Satzung

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Satzung
Satzung
des
1. PSV Charlottenburg e. V.
§1
Name. Sitz und Geschäftsiahr
1.
Der Verein führt den Namen 1. Polizei- und Schutzhundverein Charlottenburg e.V. Der Verein ist
in das Vereinsregister eingetragen.
2.
3.
Sitz des Vereins ist Berlin-Charlottenburg.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2
Zweck und Aufqabe des Vereins
1.
sind:
a.
b.
c.
d.
2.
Die Erziehung und Ausbildung der Hunde zu Schutz- und Begleithunden, zum Team-Test und
anderen Hundesportarten,
die Unterweisung der Hundehalter und -führer in die Erziehung und Ausbildung der Hunde,
die Abhaltung von Leistungsprüfungen nach den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der
Zuchtvereine und Gebrauchshundeverbände im VDH (AZG),
die Wahrung und Vertretung der lnteressen der Mitglieder des Vereins gegenüber der
regionalen und überregionalen Sportverbände und Behörden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts ,,steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
in der Satzung vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person, durch Ausgaben, die in dem
Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt
werden.

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