Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung im Rahmen der
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Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung im Rahmen der
0905 131 PA31 Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit Ihrem Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung bei der AMB Generali Pensionskasse AG haben Sie eine gute Wahl getroffen. In allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung stehen Ihnen Ihr persönlicher Berater und unsere Mitarbeiter im Kundenservice gerne zur Verfügung: Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG Kundenservice AMB Generali Pensionskasse AG bAV-k An der Alster 57-63 · 20099 Hamburg Postanschrift: 20083 Hamburg Mit freundlichen Grüßen Ihre AMB Generali Pensionskasse AG Ihre persönliche Beratung erhalten Sie von: Deutsche Lebensversicherung AG AMB Generali Pensionskasse AG Robert-Schuman-Straße 51 52066 Aachen Formular zurücksetzen Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung Versicherungsnummer 4. Bei maschinellem Antragsdruck gilt dieser Antrag in Verbindung mit dem zum Antragsinhalt gehörenden Zuname, Vorname des Antragstellers (Versicherungsnehmers) Vorschlag Nr. Die weitere Antragsaufnahme erfolgt bei maschinellem Antragsdruck ab ③ „Fragen an die zu versichernde Person“. Ohne maschinellen Antragsdruck bitte ab hier vollständig ausfüllen. Betreuer GKZ 1. Vermittler VD Bezirk 6 0 1 3 3 VD 0 0 5 2 6 0 1 (nicht vom Vermittler auszufüllen) 2. Vermittler Bezirk Ant VD Bezirk Partnerinformationsfeld Ant 0 0 5 2 1/2 ① Firmen- und Personendaten (entfällt bei maschinellem Antragsdruck) Bitte in großen und kleinen Druckbuchstaben ausfüllen ◆ Antragsteller (Versicherungsnehmer) und Beitragszahler Arbeitgeber Firma / Name / Zusatz PIT-Stop Auto-Service GmbH vertreten durch Telefon-Nummer* Straße und Hausnummer Land Im Seeligenstädter Grund 11 ◆ PLZ 6 3 1 5 0 D Telefax-Nummer* Ort Heusenstamm Zu versichernde Person (ggf. auch zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) Herr (M) Frau (F) Zuname, Vorname, Titel, Zusatz Straße und Hausnummer Land PLZ Geburtsname Geburtsdatum Wohnort Staatsangehörigkeit Geburtsort Derzeit ausgeübter Beruf / in welcher Branche? ◆ Mitzuversichernde Person bei Tarif 1PKT (Ehepartner(in) / versorgungsberechtigte(r) Lebensgefährte/Lebensgefährtin in eheähnlicher Gemeinschaft / eingetragene(r) Lebenspartner(in)) Herr (M) Frau (F) Zuname, Vorname, Titel, Zusatz Straße und Hausnummer Land PLZ Geburtsname Geburtsdatum Wohnort Geburtsort Staatsangehörigkeit * Diese Daten sind freiwillige Angaben, die für die Tarifierung nicht erforderlich sind. ② Daten zur Rentenversicherung (entfällt bei maschinellem Antragsdruck) (Eine Übersicht über die Tarifbezeichnungen und geltenden Versicherungsbedingungen finden Sie unter „Tarife und maßgebende Versicherungsbedingungen“ auf Seite 5 dieses Antrags.) Tarif 1PK Hinterbliebenenrente bei Tarif 1PKT 1PKB 1PKT Jahresbetrag der Hinterbliebenenrente = 60 % des Jahresbetrags der versicherten Rente Stattdessen Jahresbetrag der Hinterbliebenenrente = Versicherungsbeginn (techn. Beginn) 0 1 0 Jahresbetrag der versicherten Rente € 0905 131 PA31 Rentenbeginn Beitrag € Mindestlaufzeit der Rente bei Tarif 1PKB = 5 Jahre Beitragszahlungsdauer bis 1 0 Zahlungsweise der Rente = monatlich Stattdessen = 1/ jährlich Zahlungsweise des Beitrags monatlich % des Jahresbetrags der versicherten Rente 1/ jährlich –2– 1 Stattdessen = Kapitalabfindung € ärztliche Untersuchung ja Jahre ② Daten zur Rentenversicherung (Fortsetzung) (entfällt bei maschinellem Antragsdruck) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (I/IR) nur Beitragsbefreiung (I) € Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeitsrente (IR) mit einem garantierten Jahresbetrag von Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (I/IR) endet mit dem Beginn der Rentenzahlung aus der Hauptversicherung. Stattdessen endet die Beitragszahlungs- und Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (I/IR) bereits mit dem Ablauf der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung (falls das Ende der Beitragszahlungsdauer vor dem Rentenbeginn liegt) nach Jahren Endet die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vor dem Ablauf der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung, muss mit dem Ablauf der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Beitragszahlung für die Hauptversicherung wieder aufgenommen werden, auch wenn weiterhin Berufsunfähigkeit besteht. Rentenaufbauplan Beim Einschluss des Rentenaufbauplans erhöhen sich die versicherten Leistungen nur dann, soweit der Antragsteller nicht von seinem zu jedem Erhöhungsvorschlag bestehenden Widerspruchsrecht Gebrauch macht. Dynamikerhöhungen: Beantragt werden jährliche Beitragserhöhungen in Höhe des Steigerungssatzes der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (West). Beantragt werden jährliche Beitragserhöhungen um einen festen Prozentsatz (Dynamiksatz), mindestens aber in Höhe des Steigerungssatzes des Höchstbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (West). Der Dynamiksatz beträgt 3% 4% 5% 6% 7% 8% 9% 10 % Bitte in großen und kleinen Druckbuchstaben ausfüllen Der Beitrag erhöht sich jedoch maximal bis zur geschäftsplanmäßigen Höchstgrenze. Stufenerhöhungen (nur möglich bei Nutzung der Förderung nach § 10a Abs. 1 EStG): Vereinbart sind Erhöhungen des Beitrags in den Jahren 2006 und 2008 im selben Verhältnis, in dem der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG steigt. Der Beitrag erhöht sich durch die Stufenerhöhungen jedoch maximal auf den jeweiligen Sonderausgaben-Höchstbetrag. Überschussverwendung Vor Rentenbeginn (während der Aufschubzeit) werden die jährlichen Überschussanteile verzinslich angesammelt. Stattdessen Rentenerhöhungen Stattdessen Aufteilung der jährlichen Überschussanteile (Anlagesplitting) auf folgende Fonds in % (max. 3 Fonds, insgesamt 100 %) (Informationen zur fondsgebundenen Überschussbeteilung und Fondsübersicht siehe Seite 6 und 7) Fondsbezeichnung Fondskürzel Anteil % % % Nach Rentenbeginn werden aus den Überschussanteilen jährliche Rentenerhöhungen gebildet. Stattdessen werden „Rentenzuschlag und Rentenerhöhungen“ vereinbart. ③ Fragen an die zu versichernde Person (nur bei Tarif 1PKT oder bei Einschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen vollständig und wahrheitsgemäß schriftlich. Ansonsten kann die AMB Generali Pensionskasse AG den Vertrag aufheben (Rücktritt/Anfechtung) und Leistungen verweigern. Bitte holen Sie die Angaben, die Sie hier nicht machen möchten, unmittelbar und unverzüglich an die Pensionskasse schriftlich nach. Angaben werden nachgeholt Eventuell durchgeführte „prädiktive“ Gentests müssen hier nicht angegeben werden (siehe „Hinweise für den Antragsteller und die zu versichernde Person“ auf Seite 5). ja Zu versichernde Person Ausgeübte Sportarten mit erhöhtem Risiko (z. B. Flugsport, Motorsport, Tauchsport, Reitsport, Kampfsport)? 1. Ihre Körpergröße und Ihr Gewicht? cm kg 2. Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion festgestellt (positiver AIDS-Test)? nein ja 3. Sind Sie in den letzten 5 Jahren untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich: Herz, Kreislauf, innere Organe, Harnwege, Bluthochdruck, Atmungsorgane, Gefäße, Drüsen, Gehirn, Nerven, Psyche, Blut, Zucker, Stoffwechsel, Krebs, Tumore, Knochen, Gelenke, Wirbelsäule, Muskeln, Augen, Ohren, Haut, Allergien, Infektionen, Verletzungen, Vergiftungen, Alkohol- oder Drogenkonsum? nein ja 4. Bestehen oder bestanden in den letzten 12 Monaten Rücken-/Gelenkschmerzen, Hautveränderungen, Allergien, Atembeschwerden, seelische Störungen, Herz-/Kreislaufprobleme? nein ja 5. Bestehen geistige oder körperliche Beeinträchtigungen (z. B. Amputation, Lähmungen, Wirbelsäulenschäden, Fehlsichtigkeit (nur ab 8 Dioptrien), Schwerhörigkeit)? nein ja 6. Bezogen, beziehen oder beantragten Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Rente oder Pension, oder haben Sie einen Schwerbehindertenausweis (bitte Prozentsatz angeben)? nein ja 7. Wurden für Sie bereits Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen bei anderen Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen oder sind solche Anträge gestellt worden (Angabe jährliche BU-/EU-Rente)? nein ja Zusätzliche Fragen, nur falls die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente beantragt wird 8. Welcher Arzt/Heilbehandler/Therapeut ist über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse am besten informiert? –3– ③ Fragen an die zu versichernde Person (Fortsetzung) Erläuterungen, nur falls eine oder mehrere Fragen zu 2 - 7 bejaht werden zu Frage Art der Krankheiten, Diagnosen, Beschwerden, Störungen, Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen, Medikamente; sonstige Erläuterungen Wann, wie lange? Ergebnis, Folgen? Name und Anschrift des Arztes, Heilbehandlers, Therapeuten, Psychologen, Krankenhauses/Kurklinik etc. Für weitergehende Erläuterungen ist ein Fragebogen beigefügt. Da der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, ist ein gesondertes Blatt beigefügt. ④ Vereinbarungen zur Finanzierung / Regelungen zum Bezugsrecht Es gelten die Vereinbarungen und die Regelungen zum Bezugsrecht des beigefügten Formulars „Vereinbarung zur Finanzierung“ (PA36) Stattdessen gilt die „Vereinbarung über Entgeltumwandlung“ (Formular PA34) Bitte in großen und kleinen Druckbuchstaben ausfüllen Stattdessen gilt die „Vereinbarung über Entgeltumwandlung bei Riester-Förderung“ (Formular PA35) ⑤ Besondere Vereinbarungen Ist der Antrag von besonderen Vereinbarungen abhängig? ja Wenn ja, von welchen? ⑥ Beitragszahlung / Einzugsermächtigung Ich ermächtige die AMB Generali Pensionskasse AG bis auf Widerruf, die Beiträge vom nachstehenden Konto einzuziehen. Kontonummer Bankleitzahl Name und Ort des Geldinstituts (Bank, Sparkasse etc.) ⑦ Angaben nach dem Geldwäschegesetz Ich erkläre, dass ich für eigene Rechnung handle. Die folgende Identifizierung ist vorzunehmen, sofern die Beiträge nicht im Lastschriftverfahren von einem Konto des Versicherungsnehmers innerhalb Deutschlands eingezogen werden und die im Laufe des Jahres fälligen Beiträge 1.000 € übersteigen oder der Rentenaufbauplan eingeschlossen wird. Der Antragsteller (bei juristischen Personen/Firmen: der für den Antragsteller Handelnde) hat sich ausgewiesen durch: Personalausweis Nummer Reisepass gültig bis Geburtsort/Geburtsland ausstellende Behörde Staatsangehörigkeit ⑧ Wichtige Hinweise Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte auf der Rückseite die weiteren Hinweise sowie die Schlusserklärung des Antragstellers und der zu versichernden Person. Die Schlusserklärung enthält insbesondere die Ermächtigungen zur Entbindung von der Schweigepflicht und zur Datenverarbeitung; sie ist wichtiger Bestandteil des Vertrags. Sie machen mit Ihrer Unterschrift die Schlusserklärung zum Inhalt dieses Antrags. Ort, Datum Name des 1. Vermittlers, Tel.-Nr., Fax-Nr. Unterschrift des 1. Vermittlers Unterschrift des Antragstellers (Versicherungsnehmers) / Firmenstempel Name des 2. Vermittlers, Tel.-Nr., Fax-Nr. Unterschrift des 2. Vermittlers Unterschrift der zu versichernden Person Unterschrift der mitzuversichernden Person –4– Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, wenn die zu versichernde Person minderjährig ist Drucken Tarife und maßgebende Versicherungsbedingungen Tarif Versicherungsart Maßgebende Versicherungsbedingungen 1PK Rentenversicherung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung ohne Leistung bei Tod und ohne Mindestlaufzeit der Rente Für die Tarife 1PK bis 1PKT gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung. 1PKB Rentenversicherung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung, mit Leistung bei Tod vor Ablauf der Aufschubzeit und garantierter Mindestlaufzeit der Rente 1PKT Rentenversicherung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung ohne Mindestlaufzeit der Rente, mit zusätzlicher Versicherung einer Hinterbliebenenrente für die mitversicherte Person Art und Fälligkeit der Versicherungsleistungen der Tarife 1PK bis 1PKT, die in der nebenstehenden Spalte „Versicherungsart“ nur zusammenfassend dargestellt werden können, sowie Hinweise zu einer evtl. in Anspruch nehmbaren Kapitalabfindung sind in § 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung festgelegt. Für den Rentenaufbauplan gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen für Versicherungen mit planmäßiger Erhöhung nach dem Rentenaufbauplan. I Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) zur Beitragsbefreiung IR Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) zur Beitragsbefreiung und zur Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente F/M Versicherung weiblicher / männlicher Personen Für die BUZV-Tarife I und IR gelten die Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Hinweise für den Antragsteller und die zu versichernde Person Erklärung zu Gentests Wir haben uns als Versicherer freiwillig verpflichtet, den Vertragsabschluss nicht von der Durchführung eines prädiktiven Gentests abhängig zu machen. Auch bereits vorliegende Befunde aus prädiktiven Gentests müssen erst ab einer maßgeblichen Todesfallsumme von 250.000 € bzw. einer jährlichen Berufsunfähigkeitsrente von 30.000 € offen gelegt werden. Unter einem „prädiktiven Gentest“ verstehen wir dabei die Untersuchung des Erbmaterials eines Gesunden auf die Veranlagung für eine bestimmte Krankheit. Bei den genannten Summengrenzen werden Ihre sämtlichen bei unserer Gesellschaft beantragten oder bestehenden Versicherungen einbezogen. Versicherungsbedingungen Es gelten die Versicherungsbedingungen des Versicherers (vgl. „Tarife und maßgebende Versicherungsbedingungen“), die Sie spätestens mit dem Versicherungsschein – auf Wunsch auch früher – erhalten. Unzweckmäßiger Abschluss Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen Versicherer ist für den Versicherungsnehmer im Allgemeinen unzweckmäßig und für beide Versicherungsunternehmen daher unerwünscht. Durchschrift des Antrags Eine Durchschrift des Versicherungsantrags wird Ihnen nach Unterzeichnung des Antrags sofort ausgehändigt. Schlusserklärung des Antragstellers und der zu versichernden Person(en) Annahmefrist Mein Antrag kann innerhalb von sechs Wochen angenommen werden. Diese Annahmefrist beginnt mit der Antragsunterzeichnung, bei Versicherungen mit ärztlicher Untersuchung jedoch nicht vor dem Tag der Untersuchung. Schweigepflichtentbindungs-Erklärung Ich ermächtige die Pensionskasse, zur Nachprüfung und Verwertung der von mir über meine Gesundheitsverhältnisse gemachten Angaben alle Ärzte, Krankenhäuser und sonstigen Krankenanstalten sowie Pflegeeinrichtungen, bei denen ich in Behandlung oder Pflege war oder sein werde, sowie andere Personenversicherer und Pflegepersonen über meine Gesundheitsverhältnisse bei Vertragsabschluss zu befragen. Dies gilt für die Zeit vor der Antragsannahme und die nächsten drei Jahre (bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung fünf Jahre) nach der Antragsannahme. Die Pensionskasse darf auch die Ärzte, die die Todesursachen feststellen, und die Ärzte, die mich im letzten Jahr vor meinem Tode untersuchen oder behandeln werden, sowie Behörden – mit Ausnahme von Sozialversicherungsträgern – über die Todesursachen oder die Krankheiten, die zum Tode geführt haben, befragen. Werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beansprucht, darf die Pensionskasse die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen und Einrichtungen, die Ärzte, die mich untersucht haben, sowie Behörden – mit Ausnahme von Sozialversicherungsträgern – auch über diejenigen Krankheiten, die zur Berufsunfähigkeit geführt haben, sowie über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens befragen. Insoweit entbinde ich alle, die hiernach befragt werden, von der Schweigepflicht auch über meinen Tod hinaus. Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz Ich willige ferner ein, dass die Pensionskasse im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der AMB Generali Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanz-Dienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir vor Vertragsabschluss – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird. Vertrags- und Leistungsbearbeitung Die Vertrags- und Leistungsbearbeitung wird durch die Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG durchgeführt. Ich bin einverstanden, dass dem durchführenden Unternehmen hierfür die erforderlichen Antrags-/Vertragsdaten (wie Kunden- oder Partnernummer, Versicherungsleistungen, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls Gesundheitsangaben, die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes) sowie im Versicherungsfall die zur Abwicklung notwendigen Daten (auch ggf. Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit oder bei Ablauf der Versicherung den Auszahlungsbetrag) weitergegeben werden. Vorsitzender des Aufsichtsrates: Michael Westkamp Vorstand: Johannes Booms (Vorsitzender), Hans Heinrich Melchiors, Hans-Herbert Rospleszcz Sitz der Gesellschaft: Aachen · Registergericht Aachen – HR B 9708 –5– Staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse Nach dem Alterseinkünftegesetz vom 05.07.2004 gelten für Rentenversicherungen als betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse ab 2005 folgende steuerlichen Rahmenbedingungen: • Nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse steuerfrei, soweit sie insgesamt im Kalenderjahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (West) nicht übersteigen und nicht nach § 10a und Abschnitt XI EStG (vgl. nächster Absatz) gefördert werden. Dieser steuerfreie Betrag erhöht sich im Falle einer nach dem 31.12.2004 erteilten Versorgungszusage um 1.800 €, sofern für den Arbeitnehmer in dem Kalenderjahr nicht bereits Beiträge auf Grund einer vor dem 01.01.2005 erteilten „Altzusage“ nach § 40b EStG a. F. pauschal versteuert werden. Eigenbeiträge des Arbeitnehmers außerhalb der Versorgungszusage sind von der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG ausgeschlossen. • Daneben können Beiträge an eine Pensionskasse, die durch Entgeltumwandlung finanziert wurden, auch als so genannte Altersvorsorgebeiträge gemäß §§ 10a, 82 Abs. 2 EStG staatlich gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beiträge aus individuell versteuertem Arbeitslohn geleistet wurden und seitens der Pensionskasse eine lebenslange Altersversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) gewährleistet wird. Sofern der Arbeitnehmer diese Förderung wünscht oder die Grenze für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG bereits überschritten ist, kann er für die Beiträge eines Kalenderjahres eine Altersvorsorgezulage erhalten bzw. diese Beiträge einschließlich der dafür zustehenden Zulagen bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die staatliche Förderung nach § 10a und Abschnitt XI EStG gilt seit Beginn des Jahres 2002 und wurde bzw. wird in drei Stufen 2004, 2006 und 2008 weiter ausgebaut. • Die steuerliche Förderung der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG bzw. nach § 10a und Abschnitt XI EStG entfällt mit sofortiger Wirkung, sobald der Arbeitnehmer das Kapitalwahlrecht ausübt. Wird dieses Wahlrecht jedoch innerhalb des letzten Jahres vor dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ausgeübt, ist die Förderung der Beiträge weiterhin möglich. Darüber hinaus ist es förderunschädlich, wenn zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals als Einmalbeitrag ausgezahlt und der übrige Teil verrentet wird. • Der steuerlichen Förderung der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG bzw. nach § 10a und Abschnitt XI EStG steht die volle Besteuerung der späteren Leistungen gegenüber (nachgelagerte Besteuerung). Informationen für den Versicherungsnehmer bei fondsgebundener Überschussbeteiligung Inwieweit ist eine Versicherung nach Tarif 1PK, 1PKB oder 1PKT durch die Überschussbeteiligung vor Rentenbeginn fondsgebunden? Falls beantragt, legen wir die vor Rentenbeginn zugeteilten Überschussanteile entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung in einem oder mehreren Investmentfonds an. Dadurch ist die Versicherung insoweit unmittelbar an die Wertentwicklung dieses bzw. dieser Fonds gekoppelt. Eine Übersicht sowie Einzelheiten über die zur Verfügung stehenden Fonds finden Sie im Anhang der „Verbraucherinformation zu Ihrer Rentenversicherung nach Tarif 1PKS, 1PK, 1PKB oder 1PKT“, die Sie zusammen mit dem Versicherungsschein – auf Wunsch auch früher – erhalten. Die Verkaufsprospekte der Fonds können sie bei uns anfordern. Da die Entwicklung der Werte der Investmentfonds nicht vorauszusehen ist, können wir die Höhe der an Ihrer Wertentwicklung beteiligten, über die vertraglich garantierte Rente hinausgehenden Rententeile vor Beginn der Rentenzahlung nicht garantieren. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerung der Wertpapiere der Investmentfonds einen Wertzuwachs zu erzielen; es kann im Falle eines Kursrückgangs aber auch zu einer Wertminderung kommen. Das bedeutet, dass die Rente bei einer guten Fondsentwicklung höher sein wird als bei einer weniger guten Fondsentwicklung. Um Ihnen einen Eindruck über die damit verbundenen Chancen und Risiken zu geben, haben wir die Wertentwicklung der Fonds für die vergangenen Jahre im Anhang der „Verbraucherinformation zu Ihrer Rentenversicherung nach Tarif 1PKS, 1PK, 1PKB oder 1PKT“ dargestellt, die Sie zusammen mit dem Versicherungsschein – auf Wunsch auch früher – erhalten. Während der Vertragslaufzeit werden wir Sie regelmäßig über den Stand Ihres Vertrags informieren. Anlagesplitting und Fondswechsel Für die Aufteilung der jährlichen Überschussanteile können Sie aus den zur Verfügung stehenden Fonds (Fondsübersicht siehe Folgeseite) insgesamt bis zu drei dieser Fonds wählen (Anlagesplitting). Für das Anlagesplitting sind alle ganzzahligen Prozentsätze, mindestens 10 % pro gewähltem Fonds, zulässig. Bei der Fondsanlage wird kein Ausgabeaufschlag erhoben. Sie können für die künftigen jährlichen Überschussanteile grundsätzlich jederzeit deren prozentuale Aufteilung auf die Investmentfonds ändern. Bei solchen Änderungen des Anlagesplittings können Sie aus den zur Verfügung stehenden Fonds insgesamt bis zu drei dieser Fonds wählen. Für das Anlagesplitting sind alle ganzzahligen Prozentsätze, mindestens 10 % pro gewähltem Fonds, zulässig. Darüber hinaus können Sie jederzeit einen Fondswechsel innerhalb der zur Verfügung stehenden Fonds durchführen. Dazu wird der Geldwert des Fondsguthabens gemäß Ihren Wünschen ganz oder teilweise auf die neu gewählten Fonds übertragen (Fondswechsel). Einzelheiten zum Anlagesplitting und zu Fondswechseln sind im Versicherungsschein sowie in der „Verbraucherinformation zu Ihrer Rentenversicherung nach Tarif 1PKS, 1PK, 1PKB oder 1PKT“ geregelt, die Sie mit dem Versicherungsschein – auf Wunsch auch früher – erhalten. –6– Fondsübersicht Fonds/Fondskürzel Anlageschwerpunkt Fondsgesellschaft – Depotbank Dachfonds AM Generali Komfort Balance AH „Euroland“; ca. 50 % Renten-/50 % Aktienfonds mit Fokus auf den Euroraum Generali Asset Managers Luxembourg S.A. – Hypo Vereinsbank Luxembourg S.A. AM Generali Komfort Dynamik Europa AJ Europa; ca. 100 % europäische Aktienfonds mit einer Beimischung von Themenfonds Generali Asset Managers Luxembourg S.A. – Hypo Vereinsbank Luxembourg S.A. AM Generali Komfort Dynamik Global AK Global; ca. 100 % internationale Aktienfonds mit einer Beimischung von Themenfonds Generali Asset Managers Luxembourg S.A. – Hypo Vereinsbank Luxembourg S.A. AM Generali Komfort Wachstum AI „Euroland“; ca. 30 % Renten-/70 % Aktienfonds mit Fokus auf den Euroraum Generali Asset Managers Luxembourg S.A. – Hypo Vereinsbank Luxembourg S.A. CB-Basis Aktien Anteilsklasse AV S Überwiegend in Aktienfonds CB Fund Management Company S.A. – Commerzbank International S.A. Luxembourg CB-Basis Aktien/Renten Anteilsklasse AV T Ausgewogen in Renten- und Aktienfonds sowie CB Fund Management Company S.A. – daneben in geldmarktnahe Fonds, Geldmarktfonds Commerzbank International S.A. Luxembourg und offene Immobilienfonds CB-Basis Renten Anteilsklasse AV R Renten- und Offene Immobilienfonds, geldmarktnahe Fonds und Geldmarktfonds CB Fund Management Company S.A. – Commerzbank International S.A. Luxembourg AM Generali Aktien Deutschland AA Deutschland; deutsche Spitzenwerte; orientiert sich am DAX 30 AMB Generali Asset Managers Kapitalanlagegesellschaft mbH – Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG AM Generali Aktien Euroland AB „Euroland“; europäische Spitzenwerte; orientiert sich am DOW JONES EURO STOXX 50 AMB Generali Asset Managers Kapitalanlagegesellschaft mbH – Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG AM Generali Aktien Europa AC Europa; europäische Spitzenwerte; orientiert sich am DOW JONES STOXX 50 AMB Generali Asset Managers Kapitalanlagegesellschaft mbH – Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG AM Generali Aktien Global AD Weltweit; weltweite Spitzenwerte; orientiert sich am MSCI WORLD AMB Generali Asset Managers Kapitalanlagegesellschaft mbH – Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG AM Generali Bond Euro AE „Euroland“; Anlage in gut fundierte Euro-Anleihen AMB Generali Asset Managers Kapitalanlagegesellschaft mbH – Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG AM Generali Bond Europa Plus AF Europa; Anlage in gut fundierte europäische Anleihen AMB Generali Asset Managers Kapitalanlagegesellschaft mbH – Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG AM Generali Bond Global AG Weltweit; Anlage in gut fundierte internationale Anleihen AMB Generali Asset Managers Kapitalanlagegesellschaft mbH – Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Europa; hochwertige Immobilien in Europa Commerz Grundbesitz-Investmentgesellschaft mbH – Commerzbank AG Aktienfonds Rentenfonds Offener Immobilienfonds hausInvest europa CI –7–