Unterlage 19.2 FFH-Verträglichkeitsstudie FFH-Gebiet 3922

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Unterlage 19.2 FFH-Verträglichkeitsstudie FFH-Gebiet 3922
Ausbau der Straße „An der Saline“ und Bad Freienwalder Brücke
Unterlage 19.2
FFH-Verträglichkeitsstudie
FFH-Gebiet 3922-301 „Emmer“
- Stadt Bad Pyrmont -
LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald  Gut Helpensen 5  31787 Hameln
Telefon: 05151 / 67464  Fax: 61589  E-mail: [email protected]  Internet: www.luckwald.de
2012
Ausbau der Straße „An der Saline“ und Bad Freienwalder Brücke
Unterlage 19.2
FFH-Verträglichkeitsstudie
FFH-Gebiet 3922-301 „Emmer“
- Stadt Bad Pyrmont -
Antragstellerin:
Stadt Bad Pyrmont
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Bearbeitung:
LandschaftsArchitekturbüro
Georg von Luckwald
Landschaftsarchitekt BDLA
Stadtplaner SRL
Gut Helpensen Nr. 5, 31787 Hameln
Telefon: 05151 / 67464, Fax: 61589
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. (FH) G. v. Luckwald
Dipl.-Ing. G. Seibert
Dipl.-Ing. S. Uelzmann
Dipl.-Ing. (FH) M. Krämer
Kartierungen:
Dipl.-Ing. Christian Voigt
Helpensen, im Oktober 2012
(Lebensraumtypen, Flora)
FFH-VS zum Ausbau „An der Saline“ und Bad Freienwalder Brücke  FFH-Gebiet 3922-301
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Anlass und Aufgabenstellung ...............................................................................................................1 2. Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen
Bestandteile ......................................................................................................................................1 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet ................................................................................................1 2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes ...........................................................................................2 2.3 Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten ...................................................................4 2.4 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ......................................................5 2.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten...................5 3. Beschreibung des Vorhabens ..............................................................................................................5 3.1 Beschreibung des Vorhabens.....................................................................................................5 3.2 Wirkfaktoren ................................................................................................................................6 4. Detailliert untersuchter Bereich ............................................................................................................7 4.1 Abgrenzung des Untersuchungsrahmens ..................................................................................7 4.2 Datenlücken ................................................................................................................................8 4.3 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereichs...................................................................8 5. Beurteilung der vorhabenbedingten Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Schutzgebietes ......11 5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode ...................................................................................11 5.2 Beeinträchtigung von Lebensräumen des Anhang I der FFH-RL ............................................11 5.3 Beeinträchtigung von Arten des Anhangs II der FFH-RL .........................................................12 6. Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.............................................................13 6.1 Schadensbegrenzungsmaßnahmen für die Koppe (Cottus gobio) ..........................................13 7. Beurteilung der Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere
zusammenwirkende Pläne und Projekte ........................................................................................16 8. Zusammenfassung .............................................................................................................................17 9. Literatur und Quellen ..........................................................................................................................18 LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln
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Inhaltsverzeichnis
FFH-VS zum Ausbau „An der Saline“ und Bad Freienwalder Brücke  FFH-Gebiet 3922-301
Tabellen
Tab. 1: Überblick über die LRT des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-RL im
Gebiet 3922-301 (Quelle: ‚vollständige Gebietsdaten’, Stand März 2008)........................ 4 Tab. 2: Mögliche Wirkfaktoren von Straßenbauvorhaben ............................................................ 6 LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald - Hameln
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1. Anlass und Aufgabenstellung
Der Ausbau der Straße "An der Saline" und der Bad Freienwalder Brücke über die Emmer in Bad
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Pyrmont erfolgt im Bereich des FFH-Gebietes 3922-301 „Emmer“. Dieses Gebiet wurde von der
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niedersächsischen Landesregierung auf der Grundlage der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) gemeldet, um den europarechtlichen Verpflichtungen zur Bildung eines kohärenten ökologischen Netzes ‚Natura 2000’ sowie zum Schutz bestimmter Lebensraumtypen und Arten nachzukommen.
Da nicht von vornherein auszuschließen war, dass das Vorhaben einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet ist, das FFH-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Prüfung auf seine Verträglichkeit mit den
Erhaltungszielen des FFH-Gebietes durchgeführt (§ 34 Abs. 1 BNatSchG).
Die vorliegende gutachtliche Verträglichkeitsstudie dient der verfahrensführenden Behörde als
Grundlage für die Durchführung der Verträglichkeitsprüfung.
Maßstab für diese Prüfung des Vorhabens mit den Belangen des europäischen Schutzgebietsnetzes ‚Natura 2000’ sind die für das jeweilige FFH-Gebiet festgelegten Erhaltungsziele.
2. Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele
maßgeblichen Bestandteile
2.1 Übersicht über das Schutzgebiet
Das FFH-Gebiet Nr. 3922-301 „Emmer“ nimmt eine Fläche von 659 ha ein und liegt in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden.
Von der Niedersächsischen Landesregierung wird das FFH-Gebiet in den vollständigen Gebiets3
daten wie folgt beschrieben:
Relativ naturnaher Flusslauf, z.T. mit gut entwickelter Wasservegetation, u.a. aus Flutendem
Wasserhahnenfuß (Ranunculus fluitans). Teilweise schmaler Weiden-Erlensaum. Kleiner Hartholz-Auwald. Aue überwiegend Intensivgrünland, z.T. Acker. Einbezogen sind zwei Nebenbäche,
deren Oberläufe überwiegend innerhalb von Waldmeister- und Hainsimsen-Buchenwäldern verlaufen. Das Gebiet setzt sich in Nordrhein-Westfalen fort. Vorkommen der Fischart Koppe
(Cottus gobio) gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie.
Die Emmeraue unterliegt überwiegend einer Intensivgrünlandnutzung, z.T. auch einer Ackernutzung. Insgesamt werden ca. 67 % des FFH-Gebietes von landwirtschaftlich genutzten Flächen
eingenommen.
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Nummer der Gebietsmeldung des Landes Niedersachsen: 113
FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden
Tiere und Pflanzen (FFH-RL)
Vollständige Gebietsdaten des Landes Niedersachsen, Stand März 2008
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Als Gefährdungsfaktoren für das Schutzgebiet werden in den vollständigen Gebietsdaten Wasserverschmutzung, Uferausbau, Aufstau durch Wehre sowie die intensive landwirtschaftliche
Nutzung der Aue aufgeführt.
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Das FFH-Gebiet ist nahezu vollständig als Naturschutzgebiet ausgewiesen (NSG ‚Emmertal‘ HA171). Des Weiteren liegen die Landschaftsschutzgebiete ‚Kirchberg/Mosterholz‘ sowie ‚Emmertal‘
mit Teilflächen in dem FFH-Gebiet.
2.1.1 Lage im Raum
Das FFH-Gebiet 3922-301 umfasst den Verlauf der Emmer einschließlich der bachbegleitenden
Aue von der Landesgrenze (Nordrhein-Westfalen / Niedersachsen) bei Bad Pyrmont bis zu ihrer
Mündung in die Weser bei Emmerthal. In das Schutzregime einbezogen sind zwei Nebenbäche:
Ein namenloser Bach bei Thal sowie der Hohebach, welcher südwestlich der Ortschaft Emmern
in die Emmer fließt.
2.1.2 Naturräumliche Kurzbeschreibung
Das FFH-Gebiet liegt gemäß der europäischen biogeografischen Einteilung in der kontinentalen
Region in der Großlandschaft „Zentraleuropäisches Mittelgebirgsland“ und in der naturräumlichen Haupteinheit Nr. D36 „Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland“ (BFN
2011).
Gemäß dem niedersächsischen Konzept der Naturräumlichen Regionen liegt das Vorhaben in
der Region 8.2 „Weser-Leinebergland“ (v. DRACHENFELS 2010).
Die Emmer gehört zum Einzugsgebiet der Weser und ist eines der drei größten Nebengewässer
der Oberweser. Im niedersächsischen Teil durchfließt die Emmer mehrere naturräumliche Einheiten (Pyrmonter Talkessel, Grohnder Berge, Hamelner Talweitung). Das mit der vorliegenden
FFH-Verträglichkeitsstudie (FFH-VS) untersuchte Vorhaben liegt im Pyrmonter Talkessel.
2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes
Als Erhaltungsziele von FFH-Gebieten gelten „die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL und der Arten des Anhangs II der FFH-RL, die im Gebiet als signifikant (…) eingestuft werden und die für die Meldung
des Gebiets ausschlaggebend sind“ (KIFL et al. 2004).
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Geschützt durch die Naturschutzgebiets-Verordnung „Emmertal“ (vom 04.12.1994)
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Sofern die Repräsentativität eines Lebensraumtyps oder einer Art in den ‚vollständigen Gebietsdaten‘ mit D (= nicht signifikant) angegeben wird, so ist dieser FFH-LRT bzw. diese Art „ohne Relevanz für die Unterschutzstellung des Gebietes“ (NLWKN 2006). In diesem Fall wird im Standard-Datenbogen kein Erhaltungszustand vergeben; es handelt sich gemäß obenstehender Definition nicht um ein Erhaltungsziel.
2.2.1 Verwendete Quellen
Zur Definition der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes 3922-301 „Emmer“ wurden folgende Quellen herangezogen:
 „Vollständige Gebietsdaten“ des Landes Niedersachsen (Stand: März 2008),
 „Wertbestimmende Lebensraumtypen nach Anhang I und wertbestimmende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie in Niedersachsen“, tabellarische Übersicht (NLWKN 2009),
 Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Vollzugshinweise für Arten und Lebensraumtypen, Teile 1-3 (NLWKN 2010).
Für das geplante Vorhaben wurde eine Bestandserfassung des Untersuchungsgebietes (‚detailliert untersuchter Bereich‘) durchgeführt. Eine flächendeckende Bestandserfassung des FFHGebietes seitens des Landes Niedersachsen (‚Basiserfassung‘ im Rahmen der EUBerichtspflicht) erfolgte bisher nicht.
2.2.2 Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL
In den vollständigen Gebietsdaten werden für das Gebiet 3922-301 sieben FFHLebensraumtypen (FFH-LRT) angegeben. Für fünf Lebensraumtypen wurde ein Erhaltungszustand vergeben; bei diesen LRT handelt es sich um Erhaltungsziele des Schutzgebietes. Die
Vorkommen von zwei weiteren Lebensraumtypen werden als „nicht signifikant“ eingestuft; hierbei
handelt es sich nicht um Erhaltungsziele (s. Tab. 1).
Von den in Tabelle 1 aufgeführten FFH-LRT weisen nur die drei Lebensraumtypen 91E0*, 6430
und 91F0 Vorkommen innerhalb des Untersuchungsgebietes auf. Alle weiteren Lebensraumtypen befinden sich in größerer Entfernung zu der Bad Freienwalder Brücke. Der Gewässerabschnitt der Emmer innerhalb des Untersuchungsgebietes ist nicht dem FFH-LRT 3260 „Flüsse
der planaren bis montanen Stufe …“ zuzuordnen, da dem Gewässer die für diese Einstufung erforderliche flutende Wasservegetation fehlt. Möglich sind jedoch entsprechend ausgebildete
Fließgewässerabschnitte unterhalb oder oberhalb des Untersuchungsgebietes.
Von vornherein ausgeschlossen ist eine Beeinträchtigung der FFH-LRT 6510, 9110 und 9130
durch das Vorhaben. Hierbei handelt es sich um Wald- und Grünlandlebensräume, die im Untersuchungsgebiet nicht vorkommen und daher von den Wirkungen des Vorhabens nicht betroffen
sind.
Weitere, nicht im den ‚vollständigen Gebietsdaten‘ aufgeführte LRT des Anhang I der FFH-RL
wurden im Zuge der Kartierung des untersuchten Bereichs nicht gefunden.
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2.2.3 Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-RL
Im Standard-Datenbogen werden für das Gebiet 3922-301 mit dem Kammmolch und der Koppe
zwei Arten des Anhang II angegeben (s. Tab. 1).
Vorkommen des Kammmolchs sind im Wirkbereich des Vorhabens nicht vorhanden. Eine Beeinträchtigung dieser Art durch die vorliegende Planung ist daher ausgeschlossen. Im Folgenden zu
berücksichtigen ist die Fischart Koppe, welche ihren Lebensraum in der Emmer hat.
Weitere, nicht in den ‚vollständigen Gebietsdaten‘ aufgeführte Arten des Anhang II der FFH-RL
wurden im Zuge der Kartierung des untersuchten Bereichs nicht gefunden.
Tab. 1: Überblick über die LRT des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-RL im Gebiet 3922-301
(Quelle: ‚vollständige Gebietsdaten’, Stand März 2008)
Code-Nr.
Lebensraumtypen
Zustand
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen
Stufe
(Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba
officinalis))
Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
(Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion,
Alnion incanae, Salicion albae))
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor,
Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
B
6430
(6510)
9110
9130
(91E0 *)
91F0
C
n.s.
B
B
n.s.
B
Tierart
Wissenschaftlicher Artname
Zustand
Koppe
Kammmolch
Erläuterungen:
Cottus gobio
Triturus cristatus
B
B
- Hervorgehoben (grau hinterlegt und fett) sind die Lebensraumtypen und Arten, die im detailliert untersuchten Bereich
vorkommen.
- (…) In Klammern gesetzt sind die Lebensraumtypen, die in den vollständigen Gebietsdaten als ‚nicht signifikant‘ bewertet
werden und die daher kein Erhaltungsziel darstellen.
- Angaben zum Erhaltungszustand:
A = sehr gut, B = gut, C = mittel bis schlecht
n.s. = Das Vorkommen dieses FFH-LRT ist „nicht signifikant“ (ohne Relevanz für die Unterschutzstellung des Gebietes); daher wird keine Einstufung des Erhaltungszustandes vorgenommen
* = prioritärer Lebensraumtyp / prioritäre Art
2.3 Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten
Im Standard-Datenbogen sind über die in Kap. 2.2 enthaltenen Arten hinaus keine weiteren Arten aufgeführt.
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2.4 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Ein Managementplan liegt für das FFH-Gebiet 3922-301 nicht vor. Sonstige Planungen, aus denen sich spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die Erhaltungsziele des FFHGebietes ableiten lassen, sind ebenfalls nicht vorhanden.
2.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000Gebieten
Das FFH-Gebiet 3922-301 ‚Emmer‘ grenzt im Oberlauf direkt an das FFH-Gebiet 4021-301
‚Emmertal‘ auf Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen. Wechselwirkungen zwischen den beiden Schutzgebieten bestehen insbesondere durch den Verlauf der Emmer, welche beide Gebiete durchfließt. Da das in NRW gelegene FFH-Gebiet oberhalb (bachaufwärts) des geplanten
Vorhabens liegt, sind keine Auswirkungen auf dieses benachbarte Schutzgebiet zu erwarten.
Auch zu sonstigen Natura 2000-Gebieten bestehen keine unmittelbaren funktionalen Beziehungen.
Fließgewässer nehmen aufgrund ihrer linienförmigen Struktur eine Rolle als Verbindungsachsen
in dem kohärenten Netz Natura 2000 ein. Sie bilden hierbei Wanderkorridore für die Ausbreitung
von Tier- und Pflanzenarten (speziell der wassergebundenen Arten).
3. Beschreibung des Vorhabens
3.1 Beschreibung des Vorhabens
Die Stadt Bad Pyrmont beabsichtigt, die historische Bad Freienwalder Brücke im Zuge der Straße „An der Saline“ gemäß den geltenden technischen Richtlinien zu verstärken und den aktuellen Verkehrsbedürfnissen entsprechend zu verbreitern.
Die Baustrecke beiderseits der Bad Freienwalder Brücke beginnt am Nordufer der Emmer jenseits der Einmündung des Neubrunnenwegs und endet vor der Mühlengrabenbrücke nach ca.
150 m.
Die Baumaßnahme umfasst neben der Erneuerung des Brückenbauwerkes die notwendigen Anpassungen an den Brückenrampen nach Lage und Höhe, um den Anschluss an den vorhandenen Straßenzug herzustellen.
Die bestehenden Holzpfahlgründungen des Pfeilers sowie des nördlichen Widerlagers sind für
die Lastaufnahme der erneuerten Brücke nicht mehr ausreichend. Im Zuge der Baumaßnahme
werden der Überbau, der Mittelpfeiler und die Widerlager bis auf die Gründungsebene abgetragen und die neue Konstruktion auf den ertüchtigten Fundamenten errichtet. Die Verstärkung der
5
Fundamente erfolgt durch Betonkörper, die im HDI-Verfahren erzeugt werden.
5
HDi-Verfahren = Hochdruckinjektionsverfahren
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Mit dem Ausbau der Brücke soll Ende 2013 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für 2014
vorgesehen. Maßgebend für den Terminplan ist die Hochwassersituation der Emmer.
Im Zuge des Baubetriebs werden Baugruben beidseitig beider Widerlager angelegt, um die Fundamente freizulegen. Darüber hinaus werden auf beiden Emmerseiten v.a. östlich der Brücke
Flächen für die Baustelle in Anspruch genommen.
Am Südufer östlich der Brücke entsteht eine Zufahrt zur Emmer für den Unterhaltungsverband.
Während der Bauzeit wird diese Zufahrt von Baufahrzeugen genutzt werden.
Während des Abbruchs der alten Brücke wird ein stabiles Baugerüst unterhalb der Brücke installiert werden. Dieses Gerüst dient zum einen zur Abwicklung der Abbrucharbeiten, zum anderen
vermeidet dieses Gerüst, dass herabfallende Teile in das Gewässer gelangen.
Um Auskolkungen an der neuen Brücke zu vermeiden, wird eine Sohlbefestigung aus Wasserbausteinen in die Emmer eingebracht. Diese Befestigung erstreckt sich von 15 m oberhalb bis
15 m unterhalb der Brücke.
Detailliertere Angaben zur Vorhabenbeschreibung finden sich im Erläuterungsbericht zum Vorhaben (Unterlage 1) sowie auch im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Unterlage 19.1, Kap.
3).
3.2 Wirkfaktoren
Eine Auflistung möglicher Wirkfaktoren von Straßenbauvorhaben auf die Erhaltungsziele von
FFH-Gebieten ist in Tabelle 2 enthalten.
Tab. 2: Mögliche Wirkfaktoren von Straßenbauvorhaben
Wirkfaktoren
1)
Mögl. Auftreten2)
B
Flächenentzug durch Überbauung / Versiegelung
Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
Veränderung abiotischer Standortfaktoren (Boden, Wasser, Klima)
Barriere- oder Fallenwirkung, Kollisionen (Individuenverlust)
Akustische Reize (Schall)
Optische Reize (Sichtbarkeit, Scheucheffekt)
Lichtreize
Mechanische Einwirkungen (z. B. Erschütterungen)
Stoffliche Einwirkungen (Nähr- und Schadstoffe)
Sonstige
X
X
X
X
X
X
X
X
X
A
X
X
X
X
X
X
V
X
X
X
X
X
X
X
Erläuterungen:
1)
Zusammenstellung der Wirkfaktoren in Anlehnung an LAMBRECHT u. TRAUTNER 2007
2)
Mögliches Auftreten der Umweltauswirkungen
B
=
Baubedingte Wirkfaktoren
A
=
Anlagebedingte Wirkfaktoren
V
=
Verkehrs- und betriebsbedingte Wirkfaktoren
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4. Detailliert untersuchter Bereich
4.1 Abgrenzung des Untersuchungsrahmens
Um alle das FFH-Gebiet betreffenden Fragestellungen erfassen zu können, umfasst das Untersuchungsgebiet (UG) die Emmer einschließlich der Uferbereiche von ca. 80 m oberhalb bis ca.
100 m unterhalb der Bad Freienwalder Brücke. Die Abgrenzung des UG ist in der Karte „Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, Verbleibende Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele“ (Unterlage 19.2, Bl. 1) dargestellt.
Die Abgrenzung des detailliert untersuchten Bereichs umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Der
Untersuchungsraum wurde so gewählt, dass innerhalb dieses Bereichs alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens untersucht werden können (s. Kap 3.2 und Kap. 5).
4.1.1 Voraussichtlich betroffene Lebensräume und Arten
Die voraussichtlich betroffenen Flächen an Lebensräumen sowie Anzahl an Arten sind gering, da
es sich bei dem Vorhaben um einen verhältnismäßig geringen Eingriff handelt, der im Nahbereich der Bad Freienwalder Brücke geschieht. Der Bereich ist aufgrund des Verkehrs auf der bestehenden Brücke, den Wehren und Staustufen sowie Bebauungen als vorbelastet anzusehen.
Die voraussichtlich betroffene Art des Anhang II der FFH-RL ist die Koppe, bei den LRT des Anhang I der Richtlinie kommt der Auwald (91E0) in Betracht.
4.1.2 Durchgeführte Untersuchungen
Die Biotoptypen wurden unter besonderer Berücksichtigung der FFH-Lebensraumtypen im detailliert untersuchten Bereich flächendeckend im Jahr 2011 kartiert.
Eine Untersuchung der Fische wurde für das geplante Vorhaben nicht durchgeführt. Zum einen
ist die Fischfauna der Emmer relativ gut bekannt; zum anderen werden im Zuge des Brückenbaus mehrere Maßnahmen ergriffen, um Beeinträchtigungen des Fischbestandes weitestmöglich
zu minimieren.
Faunistische Untersuchungen wurden für die Artengruppen Fledermäuse, Vögel sowie Heuschrecken / Tagfalter / Libellen durchgeführt. Eine Untersuchung des Kammmolchs (Art des Anhang II der FFH-RL) war nicht erforderlich. Da der Kammmolch ausschließlich in Stillgewässern
lebt, es sich bei der Emmer aber um ein Fließgewässer handelt, kann ein Vorkommen des
Kammmolchs ausgeschlossen werden.
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4.2 Datenlücken
Es bestehen keine Datenlücken, die für die Beurteilung des geprüften Vorhabens relevant sind.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass eine aktuelle Bestandserfassung der Erhaltungsziele
des FFH-Gebietes für das gesamte FFH-Gebiet ‚Emmer‘ fehlt.
4.3 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereichs
4.3.1 Übersicht über die Landschaft
Der detailliert untersuchte Bereich wird in seiner natürlichen Ausstattung geprägt durch die Emmer. Diese ist ein typischer, relativ naturnaher kleiner Fluss des Weserberglandes mit hoher
Strukturvielfalt und teilweise gut ausgeprägter Wasservegetation. Die Ufer sind mit ausgedehnten Hochstaudenfluren und streckenweise mit Baum- und Strauchbeständen bewachsen. Die offene Aue wird landwirtschaftlich überwiegend als Grünland genutzt. Kleinflächige Hartholzauen
sowie ein Altarm sind im Untersuchungsgebiet vorhanden.
Bei der Straße ‚An der Saline‘ handelt es sich um einen Ortseingang aus südöstlicher Richtung in
den Kurort Bad Pyrmont.
4.3.2 Lebensräume des Anhang I der FFH-RL
Von den insgesamt sieben im FFH-Gebiet 3922-301 vorhandenen Lebensraumtypen (LRT) des
Anhang I der FFH-RL (s. Tab. 1) kommen drei innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs
vor, welche nachfolgend beschrieben werden.
Für die vier weiteren im FFH-Gebiet vorkommenden LRT liegen die Informationen aus den ‚vollständigen Gebietsdaten‘ vor (siehe Tab. 1). Da diese, weiter entfernt liegenden LRT durch den
Ausbau ‚An der Saline‘ und Bad Freienwalder Brücke nicht beeinträchtigt werden, werden sie
nicht weiter betrachtet.
Die vorgenommenen Aussagen zum Erhaltungszustand beziehen sich auf den detailliert untersuchten Bereich. Es handelt sich um gutachtliche Bewertungen.
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430)
Verbreitung: Am Nordufer unterhalb des Wehres (im Hauptcode). Weiterhin kommen feuchte
Hochstaudenfluren auch als untergeordnete Biotoptypen (im Nebencode) zusammen mit Erlenund Eschen-Galeriewäldern vor.
6
Ausprägung: Typisch ausgebildete Bach-Uferstaudenfluren (UFB) im Komplex mit ErlenEschen-Galeriewäldern (WEG), Einzelbäumen (HBE) und Beständen des Drüsigen Springkrauts(UNS).
6
Biotoptypencodes gemäß v. Drachenfels (2011): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen, Stand März
2011
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Typische Pflanzenarten: Chaerophyllum bulbosum, Phalaris arundinacea, Lythrum salicaria,
Mentha longifolia, Filipendula ulmaria, Epilobium hirsutum, Valeriana officinalis, Carduus crispus,
Calystegia sepium, Impatiens glandulifera.
‚Charakteristische Arten‘ gemäß Artikel 1 Buchs. e. der FFH-Richtlinie, welche eine Empfindlichkeit aufweisen, die über diejenige des Lebensraumtyps hinausreicht, sind für den LRT 6430 nicht
vorhanden.
Erhaltungszustand: B (in den vollständigen Gebietsdaten ist der Erhaltungszustand der Hochstaudenfluren für das Gesamtgebiet mit C angegeben).
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0) - prioritär
Verbreitung: Am Nordufer unterhalb des Wehres und am angrenzenden Altwasser sowie am Südufer östlich der Brücke.
Ausprägung: Galeriewaldartig ausgeprägte, z. T. lückige Erlen-Eschenwälder (WEG) mit geringen Alt- und Totholzanteilen und hohen Anteilen von Nährstoffzeigern in der Krautschicht im
Komplex mit Uferstaudenfluren (UFB) und Beständen des Drüsigen Springkrauts (UNS).
Typische Pflanzenarten: Alnus glutinosa, Fraxinus excelsior, Salix fragilis, Salix viminalis, Acer
platanoides, Acer pseudoplatanus, Stellaria nemorum, Festuca gigantea, Rumex sanguineus,
Urtica dioica, Galium aparine sowie übergreifend zahlreiche Arten der Uferstaudenfluren (s. o.).
Dieser FFH-LRT wird in den vollständigen Gebietsdaten als ‚nicht signifikant‘ bewertet. Es handelt sich somit nicht um ein Erhaltungsziel des FFH-Gebietes. Er wird im Folgenden somit nicht
weiter berücksichtigt.
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior
oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) (91F0)
Verbreitung: Ein Bestand im östlichen Abschnitt des Nordufers.
Ausprägung: Relativ strukturarmer, jüngerer Bestand des Hartholzauwaldes im Überflutungsbereich (WHA) mit geringen Anteilen an Alt- und Totholz und Übergängen zum Erlen-EschenAuwald schmaler Bachtäler (WEB).
Typische Pflanzenarten: Quercus robur, Carpinus betulus, Prunus avium, Acer campestre, (Alnus glutinosa, Fraxinus excelsior, Salix fragilis, Acer platanoides), Prunus padus, Crataegus
laevigata, Corylus avellana, Euonymus europaea, Lonicera xylosteum, Elymus caninus, Stellaria
nemorum, Lamium maculatum, Geum urbanum, Glechoma hederacea u. a.
‚Charakteristische Arten‘ gemäß Artikel 1 Buchs. e. der FFH-Richtlinie, welche eine Empfindlichkeit aufweisen, die über diejenige des Lebensraumtyps hinausreicht, sind für den LRT 61F0 nicht
vorhanden.
Erhaltungszustand: C (identisch mit den Angaben für das Gesamtgebiet in den ‚vollständigen
Gebietsdaten‘).
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4.3.3 Arten des Anhangs II der FFH-RL
Von den zwei im FFH-Gebiet 3922-301 vorhandenen Arten des Anhangs II der FFH-RL (s.
Tab. 1) kommt nur die Koppe im Wirkbereich des Vorhabens vor.
Koppe (Cottus gobio)
Der Erhaltungszustand der Koppe wird in den ‚vollständigen Gebietsdaten‘ mit B (gut) angegeben. Die Koppe besiedelt sommerkühle Seen und Fließgewässer mit kiesigem oder sandigem
Substrat. Diese Voraussetzungen sind in der Emmer grundsätzlich gegeben. Innerhalb des Eingriffsbereichs ist die Emmersohle überwiegend durch Feinsedimente geprägt, so dass kaum offene Sand- und Kiesstellen vorhanden sind. Dennoch ist im detailliert untersuchten Bereich mit
Vorkommen der Koppe zu rechnen. Die Emmer ist für eine sehr starke Population dieser Art bekannt.
Im Zuge der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau der Wasserkraftanlage
„Dringenauer Mühle“ wurde die Funktionstüchtigkeit des Fischpasses kontrolliert. Das Niedersächsische Landesamt für Ökologie kontrollierte zwischen 1993 und 1997 den Auf- und Abstieg
des Fischpasses und führte zwei Mal eine Elektrobefischung durch. Die Koppe wurde hierbei
immer in größerer Anzahl nachgewiesen.
4.3.4 Sonstige für die Erhaltungsziele des Schutzgebietes erforderliche Landschaftsstrukturen
Die Emmer bildet als Fließgewässer das verbindende Element innerhalb des FFH-Gebietes
3922-301. Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Emmer werden im Folgenden im
Zusammenhang mit der Fischart Koppe untersucht. Die getroffenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (siehe Kap. 6) dienen insbesondere dem Schutz der Emmer.
Darüber hinaus sind keine weiteren, für die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes relevanten Strukturen im UG vorhanden.
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5. Beurteilung der vorhabenbedingten Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Schutzgebietes
5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode
Der Einstufung der Auswirkungen des geprüften Vorhabens in die Kategorien „erheblich“ / „nicht
erheblich“ liegt eine differenzierte 6-stufige Bewertungsskala zugrunde:
6-stufige Skala des Beeinträchtigungsgrads
2-stufige Skala der Erheblichkeit
keine Beeinträchtigung
geringer Beeinträchtigungsgrad
nicht erheblich
noch tolerierbarer Beeinträchtigungsgrad
hoher Beeinträchtigungsgrad
sehr hoher Beeinträchtigungsgrad
erheblich
extrem hoher Beeinträchtigungsgrad
Dieses methodische Vorgehen folgt der Methodik von KIFL et al. 2004. Die Bewertungsstufen
sind so definiert, dass mit dem Erreichen eines hohen Beeinträchtigungsgrads Veränderungen
verbunden sind, die den langfristig günstigen Erhaltungszustand des untersuchten Lebensraums
oder der untersuchten Art gefährden.
„Aus dieser Festlegung ergeben sich folgende Definitionen für erhebliche bzw. nicht erhebliche
Beeinträchtigungen:
 Als nicht-erheblich werden isoliert bzw. kumuliert auftretende Beeinträchtigungen von geringem und im konkreten Fall noch tolerierbarem Beeinträchtigungsgrad eingestuft. Der Erhaltungszustand des Lebensraums bzw. der Art ist weiterhin günstig bzw. die Möglichkeit der
Wiederstellung ihres günstigen Erhaltungszustands werden nicht eingeschränkt. Die Funktionen des Gebiets innerhalb des Netzes Natura 2000 bleiben gewährleistet.
 Als erheblich werden isoliert bzw. kumuliert auftretende Beeinträchtigungen mit hohem bis extrem hohem Beeinträchtigungsgrad eingestuft. Der Lebensraum des Anhangs I bzw. die Art
bzw. die Möglichkeit der Wiederstellung ihres günstigen Erhaltungszustands erfahren Verschlechterungen, die mit den Zielen der FFH-RL bzw. der VSchRL nicht kompatibel sind.“
(KIFL et al. 2004)
5.2 Beeinträchtigung von Lebensräumen des Anhang I der FFH-RL
Innerhalb des FFH-Gebietes werden sieben FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) im StandardDatenbogen aufgeführt (siehe Tab. 1). Diese FFH-LRT werden hinsichtlich ihrer Relevanz für die
vorliegende FFH-VS wie folgt beurteilt:
1. Die vier FFH-LRT 3260, 6510, 9110, 9130 kommen nicht im detailliert untersuchten Bereich
vor; Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben können ausgeschlossen werden,
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2. Die Vorkommen der beiden FFH-LRT 6510 und 91E0 innerhalb des FFH-Gebietes werden
gemäß ‚vollständige Gebietsdaten‘ als ‚nicht signifikant‘ bewertet. Eine weitere Prüfung ist
somit nicht erforderlich.
3. Im Folgenden werden daher nur die beiden FFH-LRT 6410 (Feuchte Hochstaudenfluren) und
91F0 (Hartholzauenwälder) betrachtet.
Die nächstgelegenen Vorkommen des FFH-Lebensraumtyps 6410 (Feuchte Hochstaudenfluren)
befinden sich in einer Entfernung von ca. 50 m oberhalb des Eingriffsbereichs. Die betreffenden
Flächen werden nicht für den Baubetrieb in Anspruch genommen. Eine stoffliche Beeinträchtigung ist allein aufgrund der Fließrichtung der Emmer ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung
dieser Uferbereiche durch das geplante Vorhaben erfolgt nicht.
Das Vorkommen des Hartholzauenwaldes (LRT 91F0) im Untersuchungsgebiet befindet sich am
Nordufer der Emmer ca. 40 m unterhalb des Eingriffsbereichs. Von dem Baubetrieb wird diese
Fläche nicht berührt. Erhebliche Beeinträchtigungen durch den Eintrag von Schad- und Nährstoffen sind nicht zu befürchten. Zum einen liegt der Hartholzauenwald überwiegend oberhalb der
Böschungsoberkante, wo er sich i.d.R. außerhalb des direkten Einflussbereichs der Emmer befindet. Zum anderen sind im Zuge der Baumaßnahme keine erheblichen Stoffeinträge in die
Emmer zu erwarten. Hierzu tragen auch die getroffenen Schadensbegrenzungsmaßnahmen bei
(siehe Kap. 6).
Fazit:
Aufgrund des geplanten Vorhabens treten keine erheblichen Beeinträchtigungen für die FFHLebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes ‚Emmer‘ auf.
5.3 Beeinträchtigung von Arten des Anhangs II der FFH-RL
5.3.1 Koppe (Cottus gobio)
Grundsätzlich lassen sich baubedingte, vorhabensbedingte und betriebsbedingte Auswirkungen
unterscheiden. Für die Art Koppe sind nur die baubedingten Auswirkungen relevant. Weder das
Brückenbauwerk selbst, noch der darauf fließende Verkehr führen zu Beeinträchtigungen der
Koppe, zumal auch im vorherigen Zustand eine Brücke vorhanden ist und die Verkehrsstärken
voraussichtlich nicht zunehmen werden.
Baubedingte Auswirkungen sind zeitlich begrenzt auf die Dauer der Bauausführung, welche bei
dem geplanten Vorhaben mit 9 bis 10 Monaten veranschlagt wird.
Als baubedingte Beeinträchtigungen sind unter Berücksichtigung der Fischart Koppe hervorzuheben:
 Durchführung einzelner Bauabläufe im Gewässer, z.B. Einbau von Sohlbefestigungen aus
Wasserbausteinen.
 Gefährdung des Fließgewässers durch den Eintrag von Schad- und Nährstoffen. Zu Stoffeinträgen kann es kommen im Zuge der Abbrucharbeiten (herabfallendes Material der Brückenbögen), im Zuge der ergänzenden Fundamentierung und Errichtung der neuen Brücke (Eintrag
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von Betonschlämme sowie anderer Bau- und Hilfsstoffe) sowie aufgrund des Maschineneinsatzes (Gewässerverunreinigung durch Treib- und Schmierstoffe).
 Gefährdung der Koppe durch die Durchführung von Bauarbeiten während der Laichzeit.
Um diese Beeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zu minimieren, werden mehrere Maßnahmen
zur Schadensbegrenzung vorgesehen. Diese Maßnahmen gehen auch als ‚Schutzmaßnahmen‘
in den landschaftspflegerischen Begleitplan ein und werden mit den Maßnahmenblättern (Unterlage 9.3) planfestgestellt.
6. Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
„Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen eines Schutzgebietes zu verhindern bzw. soweit zu begrenzen, dass sie unterhalb
der Erheblichkeitsschwelle bleiben. Sie tragen somit zur Verträglichkeit des Vorhabens bei“ (KIFL
2004, Merkblatt 44).
6.1 Schadensbegrenzungsmaßnahmen für die Koppe (Cottus gobio)
Die fünf nachfolgend beschriebenen Maßnahmen dienen alle dem Schutz der Fischart Koppe
während der Bauphase zur Erneuerung der Bad Freienwalder Brücke.
6.1.1 Beschreibung der Maßnahmen
Maßnahme 1: Bauzeitenregelung zum Schutz der Koppe
Zielsetzung:
Vermeidung von Beeinträchtigungen der Koppe (Cottus gobio) und Schutz ihrer Fortpflanzungsstätten während der Laichzeit.
Beschreibung/Durchführung:
a. Die Koppe nutzt große Steine bzw. Totholzstücke zum Anlegen von Laichhöhlen im Gewässerbett, an deren Oberseite die Laichballen geklebt werden. Die Laichzeit der Koppe in der
Emmer umfasst den Zeitraum von Anfang März bis Ende April.
Im Rahmen des geplanten Bauvorhabens könnten durch das Befahren der Gewässersohle
oder eine teilweise Trockenlegung des Gewässerbettes Beeinträchtigungen entstehen. Die
Laichhöhlen inkl. des Laichs würden dadurch zerstört bzw. ausgetrocknet, die brutpflegenden
Koppenmännchen würden getötet bzw. verenden.
Um diese Beeinträchtigungen der Koppenpopulation zu vermeiden, ist ein Befahren des Gewässerbetts der Emmer ebenso wie eine Trockenlegung des Gewässerbetts nur außerhalb
der Laichzeit möglich (d. h. nicht in den Monaten März und April). (Zur teilweise Trockenlegung siehe auch Maßnahme 3).
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b. Sofern aufgrund geänderter Bauabläufe eine teilweise Trockenlegung oder eine Befahrung
des Gewässerbetts während der Laichzeit zwingend notwendig ist, muss in Abstimmung mit
der zuständigen Behörde im Rahmen einer FFH-Ausnahmeprüfung geklärt werden, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme gegeben sind.
Maßnahme 2: Schutz der Emmer beim Abbruch der Brücke
Zielsetzung:
Schutz des Gewässers vor Stoffeinträgen und Verunreinigungen.
Beschreibung/Durchführung:
Beim Rückbau der Brücke besteht die Gefahr, dass Brückenteile, Material etc. in das Gewässerbett fallen.
Um dadurch bedingte Verunreinigungen des Emmerwassers zu vermeiden, wird das für die Abbrucharbeiten zu errichtende Arbeitsgerüst vollständig mit einer dichten Unterseite ausgestattet.
Das Gerüst unterspannt den gesamten Brückenkörper und ragt seitlich über das Profil der Brücke hinaus. Dadurch wird ein Hereinfallen von Material wirksam verhindert.
Maßnahme 3: Schutz der Emmer im Bereich von Ufer und Sohle
Zielsetzung:
Schutz des Gewässerbodens als Lebensraum für die Koppe.
Beschreibung/Durchführung:
Die Koppe lebt als Bodenfisch vorrangig am Gewässergrund und im groben Lückensystem der
Gewässersohle. Als nachtaktiver Fisch hält sie sich tagsüber versteckt (grobes Sohlsubstrat,
Totholz, Wurzelwerk, Wasserpflanzen). Bei einem Befahren der Gewässerufer und -sohle mit
großen Maschinen besteht die Gefahr, dass Koppen in ihren Tagesverstecken verletzt oder getötet werden.
Grundsätzlich ist für den Brückenbau (Ausnahme siehe Maßnahme 4) kein Befahren des Gewässers mit Maschinen vorgesehen (Arbeiten ausschließlich mit Kran). Sollte es bautechnisch
notwendig sein, doch mit Maschinen das Gewässer zu befahren, ist zur Vermeidung der beschriebenen Gefährdung folgende Maßnahme vorgesehen:
a. Für das Einfahren ins Gewässer soll nur die Zufahrt vom südöstlich der Brücke liegenden Ufer
genutzt werden (geplante spätere Gewässerzufahrt für Unterhaltungsmaßnahmen).
b. Im Gewässer ist der zu befahrende Bereich zu schützen. Dazu sind im Gewässer Stahlplatten
auf streifenförmigen Betonschwellen zu verlegen, sodass die Lastverteilung nicht flächig auf
die Gewässersohle sondern streifenförmig auf die Betonschwellen wirkt.
c. Eine genaue Planung der Maßnahme erfolgt bei Bedarf im Zuge der landschaftspflegerischen
Ausführungsplanung. Die Maßnahmendurchführung ist mit der ökologischen Baubegleitung
abzustimmen.
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Maßnahme 4: Schutzmaßnahmen beim Einbau der Sohlbefestigung
Zielsetzung:
Schutz der Koppe vor Tötung durch den Einbau der neuen Sohlbefestigung.
Beschreibung/Durchführung:
Im Rahmen des Einbaus der neuen Sohlbefestigung aus Wasserbausteinen auf einer Gewässerlänge von ca. 30 m wird in diesem Bereich das vorhandene Sohlsubstrat abgetragen, um die
Wasserbausteine einzubauen. Bei den Arbeiten können im Gewässerbett lebende Bodenfische
(v.a. die Koppe) gefährdet bzw. getötet werden. Zur Vermeidung dieser Gefährdung wird folgende Maßnahme durchgeführt:
a. Der Einbau der neuen Sohlbefestigung ist grundsätzlich nur bei Niedrigwasser (i. d. R. August
bis Oktober) möglich. Der Einbau erfolgt getrennt für die nördliche und südliche Gewässerhälfte.
b. Anlegen je eines bogenförmigen Dammes aus gewässereigenem Material (alternativ: aus mit
Sand gefüllten Big-Bags) stromabwärts und stromaufwärts der Brücke zwischen Brückenpfeiler und Ufer (Bereich der geplanten Steinschüttung). Absenken des Wasserstandes auf 0,0 0,3 m Höhe. (Zum Schütten der Dämme Anlegen eines Fahrweges im Gewässer gem. Maßnahme 3) Abstimmung der teilweisen Trockenlegung mit der hydrogeologischen Bauleitung.
c. Entnahme aller Fische mittels Elektro-Befischung aus dem entstandenen „Becken“ und umsetzen in die Emmer stromabwärts.
d. Ausbau und seitliche Zwischenlagerung des alten Sohlsubstrats soweit nicht für die Anlage
der Dämme genutzt und Ausbau der Brunnenringe.
e. Einbau von Wasserbausteinen zur Sohlbefestigung. Verfüllen der Steinschüttung mit dem vorhandenen gelagerten Sohlmaterial, ggf. ergänzt durch Kies.
f. Umbau der Dämme in Richtung der anderen Uferseite. Verfahren wie unter b. bis e. beschrieben. Abschließend Entfernen der Dämme. Verwendung des Dammmaterials zur Überdeckung
bzw. Verfüllung des Lückensystems der neuen Sohlbefestigung.
Maßnahme 5: Ökologische Baubegleitung
Zielsetzung:
Gewährleistung der Berücksichtigung der Belange des FFH-Erhaltungsziels „Koppe“ im Rahmen
der Umsetzung des Bauprojektes.
Beschreibung/Durchführung:
a. Die ökologische Baubegleitung ist bereits im Rahmen der Ausschreibung zu beteiligen (Einarbeitung der für die Ausführung der Schutzmaßnahmen notwendigen Leistungsbeschreibungen
in die Vergabeunterlagen).
b. Regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen
c. Kontrolle und Koordination der Schutzmaßnahmen im Rahmen der Straßen- und Brückenbauarbeiten sowie allgemeine Überwachung der Bauarbeiten unter FFH-rechtlichen Gesichtspunkten.
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6.1.2 Bewertung der Wirksamkeit
Mit den Maßnahmen 1 bis 5 werden erhebliche Beeinträchtigungen der Fischart Koppe wirksam
vermieden. Gemäß der in Kap. 5.1 beschriebenen Bewertungsmethode verbleiben keine bzw.
nur sehr geringe Beeinträchtigungen dieser Art. Durch die Installation einer ökologischen Baubegleitung ist gewährleistet, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt werden und dass ggf.
Modifikationen der Schutzmaßnahmen im Bauablauf festgelegt werden können, soweit dies zum
Schutz der Koppe sinnvoll und erforderlich ist.
7. Beurteilung der Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte
Die Untersuchung anderer Pläne und Projekte erfolgt im Rahmen von FFH-Prüfungen, um mögliche kumulative Beeinträchtigungen des geprüften Vorhabens zusammen mit den Auswirkungen
anderer Pläne und Projekte erkennen zu können. (Durch Kumulation mehrerer Beeinträchtigungen, die jede für sich betrachtet unterhalb der Erheblichkeitsschwelle bleiben, kann in der Summe eine erhebliche Beeinträchtigung verursacht werden).
Für das Erhaltungsziel ‚Koppe‘ wurde festgestellt, dass bei Durchführung der in Kap. 6 beschriebenen Schadensbegrenzungsmaßnahmen keine bzw. nur sehr geringe Beeinträchtigungen auftreten werden. Weiterhin sind diese maximal geringfügigen Beeinträchtigungen zeitlich auf die
Bauzeit des Vorhabens begrenzt. Relevante kumulierende Wirkungen sind schon deshalb nicht
zu erwarten, weil die Beeinträchtigungsintensität für die Koppe durch das geprüfte Vorhaben
sehr gering ist.
Nach Prüfung der Flächennutzungspläne der Emmer-Anrainergemeinden sowie des RROP
Landkreis Hameln-Pyrmont und des Regionalplans Oberbereich Bielefeld sind keine Projekte erkennbar, die sich negativ auf die Fischart Koppe auswirken können. Am Schieder-Stausee oberhalb der Stadt Bad Pyrmont haben 2012 die Arbeiten an der Schieder-See-Umflut begonnen. Mit
dieser Maßnahme ist eine deutliche Verbesserung der Gewässerqualität der Emmer und damit
auch eine Verbesserung der Lebensraumbedingungen für die Koppe verbunden.
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8. Zusammenfassung
Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes ‚Emmer‘ sind nur für die
Fischart Koppe zu erwarten. Folgende baubedingte Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden:
 Durchführung einzelner Bauabläufe im Gewässer, z.B. Einbau von Sohlbefestigungen aus
Wasserbausteinen.
 Gefährdung des Fließgewässers durch den Eintrag von Schad- und Nährstoffen. Zu Stoffeinträgen kann es kommen im Zuge der Abbrucharbeiten (herabfallendes Material der Brückenbögen), im Zuge der ergänzenden Fundamentierung und Errichtung der neuen Brücke (Eintrag
von Betonschlämme sowie anderer Bau- und Hilfsstoffe) sowie aufgrund des Maschineneinsatzes (Gewässerverunreinigung durch Treib- und Schmierstoffe).
 Gefährdung der Koppe durch die Durchführung von Bauarbeiten während der Laichzeit.
Um diese Beeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zu minimieren, werden fünf Maßnahmen zur
Schadensbegrenzung vorgesehen:
1. Bauzeitenregelung zum Schutz der Koppe
2. Schutz der Emmer beim Abbruch der Brücke
3. Schutz der Emmer im Bereich von Ufer und Sohle
4. Schutzmaßnahmen beim Einbau der Sohlbefestigung
5. Ökologische Baubegleitung
Mit diesen Maßnahmen werden erhebliche Beeinträchtigungen der Koppe wirksam vermieden.
Es verbleiben keine bzw. nur sehr geringe Beeinträchtigungen dieser Art. Auch durch andere
Pläne und Projekte erfolgt keine Kumulation von Beeinträchtigungen, welche zu einer Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle führen könnte.
Als Fazit kann daher festgestellt werden, dass das geplante Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1
BNatSchG mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes 3922-301 ‚Emmer‘ verträglich ist.
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9. Literatur und Quellen
BFN
2009
Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands,
Band 1: Wirbeltiere. – SchrR Naturschutz und Biologische Vielfalt,
Heft 70 (1), Hrsg.: Bundesamt für Naturschutz. – Bonn - Bad
Godesberg.
BFN
2004
Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 (Ökologie und
Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland). - Hrsg.:
Bundesamt für Naturschutz, Bonn-Bad Godesberg.
BMVBW
2004
Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP); Musterkarten zur einheitlichen Darstellung
von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau
(Musterkarten FFH-VP). - Hrsg. Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen.
BRINKSCHMIDT, KORTEMEIER u.
PARTNER
1997
Pflege- und Entwicklungsplan – Naturschutzgebiet Emmertal in
Niedersachsen. - Gutachten im Auftrag der Bezirksregierung Hannover.
DRACHENFELS, O. v.
2011
Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der
Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie, Stand: März
2011. - Hrsg.: Niedersächsisches Landesamt für Wirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Naturschutz Landschaftspfl. Niedersachs.,
Heft A/4, Hannover.
EU-KOMMISSION
2000
Natura 2000 - Gebietsmanagement, die Vorgaben des Artikel 6 der
Habitat-Richtlinie 92/43/EWG. - Brüssel.
GAUMERT, D. u. M. KÄMMEREIT
1993
Süßwasserfische in Niedersachsen (enthält: Rote Liste der Fische
und Rundmäuler in Niedersachsen). - Hrsg: Niedersächsisches
Landesamt für Ökologie, Dezernat Binnenfischerei. - Hildesheim.
KIFL et al.
2004
Gutachten zum Leitfaden für Bundesfernstraßen zum Ablauf der
Verträglichkeits- und Ausnahmeprüfung nach §§ 34, 35 BNatSchG.
- Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; Bearb.: ARGE Kieler Institut für Landschaftsökologie
(Dr. U. Mierwald), Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr
(Cochet Consult), Trüper Gondesen Partner; rechtliche Beratung:
Dr. E. Gassner, Bonn.
LAMBRECHT, H. u. J. TRAUTNER
2007
Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung
der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP - Endbericht zum Teil l
Fachkonventionen, Schlussstand Juni 2007. - FuE-Vorhaben im
Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 804 82 004, - Hannover, Filderstadt.
LEITFADEN EINGRIFFSREGELUNG 2009
/ ARTENSCHUTZ
Entwicklung von Methodiken zur Umsetzung der Eingriffsregelung
und artenschutzrechtlicher Regelungen des BNatSchG sowie Entwicklung von Darstellungsformen für Landschaftspflegerische Begleitpläne im Bundesfernstraßenbau, Oktober 2009. - F+E Projekt
Nr. 02.0233/2003/LR, Bearb.: Smeets u. Damaschek GmbH, Bosch
u. Partner GmbH, FÖA Landschaftsplanung, Dr. Erich Gassner.
LRP HAMELN-PYRMONT
Landschaftsrahmenplan Landkreis Hameln-Pyrmont. – Hrsg.:
Landkreis Hameln-Pyrmont; Bearb.: ARGE Büro Georg von Luckwald / Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung. - Hameln.
2001
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NLWKN
20092011
Vollzugshinweise für Arten und Lebensraumtypen, Teile 1-3 – Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz. - Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, abrufbar unter www.nlwkn.niedersachsen.de. - Hannover.
NLWKN
2009/10
Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten - Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung - Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze (Stand 01.11.2008,
korrigierte Fassung 01.01.2010), Teil B: Wirbellose Tiere (Stand
01.11.2008, korrigierte Fassung 01.09.2009). – Erstellt auf der Basis von THEUNERT, R. (2008); Hrsg.: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, abrufbar
unter www.nlwkn.niedersachsen.de. – Hannover.
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Anhang
Anhang 1: „vollständige Gebietsdaten“ des Landes Niedersachsen zum FFH-Gebiet 3922-301
„Emmer“ (Stand März 2008)
Filterbedingungen:
- Gebietsnummer in 3922-301
- Erstmeldung
Gebiet
Gebietsnummer:
3922-301
Gebietstyp:
B
Landesinterne Nr.:
113
Biogeographische Region:
K
Bundesland:
Niedersachsen
Name:
Emmer
geographische Länge:
9° 20' 50"
Fläche:
658,67 ha
bis über NN
Höhe:
geographische Breite:
52° 1' 1"
Mittlere Höhe:
über NN
Fläche enthalten in:
Oktober 1998
Meldung an EU:
Vogelschutzgebiet seit:
0 bis 0 mm/a
Temperatur:
0,0 bis 0,0 °C
mittlere Jahresschwankung:
0,0 ° C
O. v. Drachenfels
März 1998
erfasst am:
meldende Institution:
Dezember 2004
FFH-Schutzgebiet seit:
Niederschlag:
Bearbeiter:
Anerkannt durch EU seit:
Niedersachsen: Landesbetrieb NLWKN (Hannover)
TK 25 (Messtischblätter):
MTB
3921
Aerzen
MTB
3922
Hameln Süd
MTB
4021
Bad Pyrmont
MTB
4022
Ottenstein
letzte Aktualisierung:
März 2008
Landkreise:
03.252
Hameln-Pyrmont
03.255
Holzminden
Naturräume:
364
Lipper Bergland
365
Pyrmonter Bergland
366
Rinteln-Hamelner Wesertalung
naturräumliche Haupteinheit:
D36
Weser- u. Weser-Leine-Bergland (Niedersächs. Bergland)
Bewertung, Schutz:
Kurzcharakteristik:
Relativ naturnaher Flußlauf, z.T. mit gut entwickelter Wasservegetation, u.a. aus Flutendem Wasserhahnenfuß. Teilweise
schmaler Weiden-Erlensaum. Kleiner Hartholz-Auwald. Aue überw. Intensivgrünland, z.T. Acker.
Teilgebiete/Land:
Einbezogen sind zwei Nebenbäche, deren Oberläufe überwiegend innerhalb von Waldmeister- und Hainsimsen-Buchenwäldern
verlaufen.
Bemerkung:
Das Gebiet setzt sich in Nordrhein-Westfalen fort! Meldung nur im Zusammenhang sinnvoll.
Schutzwürdigkeit:
Typischer kleiner Fluß des Weserberglands. Teilweise gut ausgeprägte Wasservegetation. Vorkommen einer Fischart (Cottus
gobio) gemäß Anh. II.
Biotopkomplexe (Habitatklassen):
D
Binnengewässer
6%
F1
Ackerkomplex
14 %
I2
Feuchtgrünlandkomplex auf mineralischen Böden
53 %
J2
Ried- und Röhrichtkomplex
L
Laubwaldkomplexe (bis 30 % Nadelbaumanteil)
N04
Forstl. Nadelholz-kulturen (standortsfremde oder exotische Gehölze) 'Kunstforsten'
9%
O
anthropogen stark überformte Biotopkomplexe
2%
1%
15 %
Schutzstatus und Beziehung zu anderen Schutzgebieten und CORINE:
Gebietsnummer
Nummer
FLandesint.-Nr.
3922-301
Typ
Status
GB
b
Art
Name
Fläche-Ha
Fläche-%
0,0000
0
3922-301
HM 21
LSG
b
*
Emmertal
2.334,5100
0
3922-301
HM 36
LSG
b
*
Kirchberg/Mosterholz
1.420,3101
0
NP
b
*
Weserbergland - Schaumburg - Hameln
115.998,4297
86
NSG
b
+
Emmertal
666,7800
99
3922-301
3922-301
HA 171
Legende
Status
Art
b: bestehend
*: teilweise Überschneidung
e: einstweilig sichergestellt
+: eingeschlossen (Das gemeldete Natura 2000-Gebiet umschließt das Schutzgebiet)
g: geplant
-: umfassend (das Schutzgebiet ist größer als das gemeldete Natura 2000-Gebiet)
s: Schattenlisten, z.B. Verbandslisten
/: angrenzend
=: deckungsgleich
Gefährdung:
Wasserverschmutzung, Uferausbau, Aufstau durch Wehre, intensive landwirtschaftliche Nutzung der Aue.
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie:
Rep.
rel.Grö.
N
rel.Grö.
L
rel.Grö.
D
Erh.Zust.
Ges.W. N
Ges.W. L
Ges.W. D
Jahr
3,19
A
3
1
1
B
A
B
B
1986
3,0000
0,46
C
1
1
1
C
C
C
C
1986
2,0000
0,30
D
Hainsimsen-Buchenwald
(Luzulo-Fagetum)
15,0000
2,28
C
1
1
1
B
B
C
C
1986
9130
Waldmeister-Buchenwald
(Asperulo-Fagetum)
5,0000
0,76
C
1
1
1
B
B
C
C
1986
91E0
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior
(Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
0,1000
0,02
D
91F0
Hartholzauenwälder mit
Quercus robur, Ulmus laevis,
Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
1,0000
0,15
C
Code
FFH
Code - Biotoptyp
Fläche
(ha)
Fläche%
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation
des Ranunculion fluitantis
und des CallitrichoBatrachion
21,0000
6430
Feuchte Hochstaudenfluren
der planaren und montanen
bis alpinen Stufe
6510
Magere FlachlandMähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
9110
Name
1
1986
1
4
1
1986
1
B
B
C
C
1986
Arten nach Anhängen FFH- / Vogelschutzrichtlinie
Taxon
Code
Name
Status
Pop.Größe
rel.Grö.
N
rel.Grö.
L
rel.Grö.
D
Erh.Zust.
Biog.Bed.
Ges.W. N
Ges.W. L
Ges.W. D
Grund
Jahr
AMP
TRITCRIS
Triturus cristatus [Kammolch]
r
101250
2
1
1
B
h
B
B
C
-
1985
FISH
COTTGOBI
Cottus gobio
[Groppe]
r
r
1
1
1
B
h
C
C
C
-
1990
Legende
Grund
Status
e: Endemiten
a: nur adulte Stadien
g: gefährdet (nach Nationalen Roten Listen)
b: Wochenstuben / Übersommerung (Fledermäuse)
i: Indikatorarten für besondere Standortsverhältnisse (z.B. Totholzreichtum
u.a.)
e: gelegentlich einwandernd, unbeständig
k: Internationale Konventionen (z.B. Berner & Bonner Konvention ...)
g: Nahrungsgast
l: lebensraumtypische Arten
j: nur juvenile Stadien (z.B. Larven, Puppen, Eier)
n: aggressive Neophyten (nicht für FFH-Meldung)
m: Zahl der wandernden/rastenden Tiere (Zugvögel...) staging
o: sonstige Gründe
n: Brutnachweis (Anzahl der Brutpaare)
s: selten (ohne Gefährdung)
r: resident
t: gebiets- oder naturraumtypische Arten von besonderer Bedeutung
s: Spuren-, Fährten- u. sonst. indirekte Nachweise
z: Zielarten für das Management und die Unterschutzstellung
t: Totfunde, (z.B. Gehäuse von Schnecken, Jagdl. Angaben, Herbarbelege...)
Populationsgröße
u: unbekannt
c: häufig, große Population (common)
w: Überwinterungsgast
p: vorhanden (ohne Einschätzung, present)
Dokumentation/Biotopkartierung:
L 3920/59, 70 tlw., 92, L 4120/9, 11, 14, 10 tlw.
Eigentumsverhältnisse:
Privat
Kommunen
0%
Land
0%
Bund
0%
Sonstige
0%
0%
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
FFH-Lebensraumtypen
Hartholzauewälder mit Quercus robur , Ulmus laevis, Ulmus
minor , Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia
91E0
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior *
6430
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis
alpinen Stufe
F
F
F
F
F
F
F
91F0
F
F
F
Koppe (Cottus gobio)
F
57
4
F
F
F
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für
das geprüfte Vorhaben
F
F
F
F
F
H- G
Bauzeitenregelung:
Befahrung/Trockenlegung der
Emmer nur außerhalb der Laichzeit
der Koppe (März/April)
F
F
F
i et
F
F
22
F
F
F
F
F
F
me
Em
1"
-30
e
alin
F
39
rS
de
Schutz des Gewässers vor
Verunreinigungen beim Abbruch der
Brücke durch ein Auffanggerüst
M2
*Der FFH-Lebensraumtyp 91E0 wird in den vollständigen Gebietsdaten als "nicht
signifikant" bewertet. Er stellt daher kein Erhaltungsziel dar.
eb
An
F
M1
FF
91
23
F
r"
F
F
Schutz des Gewässerbodens als
Lebensraum der Koppe gegenüber
Befahrung mit Maschinen.
Es liegen keine prüfrelevanten charakteristischen Arten vor.
F
F
F
F
F
M3
Prüfrelevante charakteristische Arten von
Lebensraumtypen des Anhang I
65
1
F
F
F
Schutz vor Verlusten im Bestand der
Koppe bei der Durchführung der
Sohlbefestigung.
Durchführung in zwei Teilschritten,
Anlage eines Schutzdamms,
Entnahme der Koppen per
Elektrobefischung
Tiere- und Pflanzenarten gemäß Anhang II
der FFH-Richtlinie
F
F
F
F
F
20
7
F
F
F
F
F
F
M4
Lebensraum der Koppe ( Cottus gobio)
F
91F0
60
4
F
F
F
F
Ökologische Baubegleitung zur
Gewährleistung der Berücksichtigung
der Maßnahmen zur
Schadensbegrenzung.
64
5
F
F
F
Sonstige wichtige gebietsbezogene Informationen
F
F
F
F
M5
F
EINSTUFUNG DER VERBLEIBENDEN
BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER
ERHALTUNGSZIELE (KUMULATIV)
F
20
5
F
F
15
1
F
63
2
GMD
F
W
F
Abgrenzung FFH-Gebiet 3922-301 "Emmer"
W
G-
F
F
NICHT ERHEBLICH
Abgrenzung detailliert untersuchter Bereich
F
F
MD
W
W
20
8
F
W
F
W
GMD
W
F
W
W
Grünanlage
MD
F
G-
W
F
W
W
W
W
MD
F
G-
W
F
W
W
F
W
G-
MD
Nachrichtlich
W
F
W
F
F
W
F
W
F
W
MD
F
GW
W
W
F
W
F
F
F
F
G
-M
D
F
F
F
W
Ausbau der Straße "An der Saline" und
Bad Freienwalder Brücke
F
F
F
G
W
-M
D
F
W
91E0
W
F
W
F
-M
D
F
G
F
(Entwurfsbearbeitung: Ingenieurbüro Richter)
F
39
F
W
F
-M
D
F
F
F
W
G
F
F
F
F
F
W
F
F
F
F
W
F
F
-M
D
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F
G-
G
F
F
W
F
F
W
W
W
F
F
G-MD
F
W
F
F
G-MD
5
2
F
W
G-MD
F
G-MD
91
23
G-MD
F
F
G-MD
Landschaftsarchitekt BDLA
Stadtplaner SRL
W
F
F
F
Wolfgangquelle
G-MD
W
Mx
F
F
D
G-M
G-MD
W
F
F
D
G-M
F
F
Lebensraumtyp (Anhang I) /
Tier oder Pflanzenart (Anhang II)
F
G-MD
F
W
D
G-M
W
F
W
G-MD
3
91E0
F
F
F
W
D
G-M
F
104
3
G-MD
F
F
W
F
D
G-M
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
für das geprüfte Vorhaben
W
F
G-MD
W
D
G-M
F
W
F
W
G-MD
10
M1
F
F
KV
D
G-M
F
W
F
F
W
G-MD
W
D
G-M
10
W
F
F
W
KV
F
F
G-MD
W
10
Beschreibung der Maßnahme incl.
Einstufung der Erheblichkeit der
Verbleibenden Beeinträchtigung
der Erhaltungsziele
Erheblich
nicht Erheblich
F
F
W
7
1
W
F
F
F
F
F
KV
FB Bauverwaltung und technische Dienste
Reg. Nr.
W
W
W
W
W
F
F
F
W
F
G-M
D
Dr
F
F
KV
D
-M
G
10
G-M
D
F
F
W
Müh
W
D
-M
G
ing
en
au
er
S
leng
rabe
n
F
F
F
G-M
D
W
F
KV
W
KV
Art der Maßnahme
W
10
F
KV
F
10
10
W
W
F
KV
D
-M
G
F
G-M
D
-K
W
F
10
W
F
gesehen:
NICHT ERHEBLICH
G-M
D
W
W
tra
ße
F
F
F
KV
KV
F
Datum
ERHEBLICH
KV
W
W
6430
EINSTUFUNG DER VERBLEIBENDEN
BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER
ERHALTUNGSZIELE (KUMULATIV)
10
W
W
Mühle
40
F
W
F
F
F
F
F
F
10
10
W
W
Dringenauer
F
F
W
M
Maßnahmen zur Begrenzung von baubedingten Beeinträchtigungen
M
Maßnahmen zur Begrenzung von anlagebedingten Beeinträchtigungen
M
Maßnahmen zur Begrenzung von betriebsbedingten Beeinträchtigungen
Ausbau der Straße "An der Saline"
und Bad Freienwalder Brücke
in Bad Pyrmont
G-M
D
F
10
W
D
-M
G
W
KV
4
4
KV
KV
W
D
G-M
4
2
10
10
F
D
G-M
1
W
62
2
F
F
Blatt Nr.:
W
60
3
W
G-MD
W
F
G-MD
F
STADT BAD PYRMONT
KV
D
G-M
10
G-MD
W
er
m
Em
G-MD
F
....
10
F
D
G-M
M2
W
G-MD
W
F
D
G-M
D
G-M
Unterlage:
KV
F
D
G-M
Einstufung der Erheblichkeit
verbleibender Beeinträchtigungen
der Erhaltungsziele
F
D
G-M
W
103
G-MD
F
D
G-M
10
F
F
KV
F
W
W
G-M
D
10
D
-M
G
F
W
F
F
KV
10
F
KV
W
G
-M
D
KV
G-M
D
F
F
10
F
W
W
9
1
F
10
F
W
KV
W
F
G-M
D
F
W
G
F
F
F
-M
D
-M
D
W
KV
F
G
10
10 W
KV
F
F
W
59
12
W
10
G-M
D
KV
W
F
10
10
11
11
Aufgestellt:
Bad Pyrmont, den 29.11.2012
Stadt Bad Pyrmont
FB Bauverwaltung und technische Dienste
im Auftrage: gez.. Goretzki
KV
KV
F
F
W
W
W
F
F
10
KV
D
KV
F
G
-M
10
F
KV
F
Verbleibende Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
W
G-MD
F
10
10
F
KV
F
F
F
W
F
10
F
W
F
Plangrundlage:
10
F
F
F
F
11
F
10
KV
F
10
F
F
KV
F
F
D
G-M
F
F
W
F
10
F
F
F
1
F
F
F
KV
W
F
G-MD
- Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs8
und Katasterverwaltung, © 2010
W
F
11
9
D
G-M
KV
F
F
W
W
D
-M
KV
W
F
F
G
F
F
W
W
F
KV
F
10
KV
W
W
W
10
91
15
KV
KV
G-MD
10
12
1
F
F
10
W
59
9
F
F
W
KV
12
2
F
W
88
5
D
G-M
Bad Pyrmont, den 29.11.2012
Stadt Bad Pyrmont
Die Bürgermeisterin
D
F
KV
F
G
-M
W
F
10
W
W
W
13
1
13
2
G-MD
10
Mühlengraben
F
F
104
Zeichen
Sei/Krä
Krä
F
91E0
5/1
G-MD
Datum
09/2012
09/2012
gez. Georg v. Luckwald
Tel.: 05151 / 67464, www.luckwald.de
F
G-MD
W
F
Name
Helpensen, den 12.11.2012
Maßnahmennummer
W
F
D
G-M
bearb.:
gez.:
gepr.:
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
G-MD
D
G-M
Datum
Landschaftspflegerischer Begleitplan:
5
3
G-MD
F
F
Art der Änderung
F
105
4
F
G-MD
Nr.
Die verbleibenden Beeinträchtigungen werden als nicht erheblich
bewertet (siehe Erläuterungen im Text).
.
gez. Roeder
Zeichen

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