Rechtsschutz : Internet Schutz_Hilfe
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Rechtsschutz : Internet Schutz_Hilfe
Rechtsschutz : Internet Schutz_Hilfe April 2015 Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet Baustein Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz Durch die vermehrte Internetnutzung in allen Lebensbereichen sind auch die Rechtsprobleme durch die Internetnutzung stark im steigen begriffen: • P Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 2 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz Typische Cybercrime Fälle im Privatbereich: • Phishing – über gefälschte Mails wird versucht an Bankdaten zu kommen und in der Folge das Konto leergeräumt. • Hacking – unberechtigter Zugang zu Computersystemen meist wird Computer lahmgelegt. • Bestellbetrug- meist werden Waren angekauft ohne zu bezahlen oder Waren mit Betrugsabsicht Verkauft und nie geliefert. • Lovescam – Betrüger versuchen über Dating Plattformen Geld zB. Für Flugtickets oder Ähnliches zu bekommen. • Finanzagenten – Es werden Nebenjobs angeboten und über das eigene Konto Gelder verschoben (Geldwäsche) kann zu Strafrechtlichen Problemen führen. • Angriffe auf social Media Accounts – Profile gehackt, Mobbing, Stalking • Missbräuchliche Verwendung von Kreditkarten im interne • Inkassobetrug, Gewinnversprechen, Notfall E-Mails etc.. • Urheber und Markenverletzungen • Missbrauch von personenbezogenen Daten Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 3 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz Die klassischen Rechtsschutzversicherungen sehen für solche Ereignisse entweder keine oder nur unzureichende Deckungen vor. Der Bedarf nach einer Lösung für unserer KundenInnen wird auch durch die bereits durchgeführte MAFO bestätigt: 26% 59 % finden den Baustein Sehr oder eher interessant 15% MW: 2,4 17% 42% Sehr interessant Eher interessant Weniger interessant Gar nicht interessant Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 4 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz Für eine erfolgreiche Beweissicherung, - Aufbereitung –Auswertung der auf dem Speichermedium sichergestellten Daten ist Spezialwissen erforderlich – IT Forensik. Die verschiedenen Speichermedien sowie die immer beliebter werdende Speicherung von Daten in der Cloud machen die Strafverfolgung sehr aufwendig und in vielen Fällen unmöglich. Die Rechtsschutzversicherung kann hier mit der finanziellen Hilfe bei Erstmaßnahmen unterstützen bzw. bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen aus dem Bereich des Vertragsrechtes und der Verteidigung in einem etwaigen Strafverfahren Deckung bieten. Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 5 Internet Schutz_Hilfe Erweiterung der Premium oder Classic Rechtsschutz Passiver Urheber-Rechtsschutz (inkl. Beratung) Passiver Internet-StrafRechtsschutz Aktiver Urheber-Rechtsschutz für die Erstveranlassung Daten-Missbrauchs-Rechtsschutz Unterlassungs-Rechtsschutz Internet-Vertrags-Rechtsschutz Aktiver Straf-Rechtsschutz Internet-Mobbing/StalkingRechtsschutz Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 6 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz 1. Passiver Urheber-Rechtsschutz (inkl. Beratung) Versicherungsschutz besteht für die Kosten einer mündlichen Beratung bei einem vom Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt sowie für das erste Schreiben an die Gegenseite, wenn dem Versicherungsnehmer eine Urheberrechtsverletzung oder eine Verletzung des Markenrechtes sowie des Muster- und Patentrechtes im Internet vorgeworfen wird. Höchstleistung EUR 500,- pro Versicherungsjahr. Schadenbeispiel: VN verwendet in einem Diskussionsforum ein Bild für seinen User. Das Bild stammt aus einer Spaß-Postkarte, VN hat es gescannt, beschnitten und dann seinem User-Profil zugefügt. VN bekommt von einer in London ansässigen Rechtsanwalts-Kanzlei ein Schreiben, die Verwendung dieses Bildes sofort zu unterlassen, einen Entschädigung von PF 1.000.- und PF 500.- für die Kanzlei zu bezahlen. VN möchte sich dagegen wehren. Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 7 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz Passiver Urheber-Rechtsschutz (inkl. Beratung) Ein weiteres mögliches Schadenbeispiel. Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 8 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz 2. Aktiver Urheber-Rechtsschutz für die Erstveranlassung Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Kosten für die schriftliche Abmahnung durch einen Rechtsanwalt bei Verdacht der Verletzung des Urheberrechtes oder eine Verletzung des Markenrechtes sowie des Muster- und Patentrechtes im Internet durch Privatpersonen, wie z.B. bei Veröffentlichung von eigenen Bilder und Texten. Höchstleistung EUR 500,- pro Versicherungsjahr. . Schadenbeispiel: VN hat seine Dissertation seinen Freunden über eine "Cloud" zugänglich gemacht. Er findet diese dann im Internet unter einem anderen Namen wieder. Nachdem diese Dissertation ein Spezialthema in der Medikamentenentwicklung behandelt, hat unser Kunde natürlich größtes Interesse, dass diese Dissertation ihm zugerechnet wird. VN benötigt daher einen Rechtsanwalt. Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 9 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz 3. Unterlassungs-Rechtsschutz Für die Durchsetzung von Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen wegen übler Nachrede, Verleumdung und Beleidigung im Internet übernimmt der Versicherer die Kosten der notwendigen Erstveranlassungen zur Einbringung einer Unterlassungsklage bis EUR 500.- pro Versicherungsjahr. Schadenbeispiel: VN hat Streit mit seinem ehemals besten Freund. Dessen Kommentare im Facebook sind mittlerweile derartig heftig geworden, dass dem Einhalt geboten werden muss, weil mittlerweile auch der Arbeitgeber davon informiert wurde, und bereits angedeutet hat, dass diese "Privatfehde" wohl nicht mir dem verantwortungsvollen Posten innerhalb des Unternehmens zusammenpasst. VN braucht daher dringend einen Rechtsanwalt. Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 10 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz Unterlassungs-Rechtsschutz Schadenbeispiel: Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 11 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz 4. Aktiver Straf-Rechtsschutz Versichert sind die Kosten für die Einbringung einer Strafanzeige sowie für die Verfassung einer Sachverhaltsdarstellung durch einen vom Versicherer gewählten Rechtsanwalt. Höchstleistung: EUR 500,- pro Versicherungsjahr. . Schadenbeispiel: VN hat im Internet ein Handy ersteigert, als er hoffungsvoll das Paket öffnet, findet er lediglich einen leeren Karton des Handys vor. Er nimmt mit dem Verkäufer Kontakt auf, der ihm erklärt, dass das alles seine Richtigkeit habe, denn in seinen AGB's, die aber bei der Versteigung nicht einsehbar waren, sei zu lesen, dass er nur die Verpackung verkauft. VN empfindet dies als Betrug und möchte eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft verfassen. Dazu benötigt er einen Anwalt. Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 12 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz 5. Passiver Internet-Straf-Rechtsschutz In Erweiterung des Artikel 19 Pkt. 2.2. ARB besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unterlassungen, inklusive Diversionsmaßnahmen (gemäß Artikel 19 Pkt. 2.2.4. ARB), bei denen das Internet verwendet wurde. Bei Anklage wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen besteht Versicherungsschutz solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt. Im Falle einer Verurteilung wegen Vorsatzes ist der Versicherte verpflichtet, dem Versicherer die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten. Bei Erledigung derartiger Strafverfahren durch Diversion besteht kein Versicherungsschutz. Schadenbeispiel: VN bekommt die Zinsenabrechnung seines Kredites. Er stellt wegen der überraschenden Höhe ein paar Rückfragen per mail, bei denen er sich ein wenig in der Wortwahl vergreift. Ein Angestellter der Bank fühlt sich persönlich betroffen und zeigt unseren VN wegen Verleumdung an. Sofern das Strafverfahren eingestellt wird oder unser VN freigesprochen wird, werden wir die Kosten seines Rechtsanwaltes übernehmen. Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 13 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz 6. Daten-Missbrauchs-Rechtsschutz Bei missbräuchlicher Verwendung personenbezogener Daten des Versicherungsnehmers oder seiner Familienangehörigen (Artikel 5.1) durch Dritte sind die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen des erlittenen Personen-, Sach – oder Vermögensschadens versichert. Schadenbeispiel: VN hat seinem Sohn für Notfälle erlaubt auf das "Familien-Giro-Konto" per netbanking zuzugreifen. Sohnemann hat sich sicherheitshalber die Daten notiert. Ein Mitbewohner der WG bekommt dies mit und bedient sich des Kontos, um seine Spielsucht ausleben zu können. Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 14 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz 7. Internet-Vertrags-Rechtsschutz In Erweiterung des Artikel 23 Pkt. 1.1. ARB umfasst der Versicherungsschutz die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers und seiner Familienangehörige (Artikel 5.1), die im Internet abgeschlossen wurden. Abweichend zu Artikel 4 Pkt. 2 besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die weltweit eintreten, wenn auch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erfolgt und dafür die Zuständigkeit eines staatlichen Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz gegeben ist. Schadenbeispiel: VN bucht eine Traum-Reise über's Internet, vor Ort entwickelt sich sein Urlaub zu einem Albtraum. Sein Vertragspartner ignoriert hartnäckig seine Mails. Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 15 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz 8. Internet-Mobbing/Stalking-Rechtsschutz Versichert gilt die ausführliche mündliche Rechtsauskunft in Fällen von Mobbing bzw. Stalking im Internet vom betroffenen Versicherungsnehmer und seinen Familienangehörigen (Artikel 5.1) durch einen auf das Internet spezialisierten und vom Versicherer vorgeschlagenen Rechtsanwalt. Höchstleistung: EUR 500,- pro Versicherungsjahr. Schadenbeispiel: Die minderjährige Tochter des VN wird im Facebook von ihren Mitschülerinnen wegen ihres Freundes gemobbt. Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 16 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz Service: Um einen optimalen Kundenservice im Schadenfall sicher zu stellen: • wurde eine eigens Internet Schaden Postfach eingerichtet. [email protected] Unsere speziell geschulten Schaden Bearbeiterinnen können auf ein Österreichweites Netz von auf Internetrecht spezialisierten Anwälten zurückgreifen. Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 17 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz Versicherungssummen und Leistungsgrenzen: 2. Aktiver Urheber RS für die Erstveranlassu 500,-- pro Versicherunsjahr 3. Unterlasungs RS 500,-- pro Versicherunsjahr 4. Aktiver Straf RS 500,-- pro Versicherunsjahr 5. Passiver Internet Straf RS jeweilige VS / 72.000,-- / 143.000,--/ 204.000,-- 6. Daten Missbrauchs RS jeweilige VS / 72.000,-- / 143.000,--/ 204.000,-- 7. Internet Vertrags RS jeweilige VS / 72.000,-- / 143.000,--/ 204.000,-- 8. Internet Mobbing Stalking RS 500,-- pro Versicherunsjahr Bei mehreren Versicherungsfällen, die einen ursächlichen und zeitlich zusammenhängenden. einheitlichen Vorgang darstellen steht für die Punkte1, 2, 3, 4 und 8 max. 2.500,-- aus diesem zusatzpaket zur Verfügung Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 18 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz Prämiengestaltung: Die Tarifjahresprämie beträgt EUR 79,00 Die Tarifprämie wird im Rahmen der Gesamtrabattierung des Vertrages mit rabattiert ! Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 19 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz Vertriebsunterstützung: • Neuer 6 Seitiger Rechtsschutz Folder mit ausführlicher Beschreibung des neuen Bausteines Internet Schutz_Hilfe. Die Folder sind ab sofort über die regionalen Werbebeauftragten zu beziehen. • Der Baustein ist ab der VIGO Version April 2015 berechenbar und abschließbar. • Mitte April erfolgt eine Presseaussendung und Einschaltungen in diversen Printmedien. Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 20 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz Auswahl des neuen Bausteines im VIGO Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 21 Internet Schutz_Hilfe Rechtsschutz Vertriebs Highlights: • Innovativer und konkurrenzloser Baustein für Internetafine KundInnen. • Acht Punkte umfassender Versicherungsschutz rund um das Thema Internet • Durch die Exklusivität des Bausteines optimalen Aufhänger für Neugeschäft und Konvertierungen. Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS 22 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! IHRE SORGEN MÖCHTEN WIR HABEN Akad.Vkfm. Manfred KARGL / Internet RS