Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg

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Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg
Konzept der
BAR –Modellinitiative
„REGIonale NEtzwerke zur
beruflichen Rehabilitation
(lern-) behinderter Jugendlicher
(REGINE)“
und erste Ergebnisse der
wissenschaftlichen Begleitung
Dr. Hendrik Faßmann
Sandra Reiprich
Renate Steger
Materialien aus dem
Institut für empirische Soziologie Nürnberg
April 1999
1/1999
ISSN 1616-6884 (Print)
ISSN 1618-6540 (Internet)
Zitierweise:
Faßmann, Hendrik; Reiprich, Sandra; Steger, Renate
Konzept der BAR-Modellinitiative „REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation
(lern-)behinderter Jugendlicher (REGINE)“ und erste Ergebnisse der wissenschaftlichen
Begleitung. Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg, 1/1999,
Internetversion, Nürnberg: IfeS
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Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg
Seite 1
Konzept der BAR–Modellinitiative
„REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation
(lern-) behinderter Jugendlicher (REGINE)“
und erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung1
Dr. Hendrik Faßmann, Sandra Reiprich, Renate Steger
1
Anliegen des Modellprojekts REGINE
Im Januar 1998 wurde das bisherige Lernortekonzept der Bundesanstalt für Arbeit, das im
Rahmen der besonderen Leistungen für jugendliche Behinderte nur eine Ausbildung in Rehabilitationseinrichtungen (BBW, sonstige Reha-Einrichtungen) vorsah, durch einen Erlaß
ergänzt. Er bietet die Rechtsgrundlage dafür, die betriebliche Erstausbildung Behinderter
unter Nutzung
¾
vorhandener wohnortnaher Ausbildungsangebote im dualen Ausbildungssystem –
d.h. gleichzeitige Ausbildung in Betrieb und (Regel-)Berufsschule (vgl. Deutscher
Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen 1965: 57) –
¾
mit intensiver Beteiligung koordinierender und unterstützender Einrichtungen (Bildungsträger).
im Rahmen der besonderen Leistungen fördern zu können und somit eine wohnortnahe berufliche Rehabilitation unter günstigeren Bedingungen als bisher zu ermöglichen.
Anliegen des wissenschaftlich begleiteten Modellprojekts „ REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-) behinderter Jugendlicher (REGINE)“ ist es, Ausgestaltung und
Umsetzung der ortsnahen Berufsausbildung auf Grundlage der neuen Fördermöglichkeiten
kontrolliert zu erproben, auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und ggf. zu optimieren.
Das Projekt dient der Weiterentwicklung bestehender Praxis und zur Diversifizierung des
Angebotes beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen. Dazu wurden bundesweit Bildungsträger
1
Überarbeitete Fassung eines Kurzreferates auf dem 3. Bundeskongreß für Rehabilitation, Arbeitsgruppe 7 – Berufliche Rehabilitation Jugendlicher, am 22. April 1999. Erscheint gekürzt in: In: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.), 2000: Rehabilitation im Wandel. 3. Bundeskon-
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an verschiedenen Modellstandorten damit beauftragt, die bereits vorhandenen wohnortnahen Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten mit dem Ziel einer beruflichen und sozialen Integration der einbezogenen (lern-) behinderten Jugendlichen ausbildungsbegleitend im Rahmen eines Netzwerkverbundes zu organisieren, zu koordinieren und zu nutzen.
Mit dem neuen Angebot wohnortnaher, betrieblicher Möglichkeiten zur beruflichen Erstausbildung wird letztlich angestrebt, die Eingliederungschancen behinderter Jugendlicher in den
allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Es wird angenommen, daß Jugendliche, die betrieblich ausgebildet wurden und dabei ihre Belastbarkeit unter Beweis stellen konnten, besonders gute Chancen zur Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb („ Klebeeffekt“ ) und zur
Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, insbesondere im Bereich klein- und mittelständischer Betriebe, haben.
2
Konzept des Modellprojekts REGINE
2.1
Anlage und Ablauf des Modellprojekts
Adressaten der neuen zu erprobenden Angebote im Bereich der beruflichen Erstausbildung
sind behinderte, insbesondere lernbehinderte Jugendliche, bei denen wegen Art oder
Schwere der Behinderung bzw. zur Sicherung des Eingliederungserfolges die Teilnahme an
einer sonstigen, auf die besonderen Bedürfnisse der Behinderung ausgerichtete Maßnahmen, unerläßlich ist. Für diese Personengruppe werden die allgemeinen Leistungen für die
berufliche Eingliederung nicht als ausreichend angesehen. Allerdings bedürfen sie in vielen
Fällen keiner ununterbrochenen, intensiven und dichten Betreuung in einer überbetrieblichen
Einrichtung.
Mit dem Runderlaß der Bundesanstalt für Arbeit vom 8.1.1998 wurde eine Fördermöglichkeit
zur beruflichen Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderung geschaffen, das die
praktische Ausbildung im Betrieb, die theoretische Ausbildung in der (Regel-)Berufsschule
sowie eine reha-spezifische Koordination und Förderung durch einen Bildungsträger vorsieht, um so die ambulante, wohnortnahe Rehabilitation der Adressaten zu ermöglichen (siehe Abbildung 1). Das bedeutet, daß im Rahmen dieses Settings (siehe Abbildung 2)
¾
keine stationäre Unterbringung (z.B. im Internat eines BBW) möglich ist,
greß für Rehabilitation 21.-23. April 1999 in Suhl; Kongreßbericht, Frankfurt/M.: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, 245-246
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Abbildung 1:
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Überblick über das Konzept der BAR-Modellinitiative REGINE
BAR-Modellinitiative REGINE
Ziel:
Ziel: Wohnortnahe
Wohnortnahe Rehabilitation
Rehabilitation (lern-)behinderter
(lern-)behinderter Jugendlicher
Jugendlicher
Umsetzung:
¾
¾ Ausbildung
Ausbildung nach
nach §§ 25
25 BBiG
BBiG // HwO
HwO (nur
(nur in
in begründeten
begründeten Ausnahmefällen
Ausnahmefällen
Ausbildung
Ausbildung nach
nach §§ 48
48 BBiG
BBiG // §§ 42b
42b HwO)
HwO)
¾
¾ praktische
praktische Ausbildung
Ausbildung im
im Betrieb;
Betrieb; Ausbildungsvertrag
Ausbildungsvertrag zwischen
zwischen Azubi
Azubi und
und Betrieb
Betrieb
¾
¾ theoretische
theoretische Ausbildung
Ausbildung in
in (Regel-)Berufsschule
(Regel-)Berufsschule
¾
¾ StützStütz- und
und Förderunterricht
Förderunterricht im
im erforderlichen
erforderlichen Umfang
Umfang
¾
¾ Sozialpädagogische
Sozialpädagogische Betreuung
Betreuung
¾
¾ Erforderliche
Erforderliche Reha-Leistungen
Reha-Leistungen im
im sozialen
sozialen Umfeld
Umfeld des
des Jugendlichen
Jugendlichen
(z.B.
(z.B. medizinische,
medizinische, psychologische
psychologische Betreuung,
Betreuung, Hilfen
Hilfen zur
zur selbständigen
selbständigen
Lebensführung
Lebensführung und
und Freizeitgestaltung)
Freizeitgestaltung)
¾
¾ reha-spezifische
reha-spezifische Koordination
Koordination und
und Förderung
Förderung der
der Aktivitäten
Aktivitäten durch
durch einen
einen
Bildungsträger
Bildungsträger (einschließlich
(einschließlich Betreuung
Betreuung und
und Beratung
Beratung aller
aller am
am Reha-Prozeß
Reha-Prozeß
Beteiligten)
Beteiligten)
Grundlagen für Leistungen:
¾
¾ Gewährung
Gewährung der
der besonderen
besonderen Leistungen
Leistungen zur
zur beruflichen
beruflichen Eingliederung
Eingliederung Behinderter
Behinderter
(§
(§ 102
102 SGB
SGB III)
III) als
als Teilnahmekosten
Teilnahmekosten (§
(§ 109
109 SGB
SGB III)
III)
¾
¾ Ausbildungszuschuß
Ausbildungszuschuß an
an Arbeitgeber
Arbeitgeber (§
(§ 236
236 SGB
SGB III)
III)
¾
¾ Berufsausbildungsbeihilfe
Berufsausbildungsbeihilfe für
für Behinderte
Behinderte (BAB-Reha
(BAB-Reha §§ 65
65 SGB
SGB III)
III)
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Abbildung 2: Die wichtigsten Akteure im REGINE-Netzwerk
REGINE-Netzwerk (Beispiel)
Externe Fachdienste
psych.
mediz.
sozial
Förderschule
RegelBerufsschule
BildungsRehabilitand
Eltern
abH
träger
Berufsberatung
Jugendsozialarbeit
IHK
HwK
Betrieb
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¾
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die Berufsausbildung nicht in einer überbetrieblichen Einrichtung (z.B. BBW, BüE)
erfolgt, sondern in einem „ normalen“ Betrieb am (offenen) Arbeitsmarkt,
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zwischen dem Jugendlichen und dem Ausbildungsbetrieb (und nicht zwischen Jugendlichem und Bildungsträger) ein Ausbildungsvertrag geschlossen wird,
¾
die Unterrichtung in der Regelberufsschule stattfindet, wobei nicht ausgeschlossen
ist, daß hier besondere Vereinbarungen oder Arrangements (z.B. spezielle Klassen,
besondere Betreuung) getroffen werden, um eine dem Behinderten adäquate Beschulung sicherzustellen,
¾
Stütz- und Förderunterricht, Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung, sozialpädagogische Hilfen sowie Übergangshilfen nach Abschluß der Ausbildung nach
Möglichkeit zugehend (z.B. im Kontext mit Betrieb und / oder Berufsschule, wohnortnah) organisiert und durchgeführt werden,
¾
Angebote von medizinischen und psychologischen Diensten, so weit im Einzelfall erforderlich, nicht vom Bildungsträger selbst bereitgestellt, sondern unter Nutzung des
wohnortnah vorhandenen institutionalisierten Versorgungsnetzes in Anspruch genommen werden.
¾
Im Sinne ressourcenorientierter Rehabilitation obliegt es demnach dem Rehabilitationsteam des Bildungsträgers, im Rahmen von behinderungsbezogener Problemabklärung (Statuserhebung), Förderplanung und Förderplanfortschreibung im Dialog mit
dem Rehabilitanden aber auch mit den anderen Beteiligten (z.B. aus Betrieb, Schule,
Familie) Problemlösungen zu erarbeiten und umzusetzen, die explizit auf den Aufbau
und die Nutzung vorhandener regionaler Netzwerke einschließlich der vorhandenen
professionellen Dienste rekurrieren. Demnach muß das Team wissen, wie vorhandene Hilfen effektiv miteinander vernetzt werden können. Seine Aufgabe besteht vor
allem auch darin, sein Engagement im Bereich ausbildungsbegleitender Hilfen (abH)
im engeren Sinne um entsprechende Aktivitäten (z.B. Besuche am Arbeitsplatz,
Hausbesuche, institutionelle Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten) zu erweitern.
¾
In das Modellvorhaben sollten sukzessive 3 Jahrgänge lernbehinderter Jugendlicher
einbezogen werden. Die Auswahl der Adressaten von REGINE sollte – ggf. nach
Durchführung von Orientierungsmaßnahmen im letzten Schuljahr – auf der Grundlage einer der diagnostischen Abklärung (Reha-Fall) im Hinblick auf Berufswahl und
Lernortfestlegung (in Zusammenarbeit mit Förder- / Sonderschulen) durch die Arbeitsämter der einbezogenen Standorte in Zusammenarbeit mit den Bildungsträgern
durchgeführt werden. Soweit erforderlich sollte eine Vorbereitung auf die Ausbildung
einschließlich einer Berufsfindung / Arbeitserprobung erfolgen. Der erste der in das
Modellprojekt einzubeziehenden Jahrgänge sollte die duale Berufsausbildung in einem Vollberuf nach § 25 BBiG / HwO – flankiert durch vom jeweiligen Bildungsträger
vernetzte Unterstützungsangebote – im August 1999 beginnen und mit der Abschlußprüfung bei der IHK / HK voraussichtlich im Juni 2002 enden. Nach abgelegter
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Prüfung sollten im Bedarfsfall Übergangshilfen zur beruflichen Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 241 Abs. 3 SGB III) gewährt und von den kooperierenden
Bildungsträgern angeboten werden (siehe zu diesem Ablauf Abbildung 3).
Abbildung 3: Ablaufschema der Berufsförderung im Rahmen von REGINE
Ablauf der Berufsförderung im Rahmen von REGINE
Orientierungsmaßnahmen
Berufswahlentscheidung
Diagnostische
Abklärung
Entscheidung
über Lernort
Ausbildungsvorbereitung
einschl. Berufsfindung /
Arbeitserprobung
Erwerb der
Berufsreife/
Förderlehrgang
Beginn der Berufsausbildung
Berufstheoret. Ausbildung
in der Berufsschule
Berufsprakt. Ausbildung in
den Betrieben
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Stütz-/ Förderunterricht
päd. / soz.päd Betreuung
Abschlußprüfung bei der IHK / HwK
Übergangshilfen zur Eingliederung
in den allgemeinen Arbeitsmarkt
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3.2
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Die Bildungsträger und ihre Aufgaben
Für das Modellprojekt konnten von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in Kooperation mit der Arbeitsverwaltung (bisher) bundesweit Bildungsträger (sog. „ Projektnehmer“ ) an acht Standorten gewonnen und mit ihnen Verträge zur Betreuung von jeweils maximal 15 bis 20 jugendlichen Behinderten geschlossen werden. Dabei handelt es sich um die
in Abbildung 4 aufgelisteten Bildungsträger.
Diesen Bildungsträgern kommen im wesentlichen organisatorische, beratende, unterstützende und koordinierende Aufgaben zu (siehe Abbildung 5) wie
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¾
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Information und Abstimmung mit den Förder- / Sonderschulen, deren Trägern und
Aufsichtsbehörden,
¾
Information und Abstimmung mit den zuständigen Arbeitsämtern,
Abbildung 4: Modellstandorte und Bildungsträger
REGINE-Standorte
Die
DieModellstandorte
Modellstandorteund
unddie
dieBildungsträger
Bildungsträger(Projektnehmer):
(Projektnehmer):
Altenburg
Altenburg (Thüringen)
(Thüringen)
Fortbildungsakademie
Fortbildungsakademie der
der Wirtschaft
Wirtschaft gGmbH
gGmbH
Dortmund
(Nordrhein-Westfalen)
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)
Christliches
Christliches Jugenddorfwerk
Jugenddorfwerk Deutschlands
Deutschlands
Göttingen
(Niedersachsen)
Göttingen (Niedersachsen)
IFAS
IFAS GmbH
GmbH –– Institut
Institut für
für angewandte
angewandte Sozialfragen
Sozialfragen
Hamburg
(Hamburg)
Hamburg (Hamburg)
Berufsbildungswerk
Berufsbildungswerk Hamburg
Hamburg GmbH
GmbH
Magdeburg
(Sachsen-Anhalt)
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)
Bildungswerk
Bildungswerk der
der Wirtschaft
Wirtschaft Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt e.V.,
e.V., Halle
Halle
Recklinghausen
(Nordrhein-Westfalen)
Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen)
RE.init
RE.init –– Recklinghäuser
Recklinghäuser Arbeitsförderungsinitiative
Arbeitsförderungsinitiative e.V.
e.V.
Saalfeld
(Thüringen)
Saalfeld (Thüringen)
Bildungszentrum
Bildungszentrum Saalfeld
Saalfeld gGmbH
gGmbH
Waiblingen
(Baden-Württemberg)
Waiblingen (Baden-Württemberg)
Berufsbildungswerk
Berufsbildungswerk Waiblingen
Waiblingen
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Abbildung 5: Weitere typische Merkmale von REGINE
Das Konzept von REGINE
Weitere typische Merkmale von REGINE - Abweichungen sind möglich
¾ Zielgruppe: 15 bis 20 lernbehinderte Jugendliche pro Standort
und Jahrgang
¾ Auswahl der Azubis durch das Arbeitsamt
¾ Aufgaben der Bildungsträger
Ausbildungsplatzsuche / -akquisition
Š
einzelfallspezifische Betreuung und Beratung von Betrieben
Š
allgemeine reha-spezifische Fortbildung von Betrieben
Š
einzelfallspezifische Betreuung und Beratung von
Š
Berufsschullehrern
allgemeine reha-spezifische Fortbildung von
Š
Berufsschullehrern
Aushandlung von Sondervereinbarungen zur Förderung von
Š
Lernbehinderten in Berufsschulen (z.B. kleinere Klassen,
Anpassung der Unterrichtsmethoden)
¾ Vertragsabschluß über 5 Jahre (3 Ausbildungsjahrgänge) zwischen
Arbeitsamt und Bildungsträger
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¾
die Akquise von geeigneten Ausbildungsbetrieben,
¾
Unterstützung der Jugendlichen bei der Suche von Ausbildungsplätzen und Bewerbertraining,
¾
Heranführen an die Anforderungen der Berufsausbildung,
¾
Erarbeitung betrieblicher Ausbildungspläne,
¾
Erstellung eines individuellen Förderplans für die Maßnahme-Teilnehmer,
¾
laufende Fortschreibung des individuellen Förderungsplans, einzelfallbezogene sozialpädagogische Betreuung der Rehabilitanden,
¾
Betreuung und Beratung der Betriebe einschließlich der notwendigen Qualifizierung
der Ausbilder,
¾
Vermittlung von im Einzelfall erforderlichen medizinischen und psychologischen
Dienstleistungen,
Abbildung 6: Leitgedanke und Realisierung von REGINE
Leitgedanke von REGINE und seine Realisierung
So normal wie möglich – so speziell wie erforderlich!
Realisierung:
Realisierung: Die
Die 33 Phasen
Phasen von
von REGINE
REGINE
1.
1. Phase:
Phase: Vorbereitung
Vorbereitung der
der Berufsausbildung
Berufsausbildung
¾
¾ Bewerbungstraining
Bewerbungstraining
¾
¾ Heranführen
Heranführen an
an Anforderungen
Anforderungen der
der Berufsausbildung
Berufsausbildung
¾
¾ Akquisition
Akquisition von
von Ausbildungsbetrieben
Ausbildungsbetrieben
¾
¾ Erprobungspraktika
Erprobungspraktika
2.
2. Phase:
Phase: Ambulante
Ambulante berufliche
berufliche Rehabilitation
Rehabilitation
¾
betriebliche
Ausbildung
¾ betriebliche Ausbildung
¾
¾ Berufsschulbesuch
Berufsschulbesuch
¾
¾ StützStütz- und
und Förderunterricht
Förderunterricht
¾
¾ individuelle
individuelle sozialpädagogische
sozialpädagogische Betreuung
Betreuung im
im
beruflichen
beruflichen und
und sozialen
sozialen Bereich
Bereich
¾
¾ Beratung
Beratung und
und Unterstützung
Unterstützung von
von Betrieben
Betrieben und
und Berufsschule
Berufsschule
¾
¾ Aktivierung
Aktivierung eines
eines Netzwerks
Netzwerks zur
zur Kooperation
Kooperation mit
mit allen
allen
Partnern
Partnern der
der beruflichen
beruflichen Bildung
Bildung sowie
sowie mit
mit Einrichtungen,
Einrichtungen,
Diensten
Diensten und
und Personen
Personen im
im sozialen
sozialen Umfeld
Umfeld des
des Behinderten
Behinderten
3.
3. Phase:
Phase: Nachbetreuung
Nachbetreuung // Übergangshilfen
Übergangshilfen
(§
(§ 241
241 Abs.
Abs. 33 SGB
SGB III)
III)
¾
¾ Hilfen
Hilfen zur
zur Begründung
Begründung eines
eines Arbeitsverhältnisses
Arbeitsverhältnisses
¾
¾ Hilfen
Hilfen zur
zur Festigung
Festigung eines
eines Arbeitsverhältnisses
Arbeitsverhältnisses
¾
¾ Hilfen
Hilfen zu
zu weiterer
weiterer Ausbildung
Ausbildung
¾
¾ weitere
weitere Hilfen
Hilfen wie
wie Beratung,
Beratung, Krisenintervention,
Krisenintervention,
Wohnungssuche,
Wohnungssuche, Schuldner-,
Schuldner-, Suchtberatung
Suchtberatung usw.
usw.
Ziel:
Ziel: berufliche
berufliche und
und gesellschaftliche
gesellschaftliche Integration
Integration
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¾
Zusammenarbeit und rehaspezifische Fortbildung der Berufsschul-Lehrkräfte,
¾
fachspezifischer oder übergreifender Stütz- und Förderunterricht in Zusammenarbeit
mit der Berufsschule,
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¾
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fachliche und individuelle Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung einschließlich
Unterstützung der Betriebe bei der Beantragung von Prüfungserleichterungen,
¾
Übergangshilfen nach Abschluß der Ausbildung und Integration in den allgemeinen
Arbeitsmarkt,
¾
enge Zusammenarbeit mit und systematische regionale Vernetzung von allen einschlägigen örtlichen Dienststellen und Organisationen (z.B. Gesundheits-, Jugend-,
Sozialämter, Behinderten- und Selbsthilfeorganisationen, Anbieter von Kultur- und
Freizeitangeboten),
¾
Abstimmung eines gemeinsamen Konzepts zur Diagnostik, Berufswahl und Lernortebestimmung mit dem Arbeitsamt in Zusammenarbeit mit der Förder- / Sonderschule.
Diese Aufgaben lassen sich im wesentlichen drei Phasen zuordnen, die die Vorbereitung der
Berufsausbildung, die Berufsausbildung selbst und die Nachbetreuung zum Gegenstand
haben. (siehe dazu Abbildung 6):
Abbildung 7: Die im Projektbeirat vertretenen Institutionen
Institutionen im REGINE-Projektbeirat
¾
¾ Bundesministerium
Bundesministerium für
für Arbeit
Arbeit und
und Sozialordnung
Sozialordnung (BMAS)
(BMAS)
¾
¾ Bundesarbeitsgemeinschaft
Bundesarbeitsgemeinschaft für
für Rehabilitation
Rehabilitation (BAR)
(BAR)
¾
¾ Bundesanstalt
Bundesanstalt für
für Arbeit
Arbeit (BA)
(BA)
¾
¾ Kultusministerkonferenz
Kultusministerkonferenz (KMK)
(KMK)
¾
¾ Niedersächsisches
Niedersächsisches Kultusministerium
Kultusministerium
¾
¾ Thüringer
Thüringer Kultusministerium
Kultusministerium
¾
¾ Bundesarbeitsgemeinschaft
Bundesarbeitsgemeinschaft der
der Berufsbildungswerke
Berufsbildungswerke (BAG
(BAG BBW)
BBW)
¾
¾ Verband
Verband Deutscher
Deutscher Sonderschulen
Sonderschulen e.V.
e.V. -- Fachverband
Fachverband für
für
Behindertenpädagogik
Behindertenpädagogik
¾
¾ LERNEN
LERNEN FÖRDERN-Bundesverband
FÖRDERN-Bundesverband e.V.
e.V.
¾
¾ Bundesinstitut
Bundesinstitut für
für Berufsbildung
Berufsbildung (BiBB)
(BiBB)
¾
¾ Institut
Institut für
für Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt und
und Berufsforschung
Berufsforschung der
der Bundesanstalt
Bundesanstalt
für
für Arbeit
Arbeit (IAB)
(IAB)
¾
¾ Institut
Institut für
für empirische
empirische Soziologie
Soziologie Nürnberg
Nürnberg
Institut für empirische Soziologie Nürnberg
2.3
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Wissenschaftliche Begleitung des Entwicklungsprojekts REGINE und
Projektbeirat
Es war von vornherein abzusehen, daß viele grundlegende Strukturen und Prozesse erst im
Laufe des Modellvorhabens entwickelt und präzisiert werden könnten. Insofern hatte die Modellinitiative von Anfang an den Charakter eines Entwicklungsprojekts. Vor diesem Hinter
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grund kommt der wissenschaftlichen Begleitung durch ein Wissenschaftlerteam des Instituts
für empirische Soziologie Nürnberg besondere Bedeutung zu. Sie hat nicht nur die Aufgabe,
die Ergebnisqualität am Ende der Projektlaufzeit festzustellen. Vielmehr soll sie gerade auch
die Prozeßqualität der REGINE-Maßnahmen über fünf Jahre hinweg beurteilen und die Ergebnisse dieser Verlaufsbeurteilung ständig an die in das Projekt eingebundenen Akteure
zurückgeben, um diese Erfahrungen für die weitere Arbeit nutzen zu können.
Die Begleitforschung wird beraten und unterstützt durch einen Projektbeirat, in den die in
Abbildung 7 aufgelisteten Institutionen eingebunden sind:
3
Ziele und Aufgaben der wissenschaftlichen Begleitung von REGINE
Prinzipiell geht es im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des als Multicenterstudie
angelegten Entwicklungsprojekts darum,
¾
die Effektivität der einzelnen, im Rahmen der Konzeptentwicklung noch zu präzisierenden Aktivitäten zu evaluieren und damit
¾
die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen REGIonaler NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-) behinderter Jugendlicher schlüssig zu beantworten.
Abbildung 8: Ziele der REGINE-Begleitforschung
Die Ziele der Begleitforschung
Die
Die Ziele
Ziele der
der wissenschaftlichen
wissenschaftlichen Begleitung
Begleitung
¾
¾
Beitrag
Beitrag zur
zur
•• Konzeptentwicklung
Konzeptentwicklung und
und –präzisierung,
–präzisierung,
•• Implementation
Implementation und
und
•• Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
des
des neuen
neuen Ausbildungsangebotes
Ausbildungsangebotes
¾
¾
Beurteilung
Beurteilung von
von
•• Effektivität
Effektivität (Wirksamkeit)
(Wirksamkeit) und
und
•• Effizienz
Effizienz (Wirtschaftlichkeit)
(Wirtschaftlichkeit)
der
der Maßnahmen
Maßnahmen unter
unter Berücksichtigung
Berücksichtigung der
der
•• vorgegebenen
vorgegebenen Ziele
Ziele des
des Modellvorhabens
Modellvorhabens sowie
sowie
•• der
der Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen und
und Abläufe
Abläufe
¾
¾
Beurteilung
Beurteilung von
von Möglichkeiten
Möglichkeiten und
und Grenzen
Grenzen sowie
sowie Umsetzung
Umsetzung
des
des Modells
Modells in
in ein
ein allgemeines
allgemeines teilstationäres
teilstationäres Reha-Konzept
Reha-Konzept
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Allerdings soll das Forschungsteam nicht nur rein evaluierend tätig werden, sondern im engem kooperativen, praxisorientierten Dialog mit den Projektnehmern auch einen Beitrag zur
Konzeptentwicklung und –präzisierung sowie zur Implementation der Modellmaßnahmen
und damit zu ihrer Qualitätssicherung leisten (siehe Abbildung 8).
Die wissenschaftliche Begleitung vor Ort erfolgt auf der Grundlage
¾
qualitativer Methoden, wie Gespräche, Gruppendiskussionen, ggf. auch teilnehmender Beobachtung,
¾
quantitativer Methoden, wie Maßnahmendokumentation, standardisierter Interviews
und Fragebogenerhebungen.
Eine Überprüfung der Untersuchungsergebnisse ist auch im Rahmen von Gesprächen mit
externen Experten vorgesehen.
Auf der Basis der Projekterfahrungen sollen die Möglichkeiten und Grenzen des Modells
REGINE gegen Ende der Projektlaufzeit aufgezeigt und die Ergebnisse in ein allgemeines
teilstationäres Konzept zur wohnortnahen beruflichen Rehabilitation behinderter Jugendlicher
eingebracht werden. Ein abschließender Forschungsbericht wird zum Ende des Jahres 2003
vorgelegt werden.
4
Erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung von REGINE
Nachdem das Projekt angelaufen war, konnten im Rahmen unserer ersten Gespräche mit
Vertretern der Bildungsträger und Arbeitsämter an den acht Standorten recht große Unterschiede im Hinblick auf die geplante Umsetzung von REGINE festgestellt werden. Das betraf
- trotz scheinbar eindeutiger Vorgaben von Bundesanstalt für Arbeit und Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation – nicht nur die Zielsetzung, sondern auch verschiedene Rahmenbedingungen bei der Verwirklichung der neuartigen Maßnahmen: Diese wurden nämlich
von den Bildungsträgern teilweise unterschiedlich interpretiert. Als Begründung dienten dabei
insbesondere die vor Ort vorhandenen Möglichkeiten zur Realisierung von REGINE sowie
die Vorerfahrungen der eigenen Einrichtung mit ähnlichen Maßnahmen bzw. Projekten. Um
von Beginn an eine weitgehend einheitliche Gestaltung und Durchführung des Modells zu
gewährleisten, wurden deshalb auf unsere Initiative hin einige zentrale Merkmale von REGINE in Absprache mit Bundesanstalt für Arbeit und Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation als Eckpunkte festgelegt (siehe auch Abbildung 1):
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¾
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Die Maßnahme richtet sich an Behinderte, für die besondere Leistungen unerläßlich
sind (§ 102 SGB III). Insofern ist der Adressatenkreis für REGINE spezifischer als jener, für den etwa ausschließlich ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BüE) in Frage kommen.
¾
Die Jugendlichen sollen eine Vollausbildung nach § 25 BBiG / HwO anstreben. Nur in
Ausnahmefällen soll eine Sonderausbildung nach § 48 BBiG / § 42b HwO erfolgen.
Hinsichtlich dieses Kriteriums gab es insofern Meinungsverschiedenheiten, als gelegentlich angezweifelt wurde, daß Lernbehinderte unter REGINE-Bedingungen eine
Vollausbildung erfolgreich absolvieren könnten. Aber das gilt es ja gerade zu überprüfen.
¾
Die Jugendlichen sollen eine Regelberufsschule und nur in Ausnahmefällen (u.U.
auch zeitlich begrenzt) eine Sonderberufsschule besuchen. Auch hinsichtlich dieses
Merkmals wurde das Argument vorgetragen, daß eine Beschulung von Lernbehinderten unter „ normalen“ Berufsschulbedingungen mit großer Wahrscheinlichkeit zu
Mißerfolgen führen würde. Auch dies soll aber erprobt werden.
¾
Die Ausbildung soll auf der Basis eines Vertrages zwischen Jugendlichem und Betrieb erfolgen. Besonders von Seiten der in das Modellprojekt einbezogenen Berufsbildungswerke wurden im Gegensatz zu dieser Konzeption die Vorteile eines Ausbildungsvertrages zwischen Bildungseinrichtung und Jugendlichem hervorgehoben:
Diese kämen besonders dann zur Geltung, wenn Schwierigkeiten im Betrieb auftreten
würden. Zudem erleichtere eine solche Vertragsgestaltung die Akquisition von Betrieben, die diese dann der Ausbildungsvergütung enthoben sind. Beruht das Ausbildungsverhältnis jedoch auf dem üblichen Vertrag zwischen Jugendlichem und Betrieb, so kann das Arbeitsamt dem Arbeitgeber lediglich einen Ausbildungszuschuß
(in der Regel vom bis zu 60 % der Vergütung des 3. Lehrjahres) bewilligen. Die REGINE-Teilnehmer sollen aber gerade nicht unter den geschützten Bedingungen einer
Rehabilitationseinrichtung, sondern „ so normal wie möglich“ ausgebildet werden. Das
bedeutet jedoch auch, daß die Betriebe unmittelbar in die Verantwortung für die Behinderten genommen werden sollen.
¾
Notwendige begleitende Hilfen, Dienste und Freizeitangebote sollen im Wohnumfeld
des Jugendlichen vernetzt erschlossen und nicht vom Bildungsträger selbst zentral
angeboten werden. Dieses Kriterium ist insofern von Bedeutung, als manche Bildungsträger dazu neigen, sich weniger um die Knüpfung eines wohnortnahen Netzes
solcher Angebote zu bemühen, als eigene Kapazitäten für solche Aufgaben zentral
zur Verfügung zu stellen.
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Von einigen weiteren typischen Merkmale von REGINE kann allerdings in Grenzen abgewichen werden (siehe dazu auch Abbildung 5):
¾
In das Modellprojekt einbezogen werden sollen im wesentlichen Lernbehinderte. Das
schließt nicht aus, daß gelegentlich auch körperlich oder psychisch Behinderte teilnehmen können.
¾
Die Auswahl der Adressaten erfolgt durch das Arbeitsamt – im Gegensatz zum
Wunsch verschiedener Bildungsträger, enger eigenverantwortlich in den Auswahlprozeß einbezogen zu werden.
¾
Die Ausbildungsplatzsuche obliegt den Bildungsträgern. Natürlich können sie dabei
mit dem Arbeitsamt kooperieren.
¾
Sowohl die
♦
einzelfallspezifische Betreuung und Beratung als auch
♦
– soweit gewünscht und realisierbar – die allgemeine reha-spezifische Fortbildung
von Ausbildern, Betrieben und Berufsschullehrern obliegt den Bildungsträgern. Allerdings erscheint fraglich, ob und inwieweit sich eine besondere, ggf. überbetrieblich
organisierte reha-spezifische Fortbildung – auch wenn sie letzten Endes den Betrieben in ihrem Umgang mit den Jugendlichen zugute kommt – realisieren läßt: Befürchtet wird, daß dies am mangelnden Interesse der Zielgruppen scheitern könnte.
Auch hier ist nicht sicher, ob sich entsprechend positive Absichtserklärungen auf (höherer) Ebene der Kultusadministration in den einzelnen Schulen umsetzen lassen.
¾
Anzustreben ist die Aushandlung von Sondervereinbarungen (etwa über die Klassenstärke oder die Anpassung von Unterrichtsmethoden) mit den Berufsschulen, damit
eine möglichst optimale Förderung der Lernbehinderten ermöglicht wird.
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Geplant ist die Einbeziehung von etwa 15 bis 20 Jugendlichen pro Standort und Ausbildungsjahrgang.
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Die Erprobungsphase erstreckt sich über fünf Jahre: Das heißt, es können drei Ausbildungsjahrgänge einbezogen werden.
Mit der Klärung der hier vorgetragenen Kennzeichen von REGINE konnte die wissenschaftliche Begleitung bereits Wesentliches zur Präzisierung des Konzepts beitragen. Diese Arbeiten werden in den nächsten Wochen unter Einbindung der Bildungsträger und der RehaBerater fortgesetzt, wobei es insbesondere auch darum geht, einen standortübergreifenden
Konsens zu erreichen.
Inwieweit pro Standort tatsächlich die angestrebten 15 bis 20 Rehabilitanden und für sie entsprechende Ausbildungsplätze gefunden werden können, ist derzeit noch offen. Die Proze
Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg
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duren zur Auswahl der Jugendlichen für REGINE, zu denen im allgemeinen reguläre Bewerbungen sowie Praktika in den akquirierten Betrieben gehören, werden sich noch bis in die
Sommermonate hinziehen, so daß sich heute kaum abschätzen läßt, was bis dahin erreicht
werden kann. Manches deutet allerdings darauf hin, daß der ursprüngliche Optimismus einiger Bildungsträger, genügend Jugendliche und ausbildungsbereite Betriebe zu finden, zumindest im Hinblick auf den ersten REGINE-Jahrgang verfrüht war. Gleichwohl bleibt die
Implementationsphase nicht nur für die eingebundenen Bildungsträger, sondern gerade auch
für die wissenschaftliche Begleitung unvermindert spannend.
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1/1999
Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg
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Bisher erschienene
Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie Nürnberg
Heft 1/1998
Das Abbrecherproblem – die Probleme der Abbrecher. Zum Abbruch der Erstausbildung in Berufsbildungswerken (17 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--)
Heft 2/1998
Determinants of Verbal Aggression, Physical Violence, and Vandalism in Schools.
Results from the „ Nuremberg Pupils Survey 1994: Violence in Schools“ (15 Seiten,
Schutzgebühr DM 10,--)
Heft 3/1998
Ein Instrument zur Früherkennung und Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen in
Berufsbildungswerken – Anliegen, Struktur, Handhabung und Erprobungsergebnisse
(20 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--)
Heft 4/1998
Violence in German Schools: Perceptions and Reality, Safety policies (15 Seiten,
Schutzgebühr DM 10,--)
Heft 5/1998
Abbrecherproblematik und Prävention von Ausbildungsabbrüchen (18 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--)
Heft 1/1999
Konzept der BAR–Modellinitiative „ REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-) behinderter Jugendlicher (REGINE)“ und erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung (13 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--)
Heft 2/1999
Das 3i-Programm der Siemens AG: Instrument des Kulturwandels und Keimzelle für
ein leistungsfähiges Ideenmanagement
Heft 1/2000
REGINE und MobiliS im Spannungsfeld zwischen allgemeinen und besonderen Leistungen (16 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--)
Heft 2/2000
Verbal Aggression, Physical Violence, and Vandalism in Schools. Its Determinants
and Future Perspectives of Research and Prevention (21 Seiten, Schutzgebühr
DM 10,--)
Heft 3/2000
Violence in German Schools: The Current Situation
DM 10,--)
Heft 4/2000
Aufgaben und Zielsetzung eines Case Managements in der Rehabilitation (26 Seiten,
Schutzgebühr DM 10,--)
Heft 5/2000
Gewalt in der Schule. Determinanten und Perspektiven zukünftiger Forschung
(35 Seiten, Schutzgebühr DM 15,--)
Heft 6/2000
REGINE – Ein neues Lernortkonzept zur Rehabilitation (lern-) behinderter Jugendlicher – Erste Erfahrungen und Folgerungen (7 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--)
Heft 7/2000
Sicherheitsempfinden in Nürnberg. Zusammenfassung wichtiger Ergebnisse einer
Bürgerbefragung im Jahr 1999 im Einzugsgebiet der Polizeiinspektion Nürnberg-West
(24 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--)
Heft 8/2000
Der Einfluß unterschiedlicher Sozialkontexte auf die Gewalt an Schulen. Ergebnisse
der Nürnberger Schüler Studie 1994 (29 Seiten, Schutzgebühr DM 10,--)
(16 Seiten, Schutzgebühr