Aus der Arbeit des Fachausschusses gehobener Dienst

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Aus der Arbeit des Fachausschusses gehobener Dienst
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Aus der Arbeit des
Fachausschusses gehobener Dienst
Der Fachausschuss gehobener Dienst
tagte am 03.03.2015 erstmalig in der
neuen Legislaturperiode im Finanzamt Calw. Bestens betreut vom Ortsverband der DSTG um Kollege Jörg
Feuerbacher wurden bei der ganztägigen Sitzung die Grundpfeiler der künftigen Gewerkschaftspolitik aus Sicht
des Fachausschusses gehobener Dienst
diskutiert. Das Motto des vergangenen
Steuergewerkschaftstages, „RICHTIG
STEUERN“, das vom Fachausschuss
damals vorgeschlagen wurde, soll die
Überschrift der nächsten fünf Jahre sein.
Zunächst wurde Kollege Joachim
Schreiner vom Finanzamt Heilbronn
kooptiert. Das Erfolgsmodell der Kooption aus der vorangegangenen Wahlperiode wurde beibehalten, um möglichst
alle Bereiche eines Finanzamts im Gremium abzubilden. Schon der Steuergewerkschaftstag hatte die originäre Zahl
der Mitglieder der Fachausschüsse von
vier auf sechs Mitglieder erhöht, um viel
Basis-Demokratie zu ermöglichen. Der
neue Fachausschuss setzt sich wie folgt
zusammen:
Fachreferent: Andreas Hey vom Finanzamt Villingen-Schwenningen, Mitglieder: Beate Maurer vom FA Freudenstadt,
Andrea Nicklas vom FA Heilbronn,
Wolfgang Burgert vom FA FreiburgStadt, Frank Kirchherr vom FA Calw,
Uwe Schaal vom FA Backnang, Oliver
Thumm vom FA Tauberbischofsheim
und Joachim Schreiner vom FA Heilbronn.
Der Fachausschuß vor den Ruinen des Klosters Hirsau (hintere Reihe von links: Joachim Schreiner –
Andrea Nicklas – Beate Maurer – vordere Reihe von links: Frank Kirchherr – Oliver Thumm – Wolfgang
Burgert – Uwe Schaal – Andy Hey).
Zunächst trug der Fachreferent Andreas
Hey die wesentlichen Anträge des letzten Steuergewerkschaftstages vor, die,
neben den drei Leitanträgen, natürlich
oberste Priorität hinsichtlich der Bearbeitung haben. Das alles überragende
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Thema stellt ein „neues Personalentwicklungskonzept“ für den Bereich des
gehobenen Dienst dar.
Die Mehrzahl der Anträge mit Bezug
zum gehobenen Dienst fordern das
Spitzenamt A 13 Z für den gehobenen
Dienst. Ebenso beinhalten die Anträge
die Forderung nach mehr Haushaltsstellten A 12, damit die Dienstposteninhaber auch eine reelle Chance zur
Beförderung haben. Insgesamt besteht
im Bereich des gehobenen Dienstes
ein großer „Reformstau“, der zu großer
Unzufriedenheit führt. Der Anfang liegt
schon beim Einstiegsamt A 9, wo die
DSTG schon seit Jahren A 11 fordert.
Im Lehrerbereich ist eine Anhebung von
Eingangsämtern problemlos möglich.
Der Presse war kürzlich zu entnehmen,
dass im Bereich Grundschule und Werkrealschule eine Eingangsbesoldung
nach A 13 von der Landesregierung abgesegnet wurde.
Auch muss die Frage erlaubt sein, wieso
schon seit Jahren zwar ein Bachelor-Studium eingeführt ist, die Realisierung eines Master-Studiengangs aber in weiter
Ferne liegt. Zu einem Personalentwicklungskonzept gehört zwingend auch,
dass die Attraktivität des Berufsbildes
weiter gesteigert wird. Hierzu muss die
Perspektive nicht nur eine mögliche
Beförderung nach A 13 Z sein, sondern
auch konkret die Forderung eines „problemlosen“ Aufstieg nach A 14 für besonders herausgehobene Dienstposten des
gehobenen Dienst. Wir sollten die „Bedenkenträger“, wo immer diese auch
sitzen, überzeugen. Das lapidare Argument fehlender gesetzlicher Grundlagen
im Landesbesoldungsgesetz hinsichtlich
einer Ausstattung der Besoldungsgruppe
A 13 mit einer Zulage darf ebenso wenig
ein Hinderungsgrund sein, wie für den
Bereich des Aufstiegs die aktuell gültige
Finanzlaufbahnverordnung, die nach
unserer Auffassung bestimmt nicht unseren Wünschen entgegensteht.
Das Gegenteil ist der Fall: Die Finanzlaufbahnverordnung bietet genügend
Gelegenheiten, die nur ausgeschöpft
werden müssen. Genau dies muss aus
Sicht des Fachausschuss gehobener
Dienst zentrale Forderung unserer
DSTG sein! Seit Jahren werden die
Aufgabenstellungen anspruchsvoller.
Sowohl im Bereich der Bearbeitung von
steuerlichen Sachverhalten bis hin zu
den Führungsaufgaben wird in der täglichen Praxis quantitativ und qualitativ
mehr gefordert – nur die Anerkennung
durch entsprechende Würdigung in
Form einer wirklich attraktiven Laufbahn und Schaffung von Perspektiven
lässt deutlich zu wünschen übrig.
Zu unseren grundlegenden Forderungen muss gerade deshalb die Forderung nach einem Eingangsamt im gehobenen Dienst nach A 11 gehören. Es
wird immer häuÞger der Ruf nach der
Fürsorgepßicht der Verwaltung und der
Verantwortung der Politik laut. Beides
Þndet, betrachtet man die Stimmung
des Gewerkschaftstages und in den Ämtern, seit Jahren nicht genügend statt.
In der Wahrnehmung der Beschäftigten
herrscht, was die Attraktivität des Berufsbildes angeht, Stillstand.
Diese Fragen können natürlich nur in
Abstimmung mit den Fachausschüssen
höherer und mittlerer Dienst bearbeitet
werden, damit insgesamt ein stimmiges,
zukunftsfähiges Konzept unserer gewerkschaftlichen Forderungen gestellt
werden kann.
Ein weiteres Thema war die Entwicklung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in
Ludwigsburg. Überschriften in der Tagespresse wie „Gezanke wie im Kindergarten“ oder aber auch „Hochschule
versinkt im Chaos!“ führen zwangsläuÞg zu Reaktionen unserer DSTG-Mitglieder, die bis in die Forderung mündeten, die Ausbildung der Steuerbeamten
wieder in die Regie des MFW zurück zu
führen. Auch die Frage, wem der Ausbildungsgang „Bachelor of Laws“ wirklich etwas gebracht hat, wird provokativ
gestellt. Gerade im Bereich der Ausbildung sind Vorbilder gefordert, weil genau diese nachwirken.
Der Fachausschuss ist mit der Weiterentwicklung des „Belast-O-Meter“ beschäftigt. Wesentliche Rolle zu diesem
Thema spielt die Mehrbelastung durch
die Flut von Selbstanzeigen, die sich leider nicht von selbst erledigen. Aber auch
die propagierten Stellenzugänge von
500 Stellen in der laufenden Legislaturperiode, die bei weitem bis heute nicht
angekommen sind bzw. durch anderweitige Mehrbelastungen „verdampft“ sind.
Weitere wichtige Themen sind die demographische Entwicklung in der Steuerverwaltung und damit verbunden die
existenzielle Frage der Nachwuchsgewinnung, die völlig neue Konzepte
erfordern. ZwangsläuÞg brauchen wir
mehr Personal, mehr Sachmittel und
mehr Zeit für die Ausbildung! Das Projekt „Ausbildung 2020“ hat eine überragende Bedeutung!
Ebenso im Focus des Fachausschuss gehobener Dienst steht das Thema „Vorschläge zum Umgang mit der Misere im
Veranlagungsbereich“. Hierzu beobachten wir in Baden-Württemberg konkret
das Projekt „Allgemeine Veranlagung“,
das im Rahmen des Qualitätsmanagement in verschiedensten Formen in immer mehr Ämtern „davon galoppiert“!
Die sich daraus ergebenden Probleme
und Lösungen vor Ort sind vielfältig
und bedürfen zu gegebenem Zeitpunkt
der kritischen Würdigung!
Auch die Fragen zur Telearbeit, zur Einführung einer wirklichen Personalbedarfs-berechnung sowie auch das Thema
Neustrukturierung im Erhebungsbereich
werden den Fachausschuss weiter beschäftigen!

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