PR Aktuell 5/12 - Universität Würzburg

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PR Aktuell 5/12 - Universität Würzburg
Ausgabe 5/12
Personalrat der Universität Würzburg
Dienstjubiläen
Der Personalrat gratuliert sehr herzlich:
40 Jahre Dienstzeit
Irene Bednarek, Institut für Hygiene und Mikrobiologie 5.6.
Prof. Dr. Jürgen Kopf, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Makroökonomik
25 Jahre Dienstzeit
Harald Scheller, Universitätsbibliothek, am 01.06.2012
Wolfgang Weber, Universitätsbibliothek, am 01.06.2012
Annette Weidlein, Pathologisches Institut, am 24.06.2012
Quelle: einBLICK
Wegfall der 42 Stunden Woche für Beamte
Ab 1. August 2012 werden die über 50- und noch nicht 60jährigen Beamten nur noch 40 Stunden arbeiten müssen. Im
zweiten Schritt ab 1. August 2013 wird auch für die unter 50jährigen Beamten die wöchentliche Arbeitszeit auf die dann für
alle Beamten geltende Arbeitszeit von 40 Stunden angepasst.
"Zur Ergänzung: Auch die unter 50-jährigen Beamten werden
ab 1.8.2012 eine Wochenstunde weniger arbeiten müssen. Die
über 60-jährigen Beamten haben aktuell bereits eine 40Stunde-Woche." Näheres zur Umsetzung kann in einem
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen
nachgelesen werden.
Schließung der Universität am 27. und 28.12.2012
Die Hochschulleitung hat mit Zustimmung des Personalrats beschlossen, zur Senkung der
Energiekosten am 27. und 28. Dezember 2012 die Heizung auf Wochenendbetrieb
zurückzufahren.
Die Beschäftigten müssen an diesen beiden Tagen Urlaub nehmen, Mehrarbeit abbauen oder im
Rahmen der gleitenden Arbeitszeit „GUT-Tage“ einbringen. Soweit es der Dienstbetrieb
unabdingbar erfordert ist im gebotenen Umfang ein Notdienst aufrechtzuerhalten.
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Zeitzuschläge für Arbeitnehmer
In § 7 TV-L werden Sonderformen der Arbeit behandelt.
Hierzu zählen z. B. Nachtarbeit, Überstunden an Wochenenden,
Bereitschaftsdienst,
Rufbereitschaft
und
Schichtarbeit.
Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr.
Samstagsarbeit gilt ab 13 Uhr. Bereitschaftsdienst leisten
Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers
außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom
Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten, um im Bedarfsfall die
Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft leisten Beschäftigte, die
sich auf Anordnung des Arbeitsgebers außerhalb der
regelmäßigen
Arbeitszeit
an
einer
dem
Arbeitgeber
anzuzeigenden Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit
aufzunehmen.
Nach Tarifvertrag Beschäftigte, die diese Sonderformen der Arbeit auf Anordnung durch den
Vorgesetzten ausüben, steht ein Ausgleich zu, dessen Höhe in den §§ 8 und 9 TV-L geregelt
wird.
Auszug aus dem § 8 TV-L Abs. 1: Zeitzuschläge für Sonderformen der Arbeit
(1) 1Beschäftigte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung
Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen - auch bei Teilzeitbeschäftigten - je Stunde
a) für Überstunden
- in den Entgeltgruppen 1 bis 9
- in den Entgeltgruppen 10 bis 15
b) für Nachtarbeit
c) für Sonntagsarbeit
d) bei Feiertagsarbeit
- ohne Freizeitausgleich
- mit Freizeitausgleich
e) für Arbeit am 24. Dezember und
am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr
f) für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr,
soweit diese nicht im Rahmen von
Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt,
30
15
20
25
v.H.,
v.H.,
v.H.,
v.H.,
135 v.H.,
35 v.H.,
35 v.H.,
20 v.H.
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen
Entgeltgruppe. 3Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen nach Satz 2 Buchstabe c bis f
wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt (außer Nachtarbeit).
Die Höhe der Zeitzuschläge finden Sie auch beim Landesamt für Finanzen unter folgendem Link
(siehe Seite 2 – Arbeitszeit von 40,1 Stunden):
http://www.lff.bayern.de/download/bezuege/arbeitnehmer/zeitzuschl%C3%A4ge_2012.pdf
Es gilt zu beachten, dass die Universität entsprechend der Dienstvereinbarung über gleitende
Arbeitszeit und den Bestimmungen in § 8 Abs. 2 des TV-L in der Regel keine Mehrarbeit als
Überstunden vergütet, diese sollen grundsätzlich durch Freizeitausgleich abgebaut werden.
Hier finden Sie das Formular des Landesamtes für Finanzen, das über die Dienststelle, bei der
die Ansprüche geltend gemacht werden, bei der Personalabteilung eingereicht wird:
http://www.lff.bayern.de/download/formularcenter/arbeitnehmer/mitteilung_leistungen_hochsc
hulen.pdf
Die Genehmigung weiterer angeordneter Sonderformen der Arbeit wie Schichtdienste und
Rufbereitschaft wird bestimmten Beschäftigten von der Dienststelle genehmigt und durch
Dienstpläne geregelt (§ 8 Absatz 2 – 8 und § 9 TV-L).
Verfasser: AK Kommunikation
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Öffentlicher Dienst ist für Nachwuchs attraktiv
Aufgabe des Landespersonalausschusses (LPA)
ist es, dafür zu sorgen, dass im öffentlichen
Dienst
Bayerns
alle
beamtenrechtlichen
Vorschriften umgesetzt werden. Ob und wie das
2011 funktioniert hat, erklärte die LPAVorsitzende Sigrid Schütz-Heckl in ihrem
Jahresbericht- und bekam dafür die "Bestnote":
fraktionsübergreifendes Lob.·
"Der öffentliche Dienst ist attraktiv für Männer wie Frauen. Für alle Schularten sowie Menschen
mit Behinderung. Der LPA wiederum ist weiterhin notwendig, auch weil bei ihm die Beratung
von Kommunen und Behörden im Vordergrund steht." Diese Schlüsse zog der Abgeordnete
Eduard Nöth (CSU) aus dem Jahresbericht. Tatsächlich sind seine Schlussfolgerungen
gemessen an den Daten und Erläuterungen in Schütz-Heckls Bilanz zutreffend.
Modulare Qualifizierung, Nachwuchsgewinnung, Bewerberzahlen und die veränderte Rolle des
LPA seit Inkraftreten des neuen Dienstrechts Anfang 2012: Das waren die Schwerpunkte der
Diskussion zwischen der LPA-Vorsitzenden und den Abgeordneten. Was die neue Rolle des
Gremiums betrifft, bestehe diese vor allem in der Personalentwicklung und Beratung. Im
Gegenzug sei der LPA von einer Reihe Entscheidungen zu Einzelfällen entlastet worden.
"Nachhilfe" in Sachen neues Dienstrecht: Laut Bericht hat der LPA in insgesamt 300 Fällen
oberste Dienstbehörden zu den neuen Bestimmungen beraten. Unter den sieben
Verordnungen, denen der LPA im vergangenen Jahr zugestimmt hat, sei jene zur
"Durchführung der modularen Qualifizierung" die bedeutendste. Unter anderem ist in ihr
festgelegt, dass zwei Prüfer die Kandidaten mündlich bis zu 45 Minuten testen sollen.
Lebenslanges Lernen zählt zu den Grundgedanken des neuen Dienstrechts. In diesem
Zusammenhang forderte Schütz-Heckl: "Dass die Maßnahmen der modularen Qualifizierung
mindestens schon im vorletzten Amt vor dem ersten Beförderungsamt der nächsthöheren
Qualifikationsebene begonnen werden können."
Beförderung ist für Bewerber selbstredend erstmal Zukunftsmusik. Überhaupt in den
öffentlichen Dienst aufgenommen zu werden, haben im Einstellungsjahrgang 2011 in der
zweiten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich insgesamt 12 829 Frauen und Männer
angestrebt. Das waren laut Schütz-Heckl 1250 mehr Kandidaten als im Vorjahr. Allerdings
muss bei dieser Zahl berücksichtigt werden, dass sie auch vom doppelten Abiturjahrgang
bedingt wurde.
Unabhängig davon gelte: "Die hohe Zahl an Bewerbern trägt dazu bei, dass sich die öffentliche
Verwaltung aus einer Vielzahl von Kandidaten die Besten auswählen kann." Nachwuchs
rekrutiere die Geschäftsstelle des LPA unter anderem auf Messen für Schulabsolventen.
Schwerbehinderte Menschen würden durch Schreiben an ihre Bildungseinrichtungen
angesprochen. 2011 seien insgesamt 31 Menschen mit schweren Behinderungen in den
öffentlichen Dienst des Freistaats eingestellt worden.
776 Anwärter der zweiten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich sind laut Bericht
2011 eingestellt worden. Im Jahr zuvor waren es allerdings mit 850 bedeutend mehr. Dafür
gab es mit 98 Beamten 2011 mehr Kandidaten, die an Aufstiegsverfahren vom gehobenen in
den höheren Dienst teilgenommen haben. Im Vorjahr hatten dies 82 Aspiranten versucht.
So genannte eignungsdiagnostische Verfahren wie Assessmentcenter bewähren sich laut
SchützHeckl bei der Einstellung von Bewerbern zunehmend. Überdies seien sie bei Prüfern
ebenso wie bei Prüflingen überaus beliebt. Beispielsweise gelinge es mit diesen Instrumenten
besser, ein klareres Bild über die Ausbildung und den späteren Beruf zu vermitteln.
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Eines der eignungsdiagnostischen Verfahren hob Schütz-Heckl hervor: den an der Universität
Passau entwickelten freiwilligen Eignungstest "Parcours", der sich am Assessmentcenter
orientiert und sich an Lehrer in spe richtet. "Leider leiden nicht wenige Lehrkräfte mit
zunehmendem Alter an psychischen Problemen wie Burnout: Zu viele gehen mit hohen Kosten
für ihren Dienstherrn vorzeitig in den Ruhestand", sagte Schütz-Heckl. Deshalb habe der LPA
das Kultusministerium gebeten, "Parcours" in Bayern flächendeckend einzuführen.
Dies begrüßten auch einige Mitglieder des Ausschusses ausdrücklich. …
Alexandra Kournioti
Quelle: Bayerische Staatszeitung Nr. 27
Zum Schluss
Gericht: Elektronische Gesundheitskarte verletzt keine Grundrechte
Der Versuch, die elektronische Gesundheitskarte (E-Card) auf
juristischem Weg zu stoppen, ist vorerst gescheitert. In einem
Musterverfahren entschied das Düsseldorfer Sozialgericht am
Donnerstagvormittag in erster Instanz, dass die Karte in ihrer
jetzigen Form gesetzes- und verfassungsgemäß sei. Die
Klägerseite hat angekündigt, die nächste Instanz anzurufen
und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht nach
Karlsruhe zu ziehen.
Der Kläger, ein Versicherter hatte angeführt, dass die Karte ihn in seinem Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung verletze. Er wird von mehreren Verbänden unterstützt, die
die E-Card kritisieren, darunter Datenschützer, Ärzte- und Patientenverbände. Der Kläger führte
vor allem an, er sehe sich in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
beeinträchtigt. Hier widersprach das Gericht. Bislang seien auf der Karte nur die Stammdaten
des Versicherten gespeichert, wie schon auf den alten Karten. Neu sei lediglich das Foto. Alle
weiteren geplanten Anwendungen seien freiwillig und an die Einwilligung des Versicherten
gekoppelt. Der Versicherte bestimme selbst über die Informationen, die auf der neuen Karte
gespeichert würden. Diese Anwendungen wie etwa die Notfalldaten und die elektronische
Krankenakte waren aber nicht Gegenstand der Gerichtsentscheidung (Az.: S 9 KR 111/09).
Die Krankenkassen haben im Oktober 2010 mit der Ausgabe der Elektronischen
Gesundheitskarte begonnen. Im nächsten Jahr sollen alle rund 70.000 Versicherten mit den
Karten ausgestattet sein.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Angela Mißlbeck.
Quelle: WKDIS.de Newsletter 26. Kalenderwoche
Zusammengestellt vom Arbeitskreis Kommunikation des Personalrats
Mensanebengebäude, Am Hubland, 97074 Würzburg
Internet: www.personalrat.uni-wuerzburg.de/
E-Mail: [email protected]