Preisliste - Wochenblätter

Transcrição

Preisliste - Wochenblätter
Preisliste
Nr. 22, gültig ab 01.01.2015
Sonntags-Medien GmbH & Co. KG, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover
Telefon: (0511) 518 2092, Telefax: (0511) 518 2023
Internet: www.wochenblaetter.de
E-Mail: [email protected]
1
Verbreitungsgebiet
Wochenblätter gesamt
hallo
HANNOVER
Schwarmstedt
– /* 323
und Partnertitel
wochenende
und Partnertitel
Wedemark
*3321 / 322
714.275 verteilte
Exemplare gesamt
Neustadt
*3162 / 132
Wunstorf
*3164 / 134
Langenhagen
*3345 / 346
Nord
*3624 /
1124
Seelze
Schaumburg Nord
*3166 / 166
Barsinghausen
*3626 / 1126
Burgwedel
*3866 / 886
Isernhagen
Garbsen
*3625 / 1125
Gehrden
*3628 / 1128
Ronnenberg
Burgdorf
*3864 / 884
Uetze
Ost
*3621 / 1121
Hannover
100
West
*3623 /
1123
707.635 verteilte
Exemplare gesamt
Süd
*3622 / 1122
Hemmingen
Lehrte
*3865 / 885
Sehnde
Laatzen
*3627 / 1127
Wennigsen
Bad Münder
Schaumburg Süd
*3167 / 167
Pattensen
Springe
*3629 / 1129
Hess. Oldendorf
Coppenbrügge
Hameln/Bad Pyrmont
*3161 / 161
Aerzen
Salzhemmendorf
Emmerthal
Bad Pyrmont
Lügde
2
hallo
HANNOVER
wochenende
AuflageErscheinung*Ausgaben-Nr.*Ausgaben-Nr.Erscheinung Auflage
353.150 ET Mittwoch
Sonntags-Medien GmbH & Co. KG
ET Sonnabend 351.560
225.510
72.110 49.710
57.740
45.950
48.290
23.910
36.610
18.830
3600
Stadtausgabe Hannover
100
225.510
3621
Teilausgabe Ost
1121
72.110
3622
Teilausgabe Süd
1122
49.710
3623
Teilausgabe West
1123
57.740
3624
Teilausgabe Nord
1124
45.950
3625Garbsen/Seelze112547.580
3626Barsinghausen/Wennigsen112623.910
3627Laatzen112735.730
3628Gehrden/Ronnenberg112818.830
35.450
75.000
3629Springe112925.000
3161
Hameln / Bad Pyrmont
161
75.000
43.175 ET Mittwoch
3301
Extra-Verlagsgesellschaft mbH
302ET Sonnabend48.575
28.675
14.500
–
3345
3321
–
Langenhagener Echo
Wedemark Echo
Schwarmstedter Echo
34628.675
322
14.500
3235.400
77.200 ET Mittwoch
3861
Marktspiegel-Verlag GmbH
881ET Sonnabend77.200
24.400
31.100 21.700 3864
3865
3866
Burgdorfer Nachrichten
Lehrter Nachrichten
Burgwedeler Nachrichten
88424.400
88531.100
88621.700
23.305 ET Mittwoch
3162
106.995 ET Mittwoch
Neustädter Zeitung Verlagsges. mbH
132ET Sonnabend 23.305
Oppermann Druck- und Verlags GmbH
ET Sonnabend 106.995
32.000 ET Donnerstag
42.180 ET Mittwoch
32.815 ET Mittwoch
Wunstorfer Stadtanzeiger mit Meerregion
Schaumburger Wochenblatt Nord
Schaumburger Wochenblatt Süd
3164
3166
3167
13432.000
16641.080
16732.815
3
Stadt
Hannover
Stadtteilausgabe Nord
Auflage: 45.950
PLZ: 30159 Teil, 30165, 30167, 30179, 30419
Stöcken
Marienwerder
Stadtteilausgabe Ost
Auflage: 72.110
PLZ: 30161, 30163, 30175, 30177, 30625,
30627, 30629, 30655, 30657, 30659
Isernhagen
30657
Nordhafen
Brink-Hafen
Vinnhorst
30419
Sahlkamp
30179
Ledeburg
Hainholz
30165 30163
Leinhausen
Limmer 30451
30161
30159
Mitte
30449
30453
Linden
30169
30455
Badenstedt
30625
Kleefeld
Bult
30171
Ricklingen
30459
Oberricklingen
30457
Wettbergen
Stadtteilausgabe West
Auflage: 57.740
PLZ: 30169 Teil, 30449, 30451, 30453, 30455,
30457, 30459
30173
Misburg-Süd
Heideviertel
Zoo
30175
Anderten
30559
Kirchrode
Südstadt
Bornum
Mühlenberg
30629
30627
Oststadt
30167
Davenstedt
30655
30177
Herrenhausen
Lahe
Misburg-Nord
Groß-Buchholz
List
Vahrenwald
Ahlem
30659
Bothfeld
Vahrenheide
Waldheim
Waldhausen
Seelhorst
30519
Döhren
Wülfel
Mittelfeld
Bemerode
30539 Wülferode
Messe
Stadtteilausgabe Süd
Auflage: 49.710
PLZ: 30159 Teil, 30169 Teil, 30171, 30173,
30519, 30539, 30559
4
hallo
HANNOVER
Ausgaben-Nr. 3600
Auflage 225.510
Stadtausgabe
Auflage 225.510
Direktpreis
Grundpreis
Lokale Geschäftsanzeigen
4,505,32
5,18
6,09
wochenende
Ausgaben-Nr. 100
Direktpreis
Grundpreis
schwarz/weiß 4,75 5,57
4 c
5,46
6,43
Titelseite + 50% Aufschlag
Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt, Immobilien
3,624,27
schwarz/weiß 4,62 5,45
4,17
4,90
4 c
5,33
6,25
Titelkopfanzeigen (Festgrößen)
–
–
TK(H = 58 mm, B = 58 mm)
755,-
890,700,-820,-
TI (H = 60 mm, B = 45 mm)
700,-
820,
Fließsatzanzeigen
10,86
12,81
1 Zeile normal oder h‘fett
14,25
16,71
14,48
17,08
1 Zeile Cicero
19,00
22,28
3624
45.950
Stadtteilausgabe Nord
45.950
1,471,73
schwarz/weiß
1,70
2,00
4 c
3621
72.110
Stadtteilausgabe Ost
72.110
1,651,93
schwarz/weiß
1,87
2,21
4 c
3622
49.710
Stadtteilausgabe Süd
49.710
1,561,80
schwarz/weiß
1,77
2,10
4 c
362357.740
Stadtteilausgabe West
57.740
1,491,74
schwarz/weiß
1,72
2,01
4 c
Titelseiten in den Stadtteilausgaben
mm-Preis + 50% Aufschlag
Titelkopfanzeigen (Festgrößen)
175,-205,-
TI (H = 60 mm, B = 45 mm)
1124
1,53 1,78
1,75
2,05
1121
1,66 1,94
1,89
2,22
1122
1,63 1,86
1,83
2,18
1123
1,58 1,83
1,80
2,13
nicht möglich
Rubrizierung und Fließsatzanzeigen nur in der kompletten Stadtausgabe möglich · Titelseitenbelegung nach Absprache · Preisangaben je mm in EURO
5
Garbsen & Seelze
Ausgaben-Nr.: 3625
30823, 30826, 30827, 30926
Direktpreis
Grundpreis
Auflage 48.290
Auflage 47.580
je mm in Euro
je mm in Euro
Geschäftsanzeigen
1,061,24
schwarz/weiß
1,21
1,44
4 c
Titelseite + 50% Aufschlag
Titelkopfanzeigen (Festgrößen)
–
–
TK (H = 58 mm, B = 58 mm) 200,-225,-
TI (H = 60 mm, B = 45 mm)
3,18
3,72
4,244,96
Ausgaben-Nr.: 3626
llo
haMITTWOCH
BARSINGHAUSEN & WENNIGSEN
Fließsatzanzeigen
1 Zeile normal oder halbfett
Cicero
Barsinghausen & Wennigsen
30890 / 30974
Direktpreis
Grundpreis
Auflage 23.910
Auflage 23.910
je mm in Euro
je mm in Euro
Geschäftsanzeigen
1,041,22
schwarz/weiß
1,19
1,41
4 c
Titelseite + 50% Aufschlag
Ausgaben-Nr.: 1125
hallo
GARBSEN
SEELZE
wochenende
Direktpreis
Grundpreis
je mm in Euro
je mm in Euro
1,16 1,36
1,30
1,58
215,-
200,-
255,225,-
3,48
4,08
4,64 5,44
Ausgaben-Nr.: 1126
hallo
BARSINGHAUSEN
WENNIGSEN
wochenende
Direktpreis
Grundpreis
je mm in Euro
je mm in Euro
1,09 1,28
1,24
1,47
180,-
210,-
175,-
205,-
Titelkopfanzeigen (Festgrößen)
TK (H = 58 mm, B = 58 mm)
TI (H = 60 mm, B = 45 mm)
180,-
175,-
3,12
3,66
4,164,88
Fließsatzanzeigen
1 Zeile normal oder halbfett
Cicero
3,27
3,84
4,36 5,12
210,205,-
6
Laatzen/Hemmingen/Pattensen
Ausgaben-Nr.: 3627
30880, 30966, 30982
Direktpreis
Grundpreis
je mm in Euro
je mm in Euro
Auflage 36.610
1,21
Auflage 35.730
Grundpreis
je mm in Euro
1,12 1,30
1,27
–
225,-
Titelkopfanzeigen (Festgrößen)
TK (H = 58 mm, B = 58 mm)
215,- 255,-
TI (H = 60 mm, B = 45 mm)
200,- 225,-
Fließsatzanzeigen
3,18
3,72
4,24
4,96
am Sonnabend nur in
1 Zeile normal oder halbfett
5,19
Grundpreis
je mm in Euro
je mm in Euro
Auflage: 18.830
0,790,98
1,11
160,-
Direktpreis wochenende
je mm in Euro
schwarz/weiß
4 c
Grundpreis
je mm in Euro
0,88 1,04
1,02
1,19
Titelseite + 50% Aufschlag
–
hallo
RONNENBERG
GEHRDEN
Auflage: 18.830
Geschäftsanzeigen
8,12
Ausgaben-Nr.: 1128
30989, 30952
Direktpreis
6,09
Kombination mit Ausgabe
Gehrden möglich (1130)
Cicero6,92
Gehrden/Ronnenberg
Ausgaben-Nr.: 3628
0,95
1,53
Titelseite + 50% Aufschlag
200,-
wochenende
Direktpreis
4 c
HEMMINGEN
PATTENSEN
je mm in Euro
schwarz/weiß
1,44
–
hallo hallo
LAATZEN
wochenende
Geschäftsanzeigen
1,061,24
Ausgaben-Nr.: 1127
Titelkopfanzeigen (Festgrößen)
–
TK (H = 58 mm, B = 58 mm)
170,-
200,-
185,-
TI (H = 60 mm, B = 45 mm)
160,-
185,-
am Sonnabend nur in
1 Zeile normal oder halbfett
5,19
6,09
Fließsatzanzeigen
2,37
2,94
3,16
3,92
Kombination mit Ausgabe
Laatzen möglich (1130)
Cicero6,92
8,12
7
Springe/Bad Münder
Ausgaben-Nr.: 3629
31832, 31848
Ausgaben-Nr.: 1129
hallo
SPRINGE
BAD MüNDER
wochenende
Direktpreis
Grundpreis
je mm in Euro
je mm in Euro
Auflage: 35.450
1,471,61
1,90
schwarz/weiß
2,09
4 c
4,83
1 Zeile normal oder halbfett
Cicero
Hameln/Bad Pyrmont
31840, 31856, 31812, 31863, 31785,
31787, 31789, 31860, 32678, 37619, 31020
Direktpreis
Grundpreis
je mm in Euro
je mm in Euro
1,28
1,60
1,60
2,01
Grundpreis
je mm in Euro
1,14 1,30
1,44
1,69
3,42
3,90
Fließsatzanzeigen
5,886,44
Ausgaben-Nr.: 3161
Direktpreis
je mm in Euro
Titelseitenpreise auf Anfrage
4,41
Auflage: 25.000
Geschäftsanzeigen
Auflage: 75.000
Auflage: 75.000
Geschäftsanzeigen
schwarz/weiß 4 c
4,56 5,20
Ausgaben-Nr.: 0161
HAMELN
lo
l
a
h SONNTAG
Direktpreis
Grundpreis
je mm in Euro
je mm in Euro
1,38
1,72
1,81
2,26
Titelseitenpreise auf Anfrage
8
Kompakt 1
Ausgaben-Nr.: 3601
Stadtausgabe Hannover, Garbsen/Seelze, Laatzen/Hemmingen/Pattensen,
Gehrden/Ronnenberg, Barsinghausen/Wennigsen
Ausgaben-Nr.: 1101
hallo
HANNOVER
wochenende
Direktpreis
Grundpreis
Auflage 353.150
Auflage 351.560
Direktpreis
Grundpreis
je mm in Euro
je mm in Euro
Geschäftsanzeigen
je mm in Euro
je mm in Euro
6,84
8,07
schwarz/weiß
7,05
8,32
7,88
9,27
4 c
8,11
9,56
Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt
4,98
5,87
schwarz/weiß
6,71
7,89
5,74
6,73
4 c
7,72
9,08
Fließsatzanzeigen
14,64
17,28
1 Zeile normal oder halbfett
16,92
19,80
19,5223,04
Cicero
22,56 26,40
Kompakt 2
Ausgaben-Nr.: 3605
Stadtausgabe Hannover, Garbsen/Seelze, Laatzen/Hemmingen/Pattensen,
Gehrden/Ronnenberg, Barsinghausen/Wennigsen, Springe
Direktpreis
Grundpreis
je mm in Euro
je mm in Euro
8,18
9,54
9,63
11,21
Auflage 378.370
Auflage 376.760
Geschäftsanzeigen
Ausgaben-Nr.: 1102
hallo
HANNOVER
Direktpreis
je mm in Euro
wochenende
Grundpreis
je mm in Euro
schwarz/weiß
7,96
9,38
4 c
9,14
10,78
schwarz/weiß
7,60
8,96
4 c
8,73
10,27
17,61
20,73
Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt
7,36
8,38
8,66
9,90
17,61
20,73
23,4827,64
Fließsatzanzeigen
1 Zeile normal oder halbfett
Cicero
23,48 27,64
9
Ausgaben-Nr.: 3612
Region Hannover
Hannover, Garbsen/Seelze, Laatzen/Hemmingen/Pattensen, Gehrden/Ronnenberg, Barsinghausen,
Springe, Wunstorf, Neustadt, Schwarmstedt/Wedemark, Langenhagen, Burgwedel/Burgdorf/Lehrte
Ausgaben-Nr.: 1112
hallo
HANNOVER
wochenende
Direktpreis
Grundpreis
Auflage 607.280
Auflage 600.640
Direktpreis
Grundpreis
je mm in Euro
je mm in Euro
Geschäftsanzeigen
je mm in Euro
je mm in Euro
14,0316,48
schwarz/weiß
14,19 16,71
16,26
19,11
4 c
16,32
19,20
Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt
12,4314,77
schwarz/weiß
13,58 15,98
14,41
17,83
4 c
15,63
18,40
Ausgaben-Nr.: 3615
Wochenblätter gesamt
Ausgaben-Nr.: 300
hallo
HANNOVER
wochenende
Direktpreis
Grundpreis
Auflage 714.275
Auflage 707.635
Direktpreis
Grundpreis
je mm in Euro
je mm in Euro
Geschäftsanzeigen
je mm in Euro
je mm in Euro
16,0518,81
schwarz/weiß
16,08 18,92
18,76
22,00
4 c
18,64
21,95
Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt
14,4717,11
schwarz/weiß
15,72 18,18
16,94
20,63
4 c
18,25
20,94
10
Individuelle Kombinationen
am Mittwoch
Einzelpreise je mm in Euro
Kombinationspreise je mm in Euro
Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis
s/w 1 ZF 4c
s/w 1 ZF 4c
s/w 1 ZF 4c
s/w 1 ZF 4c
3600Stadtausgabe*
4,50 4,965,18
5,325,846,09 * Rubrikenpreise
3,62 3,964,17
4,274,704,90
Nachlässe
3621 Teilausgabe Ost 1,65 1,791,87
1,932,122,216621
Kombinationsrabatte:
3622 Teilausgabe Süd 1,56 1,711,77
1,802,002,106622
2 Ausgaben = 10%
3623 Teilausgabe West 1,49 1,651,72
1,741,912,01
6623
3 Ausgaben = 13%
3624 Teilausgabe Nord 1,47 1,641,70
1,731,872,00
6624
ab 4 Ausgaben = 15%
3625 Rundblick Garbsen1,06 1,171,21
1,241,361,446625
3626 Barsinghausen/ W. 1,04 1,141,19
1,221,351,416626
3627 Laatzener Woche 1,06 1,171,21
1,241,361,44
6627
3628 Anzeiger Gehrden 0,79 0,910,95
0,981,061,116628
3629Springe
1,47 1,761,90
3301 Extra-Verlag ges. 1,53 1,681,75
3321Wedemark**
0,90 0,991,03
3345Langenhagen** 0,95 1,051,09
3861 Marktspiegel ges. 2,52 2,752,87
3862Burgdorf/Lehrte***1,70 1,861,95
3864Burgdorf***
1,06 1,161,21
3865Lehrte***
1,13 1,231,28
3866Burgwedel***
1,10 1,201,25
3162Neustadt
1,03 1,131,18
3164Wunstorf
- -1,53
3165 Schaumburg ges.
- -2,00
3166 Schaumburg Nord - -1,67
3167 Schaumburg Süd
- -1,67
3161Hameln
1,28 1,501,60
1,611,922,096629 1,26 1,521,66
1,391,671,82
1,802,002,08
6301
- --
--1,061,151,20
6321
- --
--1,121,221,296345
- --
--2,953,223,373861 - --
--2,002,192,283862
- --
--1,231,351,413864 - --
--1,311,451,503865 - --
--1,281,411,483866 - --
--1,211,341,406162 0,93 1,021,09
1,091,201,26
- -1,766164 - -1,30
- -1,50
- -2,306165 - -1,75
- -2,07
- -1,926166 - -1,67
- -1,92
- -1,926167 - -1,67
- -1,92
1,601,862,016161 1,15 1,351,44
1,441,681,81
** Rubrikenanzeigen nur in 3301 möglich ***Rubrikenanzeigen nur in 3861 möglich (bei Farbanzeigen Mindestgröße 200 mm)
11
Individuelle Kombinationen
hallo
HANNOVER
am Wochenende
wochenende
Einzelpreise je mm in EuroKombinationspreise je mm in Euro
Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis
s/w 1 ZF 4c
s/w 1 ZF 4c
s/w 1 ZF 4c
s/w 1 ZF 4c
100Stadtausgabe* 4,75 5,235,46
5,576,136,43
- --
--* Rubrikenpreise
4,62 5,085,33
5,455,986,25
- --
--Nachlässe
1121 Teilausgabe Ost 1,66 1,801,89
1,942,132,222121
Kombinationsrabatte:
1122 Teilausgabe Süd 1,63 1,761,83
1,862,092,18
2122
2 Ausgaben = 10%
1123 Teilausgabe West 1,58 1,731,80
1,832,032,13
2123
3 Ausgaben = 13%
1124 Teilausgabe Nord 1,53 1,691,75
1,781,982,052124
ab 4 Ausgaben = 15%
1125 hallo Garbsen
1,16 1,261,30
1,361,501,582125
1126 hallo Barsingh.
1,09 1,191,24
1,281,411,472126
1127 hallo Laatzen
1,12 1,221,27
1,301,451,532127
1128 hallo Gehrden
0,88 0,981,02
1,041,141,19
2128
1130 Kombi Laa./Gehrd.1,73 1,902,00
2,032,252,34
nur für Rubrikenanzeigen am Sonnabend
1129 hallo Springe
1,14 1,301,44
1,301,471,692129 0,99 1,121,24
1,121,271,43
302 Extra-Verlag ges. 1,65 1,811,92
1,962,142,23302
- --
--322Wedemark**
0,97 1,071,12
1,141,241,33322
- --
---
346Langenhagen** 1,01 1,111,16
1,191,291,39346
- --
--881 Marktspiegel ges. 2,66 2,913,04
3,123,423,57881
- --
--882Burgdorf/Lehrte***
1,81 1,992,07
2,122,322,42882
- --
--884Burgdorf***
1,18 1,291,34
1,381,511,57884
- --
--885Lehrte***
1,23 1,341,40
1,431,561,64885
- --
--886Burgwedel*** 1,18 1,291,36
1,401,531,61886
- --
--132Neustadt
1,03 1,131,18
1,211,341,402162 0,93 1,021,07
1,091,201,26
134Wunstorf
- -1,63
- -1,872164 - -1,39
- -1,59
165 Schaumburg ges.
- -2,16
- -2,482165 - -1,84
- -2,17
166 Schaumburg Nord - -1,80
- -2,072166 - -1,53
- -1,76
167 Schaumburg Süd
- -1,80
- -2,072167 - -1,53
- -1,76
161hallo Hameln/Bad P.1,38 1,601,81
1,722,012,262161 1,24 1,441,63
1,551,812,03
** Rubrikenanzeigen nur in 302 möglich ***Rubrikenanzeigen nur in 881 möglich (bei Farbanzeigen Mindestgröße 200 mm)
12
Technische Angaben und Auftragsbedingungen:
Beilagenauflage:
Mindestauflage:
Format:
Papiergewicht:
Beilagen und Prospektwerbung
Die Beilagenauflagen sind teilweise aufgerundet um
Auflagenschwankungen auszugleichen; bedingt durch
maschinelles Einlegen ist es notwendig 1% mehr
Exemplare als Auflage anzuliefern (max. 400 Ex. je Titel)
5.000 Exemplare innerhalb eines Titels
Mindestformat: 105 x 148 mm (DIN A6)
Höchstformat: 235 x 315 mm
1-Blatt-Beilagen mind. 140 g/m2 bzw. 170 g/m2
Gewichte:
Das Gewicht einer Beilage soll 60 g/Exemplar nicht überschreiten.
Liegt es darüber, ist eine Anfrage beim jeweiligen Zeitungsverlag
erforderlich.
Muster:
7 Tage vor Erscheinungstermin
Teilbelegung:
Die Belegung in genau begrenzte Teilgebiete erfolgt bestmöglich;
geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zu
Schadensersatzansprüchen
Beilagenhinweise: Erfolgen kostenlos in der belegten Ausgabe,
Nichterscheinen berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen
Anlieferung:
frühstens 10 Tage, spätestens 4 Tage vor Erscheinungstermin –
Anlieferung an die angegebenen Druckorte frei Haus
Anlieferadressen Wochenmitte-Titel Anlieferadressen Wochenend-Titel
Sonntags-Medien Verlag
Göttinger Tageblatt
hallo Wochenblatt Ost
hallo wochenende Ost
Göttinger Tageblatt
Beilagenlager HaWo
hallo Wochenblatt Süd
hallo wochenende Süd
Beilagenlager HaWe
Dransfelder Str. 1
hallo Wochenblatt West
hallo wochenende West
Dransfelder Str. 1
37079 Göttingen
hallo Wochenblatt Nord
37079 Göttingen
hallo Rundblick Garbsen/ Seelze
hallo Laatzener Woche
hallo Anzeiger Gehrden/ Ronnenberg
Oppermann Druck
hallo wochenende Nord
Gutenbergstr.
hallo wochenende Garbsen/ Seelze
31552 Rodenberg
hallo wochenende Laatzen
hallo wochenende Gehrden/ Ronnenberg
hallo Mittwoch Barsinghausen/Wennigsen hallo wochenende Barsinghausen/Wennigsen
Neue Deister Zeitung
Druckzentrum Hottenbergsfeld Aktuelle Woche Springe/ Bad Münder
hallo wochenende Springe/ Bad Münder
Carl-Wilhelm-Niemeyer-Str. 15
hallo Mittwoch Hameln/Pyrmont
hallo wochenende Hameln/Bad Pyrmont
31789 Hameln-Rohrsen
Cellesche Zeitung Extra Verlag
Bremer Weg 186
Langenhagen Echo
29223 Celle
Wedemark Echo
OT Klein Hehlen
Schwarmstedter Echo
Göttinger Tageblatt
Marktspiegel Verlag
Beilagenlager MSP
Burgdorfer Nachrichten
Dransfelder Str. 1 Lehrter Nachrichten
37079 Göttingen
Burgwedeler Nachrichten
Oppermann Druck
Oppermann
Gutenbergstr.1
Neustädter Zeitung
31552 Rodenberg
Wunstorfer Stadtanzeiger / Schaumburger Wochenblatt
Oppermann Druck
Gutenbergstr.1
31552 Rodenberg
Druckzentrum Hottenbergsfeld
Carl-Wilhelm-Niemeyer-Str. 15
31789 Hameln-Rohrsen
Cellesche Zeitung
Bremer Weg 186
29223 Celle
OT Klein Hehlen
Göttinger Tageblatt
Beilagenlager MSP
Dransfelder Str. 1
37079 Göttingen
Oppermann Druck
Gutenbergstr.1
31552 Rodenberg
13
Beilagenpreise und -Auflagen
hallo
HANNOVER
wochenende
Direktpreis GrundpreisBeilagenpreise (nur gültig für die mit * gekennzeichneten Titel)
Direktpreis Grundpreis
je 1000 Ex. in EUR
je 1000 Ex. in EUR
63,50
75,00
bis 20 g
bis 20 g
67,00
79,00
70,00
82,50
bis 30 g
bis 30 g
74,00
87,00
6,20
7,30
je weitere 10 g
je weitere 10 g
6,70
8,00
Beilagenauflage
Titel
PLZ
Hannover
72.110
*Teilausgabe Ost
30161, 30163, 30175, 30177, 30625, 30627,
30629, 30655, 30657, 30659
49.710
*Teilausgabe Süd
30159 Teil, 30169 Teil, 30171, 30173, 30519, 30539,
30559
57.740
*Teilausgabe West
30169 Teil, 30449, 30451, 30453, 30455, 30457,
30459
45.950
*Teilausgabe Nord
30159 Teil, 30165, 30167, 30179, 30419
48.290
*hallo Garbsen/Seelze
30823, 30826, 30827, 30926
36.610
*hallo Laatzen
30880, 30966, 30982
18.830
*hallo Gehrd./Ronnenb. 30952, 30989
23.910
*hallo Barsingh./Wen.
30890, 30974
25.200
Springe/Bad Münder
31832, 31848
28.675
Langenhagener Echo
30669, 30851, 30853, 30855
14.500
Wedem./Schwarmstedt
30900, 29690
24.400
Burgdorfer Nachr.
31303, 31311
31.100
Lehrter Nachrichten
31275, 31319
21.700
Burgwedeler Nachr.
30916, 30938
23.305
Neustädter Zeitung
31535
32.000
Wunstorfer Stadtanz.
30826, 30926, 31515, 31547, 31558
42.180
Schaumb. Wbl. Nord
31542, 31552, 31553, 31555, 31556, 31559, 31655,
31688, 31693, 31698-702, 31712-19, 31867
32.815
Schaumb. Wbl. Süd
31675, 31683, 31691, 31707-11, 31737, 31749, 32457
75.000
Hameln/Pyrmont
31020, 31785, 31787, 31789, 31812, 31840, 31855,
31860, 31863, 32676
Beilagenauflage
72.110
49.710
57.740
45.950
47.580
35.730
18.830
23.910
25.200
28.675
14.500/5.400
24.400
31.100
21.700
23.305
32.000
42.180
32.815
75.000
Die Beilagenauflagen können von den verteilten Auflagen abweichen.
Sonntags-Medien GmbH & Co. KG · August-Madsack-Str. 1 · 30559 Hannover · Tel. 0511/ 518 2025
14
Technische Richtlinien für Beilagen
Angaben zum Produkt
1. Format
– Mindestformat ist DIN A 6 (105 x 148 mm).
– Maximalformat ist 235 x 315 mm.
2. Einzelblätter
– Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Flächengewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten.
– Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens
140 g/m2 aufweisen.
– Größere Formate mit einem Flächengewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich
DIN A 4 (210 x 297 mm) zu falzen.
3. Mehrseitige Beilagen
– Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben.
Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich
oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. Bundstärke bis max. 10 mm.
4. Gewichte
– Das Gewicht einer Beilage soll 50 g/Exemplar nicht überschreiten.
– Liegt es darüber, ist eine Rückfrage beim jeweiligen Zeitungsverlag erforderlich.
Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
10. Lagen
– Die kantengeraden Lagen müssen eine Höhe von 80 - 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
– Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht erforderlich sein.
– Einzelne Lagen dürfen weder verschnürt noch verpackt angeliefert werden.
– Eine zusätzlich notwendige manuelle Aufbereitung wird nach Rücksprache vorgenommen und in Rechnung gestellt.
11. Palettierung
– Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrwegpaletten gestapelt sein.
– Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspru-chung) und ggf. gegen
Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein.
– Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der
Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken.
– Das Durchbiegen der Lagen kann ggf. durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen vermieden werden.
Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit.
– Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt, ist darauf zu achten, dass die Kanten der Beilagen
nicht beschädigt oder umgebogen werden.
– Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte mit Inhalts- und
Richtlinien zur Verarbeitung
Mengenangabe gekennzeichnet sein.
5. Falzarten
– Stahlumreifung vermeiden (Unfallgefahr).
– Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein.
Hinweise zum Materialeinsatz
Leporello- (Z) und Altarfalz (П)sind maschinell nicht zu verarbeiten.
12. Packmitteleinsatz
– Mehrseitige Beilagen müssen den Falz an den langen Seiten haben.
– Die Verpackung ist auf das notwendige zweckdienliche Minimum zu beschränken.
6. Beschnitt
13. Einsatz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial
– Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein.
– Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen.
– Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
– Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein (recyclingfähig).
7. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten)
– Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein.
– Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum
– Als Verpackung darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.
Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden.
Richtlinien zur Abwicklung
– Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig.
14. Begleitpapiere
– Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Warenmuster oder -proben ist ohne
Aus dem Lieferschein hat hervorzugehen:
vorherige technische Prüfung durch den Verlag nicht möglich.
– zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben
8. Draht-Rückenheftung
– Einsteck- und Erscheinungstermin
– Die Draht-Rückenheftung sollte vermieden werden. Bei Draht-Rückenheftung darf die Drahtstärke
– Auftraggeber der Beilage
keinesfalls stärker als das Produkt sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein.
– Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv
– Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
– Auslieferungstermin des Beilagenherstellers
Für Beilagen mit Einlegern
– Absender und Empfänger
Empfehlungen für Verpackung und Transport
gelten besondere technische
– Anzahl der Paletten
9. Anlieferungszustand
Voraussetzungen.
– Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
– Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie sofortige Verarbeitung
Bitte vorher Rücksprache
– Stückzahl der Beilagen je Palette
gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird.
mit dem Verlag halten.
– Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht
Ferne sind erforderlich:
gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
– Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte
– Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) – Raum für Vermerke
15
Wichtige Informationen für digitale Druckunterlagen
Digitale Druckunterlagen
Bitte beachten Sie unbedingt diese technischen Informationen. Nur damit stellen Sie sicher, das Ihre Anzeige unverändert erscheint. Bei Anlieferung von Druckunterlagen, die von den Vorgaben abweichen, kann generell
keine Gewähr für den Druckausfall übernommen werden. Vorab schicken Sie bitte unserer Anzeigenabteilung einen Anzeigenauftrag, einen Kontrollausdruck der Anzeige (unbedingt erforderlich) und den Hinweis, auf
welchem Wege die Daten digital zur Verfügung gestellt werden.
1. E-Mail ( max. 5 MB ): [email protected]
2. auf Datenträger:
CD/ DVD
3. per FTP:
Die Zugangsdaten bitte per E-Mail anfordern.
Hinweise zur Datenübertragung
Ordner:
Schicken Sie uns alle Daten für einen Auftrag bitte in einem Ordner gesammelt
und komprimiert.
Der Ordner muss einen aussagekräftigen Namen tragen.
Geben Sie dem Ordner einen Namen, aus dem der Erscheinungstag und der
Auftraggeber/Kunde erkennbar sind.
Der Name darf bis zu 25 Zeichen lang sein (keine Sonderzeichen verwenden)
und darf auf keinen Fall mit einem Leerzeichen beginnen.
Info-Datei:
Schicken Sie uns in diesem Ordner eine Info-Datei, z.B. mit Simple Text (Mac) oder Word
(Windows) erstellt, mit folgenden Informationen: Werbender, Absender Daten,
Erscheinungstermin und Telefonnummer für Rückfragen.
Komprimierung:
Um Übertragungszeit und damit Kosten zu sparen, sollten Sie die Daten
durch ein selbst entpackendes Komprimierungsprogramm packen lassen.
Dateiformate
EPS und PDF:
PDF1.3-Daten müssen mit Adobe Acrobat ab Version 4.05 erzeugt sein und
der ISO-Norm PDF/X-3: 2002 entsprechen.
EPS-Dateien (PS-Level1) müssen den Adobe-Konventionen entsprechen und korrekte DSC
Kommentare (Document Struktur Kommentare) enthalten.
Folgende Kommentare sind notwendig und werden automatisiert von uns ausgewertet:
Größe der Anzeige
(Bounding Box)
Farben
(Document Process Colors/
Document Custom Colors)
Schriften
(Document Supplied Fonts/
Document Needed Fonts)
Folgende Programme liefern EPS-Daten mit gültigen Kommentaren:
Quark Xpress
Adobe Photoshop
Adobe Illustrator
Preview:
EPS-Daten müssen eine niedrig aufgelöste Vorschau (72 dpi) für die Macintosh
Bildschirmdarstellung enthalten.
DCS:
Die EPS-Erweiterung DCS (Desktop Color Separation) wird von uns nicht unterstützt,
und Dateien, die DCS-Elemente enthalten, können nicht ver
arbeitet werden. Das gilt auch für DCS 2.0 im Single-file Format.
Schriften:
Sollten eingebunden sein; alternativ müssen verwendete Schriften mitgeliefert werden
(PostScript-Schriften; keine TrueType-Schriften), oder Schriften müssen vor der Erzeugung des EPS in Zeichenwege (Pfade) umgewandelt werden. Bei EPS-Dateien aus Corel Draw
sollten Schriften grundsätzlich in Zeichenwege umgewandelt werden.
Bilddaten:
Strichzeichnungen:
Graustufen-/Farbbild:
Beschneidungspfade:
4c-Farben:
Schmuckfarben:
Duplex:
Alle Bilder müssen im EPS/PDF enthalten sein.
Einfarbige Bilder (1 Bit Farbtiefe) Auflösung: mindestens 150 dpi, bestes Ergebnis
bei 1270 dpi (Belichterauflösung)
Auflösung mit mindestens 150 dpi
Beschneidungspfade in Photoshop-Bildern sollten mit einer Toleranz von
4-6 Pixeln angelegt werden, kleinere Werte als 1 Pixel führen in der Regel
zu sehr komplexen und nicht verarbeitbaren Pfaden.
Vierfarbanzeigen dürfen keine Schmuckfarben (Volltonfarben) enthalten, sondern nur die
Prozessfarben Cyan, Magenta, Yellow und Black. Die Summe der Farbdeckung
darf maximal 200% betragen.
Schmuckfarbanzeigen dürfen bis zu 3 Volltonfarben enthalten; die Prozessfarben Cyan,
Magenta und Yellow dürfen nicht enthalten sein. Farbnamen sollten idealerweise der
beigefügten Tabelle entsprechen, ansonsten sollten Farbnamen des HKS Z-Fächers benutzt
werden. Corel Draw enthält erst ab Version 9 HKS-Farbtabellen. Verwenden Sie bitte keine
Farbnamen, die dem redaktionellen Text Ihrer Anzeige entnommen sind, z.B. „Auto Meyer“.
Farbnamen werden bei uns automatisiert verändert; bei Namensgleichheit von
Farbbezeichnungen und Textpassagen können Anzeigentexte verfälscht werden.
Wenn Sie Duplex-Bilder benutzen, benötigen wir EPS-Daten in zwei Versionen:
1. eine Schmuckfarbversion, bei der alle Farben einschließlich der Duplex-Elemente als
Schmuckfarben angelegt sind.
2. eine 4c-Version, bei der alle Farben einschließlich der Duplex-Elemente als
Prozessfarben angelegt sind.
Duplex-Bilder sollten mit Photoshop ab Version 5.02 angelegt sein, ältere Versionen
erzeugen Duplex, das zu Problemen führen kann.
Generische Daten:
Können wir nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache verarbeiten. Daten aus OfficeAnwendungen wie MS-Word, MS-Excel, MS-Powerpoint können nur nach Rücksprache
verarbeitet werden.
Informationen:
Fragen zum Versand digitaler Druckunterlagen beantwortet Ihnen unsere
Anzeigenabteilung unter der Rufnummer: (05 11) 518 2093
16
Technische Angaben
Spaltenbreite/-zahl: Berliner Format Spalten
Anzeigenteil
Textteil
430 mm hoch
1
45,0 mm
45,0 mm
277,5 mm breit
2
91,5 mm
91,5 mm
3
138,0 mm
138,0 mm
4
184,5 mm
184,5 mm
5
231,0 mm
231,0 mm
6
277,5 mm
277,5 mm
Panorama
430 mm hoch
593,5 mm breit
Mindesth. f. Anzeigen: 5 mm
Grundschrift: Anzeigenteil2,25 mm (6 p = Nonpareille)
Druckverfahren: Rollenoffset (Flachdruck)
Rasterweite: 40 Linien/cm oder 102 lpi
Rasterpunktform: Elliptisch
Schwärzung: Empfohlene Dichte 2.4-3.0 (für Filme)
Tonwertumfang: Zeichnende Tiefe bis 85 %; Lichtpunkt kann in Weiß auslaufen.
Tonwertzunahme: Kontrollfeld Farbe: 40 %-Feld, Buntfarben 28 % +/- 4 %; 40 %-Feld
Schwarzfarbe 30 % +/- 4 %; das 80 %-Feld muß noch offen ausdrucken
Strichbreite Negative Striche mind. 0,20 mm, positive Striche mind. 0,15 mm.
Farbführung,
Volltondichte: Folgende Dichtwerte können als Anhalt für Färbungskontrolle beim
Druck genannt werden (Null-Justierung auf Zeitungspapier-Weiß):
S-Schwarz = 1,10
Cyan = 0,90
M-Magenta = 0,85
Y-Gelb = 0,85
Die Summe der Farbdeckung darf im Druck 240 % nicht überschreiten.
Andrucke: Als Bedruckstoff für den Andruck ist ein Zeitungsandruckpapier von
max. 52 g/m2 zu verwenden.
Farben: Prozessfarben:
Cyan - Magenta - Gelb (EUROPA-Skala)
Schmuckfarben:
In der Tabelle aufgeführte Farben des HKS-Z
Farbfächers sind vorrätig.
In digitalen Druckunterlagen bitte dieunter
„Farbname“ aufgeführte Bezeichnung benutzen, z. B. Gelb3 für HKS 3.
IFRA-Profil: Zur Aufbereitung von 4c- und Graustufenbildern empfehlen wir die
Verwendung des von der IFRA entwickelten Standardprofils
“ISO Newspaper”
für den Zeitungsdruck (www.ifra.com)
FarbnameHKS-Name
Yellow
Magenta
Cyan
Schwarz
Gelb3HKS3 100
Gelb4
HKS4
100 15
Gelb5HKS5 100
20
Gelb6HKS6 100
30
Orange7HKS7
100
40
Orange8HKS8
100
50
Orange10HKS10
100
60
Rot12HKS12 80
70
Rot14HKS14 100
100
Rot15HKS15 70
95
Rot16HKS16 80
100
5
Rot17
HKS17
25
100
5
Rot18HKS18 45
100 20
Rot22HKS22 70
90
Rot23HKS23 60
90
Rot25HKS25
100
Rot27
HKS27
100
Violett33HKS33
95
30
Violett34HKS34
65
85
Violett37HKS37
85
90
Blau38
HKS38
10
60
100
30
Blau39HKS39
25
100
Blau41
HKS41
55
95
30
Blau42HKS42
55
100
Blau43HKS43
60
100
Blau44HKS44
30
100
Blau46
HKS46
95
10
Blau47HKS47
100
Blau48
HKS48
5 100
Blau50
HKS50
5 70
Blau51HKS51
25
90
Gruen52HKS52
40
95
Gruen53HKS53
40
70
Gruen54HKS54
65
90
Gruen55HKS55
55
90
Gruen57HKS57
70
95
Gruen61
HKS61
95
70
25
Gruen62
HKS62
85
10
20
20
Gruen63
HKS63
80
60
Gruen64HKS64
80
70
Gruen65HKS65
75
45
Gruen66HKS66
75
45
Gruen67HKS67
70
40
Braun71HKS71
90
25
Braun72HKS72
90
35
Braun76
HKS76
100
55
50
Braun77
HKS77
100
60
40
Braun78
HKS78
90
60
30
Braun82
HKS82
80
70
10
Andere Farben müssen mindestens 2 Wochen vor Anzeigenschluss bestellt werden. Geringfügige Farbabweichungen
berechtigen nicht zu Ersatz- oder Minderungsansprüchen. Der Farbdruck erfolgt gegebenenfalls nach der EUROPA-Skala
in einem der Schmuckfarbe entsprechenden Ton.
17
Verlagsangaben
Verlag:
Anschrift:
Telefon:
Telefax:
Internet:
E-Mail:
Erscheinungsweise:
Druckunterlagen-
und Anzeigenschluss:
Bankverbindungen:
Zahlungsbedingungen:
Verzugszinsen:
Chiffregebühr:
Nachlässe:
Anzeigenstrecken:
AE-Provision:
Mehrwertsteuer:
Drucklegung:
Stand der Auflagenzahlen:
Sonntags-Medien GmbH & Co. KG
Sonntags-Medien GmbH & Co. KG, Anzeigenabteilung
August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover oder Postfach 2560, 30025 Hannover
(05 11) 518 2092
(05 11) 518 2023
www.wochenblaetter.de
[email protected]
hallo wochenende: wöchentlich am Sonnabend
hallo Hannoversches Wochenblatt: wöchentlich am Mittwoch
hallo wochenende: Donnerstag 12 Uhr,
Kombipartner: Donnerstag 13 Uhr
hallo Hannoversches Wochenblatt: Montag 12 Uhr + Kombipartner
Commerzbank AG Hannover
IBAN: DE40 2508 0020 107 7211 00
Swift-Code/BIC: DRESDEFF250
14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, 2 % Skonto bei Vorauszahlung, sofort nach Rechnungserhalt sowie bei Bankeinzug, ausgenommen
Gelegenheitskunden. Die Abrechnung erfolgt durch die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. aufgrund einer Inkassovollmacht.
Werden gemäß § 288 BGB berechnet.
Bei Abholung 5,- €. Bei Zusendung 8,- €.
Malstaffel MengenstaffelNachlass
6 x
3.000 mm
5%
12 x
5.000 mm
10 %
24 x
10.000 mm
15 %
48 x
20.000 mm
20 %
Über 25.000 mm nach Vereinbarung.
Ab 4 Seiten 25 % Sondernachlass.
15 % vom Grundpreis.
Zu den genannten Preisen kommt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
Dezember 2014
Planauflagen 2014 auf Basis der ADA-Meldung 2013.
Sonntags-Medien
GmbH & Co. KG
Sitz: Hannover
Amtsgericht Hannover HRA 26781
Steuer-Nr.: 25/205/01248
Bankverbindung:
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Commerzbank AG Hannover
Neue Anzeigenblatt Verlags- GmbH
IBAN: DE40 2508 0020 0107 7211 00
Sitz: Hannover
BIC: DRESDEFF250
Amtsgericht Hannover HRB 55692
USt-IdNr.: DE191472285
Geschäftsführer:
Thomas Düffert
Christoph Rüth
Günter Evert
Sandra Becker
18
Geschäftsbedingungen • Preisliste Nr. 22 • Gültig ab 01. Januar 2015
1.“Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen
eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht
zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige
innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte
Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten
den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt,
wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen
der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt
werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer
redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. - Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren
Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung bei dem Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. -Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. -Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche
Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung
oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter
Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung des Verlegers für grobe Fahrlässigkeit des
Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umgang nach auf den vorraussehbaren Schaden beschränkt. - Reklamationen
müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten
Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die
Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine
andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. - Bei Vorliegen begründeter Zweifel an
der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
15. Belegversand siehe “Zusätzliche Geschäftsbedingungen”, Ziffer d.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich
vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im
Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage
oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete)
Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei
einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.- Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag
dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.
Einschreibebriefe und Eilbriefe aus Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiter geleitet. - Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden
vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht
eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN
A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht
entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die
dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der
gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach
Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,
bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei
Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des
Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufnahmen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne
Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inseration zur Verfügung gestellten Text- und
Bildunterlagen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von
den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob sie durch Rechte Dritter
beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstrafeversprechen
abgegeben oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein
Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss
für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung eingeht. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der
Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber
daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung
einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen
Anzeigentarifs.
c) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige,
aber nur in dem Ausmaß , in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den
Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach
dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint
eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Bei
fernmündlich aufgegebenen Anzeigen , Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler
und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung. Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für
Veränderungen der digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt
(nicht kompatibel) beim Verlag nicht verarbeitet werden können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die
Anzeigenleitung erfolgt.
d) Anzeigenbelege bzw. -ausschnitte werden nach einheitlichen Richtlinien des Verlages geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so wird
auf Wunsch stattdessen eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige ausgestellt.
e) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichem Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und
Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb
von vier Monaten erscheinen sollte.
f) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen je nach Art und Erscheinungsweise sowie bei Abnahme von 25.000
mm und mehr Sonderkonditionen zu vereinbaren.
g) Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende
Ausgabe oder Kombination zu tätigen.
h) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.
i) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages
zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Zahlung der
Mittlungsvergütung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, das heißt die Aufträge dem Verlag
unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern.
j) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung von Anzeigen- und Beilagenaufträgen zu den jeweiligen Grundpreisen.
k) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere
Vereinbarung getroffen worden ist.
l) Für Anzeigengesamtbelegungen und Anzeigenkombinationen ist Auftragnehmer und Inkassoberechtigter die Sonntags-Medien GmbH & Co. KG.
m) Bei vorliegenden Forderungen werden die Namen des Kunden sowie die Tatsache, dass titulierte Forderungen nicht ausgeglichen sind, an Gläubigerschutz
dienende Institutionen weitergeleitet.
n) Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeder Nachlass.
o) Zur Reichweitensteigerung und Erhöhung des Verbreitungsgrades werden Ihre Anzeigen nicht nur in unseren Titeln, sondern auch zusätzlich in den
Internetportalen unserer Anzeigenkooperationspartner veröffentlicht.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen
a) Die Empfehlungen des Verlages zur Übermittlung von digitalen Druckunterlagen (siehe wichtige Informationen) sind vom Kunden zu beachten. Weicht der
Kunde hiervon ab und führt dies zu einer Verschlechterung der Druckqualität, kann der Kunde hieraus keine rechtlichen Ansprüche ableiten.
b) Im Falle der Übermittlung von digitalen Druckunterlagen hat der Kunde dafür einzustehen, dass die übermittelten Druckunterlagen/Daten nicht mit Viren
behaftet sind. Mit Computerviren behaftete Dateien werden vom Verlag vollständig gelöscht. Hieraus kann der Kunde keinerlei rechtliche Ansprüche herleiten.
Führt die Übermittlung von Druckunterlagen im vorstehenden Sinne zu Schäden beim Verlag, behält sich der Verlag Schadenersatzansprüche gegenüber dem
Kunden vor.
c) Farbanzeigen, die digital übermittelt werden, können nur mit einem auf Papier gelieferten Farbproof zuverlässig bearbeitet werden. Bei Farbabweichungen
ohne Farbproof können keine Preisminderungen geltend gemacht werden.
d) Auf Wunsch des Kunden sendet der Verlag per Telefax einen Korrekturabzug der auf Papier erstellten digitalen Druckvorlage. Für den Fall, dass die
Faxübertragung scheitert, ist der Verlag zu einer Übertragung auf anderem Wege nicht verpflichtet. Der Korrekturabzug gilt als vom Kunden als vertragsgemäß
gebilligt, wenn der Kunde bis zum Anzeigenschlusstermin keine Fehler meldet. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung oder Schadensersatz wegen später
gerügter Mängel sind ausgeschlossen.
Zusätzliche Geschäftsbedingung für die elektronische Rechnung
Der elektronische Rechnungsversand bedarf der besonderen (formlosen) Vereinbarung. Eine zusätzliche Papierrechnung (bzw. Gutschrift) wird nicht versandt.
Auf die besonderen Anforderungen der Archivierung wird hiermit verwiesen.
19
Digitale Produkte
Webseitengestaltung
Suchmaschinenmarketing/optimierung
Social Media Marketing
Digitale Prospekte
App-Gestaltung
In-App-Werbung
Sonntags-Medien GmbH & Co. KG • August-Madsack-Str. 1 • 30559 Hannover
Telefon (0511) 518 2094 • Telefax (0511) 518 2023 • Internet: www.wochenblaetter.de
E-Mail: [email protected]

Documentos relacionados