Dienstaufsichtsbeschwerde

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Dienstaufsichtsbeschwerde
Dienstaufsichtsbeschwerde
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1. Das Wichtigste in Kürze
2. Grundsätzliches
3. Ausgangssituation
4. Vorgehen
5. Verwandte Links
1. Das Wichtigste in Kürze
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Amtsmitarbeiter können sinnvoll sein,
wenn freundliche Telefonate, Schreiben und Gespräche nicht mehr
weiterhelfen. Sie haben allerdings keine Rechtswirksamkeit.
2. Grundsätzliches
Die "Dienstaufsichtsbeschwerde" ist kein juristischer Vorgang mit gerichtlichem
Nachspiel: Sie ist formlos, fristlos und kostenlos und es gibt auch keine
Handhabe, wenn sie keinen Erfolg hat.
3. Ausgangssituation
Die Dienstaufsichtsbeschwerde sollte nur erfolgen, wenn freundliche
Telefonate, Schreiben und Gespräche in einer Amtsangelegenheit einschließlich der durchgängigen Einhaltung des Dienstweges von unten nach
oben - nicht mehr weiter helfen, weil
das Verhalten eines Mitarbeiters im Amt oder in der Behörde Anlass zur
Beschwerde gibt oder
der Umgang der Mitarbeiter mit dem Anliegen des Antragstellers Anlass zur
Beschwerde gibt.
4. Vorgehen
Die Beschwerde sollte schriftlich bei dem Leiter der Behörde eingehen. Das
Schreiben sollte folgenden Inhalt haben: Warum und gegen wen oder gegen
welches Verhalten wird Beschwerde eingelegt.
5. Verwandte Links
Widerspruch
Sozialversicherung
Bundesversicherungsamt
Zuständigkeit der Versicherungsträger
Rehabilitation > Zuständigkeit
Letzte Aktualisierung am 15.06.2009 Redakteur/ in: Jürgen
Wawatschek
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