amts blatt - Weimarer Land

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amts blatt - Weimarer Land
AMTS
12. Jahrgang
Ausgabe
Nächste
ber 2006
21. Okto
BLATT
KREIS
WEIMARER LAND
26. August 2006
Nummer 07/06
Öffentlicher Teil
Fortuna, 1900, Bronze, Privatbesitz
© Reine-Marie Paris de la Chapelle,
Paris 2006
Sakuntala/Die Hingabe, 1886–1888,
Bronze-Version 1905, Privatbesitz
© Reine-Marie Paris de la Chapelle,
Paris 2006
Camille Claudel mit modischem Hut,
Foto: César, Paris, 1890,
Privatbesitz
© Reine-Marie Paris de la Chapelle,
Paris 2006
Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Telefon: 0 36 44/54 00 (Zentrale)
Fax: 0 36 44/54 08 50
Öffnungszeiten der Ämter des Landratsamtes:
Mo: 09.00 – 12.00 Uhr
Di: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Do: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle:
Mo:
Di:
Do:
Fr:
08.30 – 11.30 Uhr
08.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
08.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
08.30 – 11.00 Uhr
1. Samstag im Monat 09.00 – 11.30 Uhr
Seite 2
26. August 2006 – Nummer 07/06
S PLITTER
Bürgerpreis der Sparkassenstiftung
Weimar – Weimarer Land:
Ausschreibung endet am 8. September
Am 5. Juli 2006 startete die Ausschreibung für
den diesjährigen Bürgerpreis der Sparkassenstiftung Weimar – Weimarer Land. Der Preis
ist eine Anerkennung für Bürger, die ein Ehrenamt ausführen, Freiwilligenarbeit leisten oder
sich bürgerschaftlich engagieren. Auch in diesem Jahr verleiht die Sparkassenstiftung wieder
den traditionellen Bürgerpreis für herausragende Arbeit, Projekte und Initiativen im Bereich
des Ehrenamts.
Für den Bürgerpreis der Sparkassenstiftung
Weimar – Weimarer Land können Einzelpersonen, Gruppen und Initiativen vorgeschlagen
werden oder sich selbst bewerben.
Die Bewerbungsunterlagen mit den weiteren
Teilnahmekriterien sind in allen SparkassenGeschäftsstellen in Weimar, Apolda und im
Kreis Weimarer Land sowie im Internet unter
www.sparkassemittelthueringen.de erhältlich.
Bewerbungsschluss ist der 8. September 2006
bei der Sparkassenstiftung Weimar – Weimarer
Land, Graben 4, 99423 Weimar.
Termine
23. 08. 2006
28. 08. 2006
04. 09. 2006
04. 09. 2006
05. 09. 2006
06. 09. 2006
13. 09. 2006
14. 09. 2006
20. 09. 2006
27. 09. 2006
13. 10. 2006
17. 10. 2006
18. 10. 2006
Bau- und Vergabeausschuss
Ausschuss für Umwelt, Natur und Landwirtschaft
Kreisausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr
Rechnungsprüfungsausschuss
Kreistag
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Bau- und Vergabeausschuss
Bau- und Vergabeausschuss
Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport
Rechnungsprüfungsausschuss
Änderungen vorbehalten
Ihre Zukunft fest im Blick
Bundeswehr spielt für
das Hospiz Bad Berka
Am Mittwoch, dem 13. September 2006 findet
in der congress centrum neue weimarhalle ein
Benefizkonzert zugunsten des stationären Hospizes in Bad Berka statt.
Das Wehrbereichmusikkorps III aus Erfurt spielt
Werke der Rock- und Popgeschichte, klassische Klänge, symphonische Bläsermusik und
Märsche. Beginn ist 19 Uhr.
Das Hospiz in Bad Berka ist ein Ort für Sterbenskranke, ihre Angehörigen und Freunde.
Das Haus wurde im Januar 2005 als erstes
Bundesmodellprojekt in Thüringen eröffnet.
Der Reinerlös des Abends fließt in die Arbeit
des Hospizes.
Tickets zum Preis von 12 € erhalten Sie bei der
Tourist-Information Weimar (Tickethotline:
0 36 43/74 50), bei der Trägerwerk Soziale Dienste wohnen plus … gGmbH (0 36 43/85 36 63)
oder an der Abendkasse. Weitere Informationen unter www.hospiz-badberka.de
Ehrung Ehrenamtlicher
Seniorenbeirat und Seniorenbüro haben in den
vergangenen Jahren in kreislichen Veranstaltungen Bürger, die seit langem ehrenamtlich
tätig sind, für hervorragende Arbeit ausgezeichnet. Auch im Jahr 2006 wird eine Veranstaltung
stattfinden. Seniorenbeirat und Seniorenbüro
wenden sich hiermit an alle Clubs und Vereine,
die mit Senioren zusammenarbeiten sowie an
die Bürgermeister der Städte und Gemeinden
und die Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaften mit der Bitte, entsprechende Vorschläge für verdiente Bürger an den
Seniorenbeirat, Herrn Rolf Stecher
Graf-Wichmann-Straße 26
99510 Apolda
oder an das
Landratsamt Weimarer Land
Sozialamt/Seniorenbüro, Frau Hendrich
Robert-Koch-Straße 7 – 9
99510 Apolda
einzureichen.
Um Vorschläge wird bis zum 30. 09. 2006
gebeten, um die notwendigen Vorbereitungen
treffen zu können.
PAPIERKLAU
Das Umweltamt bittet um Mithilfe
Auch in diesem Jahr beendeten wieder 4 junge
Menschen ihre Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten im Landratsamt Weimarer Land. Alle 4 haben beim ersten Versuch die
Prüfungen bestanden und auch über ihre
Zukunftspläne sind sich v. l. Marco Zergiebel,
Mandy Balmer, Christian Vopel und Markus
Frömmel (nicht im Bild) einig: alle nutzen die
Chance, das zugesicherte Jahr, dass sie übernommen werden noch zu absolvieren um ihre
gelernten Fähigkeiten anzuwenden und zu vertiefen. Bereits seit dem 15.05.2006 befinden
sich die Vier in ihren zukünftigen Ämtern –
Gesundheitsamt, Hauptamt, Finanzverwaltung
und Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz.
In den letzten Wochen gab es vermehrt Hinweise, dass das durch die Bürger bereitgestellte
Papier am Sammeltag nicht durch die beauftragten Entsorger abgeholt werden konnten,
sondern von anderen Firmen regelrecht gestohlen wurde.
Kurz vorher werden noch Postwurfsendungen
verteilt, die darauf aufmerksam machen, dass
Altkleider und Altpapier abgeholt werden.
Diese Abholung war identisch mit der vom
Landkreis vorgenommenen und von Bürgern in
der Müllgebühr auch bezahlten Papierentsorgung (laut Abfallkalender).
Das Umweltamt hat gegenwärtig ein Bußgeldverfahren gegen eine Firma aus dem Burgenlandkreis eingeleitet, bittet jedoch um Mithilfe,
da davon ausgegangen werden muss, dass
auch andere Firmen oder Bürger sich an dem
bereitgestellten Papier bereichern.
Hinzu kommt noch, dass nur bestimmte Papiere mit höheren Erlösungsmargen gestohlen
werden und dass vor Ort teilweise eine große
Unordnung zurück bleibt.
Hinweise nimmt das Umweltamt unter Telefon
0 36 44/54 06 71 entgegen.
Zum Jubiläumsrennen ein Sieg für den Lokalmatador
Als 1956 erstmals in Apolda ein MotocrossRennen stattfand, hätte wohl niemand gedacht,
dass daraus eine Erfolgsgeschichte wird. Sie
dauert nun schon 50 Jahre und hat Höhen und
auch Tiefen erlebt. 97 Veranstaltungen wurden
seit jenem Jahr 1956 auf der Apoldaer Piste
gezählt. Und das Spektrum war breit, es reicht
von acht WM-Rennen über Läufe zur DDRMeisterschaft und Winter-Motocross bis zu den
12 Serienmotocross-Rennen der GST.
Der Apoldaer Motocross-Tradition verpflichtet
fühlt sich seit seiner Gründung im Jahre 1997
der MSC „Tannengrund“ Apolda im ADAC e.V.
Nicht zuletzt dank der Unterstützung zahlreicher Sponsoren vor allem aus dem Mittelstand
der Region um Apolda konnte inzwischen wieder die Ebene der Deutschen Meisterschaft in
Apolda fest installiert werden. Und so wird das
Rennen zum 50-jährigen Bestehen am 2. und 3.
September 2006 mit drei Klassen spannenden
Sport auf hohem Niveau bieten und zugleich
internationales Flair an den Tannengrund bringen, denn neben deutschen Fahrern sind in der
Klasse bis 125 ccm auch Piloten aus weiteren
sieben Nationen am Start. Im letzten Meisterschaftslauf der Achtelliterklasse wird in Apolda
der Meister gekürt. Und dass hier ein Fahrer aus
der Region zu den Top-Favoriten gehört, ist ja
nun seit dem vergangenen Jahr kein Geheimnis
mehr. Da hat der Flurstedter Daniel Siegl, der
für das Team Kölling Yamaha Cottbus startet,
den Meistertitel nur um Haaresbreite verpasst.
Mit Max Lunkenbein ist ein weiterer Apoldaer
Fahrer am Start, der schon für manche Überraschung gesorgt hat. Um die Deutsche Jugendmeisterschaft geht es in der Klasse bis 85 ccm
und hier ist als Lokalmatador Tim Koch (Wormstedt) zu nennen. Das Rennwochenende wird
komplettiert durch die Rennen der Klasse Open
im Deutschen Motocross-Pokal, Region Süd.
Rund 140 Fahrer werden insgesamt erwartet,
für die seitens der Veranstalter die bestmöglichen Bedingungen geboten werden. Ein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang dem
Pächter des Volksgutes, Herrn Schneider, mit
dessen Unterstützung eine vernünftige provisorische Fahrerlagerfläche zur Verfügung gestellt
werden kann, die Platz für alle bietet. Da drei
Rennklassen mit Training und Qualifikationsrennen auch Zeit brauchen, geht es schon am
Sonnabend, dem 2. September 2006 ab 13.00
Uhr mit Training und anschließenden QualiLäufen los. Am Sonntag, dem 3. September
2006, gibt es ab 9.00 Uhr noch einmal Training
und Warm up, bevor die heiße Rennphase
beginnt, die mit der Siegerehrung 17.30 Uhr
ihren Abschluss findet.
MSC „Tannengrund“ Apolda e.V. im ADAC
Der Vorstand
26. August 2006 – Nummer 07/06
Seite 3
Amtlicher Teil
Beschlüsse
Beschlüsse der XVIII. und XIX.
Sitzung des Kreistages vom
22. 06. und 13. 07. 2006
Die Veröffentlichung der nachfolgenden
Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Kreistag.
Mit Beschluss Nr. 158-XVIII/06 und 159XVIII/06 genehmigte der Kreistag die Niederschriften der öffentlichen und nichtöffentlichen
Sitzung des Kreistages vom 23. 03. 2006.
***
Beschluss-Nummer: 160-XVIII/2006
Der Kreistag wählt
Frau Hannelore Vent
zur Stellvertreterin des Vorsitzenden des Kreistages.
***
Beschluss-Nummer: 161-XVIII/2006
Der Kreistag beschließt auf bindenden Vorschlag der Fraktion der SPD/Bürgerallianz
nachfolgende Neubesetzung von Ausschüssen:
Finanzausschuss:
Herr Bernd Schröter wird Mitglied.
Herr Dr. Eberhard Lüdde wird stellvertretendes
Mitglied für Herrn Bernd Schröter.
Rechnungsprüfungsausschuss:
Herr Dr. Eberhard Lüdde wird Mitglied.
Beschluss-Nummer: 164-XVIII/2006
Der Kreistag beschließt:
Der Kreis Weimarer Land kauft nach Straßenausbau von Blankenhain OT Meckfeld – Blankenhain OT Keßlar und Straßenschluss-Vermessung folgende Grundstücke für die Kreisstraße K 308:
Gemarkung Meckfeld,
Flur 2,
Flurstücke 67/5, 67/7, 67/9, 68/1
Flur 3,
Flurstücke 115/1, 116/4, 116/6
Gemarkung Keßlar,
Flur 3,
Flurstücke 75/1, 78/1
Flur 4,
Flurstücke 80/4, 81/1, 82/1, 83/1, 84/1, 85/1,
86/1, 87/1, 101/1, 102/1, 103/1, 105/1, 107/1,
108/3, 112/1.
***
Beschluss-Nummer: 165-XIX/2006
Der Kreistag beschließt das Wirtschaftsentwicklungskonzept (Masterplan) für Weimar/
Weimarer Land.
Der Landrat wird beauftragt, den Masterplan in
Zusammenarbeit mit der Stadt Weimar umzusetzen und die anfallenden finanziellen Mittel
in die jährlichen Haushalte einzustellen.
Anlage:
Wirtschaftsentwicklungskonzept
(Masterplan)
***
***
Beschluss-Nummer: 162-XVIII/2006
Der Kreistag wählt
Herrn Wolf-Ludger Schlotzhauer
als Stellvertreter für das Mitglied in der Thüringer Landkreisversammlung.
Beschluss-Nummer: 166-XIX/2006
Der Kreistag beschließt
für den Bau des Fernradweges „Thüringer
Städtekette“ eine außerplanmäßige Ausgabe
im Haushaltsjahr 2006 in Höhe von
286.215,00 €.
***
Beschluss-Nummer: 163-XVIII/2006
Der Kreistag beschließt die Bestellung von Frau
Kathrin Richter als Mitglied in die Betriebskommission des Robert-Koch-Krankenhauses
für Frau Steffi Meese.
***
Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 24. 05.,
28. 06. und 19. 07. 2006
Beschluss-Nr.: 84-14/2006
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Planungsleistungen und Bauüberwachung
zum Ersatzneubau des Brückenbauwerkes
0913/118 über den Tonndorfbach im Zuge der
K 311 OV Tonndorf – L 1052 an die
Helk, Schulz & Dr. Prabel
Ingenieurgesellschaft mbH
Kupferstraße 1
99441 Mellingen
zu vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 85-14/2006
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt,
das Baugrundgutachten für die Gründung des
***
Beschluss-Nummer: 167-XIX/2006
Der Kreistag beschließt:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, der Fa. Siemens Building Technologies GmbH & Co.
oHG im Rahmen der Schlussabrechnung
Schwachstromtechnik im Krankenhausneubau
folgendes Vergleichsangebot zu unterbreiten:
Ersatzneubaues des Brückenbauwerkes
0913/118 über den Tonndorfbach im Zuge der
K 311 OV Tonndorf – L 1052 an die
GLU GmbH Jena
Saalbahnhofstraße 27
07743 Jena
zu vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 86-14/2006
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Bauleistung „Innenputz“ für die Regelschule
Blankenhain, Haus B an die
Fa. Beckert Baugeschäft
Leitelshainer Straße 27
08451 Crimmitschau
zum geprüften Angebotspreis von 34.704,66 €
zu vergeben.
***
a) Der Kreis Weimarer Land zahlt zur Abgeltung aller Zahlungsforderungen an die
Siemens Building Technologies GmbH & Co.
oHG einen Betrag von 299 T€.
b) Damit sind alle wechselseitigen Ansprüche,
gleich, ob bekannt oder unbekannt und gleich
aus welchem Rechtsgrund, abgegolten.
Darunter fallen insbesondere Ansprüche aus
Werkvertrag, Schadensersatz, Bauverzögerung
oder Zinsanspruch. Darüber hinaus sind die
Gewährleistungsansprüche ebenso abgegolten.
2. Die Kosten dieses Vergleichs in Höhe
von 299 T€ werden als außerplanmäßige Ausgabe aus der Haushaltsstelle 51001.94005
beglichen.
***
Beschluss-Nummer: 168-XIX/2006
Der Kreistag beschließt:
Gemäß § 6 Ziffer 15 der Krankenhausbetriebssatzung für das Robert-Koch-Krankenhaus wird
der
Wirtschaftsprüfer Herr Mosig
für die Prüfung des Jahresabschlusses 2005 für
das Robert-Koch-Krankenhaus bestellt.
***
Beschluss-Nummer: 169-XIX/2006
Der Kreistag beschließt:
Der Kreistag Weimarer Land stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der AP Speiseversorgung Apolda GmbH (Nr. der Urk.-Rolle:
K 164/99 vom 04. 02. 1999) wie in der Anlage
aufgeführt zu.
Anlage:
Änderungen Gesellschaftsvertrag
***
Beschluss-Nummer: 170-XIX/2006
Der Kreistag beschließt:
Dem Eigenbetrieb Erdstofflager Küchelgrube
(EKWL) wird zur Liquiditätssicherung ein rückzahlbarer Zuschuss von 65 T€ zur Verfügung
gestellt.
Die Anlagen können während der üblichen
Dienststunden im Landratsamt Weimarer Land,
Büro Kreistag, eingesehen werden.
gez. Münchberg,
Landrat
KS
Beschluss-Nr.: 87-14/2006
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Bauleistung „Trockenbauarbeiten“ für den
Berufsschulstandort Schwerstedt – Schloss an
die
Fa. Scheiber Putz + Anstrich GmbH
Friedrichstraße 7
98593 Floh-Seligenthal
zum geprüften Angebotspreis von 29.506,51 €
zu vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 88-14/2006
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Planungsleistung für den Radweg „Thüringer
Städtekette“ an das Jenaer Büro
Ulrich Boock
Stadtrodaer Straße 60
07747 Jena
zu vergeben.
Fortsetzung auf Seite 4
Seite 4
26. August 2006 – Nummer 07/06
Fortsetzung von Seite 3
Beschluss-Nr.: 91-15/2006
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Vergabe Planungsleistung Baumgutachten für
das Naturdenkmal (ND) „Baumbachlinde“,
Kranichfeld an das
Ing. Büro Ralph Schultz
Gisperslebener Straße 41
99089 Erfurt
zu vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 92-15/2006
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Bauleistungen „Elektroinstallationsarbeiten“ im
Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung am Schulverbund Buttelstedt an die Firma
Elektro-Schäfer GmbH
Hirtengasse 78 a
99439 Sachsenhausen
zum geprüften Angebotspreis von 28.203,37 €
zu vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 93-15/2006
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Bauleistungen „Brandschutztüren“ im Rahmen
der brandschutztechnischen Sanierung am
Schulverbund Buttelstedt an die Firma
Schlossermeister Reinhard Bednarek
Kirschberg 19
99510 Apolda
zum Angebotspreis von 37.661,72 € zu vergeben.
***
Beschluss-Nr. 100-16/2006
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Bauleistungen „Fliesenarbeiten“ an der Regelschule Blankenhain, Haus B an die Firma
Fliesen- und Natursteinbau Mike Linke
Am Fischbach
07426 Königsee
zum geprüften Angebotspreis von 27.525,88 €
inkl. 5 % Nachlass zu vergeben.
gez. Gutheil,
Ausschussvorsitzender
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt Weimarer Land
Kommunalaufsicht
Amtliche Bekanntmachung der „Ersten Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Brandschutzes und der
allgemeinen Hilfe“ zwischen der Verwaltungsgemeinschaft „IlmtalWeinstraße“ und den Gemeinden Niederreißen, Oberreißen,
Willerstedt und Nirmsdorf vom 22. 05. 2006 sowie deren Genehmigung
Die Verwaltungsgemeinschaft „Ilmtal-Weinstraße“ hat mit Schreiben
vom 23. Juni 2006 die o. g. Zweckvereinbarungen dem Landratsamt
Erste Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung
der Aufgaben des Brandschutzes und der allgemeinen
Hilfe
Aufgrund des § 47 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. 08. 1993
(GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41)
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Thüringer
Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007 vom 23.
Dezember 2005 (GVBl. Nr. 18 S. 446) i. V. mit
§§ 7 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 11. 06. 1992
(GVBl. S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.
S. 290) wird zwischen der Gemeinde Niederreißen und der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße folgende Vereinbarung geschlossen:
Erste Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung
der Aufgaben des Brandschutzes und der allgemeinen
Hilfe
Aufgrund des § 47 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. 08. 1993
(GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41)
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Thüringer
Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007 vom 23.
Dezember 2005 (GVBl. Nr. 18 S. 446) i.V. mit
§§ 7 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 11.06.1992
(GVBl. S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.
S. 290) wird zwischen der Gemeinde Nirmsdorf und der Verwaltungsgemeinschaft IlmtalWeinstraße folgende Vereinbarung geschlossen:
Weimarer Land angezeigt. Das Landratsamt Weimarer Land hat mit
Bescheid vom 5. Juli 2006 diese Zweckvereinbarungen genehmigt.
Nachfolgend werden diese Zweckvereinbarungen amtlich bekannt
gemacht.
Apolda, den 7. Juli 2006
Hellner
Amtsleiter
§1
Präambel
Die Zweckvereinbarung zur Übertragung der
Aufgaben des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe vom 29. 04. 2005 (mit Bescheid des
Landrates vom 25. 05. 2005 genehmigt und im
Amtsblatt des Kreises Weimarer Land 11. Jahrgang, Nr. 04/05 vom 2. Juli 2005 bekanntgemacht) zwischen der Gemeinde
Niederreißen und der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße
jeweilige Satzung der Gemeinde außer Kraft.“
§2
Inkrafttreten
Diese Änderung der Zweckvereinbarung tritt
am Tage nach der Bekanntmachung,
einschließlich der Bekanntmachung der
Genehmigung des Landratsamtes Weimarer
Land und der danach erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße „Ilmtal-WeinstraßeReport“ in Kraft.
wird wie folgt geändert:
Niederreißen, den 22. 05. 2006
Der § 2 – Organisation, Bezeichnung, Satzungen – Abs. 6 erhält folgenden neuen Wortlaut:
„Die Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße regelt die weitere Verfahrensweise in
eigener Feuerwehrsatzung, Feuerwehr-Kostenersatz- und Gebührensatzung und Feuerwehrentschädigungssatzung. Diese setzen die
§1
Präambel
Die Zweckvereinbarung zur Übertragung der
Aufgaben des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe vom 29. 04. 2005 (mit Bescheid des
Landrates vom 25. 05. 2005 genehmigt und im
Amtsblatt des Kreises Weimarer Land 11. Jahrgang, Nr. 04/05 vom 2. Juli 2005 bekanntgemacht) zwischen der Gemeinde
Nirmsdorf und der
Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße
U. Müller
Gemeinschaftsvorsitzender
Siegel
H. Prager
Bürgermeister
Siegel
jeweilige Satzung der Gemeinde außer Kraft."
§2
Inkrafttreten
Diese Änderung der Zweckvereinbarung tritt
am Tage nach der Bekanntmachung,
einschließlich der Bekanntmachung der
Genehmigung des Landratsamtes Weimarer
Land und der danach erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße „Ilmtal-WeinstraßeReport“ in Kraft.
wird wie folgt geändert:
Nirmsdorf, den 22. 05. 2006
Der § 2 – Organisation, Bezeichnung, Satzungen – Abs. 6 erhält folgenden neuen Wortlaut:
„Die Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße regelt die weitere Verfahrensweise in
eigener Feuerwehrsatzung, Feuerwehr-Kostenersatz- und Gebührensatzung und Feuerwehrentschädigungssatzung. Diese setzen die
U. Müller
Gemeinschaftsvorsitzender
Siegel
B. Tänzer
Bürgermeisterin
Siegel
26. August 2006 – Nummer 07/06
Seite 5
Erste Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung
der Aufgaben des Brandschutzes und der allgemeinen
Hilfe
Aufgrund des § 47 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993
(GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41)
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Thüringer
Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007 vom 23.
Dezember 2005 (GVBl. Nr. 18 S. 446) i.V. mit
§§ 7 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 11. 06. 1992
(GVBl. S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.
S. 290) wird zwischen der Gemeinde Oberreißen und der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße folgende Vereinbarung geschlossen:
Erste Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung
der Aufgaben des Brandschutzes und der allgemeinen
Hilfe
Aufgrund des § 47 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. 08. 1993
(GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41)
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Thüringer
Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007 vom 23.
Dezember 2005 (GVBl. Nr. 18 S. 446) i.V. mit
§§ 7 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 11.06.1992
(GVBl. S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.
S. 290) wird zwischen der Gemeinde Willerstedt und der Verwaltungsgemeinschaft IlmtalWeinstraße folgende Vereinbarung geschlossen:
§1
Präambel
Die Zweckvereinbarung zur Übertragung der
Aufgaben des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe vom 29. 04. 2005 (mit Bescheid des
Landrates vom 25. 05. 2005 genehmigt und im
Amtsblatt des Kreises Weimarer Land 11. Jahrgang, Nr. 04/05 vom 2. Juli 2005 bekanntgemacht) zwischen der Gemeinde
Oberreißen und der Verwaltungsgemeinschaft
Ilmtal-Weinstraße
jeweilige Satzung der Gemeinde außer Kraft.“
§2
Inkrafttreten
Diese Änderung der Zweckvereinbarung tritt
am Tage nach der Bekanntmachung,
einschließlich der Bekanntmachung der
Genehmigung des Landratsamtes Weimarer
Land und der danach erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße „Ilmtal-WeinstraßeReport“ in Kraft.
wird wie folgt geändert:
Oberreißen, den 22. 05. 2006
Der § 2 – Organisation, Bezeichnung, Satzungen – Abs. 6 erhält folgenden neuen Wortlaut:
„Die Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße regelt die weitere Verfahrensweise in
eigener Feuerwehrsatzung, Feuerwehr-Kostenersatz- und Gebührensatzung und Feuerwehrentschädigungssatzung. Diese setzen die
§1
Präambel
Die Zweckvereinbarung zur Übertragung der
Aufgaben des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe vom 29. 04. 2005 (mit Bescheid des
Landrates vom 25. 05. 2005 genehmigt und im
Amtsblatt des Kreises Weimarer Land 11. Jahrgang, Nr. 04/05 vom 2. Juli 2005 bekanntgemacht) zwischen der Gemeinde
Willerstedt und der Verwaltungsgemeinschaft
Ilmtal-Weinstraße
U. Müller
Gemeinschaftsvorsitzender
Siegel
J. Rammelt
Bürgermeister
Siegel
jeweilige Satzung der Gemeinde außer Kraft.“
§2
Inkrafttreten
Diese Änderung der Zweckvereinbarung tritt
am Tage nach der Bekanntmachung,
einschließlich der Bekanntmachung der
Genehmigung des Landratsamtes Weimarer
Land und der danach erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße „Ilmtal-WeinstraßeReport“ in Kraft.
wird wie folgt geändert:
Willerstedt, den 22. 05. 2006
Der § 2 – Organisation, Bezeichnung, Satzungen – Abs. 6 erhält folgenden neuen Wortlaut:
„Die Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße regelt die weitere Verfahrensweise in
eigener Feuerwehrsatzung, Feuerwehr-Kostenersatz- und Gebührensatzung und Feuerwehrentschädigungssatzung. Diese setzen die
U. Müller
Gemeinschaftsvorsitzender
Siegel
I. Morche
Bürgermeisterin
Siegel
Verordnung
über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass des Landkreises WEIMARER LAND vom 14. Juli 2006
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über
den Ladenschluss vom 2. Juni 2003 (BGBI. I S.
744), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 3 des
Gesetzes vom 01. Juli 2005 (BGBl I, Nr. 42, S.
1954) und des § 7 Ziff. 3 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und
zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem
Gebiet des Arbeitsschutzes (ThürASZustVO)
vom 11. Januar 1993 (GVBl. S. 111), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 01. Juni 2004
(GVBl. S. 589), wird für den Kreis Weimarer
Land verordnet:
§2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung
sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 24
des Gesetzes über den Ladenschluss.
§1
In den nachstehend aufgeführten Orten dürfen
Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:
– Siegel –
Ort
Stadt
Apolda
Anlass
Zwiebelmarkt
und
Bockbieranstich
Hinweis: § 17 LadSchlG Arbeitszeit an Sonnund Feiertagen
§3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(1) In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonnund Feiertagen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten (§§ 4 bis 15 und die hierauf
gestützten Vorschriften) und, falls dies zur Erledigung
von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich
ist, während insgesamt weiterer 30 Minuten beschäftigt
werden.
Apolda, den 14. 07. 2006
(2) Die Dauer der Beschäftigungszeit des einzelnen
Arbeitnehmers an Sonn- und Feiertagen darf acht Stunden nicht überschreiten.
Münchberg
LANDRAT
Datum
Verkaufszeitraum
So., den
12.00 – 17.00 Uhr
01. 10. 2006
Beschränkungen
Gilt jeweils nur für den
wie folgt beschriebenen
Innenstadtbereich, innerhalb der Grenzen von:
Straße des Friedens, Heidenberg, Königstraße, Darrplatz, Dornburger Straße,
Pestalozzistraße, KätheKollwitz-Straße, AugustBebel-Straße, Planstraße,
Gerichtsweg, Wehrweg,
Promenadenstraße.
(2a) In Verkaufsstellen, die gemäß § 10 oder den hierauf gestützten Vorschriften an Sonn- und Feiertagen
geöffnet sein dürfen, dürfen Arbeitnehmer an jährlich
höchstens 22 Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Ihre Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen darf vier Stunden nicht überschreiten.
(3) Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen in Verkaufsstellen gemäß §§ 4 bis 6, 8 bis 12, 14 und 15 und
den hierauf gestützten Vorschriften beschäftigt werden,
sind, wenn die Beschäftigung länger als drei Stunden
dauert, an einem Werktage derselben Woche ab 13
Uhr, wenn sie länger als sechs Stunden dauert, an
einem ganzen Werktage derselben Woche von der
Arbeit freizustellen; mindestens jeder dritte Sonntag
muss beschäftigungsfrei bleiben. Werden sie bis zu
drei Stunden beschäftigt, so muss jeder zweite Sonntag
oder in jeder zweiten Woche ein Nachmittag ab 13
Uhr beschäftigungsfrei bleiben. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Sonnabend- oder Montagvormittag bis 14 Uhr gewährt werden. Während der
Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein
muss, darf die Freizeit nicht gegeben werden.
Seite 6
26. August 2006 – Nummer 07/06
Verordnung
über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass des Landkreises WEIMARER LAND vom 08. 08. 2006
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über
den Ladenschluss vom 2. Juni 2003 (BGBI. I S.
744), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 3 des
Gesetzes vom 01. Juli 2005 (BGBl I, Nr. 42, S.
1954) und des § 7 Ziff. 3 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und
zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem
Gebiet des Arbeitsschutzes (ThürASZustVO)
vom 11. Januar 1993 (GVBl. S. 111), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 01. Juni 2004
(GVBl. S. 589), wird für den Kreis Weimarer
Land verordnet:
§2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung
sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 24
des Gesetzes über den Ladenschluss.
§1
In den nachstehend aufgeführten Orten dürfen
Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:
– Siegel –
Münchberg
LANDRAT
Ort
Anlass
Datum
Verkaufszeitraum
Gemeinde
Mönchenholzhausen
3. Verkehrssicherheitstag
So., den
13.00 – 18.00 Uhr
24. 09. 2006
Hinweis: § 17 LadSchlG Arbeitszeit an Sonnund Feiertagen
§3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(1) In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonnund Feiertagen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten (§§ 4 bis 15 und die hierauf
gestützten Vorschriften) und, falls dies zur Erledigung
von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich
ist, während insgesamt weiterer 30 Minuten beschäftigt
werden.
Apolda, den 08. 08. 2006
(2) Die Dauer der Beschäftigungszeit des einzelnen
Arbeitnehmers an Sonn- und Feiertagen darf acht Stunden nicht überschreiten.
Beschränkungen
Gilt für den gesamten
Gemeindebereich.
(2a) In Verkaufsstellen, die gemäß § 10 oder den hierauf gestützten Vorschriften an Sonn- und Feiertagen
geöffnet sein dürfen, dürfen Arbeitnehmer an jährlich
höchstens 22 Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Ihre Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen darf vier Stunden nicht überschreiten.
(3) Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen in Verkaufsstellen gemäß §§ 4 bis 6, 8 bis 12, 14 und 15 und
den hierauf gestützten Vorschriften beschäftigt werden,
sind, wenn die Beschäftigung länger als drei Stunden
dauert, an einem Werktage derselben Woche ab 13
Uhr, wenn sie länger als sechs Stunden dauert, an
einem ganzen Werktage derselben Woche von der
Arbeit freizustellen; mindestens jeder dritte Sonntag
muss beschäftigungsfrei bleiben. Werden sie bis zu
drei Stunden beschäftigt, so muss jeder zweite Sonntag
oder in jeder zweiten Woche ein Nachmittag ab 13
Uhr beschäftigungsfrei bleiben. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Sonnabend- oder Montagvormittag bis 14 Uhr gewährt werden. Während der
Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein
muss, darf die Freizeit nicht gegeben werden.
Öffentlicher Teil
Informationen
Das Ordnungsamt informiert …
Seit dem Frühjahr 2006 ist das Ordnungsamt
des Landratsamtes wieder für die Erteilung von
Erlaubnissen für Tombolas und Lotterien
zuständig. Die Abgeordneten des Thüringer
Landtages haben dies im Ausführungsgesetz
zum Staatsvertrag Lotteriewesen beschlossen.
Wir bitten alle Veranstalter entsprechende
Anträge 2 Wochen vor Beginn der Ausspielung
an das Ordnungsamt des Landratsamtes,
99510 Apolda, Bahnhofstraße 28 zu richten.
Zum Antrag soll ein Freistellungsbescheid des
Finanzamtes, ein Gewinn- und Kostenplan
NOCH PLÄTZE FREI …
Teilnehmergebühr:
20,00 € (ohne Verpflegung)
Voraussetzung:
Ein abgeschlossener Kurs „Erste Hilfe“ oder
„Lebensrettende Sofortmaßnahmen“.
Zielgruppe:
Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre
Folgende Schwerpunkte beinhaltet die Ausbildung:
– Kenntnisse über die Leitung von Jugendgruppen, Vermittlung von Gruppenaufbau,
Leiterverhalten, Teamarbeit und Motivation
– Rechtlich relevante Grundlagen der Kinderund Jugendarbeit
– Bewältigung von Konfliktsituationen
– Organisation, Finanzierung, Fördermöglichkeiten und Verwaltung von Jugendarbeit
– Spielpädagogik
Termin:
23. 10. bis 27. 10. 2006 (erste Ferienwoche)
Die Anmeldung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen, unter:
Die Jugendleiter-Card gilt bundesweit und
berechtigt zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, gegenüber
Erziehungsberechtigten, sowie zum Einsatz als
Betreuer bei Ferienfreizeiten.
Ort:
Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstr. 28
99510 Apolda
Umfang:
40 Unterrichtseinheiten
Veranstaltungen mit Ausspielung ohne Erlaubnis können von der zuständigen Behörde strafrechtlich belangt werden.
Kursangebote
An alle, die in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtliche Arbeit leisten!
Ausbildung zur Jugendleiter – Card A
Ziel ist es, durch eine Grundausbildung, ehrenamtlich Tätige zu befähigen, Kinder und
Jugendliche selbständig anzuleiten, Gruppen
zu führen sowie die eigene ehrenamtliche
Tätigkeit zu reflektieren.
Besonders angesprochen sind hier Jugendliche
und Erwachsene die bereits in den Jugendclubs
unseres Landkreises ehrenamtlich tätig sind.
sowie bei Vereinen die zum ersten Mal einen
Antrag stellen, ein Statut eingereicht werden.
Landratsamt Weimarer Land,
Jugend- und Sportamt,
Bahnhofstr. 28 · 99510 Apolda
Tel. 0 36 44/54 05 52,
Dajana Preißer
im Kinderfreizeitzentrum „Lindwurm“
Für Kinder und Jugendliche bietet das Kinderfreizeitzentrum „Lindwurm“ eine sinnvolle und
erlebnisreiche Freizeitgestaltung.
Folgende Kurse werden angeboten:
Mo: 14.00–16.30 Uhr Kreatives Gestalten
Mo: 15.00–16.00 Uhr Keramik für Anfänger
Mo: 17.00–18.00 Uhr Erste-Hilfe-Kurs
Mo: 16.00–18.00 Uhr Keramik f. Fortgeschrittene
Di: 14.00–18.00 Uhr Kreative Arbeit mit Holz
Di: 16.30–18.00 Uhr Moderner Tanz
Mi: 15.15–16.00 Uhr Kreativer Kindertanz
Mi: 16.30–18.00 Uhr Moderner Tanz
Mi: 15.30–16.30 Uhr Junge Designer
Do: 14.00–18.00 Uhr Keyboard Schule
Fr: 14.00–18.00 Uhr Keyboard Schule
Fr: 15.00–17.00 Uhr Kreative Arbeit mit Holz
Vorschule:
Do: 15.00–16.00 Uhr für Kinder, die keinen
Kindergarten besuchen
für Kinder mit Defiziten
in der Feinmotorik der
1. Klasse
Kontakt:
Kinderfreizeitzentrum „Lindwurm“
Reuschelstraße 3 · 99510 Apolda
Tel.: 0 36 44/56 30 12
26. August 2006 – Nummer 07/06
Seite 7
Tag des offenen Denkmals 2006
Der Tag des offenen Denkmals am 10. September 2006 wird bundesweit unter dem Schwerpunktthema „Rasen, Rosen und Rabatten –
Historische Gärten und Parks“ durchgeführt.
Einer guten Tradition folgend findet die Eröffnung des Tages des offenen Denkmals im Wei-
marer Land auch im Jahr 2006 an baugeschichtlich bedeutender Stelle statt – diesmal
in Auerstedt.
Die zentrale Eröffnungsveranstaltung wird in
der Kirche St. Vitus in Auerstedt stattfinden.
Auch die Kirche ist ein Baudenkmal, das im
Jahr 1806 bereits bestand und schon damals
auf eine lange und wechselvolle Geschichte
zurückblickte.
Hier wird Landrat Hans-Helmut Münchberg
am 10. September um 10.00 Uhr den Denkmaltag des Kreises Weimarer Land eröffnen.
Geöffnete Denkmale im Kreis Weimarer Land am 10. September 2006
Eiermannbau
Herressener und Schötener
Promenade
Kunsthaus Apolda Avantgarde
Katholische Kirche
Auerstedt
Schloss mit Schlossanlage
Kirche
Bad Berka
Kurpark
Zeughaus
Bad Sulza
Salinetechnische Anlagen
Schloss Kromsdorf
Bechstedtstraß
Blankenhain
Buchfart
Denstedt
Eberstedt
Ettersburg
Kirche
Schloss
Kirche
Burg
Kirche
Parkanlage
Kirche
Forsthaus, Hauptstraße 20
Hohenfelden
Thüringer Freilichtmuseum
Hohlstedt
Eulensteinscher Hof
Hopfgarten
Kirche
Kapellendorf
Wasserburg
Kiliansroda
Kirche
Kranichfeld
Oberschloss
Baumbachhaus
Kromsdorf
Schloss und Schlosspark
Lehnstedt
Kirche
Liebstedt
Ordenskomturei
Mechelroda
Kirche
Mellingen
Kirche
Mönchenholzhausen
Kirche
Neckeroda
Gehöft, Ortsstraße 20
Neustedt
Kirche
Niederroßla
Kirche
Niedertrebra
Pfarrscheune
Kirche
Niederzimmern
Kirche
Nohra
ehem. sowj. Militärgelände
Kirche
Obergrunstedt
Kirche
Oettern
Oßmannstedt
Pfiffelbach
Ramsla
Rannstedt
Reisdorf
Schoppendorf
Stedten a. E.
Tonndorf
Troistedt
Ulla
Vollersroda
Wersdorf
Kirche
Wielandgut
Kirche
Kirche
Kirche
Kirche
Kirche
Kirche
Schloss
Kirche
Kirche
Kirche
Kirche
Fotos: Dötsch
Apolda
Kirche Ulla
Denkmalliste des Kreises Weimarer Land
In dieser und in den nächsten Ausgaben des Amtsblattes veröffentlichen wir die aktuelle Liste der Denkmale des Kreises Weimarer Land.
Apolda
Einzeldenkmale
– Stobraer Straße – Katholische Kirche „St. Bonifacius“ und Pfarrhaus
– Melanchthonplatz – Lutherkirche
– Martinsplatz – Martinskirche
– Ritterstraße 43 – Pfarrhaus
– Unterm Schloß – Schloß Apolda
– Alexanderstraße 14/16 – Wohnhaus
– Alexanderstraße 39 – Wohnhaus
– Alexander-Puschkin-Platz – Denkmal Zimmermann
– Alexander-Puschkin-Platz 4 – Wohn- und Geschäftshaus mit
Hofgebäuden
– August-Bebel-Straße 2 – Kaufhaus
– August-Bebel-Straße 8-10 – Wohn- und Geschäftshaus
– Auenstraße 9/11/13 – Wohn- und Fabrikgebäude –
ehem. Feuerlöschgerätewerk (Eiermannbau)
– Auenstraße 51 – Wohnhaus mit Einfriedung, Schlosserei u.
Montagegebäude
– Am Brückenborn 2 – Wohn- und Geschäftshaus
– Am Brückenborn 3 – Wohn- und Geschäftshaus
– Am Brückenborn 4 – Wohn- und Geschäftshaus
– Am Brückenborn 5 – Sparkasse
– Am Brückenborn – Brunnen und Figur (Gänsemännchenbrunnen)
– An der Karlsquelle 4 und 6 – Wohnhaus und Fabrikgebäude
– Am Stadthaus 1 – Stadthaus
– Bachstraße 46 – Hochwassertafel
– Bachstraße 11 – Villa Opel
– Bachstraße 23 – Pestalozzischule
– Bachstraße 28 – Wohn- und Geschäftshaus
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Bahnhofstraße – Ehrenmal Opfer des Faschismus
Bahnhofstraße 21 – Wohn- und Geschäftshaus
Bahnhofstraße 23 – Polizeiinspektion
Bahnhofstraße 28 – Fabrikgebäude „Zimmermannsbau“
Bahnhofstraße 41 – Glockenmuseum
Bahnhofstraße 42 – Villa (Kunsthaus)
Bahnhofstraße 43 – Villa (Bibliothek)
Bahnhofstraße 46 – Postgebäude
Bahnhofstraße 49 – Wohnhaus mit
Seitenflügel (jetzt Kindergarten)
Bahnhofstraße 54 – Wohnhaus und Fabrikgebäude
Bahnhofstraße 55 – Wohnhaus
Bahnhofstraße 62 – Wohn- und Geschäftshaus sowie Gartenhaus
Bahnhofstraße 69 – Bahnhof mit Treppenanlage
Bernhardstraße 21–23 – Wohnhäuser – Doppelvilla
Brühl 1 – Wohn- und Geschäftshaus
Darrplatz – Gartenhaus
Dornburger Straße 8 – Wohnhaus
Dornburger Straße 10 – Wohnhaus
Dornburger Straße 14 – Geschwister-Scholl-Schule
Dornsgasse 7 – Wohn- und Geschäftshaus
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße – Bergschule
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 2 – Wohn- und Geschäftshaus
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 4 – Fabrikgebäude
Friedrich-Engels-Straße 2 – Schule „Am Schötener Grund“
Goerdeler Straße 4 – Geschäftshaus
Goerdeler Straße 33 – 39 – Fabrikgebäude „Breitenborn & Hamel“
Fortsetzung auf Seite 8
Seite 8
26. August 2006 – Nummer 07/06
Altdörnfeld
Fortsetzung von Seite 7
– Heidenberg 50/52 – Verwaltungsgebäude des ehemaligen
Elektrizitätswerkes
– Herressener Promenade – Parkanlage
– Herressener Straße 28 – Villa und Gartenanlage
– Jenaer Straße 1 – Wohn- und Geschäftshaus
– Jenaer Straße 8 – Gerichtsgebäude und Haftgebäude und
Einfriedung
– Karl-August-Straße 2 – Wohnhaus
– Leipziger Straße – Bismarckturm
– Lessingstraße 34 – ehemaliges Kinderheim
– Lessingstraße 62 – Villa
– Louis-Opel-Straße 8 – Villa
– Markt 1 – Rathaus
– Markt 3 a – Wohn- und Geschäftshaus
– Markt 4 – Wohn- und Geschäftshaus
– Markt 5 – Wohn- und Geschäftshaus
– Markt 6 – Wohn- und Geschäftshaus
– Markt 7 – Wohn- und Geschäftshaus
– Markt 10 – Wohn- und Geschäftshaus
– Markt 11 – Wohn- und Geschäftshaus und Hofgebäude
– Markt 12 – Wohn- und Geschäftshaus
– Martinsgasse 2 – Hoftor
– Mönchsgasse 2 – Wohnhaus
– Mönchsgasse 8 – Wohnhaus
– Moskauer Straße 18 – Wohnhaus
– Moskauer Straße 20 – Hausgarten einschließlich
Architekturelementen
– Moskauer Straße 26 – Wohnhaus
– Moskauer Straße 28 – Wohnhaus
– Oststraße – sowjetischer Ehrenfriedhof mit Ehrenmal
– Parkstraße – Trafohaus
– Promenadenstraße 2 – Wohnhaus
– Promenadenstraße 34/36/38 – Wohnhaus und Fabrikgebäude
– Ritterstraße 8 – Haustür und Einfassung
– Ritterstraße 37 – Wohn- und Geschäftshaus mit Fabrikgebäuden
– Robert-Koch-Straße – Eisenbahnviadukt
– Robert-Koch-Straße 2 – ehemalige Glockengießerei
– Robert-Koch-Straße 13 – Wohnhaus
– Schötener Promenade – Parkanlage
– Stobraer Straße 2 – Krankenhaus
– Stobraer Straße 65/67 – „Carolinenheim“
– Straße des Friedens 1,3,5,7 – Wohnblock
– Wehrweg – Brücke (südl. der Brauerei)
– Weilandstraße 3 – Wohnhaus
– Wiener Weg 4 – Villa „Wiener“
Denkmalensemble
Markt mit umgebenden Grundstücken bzw. Bebauung
mit folgenden Einzeldenkmalen:
Markt 1 (Rathaus), Markt 3a, 4, 5, 6, 7, 10, 11, 12, Mönchsgasse 2
Denkmalensemble
Schloss einschließlich Schlossbereich mit Anlagen, Wegen und
Gebäuden
Denkmalensemble
Bahnhofstraße (zwischen Dornburger Straße und Bahnhof)
mit folgenden Einzeldenkmalen:
Bahnhofstraße (Ehrenmal Opfer des Faschismus), Nr. 21, 23, 28, 41, 42,
43, 46, 54, 55, 62, 69
Denkmalensemble
Alexanderstraße 12–18
Denkmalensemble
Gartenstadtsiedlung
mit folgenden Grundstücken:
– Jenaer Straße 77, 79, 81, 83, 85 (gesamte Anlage mit Bebauung,
– Friedrich-Engels-Straße 8–60 Freiflächen, Einfriedungen, Straßen)
– Karl-Marx-Straße 9 – 47, 10 – 32
Denkmalensemble
Wohn- und Fabrikgebäude Parkstraße 39, 41, 43, 45 und
Utenbacher Straße 59
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Haus Nr. 4 – Gehöft
– Haus Nr. 5 – Wohnhaus
Auerstedt
Einzeldenkmale
– Kirche
– Bahnhofstraße 114 – Gehöft (ehem. Schäferei mit Wohnhaus,
Schafstall, Hofmauer einschl. Tor und Pforte)
– Dorfplatz – Gut mit Gutshaus und Wirtschaftsgebäuden
– Dorfplatz 3 – Gasthaus und Schafstall
– Obergasse – Pfarrhaus
Bad Berka
Einzeldenkmale
– Klosterberg – Pfarrkirche St. Marien mit Kirchhof
– Kirchgasse – Pfarrhaus
– Adolf-Tegtmeier-Allee 16 – ehemalige
Sophienheilstätte München
– Adelsberg – Paulinenturm
– Am Goethehaus 1 – Goethehaus
– Am Zeughausplatz 11 – ehemals Jagdzeughaus
– Brühl 3 – Gehöft
– Harthallee – Grenzstein (Forstweg von Zentralklinik nach München,
auf halben Wege auf rechter Seite einer Weggabelung)
– Heinrich-Heine-Allee 2 – Wohnhaus mit Außenanlagen (Villa „Alice“)
– Heinrich-Heine-Allee 4 – ehemaliges „Starcksches Sanatorium“
– Heinrich-Heine-Allee 6 – Wohnhaus
– Hinterm Forste – Schaltwarte des Wasserwerks Fl. 13, Flst. 1612
– Friedhof – Gedenkstätte für Opfer des Faschismus,
Friedhofskapelle
10 Grabmale
Brunnen (bis Anfang 20. Jh. als „Apothekenbrunnen“
auf dem Markt),
Friedhofsmauer
– Friedensplatz – Denkmal für die Gefallenen des 1. Weltkrieges,
Plastik von Adolf Brütt
– Ilmstraße 1 – Wirtschaftsgebäude und Einfriedung (sog. „Edelhof“)
– Klosterberg – Klosterbergschule
– Markt – Brunnen
– Markt 10 – Rathaus
– Mühlgraben – Flur 1, Flst. 178/1 und 110/4 (teilweise)
– Pfarrgasse 6 – Brücke und Mühlgraben
– Pfarrgasse/Ilmstraße – Brücke („Pfarrbrücke“)
(Verlängerung der Pfarrgasse)
– Parkstraße 8a, Nr. 12 – Sanatorium
– Parkstraße 14 – Kurhaus Am Adelsberg
– Parkstraße 16 – Bade- und Gesellschaftshaus (Coudrayhaus)
– Robert-Koch-Allee – Zentralklinik
– Steingraben 6 a – Sommerhaus
– Tannrodaer Straße 11 – Martinswerk
– Tannrodaer Straße 34 – ehem. Sanatorium „Schloß Gutenberg“
– Tiefengrubener Straße 15,17 – geschlossene Hofanlage (Gehöft)
– Tiefengrubener Straße 19 – Türgewände
– Treben – Wasserwerk
– Troistedter Straße – Forsthaus Tiefborn
– Weimarische Straße 2 – ehemals Justizamt
– Weimarische Straße 7 – ehemals Lichtspieltheater
– Weimarische Straße 16 – ehemals Zollhaus
Denkmalensemble
Kurpark und Kuranlagen mit einbezogenen Objekten:
Park mit Kurmittelhaus, Stahlbad, Brunnenhaus, Trinkhalle, Schützenhaus, Pavillon an der Kurhauswiese, Gedenksteine, Nr. 8a, 12 (Sanatorium), Nr. 14 (Kurhaus am Adelsberg), Parkstraße 16 (Coudrayhaus)
Denkmalensemble
Klosterberg mit einbezogenen Objekten:
– Pfarrkirche St. Maria mit Kirchhof
– Pfarrhaus
– Pfarrscheune
– Klosterbergschule
– Begrenzungsmauer zum Schulhof
Fortsetzung auf Seite 9
26. August 2006 – Nummer 07/06
Seite 9
Fortsetzung von Seite 8
– Denkmal für die Gefallenen des 1. Weltkrieges; Plastik von Adolf Brütt
– Kirchhof: auf dem Kirchhof 7 Grabsteine, Brunnen vom Friedensplatz,
Gefallenendenkmal 1870/71
Denkmalensemble
Stadtzentrum mit folgenden einbezogenen Grundstücken:
– Bachstraße 1
– Bahnhofstraße 1 – 4, 6, 8, 10, 12, 14
– Brauhausstraße 1, (ehemals Brauhaus)
– Heinrich-Schütz-Straße Nr. 2–8, 10–12, 14
– Markt 1 – 10
– Tiefengrubener Straße 1–11, 13, 15, 17, 19, 20, 21
– Weimarische Straße 1 und 2
Bad Sulza
Einzeldenkmale
– Kirchplatz – Stadtkirche St. Mauritius
– Am Lachenweg 1 – Wohnhaus
– Am Lachenweg 7 – Wohnhaus
– Eckartsbergaer Straße 26 – Weinberghaus
– Friedhof – Sowjetischer Ehrenfriedhof
– Kirchstraße 12 – Wohnhaus
– Kirchstraße 16 – Hochwassertafel
– Louis-Braille-Straße 4 – Spätaussiedlerheim
(ehem. Konzentrationslager)
– Markt – Rathaus
– Markt – Brunnen
– Obere Marktstraße 6 – Wohn- und Geschäftshaus
– Obere Marktstraße 12 – Wohnhaus – Heylandhaus
– Obere Marktstraße 22 – Wohnhaus
– Mühlstraße 21 – Mühlengebäude; ehem.
„Kunstmühle Bad Sulza“
– Sonnenburg – Auf dem Sonnenhügel (außerhalb der Stadt)
– Waidstraße 1 – Wohnhaus
– Wunderwaldstraße 7 – Wohnhaus
– Wunderwaldstraße 17 – Wohnhaus
– Wunderwaldstraße 23 – Wohnhaus
– Naumburger Straße 4 – im Garten des Salinemuseums;
Waidmühlstein
Denkmalensemble
Marktplatz einschließlich umgebende Bebauung der Oberen und Unteren Marktstraße mit folgenden Einzeldenkmalen:
Rathaus, Brunnen auf dem Markt, Obere Marktstraße 6, 12, 22
Denkmalensemble
Kurpark mit Kurgebäuden (mit Einzeldenkmal Kurklinik Sophie)
Denkmalensemble
Saline Bad Sulza mit folgenden Bestandteilen:
– Kunstgraben von der Abzweigung bis zum Einlauf
– Karl-Alexander-Sophie-Schachtgebäude und Radstube
– Solerohrrestleitungen
– Schachtstollen, Radstube, Wendedocke, Gestängereste, Stollenmund und Stollen, (Kunstgrabenschacht)
– Herlitzbergschacht mit Stollen und Gestängeresten, Schachtröhre
– Reste des Leopoldschachtes (Schachtplombe), Reste der Radstube,
ehem. Wohnhaus des Salzverwalters
– Gradierwerk „Louise“ und Zerstäuberhalle
– Reste des Triebwerkes
– östliches Solereservoirgebäude und Reste des westlichen
Reservoirgebäudes
– Zimmerhütte
– Schmiedegebäude mit hinterem Anbau
(ohne Turbinengebäude)
– Siedehäuser I, II, III, IV
– Darre IV
– Siedepfanne IV
– Salinenhof mit Hofpflaster, Schmalspurbahn sowie
Normalspurtrasse I–III
– Salineschenke (Museum)
– Pferdestall mit Kutscherwohnung
– Salineschenke an der Bahntrasse, Sozietätshaus
Bad Sulza /OT Bergsulza, Dorfsulza
Einzeldenkmale
– OT Bergsulza – Kirche
– OT Bergsulza August-Bebel-Str. 12 – Gehöft
– OT Bergsulza, August-Bebel-Str.21 – Pfarrhaus
– OT Bergsulza, August-Bebel-Str. 63 – Herrenhaus ehem. Gut,
Jugendherberge
– OT Bergsulza, Nr. 16 – Gehöft
– OT Bergsulza, Steinweg 5 – Gehöft
– OT Dorfsulza – Katholische Kirche
– OT Dorfsulza, Bergstraße 2 – ehemalige Mühle, turmartiges
Gebäude der ehem. Malzfabrik, Villa „Haus Flora“
Ballstedt
Einzeldenkmal
– Kirche mit Kirchhof
Barchfeld
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Haus Nr. 20 – Gehöft
– Straße nach Stedten/Ilm – Ilmbrücke
– Kaffenburg – ehemaliges Gut
Bechstedtstraß
Einzeldenkmale
– Kirche
– Kirchhof – 21 Grabsteine
– sowjetischer Ehrenfriedhof – nördlicher Ortsausgang
– Haus Nr. 17 – Portal
– Haus Nr. 20 – Gehöft (ehemaliger Pfarrhof)
– Haus Nr. 48 – Wohnhaus
– Isserodaer Straße 30 – Bockwindmühle
– nordwestlicher Ortsrand, – zwei Waidmühlsteine, Nähe Friedhof
Bergern
Einzeldenkmale
– Kirche
– Dorfstraße 8 – Gartenhaus im ehemaligen Gut
Denkmalensemble
ehemaliges Gut und Gutspark mit: Gutshaus, Gartenhaus, Garten und
Mauer, Tore und Mauer
Berlstedt
Einzeldenkmale
– Kirche
– Ballstedter Straße – VVN-Gedenkstein (Todesmarschstele)
– Haus Nr. 87 – Wappentafel
– Marktgasse 80 – Tor und Portal
– An der Kirche – Waidmühlstein
Blankenhain
Einzeldenkmale
– Brauhausstraße 11 – Wohnhaus
– Christian-Speck-Straße 2 – Staatliche Regelschule
– Christian-Speck-Straße 4 – Förderschule für Lernbehinderte
(Villa Vogt)
– Christian-Speck-Straße 7 – Wohnhaus „Villa Fasoldt“
– Friedhof – 5 Grabsteine von 8 italienischen Zwangsarbeitern
– Friedhof – sowjetischer Ehrenfriedhof
– Friedhof – VVN-Friedhof
– Friedhof – Grabstätte Konrad Fuß
– Große Nonnengasse – Katholische Kirche St. Anna
– Große Nonnengasse 4 – Gehöft
– Karlstraße 8 – Wohnhaus
– Karl-Liebknecht-Straße 34 – Gutshof Krakau
– Kirchstraße – Stadtkirche St. Severi
– Kirchstraße 8/10 – Pfarrhaus
– Markt 1 – Rathaus
– Marktstraße – Schloss
– Marktstraße – Friedrich-Leßner-Gedenkstein
– Marktstraße 4 – ehemaliges Amtshaus
– Marktstraße 7 – Gasthaus und Wirtschaftsgebäude
Fortsetzung auf Seite 10
Seite 10
26. August 2006 – Nummer 07/06
Fortsetzung von Seite 9
–
–
–
–
Kirchplatz 1 – Wohn- und Geschäftshaus
Rudolf-Breitscheid-Straße 12 – Rokokotür
Rudolstädter Straße – Gasthaus „Zum Güldenen Zopf“
Rudolstädter Straße 8 – rundbogige Torfahrt mit Wirtschaftsgebäude
Denkmalensemble
Villenquartier am Vogtplatz mit: Am Vogtplatz 1,2,4,6,8,
Lindenstraße 2
Denkmalensemble
Stadtzentrum mit: Rudolstädter Straße, Marktstraße, Bergstraße,
Sophienstraße, Rudolf-Breitscheid-Straße sowie Kirche, Schloss und Rathaus, Stadtmauerreste
Buchfart
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Am Buhrfelde 36 – Forsthaus
– Brauhausgasse 14 – Pfarrhof
– Am Schloßberg 49 – Wohnhaus
– Am Schloßberg 50 – Gaststätte Balsamine
– Weimarische Straße 1 und 1 a – Mühle, Gehöft und Mahltechnik
– Weimarische Straße – Ilmbrücke
– Höhlenburg (Fliehburg)
Denkmalensemble
Ortsteil links der Ilm mit: Bei der Kirche, Brauhausgasse, Hinter der
Mühle, Weimarische Straße 1–11, 13–21
Buttelstedt
Einzeldenkmale
– Stadtkirche St. Nikolaus
– Am Schmiedeberg 1 – Wohnhaus
– Am Sperlingsberg – Herzbrunnen
– Burgplatz – ehemaliges Gutshaus
– Fröbelweg 2 – Wohnhaus
– Fröbelweg 3 – ehemalige Kinderbewahranstalt
– Grünseestraße 2 – Scheune
– Grünseestraße 9 – Gehöft (ehemalige Obermühle)
– Haindorfer-/Gartenstraße – drei Scheunen
– Kölledaer Straße 26 – Gehöft (ehemaliges Gasthaus
„Zum bunten Löwen“)
– Markt 1 – Schulgebäude
– Markt 7 – Wohnhaus mit Hofgebäuden (ehemaliges Pfarrwitwenstift)
– Markt 8 – Wohnhaus
– nördlich der Stadt – Feldscheune
– Vor dem Tore – Scheunenreihen östlich und westlich des Friedhofs
– Vor dem Tore/Friedhof – Friedhofsmauer, historische Grabmale
– Weimarische Straße 1 – Pfarrhaus
Denkmalensemble
Stadtzentrum oder „Neue Marktsiedlung“ mit: Markt 4–14, Burgplatz
1–8, Krämerbrücke 1–7, Kölledaer Straße 6–26, Am Schmiedeberg 1–6,
Ledergasse 1–2 a, Vor dem Tore 1, Grünseestraße 2, Karlsplatz 2
Daasdorf am Berge
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Kirchhof – Grabstein von zwei italienischen Zwangsarbeitern
– Haus Nr. 35 – Gehöft
– neben der Kirche – Waidmühlstein
Daasdorf bei Buttelstedt
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Angergasse/Weimarische Straße – Wegweiserstein
Darnstedt
Einzeldenkmale
– Kirche
– Dorfstraße 24 – Gehöft
– Vor Eingang der Kirche – Waidmühlstein
Denkmalensemble
Saline Darnstedt mit folgenden Bestandteilen: Bohrtürme mit Resten der
Gradierwerke, der Feldgestänge, Wellengetriebe, Wendedocke, Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude sowie das Wasserrad
Denstedt
Einzeldenkmale
– Schloss
– Kirche mit Kirchhof
– Friedhof – Gedenkstein für 22 Antifaschisten
– Dorfstraße 23, 23a, 23b, 23c – Wohnhaus mit Tor und Nebengebäude
– Karl-Marx-Straße 2 – Mühle
– Karl-Marx-Straße 2 – Mühltechnik der Mühle
– Linkershof – Wappentafel
– nordöstlicher Dorfausgang – Ilmbrücke
Denkmalensemble
Schloss und Schlosspark
Döbritschen
Einzeldenkmal
– Kirche
Denkmalensemble
Reste der ehemaligen Befestigungsanlage aus dem 12. Jahrhundert
Drößnitz
Einzeldenkmale
– Kirche
– Am Angerberg Nr. 35
(OT Pfarrkeßlar) – Bauteile der ehem. Kirche
– Friedhof – Grabmal Selma Loch
– Friedhof – Grabmal Joh. Friedr. Loch
– Friedhof – Grabmal (Eisenkreuz, 19. Jh.)
– Friedhof – Grabmal (niedriger Stein als Felsenimitation mit aufgeschlagenem Buch)
– Nr. 5 – Hofanlage mit Durchfahrt und Nebengebäuden
– Nr. 16 – Alte Schule
– Nr. 22 – Gehöft
– Nr. 23 – Nebengebäude am Dorfplatz
– vor Nr. 27 – Brunnen mit Pumpe
– Nr. 33 – Gehöft (Pfarrhaus)
– Ortslage – Viehwaage
– Ortslage – Waidmühlstein
– Ortsausgang an Weggabelung – Wegweiser
Wittersroda/Drößnitz
Eberstedt
Einzeldenkmale
– Kirche
– Niedertrebra/Eberstedt – Ilmbrücke
Eckolstädt
Einzeldenkmal
– Kirche
Denkmalensemble
Ortslage mit: Im Unteren Dorf 51, Pfarrhaus, Hauptstraße 93, Gehöft
Unterdorf 70, Wohnhaus und Tor
Egendorf
Einzeldenkmal
– Nr. 1, 1a und 1b – ehemaliges Landeserziehungsheim
Eichelborn
Einzeldenkmale
– Kirchturm
– Dorfstraße 18 – Gehöft
– Dorfstraße 19 – Portal
– Dorfstraße 25 – Inschriftstein
– Dorfstraße 32 – Hofmauer, Tor und Portal
– Dorfstraße 41 – Wohnhaus
Denkmalensemble
Dorfstraße mit: Nr. 12–19, 22–42, 46
Fortsetzung in der nächsten Ausgabe
26. August 2006 – Nummer 07/06
Seite 11
Informationen
Offizieller Start
APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2008
Am 11. Juli 2006 wurden die Rahmenvereinbarungen für den A P O L DA E U R O P E A N
DESIGN AWARD 2008 unterzeichnet.
Veranstalter sind der Kreis Weimarer Land, die
Stadt Apolda und die Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda. Die Organisatoren haben mit der
Unterzeichnung den wirtschaftsfördernden
Marketingeffekt des Wettbewerbes als Visiten-
karte der Region Apolda betont und gaben
damit den offiziellen Startschuss für den
A P O L DA E U R O P E A N D E S I G N AWA R D
2008.
Das renommierte Apolda Designprojekt wird
vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Infrastruktur gefördert und steht
unter der Schirmherrschaft des Ministers.
Kinderprojekt 2006
der Apolda Avantgarde e.V.
Das Kunstprojekt des Kunstvereins Apolda
Avantgarde „Künstlerische Arbeit mit Kindern“
wurde im 7. Jahr weiter fortgesetzt. Mit Beginn
des Schuljahres 2005/06 arbeiteten die Kinder
der Klasse 3 der Grundschule „Am Schötener
Grund“ in Apolda mit den Vereinsmitgliedern
und der Klassenlehrerin am Projekt
Apoldas Brunnenmeister-Bäume.
Startschuss für den APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2008: Jürgen Krämer, Vorsitzender der Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda, Hans-Helmut Münchberg, Landrat Kreis Weimarer Land, Rüdiger Eisenbrand, Bürgermeister Stadt Apolda
Schulpreis verliehen
Das Förderschulzentrum Blankenhain
hat
den Wettbewerb
„Schule
und
Arbeitswelt“ gewonnen, der im
Rahmen
der
Kreismesse 2006
im Weimarer
Land erstmals
ausgeschrieben worden ist. Den zweiten Platz teilten
sich die Apoldaer Lessing- und Pestalozzischule. Die
Projektgruppe für den Berufsinformationstag wollte mit
dem Wettbewerb Schulen aus dem Weimarer Land und
Weimar dazu motivieren, ihre Aktivitäten in der Berufswahlvorbereitung vorzustellen.
Der Kunstverein Apolda Avantgarde sucht
eine Kunsterzieherin im Ruhestand
bzw. kunstinteressierte Bürger
für kindgerechte Führungen durch Ausstellungen des Kunsthauses Apolda
Kontakt unter:
Kunstverein Apolda Avantgarde
Geschäftsstelle
Bahnhofstraße 42
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Tel.: 0 36 44/51 53 64
Die Kinder fotografierten die Bäume in den
verschiedenen Jahreszeiten, informierten sich
über die Geschichte der Brunnenmeisterallee
in Apolda und beschäftigten sich mit den
Gründen zur Pflanzung der Bäume.
Nach mehreren Erkundungen vor Ort wurden
charakteristische Merkmale der Bäume, deren
Wuchs und die Entwicklung in der Natur erfasst und aufgeschrieben.
Nach Abschluss der Aufnahmen wurden die
Bilder fachgerecht vom Fotostudio Neumann
in Apolda entwickelt. An den Projekttagen in
der Schule erarbeiteten die Kinder kleine Prosatexte, „Elferlinge“ und Gedichte, die als Textteile mit den vergrößerten Aufnahmen verbunden wurden. Diese erstellten großformatigen
Collagen spiegeln ein Stück Heimatgeschichte
Apoldas wider. Durch die ausgeprägte Motivation der Kinder konnte Freude an Naturstudien
eng mit künstlerischer Arbeit verbunden werden.
Am Projekt arbeiten mit: Marion Bertoldi als
Klassenlehrerin, Elke Heinemann, Angelika
Opel, Ilona Giese, Monika Neumann, Marlit
Grobe und Maike Nohle vom Kunstverein
sowie Frau Kunert als Elternvertreterin.
Das erste Mal zu sehen sind die Arbeiten ab
07. September 2006 in der Volksbank Apolda
unter dem Titel
„Apoldas Brunnenmeisterbäume“
Die Vernissage dazu ist am 07. September um
18.00 Uhr.
Nacht der Mode 2006
Farbenfrohe tragbare Kreationen begeisterten zahlreiche Besucher
Es stimmte alles am 01. Juli 2006. Das Wetter
zeigte sich von seiner besten Seite, die einheimischen Gastronomen reichten Speisen und
Getränke bis zum Abwinken, schöne Models
und Dressmen, zufriedene Strickbetriebe, das
Ergebnis: Besucher und Veranstalter waren sich
einig – eine gelungene 8. „Nacht der Mode“.
Im ersten Teil der Modenschau zeigten die
Models und Dressmen des „zbv* GmbH/Graffiti Modelteams Erfurt brandaktuelle Kollektionen von sieben Strickunternehmen und einem
Lederbetrieb. Farbenfrohe tragbare Kleidung
bewegte sich auf dem ca. 40 Meter langen
Laufsteg und entlockte dem einen oder anderen ein Ah und Oh.
Den zweiten Teil des Abends beherrschten ausgewählte Modelle des 9. Strickworkshops. 14
Studenten aus Trier, Berlin-Weißensee und Paris hatten ihre Outfits in einer Woche in Betrieben der Region gefertigt. (Foto: Lorenz, Jan Bernert)
Seite 12
26. August 2006 – Nummer 07/06
Die Kreisvolkshochschule informiert …
Kreisvolkshochschule Weimarer Land
Qualitätstestiert nach LQW 2
Auszug aus dem neuen Programm 2006/2007
99510 Apolda, Ackerwand 13
Telefon (0 36 44) 55 48 41
e-mail: [email protected]
(Das neue Programmheft ist ab sofort
in der Geschäftsstelle
bzw. Außenstellen erhältlich)
GESELLSCHAFT
SPRACHEN
Elternschule
Informierte Eltern haben es leichter
– Vortragsreihe –
Termine: auf Anfrage
Kurse für Anfänger (30 UE)
Englisch A1 –
20.09.06, 19:35 Uhr
Spanisch A1 –
18.09.06, 20:00 Uhr
Französisch A1 –
19.09.06, 17:30 Uhr
Bulgarisch A1
Polnisch A1
Chinesisch A1
Russisch A1
Italienisch A1
Rumänisch A1
Ungarisch A1
Diese Lehrgänge beginnen, wenn sich
mindestens 8 Personen angemeldet haben
KULTUR
Berühmte deutsche Novellen
Seminarreihe
Dauer: 20 UE
Termin: montags, 18:00 Uhr
Die Beratung und Anmeldung in die Fremdsprachenkurse
für Interessenten mit Vorkenntnisse erfolgt laufend
Seniorenkabarett
Wochenendworkshop
Dauer: 16 UE
Termin: samstags, ab 08:00 Uhr
Der Integrationskurs für Ausländer beginnt am 24. 09. 06.
Die Voranmeldung ist notwendig.
Zur Geschichte der Architektur
– Vortragsreihe –
8 Themen zu je 3 UE
Termin: mittwochs, 18:00 Uhr
BERUF
Liedbegleitung mit der Gitarre
Dauer: 30 UE
Termin: donnerstags, 19:15 Uhr
montags, 14:00 Uhr bzw. 18:00 Uhr
Grundlagen der EDV
Dauer: 25 UE
Termin: montags, 17:30 Uhr
Tabellenkalkulation Basics A
Dauer: 30 UE
Termin: montags, 04.09.06
Win@Internet 1
– ein innovativer Kurs für PC-Neulinge –
Dauer: 40 UE
Termin: auf Anfrage
SPEZIAL
Selbstbehauptung und
Selbstverteidigung – ein starker Kurs für Frauen
Dauer: 16 UE bzw. 12 UE
Termin: mittwochs, 16:15 Uhr
bzw. an einem Wochenende
Linux für Ein- und Umsteiger
Dauer: 28 UE
Termin: auf Anfrage
GESUNDHEIT
Lesen und Schreiben von Grund auf
– ein Kurs für Erwachsene –
Dauer und Termin: auf Anfrage
Kundalini Yoga
Termin: 05. 09. 06
Die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des Kreises Weimarer Land informiert …
Frauen-Wochenendseminar „Selbstmotivation“ vom 20. 10. 2006 bis 22. 10. 2006
Sie lernen bewusster Ihre Begabungen und Talente auf andere Lebensbereiche zu übertragen und sich damit selbst zu motivieren.
Ort:
Schloss Marienthal (bei Eckartsberga)
Teilnahmegebühr:
75,00 € darin enthalten sind 2 Übernachtungen, Vollpension, Seminargebühr
Ablauf:
Freitag, 20. 10. 2006 bis 16.45 Uhr Anreise
17.00 Uhr Begrüßung
18.00 Uhr Abendbrot
19.00 Uhr Seminararbeit
Samstag, 21. 10. 2006
09.00 Uhr – 12.00 Uhr Seminararbeit
14.00 Uhr – 18.00 Uhr Seminararbeit mit individuellen Pausen
ab 19.00 Uhr Freizeit
Gruppengespräche
Sonntag, 22.10.2006
09.00 Uhr – 12.00 Uhr Seminararbeit
12.00 Uhr – 14.00 Uhr Mittagessen, Ausklang,
Verabschiedung
Anmeldeschluss: 12. 10. 2006
Referent für das Seminar:
Michael Hock, Jena,
Kommunikationstrainer und Elternkursleiter
Trainingsschwerpunkte:
Selbstmotivation
Teamentwicklung/-coaching
Erwerb und Training sozialer Kompetenzen
Konfliktberatung, Mediation
Präsentations- und Vortragstechnik/Rhetorik
externe Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit
Zeit- und Selbstmanagement
Ansprechpartner und Organisatoren:
Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte
des Kreises Weimarer Land,
Frau Wiedemann
Tel.: 0 36 44/54 04 13
E-Mail: Gleichstellungsbeauftragte@lraap.
thueringen.de
Kreisvolkshochschule Weimarer Land,
Frau Vitzthum
Tel.: 0 36 44/55 48 41
E-Mail: [email protected]
Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte
der Stadt Apolda,
Frau Wille
Tel.: 0 36 44/65 01 69
E-Mail: [email protected]
26. August 2006 – Nummer 07/06
Seite 13
Betriebe der Region vorgestellt …
Heute: LiTHOS MARMOR GmbH, Nohra
– 1999–2001 Bau der Halle im Gewerbegebiet Nohra
– 2007 Investition für Hallenneubau geplant
Beschäftigte:
5 (davon 2 Außendienstmitarbeiter)
Standort:
Lithos-Marmor Nohra
(Gewerbegebiet U.N.O.)
Unternehmen:
LiTHOS MARMOR GmbH
Marmor & Granit Großhandel
Steinbrüchenstr. 11 a
99428 Nohra (U.N.O.)
Tel.: 0 36 43/77 91 21
Welche Produkte bzw. Leistungen werden
erbracht?
Großhandel im Bereich Bau und Grabmale aus
Marmor, Granit und Sandstein.
Der Verkauf erfolgt an Fachbetriebe im Natursteinbereich und Fliesenlegerhandwerk.
Die Absatzgebiete sind überwiegend die neuen
Bundesländer, Hessen und Bayern.
Der Einkauf dieser wertvollen Naturmaterialien
erfolgt in Europa, Asien und Indien.
Teilnahme an der weltweiten Fachmesse in
Nürnberg
Gründungsjahr:
1996 in Lehnstedt (bis 2000)
Zum Unternehmen:
– Mutterfirma ist ein griechisches Unternehmen mit Stammsitz in Unna (NRW) mit 25jähriger Betriebserfahrung
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Wir gratulieren nachträglich
Annemarie und Alfred Rama
aus Oßmannstedt
zur
Diamantenen Hochzeit
die sie am 24. August 2006
gefeiert haben.
Wir gratulieren
Erika und Adolf Heinrich
aus Niedersynderstedt
zur
Diamantenen Hochzeit
die sie am 22. September 2006
feiern werden.
„Wir haben uns erweitert“
Lebensräume e.V. Weimar
Der Lebensräume e.V. Weimar hat sich um
eine Tagesstätte für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen in der Weimarischen Straße 20 in Bad Berka erweitert.
Die Tagesstätte wendet sich an chronisch kranke Menschen, zwischen dem 18. und 60.
Lebensjahr, die über einen weiteren Zeitraum
Hilfe und Unterstützung benötigen.
Sie bietet Hilfestellung bei der Tagesstrukturierung und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen. Interessierte können donnerstags von
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr das Haus besichtigen
und mit den Therapeuten sprechen.
Telefonische Informationen unter der Telefonnummer 03 64 58/4 88 28 oder 29.
Ansprechpartner sind:
Frau M. Marr
(Geschäftsführerin der Lebensräume e.V.)
Frau A. Heß
(Leitende Ergotherapeutin)
Frau H. Geiler
(Ergotherapeutin)
Seite 14
26. August 2006 – Nummer 07/06
MOWITZ-BAU GMBH APOLDA
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26. August 2006 – Nummer 07/06
Seite 15
Herzlichen Glückwunsch
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Kromsdorf
Marie Thusek
Bad Berka
zum 102. Geburtstag
Frieda Müller
Ettersburg
zum 101. Geburtstag
Käthchen Wenzel
Apolda
zum 100. Geburtstag
Rosa Schütz
Mönchenholzhausen
Marie Schmidt
Apolda
Anna Bose
Apolda
zum 99. Geburtstag
Walter Krohe
Ettersburg
Emma Rothert
Göttern
zum 98. Geburtstag
Helene Huber
Apolda
Otto Jeromin
Kromsdorf
Paula Schmidt
Blankenhain
zum 97. Geburtstag
Wilhelmine Nigrin
Apolda
Elsa Putsche
Stobra
Lieselotte Fischbach
Tannroda
Else Herrmann
Apolda
Heinrich Abraham
Kranichfeld
zum 96. Geburtstag
Cäcilia Hoff
Apolda
Reinhold Ulrich
Buttelstedt
Johannes Uhlmann
Apolda
zum 95. Geburtstag
Irmgard Breitung
Apolda
Alice Kliefoth
Apolda
Gerhard Rummler
Apolda
Ilse Brandt
Apolda
Gertrud Kolbe
Ettersburg
Helma Resel
Wiegendorf
zum 94. Geburtstag
Susanne Reinhardt
Apolda
Angela Kutzner
Apolda
Liesbeth Schmidt
Apolda
Gertrud Roth
Apolda
Emma Wallroth
Apolda
Elisabeth Trömer
Bad Berka
Johanna Herrmann
Bad Sulza
Alice Kipp
Wickerstedt
Gertrud Schiffer
Kranichfeld
Herta Krahl
Ettersburg
Juliane Keiser
Obernissa
Helene Michael
Mellingen
zum 93. Geburtstag
Klara Gorzolka
Apolda
Annemarie Matthes
Apolda
Luise Tietze
Apolda
Herbert Heine
Blankenhain
Margarethe Lenzner
Tannroda
Käte Trautsch
Bad Berka
Maria Vyrut
Tannroda
Frieda Böhmer
Großheringen
Magdalena Bogdanowicz
Großobringen
Max Mattern
Ettersburg
Marie Möller
Hopfgarten
Irmgard Schlufter
Großromstedt
Gertrud Scherzberg
Lehnstedt
zum 92. Geburtstag
Elsa Gottschalg
Apolda
Lisbeth Meyer
Apolda
Gertrud Grimm
Apolda
Hulda Krause
Tannroda
Marianne Urlau
Schmiedehausen
Otto Pfister
Wickerstedt
Rosa Hoppe
Tonndorf
Hilda Merkel
Kranichfeld
Ruth Jahnel
Stedten
Liesbeth Hempfe
Ettersburg
zum 91. Geburtstag
Emma Steinbruch
Apolda
Erna Koch
Apolda
Paul Chojnacki
Apolda
Ilse Singer
Apolda
Liesbeth Borrmann
Apolda
Käthe Zemmrich
Blankenhain
Erna Paschke
Bad Berka
Horst Müller
Wickerstedt
Traute Friede
Bad Sulza
Linda Hänsgen
Berlstedt
zum 90. Geburtstag
im August und September 2006
Wir gratulieren nachträglich
Marianne und Paul Hünniger
aus Saalborn
zur
Diamantenen Hochzeit
die sie am 03. August 2006
gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Irmgard und Helmut Bückert
aus Schellroda
zur
Diamantenen Hochzeit
die sie am 16. August 2006
gefeiert haben.
Wir gratulieren
Margot und Karl Kleinert
aus Bad Berka
zum
70. Ehejubiläum
das sie am 12. September 2006
feiern werden.
Impressum:
Herausgeber:
Kreis Weimarer Land
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Landrat des Kreises Weimarer Land
Redaktion:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Silke Schmidt
Anschrift:
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10
Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Erscheinungsweise:
In der Regel 7 x im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte
des Kreises Weimarer Land.
Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim
LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
bestellt werden.
Redaktionsschluss:
In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.
Druck:
Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, PF 1151, 99501 Apolda,
Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99,
e-mail: [email protected]
Vertrieb:
Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt
Seite 16
26. August 2006 – Nummer 07/06