Amtsblatt Nr. 03/2007 vom 13.03.2007
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Amtsblatt Nr. 03/2007 vom 13.03.2007
AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2007 Ausgegeben zu Senden am 13.03.2007 Ausgabe 3 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen sind zu richten an die Gemeindeverwaltung – Fachbereich I – Postfach 1251 48303 Senden 02597/699-0 Abonnementpreis: Einzelexemplar: 12,00 € jährlich 1,00 € oder kostenlos über das Internet: www.senden-westf.de Amtsblatt der Gemeinde Senden Lfd. Nr. Inhaltsangabe Seite 13 Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1989 zur Meldung zur Erfassung 18 14 Widerspruchsrecht und Einwilligung bei Melderegisterauskünften in besonderen Fällen 19 15 Fundsachenversteigerung am 23.04.2007, 17.00 Uhr 20 16 Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2007 21 17 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Stever-Senden betr. Auslegung der Hebeliste 2007 22 18 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Stever-Senden betr. Durchführung von Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung. 23 19 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln betr. Durchführung von Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung 24 20 Fundsachen - Monat Februar 2007 – 25 17 Amtsblatt der Gemeinde Senden Nr. 13 Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1988 zur Meldung zur Erfassung Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzung). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG). Alle Personen des Geburtsjahrganges 1988, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden: Gemeindeverwaltung Senden Münsterstraße 30 Bürgerbüro 48308 Senden Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzung erfüllen. Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepaß mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen. Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung. Ich weise darauf hin, daß nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Senden, 29.03.2006 Gemeinde Senden Als Erfassungsbehörde Der Bürgermeister gez. Holz 18 Amtsblatt der Gemeinde Senden Nr. 14 Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrecht und Einwilligung bei Melderegisterauskünften in besonderen Fällen Gemäß § 35 Abs. 6 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen weist die Meldebehörde darauf hin, dass Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen: 1. Der Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen. 2. Der Weitergabe von Daten an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden. In den nachfolgenden Fällen ist eine Datenweitergabe nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig: 1. Weitergabe von Daten an Mitglieder parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen. 2. Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage. Durch die Meldebehörde Senden werden keine Auskünfte erteilt, wenn Betroffene bei der Anmeldung oder spätestens drei Monate vor der beantragten Melderegisterauskunft dieser Auskunft widersprochen haben. Widersprüche und Einwilligungen nimmt das Bürgerbüro im Rathaus entgegen. Senden, 05.03.2007 Gemeinde Senden Der Bürgermeister gez. Holz 19 Amtsblatt der Gemeinde Senden Nr. 15 Bekanntmachung Fundsachenversteigerung Die beim Fundamt der Gemeinde Senden bis zum 30. September 2006 abgegebenen Fundgegenstände sollen gem. § 979 BGB öffentlich versteigert werden. Zur Vermeidung von Rechtsverlusten werden die Empfangsberechtigten entsprechend den Vorschriften des § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim Fundamt der Gemeinde Senden, Münsterstraße 30, Bürgerbüro, anzumelden. Die gem. § 976 BGB in das Eigentum der Gemeinde Senden übergegangenen Fundsachen aller Art werden nach den Vorschriften des § 979 BGB öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert. Die Versteigerung findet am Montag, dem 23. April 2007, 17.00 Uhr, im Rathaus, Münsterstraße 30, statt. Senden, 07. März 2007 Az.: III – 132 – 60 Der Bürgermeister gez. Holz 20 Amtsblatt der Gemeinde Senden Nr. 16 21 Amtsblatt der Gemeinde Senden Nr. 17 22 Amtsblatt der Gemeinde Senden Nr. 18 23 Amtsblatt der Gemeinde Senden Nr. 19 24 Amtsblatt der Gemeinde Senden Nr. 20 Gemeinde Senden -als örtliche OrdnungsbehördeDer Bürgermeister III – 123 – 60 Senden, den 02.03.2007 In dem Monat Februar 2007 wurden beim Fachbereich Ordnung der Gemeinde Senden folgende Gegenstände und Tiere als gefunden gemeldet, deren Eigentümer bislang nicht ermittelt werden konnten: 12 5 2 1 1 1 2 3 2 Damenfahrräder Herrenfahrräder Mountainbikes Kinderfahrrad diverse Schlüssel Hund Wellensittich Handys Ketten Uhren Eigentumsansprüche können im Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 30, 48308 Senden geltend gemacht werden. Im gleichen Zeitraum wurden folgende Verluste gemeldet: 6 3 1 1 1 1 2 4 Damenfahrräder Herrenfahrräder Kinderfahrrad Mountainbike Kaninchen Hund Schwäne Handys gez. i. A. Nolte 25