Sicherheit in der Erdgasanwendung
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Sicherheit in der Erdgasanwendung
„Sicherheit in der Erdgasanwendung“ Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen Presseinformation der Wien Energie Gasnetz Presseinformation der Landesinnung Wien der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Presseinformation der Landesinnung Wien der Rauchfangkehrer Der Störfalldienst der Wien Energie Gasnetz GmbH – Zahlen und Fakten Maßnahmen bei Gasgeruch Zum „Schmunzeln“ – oder ein kurzer „Einblick“ in den Tagesablauf eines Mitarbeiters der Störfall-Meldestelle Wien Energie Gasnetz – Zahlen und Fakten Bildmaterial Allgemeine Informationen Das Verteilernetz der Wien Energie Gasnetz GmbH Die Wien Energie Gasnetz GmbH betreibt als Wiener Erdgas-Verteilernetzbetreiber ein rund 3.500 km langes Rohrnetz mit etwa 122.500 Gas-Hausanschlussleitungen in Wien und 14 niederösterreichischen Umlandgemeinden. Über dieses Verteilernetz werden ca. 670.000 Kunden (ErdgasAnlagen) mit Erdgas versorgt bzw. wurden im Geschäftsjahr 2010/2011 rd. 2,2 Mrd. m³ Erdgas durchgeleitet. Nachhaltiger Netzbetrieb Wien Energie Gasnetz steht für eine nachhaltige Sicherheit und Qualität im Netzbetrieb. Mittels eines EDV-Programmes werden alle auftretenden Schäden erfasst und an Hand des Rohrmaterials, des Verlegedatums, etc. ein strategisches Wechselprogramm erstellt, welches auch zur Umsetzung gelangt. Im Zuge des großen Grauguss-Wechselprogrammes in den Jahren 1983 bis 1995 wurden Graugussrohre mit einer Gesamtlänge von 1.178 km gegen bruchsichere Materialien gewechselt und der Schritt zu einem modernen Verteilernetz gesetzt. Um die Nachhaltigkeit und Sicherheit zu garantieren setzt man seit Mitte der 90er verstärkt auf die Materialien Kunststoff und Stahl, die eine Lebensdauer von > 50 Jahre aufweisen und gemeinsam mehr als 70 % des Netzes ausmachen. Die Stahlrohre verfügen über einen passiven Korrosionsschutz (Umhüllung aus Kunststoff) und sind überdies durch einen aktiven Korrosionsschutz geschützt. Dabei wird ein Schutzstrom zugeführt, der das Rohr vor Fremdströmen im Erdreich schützt. Durch wiederkehrende, zumeist in den Nachtstunden durchgeführte Messungen wird hier möglichen Gasgebrechen vorgebeugt. Der restliche Anteil besteht aus Sphäroguss-Rohren. Auf Grund der modernen Rohrmaterialien, die auch eine höhere Lebensdauer aufweisen, konnte auch die jährliche Wechselrate auf durchschnittlich 14 km/Jahr zurückgefahren werden. Das Durchschnittsalter des Verteilernetzes liegt bei etwa 21 Jahren und ist somit eines der jüngsten Verteilernetze in Österreich. Sicherheit in der Erdgasverteilung und Erdgasanwendung Auf Grund der heute eingesetzten Materialien und Rohrverbindungen, der sicherheitstechnischen Begleitmaßnahmen sowohl im Netzbau als auch in der Hausinstallation und der innovativen, effizienten und sicherheitstechnisch ausgereiften Gasgerätetechnologie ist die Erdgasverteilung und Erdgasanwendung sicher. Voraussetzung für einen sicheren, umweltfreundlichen und energieeffizienten Betrieb ist aber die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich wiederkehrender Überprüfungen und Wartungen. Während Wien Energie Gasnetz für die Einhaltung der gesetzlich angeordneten Wartungen und Überprüfungen im Netzbereich verantwortlich ist, ist für die Gasanlage nach der GasHauptabsperreinrichtung der Anlagenbetreiber bzw. Anlageninhaber zuständig. (Anmerkung: Das Verteilernetz der Wien Energie Gasnetz endet mit der Gas-Hauptabsperreinrichtung die am Ende der Gas-Hausanschlussleitung sitzt und die Gaszufuhr des Objektes sperrt) Um im Fall einer Störung im Verteilernetz oder in Kundenanlagen rasch die erforderlichen Maßnahmen zu setzen oder die Behebung einzuleiten, verfügt Wien Energie Gasnetz über einen 24stündigen Störfalldienst. Dieser ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sowie dem technischen Regelwerk der ÖVGW ausgestattet und organisiert. Der Störfalldienst der Wien Energie Gasnetz GmbH – Sicherheit rund um die Uhr Entsprechend den Bestimmungen des Gaswirtschaftsgesetzes ist Wien Energie Gasnetz verpflichtet, einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb aufrecht zu erhalten. Dass dies auch im Falle von Störungen Gültigkeit hat ist selbstverständlich. Innerhalb der österreichischen Gaswirtschaft existiert auch hierfür eine ÖVGW-Richtlinie, die den Aufbau und Organisation dieses Störfalldienstes sowie das richtige Verhalten und Setzen von Maßnahmen in verschiedenen Einsatzbereichen regelt. Wien Energie Gasnetz verfügt über einen 24-stündigen Störfalldienst, wo rund 100 MitarbeiterInnen – von der Leitstelle bzw. Störfallmeldestelle über speziell ausgebildete Monteure bis hin zum Einsatzleiter - in einem permanentem Schichtdienst stehen. Dieses System ist einzigartig in Österreich, aber für eine Großstadt wie Wien mit mehr als 670.000 Gasanlagen und einem etwa 3.500 km langen Erdgas-Verteilernetz mit rund 122.000 Gas-Hausanschlussleitungen unerlässlich. Den Mitarbeitern stehen zur Behebung von Störfällen und dem raschen Abwenden von Gefahren entsprechendes Werkzeug und Gas-Prüfgeräte zur Verfügung. Insgesamt verfügt der Störfalldienst über 44 mit Blaulicht und Folgetonhorn ausgestattete Einsatzfahrzeuge. Dies stellt sicher, dass trotz rund 55.000 eingehender Meldungen die Einsatzorte rasch erreicht werden können. Zwecks Kommunikation mit der Leitstelle sind alle Mitarbeiter mit Mobiltelefonen und BOS-Funkgeräten ausgestattet. Um im Bedarfsfall eine rasche Verbindung mit der Wiener Berufsfeuerwehr herstellen zu können, besteht zwischen der Leitzentrale der Wiener Berufsfeuerwehr in Wien 1, Am Hof und der Leitstelle der Wien Energie Gasnetz eine direkte Telefonverbindung. Ein weiterer Pluspunkt der Organisation des Störfalldienstes ist die Verfügbarkeit ständiger Arbeitspartien, die bei Netzstörungen zum Einsatz kommt. Ausgerüstet mit Aufbruchgerät und Werkzeug für den Netzbau ist es möglich, die Behebung von Störfällen im Netz rasch durchzuführen zu können. Der Einsatz des Störfalldienstes erfolgt – ausgenommen bei Beschädigungen durch Einbautenfirmen und bei fahrlässiger Manipulation - unentgeltlich; auch wenn es ein falscher Alarm sein sollte. Die Meldestelle des Störfalldienstes ist täglich in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr unter dem Gas-Notruf 128 erreichbar. Zahlen und Fakten zum Störfalldienst sowie Angaben zur Störfallstatistik finden Sie auf dem Info-Blatt „Der Störfalldienst der Wien Energie Gasnetz GmbH – Zahlen und Fakten“. Sicherheit in der Erdgasverteilung Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Gaswirtschaftsgesetzes ist Wien Energie Gasnetz verpflichtet, sein Verteilernetz instand zu halten, zu erneuern und wiederkehrend zu inspizieren. Grundlage für die wiederkehrende Inspektion des Verteilernetzes sind die technischen Richtlinien der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW-Richtlinien), die von den jeweiligen Fach-Spezialisten der österreichischen Verteilernetzbetreiber erarbeitet bzw. überarbeitet und nach Abstimmung mit den Landesamtssachverständigen den Stand der Technik darstellen. Je nach Druckstufe und Material wird das Verteilernetz der Wien Energie Gasnetz in Abständen zwischen einem und neun Jahren von geprüften Spezialisten der Rohrnetzüberwachung (Gasspürdienst) begangen und auf mögliche Undichtheiten überprüft. Pro Jahr überprüfen die rund 40 Mitarbeiter der Rohrnetzüberwachung rund 1.600 km des Verteilernetzes. Auch vor Straßenbauprojekten, Lagerung größerer Einrichtungen (wie Baucontainer, Kräne, etc.) sowie großen Veranstaltungen (z.B. Wiener Marathon, Parade des österr. Bundesheeres über den Ring) erfolgt die Überprüfung der betroffenen Leitungsteile. Wurde im Zuge der Arbeiten schweres Baugerät (z.B. Straßenwalzen, schwere LKWs) verwendet, erfolgt im Sinne der Netzsicherheit nach Abschluss der Arbeiten nochmals eine Inspektion des Leitungsabschnittes. Ebenso werden auch alle anderen zur Erdgasverteilung gehörenden Anlagen wie Regelanlagen – entsprechend dem Stand der Technik – wiederkehrend gewartet, überprüft und bei Bedarf erneuert. Sicherheit in der Gas-Hausinstallation So wie das Erdgas-Verteilernetz unterliegt auch die Herstellung, Erneuerung, Instandhaltung und der Betrieb der Gas-Hausinstallation - und somit auch die Gasgeräte – gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. dem Wiener Gasgesetz sowie dem Stand der Technik (ÖVGW-Richtlinien). Installationstätigkeiten an der Gas-Hausinstallation werden ausschließlich durch das für das Gasfach befähigte Installationsunternehmen – im Auftrag und auf Kosten des Anlagenbetreibers bzw. –inhabers durchgeführt. Dieses Unternehmen hat die entsprechende Ausbildung, ist über die gesetzlichen Bestimmungen und Installationsrichtlinien informiert und befähigt, Arbeiten an Gasanlagen durchzuführen. Die Prüfzeichen am Gasgerät Ältere Gasgeräte tragen noch das ÖVGW-Prüfzeichen. Seit dem Jahr 1996 haben Gasgeräte entsprechend den EU-Vorgaben die CE-Kennzeichnung zu tragen. Diese bestätigt, dass das Gasgerät die in den Europanormen grundsätzlich festgelegten Mindeststandards einhält. Darüber hinaus müssen Gasgeräte auch noch für die verwendete Gasart, den Geräteanschlussdruck und für das Land, in dem sie eingesetzt werden, geeignet sein. Dies bedeutet, dass folgende Kennzeichnungen zusätzlich zum CE-Zeichen am Typenschild aufscheinen müssen: • Gasart: Erdgas H bzw. 2 H • Geräteanschlussdruck: 20 mbar • Bestimmungsland: AT für Österreich Qualität setzt besondere Zeichen. Die ÖVGW-Qualitätsmarke ist ein freiwilliges „Plus“ neben der verpflichtenden CE-Kennzeichnung. Zusätzlich zu den sicherheitstechnischen Mindestanforderungen zur EU-Richtlinie erfüllen Gasgeräte mit der ÖVGW-Qualitätsmarke Kriterien, die dem österreichischen Sicherheitsstandard (wie z.B. die automatische Vollzündungssicherung von Gasgeräten: ohne Flamme – kein Gas) entsprechen. Die ÖVGW-Qualitätsmarke beinhaltet auch einen Kundendienst in Österreich, der wiederum eine rasche Ersatzteilversorgung und die Verfügbarkeit des jeweiligen Produkts über einen Zeitraum von zumindest 10 Jahren gewährleistet. Überprüfung von Neu- bzw. geänderten Gasanlagen durch Wien Energie Gasnetz Gemäß Wiener Gasgesetz sind neu hergestellte bzw. geänderte Gasanlagen dem Netzbetreiber anzuzeigen. Nach Fertigstellung der Gasanlage und der Meldung des Beginns des Probebetriebes an den Netzbetreiber hat dieser (Wien Energie Gasnetz) die Anlage innerhalb von sechs Monaten zu überprüfen und einen Überprüfungsbefund auszustellen. Sollte dessen Ausstellung nicht möglich sein, so ist die Gasanlage zu sperren. Der Probebetrieb durch den Installateur darf erst dann erfolgen, wenn die Gasanlage in allen ihren Teilen den gesetzlichen und technischen Bestimmungen entspricht. Bis zur Ausstellung des Überprüfungsbefundes trägt der Installateur die Verantwortung für den Betrieb. Nach Ausstellung des Überprüfungsbefundes fällt der ordnungsgemäße Betrieb in die Verantwortung des Anlagenbetreibers bzw. Anlageninhabers. Mit dieser Vorgehensweise ist sichergestellt, dass neu hergestellte und geänderte Gasanlagen entsprechend dem Stand der Technik ausgeführt wurden und alle für einen sicheren Betrieb erforderlichen Unterlagen bzw. Befunde (z.B. Kaminbefund) vorliegen. Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen Ebenso sind Gasanlagen auf Kosten des Anlageninhabers bzw. –betreibers wiederkehrend von einem für das Gasfach befähigten Installationsunternehmen überprüfen zu lassen. Grundlage dafür ist das Wiener Gasgesetz, das besagt, dass Gasanlagen nach dem Stand der Technik zu betreiben sind. Den Stand der Technik stellt in diesem Fall die ÖVGW-Richtlinie G 10 „Technische Richtlinie für Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen“ dar, entsprechend der – sollte es diesbezüglich keine gesetzlichen Bestimmungen geben – Gasanlagen wiederkehrend alle 12 Jahre zu überprüfen sind. Für die Einhaltung dieser Bestimmung ist der Anlageninhaber bzw. –betreiber verantwortlich. Dieser hat den Prüfbefund auch in der Anlage aufzubewahren. Wartung von Gasgeräten Am Ende einer Heizperiode war eine durchschnittliche Heizungsanlage mindestens 1.400 Stunden in Betrieb. In dieser Zeit hat sie dem Anlagenbetreiber eine warme Wohnung beschert. Bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 50 km/h entspräche das beim Auto einer Kilometerleistung von rund 70.000 km. Jeder Autobesitzer hätte sein Auto innerhalb dieser Strecke sicher mehrmals vorsorglich warten und überprüfen lassen. Bei Gasgeräten handelt es sich um technische Einrichtungen, die Erdgas umweltfreundlich und effizient verbrennen und auch über Sicherheitseinrichtungen verfügen, die einen sicheren Betrieb gewährleisten. Damit dies auch so bleibt sind Gasgeräte – analog zum Auto – wiederkehrend zu warten. Die Wartung ist ausschließlich vom Fachmann – der für Gerätewartung spezialisierte Installateur, der auch auf dem zu wartenden Gerät geschult ist, oder der Servicetechniker vom Kundendienst des Geräteherstellers – durchzuführen. Da ein ordnungsgemäßes Geräteservice mit einem Zeitaufwand von ca. einer Stunde verbunden ist und dabei auch Geräteteile wie der Gasbrenner oder der Wärmetauscher zwecks Reinigung ausgebaut werden müssen, muss man mit Kosten von mindestens 100 Euro rechnen. Bei Angeboten, (Stiegenhausaushänge) die weit unter diesem Betrag liegen, ist Vorsicht geboten, da diese Serviceleistungen nicht den erforderlichen Umfang beinhalten und meist mit größeren, teuren Reparaturarbeiten enden. Es empfiehlt sich, die Gerätewartung einmal im Jahr – am besten nach oder zeitgerecht vor der Heizsaison – durchführen zu lassen. Natürlich hängt es auch davon ab, wo das Gerät montiert ist und wie der Grad der möglichen Verschmutzung durch z.B. Küchendunst, Haarsprays, Staub, etc. ist. Spätestens nach zwei Jahren sollte aber im Hinblick auf den Erhalt der Effizienz und der ordnungsgemäßen Funktion der Sicherheitseinrichtungen das Service durchgeführt werden. Der Spezialfall – Der 5 Liter Durchlauf-Wasserheizer ohne Kaminanschluss Diese, heute nicht mehr zeitgemäße, Art der Warmwasserbereitung bedarf einer strikten Einhaltung der Bedienungsvorschriften. Als Neugeräte sind diese Wasserheizer verboten. Diese Geräte verfügen über keinen Anschluss an den Rauchfang. Die Abgase treten in den Raum aus und verbleiben bei fehlender Lüftung auch dort. Dies kann zu einer erhöhten Schadstoffkonzentration – also Kohlenmonoxydbildung – führen. Eine kurze Benützungszeit ausschließlich zum Füllen von Hand- und/oder Waschbecken sowie eine entsprechende Raumlüftung während des Betriebes sind daher unerlässlich. Zudem müssen 5 Liter Durchlauf-Wasserheizer – gemäß der Durchlauf-Wasserheizer-Verordnung - alle zwei Jahre vom Fachmann überprüft werden. Dieser stellt einen Überprüfungsbefund sowie eine Prüfplakette über die einwandfreie Funktion des Gerätes aus. Eine Kopie des Prüfbefundes ist an Wien Energie Gasnetz zu senden. Sicherheit in der Abgasabführung Wo Feuer ist entstehen auch Abgase. Um einen sicheren und einwandfreien Betrieb von Gasgeräten zu gewährleisten, müssen die Abgase störungsfrei über Rauchfänge oder Abgasleitungen ins Freie geführt werden. Da das an einem Rauchfang bzw. einer Abgasleitung angeschlossene Gasgerät zusammen mit diesen eine funktionierende Einheit bilden muss, ist es erforderlich, bei jedem Austausch des Gasgerätes den zuständigen Rauchfangkehrer zu kontaktieren. Er überprüft die einwandfreie Funktion der beiden Komponenten und kontrolliert die bauliche Beschaffenheit des Fanges. Der Aufrechterhaltung der sicheren Abgasabführung dient auch die jährlich vom Rauchfangkehrer durchgeführte Hauptkehrung, sowie die ab Herbst 2012 im Zuge der Hauptkehrung durchzuführende Messung der ausreichenden Verbrennungsluftzuführung. Gasgeräte brauchen zur einwandfreien Verbrennung und Abgasabführung ausreichend Verbrennungsluft – Daher Vorsicht bei dichten Räumen und Ablufteinrichtungen Energiesparmaßnahmen wie der Einbau dichter Fenster und Türen oder die Dämmung von Häusern sind in Zeiten der Reduktion des Energieeinsatzes und des Umweltschutzes sinnvolle Investitionen und Maßnahmen. Jedoch ist auch das dahinter liegende Heizsystem zu berücksichtigen. Bei Gasgeräten unterscheidet man zwischen Geräten mit offenem Verbrennungsraum (Geräte holen sich die Verbrennungsluft, die über Fenster- und Mauerritzen nachströmt, aus dem Raum) und Geräten mit geschlossenem Verbrennungsraum, die sich die Luft über ein Rohrsystem direkt aus dem Freien holen (man sagt auch Außenwandgeräte). Ablufteinrichtungen und bauliche Energiesparmaßnahmen können das Gasgerät mit offenem Verbrennungsraum beeinträchtigen. Um ordnungsgemäß zu funktionieren, benötigen Gasgeräte eine ausreichende Menge an Luft. Wer also energiesparend baut oder ein Gebäude sanieren will, muss wissen, dass sowohl Gebäudehüllen als auch Fenster zunehmend dichter werden. Ein natürliches Nachströmen von Luft – beziehungsweise ein gesunder Luftwechsel – ist somit nur schwer bis gar nicht mehr möglich. Zusätzlich sorgt der Einbau von Ablufteinrichtungen (wie zum Beispiel Abluftventilatoren im Bad oder WC, Dunstabzugshauben, etc.) dafür, dass erforderliche Verbrennungsluft abgesaugt und das Abgas in den Raum rückgesaugt wird. Somit können beide Maßnahmen – sowohl bauliche Energiesparmaßnahmen als auch der Einbau von Ablufteinrichtungen - eine Störung in der Abgasabführung (Kohlenmonoxidbildung) zur Folge haben. Es ist daher wichtig, sich vor dem Einbau von Ablufteinrichtungen oder der Durchführung baulicher Energiesparmaßnahmen mit dem zuständigen Rauchfangkehrer über etwaige erforderliche Maßnahmen zu besprechen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb Ihres Gasgeräts sicher zu stellen. Dieser kann durch eine einfache und günstige Messung feststellen, ob die Verbrennungsluft in ausreichender Menge nachströmen kann. Diese Messung ist bei der Neumontage und dem Austausch von Gasgeräten mit offenem Verbrennungsraum zwingend vorgeschrieben. Im Sinne der Sicherheit soll nun mit der Novellierung des Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte und Klimaanlagengesetzes diese Messung jährlich im Zuge der Hauptkehrung durchgeführt werden. Auswirkungen der sommerlichen Hitze auf die Abgasabführung Während des Sommers können sich (durch die starke Sonneneinstrahlung) um die Rauchfangköpfe auf dem Dach heiße Luftzonen - die im Fang wie ein Stoppel wirken (kein Luftdruckunterschied) bilden. Da die Abführung der heißen Abgase mittels der umliegenden kälteren Luftsäulen erfolgt, kann es durch die dann heißere Umgebungsluft zu einer Störung in der Abgasabführung kommen. Daher empfiehlt es sich, vor allem während heißer Sommertage beim Betrieb Ihres Gasgerätes die Fenster zu öffnen – besonders in der näheren Umgebung Ihres Gasgerätes. Bei Unbehagen oder dem geringsten Verdacht einer Störung in der Abgasabführung (z.B. Gerät zeigt Störung) hat der Kunde die Möglichkeit, den Störfalldienst der Wien Energie Gasnetz, die Wiener Berufsfeuerwehr oder den für Sie zuständigen Rauchfangkehrer zu verständigen. Bei einem derartigen Verdacht ist das Gerät außer Betrieb zu nehmen, die Räume gründlich zu lüften, die Wohnung zu verlassen und eine der genannten Organisationen zu verständigen. Schematische Darstellung der Problematik PRESSEINFORMATION Sicherheit durch Wartung: Unfälle mit Gasgeräten sind vermeidbar! Allein in diesem Jahr kam es in Wien bereits zu 20 Unfällen durch Gasgeräte mit 41 Erkrankten und vier Todesfällen. Bei Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und Wahrung der Sorgfaltspflicht - wie die regelmäßige Wartung - hätten diese Unfälle vermieden werden können. Ein Anruf beim Gasnotruf 128 der Wien Energie Gasnetz Störfallmeldestelle kann im Ernstfall Schlimmeres vermeiden. Gas-Notruf-128: Rund um die Uhr die direkte Verbindung zur Störfallmeldestelle Allein im Jahr 2011 langten rund 55.000 Meldungen in der Störfallmeldestelle ein. Hiervon waren 48 Einsätze Unfälle, welche durch Störungen der Gasgeräte ausgelöst wurden. Als größter Gasnetzbetreiber in Österreich verfügt Wien Energie Gasnetz über einen rund 100 Mann starken Störfalldienst. Dieser leitet nicht nur bei Störungen im Verteilernetz die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung ein, sondern steht auch bei Störungen in Kundenanlagen bzw. Gas-Inneninstallationen den Wienerinnen und Wienern zur Verfügung. Erreichbar ist der Gas-Notruf rund um die Uhr unter der Telefonnummer 128. Jeder, der Gasgeruch in der Wohnung oder im Haus wahrnimmt oder eine Störung in der Gasanlage bzw. in der Gasverteilung melden möchte, kann (wenn sich die Örtlichkeit im Verteilernetzgebiet der Wien Energie Gasnetz befindet) die Störfallmeldestelle der Wien Energie Gasnetz GmbH unter 128 kontaktieren. Roland Chvatal, Vorsitzender der Geschäftsführung der Wien Energie Gasnetz GmbH: „ Jeder dieser Unfälle ist einer zu viel, denn jeder hätte unter Einhaltung der Betreibersorgfaltspflicht vermieden werden können. Wien Energie Gasnetz ist daher seit vielen Jahren bestrebt, Gasgerätebetreiber entsprechend zu informieren und auch auf die Notwendigkeit hinzuweisen, alte Gasgeräte gegen neue, moderne mit den entsprechenden Sicherheitseinrichtungen ausgestattete Geräte auszutauschen. Gemeinsam mit unseren Partnern, den Wiener Rauchfangkehrern und Installateuren, wurden bereits zwei Gerätetauschaktionen erfolgreich durchgeführt und auf die Problematik der fehlenden Gerätewartung und der immer dichter werdenden Gebäudehüllen hingewiesen. Walter Dosek, Leiter des Störfalldienstes und der Rohrnetzüberwachung und selbst als diensthabender Techniker im Einsatz: „Der Einsatz des Störfalldienstes erfolgt – ausgenommen bei Beschädigungen im Netz durch Einbautenfirmen sowie bei fahrlässiger Manipulation – unentgeltlich; auch wenn es falscher Alarm sein sollte. Die Störfallmeldestelle ist täglich rund um die Uhr erreichbar.“ Sollte es sich im Zuge des Einsatzes ergeben, dass die Unterstützung anderer Einsatzorganisationen benötigt wird, so besteht zwischen der Leitzentrale der Wiener Berufsfeuerwehr in Wien 1, Am Hof und der Störfallmeldestelle eine direkte Telefonverbindung. Fehlende Wartung und dichte Gebäudehüllen sind oft die Ursachen für Unfälle Walter Dosek: „Die Experten unseres Störfalldienstes wurden seit 2011 zu 68 Einsätzen gerufen, wo Kohlenmonoxid die Unfallursache war. All diese Unfälle hätten aus unserer Sicht durch rechtzeitige Wartung und Überprüfung der Feuerstätten vermieden werden können. Aber auch die durchaus sinnvollen Energiesparmaßnahmen wie der Einbau dichter Fenster und die thermische Sanierung von Gebäuden führen zu einer mangelhaften Luftzuführung, die Gasgeräte für die einwandfreie Verbrennung und die ordnungsgemäße Abführung von Abgasen benötigen. Verstärkt wird diese Situation durch teilweise nicht den Regeln der Technik entsprechend installierten Ablufteinrichtungen (z.B. Bad-/WC-Ventilatoren und Dunstabzugshauben), die bei gleichzeitigem Betrieb nicht nur dem Gasgerät die benötigte Luft entziehen, sondern auch die Abgasabführung negativ beeinflussen. Dadurch kommt es zu einem Abgasaustritt in den Raum und zu einer Kohlenmonoxidbildung.“ Moderne Erdgastechnik garantiert eine sichere Erdgasanwendung Trotz der wiederkehrend auftretenden Unfälle mit Gasgeräten ist festzuhalten, dass durch die heutige moderne Erdgastechnik die Erdgasanwendung nicht nur sicherer, sondern auch effizienter wird. Unfälle treten nur dann auf, wenn die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Parameter wie die wiederkehrende Wartung, die Unterbindung der ausreichenden Luftnachströmung durch dichte Gebäudehüllen oder der Entzug der Verbrennungsluft durch Ablufteinrichtungen nicht bzw. nur unzureichend gegeben sind. Roland Chvatal: „Während wir in vielen anderen Bereichen (z.B. beim Auto) unserer Service- und Wartungsverpflichtung nachkommen, dürfte es in vielen Fällen üblich sein, sein Heiz- oder Warmwasserbereitungsgerät erst dann vom Fachmann warten und überprüfen zu lassen, wenn es nicht mehr anspringt oder das Wasser sowie die Heizung nicht mehr warm werden. Dies gilt auch für bestehende „Alt“-Geräte. Hier ist es wichtig, gemeinsam mit unseren Partnern noch stärker zu informierten bzw. aufzuklären.“ Über Wien Energie Gasnetz: Wien Energie Gasnetz GmbH ist gemessen an der Anzahl der Kundinnen und der Durchleitungsmenge der größte Gasnetzbetreiber in Österreich. Über ein rund 3.500 Kilometer langes Erdgasnetz werden etwa 678.000 Kunden im Großraum Wien versorgt. Die jährlich durchgeleitete Erdgasmenge beträgt rund 2,3 Mrd. Nm3 (Normkubikmeter) bzw. mehr als 25.000 Gigawattstunden. Ansprechpartner: Wien Energie Gasnetz GmbH Dipl.-HTL-Ing. Martin Weichselberger Tel.: +43 1 40128-6100 Fax: +43 1 40 128-996100 E-Mail: [email protected] Internet: www.wienenergie-gasnetz.at PRESSEINFORMATION Regelmäßige Wartung von Gasgeräten verringert die Unfallgefahr und erhöht die Energieeffizienz Die Landesinnung Wien der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker erinnert an die Wichtigkeit der wiederkehrenden Wartung und Überprüfung von Gasgeräten, im Sinne eines sicheren Betriebes und auch der Energieeffizienz. Wien, im Mai 2012. – Die Hersteller haben in den vergangen Jahren die Gasgeräte ständig komfortabler und sicherer gemacht. Sie weisen jedoch auch ausdrücklich darauf hin, dass die Installations- und Bedienungsanleitungen genauestens zu befolgen sind, da sonst Probleme im Betrieb bzw. auch eine persönliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden können. Dies umfasst insbesondere die fachgerechte Installation, die regelmäßige Überprüfung und das Freihalten der vorgegebenen Luftzufuhr in den Aufstellungsraum. Jährliches Autoservice – kein Problem, aber warum nicht Gasgerätewartung? Am Ende einer jeden Heizperiode war eine durchschnittliche Heizungsanlage mindestens 1.400 Stunden in Betrieb. Bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 50 km/h entspräche das beim Auto einer Kilometerleistung von rund 70.000 km. Jeder Autobesitzer hätte sein Auto innerhalb dieser Strecke sicher mehrmals vorsorglich warten und überprüfen lassen. „Der Wartungspflicht bzw. Überprüfungspflicht von Gasgeräten bzw. Gasanlagen wird in diesem Umfang leider nicht immer nachgekommen,“ bedauert Innungsmeister Ing. Michael Mattes. Unfälle durch mangelhafte bzw. fehlende Wartung Die meisten Unfälle mit Gasgeräte sind auf mangelhafte bzw. fehlende Wartung, nicht typengerechte Verwendung des Gerätes, aber auch Manipulation zurückzuführen. Leider kommen Betreiber von Gas-Feuerstätten ihrer Wartungspflicht bzw. Überprüfungspflicht erst dann nach, wenn das Wasser oder die Heizung kalt bleiben. Oft ist es dann leider zu spät und stark verschmutzte Geräte und/oder andere Einflussfaktoren wie z.B. zu dichte Räume, Ablufteinrichtungen, etc. beeinträchtigen die einwandfreie Verbrennung und Abgasabführung der kamingebundenen Geräte. Ing. Michael Mattes, Innungsmeister der Wiener Installateure: „Es zeigt sich leider immer wieder, dass die eingetretenen Unfälle vermieden werden hätten können, wenn die Gasgerätenutzer ihren Verpflichtungen nachgekommen wären. Feuerstätten benötigen für eine einwandfreie Verbrennung ausreichend Verbrennungsluft. In Wien haben wir einen sehr hohen Anteil an Gasgeräten mit offenem Verbrennungsraum; also Geräte die sich die Luft aus dem Aufstellungsraum holen und somit in offener Verbindung mit dem Raum stehen. Kommt es nun zu einem Abgasaustritt – Kohlenmonoxidbildung – so treten die Abgase in den Raum aus. Bei nicht gewarteten Gasgeräten kommt es durch die fehlende Wartung und die damit verbundene unvollkommene Verbrennung sofort zu einer Kohlenmonoxidanreicherung.“ Erschwerend kommt in diesen Fällen dazu, dass durch die starke Verunreinigung des Gerätes meist auch die Sicherheitseinrichtungen – wie z.B. die gegen Abgasaustritt – außer Kraft gesetzt werden. Aber auch die Selbstmontage von Gasgeräten und Ablufteinrichtungen (z.B. Ventilatoren) führt zu Unfällen. Dem Laien sind die vielfältigen, umfangreichen, technischen und gesetzlichen Bestimmungen nicht bekannt. Auch sind ihm die Auswirkungen seines Handelns meist unbekannt. Daher sind laut Ing. Mattes für derartige Arbeiten – die auch die Gesundheit anderer Bewohner gefährden kann – ausschließlich vom befähigten Fachmann durchführen zu lassen. Nur der befähigte Fachmann wartet und überprüft richtig Ein regelmäßig vom Fachmann – konzessionierter Installateur bzw. Werkskundendienst der Gerätehersteller - gewartetes Gasgerät ist betriebssicher, spart Geld, schont die Umwelt und sichert eine zuverlässig funktionierende Heizung in der kalten Jahreszeit. Gut gewartet arbeitet sie effizienter, denn sie braucht dann auch weniger Gas. So spart sie Energie und senkt die Heizkosten. Der geringere Gasverbrauch macht sie auch umweltfreundlicher, denn sie stößt weniger CO2 und Schadstoffe aus. Gesetzliche Wartungsintervalle Das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz schreibt die jährliche Reinigung aller Feuerungsanlagen eindeutig vor (§ 15a). "Die Veranlassung der Wartung von Feuerstätten in und die Beseitigung der Ablagerungen aus sonstigen Räumen obliegt deren Benützern." schreibt das Gesetz vor. 5 Liter Kleinwasserheizer ohne Kaminanschluss, die dem heutigen Stand der Warmwasserbereitungstechnik in keinster Art und Weise entsprechen, sind darüber hinaus, entsprechend der Gas-Durchlauf-Wasserheizer-Verordnung, wiederkehrend alle zwei Jahre von einem befähigten Fachmann überprüfen zu lassen. Achtung vor Billigangeboten Die Wiener Installateurinnung warnt zugleich auch vor Billiganbietern, die mit vermeintlichen Rabattund Sonderangeboten Werbung mit Flugblättern machen. Ing. Michael Mattes: „Diesen Firmen fehlt oft die Gewerbeberechtigung. Die vermeintlichen Monteure sind oft ohne Fachausbildung und gefährden durch ihre Aktivitäten Leib und Leben." Die Richtlinien verlangen daher auch verpflichtende Schulungen bei den Geräteherstellern für die Installateure. „Den Wunderwuzzi“, der sich bei allen Geräten auskennt und alle Ersatzteile für sämtliche Fabrikate mitführt, gibt es nicht, so Innungsmeister Mattes. Der Wiener Innungsmeister empfiehlt, in der näheren Umgebung nach einem der 900 InstallateurFachbetriebe zu sehen oder die einfache Suche unter www.wienerinstallateure.at zu nutzen. Beim Kauf eines neuen Gasgerätes auch die Rahmenbedingungen berücksichtigen Ein Tipp für alle, die ihr altes Gasgerät gegen ein modernes und effizienteres Gerät tauschen möchten: Vor dem Kauf sollte man sich mit dem Fachmann über die verschiedenen Geräte-Bauarten informieren lassen und auch die baulichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Bei dichten bzw. sanierten Gebäudehüllen empfiehlt es sich auf ein Gerät mit geschlossenem Verbrennungsraum umzusteigen, da sich diese die benötigte Luft aus dem Freien holen und gegenüber dem Aufstellraum dicht sind. Ein heißer Tipp in Richtung einer höchstmöglichen Energieeffizienz ist hier die Brennwerttechnik. Über die Wiener Installateure: Die Wiener Landesinnung der Sanitär- Heizungs- und Lüftungstechniker ist die Interessensvertretung (Arbeitgeberverband) der Wiener Installateure. Als Körperschaft öffentlichen Rechts vertritt sie rund 950 Arbeitgeberbetriebe in Wien. Die Mitgliedsbetriebe sind fast durchwegs Klein- bis Mittelbetriebe und beschäftigen rund 6.500 Arbeitnehmer und rund 900 Lehrlinge. Ansprechpartner: Landesinnung Wien der Sanitär, Heizungs- und Lüftungstechniker Mag. Alexander Schrötter Tel.: +43 1 514 50-2009 E-Mail: [email protected] Internet: www.wienerinstallateure.at PRESSEINFORMATION Feuerstätten brauchen Frischluft Die Landesinnung Wien der Rauchfangkehrer ruft in Erinnerung, dass Feuerstätten – unabhängig mit welchem Brennstoff betrieben – für eine saubere und vollkommene Verbrennung ausreichend Luft benötigen. Wien, im Mai 2012. - Dichte Räume, falsches Lüften Ein ausreichender Luftaustausch in einer Wohnung und die damit verbundene, notwendige Luftzuführung von außen sind nicht nur Voraussetzungen für ein gesundes, behagliches Raumklima (Stichwort: krankheitsfördernde Raumluft, Allergien, Schimmelbildungen, Asthma usw.). Auch für die ordnungsgemäße Funktion von raumluftabhängigen Feuerstätten ist Luft von enormer Bedeutung. Diese Gerätebauart holt die für die Verbrennung notwendige Luft aus dem Aufstellungsraum, in der das Gerät angeschlossen ist. Frischluft lässt sich schneller und leichter erwärmen als verbrauchte Luft. Das schafft in kürzester Zeit eine behagliche Raumtemperatur und zusätzlich muss weniger Energie aufgebracht werden. Leider wird diese Tatsache oft durch falsch gesetztes Energiespar-Denken übersehen: Die Fenster bleiben stundenlang geschlossen, das Nachströmen der benötigten Verbrennungsluft wird somit unterbunden. Dies kann – meist mit in der Wohnung installierten Ablufteinrichtungen - zu einer Störung der ordnungsgemäßen Abgasabführung und somit zu einem Abgasaustritt in den Raum führen. Im schlimmsten Fall (bei nicht oder unzureichend gewarteten Geräten) bildet sich im Raum Kohlenmonoxid. Ein fataler Kreislauf. Ebenso können in der Wohn- oder Betriebseinheit installierte Ablufteinrichtungen ( wie Dunstabzugshauben, Ventilatoren in Bad oder Toilette, zentrale Staubsaugeranlagen ) bei zu dichter Gebäudehülle einen Unterdruck verursachen, der eine Umkehr der Abgasabführung über den Abgasfang und einen Abgasaustritt in den Raum zur Folge hat. Kohlenmonoxid- Unfälle bei Extremtemperaturen In der heißen Jahreszeit kommt es immer wieder zu Abgasrückstauproblemen und bei nicht oder schlecht gewarteten Gasfeuerstätten zu Kohlenmonoxid-Unfällen bzw.- Vergiftungen. Durch die hohen Außentemperaturen entsteht im Fang ein „Luftstoppel“ und der natürliche Zug im Fang funktioniert nicht oder eingeschränkt. Die Folge: Die Abgase können nicht abgeführt werden, der Abgaswächter spricht meistens an und moderne Geräte gehen auf Störung bzw. bei älteren Geräten kommen die Abgase in den Raum zurück. Prinzipiell falsch: Fenster tagsüber immer geschlossen zu halten. Die bessere Lösung: Vor Inbetriebnahme einer Gasfeuerstätte ein vorhandenes Fenster im Aufstellungsraum öffnen. Wenn kein Fenster im Aufstellungsraum vorhanden ist, muss während des Betriebes die Türe geöffnet bleiben und im nächsten Raum ein Fenster geöffnet werden. Wenn möglich, ist ein zweites gegenüberliegende Fenster zu öffnen, um bei einem eventuellen Abgasrückstrom Kohlenmonoxid – kontaminiertes Abgas damit zu verdünnen. Zu Kohlenmonoxidunfällen (CO-Unfällen) kommt es vorwiegend dann, wenn durch nicht gewartete Gasfeuerstätten hohe CO - Konzentrationen entstehen und Abgase in den Raum ausströmen. Kurzfristige Maßnahmen: • Wenn das letzte Service länger als ein Jahr zurückliegt, unbedingt Service vom Installateurfachbetrieb durchführen lassen. (ACHTUNG vor Billiganbietern!) • Kein Vollbad nehmen, Kurzes Duschen nur bei geöffneten Fenstern • Überprüfung des CO-Gehaltes der Abgase anlässlich der Hauptkehrung durch den zuständigen Rauchfangkehrer Langfristige Maßnahmen: • Montage eines rotierenden Aufsatzes, der bereits beim geringsten Wind Auftrieb erzeugt • Umstellung auf eine Gasfeuerstätte mit Gebläse Überprüfung der Verbrennungsluftzuführung jetzt geregelt Eine regelmäßige Überprüfung, ob für die Verbrennung der Feuerstätte ausreichend Verbrennungsluft in die Wohnung nachströmen kann bzw. durch Ablufteinrichtungen die Abgasabführung beeinträchtigt wird, war bisher gesetzlich nicht vorgesehen. Aufgrund vieler Anlassfälle, Funktionsstörungen von Feuerstätten und leider auch von zahlreichen, von den Medien kolportierten, Kohlenmonoxid - Vergiftungen, erfolgte nunmehr die gesetzliche Änderung in der Novellierung des Wiener Feuerpolizei- Luftreinhalte und Klimaanlagen Gesetzes. Damit wurde beschlossen, dass der Rauchfangkehrer auch die Verbrennungsluftzuführung gemäß Stand der Technik (z.B. durch das messtechnische Verfahren der „Luftzahlmessung“ gemäß ÖVGW RL G12) zu überprüfen hat. Diese Überprüfung wird mit einem Abgasmessgerät während der Hauptkehrungen bzw. Hauptüberprüfungen durchgeführt. Pluspunkt: Es ist keine zusätzliche Anwesenheit der Wohnungsbenützer erforderlich. Aufgrund der Messdaten und Auswertung mittels Tabellenwerten wird die Verbrennungsluftzuführung objektbezogen und unabhängig von Außentemperaturen überprüft und befundet. Zusätzlich wird eine Statusaufnahme betreffend der Zu- und Abluftführung der Wohnung erstellt und nach genau festgelegten Kriterien die Zu- und Abluftführung, sowie der einwandfreie Abzug der Abgase überprüft. Dazu ist der Zugang zu allen Fenstern, Türen und Lüftungseinrichtungen bei jeder Hauptkehrung zu ermöglichen, weil selbst kleinste Änderungen im Luftverbund, wie z.B. ein höherer Bodenbelag (etwa Teppiche, die einen Türspalt schließen oder verkleinern) zu Veränderungen der zugeführten Luftmenge führen können. Gleichzeitig wird bei dieser messtechnischen Überprüfung auch festgestellt, ob eine nicht gewartete Gasfeuerstätte unzulässige und gefährliche Überhöhungen des giftigen Abgasbestandteiles Kohlenmonoxid erzeugt. Dies hilft einerseits Kohlenmonoxid-Unfälle zu vermeiden und andererseits durch rechtzeitige Aufforderung zu einer Gerätewartung Energie und somit auch CO²-Emissionen einzusparen. Werden Mängel oder Gefahren erkannt, informiert der Rauchfangkehrer den Benützer über erforderlichen Behebungsmaßnahmen. Bei Gefährdung des Wohnungsbenützers durch Abgasaustritt ist der Rauchfangkehrer verpflichtet, aus Sicherheitsgründen ein Benützungsverbot bekannt zu geben. Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit und Gesunderhaltung der Wohnungsbenützer und aller im Haushalt befindlichen Personen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rauchfangkehrermeister. Zu finden auf Website: – www.wienerrauchfangkehrer.at Über die Wiener Rauchfangkehrer: Die Arbeit des Rauchfangkehrers ist keine erzeugende, sondern eine vorbeugende, beratende und überprüfende Tätigkeit. Der Rauchfangkehrer tritt nicht mit imponierenden Produkten in Erscheinung, aber seine Leistung erfordert im höchsten Maß Vertrauen, Pflichtgefühl, Umsicht und Verantwortungsbewusstsein. Viele Gesetze und Normen regeln die Leistungsvielfalt der Arbeit des Rauchfangkehrer, die ausschließlich dem Wohl der einzelnen Staatsbürger so wie der gesamten Volkswirtschaft dient. Rund 100 Rauchfangkehrer-Betriebe mit etwa 300 Gesellinnen und Gesellen sowie derzeit 90 Lehrlingen betreuen regelmäßig an die 900.000 Haushalte in der Bundeshauptstadt. Deren vielfältigen Aufgaben lassen sich mit vier Schlagworten grob umreißen: Brandverhütung, Unfallverhütung, Umweltschutz und Energiesparen. Ansprechpartner: Landesinnung Wien der Rauchfangkehrer Rudolf-Sallinger-Platz 1 1030 Wien Tel.: +43 1 514 50-2275 DW Fax: +43 1 512 95 48-2275 E-Mail: [email protected] oder [email protected] Internet: www.wienerrauchfangkehrer.at Maßnahmen bei Gasgeruch 1. Öffnen Sie Fenster und Türen und lüften Sie die Räume gründlich. 2. Löschen Sie offene Flammen (Kerze, Zigarette, etc.). 3. Finger weg von elektrischen Schaltern, Klingeln und dem Telefon. 4. Schließen Sie alle Gashähne 5. Verlassen Sie die Wohnung und rufen Sie den Gas-Notruf 128 (Störfallmeldestelle der Wien Energie Gasnetz) an. Der Störfalldienst der Wien Energie Gasnetz GmbH – Zahlen und Fakten (Geschäftsjahr 2011) MitarbeiterInnen im Störfalldienst: rd. 100 MitarbeiterInnen in der Rohrnetzüberwachung: rd. 40 Fuhrpark: Rohrnetzüberwachung: Störfalldienst-Arbeitspartien: Störfalldienst Inspektion: 17 Bohrfahrzeuge 2 Montagebusse 2 Großrüstfahrzeuge incl. Kompressor 3 Montagebusse 1 Mannschaftstransporter und Tiefbaukontrahenten 17 Montagefahrzeuge 2 Einsatzleiter-Fahrzeuge Alle Fahrzeuge sind mit Blaulicht, Folgetonhorn, Gaskonzentrationsmessgeräten sowie weiteren entsprechend dem Einsatzgebiet erforderlichen Werkzeug ausgestattet. Eingelangte Meldungen: rd. 55.000 Meldungen Störfälle/Arbeitsfälle in Objekten bzw. Kundenanlagen: - 3.078 Fälle mit Erdgasauströmung in Gebäuden und Gasanlagen, darin inkludiert - 66 Unfälle mit Personenschäden - davon 50 Vergiftungen, 11 Kaminschäden und 5 Verpuffungen/Explosionen - 2 Unfälle mit Kleinwasserheizern ohne Kaminanschluss - 48 Unfälle auf Grund fehlender Wartung, zu geringer Verbrennungsluftzuführung bzw. Abgasrückstau wegen eingebauter Abluftventilatoren. Störfälle/Arbeitsfälle im Verteilernetz: - Beschädigungen durch Dritte: - ungeplante Störfälle: - Störfälle durch wiederkehrende Rohrnetzüberwachung: 85 Stück (19 %) 135 Stück (30 %) 231 Stück (51 %) Zum „Schmunzeln“ – oder ein kurzer „Einblick“ in den Tagesablauf eines Mitarbeiters der Störfall-Meldestelle Grundsätzlich erfolgt ein Anruf beim Gas-Notruf 128 analog einem Anruf bei anderen Einsatzorganisationen. Der Kunde teilt dem diensthabenden Mitarbeiter sein Anliegen mit, gibt Namen und Adresse bekannt und nimmt etwaige Verhaltensmaßnahmen des Bediensteten entgegen. Manchmal passiert es aber auch anders: Ein Kunde ruft in der Störfallmeldestelle an, beschwert sich erbost, dass er kein Gas hat: „Kommen Sie sofort und drehen Sie das Gas wieder auf!“ Danach legt er ohne weitere Angaben bzw. Auskünfte auf. Ungefähr drei Stunden später der gleiche, in der Zwischenzeit gereizte, Anrufer: „Könnten Sie nun endlich kommen und mir das Gas aufdrehen, oder wie oft soll ich noch anrufen!“ Daraufhin der Mitarbeiter der Störfall-Meldestelle: „Ja, wir würden gerne zu Ihnen kommen aber könnten Sie uns bitte Ihren Namen und die Adresse bekanntgeben?“ Wien Energie Gasnetz – Zahlen und Fakten (Stand: Geschäftsjahr 2010/2011) Wien Energie Gasnetz ist Österreichs größter Erdgas-Verteilernetzbetreiber, dessen Aufgabe die Verteilung des Erdgases an die Kunden in Wien und 14 niederösterreichischen Umlandgemeinden ist. Länge des Verteilernetzes Anzahl der Gas-Hausanschlussleitungen Anzahl der versorgten Kundenanlagen Anzahl der Erdgas-Heizungsanlagen Durchgeleitete Erdgasmenge Umsatz MitarbeiterInnen rd. 3.500 km rd. 122.500 Stück rd. 674.000 Stück rd. 533.000 Stück rd. 2,2 Milliarden Nm³ rd. EUR 168 Mio. rd. 1.100 Niederösterreichische Umlandgemeinden im Netzgebiet: Gerasdorf, Groß Enzersdorf, Lang Enzersdorf, Schwechat, Breitenfurt, Guntramsdorf, Hennersdorf, Kaltenleutgeben, Maria Enzersdorf, Mödling, Traiskirchen (Möllersdorf, Wienersdorf), Vösendorf, Wiener Neudorf und Purkersdorf Bildmaterial Nachstehend abgebildete Fotos sind auf dem dieser Pressemappe beiliegenden USB-Stick gespeichert. Bei Verwendung der Fotos, bitte immer die Quelle als Bildtext anführen. Inspektion des Verteilernetzes durch die Rohrnetzüberwachung Foto Fridrun West Anlagenüberprüfung durch Mitarbeiter des Störfalldienstes/ Foto Martin Stickler Gasgerätewartung/Wien Energie Gasnetz (WEG) Schematische Darstellung der Sommerproblematik/WEG Luftzahlmessung durch den Rauchfangkehrer Wr. Rauchfangkehrer/Foto: Richard Schuster Stark verschmutztes Gasgerät/WEG Techn. nicht korrekter Gasherdanschluss/WEG Vom Efeu überwucherte Ausmündung eines GasAußenwandgerätes/WEG Installationstechn. nicht zulässige Verlegung einer Gasleitung/WEG Komm.Rat Ing. Michael Mattes Landesinnungsmeister Wien der Sanitär-, Heizungs- u. Lüftungstechniker Foto: Landesinnung Wien Gelbes Flammenbild eines verschmutzten Gasgerätes/WEG