Unterlage 19.2 FFH-Verträglichkeitsstudie FFH-Gebiet 3922
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Unterlage 19.2 FFH-Verträglichkeitsstudie FFH-Gebiet 3922
Ausbau der Straße „An der Saline“ und Bad Freienwalder Brücke Unterlage 19.2 FFH-Verträglichkeitsstudie FFH-Gebiet 3922-301 „Emmer“ - Stadt Bad Pyrmont - LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald Gut Helpensen 5 31787 Hameln Telefon: 05151 / 67464 Fax: 61589 E-mail: [email protected] Internet: www.luckwald.de 2012 Ausbau der Straße „An der Saline“ und Bad Freienwalder Brücke Unterlage 19.2 FFH-Verträglichkeitsstudie FFH-Gebiet 3922-301 „Emmer“ - Stadt Bad Pyrmont - Antragstellerin: Stadt Bad Pyrmont Rathausstraße 1 31812 Bad Pyrmont Bearbeitung: LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Gut Helpensen Nr. 5, 31787 Hameln Telefon: 05151 / 67464, Fax: 61589 Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) G. v. Luckwald Dipl.-Ing. G. Seibert Dipl.-Ing. S. Uelzmann Dipl.-Ing. (FH) M. Krämer Kartierungen: Dipl.-Ing. Christian Voigt Helpensen, im Oktober 2012 (Lebensraumtypen, Flora) FFH-VS zum Ausbau „An der Saline“ und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung ...............................................................................................................1 2. Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile ......................................................................................................................................1 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet ................................................................................................1 2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes ...........................................................................................2 2.3 Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten ...................................................................4 2.4 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ......................................................5 2.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten...................5 3. Beschreibung des Vorhabens ..............................................................................................................5 3.1 Beschreibung des Vorhabens.....................................................................................................5 3.2 Wirkfaktoren ................................................................................................................................6 4. Detailliert untersuchter Bereich ............................................................................................................7 4.1 Abgrenzung des Untersuchungsrahmens ..................................................................................7 4.2 Datenlücken ................................................................................................................................8 4.3 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereichs...................................................................8 5. Beurteilung der vorhabenbedingten Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Schutzgebietes ......11 5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode ...................................................................................11 5.2 Beeinträchtigung von Lebensräumen des Anhang I der FFH-RL ............................................11 5.3 Beeinträchtigung von Arten des Anhangs II der FFH-RL .........................................................12 6. Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.............................................................13 6.1 Schadensbegrenzungsmaßnahmen für die Koppe (Cottus gobio) ..........................................13 7. Beurteilung der Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte ........................................................................................16 8. Zusammenfassung .............................................................................................................................17 9. Literatur und Quellen ..........................................................................................................................18 LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de Inhaltsverzeichnis FFH-VS zum Ausbau „An der Saline“ und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 Tabellen Tab. 1: Überblick über die LRT des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-RL im Gebiet 3922-301 (Quelle: ‚vollständige Gebietsdaten’, Stand März 2008)........................ 4 Tab. 2: Mögliche Wirkfaktoren von Straßenbauvorhaben ............................................................ 6 LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 Seite: 1 1. Anlass und Aufgabenstellung Der Ausbau der Straße "An der Saline" und der Bad Freienwalder Brücke über die Emmer in Bad 1 Pyrmont erfolgt im Bereich des FFH-Gebietes 3922-301 „Emmer“. Dieses Gebiet wurde von der 2 niedersächsischen Landesregierung auf der Grundlage der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) gemeldet, um den europarechtlichen Verpflichtungen zur Bildung eines kohärenten ökologischen Netzes ‚Natura 2000’ sowie zum Schutz bestimmter Lebensraumtypen und Arten nachzukommen. Da nicht von vornherein auszuschließen war, dass das Vorhaben einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet ist, das FFH-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Prüfung auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes durchgeführt (§ 34 Abs. 1 BNatSchG). Die vorliegende gutachtliche Verträglichkeitsstudie dient der verfahrensführenden Behörde als Grundlage für die Durchführung der Verträglichkeitsprüfung. Maßstab für diese Prüfung des Vorhabens mit den Belangen des europäischen Schutzgebietsnetzes ‚Natura 2000’ sind die für das jeweilige FFH-Gebiet festgelegten Erhaltungsziele. 2. Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet Das FFH-Gebiet Nr. 3922-301 „Emmer“ nimmt eine Fläche von 659 ha ein und liegt in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden. Von der Niedersächsischen Landesregierung wird das FFH-Gebiet in den vollständigen Gebiets3 daten wie folgt beschrieben: Relativ naturnaher Flusslauf, z.T. mit gut entwickelter Wasservegetation, u.a. aus Flutendem Wasserhahnenfuß (Ranunculus fluitans). Teilweise schmaler Weiden-Erlensaum. Kleiner Hartholz-Auwald. Aue überwiegend Intensivgrünland, z.T. Acker. Einbezogen sind zwei Nebenbäche, deren Oberläufe überwiegend innerhalb von Waldmeister- und Hainsimsen-Buchenwäldern verlaufen. Das Gebiet setzt sich in Nordrhein-Westfalen fort. Vorkommen der Fischart Koppe (Cottus gobio) gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie. Die Emmeraue unterliegt überwiegend einer Intensivgrünlandnutzung, z.T. auch einer Ackernutzung. Insgesamt werden ca. 67 % des FFH-Gebietes von landwirtschaftlich genutzten Flächen eingenommen. 1 2 3 Nummer der Gebietsmeldung des Landes Niedersachsen: 113 FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL) Vollständige Gebietsdaten des Landes Niedersachsen, Stand März 2008 LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de Seite: 2 FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 Als Gefährdungsfaktoren für das Schutzgebiet werden in den vollständigen Gebietsdaten Wasserverschmutzung, Uferausbau, Aufstau durch Wehre sowie die intensive landwirtschaftliche Nutzung der Aue aufgeführt. 4 Das FFH-Gebiet ist nahezu vollständig als Naturschutzgebiet ausgewiesen (NSG ‚Emmertal‘ HA171). Des Weiteren liegen die Landschaftsschutzgebiete ‚Kirchberg/Mosterholz‘ sowie ‚Emmertal‘ mit Teilflächen in dem FFH-Gebiet. 2.1.1 Lage im Raum Das FFH-Gebiet 3922-301 umfasst den Verlauf der Emmer einschließlich der bachbegleitenden Aue von der Landesgrenze (Nordrhein-Westfalen / Niedersachsen) bei Bad Pyrmont bis zu ihrer Mündung in die Weser bei Emmerthal. In das Schutzregime einbezogen sind zwei Nebenbäche: Ein namenloser Bach bei Thal sowie der Hohebach, welcher südwestlich der Ortschaft Emmern in die Emmer fließt. 2.1.2 Naturräumliche Kurzbeschreibung Das FFH-Gebiet liegt gemäß der europäischen biogeografischen Einteilung in der kontinentalen Region in der Großlandschaft „Zentraleuropäisches Mittelgebirgsland“ und in der naturräumlichen Haupteinheit Nr. D36 „Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland“ (BFN 2011). Gemäß dem niedersächsischen Konzept der Naturräumlichen Regionen liegt das Vorhaben in der Region 8.2 „Weser-Leinebergland“ (v. DRACHENFELS 2010). Die Emmer gehört zum Einzugsgebiet der Weser und ist eines der drei größten Nebengewässer der Oberweser. Im niedersächsischen Teil durchfließt die Emmer mehrere naturräumliche Einheiten (Pyrmonter Talkessel, Grohnder Berge, Hamelner Talweitung). Das mit der vorliegenden FFH-Verträglichkeitsstudie (FFH-VS) untersuchte Vorhaben liegt im Pyrmonter Talkessel. 2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes Als Erhaltungsziele von FFH-Gebieten gelten „die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL und der Arten des Anhangs II der FFH-RL, die im Gebiet als signifikant (…) eingestuft werden und die für die Meldung des Gebiets ausschlaggebend sind“ (KIFL et al. 2004). 4 Geschützt durch die Naturschutzgebiets-Verordnung „Emmertal“ (vom 04.12.1994) LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 Seite: 3 Sofern die Repräsentativität eines Lebensraumtyps oder einer Art in den ‚vollständigen Gebietsdaten‘ mit D (= nicht signifikant) angegeben wird, so ist dieser FFH-LRT bzw. diese Art „ohne Relevanz für die Unterschutzstellung des Gebietes“ (NLWKN 2006). In diesem Fall wird im Standard-Datenbogen kein Erhaltungszustand vergeben; es handelt sich gemäß obenstehender Definition nicht um ein Erhaltungsziel. 2.2.1 Verwendete Quellen Zur Definition der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes 3922-301 „Emmer“ wurden folgende Quellen herangezogen: „Vollständige Gebietsdaten“ des Landes Niedersachsen (Stand: März 2008), „Wertbestimmende Lebensraumtypen nach Anhang I und wertbestimmende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie in Niedersachsen“, tabellarische Übersicht (NLWKN 2009), Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Vollzugshinweise für Arten und Lebensraumtypen, Teile 1-3 (NLWKN 2010). Für das geplante Vorhaben wurde eine Bestandserfassung des Untersuchungsgebietes (‚detailliert untersuchter Bereich‘) durchgeführt. Eine flächendeckende Bestandserfassung des FFHGebietes seitens des Landes Niedersachsen (‚Basiserfassung‘ im Rahmen der EUBerichtspflicht) erfolgte bisher nicht. 2.2.2 Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL In den vollständigen Gebietsdaten werden für das Gebiet 3922-301 sieben FFHLebensraumtypen (FFH-LRT) angegeben. Für fünf Lebensraumtypen wurde ein Erhaltungszustand vergeben; bei diesen LRT handelt es sich um Erhaltungsziele des Schutzgebietes. Die Vorkommen von zwei weiteren Lebensraumtypen werden als „nicht signifikant“ eingestuft; hierbei handelt es sich nicht um Erhaltungsziele (s. Tab. 1). Von den in Tabelle 1 aufgeführten FFH-LRT weisen nur die drei Lebensraumtypen 91E0*, 6430 und 91F0 Vorkommen innerhalb des Untersuchungsgebietes auf. Alle weiteren Lebensraumtypen befinden sich in größerer Entfernung zu der Bad Freienwalder Brücke. Der Gewässerabschnitt der Emmer innerhalb des Untersuchungsgebietes ist nicht dem FFH-LRT 3260 „Flüsse der planaren bis montanen Stufe …“ zuzuordnen, da dem Gewässer die für diese Einstufung erforderliche flutende Wasservegetation fehlt. Möglich sind jedoch entsprechend ausgebildete Fließgewässerabschnitte unterhalb oder oberhalb des Untersuchungsgebietes. Von vornherein ausgeschlossen ist eine Beeinträchtigung der FFH-LRT 6510, 9110 und 9130 durch das Vorhaben. Hierbei handelt es sich um Wald- und Grünlandlebensräume, die im Untersuchungsgebiet nicht vorkommen und daher von den Wirkungen des Vorhabens nicht betroffen sind. Weitere, nicht im den ‚vollständigen Gebietsdaten‘ aufgeführte LRT des Anhang I der FFH-RL wurden im Zuge der Kartierung des untersuchten Bereichs nicht gefunden. LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de Seite: 4 FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 2.2.3 Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-RL Im Standard-Datenbogen werden für das Gebiet 3922-301 mit dem Kammmolch und der Koppe zwei Arten des Anhang II angegeben (s. Tab. 1). Vorkommen des Kammmolchs sind im Wirkbereich des Vorhabens nicht vorhanden. Eine Beeinträchtigung dieser Art durch die vorliegende Planung ist daher ausgeschlossen. Im Folgenden zu berücksichtigen ist die Fischart Koppe, welche ihren Lebensraum in der Emmer hat. Weitere, nicht in den ‚vollständigen Gebietsdaten‘ aufgeführte Arten des Anhang II der FFH-RL wurden im Zuge der Kartierung des untersuchten Bereichs nicht gefunden. Tab. 1: Überblick über die LRT des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-RL im Gebiet 3922-301 (Quelle: ‚vollständige Gebietsdaten’, Stand März 2008) Code-Nr. Lebensraumtypen Zustand 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)) Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)) Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) B 6430 (6510) 9110 9130 (91E0 *) 91F0 C n.s. B B n.s. B Tierart Wissenschaftlicher Artname Zustand Koppe Kammmolch Erläuterungen: Cottus gobio Triturus cristatus B B - Hervorgehoben (grau hinterlegt und fett) sind die Lebensraumtypen und Arten, die im detailliert untersuchten Bereich vorkommen. - (…) In Klammern gesetzt sind die Lebensraumtypen, die in den vollständigen Gebietsdaten als ‚nicht signifikant‘ bewertet werden und die daher kein Erhaltungsziel darstellen. - Angaben zum Erhaltungszustand: A = sehr gut, B = gut, C = mittel bis schlecht n.s. = Das Vorkommen dieses FFH-LRT ist „nicht signifikant“ (ohne Relevanz für die Unterschutzstellung des Gebietes); daher wird keine Einstufung des Erhaltungszustandes vorgenommen * = prioritärer Lebensraumtyp / prioritäre Art 2.3 Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten Im Standard-Datenbogen sind über die in Kap. 2.2 enthaltenen Arten hinaus keine weiteren Arten aufgeführt. LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 Seite: 5 2.4 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Ein Managementplan liegt für das FFH-Gebiet 3922-301 nicht vor. Sonstige Planungen, aus denen sich spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die Erhaltungsziele des FFHGebietes ableiten lassen, sind ebenfalls nicht vorhanden. 2.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000Gebieten Das FFH-Gebiet 3922-301 ‚Emmer‘ grenzt im Oberlauf direkt an das FFH-Gebiet 4021-301 ‚Emmertal‘ auf Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen. Wechselwirkungen zwischen den beiden Schutzgebieten bestehen insbesondere durch den Verlauf der Emmer, welche beide Gebiete durchfließt. Da das in NRW gelegene FFH-Gebiet oberhalb (bachaufwärts) des geplanten Vorhabens liegt, sind keine Auswirkungen auf dieses benachbarte Schutzgebiet zu erwarten. Auch zu sonstigen Natura 2000-Gebieten bestehen keine unmittelbaren funktionalen Beziehungen. Fließgewässer nehmen aufgrund ihrer linienförmigen Struktur eine Rolle als Verbindungsachsen in dem kohärenten Netz Natura 2000 ein. Sie bilden hierbei Wanderkorridore für die Ausbreitung von Tier- und Pflanzenarten (speziell der wassergebundenen Arten). 3. Beschreibung des Vorhabens 3.1 Beschreibung des Vorhabens Die Stadt Bad Pyrmont beabsichtigt, die historische Bad Freienwalder Brücke im Zuge der Straße „An der Saline“ gemäß den geltenden technischen Richtlinien zu verstärken und den aktuellen Verkehrsbedürfnissen entsprechend zu verbreitern. Die Baustrecke beiderseits der Bad Freienwalder Brücke beginnt am Nordufer der Emmer jenseits der Einmündung des Neubrunnenwegs und endet vor der Mühlengrabenbrücke nach ca. 150 m. Die Baumaßnahme umfasst neben der Erneuerung des Brückenbauwerkes die notwendigen Anpassungen an den Brückenrampen nach Lage und Höhe, um den Anschluss an den vorhandenen Straßenzug herzustellen. Die bestehenden Holzpfahlgründungen des Pfeilers sowie des nördlichen Widerlagers sind für die Lastaufnahme der erneuerten Brücke nicht mehr ausreichend. Im Zuge der Baumaßnahme werden der Überbau, der Mittelpfeiler und die Widerlager bis auf die Gründungsebene abgetragen und die neue Konstruktion auf den ertüchtigten Fundamenten errichtet. Die Verstärkung der 5 Fundamente erfolgt durch Betonkörper, die im HDI-Verfahren erzeugt werden. 5 HDi-Verfahren = Hochdruckinjektionsverfahren LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 Seite: 6 Mit dem Ausbau der Brücke soll Ende 2013 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für 2014 vorgesehen. Maßgebend für den Terminplan ist die Hochwassersituation der Emmer. Im Zuge des Baubetriebs werden Baugruben beidseitig beider Widerlager angelegt, um die Fundamente freizulegen. Darüber hinaus werden auf beiden Emmerseiten v.a. östlich der Brücke Flächen für die Baustelle in Anspruch genommen. Am Südufer östlich der Brücke entsteht eine Zufahrt zur Emmer für den Unterhaltungsverband. Während der Bauzeit wird diese Zufahrt von Baufahrzeugen genutzt werden. Während des Abbruchs der alten Brücke wird ein stabiles Baugerüst unterhalb der Brücke installiert werden. Dieses Gerüst dient zum einen zur Abwicklung der Abbrucharbeiten, zum anderen vermeidet dieses Gerüst, dass herabfallende Teile in das Gewässer gelangen. Um Auskolkungen an der neuen Brücke zu vermeiden, wird eine Sohlbefestigung aus Wasserbausteinen in die Emmer eingebracht. Diese Befestigung erstreckt sich von 15 m oberhalb bis 15 m unterhalb der Brücke. Detailliertere Angaben zur Vorhabenbeschreibung finden sich im Erläuterungsbericht zum Vorhaben (Unterlage 1) sowie auch im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Unterlage 19.1, Kap. 3). 3.2 Wirkfaktoren Eine Auflistung möglicher Wirkfaktoren von Straßenbauvorhaben auf die Erhaltungsziele von FFH-Gebieten ist in Tabelle 2 enthalten. Tab. 2: Mögliche Wirkfaktoren von Straßenbauvorhaben Wirkfaktoren 1) Mögl. Auftreten2) B Flächenentzug durch Überbauung / Versiegelung Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung Veränderung abiotischer Standortfaktoren (Boden, Wasser, Klima) Barriere- oder Fallenwirkung, Kollisionen (Individuenverlust) Akustische Reize (Schall) Optische Reize (Sichtbarkeit, Scheucheffekt) Lichtreize Mechanische Einwirkungen (z. B. Erschütterungen) Stoffliche Einwirkungen (Nähr- und Schadstoffe) Sonstige X X X X X X X X X A X X X X X X V X X X X X X X Erläuterungen: 1) Zusammenstellung der Wirkfaktoren in Anlehnung an LAMBRECHT u. TRAUTNER 2007 2) Mögliches Auftreten der Umweltauswirkungen B = Baubedingte Wirkfaktoren A = Anlagebedingte Wirkfaktoren V = Verkehrs- und betriebsbedingte Wirkfaktoren LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 Seite: 7 4. Detailliert untersuchter Bereich 4.1 Abgrenzung des Untersuchungsrahmens Um alle das FFH-Gebiet betreffenden Fragestellungen erfassen zu können, umfasst das Untersuchungsgebiet (UG) die Emmer einschließlich der Uferbereiche von ca. 80 m oberhalb bis ca. 100 m unterhalb der Bad Freienwalder Brücke. Die Abgrenzung des UG ist in der Karte „Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, Verbleibende Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele“ (Unterlage 19.2, Bl. 1) dargestellt. Die Abgrenzung des detailliert untersuchten Bereichs umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Der Untersuchungsraum wurde so gewählt, dass innerhalb dieses Bereichs alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens untersucht werden können (s. Kap 3.2 und Kap. 5). 4.1.1 Voraussichtlich betroffene Lebensräume und Arten Die voraussichtlich betroffenen Flächen an Lebensräumen sowie Anzahl an Arten sind gering, da es sich bei dem Vorhaben um einen verhältnismäßig geringen Eingriff handelt, der im Nahbereich der Bad Freienwalder Brücke geschieht. Der Bereich ist aufgrund des Verkehrs auf der bestehenden Brücke, den Wehren und Staustufen sowie Bebauungen als vorbelastet anzusehen. Die voraussichtlich betroffene Art des Anhang II der FFH-RL ist die Koppe, bei den LRT des Anhang I der Richtlinie kommt der Auwald (91E0) in Betracht. 4.1.2 Durchgeführte Untersuchungen Die Biotoptypen wurden unter besonderer Berücksichtigung der FFH-Lebensraumtypen im detailliert untersuchten Bereich flächendeckend im Jahr 2011 kartiert. Eine Untersuchung der Fische wurde für das geplante Vorhaben nicht durchgeführt. Zum einen ist die Fischfauna der Emmer relativ gut bekannt; zum anderen werden im Zuge des Brückenbaus mehrere Maßnahmen ergriffen, um Beeinträchtigungen des Fischbestandes weitestmöglich zu minimieren. Faunistische Untersuchungen wurden für die Artengruppen Fledermäuse, Vögel sowie Heuschrecken / Tagfalter / Libellen durchgeführt. Eine Untersuchung des Kammmolchs (Art des Anhang II der FFH-RL) war nicht erforderlich. Da der Kammmolch ausschließlich in Stillgewässern lebt, es sich bei der Emmer aber um ein Fließgewässer handelt, kann ein Vorkommen des Kammmolchs ausgeschlossen werden. LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de Seite: 8 FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 4.2 Datenlücken Es bestehen keine Datenlücken, die für die Beurteilung des geprüften Vorhabens relevant sind. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass eine aktuelle Bestandserfassung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes für das gesamte FFH-Gebiet ‚Emmer‘ fehlt. 4.3 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereichs 4.3.1 Übersicht über die Landschaft Der detailliert untersuchte Bereich wird in seiner natürlichen Ausstattung geprägt durch die Emmer. Diese ist ein typischer, relativ naturnaher kleiner Fluss des Weserberglandes mit hoher Strukturvielfalt und teilweise gut ausgeprägter Wasservegetation. Die Ufer sind mit ausgedehnten Hochstaudenfluren und streckenweise mit Baum- und Strauchbeständen bewachsen. Die offene Aue wird landwirtschaftlich überwiegend als Grünland genutzt. Kleinflächige Hartholzauen sowie ein Altarm sind im Untersuchungsgebiet vorhanden. Bei der Straße ‚An der Saline‘ handelt es sich um einen Ortseingang aus südöstlicher Richtung in den Kurort Bad Pyrmont. 4.3.2 Lebensräume des Anhang I der FFH-RL Von den insgesamt sieben im FFH-Gebiet 3922-301 vorhandenen Lebensraumtypen (LRT) des Anhang I der FFH-RL (s. Tab. 1) kommen drei innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs vor, welche nachfolgend beschrieben werden. Für die vier weiteren im FFH-Gebiet vorkommenden LRT liegen die Informationen aus den ‚vollständigen Gebietsdaten‘ vor (siehe Tab. 1). Da diese, weiter entfernt liegenden LRT durch den Ausbau ‚An der Saline‘ und Bad Freienwalder Brücke nicht beeinträchtigt werden, werden sie nicht weiter betrachtet. Die vorgenommenen Aussagen zum Erhaltungszustand beziehen sich auf den detailliert untersuchten Bereich. Es handelt sich um gutachtliche Bewertungen. Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430) Verbreitung: Am Nordufer unterhalb des Wehres (im Hauptcode). Weiterhin kommen feuchte Hochstaudenfluren auch als untergeordnete Biotoptypen (im Nebencode) zusammen mit Erlenund Eschen-Galeriewäldern vor. 6 Ausprägung: Typisch ausgebildete Bach-Uferstaudenfluren (UFB) im Komplex mit ErlenEschen-Galeriewäldern (WEG), Einzelbäumen (HBE) und Beständen des Drüsigen Springkrauts(UNS). 6 Biotoptypencodes gemäß v. Drachenfels (2011): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen, Stand März 2011 LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 Seite: 9 Typische Pflanzenarten: Chaerophyllum bulbosum, Phalaris arundinacea, Lythrum salicaria, Mentha longifolia, Filipendula ulmaria, Epilobium hirsutum, Valeriana officinalis, Carduus crispus, Calystegia sepium, Impatiens glandulifera. ‚Charakteristische Arten‘ gemäß Artikel 1 Buchs. e. der FFH-Richtlinie, welche eine Empfindlichkeit aufweisen, die über diejenige des Lebensraumtyps hinausreicht, sind für den LRT 6430 nicht vorhanden. Erhaltungszustand: B (in den vollständigen Gebietsdaten ist der Erhaltungszustand der Hochstaudenfluren für das Gesamtgebiet mit C angegeben). Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0) - prioritär Verbreitung: Am Nordufer unterhalb des Wehres und am angrenzenden Altwasser sowie am Südufer östlich der Brücke. Ausprägung: Galeriewaldartig ausgeprägte, z. T. lückige Erlen-Eschenwälder (WEG) mit geringen Alt- und Totholzanteilen und hohen Anteilen von Nährstoffzeigern in der Krautschicht im Komplex mit Uferstaudenfluren (UFB) und Beständen des Drüsigen Springkrauts (UNS). Typische Pflanzenarten: Alnus glutinosa, Fraxinus excelsior, Salix fragilis, Salix viminalis, Acer platanoides, Acer pseudoplatanus, Stellaria nemorum, Festuca gigantea, Rumex sanguineus, Urtica dioica, Galium aparine sowie übergreifend zahlreiche Arten der Uferstaudenfluren (s. o.). Dieser FFH-LRT wird in den vollständigen Gebietsdaten als ‚nicht signifikant‘ bewertet. Es handelt sich somit nicht um ein Erhaltungsziel des FFH-Gebietes. Er wird im Folgenden somit nicht weiter berücksichtigt. Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) (91F0) Verbreitung: Ein Bestand im östlichen Abschnitt des Nordufers. Ausprägung: Relativ strukturarmer, jüngerer Bestand des Hartholzauwaldes im Überflutungsbereich (WHA) mit geringen Anteilen an Alt- und Totholz und Übergängen zum Erlen-EschenAuwald schmaler Bachtäler (WEB). Typische Pflanzenarten: Quercus robur, Carpinus betulus, Prunus avium, Acer campestre, (Alnus glutinosa, Fraxinus excelsior, Salix fragilis, Acer platanoides), Prunus padus, Crataegus laevigata, Corylus avellana, Euonymus europaea, Lonicera xylosteum, Elymus caninus, Stellaria nemorum, Lamium maculatum, Geum urbanum, Glechoma hederacea u. a. ‚Charakteristische Arten‘ gemäß Artikel 1 Buchs. e. der FFH-Richtlinie, welche eine Empfindlichkeit aufweisen, die über diejenige des Lebensraumtyps hinausreicht, sind für den LRT 61F0 nicht vorhanden. Erhaltungszustand: C (identisch mit den Angaben für das Gesamtgebiet in den ‚vollständigen Gebietsdaten‘). LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de Seite: 10 FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 4.3.3 Arten des Anhangs II der FFH-RL Von den zwei im FFH-Gebiet 3922-301 vorhandenen Arten des Anhangs II der FFH-RL (s. Tab. 1) kommt nur die Koppe im Wirkbereich des Vorhabens vor. Koppe (Cottus gobio) Der Erhaltungszustand der Koppe wird in den ‚vollständigen Gebietsdaten‘ mit B (gut) angegeben. Die Koppe besiedelt sommerkühle Seen und Fließgewässer mit kiesigem oder sandigem Substrat. Diese Voraussetzungen sind in der Emmer grundsätzlich gegeben. Innerhalb des Eingriffsbereichs ist die Emmersohle überwiegend durch Feinsedimente geprägt, so dass kaum offene Sand- und Kiesstellen vorhanden sind. Dennoch ist im detailliert untersuchten Bereich mit Vorkommen der Koppe zu rechnen. Die Emmer ist für eine sehr starke Population dieser Art bekannt. Im Zuge der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau der Wasserkraftanlage „Dringenauer Mühle“ wurde die Funktionstüchtigkeit des Fischpasses kontrolliert. Das Niedersächsische Landesamt für Ökologie kontrollierte zwischen 1993 und 1997 den Auf- und Abstieg des Fischpasses und führte zwei Mal eine Elektrobefischung durch. Die Koppe wurde hierbei immer in größerer Anzahl nachgewiesen. 4.3.4 Sonstige für die Erhaltungsziele des Schutzgebietes erforderliche Landschaftsstrukturen Die Emmer bildet als Fließgewässer das verbindende Element innerhalb des FFH-Gebietes 3922-301. Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Emmer werden im Folgenden im Zusammenhang mit der Fischart Koppe untersucht. Die getroffenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (siehe Kap. 6) dienen insbesondere dem Schutz der Emmer. Darüber hinaus sind keine weiteren, für die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes relevanten Strukturen im UG vorhanden. LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 Seite: 11 5. Beurteilung der vorhabenbedingten Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Schutzgebietes 5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode Der Einstufung der Auswirkungen des geprüften Vorhabens in die Kategorien „erheblich“ / „nicht erheblich“ liegt eine differenzierte 6-stufige Bewertungsskala zugrunde: 6-stufige Skala des Beeinträchtigungsgrads 2-stufige Skala der Erheblichkeit keine Beeinträchtigung geringer Beeinträchtigungsgrad nicht erheblich noch tolerierbarer Beeinträchtigungsgrad hoher Beeinträchtigungsgrad sehr hoher Beeinträchtigungsgrad erheblich extrem hoher Beeinträchtigungsgrad Dieses methodische Vorgehen folgt der Methodik von KIFL et al. 2004. Die Bewertungsstufen sind so definiert, dass mit dem Erreichen eines hohen Beeinträchtigungsgrads Veränderungen verbunden sind, die den langfristig günstigen Erhaltungszustand des untersuchten Lebensraums oder der untersuchten Art gefährden. „Aus dieser Festlegung ergeben sich folgende Definitionen für erhebliche bzw. nicht erhebliche Beeinträchtigungen: Als nicht-erheblich werden isoliert bzw. kumuliert auftretende Beeinträchtigungen von geringem und im konkreten Fall noch tolerierbarem Beeinträchtigungsgrad eingestuft. Der Erhaltungszustand des Lebensraums bzw. der Art ist weiterhin günstig bzw. die Möglichkeit der Wiederstellung ihres günstigen Erhaltungszustands werden nicht eingeschränkt. Die Funktionen des Gebiets innerhalb des Netzes Natura 2000 bleiben gewährleistet. Als erheblich werden isoliert bzw. kumuliert auftretende Beeinträchtigungen mit hohem bis extrem hohem Beeinträchtigungsgrad eingestuft. Der Lebensraum des Anhangs I bzw. die Art bzw. die Möglichkeit der Wiederstellung ihres günstigen Erhaltungszustands erfahren Verschlechterungen, die mit den Zielen der FFH-RL bzw. der VSchRL nicht kompatibel sind.“ (KIFL et al. 2004) 5.2 Beeinträchtigung von Lebensräumen des Anhang I der FFH-RL Innerhalb des FFH-Gebietes werden sieben FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) im StandardDatenbogen aufgeführt (siehe Tab. 1). Diese FFH-LRT werden hinsichtlich ihrer Relevanz für die vorliegende FFH-VS wie folgt beurteilt: 1. Die vier FFH-LRT 3260, 6510, 9110, 9130 kommen nicht im detailliert untersuchten Bereich vor; Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben können ausgeschlossen werden, LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de Seite: 12 FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 2. Die Vorkommen der beiden FFH-LRT 6510 und 91E0 innerhalb des FFH-Gebietes werden gemäß ‚vollständige Gebietsdaten‘ als ‚nicht signifikant‘ bewertet. Eine weitere Prüfung ist somit nicht erforderlich. 3. Im Folgenden werden daher nur die beiden FFH-LRT 6410 (Feuchte Hochstaudenfluren) und 91F0 (Hartholzauenwälder) betrachtet. Die nächstgelegenen Vorkommen des FFH-Lebensraumtyps 6410 (Feuchte Hochstaudenfluren) befinden sich in einer Entfernung von ca. 50 m oberhalb des Eingriffsbereichs. Die betreffenden Flächen werden nicht für den Baubetrieb in Anspruch genommen. Eine stoffliche Beeinträchtigung ist allein aufgrund der Fließrichtung der Emmer ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung dieser Uferbereiche durch das geplante Vorhaben erfolgt nicht. Das Vorkommen des Hartholzauenwaldes (LRT 91F0) im Untersuchungsgebiet befindet sich am Nordufer der Emmer ca. 40 m unterhalb des Eingriffsbereichs. Von dem Baubetrieb wird diese Fläche nicht berührt. Erhebliche Beeinträchtigungen durch den Eintrag von Schad- und Nährstoffen sind nicht zu befürchten. Zum einen liegt der Hartholzauenwald überwiegend oberhalb der Böschungsoberkante, wo er sich i.d.R. außerhalb des direkten Einflussbereichs der Emmer befindet. Zum anderen sind im Zuge der Baumaßnahme keine erheblichen Stoffeinträge in die Emmer zu erwarten. Hierzu tragen auch die getroffenen Schadensbegrenzungsmaßnahmen bei (siehe Kap. 6). Fazit: Aufgrund des geplanten Vorhabens treten keine erheblichen Beeinträchtigungen für die FFHLebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes ‚Emmer‘ auf. 5.3 Beeinträchtigung von Arten des Anhangs II der FFH-RL 5.3.1 Koppe (Cottus gobio) Grundsätzlich lassen sich baubedingte, vorhabensbedingte und betriebsbedingte Auswirkungen unterscheiden. Für die Art Koppe sind nur die baubedingten Auswirkungen relevant. Weder das Brückenbauwerk selbst, noch der darauf fließende Verkehr führen zu Beeinträchtigungen der Koppe, zumal auch im vorherigen Zustand eine Brücke vorhanden ist und die Verkehrsstärken voraussichtlich nicht zunehmen werden. Baubedingte Auswirkungen sind zeitlich begrenzt auf die Dauer der Bauausführung, welche bei dem geplanten Vorhaben mit 9 bis 10 Monaten veranschlagt wird. Als baubedingte Beeinträchtigungen sind unter Berücksichtigung der Fischart Koppe hervorzuheben: Durchführung einzelner Bauabläufe im Gewässer, z.B. Einbau von Sohlbefestigungen aus Wasserbausteinen. Gefährdung des Fließgewässers durch den Eintrag von Schad- und Nährstoffen. Zu Stoffeinträgen kann es kommen im Zuge der Abbrucharbeiten (herabfallendes Material der Brückenbögen), im Zuge der ergänzenden Fundamentierung und Errichtung der neuen Brücke (Eintrag LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 Seite: 13 von Betonschlämme sowie anderer Bau- und Hilfsstoffe) sowie aufgrund des Maschineneinsatzes (Gewässerverunreinigung durch Treib- und Schmierstoffe). Gefährdung der Koppe durch die Durchführung von Bauarbeiten während der Laichzeit. Um diese Beeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zu minimieren, werden mehrere Maßnahmen zur Schadensbegrenzung vorgesehen. Diese Maßnahmen gehen auch als ‚Schutzmaßnahmen‘ in den landschaftspflegerischen Begleitplan ein und werden mit den Maßnahmenblättern (Unterlage 9.3) planfestgestellt. 6. Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung „Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen eines Schutzgebietes zu verhindern bzw. soweit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle bleiben. Sie tragen somit zur Verträglichkeit des Vorhabens bei“ (KIFL 2004, Merkblatt 44). 6.1 Schadensbegrenzungsmaßnahmen für die Koppe (Cottus gobio) Die fünf nachfolgend beschriebenen Maßnahmen dienen alle dem Schutz der Fischart Koppe während der Bauphase zur Erneuerung der Bad Freienwalder Brücke. 6.1.1 Beschreibung der Maßnahmen Maßnahme 1: Bauzeitenregelung zum Schutz der Koppe Zielsetzung: Vermeidung von Beeinträchtigungen der Koppe (Cottus gobio) und Schutz ihrer Fortpflanzungsstätten während der Laichzeit. Beschreibung/Durchführung: a. Die Koppe nutzt große Steine bzw. Totholzstücke zum Anlegen von Laichhöhlen im Gewässerbett, an deren Oberseite die Laichballen geklebt werden. Die Laichzeit der Koppe in der Emmer umfasst den Zeitraum von Anfang März bis Ende April. Im Rahmen des geplanten Bauvorhabens könnten durch das Befahren der Gewässersohle oder eine teilweise Trockenlegung des Gewässerbettes Beeinträchtigungen entstehen. Die Laichhöhlen inkl. des Laichs würden dadurch zerstört bzw. ausgetrocknet, die brutpflegenden Koppenmännchen würden getötet bzw. verenden. Um diese Beeinträchtigungen der Koppenpopulation zu vermeiden, ist ein Befahren des Gewässerbetts der Emmer ebenso wie eine Trockenlegung des Gewässerbetts nur außerhalb der Laichzeit möglich (d. h. nicht in den Monaten März und April). (Zur teilweise Trockenlegung siehe auch Maßnahme 3). LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de Seite: 14 FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 b. Sofern aufgrund geänderter Bauabläufe eine teilweise Trockenlegung oder eine Befahrung des Gewässerbetts während der Laichzeit zwingend notwendig ist, muss in Abstimmung mit der zuständigen Behörde im Rahmen einer FFH-Ausnahmeprüfung geklärt werden, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme gegeben sind. Maßnahme 2: Schutz der Emmer beim Abbruch der Brücke Zielsetzung: Schutz des Gewässers vor Stoffeinträgen und Verunreinigungen. Beschreibung/Durchführung: Beim Rückbau der Brücke besteht die Gefahr, dass Brückenteile, Material etc. in das Gewässerbett fallen. Um dadurch bedingte Verunreinigungen des Emmerwassers zu vermeiden, wird das für die Abbrucharbeiten zu errichtende Arbeitsgerüst vollständig mit einer dichten Unterseite ausgestattet. Das Gerüst unterspannt den gesamten Brückenkörper und ragt seitlich über das Profil der Brücke hinaus. Dadurch wird ein Hereinfallen von Material wirksam verhindert. Maßnahme 3: Schutz der Emmer im Bereich von Ufer und Sohle Zielsetzung: Schutz des Gewässerbodens als Lebensraum für die Koppe. Beschreibung/Durchführung: Die Koppe lebt als Bodenfisch vorrangig am Gewässergrund und im groben Lückensystem der Gewässersohle. Als nachtaktiver Fisch hält sie sich tagsüber versteckt (grobes Sohlsubstrat, Totholz, Wurzelwerk, Wasserpflanzen). Bei einem Befahren der Gewässerufer und -sohle mit großen Maschinen besteht die Gefahr, dass Koppen in ihren Tagesverstecken verletzt oder getötet werden. Grundsätzlich ist für den Brückenbau (Ausnahme siehe Maßnahme 4) kein Befahren des Gewässers mit Maschinen vorgesehen (Arbeiten ausschließlich mit Kran). Sollte es bautechnisch notwendig sein, doch mit Maschinen das Gewässer zu befahren, ist zur Vermeidung der beschriebenen Gefährdung folgende Maßnahme vorgesehen: a. Für das Einfahren ins Gewässer soll nur die Zufahrt vom südöstlich der Brücke liegenden Ufer genutzt werden (geplante spätere Gewässerzufahrt für Unterhaltungsmaßnahmen). b. Im Gewässer ist der zu befahrende Bereich zu schützen. Dazu sind im Gewässer Stahlplatten auf streifenförmigen Betonschwellen zu verlegen, sodass die Lastverteilung nicht flächig auf die Gewässersohle sondern streifenförmig auf die Betonschwellen wirkt. c. Eine genaue Planung der Maßnahme erfolgt bei Bedarf im Zuge der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung. Die Maßnahmendurchführung ist mit der ökologischen Baubegleitung abzustimmen. LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 Seite: 15 Maßnahme 4: Schutzmaßnahmen beim Einbau der Sohlbefestigung Zielsetzung: Schutz der Koppe vor Tötung durch den Einbau der neuen Sohlbefestigung. Beschreibung/Durchführung: Im Rahmen des Einbaus der neuen Sohlbefestigung aus Wasserbausteinen auf einer Gewässerlänge von ca. 30 m wird in diesem Bereich das vorhandene Sohlsubstrat abgetragen, um die Wasserbausteine einzubauen. Bei den Arbeiten können im Gewässerbett lebende Bodenfische (v.a. die Koppe) gefährdet bzw. getötet werden. Zur Vermeidung dieser Gefährdung wird folgende Maßnahme durchgeführt: a. Der Einbau der neuen Sohlbefestigung ist grundsätzlich nur bei Niedrigwasser (i. d. R. August bis Oktober) möglich. Der Einbau erfolgt getrennt für die nördliche und südliche Gewässerhälfte. b. Anlegen je eines bogenförmigen Dammes aus gewässereigenem Material (alternativ: aus mit Sand gefüllten Big-Bags) stromabwärts und stromaufwärts der Brücke zwischen Brückenpfeiler und Ufer (Bereich der geplanten Steinschüttung). Absenken des Wasserstandes auf 0,0 0,3 m Höhe. (Zum Schütten der Dämme Anlegen eines Fahrweges im Gewässer gem. Maßnahme 3) Abstimmung der teilweisen Trockenlegung mit der hydrogeologischen Bauleitung. c. Entnahme aller Fische mittels Elektro-Befischung aus dem entstandenen „Becken“ und umsetzen in die Emmer stromabwärts. d. Ausbau und seitliche Zwischenlagerung des alten Sohlsubstrats soweit nicht für die Anlage der Dämme genutzt und Ausbau der Brunnenringe. e. Einbau von Wasserbausteinen zur Sohlbefestigung. Verfüllen der Steinschüttung mit dem vorhandenen gelagerten Sohlmaterial, ggf. ergänzt durch Kies. f. Umbau der Dämme in Richtung der anderen Uferseite. Verfahren wie unter b. bis e. beschrieben. Abschließend Entfernen der Dämme. Verwendung des Dammmaterials zur Überdeckung bzw. Verfüllung des Lückensystems der neuen Sohlbefestigung. Maßnahme 5: Ökologische Baubegleitung Zielsetzung: Gewährleistung der Berücksichtigung der Belange des FFH-Erhaltungsziels „Koppe“ im Rahmen der Umsetzung des Bauprojektes. Beschreibung/Durchführung: a. Die ökologische Baubegleitung ist bereits im Rahmen der Ausschreibung zu beteiligen (Einarbeitung der für die Ausführung der Schutzmaßnahmen notwendigen Leistungsbeschreibungen in die Vergabeunterlagen). b. Regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen c. Kontrolle und Koordination der Schutzmaßnahmen im Rahmen der Straßen- und Brückenbauarbeiten sowie allgemeine Überwachung der Bauarbeiten unter FFH-rechtlichen Gesichtspunkten. LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de Seite: 16 FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 6.1.2 Bewertung der Wirksamkeit Mit den Maßnahmen 1 bis 5 werden erhebliche Beeinträchtigungen der Fischart Koppe wirksam vermieden. Gemäß der in Kap. 5.1 beschriebenen Bewertungsmethode verbleiben keine bzw. nur sehr geringe Beeinträchtigungen dieser Art. Durch die Installation einer ökologischen Baubegleitung ist gewährleistet, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt werden und dass ggf. Modifikationen der Schutzmaßnahmen im Bauablauf festgelegt werden können, soweit dies zum Schutz der Koppe sinnvoll und erforderlich ist. 7. Beurteilung der Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte Die Untersuchung anderer Pläne und Projekte erfolgt im Rahmen von FFH-Prüfungen, um mögliche kumulative Beeinträchtigungen des geprüften Vorhabens zusammen mit den Auswirkungen anderer Pläne und Projekte erkennen zu können. (Durch Kumulation mehrerer Beeinträchtigungen, die jede für sich betrachtet unterhalb der Erheblichkeitsschwelle bleiben, kann in der Summe eine erhebliche Beeinträchtigung verursacht werden). Für das Erhaltungsziel ‚Koppe‘ wurde festgestellt, dass bei Durchführung der in Kap. 6 beschriebenen Schadensbegrenzungsmaßnahmen keine bzw. nur sehr geringe Beeinträchtigungen auftreten werden. Weiterhin sind diese maximal geringfügigen Beeinträchtigungen zeitlich auf die Bauzeit des Vorhabens begrenzt. Relevante kumulierende Wirkungen sind schon deshalb nicht zu erwarten, weil die Beeinträchtigungsintensität für die Koppe durch das geprüfte Vorhaben sehr gering ist. Nach Prüfung der Flächennutzungspläne der Emmer-Anrainergemeinden sowie des RROP Landkreis Hameln-Pyrmont und des Regionalplans Oberbereich Bielefeld sind keine Projekte erkennbar, die sich negativ auf die Fischart Koppe auswirken können. Am Schieder-Stausee oberhalb der Stadt Bad Pyrmont haben 2012 die Arbeiten an der Schieder-See-Umflut begonnen. Mit dieser Maßnahme ist eine deutliche Verbesserung der Gewässerqualität der Emmer und damit auch eine Verbesserung der Lebensraumbedingungen für die Koppe verbunden. LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 Seite: 17 8. Zusammenfassung Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes ‚Emmer‘ sind nur für die Fischart Koppe zu erwarten. Folgende baubedingte Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden: Durchführung einzelner Bauabläufe im Gewässer, z.B. Einbau von Sohlbefestigungen aus Wasserbausteinen. Gefährdung des Fließgewässers durch den Eintrag von Schad- und Nährstoffen. Zu Stoffeinträgen kann es kommen im Zuge der Abbrucharbeiten (herabfallendes Material der Brückenbögen), im Zuge der ergänzenden Fundamentierung und Errichtung der neuen Brücke (Eintrag von Betonschlämme sowie anderer Bau- und Hilfsstoffe) sowie aufgrund des Maschineneinsatzes (Gewässerverunreinigung durch Treib- und Schmierstoffe). Gefährdung der Koppe durch die Durchführung von Bauarbeiten während der Laichzeit. Um diese Beeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zu minimieren, werden fünf Maßnahmen zur Schadensbegrenzung vorgesehen: 1. Bauzeitenregelung zum Schutz der Koppe 2. Schutz der Emmer beim Abbruch der Brücke 3. Schutz der Emmer im Bereich von Ufer und Sohle 4. Schutzmaßnahmen beim Einbau der Sohlbefestigung 5. Ökologische Baubegleitung Mit diesen Maßnahmen werden erhebliche Beeinträchtigungen der Koppe wirksam vermieden. Es verbleiben keine bzw. nur sehr geringe Beeinträchtigungen dieser Art. Auch durch andere Pläne und Projekte erfolgt keine Kumulation von Beeinträchtigungen, welche zu einer Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle führen könnte. Als Fazit kann daher festgestellt werden, dass das geplante Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes 3922-301 ‚Emmer‘ verträglich ist. LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de Seite: 18 FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 9. Literatur und Quellen BFN 2009 Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere. – SchrR Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 70 (1), Hrsg.: Bundesamt für Naturschutz. – Bonn - Bad Godesberg. BFN 2004 Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 (Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland). - Hrsg.: Bundesamt für Naturschutz, Bonn-Bad Godesberg. BMVBW 2004 Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP); Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP). - Hrsg. Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. BRINKSCHMIDT, KORTEMEIER u. PARTNER 1997 Pflege- und Entwicklungsplan – Naturschutzgebiet Emmertal in Niedersachsen. - Gutachten im Auftrag der Bezirksregierung Hannover. DRACHENFELS, O. v. 2011 Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie, Stand: März 2011. - Hrsg.: Niedersächsisches Landesamt für Wirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Naturschutz Landschaftspfl. Niedersachs., Heft A/4, Hannover. EU-KOMMISSION 2000 Natura 2000 - Gebietsmanagement, die Vorgaben des Artikel 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG. - Brüssel. GAUMERT, D. u. M. KÄMMEREIT 1993 Süßwasserfische in Niedersachsen (enthält: Rote Liste der Fische und Rundmäuler in Niedersachsen). - Hrsg: Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Dezernat Binnenfischerei. - Hildesheim. KIFL et al. 2004 Gutachten zum Leitfaden für Bundesfernstraßen zum Ablauf der Verträglichkeits- und Ausnahmeprüfung nach §§ 34, 35 BNatSchG. - Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; Bearb.: ARGE Kieler Institut für Landschaftsökologie (Dr. U. Mierwald), Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr (Cochet Consult), Trüper Gondesen Partner; rechtliche Beratung: Dr. E. Gassner, Bonn. LAMBRECHT, H. u. J. TRAUTNER 2007 Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP - Endbericht zum Teil l Fachkonventionen, Schlussstand Juni 2007. - FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 804 82 004, - Hannover, Filderstadt. LEITFADEN EINGRIFFSREGELUNG 2009 / ARTENSCHUTZ Entwicklung von Methodiken zur Umsetzung der Eingriffsregelung und artenschutzrechtlicher Regelungen des BNatSchG sowie Entwicklung von Darstellungsformen für Landschaftspflegerische Begleitpläne im Bundesfernstraßenbau, Oktober 2009. - F+E Projekt Nr. 02.0233/2003/LR, Bearb.: Smeets u. Damaschek GmbH, Bosch u. Partner GmbH, FÖA Landschaftsplanung, Dr. Erich Gassner. LRP HAMELN-PYRMONT Landschaftsrahmenplan Landkreis Hameln-Pyrmont. – Hrsg.: Landkreis Hameln-Pyrmont; Bearb.: ARGE Büro Georg von Luckwald / Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung. - Hameln. 2001 LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de FFH-Verträglichkeitsstudie zum Ausbau "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke FFH-Gebiet 3922-301 Seite: 19 NLWKN 20092011 Vollzugshinweise für Arten und Lebensraumtypen, Teile 1-3 – Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz. - Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, abrufbar unter www.nlwkn.niedersachsen.de. - Hannover. NLWKN 2009/10 Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten - Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung - Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze (Stand 01.11.2008, korrigierte Fassung 01.01.2010), Teil B: Wirbellose Tiere (Stand 01.11.2008, korrigierte Fassung 01.09.2009). – Erstellt auf der Basis von THEUNERT, R. (2008); Hrsg.: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, abrufbar unter www.nlwkn.niedersachsen.de. – Hannover. LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln www.luckwald.de Anhang Anhang 1: „vollständige Gebietsdaten“ des Landes Niedersachsen zum FFH-Gebiet 3922-301 „Emmer“ (Stand März 2008) Filterbedingungen: - Gebietsnummer in 3922-301 - Erstmeldung Gebiet Gebietsnummer: 3922-301 Gebietstyp: B Landesinterne Nr.: 113 Biogeographische Region: K Bundesland: Niedersachsen Name: Emmer geographische Länge: 9° 20' 50" Fläche: 658,67 ha bis über NN Höhe: geographische Breite: 52° 1' 1" Mittlere Höhe: über NN Fläche enthalten in: Oktober 1998 Meldung an EU: Vogelschutzgebiet seit: 0 bis 0 mm/a Temperatur: 0,0 bis 0,0 °C mittlere Jahresschwankung: 0,0 ° C O. v. Drachenfels März 1998 erfasst am: meldende Institution: Dezember 2004 FFH-Schutzgebiet seit: Niederschlag: Bearbeiter: Anerkannt durch EU seit: Niedersachsen: Landesbetrieb NLWKN (Hannover) TK 25 (Messtischblätter): MTB 3921 Aerzen MTB 3922 Hameln Süd MTB 4021 Bad Pyrmont MTB 4022 Ottenstein letzte Aktualisierung: März 2008 Landkreise: 03.252 Hameln-Pyrmont 03.255 Holzminden Naturräume: 364 Lipper Bergland 365 Pyrmonter Bergland 366 Rinteln-Hamelner Wesertalung naturräumliche Haupteinheit: D36 Weser- u. Weser-Leine-Bergland (Niedersächs. Bergland) Bewertung, Schutz: Kurzcharakteristik: Relativ naturnaher Flußlauf, z.T. mit gut entwickelter Wasservegetation, u.a. aus Flutendem Wasserhahnenfuß. Teilweise schmaler Weiden-Erlensaum. Kleiner Hartholz-Auwald. Aue überw. Intensivgrünland, z.T. Acker. Teilgebiete/Land: Einbezogen sind zwei Nebenbäche, deren Oberläufe überwiegend innerhalb von Waldmeister- und Hainsimsen-Buchenwäldern verlaufen. Bemerkung: Das Gebiet setzt sich in Nordrhein-Westfalen fort! Meldung nur im Zusammenhang sinnvoll. Schutzwürdigkeit: Typischer kleiner Fluß des Weserberglands. Teilweise gut ausgeprägte Wasservegetation. Vorkommen einer Fischart (Cottus gobio) gemäß Anh. II. Biotopkomplexe (Habitatklassen): D Binnengewässer 6% F1 Ackerkomplex 14 % I2 Feuchtgrünlandkomplex auf mineralischen Böden 53 % J2 Ried- und Röhrichtkomplex L Laubwaldkomplexe (bis 30 % Nadelbaumanteil) N04 Forstl. Nadelholz-kulturen (standortsfremde oder exotische Gehölze) 'Kunstforsten' 9% O anthropogen stark überformte Biotopkomplexe 2% 1% 15 % Schutzstatus und Beziehung zu anderen Schutzgebieten und CORINE: Gebietsnummer Nummer FLandesint.-Nr. 3922-301 Typ Status GB b Art Name Fläche-Ha Fläche-% 0,0000 0 3922-301 HM 21 LSG b * Emmertal 2.334,5100 0 3922-301 HM 36 LSG b * Kirchberg/Mosterholz 1.420,3101 0 NP b * Weserbergland - Schaumburg - Hameln 115.998,4297 86 NSG b + Emmertal 666,7800 99 3922-301 3922-301 HA 171 Legende Status Art b: bestehend *: teilweise Überschneidung e: einstweilig sichergestellt +: eingeschlossen (Das gemeldete Natura 2000-Gebiet umschließt das Schutzgebiet) g: geplant -: umfassend (das Schutzgebiet ist größer als das gemeldete Natura 2000-Gebiet) s: Schattenlisten, z.B. Verbandslisten /: angrenzend =: deckungsgleich Gefährdung: Wasserverschmutzung, Uferausbau, Aufstau durch Wehre, intensive landwirtschaftliche Nutzung der Aue. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: Rep. rel.Grö. N rel.Grö. L rel.Grö. D Erh.Zust. Ges.W. N Ges.W. L Ges.W. D Jahr 3,19 A 3 1 1 B A B B 1986 3,0000 0,46 C 1 1 1 C C C C 1986 2,0000 0,30 D Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 15,0000 2,28 C 1 1 1 B B C C 1986 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 5,0000 0,76 C 1 1 1 B B C C 1986 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 0,1000 0,02 D 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) 1,0000 0,15 C Code FFH Code - Biotoptyp Fläche (ha) Fläche% 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des CallitrichoBatrachion 21,0000 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere FlachlandMähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 9110 Name 1 1986 1 4 1 1986 1 B B C C 1986 Arten nach Anhängen FFH- / Vogelschutzrichtlinie Taxon Code Name Status Pop.Größe rel.Grö. N rel.Grö. L rel.Grö. D Erh.Zust. Biog.Bed. Ges.W. N Ges.W. L Ges.W. D Grund Jahr AMP TRITCRIS Triturus cristatus [Kammolch] r 101250 2 1 1 B h B B C - 1985 FISH COTTGOBI Cottus gobio [Groppe] r r 1 1 1 B h C C C - 1990 Legende Grund Status e: Endemiten a: nur adulte Stadien g: gefährdet (nach Nationalen Roten Listen) b: Wochenstuben / Übersommerung (Fledermäuse) i: Indikatorarten für besondere Standortsverhältnisse (z.B. Totholzreichtum u.a.) e: gelegentlich einwandernd, unbeständig k: Internationale Konventionen (z.B. Berner & Bonner Konvention ...) g: Nahrungsgast l: lebensraumtypische Arten j: nur juvenile Stadien (z.B. Larven, Puppen, Eier) n: aggressive Neophyten (nicht für FFH-Meldung) m: Zahl der wandernden/rastenden Tiere (Zugvögel...) staging o: sonstige Gründe n: Brutnachweis (Anzahl der Brutpaare) s: selten (ohne Gefährdung) r: resident t: gebiets- oder naturraumtypische Arten von besonderer Bedeutung s: Spuren-, Fährten- u. sonst. indirekte Nachweise z: Zielarten für das Management und die Unterschutzstellung t: Totfunde, (z.B. Gehäuse von Schnecken, Jagdl. Angaben, Herbarbelege...) Populationsgröße u: unbekannt c: häufig, große Population (common) w: Überwinterungsgast p: vorhanden (ohne Einschätzung, present) Dokumentation/Biotopkartierung: L 3920/59, 70 tlw., 92, L 4120/9, 11, 14, 10 tlw. Eigentumsverhältnisse: Privat Kommunen 0% Land 0% Bund 0% Sonstige 0% 0% F F F F F F F F F F F FFH-Lebensraumtypen Hartholzauewälder mit Quercus robur , Ulmus laevis, Ulmus minor , Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior * 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe F F F F F F F 91F0 F F F Koppe (Cottus gobio) F 57 4 F F F Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für das geprüfte Vorhaben F F F F F H- G Bauzeitenregelung: Befahrung/Trockenlegung der Emmer nur außerhalb der Laichzeit der Koppe (März/April) F F F i et F F 22 F F F F F F me Em 1" -30 e alin F 39 rS de Schutz des Gewässers vor Verunreinigungen beim Abbruch der Brücke durch ein Auffanggerüst M2 *Der FFH-Lebensraumtyp 91E0 wird in den vollständigen Gebietsdaten als "nicht signifikant" bewertet. Er stellt daher kein Erhaltungsziel dar. eb An F M1 FF 91 23 F r" F F Schutz des Gewässerbodens als Lebensraum der Koppe gegenüber Befahrung mit Maschinen. Es liegen keine prüfrelevanten charakteristischen Arten vor. F F F F F M3 Prüfrelevante charakteristische Arten von Lebensraumtypen des Anhang I 65 1 F F F Schutz vor Verlusten im Bestand der Koppe bei der Durchführung der Sohlbefestigung. Durchführung in zwei Teilschritten, Anlage eines Schutzdamms, Entnahme der Koppen per Elektrobefischung Tiere- und Pflanzenarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie F F F F F 20 7 F F F F F F M4 Lebensraum der Koppe ( Cottus gobio) F 91F0 60 4 F F F F Ökologische Baubegleitung zur Gewährleistung der Berücksichtigung der Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. 64 5 F F F Sonstige wichtige gebietsbezogene Informationen F F F F M5 F EINSTUFUNG DER VERBLEIBENDEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER ERHALTUNGSZIELE (KUMULATIV) F 20 5 F F 15 1 F 63 2 GMD F W F Abgrenzung FFH-Gebiet 3922-301 "Emmer" W G- F F NICHT ERHEBLICH Abgrenzung detailliert untersuchter Bereich F F MD W W 20 8 F W F W GMD W F W W Grünanlage MD F G- W F W W W W MD F G- W F W W F W G- MD Nachrichtlich W F W F F W F W F W MD F GW W W F W F F F F G -M D F F F W Ausbau der Straße "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke F F F G W -M D F W 91E0 W F W F -M D F G F (Entwurfsbearbeitung: Ingenieurbüro Richter) F 39 F W F -M D F F F W G F F F F F W F F F F W F F -M D MD F G- G F F W F F W W W F F G-MD F W F F G-MD 5 2 F W G-MD F G-MD 91 23 G-MD F F G-MD Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL W F F F Wolfgangquelle G-MD W Mx F F D G-M G-MD W F F D G-M F F Lebensraumtyp (Anhang I) / Tier oder Pflanzenart (Anhang II) F G-MD F W D G-M W F W G-MD 3 91E0 F F F W D G-M F 104 3 G-MD F F W F D G-M Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für das geprüfte Vorhaben W F G-MD W D G-M F W F W G-MD 10 M1 F F KV D G-M F W F F W G-MD W D G-M 10 W F F W KV F F G-MD W 10 Beschreibung der Maßnahme incl. Einstufung der Erheblichkeit der Verbleibenden Beeinträchtigung der Erhaltungsziele Erheblich nicht Erheblich F F W 7 1 W F F F F F KV FB Bauverwaltung und technische Dienste Reg. Nr. W W W W W F F F W F G-M D Dr F F KV D -M G 10 G-M D F F W Müh W D -M G ing en au er S leng rabe n F F F G-M D W F KV W KV Art der Maßnahme W 10 F KV F 10 10 W W F KV D -M G F G-M D -K W F 10 W F gesehen: NICHT ERHEBLICH G-M D W W tra ße F F F KV KV F Datum ERHEBLICH KV W W 6430 EINSTUFUNG DER VERBLEIBENDEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER ERHALTUNGSZIELE (KUMULATIV) 10 W W Mühle 40 F W F F F F F F 10 10 W W Dringenauer F F W M Maßnahmen zur Begrenzung von baubedingten Beeinträchtigungen M Maßnahmen zur Begrenzung von anlagebedingten Beeinträchtigungen M Maßnahmen zur Begrenzung von betriebsbedingten Beeinträchtigungen Ausbau der Straße "An der Saline" und Bad Freienwalder Brücke in Bad Pyrmont G-M D F 10 W D -M G W KV 4 4 KV KV W D G-M 4 2 10 10 F D G-M 1 W 62 2 F F Blatt Nr.: W 60 3 W G-MD W F G-MD F STADT BAD PYRMONT KV D G-M 10 G-MD W er m Em G-MD F .... 10 F D G-M M2 W G-MD W F D G-M D G-M Unterlage: KV F D G-M Einstufung der Erheblichkeit verbleibender Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele F D G-M W 103 G-MD F D G-M 10 F F KV F W W G-M D 10 D -M G F W F F KV 10 F KV W G -M D KV G-M D F F 10 F W W 9 1 F 10 F W KV W F G-M D F W G F F F -M D -M D W KV F G 10 10 W KV F F W 59 12 W 10 G-M D KV W F 10 10 11 11 Aufgestellt: Bad Pyrmont, den 29.11.2012 Stadt Bad Pyrmont FB Bauverwaltung und technische Dienste im Auftrage: gez.. Goretzki KV KV F F W W W F F 10 KV D KV F G -M 10 F KV F Verbleibende Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele W G-MD F 10 10 F KV F F F W F 10 F W F Plangrundlage: 10 F F F F 11 F 10 KV F 10 F F KV F F D G-M F F W F 10 F F F 1 F F F KV W F G-MD - Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs8 und Katasterverwaltung, © 2010 W F 11 9 D G-M KV F F W W D -M KV W F F G F F W W F KV F 10 KV W W W 10 91 15 KV KV G-MD 10 12 1 F F 10 W 59 9 F F W KV 12 2 F W 88 5 D G-M Bad Pyrmont, den 29.11.2012 Stadt Bad Pyrmont Die Bürgermeisterin D F KV F G -M W F 10 W W W 13 1 13 2 G-MD 10 Mühlengraben F F 104 Zeichen Sei/Krä Krä F 91E0 5/1 G-MD Datum 09/2012 09/2012 gez. Georg v. Luckwald Tel.: 05151 / 67464, www.luckwald.de F G-MD W F Name Helpensen, den 12.11.2012 Maßnahmennummer W F D G-M bearb.: gez.: gepr.: Maßnahmen zur Schadensbegrenzung G-MD D G-M Datum Landschaftspflegerischer Begleitplan: 5 3 G-MD F F Art der Änderung F 105 4 F G-MD Nr. Die verbleibenden Beeinträchtigungen werden als nicht erheblich bewertet (siehe Erläuterungen im Text). . gez. Roeder Zeichen