25 jahre vggb - Vereinigung der Geschäftsleiter

Transcrição

25 jahre vggb - Vereinigung der Geschäftsleiter
1983 2008
25 Jahre VGgB
Rückblick und Ausblick
2
Inhalt
InhalT
Vorwort 4
Grußworte 8
Geschäftsleitervereinigungen,
10
eine Zeiterscheinung?
Ein kurzer Blick in die Geschichte Im Vorfeld der VGgB:
14
Der Verbund in den „80-er Jahren“ Die Gründungsversammlung 16
Die Gründung der VGgB:
18
Ein Schritt zur bundesweiten,
flächendeckenden Interessenvertretung Aus der Tagesarbeit – „Themenschwerpunkte“ - Dienstverträge 20
- Pensionsverträge
23
- Richtlinien für Gehälter und Pensionen 24
- Dienstrechtsschutzversicherung 26
- Pflichtprüfung der Verbände 29
- Genossenschaftsgesetz, 33
Satzungen und Geschäftsordnungen - „Blickkontakte“ 34
Aus der Tagesarbeit – „Kalender“ 37
Ausblick 50
Dank
54
Impressum
55
3
Vorwort
vorworT
4
Gemeinsam haben wir die Vereinigung der Geschäftsleiter genossenschaftlicher Banken – VGgB Südwest –
seinerzeit ins Leben gerufen.
Als Mitglieder des Gründungsvorstandes und als
Vorsitzende - 1983 – 2006 Dr. Rainer Märklin, seit 2006
Andreas Geißler - sind wir vom ersten Tag bis heute um
die gute und sinnstiftende Arbeit für alle Mitglieder
verantwortlich und besorgt.
Im Vorfeld der Gründungsversammlung hatte Herr
Andreas Geißler, „nicht weit von Bayern beheimatet“,
von der dortigen Geschäftsleitervereinigung gehört.
Eine erste Konzeption zu entwerfen war dann Aufgabe von Dr. Märklin im Namen und mit einer Hand voll
Kollegen aus dem Verbandsgebiet Stuttgart.
In teils mühevoller Kleinarbeit wurde dann innerhalb
von 25 Jahren aus der jungen VGgB Südwest e.V. das,
was wir heute sehen können, eine starke Vereinigung
mit mehr als 1.000 Mitgliedern.
Zahlreiche Kollegen aus den Verbandsgebieten Stuttgart, Frankfurt und Karlsruhe haben als Vorstandsmitglieder zu dem Erfolg beigetragen, den wir heute
verzeichnen können. Ihre Namen und Amtszeiten sind
auf den Seiten 6 und 7 festgehalten. Ihnen ist dafür
zu danken, dass sie sich und ihre Zeit in den Dienst der
Vereinigung gestellt haben.
Wenn wir mit dieser Broschüre die Arbeit der letzten
25 Jahre vorstellen, so soll dies in erster Linie Rechenschaft ablegen für unsere Tätigkeit. Gleichzeitig soll
aber auch Mut gemacht werden, sich künftig der Interessenvertretung unserer Mitglieder, der Geschäftsleiter
genossenschaftlicher Banken, anzunehmen; dies gilt,
wie die Vergangenheit zeigt, insbesondere dann, wenn
sich Konfliktpotenziale auftun.
Seit eh und je gilt: Neue Zeiten bringen neue Fragen
für die Mitglieder der Geschäftsleitervereingung mit
sich. Für diese neuen Fragen passende Antworten und
Lösungsansätze im Sinne unseres Satzungsauftrages
zu finden, das ist - seit 25 Jahren und für die Zukunft
gleichermaßen - die vornehmste Pflicht der Verantwortlichen der Vereinigung der Geschäftsleiter genossenschaftlicher Banken.
Dr. Rainer Märklin, Andreas GeiSSler
5
Vorstandsmitglieder
Vorstandsmitglieder
1983 - 2008
1983 - 2008
Wahljahr
Name
Bank (Firmierung zum Zeitpunkt des Ausscheidens)
1983
Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender
Gerhard Bürkle
Hartmut Fenchel
Andreas Geißler
Gerhard Tuffentsammer
VB Reutlingen eG, Reutlingen
VB Tübingen eG, Tübingen
VB Kirchheim eG, Kirchheim/Teck
Leutkircher Bank eG, Leutkirch
Bopfinger Bank eG, Bopfingen
1984
Walter Herrmann
Dieter Knörzer
RB Undingen-Willmandingen eG, Sonnenbühl
VB Bad Mergentheim eG, Bad Mergentheim
1986
Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender
Andreas Geißler
Walter Herrmann
Dieter Knörzer
Gerhard Tuffentsammer
VB Reutlingen eG, Reutlingen
Leutkircher Bank eG, Leutkirch
RB Undingen-Willmandingen eG, Sonnenbühl
VB Bad Mergentheim eG, Bad Mergentheim
Bopfinger Bank eG, Bopfingen
1989
Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender
Andreas Geißler
Walter Herrmann
Dieter Knörzer
Gerhard Tuffentsammer
VB Reutlingen eG, Reutlingen
Leutkircher Bank eG, Leutkirch
RB Undingen-Willmandingen eG, Sonnenbühl
VB Bad Mergentheim eG, Bad Mergentheim
Bopfinger Bank eG, Bopfingen
1990
Dr. Hans Lechner
Ernst Zirlewagen
Werner Wessa
Horst Heim
VB Kurpfalz eG, Heidelberg
Volksbank eG, Villingen-Schwenningen
VR Bank eG, Ludwigshafen
RB Donnersberg eG, Einselthum/Worms
Nominierung als Vertreter
der Mitglieder aus den
Verbandsgebieten
Karlsruhe und Frankfurt
1992
Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender
Andreas Geißler
Horst Heim
Walter Herrmann
Dieter Knörzer
Willy Köhler
Gerhard Tuffentsammer
Werner Wessa
Ernst Zirlewagen
VB Reutlingen eG, Reutlingen
Leutkircher Bank eG, Leutkirch
RB Donnersberg eG, Einselthum/Worms
RB Undingen-Willmandingen eG, Sonnenbühl
VB Bad Mergentheim eG, Bad Mergentheim
VB Rhein-Neckar eG, Mannheim
Bopfinger Bank eG, Bopfingen
VR-Bank eG, Ludwigshafen
Volksbank eG, Villingen-Schwenningen
Wahl Willy Köhler anstelle
Dr. Hans Lechner
1995
Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender
Andreas Geißler
Horst Heim
Walter Herrmann
Dieter Knörzer
Willy Köhler
Gerhard Tuffentsammer
Werner Wessa
Ernst Zirlewagen
VB Reutlingen eG, Reutlingen
Leutkircher Bank eG, Leutkirch
RB Donnersberg eG, Einselthum/Worms
RB Undingen-Willmandingen eG, Sonnenbühl
VB Bad Mergentheim eG, Bad Mergentheim
VB Rhein-Neckar eG, Mannheim
Bopfinger Bank eG, Bopfingen
VR-Bank eG, Ludwigshafen
Volksbank eG, Villingen-Schwenningen
6
Bemerkungen
ausgeschieden: Gerhard Bürkle
und Hartmut Fenchel
Wahljahr
Name
Bank (Firmierung zum Zeitpunkt des Ausscheidens)
Bemerkungen
1998
Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender
Jürgen Argast
Andreas Geißler
Horst Heim
Walter Herrmann
Erhard Walter
Willy Köhler
Gerhard Tuffentsammer
Werner Wessa
VB Reutlingen eG, Reutlingen
RB Kaiserstuhl eG, Vogtsburg
Leutkircher Bank eG, Leutkirch
RB Donnersberg eG, Einselthum/Worms
RB Undingen-Willmandingen eG, Sonnenbühl
VB Hohenlohe eG, Öhringen
VB Rhein-Neckar eG, Mannheim
Bopfinger Bank eG, Bopfingen
VR-Bank eG, Ludwigshafen
ausgeschieden:
Dieter Knörzer
Ernst Zirlewagen
Erhard Walter (31.12.98)
2001
Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender
Andreas Geißler
Willy Köhler
Werner Wessa
VB Reutlingen eG, Reutlingen
Leutkircher Bank eG, Leutkirch
VB Rhein-Neckar eG, Mannheim
VR-Bank eG, Ludwigshafen
2001 sind aufgrund
möglicher Fusion der Verbände
Stuttgart/München ohne
Ersatzwahl ausgeschieden:
Jürgen Argast
Horst Heim
Walter Herrmann
Gerhard Tuffentsammer
2002
Jakob Müller
Herbert Schillinger
Ralf Schmitt
VR-Bank Biedenkopf-Gladenbach eG, Biedenkopf
VB Rems eG, Waiblingen
Volksbank eG, Villingen-Schwenningen
Ergänzungswahlen nach
gescheitertem Fusionsvorhaben der Verbände
Stuttgart/München
2004
Dr. Rainer Märklin, Vorsitzender
Andreas Geißler
Willy Köhler
Jakob Müller
Herbert Schillinger
Ralf Schmitt
Werner Wessa
VB Reutlingen eG, Reutlingen
Leutkircher Bank eG, Leutkirch
VB Rhein-Neckar eG, Mannheim
VR-Bank Biedenkopf-Gladenbach eG, Biedenkopf
VB Rems eG, Waiblingen
Volksbank eG, Villingen-Schwenningen
VR-Bank eG, Ludwigshafen
2007
Andreas Geißler, Vorsitzender
Reinhold Haschka
Peter Koch
Kuno Merk
Jakob Müller
Herbert Schillinger
Ralf Schmitt
Leutkircher Bank eG, Leutkirch
VB im Kreis Freudenstadt eG, Freudenstadt
VB Rhein-Neckar eG, Mannheim
RV Bank Rhein-Haardt eG, Lambsheim
VR-Bank Biedenkopf-Gladenbach eG, Biedenkopf
VB Rems eG, Waiblingen
Volksbank eG, Villingen-Schwenningen
ausgeschieden:
Willy Köhler
Dr. Rainer Märklin
Werner Wessa
7
GrusswortE
GrusswortE
WP Erwin Kuhn,
Präsident des Württembergischen
Genossenschaftsverbandes;
Stuttgart
Als Genossenschaftsverband ist es unsere erste und
besondere Pflicht, für unsere Mitglieder da zu sein und
sie zu betreuen. Dazu gehört es, die Interessen der
Vorstandsmitglieder unserer Volksbanken und Raiffeisenbanken wahrzunehmen.
Auch die Geschäftsleitervereinigung hat spezifische
Interessen der Vorstandsmitglieder der unserem
Verband angeschlossenen Volksbanken und Raiffeisenbanken wahrgenommen. Sie hat sich insbesondere in
den süddeutschen Verbandsgebieten etabliert, was ein
Signal dafür ist, dass es gegenüber ihrer Arbeit auch
Vorbehalte gibt.
In Württemberg gab es diese Vorbehalte nicht,
Genossenschaftsverband und Geschäftsleitervereinigung stehen sich nicht als Konkurrenten im Wege.
Selbsthilfe und Selbstorganisation sind herausragende
genossenschaftliche Tugenden. Deshalb hat es Sinn
gemacht, auch im Hinblick auf unsere Unbefangenheit,
dass es eine Vereinigung gibt, in deren Mittelpunkt die
Interessen der Vorstandsmitglieder unserer Volksbanken und Raiffeisenbanken stehen.
Und natürlich gibt es auch Situationen, in denen das
Maß an Objektivität dadurch verbessert wird, dass es
ein Vieraugenprinzip in der Interessenwahrnehmung
gibt.
WP Erwin Kuhn
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Reinhold Nastvogel,
Vorsitzender der Bundesdeutschen
Kommission der deutschen
Geschäftsleitervereinigungen
Zum 25-jährigen Gründungsjubiläum der Vereinigung
der Geschäftsleiter genossenschaftlicher Banken in
Südwestdeutschland e.V. übermittle ich namens der
drei deutschen Geschäftsleitervereinigungen, aber
auch ganz persönlich, die besten Glückwünsche.
Voller Stolz können die Verantwortlichen auf eine arbeitsreiche und interessante Zeitspanne zurückblicken.
Die Vertretung in Vorstandsangelegenheiten und die
Aufarbeitung drängender Fragen im Alltagsgeschäft
der Geschäftsleiter waren der wichtigste Teil der weitreichenden Vereinsaufgaben. Hierbei mussten viele
Einzelfälle entschieden, aber auch Grundsatzempfehlungen gegeben werden.
Auf Bundesebene arbeitet die Vereinigung seit 1989
mit den genossenschaftlichen Vereinigungen aus Bayern, Westdeutschland und Norddeutschland zusammen. Hier standen der Austausch einzelner Projekte
und vereinbarter Vertragsgrundlagen sowie die Diskussion mit anderen Vertretern von genossenschaftlichen
Verbänden im Vordergrund.
Gleichzeitig stellten sie mit Herrn Dr. Märklin von 1990
bis zum Jahr 2006 den Vorsitzenden der bundesdeutschen Kommission. Ein solches Jubiläum ist vor allem
eine gute Gelegenheit, danke zu sagen an alle, die sich
dort mit Rat und Tat oder auf andere Weise engagiert
haben und das hoffentlich auch weiterhin tun. Meinen Respekt vor der ehrenamtlich geleisteten Arbeit
verbinde ich mit allen guten Wünschen für die Zukunft
der Vereinigung.
Reinhold Nastvogel
Der ständige Umbruch im Bankgeschäft und somit die
direkte Auswirkung auf die Geschäftsleiter machte den
Austausch von Informationen und Erfahrungen sowie
die Bearbeitung wichtiger Themen unentbehrlich.
Häufig waren mögliche Konsequenzen aus der aktuellen Entwicklung und zukunftsfähige Lösungsansätze
zu diskutieren. Mit Sachverstand und außergewöhnlich
guten Kontakten – auch auf internationaler Ebene –w
wurde in den vergangenen Jahren viel erreicht.
So konnten viele Anliegen zum Wohle der Mitglieder
und Genossenschaften durchgesetzt und geplante
Projekte erfolgreich realisiert werden.
9
geschäftsleitervereinigungen
einegeschäftsleitervereinigungen,
zeiterscheinung?
eine zeiterscheinung?
ein kurzer blick
in
ein kurzer
blick
in
die geschichte.
die Geschichte.
Am 8. November 2008 jährt sich der Gründungstag der
„Vereinigung der Geschäftsleiter genossenschaftlicher
Banken in Südwestdeutschland e.V.“ (VGgB Südwest)
zum 25. Mal. - Eine Zeiterscheinung?
Dass die Interessenvertretung für die Leiter von Kreditgenossenschaften seit Beginn der Genossenschaftsbewegung immer wieder als richtig und wichtig erkannt
und – mehr oder weniger erfolgreich – aufgegriffen
wurde, zeigt ein kurzer Blick in spärlich vorhandene
Archivunterlagen zu Geschäftsleitervereinigungen im
deutschen Südwesten:
15. Februar 1914, Bühl, Baden
Gründung des „Verein Badischer Ländlicher Kreditvereins-Rechner“. Leider liegen uns außer wenigen Protokollen keine weiteren Unterlagen vor, insbesondere
keine Satzung. Die vorhandenen Unterlagen lassen
folgende Feststellungen zu:
5 Kollegen haben Ende 1913 einen Satzungsentwurf
erarbeitet, der am 15. Februar 1914 von den 21 Gründungsmitgliedern angenommen wurde. In den folgenden Monaten traten weitere 24 badische Geschäftsleiter („Rechner“) bei.
Dann kam der 1. Weltkrieg!
Laut einem vorliegenden Protokoll fand die „… erste
Versammlung … nach dem Kriege“ am 16. Dezember
1920 statt. Es war ein zentrales Anliegen in dieser Versammlung, „ …einen Überblick über Arbeit und Gehalt
(der Rechner zu erhalten), (damit) dieses Material als
Grundlage für ein Gesuch an den Verband in Freiburg,
um Unterstützung in der Gehaltsfrage dienen kann“.
Als Grundlage für die Gehaltsforderungen sind 2,5
Promille des „ … Jahresumsatzes jeder Kasse … “ anzunehmen „ … unter (Berücksichtigung) entsprechend
der Leistungsfähigkeit der Kassen“. Interessantes
Detail: „ … Die Stellung des Geschäftslokals und des
Lichtes soll in der Forderung mit inbegriffen sein, nicht
aber die Heizung … “.
Einem Protokoll vom Mai 1921 zufolge hatte der
Verein inzwischen 118 Mitglieder. Es wurden Regionen
gebildet und „Vertrauensleute“ gewählt. In dem Protokoll ist zu lesen, „… in feurigen Worten (wurde) die
Notwendigkeit des Zusammenschlusses der Rechner,
gleich anderen Berufsgruppen betont“, und „… (es ist)
beabsichtigt, eine Vereinszeitung herauszugeben... . Es
wurde ferner der Wunsch geäussert, die Vereinssatzungen neu auszuarbeiten und dieselben den veränderten
Zeitverhältnissen anzupassen.“
Damit verliert sich diese Spur.
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17. November 1922, St. Martin, Pfalz
Aus einem Schriftstück vom 17. November 1922, adressiert „an den Vorstand der Darlehnskasse Diedesfeld!“
geht hervor, dass es eine „ … neugegründete Organisation der Rechner der Darlehnskassenvereine, WinzerVereine und Genossenschaften der Bezirke NeustadtSüd und Edenkoben … “ gab.
Dort ist zu lesen:
„Die Organisation der Rechner … hat … das Gehalt
ihres Rechners wie folgt festgesetzt:
Die Mindestleistung Ihres Rechners beträgt täglich 4
Stunden. Hierfür ist nach einstimmigem Beschluß pro
Stunde der Lohn nach dem jeweiligen Küfertarif zu
vergüten. Derselbe beträgt für Nov. pro Stunde 150
Mark. Wir erwarten u. hoffen dass unsere Forderung in
dieser Zeit der Not verstanden und bewilligt wird.“
gez.: Moll, Vorsitzender
23. Oktober 1927, Offenburg, Baden
Nach Vorberatung am 2. Oktober 1927 in Villingen
gründeten 27 Rechner von landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften „ … aus allen Teilen des badischen
Landes … “ am 23. Oktober 1927 den „ Genossenschafts-Rechner-Verein mit Sitz in Bräunlingen, Baden“.
Im Gründungsprotokoll wird die Gründung als „… ein
unbedingtes Erfordernis der Zeit- & Wirtschaftsverhältnisse …“ dargestellt.
Die vorliegende Satzung des Genossenschafts-RechnerVereins hat – was Vereinszweck, Mitgliedschaft und
Organisation anlangt - Konturen, die den aktuellen
Satzungen der Geschäftsleitervereinigungen recht
nahe kommen.
- Rechtsschutz vor deutschen Behörden bei Streitigkei-
ten aus dem Dienstverhältnis
- Ausbildung und Fortbildung seiner Mitglieder durch eine Fachzeitschrift, Rundschreiben, Vorträge usw.
- Vermittlung von Vergünstigungen aller Art.
Mitgliedschaft (§ 3 der Satzung vom 23.10.1927):
- Die Mitgliedschaft kann von jedem haupt- oder nebenamtlichen Beamten oder Angestellten einer landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft erworben werden.
Organisation (§§ 5, 6, 7 der Satzung vom 23.10.1927):
- Der Vorstand besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden, höchstens 6 weiteren Vorstandsmitgliedern und einem Geschäftsführer
- Die Generalversammlung findet jährlich statt,
sie ist zuständig für
· die Entgegennahme und Genehmigung der
Berichte von Vorstand, Geschäftsführer und Rechnungsprüfer
· Entlastungen
· die Wahl der Vorstandsmitglieder und
Rechnungsprüfer für 3 Jahre
· Satzungsänderungen
· die Vereinsauflösung
- Der Vereinsbeitrag wird von der Generalversamm-
lung festgelegt
- Die Kündigungsfrist 1 Monat zum Kalender-Halbjahr
- Die Bildung von Bezirksgruppen mit Vertrauens männern erfolgt zur Unterstützung des Vorstandes.
Aus dem Protokoll der Generalversammlung dieses Vereins vom 5. Juni 1930 in Karlsruhe ist zu entnehmen:
Etwa 90 Mitglieder nahmen teil.
Aufgaben des Vereins (§ 2 der Satzung vom 23.10.1927):
- Vertretung und Förderung der beruflichen und wirt-
schaftlichen Interessen seiner Mitglieder
- Beratung in allen das Dienstverhältnis berührenden Angelegenheiten
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geschäftsleitervereinigungen
eine zeiterscheinung?
ein kurzer blick in
die Geschichte.
Unter TOP 2 berichtete der Geschäftsführer „ … über
die seitherige Tätigkeit des Genossenschafts-RechnerVereins, über die abgehaltenen Bezirksversammlungen,
über die Ziele und über das Erreichte in der Gehaltsund Fortbildungsfrage.“
Unter TOP 4 ist zu lesen: „…Über die Regelung der
Gehaltsfragen, insbesondere für die nebenberuflichen
Kollegen, entspann sich eine längere Debatte, mit dem
Ergebnis, dass man nach wie vor auf eine ordentliche
Bezahlung der Kollegen hinzuwirken habe…“.
Unter TOP 8 steht: „… Einstimmig erfolgte die Satzungsänderung, dass in Zukunft auch die Rechner der
Warengenossenschaften aufgenommen werden sollen.
Nach weiteren Darlegungen des Geschäftsführers zur
Stellung des Genossenschaftsrechners zu Vorstand und
Aufsichtsrat, sowie über die allgemein = wirtschaftlichen Verhältnisse, dankte er …für die materiell und
zeitlich gebrachten Opfer…“.
Aus dem Protokoll der Generalversammlung am
10. Mai 1933 in Karlsruhe:
Etwa 30 Mitglieder nahmen teil.
Neben den Regularien steht unter TOP 4 „Auflösung
des Genossenschafts-Rechner-Vereins e.V. und Verwendung des Vereins-Vermögens“.
Wortlaut des Protokolls:
„Zur beantragten Auflösung des G.R.V. (Genossenschafts-Rechner-Verein) machen der 1. Vorsitzende
Herr Michael Armbruster und der Geschäftsführer
Herr Eugen Greiner folgende Ausführungen:
Es ist anzunehmen, dass infolge der revolutionären
Umwälzungen die Belange der Genossenschaftsrechner
ohne besondere Standesvertretung ihre Berücksichtigung finden werden.
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Außerdem ist es dem Geschäftsführer – Herr Eugen
Greiner Bräunlingen, wegen dringender Inanspruchnahme bei der von ihm verwalteten Genossenschaft,
nicht mehr möglich, die Geschäftsführung weiterhin
zu leiten und zu besorgen. Da sich ein Nachfolger
schon in der letzten Generalversammlung nicht finden
liess, ist es zweckmäßiger den G.R.V. aufzulösen, als
ihn nur ein Schattendasein führen zu lassen, wie dies
bereits in den letzten Jahren der Fall war.
Die gleichzeitige Beratung über die Verteilung des
Vereinsvermögens ergab eine längere Diskussion …
(es) wurde auf Antrag des 1. Vorstandes Herrn Michael
Armbruster-Hausach folgendem Beschluss einstimmig
die Genehmigung erteilt: Der Genossenschafts-Rechner-Verein e.V. ist aufzulösen und das Vereinsvermögen wie folgt zu verteilen:
1. Das Barvermögen des G.R.V. (RM. 956,06) … ist restlos der Badischen Winternothilfe zuzuweisen.
2. Der vorhandene Vervielfältigungs-Apparat „Standart“ wird der Kreditkasse Bräunlingen e.G.m.u.H in Bräunlingen schenkungsweise über-
lassen.
3. Sämtliche Bücher und Broschüren werden dem Geschäftsführer Herrn Eugen Greiner zugewie sen und sind vom 1. Vorstand Herrn Michael
Armbruster mit einer Widmung zu versehen...
Nachdem noch Herr Eugen Greiner allen Kollegen,
welche während der vergangenen Jahre treu zum
Rechner=Verein gestanden haben, dankte, schloss der
1. Vorstand mit den besten Wünschen für eine fernere
Zukunft, mit einem dreifachen „Sieg-Heil“ auf den
Kanzler des Dritten Reiches Adolf Hitler, die Generalversammlung.“
Bewertung
Bei der Würdigung dieser Schlaglichter der drei Vereinsgründungen im Südwesten und ihrer Tätigkeit ist
im Verhältnis zu heute eine völlig andere Ausgangslage zu berücksichtigen.
-
Es gilt zu beachten, dass die politischen und wirtschaftlichen Umstände dieser Zeit geprägt waren
von den turbulenten Ereignissen, die der erste
Weltkrieg und die Weimarer Republik in Deutsch-
land mit sich brachten.
- Außerdem war die Genossenschaftsorganisation –
insbesondere die der ländlichen Kreditgenossen-
schaften – noch im Aufbau begriffen.
Es gab neben dem von Schulze-Delitzsch 1864 gegründeten „Allgemeiner Verband der auf Selbsthilfe beruhenden Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“
zwei konkurrierende Verbände im ländlichen Bereich:
- den „Anwaltschaftsverband ländlicher Genossen-
schaften“ (Raiffeisen) – seit 1877 – und
- den „Verband der landwrtschaftlichen Kreditgenos-
senschaten im südlichen und westlichen Deutsch-
land“ (Haas) - seit 1879 -.
Erst am 12. 02.1930 kam es zum Zusammenschluss der
beiden Verbände für den ländlichen Bereich unter dem
Namen „Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften – Raiffeisen – e.V.*
- Seit 1889 gab es zwar die genossenschaftliche Pflicht prüfung, aber keine Pflichtmitgliedschaft bei den Prüfungsverbänden. Diese kam per Gesetz erst 1934. Je nachdem, ob Verbandzugehörigkeit bestand oder nicht, waren für die Prüfung die Prüfungsverbände zuständig oder es mussten von den Genossenschaf ten bei Gericht Prüfungen durch vom Gericht beauf-
tragte Prüfer beantragt werden.
- Die „Rechner“ als Geschäftsleiter waren haupt- oder nebenamtlich als „Beamte oder Angestellte“ tätig. Neben / mit ihnen existierten ehrenamtliche Vor-
stände.
- Bis zur Bankenkrise von 1931 gab es auch keine allgemeine Bankenaufsicht. Die Bankenaufsicht im heutigen Sinne geht auf das Kreditwesengesetz von 1934 und auf das neue KWG von 1961 zurück.
Vor diesem Hintergrund kann man wohl ohne Übertreibung sagen, dass aufgrund
- der weltweit labilen Finanzlage und den Problemen in der Bankenlandschaft im Deutschland des begin-
nenden 20. Jahrhunderts,
- der extremen Vielfalt im genossenschaftlichen
Verbund,
- der gegebenen Gesetzeslage (Grundsatz der Gewer-
befreiheit, keine Bankaufsicht), einerseits und
- der schon damals bis heute existierenden, aus geprägten Dezentralität innerhalb der Genossen-
schaftsorganisation andererseits die Stellung der Geschäftsleiter von Kreditgenossenschaften bis
zum Anfang der 30-er Jahre im Verhältnis zu heute als „ungeregelt“ und „unsicher“ bezeichnet werden müssen.
Deshalb erscheint die damalige Suche nach Zusammenschluss im Kreise der „Rechner“ auch absolut verständlich.
Welche Hoffnungen allerdings hinter dem Karlsruher
Auflösungsbeschluss vom 10. Mai 1933 standen, ist
nicht bekannt.
Jedenfalls waren sie trügerisch!
* 1971 folgte der Zusammenschluss des “Deutschen Raiffeisenverbandes”
mit dem “Deutschen Genossenschaftsverband”
13
Im Vorfeld der VGGB:
Vorfeld der VGgB:
Der Im
Verbund
in
Der Verbund in
„80-er Jahren“
den den
„80er
Jahren“
Was waren Ursache und
Auslöser für die Gründung der
VGgB Südwest?
1980 waren in der BRD 13 regionale Prüfungsverbände,
9 regionale Zentralbanken und 4.226 Volksbanken und
Raiffeisenbanken tätig. Wachstumsraten von deutlich
über 10 % im Bilanz-, Einlagen- und Kreditbereich
waren (noch) an der Tagesordnung. Dass dies sich im
Laufe der Zeit ändern würde, war schon damals zu
erkennen. Nur der inhaltliche und strukturelle Umfang
dieser Veränderungen waren noch nicht klar.
Die ersten spektakulären Schieflagen der Nachkriegszeit in Dreieich, Bornheim und München Mitte der
70-er Jahre hatte man verarbeitet. Man war nach
Befreiung von den Fesseln der Steuerschädlichkeit
des Nichtmitgliedergeschäftes und einer deutlichen
Stärkung des Managements durch die Genossenschaftsrechtsreform 1973 eindeutig auf Expansionskurs.
Wachstum im Kundengeschäft und in der Bilanz der
einzelnen Kreditgenossenschaft waren die dominanten
Kriterien für Erfolg.
Andererseits haben sich Kollegen im Verbund die Frage
gestellt, wer ihre Interessen wahrnimmt, wenn es im
Zuge dieser dynamischen Entwicklungen – wie Mitte
der 70-er Jahre - zu Kollisionen kommt, Kollisionen
zwischen Prüfer, Bankenaufsicht oder Aufsichtsrat
einerseits und Vorstand andererseits.
Eine solche Fragestellung drängte sich auf, angesichts
einer veränderten Prüfungspraxis, nach der Genossenschaftsrechtsreform 1973 mit ihrer Ausweitung der
Rechte (und Pflichten) des Managements einerseits
und aufgrund der Nachwirkung der oben erwähnten
Schieflagen Mitte der 70er Jahre andererseits.
Der Fokus der Prüfungen war erkennbar deutlich auf
die Vorstandstätigkeit gerichtet: Das Kräftefeld Vorstand – Aufsichtsrat – Prüfer - Bankenaufsicht rückte
als Kehrseite der festgestellten Wachstumsdynamik
14
und der Stärkung - und damit verbundener erhöhter
Verantwortung - des Organs Vorstand ins Blickfeld der
Tagesarbeit und der jährlichen Pflichtprüfung.
Mit dieser veränderten Prüfungspraxis verbunden war
auch eine neue Stringenz der damals faktisch noch
getrennt bestehenden Sicherungseinrichtungen der
Regionalverbände und des BVR (Bundesverband der
Volksbanken und Raiffeisenbanken).
Die gesamte Auswirkung dieser Entwicklung wurde beginnend mit den zahlen- und volumensmässig rapide
ansteigenden Schieflagen in unterschiedlichen Regionen - ab 1982 bis Ende der 90er Jahre sichtbar.
Der zentrale Garantiefondsbeitrag zur Sicherungseinrichtung - über Jahre beim Grundbeitrag von 0,5
Promille verharrend - stieg ab 1983 auf zunächst 0,75
Promille der Bemessungsgrundlage gem. § 4 des Statuts der Sicherungseinrichtung.
Die Folgezeit bescherte jahrelang Höchstbeiträge von
2 Promille - inklusive Sonderbeiträge in den besonders
hart betroffenen Regionalverbänden, so
z.B. WGV (Württembergischer Genossenschaftsverband), 1988, 1995 - 2002.
Mit dieser Entwicklung einher ging in jedem Sanierungsfall die Frage, inwieweit Sorgfaltspflichtverletzungen von Vorständen für eingetretene oder drohende Schäden ursächlich waren. Konsequenz aufgrund
der obergerichtlichen Rechtsprechung der 90-er Jahre:
Vermehrte Regressinanspruchnahmen von Vorständen
durch die Banken und Abberufungsverlangen durch
die Bankenaufsicht !
In dieser Zeit, am 14. September 1983, haben sich 19
Kollegen in Unterhausen-Honau bei Reutlingen im
Rahmen der Sitzung des „Gewinnsparvereins der Volksbanken und Raiffeisenbanken Alb-Neckar“ darüber
verständigt, dass es Sinn mache, wie in einigen anderen Verbandsgebieten - Hannover, Kiel, Köln, München
– eine Geschäftsleitervereinigung zur Interessenwahrung für „Kollegen in Not“ zu gründen.
90
Sanierungsfälle
Sanierungsfälle VggB
R+V Versicherungsfälle VGGB
80
70
60
50
40
30
20
10
0
1983
1985
1990
1995
1997
Dabei waren sich alle Teilnehmer einig, dass sich diese
Vereinigung nicht gegen den Prüfungsverband, schon
gar nicht gegen den Aufsichtsrat der jeweiligen Bank
richten soll. Auch kriminelle Handlungen sollten nicht
schützend begleitet werden.
Es zeigten sich aber immer deutlicher die zahlreichen
Problemfelder im Dienstvertrags-, Versorgungs- und
Haftungsrecht, die eine sachverständige und fachlich
fundierte Beratung und Vertretung unumgänglich
machten.
Zentrale Tätigkeitsfelder der Vereinigung sollten deshalb sein:
- der Abschluss einer zeitgemäßen, umfassenden, preiswerten Dienstrechtsschutzversicherung für Vor-
standsmitglieder genossenschaftlicher Banken,
- die Klärung dienst- und versorgungsrechtlicher Grundsatzfragen im Interesse der Vertragsparteien,
1998
2000
2002
2004
2006
2007
- die Sammlung wichtiger Daten, um diese bei Bedarf zur wirkungsvollen Interessenvertretung bereitzu-
stellen.
Es wurde beschlossen, den Verbandsvorstand in Stuttgart vorab zu informieren. Er erhielt vor dem Datum
der Gründungsversammlung den Wortlaut des Einladungsschreibens samt Satzungsentwurf zur Information zugesandt.
Den Kollegen sollte in der Gründungsversammlung
auch empfohlen werden, ihren Aufsichtsrat über die
Existenz der Geschäftsleitervereinigung zu informieren.
Im Oktober 1983 wurden alle Vorstandsmitglieder der
Volksbanken und Raiffeisenbanken im Verbandsgebiet
des Württembergischen Genossenschaftsverbandes
Stuttgart zu der Gründungsversammlung am
8. November 1983 eingeladen.
15
Die GründungsDie Gründungsversammlung
versammlung
221 interessierte Vorstände von Volksbanken und Raiffeisenbanken trafen sich am 8. November 1983, 14:00
Uhr im „Hotel-Restaurant Schönbuch“ in Böblingen,
Bahnhofstraße 30, um die Gründung einer Geschäftsleitervereinigung zu diskutieren und gegebenenfalls zu
beschließen.
Als Ergebnis der Veranstaltung ist der einstimmige
Beschluss festzuhalten, den in der Versammlung vorgelegten Satzungsentwurf anzunehmen. 219 Teilnehmer traten der Vereinigung sofort bei. Es wurde der
Gründungsvorstand bestellt, und mit der Eintragung
im Vereinsregister beauftragt.
16
Am 19. Januar 1984 wurde die „Vereinigung der Geschäftsleiter genossenschaftlicher Banken in Württemberg e.V.“ - VGgB - in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen.
Die Arbeit konnte aufgenommen werden, eine dringend notwendige, hilfreiche und erfolgreiche, wie sich
zeigen sollte.
Zur anfänglichen Verbandshaltung in Stuttgart gegenüber der VGgB eine Episode:
Anlässlich eines Gespräches mit dem gesamten Verbandsvorstand des WGV Stuttgart und allen Vorstandsmitgliedern der GZB-Bank, das der Verfasser zusammen
mit zwei Vorstandskollegen kurz nach der Gründung
führte, äußerte Verbandsdirektor Martersteig seine
Meinung dahingehend, dass man doch die Tätigkeit
der neuen Geschäftsleitervereinigung - wie die einer
schon bestehenden Vereinigung von Vorstandsmitgliedern im Kreis Ludwigsburg - auf gesellige Veranstaltungen und gemeinsame Informationsreisen konzentrieren und alles andere dem Württembergischen
Genossenschaftsverband überlassen solle. Dieser sei
seiner Meinung nach sehr wohl in der Lage, alle Konfliktfälle sachgerecht zu lösen.
Die Verbandshaltung konnte auch in Karlsruhe und
Frankfurt – vornehm ausgedrückt - als reserviert bezeichnet werden, als es darum ging, in der Folgezeit
auch dort Geschäftsleitervereinigungen zu gründen.
Sowohl in Karlsruhe als auch in Frankfurt waren die
Verbandsvorstände bei ersten Gesprächen der Ansicht,
der Prüfungsverband habe die Kompetenz, sich sowohl
der Angelegenheiten der Genossenschaftsbanken als
auch derer der Gremien Vorstand und Aufsichtsrat
anzunehmen.
Mitgliedschaft bei der VGgB abgeraten. Das Wort von
der „Geschäftsleitergewerkschaft“ machte die Runde.
Dieser teilweise aggressive Widerstand der Verbandsvorstände in Karlsruhe und Frankfurt führte dazu, dass
die VGgB Südwest 1988 ihre Satzung dahin gehend änderte, dass ab diesem Zeitpunkt auch Kollegen aus den
Verbandsgebieten Karlsruhe und Frankfurt der „VGgB
in Südwestdeutschland“ beitreten konnten.
Diese Gelegenheit wurde sofort ausgiebig genutzt.
Diese Verbandsmeinungen waren ein Irrtum, wie die
traurige Entwicklung der 80er und 90er Jahre ergab!
Bei zahlreichen für Vorstandsmitglieder „existenzbedrohenden“ Auseinandersetzungen war die Konstellation die: Auf der einen Seite die Bank, vertreten durch
den Aufsichtsrat, dieser unterstützt durch Prüfungsverband und nicht selten die Sicherungseinrichtung samt
Bankenaufsicht, auf der anderen Seite das Vorstandsmitglied mit Unterstützung der VGgB und/oder eines
ihrer Partneranwälte.
Ohne VGgB/Partneranwalt hätte in vielen Fällen ein
offensichtlich extrem einseitiges Kräfteverhältnis bestanden.
Aber nicht nur die gravierenden und teilweise spektakulären Auseinandersetzungen, auch die noch zu
beschreibende unspektakuläre Tagesarbeit der VGgB
zeigt, wie wichtig deren Existenz und ihre Arbeit im
Interesse ihrer Mitglieder war und ist.
Die Gespräche mit den Verbänden wurden im Laufe
der Zeit sachlicher und sind seit Jahren von gegenseitigem Vertrauen und hoher Akzeptanz geprägt.
Die anfänglichen Verständigungsschwierigkeiten sind
glücklicherweise längst ausgeräumt!
Man sah in der Absicht, eine Geschäftsleitervereinigung zu gründen, einen „Affront gegen den Verband
und dessen Vorstand, der nicht unbemerkt bleiben
werde“. In Einzelgesprächen wurde Kollegen von einer
17
Die Gründung der vggb:
Die Gründung der vggb:
ein schritt
zur bundesweiten,
ein schritt zur bundesweiten,
flächendeckenden
flächendeckenden
interessenvertretung
interessenvertretung
Im Gründungsjahr unserer Vereinigung, 1983, existierten Geschäftsleitervereinigungen schon in vier der
damaligen 14 Verbandsgebiete:
- In Köln, Rheinland, die „Vereinigung der Geschäfts-
leiter von Genossenschaften im Rheinland e.V.“, gegründet von Geschäftsleitern von Raiffeisen banken 1951,
- In Kiel, Schleswig-Holstein, die „Vereinigung der
Geschäftsführer von Raiffeisengenossenschaften in Schleswig-Holstein und Hamburg e.V.“, gegründet
von Geschäftsleitern von Raiffeisenbanken 1956,
- In München, Bayern, der „Verband Genossenschaft-
licher Geschäftsleiter in Bayern e.V.“, gegründet von Geschäftsleitern von Raiffeisenbanken 1963, (nach der Fusion der Prüfungsverbände 1990 - Fusion mit dem Geschäftsleiterverband der bayerischen Volksbanken),
- In Hannover, Niedersachsen, der „Berufsverband
Genossenschaftlicher Geschäftsleiter in Nieder sachsen e.V.“, gegründet von Geschäftsleitern von Warengenossenschaften, 1973.
Diese vier Geschäftsleitervereinigungen waren seit
1978 in einem regelmäßigen jährlichen Erfahrungsund Informationsaustausch.
1967 und 1977 gab es zwei Versuche, im Verbandsgebiet Stuttgart Geschäftsleitervereinigungen zu installieren:
- In Bissingen/Enz, Württemberg, 1967 gegründet für Geschäftsleiter der Raiffeisenbanken in den Kreisen Leonberg, Ludwigsburg, Vaihingen/Enz, und
- in Schwieberdingen, Württemberg, 1977 gegründet von Geschäftsleitern von Raiffeisenbanken.
Beide Vereinigungen in Württemberg konnten sich
nicht als Gesprächs- oder Verhandlungspartner des
Württembergischen Genossenschaftsverbandes durchsetzen: Sie waren zum einen letztendlich geografisch
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auf den Landkreis Ludwigsburg begrenzt, zum anderen
beschränkten sich die Kollegen – wie vom Prüfungsverband auch der VGgB empfohlen – auf gesellige Veranstaltungen und Informationsreisen. Die Sacharbeit
wurde ausschließlich von den in die Verbandsorganisation eingebundenen Kreisvereinigungen geleistet.
Aufgrund dieser Konstellation waren diese Vereinigungen wohl auch nicht mit dem Kreis der genannten vier
Geschäftsleitervereinigungen in Verbindung gekommen.
Unserer Gründung am 8. November 1983 - zunächst für
das Verbandsgebiet Württemberg - folgte 1986 noch
eine Neugründung für das Verbandsgebiet Münster,
Westfalen.
Beide neu gegründeten Geschäftsleitervereinigungen
traten der Gruppe der vier oben genannten Geschäftsleitervereinigungen zum Erfahrungs- und Informationsaustausch bei.
Durch unsere oben erwähnte Satzungsänderung 1988,
mit der das Geschäftsgebiet der „VGgB in Württemberg“ auf die Verbandsgebiete „Karlsruhe“ und
„Frankfurt/Main“ ausgeweitet wurde („VGgB in Südwestdeutschland“), war eine seit 1986 sich anbahnende
Entwicklung, dass Kollegen aus den Verbandsgebieten
Karlsruhe und Frankfurt die Mitgliedschaft in der VGgB
suchten, abgeschlossen.
Gleichwohl haben sich die Vorstände der Verbände
„Karlsruhe“ bis 1991 und „Frankfurt“ bis 1996 geweigert, mit den Vorstandsmitgliedern der VGgB Südwest
ins Gespräch zu kommen! Die „Geschäftsleitervereinigung Ludwigsburg“ liquidierte zum 31.12.1999 und
hat die Mitgliedschaften Anfang 2000 auf die VGgB
übertragen. Damit war sichergestellt, dass es bundesweit aktive Geschäftsleitervereinigungen gibt.
Der letzte „weiße Fleck“ auf der Landkarte war verschwunden.
BgG Norddeutschland
WGB
westdeutschland
Seit dieser Zeit wird auch die Interessenvertretung der
Geschäftsleiter bundesweit koordiniert umgesetzt.
Eine 1989 ins Leben gerufene „ständige Kommission“,
bestehend aus den Vorständen der Geschäftsleitervereinigungen in der Bundesrepublik traf sich bei Bedarf.
1998 wurde die Interessenvertretung weiter intensiviert. Es wurde eine Bundesdeutsche Kommission, bestehend aus den Vorsitzenden und je einem weiteren
Vertreter jeder Geschäftsleitervereinigung in der Bundesrepublik eingerichtet, die sich regelmäßig jährlich
zu Gedankenaustausch und Abstimmungsgesprächen
trifft. Außerdem wurden 5 Arbeitskreise installiert
(AK 1 „Musterverträge“, AK 2 „Prüfungswesen“, AK
3 „Satzungen/Geschäftsordnungen“, AK 4 „Versicherungswesen“, AK 5 „Ware“), die bei Bedarf Fachfragen
diskutierten und Lösungsansätze erarbeiteten.
Diese bundesweite Interessenvertretung gilt übrigens
auch nach der Wiedervereinigung: Die Kreditgenossenschaften in den neuen Bundesländern sind den
angrenzenden regionalen Prüfungsverbänden in den
alten Bundesländern zugeordnet. Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt zum Verband
„Hannover“ - Thüringen, Sachsen zum Verband „Frankfurt“. Folgerichtig werden die Interessen der dortigen
Kollegen im ersten Fall durch den „Berufsverband genossenschaftlicher Geschäftsleiter Norddeutschland“,
im letzteren durch die „Vereinigung der Geschäftsleiter
genossenschaftlicher Banken in Südwestdeutschland“
wahrgenommen.
Darüber hinaus hat sich schon 1987 eine internationale
Kommission gebildet, in der neben den Vertretern der
bundesdeutschen Geschäftsleitervereinigungen Kollegen von Geschäftsleitervereinigungen aus Frankreich,
Italien, Niederlande und Österreich jährlich zu einem
intensiven Erfahrungs- und Informationsaustausch
zusammenkommen.
VgGB Südwestdeutschland
VgG Bayern
Heute, 2008, sind in der Bundesrepublik nach zwei
Fusionen („Rheinland / Westfalen“ und „SchleswigHolstein / Niedersachsen“) vier Geschäftsleitervereinigungen in folgenden Verbandsgebieten aktiv:
- Im Genossenschaftsverband Bayern, München:
der Verband Genossenschaftlicher Geschäftsleiter in Bayern e.V.
- Im Badischen Genossenschaftsverband, Karlsruhe,
im Genossenschaftsverband Frankfurt, Neu-Isenburg, im Württembergischen Genossenschaftsverband,
Stuttgart: die Vereinigung der Geschäftsleiter genos-
senschaftlicher Banken in Südwestdeutschland e.V.
- Im Genossenschaftsverband Norddeutschland,
Hannover, und im Genossenschaftsverband Weser/
Ems, Oldenburg: der Berufsverband genossenschaftli-
cher Geschäftsleiter Norddeutschland e.V.
- Im Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband, Münster: die Westdeutsche genossenschaftliche Bankleitervereinigung e.V.
19
Aus der TAgesarbeit:
Aus der
TagesarBeit:
Themenschwerpunkte
Themenschwerpunkte
Was waren die Themen der VGgB in den letzten 25
Jahren? – Welche Ergebnisse wurden erzielt?
Die zentralen Aufgaben der VGgB gemäß ihrer Satzung, die im Wesentlichen auch in den übrigen
Geschäftsleitervereinigungen und in den bundesdeutschen Arbeitskreisen, auf den Tagesordnungen
standen und stehen, waren und sind
- die Hilfestellung beim Abschluss von Dienst- und Pensionsverträgen,
- die Bereitstellung von Orientierungshilfen bei der Gehaltsfindung und bei der Regelung der Alters-
versorgung,
- das Angebot einer nach Inhalt und Preis optimalen Dienstrechtsschutzversicherung,
- kritische Begleitung der Pflichtprüfungen, was deren Auswirkung auf die persönlichen Verhältnisse der Vorstände betrifft,
- kritische Begleitung und Beratung zu Fragen des Genossenschaftsrechtes, der Satzungen und Geschäftsordnungen in Verbindung mit dem Vor-
standsamt,
- „Blickkontakt“ zu den Geschäftsleitervereinigungen in der Bundesrepublik und in den angrenzenden Ländern Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich
zu halten.
Dienstverträge
Die Dienstverträge für Vorstandsmitglieder der Volksbanken und Raiffeisenbanken beinhalten um 1980 die
verschiedensten, teils sich widerstreitende Merkmale,
weil sie in ihrer Geschichte von sehr unterschiedlichen
Elementen und Interessenlagen beeinflusst worden
sind:
- Bis in die sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts war es üblich, dass die Geschäftsführerposition
außerhalb des (ehrenamtlichen) Vorstandes besetzt wurde. Diese Geschäftsführer rekrutierten sich in der Regel aus dem eigenen Hause oder aus dem Prüfer-
stab des jeweiligen Prüfungsverbandes. Damit wur den viele Elemente eines typischen Anstellungsver trages Inhalt der Dienstverträge für Geschäftsführer.
- Die Prüfungsverbände haben aus ihrer Beratungs- und Prüfungsfunktion heraus schon immer Einfluss
darauf genommen, dass fachlich und persönlich qualifizierte Personen mit der Geschäftsführung
einer Kreditgenossenschaft betraut wurden. Dar-
aus resultierten Schritte wie die Begutachtung von Dienstverträgen im Rahmen der Pflichtprüfung oder die Erstellung von Diensvertragsentwürfen für ein zelne Kreditgenossenschaften. Die schließlich ent-
wickelten Musterverträge der Prüfungsverbände enthielten teilweise Klauseln, die die Vertragspartner Geschäftsleiter/Vorstand und Aufsichtsrat der Bank verpflichteten, Dienstverträge dem Verband vorzule-
gen, Änderungen des Dienstvertrages dem Prüfungs-
verband anzuzeigen oder von diesem genehmigen
zu lassen. Die Problematik der Prüfung eigener Empfehlungen im Rahmen der Pflichtprüfung wurde ignoriert. Damit wurden von den Prüfungsverbän-
den für wichtig erachtete Elemente, wie z.B. extrem
umfangreiche Pflichtenkataloge, in die Dienstverträ ge übernommen.
- Insbesondere nachdem seit 1974 der Geschäftsleiter dem Vorstand angehören muss, haben Muster-
dienstverträge der Prüfungsverbände und individuell
20
von Anwälten oder anderen Fachleuten im Auftrag der Banken ausgearbeitete Dienstverträge Konjunk-
tur gehabt. Damit wurden neben den schon erwähn-
ten Elementen auch solche des Aktienrechtes (z.B. Zeitverträge, Weisungsrechte des Aufsichtsrates
gegenüber dem Vorstand) in die Dienstverträge übernommen.
Diese Gemengelage war zur Zeit der Gründung der
VGgB Südwest Realität.
Eine erste Bestandsaufnahme wurde durch Gespräche
mit dem Verbandsvorstand in Stuttgart, und durch
Fallsammlung von Anfragen seitens der Mitglieder
in Sachen Dienstverträge versucht. Die Vorstände der
Verbände in Frankfurt und Karlsruhe waren zu Gesprächen mit der VGgB zunächst nicht bereit!
Auch die Praxis der Dienstvertragsgestaltung in den
anderen deutschen Verbandsgebieten wurde über
die dortigen Geschäftsleitervereinigungen in unsere
Bestandsaufnahme einbezogen.
Dabei haben schon die Gespräche mit dem Verbandsvorstand in Stuttgart ein recht buntes Bild ergeben:
In Stuttgart gab es einen offiziellen Muster-Dienstvertrag, in Karlsruhe und in Frankfurt wurden nur auf
besondere Anfrage Vertragsmuster ausgehändigt, in
denen die oben beschriebene „Anzeige-/Zustimmungsklausel“ für den Verband enthalten war.
In den Verträgen waren insbesondere die Pflichtenkataloge, die Gehaltsstrukturen, die Fortzahlungsregelung im Krankheitsfalle, sowie die Regelung der
Beendigung des Dienstvertrages und seine finanziellen
Folgen, dort insbesondere die Altersversorgung recht
unterschiedlich geregelt.
Als Interessenvertretung unserer Mitglieder sahen sich
die Vorstandsmitglieder der VGgB Südwest vor die
nicht einfache Aufgabe gestellt, diese Vielfalt in den
Musterverträgen und Vertragsmustern der Verbände
und die Einzelfallregelungen „einzufangen“ und diese
so zu systematisieren, dass eine Bewertung möglich
und Empfehlungen daraus abzuleiten waren und sind.
Ein 1985/86 gedachter Ansatz aller Geschäftsleitervereinigungen war es, den BVR und den DGRV (Deutscher
Genossenschafts- und Raiffeisenverband) einzuschalten, um einen bundesweiten Muster-Dienstvertrag
für Vorstandsmitglieder genossenschaftlicher Banken
anbieten zu können. Dies scheiterte an der aus dem
Gedanken der Subsidiarität abgeleiteten „Hoheit“ der
regionalen Prüfungs- und Arbeitgeberverbänden.
1988 haben deshalb die Geschäftsleitervereinigungen
einen „Arbeitskreis Dienstverträge“ (ab 1998 Arbeitskreis „Musterverträge“) gebildet, dem Vorstandsmitglieder aller bundesdeutschen Geschäftsleitervereinigungen angehörten. In diesem Arbeitskreis haben bis
2007 die Kollegen Andreas Geißler, Leutkirch und Willy
Köhler, Mannheim, die VGgB Südwest vertreten.
Aufgabe des Arbeitskreises war und ist es bis heute,
die Ergebnisse der Gespräche und Vereinbarungen
mit den Verbänden auszutauschen und soweit möglich im Vorfeld abzustimmen. Dadurch ist zwar kein
einheitlicher Muster-Dienstvertrag entstanden, aber
die wesentlichen Vertragsinhalte in den verschiedenen
Verbandsgebieten sind bekannt und haben ähnliche
Ausgestaltungen.
Auch im Verband Bayern und in den Verbänden Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden eigenständige, voneinander abweichende Vertragsregelungen
verwendet.
21
Aus der TagesarBeit:
Themenschwerpunkte
In zahlreichen Gesprächen mit den Verbandsvorständen in Stuttgart, Karlsruhe und Frankfurt hat der Vorstand der VGgB Südwest folgende Vertragsregelungen
für unbefristete Dienstverträge diskutiert und im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung meist einvernehmlich verabschiedet, bzw. in den Muster-Dienstvertrag
„Stuttgart“ übernommen:
- Der Pflichtenkatalog wurde „bereinigt“ und auf die wesentlichen Vorstandspflichten reduziert. Wichtig war dabei
- die Beibehaltung der Pflicht für den Vorstand zur Befolgung der „Verfahrensregeln der Sicherungs-
einrichtung des BVR“,
- die Frage, wann verbotene „Spekulationsgeschäfte
für eigene Rechnung“ vorliegen (6 Monats-
gehälter).
- Die Diskussion zu den Regelungen der Vertragsbeen-
digung war lange offen und wurde auch nicht zu
100 % einvernehmlich abgeschlossen. Im Einzelnen:
- Das Ausscheiden aus Altersgründen sollte nach Meinung der VGgB Südwest verbunden sein mit
einer – mindestens dem Grunde nach – im Dienst-
vertrag verankerten Pensionsregelung. Ein An-
spruch auf „Zusage nach Wartezeit“ wurde umge setzt und ist heute Standard, wenn nicht zusam men mit dem Dienstvertrag eine Regelung der Altersversorgung vereinbart wird.
- Das Ausscheiden durch ordentliche Kündigung seitens der Bank hat drei Komponenten:
Die Frage der Kündigungsfrist. Die Kündigungsfris-
ten wurden einvernehmlich - nach Dienstjahren gestaffelt - verlängert auf bis zu 12 Monaten zum Quartals- / Monatsende.
Die Frage des finanziellen Ausgleichs (Abfindung,
Übergangsgeld, Rente). Diese Frage war und ist bis heute sehr unterschiedlich geregelt: Der Musterver
trag „Stuttgart“ hat als Ergebnis zäher Verhand-
lungen eine Abfindungsregelung erhalten, nach 22
der nach Dienst- und Lebensjahren gestaffelt 5 -10 Monatsgehälter als Abfindung bezahlt werden.
Die Vertragsmuster „Karlsruhe“ und „Frankfurt“ für unbefristete Dienstverträge enthalten keine Abfindungsregelung.
- Die Vertragsbeendigung nach Abberufungsverlan-
gen durch die Aufsichtsbehörde (BaFin) war Gegen-
stand ausführlicher, kontroverser Gespräche mit den Verbandsvorständen. Schließlich einigte man sich für den Mustervertrag „Stuttgart“ darauf, das Abbe-
rufungsverlangen als Grund für eine Kündigung mit Dreimonatsfrist, mit dem Vorbehalt der frist-
losen Kündigung vorzusehen. Die Vertragsmuster
„Karlsruhe“ und „Frankfurt“ sehen dagegen die unmittelbare Beendigung des Vertrages nach einem Abberufungsverlangen vor.
- Das Thema „Ende des Dienstvertrags und Ende der Organstellung“ ist nach einer kurzen Diskussion mit den Verbandsvorständen dahingehend geregelt, dass keine Vertragstexte mehr empfohlen werden, die mit dem Ende der Organstellung die Beendigung des Dienstvertrages verknüpfen.
Diese Neuerungen fanden ihren Niederschlag im Vertragsmuster des Genossenschaftsverbandes Frankfurt
vom August 2001, in dem des Badischen Genossenschaftsverbandes vom Februar 2003 und im Mustervertrag des Württembergischen Genossenschaftsverbandes vom August 2004.
Ein weiteres Thema zu den Dienstverträgen ist seit
1990 das der Zeitverträge. Diese werden von den Prüfungsverbänden inzwischen unterschiedlich befürwortet:
- Stuttgart unterstützt derartige Vorhaben nur
zögernd und gering.
- Karlsruhe befürwortet die Zeitverträge und em pfiehlt sie aktiv, unterlegt durch ein Vertragsmuster vom Februar 2003.
- Frankfurt ist mit seinen Äußerungen zurückhaltend.
- Die VGgB Südwest steht dem Thema Zeitverträge aufgeschlossen gegenüber. Aufgrund dieser Situati-
on hält die VGgB Südwest einen Muster-Dienstver-
trag bereit, um seinen Mitgliedern bei Bedarf Unter-
stützung zu geben. Hier sei darauf hingewiesen, dass
gerade bei Zeitverträgen ein besonders hoher Bera-
tungsbedarf gegeben ist, weil die Abweichungen vom bekannten unbefristeten Vertrag erheblich sind. Dies gilt insbesondere für die Themen „Kündigung“, „Vertragsverlängerung“, „Abfindungen“. Diese sind in den vorliegenden Vertragsmustern teilweise unzu-
reichend geregelt.
Pensionsverträge
Die Ausgangslage, was Altersversorgung und Pensionsverträge anlangt, war zum Zeitpunkt der Gründung
der VGgB Südwest völlig unübersichtlich und zwar in
allen drei Verbandsgebieten Stuttgart, Karlsruhe und
Frankfurt gleichermaßen.
Da waren viele Kollegen, die neben dem Anspruch auf
gesetzliche Rente keinerlei Altersversorgung seitens
der Bank hatten.
Andere waren über eine Lebensversicherung als Begünstigte, oder über die Pensionskasse der jeweiligen
Regionalverbände „versorgt“.
Die Wenigsten hatten eine Pensionszusage ihrer Bank.
Über alles gesehen war keine Linie der Altersversorgung für Vorstände genossenschaftlicher Banken zu
erkennen. Es war nun neben der Aufarbeitung der
Fragen zum Dienstvertrag eine zweite, nicht weniger
wichtige und einfache Aufgabe der VGgB Südwest, sich
der „Pensionsfrage“ anzunehmen und mit den Prüfungsverbänden nach akzeptablen, für alle Vorstände
genossenschaftlicher Banken geltende Richtlinien zur
Altersversorgung zu suchen.
Gerade im Bereich der Altersversorgung war und ist
aber die Bankgröße ein wesentliches Kriterium wegen
der nachhaltigen Belastungen, die durch entsprechende Altersversorgungszusagen für die Bank entstehen.
Insbesondere nach der Einführung des „Vieraugenprinzips“!
Erstes Prinzip musste sein und war es auch: Wie soll
eine angemessene Altersversorgung aussehen?
Unter Einbeziehung externer Fachkräfte und Spezialfirmen wurde von der VGgB Südwest den Verbänden
die Zielgröße 75 % des letzten Bruttomonatsgehaltes
unter Anrechnung der gesetzlichen und aller sonstiger
Renten vorgestellt.
Die Verbände lehnten erwartungsgemäß ab. Es sollten
nach Ansicht der Verbände im Hinblick auf die tatsächlichen Gegebenheiten keine oder nur sehr allgemein
gehaltene Empfehlungen gegeben werden.
Die VGgB Südwest überlegte, eigene Empfehlungen zu
formulieren, gestützt auf externe Berater. Die Verbände wollten Bedenkzeit.
In schwierigen Verhandlungen näherte man sich.
Ab 1988 wurden dann zwischen den Verbänden und
der VGgB Südwest Zielwerte und Strukturen erörtert:
- Im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Alters-
teilzeit soll die einvernehmliche vorzeitige Betriebs-
rente vertraglich abgesichert werden.
- Versorgungsziel 60-65 % des letzten Bruttomonats
gehaltes.
- Elemente des Versorgungsziels sind gesetzliche Rente 15%, Eigenvorsorge 8 - 10%, Bankdirektzusage
37 - 42 % des letzten Bruttomonatsgehaltes.
- Dynamisierung der Altersversorgung gem. BetrAVG und die Zuständigkeit des Beschlussorgans.
23
Aus der TagesarBeit:
Themenschwerpunkte
Die Möglichkeit der vorzeitigen Rente wurde im Rahmen der allgemeinen Entwicklung in den Mustervertrag „Stuttgart“ und in die Vertragsmuster „Karlsruhe“
und „Frankfurt“ aufgenommen.
Klarstellung erfolgte auch bezüglich der Zuständigkeit
für Beschlüsse zur Rentenanpassung: Der Aufsichtsrat!
Im Hinblick auf die zwischenzeitlich einsetzende
allgemeine Diskussion zum Thema Altersversorgung
und zur betriebswirtschaftlichen Auswirkung auf die
zusagenden Banken mussten sowohl die Zielwerte als
auch die Strukturen grundsätzlich akzeptiert werden,
wenngleich das erwartete Risiko der Entwicklung der
gesetzlichen Rente damit voll zulasten der Eigenvorsorge geht.
Für den Fall extremer Belastung der Eigenvorsorge
sollte die Höhe der Direktzusage seitens der Bank überprüft werden.
Bei dieser Konstellation insgesamt rückläufiger Altersversorgungszusagen und steigender Eigenvorsorge
wurde die Rechnungsgrundlage der Pension hinterfragt. Das letzte Bruttomonatsgehalt wurde ersetzt
durch das „pensionsfähige Jahresgehalt“. (Darunter
versteht man - in Anlehnung an Regelungen für Vorstandsmitglieder anderer juristischer Personen - das
Bruttomonatsgehalt x 13:12, ohne Tantiemen oder
ausdrücklich als „nicht pensionsfähig“ deklarierte
Gehaltsteile.
Das Ergebnis der Diskussionen und Verhandlungen ist
festgehalten im Muster-Pensionsvertrag des Württembergischen Genossenschaftsverbandes vom Oktober
2005 und in den Vertragsmustern des Badischen Genossenschaftsverbandes vom April 1995 und des Genossenschaftsverbandes Frankfurt vom Januar 2001.
Seit 2005 hat die Diskussion der Altersversorgungszusagen für Vorstandsmitglieder bundesweit eine neue
Komponente erhalten: Die vorgesehenen Zusagen der
Banken in Höhe von 37- 42 % sollen wegen der „biometrischen“ und „gehaltsdynamischen“ Risiken für die
24
Banken von „leistungsorientierten“ auf „beitragsorientierte“ Zusagen umgestellt werden.
Dieser Paradigmenwechsel ist derzeit in vollem Gange.
Er darf nicht verwechselt werden mit der Frage der
„bilanznahen“ oder der „außerbilanziellen“ Gestaltung. Hierbei handelt es sich um die Frage des Durchführungsweges.
Die VGgB Südwest und die Verbände Stuttgart, Karlsruhe und Frankfurt sind noch im Gespräch, welche der
beiden Zusageformen, „leistungsorientiert“ wie bisher,
oder „beitragsorientiert“ empfohlen werden soll.
Die Tendenz innerhalb der VGgB geht im Interesse der
Vorstände in Richtung „leistungsorientierte“ Zusage
bei „außerbilanziellem“ Durchführungsweg.
Das Diskussionsergebnis bleibt abzuwarten.
Richtlinien für Gehälter und
Pensionen
Eine noch intensivere Arbeit als für die der Vertragsinhalte der Dienst- und Pensionsverträge war für die
VGgB Südwest zu leisten im Hinblick auf die „Orientierungshilfen“, „Richtlinien“und „Empfehlungen“
betreffend Gehalts- und Pensionsstrukturen und die
Höhe der Gehälter und Pensionen.
Wie dringend notwendig eine gewisse Transparenz in
den Bereichen Gehälter und Pensionen war, ergab sich
aus einem ersten Vergleich 1984 im Mitgliederkreis zur
Höhe und Ausgestaltung der Gehalts- und Pensionsansprüche.
Ergebnis: Es zeigten sich – sowohl nach Bilanzsummen,
als auch nach Dienst- und Lebensjahren sortiert - völlig
unterschiedliche und nicht nachvollziehbare Gehaltsund Pensionsregelungen. Wobei auffiel, dass ein erschreckend hoher Anteil der Kollegen überhaupt keine
Altersversorgungsregelung mit ihrer Bank hatte.
Um die Entwicklung auf diesem Gebiet verfolgen zu
können und das Ergebnis der Verbandsgespräche in
Sachen Gehälter und Altersversorgung verfolgen zu
können, hat die VGgB Südwest in den Jahren 1987,
1993, 1996, 1999, 2002, 2005 weitere Gehaltsumfragen
mit anschließenden Analysen durchgeführt, die von
den Mitgliedern gerne und mit großem Interesse zur
Kenntnis genommen wurden.
Außerdem hat der Arbeitskreis „Musterverträge“ dazu
beigetragen, auch die Gehaltsstrukturen und –höhen
in den anderen Verbandsgebieten kennen zu lernen
und mit den eigenen zu vergleichen.
Während die Verbände Karlsruhe und Frankfurt bis
heute keine Empfehlungen aussprechen, sondern auf
Anforderung knappe Orientierungswerte liefern, hat
der Verband Stuttgart nach umfangreichen Besprechungen Richtlinien erarbeitet, die zuerst auf Anforderung, ab 1990 dann aktiv verteilt wurden.
In vielen kleinen Schritten sind wir zu der heutigen
Situation gekommen: Es ist üblich, dass Gehaltsstrukturen und –höhen publiziert werden, von der Mehrzahl
der Verbände und von allen Geschäftsleitervereinigungen. Deren Mitglieder haben damit aufgrund der
Arbeit der VGgB Südwest und deren Schwestervereinigungen heute die Möglichkeit jederzeit aktuelle Werte
zur Bandbreite gezahlter Gehälter und Pensionen zu
erfahren.
Aber nicht nur dies wurde in langen, intensiven
Gesprächen mit den Verbänden erreicht. Seit den
Diskussionen über eine erfolgsbezogene Bezahlung
der Mitarbeiter einerseits und über eine angemessene
Altersversorgung für Vorstände andererseits (1985)
rückte auch das in den Musterdienstverträgen schon
lange enthaltene Element der Abschlussvergütung
ins Blickfeld der Verhandlungen. Die Vorbildfunktion
einerseits und die Möglichkeit, nicht pensionsfähige
Gehaltsteile zu etablieren, waren die Motive. Die Höhe
der Abschlussvergütung und deren Bemessungsgrundlage wurden in den Fokus gerückt.
Die Verbände Karlsruhe und Frankfurt haben – wie bei
der Frage der Gehaltsrichtlinien – auch keine Stellungnahme zur Tantiemenfrage abgegeben.
In Stuttgart war man wie in anderen Verbandsgebieten diskussionsbereit. Allerdings gingen die Verhandlungen über „nicht regulierbar“, „13. Monatsgehalt
ist genug“ zur heutigen Richtlinie „bis zu 30 % des
Jahresgehaltes“.
Die Kriterien zur Bemessung der Abschlussvergütung
waren zunächst auf Vorschlag des Verbandes sehr
„formal-rechnerisch“ auf Kennzahlen aus der Prüfung
aufgebaut. Dies wurde von der VGgB Südwest abgelehnt. Man einigte sich auf die Regelung, dass es Sache
der Organe der Bank (Aufsichtsrat und Vorstand) ist,
die Kriterien für die erfolgsbezogene Zahlung festzulegen. Die Kennzahlen sollen mangels hauseigener
Kriterien nur als Orientierungshilfe für die Organe der
Bank dienen.
Bewertung
Die obigen Ausführungen könnten den Eindruck erwecken, als ob die Vorstandsmitglieder der VGgB Südwest
keinen oder nur seltenen Kontakt zu ihren Mitgliedern
hätten. Dies trügt.
Die Gespräche und Vereinbarungen mit den Prüfungsverbänden sind wesentliche Basis für ein ungestörtes
Verhältnis zu diesen im Rahmen deren Prüfungs- und
Beratungstätigkeit. Viele Kontakte und Anfragen der
Mitglieder werden jährlich gepflegt und beantwortet,
um Hilfestellung bei Problemen aller Art zu geben.
Was aufgrund der personellen Besetzung der VGgB
Südwest mit ausschließlich ehrenamtlichen Organmitgliedern nicht möglich ist, und auch in den jährlichen
Mitgliederversammlungen so bestätigt wurde, sind
über Kurzberatungen hinausgehende Einzelberatungen durch die VGgB Südwest.
25
Aus der TagesarBeit:
Themenschwerpunkte
Die Mitglieder werden an ausgewiesene Fachleute
verwiesen (z.B. Anwälte oder Berater in Sachen Altersversorgung). Damit haben wir bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies soll auch weiterhin praktiziert
werden.
Die Dienstrechtsschutzversicherung
Eine der Aufgaben, die sich die VGgB von Anfang an
gestellt hat, war es, eine Dienstrechtsschutzversicherung für ihre Mitglieder anbieten zu können. Diese
sollte auf die Bedürfnisse der Vorstandsmitglieder von
genossenschaftlichen Banken zugeschnitten sein. Es
gab Angebote von Gerling, Allianz und R+V, die im
Jahresbeitrag zwischen 85.- DM und 320.- DM lagen.
Dabei waren die Versicherungsbedingungen natürlich
recht unterschiedlich, was Versicherungsumfang und
-höhe anlangt.
Das „Preis-Leistungsverhältnis“ erschien bei dem
Angebot der R+V am günstigsten. Der Vertragsabschluss zwischen der VGgB Südwest als Versicherungsnehmerin und der durch die R+V vermittelten „Neue
Rechtsschutzversicherung, Mannheim“ erfolgte am
01.07.1984. Sämtliche Mitglieder der VGgB Südwest
sind mitversicherte Personen.
Für einen Jahresbeitrag von 75.- DM wurde eine Zusage für Vermögensschaden-, Dienstvertrags-, Straf-,
Sozialrechts- und Schadensersatzrechtsschutz bis zur
Höhe von 100.000,00 DM im Einzelfall gegeben. Dies
erschien zunächst ausreichend.
Dieser von der „Neue Rechtsschutzversicherung, Mannheim“ über die R+V gegebene Versicherungsschutz
wurde ab 01.07.1985 von der R+V direkt übernommen,
was den Vorteil der individuellen Vertragsverhandlungen mit dem Versicherer mit sich brachte.
Diese waren auch notwendig, weil sehr schnell deutlich
wurde, dass die Bedürfnisse der versicherten Mitglieder
eine Ergänzung des Versicherungsumfangs und Anpassungen in der Ausgestaltung der einzelnen Versicherungsbereiche erforderlich machten.
26
- Da waren schon nach kurzer Zeit Fälle zu behandeln, die Mitglieder betrafen, die aus dem aktiven Dienst ausgeschieden waren; wie lange hatten sie den Schutz unserer Dienstrechtsschutzversicherung?
- Im Zusammenhang mit der Beendigung oder der einseitigen Änderung der Dienst- und Pensions-
verträge durch die Bank waren umfangreiche außer-
gerichtliche anwaltschaftliche Beratungen notwen-
dig; sind auch diese durch die Rechtsschutzversi-
cherung abgedeckt, oder nur die Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen?
- Wenn Maßnahmen der Bankenaufsicht drohen, ist anwaltschaftlicher Rat wichtig; sind die dadurch ent-
stehenden Kosten durch die Rechtsschutzversiche-
rung abgedeckt?
- Sind die gesamten Versicherungsbedingungen und die Beitragsgestaltungen für alle 7 Geschäftsleiter-
vereinigungen in der Bundesrepublik gleich?
Diese und andere Fragen führten dazu, dass 1988 ein
„Arbeitskreis Versicherungsfragen“ gegründet wurde,
in dem Vorstandsmitglieder aller Geschäftsleitervereinigungen vertreten waren und bis heute sind. Dieser
Arbeitskreis trifft sich jährlich mit dem Versicherer,
der R+V, um alle offenen Fragen zu erörtern und nach
Lösungen zu suchen, die für alle Beteiligten akzeptabel
sind. Für die VGgB Südwest waren die Kollegen Dieter
Knörzer, Bad Mergentheim und Werner Wessa, Mutterstadt, in diesem Arbeitskreis aktiv tätig.
Bis heute wurden in diesen Sitzungen folgende Regelungen vereinbart:
- Es wurde festgelegt, dass für alle Geschäftsleiterver-
einigungen in der Bundesrepublik einheitliche Versi-
cherungsbedingungen gelten. Weiter wurde verein-
bart, dass diese Versicherungsbedingungen zu den
ausgehandelten Beiträgen nur den Mitgliedern der Geschäftsleitervereinigungen angeboten werden dürfen. Dritte müssen für den gleichen Versicherungs-
umfang eine deutlich höhere Jahresprämie zahlen.
- Die „Nachwirkung“ der Versicherung für ausgeschie-
dene Vorstandsmitglieder in Bezug auf Tatbestände, die im „aktiven Zeitraum“ lagen, wurde auf fünf Jahre festgelegt. Für Tatbestände, die in die Zeit nach Ausscheiden fallen (z. B. Einleitung von Ermitt-
lungsverfahren nach Pensionierung, Fragen zur Al-
tersversorgung während der Pensionszeit), wurde die Möglichkeit der passiven Mitgliedschaft mit weiter
geltendem Versicherungsschutz wichtig.
- Vermögensschaden- und Dienstvertragsrechtsschutz wurden auf die Kosten der außergerichtlichen Rechtsberatung erweitert.
- Der anfänglich im Kulanzwege gewährte Rechts-
schutz bei Maßnahmen der Aufsichtsbehörde (BAK/
BaFin) wurde - gegen eine Erhöhung des Jahresbei-
trags - unter dem Begriff Verwaltungsrechtsschutz in die Versicherungsbedingungen unserer Dienstrechts-
schutzversicherung aufgenommen.
- Die Deckungssumme je Rechtsschutzfall hat sich im Laufe der Jahre aufgrund teils intensiver Verhandlun-
gen vereinbarungsgemäß schrittweise von ursprüng-
lich (1984) 100.000,-- DM, ohne Selbstbehalt, auf heute (2007) 153.388,-- €, bei 2.300,-- € bzw. 511,-- € Selbstbehalt erhöht. Der Jahresbeitrag pro Mitglied stieg parallel dazu von 75,-- DM (1984) auf 267,-- €
(2007). Grund für diese Entwicklung waren erhebli-
che Steigerungsraten der Zahlungsquoten (Versiche
rungsleistung in Prozent der Beitragszahlungen): Diese überschritten seit 1990 die 100%-Marke. 1998 war der bisherige Höhepunkt erreicht mit einer bun-
desweiten Zahlungsquote von 287 % und einer sol-
chen für die VGgB Südwest von 346 %! Im Jahr 2007 ist die Zahlungsquote erstmals sowohl bundesweit, als auch für die VGgB Südwest, wieder unter die
100 %-Marke gefallen.
- Aufgrund der unbefriedigenden Entwicklung der Zahlungsquoten - insbesondere im Bereich Vermö-
gensschaden - und der dahinter stehenden Einzelfäl-
le, die Kollegen regelmäßig in persönliche und wirt-
schaftliche Zwangs- und nicht selten in Notlagen
brachten, haben die Geschäftsleitervereinigungen umfangreiche Verhandlungen mit der R+V und mit dem BVR als Träger der Sicherungseinrichtung
geführt, mit dem Ziel, die Versicherungsfälle und die Zahlungsquoten zu reduzieren.
-
Dies bedeutete, Wege zu suchen, wie streitige
Auseinandersetzungen vermieden, und Streitwerte als Gebührengrundlage niedrig gehalten werden können.
Diskussionen über Möglichkeiten der Eingrenzun gen von der Verfolgung von Ansprüchen aus einer Vertrauensschadenersatz-Versicherung, die eine
der Ursachen für die geschilderte Entwicklung wa ren, haben ebenso wenig zu einem greifbaren Ergebnis geführt, wie die Suche nach einem Weg, die Einführung eines Mediationsverfahrens umzusetzen. Es fehlte die erforderliche Bereitschaft aller Beteilig-
ten; außerdem gibt es beachtliche versicherungs-
rechtliche Hürden, die zu beachten sind, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt.
-
Die aktuelle Lösung des Zahlungsquoten- und damit des Beitragsproblems ist eine Vereinbarung zwischen R+V und den Geschäftsleitervereinigungen, den
Mitgliedern, deren Banken eine D&O - Versicherung bei der R+V haben, den Kostenschutz für Vermö-
gensschaden-Ansprüchen über diese zu gewähren, verbunden mit einer Beitragsermäßigung von 30 % des Jahresbeitrages von 267,-- €.
Verbunden mit dieser Beitragsermäßigung ist im Falle
des Vorliegens einer D&O – Versicherung die Übernahme des materiellen Anspruchs durch die Versicherung,
ohne Regress (anders als im Falle der Vertrauensschadenversicherung!).
Wichtig war bei den Verhandlungen zu dem aufgezeigten Lösungsansatz, dass sich die Position für unsere
Mitglieder durch die Neuregelung weder rechtlich
noch tatsächlich verschlechtern darf. Dies wurde auch
sichergestellt.
27
Aus der TagesarBeit:
Themenschwerpunkte
Damit gibt es seit 2008 zwei Beitragssätze:
267,-- € für Dienstrechtsschutzversicherung mit Vermögensschadensrechtsschutz und 187,-- € für Dienstrechtsschutzversicherung ohne Vermögensschadenrechtsschutz, wobei das Risiko der Absicherung der Kosten
für die Abwehr von Vermögensschadenansprüchen
beim Mitglied liegt.
Eine entsprechende schriftliche Erklärung fordert die
VGgB Südwest von den Mitgliedern ein, die die Ermäßigung in Anspruch nehmen.
Welche Veränderungen noch kommen werden, ist offen. Der kurze Abriss der Entwicklung unserer Dienstrechtsschutzversicherung und die aktive Mitgestaltung
durch unsere Kollegen der VGgB Südwest und der Geschäftsleitervereinigungen insgesamt machen deutlich,
dass hier ein wirkungsvoller Beitrag zur Interessenvertretung der Vorstandsmitglieder genossenschaftlicher
Banken geleistet wurde.
EURO
Beitrag
Für die Mitglieder der VGgB Südwest haben wir seit
Bestehen unserer Vereinigung als Ergänzung zur
Dienstrechtsschutzversicherung eine Liste erfahrener
Anwaltskanzleien bereitgehalten, die sich in den für
uns und unsere Mitglieder wichtigen Rechtsgebieten
des Dienstvertrags-, des Haftungs-, und des Bankenaufsichtsrechts auskennen und entsprechende Erfahrung
haben.
Bewertung
Die Dienstrechtsschutzversicherung hat sich bewährt.
Dank intensiver Gespräche im „Arbeitskreis Versicherungsfragen“ hat sich diese Versicherung zu einer
für Vorstandsmitglieder genossenschaftlicher Banken
unentbehrlichen Absicherung gegen die vielfältigen
Kostenrisiken entwickelt.
VersicherungsLeistung
350.000
300.000
250.000
200.000
-
150.000
100.000
50.000
0
1983
1985
1990
1995
1997
1998
2000
2002
2004
2006
2007
Die Pflichtprüfung der Verbände
Eigentlich ein Thema, das aufgrund der gesetzlichen
Verankerung des Prüfungsauftrages im Genossenschaftsgesetz und der dort und im Handelsgesetzbuch
definierten Unabhängigkeit der Prüfer einer aktiven
Interessenvertretung entzogen ist. Wirklich?
Aufgrund der genossenschaftlichen Pflichtprüfung
durch die – auch mit Beratungs- und Betreuungsfunktionen ausgestatteten - regionalen Prüfungsverbände,
verbunden mit der Pflichtmitgliedschaft besteht seit
jeher ein besonders enges Vertrauensverhältnis - mit
der Tendenz zur gegenseitigen Abhängigkeit.
Weiter oben wurde schon auf die Problematik von
Vertragsentwürfen seitens der Verbände hingewiesen,
die – abgeschlossen - anschließend von den Prüfern
eben dieser Verbände zu beurteilen sind: Beispiel einer
Grundproblematik.
Andererseits sind die Verbandsgremien von Vertretern
der dem Verband angehörenden Genossenschaften
dominiert. Diese haben die Aufgabe, den Verbandsvorstand zu beraten und zu überwachen. Dieser Verbandsvorstand ist Dienstherr der Prüfer im Verband.
Aus dieser engen Verbindung sind die Geschäftsleitervereinigungen aufgrund ihrer „Verbandsferne“ nahezu
herausgelöst. Aufgrund der „Restabhängigkeit“ hat
sich immer wieder bestätigt: Nur Vorstandsmitglieder
„nicht prüfungsauffälliger“ Genossenschaftsbanken
sollten Funktionen in den Gremien der Geschäftsleitervereinigungen übernehmen.
Dies sind Erkenntnisse aus langjähriger Erfahrung.
Diese haben sich die Geschäftsleitervereinigungen
dadurch zu Nutze gemacht, dass sie 1998 auch die
Gründung des „Arbeitskreises Prüfungswesen“ beschlossen. Dr. Märklin, Reutlingen war bis 2007 für die
VGgB Südwest Mitglied des Arbeitskreises und dessen
Vorsitzender.
In den 25 Jahren der VGgB Südwest war es eine große
Zahl von Themen, die sich alle mehr oder weniger
um die Frage drehten, wo sind die Bereiche im Prüfungssektor, die personelle Komponenten betreffend
Vorstandsmitglieder beinhalten und wie werden sie
gewürdigt bzw. umgesetzt.
-
Gleich zu Beginn der Aktivitäten der VGgB Südwest waren große Hoffnungen gesetzt in eine Art
„Generalkritik der Prüfungspraxis“.
Diese Hoffnungen mussten enttäuscht werden, denn Sinn und Zweck der Prüfung war und ist es, gem.
§ 53 ff GenG die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Interesse der Mitglieder, der Gläubiger und der Allgemeinheit zu prüfen. In den Gesprächen mit den Verbandsvorständen war dieser gesetzliche Prüfungs-
auftrag auch immer wieder berechtigter Hinweis oder auch der Rechtfertigungsversuch für die eine oder andere zu Recht beanstandete Prüfungspraxis.
-
So war es zu Beginn der Arbeit der VGgB Südwest ein Diskussionsthema, ob und wie weit sich Prüfer und Vorstand einer Genossenschaftsbank über Formulierungen im Prüfungsbericht austauschen
sollen und – wenn ja - wie (sachliche) Bewertungsun-
terschiede und Meinungsverschiedenheiten behandelt werden: Einigungspflicht auf bestimmte For-
mulierungen, Pflicht zur Gegendarstellung im Prü-
fungsbericht, Nichtbeachtung der Vorstandsmeinung im Prüfungsbericht? Eine gravierende Frage vor dem Hintergrund der Berichtspflicht gegenüber den Mit-
gliedern in der General- oder Vertreterversammlung einerseits und der Vorlage von Prüfungsberichten bei der Bankenaufsichtsbehörde andererseits!
Letztendlich wurde bis heute keine Patentlösung gefunden. Aber die Sensibilisierung für dieses schwierige Thema vor dem Hintergrund der Pflicht-
prüfung bei bestehender Pflichtmitgliedschaft konn-
te bei allen Beteiligten erreicht werden. In besonde-
ren Härtefällen ist bis heute Gesprächsbedarf angesagt!
29
Aus der TagesarBeit:
Themenschwerpunkte
-
Ein zunächst ähnlich klingendes Thema ist das: „Welchen Inhalt soll/muss der Prüfungsbericht haben?“
Es scheint der Verweis auf die Veröffentlichungen und Verlautbarungen des IDW (Institut für Wirt-
schaftsprüfer) zu genügen, um Klarheit zu verschaf-
fen. Die Praxis zeigte, dass dem nicht so ist.
Aufgrund der harten Diskussionen zu diesem Thema hat die VGgB Südwest zusammen mit ihren Schwestervereinigungen von Prof. Dr. Volker H. Peemöller, Inhaber des Lehrstuhls für Prüfungswesen an der Universität Nürnberg, ein Gutachten erstellen lassen zum Thema: „Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbandsprüfung und Genossenschaft – Ursachen und Ansätze zur Überwindung“.
An die Veröffentlichung dieses Gutachtens schloss sich eine breite Diskussion in allen Verbandsgebieten an mit dem Ergebnis einer Aussprache zwischen
Prof. Dr. Peemöller, einer DGRV-Arbeitsgruppe, in der alle Regionalverbände vertreten waren und den Vertretern der Geschäftsleitervereinigungen am 29.11.1994 und eines Symposions an der Universität Hohenheim am 9. Oktober 1995, bei dem der Verfasser, Prof. Dr. Peemöller, die auftraggebenden Geschäftsleitervereinigungen und die regionalen Prüfungsverbände sowie der DGRV, Bonn, unter Lei-
tung von Prof Dr. Großkopf, die aufgeworfenen
Fragen diskutierten.
Ergebnis gemäß einem Schreiben des DGRV vom 01.12.1994, bestätigt durch das Symposion vom 09.10.1995:
- Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfern und Vorstand im Rahmen von Prüfungshandlungen
sind diese im Prüfungsbericht klar zu formulieren. Darauf hat der Vorstand einen Anspruch.
- Strittige Meinungsunterschiede (das sind solche, die bei vernünftiger Betrachtung unterschiedliche Urteile zulassen), dürfen nicht durch Zwangssituati-
onen zum Nachteil des Vorstandes vorentschieden werden.
30
- Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
führung sollte durch Konkretisierung der Prüfungs-
normen für den Vorstand nachvollziehbar gemacht werden.
- Prüfung und Beratung „aus einem Haus“ sind sehr wohl vereinbar, wenn sie nicht „aus einer Hand“, d.h. im Rahmen der Prüfungshandlungen von ein und derselben Person erfolgen.
- Generell sollte nach Wegen gesucht werden, um verbleibende Meinungsverschiedenheiten nicht
öffentlich und vor Gericht beilegen zu müssen.
-
Eine andere Problemstellung tat sich auf, als im Rahmen eines Erfahrungsaustausches darüber berich-
tet wurde, dass in anderen Verbänden im Rahmen der Prüfung „geheime Vorstandsbeurteilungen“ angefertigt werden. Eine diesbezügliche Frage an die Verbände Stuttgart, Karlsruhe und Frankfurt verlief unbefriedigend. Schließlich wurde bekannt, dass – zumindest beim Verband Stuttgart – derartige Dokumentationen erstellt werden.
Eine heftige Auseinandersetzung ergab sich, als vom Verbandsvorstand in Stuttgart die Meinung vertreten
wurde, zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung gehöre es auch, die familiären, persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Vorstandsmitglieder zu überprüfen und zwar ohne die Betroffenen über das „Dass“ und über das „Prüfungsergebnis“ zu informieren. Es wurde auf
die Rechte aus dem gesetzlichen Prüfungsauftrag
verwiesen!
In Rundschreiben und bei Mitgliedergesprächen und -versammlungen hat der Vorstand der VGgB auf diese Verbandshaltung hingewiesen und die Mit-
glieder aufgefordert, bei den Prüfungen die Frage der Vorstandsbeurteilungen (sog. „gelbe Blätter“) aufzuwerfen und Vorlage dieser zu verlangen.
Nach dem Präsidentenwechsel 1993 beim Verband Stuttgart hat sich das Thema erfreulich schnell erledigt, weil die Prüfung – insbesondere die der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung – einer-
seits und die Beratung andererseits strikt getrennt betrachtet wurden.
-
Ein anderes Thema ließ nicht lange auf sich warten: Die so genannte EG-Mittelstandsrichtlinie in Verbin-
dung mit dem Bilanzrichtliniengesetz. Im Rahmen dieser Gesetzesinitiativen sollte eine generelle Gehaltsoffenlegungspflicht für Unternehmen aller Rechtsformen im Anhang des Jahresabschlusses gesetzlich verankert werden.
Eine derartige Pflicht hätte für die Vorstandsmitglie-
der einer genossenschaftlichen Bank aufgrund ihrer mitgliederbasierten, lokal orientierten Struktur eine Offenlegung der Bezüge gegenüber den Mitgliedern und Kunden bedeutet, auch das einzelne Vorstands-
mitglied betreffend, weil die Zahl der Vorstandsmit-
glieder bei genossenschaftlichen Banken in der Regel unter vier liegt und die Gehaltsstrukturen sich an Kollegialbasis orientieren.
Diese Gesetzesinitiative und deren Auswirkung haben die VGgB Südwest und mit ihr die anderen Geschäftsleitervereinigungen sofort veranlasst, mit
den Regionalverbänden, dem BVR und dem DGRV
Kontakt zu suchen, damit die berechtigten Interessen der Vorstandsmitglieder in dem Gesetzgebungsver-
fahren angemeldet und berücksichtigt werden. Die angesprochenen Verbände haben unser Ansinnen abgelehnt mit dem Hinweis, insbesondere die
geplante EG-Mittelstandsrichtlinie ließe keinen Spiel-
raum, um unsere Interessen zu berücksichtigen.
Wir waren auf uns selbst gestellt! Mehr noch: Es gab Verbandsstimmen, die in „vorauseilendem Gehor-
sam“ schon vor In-Kraft-Treten der erwarteten Vorschriften im Rahmen der Prüfung die Gehaltsoffenlegung praktizieren wollten!
Daraufhin stellte die VGgB Südwest zur Diskussion, gegebenenfalls gegen die erwarteten Vorschriften zu verstoßen und die Offenlegung zu verweigern.
-
Dies wiederum führte zu der Frage, ob damit ein Grund für eine Einschränkung des Prüftestats gege-
ben ist. Ein anderer Ausweg war insoweit ange-
dacht, als eine Zweiteilung in „Jahresabschluss mit vollständigem Anhang“ und in eine „Kurzfassung“ zur breiten Streuung vorgenommen werden sollte. Dies alles konnte vermieden werden.
In vielen Kontaktgesprächen mit dem Referenten im Bundesjustizministerium, den Mitgliedern des
Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, bis hin zu einem persönlichen Gespräch mit der damaligen Bundesjustizministerin Frau Dr. Leutheusser-
Schnarrenberger, das Kollege Quandt, Trossingen,
für den damaligen Vorsitzenden der „ständigen Kommission“ und des „Arbeitskreises Prüfungs-
fragen“, Dr. Märklin arrangierte, hat insbesondere die VGgB Südwest erreicht, dass wir heute aufgrund § 286, Abs. 4 HGB folgende Gesetzeslage haben:
„Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Akti-
engesellschaften sind, können die in § 285 Satz 1
Nr. 9 Buchstabe a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen.“
Nur zögernd akzeptierten die Verbandsprüfer diese Gesetzesregelung. Immer wieder mussten sie auf die Ausnahmevorschrift hingewiesen werden. Auch wa-
ren Versuche gemacht, die Vorstände davon zu über
zeugen, es „sehe besser aus, wenn von der Ausnah-
meregelung kein Gebrauch gemacht würde“. Was diese Empfehlungen sollten, ist nicht zu erklären.
Die zurzeit laufenden Diskussionen über Manager
gehälter sollten aufmerksam verfolgt und bei Bedarf wieder aktiv begleitet werden!
-
Die Häufung der Sanierungsfälle und entsprechend negative Veröffentlichungen zu Niveau und Quali-
tät der Vorstandsmitglieder im genossenschaftlichen Bereich (Artikel von Dr. Beckmann, BAK, von Anfang 31
Aus der Tagesarbeit:
Themenschwerpunkte
2000 in der ZfK) haben zu einer härteren Gangart bei den Prüfungsverbänden geführt.
der Banken umgesetzt, d.h. eingefordert werden, was das in der Satzung der Sicherungseinrichtung vorgesehene „Informationssystem“ für Folgen hat, und wie die möglichen „vorbeugenden Maßnah-
men“ greifen werden.
Ausdruck dafür war unter anderem die Einführung eines Banken-Ratingsystems durch einzelne Prüfver-
bände; zunächst intern für die Bank, dann als Prüf-
feststellung im Prüfbericht mit entsprechender Außenwirkung. Auch erkennbare Unterschiede bei
gesetzlichen Prüfungen einerseits und Sonderprü-
fungen nach § 44 KWG andererseits waren vermehrt festzustellen. Die zunehmende „Regulierungswut“ der Bankenaufsicht in Form von Verlautbarungen kam hinzu.
Wiederum hat die VGgB Südwest zusammen mit ihren Schwestervereinigungen die Initiative ergrif-
fen und ein Gutachten zum Thema „Grenzen der Bindungswirkung von Verlautbarungen des BAK – zur Auslegung des § 18 KWG“ bei Prof. Dr. Rainer Pitschas, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer, in Auftrag gegeben. Trotz der darin aufgezeigten Zweifelsfragen an der Praxis des BAK wurden keine Schritte in die Öffentlichkeit gegangen. Die Verbände und das BAK wurden durch Vorlage des Gutachtens informiert und mit Sicherheit auch sensibilisiert. Die heutigen Grundsätze der
„Systemaufsicht“, die die „Einzelfall- und Regulie-
rungsaufsicht“ abgelöst haben, gehen in die im Gut
achten geforderten Änderungen.
-
Seit den ersten Jahren des Bestehens der VGgB Süd-
west – 1984 - waren die Sanierungsfälle im Verbund –
auch für die VGgB Südwest - eine große Belastung, weil sie meist mit personellen Konsequenzen ver-
bunden waren. Abberufungen von Vorständen und Regresse gegen Vorstandsmitglieder waren häufige Begleiterscheinungen der Sanierungsfälle.
Diese Schritte führten in der Folgezeit häufig zu
Maßnahmen wie Amtsenthebung und Kündigung,
nicht selten verbunden mit Regressansprüchen. Beliebt
waren bei Durchsetzung der Regressansprüche Zugriffe
auf die Altersversorgungsansprüche der ausscheidenden Kollegen, mit zum Teil sehr harten Auseinandersetzungen und existenzgefährdenden Ergebnissen!
Die 1986 auf Druck des Gesetzgebers zur Vermei-
dung gesetzlicher Regelungen beschlossenen
Neuerungen des Statuts der Sicherungseinrichtung brachten weitere Unsicherheit in die Tagesarbeit der Vorstände. Man war beispielsweise unsicher, wie die in der Satzung verankerten „Sorgfaltspflichten“ Begleiterscheinungen zum Ganzen waren weitere
Maßnahmen, wie z.B. die Einrichtung einer Sonderkommission „Genossenschaftsbanken“ bei der
Staatsanwaltschaft in Stuttgart, mit der Aufgabe,
Ermittlungsverfahren gegen Vorstände von Genossenschaftsbanken einzuleiten, wenn sich bei Sanie-
32
Hinzu kamen Fragen, wie die obergerichtliche und
höchstrichterliche Rechtsprechung bezüglich der immer
deutlicher geforderten „Pflicht der Aufsichtsräte zur
Regressinanspruchnahme von Vorständen“ in der Praxis umgesetzt wird.
Ein erster „Meinungsaustausch“ zu diesen Fragen
erfolgte für die Geschäftsleitervereinigungen 1986 mit
Herrn Wolfgang Grüger, Präsident des BVR, Bonn bei
der internationalen Tagung in Forsbach, Rheinland.
Eine Vertiefung war aufgrund der immer drängenderen Fragen bei der Mitgliederversammlung der VGgB
Südwest am 10. Juli 1997 angezeigt. Herr Jochen Lehnhoff, Mitglied des Vorstandes des BVR, Bonn, referierte
zu aktuellen Fragen der Sicherungseinrichtung.
Schmerzhaft spürbar wurde dieser gesamte Themenkreis der Haftung und Amtsenthebung von Vorständen, als 1998 und 1999 auf Druck des Aufsichtsamtes
Maßnahmen eingefordert wurden, die zu weiteren
verschärfenden Schritten der Prüfungstätigkeit und der
Sicherungseinrichtung durch die Verbände führten.
rungsfällen ein Anfangsverdacht ergibt. Auch zum
Teil unsachliche Veröffentlichungen in der Fachpresse
haben die Situation aufgeheizt.
Die Interessenvertretung der Vorstandsmitglieder
durch die Prüfungsverbände war in dieser Zeit in weite
Ferne gerückt. Man hatte eher den Eindruck, die Verbände müssen sich in erster Linie ihrer eigenen Haut
erwehren.
Zu alledem war eine recht unterschiedliche Auslegung
und Umsetzung der Satzungsbestimmungen der Sicherungseinrichtung in den regionalen Prüfungsverbänden erkennbar.
In intensiven Gesprächen mit den Vorständen der
Prüfungsverbände, mit dem Vorstand des BVR und mit
der Geschäftsführung der Sicherungseinrichtung bemühte sich der Vorstand der VGgB Südwest mit seinen
Schwestervereinigungen zusammen, in dieser schwierigen Situation im Bereich der Prüfung allgemein und
in Sanierungsfällen im Besonderen eine faire, imageschonende und interessenwahrende Behandlung der
Vorstandsmitglieder zu erreichen.
Man verständigte sich zu Fragen der Form und des
Inhaltes der Prüfungsberichte und über die Frage,
wie mit den Prüfungsergebnissen vor Erstellung des
Prüfungsberichts umgegangen werden soll (Vorbesprechungen).
Man einigte sich auf bundesweite Regeln, die für alle
Prüfungsverbände gelten sollen, wenn die Sicherungseinrichtung (immer zusammen mit dem regionalen
Prüfungsverband!) personelle Maßnahmen fordert.
Man vereinbarte die Möglichkeit, bei Streitfragen ein
Mediationsverfahren einzuschalten, um gerichtliche
Auseinandersetzungen mit ihrer Öffentlichkeitswirkung zu vermeiden und interessenwahrende Lösungen
zu erreichen.
Bewertung
Aus einer großen Zahl von Fragestellungen und deren
kritischen und kontroversen Erörterungen in zum Teil
langwierigen Gesprächen hat sich zwischen Verbandsvorständen und VGgB-Vorstand aus einer Gesprächsrunde mit relativ großer Distanz eine partnerschaftliche entwickelt. Die Gespräche haben nach einiger Zeit
„auf gleicher Augenhöhe“ stattgefunden. Dies hat den
Gesprächsteilnehmern genau so gut getan, wie den
gefundenen Ergebnissen und Lösungen.
Genossenschaftsgesetz, Satzungen
und Geschäftsordnungen
Das Genossenschaftsgesetz und die Mustersatzung
für Kreditgenossenschaften waren über Jahre, bis zur
EG-Verordnung Nr.1435/2003, die am 18. August 2006
in Kraft trat und die neue „Europäische Genossenschaft“ – SCE – als eigenständige Genossenschaftsform
schuf, kein Gegenstand der Erörterungen in der VGgB
Südwest.
Die Geschäftsordnungen für Vorstände standen zweimal in der Diskussion: Zum einen wurde 1988 von der
VGgB Südwest angeregt und umgesetzt, aus versicherungsrechtlichen Gründen die Wahrnehmung von
Terminen im Umfeld der Vorstandstätigkeit mit in den
Pflichtenkatalog für die Vorstandsmitglieder aufzunehmen.
Zum anderen war 1990 die Kreditkompetenzregelung in der Mustergeschäftsordnung für Vorstände im
Zeitraum erhöhter Sanierungsfälle Diskussionspunkt
mit den Verbandsvorständen. Die Prüfung kritisierte
teilweise die eingeräumten Kreditkompetenzen der
Vorstände als zu großzügig. Andererseits waren enge
Kompetenzregelungen Ausgangspunkt für die Feststellung von Pflichtverletzungen des Vorstandes. Von der
VGgB Südwest wurde diesbezüglich die Selbständigkeit
von Aufsichtsrat und Vorstand eingefordert und auch
anerkannt und akzeptiert.
33
Aus der TagesarBeit:
Themenschwerpunkte
Im Vorfeld des 18. August 2006 rückte die geplante
Genossenschaftsrechtsreform in den Fokus der Tagesarbeit der VGgB. Aus Gründen der „Konkurrenzfähigkeit“ der „Nationalen Genossenschaft“ mit der
neuen „Europäischen Genossenschaft“ – SCE - sollte
das Genossenschaftsgesetz novelliert werden. Dabei
wurden alte, bisher „unerledigte“ Änderungsvorhaben
mit auf- und eingearbeitet.
Es würde zu weit führen, hier alle Details der Genossenschaftsrechtsreform wiederzugeben. Wichtig für die
VGgB Südwest waren die Vorschriften, die die Zuständigkeiten von Vorstand, Aufsichtsrat und General-/Vertreterversammlung betreffen bzw. verändern würden.
Die Neuerungen im Genossenschaftsgesetz vom
18. August 2006 sehen vor, dass es ein Wahlrecht gibt,
wie bisher die vorläufige Amtsenthebung und die
außerordentliche Kündigung von Vorstandsmitgliedern
der General-/ Vertreterversammlung vorzubehalten,
oder diese Rechte durch entsprechende Satzungsbestimmungen auf den Aufsichtsrat zu übertragen. Außerdem gibt das neue Genossenschaftsgesetz ein in der
Satzung zu regelndes Wahlrecht, ob die Entscheidung
darüber, gegen Vorstandsmitglieder einen Prozess zu
führen, von der General-/Vertreterversammlung oder
vom Aufsichtsrat getroffen werden kann.
Dies waren zentrale Punkte bei Gesprächen mit den
Verbandsvorständen. Während der Verbandsvorstand
Stuttgart die bisherige Zuständigkeit von General-/
Vertreterversammlung beizubehalten empfahl, hat
sich der Verband Frankfurt für eine Konzentration
der Kompetenzen im Aufsichtsrat ausgesprochen.
Der Verband Karlsruhe war in seinen Stellungnahmen
zurückhaltend.
Die VGgB Südwest war und ist eindeutig und klar für
eine Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeiten
der General-/Vertreterversammlung. Dies wurde im
Oktober/November 2006 auch in sieben Informationsveranstaltungen im VGgB-Geschäftsgebiet mit über
300 Teilnehmern und in Rundschreiben zum Ausdruck
gebracht und eingehend begründet.
34
Bewertung
Die große Mehrzahl der Kreditgenossenschaften
im Geschäftsgebiet der VGgB hat sich für die Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeitsregelungen
entschieden. Dies ist eine Entscheidung für die Genossenschaft als eigenständige Rechts- und Unternehmensform, die andere Grundwerte als die Rechtsform
der AG oder GmbH hat und deren Verfassung / Satzung
deshalb auch andere Ausgestaltungen verlangt. Die
Mitgliedschaft ist etwas anderes als die Kapitalbeteiligung! Der Förderauftrag ist etwas anderes als die
Kapitalrendite! Hoffentlich bleiben diese Unterschiede
im genossenschaftlichen Verbund im Bewusstsein aller
Verantwortlicher.
„Blickkontakte“
Einen letzten Arbeitsschwerpunkt der VGgB Südwest
gilt es bei diesem Überblick noch anzusprechen: Die
Zusammenarbeit mit den anderen bundesdeutschen
Geschäftsleitervereinigungen und der Meinungs- und
Erfahrungsaustausch zwischen diesen und den Vereinigungen in Frankreich, Italien, Niederlande und
Österreich.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland waren und
sind die Kontakte zwischen den Geschäftsleitervereinigungen sehr eng. Die Verbundstruktur der Genossenschaftsorganisation bringt dies nahezu zwangsläufig
mit sich. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Klammern sind darüber hinaus vielfältig und stark: Da ist
zum einen das Genossenschaftsgesetz, mit der Pflichtmitgliedschaft bei Prüfungsverbänden und mit der
Pflichtprüfung sowie das Kreditwesengesetz mit seinen
Verordnungen und Ausführungsbestimmungen, zum
anderen entfalten die Zentralverbände, Zentralbanken
und Verbundunternehmen und die Sicherungseinrichtung des BVR eine nicht zu unterschätzende Bindungswirkung.
In diesem Umfeld kann es nicht ausbleiben, dass bei
aller Dezentralität und Subsidiarität viele Gemeinsam-
1.400
Banken (Verbände FFM/KHE/STGT)
Mitglieder VGgb
1.300
1.200
1.100
1.000
900
800
700
600
500
400
300
200
100
0
I/1983
I/1985
I/1990
I/1995
keiten zu bewältigen sind. Oben ist schon bei der
einen oder anderen Frage- und Problemstellung auf
die enge Zusammenarbeit der Geschäftsleitervereinigungen in der Bundesrepublik hingewiesen worden.
Eine intensive und organisierte Zusammenarbeit wurde
1988 vereinbart. Seit 1989 gibt es eine „ständige Kommission“, bestehend aus den Vorständen der deutschen
Geschäftsleitervereinigungen. 1998 wurde die Zusammenarbeit weiter intensiviert. Aus der „ständigen
Kommission“ wurde die „Bundesdeutsche Kommission“, bestehend aus den Vorsitzenden und aus je einem
weiteren Vorstandsmitglied jeder Geschäftsleitervereinigung. Daneben wurden 5 Arbeitskreise eingerichtet:
- AK 1 „Musterverträge“
- AK 2 „Prüfungswesen“
- AK 3 „Satzungen/Geschäftsordnungen”
- AK 4 „Versicherungswesen“
- AK 5 „Warengeschäft“
Diese bis heute gültige Organisation hat sich bewährt
und schon manche koordinierte Aktivität begleitet,
wenn Grundsatzfragen mit den Regional-Verbänden
oder mit dem BVR und der Sicherungseinrichtung geklärt werden sollten.
Die zeitweilig diskutierte Gründung eines Dachverbandes wurde bis auf weiteres als nicht erforderlich
verworfen.
Neben dieser nationalen gibt es seit 1987 auch eine
internationale Komponente der Zusammenarbeit.
Nachdem über persönliche Kontakte bekannt wurde,
dass sowohl die beruflichen Fragestellungen als auch
deren Lösungsansätze für Kollegen in den Niederlanden (Rabobank) und in Österreich (Raiffeisenbanken),
in Südtirol/Italien (Casse Rurali ed Artigiani) und in
Elsass-Lothringen/Frankreich (Crédit Mutuel) vergleich-
I/2000
I/2005
I/2007
I/2008
bar waren, haben die Verantwortlichen sich darauf
verständigt, jährlich ein Treffen zu organisieren, um
Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Lösungen
zu gleichlautenden Fragen zu suchen. Gerade der
letzte Gedanke – die Suche nach Lösungen - wurde und
wird angesichts der „Europäisierung“ des Bank- und
Genossenschaftsrechts immer aktueller. (Europäische
Genossenschaft - SCE -, Qualifizierungskriterien für Geschäftsleiter, Aufsichtsrecht - Basel II - Mifid, Zahlungsverkehrs-, Verbraucherkreditvorschriften, etc.). Über
die Arbeit und die während der Tagungen diskutierten
Themen gibt der „Kalender“ knappe Auskunft.
Bewertung
Durch die gemeinsame Arbeit der Geschäftsleitervereinigungen in Deutschland hat sich für die Kollegen der
Banken vor Ort vieles zum Besseren verändert. Regionale Sonderentwicklungen konnten verhindert oder
abgemildert werden.
Wenn wir heute einheitliche oder vergleichbare Lösungen haben, zum Beispiel im Rahmen der Dienstrechtsschutzversicherung, der Dienst-, Pensionsverträge
oder bei den Tantiemenregelungen, wenn wir heute
Informationen zur Prüfungspraxis oder zu Rechtsauffassungen in Zweifelsfragen in den unterschiedlichen
Prüfungsverbänden haben, so deshalb, weil die Vorstände der Geschäftsleitervereinigungen sich regelmäßig austauschen und informieren.
Wie das obige Schaubild zeigt, hat diese Arbeit für die
Mitglieder der VGgB in 25 Jahren trotz rückläufiger
Bankenzahl zu einer bis heute erfreulichen Mitgliederentwicklung geführt.
35
Aus der Tagesarbeit:
Aus der
TAgesarbeit:
Kalender
Kalender
1983
14.9.1983: Erörterung des Für und Wider der Gründung
einer Geschäftsleitervereinigung nach dem Vorbild in
Bayern im Rahmen einer Sitzung des „Gewinnsparvereins Alb-Neckar“, einer Einrichtung des Württembergischen Genossenschaftsverbandes
8.11.1983: Gründungsversammlung in Böblingen,
Hotel-Restaurant „Schönbuch“- 219 Gründungsmitglieder haben die Gründungssatzung beschlossen und den
Gründungsvorstand bestellt
Referent bei der Gründungsversammlung:
Herr Kobel, R + V, Wiesbaden, Thema: „Vorstellung der
geplanten Dienstrechtsschutzversicherung“
Die Eintragung ins Vereinsregister Stuttgart erfolgte
am 19.1.1984 unter der Ver.Reg.Nr. 4036.
Geschäftstelle im Hause Volksbank Reutlingen,
Gartenstraße 33, 72764 Reutlingen
Abschluss über die R+V zu 75,00 DM Jahresprämie
- Nominierung geeigneter Anwälte für jeden Land-
gerichtsbezirk
Vereinigung
- Kontakt zu anderen Geschäftsleitervereinigungen (auch zu der im Kreis Ludwigsburg)
Mitgliederversammlung:
- 4.4.1984 in Böblingen, Hotel-Restaurant „Schönbuch“
-Mitgliederstand 566
Internationale Tagung:
- 31.5.1984 in Westerland/Sylt, Schleswig-Holstein
- Erfahrungsaustausch zu Fragen der Dienstrechts-
schutzversicherung, der Vertrauensschadenversiche-
rung, zu Dienst- und Pensionsverträgen
- Beitritt der VGgB Südwest zur Gruppe der Geschäfts-
leitervereinigungen
1985
VGgB-Jahres-Themen:
13.12.1983: Erstes Kontaktgespräch mit dem Verbandsvorstand (Dr. Hohner, Martersteig) und dem GZB-Vorstand (Dr. Krich, Degen, Koschka, Schühle)
1984
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Bestandsaufnahme zur Ausgestaltung von Dienst- und Pensionsverträgen
- Strukturierter Vergleich der Vorstandsgehälter und Pensionsregelungen
- Sammeln von aktuellen Fragen zu Dienstvertragsauf-
lösungen
Versicherungen
- Sachgerechter Umfang und angemessene Beitrags-
gestaltung der Dienstrechtsschutzversicherung nach Vorlage verschiedener Angebote
36
Vorstandsfragen
- Angemessene Pensionsansprüche nach Höhe
(60 – 75 % des letzten Bruttogehaltes?) und Struktur (inkl. oder exkl. gesetzliche Rente und Anspruch aus
Pensionskasse?)
- Neuer Muster-Dienstvertrag, Handlungsbedarf
(z.B Gehaltsregelung, Kündigungsfristen, Abfindungs-
regelungen, Einflussnahmen des Verbandes beim Vertragsabschluss)
- Erarbeitung einer (neuen) Gehaltsrichtlinie für die Mitglieder durch die VGgB
Versicherungen
- Erweiterung der Rechtsschutzversicherung auf
„außergerichtliche“ Kosten
Verbund
- Neuerungen der Sicherungseinrichtung des BVR
(Sorgfaltspflichten der Banken, Sanierungskonzepte und BVR-Interventionsmöglichkeiten)
Vereinigung
- Erste Kontakte mit der bestehenden Geschäftsleiter
vereinigung im Kreis Ludwigsburg
Mitgliederversammlung:
- 4.6.1985 in Sindelfingen-Maichingen, „Bürgerhaus“
- Mitgliederstand 658
- Referenten: Herren Grund und Lennitz,
Institut Dr. Höfer, Mülheim/Ruhr,
Thema: „Altersversorgung für Vorstände und Mitar-
beiter genossenschaftlicher Banken“
Internationale Tagung:
- 8.5.1986 in Forsbach, Rheinland
- Erfahrungsaustausch zu Fragen der Zukunft genos-
senschaftlicher Bankleiter in der EG, zu den Neuerun-
gen der Sicherungseinrichtung des BVR, zu Abberu-
fungsverfahren durch das BAKred
- Referent: Präsident Grüger, BVR Bonn,
Thema: „Aktuelle Tagesprobleme im genossenschaft-
lichen Bankenbereich“
- Beitritt der österreichischen Geschäftsleitervereini-
gungen zur internationalen Gruppe der Geschäftslei-
tervereinigungen
1987
VGgB-Jahres-Themen:
Internationale Tagung:
-16.5.1985 in Nordwijk, Niederlande
- Erfahrungsaustausch zur Altersversorgung, zu Dienst-
verträgen, zur Reform der Sicherungseinrichtung des BVR
Vorstandsfragen
- Gehaltsumfrage der VGgB 12/1987
- Neue Gehaltsrichtlinien des WGV
- Klausel für Sozialversicherungsschutz in der
Geschäftsordnung für den Vorstand
1986
Verbund
- Vorbesprechung der Prüfungsfeststellungen mit dem Vorstand?
- Kontaktaufnahme der VGgB zum BAKred?
- Strukturplanung des WGV
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- „Verabschiedung“ des neuen Muster-Dienstvertrages
- Gehälter und BSH- oder R+V-Agenturen bei Vorstän-
den
Vereinigung
- Neugründung von Geschäftsleitervereinigungen in den Verbandsgebieten Frankfurt und Karlsruhe?
Mitgliederversammlung:
- 17.9.1986 in Dornstadt/Ulm, Autobahn-Raststätte „Chaussee“
- Mitgliederstand 723
- Referent: Armin Nack, Richter am Landgericht
Stuttgart, Thema: „Straftaten im Bankenbereich“
Vereinigung
- Erweiterung der VGgB auf die Verbandsgebiete Frankfurt und Karlsruhe
- Ausrichtung der Internationalen Tagung 1987 in
Freudenstadt
Mitgliederversammlung:
-17.9.1987 in Dornstadt/Ulm, Hotel „Krone“
-Mitgliederstand 760
- Referent: Dr. Jürgen Werner, R + V Wiesbaden,
Thema: „Fragen zur Rechtsschutzversicherung“
37
Aus der TAgesarbeit:
Kalender
Internationale Tagung:
- 28.5.1987 in Freudenstadt, Baden-Württemberg
- Erfahrungsaustausch zu Altersversorgung, Muster-
dienstverträgen, Gehaltsempfehlungen, Dienstrechts-
schutzversicherung, Kontakte zum BAKred,
Abberufungsverfahren, Pflicht zur Vorbesprechung Prüfungsergebnisse, Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit
- Referent: Dr.Guido Ravoet, Groupement, Brüssel, Thema: „Die Genossenschaftsbanken in der EG und
die Arbeit des Groupement für die genossenschaftli-
chen Banken in Europa“
- Beitritt der Geschäftsleitervereinigungen Westfalen-
Lippe und Südtirol (SINADI) zur internationalen
Gruppe der Geschäftsleitervereinigungen
1988
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Dienstvertrag – Verbot von „Spekulationsgeschäften“ (auf eigenen Namen, mit fremden Mitteln?), Dienst-
verträge befristet oder unbefristet?
- Altersversorgung – Gesamtversorgung (60 - 65%) und Eigenanteil (8 - 10%)?
Verbund
- Strukturplanung des WGV – Auswirkungen für Vor-
standsmitglieder
- Auswertung und Veröffentlichung der Gehaltsumfra-
ge 12/1987
Vereinigung
- Satzungsänderung der VGgB – Ausweitung des
„Geschäftsgebietes“ auf die Verbandsgebiete
Frankfurt und Karlsruhe
Mitgliederversammlung:
- 15.11.1988 in Dornstadt/Ulm, Hotel „Krone“
-Mitgliederstand 780
- Satzungsänderung (§§ 1, 3, 8) Firmierung: „Vereini-
gung der Geschäftsleiter genossenschaftlicher
38
Banken in Südwestdeutschland e.V.“, Mitgliedschaft für Vorstandsmitglieder genossenschaftlicher Banken in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz möglich
Internationale Tagung:
- 12.5.1988 in Celle, Niedersachsen
- Erfahrungsaustausch zu Dienst- und Pensionsverträ-
gen, Rechtsschutzversicherung, Strukturveränderun-
gen, Frage Dachverband in Deutschland
- Referent: Dr. Jahnert, Hauptgeschäftsführer der
Union Leitender Angestellter, Köln, Thema: „Dienstverträge, befristet/unbefristet,
Gehaltsgestaltung und Tantiemenregelung“
- Unterzeichnung der internationalen Vereinbarung der Geschäftsleitervereinigungen in Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande und Österreich und Einrichtung einer „internationalen Kommission“
- Einrichtung von Arbeitskreisen zum Thema “Versiche-
rungen“ und „Dienstvertrag“ auf bundesdeutscher Ebene
1989
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Musterdienstverträge – Ergebnis der Abgleichung im Arbeitskreis „Dienstverträge“, Überarbeitungsbedarf wird ermittelt und mit Verbandsvorstand WGV
erörtert
- Gehaltsrichtlinien – Abgleich mit anderen Geschäfts-
leitervereinigungen, insbesondere Tantiemenrege-
lung nach Höhe und Kriterien
Versicherungen
- Dienstrechtsschutzversicherung – Ergebnisse des
Arbeitskreises „Versicherungen“, Erweiterung auf außergerichtliche Kostenübernahme, Deckungs summe von 100.000,-- DM auf 200.000,-- DM erhöht, Jahresprämie von 75,-- DM auf 150,-- DM
Verbund
- Strukturplanung WGV – Inhalt und Arbeit der
Planungsgemeinschaften, Konsequenzen für
Vorstandsmitglieder
- Vorstandsbeurteilungen im Rahmen der Prüfung?
– „gelbe Blätter“
- Einflussnahme der Prüfer auf Kompetenzregelung für Vorstände
Mitgliederversammlung:
-26.9.1989 in Dornstadt/Ulm, Hotel „Krone“
- Mitgliederstand 863
- Referent: Dr. Jo Kelleter, Vorsitzender der
Vereinigung der Geschäftsleiter der Rabobanken,
Niederlande,
Thema: „Das Genossenschaftswesen und die
Geschäftsleitervereinigung in den Niederlanden“
Vereinigung
-Erweiterung der Gremien um Kollegen aus den
Verbandsgebieten Karlsruhe (Dr. Hans Lechner,
Ernst Zirlewagen) und Frankfurt (Horst Heim,
Werner Wessa)
Internationale Tagung:
- 4.5.1989 in Meran, Südtirol
- Erfahrungsaustausch zu Dienstverträgen, Altersver-
sorgung, Strukturveränderungen Vorruhestand bei Fusionen - “Obermair-Papier”
- Referenten: Dr. Jürgen Werner, R + V, Wiesbaden, Thema: „Tätigkeit des Arbeitskreises Rechtsschutz“,
Dr. Horst Mentrup, Bundesfinanzministerium, Bonn, Thema: „Stand der beschlossenen und geplanten EG-
Richtlinien im Bankensektor“
- Unterzeichnung der aktualisierten „Vereinbarung der GL-Vereinigungen in der BRD“ und Bildung einer „ständigen Kommission“ – Prüfung, ob ein Dachver-
band in der BRD sinnvoll ist
1990
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Gehaltserhebung 12/1990
- Neue Musterdienst-, Musterpensionsverträge und Gehaltsrichtlinien sollen „aktiv“ verteilt werden, notfalls durch die VGgB Südwest
Verbund
- Gehaltsveröffentlichungen im Prüfungsbericht?
– EG-Mittelstandsrichtlinie vor Umsetzung in nationa-
les Recht bis 1993
Mitgliederversammlung:
- 18.9.1990 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei
Heilbronn-Erlenbach
- Mitgliederstand 968
- Referent: Rechtsanwalt Rainer Wurzberger,
Firma Klaus-Dieter Rauser GmbH, Reutlingen,
Thema: „Altersversorgung – Pensionsvertrag –
Versorgungslücke“
Internationale Tagung:
- 24.5.1990 in Würzburg, Bayern
- Erfahrungsaustausch zu Mitgliedschaften der
Kollegen in den neuen Bundesländern, Planungen zu Gehaltsoffenlegungen, Dienstverträgen, Rechts-
schutzversicherung, erfolgsbezogene Bezahlung
- Referenten: Dr. Willibald Folz, Präsident des
GVB Bayern,
Thema: „Erfahrungen mit den DDR-Genossenschaften nach der Wiedervereinigung“
Karl Fehrenbach, Vorstand der DG-Bank, Frankfurt, Thema: „Genossenschaftliche Geschäftspolitik in der EG nach der Wiedervereinigung“
1991
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Neuer Muster-Dienstvertrag wird weiter diskutiert
- Auswertung und Information zur Gehaltsumfrage 12/1990
39
Aus der TAgesarbeit:
Kalender
Verbund
- Gehaltsveröffentlichungen im Prüfungsbericht?
– EG-Mittelstandsrichtlinie, Diskussion mit Verbänden und Politikern
- Vorstandsbeurteilungen, Informationspflicht seitens der Prüfer
- Vorstandskompetenzen in der Diskussion
- Situation der Kollegen in den neuen Bundesländern: eigene Vereinigungen oder Mitgliedschaft in den bestehenden Geschäftsleitervereinigungen?
Vereinigung
-Erstes Gespräch mit dem Vorstand des Verbandes Karlsruhe und dessen Einbindung in die Fragen und Diskussionen der VGgB Südwest
Mitgliederversammlung:
-17.9.1991 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach
- Mitgliederstand 1.059
- Referent: Rechtsanwalt Rainer Kullen, Sindelfingen, Thema: „Steuerfahndung und Bankalltag”
Verbund
- Gehaltsveröffentlichungen im Prüfungsbericht?
– EG-Mittelstandsrichtlinie Diskussion im Verbund und in der Politik, Vorstoß beim Bundesjustiz ministerium
- Grundsatzfrage nach den Pflichtinhalten im Prüfungs-
bericht zur „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh-
rung“ wegen sich häufender Abmahnungen durch
BAKred
Mitgliederversammlung:
- 14.9.1992 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach
-Mitgliederstand 1.091
- Referent: Rechtsanwalt Dr. Rudolf Spies, Nürnberg, Thema: „Die neuen Musterdienst- und Muster pensionsverträge“
Internationale Tagung:
- 9.5.1991 in Colmar, Frankreich
- Erfahrungsaustausch zu Bilanzrichtliniengesetz,
Gehaltsoffenlegung, Sicherungseinrichtung, Dienst- und Pensionsverträge, Verbundstruktur
- Referent: Ulrich von Kenne, Oberregierungsrat, BAK, Thema: „Neueste Information zum EG-Bankenrecht“
Internationale Tagung:
- 28.5.1992 in Münster, Westfalen
- Erfahrungsaustausch zu Abberufungsverlangen des BAK, Einengung der Geschäftsleitertätigkeit durch Satzungen der Verbundunternehmen, Gehaltsoffen-
legung, Dienst- und Pensionsverträge
- Referenten: Herr van Tol, Unico-Gruppe, Brüssel,
Thema: „Personalplanung“,
Gerhard Reinecke, Vorstandsmitglied Raiffeisenbank Haldensleben,
Thema: „Die Situation der Genossenschaftsbanken in den neuen Bundesländern“
1992
1993
VGgB-Jahres-Themen:
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Gehaltsrichtlinien – erforderliche Aktualisierung
umgesetzt!
- Orientierungshilfe für Tantiemen
- Pensionsregelung – Höhe und Struktur werden über-
arbeitet (Berechnungsgrundlage, Gesamthöhe, Eigen-
anteil, Versorgungslücke)
Vorstandsfragen
- Gehaltsumfrage 12/1993
- Neuer Muster-Dienstvertrag im Verband Karlsruhe (Zeitvertrag!)
40
Verbund
- Gehaltsoffenlegung im Prüfungsbericht – EG-Mittel-
standsrichtlinie, Umsetzung „vorstandsfreundlich“ geplant! (Befreiung bei möglichem Rückschluss auf
Einzelbezüge – bis zu 4 Vorstandsmitglieder)
- Vorlage des „Peemöller-Gutachtens“ zum Thema „Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbandsprü-
fung und Genossenschaft – Ursachen und Ansätze zur
Überwindung“
Mitgliederversammlung:
- 27.9.1993 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach
- Mitgliederstand 1.095
Internationale Tagung:
- 20.5.1993: in Nordwijk, Niederlande
- Erfahrungsaustausch zu Zinsabschlagssteuer, Gehalts-
richtlinien Bayern, Dienstrechtsschutz bei Geschäfts-
führung für Tochterunternehmen, „Peemöller- Gut-
achten“
- Referent: Dr. Hermann Wijffels,
Vorstand Rabo-Bank, Utrecht,
Thema: „Das genossenschaftliche Bankwesen Europas und die Kooperation der Genossenschaftsbanken“
1994
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Auswertung und Bekanntgabe der Ergebnisse zur Gehaltsumfrage 12/1993
Ein Erfolg für die Bemühungen der VGgB Südwest und der Geschäftsleitervereinigungen!!
- „Peemöller-Gutachten“ wird an die Regional- und Bundes-Verbände verteilt und im Nov. 1994 in einem Arbeitskreis aus Vertretern der Verbände und der
Geschäftsleitervereinigungen kontrovers diskutiert. Dabei wurde der Grundsatz des Inhaltes der Prü-
fungsberichte und die Behandlung von Meinungsver-
schiedenheiten zwischen Prüfer und Vorstand
abgehandelt
Vereinigung
- Öffnung der VGgB Südwest für Kollegen aus
Thüringen
Mitgliederversammlung:
-26.9.1994 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach
-Mitgliederzahl 1.134
- Referent: Kriminaloberrat Klaus Bayer,
Bundeskriminalamt Wiesbaden,
Thema: „Geldwäsche – eine Herausforderung für
Banken und Polizei“
Internationale Tagung:
-12.5.199: in Lübeck, Schleswig-Holstein
- Erfahrungsaustausch zu Geldwäschegesetz, Berater-
haftung, Gehaltsoffenlegung, Bankenrating in
Bayern, Inhalt der Prüfungsberichte, „Peemöller Gutachten“
Versicherungen
- Diskussion über eine fakultative Dienstrechtsschutz erweiterung: Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung
1995
Verbund
- Gehaltsoffenlegung im Prüfungsbericht? – EG-Mittel-
standsrichtlinie wird für den Jahresabschluss zum Prüfstein. Gespräch mit der Bundesjustizministerin, Frau Dr. Leutheusser-Schnarrenberger. Eine Ausnah-
meregelung zur Pflicht zur Gehaltsoffenlegung ist in § 286, Absatz 4 HGB vorgesehen und wird Gesetz! – Vorstandsfragen
- Neue Grundsätze zur Altersversorgung – Direktzusa-
ge reduzieren, Eigenvorsorge erhöhen
VGgB-Jahres-Themen:
Versicherungen
- Dienstrechtsschutzversicherung und D&O-Versiche-
rung – Ergänzung oder Widerspruch?
41
Aus der TAgesarbeit:
Kalender
Verbund
- Weiterführung der Aussprache zum „Peemöller-Gut-
achten“ in den Verbänden und abschließendes Sym-
posion am 9.10.1995 in Hohenheim
- Überregulierungen durch das BAKred (§ 18 KWG, Händler- und Beraterregeln im Wertpapiergeschäft) und „Sollkonzepte“ für die „Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung“ seitens der Verbände
- Abgleich der aktuellen Musterdienst- und Muster pensionsverträge
- Fortschreibung der Gehaltsrichtlinien
- Gehaltsumfrage 12/1996
Vereinigung
- Satzungsmäßige Erweiterung des VGgB-Geschäfts-
gebietes auf Thüringen
Vereinigung
- Erstes Gespräch zwischen Vorstand des Verbandes Frankfurt und VGgB-Vorstand und Einbindung in die offenen Fragen
Mitgliederversammlung:
- 18.9.1995 in St. Leon-Rot,
Sport- und Kulturzentrum „Harres“
- Mitgliederstand 1.218
- Referent: Prof. Dr. A. Vukowich,
Universität Regensburg,
Thema: „Vorbeugung und Abbau von Spannungs feldern in Gremien“
Internationale Tagung:
- 24.5.1995 in Rom, Italien
- Erfahrungsaustausch zu „Peemöller-Gutachten“,
Bankenrating, Geldwäschegesetz, Dienstrechtsschutz-
versicherung, Tantiemenregelungen
- Referenten: Dr. Paolo Clarotti, Thema „Das Banken-
system in der Europäischen Union“
Dr. Guido Ravoet, Groupement Brüssel,
Thema: „Neue Herausforderungen für Genossen-
schaftsbanken in Europa“
Prof. Franco Faraci, Universität Palermo,
Thema: „Die Entwicklung der Genossenschaftsbanken in Europa“
1996
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Neue Altersversorgungsregeln – externe Beratungs-
hilfe Fa. Rauser, Reutlingen
42
Verbund
- Thema: „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung“ soll mit den Verbänden diskutiert werden
Mitgliederversammlung:
- 16.7.1996 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach
- Mitgliederstand 1.255
- Referent: Rechtsanwalt Georg Prasser, Stuttgart,
Thema: „Das strafrechtliche Umfeld unserer Rechts-
schutzversicherung”
Internationale Tagung:
-15.5.1996 in Koblenz, Rheinland
- Erfahrungsaustausch zu Dienstrechtsschutzversiche-
rung, Prüfungspraxis zu § 18 KWG, Geldwäsche gesetz, Umwandlungsgesetz
- Referenten: Prof. Dr. Hans Jörg Thieme,
Vorstand ADG Montabaur,
Thema: „Europa auf dem Weg in die Währungs union”Klaus-Joachim Stephan, Radebeul,
Thema: „Situation der Geschäftsleitervereinigung Sachsen/Thüringen“
1997
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Auswertung und Bekanntgabe der Gehaltsumfrage 12/1996
Verbund
- „Überregulierungen“ durch BAKred und Verbände
– ein Thema für die VGgB Südwest oder für alle
Geschäftsleitervereinigungen, aktiv zu werden?
- Bankenrating im Verbund
- Regel für Altersversorgung: Keine Direktzusage der Bank mehr über 65 %! Künftig Dreiteilung: 40 %
gesetzliche Rente + 25 % Zusage der Bank + 8 % Eigenanteil. Thema Versorgungslücke bleibt offen
Versicherungen
- Häufung von Sanierungsfällen und Regressen ,
Zahlungsquoten von über 200% !
Versicherungen
- Sanierungsflut und Zahlungsquote der Rechtsschutz-
versicherung wegen Regressen gegenüber Vorstän-
den – Beitragserhöhung für Versicherung
- D&O-Versicherung gegen Regressinanspruchnahme?
Vereinigung
- Diskussion innerhalb der Geschäftsleitervereinigun-
gen, einen Dachverband zu gründen, um gemeinsa-
me Themen gegenüber zentralen Stellen anzugehen
Mitgliederversammlung:
- 10.7.1997: in Einselthum/Worms, „Bürgerhaus“
- Mitgliederstand 1.253
- Referent: Rechtsanwalt Jochen Lehnhoff,
Vorstandsmitglied des BVR, Bonn,
Thema: „Die Sicherungseinrichtung des BVR – System, Verfahrensgrundsätze und daraus folgende personel-
le Konsequenzen für Geschäftsleiter“
Internationale Tagung:
- 8.5.1997 in Baden bei Wien, Österreich
- Erfahrungsaustausch zu Dienstverträgen – befristet/
unbefristet – Dienstrechtsschutzversicherung, Dach-
verband für Geschäftsleitervereinigungen, Amts enthebungen und rechtliches Gehör
- Referenten: Dr. Christian Konrad, Präsident des
Österreichischen Raiffeisenverbandes, Wien,
Thema: „Der österreichische Raiffeisensektor“
Dr. Zawischer, Österreichischer Genossenschaftsver-
band, Thema: „Die österreichischen Volksbanken“
1998
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Ausscheiden bei Fusionen – Abfindungsregelungen für Vorstände
Verbund
- „KonTraGes“ und seine Auswirkungen auf die Vor-
standsarbeit
- Bankenrating – Konsequenzen beim BAKred?
Vereinigung
- Einrichtung der „Bundesdeutschen Kommission“ und von fünf Arbeitskreisen nach dem Vorbild des
Arbeitskreises „Versicherungen“
Mitgliederversammlung:
- 8.7.1998 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach
- Mitgliederstand 1.284
- Referenten: Dr. Jürgen Werner, R + V Wiesbaden,
Thema: „Bericht zur Entwicklung der Dienstrechts-
schutzversicherung“
Rechtsanwalt Alfred J. Locklair, WGZ-Bank Düsseldorf, Thema: „Steuerfahndung in der Bank“
Internationale Tagung:
- 21. Mai 1998 in Dresden, Sachsen
- Erfahrungsaustausch zu Dachverband, Auflösung Geschäftsleitervereinigung Sachsen, Versicherungs verlauf bei Rechtsschutzversicherungen, Steuerfahn dungen bei Banken, Bankenrating auf Bundesebene, § 25 a KWG
- Referenten: Dr. Bernd Thiemann,
Vorstandsvorsitzender DG-Bank Frankfurt,
Thema: „Die DG-Bank im Wandel des Bankenmarktes“
Dr. Hans-Jürgen Rublé, BSH Schwäbisch Hall,
Thema: „Das Bausparen im europäischen Raum“
43
Aus der TAgesarbeit:
Kalender
- Beschlussfassung: Kein Dachverband für die BRD, dafür „Bundesdeutsche Kommission“ und fünf ständige Arbeitskreise
1999
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Erfahrungen mit Steuerfahndung und Ermittlungs verfahren („SoKo – VoBa Stuttgart“) im Banken bereich und schädigende Berichte in den Medien
- Auftrag an Prof. Dr. Rainer Pitschas, Speyer, Gutach-
tenerstellung zur Rechtsqualität der Verlautbarungen des BAKred
- Gehaltsumfrage 12/1999
Versicherungen
- Sanierungsflut und Regressverfahren
Verbund
- Sonderprüfungen nach § 44 KWG durch Dritte, mit von der gesetzlichen Prüfung stark abweichenden Ergebnissen
- Statt Wachstums- Risikobetrachtung als Grundlage der gesetzlichen Prüfung – Banken-Rating, Risiko-
deckungsquoten, Verschärfung § 18 KWG-Verlaut barungen
- Harte Gangart der Sicherungseinrichtung des BVR: Sanierung = Regressprüfung und Inanspruchnahme der Vorstände
- BVR-Strukturpapier „Bündelung der Kräfte“ – Hilfe oder Verunsicherung?
Mitgliederversammlung:
- 28.6.1999: in Erzhausen/Darmstadt, „Bürgerhaus“
- Mitgliederstand 1.275
- Referent: Prof. Dr. Rainer Pitschas, Deutsche Hoch-
schule für Verwaltungswissenschaften, Speyer,
Thema: „Grenzen der Bindungswirkung von Verlaut-
barungen des BAKred – in der Auslegung § 18 KWG“
44
Internationale Tagung:
-13.5.1999: in Bad Zwischenahn, Weser-Ems
- Erfahrungsaustausch zu Prüfungen nach § 18 und 44 KWG, BAKred und Verbund, Bankenrating,
D&O-Versicherung, Tantiemenregelungen
- Referent: Dr. Christopher Pleister, designierter
Präsident BVR, Bonn, Thema: „Das Struktur-Papier des BVR „Bündelung der Kräfte“
2000
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Auswertung und Bekanntgabe der Gehaltsumfrage 12/1999
- Änderung der Musterdienstverträge und der Gehalts-
richtlinien wird diskutiert und zurückgestellt
Versicherungen
- Weiterhin hohe Zahlungsquote bei der Rechtsschutz
versicherung – Selbstbehalt in Höhe von 1.000,-- DM
Verbund
- Fusionserwartungen und Beratung durch VGgB oder „Externe“ bei Fusionen
- „Pitschas-Gutachten“ liegt vor, Thema: „Grenzen der Bindungswirkung von Verlautbarungen des BAKred in der Auslegung von § 18 KWG“ – Verteilung an
Verbände und BAKred
Mitgliederversammlung:
- 18.9.2000 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach
- Mitgliederstand 1.309
- Referenten: Rechtsanwalt Dr. Andreas Fandrich,
Stuttgart, Thema: „Rechts- und Organisationsfragen bei Fusionen aus Vorstandssicht“
Prof. Dr. Ralf Brinkmann, Stuttgart,
Thema: „Persönliche Ängste und Erwartungen bei Fusionen“
Internationale Tagung:
- 1.6.2000: in Bischoffsheim, Frankreich
- Erfahrungsaustausch zu geplantem Joint Venture DG-
Bank/Rabobank, D&O-Versicherung, Musterdienst-
verträge, „Pitschas-Gutachten“, BVR-Struktur-Papier „Bündelung der Kräfte“
- Referent: Johann-G. von Süsskind, Groupement, Brüssel, Thema: „Ziele und Aufgaben des
Groupement – Interessenvertretung der genossen-
schaftlichen Banken in Europa“
2001
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
-Thema „Muster-Dienstverträge“, „Gehaltsrichtlinien“ und „Muster-Pensionsverträge“ wird wieder auf genommen
Versicherungen
- Rechtsschutzversicherung – Zahlungsquote, Versiche-
rungsumfang (Verwaltungsgerichtsverfahren/BAKred)
Verbund
- Regressfälle – die Rollenverteilung Aufsichtsrat,
Regionalverband, BVR-Sicherungseinrichtung muss transparent werden, ebenso das Thema Widerruf der
Altersversorgungszusagen
- Fragen zur „risikoorientierten“ Prüfung (VR-Control, GoK, Banken-Klassifizierung) sollen vertieft werden
Mitgliederversammlung:
- 1.10.2001 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach
- Mitgliederstand 1.320
- Referent: Dr. Christopher Pleister, Präsident BVR,
Berlin, Thema: „Aktuelle Fragen zum Statut der Sicherungseinrichtung – Bankenklassifizierung“
- Satzungsänderung § 8 (Beiratsverfassung)
Internationale Tagung:
- 24.5.2001 in Bad Gögging, Bayern
-25 Jahre Zusammenarbeit der bundesdeutschen
Geschäftsleitervereinigungen
- Erfahrungsaustausch zu Mindestanforderungen für das Betreiben von Kreditgeschäften (MAK), Banken
klassifizierung, Bemessungsgrundlagen für Gehalts-
richtlinien und Tantiemen
- Referent: Rechtsanwalt Dr. Rudolf Spies, Nürnberg, Thema: „Entwicklung der Rechtsprechung zum
Dienstvertrags- und Haftungsrecht für Bank vorstände“
2002
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Gehaltsumfrage 12/2002
- Neuregelung der Altersversorgung – Versorgungsziel, Gesamtzusage oder „abgekoppelte Zusage“
- Muster-Dienstvertrag – unbefristet oder befristet
Versicherungen
- Rechtsschutzversicherung – Zahlungsquote und
Streitwerte
- Vertrauensschadenversicherung und Regress – Straftatbestand der Untreue
- D&O-Versicherung – als „Antwort“ auf § 25 a KWG
Verbund
- Fortsetzung der Gespräche zum Thema „Rollenvertei-
lung und Grundregeln im Regressfall“
- Sanierungsmanagement der BVR/Sicherungseinrich-
tung, Meinungsaustausch geplant
Mitgliederversammlung:
- 15.10.2002 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach
- Mitgliederstand 1.256
- Referent: Rechtsanwalt Dr. Daniel Krause, Berlin, Thema: „Kredituntreue und Risiko für Bankvorstände – aktueller Stand der BGH-Rechtsprechung“
45
Aus der TAgesarbeit:
Kalender
Internationale Tagung:
- 9.5.2002 in Essen, Westfalen
- Erfahrungsaustausch zu § 25 a KWG, MAK und GoK, Sanierungspraxis, Ergebnisse Arbeitskreis Muster-
verträge
- Referenten: Werner Böhnke, Vorstandsvorsitzender WGZ-Bank, Düsseldorf,
Thema: „Chancen und Risiken beim Outsorcing“
Frau Prof. Dr. Theresia Theurl, Westfälische
Wilhelmsuniversität Münster,
Thema: „Primärgenossenschaften im internationalen Vergleich“
2003
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Fortsetzung der Gespräche zur Altersversorgung
· Gesamtzusage oder „Dreiteilung“
(Gesetzliche Rente + Bankzusage + Eigenvorsorge) Versorgungslücke
· Zuständigkeit für Anpassung der Bankrente Vorstand/Aufsichtsrat?
· Kürzung bei vorzeitiger Pensionierung
· Widerrufsklausel im Pensionsvertrag
- Auswertung der Gehaltsumfrage 12/2002
- Neue Gehaltsrichtlinien
Versicherungen
- Rechtsschutzversicherung – Zahlungsquote und Streit-
werte, Beitragserhöhung
Verbund
- Fortsetzung der Gespräche zum Thema personelle Maßnahmen bei Sanierungsfällen: Amtsenthebung
und Regress, Mediation
Mitgliederversammlung:
- 29.9.2003 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach
- Mitgliederstand 1.240
- Referent: Prof. Dr. Erich Priewasser,
46
Philipps-Universität Marburg,
Thema: „Das Firmenkundengeschäft zwischen zuneh-
mendem Marktdruck und überbordender Regulie-
rung“
Internationale Tagung:
-29.5.2003 in Volendam, Niederlande
- Erfahrungsaustausch zu
· den genossenschaftlichen Gruppierungen in Europa – Umbruch
· Sanierungsverträgen, Verfahrensregeln in Sanie-
rungsfällen mit personellen Konsequenzen, Schieds- oder Mediationsverfahren in Sanierungsfällen,
Rollenverteilung BVR/Regionalverband im Sanie-
rungsverfahren, Präventionsmaßnahmen
· Harmonisierung der Satzungen der Geschäftsleiter-
vereinigungen
· Vertrauensschaden- und D&O-Versicherung
- Referent: Herr Verhaegen, Vorstand Rabobank
Nederland, Thema: „Rabobank mit neuer Strategie“
2004
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Altersversorgung: Einfluss von Alterseinkünftegesetz und nachgelagerter Rentenbesteuerung auf die
Ausgestaltung der Altersversorgung
- Tantiemenregelung – Zielwerte der Bank oder
allgemeine Kenziffern
- „WGV-Orientierungsrahmen für die Vergütung von Vorstandsmitgliedern“ verabschiedet
Versicherungen
- Dienstrechtsschutzversicherung – Zahlungsquote, Prävention, Streitwerte und Mediation
Verbund
- Sanierungspraxis – Verzicht auf Pensionsansprüche
Vereinigung
- Einheitssatzung für die deutschen Geschäftsleiter vereinigungen?
2005
Mitgliederversammlung:
- 27.9.2004 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach
- Mitgliederstand 1.187
- Referent: Rechtsanwalt Dr. Andreas Fandrich,
Stuttgart, Thema: „Neue Rollenverteilung von Vor-
stand und Aufsichtsrat im Rahmen § 25 a KWG und
Corporate Governance – Spannungsfelder?“
Vorstandsfragen
- Gehaltsumfrage 12/2005
- Pensionsregelungen – nachgelagerte Rentenbesteue-
rung und „Abkoppelung“ der gesetzlichen Rente
- Tantiemen – Orientierungshilfen
Internationale Tagung:
-20.5.2004: in Ludwigsburg, Baden-Württemberg
- Erfahrungsaustausch zum Gesetzentwurf zur Unter-
nehmensintegrität und Modernisierung des Anfech-
tungsrechts (UMAG) und zu den Ergebnissen der
Arbeitskreise
· „Musterverträge“ – Gehaltsraster, Tantiemen,
Kündigungsfristen und Altersgrenze,
· „Prüfung“ – Sanierungsfälle mit personellen Maß nahmen, Verfahrensregeln, Mediationsverfahren, Wechsel der Prüfungshandlungen von der Fall- zur Systemprüfung,
· „Satzung/Geschäftsordnung“, Synopse der GLV-
Satzungen und Mustersatzung zur Orientierung,
· „Versicherung“ – Zahlungsquoten, Jahresbeitrag, Selbstbehaltregelung
- Referenten: Albrecht Merz, Vorstandsmitglied DZ-
Bank Frankfurt, Thema: „Strategie der DZ Bank – Ver-
bund oder Konzern“
Erich Rödel, Vorstandsvorsitzender der Münchener Hypothekenbank, Thema: „Strategie der MHB – Wett-
bewerb im Verbund“
Dr. Alexander Erdland, Vorstandsvorsitzender der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Thema: „Legitimation von Auslandsaktivitäten der Verbundunternehmen – die Strategie der BSH“
VGgB-Jahres-Themen:
Versicherungen
- Dienstrechtsschutzversicherung – Zahlungsquote, Jahresbeitrag
Verbund
- Sicherungseinrichtung – Mediationsverfahren
Vereinigung
- Wechsel im Vorsitz von Dr. Märklin auf Herrn Geißler (26.09.2005) und Wechsel der Geschäftstelle von
VB Reutlingen zur VB Rems, Waiblingen (31.12.2005)
- Satzungsänderung im Rahmen der Harmonisierung der „GLV-Satzungen“
Mitgliederversammlung:
- 26.9.2005 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach
- Mitgliederstand 1.194
- Referent: Frau Prof. Dr. Liane Buchholz,
VRE Banksteuerungssysteme GmbH, Berlin, Thema: „Kritische Thesen zu Basel II“
- Satzungsänderung in Anpassung an die 2004
zwischen den Geschäftsleitervereinigungen
beschlossenen Harmonisierung der Satzungen
Internationale Tagung:
-5.5.2005 in Kitzbühel, Österreich
- Erfahrungsaustausch zu Basel II - Auswirkung auf Regional- und Lokalbanken, grenzüberschreitender Wettbewerb durch die Regelung „zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse“ (Österreich/Bayern, Elsass/Baden, Südtirol/Tirol, Holland/Niederrhein),
47
Aus der TAgesarbeit:
Kalender
EU-Richtlinien - Fernabsatzgesetz, VerbraucherkreditRichtlinie, Antidiskriminierungsgesetz, gemeinsamer Internetauftritt der deutschen Geschäftsleitervereini-
gungen?
- Referenten: Dr. Andreas Pangl, Raiffeisenverband Österreich-Wien, Thema „Basel II – Auswirkung auf regionale Banken“
Peter Brezinschek , Raiffeisen-Zentralbank, Wien, Thema: „Ostgeschäfte – Legitimation eines Verbund-
Spitzeninstituts zur internationalen Geschäftstätig-
keit“
-Zu Basel II wurde eine Presseerklärung verfasst und publiziert
2006
VGgB-Jahres-Themen:
Vorstandsfragen
- Auswertung der Gehaltsumfrage12/2005
- Pensionsregelungen – Höhe, Gesamtzusage oder „abgekoppelte Zusage“, neue Variante: „leistungs- oder beitragsorientierte“ Zusage der Bank?
- Tantiemenregelung - Berechnungsgrundlage
Mitgliederversammlung:
-25.9.2006 in Heilbronn, Genossenschaftskellerei Heilbronn-Erlenbach
- Mitgliederstand 1.112
- Referent: Jürgen Helfen,
Firma Rauser Towers Perrin, Reutlingen,
Thema: „Neuausrichtung der Vorstandsversorgung“
Internationale Tagung:
- 25.5.2006 in Venedig, Italien
- Erfahrungsaustausch zur Genossenschaftsrechtsnovel-
le in Deutschland, gemeinsamer Internetauftritt der
deutschen Geschäftsleitervereinigungen, leistungsbe-
zogene Bezahlung von Vorstandsmitgliedern, Alters-
versorgungszusagen – leistungs- oder beitragsorien-
tiert, Ergebnis der Gehaltsumfrage 2005, Aufsichtsrä-
te als Ansprechpartner für die Geschäftsleitervereini-
gungen?
- Referent: Prof. Dr. Guiseppe Santorsola,
Universität Neapel, Thema: „Raiffeisenbanken
und Volksbanken in Italien – Kooperation der Kon-
kurrenz?“
2007
VGgB Jahres-Themen:
Versicherungen
- Dienstrechtsschutzversicherung – Zahlungsquote, Vernetzung mit D&O-Versicherung
Verbund
- Genossenschaftsgesetz-Novelle – Informationsveran-
staltungen der VGgB im Oktober/November 2006
Vereinigung
- Umfang der Interessenvertretung – „berufsständisch – verbundpolitisch?“
- Verlegung der Geschäftstelle Reutlingen
Neu: Im Hause der Volksbank Rems eG,
Bahnhofstraße 2, 71332 Waiblingen
Vorstandsfragen
- Unterschiede im Bankenrating durch BVR und BaFin – persönliche Konsequenzen
Versicherungen
- Dienstrechtsschutzversicherung: Auslagerung des Vermögensrechtsschutzes in die
D&O-Versicherung
Verbund
- Erfahrungsaustausch zur Umsetzung der Genossen-
schaftsrechtsnovelle
- Internetauftritt der VGgB
Vereinigung
- Vorbereitung Jubiläum „25 Jahre VGgB“ im Jahr 2008
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Mitgliederversammlung:
- 24.9.2007 in Heilbronn, Genossenschaftskelter Heilbronn-Erlenbach
- Mitgliederstand 1.116
-Referenten: Rainer Behle, BaFin, Bonn,
Thema: „Banken-Rating der BaFin“
Rechtsanwalt Burkhard Krüger, R + V Wiesbaden, Thema: „Veränderungen in der Geschäftsleiter Dienstrechtsschutzversicherung”
2008
Mitgliederversammlung:
- 22.9.2008 in der SAP-Arena, Mannheim
-Jubiläumsveranstaltung 25 Jahre VGgB Südwest
Internationale Tagung:
- 1.5.2008 in Bamberg, Bayern
Internationale Tagung:
- 17.5.2007 in Bremen
- Erfahrungsaustausch zu Musterdienstverträgen
– unbefristet/befristet
Tantiemenregelung – Bemessungsgrundlage, Alters-
versorgung – leistungs- oder beitragsbezogen,
Dienstrechtsschutzversicherung – Vernetzung mit
D & O Versicherung, 30 %, Beitragsermäßigung, Genossenschaftsrechtsnovelle – Diskussion zur
satzungsmäßigen Umsetzung, Einbindung der
Geschäftsleitervereinigungen in das Programm der ADG Montabaur, gemeinsamer Internetauftritt in Deutschland
- Referenten: Hans-Theo Macke, Vorstandsvorsitzender DG Hyp, Hamburg, Thema „Die DG Hyp und der genossenschaftliche Finanzverbund“
Dr. Große-Frie, Firma Agravis, Hamburg,
Thema: „Das genossenschaftliche Warengeschäft“
49
Ausblick
Ausblick
Was lehren uns die Erfahrungen der
letzten 25 Jahre?
Es gibt Fragen und Problemstellungen, die für einen
Einzelnen entweder nicht zu schultern sind oder
aufgrund ihrer Inhalte einer allgemeinen, generellen
Lösung bedürfen. Diese Fragen hat der Vorstand soweit es möglich war - im Interesse der Mitglieder der
VGgB Südwest und der Vorstände der Volksbanken und
Raiffeisenbanken aufgegriffen und innerhalb der VGgB
Südwest oder im Gespräch mit den Vorständen der
Prüfungsverbände, des BVR, der Sicherungseinrichtung
und des DGRV erörtert.
Ziel war und ist es, Lösungen oder Regeln zu finden,
die für die Beteiligten akzeptabel und hilfreich sind.
Welche dies in den zurückliegenden zweieinhalb Jahrzehnten waren ist oben schwerpunktmäßig wiedergegeben.
Neue Fragestellungen zeichnen sich ab.
Die gesellschaftsrechtliche Entwicklung verteilt die
Rechte und Pflichten der Organe Vorstand, Aufsichtsrat und General-/Vertreterversammlung neu! (z.B.
Genossenschaftsrechtsreform 2006). Sie verändert und
gestaltet auch die Schwerpunkte neu (Gesetzesvorhaben zu Dienstvertragsrecht und Entgeltregelungen für
Vorstände). Es stellt sich die Frage, inwieweit die VGgB
hier aufgerufen ist, sich ähnlich wie bei der Frage der
Gehaltsoffenlegung im Rahmen der Mittelstandsrichtliniendiskussion aktiv einzuschalten oder zumindest
mittelbar mit den Verbänden das Gespräch zu suchen.
Auch die Frage, ob in Zukunft aufgrund der neuen
Gegebenheiten die VGgB Südwest (und die anderen
Geschäftsleitervereinigungen) das Gespräch mit den
Aufsichtsräten der Mitglieder-Banken suchen, sollte
ergebnisoffen diskutiert werden.
Eine weitere Fragestellung ergibt sich aus den Veränderungen im Bereich der Prüfungsverbände. Bisher war
die VGgB Südwest der Gesprächspartner für die Verbände Stuttgart, Karlsruhe und Frankfurt. Was bedeu-
50
ten die geplanten Fusionen der Verbände „Stuttgart“
mit“ Karlsruhe“ und „ Frankfurt“ mit „Hannover“ für
die künftige Arbeit?
Die Antwort bezüglich der Fusion Stuttgart / Karlsruhe
ist relativ einfach: Zwei der bisherigen Gesprächspartner der VGgB Südwest schließen sich zusammen. Die
bisher in den beiden Verbänden unterschiedlich behandelten Fragen werden verbandsintern zu klären und
mit der VGgB Südwest zu erörtern sein.
Anders stellt sich die Frage bei einer Fusion
Frankfurt/Hannover. Dort wird der neue Verband
auf der Seite der Geschäftsleitervereinigungen zwei
Gesprächspartner haben. Bei den bekannt unterschiedlichen „Gesprächskulturen“ der bisherigen Verbände
bleibt abzuwarten, wie sich der fusionierte Verband
gegebenenfalls „aufstellt“. Die Tagesarbeit der Geschäftsleitervereinigungen „VGgB Südwest“ und
„BgG Norddeutschland“ wird dann eine deutlich
stärkere Koordination erforderlich machen, um als
Gesprächspartner des neuen Prüfungsverbandes
akzeptiert zu werden.
Schließlich soll auch noch die internationale Zusammenarbeit der Zukunft kurz betrachtet werden.
Hier zeichnen sich gravierende Veränderungen ab:
In den Niederlanden gibt es bedauerlicherweise seit
2007 keine Geschäftsleitervereinigung mehr! Die Entwicklung der Struktur der Rabobank hin zum Konzern
hat die Funktion der Geschäftsleiter der Ortsbanken
wohl so nachhaltig verändert, dass die Eigenständigkeit vor Ort keine Rolle mehr spielt und das unternehmerische Element in der Arbeit der Geschäftsleiter
verschwunden ist!
Ähnliches ist aus Frankreich zu berichten. Die Geschäftsleiter der Crédit Mutuel sind so stark in die
dortigen Zentraleinrichtungen integriert, dass die
verbleibende Eigenständigkeit – wie in den Niederlanden – keine Basis mehr bietet für die Existenz einer
Geschäftsleitervereinigung!
Lediglich in Österreich und Italien gibt es noch vergleichbare Interessenvertretungen, allerdings mit traditionell abweichenden Tätigkeitsschwerpunkten.
In Österreich sind es verbundpolitische Fragen, in Italien eher arbeitsrechtliche, tarifpolitische Themen, die
deren Tagesarbeit prägen.
Diese Entwicklung bedeutet zweierlei:
Erstens werden die künftigen internationalen Tagungen ein anderes, geringeres Gewicht haben, es fehlen
wertvolle Erfahrungsbeiträge. Zweitens zeigt dies
deutlich, dass es sehr wichtig ist, die Entwicklungen
auch in unserem Verbund kritisch und wachsam zu
verfolgen. Insbesondere gilt dies für die Frage der
direkten oder indirekten Abhängigkeit der Primärstufe
von den Zentraleinrichtungen!
Es war schon immer ein „Hochseilakt“, zwischen
Verbundstrenge oder -treue und Eigenständigkeit der
Ortsbanken die Balance zu halten.
Auch dies ist ein in Zukunft nicht zu vernachlässigendes
Element der Interessenvertretung der VGgB Südwest
und der Geschäftsleitervereinigungen in Deutschland.
Auch auf diesem Gebiet warten neue Herausforderungen, die nur gemeinsam bewältigt werden können.
Packen wir es an, nach dem Motto:
„Gemeinsam leisten wir mehr!“
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Wir gratulieren dem VGgB Südwest zum 25-jährigen Jubiläum.
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R+V Versicherung AG, Wiesbaden
Rauser Towers Perrin AG, Frankfurt / Reutlingen
Für hilfreiche Gespräche und nützliche Daten
danken wir
Herrn WP Walter Kollbach von der
Sicherungseinrichtung des BVR, Bonn
Herrn Siegfried Trudewig von der
R+V Rechtsschutzversicherung, Wiesbaden
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Herausgeber:
Vereinigung der Geschäftsleiter
genossenschaftlicher Banken
in Südwestdeutschland e.V.
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71332 Waiblingen
Redaktion:
Dr. Rainer Märklin
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Druck:
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