25 jahre vggb - Vereinigung der Geschäftsleiter
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25 jahre vggb - Vereinigung der Geschäftsleiter
1983 2008 25 Jahre VGgB Rückblick und Ausblick 2 Inhalt InhalT Vorwort 4 Grußworte 8 Geschäftsleitervereinigungen, 10 eine Zeiterscheinung? Ein kurzer Blick in die Geschichte Im Vorfeld der VGgB: 14 Der Verbund in den „80-er Jahren“ Die Gründungsversammlung 16 Die Gründung der VGgB: 18 Ein Schritt zur bundesweiten, flächendeckenden Interessenvertretung Aus der Tagesarbeit – „Themenschwerpunkte“ - Dienstverträge 20 - Pensionsverträge 23 - Richtlinien für Gehälter und Pensionen 24 - Dienstrechtsschutzversicherung 26 - Pflichtprüfung der Verbände 29 - Genossenschaftsgesetz, 33 Satzungen und Geschäftsordnungen - „Blickkontakte“ 34 Aus der Tagesarbeit – „Kalender“ 37 Ausblick 50 Dank 54 Impressum 55 3 Vorwort vorworT 4 Gemeinsam haben wir die Vereinigung der Geschäftsleiter genossenschaftlicher Banken – VGgB Südwest – seinerzeit ins Leben gerufen. Als Mitglieder des Gründungsvorstandes und als Vorsitzende - 1983 – 2006 Dr. Rainer Märklin, seit 2006 Andreas Geißler - sind wir vom ersten Tag bis heute um die gute und sinnstiftende Arbeit für alle Mitglieder verantwortlich und besorgt. Im Vorfeld der Gründungsversammlung hatte Herr Andreas Geißler, „nicht weit von Bayern beheimatet“, von der dortigen Geschäftsleitervereinigung gehört. Eine erste Konzeption zu entwerfen war dann Aufgabe von Dr. Märklin im Namen und mit einer Hand voll Kollegen aus dem Verbandsgebiet Stuttgart. In teils mühevoller Kleinarbeit wurde dann innerhalb von 25 Jahren aus der jungen VGgB Südwest e.V. das, was wir heute sehen können, eine starke Vereinigung mit mehr als 1.000 Mitgliedern. Zahlreiche Kollegen aus den Verbandsgebieten Stuttgart, Frankfurt und Karlsruhe haben als Vorstandsmitglieder zu dem Erfolg beigetragen, den wir heute verzeichnen können. Ihre Namen und Amtszeiten sind auf den Seiten 6 und 7 festgehalten. Ihnen ist dafür zu danken, dass sie sich und ihre Zeit in den Dienst der Vereinigung gestellt haben. Wenn wir mit dieser Broschüre die Arbeit der letzten 25 Jahre vorstellen, so soll dies in erster Linie Rechenschaft ablegen für unsere Tätigkeit. Gleichzeitig soll aber auch Mut gemacht werden, sich künftig der Interessenvertretung unserer Mitglieder, der Geschäftsleiter genossenschaftlicher Banken, anzunehmen; dies gilt, wie die Vergangenheit zeigt, insbesondere dann, wenn sich Konfliktpotenziale auftun. Seit eh und je gilt: Neue Zeiten bringen neue Fragen für die Mitglieder der Geschäftsleitervereingung mit sich. Für diese neuen Fragen passende Antworten und Lösungsansätze im Sinne unseres Satzungsauftrages zu finden, das ist - seit 25 Jahren und für die Zukunft gleichermaßen - die vornehmste Pflicht der Verantwortlichen der Vereinigung der Geschäftsleiter genossenschaftlicher Banken. Dr. Rainer Märklin, Andreas GeiSSler 5 Vorstandsmitglieder Vorstandsmitglieder 1983 - 2008 1983 - 2008 Wahljahr Name Bank (Firmierung zum Zeitpunkt des Ausscheidens) 1983 Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender Gerhard Bürkle Hartmut Fenchel Andreas Geißler Gerhard Tuffentsammer VB Reutlingen eG, Reutlingen VB Tübingen eG, Tübingen VB Kirchheim eG, Kirchheim/Teck Leutkircher Bank eG, Leutkirch Bopfinger Bank eG, Bopfingen 1984 Walter Herrmann Dieter Knörzer RB Undingen-Willmandingen eG, Sonnenbühl VB Bad Mergentheim eG, Bad Mergentheim 1986 Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender Andreas Geißler Walter Herrmann Dieter Knörzer Gerhard Tuffentsammer VB Reutlingen eG, Reutlingen Leutkircher Bank eG, Leutkirch RB Undingen-Willmandingen eG, Sonnenbühl VB Bad Mergentheim eG, Bad Mergentheim Bopfinger Bank eG, Bopfingen 1989 Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender Andreas Geißler Walter Herrmann Dieter Knörzer Gerhard Tuffentsammer VB Reutlingen eG, Reutlingen Leutkircher Bank eG, Leutkirch RB Undingen-Willmandingen eG, Sonnenbühl VB Bad Mergentheim eG, Bad Mergentheim Bopfinger Bank eG, Bopfingen 1990 Dr. Hans Lechner Ernst Zirlewagen Werner Wessa Horst Heim VB Kurpfalz eG, Heidelberg Volksbank eG, Villingen-Schwenningen VR Bank eG, Ludwigshafen RB Donnersberg eG, Einselthum/Worms Nominierung als Vertreter der Mitglieder aus den Verbandsgebieten Karlsruhe und Frankfurt 1992 Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender Andreas Geißler Horst Heim Walter Herrmann Dieter Knörzer Willy Köhler Gerhard Tuffentsammer Werner Wessa Ernst Zirlewagen VB Reutlingen eG, Reutlingen Leutkircher Bank eG, Leutkirch RB Donnersberg eG, Einselthum/Worms RB Undingen-Willmandingen eG, Sonnenbühl VB Bad Mergentheim eG, Bad Mergentheim VB Rhein-Neckar eG, Mannheim Bopfinger Bank eG, Bopfingen VR-Bank eG, Ludwigshafen Volksbank eG, Villingen-Schwenningen Wahl Willy Köhler anstelle Dr. Hans Lechner 1995 Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender Andreas Geißler Horst Heim Walter Herrmann Dieter Knörzer Willy Köhler Gerhard Tuffentsammer Werner Wessa Ernst Zirlewagen VB Reutlingen eG, Reutlingen Leutkircher Bank eG, Leutkirch RB Donnersberg eG, Einselthum/Worms RB Undingen-Willmandingen eG, Sonnenbühl VB Bad Mergentheim eG, Bad Mergentheim VB Rhein-Neckar eG, Mannheim Bopfinger Bank eG, Bopfingen VR-Bank eG, Ludwigshafen Volksbank eG, Villingen-Schwenningen 6 Bemerkungen ausgeschieden: Gerhard Bürkle und Hartmut Fenchel Wahljahr Name Bank (Firmierung zum Zeitpunkt des Ausscheidens) Bemerkungen 1998 Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender Jürgen Argast Andreas Geißler Horst Heim Walter Herrmann Erhard Walter Willy Köhler Gerhard Tuffentsammer Werner Wessa VB Reutlingen eG, Reutlingen RB Kaiserstuhl eG, Vogtsburg Leutkircher Bank eG, Leutkirch RB Donnersberg eG, Einselthum/Worms RB Undingen-Willmandingen eG, Sonnenbühl VB Hohenlohe eG, Öhringen VB Rhein-Neckar eG, Mannheim Bopfinger Bank eG, Bopfingen VR-Bank eG, Ludwigshafen ausgeschieden: Dieter Knörzer Ernst Zirlewagen Erhard Walter (31.12.98) 2001 Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender Andreas Geißler Willy Köhler Werner Wessa VB Reutlingen eG, Reutlingen Leutkircher Bank eG, Leutkirch VB Rhein-Neckar eG, Mannheim VR-Bank eG, Ludwigshafen 2001 sind aufgrund möglicher Fusion der Verbände Stuttgart/München ohne Ersatzwahl ausgeschieden: Jürgen Argast Horst Heim Walter Herrmann Gerhard Tuffentsammer 2002 Jakob Müller Herbert Schillinger Ralf Schmitt VR-Bank Biedenkopf-Gladenbach eG, Biedenkopf VB Rems eG, Waiblingen Volksbank eG, Villingen-Schwenningen Ergänzungswahlen nach gescheitertem Fusionsvorhaben der Verbände Stuttgart/München 2004 Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender Andreas Geißler Willy Köhler Jakob Müller Herbert Schillinger Ralf Schmitt Werner Wessa VB Reutlingen eG, Reutlingen Leutkircher Bank eG, Leutkirch VB Rhein-Neckar eG, Mannheim VR-Bank Biedenkopf-Gladenbach eG, Biedenkopf VB Rems eG, Waiblingen Volksbank eG, Villingen-Schwenningen VR-Bank eG, Ludwigshafen 2007 Andreas Geißler, Vorsitzender Reinhold Haschka Peter Koch Kuno Merk Jakob Müller Herbert Schillinger Ralf Schmitt Leutkircher Bank eG, Leutkirch VB im Kreis Freudenstadt eG, Freudenstadt VB Rhein-Neckar eG, Mannheim RV Bank Rhein-Haardt eG, Lambsheim VR-Bank Biedenkopf-Gladenbach eG, Biedenkopf VB Rems eG, Waiblingen Volksbank eG, Villingen-Schwenningen ausgeschieden: Willy Köhler Dr. Rainer Märklin Werner Wessa 7 GrusswortE GrusswortE WP Erwin Kuhn, Präsident des Württembergischen Genossenschaftsverbandes; Stuttgart Als Genossenschaftsverband ist es unsere erste und besondere Pflicht, für unsere Mitglieder da zu sein und sie zu betreuen. Dazu gehört es, die Interessen der Vorstandsmitglieder unserer Volksbanken und Raiffeisenbanken wahrzunehmen. Auch die Geschäftsleitervereinigung hat spezifische Interessen der Vorstandsmitglieder der unserem Verband angeschlossenen Volksbanken und Raiffeisenbanken wahrgenommen. Sie hat sich insbesondere in den süddeutschen Verbandsgebieten etabliert, was ein Signal dafür ist, dass es gegenüber ihrer Arbeit auch Vorbehalte gibt. In Württemberg gab es diese Vorbehalte nicht, Genossenschaftsverband und Geschäftsleitervereinigung stehen sich nicht als Konkurrenten im Wege. Selbsthilfe und Selbstorganisation sind herausragende genossenschaftliche Tugenden. Deshalb hat es Sinn gemacht, auch im Hinblick auf unsere Unbefangenheit, dass es eine Vereinigung gibt, in deren Mittelpunkt die Interessen der Vorstandsmitglieder unserer Volksbanken und Raiffeisenbanken stehen. Und natürlich gibt es auch Situationen, in denen das Maß an Objektivität dadurch verbessert wird, dass es ein Vieraugenprinzip in der Interessenwahrnehmung gibt. WP Erwin Kuhn 8 Reinhold Nastvogel, Vorsitzender der Bundesdeutschen Kommission der deutschen Geschäftsleitervereinigungen Zum 25-jährigen Gründungsjubiläum der Vereinigung der Geschäftsleiter genossenschaftlicher Banken in Südwestdeutschland e.V. übermittle ich namens der drei deutschen Geschäftsleitervereinigungen, aber auch ganz persönlich, die besten Glückwünsche. Voller Stolz können die Verantwortlichen auf eine arbeitsreiche und interessante Zeitspanne zurückblicken. Die Vertretung in Vorstandsangelegenheiten und die Aufarbeitung drängender Fragen im Alltagsgeschäft der Geschäftsleiter waren der wichtigste Teil der weitreichenden Vereinsaufgaben. Hierbei mussten viele Einzelfälle entschieden, aber auch Grundsatzempfehlungen gegeben werden. Auf Bundesebene arbeitet die Vereinigung seit 1989 mit den genossenschaftlichen Vereinigungen aus Bayern, Westdeutschland und Norddeutschland zusammen. Hier standen der Austausch einzelner Projekte und vereinbarter Vertragsgrundlagen sowie die Diskussion mit anderen Vertretern von genossenschaftlichen Verbänden im Vordergrund. Gleichzeitig stellten sie mit Herrn Dr. Märklin von 1990 bis zum Jahr 2006 den Vorsitzenden der bundesdeutschen Kommission. Ein solches Jubiläum ist vor allem eine gute Gelegenheit, danke zu sagen an alle, die sich dort mit Rat und Tat oder auf andere Weise engagiert haben und das hoffentlich auch weiterhin tun. Meinen Respekt vor der ehrenamtlich geleisteten Arbeit verbinde ich mit allen guten Wünschen für die Zukunft der Vereinigung. Reinhold Nastvogel Der ständige Umbruch im Bankgeschäft und somit die direkte Auswirkung auf die Geschäftsleiter machte den Austausch von Informationen und Erfahrungen sowie die Bearbeitung wichtiger Themen unentbehrlich. Häufig waren mögliche Konsequenzen aus der aktuellen Entwicklung und zukunftsfähige Lösungsansätze zu diskutieren. Mit Sachverstand und außergewöhnlich guten Kontakten – auch auf internationaler Ebene –w wurde in den vergangenen Jahren viel erreicht. So konnten viele Anliegen zum Wohle der Mitglieder und Genossenschaften durchgesetzt und geplante Projekte erfolgreich realisiert werden. 9 geschäftsleitervereinigungen einegeschäftsleitervereinigungen, zeiterscheinung? eine zeiterscheinung? ein kurzer blick in ein kurzer blick in die geschichte. die Geschichte. Am 8. November 2008 jährt sich der Gründungstag der „Vereinigung der Geschäftsleiter genossenschaftlicher Banken in Südwestdeutschland e.V.“ (VGgB Südwest) zum 25. Mal. - Eine Zeiterscheinung? Dass die Interessenvertretung für die Leiter von Kreditgenossenschaften seit Beginn der Genossenschaftsbewegung immer wieder als richtig und wichtig erkannt und – mehr oder weniger erfolgreich – aufgegriffen wurde, zeigt ein kurzer Blick in spärlich vorhandene Archivunterlagen zu Geschäftsleitervereinigungen im deutschen Südwesten: 15. Februar 1914, Bühl, Baden Gründung des „Verein Badischer Ländlicher Kreditvereins-Rechner“. Leider liegen uns außer wenigen Protokollen keine weiteren Unterlagen vor, insbesondere keine Satzung. Die vorhandenen Unterlagen lassen folgende Feststellungen zu: 5 Kollegen haben Ende 1913 einen Satzungsentwurf erarbeitet, der am 15. Februar 1914 von den 21 Gründungsmitgliedern angenommen wurde. In den folgenden Monaten traten weitere 24 badische Geschäftsleiter („Rechner“) bei. Dann kam der 1. Weltkrieg! Laut einem vorliegenden Protokoll fand die „… erste Versammlung … nach dem Kriege“ am 16. Dezember 1920 statt. Es war ein zentrales Anliegen in dieser Versammlung, „ …einen Überblick über Arbeit und Gehalt (der Rechner zu erhalten), (damit) dieses Material als Grundlage für ein Gesuch an den Verband in Freiburg, um Unterstützung in der Gehaltsfrage dienen kann“. Als Grundlage für die Gehaltsforderungen sind 2,5 Promille des „ … Jahresumsatzes jeder Kasse … “ anzunehmen „ … unter (Berücksichtigung) entsprechend der Leistungsfähigkeit der Kassen“. Interessantes Detail: „ … Die Stellung des Geschäftslokals und des Lichtes soll in der Forderung mit inbegriffen sein, nicht aber die Heizung … “. Einem Protokoll vom Mai 1921 zufolge hatte der Verein inzwischen 118 Mitglieder. Es wurden Regionen gebildet und „Vertrauensleute“ gewählt. In dem Protokoll ist zu lesen, „… in feurigen Worten (wurde) die Notwendigkeit des Zusammenschlusses der Rechner, gleich anderen Berufsgruppen betont“, und „… (es ist) beabsichtigt, eine Vereinszeitung herauszugeben... . Es wurde ferner der Wunsch geäussert, die Vereinssatzungen neu auszuarbeiten und dieselben den veränderten Zeitverhältnissen anzupassen.“ Damit verliert sich diese Spur. 10 17. November 1922, St. Martin, Pfalz Aus einem Schriftstück vom 17. November 1922, adressiert „an den Vorstand der Darlehnskasse Diedesfeld!“ geht hervor, dass es eine „ … neugegründete Organisation der Rechner der Darlehnskassenvereine, WinzerVereine und Genossenschaften der Bezirke NeustadtSüd und Edenkoben … “ gab. Dort ist zu lesen: „Die Organisation der Rechner … hat … das Gehalt ihres Rechners wie folgt festgesetzt: Die Mindestleistung Ihres Rechners beträgt täglich 4 Stunden. Hierfür ist nach einstimmigem Beschluß pro Stunde der Lohn nach dem jeweiligen Küfertarif zu vergüten. Derselbe beträgt für Nov. pro Stunde 150 Mark. Wir erwarten u. hoffen dass unsere Forderung in dieser Zeit der Not verstanden und bewilligt wird.“ gez.: Moll, Vorsitzender 23. Oktober 1927, Offenburg, Baden Nach Vorberatung am 2. Oktober 1927 in Villingen gründeten 27 Rechner von landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften „ … aus allen Teilen des badischen Landes … “ am 23. Oktober 1927 den „ Genossenschafts-Rechner-Verein mit Sitz in Bräunlingen, Baden“. Im Gründungsprotokoll wird die Gründung als „… ein unbedingtes Erfordernis der Zeit- & Wirtschaftsverhältnisse …“ dargestellt. Die vorliegende Satzung des Genossenschafts-RechnerVereins hat – was Vereinszweck, Mitgliedschaft und Organisation anlangt - Konturen, die den aktuellen Satzungen der Geschäftsleitervereinigungen recht nahe kommen. - Rechtsschutz vor deutschen Behörden bei Streitigkei- ten aus dem Dienstverhältnis - Ausbildung und Fortbildung seiner Mitglieder durch eine Fachzeitschrift, Rundschreiben, Vorträge usw. - Vermittlung von Vergünstigungen aller Art. Mitgliedschaft (§ 3 der Satzung vom 23.10.1927): - Die Mitgliedschaft kann von jedem haupt- oder nebenamtlichen Beamten oder Angestellten einer landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft erworben werden. Organisation (§§ 5, 6, 7 der Satzung vom 23.10.1927): - Der Vorstand besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden, höchstens 6 weiteren Vorstandsmitgliedern und einem Geschäftsführer - Die Generalversammlung findet jährlich statt, sie ist zuständig für · die Entgegennahme und Genehmigung der Berichte von Vorstand, Geschäftsführer und Rechnungsprüfer · Entlastungen · die Wahl der Vorstandsmitglieder und Rechnungsprüfer für 3 Jahre · Satzungsänderungen · die Vereinsauflösung - Der Vereinsbeitrag wird von der Generalversamm- lung festgelegt - Die Kündigungsfrist 1 Monat zum Kalender-Halbjahr - Die Bildung von Bezirksgruppen mit Vertrauens männern erfolgt zur Unterstützung des Vorstandes. Aus dem Protokoll der Generalversammlung dieses Vereins vom 5. Juni 1930 in Karlsruhe ist zu entnehmen: Etwa 90 Mitglieder nahmen teil. Aufgaben des Vereins (§ 2 der Satzung vom 23.10.1927): - Vertretung und Förderung der beruflichen und wirt- schaftlichen Interessen seiner Mitglieder - Beratung in allen das Dienstverhältnis berührenden Angelegenheiten 11 geschäftsleitervereinigungen eine zeiterscheinung? ein kurzer blick in die Geschichte. Unter TOP 2 berichtete der Geschäftsführer „ … über die seitherige Tätigkeit des Genossenschafts-RechnerVereins, über die abgehaltenen Bezirksversammlungen, über die Ziele und über das Erreichte in der Gehaltsund Fortbildungsfrage.“ Unter TOP 4 ist zu lesen: „…Über die Regelung der Gehaltsfragen, insbesondere für die nebenberuflichen Kollegen, entspann sich eine längere Debatte, mit dem Ergebnis, dass man nach wie vor auf eine ordentliche Bezahlung der Kollegen hinzuwirken habe…“. Unter TOP 8 steht: „… Einstimmig erfolgte die Satzungsänderung, dass in Zukunft auch die Rechner der Warengenossenschaften aufgenommen werden sollen. Nach weiteren Darlegungen des Geschäftsführers zur Stellung des Genossenschaftsrechners zu Vorstand und Aufsichtsrat, sowie über die allgemein = wirtschaftlichen Verhältnisse, dankte er …für die materiell und zeitlich gebrachten Opfer…“. Aus dem Protokoll der Generalversammlung am 10. Mai 1933 in Karlsruhe: Etwa 30 Mitglieder nahmen teil. Neben den Regularien steht unter TOP 4 „Auflösung des Genossenschafts-Rechner-Vereins e.V. und Verwendung des Vereins-Vermögens“. Wortlaut des Protokolls: „Zur beantragten Auflösung des G.R.V. (Genossenschafts-Rechner-Verein) machen der 1. Vorsitzende Herr Michael Armbruster und der Geschäftsführer Herr Eugen Greiner folgende Ausführungen: Es ist anzunehmen, dass infolge der revolutionären Umwälzungen die Belange der Genossenschaftsrechner ohne besondere Standesvertretung ihre Berücksichtigung finden werden. 12 Außerdem ist es dem Geschäftsführer – Herr Eugen Greiner Bräunlingen, wegen dringender Inanspruchnahme bei der von ihm verwalteten Genossenschaft, nicht mehr möglich, die Geschäftsführung weiterhin zu leiten und zu besorgen. Da sich ein Nachfolger schon in der letzten Generalversammlung nicht finden liess, ist es zweckmäßiger den G.R.V. aufzulösen, als ihn nur ein Schattendasein führen zu lassen, wie dies bereits in den letzten Jahren der Fall war. Die gleichzeitige Beratung über die Verteilung des Vereinsvermögens ergab eine längere Diskussion … (es) wurde auf Antrag des 1. Vorstandes Herrn Michael Armbruster-Hausach folgendem Beschluss einstimmig die Genehmigung erteilt: Der Genossenschafts-Rechner-Verein e.V. ist aufzulösen und das Vereinsvermögen wie folgt zu verteilen: 1. Das Barvermögen des G.R.V. (RM. 956,06) … ist restlos der Badischen Winternothilfe zuzuweisen. 2. Der vorhandene Vervielfältigungs-Apparat „Standart“ wird der Kreditkasse Bräunlingen e.G.m.u.H in Bräunlingen schenkungsweise über- lassen. 3. Sämtliche Bücher und Broschüren werden dem Geschäftsführer Herrn Eugen Greiner zugewie sen und sind vom 1. Vorstand Herrn Michael Armbruster mit einer Widmung zu versehen... Nachdem noch Herr Eugen Greiner allen Kollegen, welche während der vergangenen Jahre treu zum Rechner=Verein gestanden haben, dankte, schloss der 1. Vorstand mit den besten Wünschen für eine fernere Zukunft, mit einem dreifachen „Sieg-Heil“ auf den Kanzler des Dritten Reiches Adolf Hitler, die Generalversammlung.“ Bewertung Bei der Würdigung dieser Schlaglichter der drei Vereinsgründungen im Südwesten und ihrer Tätigkeit ist im Verhältnis zu heute eine völlig andere Ausgangslage zu berücksichtigen. - Es gilt zu beachten, dass die politischen und wirtschaftlichen Umstände dieser Zeit geprägt waren von den turbulenten Ereignissen, die der erste Weltkrieg und die Weimarer Republik in Deutsch- land mit sich brachten. - Außerdem war die Genossenschaftsorganisation – insbesondere die der ländlichen Kreditgenossen- schaften – noch im Aufbau begriffen. Es gab neben dem von Schulze-Delitzsch 1864 gegründeten „Allgemeiner Verband der auf Selbsthilfe beruhenden Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ zwei konkurrierende Verbände im ländlichen Bereich: - den „Anwaltschaftsverband ländlicher Genossen- schaften“ (Raiffeisen) – seit 1877 – und - den „Verband der landwrtschaftlichen Kreditgenos- senschaten im südlichen und westlichen Deutsch- land“ (Haas) - seit 1879 -. Erst am 12. 02.1930 kam es zum Zusammenschluss der beiden Verbände für den ländlichen Bereich unter dem Namen „Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften – Raiffeisen – e.V.* - Seit 1889 gab es zwar die genossenschaftliche Pflicht prüfung, aber keine Pflichtmitgliedschaft bei den Prüfungsverbänden. Diese kam per Gesetz erst 1934. Je nachdem, ob Verbandzugehörigkeit bestand oder nicht, waren für die Prüfung die Prüfungsverbände zuständig oder es mussten von den Genossenschaf ten bei Gericht Prüfungen durch vom Gericht beauf- tragte Prüfer beantragt werden. - Die „Rechner“ als Geschäftsleiter waren haupt- oder nebenamtlich als „Beamte oder Angestellte“ tätig. Neben / mit ihnen existierten ehrenamtliche Vor- stände. - Bis zur Bankenkrise von 1931 gab es auch keine allgemeine Bankenaufsicht. Die Bankenaufsicht im heutigen Sinne geht auf das Kreditwesengesetz von 1934 und auf das neue KWG von 1961 zurück. Vor diesem Hintergrund kann man wohl ohne Übertreibung sagen, dass aufgrund - der weltweit labilen Finanzlage und den Problemen in der Bankenlandschaft im Deutschland des begin- nenden 20. Jahrhunderts, - der extremen Vielfalt im genossenschaftlichen Verbund, - der gegebenen Gesetzeslage (Grundsatz der Gewer- befreiheit, keine Bankaufsicht), einerseits und - der schon damals bis heute existierenden, aus geprägten Dezentralität innerhalb der Genossen- schaftsorganisation andererseits die Stellung der Geschäftsleiter von Kreditgenossenschaften bis zum Anfang der 30-er Jahre im Verhältnis zu heute als „ungeregelt“ und „unsicher“ bezeichnet werden müssen. Deshalb erscheint die damalige Suche nach Zusammenschluss im Kreise der „Rechner“ auch absolut verständlich. Welche Hoffnungen allerdings hinter dem Karlsruher Auflösungsbeschluss vom 10. Mai 1933 standen, ist nicht bekannt. Jedenfalls waren sie trügerisch! * 1971 folgte der Zusammenschluss des “Deutschen Raiffeisenverbandes” mit dem “Deutschen Genossenschaftsverband” 13 Im Vorfeld der VGGB: Vorfeld der VGgB: Der Im Verbund in Der Verbund in „80-er Jahren“ den den „80er Jahren“ Was waren Ursache und Auslöser für die Gründung der VGgB Südwest? 1980 waren in der BRD 13 regionale Prüfungsverbände, 9 regionale Zentralbanken und 4.226 Volksbanken und Raiffeisenbanken tätig. Wachstumsraten von deutlich über 10 % im Bilanz-, Einlagen- und Kreditbereich waren (noch) an der Tagesordnung. Dass dies sich im Laufe der Zeit ändern würde, war schon damals zu erkennen. Nur der inhaltliche und strukturelle Umfang dieser Veränderungen waren noch nicht klar. Die ersten spektakulären Schieflagen der Nachkriegszeit in Dreieich, Bornheim und München Mitte der 70-er Jahre hatte man verarbeitet. Man war nach Befreiung von den Fesseln der Steuerschädlichkeit des Nichtmitgliedergeschäftes und einer deutlichen Stärkung des Managements durch die Genossenschaftsrechtsreform 1973 eindeutig auf Expansionskurs. Wachstum im Kundengeschäft und in der Bilanz der einzelnen Kreditgenossenschaft waren die dominanten Kriterien für Erfolg. Andererseits haben sich Kollegen im Verbund die Frage gestellt, wer ihre Interessen wahrnimmt, wenn es im Zuge dieser dynamischen Entwicklungen – wie Mitte der 70-er Jahre - zu Kollisionen kommt, Kollisionen zwischen Prüfer, Bankenaufsicht oder Aufsichtsrat einerseits und Vorstand andererseits. Eine solche Fragestellung drängte sich auf, angesichts einer veränderten Prüfungspraxis, nach der Genossenschaftsrechtsreform 1973 mit ihrer Ausweitung der Rechte (und Pflichten) des Managements einerseits und aufgrund der Nachwirkung der oben erwähnten Schieflagen Mitte der 70er Jahre andererseits. Der Fokus der Prüfungen war erkennbar deutlich auf die Vorstandstätigkeit gerichtet: Das Kräftefeld Vorstand – Aufsichtsrat – Prüfer - Bankenaufsicht rückte als Kehrseite der festgestellten Wachstumsdynamik 14 und der Stärkung - und damit verbundener erhöhter Verantwortung - des Organs Vorstand ins Blickfeld der Tagesarbeit und der jährlichen Pflichtprüfung. Mit dieser veränderten Prüfungspraxis verbunden war auch eine neue Stringenz der damals faktisch noch getrennt bestehenden Sicherungseinrichtungen der Regionalverbände und des BVR (Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken). Die gesamte Auswirkung dieser Entwicklung wurde beginnend mit den zahlen- und volumensmässig rapide ansteigenden Schieflagen in unterschiedlichen Regionen - ab 1982 bis Ende der 90er Jahre sichtbar. Der zentrale Garantiefondsbeitrag zur Sicherungseinrichtung - über Jahre beim Grundbeitrag von 0,5 Promille verharrend - stieg ab 1983 auf zunächst 0,75 Promille der Bemessungsgrundlage gem. § 4 des Statuts der Sicherungseinrichtung. Die Folgezeit bescherte jahrelang Höchstbeiträge von 2 Promille - inklusive Sonderbeiträge in den besonders hart betroffenen Regionalverbänden, so z.B. WGV (Württembergischer Genossenschaftsverband), 1988, 1995 - 2002. Mit dieser Entwicklung einher ging in jedem Sanierungsfall die Frage, inwieweit Sorgfaltspflichtverletzungen von Vorständen für eingetretene oder drohende Schäden ursächlich waren. Konsequenz aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung der 90-er Jahre: Vermehrte Regressinanspruchnahmen von Vorständen durch die Banken und Abberufungsverlangen durch die Bankenaufsicht ! In dieser Zeit, am 14. September 1983, haben sich 19 Kollegen in Unterhausen-Honau bei Reutlingen im Rahmen der Sitzung des „Gewinnsparvereins der Volksbanken und Raiffeisenbanken Alb-Neckar“ darüber verständigt, dass es Sinn mache, wie in einigen anderen Verbandsgebieten - Hannover, Kiel, Köln, München – eine Geschäftsleitervereinigung zur Interessenwahrung für „Kollegen in Not“ zu gründen. 90 Sanierungsfälle Sanierungsfälle VggB R+V Versicherungsfälle VGGB 80 70 60 50 40 30 20 10 0 1983 1985 1990 1995 1997 Dabei waren sich alle Teilnehmer einig, dass sich diese Vereinigung nicht gegen den Prüfungsverband, schon gar nicht gegen den Aufsichtsrat der jeweiligen Bank richten soll. Auch kriminelle Handlungen sollten nicht schützend begleitet werden. Es zeigten sich aber immer deutlicher die zahlreichen Problemfelder im Dienstvertrags-, Versorgungs- und Haftungsrecht, die eine sachverständige und fachlich fundierte Beratung und Vertretung unumgänglich machten. Zentrale Tätigkeitsfelder der Vereinigung sollten deshalb sein: - der Abschluss einer zeitgemäßen, umfassenden, preiswerten Dienstrechtsschutzversicherung für Vor- standsmitglieder genossenschaftlicher Banken, - die Klärung dienst- und versorgungsrechtlicher Grundsatzfragen im Interesse der Vertragsparteien, 1998 2000 2002 2004 2006 2007 - die Sammlung wichtiger Daten, um diese bei Bedarf zur wirkungsvollen Interessenvertretung bereitzu- stellen. Es wurde beschlossen, den Verbandsvorstand in Stuttgart vorab zu informieren. Er erhielt vor dem Datum der Gründungsversammlung den Wortlaut des Einladungsschreibens samt Satzungsentwurf zur Information zugesandt. Den Kollegen sollte in der Gründungsversammlung auch empfohlen werden, ihren Aufsichtsrat über die Existenz der Geschäftsleitervereinigung zu informieren. Im Oktober 1983 wurden alle Vorstandsmitglieder der Volksbanken und Raiffeisenbanken im Verbandsgebiet des Württembergischen Genossenschaftsverbandes Stuttgart zu der Gründungsversammlung am 8. November 1983 eingeladen. 15 Die GründungsDie Gründungsversammlung versammlung 221 interessierte Vorstände von Volksbanken und Raiffeisenbanken trafen sich am 8. November 1983, 14:00 Uhr im „Hotel-Restaurant Schönbuch“ in Böblingen, Bahnhofstraße 30, um die Gründung einer Geschäftsleitervereinigung zu diskutieren und gegebenenfalls zu beschließen. Als Ergebnis der Veranstaltung ist der einstimmige Beschluss festzuhalten, den in der Versammlung vorgelegten Satzungsentwurf anzunehmen. 219 Teilnehmer traten der Vereinigung sofort bei. Es wurde der Gründungsvorstand bestellt, und mit der Eintragung im Vereinsregister beauftragt. 16 Am 19. Januar 1984 wurde die „Vereinigung der Geschäftsleiter genossenschaftlicher Banken in Württemberg e.V.“ - VGgB - in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Die Arbeit konnte aufgenommen werden, eine dringend notwendige, hilfreiche und erfolgreiche, wie sich zeigen sollte. Zur anfänglichen Verbandshaltung in Stuttgart gegenüber der VGgB eine Episode: Anlässlich eines Gespräches mit dem gesamten Verbandsvorstand des WGV Stuttgart und allen Vorstandsmitgliedern der GZB-Bank, das der Verfasser zusammen mit zwei Vorstandskollegen kurz nach der Gründung führte, äußerte Verbandsdirektor Martersteig seine Meinung dahingehend, dass man doch die Tätigkeit der neuen Geschäftsleitervereinigung - wie die einer schon bestehenden Vereinigung von Vorstandsmitgliedern im Kreis Ludwigsburg - auf gesellige Veranstaltungen und gemeinsame Informationsreisen konzentrieren und alles andere dem Württembergischen Genossenschaftsverband überlassen solle. Dieser sei seiner Meinung nach sehr wohl in der Lage, alle Konfliktfälle sachgerecht zu lösen. Die Verbandshaltung konnte auch in Karlsruhe und Frankfurt – vornehm ausgedrückt - als reserviert bezeichnet werden, als es darum ging, in der Folgezeit auch dort Geschäftsleitervereinigungen zu gründen. Sowohl in Karlsruhe als auch in Frankfurt waren die Verbandsvorstände bei ersten Gesprächen der Ansicht, der Prüfungsverband habe die Kompetenz, sich sowohl der Angelegenheiten der Genossenschaftsbanken als auch derer der Gremien Vorstand und Aufsichtsrat anzunehmen. Mitgliedschaft bei der VGgB abgeraten. Das Wort von der „Geschäftsleitergewerkschaft“ machte die Runde. Dieser teilweise aggressive Widerstand der Verbandsvorstände in Karlsruhe und Frankfurt führte dazu, dass die VGgB Südwest 1988 ihre Satzung dahin gehend änderte, dass ab diesem Zeitpunkt auch Kollegen aus den Verbandsgebieten Karlsruhe und Frankfurt der „VGgB in Südwestdeutschland“ beitreten konnten. Diese Gelegenheit wurde sofort ausgiebig genutzt. Diese Verbandsmeinungen waren ein Irrtum, wie die traurige Entwicklung der 80er und 90er Jahre ergab! Bei zahlreichen für Vorstandsmitglieder „existenzbedrohenden“ Auseinandersetzungen war die Konstellation die: Auf der einen Seite die Bank, vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser unterstützt durch Prüfungsverband und nicht selten die Sicherungseinrichtung samt Bankenaufsicht, auf der anderen Seite das Vorstandsmitglied mit Unterstützung der VGgB und/oder eines ihrer Partneranwälte. Ohne VGgB/Partneranwalt hätte in vielen Fällen ein offensichtlich extrem einseitiges Kräfteverhältnis bestanden. Aber nicht nur die gravierenden und teilweise spektakulären Auseinandersetzungen, auch die noch zu beschreibende unspektakuläre Tagesarbeit der VGgB zeigt, wie wichtig deren Existenz und ihre Arbeit im Interesse ihrer Mitglieder war und ist. Die Gespräche mit den Verbänden wurden im Laufe der Zeit sachlicher und sind seit Jahren von gegenseitigem Vertrauen und hoher Akzeptanz geprägt. Die anfänglichen Verständigungsschwierigkeiten sind glücklicherweise längst ausgeräumt! Man sah in der Absicht, eine Geschäftsleitervereinigung zu gründen, einen „Affront gegen den Verband und dessen Vorstand, der nicht unbemerkt bleiben werde“. In Einzelgesprächen wurde Kollegen von einer 17 Die Gründung der vggb: Die Gründung der vggb: ein schritt zur bundesweiten, ein schritt zur bundesweiten, flächendeckenden flächendeckenden interessenvertretung interessenvertretung Im Gründungsjahr unserer Vereinigung, 1983, existierten Geschäftsleitervereinigungen schon in vier der damaligen 14 Verbandsgebiete: - In Köln, Rheinland, die „Vereinigung der Geschäfts- leiter von Genossenschaften im Rheinland e.V.“, gegründet von Geschäftsleitern von Raiffeisen banken 1951, - In Kiel, Schleswig-Holstein, die „Vereinigung der Geschäftsführer von Raiffeisengenossenschaften in Schleswig-Holstein und Hamburg e.V.“, gegründet von Geschäftsleitern von Raiffeisenbanken 1956, - In München, Bayern, der „Verband Genossenschaft- licher Geschäftsleiter in Bayern e.V.“, gegründet von Geschäftsleitern von Raiffeisenbanken 1963, (nach der Fusion der Prüfungsverbände 1990 - Fusion mit dem Geschäftsleiterverband der bayerischen Volksbanken), - In Hannover, Niedersachsen, der „Berufsverband Genossenschaftlicher Geschäftsleiter in Nieder sachsen e.V.“, gegründet von Geschäftsleitern von Warengenossenschaften, 1973. Diese vier Geschäftsleitervereinigungen waren seit 1978 in einem regelmäßigen jährlichen Erfahrungsund Informationsaustausch. 1967 und 1977 gab es zwei Versuche, im Verbandsgebiet Stuttgart Geschäftsleitervereinigungen zu installieren: - In Bissingen/Enz, Württemberg, 1967 gegründet für Geschäftsleiter der Raiffeisenbanken in den Kreisen Leonberg, Ludwigsburg, Vaihingen/Enz, und - in Schwieberdingen, Württemberg, 1977 gegründet von Geschäftsleitern von Raiffeisenbanken. Beide Vereinigungen in Württemberg konnten sich nicht als Gesprächs- oder Verhandlungspartner des Württembergischen Genossenschaftsverbandes durchsetzen: Sie waren zum einen letztendlich geografisch 18 auf den Landkreis Ludwigsburg begrenzt, zum anderen beschränkten sich die Kollegen – wie vom Prüfungsverband auch der VGgB empfohlen – auf gesellige Veranstaltungen und Informationsreisen. Die Sacharbeit wurde ausschließlich von den in die Verbandsorganisation eingebundenen Kreisvereinigungen geleistet. Aufgrund dieser Konstellation waren diese Vereinigungen wohl auch nicht mit dem Kreis der genannten vier Geschäftsleitervereinigungen in Verbindung gekommen. Unserer Gründung am 8. November 1983 - zunächst für das Verbandsgebiet Württemberg - folgte 1986 noch eine Neugründung für das Verbandsgebiet Münster, Westfalen. Beide neu gegründeten Geschäftsleitervereinigungen traten der Gruppe der vier oben genannten Geschäftsleitervereinigungen zum Erfahrungs- und Informationsaustausch bei. Durch unsere oben erwähnte Satzungsänderung 1988, mit der das Geschäftsgebiet der „VGgB in Württemberg“ auf die Verbandsgebiete „Karlsruhe“ und „Frankfurt/Main“ ausgeweitet wurde („VGgB in Südwestdeutschland“), war eine seit 1986 sich anbahnende Entwicklung, dass Kollegen aus den Verbandsgebieten Karlsruhe und Frankfurt die Mitgliedschaft in der VGgB suchten, abgeschlossen. Gleichwohl haben sich die Vorstände der Verbände „Karlsruhe“ bis 1991 und „Frankfurt“ bis 1996 geweigert, mit den Vorstandsmitgliedern der VGgB Südwest ins Gespräch zu kommen! Die „Geschäftsleitervereinigung Ludwigsburg“ liquidierte zum 31.12.1999 und hat die Mitgliedschaften Anfang 2000 auf die VGgB übertragen. Damit war sichergestellt, dass es bundesweit aktive Geschäftsleitervereinigungen gibt. Der letzte „weiße Fleck“ auf der Landkarte war verschwunden. BgG Norddeutschland WGB westdeutschland Seit dieser Zeit wird auch die Interessenvertretung der Geschäftsleiter bundesweit koordiniert umgesetzt. Eine 1989 ins Leben gerufene „ständige Kommission“, bestehend aus den Vorständen der Geschäftsleitervereinigungen in der Bundesrepublik traf sich bei Bedarf. 1998 wurde die Interessenvertretung weiter intensiviert. Es wurde eine Bundesdeutsche Kommission, bestehend aus den Vorsitzenden und je einem weiteren Vertreter jeder Geschäftsleitervereinigung in der Bundesrepublik eingerichtet, die sich regelmäßig jährlich zu Gedankenaustausch und Abstimmungsgesprächen trifft. Außerdem wurden 5 Arbeitskreise installiert (AK 1 „Musterverträge“, AK 2 „Prüfungswesen“, AK 3 „Satzungen/Geschäftsordnungen“, AK 4 „Versicherungswesen“, AK 5 „Ware“), die bei Bedarf Fachfragen diskutierten und Lösungsansätze erarbeiteten. Diese bundesweite Interessenvertretung gilt übrigens auch nach der Wiedervereinigung: Die Kreditgenossenschaften in den neuen Bundesländern sind den angrenzenden regionalen Prüfungsverbänden in den alten Bundesländern zugeordnet. Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt zum Verband „Hannover“ - Thüringen, Sachsen zum Verband „Frankfurt“. Folgerichtig werden die Interessen der dortigen Kollegen im ersten Fall durch den „Berufsverband genossenschaftlicher Geschäftsleiter Norddeutschland“, im letzteren durch die „Vereinigung der Geschäftsleiter genossenschaftlicher Banken in Südwestdeutschland“ wahrgenommen. Darüber hinaus hat sich schon 1987 eine internationale Kommission gebildet, in der neben den Vertretern der bundesdeutschen Geschäftsleitervereinigungen Kollegen von Geschäftsleitervereinigungen aus Frankreich, Italien, Niederlande und Österreich jährlich zu einem intensiven Erfahrungs- und Informationsaustausch zusammenkommen. VgGB Südwestdeutschland VgG Bayern Heute, 2008, sind in der Bundesrepublik nach zwei Fusionen („Rheinland / Westfalen“ und „SchleswigHolstein / Niedersachsen“) vier Geschäftsleitervereinigungen in folgenden Verbandsgebieten aktiv: - Im Genossenschaftsverband Bayern, München: der Verband Genossenschaftlicher Geschäftsleiter in Bayern e.V. - Im Badischen Genossenschaftsverband, Karlsruhe, im Genossenschaftsverband Frankfurt, Neu-Isenburg, im Württembergischen Genossenschaftsverband, Stuttgart: die Vereinigung der Geschäftsleiter genos- senschaftlicher Banken in Südwestdeutschland e.V. - Im Genossenschaftsverband Norddeutschland, Hannover, und im Genossenschaftsverband Weser/ Ems, Oldenburg: der Berufsverband genossenschaftli- cher Geschäftsleiter Norddeutschland e.V. - Im Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband, Münster: die Westdeutsche genossenschaftliche Bankleitervereinigung e.V. 19 Aus der TAgesarbeit: Aus der TagesarBeit: Themenschwerpunkte Themenschwerpunkte Was waren die Themen der VGgB in den letzten 25 Jahren? – Welche Ergebnisse wurden erzielt? Die zentralen Aufgaben der VGgB gemäß ihrer Satzung, die im Wesentlichen auch in den übrigen Geschäftsleitervereinigungen und in den bundesdeutschen Arbeitskreisen, auf den Tagesordnungen standen und stehen, waren und sind - die Hilfestellung beim Abschluss von Dienst- und Pensionsverträgen, - die Bereitstellung von Orientierungshilfen bei der Gehaltsfindung und bei der Regelung der Alters- versorgung, - das Angebot einer nach Inhalt und Preis optimalen Dienstrechtsschutzversicherung, - kritische Begleitung der Pflichtprüfungen, was deren Auswirkung auf die persönlichen Verhältnisse der Vorstände betrifft, - kritische Begleitung und Beratung zu Fragen des Genossenschaftsrechtes, der Satzungen und Geschäftsordnungen in Verbindung mit dem Vor- standsamt, - „Blickkontakt“ zu den Geschäftsleitervereinigungen in der Bundesrepublik und in den angrenzenden Ländern Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich zu halten. Dienstverträge Die Dienstverträge für Vorstandsmitglieder der Volksbanken und Raiffeisenbanken beinhalten um 1980 die verschiedensten, teils sich widerstreitende Merkmale, weil sie in ihrer Geschichte von sehr unterschiedlichen Elementen und Interessenlagen beeinflusst worden sind: - Bis in die sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts war es üblich, dass die Geschäftsführerposition außerhalb des (ehrenamtlichen) Vorstandes besetzt wurde. Diese Geschäftsführer rekrutierten sich in der Regel aus dem eigenen Hause oder aus dem Prüfer- stab des jeweiligen Prüfungsverbandes. Damit wur den viele Elemente eines typischen Anstellungsver trages Inhalt der Dienstverträge für Geschäftsführer. - Die Prüfungsverbände haben aus ihrer Beratungs- und Prüfungsfunktion heraus schon immer Einfluss darauf genommen, dass fachlich und persönlich qualifizierte Personen mit der Geschäftsführung einer Kreditgenossenschaft betraut wurden. Dar- aus resultierten Schritte wie die Begutachtung von Dienstverträgen im Rahmen der Pflichtprüfung oder die Erstellung von Diensvertragsentwürfen für ein zelne Kreditgenossenschaften. Die schließlich ent- wickelten Musterverträge der Prüfungsverbände enthielten teilweise Klauseln, die die Vertragspartner Geschäftsleiter/Vorstand und Aufsichtsrat der Bank verpflichteten, Dienstverträge dem Verband vorzule- gen, Änderungen des Dienstvertrages dem Prüfungs- verband anzuzeigen oder von diesem genehmigen zu lassen. Die Problematik der Prüfung eigener Empfehlungen im Rahmen der Pflichtprüfung wurde ignoriert. Damit wurden von den Prüfungsverbän- den für wichtig erachtete Elemente, wie z.B. extrem umfangreiche Pflichtenkataloge, in die Dienstverträ ge übernommen. - Insbesondere nachdem seit 1974 der Geschäftsleiter dem Vorstand angehören muss, haben Muster- dienstverträge der Prüfungsverbände und individuell 20 von Anwälten oder anderen Fachleuten im Auftrag der Banken ausgearbeitete Dienstverträge Konjunk- tur gehabt. Damit wurden neben den schon erwähn- ten Elementen auch solche des Aktienrechtes (z.B. Zeitverträge, Weisungsrechte des Aufsichtsrates gegenüber dem Vorstand) in die Dienstverträge übernommen. Diese Gemengelage war zur Zeit der Gründung der VGgB Südwest Realität. Eine erste Bestandsaufnahme wurde durch Gespräche mit dem Verbandsvorstand in Stuttgart, und durch Fallsammlung von Anfragen seitens der Mitglieder in Sachen Dienstverträge versucht. Die Vorstände der Verbände in Frankfurt und Karlsruhe waren zu Gesprächen mit der VGgB zunächst nicht bereit! Auch die Praxis der Dienstvertragsgestaltung in den anderen deutschen Verbandsgebieten wurde über die dortigen Geschäftsleitervereinigungen in unsere Bestandsaufnahme einbezogen. Dabei haben schon die Gespräche mit dem Verbandsvorstand in Stuttgart ein recht buntes Bild ergeben: In Stuttgart gab es einen offiziellen Muster-Dienstvertrag, in Karlsruhe und in Frankfurt wurden nur auf besondere Anfrage Vertragsmuster ausgehändigt, in denen die oben beschriebene „Anzeige-/Zustimmungsklausel“ für den Verband enthalten war. In den Verträgen waren insbesondere die Pflichtenkataloge, die Gehaltsstrukturen, die Fortzahlungsregelung im Krankheitsfalle, sowie die Regelung der Beendigung des Dienstvertrages und seine finanziellen Folgen, dort insbesondere die Altersversorgung recht unterschiedlich geregelt. Als Interessenvertretung unserer Mitglieder sahen sich die Vorstandsmitglieder der VGgB Südwest vor die nicht einfache Aufgabe gestellt, diese Vielfalt in den Musterverträgen und Vertragsmustern der Verbände und die Einzelfallregelungen „einzufangen“ und diese so zu systematisieren, dass eine Bewertung möglich und Empfehlungen daraus abzuleiten waren und sind. Ein 1985/86 gedachter Ansatz aller Geschäftsleitervereinigungen war es, den BVR und den DGRV (Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband) einzuschalten, um einen bundesweiten Muster-Dienstvertrag für Vorstandsmitglieder genossenschaftlicher Banken anbieten zu können. Dies scheiterte an der aus dem Gedanken der Subsidiarität abgeleiteten „Hoheit“ der regionalen Prüfungs- und Arbeitgeberverbänden. 1988 haben deshalb die Geschäftsleitervereinigungen einen „Arbeitskreis Dienstverträge“ (ab 1998 Arbeitskreis „Musterverträge“) gebildet, dem Vorstandsmitglieder aller bundesdeutschen Geschäftsleitervereinigungen angehörten. In diesem Arbeitskreis haben bis 2007 die Kollegen Andreas Geißler, Leutkirch und Willy Köhler, Mannheim, die VGgB Südwest vertreten. Aufgabe des Arbeitskreises war und ist es bis heute, die Ergebnisse der Gespräche und Vereinbarungen mit den Verbänden auszutauschen und soweit möglich im Vorfeld abzustimmen. Dadurch ist zwar kein einheitlicher Muster-Dienstvertrag entstanden, aber die wesentlichen Vertragsinhalte in den verschiedenen Verbandsgebieten sind bekannt und haben ähnliche Ausgestaltungen. Auch im Verband Bayern und in den Verbänden Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden eigenständige, voneinander abweichende Vertragsregelungen verwendet. 21 Aus der TagesarBeit: Themenschwerpunkte In zahlreichen Gesprächen mit den Verbandsvorständen in Stuttgart, Karlsruhe und Frankfurt hat der Vorstand der VGgB Südwest folgende Vertragsregelungen für unbefristete Dienstverträge diskutiert und im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung meist einvernehmlich verabschiedet, bzw. in den Muster-Dienstvertrag „Stuttgart“ übernommen: - Der Pflichtenkatalog wurde „bereinigt“ und auf die wesentlichen Vorstandspflichten reduziert. Wichtig war dabei - die Beibehaltung der Pflicht für den Vorstand zur Befolgung der „Verfahrensregeln der Sicherungs- einrichtung des BVR“, - die Frage, wann verbotene „Spekulationsgeschäfte für eigene Rechnung“ vorliegen (6 Monats- gehälter). - Die Diskussion zu den Regelungen der Vertragsbeen- digung war lange offen und wurde auch nicht zu 100 % einvernehmlich abgeschlossen. Im Einzelnen: - Das Ausscheiden aus Altersgründen sollte nach Meinung der VGgB Südwest verbunden sein mit einer – mindestens dem Grunde nach – im Dienst- vertrag verankerten Pensionsregelung. Ein An- spruch auf „Zusage nach Wartezeit“ wurde umge setzt und ist heute Standard, wenn nicht zusam men mit dem Dienstvertrag eine Regelung der Altersversorgung vereinbart wird. - Das Ausscheiden durch ordentliche Kündigung seitens der Bank hat drei Komponenten: Die Frage der Kündigungsfrist. Die Kündigungsfris- ten wurden einvernehmlich - nach Dienstjahren gestaffelt - verlängert auf bis zu 12 Monaten zum Quartals- / Monatsende. Die Frage des finanziellen Ausgleichs (Abfindung, Übergangsgeld, Rente). Diese Frage war und ist bis heute sehr unterschiedlich geregelt: Der Musterver trag „Stuttgart“ hat als Ergebnis zäher Verhand- lungen eine Abfindungsregelung erhalten, nach 22 der nach Dienst- und Lebensjahren gestaffelt 5 -10 Monatsgehälter als Abfindung bezahlt werden. Die Vertragsmuster „Karlsruhe“ und „Frankfurt“ für unbefristete Dienstverträge enthalten keine Abfindungsregelung. - Die Vertragsbeendigung nach Abberufungsverlan- gen durch die Aufsichtsbehörde (BaFin) war Gegen- stand ausführlicher, kontroverser Gespräche mit den Verbandsvorständen. Schließlich einigte man sich für den Mustervertrag „Stuttgart“ darauf, das Abbe- rufungsverlangen als Grund für eine Kündigung mit Dreimonatsfrist, mit dem Vorbehalt der frist- losen Kündigung vorzusehen. Die Vertragsmuster „Karlsruhe“ und „Frankfurt“ sehen dagegen die unmittelbare Beendigung des Vertrages nach einem Abberufungsverlangen vor. - Das Thema „Ende des Dienstvertrags und Ende der Organstellung“ ist nach einer kurzen Diskussion mit den Verbandsvorständen dahingehend geregelt, dass keine Vertragstexte mehr empfohlen werden, die mit dem Ende der Organstellung die Beendigung des Dienstvertrages verknüpfen. Diese Neuerungen fanden ihren Niederschlag im Vertragsmuster des Genossenschaftsverbandes Frankfurt vom August 2001, in dem des Badischen Genossenschaftsverbandes vom Februar 2003 und im Mustervertrag des Württembergischen Genossenschaftsverbandes vom August 2004. Ein weiteres Thema zu den Dienstverträgen ist seit 1990 das der Zeitverträge. Diese werden von den Prüfungsverbänden inzwischen unterschiedlich befürwortet: - Stuttgart unterstützt derartige Vorhaben nur zögernd und gering. - Karlsruhe befürwortet die Zeitverträge und em pfiehlt sie aktiv, unterlegt durch ein Vertragsmuster vom Februar 2003. - Frankfurt ist mit seinen Äußerungen zurückhaltend. - Die VGgB Südwest steht dem Thema Zeitverträge aufgeschlossen gegenüber. Aufgrund dieser Situati- on hält die VGgB Südwest einen Muster-Dienstver- trag bereit, um seinen Mitgliedern bei Bedarf Unter- stützung zu geben. Hier sei darauf hingewiesen, dass gerade bei Zeitverträgen ein besonders hoher Bera- tungsbedarf gegeben ist, weil die Abweichungen vom bekannten unbefristeten Vertrag erheblich sind. Dies gilt insbesondere für die Themen „Kündigung“, „Vertragsverlängerung“, „Abfindungen“. Diese sind in den vorliegenden Vertragsmustern teilweise unzu- reichend geregelt. Pensionsverträge Die Ausgangslage, was Altersversorgung und Pensionsverträge anlangt, war zum Zeitpunkt der Gründung der VGgB Südwest völlig unübersichtlich und zwar in allen drei Verbandsgebieten Stuttgart, Karlsruhe und Frankfurt gleichermaßen. Da waren viele Kollegen, die neben dem Anspruch auf gesetzliche Rente keinerlei Altersversorgung seitens der Bank hatten. Andere waren über eine Lebensversicherung als Begünstigte, oder über die Pensionskasse der jeweiligen Regionalverbände „versorgt“. Die Wenigsten hatten eine Pensionszusage ihrer Bank. Über alles gesehen war keine Linie der Altersversorgung für Vorstände genossenschaftlicher Banken zu erkennen. Es war nun neben der Aufarbeitung der Fragen zum Dienstvertrag eine zweite, nicht weniger wichtige und einfache Aufgabe der VGgB Südwest, sich der „Pensionsfrage“ anzunehmen und mit den Prüfungsverbänden nach akzeptablen, für alle Vorstände genossenschaftlicher Banken geltende Richtlinien zur Altersversorgung zu suchen. Gerade im Bereich der Altersversorgung war und ist aber die Bankgröße ein wesentliches Kriterium wegen der nachhaltigen Belastungen, die durch entsprechende Altersversorgungszusagen für die Bank entstehen. Insbesondere nach der Einführung des „Vieraugenprinzips“! Erstes Prinzip musste sein und war es auch: Wie soll eine angemessene Altersversorgung aussehen? Unter Einbeziehung externer Fachkräfte und Spezialfirmen wurde von der VGgB Südwest den Verbänden die Zielgröße 75 % des letzten Bruttomonatsgehaltes unter Anrechnung der gesetzlichen und aller sonstiger Renten vorgestellt. Die Verbände lehnten erwartungsgemäß ab. Es sollten nach Ansicht der Verbände im Hinblick auf die tatsächlichen Gegebenheiten keine oder nur sehr allgemein gehaltene Empfehlungen gegeben werden. Die VGgB Südwest überlegte, eigene Empfehlungen zu formulieren, gestützt auf externe Berater. Die Verbände wollten Bedenkzeit. In schwierigen Verhandlungen näherte man sich. Ab 1988 wurden dann zwischen den Verbänden und der VGgB Südwest Zielwerte und Strukturen erörtert: - Im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Alters- teilzeit soll die einvernehmliche vorzeitige Betriebs- rente vertraglich abgesichert werden. - Versorgungsziel 60-65 % des letzten Bruttomonats gehaltes. - Elemente des Versorgungsziels sind gesetzliche Rente 15%, Eigenvorsorge 8 - 10%, Bankdirektzusage 37 - 42 % des letzten Bruttomonatsgehaltes. - Dynamisierung der Altersversorgung gem. BetrAVG und die Zuständigkeit des Beschlussorgans. 23 Aus der TagesarBeit: Themenschwerpunkte Die Möglichkeit der vorzeitigen Rente wurde im Rahmen der allgemeinen Entwicklung in den Mustervertrag „Stuttgart“ und in die Vertragsmuster „Karlsruhe“ und „Frankfurt“ aufgenommen. Klarstellung erfolgte auch bezüglich der Zuständigkeit für Beschlüsse zur Rentenanpassung: Der Aufsichtsrat! Im Hinblick auf die zwischenzeitlich einsetzende allgemeine Diskussion zum Thema Altersversorgung und zur betriebswirtschaftlichen Auswirkung auf die zusagenden Banken mussten sowohl die Zielwerte als auch die Strukturen grundsätzlich akzeptiert werden, wenngleich das erwartete Risiko der Entwicklung der gesetzlichen Rente damit voll zulasten der Eigenvorsorge geht. Für den Fall extremer Belastung der Eigenvorsorge sollte die Höhe der Direktzusage seitens der Bank überprüft werden. Bei dieser Konstellation insgesamt rückläufiger Altersversorgungszusagen und steigender Eigenvorsorge wurde die Rechnungsgrundlage der Pension hinterfragt. Das letzte Bruttomonatsgehalt wurde ersetzt durch das „pensionsfähige Jahresgehalt“. (Darunter versteht man - in Anlehnung an Regelungen für Vorstandsmitglieder anderer juristischer Personen - das Bruttomonatsgehalt x 13:12, ohne Tantiemen oder ausdrücklich als „nicht pensionsfähig“ deklarierte Gehaltsteile. Das Ergebnis der Diskussionen und Verhandlungen ist festgehalten im Muster-Pensionsvertrag des Württembergischen Genossenschaftsverbandes vom Oktober 2005 und in den Vertragsmustern des Badischen Genossenschaftsverbandes vom April 1995 und des Genossenschaftsverbandes Frankfurt vom Januar 2001. Seit 2005 hat die Diskussion der Altersversorgungszusagen für Vorstandsmitglieder bundesweit eine neue Komponente erhalten: Die vorgesehenen Zusagen der Banken in Höhe von 37- 42 % sollen wegen der „biometrischen“ und „gehaltsdynamischen“ Risiken für die 24 Banken von „leistungsorientierten“ auf „beitragsorientierte“ Zusagen umgestellt werden. Dieser Paradigmenwechsel ist derzeit in vollem Gange. Er darf nicht verwechselt werden mit der Frage der „bilanznahen“ oder der „außerbilanziellen“ Gestaltung. Hierbei handelt es sich um die Frage des Durchführungsweges. Die VGgB Südwest und die Verbände Stuttgart, Karlsruhe und Frankfurt sind noch im Gespräch, welche der beiden Zusageformen, „leistungsorientiert“ wie bisher, oder „beitragsorientiert“ empfohlen werden soll. Die Tendenz innerhalb der VGgB geht im Interesse der Vorstände in Richtung „leistungsorientierte“ Zusage bei „außerbilanziellem“ Durchführungsweg. Das Diskussionsergebnis bleibt abzuwarten. Richtlinien für Gehälter und Pensionen Eine noch intensivere Arbeit als für die der Vertragsinhalte der Dienst- und Pensionsverträge war für die VGgB Südwest zu leisten im Hinblick auf die „Orientierungshilfen“, „Richtlinien“und „Empfehlungen“ betreffend Gehalts- und Pensionsstrukturen und die Höhe der Gehälter und Pensionen. Wie dringend notwendig eine gewisse Transparenz in den Bereichen Gehälter und Pensionen war, ergab sich aus einem ersten Vergleich 1984 im Mitgliederkreis zur Höhe und Ausgestaltung der Gehalts- und Pensionsansprüche. Ergebnis: Es zeigten sich – sowohl nach Bilanzsummen, als auch nach Dienst- und Lebensjahren sortiert - völlig unterschiedliche und nicht nachvollziehbare Gehaltsund Pensionsregelungen. Wobei auffiel, dass ein erschreckend hoher Anteil der Kollegen überhaupt keine Altersversorgungsregelung mit ihrer Bank hatte. Um die Entwicklung auf diesem Gebiet verfolgen zu können und das Ergebnis der Verbandsgespräche in Sachen Gehälter und Altersversorgung verfolgen zu können, hat die VGgB Südwest in den Jahren 1987, 1993, 1996, 1999, 2002, 2005 weitere Gehaltsumfragen mit anschließenden Analysen durchgeführt, die von den Mitgliedern gerne und mit großem Interesse zur Kenntnis genommen wurden. Außerdem hat der Arbeitskreis „Musterverträge“ dazu beigetragen, auch die Gehaltsstrukturen und –höhen in den anderen Verbandsgebieten kennen zu lernen und mit den eigenen zu vergleichen. Während die Verbände Karlsruhe und Frankfurt bis heute keine Empfehlungen aussprechen, sondern auf Anforderung knappe Orientierungswerte liefern, hat der Verband Stuttgart nach umfangreichen Besprechungen Richtlinien erarbeitet, die zuerst auf Anforderung, ab 1990 dann aktiv verteilt wurden. In vielen kleinen Schritten sind wir zu der heutigen Situation gekommen: Es ist üblich, dass Gehaltsstrukturen und –höhen publiziert werden, von der Mehrzahl der Verbände und von allen Geschäftsleitervereinigungen. Deren Mitglieder haben damit aufgrund der Arbeit der VGgB Südwest und deren Schwestervereinigungen heute die Möglichkeit jederzeit aktuelle Werte zur Bandbreite gezahlter Gehälter und Pensionen zu erfahren. Aber nicht nur dies wurde in langen, intensiven Gesprächen mit den Verbänden erreicht. Seit den Diskussionen über eine erfolgsbezogene Bezahlung der Mitarbeiter einerseits und über eine angemessene Altersversorgung für Vorstände andererseits (1985) rückte auch das in den Musterdienstverträgen schon lange enthaltene Element der Abschlussvergütung ins Blickfeld der Verhandlungen. Die Vorbildfunktion einerseits und die Möglichkeit, nicht pensionsfähige Gehaltsteile zu etablieren, waren die Motive. Die Höhe der Abschlussvergütung und deren Bemessungsgrundlage wurden in den Fokus gerückt. Die Verbände Karlsruhe und Frankfurt haben – wie bei der Frage der Gehaltsrichtlinien – auch keine Stellungnahme zur Tantiemenfrage abgegeben. In Stuttgart war man wie in anderen Verbandsgebieten diskussionsbereit. Allerdings gingen die Verhandlungen über „nicht regulierbar“, „13. Monatsgehalt ist genug“ zur heutigen Richtlinie „bis zu 30 % des Jahresgehaltes“. Die Kriterien zur Bemessung der Abschlussvergütung waren zunächst auf Vorschlag des Verbandes sehr „formal-rechnerisch“ auf Kennzahlen aus der Prüfung aufgebaut. Dies wurde von der VGgB Südwest abgelehnt. Man einigte sich auf die Regelung, dass es Sache der Organe der Bank (Aufsichtsrat und Vorstand) ist, die Kriterien für die erfolgsbezogene Zahlung festzulegen. Die Kennzahlen sollen mangels hauseigener Kriterien nur als Orientierungshilfe für die Organe der Bank dienen. Bewertung Die obigen Ausführungen könnten den Eindruck erwecken, als ob die Vorstandsmitglieder der VGgB Südwest keinen oder nur seltenen Kontakt zu ihren Mitgliedern hätten. Dies trügt. Die Gespräche und Vereinbarungen mit den Prüfungsverbänden sind wesentliche Basis für ein ungestörtes Verhältnis zu diesen im Rahmen deren Prüfungs- und Beratungstätigkeit. Viele Kontakte und Anfragen der Mitglieder werden jährlich gepflegt und beantwortet, um Hilfestellung bei Problemen aller Art zu geben. Was aufgrund der personellen Besetzung der VGgB Südwest mit ausschließlich ehrenamtlichen Organmitgliedern nicht möglich ist, und auch in den jährlichen Mitgliederversammlungen so bestätigt wurde, sind über Kurzberatungen hinausgehende Einzelberatungen durch die VGgB Südwest. 25 Aus der TagesarBeit: Themenschwerpunkte Die Mitglieder werden an ausgewiesene Fachleute verwiesen (z.B. Anwälte oder Berater in Sachen Altersversorgung). Damit haben wir bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies soll auch weiterhin praktiziert werden. Die Dienstrechtsschutzversicherung Eine der Aufgaben, die sich die VGgB von Anfang an gestellt hat, war es, eine Dienstrechtsschutzversicherung für ihre Mitglieder anbieten zu können. Diese sollte auf die Bedürfnisse der Vorstandsmitglieder von genossenschaftlichen Banken zugeschnitten sein. Es gab Angebote von Gerling, Allianz und R+V, die im Jahresbeitrag zwischen 85.- DM und 320.- DM lagen. Dabei waren die Versicherungsbedingungen natürlich recht unterschiedlich, was Versicherungsumfang und -höhe anlangt. Das „Preis-Leistungsverhältnis“ erschien bei dem Angebot der R+V am günstigsten. Der Vertragsabschluss zwischen der VGgB Südwest als Versicherungsnehmerin und der durch die R+V vermittelten „Neue Rechtsschutzversicherung, Mannheim“ erfolgte am 01.07.1984. Sämtliche Mitglieder der VGgB Südwest sind mitversicherte Personen. Für einen Jahresbeitrag von 75.- DM wurde eine Zusage für Vermögensschaden-, Dienstvertrags-, Straf-, Sozialrechts- und Schadensersatzrechtsschutz bis zur Höhe von 100.000,00 DM im Einzelfall gegeben. Dies erschien zunächst ausreichend. Dieser von der „Neue Rechtsschutzversicherung, Mannheim“ über die R+V gegebene Versicherungsschutz wurde ab 01.07.1985 von der R+V direkt übernommen, was den Vorteil der individuellen Vertragsverhandlungen mit dem Versicherer mit sich brachte. Diese waren auch notwendig, weil sehr schnell deutlich wurde, dass die Bedürfnisse der versicherten Mitglieder eine Ergänzung des Versicherungsumfangs und Anpassungen in der Ausgestaltung der einzelnen Versicherungsbereiche erforderlich machten. 26 - Da waren schon nach kurzer Zeit Fälle zu behandeln, die Mitglieder betrafen, die aus dem aktiven Dienst ausgeschieden waren; wie lange hatten sie den Schutz unserer Dienstrechtsschutzversicherung? - Im Zusammenhang mit der Beendigung oder der einseitigen Änderung der Dienst- und Pensions- verträge durch die Bank waren umfangreiche außer- gerichtliche anwaltschaftliche Beratungen notwen- dig; sind auch diese durch die Rechtsschutzversi- cherung abgedeckt, oder nur die Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen? - Wenn Maßnahmen der Bankenaufsicht drohen, ist anwaltschaftlicher Rat wichtig; sind die dadurch ent- stehenden Kosten durch die Rechtsschutzversiche- rung abgedeckt? - Sind die gesamten Versicherungsbedingungen und die Beitragsgestaltungen für alle 7 Geschäftsleiter- vereinigungen in der Bundesrepublik gleich? Diese und andere Fragen führten dazu, dass 1988 ein „Arbeitskreis Versicherungsfragen“ gegründet wurde, in dem Vorstandsmitglieder aller Geschäftsleitervereinigungen vertreten waren und bis heute sind. Dieser Arbeitskreis trifft sich jährlich mit dem Versicherer, der R+V, um alle offenen Fragen zu erörtern und nach Lösungen zu suchen, die für alle Beteiligten akzeptabel sind. Für die VGgB Südwest waren die Kollegen Dieter Knörzer, Bad Mergentheim und Werner Wessa, Mutterstadt, in diesem Arbeitskreis aktiv tätig. Bis heute wurden in diesen Sitzungen folgende Regelungen vereinbart: - Es wurde festgelegt, dass für alle Geschäftsleiterver- einigungen in der Bundesrepublik einheitliche Versi- cherungsbedingungen gelten. Weiter wurde verein- bart, dass diese Versicherungsbedingungen zu den ausgehandelten Beiträgen nur den Mitgliedern der Geschäftsleitervereinigungen angeboten werden dürfen. Dritte müssen für den gleichen Versicherungs- umfang eine deutlich höhere Jahresprämie zahlen. - Die „Nachwirkung“ der Versicherung für ausgeschie- dene Vorstandsmitglieder in Bezug auf Tatbestände, die im „aktiven Zeitraum“ lagen, wurde auf fünf Jahre festgelegt. Für Tatbestände, die in die Zeit nach Ausscheiden fallen (z. B. Einleitung von Ermitt- lungsverfahren nach Pensionierung, Fragen zur Al- tersversorgung während der Pensionszeit), wurde die Möglichkeit der passiven Mitgliedschaft mit weiter geltendem Versicherungsschutz wichtig. - Vermögensschaden- und Dienstvertragsrechtsschutz wurden auf die Kosten der außergerichtlichen Rechtsberatung erweitert. - Der anfänglich im Kulanzwege gewährte Rechts- schutz bei Maßnahmen der Aufsichtsbehörde (BAK/ BaFin) wurde - gegen eine Erhöhung des Jahresbei- trags - unter dem Begriff Verwaltungsrechtsschutz in die Versicherungsbedingungen unserer Dienstrechts- schutzversicherung aufgenommen. - Die Deckungssumme je Rechtsschutzfall hat sich im Laufe der Jahre aufgrund teils intensiver Verhandlun- gen vereinbarungsgemäß schrittweise von ursprüng- lich (1984) 100.000,-- DM, ohne Selbstbehalt, auf heute (2007) 153.388,-- €, bei 2.300,-- € bzw. 511,-- € Selbstbehalt erhöht. Der Jahresbeitrag pro Mitglied stieg parallel dazu von 75,-- DM (1984) auf 267,-- € (2007). Grund für diese Entwicklung waren erhebli- che Steigerungsraten der Zahlungsquoten (Versiche rungsleistung in Prozent der Beitragszahlungen): Diese überschritten seit 1990 die 100%-Marke. 1998 war der bisherige Höhepunkt erreicht mit einer bun- desweiten Zahlungsquote von 287 % und einer sol- chen für die VGgB Südwest von 346 %! Im Jahr 2007 ist die Zahlungsquote erstmals sowohl bundesweit, als auch für die VGgB Südwest, wieder unter die 100 %-Marke gefallen. - Aufgrund der unbefriedigenden Entwicklung der Zahlungsquoten - insbesondere im Bereich Vermö- gensschaden - und der dahinter stehenden Einzelfäl- le, die Kollegen regelmäßig in persönliche und wirt- schaftliche Zwangs- und nicht selten in Notlagen brachten, haben die Geschäftsleitervereinigungen umfangreiche Verhandlungen mit der R+V und mit dem BVR als Träger der Sicherungseinrichtung geführt, mit dem Ziel, die Versicherungsfälle und die Zahlungsquoten zu reduzieren. - Dies bedeutete, Wege zu suchen, wie streitige Auseinandersetzungen vermieden, und Streitwerte als Gebührengrundlage niedrig gehalten werden können. Diskussionen über Möglichkeiten der Eingrenzun gen von der Verfolgung von Ansprüchen aus einer Vertrauensschadenersatz-Versicherung, die eine der Ursachen für die geschilderte Entwicklung wa ren, haben ebenso wenig zu einem greifbaren Ergebnis geführt, wie die Suche nach einem Weg, die Einführung eines Mediationsverfahrens umzusetzen. Es fehlte die erforderliche Bereitschaft aller Beteilig- ten; außerdem gibt es beachtliche versicherungs- rechtliche Hürden, die zu beachten sind, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt. - Die aktuelle Lösung des Zahlungsquoten- und damit des Beitragsproblems ist eine Vereinbarung zwischen R+V und den Geschäftsleitervereinigungen, den Mitgliedern, deren Banken eine D&O - Versicherung bei der R+V haben, den Kostenschutz für Vermö- gensschaden-Ansprüchen über diese zu gewähren, verbunden mit einer Beitragsermäßigung von 30 % des Jahresbeitrages von 267,-- €. Verbunden mit dieser Beitragsermäßigung ist im Falle des Vorliegens einer D&O – Versicherung die Übernahme des materiellen Anspruchs durch die Versicherung, ohne Regress (anders als im Falle der Vertrauensschadenversicherung!). Wichtig war bei den Verhandlungen zu dem aufgezeigten Lösungsansatz, dass sich die Position für unsere Mitglieder durch die Neuregelung weder rechtlich noch tatsächlich verschlechtern darf. Dies wurde auch sichergestellt. 27 Aus der TagesarBeit: Themenschwerpunkte Damit gibt es seit 2008 zwei Beitragssätze: 267,-- € für Dienstrechtsschutzversicherung mit Vermögensschadensrechtsschutz und 187,-- € für Dienstrechtsschutzversicherung ohne Vermögensschadenrechtsschutz, wobei das Risiko der Absicherung der Kosten für die Abwehr von Vermögensschadenansprüchen beim Mitglied liegt. Eine entsprechende schriftliche Erklärung fordert die VGgB Südwest von den Mitgliedern ein, die die Ermäßigung in Anspruch nehmen. Welche Veränderungen noch kommen werden, ist offen. Der kurze Abriss der Entwicklung unserer Dienstrechtsschutzversicherung und die aktive Mitgestaltung durch unsere Kollegen der VGgB Südwest und der Geschäftsleitervereinigungen insgesamt machen deutlich, dass hier ein wirkungsvoller Beitrag zur Interessenvertretung der Vorstandsmitglieder genossenschaftlicher Banken geleistet wurde. EURO Beitrag Für die Mitglieder der VGgB Südwest haben wir seit Bestehen unserer Vereinigung als Ergänzung zur Dienstrechtsschutzversicherung eine Liste erfahrener Anwaltskanzleien bereitgehalten, die sich in den für uns und unsere Mitglieder wichtigen Rechtsgebieten des Dienstvertrags-, des Haftungs-, und des Bankenaufsichtsrechts auskennen und entsprechende Erfahrung haben. Bewertung Die Dienstrechtsschutzversicherung hat sich bewährt. Dank intensiver Gespräche im „Arbeitskreis Versicherungsfragen“ hat sich diese Versicherung zu einer für Vorstandsmitglieder genossenschaftlicher Banken unentbehrlichen Absicherung gegen die vielfältigen Kostenrisiken entwickelt. VersicherungsLeistung 350.000 300.000 250.000 200.000 - 150.000 100.000 50.000 0 1983 1985 1990 1995 1997 1998 2000 2002 2004 2006 2007 Die Pflichtprüfung der Verbände Eigentlich ein Thema, das aufgrund der gesetzlichen Verankerung des Prüfungsauftrages im Genossenschaftsgesetz und der dort und im Handelsgesetzbuch definierten Unabhängigkeit der Prüfer einer aktiven Interessenvertretung entzogen ist. Wirklich? Aufgrund der genossenschaftlichen Pflichtprüfung durch die – auch mit Beratungs- und Betreuungsfunktionen ausgestatteten - regionalen Prüfungsverbände, verbunden mit der Pflichtmitgliedschaft besteht seit jeher ein besonders enges Vertrauensverhältnis - mit der Tendenz zur gegenseitigen Abhängigkeit. Weiter oben wurde schon auf die Problematik von Vertragsentwürfen seitens der Verbände hingewiesen, die – abgeschlossen - anschließend von den Prüfern eben dieser Verbände zu beurteilen sind: Beispiel einer Grundproblematik. Andererseits sind die Verbandsgremien von Vertretern der dem Verband angehörenden Genossenschaften dominiert. Diese haben die Aufgabe, den Verbandsvorstand zu beraten und zu überwachen. Dieser Verbandsvorstand ist Dienstherr der Prüfer im Verband. Aus dieser engen Verbindung sind die Geschäftsleitervereinigungen aufgrund ihrer „Verbandsferne“ nahezu herausgelöst. Aufgrund der „Restabhängigkeit“ hat sich immer wieder bestätigt: Nur Vorstandsmitglieder „nicht prüfungsauffälliger“ Genossenschaftsbanken sollten Funktionen in den Gremien der Geschäftsleitervereinigungen übernehmen. Dies sind Erkenntnisse aus langjähriger Erfahrung. Diese haben sich die Geschäftsleitervereinigungen dadurch zu Nutze gemacht, dass sie 1998 auch die Gründung des „Arbeitskreises Prüfungswesen“ beschlossen. Dr. Märklin, Reutlingen war bis 2007 für die VGgB Südwest Mitglied des Arbeitskreises und dessen Vorsitzender. In den 25 Jahren der VGgB Südwest war es eine große Zahl von Themen, die sich alle mehr oder weniger um die Frage drehten, wo sind die Bereiche im Prüfungssektor, die personelle Komponenten betreffend Vorstandsmitglieder beinhalten und wie werden sie gewürdigt bzw. umgesetzt. - Gleich zu Beginn der Aktivitäten der VGgB Südwest waren große Hoffnungen gesetzt in eine Art „Generalkritik der Prüfungspraxis“. Diese Hoffnungen mussten enttäuscht werden, denn Sinn und Zweck der Prüfung war und ist es, gem. § 53 ff GenG die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Interesse der Mitglieder, der Gläubiger und der Allgemeinheit zu prüfen. In den Gesprächen mit den Verbandsvorständen war dieser gesetzliche Prüfungs- auftrag auch immer wieder berechtigter Hinweis oder auch der Rechtfertigungsversuch für die eine oder andere zu Recht beanstandete Prüfungspraxis. - So war es zu Beginn der Arbeit der VGgB Südwest ein Diskussionsthema, ob und wie weit sich Prüfer und Vorstand einer Genossenschaftsbank über Formulierungen im Prüfungsbericht austauschen sollen und – wenn ja - wie (sachliche) Bewertungsun- terschiede und Meinungsverschiedenheiten behandelt werden: Einigungspflicht auf bestimmte For- mulierungen, Pflicht zur Gegendarstellung im Prü- fungsbericht, Nichtbeachtung der Vorstandsmeinung im Prüfungsbericht? Eine gravierende Frage vor dem Hintergrund der Berichtspflicht gegenüber den Mit- gliedern in der General- oder Vertreterversammlung einerseits und der Vorlage von Prüfungsberichten bei der Bankenaufsichtsbehörde andererseits! Letztendlich wurde bis heute keine Patentlösung gefunden. Aber die Sensibilisierung für dieses schwierige Thema vor dem Hintergrund der Pflicht- prüfung bei bestehender Pflichtmitgliedschaft konn- te bei allen Beteiligten erreicht werden. In besonde- ren Härtefällen ist bis heute Gesprächsbedarf angesagt! 29 Aus der TagesarBeit: Themenschwerpunkte - Ein zunächst ähnlich klingendes Thema ist das: „Welchen Inhalt soll/muss der Prüfungsbericht haben?“ Es scheint der Verweis auf die Veröffentlichungen und Verlautbarungen des IDW (Institut für Wirt- schaftsprüfer) zu genügen, um Klarheit zu verschaf- fen. Die Praxis zeigte, dass dem nicht so ist. Aufgrund der harten Diskussionen zu diesem Thema hat die VGgB Südwest zusammen mit ihren Schwestervereinigungen von Prof. Dr. Volker H. Peemöller, Inhaber des Lehrstuhls für Prüfungswesen an der Universität Nürnberg, ein Gutachten erstellen lassen zum Thema: „Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbandsprüfung und Genossenschaft – Ursachen und Ansätze zur Überwindung“. An die Veröffentlichung dieses Gutachtens schloss sich eine breite Diskussion in allen Verbandsgebieten an mit dem Ergebnis einer Aussprache zwischen Prof. Dr. Peemöller, einer DGRV-Arbeitsgruppe, in der alle Regionalverbände vertreten waren und den Vertretern der Geschäftsleitervereinigungen am 29.11.1994 und eines Symposions an der Universität Hohenheim am 9. Oktober 1995, bei dem der Verfasser, Prof. Dr. Peemöller, die auftraggebenden Geschäftsleitervereinigungen und die regionalen Prüfungsverbände sowie der DGRV, Bonn, unter Lei- tung von Prof Dr. Großkopf, die aufgeworfenen Fragen diskutierten. Ergebnis gemäß einem Schreiben des DGRV vom 01.12.1994, bestätigt durch das Symposion vom 09.10.1995: - Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfern und Vorstand im Rahmen von Prüfungshandlungen sind diese im Prüfungsbericht klar zu formulieren. Darauf hat der Vorstand einen Anspruch. - Strittige Meinungsunterschiede (das sind solche, die bei vernünftiger Betrachtung unterschiedliche Urteile zulassen), dürfen nicht durch Zwangssituati- onen zum Nachteil des Vorstandes vorentschieden werden. 30 - Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- führung sollte durch Konkretisierung der Prüfungs- normen für den Vorstand nachvollziehbar gemacht werden. - Prüfung und Beratung „aus einem Haus“ sind sehr wohl vereinbar, wenn sie nicht „aus einer Hand“, d.h. im Rahmen der Prüfungshandlungen von ein und derselben Person erfolgen. - Generell sollte nach Wegen gesucht werden, um verbleibende Meinungsverschiedenheiten nicht öffentlich und vor Gericht beilegen zu müssen. - Eine andere Problemstellung tat sich auf, als im Rahmen eines Erfahrungsaustausches darüber berich- tet wurde, dass in anderen Verbänden im Rahmen der Prüfung „geheime Vorstandsbeurteilungen“ angefertigt werden. Eine diesbezügliche Frage an die Verbände Stuttgart, Karlsruhe und Frankfurt verlief unbefriedigend. Schließlich wurde bekannt, dass – zumindest beim Verband Stuttgart – derartige Dokumentationen erstellt werden. Eine heftige Auseinandersetzung ergab sich, als vom Verbandsvorstand in Stuttgart die Meinung vertreten wurde, zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gehöre es auch, die familiären, persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Vorstandsmitglieder zu überprüfen und zwar ohne die Betroffenen über das „Dass“ und über das „Prüfungsergebnis“ zu informieren. Es wurde auf die Rechte aus dem gesetzlichen Prüfungsauftrag verwiesen! In Rundschreiben und bei Mitgliedergesprächen und -versammlungen hat der Vorstand der VGgB auf diese Verbandshaltung hingewiesen und die Mit- glieder aufgefordert, bei den Prüfungen die Frage der Vorstandsbeurteilungen (sog. „gelbe Blätter“) aufzuwerfen und Vorlage dieser zu verlangen. Nach dem Präsidentenwechsel 1993 beim Verband Stuttgart hat sich das Thema erfreulich schnell erledigt, weil die Prüfung – insbesondere die der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung – einer- seits und die Beratung andererseits strikt getrennt betrachtet wurden. - Ein anderes Thema ließ nicht lange auf sich warten: Die so genannte EG-Mittelstandsrichtlinie in Verbin- dung mit dem Bilanzrichtliniengesetz. Im Rahmen dieser Gesetzesinitiativen sollte eine generelle Gehaltsoffenlegungspflicht für Unternehmen aller Rechtsformen im Anhang des Jahresabschlusses gesetzlich verankert werden. Eine derartige Pflicht hätte für die Vorstandsmitglie- der einer genossenschaftlichen Bank aufgrund ihrer mitgliederbasierten, lokal orientierten Struktur eine Offenlegung der Bezüge gegenüber den Mitgliedern und Kunden bedeutet, auch das einzelne Vorstands- mitglied betreffend, weil die Zahl der Vorstandsmit- glieder bei genossenschaftlichen Banken in der Regel unter vier liegt und die Gehaltsstrukturen sich an Kollegialbasis orientieren. Diese Gesetzesinitiative und deren Auswirkung haben die VGgB Südwest und mit ihr die anderen Geschäftsleitervereinigungen sofort veranlasst, mit den Regionalverbänden, dem BVR und dem DGRV Kontakt zu suchen, damit die berechtigten Interessen der Vorstandsmitglieder in dem Gesetzgebungsver- fahren angemeldet und berücksichtigt werden. Die angesprochenen Verbände haben unser Ansinnen abgelehnt mit dem Hinweis, insbesondere die geplante EG-Mittelstandsrichtlinie ließe keinen Spiel- raum, um unsere Interessen zu berücksichtigen. Wir waren auf uns selbst gestellt! Mehr noch: Es gab Verbandsstimmen, die in „vorauseilendem Gehor- sam“ schon vor In-Kraft-Treten der erwarteten Vorschriften im Rahmen der Prüfung die Gehaltsoffenlegung praktizieren wollten! Daraufhin stellte die VGgB Südwest zur Diskussion, gegebenenfalls gegen die erwarteten Vorschriften zu verstoßen und die Offenlegung zu verweigern. - Dies wiederum führte zu der Frage, ob damit ein Grund für eine Einschränkung des Prüftestats gege- ben ist. Ein anderer Ausweg war insoweit ange- dacht, als eine Zweiteilung in „Jahresabschluss mit vollständigem Anhang“ und in eine „Kurzfassung“ zur breiten Streuung vorgenommen werden sollte. Dies alles konnte vermieden werden. In vielen Kontaktgesprächen mit dem Referenten im Bundesjustizministerium, den Mitgliedern des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, bis hin zu einem persönlichen Gespräch mit der damaligen Bundesjustizministerin Frau Dr. Leutheusser- Schnarrenberger, das Kollege Quandt, Trossingen, für den damaligen Vorsitzenden der „ständigen Kommission“ und des „Arbeitskreises Prüfungs- fragen“, Dr. Märklin arrangierte, hat insbesondere die VGgB Südwest erreicht, dass wir heute aufgrund § 286, Abs. 4 HGB folgende Gesetzeslage haben: „Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Akti- engesellschaften sind, können die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen.“ Nur zögernd akzeptierten die Verbandsprüfer diese Gesetzesregelung. Immer wieder mussten sie auf die Ausnahmevorschrift hingewiesen werden. Auch wa- ren Versuche gemacht, die Vorstände davon zu über zeugen, es „sehe besser aus, wenn von der Ausnah- meregelung kein Gebrauch gemacht würde“. Was diese Empfehlungen sollten, ist nicht zu erklären. Die zurzeit laufenden Diskussionen über Manager gehälter sollten aufmerksam verfolgt und bei Bedarf wieder aktiv begleitet werden! - Die Häufung der Sanierungsfälle und entsprechend negative Veröffentlichungen zu Niveau und Quali- tät der Vorstandsmitglieder im genossenschaftlichen Bereich (Artikel von Dr. Beckmann, BAK, von Anfang 31 Aus der Tagesarbeit: Themenschwerpunkte 2000 in der ZfK) haben zu einer härteren Gangart bei den Prüfungsverbänden geführt. der Banken umgesetzt, d.h. eingefordert werden, was das in der Satzung der Sicherungseinrichtung vorgesehene „Informationssystem“ für Folgen hat, und wie die möglichen „vorbeugenden Maßnah- men“ greifen werden. Ausdruck dafür war unter anderem die Einführung eines Banken-Ratingsystems durch einzelne Prüfver- bände; zunächst intern für die Bank, dann als Prüf- feststellung im Prüfbericht mit entsprechender Außenwirkung. Auch erkennbare Unterschiede bei gesetzlichen Prüfungen einerseits und Sonderprü- fungen nach § 44 KWG andererseits waren vermehrt festzustellen. Die zunehmende „Regulierungswut“ der Bankenaufsicht in Form von Verlautbarungen kam hinzu. Wiederum hat die VGgB Südwest zusammen mit ihren Schwestervereinigungen die Initiative ergrif- fen und ein Gutachten zum Thema „Grenzen der Bindungswirkung von Verlautbarungen des BAK – zur Auslegung des § 18 KWG“ bei Prof. Dr. Rainer Pitschas, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer, in Auftrag gegeben. Trotz der darin aufgezeigten Zweifelsfragen an der Praxis des BAK wurden keine Schritte in die Öffentlichkeit gegangen. Die Verbände und das BAK wurden durch Vorlage des Gutachtens informiert und mit Sicherheit auch sensibilisiert. Die heutigen Grundsätze der „Systemaufsicht“, die die „Einzelfall- und Regulie- rungsaufsicht“ abgelöst haben, gehen in die im Gut achten geforderten Änderungen. - Seit den ersten Jahren des Bestehens der VGgB Süd- west – 1984 - waren die Sanierungsfälle im Verbund – auch für die VGgB Südwest - eine große Belastung, weil sie meist mit personellen Konsequenzen ver- bunden waren. Abberufungen von Vorständen und Regresse gegen Vorstandsmitglieder waren häufige Begleiterscheinungen der Sanierungsfälle. Diese Schritte führten in der Folgezeit häufig zu Maßnahmen wie Amtsenthebung und Kündigung, nicht selten verbunden mit Regressansprüchen. Beliebt waren bei Durchsetzung der Regressansprüche Zugriffe auf die Altersversorgungsansprüche der ausscheidenden Kollegen, mit zum Teil sehr harten Auseinandersetzungen und existenzgefährdenden Ergebnissen! Die 1986 auf Druck des Gesetzgebers zur Vermei- dung gesetzlicher Regelungen beschlossenen Neuerungen des Statuts der Sicherungseinrichtung brachten weitere Unsicherheit in die Tagesarbeit der Vorstände. Man war beispielsweise unsicher, wie die in der Satzung verankerten „Sorgfaltspflichten“ Begleiterscheinungen zum Ganzen waren weitere Maßnahmen, wie z.B. die Einrichtung einer Sonderkommission „Genossenschaftsbanken“ bei der Staatsanwaltschaft in Stuttgart, mit der Aufgabe, Ermittlungsverfahren gegen Vorstände von Genossenschaftsbanken einzuleiten, wenn sich bei Sanie- 32 Hinzu kamen Fragen, wie die obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung bezüglich der immer deutlicher geforderten „Pflicht der Aufsichtsräte zur Regressinanspruchnahme von Vorständen“ in der Praxis umgesetzt wird. Ein erster „Meinungsaustausch“ zu diesen Fragen erfolgte für die Geschäftsleitervereinigungen 1986 mit Herrn Wolfgang Grüger, Präsident des BVR, Bonn bei der internationalen Tagung in Forsbach, Rheinland. Eine Vertiefung war aufgrund der immer drängenderen Fragen bei der Mitgliederversammlung der VGgB Südwest am 10. Juli 1997 angezeigt. Herr Jochen Lehnhoff, Mitglied des Vorstandes des BVR, Bonn, referierte zu aktuellen Fragen der Sicherungseinrichtung. Schmerzhaft spürbar wurde dieser gesamte Themenkreis der Haftung und Amtsenthebung von Vorständen, als 1998 und 1999 auf Druck des Aufsichtsamtes Maßnahmen eingefordert wurden, die zu weiteren verschärfenden Schritten der Prüfungstätigkeit und der Sicherungseinrichtung durch die Verbände führten. rungsfällen ein Anfangsverdacht ergibt. Auch zum Teil unsachliche Veröffentlichungen in der Fachpresse haben die Situation aufgeheizt. Die Interessenvertretung der Vorstandsmitglieder durch die Prüfungsverbände war in dieser Zeit in weite Ferne gerückt. Man hatte eher den Eindruck, die Verbände müssen sich in erster Linie ihrer eigenen Haut erwehren. Zu alledem war eine recht unterschiedliche Auslegung und Umsetzung der Satzungsbestimmungen der Sicherungseinrichtung in den regionalen Prüfungsverbänden erkennbar. In intensiven Gesprächen mit den Vorständen der Prüfungsverbände, mit dem Vorstand des BVR und mit der Geschäftsführung der Sicherungseinrichtung bemühte sich der Vorstand der VGgB Südwest mit seinen Schwestervereinigungen zusammen, in dieser schwierigen Situation im Bereich der Prüfung allgemein und in Sanierungsfällen im Besonderen eine faire, imageschonende und interessenwahrende Behandlung der Vorstandsmitglieder zu erreichen. Man verständigte sich zu Fragen der Form und des Inhaltes der Prüfungsberichte und über die Frage, wie mit den Prüfungsergebnissen vor Erstellung des Prüfungsberichts umgegangen werden soll (Vorbesprechungen). Man einigte sich auf bundesweite Regeln, die für alle Prüfungsverbände gelten sollen, wenn die Sicherungseinrichtung (immer zusammen mit dem regionalen Prüfungsverband!) personelle Maßnahmen fordert. Man vereinbarte die Möglichkeit, bei Streitfragen ein Mediationsverfahren einzuschalten, um gerichtliche Auseinandersetzungen mit ihrer Öffentlichkeitswirkung zu vermeiden und interessenwahrende Lösungen zu erreichen. Bewertung Aus einer großen Zahl von Fragestellungen und deren kritischen und kontroversen Erörterungen in zum Teil langwierigen Gesprächen hat sich zwischen Verbandsvorständen und VGgB-Vorstand aus einer Gesprächsrunde mit relativ großer Distanz eine partnerschaftliche entwickelt. Die Gespräche haben nach einiger Zeit „auf gleicher Augenhöhe“ stattgefunden. Dies hat den Gesprächsteilnehmern genau so gut getan, wie den gefundenen Ergebnissen und Lösungen. Genossenschaftsgesetz, Satzungen und Geschäftsordnungen Das Genossenschaftsgesetz und die Mustersatzung für Kreditgenossenschaften waren über Jahre, bis zur EG-Verordnung Nr.1435/2003, die am 18. August 2006 in Kraft trat und die neue „Europäische Genossenschaft“ – SCE – als eigenständige Genossenschaftsform schuf, kein Gegenstand der Erörterungen in der VGgB Südwest. Die Geschäftsordnungen für Vorstände standen zweimal in der Diskussion: Zum einen wurde 1988 von der VGgB Südwest angeregt und umgesetzt, aus versicherungsrechtlichen Gründen die Wahrnehmung von Terminen im Umfeld der Vorstandstätigkeit mit in den Pflichtenkatalog für die Vorstandsmitglieder aufzunehmen. Zum anderen war 1990 die Kreditkompetenzregelung in der Mustergeschäftsordnung für Vorstände im Zeitraum erhöhter Sanierungsfälle Diskussionspunkt mit den Verbandsvorständen. Die Prüfung kritisierte teilweise die eingeräumten Kreditkompetenzen der Vorstände als zu großzügig. Andererseits waren enge Kompetenzregelungen Ausgangspunkt für die Feststellung von Pflichtverletzungen des Vorstandes. Von der VGgB Südwest wurde diesbezüglich die Selbständigkeit von Aufsichtsrat und Vorstand eingefordert und auch anerkannt und akzeptiert. 33 Aus der TagesarBeit: Themenschwerpunkte Im Vorfeld des 18. August 2006 rückte die geplante Genossenschaftsrechtsreform in den Fokus der Tagesarbeit der VGgB. Aus Gründen der „Konkurrenzfähigkeit“ der „Nationalen Genossenschaft“ mit der neuen „Europäischen Genossenschaft“ – SCE - sollte das Genossenschaftsgesetz novelliert werden. Dabei wurden alte, bisher „unerledigte“ Änderungsvorhaben mit auf- und eingearbeitet. Es würde zu weit führen, hier alle Details der Genossenschaftsrechtsreform wiederzugeben. Wichtig für die VGgB Südwest waren die Vorschriften, die die Zuständigkeiten von Vorstand, Aufsichtsrat und General-/Vertreterversammlung betreffen bzw. verändern würden. Die Neuerungen im Genossenschaftsgesetz vom 18. August 2006 sehen vor, dass es ein Wahlrecht gibt, wie bisher die vorläufige Amtsenthebung und die außerordentliche Kündigung von Vorstandsmitgliedern der General-/ Vertreterversammlung vorzubehalten, oder diese Rechte durch entsprechende Satzungsbestimmungen auf den Aufsichtsrat zu übertragen. Außerdem gibt das neue Genossenschaftsgesetz ein in der Satzung zu regelndes Wahlrecht, ob die Entscheidung darüber, gegen Vorstandsmitglieder einen Prozess zu führen, von der General-/Vertreterversammlung oder vom Aufsichtsrat getroffen werden kann. Dies waren zentrale Punkte bei Gesprächen mit den Verbandsvorständen. Während der Verbandsvorstand Stuttgart die bisherige Zuständigkeit von General-/ Vertreterversammlung beizubehalten empfahl, hat sich der Verband Frankfurt für eine Konzentration der Kompetenzen im Aufsichtsrat ausgesprochen. Der Verband Karlsruhe war in seinen Stellungnahmen zurückhaltend. Die VGgB Südwest war und ist eindeutig und klar für eine Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeiten der General-/Vertreterversammlung. Dies wurde im Oktober/November 2006 auch in sieben Informationsveranstaltungen im VGgB-Geschäftsgebiet mit über 300 Teilnehmern und in Rundschreiben zum Ausdruck gebracht und eingehend begründet. 34 Bewertung Die große Mehrzahl der Kreditgenossenschaften im Geschäftsgebiet der VGgB hat sich für die Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeitsregelungen entschieden. Dies ist eine Entscheidung für die Genossenschaft als eigenständige Rechts- und Unternehmensform, die andere Grundwerte als die Rechtsform der AG oder GmbH hat und deren Verfassung / Satzung deshalb auch andere Ausgestaltungen verlangt. Die Mitgliedschaft ist etwas anderes als die Kapitalbeteiligung! Der Förderauftrag ist etwas anderes als die Kapitalrendite! Hoffentlich bleiben diese Unterschiede im genossenschaftlichen Verbund im Bewusstsein aller Verantwortlicher. „Blickkontakte“ Einen letzten Arbeitsschwerpunkt der VGgB Südwest gilt es bei diesem Überblick noch anzusprechen: Die Zusammenarbeit mit den anderen bundesdeutschen Geschäftsleitervereinigungen und der Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen diesen und den Vereinigungen in Frankreich, Italien, Niederlande und Österreich. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland waren und sind die Kontakte zwischen den Geschäftsleitervereinigungen sehr eng. Die Verbundstruktur der Genossenschaftsorganisation bringt dies nahezu zwangsläufig mit sich. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Klammern sind darüber hinaus vielfältig und stark: Da ist zum einen das Genossenschaftsgesetz, mit der Pflichtmitgliedschaft bei Prüfungsverbänden und mit der Pflichtprüfung sowie das Kreditwesengesetz mit seinen Verordnungen und Ausführungsbestimmungen, zum anderen entfalten die Zentralverbände, Zentralbanken und Verbundunternehmen und die Sicherungseinrichtung des BVR eine nicht zu unterschätzende Bindungswirkung. In diesem Umfeld kann es nicht ausbleiben, dass bei aller Dezentralität und Subsidiarität viele Gemeinsam- 1.400 Banken (Verbände FFM/KHE/STGT) Mitglieder VGgb 1.300 1.200 1.100 1.000 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 I/1983 I/1985 I/1990 I/1995 keiten zu bewältigen sind. Oben ist schon bei der einen oder anderen Frage- und Problemstellung auf die enge Zusammenarbeit der Geschäftsleitervereinigungen in der Bundesrepublik hingewiesen worden. Eine intensive und organisierte Zusammenarbeit wurde 1988 vereinbart. Seit 1989 gibt es eine „ständige Kommission“, bestehend aus den Vorständen der deutschen Geschäftsleitervereinigungen. 1998 wurde die Zusammenarbeit weiter intensiviert. Aus der „ständigen Kommission“ wurde die „Bundesdeutsche Kommission“, bestehend aus den Vorsitzenden und aus je einem weiteren Vorstandsmitglied jeder Geschäftsleitervereinigung. Daneben wurden 5 Arbeitskreise eingerichtet: - AK 1 „Musterverträge“ - AK 2 „Prüfungswesen“ - AK 3 „Satzungen/Geschäftsordnungen” - AK 4 „Versicherungswesen“ - AK 5 „Warengeschäft“ Diese bis heute gültige Organisation hat sich bewährt und schon manche koordinierte Aktivität begleitet, wenn Grundsatzfragen mit den Regional-Verbänden oder mit dem BVR und der Sicherungseinrichtung geklärt werden sollten. Die zeitweilig diskutierte Gründung eines Dachverbandes wurde bis auf weiteres als nicht erforderlich verworfen. Neben dieser nationalen gibt es seit 1987 auch eine internationale Komponente der Zusammenarbeit. Nachdem über persönliche Kontakte bekannt wurde, dass sowohl die beruflichen Fragestellungen als auch deren Lösungsansätze für Kollegen in den Niederlanden (Rabobank) und in Österreich (Raiffeisenbanken), in Südtirol/Italien (Casse Rurali ed Artigiani) und in Elsass-Lothringen/Frankreich (Crédit Mutuel) vergleich- I/2000 I/2005 I/2007 I/2008 bar waren, haben die Verantwortlichen sich darauf verständigt, jährlich ein Treffen zu organisieren, um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Lösungen zu gleichlautenden Fragen zu suchen. Gerade der letzte Gedanke – die Suche nach Lösungen - wurde und wird angesichts der „Europäisierung“ des Bank- und Genossenschaftsrechts immer aktueller. (Europäische Genossenschaft - SCE -, Qualifizierungskriterien für Geschäftsleiter, Aufsichtsrecht - Basel II - Mifid, Zahlungsverkehrs-, Verbraucherkreditvorschriften, etc.). Über die Arbeit und die während der Tagungen diskutierten Themen gibt der „Kalender“ knappe Auskunft. Bewertung Durch die gemeinsame Arbeit der Geschäftsleitervereinigungen in Deutschland hat sich für die Kollegen der Banken vor Ort vieles zum Besseren verändert. Regionale Sonderentwicklungen konnten verhindert oder abgemildert werden. Wenn wir heute einheitliche oder vergleichbare Lösungen haben, zum Beispiel im Rahmen der Dienstrechtsschutzversicherung, der Dienst-, Pensionsverträge oder bei den Tantiemenregelungen, wenn wir heute Informationen zur Prüfungspraxis oder zu Rechtsauffassungen in Zweifelsfragen in den unterschiedlichen Prüfungsverbänden haben, so deshalb, weil die Vorstände der Geschäftsleitervereinigungen sich regelmäßig austauschen und informieren. Wie das obige Schaubild zeigt, hat diese Arbeit für die Mitglieder der VGgB in 25 Jahren trotz rückläufiger Bankenzahl zu einer bis heute erfreulichen Mitgliederentwicklung geführt. 35 Aus der Tagesarbeit: Aus der TAgesarbeit: Kalender Kalender 1983 14.9.1983: Erörterung des Für und Wider der Gründung einer Geschäftsleitervereinigung nach dem Vorbild in Bayern im Rahmen einer Sitzung des „Gewinnsparvereins Alb-Neckar“, einer Einrichtung des Württembergischen Genossenschaftsverbandes 8.11.1983: Gründungsversammlung in Böblingen, Hotel-Restaurant „Schönbuch“- 219 Gründungsmitglieder haben die Gründungssatzung beschlossen und den Gründungsvorstand bestellt Referent bei der Gründungsversammlung: Herr Kobel, R + V, Wiesbaden, Thema: „Vorstellung der geplanten Dienstrechtsschutzversicherung“ Die Eintragung ins Vereinsregister Stuttgart erfolgte am 19.1.1984 unter der Ver.Reg.Nr. 4036. Geschäftstelle im Hause Volksbank Reutlingen, Gartenstraße 33, 72764 Reutlingen Abschluss über die R+V zu 75,00 DM Jahresprämie - Nominierung geeigneter Anwälte für jeden Land- gerichtsbezirk Vereinigung - Kontakt zu anderen Geschäftsleitervereinigungen (auch zu der im Kreis Ludwigsburg) Mitgliederversammlung: - 4.4.1984 in Böblingen, Hotel-Restaurant „Schönbuch“ -Mitgliederstand 566 Internationale Tagung: - 31.5.1984 in Westerland/Sylt, Schleswig-Holstein - Erfahrungsaustausch zu Fragen der Dienstrechts- schutzversicherung, der Vertrauensschadenversiche- rung, zu Dienst- und Pensionsverträgen - Beitritt der VGgB Südwest zur Gruppe der Geschäfts- leitervereinigungen 1985 VGgB-Jahres-Themen: 13.12.1983: Erstes Kontaktgespräch mit dem Verbandsvorstand (Dr. Hohner, Martersteig) und dem GZB-Vorstand (Dr. Krich, Degen, Koschka, Schühle) 1984 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Bestandsaufnahme zur Ausgestaltung von Dienst- und Pensionsverträgen - Strukturierter Vergleich der Vorstandsgehälter und Pensionsregelungen - Sammeln von aktuellen Fragen zu Dienstvertragsauf- lösungen Versicherungen - Sachgerechter Umfang und angemessene Beitrags- gestaltung der Dienstrechtsschutzversicherung nach Vorlage verschiedener Angebote 36 Vorstandsfragen - Angemessene Pensionsansprüche nach Höhe (60 – 75 % des letzten Bruttogehaltes?) und Struktur (inkl. oder exkl. gesetzliche Rente und Anspruch aus Pensionskasse?) - Neuer Muster-Dienstvertrag, Handlungsbedarf (z.B Gehaltsregelung, Kündigungsfristen, Abfindungs- regelungen, Einflussnahmen des Verbandes beim Vertragsabschluss) - Erarbeitung einer (neuen) Gehaltsrichtlinie für die Mitglieder durch die VGgB Versicherungen - Erweiterung der Rechtsschutzversicherung auf „außergerichtliche“ Kosten Verbund - Neuerungen der Sicherungseinrichtung des BVR (Sorgfaltspflichten der Banken, Sanierungskonzepte und BVR-Interventionsmöglichkeiten) Vereinigung - Erste Kontakte mit der bestehenden Geschäftsleiter vereinigung im Kreis Ludwigsburg Mitgliederversammlung: - 4.6.1985 in Sindelfingen-Maichingen, „Bürgerhaus“ - Mitgliederstand 658 - Referenten: Herren Grund und Lennitz, Institut Dr. Höfer, Mülheim/Ruhr, Thema: „Altersversorgung für Vorstände und Mitar- beiter genossenschaftlicher Banken“ Internationale Tagung: - 8.5.1986 in Forsbach, Rheinland - Erfahrungsaustausch zu Fragen der Zukunft genos- senschaftlicher Bankleiter in der EG, zu den Neuerun- gen der Sicherungseinrichtung des BVR, zu Abberu- fungsverfahren durch das BAKred - Referent: Präsident Grüger, BVR Bonn, Thema: „Aktuelle Tagesprobleme im genossenschaft- lichen Bankenbereich“ - Beitritt der österreichischen Geschäftsleitervereini- gungen zur internationalen Gruppe der Geschäftslei- tervereinigungen 1987 VGgB-Jahres-Themen: Internationale Tagung: -16.5.1985 in Nordwijk, Niederlande - Erfahrungsaustausch zur Altersversorgung, zu Dienst- verträgen, zur Reform der Sicherungseinrichtung des BVR Vorstandsfragen - Gehaltsumfrage der VGgB 12/1987 - Neue Gehaltsrichtlinien des WGV - Klausel für Sozialversicherungsschutz in der Geschäftsordnung für den Vorstand 1986 Verbund - Vorbesprechung der Prüfungsfeststellungen mit dem Vorstand? - Kontaktaufnahme der VGgB zum BAKred? - Strukturplanung des WGV VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - „Verabschiedung“ des neuen Muster-Dienstvertrages - Gehälter und BSH- oder R+V-Agenturen bei Vorstän- den Vereinigung - Neugründung von Geschäftsleitervereinigungen in den Verbandsgebieten Frankfurt und Karlsruhe? Mitgliederversammlung: - 17.9.1986 in Dornstadt/Ulm, Autobahn-Raststätte „Chaussee“ - Mitgliederstand 723 - Referent: Armin Nack, Richter am Landgericht Stuttgart, Thema: „Straftaten im Bankenbereich“ Vereinigung - Erweiterung der VGgB auf die Verbandsgebiete Frankfurt und Karlsruhe - Ausrichtung der Internationalen Tagung 1987 in Freudenstadt Mitgliederversammlung: -17.9.1987 in Dornstadt/Ulm, Hotel „Krone“ -Mitgliederstand 760 - Referent: Dr. Jürgen Werner, R + V Wiesbaden, Thema: „Fragen zur Rechtsschutzversicherung“ 37 Aus der TAgesarbeit: Kalender Internationale Tagung: - 28.5.1987 in Freudenstadt, Baden-Württemberg - Erfahrungsaustausch zu Altersversorgung, Muster- dienstverträgen, Gehaltsempfehlungen, Dienstrechts- schutzversicherung, Kontakte zum BAKred, Abberufungsverfahren, Pflicht zur Vorbesprechung Prüfungsergebnisse, Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit - Referent: Dr.Guido Ravoet, Groupement, Brüssel, Thema: „Die Genossenschaftsbanken in der EG und die Arbeit des Groupement für die genossenschaftli- chen Banken in Europa“ - Beitritt der Geschäftsleitervereinigungen Westfalen- Lippe und Südtirol (SINADI) zur internationalen Gruppe der Geschäftsleitervereinigungen 1988 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Dienstvertrag – Verbot von „Spekulationsgeschäften“ (auf eigenen Namen, mit fremden Mitteln?), Dienst- verträge befristet oder unbefristet? - Altersversorgung – Gesamtversorgung (60 - 65%) und Eigenanteil (8 - 10%)? Verbund - Strukturplanung des WGV – Auswirkungen für Vor- standsmitglieder - Auswertung und Veröffentlichung der Gehaltsumfra- ge 12/1987 Vereinigung - Satzungsänderung der VGgB – Ausweitung des „Geschäftsgebietes“ auf die Verbandsgebiete Frankfurt und Karlsruhe Mitgliederversammlung: - 15.11.1988 in Dornstadt/Ulm, Hotel „Krone“ -Mitgliederstand 780 - Satzungsänderung (§§ 1, 3, 8) Firmierung: „Vereini- gung der Geschäftsleiter genossenschaftlicher 38 Banken in Südwestdeutschland e.V.“, Mitgliedschaft für Vorstandsmitglieder genossenschaftlicher Banken in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz möglich Internationale Tagung: - 12.5.1988 in Celle, Niedersachsen - Erfahrungsaustausch zu Dienst- und Pensionsverträ- gen, Rechtsschutzversicherung, Strukturveränderun- gen, Frage Dachverband in Deutschland - Referent: Dr. Jahnert, Hauptgeschäftsführer der Union Leitender Angestellter, Köln, Thema: „Dienstverträge, befristet/unbefristet, Gehaltsgestaltung und Tantiemenregelung“ - Unterzeichnung der internationalen Vereinbarung der Geschäftsleitervereinigungen in Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande und Österreich und Einrichtung einer „internationalen Kommission“ - Einrichtung von Arbeitskreisen zum Thema “Versiche- rungen“ und „Dienstvertrag“ auf bundesdeutscher Ebene 1989 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Musterdienstverträge – Ergebnis der Abgleichung im Arbeitskreis „Dienstverträge“, Überarbeitungsbedarf wird ermittelt und mit Verbandsvorstand WGV erörtert - Gehaltsrichtlinien – Abgleich mit anderen Geschäfts- leitervereinigungen, insbesondere Tantiemenrege- lung nach Höhe und Kriterien Versicherungen - Dienstrechtsschutzversicherung – Ergebnisse des Arbeitskreises „Versicherungen“, Erweiterung auf außergerichtliche Kostenübernahme, Deckungs summe von 100.000,-- DM auf 200.000,-- DM erhöht, Jahresprämie von 75,-- DM auf 150,-- DM Verbund - Strukturplanung WGV – Inhalt und Arbeit der Planungsgemeinschaften, Konsequenzen für Vorstandsmitglieder - Vorstandsbeurteilungen im Rahmen der Prüfung? – „gelbe Blätter“ - Einflussnahme der Prüfer auf Kompetenzregelung für Vorstände Mitgliederversammlung: -26.9.1989 in Dornstadt/Ulm, Hotel „Krone“ - Mitgliederstand 863 - Referent: Dr. Jo Kelleter, Vorsitzender der Vereinigung der Geschäftsleiter der Rabobanken, Niederlande, Thema: „Das Genossenschaftswesen und die Geschäftsleitervereinigung in den Niederlanden“ Vereinigung -Erweiterung der Gremien um Kollegen aus den Verbandsgebieten Karlsruhe (Dr. Hans Lechner, Ernst Zirlewagen) und Frankfurt (Horst Heim, Werner Wessa) Internationale Tagung: - 4.5.1989 in Meran, Südtirol - Erfahrungsaustausch zu Dienstverträgen, Altersver- sorgung, Strukturveränderungen Vorruhestand bei Fusionen - “Obermair-Papier” - Referenten: Dr. Jürgen Werner, R + V, Wiesbaden, Thema: „Tätigkeit des Arbeitskreises Rechtsschutz“, Dr. Horst Mentrup, Bundesfinanzministerium, Bonn, Thema: „Stand der beschlossenen und geplanten EG- Richtlinien im Bankensektor“ - Unterzeichnung der aktualisierten „Vereinbarung der GL-Vereinigungen in der BRD“ und Bildung einer „ständigen Kommission“ – Prüfung, ob ein Dachver- band in der BRD sinnvoll ist 1990 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Gehaltserhebung 12/1990 - Neue Musterdienst-, Musterpensionsverträge und Gehaltsrichtlinien sollen „aktiv“ verteilt werden, notfalls durch die VGgB Südwest Verbund - Gehaltsveröffentlichungen im Prüfungsbericht? – EG-Mittelstandsrichtlinie vor Umsetzung in nationa- les Recht bis 1993 Mitgliederversammlung: - 18.9.1990 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach - Mitgliederstand 968 - Referent: Rechtsanwalt Rainer Wurzberger, Firma Klaus-Dieter Rauser GmbH, Reutlingen, Thema: „Altersversorgung – Pensionsvertrag – Versorgungslücke“ Internationale Tagung: - 24.5.1990 in Würzburg, Bayern - Erfahrungsaustausch zu Mitgliedschaften der Kollegen in den neuen Bundesländern, Planungen zu Gehaltsoffenlegungen, Dienstverträgen, Rechts- schutzversicherung, erfolgsbezogene Bezahlung - Referenten: Dr. Willibald Folz, Präsident des GVB Bayern, Thema: „Erfahrungen mit den DDR-Genossenschaften nach der Wiedervereinigung“ Karl Fehrenbach, Vorstand der DG-Bank, Frankfurt, Thema: „Genossenschaftliche Geschäftspolitik in der EG nach der Wiedervereinigung“ 1991 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Neuer Muster-Dienstvertrag wird weiter diskutiert - Auswertung und Information zur Gehaltsumfrage 12/1990 39 Aus der TAgesarbeit: Kalender Verbund - Gehaltsveröffentlichungen im Prüfungsbericht? – EG-Mittelstandsrichtlinie, Diskussion mit Verbänden und Politikern - Vorstandsbeurteilungen, Informationspflicht seitens der Prüfer - Vorstandskompetenzen in der Diskussion - Situation der Kollegen in den neuen Bundesländern: eigene Vereinigungen oder Mitgliedschaft in den bestehenden Geschäftsleitervereinigungen? Vereinigung -Erstes Gespräch mit dem Vorstand des Verbandes Karlsruhe und dessen Einbindung in die Fragen und Diskussionen der VGgB Südwest Mitgliederversammlung: -17.9.1991 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach - Mitgliederstand 1.059 - Referent: Rechtsanwalt Rainer Kullen, Sindelfingen, Thema: „Steuerfahndung und Bankalltag” Verbund - Gehaltsveröffentlichungen im Prüfungsbericht? – EG-Mittelstandsrichtlinie Diskussion im Verbund und in der Politik, Vorstoß beim Bundesjustiz ministerium - Grundsatzfrage nach den Pflichtinhalten im Prüfungs- bericht zur „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh- rung“ wegen sich häufender Abmahnungen durch BAKred Mitgliederversammlung: - 14.9.1992 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach -Mitgliederstand 1.091 - Referent: Rechtsanwalt Dr. Rudolf Spies, Nürnberg, Thema: „Die neuen Musterdienst- und Muster pensionsverträge“ Internationale Tagung: - 9.5.1991 in Colmar, Frankreich - Erfahrungsaustausch zu Bilanzrichtliniengesetz, Gehaltsoffenlegung, Sicherungseinrichtung, Dienst- und Pensionsverträge, Verbundstruktur - Referent: Ulrich von Kenne, Oberregierungsrat, BAK, Thema: „Neueste Information zum EG-Bankenrecht“ Internationale Tagung: - 28.5.1992 in Münster, Westfalen - Erfahrungsaustausch zu Abberufungsverlangen des BAK, Einengung der Geschäftsleitertätigkeit durch Satzungen der Verbundunternehmen, Gehaltsoffen- legung, Dienst- und Pensionsverträge - Referenten: Herr van Tol, Unico-Gruppe, Brüssel, Thema: „Personalplanung“, Gerhard Reinecke, Vorstandsmitglied Raiffeisenbank Haldensleben, Thema: „Die Situation der Genossenschaftsbanken in den neuen Bundesländern“ 1992 1993 VGgB-Jahres-Themen: VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Gehaltsrichtlinien – erforderliche Aktualisierung umgesetzt! - Orientierungshilfe für Tantiemen - Pensionsregelung – Höhe und Struktur werden über- arbeitet (Berechnungsgrundlage, Gesamthöhe, Eigen- anteil, Versorgungslücke) Vorstandsfragen - Gehaltsumfrage 12/1993 - Neuer Muster-Dienstvertrag im Verband Karlsruhe (Zeitvertrag!) 40 Verbund - Gehaltsoffenlegung im Prüfungsbericht – EG-Mittel- standsrichtlinie, Umsetzung „vorstandsfreundlich“ geplant! (Befreiung bei möglichem Rückschluss auf Einzelbezüge – bis zu 4 Vorstandsmitglieder) - Vorlage des „Peemöller-Gutachtens“ zum Thema „Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbandsprü- fung und Genossenschaft – Ursachen und Ansätze zur Überwindung“ Mitgliederversammlung: - 27.9.1993 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach - Mitgliederstand 1.095 Internationale Tagung: - 20.5.1993: in Nordwijk, Niederlande - Erfahrungsaustausch zu Zinsabschlagssteuer, Gehalts- richtlinien Bayern, Dienstrechtsschutz bei Geschäfts- führung für Tochterunternehmen, „Peemöller- Gut- achten“ - Referent: Dr. Hermann Wijffels, Vorstand Rabo-Bank, Utrecht, Thema: „Das genossenschaftliche Bankwesen Europas und die Kooperation der Genossenschaftsbanken“ 1994 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Auswertung und Bekanntgabe der Ergebnisse zur Gehaltsumfrage 12/1993 Ein Erfolg für die Bemühungen der VGgB Südwest und der Geschäftsleitervereinigungen!! - „Peemöller-Gutachten“ wird an die Regional- und Bundes-Verbände verteilt und im Nov. 1994 in einem Arbeitskreis aus Vertretern der Verbände und der Geschäftsleitervereinigungen kontrovers diskutiert. Dabei wurde der Grundsatz des Inhaltes der Prü- fungsberichte und die Behandlung von Meinungsver- schiedenheiten zwischen Prüfer und Vorstand abgehandelt Vereinigung - Öffnung der VGgB Südwest für Kollegen aus Thüringen Mitgliederversammlung: -26.9.1994 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach -Mitgliederzahl 1.134 - Referent: Kriminaloberrat Klaus Bayer, Bundeskriminalamt Wiesbaden, Thema: „Geldwäsche – eine Herausforderung für Banken und Polizei“ Internationale Tagung: -12.5.199: in Lübeck, Schleswig-Holstein - Erfahrungsaustausch zu Geldwäschegesetz, Berater- haftung, Gehaltsoffenlegung, Bankenrating in Bayern, Inhalt der Prüfungsberichte, „Peemöller Gutachten“ Versicherungen - Diskussion über eine fakultative Dienstrechtsschutz erweiterung: Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung 1995 Verbund - Gehaltsoffenlegung im Prüfungsbericht? – EG-Mittel- standsrichtlinie wird für den Jahresabschluss zum Prüfstein. Gespräch mit der Bundesjustizministerin, Frau Dr. Leutheusser-Schnarrenberger. Eine Ausnah- meregelung zur Pflicht zur Gehaltsoffenlegung ist in § 286, Absatz 4 HGB vorgesehen und wird Gesetz! – Vorstandsfragen - Neue Grundsätze zur Altersversorgung – Direktzusa- ge reduzieren, Eigenvorsorge erhöhen VGgB-Jahres-Themen: Versicherungen - Dienstrechtsschutzversicherung und D&O-Versiche- rung – Ergänzung oder Widerspruch? 41 Aus der TAgesarbeit: Kalender Verbund - Weiterführung der Aussprache zum „Peemöller-Gut- achten“ in den Verbänden und abschließendes Sym- posion am 9.10.1995 in Hohenheim - Überregulierungen durch das BAKred (§ 18 KWG, Händler- und Beraterregeln im Wertpapiergeschäft) und „Sollkonzepte“ für die „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung“ seitens der Verbände - Abgleich der aktuellen Musterdienst- und Muster pensionsverträge - Fortschreibung der Gehaltsrichtlinien - Gehaltsumfrage 12/1996 Vereinigung - Satzungsmäßige Erweiterung des VGgB-Geschäfts- gebietes auf Thüringen Vereinigung - Erstes Gespräch zwischen Vorstand des Verbandes Frankfurt und VGgB-Vorstand und Einbindung in die offenen Fragen Mitgliederversammlung: - 18.9.1995 in St. Leon-Rot, Sport- und Kulturzentrum „Harres“ - Mitgliederstand 1.218 - Referent: Prof. Dr. A. Vukowich, Universität Regensburg, Thema: „Vorbeugung und Abbau von Spannungs feldern in Gremien“ Internationale Tagung: - 24.5.1995 in Rom, Italien - Erfahrungsaustausch zu „Peemöller-Gutachten“, Bankenrating, Geldwäschegesetz, Dienstrechtsschutz- versicherung, Tantiemenregelungen - Referenten: Dr. Paolo Clarotti, Thema „Das Banken- system in der Europäischen Union“ Dr. Guido Ravoet, Groupement Brüssel, Thema: „Neue Herausforderungen für Genossen- schaftsbanken in Europa“ Prof. Franco Faraci, Universität Palermo, Thema: „Die Entwicklung der Genossenschaftsbanken in Europa“ 1996 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Neue Altersversorgungsregeln – externe Beratungs- hilfe Fa. Rauser, Reutlingen 42 Verbund - Thema: „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung“ soll mit den Verbänden diskutiert werden Mitgliederversammlung: - 16.7.1996 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach - Mitgliederstand 1.255 - Referent: Rechtsanwalt Georg Prasser, Stuttgart, Thema: „Das strafrechtliche Umfeld unserer Rechts- schutzversicherung” Internationale Tagung: -15.5.1996 in Koblenz, Rheinland - Erfahrungsaustausch zu Dienstrechtsschutzversiche- rung, Prüfungspraxis zu § 18 KWG, Geldwäsche gesetz, Umwandlungsgesetz - Referenten: Prof. Dr. Hans Jörg Thieme, Vorstand ADG Montabaur, Thema: „Europa auf dem Weg in die Währungs union”Klaus-Joachim Stephan, Radebeul, Thema: „Situation der Geschäftsleitervereinigung Sachsen/Thüringen“ 1997 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Auswertung und Bekanntgabe der Gehaltsumfrage 12/1996 Verbund - „Überregulierungen“ durch BAKred und Verbände – ein Thema für die VGgB Südwest oder für alle Geschäftsleitervereinigungen, aktiv zu werden? - Bankenrating im Verbund - Regel für Altersversorgung: Keine Direktzusage der Bank mehr über 65 %! Künftig Dreiteilung: 40 % gesetzliche Rente + 25 % Zusage der Bank + 8 % Eigenanteil. Thema Versorgungslücke bleibt offen Versicherungen - Häufung von Sanierungsfällen und Regressen , Zahlungsquoten von über 200% ! Versicherungen - Sanierungsflut und Zahlungsquote der Rechtsschutz- versicherung wegen Regressen gegenüber Vorstän- den – Beitragserhöhung für Versicherung - D&O-Versicherung gegen Regressinanspruchnahme? Vereinigung - Diskussion innerhalb der Geschäftsleitervereinigun- gen, einen Dachverband zu gründen, um gemeinsa- me Themen gegenüber zentralen Stellen anzugehen Mitgliederversammlung: - 10.7.1997: in Einselthum/Worms, „Bürgerhaus“ - Mitgliederstand 1.253 - Referent: Rechtsanwalt Jochen Lehnhoff, Vorstandsmitglied des BVR, Bonn, Thema: „Die Sicherungseinrichtung des BVR – System, Verfahrensgrundsätze und daraus folgende personel- le Konsequenzen für Geschäftsleiter“ Internationale Tagung: - 8.5.1997 in Baden bei Wien, Österreich - Erfahrungsaustausch zu Dienstverträgen – befristet/ unbefristet – Dienstrechtsschutzversicherung, Dach- verband für Geschäftsleitervereinigungen, Amts enthebungen und rechtliches Gehör - Referenten: Dr. Christian Konrad, Präsident des Österreichischen Raiffeisenverbandes, Wien, Thema: „Der österreichische Raiffeisensektor“ Dr. Zawischer, Österreichischer Genossenschaftsver- band, Thema: „Die österreichischen Volksbanken“ 1998 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Ausscheiden bei Fusionen – Abfindungsregelungen für Vorstände Verbund - „KonTraGes“ und seine Auswirkungen auf die Vor- standsarbeit - Bankenrating – Konsequenzen beim BAKred? Vereinigung - Einrichtung der „Bundesdeutschen Kommission“ und von fünf Arbeitskreisen nach dem Vorbild des Arbeitskreises „Versicherungen“ Mitgliederversammlung: - 8.7.1998 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach - Mitgliederstand 1.284 - Referenten: Dr. Jürgen Werner, R + V Wiesbaden, Thema: „Bericht zur Entwicklung der Dienstrechts- schutzversicherung“ Rechtsanwalt Alfred J. Locklair, WGZ-Bank Düsseldorf, Thema: „Steuerfahndung in der Bank“ Internationale Tagung: - 21. Mai 1998 in Dresden, Sachsen - Erfahrungsaustausch zu Dachverband, Auflösung Geschäftsleitervereinigung Sachsen, Versicherungs verlauf bei Rechtsschutzversicherungen, Steuerfahn dungen bei Banken, Bankenrating auf Bundesebene, § 25 a KWG - Referenten: Dr. Bernd Thiemann, Vorstandsvorsitzender DG-Bank Frankfurt, Thema: „Die DG-Bank im Wandel des Bankenmarktes“ Dr. Hans-Jürgen Rublé, BSH Schwäbisch Hall, Thema: „Das Bausparen im europäischen Raum“ 43 Aus der TAgesarbeit: Kalender - Beschlussfassung: Kein Dachverband für die BRD, dafür „Bundesdeutsche Kommission“ und fünf ständige Arbeitskreise 1999 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Erfahrungen mit Steuerfahndung und Ermittlungs verfahren („SoKo – VoBa Stuttgart“) im Banken bereich und schädigende Berichte in den Medien - Auftrag an Prof. Dr. Rainer Pitschas, Speyer, Gutach- tenerstellung zur Rechtsqualität der Verlautbarungen des BAKred - Gehaltsumfrage 12/1999 Versicherungen - Sanierungsflut und Regressverfahren Verbund - Sonderprüfungen nach § 44 KWG durch Dritte, mit von der gesetzlichen Prüfung stark abweichenden Ergebnissen - Statt Wachstums- Risikobetrachtung als Grundlage der gesetzlichen Prüfung – Banken-Rating, Risiko- deckungsquoten, Verschärfung § 18 KWG-Verlaut barungen - Harte Gangart der Sicherungseinrichtung des BVR: Sanierung = Regressprüfung und Inanspruchnahme der Vorstände - BVR-Strukturpapier „Bündelung der Kräfte“ – Hilfe oder Verunsicherung? Mitgliederversammlung: - 28.6.1999: in Erzhausen/Darmstadt, „Bürgerhaus“ - Mitgliederstand 1.275 - Referent: Prof. Dr. Rainer Pitschas, Deutsche Hoch- schule für Verwaltungswissenschaften, Speyer, Thema: „Grenzen der Bindungswirkung von Verlaut- barungen des BAKred – in der Auslegung § 18 KWG“ 44 Internationale Tagung: -13.5.1999: in Bad Zwischenahn, Weser-Ems - Erfahrungsaustausch zu Prüfungen nach § 18 und 44 KWG, BAKred und Verbund, Bankenrating, D&O-Versicherung, Tantiemenregelungen - Referent: Dr. Christopher Pleister, designierter Präsident BVR, Bonn, Thema: „Das Struktur-Papier des BVR „Bündelung der Kräfte“ 2000 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Auswertung und Bekanntgabe der Gehaltsumfrage 12/1999 - Änderung der Musterdienstverträge und der Gehalts- richtlinien wird diskutiert und zurückgestellt Versicherungen - Weiterhin hohe Zahlungsquote bei der Rechtsschutz versicherung – Selbstbehalt in Höhe von 1.000,-- DM Verbund - Fusionserwartungen und Beratung durch VGgB oder „Externe“ bei Fusionen - „Pitschas-Gutachten“ liegt vor, Thema: „Grenzen der Bindungswirkung von Verlautbarungen des BAKred in der Auslegung von § 18 KWG“ – Verteilung an Verbände und BAKred Mitgliederversammlung: - 18.9.2000 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach - Mitgliederstand 1.309 - Referenten: Rechtsanwalt Dr. Andreas Fandrich, Stuttgart, Thema: „Rechts- und Organisationsfragen bei Fusionen aus Vorstandssicht“ Prof. Dr. Ralf Brinkmann, Stuttgart, Thema: „Persönliche Ängste und Erwartungen bei Fusionen“ Internationale Tagung: - 1.6.2000: in Bischoffsheim, Frankreich - Erfahrungsaustausch zu geplantem Joint Venture DG- Bank/Rabobank, D&O-Versicherung, Musterdienst- verträge, „Pitschas-Gutachten“, BVR-Struktur-Papier „Bündelung der Kräfte“ - Referent: Johann-G. von Süsskind, Groupement, Brüssel, Thema: „Ziele und Aufgaben des Groupement – Interessenvertretung der genossen- schaftlichen Banken in Europa“ 2001 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen -Thema „Muster-Dienstverträge“, „Gehaltsrichtlinien“ und „Muster-Pensionsverträge“ wird wieder auf genommen Versicherungen - Rechtsschutzversicherung – Zahlungsquote, Versiche- rungsumfang (Verwaltungsgerichtsverfahren/BAKred) Verbund - Regressfälle – die Rollenverteilung Aufsichtsrat, Regionalverband, BVR-Sicherungseinrichtung muss transparent werden, ebenso das Thema Widerruf der Altersversorgungszusagen - Fragen zur „risikoorientierten“ Prüfung (VR-Control, GoK, Banken-Klassifizierung) sollen vertieft werden Mitgliederversammlung: - 1.10.2001 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach - Mitgliederstand 1.320 - Referent: Dr. Christopher Pleister, Präsident BVR, Berlin, Thema: „Aktuelle Fragen zum Statut der Sicherungseinrichtung – Bankenklassifizierung“ - Satzungsänderung § 8 (Beiratsverfassung) Internationale Tagung: - 24.5.2001 in Bad Gögging, Bayern -25 Jahre Zusammenarbeit der bundesdeutschen Geschäftsleitervereinigungen - Erfahrungsaustausch zu Mindestanforderungen für das Betreiben von Kreditgeschäften (MAK), Banken klassifizierung, Bemessungsgrundlagen für Gehalts- richtlinien und Tantiemen - Referent: Rechtsanwalt Dr. Rudolf Spies, Nürnberg, Thema: „Entwicklung der Rechtsprechung zum Dienstvertrags- und Haftungsrecht für Bank vorstände“ 2002 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Gehaltsumfrage 12/2002 - Neuregelung der Altersversorgung – Versorgungsziel, Gesamtzusage oder „abgekoppelte Zusage“ - Muster-Dienstvertrag – unbefristet oder befristet Versicherungen - Rechtsschutzversicherung – Zahlungsquote und Streitwerte - Vertrauensschadenversicherung und Regress – Straftatbestand der Untreue - D&O-Versicherung – als „Antwort“ auf § 25 a KWG Verbund - Fortsetzung der Gespräche zum Thema „Rollenvertei- lung und Grundregeln im Regressfall“ - Sanierungsmanagement der BVR/Sicherungseinrich- tung, Meinungsaustausch geplant Mitgliederversammlung: - 15.10.2002 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach - Mitgliederstand 1.256 - Referent: Rechtsanwalt Dr. Daniel Krause, Berlin, Thema: „Kredituntreue und Risiko für Bankvorstände – aktueller Stand der BGH-Rechtsprechung“ 45 Aus der TAgesarbeit: Kalender Internationale Tagung: - 9.5.2002 in Essen, Westfalen - Erfahrungsaustausch zu § 25 a KWG, MAK und GoK, Sanierungspraxis, Ergebnisse Arbeitskreis Muster- verträge - Referenten: Werner Böhnke, Vorstandsvorsitzender WGZ-Bank, Düsseldorf, Thema: „Chancen und Risiken beim Outsorcing“ Frau Prof. Dr. Theresia Theurl, Westfälische Wilhelmsuniversität Münster, Thema: „Primärgenossenschaften im internationalen Vergleich“ 2003 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Fortsetzung der Gespräche zur Altersversorgung · Gesamtzusage oder „Dreiteilung“ (Gesetzliche Rente + Bankzusage + Eigenvorsorge) Versorgungslücke · Zuständigkeit für Anpassung der Bankrente Vorstand/Aufsichtsrat? · Kürzung bei vorzeitiger Pensionierung · Widerrufsklausel im Pensionsvertrag - Auswertung der Gehaltsumfrage 12/2002 - Neue Gehaltsrichtlinien Versicherungen - Rechtsschutzversicherung – Zahlungsquote und Streit- werte, Beitragserhöhung Verbund - Fortsetzung der Gespräche zum Thema personelle Maßnahmen bei Sanierungsfällen: Amtsenthebung und Regress, Mediation Mitgliederversammlung: - 29.9.2003 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach - Mitgliederstand 1.240 - Referent: Prof. Dr. Erich Priewasser, 46 Philipps-Universität Marburg, Thema: „Das Firmenkundengeschäft zwischen zuneh- mendem Marktdruck und überbordender Regulie- rung“ Internationale Tagung: -29.5.2003 in Volendam, Niederlande - Erfahrungsaustausch zu · den genossenschaftlichen Gruppierungen in Europa – Umbruch · Sanierungsverträgen, Verfahrensregeln in Sanie- rungsfällen mit personellen Konsequenzen, Schieds- oder Mediationsverfahren in Sanierungsfällen, Rollenverteilung BVR/Regionalverband im Sanie- rungsverfahren, Präventionsmaßnahmen · Harmonisierung der Satzungen der Geschäftsleiter- vereinigungen · Vertrauensschaden- und D&O-Versicherung - Referent: Herr Verhaegen, Vorstand Rabobank Nederland, Thema: „Rabobank mit neuer Strategie“ 2004 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Altersversorgung: Einfluss von Alterseinkünftegesetz und nachgelagerter Rentenbesteuerung auf die Ausgestaltung der Altersversorgung - Tantiemenregelung – Zielwerte der Bank oder allgemeine Kenziffern - „WGV-Orientierungsrahmen für die Vergütung von Vorstandsmitgliedern“ verabschiedet Versicherungen - Dienstrechtsschutzversicherung – Zahlungsquote, Prävention, Streitwerte und Mediation Verbund - Sanierungspraxis – Verzicht auf Pensionsansprüche Vereinigung - Einheitssatzung für die deutschen Geschäftsleiter vereinigungen? 2005 Mitgliederversammlung: - 27.9.2004 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach - Mitgliederstand 1.187 - Referent: Rechtsanwalt Dr. Andreas Fandrich, Stuttgart, Thema: „Neue Rollenverteilung von Vor- stand und Aufsichtsrat im Rahmen § 25 a KWG und Corporate Governance – Spannungsfelder?“ Vorstandsfragen - Gehaltsumfrage 12/2005 - Pensionsregelungen – nachgelagerte Rentenbesteue- rung und „Abkoppelung“ der gesetzlichen Rente - Tantiemen – Orientierungshilfen Internationale Tagung: -20.5.2004: in Ludwigsburg, Baden-Württemberg - Erfahrungsaustausch zum Gesetzentwurf zur Unter- nehmensintegrität und Modernisierung des Anfech- tungsrechts (UMAG) und zu den Ergebnissen der Arbeitskreise · „Musterverträge“ – Gehaltsraster, Tantiemen, Kündigungsfristen und Altersgrenze, · „Prüfung“ – Sanierungsfälle mit personellen Maß nahmen, Verfahrensregeln, Mediationsverfahren, Wechsel der Prüfungshandlungen von der Fall- zur Systemprüfung, · „Satzung/Geschäftsordnung“, Synopse der GLV- Satzungen und Mustersatzung zur Orientierung, · „Versicherung“ – Zahlungsquoten, Jahresbeitrag, Selbstbehaltregelung - Referenten: Albrecht Merz, Vorstandsmitglied DZ- Bank Frankfurt, Thema: „Strategie der DZ Bank – Ver- bund oder Konzern“ Erich Rödel, Vorstandsvorsitzender der Münchener Hypothekenbank, Thema: „Strategie der MHB – Wett- bewerb im Verbund“ Dr. Alexander Erdland, Vorstandsvorsitzender der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Thema: „Legitimation von Auslandsaktivitäten der Verbundunternehmen – die Strategie der BSH“ VGgB-Jahres-Themen: Versicherungen - Dienstrechtsschutzversicherung – Zahlungsquote, Jahresbeitrag Verbund - Sicherungseinrichtung – Mediationsverfahren Vereinigung - Wechsel im Vorsitz von Dr. Märklin auf Herrn Geißler (26.09.2005) und Wechsel der Geschäftstelle von VB Reutlingen zur VB Rems, Waiblingen (31.12.2005) - Satzungsänderung im Rahmen der Harmonisierung der „GLV-Satzungen“ Mitgliederversammlung: - 26.9.2005 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach - Mitgliederstand 1.194 - Referent: Frau Prof. Dr. Liane Buchholz, VRE Banksteuerungssysteme GmbH, Berlin, Thema: „Kritische Thesen zu Basel II“ - Satzungsänderung in Anpassung an die 2004 zwischen den Geschäftsleitervereinigungen beschlossenen Harmonisierung der Satzungen Internationale Tagung: -5.5.2005 in Kitzbühel, Österreich - Erfahrungsaustausch zu Basel II - Auswirkung auf Regional- und Lokalbanken, grenzüberschreitender Wettbewerb durch die Regelung „zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse“ (Österreich/Bayern, Elsass/Baden, Südtirol/Tirol, Holland/Niederrhein), 47 Aus der TAgesarbeit: Kalender EU-Richtlinien - Fernabsatzgesetz, VerbraucherkreditRichtlinie, Antidiskriminierungsgesetz, gemeinsamer Internetauftritt der deutschen Geschäftsleitervereini- gungen? - Referenten: Dr. Andreas Pangl, Raiffeisenverband Österreich-Wien, Thema „Basel II – Auswirkung auf regionale Banken“ Peter Brezinschek , Raiffeisen-Zentralbank, Wien, Thema: „Ostgeschäfte – Legitimation eines Verbund- Spitzeninstituts zur internationalen Geschäftstätig- keit“ -Zu Basel II wurde eine Presseerklärung verfasst und publiziert 2006 VGgB-Jahres-Themen: Vorstandsfragen - Auswertung der Gehaltsumfrage12/2005 - Pensionsregelungen – Höhe, Gesamtzusage oder „abgekoppelte Zusage“, neue Variante: „leistungs- oder beitragsorientierte“ Zusage der Bank? - Tantiemenregelung - Berechnungsgrundlage Mitgliederversammlung: -25.9.2006 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach - Mitgliederstand 1.112 - Referent: Jürgen Helfen, Firma Rauser Towers Perrin, Reutlingen, Thema: „Neuausrichtung der Vorstandsversorgung“ Internationale Tagung: - 25.5.2006 in Venedig, Italien - Erfahrungsaustausch zur Genossenschaftsrechtsnovel- le in Deutschland, gemeinsamer Internetauftritt der deutschen Geschäftsleitervereinigungen, leistungsbe- zogene Bezahlung von Vorstandsmitgliedern, Alters- versorgungszusagen – leistungs- oder beitragsorien- tiert, Ergebnis der Gehaltsumfrage 2005, Aufsichtsrä- te als Ansprechpartner für die Geschäftsleitervereini- gungen? - Referent: Prof. Dr. Guiseppe Santorsola, Universität Neapel, Thema: „Raiffeisenbanken und Volksbanken in Italien – Kooperation der Kon- kurrenz?“ 2007 VGgB Jahres-Themen: Versicherungen - Dienstrechtsschutzversicherung – Zahlungsquote, Vernetzung mit D&O-Versicherung Verbund - Genossenschaftsgesetz-Novelle – Informationsveran- staltungen der VGgB im Oktober/November 2006 Vereinigung - Umfang der Interessenvertretung – „berufsständisch – verbundpolitisch?“ - Verlegung der Geschäftstelle Reutlingen Neu: Im Hause der Volksbank Rems eG, Bahnhofstraße 2, 71332 Waiblingen Vorstandsfragen - Unterschiede im Bankenrating durch BVR und BaFin – persönliche Konsequenzen Versicherungen - Dienstrechtsschutzversicherung: Auslagerung des Vermögensrechtsschutzes in die D&O-Versicherung Verbund - Erfahrungsaustausch zur Umsetzung der Genossen- schaftsrechtsnovelle - Internetauftritt der VGgB Vereinigung - Vorbereitung Jubiläum „25 Jahre VGgB“ im Jahr 2008 48 Mitgliederversammlung: - 24.9.2007 in Heilbronn, Genossenschaftskelter Heilbronn-Erlenbach - Mitgliederstand 1.116 -Referenten: Rainer Behle, BaFin, Bonn, Thema: „Banken-Rating der BaFin“ Rechtsanwalt Burkhard Krüger, R + V Wiesbaden, Thema: „Veränderungen in der Geschäftsleiter Dienstrechtsschutzversicherung” 2008 Mitgliederversammlung: - 22.9.2008 in der SAP-Arena, Mannheim -Jubiläumsveranstaltung 25 Jahre VGgB Südwest Internationale Tagung: - 1.5.2008 in Bamberg, Bayern Internationale Tagung: - 17.5.2007 in Bremen - Erfahrungsaustausch zu Musterdienstverträgen – unbefristet/befristet Tantiemenregelung – Bemessungsgrundlage, Alters- versorgung – leistungs- oder beitragsbezogen, Dienstrechtsschutzversicherung – Vernetzung mit D & O Versicherung, 30 %, Beitragsermäßigung, Genossenschaftsrechtsnovelle – Diskussion zur satzungsmäßigen Umsetzung, Einbindung der Geschäftsleitervereinigungen in das Programm der ADG Montabaur, gemeinsamer Internetauftritt in Deutschland - Referenten: Hans-Theo Macke, Vorstandsvorsitzender DG Hyp, Hamburg, Thema „Die DG Hyp und der genossenschaftliche Finanzverbund“ Dr. Große-Frie, Firma Agravis, Hamburg, Thema: „Das genossenschaftliche Warengeschäft“ 49 Ausblick Ausblick Was lehren uns die Erfahrungen der letzten 25 Jahre? Es gibt Fragen und Problemstellungen, die für einen Einzelnen entweder nicht zu schultern sind oder aufgrund ihrer Inhalte einer allgemeinen, generellen Lösung bedürfen. Diese Fragen hat der Vorstand soweit es möglich war - im Interesse der Mitglieder der VGgB Südwest und der Vorstände der Volksbanken und Raiffeisenbanken aufgegriffen und innerhalb der VGgB Südwest oder im Gespräch mit den Vorständen der Prüfungsverbände, des BVR, der Sicherungseinrichtung und des DGRV erörtert. Ziel war und ist es, Lösungen oder Regeln zu finden, die für die Beteiligten akzeptabel und hilfreich sind. Welche dies in den zurückliegenden zweieinhalb Jahrzehnten waren ist oben schwerpunktmäßig wiedergegeben. Neue Fragestellungen zeichnen sich ab. Die gesellschaftsrechtliche Entwicklung verteilt die Rechte und Pflichten der Organe Vorstand, Aufsichtsrat und General-/Vertreterversammlung neu! (z.B. Genossenschaftsrechtsreform 2006). Sie verändert und gestaltet auch die Schwerpunkte neu (Gesetzesvorhaben zu Dienstvertragsrecht und Entgeltregelungen für Vorstände). Es stellt sich die Frage, inwieweit die VGgB hier aufgerufen ist, sich ähnlich wie bei der Frage der Gehaltsoffenlegung im Rahmen der Mittelstandsrichtliniendiskussion aktiv einzuschalten oder zumindest mittelbar mit den Verbänden das Gespräch zu suchen. Auch die Frage, ob in Zukunft aufgrund der neuen Gegebenheiten die VGgB Südwest (und die anderen Geschäftsleitervereinigungen) das Gespräch mit den Aufsichtsräten der Mitglieder-Banken suchen, sollte ergebnisoffen diskutiert werden. Eine weitere Fragestellung ergibt sich aus den Veränderungen im Bereich der Prüfungsverbände. Bisher war die VGgB Südwest der Gesprächspartner für die Verbände Stuttgart, Karlsruhe und Frankfurt. Was bedeu- 50 ten die geplanten Fusionen der Verbände „Stuttgart“ mit“ Karlsruhe“ und „ Frankfurt“ mit „Hannover“ für die künftige Arbeit? Die Antwort bezüglich der Fusion Stuttgart / Karlsruhe ist relativ einfach: Zwei der bisherigen Gesprächspartner der VGgB Südwest schließen sich zusammen. Die bisher in den beiden Verbänden unterschiedlich behandelten Fragen werden verbandsintern zu klären und mit der VGgB Südwest zu erörtern sein. Anders stellt sich die Frage bei einer Fusion Frankfurt/Hannover. Dort wird der neue Verband auf der Seite der Geschäftsleitervereinigungen zwei Gesprächspartner haben. Bei den bekannt unterschiedlichen „Gesprächskulturen“ der bisherigen Verbände bleibt abzuwarten, wie sich der fusionierte Verband gegebenenfalls „aufstellt“. Die Tagesarbeit der Geschäftsleitervereinigungen „VGgB Südwest“ und „BgG Norddeutschland“ wird dann eine deutlich stärkere Koordination erforderlich machen, um als Gesprächspartner des neuen Prüfungsverbandes akzeptiert zu werden. Schließlich soll auch noch die internationale Zusammenarbeit der Zukunft kurz betrachtet werden. Hier zeichnen sich gravierende Veränderungen ab: In den Niederlanden gibt es bedauerlicherweise seit 2007 keine Geschäftsleitervereinigung mehr! Die Entwicklung der Struktur der Rabobank hin zum Konzern hat die Funktion der Geschäftsleiter der Ortsbanken wohl so nachhaltig verändert, dass die Eigenständigkeit vor Ort keine Rolle mehr spielt und das unternehmerische Element in der Arbeit der Geschäftsleiter verschwunden ist! Ähnliches ist aus Frankreich zu berichten. Die Geschäftsleiter der Crédit Mutuel sind so stark in die dortigen Zentraleinrichtungen integriert, dass die verbleibende Eigenständigkeit – wie in den Niederlanden – keine Basis mehr bietet für die Existenz einer Geschäftsleitervereinigung! Lediglich in Österreich und Italien gibt es noch vergleichbare Interessenvertretungen, allerdings mit traditionell abweichenden Tätigkeitsschwerpunkten. In Österreich sind es verbundpolitische Fragen, in Italien eher arbeitsrechtliche, tarifpolitische Themen, die deren Tagesarbeit prägen. Diese Entwicklung bedeutet zweierlei: Erstens werden die künftigen internationalen Tagungen ein anderes, geringeres Gewicht haben, es fehlen wertvolle Erfahrungsbeiträge. Zweitens zeigt dies deutlich, dass es sehr wichtig ist, die Entwicklungen auch in unserem Verbund kritisch und wachsam zu verfolgen. Insbesondere gilt dies für die Frage der direkten oder indirekten Abhängigkeit der Primärstufe von den Zentraleinrichtungen! Es war schon immer ein „Hochseilakt“, zwischen Verbundstrenge oder -treue und Eigenständigkeit der Ortsbanken die Balance zu halten. Auch dies ist ein in Zukunft nicht zu vernachlässigendes Element der Interessenvertretung der VGgB Südwest und der Geschäftsleitervereinigungen in Deutschland. Auch auf diesem Gebiet warten neue Herausforderungen, die nur gemeinsam bewältigt werden können. Packen wir es an, nach dem Motto: „Gemeinsam leisten wir mehr!“ 51 Ludger Beerbaum, Meredith Michaels-Beerbaum und Markus Beerbaum, mehrfache Olympiasieger, Weltmeister und erfolgreiche Unternehmer. Zusammen geht mehr. Mit DZ BANK und Volksbanken Raiffeisenbanken. Ein erfolgreiches Team ist wie eine Familie. Alle kämpfen Seite an Seite. Jeder Einzelne gibt – auf seiner Position – stets das Beste. Damit am Ende wirklich alle gewinnen: Wir, Sie als unsere starken Partner vor Ort und ganz besonders Ihre Kunden. Zusammen geht mehr. DZB_Huerde_210x148_39L 1 R+V-PremiumRente. Die private Rente, bei der mehr für Sie drin ist. www.ruv.de 11.04.2008 18:07:05 Uhr Lebenslange Auszahlung! Vorteilhafte Besteuerung! Attraktive Ertragschancen! Individuelle Gestaltung! 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Geschäftstelle: Im Hs. Volksbank Rems eG Bahnhofstraße 2 71332 Waiblingen Redaktion: Dr. Rainer Märklin Kaiserpassage 8 72764 Reutlingen Gestaltung: www.piranhagrafik.de Druck: Fischbach Druck Reutlingen 55 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008