Satzung - SV Fortuna Bottrop 1932 eV

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Satzung - SV Fortuna Bottrop 1932 eV
S.V. Fortuna Bottrop 1932 e.V.
Bottrop, 22. Mai 2014
Vereinssatzung
§ 1 Name und Sitz
1 Der Sportverein führt den Namen SV Fortuna Bottrop 1932 e.V.
2 Der Sitz des Vereins ist Bottrop. Der Spielbetrieb findet auf dem Rheinbabenplatz statt.
3 Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen eingetragen, unter der Register –
Nr. VR 142.
4 Die Vereinsfarben sind rot/weiß.
§ 2 Zweck des Vereins
1 Der SV Fortuna Bottrop 1932 e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne der Vorschriften des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2 Der Zweck des Vereins ist:
2.1 Die Förderung des Fußballsports. Der Satzungszweck wird insbesondere durch das
Ermöglichen sportlicher Übungen und Leistungen auch der Jugend verwirklicht.
2.2 Die Förderung des Rehabilitationssports zur Erhaltung und Wiedergewinnung der
Gesundheit der körperlichen Leistungsfähigkeit sowie zur Förderung der Eigeninitiative, der
Selbstständigkeit und der sozialen Integration.
§ 3 Mittelverwendung
1 Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
4 Das Vereinsvermögen ist nur für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
§ 4 Verbandsanschluss
1 Der Sportverein SV Fortuna Bottrop 1932 e.V. ist Mitglied des Stadtsportbundes, Landessportbund
und des Westdeutschen Fußballverbandes e.V.
S.V. Fortuna Bottrop, Rheinbabenstr. 71a, 46240 Bottrop
Vorsitzender: Dr. Ulrich Fleischer, Vienkenstr. 3, 46240 Bottrop
Geschäftsführer: Martin Jaeschke, Veszprémer Str. 3, 46236 Bottrop
Kassierer: Hermann Braun, Florianweg 6, 46236 Bottrop
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S.V. Fortuna Bottrop 1932 e.V.
2 Die Sportverein SV Fortuna Bottrop 1932 e.V. ist Mitglied
Sportverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BSNW)
im Behinderten-
3 Andere Sportarten können eingeführt werden; dadurch ist die Mitgliedschaft in anderen Verbänden
erforderlich.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
1 Mitglied des Vereins kann werden, wer durch Unterzeichnung eines Aufnahmescheins die Satzung
anerkennt.
2 Bei Jugendlichen muss der Aufnahmeschein von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben
werden.
3 Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Nach dreimonatiger Mitgliedschaft ist der
Aufgenommene stimm- und wahlberechtigt. Für aktive Mitglieder gelten die Bestimmungen der
Spielordnung des WFV.
4 Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung muss nicht begründet werden.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
1 Die Mitgliedschaft endet durch
Tot,
Kündigung,
Streichung per Ausschluss.
2 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, kann jedoch nur dann erfolgen, wenn keine
Beitragsschulden bestehen. Beitragsschulden und anfallende Kosten können eingeklagt werden.
3 Der Vorstand kann ein Mitglied, wenn es sich satzungswidrig oder vereinsschädigend benimmt,
sofort ausschließen. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist dem Mitglied per Einschreiben mitzuteilen.
Gegen den Ausschluss kann das Mitglied schriftlich Einspruch erheben. Über den Einspruch
entscheidet der erweiterte Vorstand.
4 Die Mitgliedschaft erlischt auch, wenn ein Mitglied ein halbes Jahr mit dem Beitrag im Rückstand ist.
Der Beitrag und anfallende Kosten können eingeklagt werden.
§ 7 Beiträge
1 Die Beiträge werden vom Vorstand der Jahreshauptversammlung vorgeschlagen. Durch
Abstimmung kommt der Vorschlag zum Tragen.
2 Der Mitgliedbeitrag wird per Lastschrift eingezogen. Bei Eintritt muss mit dem Anmeldeformular eine
Bankeinzugsermächtigung ausgefüllt werden. Der Zahlungsmodus ist jährlich und halbjährlich. Der
Beitrag wird am 1. Arbeitstag des ersten Fälligkeitsmonats von der Bank eingezogen.
3 Die Mitgliedschaft ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift
mitzuteilen.
S.V. Fortuna Bottrop, Rheinbabenstr. 71a, 46240 Bottrop
Vorsitzender: Dr. Ulrich Fleischer, Vienkenstr. 3, 46240 Bottrop
Geschäftsführer: Martin Jaeschke, Veszprémer Str. 3, 46236 Bottrop
Kassierer: Hermann Braun, Florianweg 6, 46236 Bottrop
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4 Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht
erfolgen, sind dadurch entstehende Bank- und Bearbeitungsgebühren durch das Mitglied zu tragen.
5 Bei Kündigung der Mitgliedschaft verbleiben die gezahlten Beiträge im Verein.
6 Die Betragsordnung (z.B. ermäßigte Beiträge) wird vom Vorstand beschlossen.
§ 8 Organe des Vereins
1 Organe des Vereins sind
1. die Jahreshauptversammlung
2. die ordentliche Mitgliederversammlung
3. der Vorstand
§ 9 Vorstand
1 Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der
1.
2.
1.
1.
Vorsitzende
Vorsitzende
Geschäftsführer
Kassierer
2 Der engere Vorstand besteht aus dem Vorstand im Sinne des §26 BGB.
3 Der erweiterte Vorstand besteht ferner aus dem
2. Geschäftsführer
2. Kassierer
Abteilungsleiter der Alte- Herren- Abteilung
Abteilungsleiter der Damengymnastik- Abteilung
Abteilungsleiter der Damenfußball- Abteilung
Jugendleiter
Abteilungsleiter Rehabilitationssport
Beratende Mitglieder
4 Geschäftsführend ist der engere Vorstand. Dieser vertritt den Verein gerichtlich und
außergerichtlich.
§ 10 Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands
1 Der 1. Vorsitzende hat darüber zu wachen, dass die vom Vorstand ausgeübte Tätigkeit und die von
ihm vorgenommenen Handlungen der Vereinssatzung und den in der Mitgliederversammlung oder in
sonstigen Sitzungen gefassten Beschlüsse entsprechen.
2 Der 2. Vorsitzende unterstützt den 1. Vorsitzenden in der Erfüllung seiner Pflichten und vertritt ihn im
Verhinderungsfalle.
3 Die Geschäftsführer sind insbesondere für die Abwicklung der verwaltungsmäßigen
Vereinsgeschäfte zuständig, sie führen den Schriftwechsel, fertigen die Protokolle und Einladungen.
4 Die Finanzverwaltung obliegt dem 1. Kassierer. Derselbe ist für die Kassenführung verantwortlich.
Dabei wird er unterstützt vom 2. Kassierer.
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Vorsitzender: Dr. Ulrich Fleischer, Vienkenstr. 3, 46240 Bottrop
Geschäftsführer: Martin Jaeschke, Veszprémer Str. 3, 46236 Bottrop
Kassierer: Hermann Braun, Florianweg 6, 46236 Bottrop
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5 Der Finanzverwaltung überwacht die Einnahmen und Ausgaben des Vereins.
6 Die Finanzverwaltung stellt den Jahresabschluss und einen Haushaltsplan auf.
7 Im Einzelnen entscheidet der Vorstand über notwendige Ausgaben.
8 Der geschäftsführende Vorstand ist verpflichtet, in alle den Verein verpflichtenden
Rechtshandlungen und Verträge die Bestimmung aufzunehmen, dass die Vereinsmitglieder nur mit
dem Vereinsvermögen haften.
9 Der geschäftsführende Vorstand ist berechtigt Kredite aufzunehmen. Vor der Kreditaufnahme hat
der Vorstand die Pflicht die Mitgliederversammlung über Höhe und Verwendungszweck des Kredites
zu informieren.
10 Der geschäftsführende Vorstand beruft den Vereins-Umweltschutzbeauftragten.
§ 11 Wahl des Vorstands
1 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
2 Vorstandmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
3 Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt; der
Vorstand der Jugend durch den Vereinsjugendtag.
4 Ein Vorstandmitglied bleibt bis zu einer Neuwahl des Vorstandes im Amt. Bei vorzeitigem
Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes bestimmt der Gesamtvorstand ein Ersatz-Vorstandmitglied
bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
5 Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als
Vorstandsmitgliedschaft.
§ 12 Vorstandsitzungen
1 Der Vorstand tritt in der Regel einmal im Monat auf Einladung des 1. Vorsitzenden zusammen, im
Verhinderungsfalle auf Einladung des jeweils zuständigen Vertreters. Der Einladende führt den
Vorsitz. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.
2 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen sind und mindestens die Hälfte der
Vorstandsmitglieder anwesend ist. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden
Vorsitzenden. Stimmenthaltungen werden zur Berechnung des Stimmergebnisses nicht mitgezählt.
§ 13 Mitgliederversammlung
1 Die Jahreshauptversammlung ist oberstes Entscheidungsorgan des Vereins.
2 Ihr obliegt
der Jahresbericht,
die Entlastung des Vorstandes,
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Vorsitzender: Dr. Ulrich Fleischer, Vienkenstr. 3, 46240 Bottrop
Geschäftsführer: Martin Jaeschke, Veszprémer Str. 3, 46236 Bottrop
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die Neuwahl des Vorstandes (erfolgt alle 3 Jahre),
die Beitragsfestsetzung,
die Wahl der Kassenprüfer,
sowie die Bearbeitung von Beschlüssen.
3 Die Jahreshauptversammlung ist alle drei Jahre, und zwar in der Regel zwischen dem 01.02. und
01.04.
4 Einmal im Jahr muss eine ordentliche Versammlung einberufen werden, auf der wird ein
ordentlicher Bericht über das Spieljahr verlangt.
5 Außerordentliche Versammlungen sind einzuberufen
1. auf Verlangen des Vorstandes
2. durch Mitglieder, wenn ¼ derselben 14 Tage vorher an den Vorstand einen schriftlichen
Antrag richten.
6 Teilnehmen an der Versammlung können alle Mitglieder über 18 Jahre.
7 Die Versammlungen werden 14 Tage vorher durch Anschlag im oder am
Vereinsheim
bekanntgegeben und durch die Lokalpresse bekanntgegeben. Anträge zur Tagesordnung sind dem
Vorstand 10 Tage vorher schriftlich einzureichen.
8 Die Jahreshaupt- und ordentliche Versammlung sind beschlussfähig, wenn die Bekanntgabe
ordnungsgemäß erfolgt ist.
9 Beschlüsse sind gültig, wenn sich bei der Abstimmung eine einfache Mehrheit ergibt.
§ 14 Protokollierung
1 Über die Versammlungen und Beschlüsse muss eine Niederschrift erfolgen, die vom 1. oder 2.
Vorsitzenden und Protokollführer unterzeichnet werden muss.
§ 15 Vergütung für die Vereinstätigkeit
1 Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
2 Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf
der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandentschädigung nach § 3 Nr.
26a EStG ausgeübt werden.
3 Die Entscheidung eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Abs. (2) trifft der geschäftsführende
Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
4 Der geschäftsführende Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer
angemessenen Vergütung oder Aufwandentschädigung zu beauftragen. Maßgebend ist die
Haushaltslage des Vereins.
5 Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der Geschäftsstelle ist der
geschäftsführende Vorstand ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten,
hauptamtliche Beschäftigte anzustellen.
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Vorsitzender: Dr. Ulrich Fleischer, Vienkenstr. 3, 46240 Bottrop
Geschäftsführer: Martin Jaeschke, Veszprémer Str. 3, 46236 Bottrop
Kassierer: Hermann Braun, Florianweg 6, 46236 Bottrop
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6 Im Übrigen haben die Mitglieder des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch
nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den
Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw..
7 Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach seiner
Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit
Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werde.
8 Vom geschäftsführenden Vorstand können per Beschluss im Rahmen der steuerlichen
Möglichkeiten Grenzen über die Höhe des Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB festgesetzt
werden.
§ 16 Kassenprüfer
1 Die Kasse muss einmal jährlich geprüft werden.
2 Von dem Ergebnis der Kassenprüfung hängt es ab, ob eine Entlastung des Vorstandes erfolgen
kann.
3 Die Kassenprüfer können nur für 3 Jahre tätig sein.
§ 17 Jugend des Vereins
1 Die Jugendabteilung wählt den Vereinsjugendausschuss durch den Vereinsjugendtag und gibt sich
eine Jugendordnung. Die Jugendordnung darf den Vorgaben dieser Satzung nicht wiedersprechen. Im
Zweifelsfall gelten die Regelungen dieser Satzung.
2 Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der
Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages.
3 Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.
4 Der Vereinsjugendausschuss entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilung
zufließenden Mittel.
5 Auf Wunsch hat die Jugendabteilung dem Hauptverein ihre Kassenbücher zur Prüfung vorzulegen
§ 18 Ältesten und Ehrenrat
1 Verdiente Mitglieder können in den Ältesten und Ehrenrat gewählt werden.
2 Die Mitgliedschaft im Ältesten und Ehrenrat setzt ein mindest Alter von 50 Jahren und eine 20
jährige Vereinszugehörigkeit voraus.
3 Über die Anzahl der Mitglieder im Ältesten und Ehrenrat entscheidet die Jahreshauptversammlung.
4 Mitglieder des Vorstandes, können nicht Mitglieder des Ältesten und Ehrenrat sein.
§ 19 Umweltschutz
S.V. Fortuna Bottrop, Rheinbabenstr. 71a, 46240 Bottrop
Vorsitzender: Dr. Ulrich Fleischer, Vienkenstr. 3, 46240 Bottrop
Geschäftsführer: Martin Jaeschke, Veszprémer Str. 3, 46236 Bottrop
Kassierer: Hermann Braun, Florianweg 6, 46236 Bottrop
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1 Der Verein berücksichtigt bei allen seinen Veranstaltungen und Projekten den
Umweltschutz in besonderem Maße. Daher bemüht er sich vor allem um
eine Steigerung der Nachhaltigkeit
die Erhaltung der natürlichen Lebensräume für nachfolgende Generationen
die Erstellung eines eigenen Maßnahmenplans zum Klima- und Umweltschutz
die aktive Einbindung der Mitglieder in Umweltprojekte
die Ausübung einer Aufklärungs- und Vorbildfunktion
die Durchführung von Sammelwochen (beispielsweise für alte Handys)
§ 20 Auflösung des Vereins
1 Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins
an die Stadt Bottrop, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige sportliche Zwecke zu
verwenden hat.
§ 21 Inkrafttreten
1 Vorstehender Satzungstext wurde von der Mitgliederversammlung des „SV Fortuna 1932 e. V.“ am
22. Mai 2014 zu Bottrop angenommen.
2 Die vorstehende Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister an die Stelle der Satzung
vom 24. April 1998.
Bottrop, den 22. Mai 2014
Für die Richtigkeit
--------------------------------------Dr. Urich Fleischer
1. Vorsitzender
--------------------------------------Willi Beckfeld
2. Vorsitzender
-------------------------------------Hermann Braun
1. Kassierer
-------------------------------------Martin Jaeschke
1. Geschäftsführer
-------------------------------------Manfred Chrosch
2. Kassierer
S.V. Fortuna Bottrop, Rheinbabenstr. 71a, 46240 Bottrop
Vorsitzender: Dr. Ulrich Fleischer, Vienkenstr. 3, 46240 Bottrop
Geschäftsführer: Martin Jaeschke, Veszprémer Str. 3, 46236 Bottrop
Kassierer: Hermann Braun, Florianweg 6, 46236 Bottrop
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