Rechtsschutz : Internet Schutz_Hilfe

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Rechtsschutz : Internet Schutz_Hilfe
Rechtsschutz :
Internet Schutz_Hilfe
April 2015
Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet Baustein
Internet Schutz_Hilfe
Rechtsschutz
Durch die vermehrte Internetnutzung in allen Lebensbereichen sind auch die
Rechtsprobleme durch die Internetnutzung stark im steigen begriffen:
•
P
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Typische Cybercrime Fälle im Privatbereich:
• Phishing – über gefälschte Mails wird versucht an Bankdaten zu kommen und in
der Folge das Konto leergeräumt.
• Hacking – unberechtigter Zugang zu Computersystemen meist wird Computer
lahmgelegt.
• Bestellbetrug- meist werden Waren angekauft ohne zu bezahlen oder Waren mit
Betrugsabsicht Verkauft und nie geliefert.
• Lovescam – Betrüger versuchen über Dating Plattformen Geld zB. Für Flugtickets
oder Ähnliches zu bekommen.
• Finanzagenten – Es werden Nebenjobs angeboten und über das eigene Konto
Gelder verschoben (Geldwäsche) kann zu Strafrechtlichen Problemen führen.
• Angriffe auf social Media Accounts – Profile gehackt, Mobbing, Stalking
• Missbräuchliche Verwendung von Kreditkarten im interne
• Inkassobetrug, Gewinnversprechen, Notfall E-Mails etc..
• Urheber und Markenverletzungen
• Missbrauch von personenbezogenen Daten
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Rechtsschutz
Die klassischen Rechtsschutzversicherungen sehen für solche Ereignisse
entweder keine oder nur unzureichende Deckungen vor.
Der Bedarf nach einer Lösung für unserer KundenInnen wird auch durch die
bereits durchgeführte MAFO bestätigt:
26%
59 % finden den Baustein Sehr oder
eher interessant
15%
MW:
2,4
17%
42%
Sehr interessant
Eher interessant
Weniger interessant
Gar nicht interessant
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Rechtsschutz
Für eine erfolgreiche Beweissicherung, - Aufbereitung –Auswertung der auf dem
Speichermedium sichergestellten Daten ist Spezialwissen erforderlich – IT
Forensik.
Die verschiedenen Speichermedien sowie die immer beliebter werdende
Speicherung von Daten in der Cloud machen die Strafverfolgung sehr aufwendig
und in vielen Fällen unmöglich.
Die Rechtsschutzversicherung kann hier mit der finanziellen Hilfe bei
Erstmaßnahmen unterstützen bzw. bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen
aus dem Bereich des Vertragsrechtes und der Verteidigung in einem etwaigen
Strafverfahren Deckung bieten.
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Erweiterung der Premium oder Classic Rechtsschutz
Passiver Urheber-Rechtsschutz
(inkl. Beratung)
Passiver Internet-StrafRechtsschutz
Aktiver Urheber-Rechtsschutz für
die Erstveranlassung
Daten-Missbrauchs-Rechtsschutz
Unterlassungs-Rechtsschutz
Internet-Vertrags-Rechtsschutz
Aktiver Straf-Rechtsschutz
Internet-Mobbing/StalkingRechtsschutz
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Rechtsschutz
1. Passiver Urheber-Rechtsschutz (inkl. Beratung)
Versicherungsschutz besteht für die Kosten einer mündlichen Beratung bei einem
vom Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt sowie für das erste Schreiben an
die Gegenseite, wenn dem Versicherungsnehmer eine Urheberrechtsverletzung
oder eine Verletzung des Markenrechtes sowie des Muster- und Patentrechtes im
Internet vorgeworfen wird.
Höchstleistung EUR 500,- pro Versicherungsjahr.
Schadenbeispiel:
VN verwendet in einem Diskussionsforum ein Bild für seinen User. Das Bild stammt aus
einer Spaß-Postkarte, VN hat es gescannt, beschnitten und dann seinem User-Profil
zugefügt.
VN bekommt von einer in London ansässigen Rechtsanwalts-Kanzlei ein Schreiben, die
Verwendung dieses Bildes sofort zu unterlassen, einen Entschädigung von PF 1.000.- und
PF 500.- für die Kanzlei zu bezahlen. VN möchte sich dagegen wehren.
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Passiver Urheber-Rechtsschutz (inkl.
Beratung)
Ein weiteres mögliches
Schadenbeispiel.
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Rechtsschutz
2. Aktiver Urheber-Rechtsschutz für die Erstveranlassung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Kosten für die schriftliche
Abmahnung durch einen Rechtsanwalt bei Verdacht der Verletzung des
Urheberrechtes oder eine Verletzung des Markenrechtes sowie des Muster- und
Patentrechtes im Internet durch Privatpersonen, wie z.B. bei Veröffentlichung von
eigenen Bilder und Texten.
Höchstleistung EUR 500,- pro Versicherungsjahr.
.
Schadenbeispiel:
VN hat seine Dissertation seinen Freunden über eine "Cloud" zugänglich gemacht. Er findet
diese dann im Internet unter einem anderen Namen wieder. Nachdem diese Dissertation ein
Spezialthema in der Medikamentenentwicklung behandelt, hat unser Kunde natürlich
größtes Interesse, dass diese Dissertation ihm zugerechnet wird.
VN benötigt daher einen Rechtsanwalt.
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Rechtsschutz
3. Unterlassungs-Rechtsschutz
Für die Durchsetzung von Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen wegen übler
Nachrede, Verleumdung und Beleidigung im Internet übernimmt der Versicherer
die Kosten der notwendigen Erstveranlassungen zur Einbringung einer
Unterlassungsklage bis EUR 500.- pro Versicherungsjahr.
Schadenbeispiel:
VN hat Streit mit seinem ehemals besten Freund. Dessen Kommentare im
Facebook sind mittlerweile derartig heftig geworden, dass dem Einhalt geboten
werden muss, weil mittlerweile auch der Arbeitgeber davon informiert wurde, und
bereits angedeutet hat, dass diese "Privatfehde" wohl nicht mir dem
verantwortungsvollen Posten innerhalb des Unternehmens zusammenpasst.
VN braucht daher dringend einen Rechtsanwalt.
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Unterlassungs-Rechtsschutz Schadenbeispiel:
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4. Aktiver Straf-Rechtsschutz
Versichert sind die Kosten für die Einbringung einer Strafanzeige sowie für die
Verfassung einer Sachverhaltsdarstellung durch einen vom Versicherer gewählten
Rechtsanwalt.
Höchstleistung: EUR 500,- pro Versicherungsjahr.
.
Schadenbeispiel:
VN hat im Internet ein Handy ersteigert, als er hoffungsvoll das Paket öffnet, findet er
lediglich einen leeren Karton des Handys vor.
Er nimmt mit dem Verkäufer Kontakt auf, der ihm erklärt, dass das alles seine Richtigkeit
habe, denn in seinen AGB's, die aber bei der Versteigung nicht einsehbar waren, sei zu
lesen, dass er nur die Verpackung verkauft.
VN empfindet dies als Betrug und möchte eine Sachverhaltsdarstellung an die
Staatsanwaltschaft verfassen. Dazu benötigt er einen Anwalt.
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5. Passiver Internet-Straf-Rechtsschutz
In Erweiterung des Artikel 19 Pkt. 2.2. ARB besteht Versicherungsschutz für die
Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen
fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unterlassungen, inklusive
Diversionsmaßnahmen (gemäß Artikel 19 Pkt. 2.2.4. ARB), bei denen das
Internet verwendet wurde.
Bei Anklage wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen
besteht Versicherungsschutz solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen
Vorsatzes nicht erfolgt. Im Falle einer Verurteilung wegen Vorsatzes ist der
Versicherte verpflichtet, dem Versicherer die erbrachten Leistungen
zurückzuerstatten. Bei Erledigung derartiger Strafverfahren durch Diversion
besteht kein Versicherungsschutz.
Schadenbeispiel:
VN bekommt die Zinsenabrechnung seines Kredites. Er stellt wegen der überraschenden
Höhe ein paar Rückfragen per mail, bei denen er sich ein wenig in der Wortwahl vergreift.
Ein Angestellter der Bank fühlt sich persönlich betroffen und zeigt unseren VN wegen
Verleumdung an. Sofern das Strafverfahren eingestellt wird oder unser VN freigesprochen
wird, werden wir die Kosten seines Rechtsanwaltes übernehmen.
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6. Daten-Missbrauchs-Rechtsschutz
Bei missbräuchlicher Verwendung personenbezogener Daten des
Versicherungsnehmers oder seiner Familienangehörigen (Artikel 5.1) durch Dritte
sind die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen des
erlittenen Personen-, Sach – oder Vermögensschadens versichert.
Schadenbeispiel:
VN hat seinem Sohn für Notfälle erlaubt auf das "Familien-Giro-Konto" per
netbanking zuzugreifen. Sohnemann hat sich sicherheitshalber die Daten notiert.
Ein Mitbewohner der WG bekommt dies mit und bedient sich des Kontos, um
seine Spielsucht ausleben zu können.
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7. Internet-Vertrags-Rechtsschutz
In Erweiterung des Artikel 23 Pkt. 1.1. ARB umfasst der Versicherungsschutz die
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des
Versicherungsnehmers und seiner Familienangehörige (Artikel 5.1), die im
Internet abgeschlossen wurden.
Abweichend zu Artikel 4 Pkt. 2 besteht Versicherungsschutz für
Versicherungsfälle, die weltweit eintreten, wenn auch die Wahrnehmung der
rechtlichen Interessen im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
erfolgt und dafür die Zuständigkeit eines staatlichen Gerichtes oder einer
Verwaltungsbehörde im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
gegeben ist.
Schadenbeispiel:
VN bucht eine Traum-Reise über's Internet, vor Ort entwickelt sich sein Urlaub zu
einem Albtraum. Sein Vertragspartner ignoriert hartnäckig seine Mails.
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8. Internet-Mobbing/Stalking-Rechtsschutz
Versichert gilt die ausführliche mündliche Rechtsauskunft in Fällen von Mobbing
bzw. Stalking im Internet vom betroffenen Versicherungsnehmer und seinen
Familienangehörigen (Artikel 5.1) durch einen auf das Internet spezialisierten und
vom Versicherer vorgeschlagenen Rechtsanwalt.
Höchstleistung: EUR 500,- pro Versicherungsjahr.
Schadenbeispiel:
Die minderjährige Tochter des VN wird im Facebook von ihren Mitschülerinnen wegen ihres
Freundes gemobbt.
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Service:
Um einen optimalen Kundenservice im Schadenfall sicher zu stellen:
•
wurde eine eigens Internet Schaden Postfach eingerichtet.
[email protected]
Unsere speziell geschulten Schaden Bearbeiterinnen können auf ein
Österreichweites Netz von auf Internetrecht spezialisierten Anwälten
zurückgreifen.
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Versicherungssummen und Leistungsgrenzen:
2. Aktiver Urheber RS für die Erstveranlassu
500,-- pro Versicherunsjahr
3. Unterlasungs RS
500,-- pro Versicherunsjahr
4. Aktiver Straf RS
500,-- pro Versicherunsjahr
5. Passiver Internet Straf RS
jeweilige VS / 72.000,-- / 143.000,--/ 204.000,--
6. Daten Missbrauchs RS
jeweilige VS / 72.000,-- / 143.000,--/ 204.000,--
7. Internet Vertrags RS
jeweilige VS / 72.000,-- / 143.000,--/ 204.000,--
8. Internet Mobbing Stalking RS
500,-- pro Versicherunsjahr
Bei mehreren Versicherungsfällen, die einen ursächlichen und zeitlich zusammenhängenden.
einheitlichen Vorgang darstellen steht für die Punkte1, 2, 3, 4 und 8 max.
2.500,-- aus diesem zusatzpaket zur Verfügung
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Prämiengestaltung:
Die Tarifjahresprämie
beträgt EUR 79,00
Die Tarifprämie wird im Rahmen der Gesamtrabattierung des Vertrages mit
rabattiert !
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Vertriebsunterstützung:
• Neuer 6 Seitiger Rechtsschutz Folder mit ausführlicher Beschreibung
des neuen Bausteines Internet Schutz_Hilfe.
Die Folder sind ab sofort über die regionalen Werbebeauftragten zu beziehen.
• Der Baustein ist ab der VIGO Version April 2015 berechenbar und
abschließbar.
• Mitte April erfolgt eine Presseaussendung und Einschaltungen in diversen
Printmedien.
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Auswahl des
neuen
Bausteines im
VIGO
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Vertriebs Highlights:
•
Innovativer und konkurrenzloser Baustein für Internetafine KundInnen.
•
Acht Punkte umfassender Versicherungsschutz rund um das Thema Internet
•
Durch die Exklusivität des Bausteines optimalen Aufhänger für Neugeschäft
und Konvertierungen.
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
IHRE SORGEN MÖCHTEN WIR HABEN
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