobe Acrobat ab Version 4.05 erzeugt sein und der ISO-Norm PDF/X-3: 2002 entsprechen. EPS-Dateien (PS-Level1) müssen den Adobe-Konventionen entsprechen und korrekte DSC Kommentare (Document Struktur Kommentare) enthalten. Folgende Kommentare sind notwendig und werden automatisiert von uns ausgewertet: Größe der Anzeige (Bounding Box) Farben (Document Process Colors/ Document Custom Colors) Schriften (Document Supplied Fonts/ Document Needed Fonts) Folgende Programme liefern EPS-Daten mit gültigen Kommentaren: Quark Xpress Adobe Photoshop Adobe Illustrator Preview: EPS-Daten müssen eine niedrig aufgelöste Vorschau (72 dpi) für die Macintosh Bildschirmdarstellung enthalten. DCS: Die EPS-Erweiterung DCS (Desktop Color Separation) wird von uns nicht unterstützt, und Dateien, die DCS-Elemente enthalten, können nicht ver arbeitet werden. Das gilt auch für DCS 2.0 im Single-file Format. Schriften: Sollten eingebunden sein; alternativ müssen verwendete Schriften mitgeliefert werden (PostScript-Schriften; keine TrueType-Schriften), oder Schriften müssen vor der Erzeugung des EPS in Zeichenwege (Pfade) umgewandelt werden. Bei EPS-Dateien aus Corel Draw sollten Schriften grundsätzlich in Zeichenwege umgewandelt werden. Bilddaten: Strichzeichnungen: Graustufen-/Farbbild: Beschneidungspfade: 4c-Farben: Schmuckfarben: Duplex: Alle Bilder müssen im EPS/PDF enthalten sein. Einfarbige Bilder (1 Bit Farbtiefe) Auflösung: mindestens 150 dpi, bestes Ergebnis bei 1270 dpi (Belichterauflösung) Auflösung mit mindestens 150 dpi Beschneidungspfade in Photoshop-Bildern sollten mit einer Toleranz von 4-6 Pixeln angelegt werden, kleinere Werte als 1 Pixel führen in der Regel zu sehr komplexen und nicht verarbeitbaren Pfaden. Vierfarbanzeigen dürfen keine Schmuckfarben (Volltonfarben) enthalten, sondern nur die Prozessfarben Cyan, Magenta, Yellow und Black. Die Summe der Farbdeckung darf maximal 200% betragen. Schmuckfarbanzeigen dürfen bis zu 3 Volltonfarben enthalten; die Prozessfarben Cyan, Magenta und Yellow dürfen nicht enthalten sein. Farbnamen sollten idealerweise der beigefügten Tabelle entsprechen, ansonsten sollten Farbnamen des HKS Z-Fächers benutzt werden. Corel Draw enthält erst ab Version 9 HKS-Farbtabellen. Verwenden Sie bitte keine Farbnamen, die dem redaktionellen Text Ihrer Anzeige entnommen sind, z.B. „Auto Meyer“. Farbnamen werden bei uns automatisiert verändert; bei Namensgleichheit von Farbbezeichnungen und Textpassagen können Anzeigentexte verfälscht werden. Wenn Sie Duplex-Bilder benutzen, benötigen wir EPS-Daten in zwei Versionen: 1. eine Schmuckfarbversion, bei der alle Farben einschließlich der Duplex-Elemente als Schmuckfarben angelegt sind. 2. eine 4c-Version, bei der alle Farben einschließlich der Duplex-Elemente als Prozessfarben angelegt sind. Duplex-Bilder sollten mit Photoshop ab Version 5.02 angelegt sein, ältere Versionen erzeugen Duplex, das zu Problemen führen kann. Generische Daten: Können wir nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache verarbeiten. Daten aus OfficeAnwendungen wie MS-Word, MS-Excel, MS-Powerpoint können nur nach Rücksprache verarbeitet werden. Informationen: Fragen zum Versand digitaler Druckunterlagen beantwortet Ihnen unsere Anzeigenabteilung unter der Rufnummer: (05 11) 518 2093 16 Technische Angaben Spaltenbreite/-zahl: Berliner Format Spalten Anzeigenteil Textteil 430 mm hoch 1 45,0 mm 45,0 mm 277,5 mm breit 2 91,5 mm 91,5 mm 3 138,0 mm 138,0 mm 4 184,5 mm 184,5 mm 5 231,0 mm 231,0 mm 6 277,5 mm 277,5 mm Panorama 430 mm hoch 593,5 mm breit Mindesth. f. Anzeigen: 5 mm Grundschrift: Anzeigenteil2,25 mm (6 p = Nonpareille) Druckverfahren: Rollenoffset (Flachdruck) Rasterweite: 40 Linien/cm oder 102 lpi Rasterpunktform: Elliptisch Schwärzung: Empfohlene Dichte 2.4-3.0 (für Filme) Tonwertumfang: Zeichnende Tiefe bis 85 %; Lichtpunkt kann in Weiß auslaufen. Tonwertzunahme: Kontrollfeld Farbe: 40 %-Feld, Buntfarben 28 % +/- 4 %; 40 %-Feld Schwarzfarbe 30 % +/- 4 %; das 80 %-Feld muß noch offen ausdrucken Strichbreite Negative Striche mind. 0,20 mm, positive Striche mind. 0,15 mm. Farbführung, Volltondichte: Folgende Dichtwerte können als Anhalt für Färbungskontrolle beim Druck genannt werden (Null-Justierung auf Zeitungspapier-Weiß): S-Schwarz = 1,10 Cyan = 0,90 M-Magenta = 0,85 Y-Gelb = 0,85 Die Summe der Farbdeckung darf im Druck 240 % nicht überschreiten. Andrucke: Als Bedruckstoff für den Andruck ist ein Zeitungsandruckpapier von max. 52 g/m2 zu verwenden. Farben: Prozessfarben: Cyan - Magenta - Gelb (EUROPA-Skala) Schmuckfarben: In der Tabelle aufgeführte Farben des HKS-Z Farbfächers sind vorrätig. In digitalen Druckunterlagen bitte dieunter „Farbname“ aufgeführte Bezeichnung benutzen, z. B. Gelb3 für HKS 3. IFRA-Profil: Zur Aufbereitung von 4c- und Graustufenbildern empfehlen wir die Verwendung des von der IFRA entwickelten Standardprofils “ISO Newspaper” für den Zeitungsdruck (www.ifra.com) FarbnameHKS-Name Yellow Magenta Cyan Schwarz Gelb3HKS3 100 Gelb4 HKS4 100 15 Gelb5HKS5 100 20 Gelb6HKS6 100 30 Orange7HKS7 100 40 Orange8HKS8 100 50 Orange10HKS10 100 60 Rot12HKS12 80 70 Rot14HKS14 100 100 Rot15HKS15 70 95 Rot16HKS16 80 100 5 Rot17 HKS17 25 100 5 Rot18HKS18 45 100 20 Rot22HKS22 70 90 Rot23HKS23 60 90 Rot25HKS25 100 Rot27 HKS27 100 Violett33HKS33 95 30 Violett34HKS34 65 85 Violett37HKS37 85 90 Blau38 HKS38 10 60 100 30 Blau39HKS39 25 100 Blau41 HKS41 55 95 30 Blau42HKS42 55 100 Blau43HKS43 60 100 Blau44HKS44 30 100 Blau46 HKS46 95 10 Blau47HKS47 100 Blau48 HKS48 5 100 Blau50 HKS50 5 70 Blau51HKS51 25 90 Gruen52HKS52 40 95 Gruen53HKS53 40 70 Gruen54HKS54 65 90 Gruen55HKS55 55 90 Gruen57HKS57 70 95 Gruen61 HKS61 95 70 25 Gruen62 HKS62 85 10 20 20 Gruen63 HKS63 80 60 Gruen64HKS64 80 70 Gruen65HKS65 75 45 Gruen66HKS66 75 45 Gruen67HKS67 70 40 Braun71HKS71 90 25 Braun72HKS72 90 35 Braun76 HKS76 100 55 50 Braun77 HKS77 100 60 40 Braun78 HKS78 90 60 30 Braun82 HKS82 80 70 10 Andere Farben müssen mindestens 2 Wochen vor Anzeigenschluss bestellt werden. Geringfügige Farbabweichungen berechtigen nicht zu Ersatz- oder Minderungsansprüchen. Der Farbdruck erfolgt gegebenenfalls nach der EUROPA-Skala in einem der Schmuckfarbe entsprechenden Ton. 17 Verlagsangaben Verlag: Anschrift: Telefon: Telefax: Internet: E-Mail: Erscheinungsweise: Druckunterlagen- und Anzeigenschluss: Bankverbindungen: Zahlungsbedingungen: Verzugszinsen: Chiffregebühr: Nachlässe: Anzeigenstrecken: AE-Provision: Mehrwertsteuer: Drucklegung: Stand der Auflagenzahlen: Sonntags-Medien GmbH & Co. KG Sonntags-Medien GmbH & Co. KG, Anzeigenabteilung August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover oder Postfach 2560, 30025 Hannover (05 11) 518 2092 (05 11) 518 2023 www.wochenblaetter.de [email protected] hallo wochenende: wöchentlich am Sonnabend hallo Hannoversches Wochenblatt: wöchentlich am Mittwoch hallo wochenende: Donnerstag 12 Uhr, Kombipartner: Donnerstag 13 Uhr hallo Hannoversches Wochenblatt: Montag 12 Uhr + Kombipartner Commerzbank AG Hannover IBAN: DE40 2508 0020 107 7211 00 Swift-Code/BIC: DRESDEFF250 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, 2 % Skonto bei Vorauszahlung, sofort nach Rechnungserhalt sowie bei Bankeinzug, ausgenommen Gelegenheitskunden. Die Abrechnung erfolgt durch die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. aufgrund einer Inkassovollmacht. Werden gemäß § 288 BGB berechnet. Bei Abholung 5,- €. Bei Zusendung 8,- €. Malstaffel MengenstaffelNachlass 6 x 3.000 mm 5% 12 x 5.000 mm 10 % 24 x 10.000 mm 15 % 48 x 20.000 mm 20 % Über 25.000 mm nach Vereinbarung. Ab 4 Seiten 25 % Sondernachlass. 15 % vom Grundpreis. Zu den genannten Preisen kommt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Dezember 2014 Planauflagen 2014 auf Basis der ADA-Meldung 2013. Sonntags-Medien GmbH & Co. KG Sitz: Hannover Amtsgericht Hannover HRA 26781 Steuer-Nr.: 25/205/01248 Bankverbindung: Persönlich haftende Gesellschafterin: Commerzbank AG Hannover Neue Anzeigenblatt Verlags- GmbH IBAN: DE40 2508 0020 0107 7211 00 Sitz: Hannover BIC: DRESDEFF250 Amtsgericht Hannover HRB 55692 USt-IdNr.: DE191472285 Geschäftsführer: Thomas Düffert Christoph Rüth Günter Evert Sandra Becker 18 Geschäftsbedingungen • Preisliste Nr. 22 • Gültig ab 01. Januar 2015 1.“Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. - Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung bei dem Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. -Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. -Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung des Verlegers für grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umgang nach auf den vorraussehbaren Schaden beschränkt. - Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. - Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Belegversand siehe “Zusätzliche Geschäftsbedingungen”, Ziffer d. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.- Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe aus Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiter geleitet. - Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufnahmen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inseration zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob sie durch Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung eingeht. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. c) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß , in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen , Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung. Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für Veränderungen der digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt (nicht kompatibel) beim Verlag nicht verarbeitet werden können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenleitung erfolgt. d) Anzeigenbelege bzw. -ausschnitte werden nach einheitlichen Richtlinien des Verlages geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so wird auf Wunsch stattdessen eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige ausgestellt. e) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichem Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen sollte. f) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen je nach Art und Erscheinungsweise sowie bei Abnahme von 25.000 mm und mehr Sonderkonditionen zu vereinbaren. g) Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen. h) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet. i) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Zahlung der Mittlungsvergütung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, das heißt die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern. j) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung von Anzeigen- und Beilagenaufträgen zu den jeweiligen Grundpreisen. k) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. l) Für Anzeigengesamtbelegungen und Anzeigenkombinationen ist Auftragnehmer und Inkassoberechtigter die Sonntags-Medien GmbH & Co. KG. m) Bei vorliegenden Forderungen werden die Namen des Kunden sowie die Tatsache, dass titulierte Forderungen nicht ausgeglichen sind, an Gläubigerschutz dienende Institutionen weitergeleitet. n) Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeder Nachlass. o) Zur Reichweitensteigerung und Erhöhung des Verbreitungsgrades werden Ihre Anzeigen nicht nur in unseren Titeln, sondern auch zusätzlich in den Internetportalen unserer Anzeigenkooperationspartner veröffentlicht. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen a) Die Empfehlungen des Verlages zur Übermittlung von digitalen Druckunterlagen (siehe wichtige Informationen) sind vom Kunden zu beachten. Weicht der Kunde hiervon ab und führt dies zu einer Verschlechterung der Druckqualität, kann der Kunde hieraus keine rechtlichen Ansprüche ableiten. b) Im Falle der Übermittlung von digitalen Druckunterlagen hat der Kunde dafür einzustehen, dass die übermittelten Druckunterlagen/Daten nicht mit Viren behaftet sind. Mit Computerviren behaftete Dateien werden vom Verlag vollständig gelöscht. Hieraus kann der Kunde keinerlei rechtliche Ansprüche herleiten. Führt die Übermittlung von Druckunterlagen im vorstehenden Sinne zu Schäden beim Verlag, behält sich der Verlag Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden vor. c) Farbanzeigen, die digital übermittelt werden, können nur mit einem auf Papier gelieferten Farbproof zuverlässig bearbeitet werden. Bei Farbabweichungen ohne Farbproof können keine Preisminderungen geltend gemacht werden. d) Auf Wunsch des Kunden sendet der Verlag per Telefax einen Korrekturabzug der auf Papier erstellten digitalen Druckvorlage. Für den Fall, dass die Faxübertragung scheitert, ist der Verlag zu einer Übertragung auf anderem Wege nicht verpflichtet. Der Korrekturabzug gilt als vom Kunden als vertragsgemäß gebilligt, wenn der Kunde bis zum Anzeigenschlusstermin keine Fehler meldet. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung oder Schadensersatz wegen später gerügter Mängel sind ausgeschlossen. Zusätzliche Geschäftsbedingung für die elektronische Rechnung Der elektronische Rechnungsversand bedarf der besonderen (formlosen) Vereinbarung. Eine zusätzliche Papierrechnung (bzw. Gutschrift) wird nicht versandt. Auf die besonderen Anforderungen der Archivierung wird hiermit verwiesen. 19 Digitale Produkte Webseitengestaltung Suchmaschinenmarketing/optimierung Social Media Marketing Digitale Prospekte App-Gestaltung In-App-Werbung Sonntags-Medien GmbH & Co. KG • August-Madsack-Str. 1 • 30559 Hannover Telefon (0511) 518 2094 • Telefax (0511) 518 2023 • Internet: www.wochenblaetter.de E-Mail: [email protected]