Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung im Rahmen der

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Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung im Rahmen der
0905
131 PA31
Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung
im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit Ihrem Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung bei der
AMB Generali Pensionskasse AG haben Sie eine gute Wahl
getroffen.
In allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung stehen Ihnen
Ihr persönlicher Berater und unsere Mitarbeiter im Kundenservice
gerne zur Verfügung:
Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG
Kundenservice AMB Generali Pensionskasse AG
bAV-k
An der Alster 57-63 · 20099 Hamburg
Postanschrift: 20083 Hamburg
Mit freundlichen Grüßen
Ihre AMB Generali
Pensionskasse AG
Ihre persönliche Beratung erhalten Sie von:
Deutsche Lebensversicherung AG
AMB Generali
Pensionskasse AG
Robert-Schuman-Straße 51
52066 Aachen
Formular zurücksetzen
Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung
Versicherungsnummer
4.
Bei maschinellem Antragsdruck gilt dieser Antrag in Verbindung mit dem zum Antragsinhalt gehörenden
Zuname, Vorname des Antragstellers (Versicherungsnehmers)
Vorschlag Nr.
Die weitere Antragsaufnahme erfolgt bei maschinellem Antragsdruck ab
③
„Fragen an die zu versichernde Person“.
Ohne maschinellen Antragsdruck bitte ab hier vollständig ausfüllen.
Betreuer
GKZ
1. Vermittler
VD
Bezirk
6 0 1
3 3
VD
0 0 5 2
6 0 1
(nicht vom Vermittler auszufüllen)
2. Vermittler
Bezirk
Ant
VD
Bezirk
Partnerinformationsfeld
Ant
0 0 5 2 1/2
① Firmen- und Personendaten (entfällt bei maschinellem Antragsdruck)
Bitte in großen und kleinen Druckbuchstaben ausfüllen
◆
Antragsteller (Versicherungsnehmer) und Beitragszahler
Arbeitgeber
Firma / Name / Zusatz
PIT-Stop Auto-Service GmbH
vertreten durch
Telefon-Nummer*
Straße und Hausnummer
Land
Im Seeligenstädter Grund 11
◆
PLZ
6 3 1 5 0
D
Telefax-Nummer*
Ort
Heusenstamm
Zu versichernde Person (ggf. auch zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
Herr (M)
Frau (F)
Zuname, Vorname, Titel, Zusatz
Straße und Hausnummer
Land
PLZ
Geburtsname
Geburtsdatum
Wohnort
Staatsangehörigkeit
Geburtsort
Derzeit ausgeübter Beruf / in welcher Branche?
◆
Mitzuversichernde Person bei Tarif 1PKT
(Ehepartner(in) / versorgungsberechtigte(r) Lebensgefährte/Lebensgefährtin in eheähnlicher Gemeinschaft / eingetragene(r) Lebenspartner(in))
Herr (M)
Frau (F)
Zuname, Vorname, Titel, Zusatz
Straße und Hausnummer
Land
PLZ
Geburtsname
Geburtsdatum
Wohnort
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
* Diese Daten sind freiwillige Angaben, die für die Tarifierung nicht erforderlich sind.
② Daten zur Rentenversicherung (entfällt bei maschinellem Antragsdruck)
(Eine Übersicht über die Tarifbezeichnungen und geltenden Versicherungsbedingungen finden Sie unter „Tarife und maßgebende Versicherungsbedingungen“
auf Seite 5 dieses Antrags.)
Tarif
1PK
Hinterbliebenenrente bei Tarif 1PKT
1PKB
1PKT
Jahresbetrag der Hinterbliebenenrente = 60 % des Jahresbetrags der versicherten Rente
Stattdessen Jahresbetrag der Hinterbliebenenrente =
Versicherungsbeginn (techn. Beginn)
0
1
0
Jahresbetrag der versicherten Rente
€
0905
131 PA31
Rentenbeginn
Beitrag
€
Mindestlaufzeit der Rente bei Tarif
1PKB = 5 Jahre
Beitragszahlungsdauer bis
1
0
Zahlungsweise der Rente = monatlich
Stattdessen = 1/
jährlich
Zahlungsweise des Beitrags
monatlich
% des Jahresbetrags der versicherten Rente
1/
jährlich
–2–
1
Stattdessen =
Kapitalabfindung
€
ärztliche Untersuchung
ja
Jahre
② Daten zur Rentenversicherung (Fortsetzung) (entfällt bei maschinellem Antragsdruck)
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (I/IR)
nur Beitragsbefreiung (I)
€
Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeitsrente (IR) mit einem garantierten Jahresbetrag von
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (I/IR) endet mit dem Beginn der Rentenzahlung aus der Hauptversicherung.
Stattdessen endet die Beitragszahlungs- und Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (I/IR) bereits
mit dem Ablauf der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung (falls das Ende der Beitragszahlungsdauer vor dem Rentenbeginn liegt)
nach
Jahren
Endet die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vor dem Ablauf der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung, muss mit dem Ablauf der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Beitragszahlung für die Hauptversicherung wieder aufgenommen werden, auch wenn weiterhin Berufsunfähigkeit besteht.
Rentenaufbauplan
Beim Einschluss des Rentenaufbauplans erhöhen sich die versicherten Leistungen nur dann, soweit der Antragsteller nicht von seinem zu jedem
Erhöhungsvorschlag bestehenden Widerspruchsrecht Gebrauch macht.
Dynamikerhöhungen:
Beantragt werden jährliche Beitragserhöhungen in Höhe des Steigerungssatzes der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (West).
Beantragt werden jährliche Beitragserhöhungen um einen festen Prozentsatz (Dynamiksatz), mindestens aber in Höhe des Steigerungssatzes des Höchstbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (West).
Der Dynamiksatz beträgt
3%
4%
5%
6%
7%
8%
9%
10 %
Bitte in großen und kleinen Druckbuchstaben ausfüllen
Der Beitrag erhöht sich jedoch maximal bis zur geschäftsplanmäßigen Höchstgrenze.
Stufenerhöhungen (nur möglich bei Nutzung der Förderung nach § 10a Abs. 1 EStG):
Vereinbart sind Erhöhungen des Beitrags in den Jahren 2006 und 2008 im selben Verhältnis, in dem der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug
nach § 10a EStG steigt. Der Beitrag erhöht sich durch die Stufenerhöhungen jedoch maximal auf den jeweiligen Sonderausgaben-Höchstbetrag.
Überschussverwendung
Vor Rentenbeginn (während der Aufschubzeit) werden die jährlichen Überschussanteile verzinslich angesammelt.
Stattdessen Rentenerhöhungen
Stattdessen Aufteilung der jährlichen Überschussanteile (Anlagesplitting) auf folgende Fonds in % (max. 3 Fonds, insgesamt 100 %)
(Informationen zur fondsgebundenen Überschussbeteilung und Fondsübersicht siehe Seite 6 und 7)
Fondsbezeichnung
Fondskürzel
Anteil
%
%
%
Nach Rentenbeginn werden aus den Überschussanteilen jährliche Rentenerhöhungen gebildet.
Stattdessen werden „Rentenzuschlag und Rentenerhöhungen“ vereinbart.
③ Fragen an die zu versichernde Person (nur bei Tarif 1PKT oder bei Einschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen vollständig und wahrheitsgemäß schriftlich. Ansonsten kann die AMB Generali Pensionskasse AG
den Vertrag aufheben (Rücktritt/Anfechtung) und Leistungen verweigern.
Bitte holen Sie die Angaben, die Sie hier nicht machen möchten, unmittelbar und unverzüglich
an die Pensionskasse schriftlich nach.
Angaben werden nachgeholt
Eventuell durchgeführte „prädiktive“ Gentests müssen hier nicht angegeben werden
(siehe „Hinweise für den Antragsteller und die zu versichernde Person“ auf Seite 5).
ja
Zu versichernde Person
Ausgeübte Sportarten mit erhöhtem Risiko (z. B. Flugsport, Motorsport, Tauchsport, Reitsport, Kampfsport)?
1. Ihre Körpergröße und Ihr Gewicht?
cm
kg
2. Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion festgestellt (positiver AIDS-Test)?
nein
ja
3. Sind Sie in den letzten 5 Jahren untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich: Herz, Kreislauf, innere Organe,
Harnwege, Bluthochdruck, Atmungsorgane, Gefäße, Drüsen, Gehirn, Nerven, Psyche, Blut, Zucker, Stoffwechsel, Krebs,
Tumore, Knochen, Gelenke, Wirbelsäule, Muskeln, Augen, Ohren, Haut, Allergien, Infektionen, Verletzungen, Vergiftungen,
Alkohol- oder Drogenkonsum?
nein
ja
4. Bestehen oder bestanden in den letzten 12 Monaten Rücken-/Gelenkschmerzen, Hautveränderungen, Allergien, Atembeschwerden, seelische Störungen, Herz-/Kreislaufprobleme?
nein
ja
5. Bestehen geistige oder körperliche Beeinträchtigungen (z. B. Amputation, Lähmungen, Wirbelsäulenschäden, Fehlsichtigkeit (nur ab 8 Dioptrien), Schwerhörigkeit)?
nein
ja
6. Bezogen, beziehen oder beantragten Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Rente oder Pension, oder haben Sie einen
Schwerbehindertenausweis (bitte Prozentsatz angeben)?
nein
ja
7. Wurden für Sie bereits Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen bei anderen Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen oder sind solche Anträge gestellt worden (Angabe jährliche BU-/EU-Rente)?
nein
ja
Zusätzliche Fragen, nur falls die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente beantragt wird
8. Welcher Arzt/Heilbehandler/Therapeut ist über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse am besten informiert?
–3–
③ Fragen an die zu versichernde Person (Fortsetzung)
Erläuterungen, nur falls eine oder mehrere Fragen zu 2 - 7 bejaht werden
zu
Frage
Art der Krankheiten, Diagnosen, Beschwerden, Störungen,
Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen, Medikamente;
sonstige Erläuterungen
Wann,
wie lange?
Ergebnis,
Folgen?
Name und Anschrift des Arztes, Heilbehandlers, Therapeuten,
Psychologen, Krankenhauses/Kurklinik etc.
Für weitergehende Erläuterungen ist ein Fragebogen beigefügt.
Da der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, ist ein gesondertes Blatt beigefügt.
④ Vereinbarungen zur Finanzierung / Regelungen zum Bezugsrecht
Es gelten die Vereinbarungen und die Regelungen zum Bezugsrecht des beigefügten Formulars „Vereinbarung zur Finanzierung“ (PA36)
Stattdessen gilt die „Vereinbarung über Entgeltumwandlung“ (Formular PA34)
Bitte in großen und kleinen Druckbuchstaben ausfüllen
Stattdessen gilt die „Vereinbarung über Entgeltumwandlung bei Riester-Förderung“ (Formular PA35)
⑤ Besondere Vereinbarungen
Ist der Antrag von besonderen Vereinbarungen abhängig?
ja
Wenn ja, von welchen?
⑥ Beitragszahlung / Einzugsermächtigung
Ich ermächtige die AMB Generali Pensionskasse AG bis auf Widerruf, die Beiträge vom nachstehenden Konto einzuziehen.
Kontonummer
Bankleitzahl
Name und Ort des Geldinstituts (Bank, Sparkasse etc.)
⑦ Angaben nach dem Geldwäschegesetz
Ich erkläre, dass ich für eigene Rechnung handle.
Die folgende Identifizierung ist vorzunehmen, sofern die Beiträge nicht im Lastschriftverfahren von einem Konto des Versicherungsnehmers innerhalb
Deutschlands eingezogen werden und die im Laufe des Jahres fälligen Beiträge 1.000 € übersteigen oder der Rentenaufbauplan eingeschlossen wird.
Der Antragsteller (bei juristischen Personen/Firmen: der für den Antragsteller Handelnde) hat sich ausgewiesen durch:
Personalausweis
Nummer
Reisepass
gültig bis
Geburtsort/Geburtsland
ausstellende Behörde
Staatsangehörigkeit
⑧ Wichtige Hinweise
Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte auf der Rückseite die weiteren Hinweise sowie die Schlusserklärung des Antragstellers und
der zu versichernden Person. Die Schlusserklärung enthält insbesondere die Ermächtigungen zur Entbindung von der Schweigepflicht und zur
Datenverarbeitung; sie ist wichtiger Bestandteil des Vertrags. Sie machen mit Ihrer Unterschrift die Schlusserklärung zum Inhalt dieses Antrags.
Ort, Datum
Name des 1. Vermittlers, Tel.-Nr., Fax-Nr.
Unterschrift des 1. Vermittlers
Unterschrift des Antragstellers (Versicherungsnehmers) /
Firmenstempel
Name des 2. Vermittlers, Tel.-Nr., Fax-Nr.
Unterschrift des 2. Vermittlers
Unterschrift der zu versichernden Person
Unterschrift der mitzuversichernden Person
–4–
Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, wenn die zu
versichernde Person minderjährig ist
Drucken
Tarife und maßgebende Versicherungsbedingungen
Tarif
Versicherungsart
Maßgebende Versicherungsbedingungen
1PK
Rentenversicherung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung
ohne Leistung bei Tod und ohne Mindestlaufzeit der Rente
Für die Tarife 1PK bis 1PKT gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung.
1PKB
Rentenversicherung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung,
mit Leistung bei Tod vor Ablauf der Aufschubzeit und garantierter Mindestlaufzeit der Rente
1PKT
Rentenversicherung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung
ohne Mindestlaufzeit der Rente, mit zusätzlicher Versicherung einer
Hinterbliebenenrente für die mitversicherte Person
Art und Fälligkeit der Versicherungsleistungen der
Tarife 1PK bis 1PKT, die in der nebenstehenden Spalte
„Versicherungsart“ nur zusammenfassend dargestellt
werden können, sowie Hinweise zu einer evtl. in Anspruch nehmbaren Kapitalabfindung sind in § 1 der
Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Rentenversicherung festgelegt.
Für den Rentenaufbauplan gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen für Versicherungen mit planmäßiger Erhöhung nach dem Rentenaufbauplan.
I
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) zur Beitragsbefreiung
IR
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) zur Beitragsbefreiung
und zur Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente
F/M
Versicherung weiblicher / männlicher Personen
Für die BUZV-Tarife I und IR gelten die Bedingungen
für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
Hinweise für den Antragsteller und die zu versichernde Person
Erklärung zu Gentests
Wir haben uns als Versicherer freiwillig verpflichtet, den Vertragsabschluss nicht von der Durchführung eines prädiktiven Gentests
abhängig zu machen. Auch bereits vorliegende Befunde aus prädiktiven Gentests müssen erst ab einer maßgeblichen Todesfallsumme
von 250.000 € bzw. einer jährlichen Berufsunfähigkeitsrente von
30.000 € offen gelegt werden. Unter einem „prädiktiven Gentest“ verstehen wir dabei die Untersuchung des Erbmaterials eines Gesunden
auf die Veranlagung für eine bestimmte Krankheit. Bei den genannten
Summengrenzen werden Ihre sämtlichen bei unserer Gesellschaft
beantragten oder bestehenden Versicherungen einbezogen.
Versicherungsbedingungen
Es gelten die Versicherungsbedingungen des Versicherers (vgl. „Tarife und maßgebende Versicherungsbedingungen“), die Sie spätestens
mit dem Versicherungsschein – auf Wunsch auch früher – erhalten.
Unzweckmäßiger Abschluss
Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des
Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen Versicherer ist für
den Versicherungsnehmer im Allgemeinen unzweckmäßig und für
beide Versicherungsunternehmen daher unerwünscht.
Durchschrift des Antrags
Eine Durchschrift des Versicherungsantrags wird Ihnen nach Unterzeichnung des Antrags sofort ausgehändigt.
Schlusserklärung des Antragstellers und der zu versichernden Person(en)
Annahmefrist
Mein Antrag kann innerhalb von sechs Wochen angenommen werden. Diese Annahmefrist beginnt mit der Antragsunterzeichnung, bei
Versicherungen mit ärztlicher Untersuchung jedoch nicht vor dem Tag
der Untersuchung.
Schweigepflichtentbindungs-Erklärung
Ich ermächtige die Pensionskasse, zur Nachprüfung und Verwertung
der von mir über meine Gesundheitsverhältnisse gemachten Angaben alle Ärzte, Krankenhäuser und sonstigen Krankenanstalten sowie
Pflegeeinrichtungen, bei denen ich in Behandlung oder Pflege war
oder sein werde, sowie andere Personenversicherer und Pflegepersonen über meine Gesundheitsverhältnisse bei Vertragsabschluss
zu befragen. Dies gilt für die Zeit vor der Antragsannahme und die
nächsten drei Jahre (bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
fünf Jahre) nach der Antragsannahme. Die Pensionskasse darf auch
die Ärzte, die die Todesursachen feststellen, und die Ärzte, die mich
im letzten Jahr vor meinem Tode untersuchen oder behandeln werden,
sowie Behörden – mit Ausnahme von Sozialversicherungsträgern –
über die Todesursachen oder die Krankheiten, die zum Tode geführt
haben, befragen.
Werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beansprucht, darf die
Pensionskasse die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen und Einrichtungen, die Ärzte, die mich untersucht haben, sowie Behörden
– mit Ausnahme von Sozialversicherungsträgern – auch über diejenigen Krankheiten, die zur Berufsunfähigkeit geführt haben, sowie über
Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens
befragen.
Insoweit entbinde ich alle, die hiernach befragt werden, von der
Schweigepflicht auch über meinen Tod hinaus.
Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Ich willige ferner ein, dass die Pensionskasse im erforderlichen Umfang
Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen)
ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur
Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos
und der Ansprüche an andere Versicherer und an den Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zur Weitergabe dieser
Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch
unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen
und bei künftigen Anträgen.
Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der AMB Generali Gruppe
meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen
Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient.
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden,
soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich
weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanz-Dienstleistungen nutzen darf/dürfen.
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des
Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir
vor Vertragsabschluss – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird.
Vertrags- und Leistungsbearbeitung
Die Vertrags- und Leistungsbearbeitung wird durch die Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG durchgeführt.
Ich bin einverstanden, dass dem durchführenden Unternehmen hierfür die erforderlichen Antrags-/Vertragsdaten (wie Kunden- oder
Partnernummer, Versicherungsleistungen, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls Gesundheitsangaben, die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes) sowie im Versicherungsfall die zur
Abwicklung notwendigen Daten (auch ggf. Angaben von Dritten,
wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit oder
bei Ablauf der Versicherung den Auszahlungsbetrag) weitergegeben
werden.
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Michael Westkamp
Vorstand: Johannes Booms (Vorsitzender), Hans Heinrich Melchiors, Hans-Herbert Rospleszcz
Sitz der Gesellschaft: Aachen · Registergericht Aachen – HR B 9708
–5–
Staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse
Nach dem Alterseinkünftegesetz vom 05.07.2004 gelten für Rentenversicherungen als betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse ab 2005 folgende steuerlichen Rahmenbedingungen:
• Nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Beiträge des
Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse
steuerfrei, soweit sie insgesamt im Kalenderjahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (West) nicht übersteigen und nicht nach § 10a und Abschnitt XI EStG (vgl. nächster Absatz) gefördert werden. Dieser
steuerfreie Betrag erhöht sich im Falle einer nach dem 31.12.2004 erteilten Versorgungszusage um 1.800 €, sofern für den Arbeitnehmer
in dem Kalenderjahr nicht bereits Beiträge auf Grund einer vor dem
01.01.2005 erteilten „Altzusage“ nach § 40b EStG a. F. pauschal versteuert werden. Eigenbeiträge des Arbeitnehmers außerhalb der
Versorgungszusage sind von der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG
ausgeschlossen.
• Daneben können Beiträge an eine Pensionskasse, die durch Entgeltumwandlung finanziert wurden, auch als so genannte Altersvorsorgebeiträge gemäß §§ 10a, 82 Abs. 2 EStG staatlich gefördert werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Beiträge aus individuell versteuertem Arbeitslohn geleistet wurden und seitens der Pensionskasse
eine lebenslange Altersversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) gewährleistet
wird. Sofern der Arbeitnehmer diese Förderung wünscht oder die
Grenze für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG bereits überschritten ist, kann er für die Beiträge eines Kalenderjahres eine
Altersvorsorgezulage erhalten bzw. diese Beiträge einschließlich der
dafür zustehenden Zulagen bis zu einem gesetzlich festgelegten
Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die
staatliche Förderung nach § 10a und Abschnitt XI EStG gilt seit
Beginn des Jahres 2002 und wurde bzw. wird in drei Stufen 2004,
2006 und 2008 weiter ausgebaut.
• Die steuerliche Förderung der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG bzw.
nach § 10a und Abschnitt XI EStG entfällt mit sofortiger Wirkung, sobald der Arbeitnehmer das Kapitalwahlrecht ausübt. Wird dieses
Wahlrecht jedoch innerhalb des letzten Jahres vor dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ausgeübt, ist die Förderung der Beiträge weiterhin möglich. Darüber hinaus ist es förderunschädlich, wenn zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % des
zur Verfügung stehenden Kapitals als Einmalbeitrag ausgezahlt und
der übrige Teil verrentet wird.
• Der steuerlichen Förderung der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG bzw.
nach § 10a und Abschnitt XI EStG steht die volle Besteuerung der
späteren Leistungen gegenüber (nachgelagerte Besteuerung).
Informationen für den Versicherungsnehmer bei fondsgebundener Überschussbeteiligung
Inwieweit ist eine Versicherung nach Tarif 1PK, 1PKB oder 1PKT durch
die Überschussbeteiligung vor Rentenbeginn fondsgebunden?
Falls beantragt, legen wir die vor Rentenbeginn zugeteilten Überschussanteile entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung in einem
oder mehreren Investmentfonds an. Dadurch ist die Versicherung insoweit unmittelbar an die Wertentwicklung dieses bzw. dieser Fonds gekoppelt. Eine Übersicht sowie Einzelheiten über die zur Verfügung stehenden Fonds finden Sie im Anhang der „Verbraucherinformation zu Ihrer
Rentenversicherung nach Tarif 1PKS, 1PK, 1PKB oder 1PKT“, die Sie
zusammen mit dem Versicherungsschein – auf Wunsch auch früher –
erhalten. Die Verkaufsprospekte der Fonds können sie bei uns anfordern.
Da die Entwicklung der Werte der Investmentfonds nicht vorauszusehen
ist, können wir die Höhe der an Ihrer Wertentwicklung beteiligten, über
die vertraglich garantierte Rente hinausgehenden Rententeile vor Beginn
der Rentenzahlung nicht garantieren. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerung der Wertpapiere der Investmentfonds einen Wertzuwachs
zu erzielen; es kann im Falle eines Kursrückgangs aber auch zu einer
Wertminderung kommen. Das bedeutet, dass die Rente bei einer guten
Fondsentwicklung höher sein wird als bei einer weniger guten Fondsentwicklung. Um Ihnen einen Eindruck über die damit verbundenen
Chancen und Risiken zu geben, haben wir die Wertentwicklung der
Fonds für die vergangenen Jahre im Anhang der „Verbraucherinformation zu Ihrer Rentenversicherung nach Tarif 1PKS, 1PK, 1PKB oder
1PKT“ dargestellt, die Sie zusammen mit dem Versicherungsschein
– auf Wunsch auch früher – erhalten. Während der Vertragslaufzeit werden wir Sie regelmäßig über den Stand Ihres Vertrags informieren.
Anlagesplitting und Fondswechsel
Für die Aufteilung der jährlichen Überschussanteile können Sie aus den
zur Verfügung stehenden Fonds (Fondsübersicht siehe Folgeseite) insgesamt bis zu drei dieser Fonds wählen (Anlagesplitting). Für das Anlagesplitting sind alle ganzzahligen Prozentsätze, mindestens 10 % pro
gewähltem Fonds, zulässig. Bei der Fondsanlage wird kein Ausgabeaufschlag erhoben.
Sie können für die künftigen jährlichen Überschussanteile grundsätzlich
jederzeit deren prozentuale Aufteilung auf die Investmentfonds ändern.
Bei solchen Änderungen des Anlagesplittings können Sie aus den zur
Verfügung stehenden Fonds insgesamt bis zu drei dieser Fonds wählen.
Für das Anlagesplitting sind alle ganzzahligen Prozentsätze, mindestens
10 % pro gewähltem Fonds, zulässig.
Darüber hinaus können Sie jederzeit einen Fondswechsel innerhalb der
zur Verfügung stehenden Fonds durchführen. Dazu wird der Geldwert
des Fondsguthabens gemäß Ihren Wünschen ganz oder teilweise auf
die neu gewählten Fonds übertragen (Fondswechsel).
Einzelheiten zum Anlagesplitting und zu Fondswechseln sind im
Versicherungsschein sowie in der „Verbraucherinformation zu Ihrer Rentenversicherung nach Tarif 1PKS, 1PK, 1PKB oder 1PKT“ geregelt, die
Sie mit dem Versicherungsschein – auf Wunsch auch früher – erhalten.
–6–
Fondsübersicht
Fonds/Fondskürzel
Anlageschwerpunkt
Fondsgesellschaft – Depotbank
Dachfonds
AM Generali Komfort
Balance
AH
„Euroland“; ca. 50 % Renten-/50 % Aktienfonds
mit Fokus auf den Euroraum
Generali Asset Managers Luxembourg S.A. –
Hypo Vereinsbank Luxembourg S.A.
AM Generali Komfort
Dynamik Europa
AJ
Europa; ca. 100 % europäische Aktienfonds mit
einer Beimischung von Themenfonds
Generali Asset Managers Luxembourg S.A. –
Hypo Vereinsbank Luxembourg S.A.
AM Generali Komfort
Dynamik Global
AK
Global; ca. 100 % internationale Aktienfonds mit
einer Beimischung von Themenfonds
Generali Asset Managers Luxembourg S.A. –
Hypo Vereinsbank Luxembourg S.A.
AM Generali Komfort
Wachstum
AI
„Euroland“; ca. 30 % Renten-/70 % Aktienfonds
mit Fokus auf den Euroraum
Generali Asset Managers Luxembourg S.A. –
Hypo Vereinsbank Luxembourg S.A.
CB-Basis Aktien
Anteilsklasse AV
S
Überwiegend in Aktienfonds
CB Fund Management Company S.A. –
Commerzbank International S.A. Luxembourg
CB-Basis Aktien/Renten
Anteilsklasse AV
T
Ausgewogen in Renten- und Aktienfonds sowie
CB Fund Management Company S.A. –
daneben in geldmarktnahe Fonds, Geldmarktfonds
Commerzbank International S.A. Luxembourg
und offene Immobilienfonds
CB-Basis Renten
Anteilsklasse AV
R
Renten- und Offene Immobilienfonds, geldmarktnahe Fonds und Geldmarktfonds
CB Fund Management Company S.A. –
Commerzbank International S.A. Luxembourg
AM Generali Aktien
Deutschland
AA
Deutschland; deutsche Spitzenwerte;
orientiert sich am DAX 30
AMB Generali Asset Managers Kapitalanlagegesellschaft mbH –
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
AM Generali Aktien
Euroland
AB
„Euroland“; europäische Spitzenwerte;
orientiert sich am DOW JONES EURO STOXX 50
AMB Generali Asset Managers Kapitalanlagegesellschaft mbH –
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
AM Generali Aktien
Europa
AC
Europa; europäische Spitzenwerte;
orientiert sich am DOW JONES STOXX 50
AMB Generali Asset Managers Kapitalanlagegesellschaft mbH –
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
AM Generali Aktien
Global
AD
Weltweit; weltweite Spitzenwerte;
orientiert sich am MSCI WORLD
AMB Generali Asset Managers Kapitalanlagegesellschaft mbH –
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
AM Generali Bond
Euro
AE
„Euroland“; Anlage in gut fundierte Euro-Anleihen
AMB Generali Asset Managers Kapitalanlagegesellschaft mbH –
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
AM Generali Bond
Europa Plus
AF
Europa; Anlage in gut fundierte europäische
Anleihen
AMB Generali Asset Managers Kapitalanlagegesellschaft mbH –
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
AM Generali Bond
Global
AG
Weltweit; Anlage in gut fundierte internationale
Anleihen
AMB Generali Asset Managers Kapitalanlagegesellschaft mbH –
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
Europa; hochwertige Immobilien in Europa
Commerz Grundbesitz-Investmentgesellschaft mbH –
Commerzbank AG
Aktienfonds
Rentenfonds
Offener Immobilienfonds
hausInvest europa
CI
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