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16. Wahlperiode
HESSISCHER LANDTAG
Kleine Anfrage
des Abg. Pighetti (SPD) vom 14.09.2004
betreffend Zugriff der Staatsanwaltschaft Hanau
beim Circus Giovanni Althoff
und
Antwort
des Ministers der Justiz
Vorbemerkung des Fragestellers:
Am 20. August diesen Jahres wurden auf dem Gelände des Circus Giovanni
Althoff in Bodenheim (Rheinland-Pfalz) die Ponys "Smokey" und "Pinky" durch
die Staatsanwaltschaft Hanau beschlagnahmt, die gegen den Zirkus wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelte.
Dies geschah auf Anregung der hessischen Tierschutzbeauftragten Madeleine Martin, die laut Presseberichten gutachterlich eine nicht sachgemäße Haltung der Tiere
festgestellt und deshalb die dringende tierärztliche Behandlung der beiden Ponys
empfohlen hatte.
Noch am gleichen Tag hatte die internationale Tierrechtsorganisation "PeTA"
(People for the Ethical Treatment of Animals) in einer Presseerklärung von den
Geschehnissen in Bodenheim berichtet und "Fotos und Film in Sendequalität vom
Einsatz in Bodenheim" angeboten.
Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die
Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, ländlichen
Raum und Verbraucherschutz wie folgt:
Frage 1.
a) Wieso ermittelt die hessische Tierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin wegen
nicht sachgerechter Tierhaltung bei einem Zirkus, der zuvor von der niedersächsischen Stadt Osnabrück in das rheinland-pfälzische Oppenheim und dann in das
ebenfalls zu Rheinland-Pfalz gehörende Bodenheim umgezogen war?
Nicht die hessische Landestierschutzbeauftragte, sondern die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau ermittelt seit dem 21. Juni 2004 gegen
drei Personen als Eigentümer bzw. Halter der im Zirkusbetrieb gehaltenen
fünf Elefanten und ca. 15 bis 20 Ponys und Kleinpferde. Die Strafanzeige
der Vorsitzenden des "Bunds gegen Missbrauch der Tiere" ging bei der
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau ein, als der Zirkus sich im
dortigen Zuständigkeitsbereich aufhielt. Nachdem das Verfahren durch die
Medien bekannt geworden war, ging darüber hinaus auch eine Strafanzeige
der Tierschutzorganisation "PeTA" ein. Ehe der am 1. Juli 2004 ergangene
Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hanau vollstreckt werden konnte,
begab sich der Zirkus, der zuvor in Bad Soden-Salmünster und in Langenselbold gastiert hatte, von Hanau nach Oppenheim in Rheinland-Pfalz. Dort
wurde der richterliche Beschluss am 16. Juli 2004 vollstreckt. Mit der Begutachtung der Pferde wurde Frau Dr. Martin als Sachverständige beauftragt. Frau Dr. Martin ist promovierte Tierärztin und arbeitete unter anderem an einer renommierten Pferdeklinik in den USA. Sie ist aufgrund ihrer
Fachkenntnis Mitglied in diversen Sachverständigen-Gremien zur Pferdehaltung. Aufgrund des von ihr erstatteten schriftlichen Gutachtens erging antragsgemäß ein Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Hanau bezüglich
zweier Pferde, die der Einziehung unterliegen. Dieser Beschluss ist zwischenzeitlich vom Landgericht Hanau bestätigt worden. Die Durchsuchung
und Beschlagnahme erfolgte am 20. August 2004. Frau Dr. Martin war von
der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau mit der Identifizierung
der fraglichen Tiere sowie mit der logistischen Abwicklung des Abtransportes in den staatsanwaltlichen Gewahrsam beauftragt worden.
Eingegangen am 12. November 2004 · Ausgegeben am 25. November 2004
Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden
Drucksache
16/2686
12. 11. 2004
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Hessischer Landtag · 16. Wahlperiode · Drucksache 16/2686
b) Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage ist die Staatsanwaltschaft Hanau im
Bundesland Rheinland-Pfalz tätig geworden?
Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau wurde nach § 160 StPO
tätig. Tatort für die behaupteten strafbaren Handlungen nach § 17 Nr. 2 b
TierSchG ist auch Hanau. Die eingeholten Gutachten haben nicht ergeben,
dass die Leidenszustände der Tiere erst nach Verlassen des Zuständigkeitsbereiches der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau eingetreten
waren.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mainz wurde von der
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau über die Durchführung der
strafprozessualen Maßnahmen rechtzeitig unterrichtet.
Frage 2.
Welche Erkenntnisse lagen den Gutachten von Frau Dr. Martin zugrunde?
Dem Gutachten lagen die durch Frau Dr. Martin vorgenommenen Beobachtungen und Untersuchungen zugrunde. Die Feststellungen des Gutachtens
führten zu der amtsgerichtlich angeordneten und landgerichtlich bestätigten
Beschlagnahme der Tiere. Das Gutachten von Frau Dr. Martin ist zwischenzeitlich durch nach der Beschlagnahme erfolgte Untersuchungen anderer
Sachverständiger bestätigt worden.
Frage 3.
a) Woher hat die Tierschutzorganisation "PeTA" ihre Informationen über Zeitpunkt und Ort des Zugriffs der Hanauer Staatsanwaltschaft bezogen?
Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine näheren Erkenntnisse vor.
Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau hat jedenfalls keiner
Tierschutzorganisation Kenntnis von den strafprozessualen Maßnahmen
gegeben.
b) Ist Frau Dr. Martin Mitglied der "PeTA"?
Frau Dr. Martin war und ist weder Mitglied bei "PeTA" noch einem anderen Tierschutzverein.
c) Durch wen wurde der "PeTA" die Erstellung von Film- und Fotoaufnahmen
sowie deren anschließende freie Presseverwertung über den von der Staatsanwaltschaft Hanau initiierten Einsatz genehmigt?
Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine näheren Erkenntnisse vor.
Bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau gingen jedenfalls
weder entsprechende Anfragen ein noch wurden Genehmigungen erteilt.
Wiesbaden, 26. Oktober 2004
Dr. Christean Wagner