Praxis-Vertragshilfe: Garagen-Stellplatz

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Praxis-Vertragshilfe: Garagen-Stellplatz
Praxis-Vertragshilfe: Garagen-Stellplatz-Mietvertrag
Mietobjekt
Straße
Mietnummer
Mietername
§1
Mietgegenstand
Vermieter:
Mieter:
über
Garagen Nr.:
Stellplatzfläche:
§2
Mietpreis
Der Mietpreis beträgt pro Garage/Stellplatzfläche monatlich EUR . . . . . . . ., zuzüglich der jeweils geltenden
Mehrwertsteuer.
Neben dem Mietzins hat der Mieter anteilsmäßig der Garagen/Stellplatzfläche im Verhältnis zur Gesamtgaragenfläche/Stellplatzfläche sämtliche Nebenkosten, die beim Betrieb der Garage/Stellplatzfläche anfallen, zu
zahlen. Dies sind beispielsweise die Nebenkosten nach Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der zweiten Berechnungsverordnung. Dies sind beispielsweise Kosten für Schneeräumung, Reinigung, Streumaterial, Heizung, Versicherungen, Wartung maschineller Einrichtungen, die zum Betrieb der Garagen/Stellplatzfläche anfallen, anteilige
Kosten der Schönheitsreparaturen, Bewachungsdienst usw.
Der Mietzins muss monatlich im voraus spätestens am 3. Werktag des Monats auf dem Konto
des Vermieters eingegangen sein. Der Mieter kann gegen den Mietzins nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder das Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§3
Inhalt des Mietvertrages
 Auch wenn ein Hauptmietvertrag geschlossen wurde, ist dieser Vertrag unabhängig von dem Hauptmietvertrag.
 Soweit ein Hauptmietvertrag (Datum . . . . . . . . . . . . .) geschlossen wurde, gilt dieser inhaltlich in vollem
Umfang für diesen Vertrag.
 Dies gilt insbesondere bezüglich der im Hauptmietvertrag vom. . . . . . . . . . . . . . . . vereinbarten Mieterhöhung.
Der Mietvertrag beginnt am . . . . . . . .. . . . . . . . und läuft
 a)
bis zum . . . . . . . . . .
 b)
siehe Hauptmietvertrag.
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 Es gilt für den Garagen/Stellplatzmietvertrag die im Hauptmietvertrag vom . . . . . . . . . . vereinbarte Kündigungsfrist.
Für den Garagenmietvertrag wird eine Kündigungsfrist vereinbart
von . . . . . . . . . .


1 Monat
3 Monaten
§4
Dauer des Mietvertrages
Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Die Mietvertragsdauer hängt von der Vertragsdauer des folgenden Vertrages ab (genaue Bezeichnung des Vertrages):
Dadurch wird aber der andere Vertrag nicht mit Gegenstand dieses Vertrages.
§5
Mieterhöhung
Die Mieterhöhung kann jedes Jahr von dem Vermieter verlangt werden. Der Vermieter kann jedes Jahr mindestens . . . . . .% Mieterhöhung verlangen.
§6
Nutzung des Mietgegenstandes
Der Mieter stellt in der Garage bzw. auf dem Stellplatz sein Kfz. – amtliches Kennzeichen . . . . . . . . . . ab.
Andere Fahrzeuge bzw. Gegenstände (auch Wohnmobile) dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters abgestellt werden. Der Mieter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Anordnungen einzuhalten.
Es ist strengstens untersagt, brennbare Flüssigkeiten oder Gegenstände abzustellen. Die Garage/Stellplatzfläche
darf nicht für die Durchführung von Arbeiten an oder im Fahrzeug zweckentfremdet werden.
Auch Untermiete ist nicht gestattet. Als Untermiete wird das Abstellen eines Fahrzeugs mit fremdem Kennzeichen von länger als 7 Tagen angesehen.
Der Mieter erkennt eine vom Vermieter erlassene Garagenordnung als für sich verbindlich an.
§7
Fristlose Kündigung
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrags, gegen die Garagenordnung oder Zahlungsrückstand von
mehr als 2 Monaten berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Vertrags.
§8
Schönheitsreparaturen
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Die während der Mietzeit anfallenden Schönheitsreparaturen und kleinen Instandsetzungsarbeiten gehen zu
Lasten des Mieters. Der Mieter bestätigt hiermit, dass sich die Garage/Stellplatzfläche in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Die Garage ist nach Beendigung der Mietzeit fachmännisch von dem Mieter zurückzugeben. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter die anteiligen Kosten der Schönheitsreparatur für seinen
Stellplatz zu tragen. Gleiches gilt auch für die Schönheitsreparaturen, die während der Mietzeit anfallen.
§9
Sicherheit und Ordnung, Verkehrssicherungspflicht
Die Zufahrt zur Tiefgarage ist stets freizuhalten und in verkehrssicherem Zustand zu halten. Schneeräumung
und Streuen obliegt dem Mieter, der die Verkehrssicherung trägt. Beschädigungen des Einfahrtsbereiches gehen zu Lasten des Mieters, der sein Nichtverschulden beweisen muss. Der Mieter weist zur Abdeckung etwaiger Schäden eine Haftpflichtversicherung nach. Im gesamten Garagen- und Einfahrtsbereich darf nur im
Schritttempo gefahren werden. Zur Vermeidung von Gefährdungen durch Abgase darf der Mieter nur zu Fahrtzwecken den Motor seines Fahrzeugs laufen lassen. Bei geschlossener Garage ist das Laufenlassen des Motors
strengstens untersagt. Der Einfahrtsbereich zur Garage oder Stellplatzfläche ist stets freizuhalten. Etwaige
Fahrzeuge werden auf Kosten des Mieters, auch wenn sie seinen Besuchern gehören, abgeschleppt.
§ 10
Schlüssel
Soweit die Garage/Stellplatzfläche mit einer Schließanlage versehen ist, verpflichtet sich der Mieter, bei Ein/Ausfahrten diese sofort zu verschließen und die Schlüssel nicht an fremde Personen weiterzugeben.
Der Verlust oder Diebstahl von Schlüsseln ist dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung sofort zu melden. Die
Kosten für den Ersatz trägt der Mieter. Das gilt auch, soweit die Schließanlage ausgewechselt werden muss.
§ 11
Haftung
Die Einstellung des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge erfolgt auf Gefahr des oder der Mieter. Der Vermieter haftet
insbesondere nicht für Brand, Entwendung oder Beschädigung des Fahrzeugs.
§ 12
Allgemeine Klausel
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages haben nur bei schriftlicher Bestätigung des Vermieters
Rechtswirksamkeit. Die Parteien erklären, diesen Vertrag im einzelnen ausgehandelt und durchgesprochen zu
haben. Soweit etwaige Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder nichtig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages wirksam. Die nichtige bzw. unwirksame Klausel soll dann durch eine ähnliche Klausel ersetzt werden, die das von den Parteien Gewollte zum Inhalt hat.
§ 13
Schlußbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Sitz des Vermieters:
..................................................................
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ., den . . . . . . . . . .
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Für die/den Mieter
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Für die/den Vermieter
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