PR Aktuell 5/12 - Universität Würzburg
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PR Aktuell 5/12 - Universität Würzburg
Ausgabe 5/12 Personalrat der Universität Würzburg Dienstjubiläen Der Personalrat gratuliert sehr herzlich: 40 Jahre Dienstzeit Irene Bednarek, Institut für Hygiene und Mikrobiologie 5.6. Prof. Dr. Jürgen Kopf, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Makroökonomik 25 Jahre Dienstzeit Harald Scheller, Universitätsbibliothek, am 01.06.2012 Wolfgang Weber, Universitätsbibliothek, am 01.06.2012 Annette Weidlein, Pathologisches Institut, am 24.06.2012 Quelle: einBLICK Wegfall der 42 Stunden Woche für Beamte Ab 1. August 2012 werden die über 50- und noch nicht 60jährigen Beamten nur noch 40 Stunden arbeiten müssen. Im zweiten Schritt ab 1. August 2013 wird auch für die unter 50jährigen Beamten die wöchentliche Arbeitszeit auf die dann für alle Beamten geltende Arbeitszeit von 40 Stunden angepasst. "Zur Ergänzung: Auch die unter 50-jährigen Beamten werden ab 1.8.2012 eine Wochenstunde weniger arbeiten müssen. Die über 60-jährigen Beamten haben aktuell bereits eine 40Stunde-Woche." Näheres zur Umsetzung kann in einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen nachgelesen werden. Schließung der Universität am 27. und 28.12.2012 Die Hochschulleitung hat mit Zustimmung des Personalrats beschlossen, zur Senkung der Energiekosten am 27. und 28. Dezember 2012 die Heizung auf Wochenendbetrieb zurückzufahren. Die Beschäftigten müssen an diesen beiden Tagen Urlaub nehmen, Mehrarbeit abbauen oder im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit „GUT-Tage“ einbringen. Soweit es der Dienstbetrieb unabdingbar erfordert ist im gebotenen Umfang ein Notdienst aufrechtzuerhalten. 2 Zeitzuschläge für Arbeitnehmer In § 7 TV-L werden Sonderformen der Arbeit behandelt. Hierzu zählen z. B. Nachtarbeit, Überstunden an Wochenenden, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und Schichtarbeit. Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr. Samstagsarbeit gilt ab 13 Uhr. Bereitschaftsdienst leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitsgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Nach Tarifvertrag Beschäftigte, die diese Sonderformen der Arbeit auf Anordnung durch den Vorgesetzten ausüben, steht ein Ausgleich zu, dessen Höhe in den §§ 8 und 9 TV-L geregelt wird. Auszug aus dem § 8 TV-L Abs. 1: Zeitzuschläge für Sonderformen der Arbeit (1) 1Beschäftigte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen - auch bei Teilzeitbeschäftigten - je Stunde a) für Überstunden - in den Entgeltgruppen 1 bis 9 - in den Entgeltgruppen 10 bis 15 b) für Nachtarbeit c) für Sonntagsarbeit d) bei Feiertagsarbeit - ohne Freizeitausgleich - mit Freizeitausgleich e) für Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr f) für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt, 30 15 20 25 v.H., v.H., v.H., v.H., 135 v.H., 35 v.H., 35 v.H., 20 v.H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. 3Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen nach Satz 2 Buchstabe c bis f wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt (außer Nachtarbeit). Die Höhe der Zeitzuschläge finden Sie auch beim Landesamt für Finanzen unter folgendem Link (siehe Seite 2 – Arbeitszeit von 40,1 Stunden): http://www.lff.bayern.de/download/bezuege/arbeitnehmer/zeitzuschl%C3%A4ge_2012.pdf Es gilt zu beachten, dass die Universität entsprechend der Dienstvereinbarung über gleitende Arbeitszeit und den Bestimmungen in § 8 Abs. 2 des TV-L in der Regel keine Mehrarbeit als Überstunden vergütet, diese sollen grundsätzlich durch Freizeitausgleich abgebaut werden. Hier finden Sie das Formular des Landesamtes für Finanzen, das über die Dienststelle, bei der die Ansprüche geltend gemacht werden, bei der Personalabteilung eingereicht wird: http://www.lff.bayern.de/download/formularcenter/arbeitnehmer/mitteilung_leistungen_hochsc hulen.pdf Die Genehmigung weiterer angeordneter Sonderformen der Arbeit wie Schichtdienste und Rufbereitschaft wird bestimmten Beschäftigten von der Dienststelle genehmigt und durch Dienstpläne geregelt (§ 8 Absatz 2 – 8 und § 9 TV-L). Verfasser: AK Kommunikation 3 Öffentlicher Dienst ist für Nachwuchs attraktiv Aufgabe des Landespersonalausschusses (LPA) ist es, dafür zu sorgen, dass im öffentlichen Dienst Bayerns alle beamtenrechtlichen Vorschriften umgesetzt werden. Ob und wie das 2011 funktioniert hat, erklärte die LPAVorsitzende Sigrid Schütz-Heckl in ihrem Jahresbericht- und bekam dafür die "Bestnote": fraktionsübergreifendes Lob.· "Der öffentliche Dienst ist attraktiv für Männer wie Frauen. Für alle Schularten sowie Menschen mit Behinderung. Der LPA wiederum ist weiterhin notwendig, auch weil bei ihm die Beratung von Kommunen und Behörden im Vordergrund steht." Diese Schlüsse zog der Abgeordnete Eduard Nöth (CSU) aus dem Jahresbericht. Tatsächlich sind seine Schlussfolgerungen gemessen an den Daten und Erläuterungen in Schütz-Heckls Bilanz zutreffend. Modulare Qualifizierung, Nachwuchsgewinnung, Bewerberzahlen und die veränderte Rolle des LPA seit Inkraftreten des neuen Dienstrechts Anfang 2012: Das waren die Schwerpunkte der Diskussion zwischen der LPA-Vorsitzenden und den Abgeordneten. Was die neue Rolle des Gremiums betrifft, bestehe diese vor allem in der Personalentwicklung und Beratung. Im Gegenzug sei der LPA von einer Reihe Entscheidungen zu Einzelfällen entlastet worden. "Nachhilfe" in Sachen neues Dienstrecht: Laut Bericht hat der LPA in insgesamt 300 Fällen oberste Dienstbehörden zu den neuen Bestimmungen beraten. Unter den sieben Verordnungen, denen der LPA im vergangenen Jahr zugestimmt hat, sei jene zur "Durchführung der modularen Qualifizierung" die bedeutendste. Unter anderem ist in ihr festgelegt, dass zwei Prüfer die Kandidaten mündlich bis zu 45 Minuten testen sollen. Lebenslanges Lernen zählt zu den Grundgedanken des neuen Dienstrechts. In diesem Zusammenhang forderte Schütz-Heckl: "Dass die Maßnahmen der modularen Qualifizierung mindestens schon im vorletzten Amt vor dem ersten Beförderungsamt der nächsthöheren Qualifikationsebene begonnen werden können." Beförderung ist für Bewerber selbstredend erstmal Zukunftsmusik. Überhaupt in den öffentlichen Dienst aufgenommen zu werden, haben im Einstellungsjahrgang 2011 in der zweiten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich insgesamt 12 829 Frauen und Männer angestrebt. Das waren laut Schütz-Heckl 1250 mehr Kandidaten als im Vorjahr. Allerdings muss bei dieser Zahl berücksichtigt werden, dass sie auch vom doppelten Abiturjahrgang bedingt wurde. Unabhängig davon gelte: "Die hohe Zahl an Bewerbern trägt dazu bei, dass sich die öffentliche Verwaltung aus einer Vielzahl von Kandidaten die Besten auswählen kann." Nachwuchs rekrutiere die Geschäftsstelle des LPA unter anderem auf Messen für Schulabsolventen. Schwerbehinderte Menschen würden durch Schreiben an ihre Bildungseinrichtungen angesprochen. 2011 seien insgesamt 31 Menschen mit schweren Behinderungen in den öffentlichen Dienst des Freistaats eingestellt worden. 776 Anwärter der zweiten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich sind laut Bericht 2011 eingestellt worden. Im Jahr zuvor waren es allerdings mit 850 bedeutend mehr. Dafür gab es mit 98 Beamten 2011 mehr Kandidaten, die an Aufstiegsverfahren vom gehobenen in den höheren Dienst teilgenommen haben. Im Vorjahr hatten dies 82 Aspiranten versucht. So genannte eignungsdiagnostische Verfahren wie Assessmentcenter bewähren sich laut SchützHeckl bei der Einstellung von Bewerbern zunehmend. Überdies seien sie bei Prüfern ebenso wie bei Prüflingen überaus beliebt. Beispielsweise gelinge es mit diesen Instrumenten besser, ein klareres Bild über die Ausbildung und den späteren Beruf zu vermitteln. 4 Eines der eignungsdiagnostischen Verfahren hob Schütz-Heckl hervor: den an der Universität Passau entwickelten freiwilligen Eignungstest "Parcours", der sich am Assessmentcenter orientiert und sich an Lehrer in spe richtet. "Leider leiden nicht wenige Lehrkräfte mit zunehmendem Alter an psychischen Problemen wie Burnout: Zu viele gehen mit hohen Kosten für ihren Dienstherrn vorzeitig in den Ruhestand", sagte Schütz-Heckl. Deshalb habe der LPA das Kultusministerium gebeten, "Parcours" in Bayern flächendeckend einzuführen. Dies begrüßten auch einige Mitglieder des Ausschusses ausdrücklich. … Alexandra Kournioti Quelle: Bayerische Staatszeitung Nr. 27 Zum Schluss Gericht: Elektronische Gesundheitskarte verletzt keine Grundrechte Der Versuch, die elektronische Gesundheitskarte (E-Card) auf juristischem Weg zu stoppen, ist vorerst gescheitert. In einem Musterverfahren entschied das Düsseldorfer Sozialgericht am Donnerstagvormittag in erster Instanz, dass die Karte in ihrer jetzigen Form gesetzes- und verfassungsgemäß sei. Die Klägerseite hat angekündigt, die nächste Instanz anzurufen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu ziehen. Der Kläger, ein Versicherter hatte angeführt, dass die Karte ihn in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletze. Er wird von mehreren Verbänden unterstützt, die die E-Card kritisieren, darunter Datenschützer, Ärzte- und Patientenverbände. Der Kläger führte vor allem an, er sehe sich in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt. Hier widersprach das Gericht. Bislang seien auf der Karte nur die Stammdaten des Versicherten gespeichert, wie schon auf den alten Karten. Neu sei lediglich das Foto. Alle weiteren geplanten Anwendungen seien freiwillig und an die Einwilligung des Versicherten gekoppelt. Der Versicherte bestimme selbst über die Informationen, die auf der neuen Karte gespeichert würden. Diese Anwendungen wie etwa die Notfalldaten und die elektronische Krankenakte waren aber nicht Gegenstand der Gerichtsentscheidung (Az.: S 9 KR 111/09). Die Krankenkassen haben im Oktober 2010 mit der Ausgabe der Elektronischen Gesundheitskarte begonnen. Im nächsten Jahr sollen alle rund 70.000 Versicherten mit den Karten ausgestattet sein. Dieser Beitrag wurde erstellt von Angela Mißlbeck. Quelle: WKDIS.de Newsletter 26. Kalenderwoche Zusammengestellt vom Arbeitskreis Kommunikation des Personalrats Mensanebengebäude, Am Hubland, 97074 Würzburg Internet: www.personalrat.uni-wuerzburg.de/ E-Mail: [email protected]