Schlussbericht 2 0 1 0

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Schlussbericht 2 0 1 0
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht
über die örtliche Prüfung der
Jahresrechnung
2010
des
Landkreises Sigmaringen
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
2
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen...................................................................................................................... 5
1.
Prüfungsauftrag............................................................................................................ 5
2.
Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang .................................................................. 5
3.
Überörtliche Prüfung..................................................................................................... 7
4.
Feststellung der Jahresrechnung 2009......................................................................... 8
5.
Erlass der Haushaltssatzung 2010 ............................................................................... 8
6.
Aufstellung und Prüfung der Jahresrechnung 2010 ...................................................... 8
II. Jahresrechnung ................................................................................................................. 9
1.
Haushaltsanalyse ......................................................................................................... 9
2.
Rechnungsergebnis im Vergleich zum Vorjahr ............................................................. 9
3.
Rechnungsergebnis im Vergleich zum Planansatz ..................................................... 12
4.
Entwicklung der Zuführungsrate ................................................................................. 13
5.
Haushaltsreste............................................................................................................ 14
6.
Schulden .................................................................................................................... 16
7.
Rücklagen .................................................................................................................. 16
8.
Vermögensrechnung .................................................................................................. 17
9.
Kassenmäßiger Abschluss, Kassenreste und Kassenüberwachung........................... 17
III. Schwerpunktprüfungen................................................................................................... 21
1.
Personalwesen ........................................................................................................... 21
2.
Soziale Sicherung....................................................................................................... 23
3.
Haushaltsüberwachung, Budgetierung und neues Haushaltsrecht ............................. 32
4.
Gebühren der unteren Verwaltungsbehörde ............................................................... 34
5.
Verwaltungsreform ..................................................................................................... 35
6.
Baumaßnahmen 2010 ................................................................................................ 36
7.
Betätigungsprüfung bei Beteiligungsgesellschaften.................................................... 38
8.
EDV-Kosten und Telekommunikation ......................................................................... 44
9.
Vergabewesen............................................................................................................ 45
10. Fuhrparkverwaltung .................................................................................................... 46
11. Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen........................................................... 47
IV. Prüfungsbestätigung....................................................................................................... 49
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Das Wichtigste in Kürze
Die Finanzlage des Landkreises stellte sich im Haushaltsjahr 2010 noch positiv dar.
Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt lag mit rd. 2,9 Mio
€ um rd. 1,1 Mio € über dem Planansatz.
Nach Abzug der Ausgaben für Kredittilgung verbleibt dem Landkreis für seine Investitionen
eine Nettoinvestitionsrate von rd. 2 Mio (Seiten 9 und 13).
Die Haushaltsausgabereste erhöhten sich im Jahr 2010 um 46 % von rd. 9 Mio € auf 13,2
Mio €. Von den insgesamt zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln in Höhe von
24,4 Mio € wurden nur 44 % tatsächlich ausgegeben (Seite 14).
Die Pro-Kopf-Verschuldung des Landkreises liegt mit 80 €/Ew. noch deutlich unter dem
Landesdurchschnitt von 140 €/Ew. (Seite 16).
Der Stand der allgemeinen Rücklage verringerte sich um 2,1 Mio € auf 8,5 Mio €. Geplant
war eine Rücklageentnahme von 4 Mio € (Seite 16).
Die gesamten Personalkosten (einschließlich der Kostenerstattungen an das Land) erhöhten
sich gegenüber dem Vorjahr um 700 T€ bzw. 2,5 % auf 28,4 Mio € (Seite 21).
ß
Der gesamte soziale Zuschussbedarf des Landkreises erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr
um rd. 3,9 Mio € bzw. 8,5 % auf 49,3 Mio €. (Seite 23).
Die laufende Haushaltsüberwachung ist weiterhin mangelhaft. Des Weiteren fehlen nach
wie vor ein zeitnahes Controlling sowie ein funktionierendes Berichtswesen (Seite 32).
Die bisher im Haushalt ausgewiesenen Budgets sind fehlerhaft. Mit der Umstellung auf das
neue Haushaltsrecht ab dem Jahr 2012 sollten hierzu klare Regelungen getroffen werden
(Seite 33).
Der deutliche Anstieg bei den Gebühreneinnahmen um 578 T€ ist teilweise auf einmalige
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Einflüsse zurückzuführen (Seite 34).
Die Berechnung der bei der Verwaltungsreform erwirtschafteten Effizienzrendite ist fehlerhaft. Das für 2011 vorgegebene Einsparziel von 17 % wird jedoch erreicht (Seite 35).
In den vergangenen Jahren wurden dem Kreistag keine Schlussabrechnungen über die
abgeschlossenen Baumaßnahmen zur Anerkennung vorgelegt (Seite 36).
Bei der Überprüfung der Beteiligungen des Landkreises wurden verschiedene Mängel
festgestellt. Dem Kreistag wird empfohlen, eine Beteiligungsrichtlinie zu erlassen (Seite 38).
Ein mit den Stadtwerken Sigmaringen abgeschlossener Vertrag hätte nach der Zuständigkeitsregelung der Hauptsatzung vom Ausschuss bewilligt werden müssen (Seite 44).
Bei verschiedenen Beschaffungen wurden einzelne Verstöße gegen das Vergaberecht
bemängelt (Seite 45); so u.a. auch bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen (Seite 46).
Bei den Unterhaltungskosten für die Bundes- und Landesstraßen ergaben sich in den
Jahren 2009 und 2010 erhebliche Defizite (Seite 47).
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Vorbemerkungen
1.
Prüfungsauftrag
Nach § 110 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 48 Landkreisordnung (LkrO) hat die Stabsstelle Prüfung die Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Kreistag zu prüfen. Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen werden in einem Schlussbericht zusammengefasst, welcher dem Kreistag vorzulegen ist. Der Schlussbericht dient dem Kreistag als Grundlage bei
seiner Beratung über die Feststellung der Jahresrechnung nach § 95 GemO i.V.m. § 48 LkrO.
Neben der Prüfung der Jahresrechnung obliegt der Stabsstelle Prüfung
−
die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Kreisabfallwirtschaft,
−
die Prüfung der Kassenvorgänge zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung,
−
die Kassenüberwachung, insbes. die Durchführung von Kassenprüfungen,
−
die Prüfung des Nachweises von Vorräten und Vermögensgegenständen.
Ferner sind der Stabsstelle Prüfung übertragen
−
die Prüfung der Beteiligungen des Landkreises an privaten Unternehmen,
−
die Prüfung der Vergaben des Landkreises als Vergabekontrollstelle,
−
die Prüfung des Jahresabschlusses der Stiftung des Naturschutzzentrums Beuron.
Die Stabsstelle Prüfung erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die stets auch darauf ausgerichtet sind, die Geschäftsprozesse zu verbessern. Wir
unterstützen das Landratsamt bei der Erreichung seiner Ziele, indem wir mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die internen Kontrollsysteme und somit die Führungs- und
Überwachungsprozesse ggf. initiieren, bewerten und diese verbessern helfen. Allein das Bewusstsein, dass örtlich und überörtlich geprüft wird, führt zu einer gewissen Sorgfalt im Verwaltungshandeln. Insofern hat die örtliche Rechnungsprüfung vor allem auch präventiven
Charakter.
2.
Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang
Die Jahresrechnung wurde nach § 5 GemPrO unter Einbeziehung der Unterlagen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens und der Vermögensverwaltung geprüft. Die Prüfung
umfasste die Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben auf ihre sachliche, rechnerische und
förmliche Richtigkeit, wobei die sachliche Prüfung, die zugleich eine Rechtmäßigkeitskontrolle
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ist, Vorrang hat. Die Prüfungshandlungen der Stabsstelle Prüfung bestehen aus den Prüfungen einzelner Finanzvorfälle während des Haushaltsjahres und der abschließenden Prüfung
des Rechnungsabschlusses.
Bei der Durchführung der Prüfungsaufgaben wird neben der Beachtung der Recht- und Gesetzmäßigkeit ein besonderes Augenmerk auch auf den wirtschaftlichen Aspekt gelegt. Die
Arbeit ist dabei von der Absicht geprägt, die Verwaltung bei ihren Aufgaben mit Rat und Tat
konstruktiv zu unterstützen, ohne die besondere Aufgabenstellung der Prüfung dabei zu vernachlässigen. Dabei beschränkt sich die Prüfung nicht nur auf bloße Vergangenheitsbewältigung, sondern ist bemüht, nach Möglichkeit über beratende Hinweise zukunftsorientiert mitzuwirken.
Die große Anzahl der zu prüfenden Finanzvorgänge erlaubt in der Regel nur eine stichprobenweise Prüfung. Zudem muss sich die Stabsstelle alljährlich auf bestimmte Prüfungsschwerpunkte beschränken. Ihre Auswahl wird so getroffen, dass jedes Prüfungsgebiet je
nach Schwierigkeit und wirtschaftlicher Bedeutung in angemessenen Zeitabständen eingehend geprüft wird.
Prüfungsschwerpunkte im Jahr 2010 waren insbesondere die Personalausgaben, die Investitionsausgaben,
einzelne
Kreisstraßenbaumaßnahmen,
im
Sozialbereich
die
SGB-II-
Leistungen sowie die Fuhrparkkosten. Des Weiteren wurden im Rahmen der Betätigungsprüfung die Beteiligungen des Landkreises an privaten Unternehmen schwerpunktmäßig überprüft. Die gesamten internen Leistungsverrechnungen sind zudem regelmäßig Teil der Jahresabschlussprüfungen.
Wesentliche Bestandteile der Prüfungsarbeit sind weiterhin die zahlreichen Vergabeprüfungen, wobei in diesem Bereich vor allem auch die Beratungsleistungen der Stabsstelle in Anspruch genommen werden. Die Stabsstelle Prüfung ist als „Vergabekontrollstelle“ bei sämtlichen Ausschreibungsverfahren des Landkreises beteiligt.
Seit dem Jahr 2002 ist der Stabsstelle Prüfung zudem die Betätigungsprüfung bei Beteiligungsgesellschaften des Landkreises übertragen.
Die vielfältigen Aufgaben der Rechnungsprüfung erfordern es, Prioritäten zu setzen, teilweise
größere Prüfungsabstände oder sogar Prüfungslücken in Kauf zu nehmen.
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Zu den Prüfungslücken gehört insbesondere die fehlende Anwendungsprüfung von EDVProgrammen. Aufgrund der Vielzahl der eingesetzten Softwareprodukte kann diese Aufgabe
nicht im gewünschten Umfang bewältigt werden. Seit September 2009 steht der Stabsstelle
Prüfung auch kein technischer Prüfer mehr zur Verfügung, so dass derzeit auch keine technischen Bauprüfungen mehr durchgeführt werden können.
Neben den gesetzlichen Prüfungsaufgaben übernimmt die Stabsstelle Prüfung noch die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stiftung „Naturschutzzentrum Obere Donau“.
Des Weiteren ist der Leiter der Stabsstelle Prüfung für den Datenschutz im Landratsamt zuständig. Durch die Übertragung der Funktion eines behördlichen Datenschutzbeauftragten im
Sinne des Landesdatenschutzgesetzes zum 01.01.2003 wurden zusätzliche Aufgaben übernommen. Gerade in diesem Bereich ist aufgrund zahlreicher hausinterner und auch externer
Anfragen ein deutlicher Anstieg der Beratungsleistungen zu verzeichnen.
3.
Überörtliche Prüfung
Die letzte überörtliche allgemeine Finanzprüfung des Landkreises durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wurde im Frühjahr 2007 durchgeführt und beinhaltete die Rechnungsjahre
2000 bis 2005. Die Bestätigung über den Abschluss der Prüfung durch das Regierungspräsidium erfolgte am 17.09.2010.
Die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2006 bis 2010 steht derzeit noch aus.
Im Herbst 2010 fand die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2006 bis 2009 statt.
Der Kreistag wurde am 23.05.2011 über die wesentlichen Prüfungsinhalte unterrichtet. Die
Verwaltung hat den Prüfungsbericht am 24.08.2011 beantwortet. Die Bestätigung des Regierungspräsidiums über den Abschluss der Prüfung steht noch aus.
Die GPA stellte in ihrem Prüfungsbericht fest, dass der baufachtechnische Prüfer der örtlichen
Prüfung ordnungsgemäß und wirkungsvoll geprüft hat und sich die überörtliche Prüfung somit
wesentlich auf die qualifizierte örtliche Prüfung stützen konnte. Die GPA empfiehlt der Verwaltung deshalb, zu überlegen, ob die seit März 2009 offene Stelle des baufachtechnischen Prüfers nicht wieder besetzt werden soll.
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4.
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Feststellung der Jahresrechnung 2009
Die Jahresrechnung ist innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen.
Der Kreistag hat den Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2009 am
08.11.2010 und somit fristgerecht gefasst.
5.
Erlass der Haushaltssatzung 2010
Die Haushaltssatzung 2010 wurde vom Kreistag am 14.12.2009 beschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 17.05.2010 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 26.06.2010.
6.
Aufstellung und Prüfung der Jahresrechnung 2010
Die Jahresrechnung ist innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen
und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Sie ist innerhalb von 4 Monaten nach der
Aufstellung von der Stabsstelle zu prüfen.
Die Jahresrechnung wurde uns am 17.08.2011 und somit verspätet zur Prüfung vorgelegt.
Der Rechenschaftsbericht lag bis zur Erstellung des Schlussberichts noch nicht vor und konnte von uns somit nicht in die Prüfung miteinbezogen werden.
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II.
Jahresrechnung
1.
Haushaltsanalyse
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Die Haushaltssituation des Landkreises stellte sich im Jahr 2010 dank der der höheren Einnahmen nochmals positiv dar. Das Kreisumlageaufkommen blieb allerdings aufgrund der
Senkung des Umlagesatzes von 31 auf 30 Prozentpunkte nahezu unverändert.
Der Sozialhaushalt, welcher fast die Hälfte des Gesamthaushalts ausmacht, schloss im Jahr
2010 mit einem Zuschussbedarf von 49,3 Mio € ab, was gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von 3,9 Mio € bedeutet.
Im laufenden Betrieb des Verwaltungshaushalts konnte eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von 2,9 Mio € erwirtschaftet werden.
Zum Ausgleich des Vermögenshaushalts mussten 2,1 Mio € aus der Rücklage entnommen
werden. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass von den insgesamt zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln von 24,4 Mio € allein 13,2 Mio € als Haushaltsreste ins Folgejahr
übertragen wurden. Mit diesen Haushaltsmitteln und einem Rücklagenbestand von 8,5 Mio €
besitzt der Landkreis eine solide Grundlage zur Finanzierung der in den kommenden Jahren
anstehenden Investitionen.
2.
Rechnungsergebnis im Vergleich zum Vorjahr
2009
2010
Abweichung
Verwaltungshaushalt
121.976.989 €
125.215.487 €
+ 3.238.498 € (2,7 %)
Vermögenshaushalt
10.976.271 €
15.706.871 €
+ 4.730.600 € (43,1 %)
132.953.260 €
140.922.358 €
+ 7.969.098 € (6,0 %)
Gesamtvolumen
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Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushalts hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 3,2 Mio €
bzw. 2,7 % erhöht. 9,4 % des Haushaltsvolumens entfällt auf die kostenneutralen internen
Leistungsverrechnungen.
Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:
Einnahmen
Mehreinnahmen
Mindereinnahmen
T€
Zuweisungen n. § 11 Abs. 8 FAG
+ 2.402
Interne Leistungsverrechnungen
+
T€
738
Kreisstraßen inkl. Gemeinschaftsaufwand
-
731
Sozialhaushalt Einzelplan 4
-
174
Grunderwerbsteuer
+
414
Verwaltungsgebühren
+
578
Bußgelder
+
208
Zuweisungen n. § 11 Abs. 4 FAG
+
109
Ausgaben
Mehrausgaben
Wenigerausgaben
T€
Personalkosten
+
730
Interne Leistungsverrechnungen
+
738
Sozialhaushalt Einzelplan 4
+ 3.649
Kreisstraßen inkl. Gemeinschaftsaufwand
+ 1.253
T€
Finanzausgleichsumlage an das Land
-
303
Zuführung zum Vermögenshaushalt
- 2.957
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Vermögenshaushalt
Die Investitionsausgaben im Vermögenshaushalt sind im Haushaltsjahr 2010 gegenüber dem
Vorjahr um 5,5 Mio € von 10,2 auf 15,7 Mio € gestiegen. Zeitgleich war ein Anstieg der Haushaltsausgabereste um 4,2 Mio € zu verzeichnen. Vergleiche hierzu auch die Ausführungen
unter Ziffer II.5., Seite 14).
Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:
Einnahmen
Mehreinnahmen
Mindereinnahmen
T€
Kreisschulen – Zuweisungen
T€
+ 1.189
Kreisstraßen - Zuweisungen
-
398
Grundstückveräußerungserlöse
-
161
Entnahme aus der allgem. Rücklage
+ 1.182
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
- 2.957
Kredit vom Eigenbetrieb Abfall
+ 4.000
Einnahmen aus Krediten
+ 1.955
Ausgaben
Mehrausgaben
Wenigerausgaben
T€
Landratsamt Neubau
+ 6.442
Baumaßnahmen Kreisschulen
+
T€
237
Erwerb von Grundstücken
-
497
Baumaßnahmen Kreisstraßen
-
396
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3.
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Rechnungsergebnis im Vergleich zum Planansatz
Haushaltsplan
Rechnungsergebnis
Verwaltungshaushalt
122.196.000 €
125.215.487 €
Vermögenshaushalt
16.340.000 €
15.706.871 €
138.536.000 €
140.922.358 €
Gesamtvolumen
Abweichung
+ 3.019.487 € (2,5 %)
-
633.129 € (3,9 %)
+ 2.386.358 € (1,7 %)
Verwaltungshaushalt
Im Jahr 2010 lag die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 1,1 Mio € über dem Planansatz.
Die Verbesserung des Rechnungsergebnisses resultiert insbesondere aus Mehreinnahmen
bei den Verwaltungsgebühren (+ 443 T€), der Grunderwerbsteuer (+ 563 T€), den FAGZuweisungen (+ 636 T€), sonst. Zuweisungen und Zuschüsse (+ 573 T€) sowie geringeren
Personalausgaben (- 687 T€).
Durch diese Mehreinnahmen konnten die im Sozialbereich angefallenen Mehrausgaben gedeckt werden.
Vermögenshaushalt
Bei den Investitionsausgaben ergaben sich keine wesentlichen Planabweichungen, da die
nicht verbrauchten Mittel ins Folgejahr übertragen wurden.
Dank des im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten Überschusses, konnte auf einen Teil der
geplanten Rücklagenentnahme verzichtet werden. Statt der eingeplanten 4 Mio € wurden tatsächlich nur 2,1 Mio € zur Deckung der Investitionsausgaben im Vermögenshaushalt benötigt.
Bezüglich der Planabweichungen im Detail wird auf die Darstellung im Rechenschaftsbericht
verwiesen.
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4.
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Entwicklung der Zuführungsrate
Bruttozuführung / Mindestbetrag in (T€)
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Bruttozuführung
4.049
2.463
4.906
7.709
6.399
5.850
2.893
Mindestbetrag
765
722
679
719
760
777
771
Der Verwaltungshaushalt schloss im Jahr 2010 mit einer Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2,9 Mio € ab.
Gegenüber dem Haushaltsplan, in dem von einer Zuführungsrate in Höhe von 1,8 Mio € ausgegangen wurde, ergab sich somit eine Verbesserung um 1,1 Mio €.
Nach Abzug der ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 771 T€ verbleiben dem Vermögenshaushalt noch 2,1 Mio €, welche dem Landkreis als Eigenmittel für seine Investitionen zur
Verfügung stehen. Dies entspricht einer Nettoinvestitionsrate von 16 €/Ew. (Vorjahr 39 €/Ew.)
bei einem Landesdurchschnitt von 41 €/Ew.
Nettoinvestitionsrate (in T€)
8.000
6.990
5.639
6.000
5.073
4.227
4.000
3.284
2.122
1.741
2.000
0
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
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5. Haushaltsreste
2009
VwH - Ausgaben
Abweichung
1.226.631 €
1.541.408 €
+
299.000 €
7.394.000 €
+ 7.095.000 € (2.373 %)
9.028.866 €
13.206.713 €
VmH - Einnahmen
VmH - Ausgaben
2010
314.777 €
+ 4.177.847 €
(26 %)
(46 %)
Nachdem die Ausgabereste des Vermögenshaushalts bereits im Vorjahr von 7,4 Mio € auf
über 9 Mio € gestiegen waren, erhöhten sie sich im Jahr 2010 nochmals deutlich um weitere
46 % auf nunmehr rd. 13,2 Mio €. Die Stabsstelle Prüfung hat bereits in den vergangenen
beiden Jahren den deutlichen Anstieg der Haushaltsausgabereste kritisiert und der Verwaltung empfohlen, die Reste im Hinblick auf die geplante Umstellung auf das neue Haushaltsrecht möglichst frühzeitig abzubauen. Tatsächlich haben sich die Haushaltsreste jedoch innerhalb der letzten 4 Jahre von 2 auf 13 Mio erhöht. Davon entfallen allein rd. 6 Mio € auf die
geplante Erweiterung des Landratsamtes. Gleichzeitig erhöhten sich auf der Einnahmeseite
die Kasseneinnahmereste um 7 Mio €, da die geplanten Kreditaufnahmen ebenfalls ins Folgejahr verschoben wurden.
Entwicklung der Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt (in T€)
13.207
14.000
12.000
10.000
9.029
7.384
8.000
6.000
5.232
4.094
4.097
4.000
2.068
2.000
0
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
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15
Von den insgesamt im Jahr 2010 zur Verfügung stehenden Ausgabemitteln für Investitionen
in Höhe von 24,4 Mio € (Planansätze zuzüglich Haushaltsreste aus Vorjahren) wurden tatsächlich nur rd. 10,7 Mio € bzw. 44 % ausgegeben und rd. 13,2 Mio € bzw. 54 % ins Folgejahr
übertragen (Auflösung Haushaltsreste 2 %).
Der Haushaltsgrundsatz des § 7 GemHVO, wonach im Haushaltsplan nur die im Haushaltsjahr voraussichtlich zu leistenden Ausgaben zu veranschlagen sind, wurde bei der Planaufstellung somit wiederum nicht ausreichend beachtet, was zu einer deutlichen Verzerrung des
Rechnungsergebnisses führte. Größere Baumaßnahmen, die über mehrere Jahre andauern,
sollten deshalb in der Haushaltsplanung grundsätzlich nicht durch überhöhte Planansätze und
deren Übertragung sondern über die Finanzplanung sowie über Verpflichtungsermächtigungen abgebildet werden.
Verwendung der Investitionsmittel (in T€)
24.432
25.000
20.509
20.000
15.000
14.279
6.425
5.232
13.207
10.724
9.548
10.000
5.000
14.547
13.880
10.402
9.670
7.797
5.431
4.097
4.094
7.384
6.947
9.029
8.554
2.068
0
2004
2005
2006
zur Verfügung stehende Investitionsmittel
2007
2008
tatsächliche Ausgaben
2009
2010
neue Haushaltsreste
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6.
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16
Schulden
Der
Schuldenstand des
Landkreises
(ohne Eigenbetrieb)
beträgt
zum
31.12.2010
10.396.380,79 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 80 €/Ew. (Vorjahr: 85
€/Ew.), welche weiterhin deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 140 €/Ew. liegt.
Allerdings ist in den kommenden Jahren aufgrund der Baumaßnahmen mit einem Anstieg der
Pro-Kopf-Verschuldung zu rechnen. Die bereits im Haushaltsplan 2010 vorgesehenen Kreditaufnahmen über rd. 6 Mio € wurden als Haushaltseinnahmereste ins Folgejahr übertragen.
Schuldenstand in (T€)
14.062
15.000
12.403
13.384
12.665
11.904
11.167
10.396
10.000
5.000
0
2004
7.
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Rücklagen
Stand zum 01.01.2010
10.556.157,94 €
+ Zuführung
+
0,00 €
- Entnahme
-
2.099.314,31 €
Stand zum 31.12.2010
8.456.843,63 €
Im Haushaltsplan war noch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 4.000.000 € vorgesehen.
Die Mindestrücklage nach § 20 GemHVO beträgt 2.390.000 €.
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Der Stand der allgemeinen Rücklage hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
Rücklagen (in T€)
14.000
12.576
11.473
12.000
10.000
8.000
10.556
8.591
6.358
8.457
7.027
6.000
4.000
2.000
0
2004
2005
2006
2007
Mindestrücklage
8.
2008
2009
2010
Rücklagen
Vermögensrechnung
Der Landkreis führt eine Geldvermögensrechnung nach § 43 GemHVO, welche Bestandteil
der Jahresrechnung ist. Sie wird im Rechenschaftsbericht dargestellt und war, da dieser zum
Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorlag, nicht Gegenstand unserer Prüfung.
9.
Kassenmäßiger Abschluss, Kassenreste und Kassenüberwachung
Der kassenmäßige Abschluss ist ein stichtagsbezogener Nachweis über die kassenmäßigen
Vorgänge zum 31.12.2010. Das Haushaltsjahr 2010 schloss unter Berücksichtigung einer IstMehreinnahme des Vorjahres in Höhe von 3.135.857,71 € mit einem positiven Kassenbestand
in Höhe von 483.360,92 € ab, welcher als Ist-Mehreinnahme in das Folgejahr übertragen wurde. Die dazu erforderlichen Abschlussbuchungen wurden formell korrekt getätigt.
Allerdings wurde beim Eigenbetrieb Kreisabfallwirtschaft, dessen Kasse mit der Kreiskasse
als Einheitskasse geführt wird, zum 31.12.2010 lediglich ein Betrag von 2,9 Mio € nach 2011
übertragen, obwohl ein Kassenbestand von rd. 7 Mio € vorhanden war. Die Differenz von 4,1
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Schlussbericht 2010
18
Mio € ist somit zu Unrecht in der für den Landkreis verbuchten Ist-Mehreinnahme ausgewiesen. Die Verwaltung wurde aufgefordert, die notwendigen Berichtigungsbuchungen im Folgejahr vorzunehmen.
Die Liquidität der Kreiskasse war durch die Einheitskasse mit dem Eigenbetrieb Kreisabfallwirtschaft stets gesichert. Auf äußere Kassenkredite konnte somit verzichtet werden. Die Bewirtschaftung der Kassenmittel durch die Kreiskasse erfolgte wirtschaftlich und ordnungsgemäß.
Einnahmen aus Kassenmitteln
Der Landkreis hat im Haushaltsjahr 2010 Zinsen aus Geldanlagen in Höhe von 96 T€ (Vorjahr
547 T€) vereinnahmt. An den Eigenbetrieb Kreisabfallwirtschaft mussten im Jahr 2010 29 T€
an Zinsen für die Inanspruchnahme innerer Kassenkredite geleistet werden. Diese wurden
allerdings erst Anfang 2011 ermittelt und gebucht, so dass dem Eigenbetrieb ein entsprechender Zinsverlust entstanden ist.
In den Jahresrechnungen 2007 bis 2008 entsprachen die ausgewiesenen Zinsen aus Geldanlagen nicht den tatsächlichen Verhältnissen, weil insgesamt Zinseinnahmen von rd. 270 T€
noch nicht im Verwaltungshaushalt gebucht waren. Bei der von der Stabsstelle geforderten
Berichtigung im Jahr 2009 wurde dagegen ein um 48 T€ zu hoher Betrag gebucht. 2010 erfolgte keine Berichtigung, vielmehr erhöhte sich der Betrag durch weitere Falschbuchungen
auf 51 T€. Die Verwaltung wurde aufgefordert, die Berichtigung im Jahr 2011 vorzunehmen.
Kassenüberwachung
Der Stabsstelle Prüfung obliegt nach § 112 GemO die Kassenüberwachung für die Kreiskasse sowie für weitere 22 Zahlstellen und Handvorschusskassen. Bei den von uns in regelmäßigen Abständen durchzuführenden unvermuteten Kassenprüfungen ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen oder größere Fehlbeträge.
Nach wie vor fehlt noch immer die seit Jahren notwendige Aktualisierung der Dienstanweisung für die Kreiskasse.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
19
Kassenreste
Die Kassenreste entwickelten sich wie folgt:
2009
2010
Abweichung
Einnahmen
Verwaltungshaushalt
1.389.398,07 €
845.432,72 €
-
543.965,35 €
1.661,12 €
768,37 €
-
892,75 €
1.391.059,19 €
846.201,09 €
-
544.858,10 €
Verwaltungshaushalt
343.377,71 €
199.493,87 €
-
143.883,84 €
Vermögenshaushalt
12.182,47 €
45.950,00 €
+
33.767,53 €
355.560,18 €
245.443,87 €
-
110.116,31 €
Vermögenshaushalt
Gesamt
Ausgaben
Gesamt
Weiterhin nicht in der Jahresrechnung ausgewiesen werden allerdings die offenen Forderungen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe, was den haushaltsrechtlichen Bestimmungen
widerspricht. Allein im Bereich der Sozialhilfe beliefen sich die Kasseneinnahmereste zum
Jahresende auf 1,65 Mio €, von denen in der Jahresrechnung nur 273 T€ ausgewiesen sind.
Die offenen Forderungen im Jugendhilfebereich fehlen in der Jahresrechnung mangels entsprechender Nachweise bislang sogar ganz (siehe hierzu Ziffer III.2., Seite 25).
Mit der Umstellung auf das neue Haushaltsrecht zum 01.01.2012 werden die bisherigen Kasseneinnahmereste grundsätzlich als Forderungen in die Eröffnungsbilanz übernommen. Allerdings sind die Forderungen, insbesondere im Sozial- und Jugendhilfebereich zuvor auf ihre
Werthaltigkeit zu überprüfen und zu korrigieren. Im Sozialhilfebereich sowie im Bereich der
Unterhaltsvorschusskasse werden diese Überprüfungen bereits durchgeführt. Im Jugendhilfebereich stehen diese notwendigen Vorarbeiten allerdings weiterhin noch aus. Die Stabsstelle
hat die Verwaltung deshalb aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen baldmöglichst in Angriff zu nehmen.
Auch die zum Jahresende noch offenen Bußgeldforderungen in Höhe von rd. 200 T€ sind in
der Jahresrechnung nicht ausgewiesen. Wir haben die Verwaltung erneut aufgefordert, auch
diese Forderungen künftig ordnungsgemäß nachzuweisen.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
20
Nachweis fremder Mittel
Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurde festgestellt, dass im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge die notwendigen Abschlussbuchungen teilweise nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurden. Dies führte dazu, dass in verschiedenen Bereichen die ausgewiesenen Beträge nicht dem tatsächlichen Stand entsprechen.
Jugendfonds
Der Landkreis verwaltet u.a. auch die Jugendfondsmittel. Während der Kapitalstock auf einem
Sparbuch angelegt ist, werden die verwendbaren Mittel seit März 2006 gemeinsam mit den
Kassenmitteln des Landkreises verwaltet. Die von der Stabsstelle geforderte Verzinsung dieses Betrags wurde bisher nicht vorgenommen.
Der jeweilige Bestand der gesamten Jugendfondsmittel ist zum Jahresende zu ermitteln und
auf das Folgejahr zu übertragen. Dies wurde in den Jahren 2009 und 2010 unterlassen, so
dass der Bestand in der Jahresrechnung nicht korrekt ausgewiesen wird. Die Verwaltung wurde aufgefordert, die entsprechenden Berichtigungsbuchungen vorzunehmen.
Mündelvermögen
Das vom Landkreis verwaltete Mündelvermögen wird seit Jahren nicht ordnungsgemäß ausgewiesen. Die Verwaltung wurde gebeten, die Bestände mit den Fachbereichen Soziales und
Jugend abzustimmen und zu berichtigen.
Für die Verzinsung der Mündelvermögen im Sozialbereich wurde eine Geldanlage über 50 T€
vorgenommen. Seit Jahren wurde beanstandet, dass dieser Betrag im Verhältnis zum tatsächlich vorhandenen Vermögen viel zu hoch ist. Erst im Juli 2011 wurde die Geldanlage gekündigt. Das Vermögen wird jetzt wieder im Kassenbestand des Landkreises mitverwaltet. Es
ist auch weiterhin angemessen zu verzinsen.
Außerdem wird das auf Sparbüchern und Sparbriefen angelegte Mündelvermögen des Fachbereichs Jugend immer noch nicht in der Haushaltsrechnung ausgewiesen.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
21
III. Schwerpunktprüfungen
1.
Personalwesen
Vorjahresvergleich
Die Personalausgaben des Landkreises erhöhten sich im Jahr 2010 um 730 T€ von 27,3 auf
28 Mio €. Zusammen mit den an das Land zu leistenden Personalkostenerstattungen in Höhe
von 406 T€ ergeben sich insgesamt Personalaufwendungen in Höhe von 28,4 Mio €. Gegenüber dem Vorjahr (27,7 Mio €) entspricht dies einer Zunahme um 0,7 Mio € bzw. 2,5 % (Landesdurchschnitt: 1,7 %)
Ursächlich hierfür waren Tarifsteigerungen von 1,2 % und Nachzahlungen von Sanierungsgeldern an die Zusatzversorgungskasse über 320 T€.
Der Anteil der Personalausgaben an den bereinigten Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts beträgt wie in den Vorjahren 27 %.
Entwicklung der Personalausgaben in (T€)
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
absolut
Veränd. z. Vorj.
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
14.297
23.643
24.448
25.133
26.107
27.296
28.027
1,4%
65,4%
3,4%
2,8%
3,9%
4,5%
2,7%
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
22
Planvergleich
Die im Sammelnachweis zusammengefassten Personalausgaben liegen um knapp 687 T€
bzw. 2,4 % unter den Planansätzen des Haushaltsplans 2010. Die im Haushaltsplan beschlossene globale Minderausgabe von 290 T€ für die in der Gruppierung 4 zusammengefassten Personalausgaben wurde somit erwirtschaftet.
Die Personalkosten des Fachbereichs Jugend sind im Vollbudget Jugendhilfe gebunden. Sie
sind daher der Deckungsfähigkeit der anderen Personalausgaben des Sammelnachweises
entzogen. Des Weiteren sind die Personalkostenerstattungen an das Land mit dem Sammelnachweis Personalausgaben gegenseitig deckungsfähig. Somit ergibt sich folgende Abrechnung des Personalbudgets 2010:
Wenigerausgaben SN Personalausgaben
-
687 T€
Wenigerausgaben Personalkosten Jugendhilfe
+
120 T€
Wenigerausgaben Erstattungen an Land
-
64 T€
= Wenigerausgaben Personalbudget
=
631 T€
Die Zuordnung der Personalkosten der Jugendhilfe sowohl zum Sammelnachweis Personalausgaben, als auch zum Vollbudget Jugend ist haushaltsrechtlich nicht zulässig. Die von der
Stabsstelle Prüfung angemahnten eindeutigen Budgetregelungen stehen weiterhin noch aus.
Prüfung 2010
Die im Jahr 2010 vorgenommenen Höhergruppierungen von Beschäftigten wurden stichprobenweise geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass in sieben Fällen Höhergruppierungen von
EG 8 in EG 9 TVöD aufgrund eines Bewährungsaufstiegs vorgenommen wurden, obwohl die
Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen. Durch Änderungskündigungen wurden die Höhergruppierungen wieder zurückgenommen. Der durch die erfolgten Überzahlungen entstandene
Schaden ist noch mit der Eigenschadenversicherung zu regulieren.
In den vergangenen Jahren wurden von einem Fachbereich entgegen der Zuständigkeitsregelung Aushilfskräfte über Werkverträge beschäftigt und der Aufwand als sonstige Geschäftsausgaben verbucht. Die Ausgaben wären als Personalkosten zu buchen gewesen.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
2.
Schlussbericht 2010
23
Soziale Sicherung
Die Nettoaufwendungen des Landkreises im Sozialhaushalt erhöhten sich gegenüber dem
Vorjahr um rd. 3,9 Mio € bzw. 8,5 % von 45,4 Mio € auf 49,3 Mio €. Der soziale Zuschussbedarf je Einwohner erhöhte sich dadurch von 346 auf 377 € und übersteigt geringfügig den
nach Haushaltsplänen errechneten Landesdurchschnitt von 349 €/Einw.
Die gesamten Deckungsmittel sind im gleichen Zeitraum um rd. 4 Mio € bzw. 6,7 % auf 63,4
Mio € gestiegen. 77,8 % der Deckungsmittel wurden somit für Soziales aufgewendet (Vorjahr:
76,4 %). Die Kreisumlage deckt die Sozialausgaben nur noch zu 79,7 % (Vorjahr: 86,5 %).
Entwicklung des sozialen Zuschussbedarfs und der allgemeinen Deckungsmittel (in Mio €)
70
60
48,1
51,2
53,5
55,7
40,4
41,2
41,1
58,8
59,4
43,8
45,4
63,4
50
40
30
38,2
49,3
20
10
0
2004
2005
2006
2007
Zuschussbedarf
2008
2009
2010
Deckungsmittel
Der soziale Zuschussbedarf setzt sich aus folgenden Kostenblöcken zusammen:
SGB XII-Leistungen
24,3 Mio €
SGB II - Leistungen
6,6 Mio €
Verwaltungskosten
4,6 Mio €
Sonst.
Sozialleistungen
2,1 Mio €
Jugendhilfe
11,7 Mio €
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
24
Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr um rd. 3,9 Mio € ist im Wesentlichen auf folgende Kostensteigerungen zurückzuführen:
•
Erhöhter Zuschussbedarf – SGB XII inkl. Ausgl.lstg.
+ 2.189 T€
•
Erhöhter Zuschussbedarf – Jugendhilfeleistungen
+
585 T€
•
Erhöhter Zuschussbedarf – Verwaltungskosten
+
356 T€
•
Erhöhter Zuschussbedarf – SGB II-Leistungen
+
810 T€
Gegenüber dem Haushaltsplan ergab sich ein um 194 T€ bzw. 0,4 % höherer Zuschussbedarf.
Nachfolgend die wesentlichen Kostenentwicklungen im Einzelnen:
Jugendhilfeleistungen
Vorjahresvergleich:
Der Jugendhilfeetat ist seit 2004 zu einem Vollbudget zusammengefasst. Die Nettoaufwendungen betrugen im Jahr 2010 rd. 11,7 Mio € und entwickelten sich gegenüber
dem Vorjahr wie folgt:
−
Personalbudget
+
62 T€
( + 2 %)
−
Verwaltungs- und Vermögensbudget
+
158 T€ ( + 114 %)
−
Leistungsbudget
+
585 T€
−
Gesamtbudget
+
805 T€ ( + 7,4 %)
( + 7 %)
Die Erhöhung im Leistungsbudget ist insbesondere auf den höheren Aufwand für die
Unterbringung in Heimen und gemeinsamen Wohnformen mit 401 T€ zurückzuführen.
Im Verwaltungs- und Vermögensbudget liegt die deutliche Verschlechterung daran,
dass im Vorjahr einmalige Einnahmen aus der Vereinsauflösung der Jugendagentur
mit 197 T€ vorlagen. Tatsächlich hat sich der Nettoaufwand auf 19 T€ normalisiert.
Planvergleich:
Von den im Jahr 2010 insgesamt zur Verfügung stehenden Jugendhilfemitteln in Höhe
von 11,9 Mio € (inkl. Haushaltsrest von 300 T€ aus 2009) wurden 182 T€ nicht verbraucht.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
25
-
Planansätze 2010
11.899.163 €
-
Rechnungsergebnis 2010
11.716.969 €
-
Budgeteinsparung
182.194 €
Da die einzelnen Jugendhilfeleistungen über ein Vorverfahren abgewickelt werden, sind
die Einnahmen und Ausgaben zum Jahresende mit der Hauptbuchhaltung abzustimmen. Im Jahresabschluss 2010 festgestellte Differenzen sind vom zuständigen Fachbereich noch aufzuklären.
Weiterhin zu bemängeln ist, dass die offenen Forderungen im Jugendhilfebereich nicht
in der Jahresrechnung ausgewiesen werden (siehe hierzu Ziffer II.9., Seite 19).
Sozialleistungen nach SGB XII
Die Nettoaufwendungen des Landkreises für die Sozialleistungen nach dem SGB XII
betrugen im Haushaltsjahr 2010 rd. 28,8 Mio €. Unter Berücksichtigung der Leistungen
aus dem Soziallastenausgleich in Höhe von 4,5 Mio € verbleibt dem Landkreis noch ein
Nettoaufwand von 24,3 Mio €.
SGB XII-Leistungen in T€
Hilfe in bes.
Lebenslagen
531T€
Krankenhilfe
319 T€
Hilfe zum
Lebensunterhalt
259 T€
GSI i. Alter
3.425 T€
Hilfe zur Pflege
4.187 T€
Eingliederungshilfe inkl.
Soziallastenausgleich
15.586 T€
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
26
Planvergleich
Das im Haushaltsplan zu einem Deckungskreis zusammengefasste Sozialhilfebudget
wurde im Haushaltsjahr 2010 um 865 T€ bzw. 6,3 % überschritten.
Ursächlich hierfür war ein um rd. 1,4 Mio € höherer Zuschussbedarf bei der Eingliederungshilfe als geplant. Der Verwaltungs- und Sozialausschuss wurde in der Sitzung am
04.04.2011 nachträglich über die überplanmäßigen Ausgaben unterrichtet. Da die
Mehrausgaben von erheblichem Umfang und Bedeutung sind, hätten sie jedoch bereits
vorab vom Kreistag bewilligt werden müssen. Auch die Unabweisbarkeit der Ausgaben
entbindet die Verwaltung nicht von ihrer Pflicht, die erforderliche Zustimmung rechtzeitig einzuholen.
Auch im Vorjahr wurden die Planansätze für die Eingliederungshilfe bereits um rd. 1,2
Mio € überschritten ohne die förmliche Zustimmung des Kreistags einzuholen.
Vorjahresvergleich
Die Nettoaufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,3 Mio € bzw.
8,9 %. Der erhöhte Zuschussbedarf setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
-
Erhöhter Zuschussbedarf Eingliederungshilfe
+ 1.956 T€
-
Erhöhter Zuschussbedarf Grundsicherung
+
132 T€
-
Erhöhter Zuschussbedarf Hilfe zur Pflege
+
609 T€
-
Geringerer Zuschussbedarf Krankenhilfe
-
346 T€
Nachfolgend die wesentlichen Kostenentwicklungen im Einzelnen:
Eingliederungshilfe
Der Nettoaufwand für die Eingliederungshilfe erhöhte sich im Jahr 2010 deutlich um rd.
2 Mio € bzw. 11 %. In den beiden vergangenen Jahren betrug die Steigerung noch jeweils 1 Mio €.
Seit der Übertragung der Aufgabe vom Landeswohlfahrtsverband auf die Landkreise im
Jahr 2005 erhöhten sich die Nettoaufwendungen um 5 Mio €. Sie sind in diesem Zeitraum somit um 1/3 angestiegen.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
27
Aufwendungen der Eingliederungshilfe (in T€)
20.136
20.000
15.053
15.552
16.085
2005
2006
2007
17.103
18.180
10.000
0
2008
2009
2010
Auch unter Berücksichtigung der Einnahmen aus dem Soziallastenausgleich in Höhe
von rd. 4,5 Mio €, bleibt der Anteil der Eingliederungshilfe mit rd. 15,6 Mio € die mit Abstand bedeutendste Hilfeart im Rahmen der Sozialhilfe. Sie macht rd. 64 % an den Gesamtaufwendungen der SGB XII-Leistungen aus.
Gründe für die Steigerungen sind laut Auskunft der Verwaltung zum einen weitere Fallzahlensteigerungen, Fallübernahmen aus der Jugendhilfe sowie höhere Entgelte im
Sachleistungsbereich aufgrund neuer Vergütungsverhandlungen und rahmenvertraglicher Regelungen.
Im Landkreis Sigmaringen erhöhte sich die Gesamtzahl der Empfänger von Eingliederungshilfe im vollstationären Bereich seit dem Wechsel der Zuständigkeit im Jahr 2005
geringfügig um 6%. Die Fallzahlen beim ambulanten Wohnen erhöhten sich dagegen
seit 2005 um ca. 89 %, wobei zu beachten ist, dass mit dem Ausbau des ambulanten
Wohnens häufig auch sehr kostenintensive vollstationäre Unterbringungen vermieden
werden können.
stationär
ambulant
teilstationär
Pers. Budget
Gesamt
2005
310
93
674
0
1077
2006
297
99
646
0
1042
2007
301
117
675
0
1093
2008
305
128
738
16
1187
2009
317
149
703
19
1188
2010
330
176
703
19
1228
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
28
Hilfe zur Pflege
Mit 17 % an den gesamten Nettoausgaben ist die Hilfe zur Pflege nach der Eingliederungshilfe die zweitgrößte Hilfeart im Sozialhilfebereich.
Der Nettoaufwand erhöhte sich von 2009 auf 2010 deutlich um rd. 600 T€ bzw. 17 %.
Die Verringerung im Vorjahr ist auf außerordentliche Wohngeldeinnahmen aus Vorjahren zurückzuführen, was aber ein Einmaleffekt war.
Zuschussbedarf Hilfe zur Pflege (in T€)
5.000
4.187
4.112
4.000
3.000
3.673
3.757
2005
2006
3.783
3.578
2.703
2.000
1.000
0
2004
2007
2008
2009
2010
Im Landkreis Sigmaringen ist die Zahl der stationären Pflegefälle von 2005 bis 2010
um ca. 12 % gestiegen, was auf den demographischen Wandel zurück zu führen ist.
Zahl der Leistungsempfänger in der vollstätionären Hilfe zur Pflege
400
384
380
375
369
360
357
341
343
340
320
300
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
29
Einzelfeststellungen zum SGB XII:
-
Im Lauf des Jahres 2010 wurde in der Sozialverwaltung das bisherige EDVProgramm durch ein neues Verfahren ersetzt. Über das Programm werden jährlich
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rd. 30 Mio € abgewickelt. Aufgrund der erheblichen finanzwirtschaftlichen Bedeutung ist es deshalb zwingend notwendig,
dass klare organisatorische Regeln zum Programmeinsatz und den einzelnen Verfahrensabläufen existieren. Diese sind ein ganz wesentlicher Bestandteil des internen Kontrollsystems innerhalb der Sozialverwaltung und eine wichtige Grundlage für
die Rechnungsprüfung. Die Verwaltung wurde deshalb gebeten, die seit einem Jahr
ausstehenden Richtlinien schnellstmöglich zu erlassen.
-
Weiterhin zu bemängeln ist, dass beim Jahresabschluss offene Forderungen im
Sozialbereich in Höhe von rd. 1,4 Mio € pauschal ausgebucht und somit nicht korrekt ausgewiesen werden (siehe hierzu Ziffer II.9., Seite 18).
Sozialleistungen nach dem SGB II
Die Nettoausgaben des Landkreises für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach
dem SGB II lagen im Jahr 2010 mit rd. 6,6 Mio € um 748 T€ bzw. 13 % über dem Vorjahresergebnis.
Die Leistungsausgaben nach dem SGB II betrugen im Jahr 2010 8,5 Mio €. Unter Berücksichtigung der Einnahmen (Zuschuss Bund zu den Kosten der Unterkunft, Erstattung Land für Wegfall Wohngeld) von 2,4 Mio € verbleibt ein Nettoaufwand von rd. 6,1
Mio €. Das sind 814 T€ mehr als 2009.
Die Personal- und Sachkosten betrugen 2010 1,7 Mio €. Nach Abzug der Erstattungen
der Bundesagentur über 1,2 Mio € verbleibt beim Landkreis ein Anteil von 492 T€. Der
Rückgang gegenüber 2009 beträgt 65 T€.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
30
Die Gesamtausgaben von 10,2 Mio € setzen sich wie folgt zusammen:
Ausgaben SGB II
Verw altungskosten
1.740 T€
(Vj. 1.777 T€)
Eingliederungsleist.
21 T€
(Vj. 53 T€)
Kosten der
Unterkunft
8.262 T€
(Vj. 7.847 T€)
Einmalige Leistungen
243 T€
(Vj. 217 T€)
Den Ausgaben stehen Gesamteinnahmen von 3,6 Mio € gegenüber, die sich wie folgt
zusammensetzen:
Einnahmen SGB II
Nettoentlastung Land
Wegfall Wohngeld
196 T€
(Vj. 553 T€)
Sonstige Einnahmen
1 T€
(Vj. 1 T€)
Bundesanteil KdU
2.240 T€
(Vj. 2.292 T€)
Personalkostenerstattung
Bundesagentur
1.248 T€
(Vj. 1.215 T€)
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
31
Die Entwicklung des Nettoaufwands stellt sich wie folgt dar:
Nettoaufwand SGB II (in T€)
8.000
7.053
6.708
6.000
6.581
5.772
5.156
5.833
4.000
2.000
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Prüfung der Leistungsgewährung nach dem SGB II
Die Aufgaben des SGB II wurden seit 2005 in einer Arbeitsgemeinschaft des Landkreises mit der Agentur für Arbeit gemeinsam erledigt. Seit Januar 2011 erfolgt die Aufgabenwahrnehmung in der gemeinsamen Einrichtung „Jobcenter“.
Im Jahr 2006 wurde bei der ARGE erstmalig eine umfassende Prüfung vorgenommen.
Dabei wurde u.a. festgestellt, dass vom Landkreis einmalig gezahlte Kosten der Unterkunft (Betriebskostennachzahlungen, Brennstoffbeihilfen) im Programm A2LL fehlerhaft erfasst und dadurch bei der falschen Haushaltsstelle verbucht wurden (darlehensweise übernommene Mietschulden). Aufgrund der Prüfungsfeststellungen konnte für
diese Beträge noch der Bundesanteil geltend gemacht werden. Wegen der finanziellen
Bedeutung für den Landkreis wurde damals die Überprüfung aller als darlehensweise
übernommene Mietschulden gebuchten Beträge gefordert.
Aufgrund dieser Feststellungen hat die Stabsstelle Prüfung im Jahr 2010 die gebuchten
einmaligen Zahlungen schwerpunktmäßig, in Stichproben, überprüft. Bei 73 Fällen waren Ausgaben über rd. 86 € falsch verbucht worden. Als Folge konnte der Landkreis
hierfür den Bundesanteil von derzeit 39,8 %, also rd. 34.000 €, noch nicht geltend machen. Die Verwaltung wurde deshalb um zeitnahe Umbuchung gebeten.
Die fehlerhafte Erfassung der Zahlungen liegt an der nach wie vor unzureichenden
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
32
Kenntnis der Sachbearbeiter über die richtige Vorgehensweise. Dies lässt auf weitere
betroffene Fälle schließen. Die bisherige Entwicklung der Ausgaben für Mietschulden
stützt diese Vermutung.
Entwicklung Kosten SGB II - Darlehensweise Übernahme
Mietschulden
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
91
+ 54 %
59
44
34
24
2005
+ 274 %
17
2006
2007
2008
2009
2010
Die Verwaltung wurde deshalb um entsprechende Überprüfung sämtlicher Fälle mit
Einmalzahlungen gebeten.
3.
Haushaltsüberwachung, Budgetierung und neues Haushaltsrecht
Im Haushaltsjahr 2010 wurden wiederum verschiedene über- und außerplanmäßige Ausgaben geleistet, ohne die hierfür erforderlichen Bewilligungen rechtzeitig einzuholen.
Im „Fachbudget“ des Fachbereichs Soziales entstanden überplanmäßige Ausgaben in Höhe
865 T€, verursacht durch deutliche Mehrausgaben bei der Eingliederungshilfe über rd. 1,4 Mio
€. Auch im Vorjahr wurden die Planansätze für die Eingliederungshilfe um rd. 1,2 Mio € überschritten ohne die förmliche Zustimmung des Kreistags einzuholen. Der Verwaltungs- und
Sozialausschuss wurde zwar im April 2011 nachträglich über die überplanmäßigen Ausgaben
unterrichtet. Da die Mehrausgaben von erheblichem Umfang und Bedeutung sind, hätten sie
jedoch bereits vorab vom Kreistag bewilligt werden müssen. Die Unabweisbarkeit der Ausgaben entbindet die Verwaltung nicht von ihrer Pflicht, die erforderliche Zustimmung rechtzeitig
einzuholen.
Auch im Vermögenshaushalt kam es zu einigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, welche nicht rechtzeitig bewilligt wurden.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
33
Durch transparente Budgetregelungen und eine ordnungsgemäße Haushaltsüberwachung
müsste eigentlich sichergestellt sein, dass die erforderlichen Zustimmungen in allen Fällen
rechtzeitig eingeholt werden. Ursächlich für die in der Vergangenheit immer wieder auftretenden Verfahrensmängel sind zum einen offenbar unklare Zuständigkeiten in der Finanzverantwortung als auch eine zu nachlässige Haushaltsüberwachung, so dass die Bewirtschaftungsbefugten nicht rechtzeitig die Haushaltsüberschreitung erkennen. In der Folge werden dann
i.d.R. auch die kassenrechtlichen Kontrollmechanismen unterlaufen.
Der Landkreis wendet bereits seit Jahren einzelne Instrumente der sog. neuen Steuerungsmodelle, wie z.B. die Budgetierung oder die interne Leistungsverrechnung an. Die Stabsstelle
weist die Verwaltung seit der Einführung regelmäßig darauf hin, dass die Budgetregeln teilweise fehlerhaft und nicht praktikabel sind. Auch die Neugliederung der Deckungskreise im
Haushaltsplan vor einigen Jahren trug eher zur Verwirrung als zur Klarstellung bei den Finanzverantwortlichen bei, da zum Teil sachlich nicht nachvollziehbare Deckungskreise gebildet wurden. Nach wie vor mangelt es auch an einem zeitnahen Controlling und funktionierenden Berichtswesen. Ohne ausreichende Kontrollinstrumente wird das Ziel einer Dezentralisierung der Finanzverantwortung auf die einzelnen Fachbereiche, wie sie ursprünglich geplant
war, zwangsläufig scheitern.
Seit 2005 bedient sich die Verwaltung zudem des Instruments der „internen Leistungsverrechnungen“ um die Gemeinkosten der Querschnittsbereiche auf die einzelnen Verwaltungsleistungen weiterzuverrechnen und somit die Kosten einzelner Verwaltungsleistungen vollständig ermitteln zu können. Die Verwaltung verspricht sich daraus Effizienz- und Effektivitätsverbesserungen. Dies kann aber nur gelingen, wenn durch sorgfältiges Vorgehen die
Qualität der Ergebnisse gewährleistet wird. Dies war bisher aber nur sehr bedingt der Fall,
worunter die Aussagekraft deutlich zu leiden hatte.
Derzeit laufen umfangreiche Vorarbeiten für die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der „kameralen Buchführung“ auf die „Kommunale Doppik“. Mit der Einführung
des neuen Haushaltsrechts ab 2012 sollen die neuen Steuerungsinstrumente verstärkt eingesetzt werden. Durch die Gliederung in Teilhaushalte und die Ausweisung von Produkten, denen Budgets zugeordnet werden, sollen Sach- und Finanzziele zu einer Fachverantwortung
verknüpft werden. Dies zu erreichen wird jedoch nur gelingen, wenn mit der Umstellung von
Beginn an klare Budgetstrukturen geschaffen und diese auch konsequent eingehalten und
überwacht werden. Die Stabsstelle, welche das Projekt von Beginn an beratend begleitete,
empfiehlt deshalb dringend, bereits bei der Haushaltsplanaufstellung 2012 auf klare Budgetierungsregelungen zu achten.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
4.
Schlussbericht 2010
34
Gebühren der unteren Verwaltungsbehörde
Der Landkreis erhebt für seine Amtshandlungen in seiner Funktion als untere Verwaltungsbehörde des Landes Gebühren nach dem Landesgebührengesetz. Die Gebühreneinnahmen
verbleiben nach § 11 FAG dem Landkreis als eigene Einnahmen und unterliegen als solche
somit auch der Prüfung nach § 110 GemO.
Die Gebühreneinnahmen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Gebühreneinnahmen - gesamt (in Mio €)
3,8
4
3
3,81
3,81
3,83
3,78
3,25
2,79
2
1
0
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Bei den Gebühreneinnahmen des Landkreises war im Jahr 2010 ein deutlicher Anstieg um
578 T€ bzw. 18 % zu verzeichnen. Hauptursächlich für diese Zunahme waren vor allem höhere Gebühreneinnahmen im Bereich des Umweltschutzes. Allein dort ergaben sich Mehreinnahmen von 366 T€, welche jedoch auf den Abschluss mehrerer größerer Genehmigungsverfahren zurückzuführen und somit nicht nachhaltig sind. Weitere Steigerungen ergaben sich
zudem in den Bereichen Vermessung (+ 133 T€) und Fleischhygiene (+ 107 T€). Bei der Verkehrsbehörde war ein Rückgang von 48 T€ zu verzeichnen.
In den größten Gebührenbereichen, die 94 % des gesamten Gebührenaufkommens ausmachen, entwickelten sich die Einnahmen in den letzten Jahren wie folgt:
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
35
Gebühren der Verkehrsbehörde (in T€)
1.500
1.361
1.389
1.492
1.470
1.501
1.488
Fleischhygienegebühren (in T€)
1.453
1.000
745
642
1.000
639
500
500
505
2007
2008
525
418
500
0
0
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2004
Vermessungsgebühren (in T€)
1.066
1.000
981
1.034
2006
2009
2010
Gebühren Umwelt und Baurecht (in T€)
1.000
994
782
830
697
569
477
500
500
556
570
408
395
0
0
2005
5.
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Verwaltungsreform
Mit Inkrafttreten des Verwaltungsreformgesetzes zum 01.01.2005 wurden zahlreiche Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden auf die Landkreise übertragen. Das Land erstattet den
Landkreisen die Mehrkosten über entsprechende Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz. Die Zuweisungen werden schrittweise innerhalb von 7 Jahren bis zum Jahr 2011 um
eine sog. Effizienzrendite von 20 % vermindert. Für das Jahr 2010 ist ein Einsparziel von 17
% vorgegeben.
Nach den Berechnungen der Verwaltung erwirtschaftete der Landkreis im Jahr 2010 eine Effizienzrendite von 26,5 %.
Die errechnete Effizienzrendite ist allerdings wenig aussagekräftig, da die Berechnungen nach
wie vor nicht vollständig und sehr fehlerhaft sind. Nach den Berechnungen der Stabsstelle
Prüfung ergibt sich für 2010 eine Effizienzrendite von 21,5 %. Allerdings sind hierbei noch
keine Abschreibungen mitberücksichtigt, wodurch der tatsächliche Wert nochmals merklich
geringer ausfallen würde.
Der Landkreis erhielt im Jahr 2010 für den Abmangel bei den Vermessungsgebühren vom
Land erstmals Mehrzuweisungen in Höhe von 290 T€, wodurch die Effizienzrendite um über
3 Prozentpunkte verbessert werden konnte.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
6.
Schlussbericht 2010
36
Baumaßnahmen 2010
Die Prüfung der Jahresrechnung 2010 umfasste u.a. auch eine stichprobenweise Prüfung der
Baumaßnahmen, wobei sich die Stabsstelle seit dem Ausscheiden des technischen Prüfers
vorwiegend auf eine rechtliche Prüfung beschränken muss. Im Hinblick auf die anstehenden
großen Baumaßnahmen beim Landratsamt wäre eine baufachtechnische Prüfung wünschenswert.
Pauschale Vergabebeschlüsse
Nach § 11 der Hauptsatzung des Landkreises ist ab einem Auftragswert von 75.000 € der
Ausschuss und ab einem Wert von 500.000 € der Kreistag für die Auftragsvergaben zuständig. Dies setzt eigentlich voraus, dass dem zuständigen Gremium zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits ein Ausschreibungsergebnis vorliegt, auf dessen Grundlage es seine
Entscheidung treffen kann.
In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Vergabebeschlüsse schon vor Abschluss der
Ausschreibungsverfahren und somit ohne Vorliegen konkreter Ausschreibungsergebnisse
eingeholt; d.h. das zuständige Gremium konnte somit die Verwaltung nur damit beauftragen,
den Auftrag „an den wirtschaftlichsten Bieter“ zu vergeben. Ein solcher pauschaler Beschluss
widerspricht jedoch dem eigentlichen Ziel der Zuständigkeitsregelung. Zudem ist die Vergabe
an den wirtschaftlichsten Bieter ohnehin schon gesetzlich vorgeschrieben, was einen solchen
pauschalen Beschluss überflüssig macht. Die Verwaltung wurde gebeten, die Maßnahmen
künftig verstärkt so zu planen, dass noch ausreichend Zeit bleibt, die erforderlichen Beschlüsse in Kenntnis der Ausschreibungsergebnisse rechtzeitig einzuholen.
Fehlende Anerkennung der Schlussabrechnung
Dem Kreistag obliegt nicht nur die Entscheidung über die Ausführung eines Bauvorhabens,
sondern er überwacht als Kontrollorgan auch die Umsetzung seiner Beschlüsse. Dieser Aufgabe kann das Gremium jedoch nur dann ordnungsgemäß nachkommen, wenn es über die
durchgeführten Maßnahmen und deren tatsächliche Kosten auch ausreichend unterrichtet
wird. § 11 der Hauptsatzung bestimmt deshalb, dass zu allen Baumaßnahmen, bei denen die
Baukosten die Wertgrenzen von 75.000 bzw. 500.000 € übersteigen, dem Ausschuss bzw.
Kreistag die Schlussabrechnungen zur Anerkennung vorzulegen sind.
Obwohl der Landkreis sowohl im Bereich der Kreisstraßen, als auch im Hochbaubereich regelmäßig größere Baumaßnahmen durchführt, wurden den Gremien in den vergangenen Jah-
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
37
ren keine Schlussabrechnungen zur Anerkennung mehr vorgelegt. Die Stabsstelle hat die
Verwaltung gebeten, künftig auf die Einhaltung der Hauptsatzung zu achten.
Rechnungsabwicklung
Bei der stichprobenweisen Prüfung von Baurechnungen im Hochbaubereich wurden u.a.
Mängel in den Verwaltungsabläufen festgestellt. So wurden Aufgaben teilweise auf Mitarbeiter
übertragen, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation nicht in der Lage sind, die Richtigkeit
der Rechnungsbeträge zu bestätigen. Sofern externe Architekten oder Fachingenieure vertraglich dazu verpflichtet sind, Teilbescheinigungen auszustellen, sollte strikt darauf geachtet
werden, dass diese auch tatsächlich die ihnen übertragenen Aufgaben vollständig wahrnehmen. Werden bei größeren Bauvorhaben zusätzlich Projektsteuerer und Kostencontroller eingesetzt, so ist auf eine klare Aufgabenabgrenzung und einen festgelegten Rechnungslauf zu
achten.
Rechnungskopien stellen eine besondere Fehlerquelle dar. So wurde bei der Prüfung u.a.
eine Doppelzahlung in Höhe von rd. 11.000 € festgestellt, da der Betrag zunächst aufgrund
eines Faxes und anschließend nochmals aufgrund der Originalrechnung ausbezahlt wurde. In
einem weiteren Fall wurde Architektenhonorar für dieselbe Leistungsphase über rd. 65.000 €
zweimal ausbezahlt, was allerdings bei der nächsten Abschlagsrechnung entsprechend berichtigt wurde. Die Stabsstelle Prüfung weist die Verwaltung regelmäßig darauf hin, dass Auszahlungen grundsätzlich nur auf der Grundlage von Originalunterlagen zulässig sind. Da die
o.g. Überzahlung erst nach einem Jahr im Zuge unserer Prüfung bemerkt und bereinigt wurde, haben wir der Verwaltung empfohlen, die Bautagebücher künftig in regelmäßigen Zeitabständen mit den tatsächlichen Zahlungen der Buchhaltung abzustimmen, damit Unstimmigkeiten frühzeitig aufgedeckt und korrigiert werden können.
In einem weiteren Fall wurde eine Überzahlung über 7.000 € festgestellt, nachdem bei der
Schlusszahlung versehentlich eine falsche Abschlagszahlung berücksichtigt wurde.
Kreisstraßenbaumaßnahmen
Die Prüfungshandlungen 2010 umfassten u.a. auch zwei abgeschlossene Straßenbaumaßnahmen. Bei einer Maßnahme entgingen dem Landkreis aufgrund von Fehlern bei der Berechnung der zuschussfähigen Baukosten rd. 9 T€. Die Verwaltung wurde gebeten, den
Schaden bei der Versicherung zur Erstattung anzumelden.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
7.
Schlussbericht 2010
38
Betätigungsprüfung bei Beteiligungsgesellschaften
Der Kreistag hat im Jahr 2002 die Betätigungsprüfung bei Beteiligungsunternehmen des
Landkreises auf die Stabsstelle Prüfung übertragen. Im Jahr 2010 wurde eine Schwerpunktprüfung durchgeführt. Die Betätigungsprüfung bezieht sich darauf, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beteiligung des Landkreises gegeben sind, und ob der Landkreis seiner Steuerungs- und Überwachungspflicht gegenüber den Beteiligungsunternehmen nachgekommen ist.
Die Aufgaben- und Finanzverantwortung besteht auch bei einer Ausgliederung von Aufgaben
in privatrechtliche Gesellschaften weiter und verpflichtet den Landkreis zu einer angemessenen Einflussnahme. Hierzu ist eine aktive Beteiligungsverwaltung erforderlich, die sich die
steuerungs- und überwachungsrelevanten Informationen aus den Gesellschaften besorgt,
analysiert und für den Kreistag zur Fassung von Weisungsbeschlüssen für die kommunalen
Vertreter in den Gesellschaftsorganen aufbereitet sowie die kommunalen Vertreter in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat beratend unterstützt.
Es gibt folgende Arten von Beteiligungen:
-
Unmittelbare Mehrheitsbeteiligungen
-
Mittelbare Mehrheitsbeteiligungen
-
Unmittelbare Minderheitsbeteiligungen
-
Mittelbare Minderheitsbeteiligungen
Insbesondere zu den Mehrheitsbeteiligungen sind umfassende gesetzliche Vorgaben zu beachten, wobei auf die Definition in § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) abgestellt wird. Danach
handelt es sich um Unternehmen, an denen der Landkreis allein die Mehrheit der Anteile besitzt,
oder mind. 25 % der Anteile hält und zusammen mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit
besitzt (unmittelbar). Der Landkreis ist ggf. über seine Beteiligungsunternehmen mittelbar an
anderen Unternehmen beteiligt.
Nachfolgend sind die Beteiligungen des Landkreises Sigmaringen dargestellt.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
39
Übersicht über die Beteiligungen des Landkreises Sigmaringen zum 31.12.2010
Landkreis
Sigmaringen
Wirtschaftsföderungs- und
Standortmarketing Gesellschaft
Landkreis Sigmaringen mbH (WIS)
15,06 %
61 %
1%
14,033 %
Kliniken Landkreis
Sigmaringen GmbH
Flugplatz MengenHohentengen GmbH
74 %
Hohenzollerische
Landesbahn AG
20 %
Kliniken Landkreis
Sigmaringen Service GmbH
51 %
Med. Versorgungszentrum
der Kliniken Landkreis
Sigmaringen GmbH
FBBW – Fahrzeugbereitstellung BadenWürttemberg GmbH
12,5 %
Neckar-Alb-Donau
GmbH (Naldo)
10 %
Terminalgesellschaft
Pfullendorf GmbH TGP
100 %
Qualität und Management im
Krankenhaus GmbH QuMiK
20 %
Energieagentur
Landkreis Sigmaringen GbR
Energieagentur
Ravensburg gGmbH
WIS
65 %
50,36 %
6,63 %
11,1 %
Technologie- und Innovationszentrum Pfullendorf GmbH (TIP)
Oberschwaben
Tourismus GmbH
8,22 %
25 %
1,67 %
1,32 %
Mittelbare Mehrheitsbeteiligung § 53 HGrG
Internat. BodenseeTourismus GmbH
Bodensee Standort
Marketing GmbH
100 %
Unmittelbare Mehrheitsbeteiligung § 53 HGrG
LGP Lagerhausgesellschaft Pfullendorf mbH
BSM Innovationsf. GmbH
BODENSEEFESTIVAL
GmbH
Unmittelbare Minderheitsbeteiligung
Mittelbare Minderheitsbeteiligung
0,6 %
Baugenossenschaft
Bad Saulgau eG
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
40
Anteil Landkreis
Gesellschaft
seit
€
%
Mehrheit
i. S. v.
§ 53 HGrG
Unmittelbare Beteiligungen
Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH
1996
3.783.559,92
74,00
X
Wirtschaftsförderungs- u. Standortmarketing
gesellschaft Landkr. Sigm. mbh (WIS)
2010
15.250,00
61,00
X
Energieagentur Landkr. Sigm. GbR
2007
3.500,00
50,36
X
Technologie- und Innovationszentrum
Pfullendorf GmbH (TIP)
1996
25.564,60
25,00
X
Flugplatz Mengen-Hohentengen GmbH
1978
138.320,00
15,06
Hohenzollerische Landesbahn AG
1972
620.256,00
14,033
Neckar-Alb-Donau GmbH (Naldo)
2000
5.000,00
12,50
1995
10.400,00
10,00
2007
6.100,00
6,63
Bodensee Standort Marketing GmbH
2009
500,00
1,67
BODENSEEFESTIVAL GmbH
2007
2.600,00
1,32
unbek.
3.840,00
0,60
Kliniken Landkr. Sigm. Service GmbH
2008
12.750,00
51,00
X
Medizin. Versorg.zentr. Kliniken Lkrs GmbH
2009
25.000,00
100,00
X
Qualität u. Managem. im Krankenh. (QuMiK)
2001
5.000,00
20,00
2008
6.950,00
11,10
2010
250,00
1,00
1997
100.00,00
65,00
2007
35.500,00
8,22
2007
25.000,00
100,00
unbek.
6.000,00
20,00
Terminalgesellschaft Pfullendorf
GmbH (TGP)
Oberschwaben Tourismus GmbH
Baugenossenschaft Bad Saulgau eG
Mittelbare Beteiligungen über
Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH
Energieagentur Landkreis Sigmaringen GbR
Energieagentur Ravensburg gGmbH
Flugplatz Mengen-Hohentengen GmbH
WIS Wirtschaftsförderungs- u. Standortm.
Terminalgesellschaft Pfullend. GmbH (TGP)
LGP Lagerhausgesellschaft Pfullend. mbH
Oberschwaben Tourismus GmbH
Internationale Bodensee-Tourismus GmbH
Bodensee Standort Marketing GmbH
BSM Innovationsfonds GmbH
Hohenzollerische Landesbahn AG
FBBW – Fahrzeugbereitstellung BW GmbH
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
41
Die Prüfung im Jahr 2010 zeigt im Ergebnis, dass die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung
noch immer nicht umfassend und effektiv wahrgenommen werden. So wurden die teilweise
bis 2001 zurückliegenden Feststellungen der überörtlichen als auch der örtlichen Prüfung (zuletzt 2004) noch immer nicht abschließend erledigt. Außerdem lagen der Beteiligungsverwaltung vielfach die notwendigen Unterlagen über die Beteiligungsunternehmen nicht vor und
mussten im Rahmen der Prüfung erst angefordert werden. Demzufolge war bisher auch keine
weitergehende Steuerung der Beteiligungen z. B. über Vorgaben von Leistungs- und Finanzzielen möglich.
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat Hinweise zur Steuerung und Überwachung kommunaler
Beteiligungsunternehmen in Privatrechtsform und eine Muster-Beteiligungsrichtlinie erstellt.
Im Hinblick auf eine effektivere Beteiligungsverwaltung wird empfohlen, eine an die Beteiligungsverhältnisse des Landkreises angepasste Beteiligungsrichtlinie vom Kreistag beschließen zu lassen.
Auf folgende Einzelfeststellungen wird besonders hingewiesen:
Ausübung von Stimmrechten
Bereits im Jahr 2001 wurde von der GPA bei der überörtlichen Prüfung beanstandet, dass
Beschlussgegenstände der Gesellschafterversammlungen, die die Kompetenzen des Landrats übersteigen, vorher nicht dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt wurden. So liegt z.B.
die Stimmrechtsausübung bei der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über
den Jahresabschluss zumindest bei den finanziell gewichtigen Beteiligungen beim Kreistag.
Bei kleineren Unternehmen würde sich eine Delegation auf einen beschließenden Ausschuss
anbieten. In ihrer Stellungnahme zur letzten überörtlichen Prüfung sicherte die Verwaltung der
GPA zu, dass die Abgrenzung der kommunalrechtlichen Zuständigkeiten im Rahmen der
Hauptsatzung noch im Jahr 2009 vorgenommen wird. Tatsächlich ist dies bisher noch nicht
erfolgt.
Vorlage von Beschlüssen über neue Beteiligungen an Rechtsaufsichtsbehörde
Beschlüsse über Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen sind der Rechtsaufsichtsbehörde unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen vorzulegen (§ 108 GemO).
-
Über die Beteiligung an den beiden Tochtergesellschaften der Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH liegen bisher keine Beschlüsse des Kreistags vor. Sie sind noch nachzuholen und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen:
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
42
Kliniken Landkreis Sigmaringen Service GmbH
Medizinisches Versorgungszentrum der Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH
-
Zu folgenden Beteiligungen wurden die Beschlüsse des Kreistags der Rechtsaufsichtsbehörde noch nicht vorgelegt:
Qualität und Management im Krankenhaus (QuMiK)
Oberschwaben Tourismus GmbH
Energieagentur Landkreis Sigmaringen GbR
BODENSEEFESTIVAL GmbH
Bodensee Standort Marketing GmbH
Neckar-Alb-Donau GmbH (Naldo)
Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH
-
Im Vermögensplan der GmbH werden bisher nur die notwendigen Finanzierungsmittel zur
Deckung der jeweils vorgesehenen Investitionen ausgewiesen. Dies entspricht nicht den
Vorschriften des Eigenbetriebsrechts. Zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität und
Liquidität des Betriebs ist der Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen,
damit die vorgesehenen (langfristigen) Vermögenszuwächse auch sachgerecht langfristig
finanziert werden. Deshalb ist es notwendig, dass im Vermögensplan alle vorhandenen Finanzierungsmittel samt den Finanzierungsüberschüssen aus Vorjahren sowie die voraussehbaren Finanzierungsmittel und der Finanzierungsbedarf des Wirtschaftsjahres einschließlich der Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren ausgewiesen werden (§ 2 Abs. 1
EigBVO). Die entsprechenden Ansätze sind durch eine Abrechnung der Vermögenspläne
zu ermitteln. Die GmbH ist aufzufordern, die Vermögenspläne künftig entsprechend aufzustellen.
-
Im Wirtschaftsplan der GmbH sind nur in den Einzelplänen für die drei Krankenhäuser Finanzpläne und Investitionsprogramme enthalten. Die vorgesehene Gesamtentwicklung im
Planungszeitraum ist jedoch nicht ersichtlich.
-
Für die Beteiligungen der Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH an der Kliniken Landkreis
Sigmaringen Service GmbH (2008) und der Medizinisches Versorgungszentrum der Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH MVZ (2009) fehlen noch die entsprechenden Kreistagsbeschlüsse. Diese sind noch nachzuholen und dann der Rechtsaufsicht unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen vorzulegen (§ 108 i.V.m. § 105a GemO). Es handelt sich um mittelbare Mehrheitsbeteiligungen. Die Gesellschaftsverträge der beiden Un-
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
43
ternehmen entsprechen noch nicht den Vorschriften des § 103 Abs. 1 Ziff. 5 GemO. Sie
sind entsprechend anzupassen.
-
Im Gesellschaftsvertrag ist noch zu regeln, dass der Wirtschaftsplan nach den für die Eigenbetriebe geltenden Vorschriften aufzustellen und der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen ist.
-
Ebenfalls sind im Gesellschaftsvertrag der Gemeindeprüfungsanstalt noch die Befugnisse
zur Prüfung der Betätigung nach § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie das Recht zur
überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung nach § 114 GemO einzuräumen.
Technologie- und Innovationszentrum Pfullendorf GmbH (TIP)
Bei der TIP handelt es sich um eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung nach § 53 HGrG. Der
Landkreis hat bisher die ihm nach dieser Vorschrift zustehenden Rechte (u.a. Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Rahmen der Abschlussprüfung) nicht ausgeübt,
obwohl dies nach § 105 GemO vorgeschrieben ist. Dies wurde auch bei der letzten überörtlichen Prüfung beanstandet. Entgegen der Auffassung der Verwaltung handelt es sich hierbei
um keine Ermessensentscheidung, weshalb die Rechte künftig auszuüben sind.
Bodensee Standort Marketing GmbH
Der Landkreis ist seit Juli 2009 mit 500 € (1,67 %) an der GmbH beteiligt. Außerdem trägt er
jährlich mit einem Betriebskostenzuschuss von ca. 40 T€ zum Budget der GmbH bei.
Die GmbH ist mit 100 % an der BSM Innovationsfonds GmbH beteiligt. Die Tochtergesellschaft weist in ihrem Jahresabschluss 2009 in der Bilanz Verluste von insgesamt 88 T€ aus.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt 59 T€. In den Erläuterungen wird
ausgeführt, dass in den Verbindlichkeiten Darlehen von Dritten über 100 T€ enthalten sind,
denen kapitalersetzender Charakter beizumessen sei, so dass trotz des ausgewiesenen Unterkapitals keine Überschuldungssituation gegeben sei. Aufgrund des nicht unerheblichen
jährlichen Engagements des Landkreises bei der Muttergesellschaft wurde die Beteiligungsverwaltung aufgefordert, nähere Informationen über die Situation der Tochtergesellschaft insbesondere auch im Hinblick auf die Beziehungen zur Muttergesellschaft einzuholen.
Fehlende Angaben im Beteiligungsbericht 2009
Der jährlich zu erstellende Beteiligungsbericht dient der Information des Kreistags und der
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
44
Einwohner des Landkreises. Der Beteiligungsbericht 2009 vom Juli 2010 enthält nicht alle
notwendigen Angaben zu den Beteiligungsunternehmen des Landkreises bzw. weist teilweise
fehlerhafte Angaben aus. Dies widerspricht dem Zweck des Beteiligungsberichts. Künftig ist
auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu achten.
8.
EDV-Kosten und Telekommunikation
Entwicklung der EDV-Kosten im Verwaltungshaushalt:
Planmittel
davon tatsächl. verausgabt
in T€
in T€
in %
2002
867
372
43 %
2003
829
638
77 %
2004
789
475
60 %
2005
828
531
64 %
2006
1.211
557
46 %
2007
1.043
617
59 %
2008
925
637
69 %
2009
824
610
75 %
2010
857
757
88 %
Im Verwaltungshaushalt wurden 757 T€ bzw. 88 % der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rd. 857 T€ benötigt. Über die nicht verbrauchten Haushaltsmittel in Höhe von 100 T€
wurde ein Haushaltsrest gebildet. Im Vermögenshaushalt standen 242 T€ Planmittel zur Verfügung. Mit rd. 174 T€ wurden hiervon 72 % tatsächlich verausgabt. Haushaltsreste wurden
über 115 T€ gebildet. Durch die nachträgliche Buchung entgegen dem Fälligkeitsprinzip von
46 T€ im alten Haushaltsjahr entstanden Mehrausgaben in entsprechender Höhe, welche
nicht bewilligt waren.
Glasfaserverbindung zur Hochschule Albstadt-Sigmaringen
Seit dem Jahr 2010 ist das Landratsamt mit der Hochschule über eine Glasfaserverbindung
der Stadtwerke Sigmaringen verbunden. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
45
Aufgrund des Gesamtauftragsvolumens von 98 T€ hätte die Auftragsvergabe vom Ausschuss
beschlossen werden müssen. Die Verwaltung wurde aufgefordert, die dienstlichen Gründe für
die Einrichtung der Verbindung und die Art der Zusammenarbeit mit der Hochschule näher zu
erläutern.
9.
Vergabewesen
Die Stabsstelle ist als „Vergabekontrollstelle“ bei sämtlichen Ausschreibungsverfahren des
Landkreises beteiligt. Wesentliche Bestandteile der Prüfungsarbeit sind deshalb weiterhin
auch die zahlreichen Vergabeprüfungen, wobei die Stabsstelle vorwiegend beratend tätig
wird.
Erleichterungen im Ausschreibungsverfahren brachten die vergaberechtlichen Vereinfachungen im Zuge des Konjunkturpaketes II, insbesondere die vorübergehende Erhöhung der
Wertgrenzen, welche bis Ende 2011 verlängert wurde.
Bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte sind die Vergabebestimmungen allerdings
weiterhin zu beachten. So sind u.a. die Postdienstleistungen seit der Liberalisierung im Jahr
2008 öffentlich auszuschreiben, was bisher noch nicht geschehen ist. Auch die Versicherungsleistungen unterliegen nach Auffassung der Stabsstelle dem Vergaberecht und sollten
künftig ausgeschrieben werden.
Im Rahmen der Erweiterung des Berufsschulzentrums Bad Saulgau wurde das Schulmobiliar
öffentlich ausgeschrieben. Allerdings wurden bei der anschließenden Auftragsvergabe die
vergaberechtlichen Bestimmungen nicht vollständig eingehalten. Zudem hielt sich die Verwaltung bei der Auftragsvergabe nicht an den nur wenige Tage zuvor eingeholten Vergabebeschluss. Die von Seiten der Verwaltung vorgebrachten Gründe lassen darauf schließen, dass
das vom Ingenieurbüro erstellte Leistungsverzeichnis mangelhaft war.
Auch beim Abschluss von Leasingverträgen ist das Vergaberecht zu beachten. Zum Leasing
von Dienstfahrzeugen siehe Ziffer III.10, Seite 46.
Zu den Vergabebeschlüssen allgemein siehe Ziffer III.6., Seite 36.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
46
10. Fuhrparkverwaltung
Die Stabsstelle Prüfung hat im abgelaufenen Jahr u.a. die Fuhrparkkosten des Landkreises
schwerpunktmäßig überprüft. Von den Gesamtkosten in Höhe von 920 T€ entfallen allein rd.
700 T€ bzw. 75 % auf den Fuhrpark für die Straßenbauverwaltung und davon wiederum rd. 45
% auf Betriebsstoffe.
Fuhrparkkosten - gesamt 2007 - 2010 (in T€)
1.000
920
800
600
715
732
578
400
200
0
2007
2008
2009
2010
Der Kostenanstieg ist u.a. auch darauf zurückzuführen, dass der Fahrzeugbestand für die
Verwaltung im Jahr 2010 auf der Basis des neu erstellten Fuhrparkkonzepts deutlich erhöht
wurde. Inwieweit diese mit einer entsprechenden Reduzierung der Reisekosten einhergeht,
kann aufgrund fehlender Basiszahlen aus den Vorjahren derzeit noch nicht beurteilt werden.
Fuhrparkkosten (ohne Straßenunterhaltung) 2007 - 2010 (in T€)
300
244
200
160
158
2008
2009
127
100
0
2007
2010
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
47
Für die Straßenbauverwaltung wurden im Jahr 2010 vier neue Dienstfahrzeuge im Zuge einer
Folgebeschaffung bestellt, ohne vorab weitere Angebote einzuholen. Dies obwohl sich die
monatlichen Leasingraten um 60 % erhöhten.
Bei vier weiteren Fahrzeugen wurden die auslaufenden Leasingverträge nicht rechtzeitig
durch neue Verträge abgelöst, so dass zur Überbrückung zusätzliche Fahrzeuge zu erheblich
höheren Preisen angemietet werden mussten. Die Verwaltung sicherte zu, künftig verstärkt
darauf zu achten, dass die Übergänge reibungsloser verlaufen.
Im Jahr 2010 wurden auch erstmals vier Dienstfahrzeuge für die Forstrevierleiter beschränkt
ausgeschrieben. Zu bemängeln war neben verschiedenen vergaberechtlichen Verstößen u.a.
auch das Fehlen einer Vergleichsberechnung zwischen Kauf und Leasing. Aufgrund der zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen bleibt festzustellen, dass speziell bei den Dienstfahrzeugen für die Revierförster aufgrund des überdurchschnittlich hohen Wertverlusts es deutlich
wirtschaftlicher wäre, die Fahrzeuge zu kaufen anstatt zu leasen.
11. Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen
Der Landkreis ist seit der Verwaltungsreform im Jahr 2005 auch für die Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Sigmaringen zuständig. Die dem Landkreis von Bund
und Land hierfür pauschal zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung überlassenen finanziellen Mittel waren jedoch in den vergangenen Jahren i.d.R. nicht kostendeckend. So beläuft
sich der seit 2005 aufgelaufene Fehlbetrag zwischenzeitlich bereits auf rd. 1,8 Mio €. Allein im
abgelaufenen Haushaltsjahr 2010 ergab sich aufgrund der sehr hohen Winterdienstkosten ein
Abmangel in Höhe von rd. 1,2 Mio €. Bemühungen des Landkreistags, vom Land einen Ausgleich zu erhalten, blieben bislang erfolglos.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
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Defizite aus der Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen (in T€)
470
500
78
0
-98
-95 -95
-297 -392
-500
-20
-564 -584
-1.000
-1.253
-1.500
-1.837
-2.000
2005
2006
2007
Ergebnis lfd. Jahr
2008
2009
2010
Ergebnis inkl. Vorjahre (kumuliert)
Die Verwaltung hat im Haushaltsjahr 2009 das bis zum 31.12.2009 aufgelaufene Defizit erstmals in der Jahresrechnung ausgewiesen, indem sie beim Jahresabschluss entsprechende
Kasseneinnahmereste gebildet hat. Dies führte im Jahr 2009 zu einer Verbesserung des
Rechnungsergebnisses um 584 T€. Nachdem sich das Defizit aufgrund der hohen Winterdienstkosten im Haushaltsjahr 2010 um weitere 1,2 Mio € erhöhte, erfolgte keine entsprechende Anpassung der Kasseneinnahmereste im Jahresabschluss 2010, sondern die vorhandenen
Kassenreste 2009 wurden unverändert fortgeführt. Nachdem sich die Verwaltung für die Ausweisung entschieden hatte, wären die bestehenden Kasseneinnahmereste im Folgejahr 2010
konsequenterweise an das aktuelle Defizit anzupassen gewesen, was im Jahresabschluss
2010 zu einer entsprechenden Verbesserung des Rechnungsergebnisses geführt hätte.
Nach Auffassung der Stabsstelle Prüfung sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung der Kassenreste jedoch nicht erfüllt und wären deshalb im Jahr 2010 wieder vollständig aufzulösen gewesen. Die Verwaltung wurde gebeten die Auflösung im Haushaltsjahr 2011
nachzuholen.
Landratsamt Sigmaringen
- Stabsstelle Prüfung -
Schlussbericht 2010
49
IV. Prüfungsbestätigung
Die Jahresrechnung 2010 des Landkreises Sigmaringen war nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob
1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz
und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise
begründet und belegt sind,
3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung
und die Vermögensverwaltung grundsätzlich den zu beachtenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, den Verträgen und Dienstanweisungen entsprechen und geordnet sind.
Soweit Mängel festgestellt wurden, sind diese für den einzelnen Sachverhalt von Bedeutung,
wirken sich aber auf das Ergebnis der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung nicht so
aus, dass sie der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen.
Die Stabsstelle Prüfung kann daher dem Kreistag, mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die
vorgenannten Bemerkungen, empfehlen, die Jahresrechnung 2010 wie von der Verwaltung
vorgelegt, festzustellen.
Sigmaringen, den 14. November 2011
Landratsamt Sigmaringen
-Stabsstelle Prüfung-
Keller

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