Ausgabe 12/2014
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Ausgabe 12/2014
AmtsBlatt der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie n Jahrgang 24 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz, Freitag, den 20. Juni 2014 Jesewitz, Laußig, Zschepplin Nummer 12 Kurzinfos Das war super! n Die Stadtverwaltung Eilenburg feierte das 19. Stadtfest informiert Seite 3 Eilenburger Vereine und Verbände Seite 7 n Öffentliche Bekanntmachungen Seite 12 n Öffentliche Ausschreibung Seite 14 n Landkreis Nordsachsen Mitteilungen Landratsamt Seite 17 Mitteilungen Gemeinden Seite 28 Der Zieleinlauf beim letzten Rennen sicherte den „Chicks gone wild“ den ersten Platz beim Trockenbootrennen. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg. Drei Tage lang Spaß und gute Laune - so lautet die Bilanz des diesjährigen „19. Eilenburger Stadtfestes“. Für die Besucher gab es jede Menge zu erleben - mit Bühnenprogramm, Fahrgeschäften, Trockenbootrennen, Entenwettrennen und mehr. Nachdem das Stadtfest im letzten Jahr kurzfristig wegen Hochwassers abgesagt werden musste, kam das nun nachgeholte 19. Stadtfest einigen Gästen wohl fast schon wie eine Art Befreiungsschlag vor, so gut war vielerorts die Stimmung. Und bis auf einige wenige Regenschauer spielte diesmal auch der Wetter- gott mit. Wir freuen uns auf das 20. Stadtfest im nächsten Jahr! Beim „19. Stadtfest Eilenburg“ waren beteiligt: 15 nichtgewerbliche Stände (Vereine und Co.) 15 Vereine im Bühnenprogramm 36 Schausteller 34 Caterer-Stände 15 „normale“ Händler (zzgl. fliegende Händler). Eine Bildergalerie mit zahlreichen Fotoimpressionen findet man unter www.eilenburg.de und auf Facebook (nach „Eilenburg“ suchen). 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Voll- oder Teilzeit - angenehmes Äußeres - Umgang mit Menschen - flexible Arbeitszeiteinteilung - Entlohnung nach Vereinbarung „Klubraum Rote Jahne” Bildungsstätte des Schornsteinfegerhandwerks Voll ausgestattete Gaststätte bietet Ihnen die Möglichkeit für alle Feiern mitten in der Dübener Heide Ihre Kurzbewerbung an Torsten Prechel, Puschkinstraße 66 04838 Eilenburg oder Tel. 01 57/71 35 00 00 Haben Sie Interesse? Dann rufen Sie mich an. Inh. C. Mederake · Mobil: 01 78 /7 36 34 75 · Privat: 0 34 23 / 75 75 97 Über 1500 neue Brautkleider je 298 € Wählen Sie in Ruhe Ihr Traumkleid aus über 1500 vorrätigen hochwertigen neuen Brautkleidern bekannter deutscher und internationaler Markenhersteller zum OutletFestpreis. 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Not- und Bereitschaftsdienste Ärztebereitschaft über Rettungsleitstelle Delitzsch Tel. 034202 54177 oder 19222 Stadtwerke Eilenburg Stromversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Hainichen und Wedelwitz) 687441 Gasversorgung 0800/eilenburg oder 0800 3453628 Fernwärmeversorgung 0173 3943066 Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen (bei Störungen in der Wasserversorgung) 685593 Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ 24-Stunden-Service über Funktelefon 0172 7920219 EWV - Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Klempner bis 23.06. bis 6.45 Uhr 23.06. bis 21.07. Elektriker bis 23.06. bis 6.45 Uhr 23.06. bis 21.07. Fa. Hillscher Fa. Römhild 0177 3315666 0172 3405765 Fa. Hillscher Fa. R. Schulze 0177 3315666 0172 8724736 Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für unsere Hausmeister: 0177 6816050. WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG Bereitschaftstelefon 0173 3906386 (nur in Havariefällen) Apothekenbereitschaft 20.06.2014 21.06.2014 22.06.2014 Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, 03423 603510 Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, 04808 Wurzen, 03425 852010 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, 04838 Eilenburg, 03423 607689 23.06.2014 24.06.2014 25.06.2014 26.06.2014 27.06.2014 28.06.2014 29.06.2014 30.06.2014 01.07.2014 02.07.2014 03.07.2014 04.07.2014 Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5, 04808 Wurzen, 03425 925000 Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, 03423 602356 Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, 04821 Brandis, 034292 73067 Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg, 03423 604725 Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21, 04808 Wurzen, 03425 923457 Linden-Apotheke, An der Linde 1, 04808 Hohburg, 034263 41355 Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, 04838 Eilenburg, 03423 603617 Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen, 03425 922559 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 034292 77950 Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg, 03423 605202 Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen, 03425 920071 Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, 04821 Brandis, 034292 73980 Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg Der Notfallbereitschaftsdienst hat laut Berufsordnung die tierärztliche Versorgung an den Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtstunden zu gewährleisten. 20.06. - 27.06. 2014 DVM Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel. 03423 600925, Funk: 0172 6803750 DVM Westermeyer, Doberschütz, Querweg 8, Tel. 034244 50335 DVM Agnes Telligmann, Kurt-Bennewitz-Str. 25, 04838 Eilenburg, Tel: 0172 1310475 27.06. - 04.07. 2014 Dr. Wolf, Taucha, Davidstr. 13, Tel. 034298 68319, Funk: 0172 3555438 DVM Enick, Bad Düben, Mühlstr. 5, Tel. 034243 22571, Funk: 0171 6568751 Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz- Mehring-Str. 35, Tel. 03423 603123 3 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Das Büro des Stadtrates informiert Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg fasste in seiner 45. Sitzung am 02.06.2014 folgende Beschlüsse: BeschlussBetreff 37/2014 Bebauungsplan Nr. 25 Wohnanlage „Auenblick“ WilhelmGrune-Straße, Abwägung und Satzungsbeschluss 38/2014 Stadtumbau - Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2014 39/2014 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2013 der Kulturunternehmung Eilenburg 40/2014 Änderung der Entgeltordnung für die Schwimmhalle Eilenburg zum 01.09.2014 41/2014 Überplanmäßige Ausgaben für Medios-Projekte 2014 42/2014 Gewährung einer Zuwendung an den Leichtathletikclub Eilenburger Land e.V. 43/2014 Bootsanlegestelle an der Mulde, Bau- und Finanzierungsbeschluss 44/2014 Einziehung eines Abschnittes des Alten Mittelwegs 45/2014 Umstufung eines Abschnitts der Dorfstraße, OT Hainichen 46/2014 Ankündigung der Einziehung einer Teilfläche der Bahnhofstraße 47/2014 48/2014 49/2014 50/2014 51/2014 52/2014 53/2014 54/2014 Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes Kospaer Landstraße/Bergstraße (Flur 14, Flurstücke 78/20 tlw. Und 78/21 tlw.) der Gemarkung Eilenburg Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Flurstück 43/3 der Flur 21 in der Gemarkung Eilenburg Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Flurstück 26/39 der Flur 2 in der Gemarkung Kospa-Pressen Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 01.01. bis 30.04.2014 Änderung Bahnübergang Torgauer Landstraße, Kreuzungsvereinbarung Pension im ehemaligen Gefängnis Schloßberg 8 a/b - Ermächtigung zur Vergabe von Bauleistungen Straßenunterhaltung 2014 - Dünne Schichten im Kalteinbau - Ermächtigung zur Vergabe von Bauleistungen Verlängerung des Mietvertrages Nordring 14 nichtöffentlich n Änderung Bahnübergang (BÜ) Torgauer LandstraßeKreuzungsvereinbarung Der Bahnübergang Torgauer Landstraße muss aus Sicherheitsgründen an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Die Kosten werden zu je einem Drittel von der DB Netz AG, vom Straßenbaulastträger (Stadt Eilenburg) und vom Bund getragen. Die dafür erforderliche Kreuzungsvereinbarung wurde nach Beauftragung durch den Stadtrat jetzt von der Stadt unterzeichnet. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2016 durchgeführt werden. Der städtische Anteil ist förderfähig. Wahlergebnisse waren gefragt Explosionsartiger Anstieg der Zugriffszahlen auf die Webseite am Wahltag Eilenburg. Im Rahmen der Kommunal- und EU-Wahlen am Sonntag, 25. Mai wurde auf der städtischen Homepage www.eilenburg.de ein geradezu explosionsartiger Anstieg der Zugriffszahlen registriert. Die Besucher der Wahlseiten waren vor allem an den Ergebnissen der Stadtratswahl und der Ortschaftsratswahl interessiert. Die Beschlüsse des Stadtrates sind im Internet einsehbar unter www.eilenburg.de . Orientierung für Touristen Neue Lutherweg-Tafel steht Die neue Tafel an der Marienstraße zeigt Besuchern seit wenigen Tagen den Verlauf des Lutherweges in Eilenburg. Foto: Stadtverwaltung EILENBURG. Pünktlich zur Einweihung des Lutherweges in Sachsen am Mittwoch, 4. Juni ist in Eilenburg eine große Anzeigentafel aufgestellt worden, die Touristen anhand einer Karte den Verlauf des Lutherweges in Eilenburg aufzeigt. Die Tafel steht in der Marienstraße gegenüber der Marienkirche, in der Martin Luther mehrmals predigte. Die Tafel enthält folgenden Text: Luther hielt sich zwischen 1518 und 1545 mehrfach in Eilenburg auf. Unter anderem predigte er in der Schlosskapelle, der Bergkirche St. Marien und der städtischen Pfarrkirche St. Nikolai. Die durch Gabriel Zwillings Predigten zum Jahreswechsel 1521/22 ausgelösten Tumulte rückten Eilenburg kurzzeitig ins Blickfeld nationaler Politik. Zwischen 1523/24 druckte Nicolaus Widemar in Eilenburg neben Schriften Luthers und anderer Reformatoren fast sämtliche Werke Thomas Müntzers. Einige dieser seltenen Drucke befinden sich heute neben den Lutherbriefen im Eilenburger Stadtmuseum. Der Pfarrer und Dichter Martin Rinckart geleitete seine leidgeprüfte Gemeinde durch die Drangsale des Dreißigjährigen Krieges und bewahrte diese vor der Zerstörung durch die schwedischen Truppen. Sein 1630 anlässlich des 100. Jahrestages der Confessio Augustana - das Glaubensbekenntnis der lutherischen Reichsstände - entstandener Choral „Nun danket alle Gott“ ließ ihn unsterblich werden. n4 „Dor Ärlgeenich“ und Geschichten aus 1003 Eilenburger Jahren Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Ehrengräber wurden verschönert Neue Gestaltung auf dem Stadtfriedhof Der neue Sorbenturm (Band 11) erschien pünktlich zum Stadtfest Jörg Böhme von der Stadtverwaltung Eilenburg präsentiert die neu gestaltete Bepflanzung am Ehrengrab des Eilenburger Bankiers Ferdinand Röber. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg. Der neue Sorbenturm - der Almanach des Eilenburger Geschichts- und Museumsvereins und der Stadt Eilenburg - ist ab dem Stadtfestsamstag (14. Juni 2014) erhältlich. Der Verkauf läuft über den Buchladen sowie im Schreibwarengeschäft von Brigitte Kanitz in der Leipziger Straße und im Museumsshop in der Hirschgasse. Band 11 des Sorbenturms bietet wieder viel Geschichte und Geschichten aus 1003 Eilenburger Jahren. Gleich zu Beginn wird in der Chronik des Jeremias Simon aus dem Jahr 1696 u. a. von der BergKirche berichtet - erzählt, wie Philipp Ernst Graf zu Mansfeld 1618 den Taufstein stiftete und erklärt, was sich hinter seiner geheimnisvollen Inschrift: P. E. G. U. H. Z. M. E. H. Z. H. verbirgt. Dem folgen der Jahresrückblick und der Statistische Jahresbericht 2013 sowie Auszüge aus dem „Sorbenturm“ von 1990, dem einstigen Mitteilungsblatt der Eilenburger Landsmannschaft im Bundesgebiet und dies - wie immer - im schönsten Sächsisch. Und wer dieser Sprache mächtig ist, der wird dann hier u. a. Geehdes „Ärlgeenich“ - natürlich die Eilenburger Version - vorfinden können. Im zweiten Abschnitt des Buches folgen auf 60 Seiten die Beiträge zur Heimatgeschichte. Die Autoren Birgit Rabe, Wolfgang Beuche, Hans Mahnhardt, Wolfgang Stein und Andreas Bechert haben wieder viel Neues und Interessantes aus der Stadtgeschichte ausgegraben. Ein Beitrag beschäftigt sich z. B. mit den Grenzen des Kernbereiches des Eilenburger Schlosses im Jahr 1516. Eine weitere Schrift ist dem Urgestein und Turnvater von Eilenburg - Paul Rathsmann gewidmet. Historisch wertvoll ist der Augenzeugenbericht von Pfarrer Alfred Hüneke, in dem er aus den Tagen der Zerstörung der Stadt berichtet. Gastbeiträge gibt es auch und diese stammen von H.-D. Rupp aus Albersdorf sowie Eberhard E. Muche aus Stade. Der Sorbenturm wurde wie immer im Verlag für die Heimat von Andreas Bechert herausgegeben. Die Auflage ist limitiert; der Preis beträgt 7,50 EUR. Eilenburg. Im Rahmen der bereits Anfang des Jahres begonnen Verschönerung der städtischen Friedhöfe folgt nun die Neugestaltung der Ehrengräber auf dem Stadtfriedhof. So konnten durch die Firma Stadtwirtschaft Eilenburg GmbH im Auftrag der Stadtverwaltung die drei Ehrengräber -Bernhardi, - Schrecker und -Röber komplett neu gestaltet werden. Sie erhalten damit einen angemessenen Rahmen und die verdiente Würdigung. Bootsanlegestelle an der Mulde - Bau- und Finanzierungsbeschluss Die Stadt möchte in diesem Jahr einen neuen Bootsanleger an der Muldebrücke errichten. Dazu fasste der Stadtrat eine Finanzierungs- und Baubeschluss. Der Anleger soll die Benutzung des Bootes der Wasserwacht bei Havariefällen aller Art und eine touristische Nutzung von Mulde und Mühlgraben zur Steigerung der Attraktivität der Stadt ermöglichen. Die Maßnahme soll aus dem Bereich Tourismus gefördert werden. Für die Planung waren naturschutzfachliche Gutachten erforderlich, deren Abarbeitung (Beobachtung und Auswertung) bis Jahresende 2013 in Anspruch nahmen. Nach Erteilung der Genehmigung kann der Fördermittelantrag gestellt werden. Zugang bzw. Zufahrt (mit Bootsanhänger) zum Bootsanleger sollen über Samuelisdamm und Franz-MehringStraße erfolgen. Die Fahrzeuge der Touristen sollen auf dem dort vorhandenen Parkplatz abgestellt werden. Die Konstruktion des Bootsanlegers entspricht einer befestigten Rampe. Zur Gründung werden teilweise Spundwände eingeschlagen und in Flügelmauern integriert. Es erfolgt eine Verblendung mit Ortbeton. Um einen reibungslosen Ablauf der Nutzung des Bootsanlegers zu sichern, wird eine Ausschilderung vorgesehen. Darin ist insbesondere auf die Verbote der Befahrung der Mulde unterhalb von Eilenburg außerhalb des zugelassenen Zeitfensters vom 15. Juli bis 31. Oktober hinzuweisen. Einziehung eines Abschnittes des Alten Mittelweges Einziehung eines Abschnittes des Alten Mittelweges Der Alte Mittelweg wurde 1996 mit einer Länge von insgesamt 0,351 km in den Straßenbestand aufgenommen. Der einzuziehende Abschnitt des Alten Mittelweges beginnt ab dem Hauptweg verläuft auf ca. 0,060 km in südlicher Richtung und verzweigt sich dann jeweils westlich und östlich als Sackgasse. Durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird den Anliegern das Erreichen ihrer Grundstücke ermöglicht. Für die Eintragung der Leitungsrechte sind die Versorgungsunternehmen selbst verantwortlich. Der Abschnitt wird zum Privatweg. 5 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 n Neues aus dem Bürgerhaus Achtung: Geänderte Öffnungszeiten! Sommerzeit Wir bringen unser Haus für Sie auf Vordermann! Während der Sommerzeit vom 01.07.2013 bis 31.08.2013 stehen wir Ihnen für den Ticketverkauf unserer Veranstaltungen dennoch per Telefon, Fax, E-Mail und persönlich nach Absprache zur Verfügung. Tickets auch in der Tourist-Information erhältlich. Tel. Ticket: 03423 7003930 Tel. Vermietung: 03423 659394 Sommerbühne I „Südamerikanischer Abend Samba, Salsa, Rumba & Bolero“ Sa., 19.07.2014, um 19.00 Uhr Die Sängerin von Soleado, verleiht mit ihrer Stimme den zumeist originalsprachig gesungenen Liedern Authentizität und Wärme. Sommerbühne II „Amerikanischer Abend“ Sa., 23.08.2014, um 19.00 Uhr Und irgendwann hat`s jeder. Ob er will oder nicht. Freiheit ist immer die Freiheit des Andersparkenden, aber nur, wenn er sich dabei nicht erwischen lässt. Machen Sie Bekanntschaft mit Falschparkern, Sonntagsfahrern, Fußgängern, Schattenparkern, Abschleppern, Verkehrsverweigerern, Langsamfahrern, E-10-Tankern, Parkhauslichtschrankenblockierern, Handbremse-ohne-GeräuschAnziehern, - allesamt gute Menschen, denen es nicht gelang, im Leben den richtigen Parkplatz zu finden. Monika Herz & David Schlager mit Herz & „Seele“ So., 26.10.2014, um 16.00 Uhr Keine Sendung ohne Monika Herz, das war die Devise zu früheren Zeiten. Jetzt ist sie nach langer Pause wieder da. Monikas Sohn David hatte die Idee. Er wollte gemeinsam mit seiner Mutter singen. Beide haben riesigen Spaß. Im Studio entstanden neue Titel. David hat einen jungen, tiefen und warmen Bariton. Er singt eigene und internationale Titel. In einigen Duetten korrespondieren die Stimmen von Monika & David besonders wirkungsvoll. Die lange Erfahrung und das große Repertoire von Monika Herz bringt Vielseitigkeit und gute Voraussetzungen für jede Show. Rüdiger Nehberg LIVE-REPOTAGE „Querschnitt durch ein aufregendes Leben“ So., 02.11.2014, um 16.00 Uhr Die Ckoehler Family ist eine traditionelle Folkmusik-Gruppe. Das Trio taucht in die engen Harmonien amerikanischer Gospelmusik ein. Anke Geißler „Sie haben da was an der Scheibe“ So 12.10.2014 um 17.00 Uhr nd dafür sorgt die U Politesse Ihres Mißtrauens. In Zeiten der ungebremsten Mobilität zahlt der, der steht. Während die Parkuhr leise tickt, rollt die Ordnungshüterin bereits lächelnd Ihr Knöllchen. ilder zwischen Witz und B Schock, zwischen Steinzeit und Gegenwart, von Freiheit und Gefangenschaft, von Leben und Tod. Belege von seinen Trainings zu Hause, bei der Bundeswehr und den Reisen in ferne Länder. Im Team und als Einzelkämpfer. Dokumente, die zeigen, wie Mann/Frau jeden Alters dem Körper, der Seele und dem Verstand spielerisch neue Dimensionen zuweisen kann. Wie man mit Vielseitigkeit resistent wird gegen Langeweile, Null-Bock und Arbeitslosigkeit. Wie man Selbstvertrauen und Zivilcourage vermehrt, und wie man diese Stärken einsetzen kann. Ob daheim oder in der Öffentlichkeit. Oder dort, wo Naturschutz und Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Wo Geschundene dieser Welt Hilfe brauchen. Joachim Llambi „Das wollte ich Ihnen schon immer mal sagen.“ Mut zur ehrlichen Kritik Do., 27.11.2014, um 19.30 Uhr ie kritische Stimme von D Let‘s Dance Das Fernsehpublikum schätzt ihn für seine klaren Worte. Joachim Llambi, bekannt als Juror der RTL-Sendung „Let‘s Dance“, weiß, dass viele Menschen sich mit ehrlichem Feedback schwer tun: Aus falscher Zurückhaltung scheuen sie offene Worte, oder sie schießen über das Ziel hinaus. Dabei ist die Fähigkeit, Kritik zu üben und anzunehmen, wichtig für eine offene und konstruktive Kommunikation im Berufsleben, in Beziehungen und Freundschaften. Llambis Botschaft: Faire Kritik ist ein Geschenk und hilft bei der persönlichen Entwicklung. Anhand seiner Erfahrungen als Sportler, Börsenprofi, Ehemann, Familienvater, Kunde und natürlich als Promi zeigt er, wie Kritik gelingen kann. Ticketverkauf Nicht immer wohnt man gleich in der Nähe oder liegt unser Ticketbüro gerade günstig auf Ihrem Tagesweg. Wir reservieren Ihre Eintrittskarten 10 Werktage lang. Sie können auch eine Rechnung anfordern und sich die Karten gegen eine Gebühr von 2,50 EUR ohne jeglichen Fahrtkosten- und Zeitaufwand einfach ganz bequem nach Hause schicken lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten anderer Interessenten wieder in den freien Verkauf gehen. Bürgerhaus Franz-Mehring-Str. 23 Tel.: 7003930 Dienstag/Mittwoch Donnerstag und nach Vereinbarung 09.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 16.30 Uhr 09.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Stadtmuseum Torgauer Straße 40 Tel.: 652222 Dienstag - Freitag Sonntag 09 - 12/13 - 17 Uhr 10 - 12/13 - 17 Uhr Stadtbibliothek Dr.-Belian-Str. 3 Tel.: 75 40 08 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag 13 - 18 Uhr 09 - 18 Uhr 09 - 13 Uhr 12 - 19 Uhr n6 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister gratulieren Frau Marta Krähenberg Frau Lotte Hofmann Frau Melitta Reich Herrn Rudolf Entschel Frau Irma Schoppe Herrn Emil Siewert Frau Berta Alice Rohkohl Frau Herta Heidlich Herrn Heinz Miersch Herrn Peter Donath Frau Wally Klöber Frau Edith Gruhne Frau Erika Strümke Frau Renate Götze Frau Helga Barunke Frau Gerda Wiese Frau Elfriede Gläser Frau Hildegard Timm Herrn Gerhard Aßmann Herrn Claus Rudolf Frau Lotte Dönecke Frau Gertraud Masuhr Frau Rose-Marie Nemec Frau Lieselotte Mehle Herrn Heinz Wendt Frau Christa Preiß Herrn Gerhard Lange Frau Charlotte Richter Frau Margit Kother Frau Ilse Kunze Herrn Kurt Rothfeld Herrn Günther Löser Herrn Dr. Wolfgang Thiele zum 94. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag Herrn Helmut Teichmann Frau Anna Korban Herrn Wolfgang Böttcher Herrn Manfred Schördling Herrn Georg Hoffmann Frau Elfriede Schwarz Frau Edith Jahnke Frau Helga Schumann Frau Elly Jentzsch Frau Helga Stock Frau Christa Wendt Frau Ilse Stahn Frau Leni Kullrich Frau Waltraut Rühl Frau Gisela Scheithauer Frau Rosemarie Stolpe Frau Sigrid Bielefeldt Frau Ruth Thar Herrn Heinz Erdmann Frau Rita Langer Herrn Horst Landgraf Herrn Wolfgang Quitzsch Herrn Kurt Leimbach Frau Ingrid Gerhardt Frau Rosmarie Grunewald Frau Ursula Schmidt Herrn Heini Hörl Frau Helga Winkler Herrn Klaus Schlicke Frau Gabriele Salewski Frau Isolde Süße Frau Regina Wagner Frau Gabriele Hempel zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag Herrn Manfred Krolik Herrn Erwin Solar Frau Doris Graff Frau Erika Nitzschke Herrn Bernd Spangenberg Frau Gerlinde Feierabend Herrn Peter Perl Frau Uta Vogt Herrn Jürgen Fathke Herrn Heinz Sylvester Herrn Karl Blencke Frau Anneliese Hensel Frau Ingrid Baumgarten Frau Ingeborg Haase Frau Helga Sylvester Frau Edith Hofmann Herrn Norbert Stumpp Frau Maria Lichtenberger Herrn Hartmut Schönherr Frau Liane Höppner Frau Regina Blaich Frau Anita Fathke Frau Gisa Rahms Frau Helga Hollunder Herrn Waldemar David zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um schriftliche Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg. Baustellenkalender Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg Straße Maßnahme Zeitraum Grund Kurt-Bennewitz-Straße Vollsperrung im Abschnitt zwischen B107 und Kreuzung Südstr. 12.05.2014 - 29.08.2014 Erneuerung der Straße StraßeErnst-Mey-Straße Maßnahme Vollsperrung der Fahrspur von der Ziegelstr. in Richtung Dübener Landstr. - eine Umleitung in Richtung GG ECW wird über die Dübener Landstr. ausgewiesen Zeitraum 15.05.2014 - 18.07.2014 Grund Verlegung von Stromleitungen Stand 16.06.2014 Straße Maßnahme Zeitraum Grund B107 - Abschnitt zwischen Mittelweg und Abzweig nach Rödgen einschl. der Zu- bzw. Abfahrten zur Kospaer Landstr.(S4) halbseitige Sperrung mit Ampelregelung, im genannten Abschnitt als Wanderbaustelle 16.06.2014 - 27.6.2014 Straßensanierung IMPRESSUM Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos. - Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 03423 652127, Fax: 03423 601612, Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: [email protected], - Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0, Telefax: (03535) 489-115, Fax-Redaktion: (03535) 489-155 - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg, Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Dagmar Schaaf, Mobil: (01 71) 4 14 40 32, Telefon: (03 42 95) 7 25 88, Fax: (0 35 35) 48 92 40 Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 7 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 n Veranstaltungskalender Juli 2014 DatumTag Rubrik Uhrzeit Ort Veranstaltung Veranstalter 5. Juli Samstag Familie 18:00 Uhr Filmtierschule Eilenburger Pferdenacht Telligmann 2014. Pferdeshow und Feuerwerk für Jung und Alt Filmtierschule Telligmann, KurtBennewitz-Str. 25, 04838 Eilenburg/ Wedelwitz (an der B 107), ausreichend Parkplätze vorhanden 5. Juli Samstag Familie 14:00 Uhr Pflegeheim DRK Sommerfest DRK KV Eilenburg e. V., Pflegeheim des DRK Walter-Stöcker Str. 8a 6. Juli Freitag Familie 15:00 Uhr Tierpark Honig-Ernte Tierpark, Herr Teuber, Tel. 03423 752984 11. Juli Freitag Treff 16.00 Uhr - Gemeindehaus, Trauercafé 18.00 Uhr Nikolaiplatz 3 Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg, Sieglinde Stahl, Tel.: 03423 7002998 o. 0151 16350628 19. Juli Samstag Bühne 19 Uhr Bürgerhaus „Südamerikanischer Abend - Samba, Salsa, Rumba & Bolero“ Bürgerhaus, Tel.: 03423 7003930, tickets@ kulturunternehmung.de 19. Juli Samstag Kabarett 20:00 Uhr Baderscheune Uwe Steimle „Authentisch, ein Stück weit“ Baderscheune, Tel.: 03423 600471, [email protected] 20. Juli Sonntag Familie 9 - 17 Uhr Schwimmhalle Großes Ausbaden Schwimmhalle, Tel.: 03423 758398 schwimmhalle@ kulturunternehmung.de 22. Juli Dienstag Familie 14:30 Uhr Sternwarte Vortrag „Unser Mond“, geeignet ab 5 Jahren Sternwarte Eilenburg, Tel.: 603153, www.sternwartenordsachsen.de 24. Juli Donnerstag Familie 14:30 Uhr Sternwarte Anleitung zum Himmels- programm „Stellarium“, ab 8 Jahren Sternwarte Eilenburg, Tel.: 603153, www.sternwartenordsachsen.de 26. Juli Samstag Familie 15.00 Uhr - Sternwarte Sommerfest des Altair e. V. 18.00 Uhr Altair e. V., Frau Ferl, Tel.: 757847, [email protected] 29. Juli Dienstag Familie 14:30 Uhr Sternwarte Vortrag „Dina und Dino in der Urzeit“, geeignet ab 7 Jahren Sternwarte Eilenburg, Tel.: 603153, www.sternwartenordsachsen.de Burgbergführung Juni EILENBURG. Der Burgfreund Wolfgang Beuche lädt am 22. Juni erneut zu einem historischen Rundgang über das Eilenburger Burgberggelände ein. Dabei erfährt der Besucher viel über die Geschichte Sachsens und die ersten Ansiedlun- gen auf dem Burgberg. Beginn des einstündigen Rundganges ist 14 Uhr auf der Freifläche am Burgtor. Die Veranstaltung ist kostenfrei und endet mit der Besichtigung der alten Schlosskeller im ehemaligen Gefängnis. Am gleichen Tag kann, wie jeden Sonntag bis September, auch der Sorbenturm besichtigt werden. Er gehört zu den ältesten Backsteinbauten Sachsens und ermöglicht nach dem Aufstieg einen herrlichen Rundblick über Eilenburg und die Muldelandschaft. n8 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Eilenburger Burgverein feiert Zwanzigjähriges Foto: Burgverein sitzender) und Stefanie Riedel (Schatzmeisterin). Seit dieser Zeit waren die Mitglieder des Vereins, der inzwischen auf über 70 Mitglieder angewachsen ist, immer bestrebt, Amtshaus und Burgberganlage für die Nachwelt zu erhalten. Wenn am Amtshaus selbst noch keine Baumaßnahmen griffen, haben die beiden Türme, die Schlossstraße und die Freifläche am Burgtor mit Hilfe der Stadt sowie Fördergeldern schon ein freundlicheres Antlitz erhalten. Mit dem Ausbau des Gefängnisses und der Gestaltung der Burganlage davor soll demnächst der Burgberg noch mehr zum Anziehungspunkt für Besucher unserer Stadt werden. Unter Leitung des heutigen Vorstandes Steffi Schober (Vorsitzende), Axel Goldmann (2. Vorsitzender) und Kati Skowronek (Schatzmeisterin) sowie den Mitgliedern des Festkomitees ist der Verein stets mit Freude dabei, durch vielfältige Aktivitäten das kulturelle Leben unserer Heimatstadt zu bereichern. Höhepunkt für Alt und Jung ist die alljährliche Walpurgisnacht. Gern besucht werden auch die historischen Burgbergführungen mit Wolfgang Beuche, unsere Stammtische sowie die Stadtgänge mit Fackel zur Weihnachtszeit. In einem kleinen Festakt am 27. Juni, 17 Uhr in der Marienkirche wird der Verein gemeinsam mit geladenen Gästen seine Arbeit der letzten 20 Jahre würdigen. Die Rinckart-Bläser und Schüler der Musikschule „Heinrich Schütz“ Nordsachsen, Zweigstelle Eilenburg werden das Jubiläum kulturell umrahmen. Als im Jahr 1994 der ehemalige Bürgermeister Herbert Poltersdorf alle Bürger unserer Stadt über die Presse zur Rettung des Amtshauses zu einem Benefizkonzert und später in den Sitzungssaal des Rathauses einlud, waren es nicht wenige, die seiner Einladung folgten. Der Brand des Amtshausdachstuhles am 27. Juni 1993, ausgelöst durch Brandstiftung, war bei den Eilenburgern noch allgegenwärtig, und der Wille, das Wahrzeichen zu erhalten, groß. Auf Initiative des damaligen Bürgermeisters, Mitgliedern der Stadtverwaltung und engagierten Bürgern unserer Stadt kam es am 25. Februar 1994 zur Gründung des Eilenburger Burgvereins. Vorstandsmitglieder waren damals Dr. Peter Paschke (Vorsitzender), Georg Friedrich (2. Vor- Gesund durch eigenes Gemüse? Schrebergartenverein e. V. Eilenburg „Schloßaue“ Obst und Beeren selbst geerntet? Spaß am Gärtnern und Natur? Wir bieten Familien günstige Pachtgärten an Kleingartenverein „Leipziger Höhe e. V.“ am Rotdornweg, Tel: 03423 603403 Der Vorstand SFV „Petri-Heil“ Eilenburg e. V. Einladung zum Gemeinschaftsangeln Liebe Angelfreunde, liebe Angelfreundinnen. Hiermit laden wir euch recht herzlich zum Gemeinschaftsangeln 2014 ein. Ort: Insel Alsen Zeit: Samstag, den 28.06.2014, 6.00 Uhr Das Gemeinschaftsangeln unserer Jugendgruppe findet am Samstag, den 05.07.2014 ab 07:00 Uhr ebenfalls an der Insel Alsen statt. ... denkt auch an die Fangmeldungen, mit Bild, Maß, Gewicht etc. die Auswertung ist dann im Dezember ... dafür gibt es auch Preise zu gewinnen! In der Hoffnung auf eine rege Beteiligung. Zwina Wagner Schriftführerin Eilenburger Burgverein e. V. Einladung zum Kinder- und Gartenfest 2014 Hiermit laden wir alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde recht herzlich zu unserem jährlichem Kinder- und Gartenfest ein. Auch Besucher und Interessenten an Gärten sind willkommen. Die freien Gärten sind an den Schaukästen am Haupteingang ersichtlich. Programm: Samstag, den 21.06.2014, 14:30 - 17:30 Uhr Kinderfest. Unter anderem mit 2 Hüpfburgen, Ballspielen, Dosen-Zielwerfen und Sackhüpfen etc. Auch eine Limo und ein Würstchen, oder Pommes werden gereicht. Für Spaß ist also gesorgt. Das Ganze wird mir Musik von André Beuche umrahmt. Liebe Gartenfreunde, bringen Sie also Ihre Kinder, Enkel oder Urenkel recht zahlreich mit, um mit uns gemeinsam einen schönen Nachmittag zu erleben. Sonntag, den 22.06.2014, 10:00 - 13:00 Uhr Frühschoppen Wie fast immer spielen wieder Die Muldentaler Blasmusik für jedermann. Rudi Völkel und Seine Truppe werden wieder Alt und Jung begeistern. Auch können eigene Musikwünsche geäußert werden. Für das leibliche Wohl wird wie immer durch unsere Wirtsleute gesorgt. Das Team um Ute Deubel, Vater Peter, Mutti Hanni und Bruder Olaf heißen Sie dazu recht herzlich willkommen. Also liebe Gartenfreundinnen, Gartenfreunde und liebe Gäste, lassen Sie uns mit Ihren Kindern gemeinsam ein schönes Wochenende verbringen. Ihr Vorstand René Wagner Vorsitzender Stadtseniorenrat sagt „Danke“ Der Stadtseniorenrat und seine Gäste bedanken sich herzlich bei Frau Sieglinde Stahl, Koordinatorin des Ökumenischen Ambulanten Hospizdienstes Nordsachsen für ihre interessanten Ausführungen. Frau Stahl gewährte uns Einblicke in die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich ehrenamtlich und mit großem Einfühlungsvermögen an die Seite von Sterbenden und Trauernden stellen und beantwortete unsere Fragen. Ein Dankeschön der K&S Seniorenresidenz mit Frau Krieg und ihrem Team für die freundliche Aufnahme und Bewirtung. 9 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 n Bericht von den Offenen 3-Länder-Masters in Zwickau 11 Medaillen bei 10 Meldungen und 11 Starts! Am Samstag fuhren drei unentwegte Mastersschwimmer aus Eilenburg zu den Offenen 3-Länder-Masters, wo neben den Gesamtsiegern auch die Landesmeister der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen des Jahres 2014 ermittelt wurden. 296 Aktive aus 6 Bundesländern kämpften bei 1101 Starts um die begehrten Medaillen und Titel! Kurioserweise waren die Eilenburger Schwimmer bei zehn eigenen Meldungen durch ein Versehen der Veranstalter zu einem zusätzlichen Start verpflichtet worden, als Vereinschef Tilo Niedermanner mit seiner 50 Meter Rückenzeit auch noch über 50 Meter Freistil ins Meldeprotokoll gelangte. So konnte ihn der für diesen Wettkampf als Trainer zuständige Adrian Nofz verkünden, dass er im langsameren Lauf gemeldet und somit sechsmal antreten solle. Gerhard Brandstädter, der „Oldie“ der Eilenburger und Kahrin Niedermanner, die „Seele“ des Vereins kommen selbst nur noch wenig zum Trainieren, da inzwischen über 300 Vereinsmitglieder betreut werden müssen. Motiviert durch unseren jüngsten Trainer traten sie zu ihren 50 Meter-Sprints an und erreichten tolle Medaillenplätze und dazu noch zwei (Gerhard) bzw. einen (Kathrin) Sachsenmeistertitel. Bei Kathrin kamen auch noch zwei Vizemeister hinzu! Tilo Niedermanner steckt eigentlich in den Vorbereitungen zu den Masters-Weltmeisterschaften und nutzte so diesen Wettkampf als Zwischentest. Die Ergebnisse über die Freistil- und Rücken- v. l. n. r.: Tilo Kathrin Coach Adrian Gerhard strecken lassen sich durchaus sehen: Bei sechs Starts gab es sechs Sachsenmeistertitel, also auch bei dem zusätzlichen 50 Meter Freistilsprint. Ein großes Dankeschön gebührt unserem jungen Coach Adrian, der einen ganzen Tag für die „Al- ten“ opferte und seine Sache hervorragend erledigte - Dankeschön! Einen ausführlichen Bericht und alle konkreten Ergebnisse der Eilenburger findet man unter www.schwimmsportverein.de. n 10 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Das war doch was! Ein „Russischer Tag“ in der K&S Seniorenresidenz Eilenburg Am Stadtpark Veranstaltungen vom 23.06.2014 - 04.07.2014 Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges mehr zu bieten. Genießen Sie auch unser Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie einfach Frau Christiane Gallas unter der Telefon-Nr. 03423 658-515 an. Montag, 23.06. 09:30 Uhr Sitztanz 15:30 Uhr „Stadt, Name, Land“ - Das Spiel Dienstag, 24.06. 09:30 Uhr Gedächtnistraining 15:30 Uhr Kreatives Gestalten „Vernissage“ Mittwoch, 25.06. 09:30 Uhr Musik liegt in der Luft 15:30 Uhr Bingo Donnerstag, 26.06. 09:30 Uhr Kino 13:30 Uhr Männerrunde Skat Freitag, 27.06. 10:30 Uhr Treffen der Aphasiegruppe Montag, 30.06. 09:30 Uhr Sitztanz zu Musik 13:30 Uhr Seniorensportgruppe Dienstag, 01.07. - Jahrestag 16:00 Uhr Auftritt Chor der Volkssolidarität 18:00 Uhr Grillabend mit Musik Mittwoch, 02.07. 09:30 Uhr Handarbeitsgruppe 15:30 Uhr Leserunde Donnerstag, 03.07. 09:30 Uhr Kino 13:30 Uhr Skatrunde Freitag, 04.07. 09:30 Uhr Fingerhandgruppe 15:30 Uhr Quizstunde Förderverein Senioren-Residenz „Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V. Sydowstraße 1 c, 04838 Eilenburg www.wittich.de Gehen Sie jetzt online! Am 07.05.2014 stand der ganze Tag in der K&S Seniorenresidenz Eilenburg - Am Stadtpark unter dem Motto „Russland“. Schon zum Gedächtnistraining am Morgen wurden russische Begriffe zum Thema gewählt und erläutert. Danach wurden gemeinsam die Zutaten zum Kochen der traditionellen Soljanka und Pelmeni vorbereitet. Ein Höhepunkt war der Aussiedlerchor „Radost“ aus Bad Düben am Nachmittag. Der Chor sang sowohl deutsche als auch russische Volkslieder und führte kleine Tänze vor. Einige Lieder konnten unsere Bewohner/innen mitsingen, zu anderen wiederum schunkelten sie fröhlich mit. Die Sängerinnen trugen Original russische Trachten, wodurch der Auftritt auch sehr schön anzusehen war. Zum gemeinsamen Abendessen wurden die selbst zubereiteten Speisen gegessen. Gespannt hörten unsere Bewohner/innen zu, was die Ergotherapeutinnen Christiane Gallas und Nadine Hennig Wissenswertes über Russland zu erzählen hatten. Am Ende des Tages waren sich alle einig: „Es war ein sehr gelungener, abwechslungsreicher Tag, welcher unbedingt wiederholt werden muss!“ Nadine Hennig Ergotherapeutin 11 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 n Früherkennung von Krankheiten durch Blutspende Seit vielen Jahren bietet der DRK Kreisverband Eilenburg für freiwillige Blutspender im Pflegeheim Walter-Stöcker-Straße 8a Blutspende-Termine an. Die Abnahme erfolgt durch die Blutbank Leipzig des Instituts für Transfusionsmedizin Universitätsklinikum Leipzig. Blutspendern ist das Verfahren bereits bekannt. Wer jedoch zum ersten Mal spendet oder noch nicht ganz entschlossen ist, hat wahrscheinlich viele Fragen oder auch Bedenken, die vor Ort mit dem Arzt besprochen werden können. Das DRK bietet regelmäßige Termine einmal im Monat, immer am 1. Mittwoch zur selben Zeit von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr an. Die nächsten Termine sind am 2. Juli, 6. August und am 3. September. Für Blutspender ist ein Mindestalter von 18 Jahren Voraussetzung und das Körpergewicht darf nicht die 50 Kilogramm unterschreiten. Mitzubringen ist der Personalausweis. Vor der Spende sollte man reichlich getrunken und eine volle Mahlzeit zu sich genommen haben. Die Spende dauert ca. 10 - 15 Minuten. Frauen können 4 x und Männer 6 x im Zeitraum eines Jahres Blut spenden wofür eine Aufwandsentschädigung gewährt wird. Ein kostenloser Gesundheitscheck ist immer inklusive. Im Arztgespräch wird der Spender auf Grundlage der labormedizinischen Untersuchung auch zur Früherkennung von Krankheiten informiert. Umfangreiche Studien belegen, daß für regelmäßige Blutspender das Risiko, einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden sinkt. Detlev Funke Kreisverband Eilenburg Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg, Nikolaiplatz 3, Tel. 602056 Öffnungszeiten Gemeindebüro: Dienstag Donnerstag So., 22. Juni 10.00 Uhr Di., 24. Juni 10.00 Uhr 14.30 Uhr 15.30 Uhr Di., 24. Juni 19.00 Uhr So., 29. Juni 10.00 Uhr Mo., 30. Juni 19.30 Uhr 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr 9 - 12 Uhr Marienkirche - Abendmahlsgottesdienst mit Flötenkreis Andacht im Caritas-Altenpflegezentrum St. Martin Seniorengymnastik im Gemeindesaal Nikolaiplatz 3 Andacht im DRK-Pflegeheim Johannistag Marienkirche - Gottesdienst Mi., 2. Juli 19.00 Uhr!„SPÄTLESE“ - Sommerfest im Pfarrgarten Nikolaiplatz 3 jeden Mi. 16.00 Uhr Konfirmandenkurs 7. Klasse in der „Guten Stube“ im Gemeindehaus Nikolaiplatz 3 -Eingang Arche jeden Do. 8.00 Uhr Morgengebet in der Nikolaikirche jeden Fr. 18.00 Uhr Abendgebet in der Marienkirche Nikolaikirche - Gottesdienst Kirchenmusikalische Gruppen - Nikolaiplatz 3 Rinckart-Singschule: mittwochs 17 Uhr (ab 2. Schuljahr) im Turmzimmer 2. OG Bibelgesprächskreis bei Pfrn. Krien, Schloßberg 5 Rinckart-Jugendchor: mittwochs 18.15 Uhr (ab 5./6. Schuljahr) im Turmzimmer 2. OG Flötenkreis: donnerstags 17 Uhr (Anfänger 16:30 Uhr - 17 Uhr mit Yvonne) im Turmzimmer 2. OG Martin-Rinckart-Kantorei: donnerstags 19 Uhr im Gemeindesaal Rinckart-Bläser: 14-täglich mittwochs 19 Uhr im Gemeindesaal Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von 10 - 16 Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche und die Rinckartkapelle geöffnet. Es werden Postkarten, christliche Schriften und Bücher angeboten. Vorschau Sommerkonzert So., 13. Juli 2014, 17 Uhr, Marienkirche Es musizieren die verschiedenen Ensembles der Rinckart-Gemeinde Leitung: Ruth Wache Kollekte am Ausgang n 12 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 n Öffentliche Bekanntmachungen Entgeltordnung der Schwimmhalle Eilenburg gültig ab 01.09.2014 A) Hallenbad 1. Öffentlicher Badebetrieb Einzelkarte (1 Stunde) (2 Stunden) Mehrfachkarten (10 x á 1 Stunde) (10 x á 2 Stunden) Familienkarten 1 Erwachsener/2 Kinder (2 Stunden) 2 Erwachsene/1 Kind (2 Stunden) 2 Erwachsene/2 Kinder (2 Stunden) jedes weitere Kind (2 Stunden) Ermäßigte (*) Erwachsene 2,00 €3,50 € 3,50 €6,00 € 16,50 €30,00 € 30,00 €50,00 € 11,00 € 13,00 € 16,00 € Ist keine fristgerechte Anzeige erfolgt, wird voll berechnet. Für Nutzungseinschränkungen aus technischen Gründen oder durch höhere Gewalt erfolgt keine Berechnung. Schadenersatzanspruch durch Sondernutzer ist ausgeschlossen, außer bei Fällen mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Stadt Eilenburg. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen für die Stadt Eilenburg gelten nicht bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - hier haftet die Stadt Eilenburg für jegliches Verschulden, auch ihrer Erfüllungsgehilfen. Alle Angaben in brutto, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit dem Lösen der Eintrittskarte wird die geltende Haus- und Badeordnung anerkannt. 1,50 € Eilenburg, 03. Juni 2014 (*) Kinder und Jugendliche von 3 bis einschließlich 16 Jahren, Erwachsene mit Freizeitpass, Schüler und Studenten (Nachweispflicht) B) Sauna 1. Öffentlicher Saunabetrieb Ermäßigte (*) Erwachsene Einzelkarte (2 Stunden) 6,00 €8,00 € Zehnerkarte (einschließlich Schwimmhallennutzung) (10 x á 2 Stunden) 52,00 €70,00 € (*) Kinder und Jugendliche von 3 bis einschließlich 16 Jahren, Erwachsene mit Freizeitpass, Schüler und Studenten (Nachweispflicht) C) Sonderregelungen 1. Schwimmnachweise Seepferdchen Prüfung und SeeräuberNachweis Jugendschwimmpass (Bronze, Silber und Gold) pro Stufe 8 € Deutscher Schwimmpass (Bronze, Silber und Gold) 2. Ermäßigungen und Zuschläge Die Betriebsleitung kann in speziellen Einzelfällen oder Fallgruppen sowohl Ermäßigungen als auch Zuschläge (z. B. bei Sonderveranstaltungen oder außergewöhlichen Anlässen) festlegen. D) Allgemeines 1. Zeitüberschreitungen Nachzahlungen bei Zeitüberschreitung sind nach dem jeweiligen Tarif zu entrichten. Dabei ist je angefangener halber Stunde ein halber Stundensatz zu entrichten. 2. Freier Eintritt Kinder unter 3 Jahren und Begleitpersonen von Behinderten mit Behindertenausweis (Kennzeichnung B) haben freien Eintritt. E) Sondernutzung (1) Eine Sondernutzung ist nur mit Abschluss einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung möglich und wird extra berechnet. (2) Nutzung pro Bahn je Stunde: 32,00 € Nichtschwimmerbecken wird wie eine Bahn berechnet (auch für Kindergeburtstage/Betriebsfeiern, max. 12 Personen je Bahn und 28 Personen im Nichtschwimmerbecken) (3) Nutzung für Schulschwimmunterricht pro Bahn je 45 Minuten: 28,00 € (4) Zuschlag für zusätzliche Aufheizung Nichtschwimmerbecken je Stunde/je Schul- 15,00 € stunde (45 Minuten): (5) Zuschlag für zusätzliche Schwimmmeisterbetreuung je Stunde/je Schulstunde 15,00 € (45 Minuten): (6) Möchte oder kann ein Sondernutzer mit Vereinbarung seine gebuchten Termine nicht einhalten, so muss er dies 6 Wochen vorher schriftlich anzeigen. Es werden ihm dann nur 50 % berechnet. Wird für die Ausfallzeit ein Ersatz gefunden, wird dies verrechnet. Wacker Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 der SächsGemO: Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 13 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 n Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Städtischen Eigenbetriebes Kulturunternehmung Eilenburg zum 31.12.2013 Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.06.2014 über den Jahresabschluss zum 31.12.2013 wie folgt beschlossen: 1. Der Stadtrat stellt das vorliegende Ergebnis zum Jahresabschluss des Städtischen Eigenbetriebes „Kulturunternehmung Eilenburg“ für das Wirtschaftsjahr 2013 fest. 2. Der Stadtrat beschließt, das Jahresdefizit in Höhe von 44.173,85 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung. Der Jahresabschluss im Detail: 1.1 Bilanzsumme 7.298.599,02 EUR 1.1.1 dav. entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 7.031.939,05 EUR - das Umlaufvermögen 265.102,93 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten 1.557,04 EUR 1.1.2 dav. entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 1.756.123,65 EUR - den Sonderposten für Invest. zuschüsse 5.343.918,71 EUR - die Rückstellungen 27.725,30 EUR - die Verbindlichkeiten 166.486,87 EUR - einen Rechnungsabgrenzungsposten 4.344,49 EUR 1.2 Jahresgewinn (Verlust) -44.173,85 EUR 1.2.1 Summe der Erträge 1.556.985,10 EUR 1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.601.382,77 EUR 1.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 223,82 EUR 2. Verwendung des Jahresgewinns/Jahresverlustes Das Jahresdefizit ist auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen gemäß § 19 Abs. 2 Sächs.EigBG in der Zeit vom 24.06.2014 bis 08.07.2014 zu folgenden Geschäftszeiten: Dienstag/Mittwoch 9.00 - 12:30 Uhr und 13 - 16:30 Uhr Donnerstag 9.00 - 12:30 Uhr und 13 - 18:00 Uhr im Bürgerhaus Eilenburg, Franz-Mehring-Straße 23, öffentlich aus. Leihe Betriebsleiter Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Städtischen Eigenbetriebes „Kulturunternehmung Eilenburg“ für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 18 SächsEigBG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Städtischen Eigenbetriebes „Kulturunternehmung Eilenburg“ für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 den handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 in der Fassung vom 01.03.2012). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Leipzig, den 24. März 2014 n 14 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 n Öffentliche Ausschreibung Abbruch eines ehemaligen Wohnheimes mit Funktionsgebäude Ziegelstraße, Eilenburg Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A a) Auftraggeber: Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg, Tel.-Nr.: (03423) 652128, Fax: 652140, E-Mail: [email protected] b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A 2012 Vergabenummer: 1514/0614 c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg: nein d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen - Abbrucharbeiten e) Ort der Ausführung: 04838 Eilenburg, Ziegelstraße f) Art und Umfang der Leistung: Baustelleneinrichtung/Bauzaun/Arbeitsgerüste - 410 m2 Dachabdichtung aufnehmen, abtransportieren/entsorgen, Einbauhöhe ca. 21 m - 8.500 m3 maschineller Abbruch Arbeiterwohnheim, 5 Vollgeschosse + 1 ebenerdiges Kellergeschoss Stahlbeton-Fertigteil-Bauweise, Bautyp WBS 70/Reihe 87, komplett inklusive Gründung, Abbruchmaterialien, separieren verwerten/entsorgen Besonderheit: Fassadenplatten als Sandwichplatten, Stahlbeton/Styropor/Stahlbeton, von innen nach außen: 15,5/6/6,5 cm (erschwerte Trennung Abbruchmaterialien) - 80 m2 Dachabdichtung aufnehmen, abtransportieren/entsorgen, Einbauhöhe ca. 7,5 m - 580 m3 maschineller Abbruch Funktionsgebäude, zwei Etagen, EG Heiz- und Betriebsräume, OG ehemalige Bürogebäude, Mauerwerks-Bauweise mit Stb-Pultdach, komplett inklusive Gründung, Abbruchmaterialien, separieren verwerten/entsorgen - 200 m2 Asphaltbefestigung aufnehmen und entsorgen - 30 m isolierte Wärmeleitungen zwischen Wohnheim und Funktionsgebäude demontieren/entsorgen d = 18 cm - 120 m3 Kies/Sand Gemisch anliefern und im Bereich der Streifenfundamente einbauen - 800 m2 Oberboden 10 - 20 cm einbauen, planieren g) Erbringen von Planungsleistungen: nein h) Aufteilung in Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 10.09.2014, Ende: 10.10.2014 j) Nebenangebote: zugelassen k) Vergabeunterlagen sind anzufordern und einzusehen bei: Ingenieurbüro Röder, Breite Straße 43, 04838 Doberschütz, Tel.-Nr.: (034244) 57590, Fax: 57591 E-Mail: [email protected] oder [email protected] l) Höhe und Einzelheiten der Zahlung des Entgeldes für die Übersendung der Unterlagen: Ausgabe/Versand nach Zahlung des Unkostenbeitrages von 15,00 Euro bei Selbstabholung und 18,00 Euro bei Versand Ausgabe/Versand ab 27.06.2014 werktags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr (außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Rücksprache) Zahlungsweise: Barzahlung, Verrechnungsscheck, Überweisung Zahlungseinzelheiten: Zahlungsempfänger: Ingenieurbüro Röder Kreditinstitut: Sparkasse Leipzig BAN: DE82860555922230043865 BIC: WELADE8LXXX Verwendungszweck: Abbruch Wohnheim Ziegelstraße, Eilenburg m) Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: entfällt n) Frist für den Eingang der Angebote: 17.07.2014, 14.00 Uhr o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg, Tel.-Nr.: (03423) 652128, Fax: 652140, E-Mail: [email protected]; Anschrift, an die die Angebote digital zu richten sind: entfällt p) Deutsch q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dür- fen: Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg, Ratssaal, 1. OG, Zimmer 102; Datum und Uhrzeit der Eröffnung der Angebote: 17.07.2014, 14.00 Uhr; Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter oder deren bevollmächtigte Vertreter r) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Auftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 3% der Abrechnungssumme einschließlich der Nachträge für Abbruchfolgeleistungen, zum Beispiel Mutterbodeneinbau und Rasenansaat s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweise auf maßgebliche Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Zahlungsbedingungen nach VOB/B t) Rechtsform der Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Präqualifizierte Unternehmen; Eintragung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen (www.pq-verein.de) ODER Nicht präqualifizierte Unternehmen; Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters: mit Angaben des Bieters gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2, Buchstabe a-i; MVAS-Nachweis; Nachweis Haftpflichtversicherung; gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Angaben von vergleichbaren Leistungen v) Zuschlagsfrist: 05.09.2014 w) Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Referat 33, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Tel.-Nr.: (0341) 977-0, Fax: 997-1199 n Verschiedenes Treffen ehemaliger Fußballer der BSG QMF/der BSG Möbelwerk Eilenburg Vor genau 45 Jahren wurde diese vorgenannt Betriebssportgemeinschaft vom Möbelwerk Eilenburg gegründet und zur Wende im Jahr 1989 aufgelöst. In dieser Zeit haben viele Sportfreunde die damaligen Sportangebote genutzt. Nun beabsichtigen die Fußballer dieser Sportgemeinschaft ein Treffen zur Erinnerung an diese Zeit zu organisieren. Es soll am Samstag, dem 28.06.2014 von 16.00 bis 20.00 Uhr auf dem ehemaligen Sportplatz des Eilenburger Möbelwerkes (Zugang vom Haupteingang der Fa. Rösch re. zum Sportplatzgelände) in gemütlicher Runde stattfinden. Bringt Bilder und sonstige Gegenstände zur Erinnerung mit und informiert ehemalige Sport- kameraden von diesem Vorhaben. Für die Organisatoren wäre es schön wenn die Teilnahme telefonisch oder mündlich an den Sportkameraden Willi Bücker (03423 757280 oder 0163 2345799) bis zum 24.06.14 gemeldet wird. Zur Stärkung ist ein kleiner Imbiss geplant. W. Bücker 15 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Sternwarte Nordsachsen n Abiball - und doch (noch) kein Geld! Öffentliche Veranstaltungen in Eilenburg In Erwartung eines unvergesslichen Abends beginnen die 11. Klassen des Martin-RinckartGymnasiums Eilenburg schon jetzt fleißig mit dem Planen. Dabei bleibt allerhand zu beachten, doch zunächst sind sie auf der Suche nach Möglichkeiten ihr Budget aufzustocken. Für Arbeitseinsätze von Omas Keller entrümpeln bis Opas Garten umgraben, Zaun streichen oder Holz hacken sind sie sofort zu begeistern. Aber nicht nur Privatpersonen, auch Firmen können auf die (fast)-Abiturienten zukommen. Jegliche Angebote werden gern entgegengenommen. Kontaktdaten: Willy Krause Degenkolbstr. 18 04838 Eilenburg Tel: 015202528198 E-Mail: [email protected] (bevorzugt) Juli bis Dezember 2014 Liebe Sternfreunde! In allen Planetariumsveranstaltungen wird zusätzlich zum Vortragsthema der aktuelle Sternhimmel gezeigt und erklärt. Die Vorträge sind informativ, leicht verständlich und unterhaltsam gestaltet. Fernrohrbeobachtungen sind nur bei weitgehend wolkenfreiem Himmel möglich. Weitere Informationen über die Veranstaltungen der Sternwarte finden Sie im Internet unter www. Sternwarte-Nordsachsen.de Anfragen und Gruppenanmeldungen sind unter 03423-603153 möglich. Änderungen vorbehalten! Anzeigen Rücksicht nehmen! - Anzeige - Autofahrer müssen im Straßenverkehr das „Reißverschlussprinzip“ beim Einfädeln anwenden, wenn eine von mehreren Fahrspuren endet oder gesperrt ist. Wie das Amtsgericht München nach Mitteilung der D.A.S. entschied, gilt dies jedoch nicht bei rein zufälligen Hindernissen wie einem stehenden LKW. In jedem Fall ist beim Einfädeln Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen. ©Pixelio/Thorben Wengert Rechtsanwälte Schaefer, BeSecke, hauffe & koll. Leipzig - Eilenburg - Magdeburg Carsten sChäfer Dr. steffen hauffe - Rechtsanwälte Alle Fachgebiete Eilenburg: Dr.-Külz-Ring 06 · Tel. 0 34 23/70 65 48 · Fax 0 34 23/70 65 50 R echtsanwälte P aRtneRschaftsgesellschaft Berlin hennigsdorf München eilenburg leipzig Rechtsanwältin Cathleen Voigt · Arbeitsrecht · Verkehrsrecht · Sozialrecht/Hartz IV · Strafrecht/OWi Leipziger Straße 53 04838 Eilenburg [email protected] · Zivilrecht · Familien- und Erbrecht Tel. 0 34 23/70 66 70 Fax 0 34 23/70 66 710 Internet: www.pbwg.de n 16 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Lennert hatte das große Los Erste Gewinner beim Entenrennen/Preise stehen zur Abholung bereit Lennert Möbius (11) aus Mockrehna und sein Vater Brian freuten sich über den 1. Preis beim Entenrennen. Lennerts Gewinn: Ein 150 EuroGutschein für den Radladen Eilenburg. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg Pauline Stolzenburg bekam von Heinz Elmann und Moderatorin Susanne Ferl das Brettspiel „Tabu“ überreicht. Fotos: SV Eilenburg Gewinn Losnummer 11. Platz Brettspiel „Das magische Labyrinth“ 1189 15. Platz Boule-Set (Boccia) 1024 Eilenburg. Die ersten Gewinner beim Entenrennen anlässlich des Stadtfestes am Wochenende stehen fest. Unmittelbar nach dem Zieleinlauf der quietschgelben Renn-Enten in Höhe des Maxim-Gorki-Platzes und dem Ausrufen der Losnummern meldeten sich stolze Losbesitzer bei der Rennleitung, um sich ihren Preis abzuholen. Unter ihnen war auch der Gewinner des 1. Preises. Lennert Möbius (11) aus Mockrehna. Seine Ente passierte als Erste das Ziel und sicherte dem Elfjährigen somit einen 150 EuroGutschein für den Radladen Eilenburg am HugoJäckel-Platz 2. „Damit lasse ich mir mein Fahrrad aufrüsten“, plante der Schüler sofort. Überglücklich über ihren Gewinn war auch Luisa Breitlich (6) aus München. Weil ihre Ente auf Platz 14 landete, sahnte sie einen coolen „Scooter“-Roller ab. Darüber freute sich die Sechsjährige wie eine Schneekönigin. Denn sie ist gerade bei ihrer Oma Elke Breitlich aus Eilenburg-Berg zu Besuch, hat daheim in München ihren Roller vergessen und kann nun doch auf zwei Rädern durch die Muldestadt sausen. „Da hat es wirklich genau die Richtige getroffen“, freute sich auch Elke Breitlich. Über das Brettspiel „Tabu“ (Platz 5) konnte sich Pauline Stolzenburg (11) aus Eilenburg freuen. Und das Kinderspiel des Jahres 2012 „Schnappt Hubi“ (Platz 9) ging an Lieselotte Pohl (12) aus Mockrehna. Weitere Gewinne waren z. B. eine Saisonkarte des Freizeit- und Erholungszentrums Eilenburg (FEZ) oder ein Heinz Elmann-Überraschungspaket (u. a. mit Kinderuhr, Plüsch-Heinz und Buch „Des kleinen Volkes Hochzeitsfest“). Die Gewinne können bis zum 3. Juli abgeholt werden bei der Stadtverwaltung Eilenburg im Rathaus, Marktplatz 1, bei Herrn Darweger, Zimmer 107. Bitte vorher Termin abstimmen unter Tel. 03423 652-127 oder per Mail: pressestelle@ eilenburg.de. Bitte beachten: Beim Abholen muss natürlich unbedingt das gültige Los mitgebracht werden, da sonst keine Ausgabe des Preises erfolgen kann. Allen Gewinnern herzlichen Glückwunsch! Lieselotte Pohl gewann das Spiel „Schnappt Hubi“. Folgende Losnummern wurden zu Preisen ermittelt, die noch nicht abgeholt wurden: Gewinn Losnummer 2. Platz MP3-/Movie-Player von TrekStor 171 3. Platz Brettspiel „Monopoly Banking“ 669 4. Platz Familienjahreskarte für den Tierpark Eilenburg 61 6. Platz „Badespaß“ - Luftmatratze, Maxi-Schwimmreifen, Taucherbrille, Schnorchel 152 10. Platz 20 Euro-Gutschein der Kulturunternehmung Eilenburg 500 Pauline Stolzenburg bekam von Heinz Elmann und Moderatorin Susanne Ferl das Brettspiel „Tabu“ überreicht. Fotos: SV Eilenburg 17 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg 03421 758-0 034202 988-0 03435 984-0 03423 7097-0 Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg 03421 758-1371 034202 988-1336 03435 984-1380 03423 7097-1355 Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de. Der Landrat Landrat Czupalla empfängt LMBV-Geschäftsführer Zschiedrich zum Gespräch 03421 758-1001 03421 758-1015 03421 758-1013 034202 988-1051 03421 758-1090 03421 758-1096 03421 758-1102 03421 758-1202 03421 758-1502 03421 758-7002 03421 7739-300 03421 758-2002 03421 758-2140 03421 758-2150 03421 758-2160 03421 758-2130 03423 7097-4001 03423 7097-4102 03423 7097-3401 03423 7097-3450 03423 7097-3102 03423 7097-32 02 03423 7097-3301 Dezernat - Ordnung Dezernentin 034202 988-5001 Straßenverkehrsamt 034202 988-5101 Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt 034202 988-5201 Ordnungsamt 034202 988-5301 Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 034202 988-5401 SG Rettungsdienst 034202 65-212 Gesundheitsamt 03421 758-6302 Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt ■ 03421 758-6002 03421 758-6101 03421 758-6202 Nordsachsens Landrat Michael Czupalla hat den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV), Klaus Zschiedrich zu einem Gedankenaustausch im Schloss Hartenfels Torgau empfangen. Im Fokus der konstruktiven Gesprächsrunde, an der auch die Leiterin des LMBV-Sanierungsbereiches Mitteldeutschland Grit Uhlig, der 1. Beigeordnete des Landkreises Nordsachsen Ulrich Fiedler sowie die Amtsleiterin für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Uta Schladitz teilnahmen, standen Themen wie die weitere Sanierung der Deponie Spröda und die Entwicklung des Systems Lober/Leine/Lober-Leine-Kanal. Gesprochen wurde zudem über den länderübergreifenden Hochwasserschutz und die weitere Entwicklung des Werbeliner Sees. __________________________________________________ Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 34 - Nordsachsen 1, des Wahlkreises 35 - Nordsachsen 2 und des Wahlkreises 36 - Nordsachsen 3 Bekanntmachung der Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag am 31. August 2014 Die Sitzung des Kreiswahlausschusses gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 des Sächsischen Wahlgesetzes zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge findet am Freitag, dem 4. Juli 2014 um 13.00 Uhr im Landratsamt Nordsachsen ■ 18 Schlossstraße 27 04860 Torgau Schloß Hartenfels, Flügel D kleiner Mehrzwecksaal, 2. OG statt. Es wird darauf hingewiesen, dass jedermann Zutritt zu der Sitzung hat. Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 In Torgau Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau (kein fester Beratungstag) Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 03421 758-1053 oder [email protected]. __________________________________________________ Torgau, den 16. Juni 2014 Die Gleichstellungsbeauftragte Die Gleichstellungsbeauftragte informiert Fleischer Kreiswahlleiter Mitteilung des Büros des Kreistages Die 45. öffentliche Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen findet am Dienstag, dem 1. Juli 2014, 18.00 Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Standort Delitzsch, Haus B, Raum 714, Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch, statt. 2. Zukunftstag Sächsischer Frauenprojekte am 27. Juni 2014 Die Landesstelle für Frauenbildung und Projektberatung in Sachsen und der Frauenkultur Leipzig e.V. laden gemeinsam zum 2. Zukunftstag Sächsischer Frauenprojekte von 13.00 bis 17.00 Uhr in die Kulturfabrik Leipzig (Räume der Frauenkultur Leipzig e. V.), Windscheidstraße 51, 04277 Leipzig (www.frauenkultur-leipzig.de) ein. Ziel dieses Treffens ist eine offene, auszubauende Vernetzung mit neuen und alten, kleinen und großen, haupt- und ehrenamtlich getragenen Projekten, Organisationen und Initiativen in Sachsen mit einem emanzipativen Zugang zu Geschlechterthemen. Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Inhaltlich soll ein Austausch darüber stattfinden, -> welchen Weg die einzelnen Projekte bis heute, 25 Jahre nach der Wende zurückgelegt haben, wo sie stehen, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Zusammenarbeit von jüngeren und langjährigen Mitstreiterinnen und im Miteinander von neuen und älteren Projekten und -> was in den nächsten 10 Jahren passieren muss, damit die Projekte ihrem Selbstverständnis in einem veränderten gesellschaftlichen Umfeld gerecht werden und für neue Aktive attraktiv sind. Interessierende Fragen und Themen können in Kleingruppen vertieft werden. Ein gemeinsamer Ausblick wird den Abschluss bilden. Anmeldungen sind ab sofort an die Landesstelle für Frauenbildung und Projektarbeit in Sachsen, 0351 3105275, [email protected], www.frauenbildung-sachsen.de möglich. Es gibt keinen Teilnehmerbeitrag, aber es wird vor Ort für 5,00 EUR ein kleiner Pausenimbiss angeboten. Existenzgründerberatungen Amtliche Bekanntmachung In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit, der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-246/2014/TO (Grundbuch von Audenhain, Blatt 170) Miteigentümer Gemarkung Flur Flurstücke Martin Naumann geb. 25.04.1904 ges. 24.04.1986 Audenhain 8 48/1 48/2 48/3 50/4 10 40/2 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Tagesordnung Drucks.-Nr. 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses und Bestätigung der Niederschrift vom 10.06.2014 2 Beratung und Beschlussfassung von Beschlussvorlagen 2.1 K 8911 FBE Triestewitz-Kamitz 1- 917/14 2.2 K 8906, Fahrbahnerneuerung Ablaß - Grauschwitz 1- 918/14 3 Informationen und Anfragen Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt: In Delitzsch Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2 donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Keyselt, Telefon 034202 988-1058 oder [email protected]. In Oschatz Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64 Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 03421 7581053 oder [email protected]. Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau 19 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o.g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. ■ Bei Interesse können Sie sich jederzeit an das Landratsamt Nordsachsen, Schul- und Liegenschaftsamt, SG Liegenschaften/Hochbau, Herrn Greulich (Tel.: 03421 7587140; E-Mail: [email protected]) oder Frau Lehmann (Tel.: 03421 7587146; E-Mail: [email protected]) wenden. Besichtigungstermine vor Ort können vereinbart werden. Fleischer Amtsleiter Vermietung von Gewerberäumen Das Landratsamt Nordsachsen bietet die nachfolgend aufgeführten Räume im Technologie- und Gründerzentrum Torgau, Solarstraße 27 in 04860 Torgau, zur Vermietung an. Raum Grundfläche Nutzungsmöglichkeit 209 - 211 jeweils ca. 37 qm und eine Galerie von ca. 22 qm Büroräume 214 - 215 jeweils ca. 43 qm und eine Galerie von ca. 28 qm Büroräume 302/1 - 304/1 jeweils ca. 19 qm Büroräume 301 ca. 29 qm Büroraum 318 - 320 jeweils ca. 16 qm Büroräume 305 - 306 jeweils ca. 24 qm Büroräume 307 ca. 34 qm Büroraum 313 - 314 jeweils ca. 19 qm Büroräume 312 ca. 26 qm Büroraum 311 - 311/1 jeweils ca. 21 qm Büroräume Weiterhin steht in dem Objekt ein Schulungs- und Konferenzraum für ca. 30 Personen (Grundfläche ca. 65 qm) sowie ein kleinerer Schulungs- und Konferenzraum für ca. 14 Personen (Grundfläche ca. 44 qm) zur Verfügung. Diese können ganz individuell vermietet werden. Das Gebäude liegt im Industriegebiet Repitzer Weg. Ein barrierefreier Zugang zum Objekt, sowie ein Aufzug, im Objekt, sind vorhanden. Darüber hinaus stehen Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung. Bei Interesse können Sie sich jederzeit an das Landratsamt Nordsachsen, Schul- und Liegenschaftsamt, SG Liegenschaften/Hochbau, Herrn Greulich (Tel.: 03421 7587140; E-Mail: [email protected]) oder Frau Lehmann (Tel.: 03421 7587146; E-Mail: [email protected]) wenden. Besichtigungstermine vor Ort können selbstverständlich vereinbart werden. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Schul- und Liegenschaftsamt SG Liegenschaften/Hochbau Das Landratsamt Nordsachsen bietet das ehem. Verwaltungsgebäude/Bürogebäude, Striesaer Weg 4 in 04758 Oschatz zum Verkauf bzw. zur Vermietung an. Objektbeschreibung: Das zweigeschossige Gebäude (Baujahr 1996) liegt am Stadtrand von Oschatz. Die Gesamte Nutzfläche des Gebäudes beträgt 1.130 qm. Zum Bürokomplex gehört ein Parkplatz mit insgesamt 56 Pkw-Stellplätzen, welcher ebenfalls zum Verkauf bzw. zur Vermietung angeboten wird. Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt 5.023 qm. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Dezernat Hauptverwaltung Grundstücksverkauf Das Landratsamt Nordsachsen bietet das Grundstück Grüner Weg 14 in 04860 Torgau; Gemarkung Torgau, Flur 32, Flurstück 68/4 und 81, mit einer Grundstücksgröße von ca. 2.374 qm zum Verkauf an. Objektbeschreibung Das Grundstück befindet sich in einem Wohngebiet mit hohem Grünanteil, welches durch Ein- und Mehrfamilienhäuser bestimmt wird. Das bebaute Grundstück besteht aus einem zweigeschossigen massiven Hauptgebäude, einer Doppelgarage sowie einer großen Grünfläche. Das ursprüngliche Baujahr des Hauptgebäudes wird auf 1937 geschätzt, es erfuhr einer Modernisierung Anfang der 90er Jahre. Hauptgebäude - ehemaliges öffentliches Gebäude für Jugendarbeit, leer stehend seit Januar 2014 - teilunterkellert; HA Raum und Heizung - Erdgeschoss: bestehend aus zwei Teilgebäuden - Obergeschoss: voll ausgebaut, jedoch Raumhöhe unter 2,40 m - Dachgeschoss: nicht ausgebaut - Modernisierung: u. a. Thermofenster, Dämmfassade, Gasheizung - nachhaltige Nutzung setzt weitere umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen voraus weitere Informationen Weitere Informationen zum Ausschreibungsobjekt erhalten Sie im Landratsamt Nordsachsen, Schul- und Liegenschaftsamt, Fischerstraße 26 in 04860 Torgau. Als Ansprechpartner stehen Herr Greulich, Tel. 03421 7587140 oder Frau Lehmann, Tel. 03421 7587146 zur Verfügung. Besichtigungstermine vor Ort können vereinbart werden. Angebotsabgabe Gebote sind an das Landratsamt Nordsachsen, Schul- und Liegenschaftsamt, Fischerstraße 26 in 04860 Torgau in einem Umschlag mit dem Kennwort „Grundstücksverkauf Grüner Weg 14, 04860 Torgau“ bis zum 18.07.2014 zu richten. Das Landratsamt ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen der Interessenten werden nicht erstattet. ■ 20 Dezernat Bau und Umwelt Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Az.: 413/Blu/106.11-1.6.2/30210-04-05/13 vom 07.04.2014 Das Landratsamt Nordsachsen hat der Firma Windfarm Naundorf 1 GmbH mit Datum vom 07.04.2014, übergeben am 08.04.2014 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. l. S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.07.2013 (BGBl. I S. 1943), erteilt. Gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG und § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973), wird Folgendes bekannt gemacht: Im Genehmigungsbescheid wird verfügt: 1. Der Fa. Windfarm Naundorf 1 GmbH wird auf Antrag vom 05.04.2013, unbeschadet der Rechte Dritter, gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb von 2 Windenergieanlage (WEA 13 und WEA 15) am Standort Windpark Naundorf unter dem in Punkt II. näher bezeichneten Umfang und nach Maßgabe der unter Ziffer III. und IV. genannten Nebenbestimmungen und Hinweise erteilt. 2. Bestandteile der Genehmigung sind die in der Anlage 1 aufgeführten gesiegelten Antragsunterlagen, aus denen sich Standort, Technologie und Umfang des mit diesem Bescheid genehmigten Anlagenbetriebes ergeben. 3. Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen, hier die Baugenehmigung nach § 72 Sächsischen Bauordnung (SächsBO), die luftfahrtrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die luftfahrtrechtliche Genehmigung zur Aufstellung entsprechend hoher Montagekräne gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 LuftVG und die Denkmalschutzrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) im Einvernehmen mit dem Landesamt für Archäologie gemäß § 12 Abs. 1 und 3 SächsDSchG mit ein. 4. Die Genehmigung für das Gesamtvorhaben oder für darin eingeschlossene Einzelmaßnahmen (gem. Abschnitt II.) erlischt, wenn mit der Errichtung der Anlage nicht innerhalb von 2 Jahren nach Unanfechtbarkeit der Genehmigung begonnen wurde. Die Genehmigung erlischt ferner, wenn die Anlage während eines Zeitraumes von mehr als 3 Jahren nicht mehr betrieben wurde (§ 18 Abs. 1 BImSchG). 5. Die Kosten des Verfahrens entsprechend Kostenentscheidung (VI.) trägt der Antragsteller. Der Bescheid wurde mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen: Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch er- Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 hoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Fischerstraße 26, 04860 Torgau Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4-5, 04838 Eilenburg; Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz; und mit elektronischer Signatur (E-Mail-Adresse: [email protected]) erhoben werden. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen zu den Fachgebieten Immissionsschutz, Abfallrecht, Baurecht, Denkmalschutz, Arbeitsschutz, Luftfahrt und Wasserrecht. Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung liegen in der Zeit vom 23. Juni 2014 bis einschließlich 07. Juli 2014 zur Einsicht im Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz, Dr.-Belian-Str. 4, Zimmer 351 in 04838 Eilenburg während der Dienststunden aus und können in dieser Zeit dort eingesehen werden. Mit dem Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber Dritten als bekannt gegeben und zugestellt. Torgau, den 12. Juni 2014 Landratsamt Nordsachsen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Az.: 413/Blu/106.11-1.6.2/30210-04-04/13 vom 07.04.2014 Das Landratsamt Nordsachsen hat der Firma Windfarm Naundorf 1 GmbH mit Datum vom 07.04.2014, übergeben am 08.04.2014 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. l. S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.07.2013 (BGBl. I S. 1943), erteilt. Gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG und § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973), wird Folgendes bekannt gemacht: Im Genehmigungsbescheid wird verfügt: 1. Der Fa. Windfarm Naundorf 1 GmbH wird auf Antrag vom 05.04.2013, unbeschadet der Rechte Dritter, gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr.1.6.2 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb von 1 Windenergieanlage (WEA 17) am Standort Windpark Naundorf unter dem in Punkt II. näher bezeichneten Umfang und nach Maßgabe der unter Ziffer III. und IV. genannten Nebenbestimmungen und Hinweise erteilt. 2. Bestandteile der Genehmigung sind die in der Anlage 1 aufgeführten gesiegelten Antragsunterlagen, aus denen sich Stand- Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 ort, Technologie und Umfang des mit diesem Bescheid genehmigten Anlagenbetriebes ergeben. 3. Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen, hier die Baugenehmigung nach § 72 Sächsischen Bauordnung (SächsBO), die luftfahrtrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die luftfahrtrechtliche Genehmigung zur Aufstellung entsprechend hoher Montagekräne gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 LuftVG und die Denkmalschutzrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) im Einvernehmen mit dem Landesamt für Archäologie gemäß § 12 Abs. 1 und 3 SächsDSchG mit ein. 4. Die Genehmigung für das Gesamtvorhaben oder für darin eingeschlossene Einzelmaßnahmen (gem. Abschnitt II.) erlischt, wenn mit der Errichtung der Anlage nicht innerhalb von 2 Jahren nach Unanfechtbarkeit der Genehmigung begonnen wurde. Die Genehmigung erlischt ferner, wenn die Anlage während eines Zeitraumes von mehr als 3 Jahren nicht mehr betrieben wurde (§ 18 Abs. 1 BImSchG). 5. Die Kosten des Verfahrens entsprechend Kostenentscheidung (VI.) trägt der Antragsteller. Der Bescheid wurde mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen: Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Fischerstraße 26, 04860 Torgau Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4-5, 04838 Eilenburg; Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz; und mit elektronischer Signatur (E-Mail-Adresse: [email protected]) erhoben werden. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen zu den Fachgebieten Immissionsschutz, Abfallrecht, Baurecht, Denkmalschutz, Arbeitsschutz, Luftfahrt und Wasserrecht. Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung liegen in der Zeit vom 23. Juni 2014 bis einschließlich 07. Juli 2014 zur Einsicht im Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz, Dr.-Belian-Str. 4, Zimmer 351 in 04838 Eilenburg während der Dienststunden aus und können in dieser Zeit dort eingesehen werden. Mit dem Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber Dritten als bekannt gegeben und zugestellt. Torgau, den 12. Juni 2014 Landratsamt Nordsachsen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Az.: 413/Blu/106.11-1.6.2/30210-04-06/13 vom 07.04.2014 Das Landratsamt Nordsachsen hat der Firma Windfarm Naundorf 2 GmbH mit Datum vom 07.04.2014, übergeben am 08.04.2014 eine 21 ■ immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. l. S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.07.2013 (BGBl. I S. 1943), erteilt. Gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG und § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973), wird Folgendes bekannt gemacht: Im Genehmigungsbescheid wird verfügt: 1. Der Fa. Windfarm Naundorf 2 GmbH wird auf Antrag vom 05.04.2013, unbeschadet der Rechte Dritter, gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Rückbau, der Ersatzerrichtung und dem Betrieb von 1 Windenergieanlage (WEA 4A) am Standort Windpark Naundorf unter dem in Punkt II. näher bezeichneten Umfang und nach Maßgabe der unter Ziffer III. und IV. genannten Nebenbestimmungen und Hinweise erteilt. 2. Bestandteile der Genehmigung sind die in der Anlage 1 aufgeführten gesiegelten Antragsunterlagen, aus denen sich Standort, Technologie und Umfang des mit diesem Bescheid genehmigten Anlagenbetriebes ergeben. 3. Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen, hier die Baugenehmigung nach § 72 Sächsischen Bauordnung (SächsBO), die luftfahrtrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die luftfahrtrechtliche Genehmigung zur Aufstellung entsprechend hoher Montagekräne gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 LuftVG und die Denkmalschutzrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) im Einvernehmen mit dem Landesamt für Archäologie gemäß § 12 Abs. 1 und 3 SächsDSchG mit ein. 4. Die Genehmigung für das Gesamtvorhaben oder für darin eingeschlossene Einzelmaßnahmen (gem. Abschnitt II.) erlischt, wenn mit der Errichtung der Anlage nicht innerhalb von 2 Jahren nach Unanfechtbarkeit der Genehmigung begonnen wurde. Die Genehmigung erlischt ferner, wenn die Anlage während eines Zeitraumes von mehr als 3 Jahren nicht mehr betrieben wurde (§ 18 Abs. 1 BImSchG). 5. Die Kosten des Verfahrens entsprechend Kostenentscheidung (VI.) trägt der Antragsteller. Der Bescheid wurde mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen: Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Fischerstraße 26, 04860 Torgau Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4-5, 04838 Eilenburg; Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz; und mit elektronischer Signatur (E-Mail-Adresse: [email protected]) erhoben werden. ■ 22 Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen zu den Fachgebieten Immissionsschutz, Wasserrecht, Abfallrecht, Baurecht, Denkmalschutz, Arbeitsschutz und Luftfahrt. Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung liegen in der Zeit vom 23. Juni 2014 bis einschließlich 07. Juli 2014 zur Einsicht im Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz, Dr.-Belian-Str. 4, Zimmer 351 in 04838 Eilenburg während der Dienststunden aus und können in dieser Zeit dort eingesehen werden. Mit dem Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber Dritten als bekannt gegeben und zugestellt. Torgau, den 12. Juni 2014 Landratsamt Nordsachsen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Az.: 413/Blu/106.11-1.6.2/30210-04-03/13 vom 07.04.2014 Das Landratsamt Nordsachsen hat der Firma Windfarm Naundorf 2 GmbH mit Datum vom 07.04.2014, übergeben am 08.04.2014 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. l. S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.07.2013 (BGBl. I S. 1943), erteilt. Gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG und § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973), wird Folgendes bekannt gemacht: Im Genehmigungsbescheid wird verfügt: 1. Der Fa. Windfarm Naundorf 2 GmbH wird auf Antrag vom 05.04.2013, unbeschadet der Rechte Dritter, gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb von 2 Windenergieanlage (WEA 11 und WEA 12) am Standort Windpark Naundorf unter dem in Punkt II. näher bezeichneten Umfang und nach Maßgabe der unter Ziffer III. und IV. genannten Nebenbestimmungen und Hinweise erteilt. 2. Bestandteile der Genehmigung sind die in der Anlage 1 aufgeführten gesiegelten Antragsunterlagen, aus denen sich Standort, Technologie und Umfang des mit diesem Bescheid genehmigten Anlagenbetriebes ergeben. 3. Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen, hier die Baugenehmigung nach § 72 Sächsischen Bauordnung (SächsBO), die luftfahrtrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die luftfahrtrechtliche Genehmigung zur Aufstellung entsprechend hoher Montagekräne Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 LuftVG und die Denkmalschutzrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) im Einvernehmen mit dem Landesamt für Archäologie gemäß § 12 Abs. 1 und 3 SächsDSchG mit ein. 4. Die Genehmigung für das Gesamtvorhaben oder für darin eingeschlossene Einzelmaßnahmen (gem. Abschnitt II.) erlischt, wenn mit der Errichtung der Anlage nicht innerhalb von 2 Jahren nach Unanfechtbarkeit der Genehmigung begonnen wurde. Die Genehmigung erlischt ferner, wenn die Anlage während eines Zeitraumes von mehr als 3 Jahren nicht mehr betrieben wurde (§ 18 Abs. 1 BImSchG). 5. Die Kosten des Verfahrens entsprechend Kostenentscheidung (VI.) trägt der Antragsteller. Der Bescheid wurde mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen: Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Fischerstraße 26, 04860 Torgau Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4-5, 04838 Eilenburg; Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz; und mit elektronischer Signatur (E-Mail-Adresse: [email protected]) erhoben werden. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen zu den Fachgebieten Immissionsschutz, Abfallrecht, Baurecht, Denkmalschutz, Arbeitsschutz und Luftfahrt. Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung liegen in der Zeit vom 23. Juni 2014 bis einschließlich 07. Juli 2014 zur Einsicht im Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz, Dr.-Belian-Str. 4, Zimmer 351 in 04838 Eilenburg während der Dienststunden aus und können in dieser Zeit dort eingesehen werden. Mit dem Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber Dritten als bekannt gegeben und zugestellt. Torgau, den 12. Juni 2014 Landratsamt Nordsachsen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Dezernat Ordnung 1. Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Nordsachsen (Schülerbeförderungssatzung) Der Kreistag des Landkreises Nordsachsen beschließt in seiner Sitzung vom 14.05.2014 die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Nordsachsen (Schülerbeförderungssatzung), Beschluss des Kreistages Nr. 266/11KT vom 30. März 2011, wie folgt zu ändern: Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Landkreis Nordsachsen. Aufgrund der o. g. Gesetze organisiert der Landkreis die erforderliche Schülerbeförderung mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Schulbussen oder auf privater Basis und erstattet 23 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 die daraus entstehenden notwendigen Beförderungskosten abzüglich der Eigenanteile der Eltern. Dies betrifft folgende Einrichtungen - Grundschulen gemäß § 5 SchulG - Oberschulen gemäß § 6 SchulG - Gymnasien gemäß § 7 SchulG - Förderschulen gemäß § 13 SchulG - Berufsbildende Schulen im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an die allgemeinbildende Schule - Berufliches Gymnasium gemäß § 12 SchulG - Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) als einjährige Vollzeitschule an der Berufsschule gemäß § 8 Abs. 3 SchulG - Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) in Vollzeitunterricht an der Berufsschule gemäß § 8 Abs. 3 SchulG - Fachoberschule (zweijährige Dauer) gemäß § 11 SchulG. Eine Kostenerstattung erfolgt grundsätzlich nur, wenn die vorgenannten Einrichtungen im Rahmen der gesetzlich festgeschriebenen Schulpflicht besucht werden und soweit keine anderweitige Förderung, insbesondere nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz, Arbeitsförderungsgesetz oder anderen Ausbildungshilfen, erfolgt. ■ §2 Stundenplanmäßiger Unterricht (2) Nicht zum stundenplanmäßigen Unterricht gehören alle sonstigen Veranstaltungen, insbesondere Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Exkursionen, Jahresausflügen, Schulfeiern, Sportfesten, Schullandheimaufenthalten, Studien- und Theaterfahrten, Ferienhortbetreuung, Hortbetreuung sowie Projekttagen und Praktika, ausdrücklich auch an fachpraktischem Unterricht in anderen Einrichtungen. §6 Eigenanteilspflicht der Eltern und der Schüler b) für Gymnasiasten ab der Klassenstufe elf sowie Schüler der berufsbildenden Schulen 14,00 Euro pro Monat Die Änderungen treten ab 01. Juni 2014 in Kraft und werden erstmalig für das Schuljahr 2014/2015 wirksam. Torgau, den ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Nordsachsen informiert Fragen und Antworten zum Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum Lebensmittel sind unterschiedlich lange haltbar. Bei verpackten Lebensmitteln informiert das Mindesthaltbarkeitsdatum die Verbraucher darüber, wie lange das Lebensmittel mindestens einwandfrei sein wird. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird von den Herstellern festgelegt und muss auf der Verpackung mit der Angabe „mindestens haltbar bis…“ angegeben werden. Oft sind Lebensmittel auch nach Ablauf des MHD genießbar. Weil dann aber die „Garantie“ des Herstellers abgelaufen ist, müssen die Verbraucher selbst prüfen, ob das Produkt noch „gut“ ist. Anders ist das beim Verbrauchsdatum. Es wird angegeben bei Lebensmitteln, die in mikrobiologischer Hinsicht leicht verderblich sind wie etwa Hackfleisch. Diese Lebensmittel sollten nach Ablauf des Datums nicht mehr gegessen werden. Was sagt das Mindesthaltbarkeitsdatum aus? Verpackte Lebensmittel müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen. Es gibt an, bis wann das ungeöffnete Lebensmittel bei angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Hierzu gehören nicht nur die einwandfreie mikrobiologische Beschaffenheit, sondern auch Farbe, Geruch, Geschmack und Nährwerte. Das MHD ist also kein „Verfallsdatum“ oder „Ablaufdatum“, sondern die Garantie des Herstellers für das Vorhandensein der charakteristischen Produkteigenschaften bis zum angegebenen Zeitpunkt. Wie wird das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben? Anzugeben ist das Mindesthaltbarkeitsdatum mit den Worten „mindestens haltbar bis…“. Dann müssen Tag, Monat und Jahr in dieser Reihenfolge genannt werden. Je nach Dauer der Haltbarkeit können jedoch Datumsbestandteile entfallen: Haltbarkeit Angabe Bsp. Warengruppen ___________________________________________________________________________________________________ bis 3 Monate Jahr kann entfallen „mindestens haltbar Milchprodukte, Brot/ Brötchen bis Tag/Monat“ ___________________________________________________________________________________________________ > 3 Monate Tag kann entfallen „mindestens haltbar Mehl, Reis, Nudeln, Saucen, Säfte bis Ende Monat/Jahr“ ___________________________________________________________________________________________________ > 18 Monate Tag und Monat können entfallen Konserven, Konfitüren, Gewürze, „mindestens haltbar bis Ende Jahr“ Mineralwasser Welche zusätzlichen Angaben muss ich beachten? Sind bestimmte Lagerungsbedingungen erforderlich, um die Haltbarkeit zu gewährleisten - z.B. die Einhaltung konkreter Temperaturen - so steht auf der Verpackung in Verbindung mit der Datumsangabe ein entsprechender Hinweis: „bei +5°C mindestens haltbar bis …“ oder „Kühl und Trocken lagern. Mindestens haltbar bis …“. Speziell die Temperatur hat einen großen Einfluss auf die Haltbarkeit eines Lebensmittels. Tiefkühlkost muss z.B. bei mindestens -18°C gelagert werden. Auch das Öffnen einer Lebensmittelverpackung hat zur Folge, dass sich das Mindesthaltbarkeitsdatum verkürzt. Daher sollten angebrochene Lebensmittel rasch aufgebraucht werden. Kann ich Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum noch essen? Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, wie lange ein Lebensmittel „mindestens“ haltbar ist. Schon weil die Hersteller die Garantie der Mindesthaltbarkeit nur geben können, wenn sie einen „Sicherheitszuschlag“ geben, sind viele Lebensmittel auch nach Ablauf des angegebenen Datums noch genießbar. Weil dann aber die „Garantie“ des Herstellers abgelaufen ist, müssen Verbraucher selbst die Lebensmittel prüfen. Ein untypischer Geruch, Veränderungen in Farbe und Konsistenz oder gar Schimmel sind Anzeichen dafür, dass ein Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden sollte. ■ 24 Dürfen Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum noch verkauft werden? Lebensmittel dürfen auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums weiter verkauft werden. Der Verkäufer stellt durch Stichproben sicher, dass das Produkt noch genießbar ist. Gibt es Lebensmittel, die kein Mindesthaltbarkeitsdatum benötigen? Ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht erforderlich bei: - ungeschältem, nicht verarbeitetem Obst und Gemüse - alkoholischen Getränken (mind. 10 Vol. % Alkohol) - alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Säften und alkoholischen Getränken in Behältnissen über 5 Liter - Speiseeis in Portionspackungen - Backwaren, die üblicherweise innerhalb von 24 Std. verzehrt werden - Speisesalz (außer Jodsalz) - Zucker in fester Form - Kaugummi und ähnlichen Erzeugnissen zum Kauen - Zuckerwaren, die fast nur aus Zucker, Aroma und Farbstoffen bestehen - Wein und Schaumwein Wie wird das Mindesthaltbarkeitsdatum festgelegt? Das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum legen die Hersteller fest. Sie kennen die Produkteigenschaften, also die mikrobiologische Beschaffenheit (Entwicklung von Keimen, pH-Wert) und die sensorische Qualität (Farbe, Aussehen, Geruch, Geschmack) am besten. Alle Produkte der Lebensmittelwirtschaft unterliegen während der Herstellung ständigen Quali- Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 tätskontrollen. Aufgrund dieser Testergebnisse und Erfahrungen wählt der Hersteller das Mindesthaltbarkeitsdatum so, dass das Lebensmittel bis zu diesem angegebenen Datum seine charakteristischen Eigenschaften mindestens behält. Der Hersteller garantiert also bis zum angegebenen Datum für Qualität und Haltbarkeit. Was ist das Verbrauchsdatum? Bei in mikrobiologischer Hinsicht leicht verderblichen Lebensmitteln wird statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben. Dies ist beispielsweise erforderlich bei rohem, zerkleinertem Fleisch wie Hackfleisch, Geschnetzeltem oder rohen Würsten sowie bei Geflügel. Bei diesen Lebensmitteln müssen unbedingt die angegebenen Lagerungsbedingungen, sprich Kühltemperaturen, eingehalten werden. Ausgewiesen wird das Verbrauchsdatum mit den Worten „verbrauchen bis …“. Ist das Verbrauchsdatum abgelaufen, sollte das Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden, da es gesundheitsschädlich sein kann. Außerdem darf Ware mit abgelaufenem Verbrauchsdatum nicht mehr verkauft werden. Seit wann gibt es das Mindesthaltbarkeitsdatum? Die Angabe eines Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums ist für verpackte Lebensmittel seit Inkrafttreten der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung (LMKV) vom 22. Dezember 1981 in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Quelle: http://www.bll.de/de/infomaterial/broschueren-flyer/pbmindesthaltbarkeitsdatum Die Amtstierärztin Beprobte Badegewässer im Landkreis Nordsachsen (Stand: 12.06.2014) Siehe auch: www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php Art des Bades Bad Letzte BadewasserSichttiefe Beprobung qualität (mind. 1 m) Anlagen ____________________________________________________________________________________________________________________ Naturbäder Naturbad Luppa 14.05.2014 entspricht Sächsischer > 2,00 m - Kinderspielplatz BadegewässerVO- Ausleihe von vom 15.04.2008 Wassertretern - FKK - Versorgungseinrichtungen - Wasserrutsche ______________________________________________________________________________________________________ Campingplatz 11.06.2014 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Kioskbetrieb „Alte Mulde“ BadegewässerVO - Campingmöglichkeit Roitzschjora vom 15.04.2008 - Tischtennisplatte - Beachvolleyballfeld - Klettergerüst ______________________________________________________________________________________________________ Mertgenteich 10.06.2014 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Schullandheim Schullandheim BadegewässerVO Reibitz vom 15.04.2008 ______________________________________________________________________________________________________ Schladitzer Bucht 21.05.2014 entspricht Sächsischer > 3,00 m - Wassersportzentrum BadegewässerVO „All-on-Sea“ vom 15.04.2008 - Kursangebote für Windsurfer, Segler, Katamaran - Volleyballanlage - Rundweg für Skater, Radfahren, Spazieren - Ausleih von Segelbooten, Kanus, Wassertretern, Surfmaterial - Kioskbetrieb - Tauchschule - Wassererlebnispark ______________________________________________________________________________________________________ Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Art des Bades Bad 25 ■ Letzte BadewasserSichttiefe Beprobung qualität (mind. 1 m) Anlagen ____________________________________________________________________________________________________________________ Kiesgrube Eilenburg 11.06.2014 entspricht Sächsischer 2,80 m - Kinderspielplatz BadegewässerVO - FKK möglich vom 15.04.2008 - Versorgungseinrichtungen - Campingplatz - Wasserskianlage ______________________________________________________________________________________________________ Ziegeleiteich 15.05.2014 entspricht Sächsischer 2,00 m - Grillmöglichkeit Schönwölkau BadegewässerVO - Kinderspielplatz vom 15.04.2008 - Tischtennisplatte - überdachte Sitzbänke ______________________________________________________________________________________________________ Campingplatz 11.06.2014 entspricht Sächsischer > 2,00 m - Campingplatz Kleinliebenau BadegewässerVO - Gaststätte vom 15.04.2008 ______________________________________________________________________________________________________ Seebad Schildau 26.05.2014 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Campingplatz BadegewässerVO - Gaststätte vom 15.04.2008 - Unterkünfte für Gruppen - Kinderspielplatz - Ausleih von Booten und Wassertretern mgl. ______________________________________________________________________________________________________ Pressler Teich 03.06.2014 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Campingplatz (ohne Bademeister) BadegewässerVO vom 15.04.2008 ____________________________________________________________________________________________________________________ Beckenbäder Parthe-Bad Taucha 22.05.2014 entspricht den bis Grund - Rutsche Anforderungen der - Beachvolleyballfeld DIN 19643 - Imbiss - Kinderspielplatz ______________________________________________________________________________________________________ Freibad Elberitz04.06.2014 entspricht den bis Grund - Rutsche mühle Delitzsch Anforderungen der - große Liegewiese DIN 19643 - großes Nichtschwimmerbecken - Versorgungseinrichtung ______________________________________________________________________________________________________ Freibad Mügeln 26.05.2014 entspricht den bis Grund - Imbiss Anforderungen der - Beachvolleyballfeld DIN 19643 - Zelten für Gruppen möglich - Rutsche ______________________________________________________________________________________________________ Freibad 26.05.2014 entspricht den bis Grund - Campingplatz Neumühle Anforderungen der - Gaststätte Schildau DIN 19643 - Unterkünfte für Gruppen - Kinderspielplatz - Ausleih von Booten und Wassertretern mgl. ______________________________________________________________________________________________________ Heide Spa 19.03.2014 entspricht den bis Grund - Hallen- und AußenBad Düben Anforderungen der becken DIN 19643 - große Saunalandschaft - Strömungskanal - Hotel & Resort - Restaurant ______________________________________________________________________________________________________ Schwimmhalle 22.01.2014 entspricht den bis Grund - Hallenbecken Eilenburg Anforderungen der (Schwimmer + DIN 19643 Nichtschwimmer) - Sauna - Sprungturm ■ 26 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Art des Bades Bad Letzte BadewasserSichttiefe Beprobung qualität (mind. 1 m) Anlagen ____________________________________________________________________________________________________________________ Sport- und 17.04.2014 entspricht den bis Grund - Hallen- und Freizeitbad Anforderungen der Außenbecken Aquavita Torgau DIN 19643 - Saunalandschaft - Imbissangebot - Kinderspielplatz - Lichttherapie - Floating ______________________________________________________________________________________________________ Erlebnisbad Platsch 17.04.2014 entspricht den bis Grund - Imbiss Oschatz Anforderungen der - Hallen- & DIN 19643 Außenbecken - Rutschen-Eldorado - Saunalandschaft - Sprungturm ______________________________________________________________________________________________________ Freibad 22.05.2014 entspricht den bis Grund - Imbiss Hammermühle Anforderungen der - Kinderspielplatz Bad Düben DIN 19643 - Beachvolleyballfeld - Nichtschwimmer- und Sportbecken ____________________________________________________________________________________________________________________ Das Haus Leben e. V. in Delitzsch hat sein Kursangebot erweitert Seit nunmehr 2 Jahren gibt es das Haus Leben e. V. in Delitzsch. Diese Begegnungsstätte für Tumorpatienten und deren Angehörige öffnet immer montags in der Zeit von 11:00 Uhr - 14:00 Uhr im Medizinischen Versorgungszentrum Delitzsch, in der LudwigJahn-Straße 4 seine Pforten. Neben dem offenen Café, den Entspannungskursen und dem offenen Atelier, wird nun an jedem ersten Montag im Monat ein Kochseminar angeboten. Unter Anleitung einer professionellen Ernährungsberaterin bereiten die Teilnehmer gesunde Mahlzeiten zu. Beim anschließenden gemeinsamen Essen können sie sich dann von der Schmackhaftigkeit der Speisen überzeugen. Dabei erhalten sie wichtige Tipps und Anregungen zu gesunder Ernährung, erfahren, welche Rezepte empfehlenswert sind um den Körper zu stärken und die Therapieverträglichkeit zu verbessern. Am Montag, den 05.05.2014, fand die Auftaktveranstaltung für das Kochseminar statt. Mit nagelneuen Kochschürzen ausgestattet, begaben sich die zehn Teilnehmer an die Töpfe, Pfannen und Schneidebretter. Es wurde geschnippelt, geraspelt und püriert. Nach etwa einer Stunde war das Ergebnis fertig und konnte sich sehen lassen. Dezernat Ordnung Demenzsprechstunde in Delitzsch und Eilenburg An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten. Delitzsch: Jeden 2. Dienstag im Monat 15.00 - 18.00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a, Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07 Eilenburg: Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str. 4, Kontakt: Frau Martina Koch Tel.: 0176 95316645/034202 56657 0341 71070724 (Büro Leipzig) E-Mail: [email protected] Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich. Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen. (Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333). __________________________________________________ Als Vorspeise wurde eine Möhren-Ingwer-Suppe angerichtet, der Hauptgang bestand aus einem Hähnchenbrustfilet in Parmesanhülle mit Thymianreis zum Dessert wurde ein leckerer Obstsalat gereicht. Frau Oberarzt Dr. med. Kürschner von der Onkologie im Medizinischen Versorgungszentrum in Delitzsch, Frau Bax und Herr Habicht vom Haus Leben e. V. in Leipzig, Herr Fröhlich, Leiter vom Berufsschulzentrum in Delitzsch und Frau Nebel vom Gesundheitsamt in Delitzsch waren als Gäste an diesem Tag eingeladen und kamen auch in den Genuss des gesunden und schmackhaften Menüs. Frau Dornheim, die das Haus Leben e. V. in Delitzsch ehrenamtlich betreut, heißt alle an Tumor erkrankten Personen, deren Angehörige und Interessierte montags im Haus Leben willkommen. Die aktuellen Wochenpläne sind in der Onkologie in Delitzsch, in der LudwigJahn-Straße 4 und in der Psychosozialen Tumorberatungsstelle im Gesundheitsamt in Delitzsch, in der Richard-Wagner-Straße 7a erhältlich. Das Haus Leben e. V. in Delitzsch freut sich auf Ihren Besuch. Dezernat Soziales K. Nebel, Landratsamt Nordsachsen, Gesundheitsamt Standort Delitzsch Amtsleiter Moschek Öffentliche Zustellung Für Herrn Tim Fiedler, geb. am 25.01.1988, zuletzt wohnhaft in 04886 Beilrode, ohne festen Wohnsitz, liegen im Jugendamt Oschatz, Friedrich-Naumann-Promenade 9 , folgende Schriftstücke zum Abholen bereit: 1. Az.: 469.31.1.0521/11 RWA/Auskunftsersuchen vom 16.04.2014 und 27.05.2014 Diese Schriftstücke können in vorgenannter Dienststelle Dienstag/Donnerstag/Freitag 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr in Empfang genommen werden. Torgau, 16.06.2014 im Auftrag 27 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Befragung der Bevölkerung ab dem 50. Lebensjahr ist im vollen Gange Bis August 2014 werden Mitarbeiter und Beauftragte der Landkreisbehörde Personen ab dem 50.Lebensjahr zu ihrer Lebenssituation, zu ihren Wünschen und Problemen befragen oder bitten einen entsprechenden Fragebogen auszufüllen. Mittels dieser Erhebung soll die persönliche Meinung zur jetzigen und zur gewünschten künftigen Lebensführung widergespiegelt werden. Das Anliegen dieser Befragung ist · eine Grundlage für die Gestaltung der Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren im Landkreis Nordsachsen zu schaffen, · ihre Lebensqualität zu fördern, indem: - Unterstützungsmöglichkeiten für die Regionen besser aufeinander abgestimmt werden, - die Attraktivität ländlicher Räume bewahrt bleibt, - die Daseinsvorsorge sowie eine bedarfsgerechte Mobilität und Kommunikation in den ländlichen Räumen gesichert werden sowie - Städte für die ältere Bevölkerung lebenswert gestaltet und eine inklusive Stadtgesellschaft verwirklicht werden, · Strukturen zu verbessern, um selbstbestimmt im Alter leben zu können, z.B. - gesundes Altern zu unterstützen oder - qualitativ gute und bedarfsgerechte Pflege und Betreuung zu sichern, · den Bedarf an Hilfe und Unterstützung für die Senioren bzw. Ideen der Bürger zu erfassen und · soziale Strukturen und Kontakte besser nutzbar zu machen. Liebe (angehende) Seniorinnen und Senioren, mit Ihrer Beteiligung können Sie mithelfen, · auf die Lebensbedingungen in Ihrer Gemeinde/Stadt nach eigenen Vorstellungen Einfluss zu nehmen und diese zu verbessern, · ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter in Ihrer gewohnten Umgebung zu erhalten und · soziale Strukturen und Kontakte besser nutzbar zu machen. Inhalt der Befragung werden u.a. Themen zu Ihren Wohn- und Lebensbedingungen, zu Ihrer Gesundheit und evtl. Pflegebedürftigkeit sowie Ihren Möglichkeiten nach Bildung und Kultur sein. Die Fragen basieren auf der Grundlage der Plattform „Sozialplanung für Senioren“ (www.sozialplanung-senioren.de) und schaffen damit eine Vergleichbarkeit zu anderen Regionen in Deutschland. Ihrer Angaben werden anonym durch Mitarbeiter der Technischen Universität Dresden aufgearbeitet. Die Teilnahme an dieser Befragung ist selbstverständlich freiwillig. Um diese zukunftsorientierte Aufgabe erfüllen zu können, bedarf es Ihrer Hilfe. Deshalb bittet das Landratsamt Nordsachsen um Ihre Unterstützung und bedankt sich im Voraus. Bei Anfragen zu dieser Befragung wenden Sie sich vertrauensvoll an die Sozialplanerin, Frau Brit Gruhne; Tel. 03421 7586203 oder 034202 9886203 oder per E-Mail: [email protected]. Pfennig Amtsleiterin Sozialamt ■ - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren: • zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes • zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen Leistungen • zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys sowie Kleinkindern • zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe • zu verschiedensten Fragen der Elternschaft • zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung Ihre Ansprechpartner: • Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz: Kathrin Grasse Tel.: 034202 9886141 E-Mail: [email protected] • Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und Löbnitz: Tanja Schön Tel.: 034202 9886141 E-Mail: [email protected] - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst Kinder suchen Familien Der Pflegekinderdienst sucht Familien für: -> Bereitschaftspflege sowie -> Vollzeitpflege Die Pflegeeltern sollten: - liebevoll und tolerant sein - Verständnis für die besondere Situation von Pflegekindern aufweisen - damit leben können, dass Kinder nicht immer perfekt sein müssen - Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt haben Wir möchten Kindern die Chance geben, ein Leben in Geborgenheit in einer Pflegefamilie führen zu können. Ihre Ansprechpartner: • Bereich Torgau Frau Politschuk Tel.: 03421 7586107 Schlossstraße 27, 04860 Torgau • Bereich Delitzsch-Eilenburg Frau Helfer-Thiemecke Tel.: 034202 9886140 Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch • Bereich Oschatz Frau Renner Tel.: 03435 9846180 Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz ■ 28 ■ Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Mitteilungen Gemeinden Gemeinde Doberschütz Haushaltsatzung der Gemeinde Doberschütz für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 03.04.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 4.489.702 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 4.674.770 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -185.068 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) -185.068 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 778.210 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 778.210 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0 EUR - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf -185.068 EUR - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 0 EUR - Gesamtergebnis auf -185.068 EUR im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 5.329.696 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 5.260.292 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungs- tätigkeit als Saldo der Gesamtbeiträge der Einzahlungen oder Aus- zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 69.404 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 485.813 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 540.194 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -54.381 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 15.023 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 116.000 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -116.000 EUR - Saldo aus Finanzierungsmittelübersicht oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestandes auf -100.977 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 138.000 EUR festgesetzt §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite der zur rechtmäßigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 300.000 EUR festgesetzt §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 293 vom Hundert für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 398 vom Hundert Gewerbesteuer auf 383 vom Hundert festgesetzt. Doberschütz, den 03.04.2014 Bürgermeister Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 der Gemeinde Doberschütz liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 23.06.2014 bis 29.06.2014 zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17 in Doberschütz zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. Märtz Bürgermeister Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 9.00 - 11.00 Uhr 29 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Auf nach Doberschütz zur Summerparty 2014 am 21.06. am Morellensee in Doberschütz ab 18.00 Uhr mit der Kinderdisco, den Tanzmäusen Doberschütz, Hüpfburg usw. ab 19.00 Uhr mit der Modenschau von No. 1 aus Eilenburg ca. 21.00 Uhr Guggemusik Live mit der „Geile Gugge Belgern“, live Band „No Sound“ ca 23.30 Uhr Feuerwerk und Andrea Berg Double Show Partymusik „Disco Total‘ mit DJ Oli Live Fußball WM Übertragung: Deutschland - Ghana Eintritt: Erwachsene 6,- Euro, Kinder 1,- Euro Organisation: Doberschützer Heimatverein Goldberg e. V. Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/16 der Gemeinde Doberschütz Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 das sechste Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig und sind durch die Eltern zum Schulbesuch anzumelden. Kinder, die bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollenden, können ebenfalls angemeldet werden. Der Einzugsbereich der Grundschule Doberschütz umfasst alle Ortsteile der Gemeinde Doberschütz, das sind Battaune Bunitz Doberschütz Mölbitz Mörtitz Paschwitz Rote Jahne Sprotta Sprotta-Siedlung Winkelmühle Wöllnau Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat der GS Doberschütz am Mittwoch, dem 10.09.2014 von 10.00 - 11.00 Uhr und von 18.00 bis 19.00 Uhr. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. ■ Wettkampf-Ausschreibungen im Rahmen der 700 -Jahr-Feier von Mensdorf und des Kinder- und Vereinsfestes am: wo: Startgeld: 21. Juni 2014, ab 10.00 Uhr Sportzplatz Mörtitz kein 1. Volleyballturnier Volkssport - Mannschaften Mix-Mannschaften (ohne Altersbegrenzung) gespielt wird auf einem Rasenplatz jeder gegen jeden, je nach Teilnehmerzahl auch in Gruppen Mannschaftsstärken: max. 6 Spieler; Auswechselspieler unbegrenzt, es müssen immer mind. 2 Frauen auf dem Spielfeld sein Anmeldung ab sofort an: Thomas Jahn, Tel. 03423 755961 Mörtitz, Gartenstraße oder Angela Sawatzki, Tel. 03423 756514 Mörtitz, Seitenstraße 1 b 2. Tischtennisturnier: Kinder bis 14 Jahre, Wettkampfart nach Teilnehmerzahl bitte Schläger mitbringen!! Anmeldung ab sofort an: Reinhard Rintsch, Tel. 03423 757071, Mörtitz Waldweg 4 Bei beiden Turnieren sind im Wettkampf befindliche Spieler ausgeschlossen!!! Anmeldeschluss jeweils: 21.06.2014, 9.00 Uhr (1 Stunde vor Spielbeginn) Siegerehrung: am Abend im Festzelt Alle interessierten Sportfreunde sind herzlich eingeladen! Der Veranstalter Denkmalförderverein Mörtitz/Mensdorf e. V. und Ortschaftsrat Mörtitz __________________________________________________ Geplante Ländliche Neuordnung Kossa Gemarkung: Durchwehna, Kossa Gemeinde: Laußig Landkreis: Nordsachsen Einladung zur Aufklärungsversammlung Herzlich Willkommen zur 700-Jahr-Feier von Mensdorf und dem Kinder- und Vereinsfest am 19.06 und 21.06.2014 Alle Einwohner von Mörtitz, der Gemeinde Doberschütz und umliegender Orte sind ganz herzlich eingeladen, unser Jubiläum mit uns zu feiern! Samstag, dem 21.06.2014 startet dann das Fest auf dem Sportplatz an der Feuerwehr mit viel Unterhaltung für Jung und Alt! 10:00 - Beginn Volleyballturnier (siehe Ausschreibung) - Sport und Spaß für Kinder 10:30 - Beginn TT-Turnier (siehe Ausschreibung) 12:30 - Programm der Vereine (Chöre, Line Dance, Akrobaten, Frauensportgruppe und Kindergarten) auf der Bühne im Festzelt 14:45 - Siegerehrung Kinder 15:00 - Fußballspiel Mörtitz : Spröda 17:00 - Finalspiel Volleyball 19:00 - Siegerehrung Volleyball 21:00 - Liveübertragung Fußballweltmeisterschaft aus Brasilien 23:00 - Feuershow Für das leibliche Wohl ist ausreichend gesorgt! Denkmalförderverein Mörtitz/Mensdorf e. V. und Ortschaftsrat Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung (ALN) hält am Dienstag, dem 15. Juli 2014, um 18.00 Uhr im Bürger-Service-Center Kossa, OT Kossa Hauptstraße 86b, 04838 Laußig eine Aufklärungsversammlung über die Durchführung eines Verfahrens der Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in den Gemarkungen Durchwehna Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6 Kossa Flur 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11 ab. Aus diesem Grund lädt es alle Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden bzw. Anlagen und die Erbbauberechtigten, sowie auch die der angrenzenden Fluren, ein. Das ALN klärt über Ziel und Zweck des beabsichtigten Flurbereinigungsverfahrens, über den zeitlichen und verfahrenstechnischen Ablauf, die zu planenden gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung auf. Der Erfolg des Flurbereinigungsverfahrens hängt von der Mitwirkung aller Eigentümer ab. Deshalb werden alle Eigentümer aufgefordert, an der Neuordnung intensiv mitzuwirken, denn das Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ist nicht nur für Landwirte von erheblicher Bedeutung. Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit. Eilenburg, den 16.05.2014 gez. Wirsching Amtsleiter Amt für Ländliche Neuordnung ■ 30 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Gemeinde Jesewitz In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz am 08.05.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst BeschlussNr. Inhalt ________________________________________________________ 21/2014 Verkauf des Grundstückes in der Gemarkung Jesewitz, Flur 3, Flurstück 155, 116/9 durch die Gemeinde Jesewitz 22/2014 Überplanmäßige Auszahlungen für den Neubau einer Maschinenhalle 23/2014 Vergabe von Bauleistungen zur Herstellung von Fundamenten für die Unterstellhalle in Jesewitz 24/2014 Antrag auf Verlängerung Baugenehmigung vom 03.04.2009 - Neubau Einfamilienhaus im Bungalowstil und Garagenvergrößerung durch Anbau an vorhandener Garage im OT Kossen Antragsteller: Frau Heidemarie Steinhilber, OT Kossen 25/2014 Antrag auf Errichtung eines Eigenheimes im OT Liemehna Antragsteller: Herr Renè Klopfer Leipzig 26/2014 Übertragung des Grundstücks in der Gemarkung Gallen, Flur 3, Flurstück 110 durch die Gemeinde Jesewitz 27/2014 Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Gallen, Flur 3, Flurstück 110 durch die Gemeinde Jesewitz 28/2014 Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Gallen, Flur 3, Flurstück 109 durch die Gemeinde Jesewitz 29/2014 Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Gallen, Flur 3, Flurstück 109 durch die Gemeinde Jesewitz 30/2014 Aufstellung eines Bebauungsplanes Gewerbegebiet Nr. II „Am Milchberg“, OT Gordemitz der Gemeinde Jesewitz sowie frühzeitige Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit 31/2014 Stellungnahme zur Ergänzungssatzung „Wohnbaufläche Auststraße“ der Gemeinde Krostitz 32/2014 Zustimmung zur Wahl des Ortswehrleiters und des stellv. Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gallen 33/2014 Überplanmäßige Auszahlungen für den Erwerb eines Fahrzeuges für den Bauhof Tauchnitz Bürgermeister Einladung zum Dorf - und Sportfest Pehritzsch 4. bis 6. Juli 2014 65 Jahre SG Pehritzsch 129 Jahre FF Pehritzsch Vom 4. bis 6. Juli 2014 findet das Dorf- und Sportfest in Pehritzsch statt. Die Mitglieder der SG Pehritzsch, des Ortschaftsrates sowie der Freiwilligen Feuerwehr haben wieder ein stimmungsvolles Programm geplant und freuen sich auf zahlreiche Gäste bei Fußball, Kinderspielen, Tanz und Showprogramm! Als besonderen Höhepunkt haben wir von Freitag bis Sonntag ein Oldtimer-Treffen organisiert. Freitagabend beginnt das Fest traditionell mit dem Fackelumzug und dem Fußballspiel der Alten Herren. Danach lädt DJ Micha zur Disco ins Festzelt. Bei Kaffee und Kuchen am Samstag gegen 15:00 Uhr unterhalten die Kinder unserer Tanzgruppe die Gäste im Festzelt. Gleichzeitig findet ab 13:00 Uhr ein Fußballturnier statt. Samstagabend ab 20:30 Uhr sorgt die Tanzgruppe Pehritzsch dann mit neuen Tänzen für Stimmung im Festzelt. Danach können alle Gäste das Tanzbein schwingen. Neu im Programm ist der Frühschoppen mit Blaskapelle am Sonntag ab 10:30 Uhr. Gleichzeitig können sich Kinder und Erwachsene das Schaudreschen mit Dreschmaschinen und Dreschschlegeln wie in alten Zeiten ansehen oder sich beim Pfeil und Bogenschießen selbst sportlich betätigen. Alle Pehritzscher und Gäste sind recht herzlich eingeladen! Freitag 18.30 Uhr Fußballspiel Alte Herren SG Pehritzsch - SV Eintracht Gerichshain 19.30 Uhr Fackelumzug mit Schalmeienkapelle Fackelverkauf 1,- EUR pro Fackel ab 21.00 Uhr Disco mit DJ Micha Samstag ab 13.00 Uhr Herren Fußballturnier Oldtimer - Treffen ab 14.00 Uhr Kinderspiele, Hüpfburg, Spielmobil ab 15.00 Uhr Kaffee und Kuchen im Festzelt 15.00 Uhr Programm mit den neuesten Tänzen der Kindertanzgruppe im Festzelt ab 20.00 Uhr Disco mit DJ Micha 20.30 Uhr Showprogramm Pehritzscher Tanzgruppe Jagdgenossenschaft Pehritzsch Die Jagdgenossenschaft Pehritzsch hat in ihrer letzten Sitzung am 14.05.2014 eine neue Satzung der Jagdgenossenschaft Pehritzsch beschlossen. Die Satzung und das Protokoll der Sitzung liegen in der Zeit vom 23.06.2014 bis 18.07.2014 im Gemeindeamt Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz zu den Öffnungszeiten der Gemeinde öffentlich aus. Sonntag ab 10.00 Uhr Oldtimer-Treffen ab 10.30 Uhr Schau-Dreschen wie in alten Zeiten mit Dreschmaschinen und Dreschschlegel Bogenschießen für jedermann Frühschoppen mit Blaskapelle 12.00 Uhr Spanferkelessen und andere Leckereien Die bisherige Satzung der Jagdgenossenschaft vom 19.04.1999 tritt mit Inkrafttreten der Satzung vom 14.05.2014 außer Kraft. Für Speisen und Getränke ist gesorgt! Wir wünschen allen Pehritzschern und Gästen viel Spaß! Volker Ackermann Jagdvorsteher Ortsvorsteherin Andrea Herold SG Pehritzsch Stefan Bär 31 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 ■ Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen Gemarkungen Pehritzsch und Jesewitz Vom 28. April 2014 Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass die Fernwasserversorgung Elbaue Ostharz GmbH, Naundorfer Straße 46, 04860 Torgau, einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat.Der Antrag (Az:L32-0531.73/8/4) betrifft die vorhandene Trinkwasserleitung DN 900 und das Fernmeldekabel (Abschnitt Schieberstation Canitz-Hochbehälter Schwarzer Berg, Abschnitt Schieberstation Canitz-Abgabestation Fuchsberg) einschließlich Zubehör/Sonder,- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der · Gemeinde Jesewitz (Gemarkung Pehritzsch Flur 2 Flurst. Nr. 128 und Gemarkung Jesewitz Flur 4 Flurst. Nr. 1/3) können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom 7. Juli 2014 bis einschließlich 4. August 2014 in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Zimmer 348, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) einsehen. Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. gez. Leipzig, den 28. April 2014 Landesdirektion Sachsen Claus-Peter Susok Referatsleiter Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/2016 an der Grundschule Jesewitz Alle Kinder unseres Grundschulbezirkes, die bis zum 30. Juni 2015 das 6. Lebensjahr vollenden, sind durch die Erziehungsberechtigten bei der Grundschule Jesewitz anzumelden. Eingeschult werden alle Kinder, deren Geburtsdatum zwischen dem 01.07.2008 und dem 30.06.2009 liegt. Laut § 27 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen können auch Kinder angemeldet werden, die bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollenden. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde (Original und Kopie) des Kindes und der Personalausweis des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Getrennt lebende oder unverheiratete Eltern sollten bei der Anmeldung die Bescheinigung über die Erziehungs- u. Sorgeberechtigung mitbringen. Das Kind selbst muss nicht vorgestellt werden. Termine zur Anmeldung: Montag, 01.09. - Freitag, 05.09.2014 von 07.30 Uhr - 11.15 Uhr Dienstag, 02.09.2014 von 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag, 04.09.2014 von 15.00 Uhr - 18.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule Jesewitz In Ausnahmefällen können Termine außerhalb der Anmeldezeiten mit der Grundschule telefonisch vereinbart werden. Jesewitz, den 28.05.2014 K. Bröse Schulleiterin ■ 32 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Gemeinde Laußig Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen Gemarkung Priestäblich Vom 28. April 2014 Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Johannisgasse 7/9, 04103 Leipzig, einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat. Der Antrag (Az:L32-0531.73/8/3) betrifft die vorhandene Trink,und Abwasserleitung einschließlich Zubehör/Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird. in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Zimmer 348, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) einsehen. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts gez. Leipzig, den 28. April 2014 Landesdirektion Sachsen Claus-Peter Susok Referatsleiter · Gemeinde Laußig (Gemarkung Priestäblich) können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom 7. Juli 2014 bis einschließlich 4. August 2014 Rundfahrten, Sonderstempel und Sonderpostkarte zum Jubiläum „75 Jahre touristische Postkutschen- u. Postschlittenfahrten 1939-2014“ beim 9. Deutschen Postkutschentreffen in Löbnitz am See Zum 9. Deutsche Postkutschentreffen am 21.06.2014 wird das Team „Erlebnis:Briefmarken“ der Deutschen Post AG mit einer Sonderpostkarte (Auflage 500 Stück) und einem Sonderstempel zum Jubiläum „75 Jahre touristische Postkutschen- u. Postschlittenfahrten 1939-2014“ 10-18 Uhr im Rahmen des Parkfestes und Reitturnieres in Löbnitz am See bei Bad Düben nördlich von Leipzig sein. Zudem wird eine Sonderpostbeförderung mit der Postkutsche im Rahmen der Rundfahrten mit Fahrgästen zum 9. Deutschen Postkutschentreffen am 21. und 22.06.2014 rund um das Parkstadion angeboten. Danach sind die Belege beim 1. Sächsischen Postkutschenverein, c/o A. Kaiser, Hauptstr. 5c, 01737 Grillenburg, Tel./Fax. 035202 52614, postkutschenverein(at) gmx.de, zum Preis von 3,00 Euro/Stck. zzgl. Porto erhältlich (www.poststrassen-erleben.de). Das Deutsche Postkutschentreffen war 2009 und 2011 bereits im benachbarten Bad Düben an der Bockwindmühle zu Gast und findet nun erstmals in Löbnitz am See statt. 1. Sächsischer Postkutschenverein e. V. Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 33 ■ ■ 34 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 35 ■ ■ 36 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 37 ■ ■ 38 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 39 ■ ■ 40 Grundschule Authausen Kirchstraße 2 04849 Authausen Tel. 034243 26253 - Fax. 034243 71394 E-Mail: [email protected] Homepage: www.grundschule-authausen.de Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/2016 Aufforderung der Eltern zur Anmeldung ihrer Kinder zum Schulbesuch in der Grundschule Authausen Liebe Eltern, die Anmeldung für die Schulanfänger 2015/2016 findet am 21.07.2014 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Grundschule Authausen statt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden für das Schuljahr 2015/2016 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.06.2015 das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die bis zum 30.September 2015 das sechste Lebensjahr vollenden, dürfen auch angemeldet werden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen. Erforderlich ist die Geburtsurkunde des Kindes bzw. das Familienstammbuch. Das Kind muss nicht vorgestellt werden. Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Kindes bei getrennt lebenden oder unverheirateten Eltern die Bescheinigung über die Erziehungs - und Sorgeberechtigung mit. Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam vorgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht besitzen. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden. Der Einzugsbereich für unsere Grundschule umfasst folgende Bezirke: Gruna, Laußig, Pristäblich, Pressel, Kossa, Görschlitz, Durchwehna und Authausen Alle Schüler die in diesem Einzugsbereich wohnen, müssen sich an der Grundschule Authausen anmelden, auch wenn der Wusch besteht eine Schule in freier Trägerschaft zu besuchen. S. Jeschke Schulleiter Grundschule Authausen Programm Parkfest 2014 Freitag, 20.06.2014 18.00 Uhr Große Eröffnungsveranstaltung im Park Ansprache des Bürgermeisters Axel Wohlschläger Buntes Programm der Kindertagesstätte sowie der Grundschule Löbnitz Modenschau der Trendline Modeboutique Bittner mit den Frauen und Männern der Fußballmannschaft der „Alten Herren von Löbnitz“ 21.00 - 01.00 Uhr Tanz und Unterhaltung mit der Band Mister Twist Disco für Jugendliche im Parkgelände Samstag, 21.06.2014 13.00 - 18.00 Uhr Kinderflohmarkt 15.00 - 16.00 Uhr Goitzsche Way-of-Arts präsentiert: „Strauß-Melodien“ Salonorchester-Papillon (Dessau) 14.00 Uhr Oldtimerclub Delitzsch und Oldiefans Löbnitz 17.00 Uhr RMC - Die Schülerband 19.00 - 20.30 Uhr Wolfgang-Petry-Show (Double) Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 20.00 - 00.30 Uhr 22.45 Uhr Public-Viewing Fußball WM Tanzgruppe Glaucha moderiert von Sylvia Harbich Disco für Jugendliche im Parkgelände Sonntag, 22.06.2014 11.00 - 13.00 Uhr Frühschoppen mit der Blaskapelle Authausen und dem Männergesangverein1860 Löbnitz e. V. 13.00 - 13.45 Uhr Show „Evergreens“ mit Uta Zwiener Wiesers Vergnügungspark an allen Tagen Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Für Speisen und Getränke ist ausreichend gesorgt. Ihre Gemeinde Löbnitz Gemeinde Rackwitz Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG für 2013 der Gemeinde Rackwitz 1. Kindertageseinrichtungen 1.1. Betriebskosten je Platz und Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Betriebskosten je Platz Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in EUR in EUR in EUR erforderliche Personalkosten 694,54 320,55 187,52 erforderliche Sachkosten 173,64 80,14 46,88 erforderliche Betriebskosten 868,18 400,69 234,40 Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten. (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 h). 1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in EUR in EUR in EUR Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 189,60 114,14 66,77 Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) 528,58 136,55 67,63 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Aufwendungen in EUR Abschreibungen 9.259,57 Zinsen Miete Gesamt 9.259,57 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h in EUR in EUR Gesamt 48,62 22,44 Hort 6 h in EUR 13,13 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG 2.1. Aufwendungsersatz je Platz und Monat Kindertagespflege 9 h in EUR Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand und eines angemessenen Beitrages zur Anerkennung der Förderleistungen der Tagespflegeperson (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII) 450,00 41 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) Öffentliche Ausschreibung 1,00 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) 6,00 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) = Aufwendungsersatz 2.2. 23,00 480,00 Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat Kindertagespflege 9 h in EUR Landeszuschuss 150,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 189,60 Gemeinde 140,40 Bürgermeister ■ (VOB Teil A § 12 Nr. 1 Abs. 2) a ) Gemeinde Rackwitz Hauptstraße 11 , 04519 Rackwitz Tel. 034294 7110, Fax 034294 76694 b ) Öffentliche Ausschreibung nach VOB / A c ) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege: nein d ) Ausführung von Bauleistungen e ) Umnutzung von ehemaligen Klassenräumen zu Hort- und Vorschulräumen Grundschule und Hort in Rackwitz f ) LOS 6 Malerarbeiten - ca. 525 qm Raufasertapete mit Farbbeschichtung - ca. 54 m Leibungen - ca. 223 qm Farbbeschichtung auf GK-Decke LOS 7 Bodenleger - ca. 121 qm Linoleumbelag - ca. 73 m Sockelleisten Linoleum Durch den Auftraggeber wird hingewiesen, dass sich die Unternehmen, welche sich an dieser Ausschreibung beteiligen, genauestens über die örtlichen Gegebenheiten Kenntnis verschaffen. Die Maßnahme erfolgt bei laufendem Betrieb des Hortes im EG. g ) Planungsleistungen : keine h ) Unterteilung in Lose : ja i ) Ausführungsfrist : 29. KW - 33. KW 2014 j ) Nebenangebote sind zulässig k ) Anforderung der Unterlagen : vom 23.06.2014 arbeitstäglich ab 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Architekten + Ingenieure Pro Bau GbR Markt 21; 04509 Delitzsch Tel. 034202 55560, Fax 034202 55580 l ) Gebühren : 10,00 EUR je LOS Erstattung: nein Verrechnungsscheck oder in bar, bei Postversand zzgl. 1,50 EUR m ) entfällt n ) Einreichungsfrist: LOS 6 bis 08.07.2014; 9.00 Uhr LOS 7 bis 08.07.2014; 9.15 Uhr o ) Angebote an die Gemeinde Rackwitz Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz p ) Deutsch q ) Submission: LOS 6 am 08.07.2014; 9.00 Uhr LOS 7 am 08.07.2014; 9.15 Uhr in der Gemeindeverwaltung Rackwitz Hauptstraße 11 , 04519 Rackwitz Ratssaal 1. Obergeschoss Bieter und ihre Bevollmächtigten r ) Sicherheiten : nach § 17 VOB / A s ) Zahlungsbedingungen nach VOB, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, Schlussrechnung entsprechend Nachweis t ) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter u ) gemäß VOB / A § 6 Der Bewerber hat den Nachweis seiner fachkundigen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen. Weiterhin sind die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, die Eintragung in der Handwerksrolle und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Vergabeansprüche können aus dieser Veröffentlichung nicht abgeleitet werden. v ) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist : 01.08.2014 w )Nachprüfstelle: Landesdirektion Sachsen Dienststelle Leipzig Referat 33 Braustraße 2 04107 Leipzig ■ 42 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Gemeinde Schönwölkau Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 43 ■ ■ 44 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 45 ■ ■ 46 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 47 ■ ■ 48 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 49 ■ ■ 50 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 51 ■ ■ 52 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Aufwendungen in EUR Abschreibungen Zinsen Miete Gesamt - Männergesangsverein 1860 Löbnitz e. V. zu Gast in der Patronatskirche Wölkau Wann: 27.06.2014 um 19.00 Uhr Wo: Patronatskirche Wölkau Kirchplatz 7 Eintritt: 10,00 EUR Patronatskirche - Kunst & Kultur Wölkau e.V. 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h in EUR in EUR Gesamt - lädt ein zum 20. Gellertabend voller Musik und Literatur in die Patronatskirche Wölkau Wann: 21. Juni 2014 Beginn: 17.00 Uhr mit dem Starke Quintett aus Halle/Saale Sara Fromm - Luzius Jörg Maaß - Christian Fürchtegott Gellert Sandra Schräpler - Wissenswertes über Gellert Moderation: Rainer Mlynarczyk Wann: 22. Juni 2014 Beginn: 16.00 Uhr mit der Kreismusikschule Delitzsch/Eilenburg Schülern der Gellert-Grundschule Wölkau Marcel Göricke - Christian Fürchtegott Gellert Lara-Aline Groß - Luzius Jerome Alt auf dem Saxophon Sandra Schräpler - Wissenswertes über Gellert Moderation: Rainer Mlynarczyk durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs 2 Nr. 3 SGB VIII) 5,96 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Alterssicherung (§ 23 Abs 2 Nr. 3 SGB VIII) 15,92 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs 2 Nr. 4 SGB VIII) 75,86 = Aufwendungsersatz Bekanntmachung 1. Kindertageseinrichtungen 1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Krippe 9 h Kindergarten 9 h in EUR in EUR Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat Kindertagespflege 9 h in EUR Landeszuschuss 150,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 184,63 Gemeinde 188,11 Wiedemar, den 04.06.2014 Hort 6 h in EUR 710,62 327,98 191,87 135,94 62,74 36,70 846,56 390,72 228,57 Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteiligen Betriebskosten (z.B. 6 Stunden im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden). Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in EUR in EUR in EUR Landeszuschuss Elternbeitrag (ungekürzt) Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger 522,74 2.2. der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Wiedemar nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG für das Jahr 2013 1.2. - 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG 2.1. Aufwendungsersatz je Platz und Monat Kindertagespflege 9 h in EUR Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand und eines angemessenen Beitrages zur Anerkennung der Förderleistungen der Tagespflegeperson (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII) 425,00 Gemeinde Wiedemar erforderliche Personalkosten erforderliche Sachkosten erforderliche Betriebskosten Hort 6 h in EUR 150,00 150,00 100,00 184,63 101,00 59,69 511,93 139,72 68,88 Möller Bürgermeisterin Dampf am Bahnhof Zwochau 04509 Wiedemar OT Zwochau, Hallesche Str. 43 - 49 Ehemaliger Bahnhofsvorplatz und ex Ladestraße, ex BHG - Gartenbahnschau - auch zum Mitfahren! - viele historische Kraftfahrzeuge und Traktoren - Gulaschkanone, - Grill und Großleinwand am Abend usw. 05.07.2014, ab 10 Uhr! - Gartenbahnen auch in 7 1/4“ und mehrere Anlagen in Spur G, Modellboote in Aktion - Selbstfahrer, mitgebrachte Fahrzeuge und Anlagen sind herzlich willkommen! - kein Handel, Spieltag! Anmeldung und Anfragen unter 0178 2113173 53 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Bekanntmachung In der Versammlung der Jagdgenossenschaft Zwochau am 11.04.2014 wurde unter anderem eine neue Satzung beschlossen. Diese liegt gemäß § 13 der Satzung für die Dauer von einem Monat vom 23.06.2014 bis 22.07.2014 in der Gemeindeverwaltung Wiedemar, Kyhnaer Hauptstraße 29 in 04509 Kyhna während der üblichen Sprechzeiten aus. Susann Bernt Jagdvorsteherin Gemeinde Zschepplin Vereinsfest SV Naundorf e. V. 27.06. - 29.06.2014 im Waldsportpark Naundorf Freitag, 27.06.2014 17:00 Uhr Fußball-Kleinfeldturnier D-Junioren (Jahrgang 2001/2002) (5 - 6 Mannschaften) 18:00 Uhr Fußball-Kleinfeldturnier Alt-Herren (5 - 6 Mannschaften) Samstag, 28.06.2014 10:00 Uhr Fußball-Kleinfeld “E.Weiß-Gedenkturnier” G-Junioren (Jahrgang 2007 und jünger/6 - 8 Mannschaften) 13:00 Uhr Volleyballturnier Damen (8 Mannschaften) 14:00 Uhr Fußball-Kleinfeldturnier Herren (6 - 8 Mannschaften) 18:00 Uhr Naundorfer Fünfkampf 20:00 Uhr Disco im Festzelt mit DJ Niklas Showeinlagen von den Feather Dancers, den Hot Hips, den Sweet Hips und “One-Man Show” des international bekannten Straßenkünstlers Willy Wonder Sonntag, 29.06.2014 10:00 Uhr Fußball-Kleinfeldturnier E-Junioren (Jahrgang 2003/2004) „NAULAMA-Cup“ (8 - 10 Mannschaften) 11:00 Uhr Volleyballturnier Herren „Mike Opitz-Cup“ (12 Mannschaften) 14:00 Uhr Freizeit-Soccer-Cup 2014 (12 Mannschaften) 14:00 17.00 Uhr Preiskegeln ca. 15:30 Uhr Auftritt der “Mini Hips” Weitere Highlights: Hüpfburg, Reiten für Kinder, Spiel- und Bastelstraße, Glücksrad, Gulaschkanone am Samstag Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt! Eintritt an allen Tagen frei! Wasser- und Bodenanalysen Am Montag, dem 30. Juni 2014 bietet die AfU e. V. die Möglichkeit in der Zeit von 13.30 - 14.30 Uhr in Zschepplin, in der Grundschule, Schulstr. 3a Wasser- und Bodenproben untersuchen zu lassen. Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den pH-Wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (mind. 500 ml) in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch kann die Probe auch auf verschiedene Einzelparameter z.B. Schwermetalle oder auf Brauchwasser- bzw. Trinkwasserqualität überprüft werden. Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so dass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen. Eine Beratung zu weiteren Umweltproblemen ist möglich. ■ ABDRUCK Geplante Ländliche Neuordnung Kossa Gemarkung: Durchwehna, Kossa Gemeinde: Laußig Landkreis: Nordsachsen Einladung zur Aufklärungsversammlung Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung (ALN) hält am Dienstag, dem 15. Juli 2014, um 18.00 Uhr im Bürger-Service-Center Kossa OT Kossa Hauptstraße 86b, 04838 Laußig eine Aufklärungsversammlung über die Durchführung eines Verfahrens der Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in den Gemarkungen Durchwehna Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6 Kossa Flur 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11 ab. Aus diesem Grund lädt es alle Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden bzw. Anlagen und die Erbbauberechtigten, sowie auch die der angrenzenden Fluren, ein. Das ALN klärt über Ziel und Zweck des beabsichtigten Flurbereinigungsverfahrens, über den zeitlichen und verfahrenstechnischen Ablauf, die zu planenden gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung auf. Der Erfolg des Flurbereinigungsverfahrens hängt von der Mitwirkung aller Eigentümer ab. Deshalb werden alle Eigentümer aufgefordert, an der Neuordnung intensiv mitzuwirken, denn das Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ist nicht nur für Landwirte von erheblicher Bedeutung. Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit. Eilenburg, den 16.05.2014 gez. Wirsching Amtsleiter Amt für Ländliche Neuordnung Der Abwasserzweckverband Delitzsch teilt mit die Verbandsversammlung 2/2014 des AZV Delitzsch findet am 24.06.2014, um 16:00 Uhr im Rathaus Delitzsch, Ratszimmer 105 statt. Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokollkontrolle TOP 2: Beratung der Beschlüsse für die Verbandsversammlung am 24.06.2014 2.1/2/14 Kündigung des Dienstleistungsvertrages Verbrauchsabrechnung zwischen dem Abwasserzweckverband Delitzsch und der Technische Werke Delitzsch GmbH vom 29.06.2005 in der Fassung der 2. Änderung vom 09.03.2007 zum 31.12.2015 2.2/2/14 Kündigung des Vertrages über die Durchführung des Personal- und Sozialwesens für den Abwasserzweckverband Delitzsch durch die Technische Werke Delitzsch GmbH vom 22.05.2007/25.05.2007 in der Fassung der 2. Änderung vom 14.08.2012/27.08.2012 zum 31.12.2014 TOP 3: Sonstiges Mit freundlichen Grüßen Abwasserzweckverband Delitzsch Möller Verbandsvorsitzende ■ 54 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben Ortsübliche Bekanntmachung Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben tagt am Montag, dem 30.06.2014, um 17.00 Uhr, im Sitzungsraum des Verwaltungsgebäudes der Kläranlage Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: I. Nichtöffentlicher Teil II. Öffentlicher Teil 1.) Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung der Abwasser- und Gebührensatzung vom 19.04.2012 2.) Beratung und Beschlussfassung zur Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 3.) Information zu laufenden Baumaßnahmen 4.) Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 5.) Verabschiedung Mitglieder Verbandsversammlung Diese Sitzung wird hiermit gem. § 36 Abs. 4 SächsGemO ortsüblich bekannt gegeben. Öffentliche Bekanntgabe des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung Die 1. Verbandsversammlung findet am 03.07.2014, um 10 Uhr in der Bitterfelder Straße 80, 04509 Delitzsch statt. Die Sitzung ist öffentlich. Vorgeschlagene Tagesordnung: 1. Feststellung Beschlussfähigkeit, Bestätigung Tagesordnung und Niederschrift Beratung und Beschlussfassung 2. Feststellung Jahresabschluss 2013 und Erteilung Entlastung 3. Höhe Ausschüttung Eigenkapitalverzinsung 2013 4. Bestellung Abschlussprüfer für Jahresabschluss 2014 5. 2. Änderung Dienstanweisung Nr. 01-2005 Kassengeschäfte 6. Information Geschäftsführung 7. Anfragen, Sonstiges Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. gez. Dr. Wilde Verbandsvorsitzender Standort Schönewalde Der Standortälteste Schönewalde, 21.05.2014 Fliegerhorstallee 1 04916 Schönewalde Tel.: 035389 86-33050 Fax: 035389 86-33052 Schießwarnung Nr.26-27/14 für den “Militärischen Sicherheitsbereich Annaburger Heide“ (MSB AH) 1) Im Militärischen Sicherheitsbereich der Annaburger Heide Schießgebiet wird an folgenden Tagen Schießen im freien Gelände durchgeführt: Tag Datum Sperrzeit SperrBemerbereich kung Mo 23.06.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL Di 24.06.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL Mi 25.06.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL Do 26.06.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL Fr 27.06.2014 07:30-14:00 Uhr A/StOÜbPL Mo 30.06.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL Di 01.07.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL Mi 02.07.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL Do 03.07.2014 07:30-17:30 Uhr A/StOÜbPL Fr 04.07.2014 07:30-14:00 Uhr A/StOÜbPL 2) Für den MSB AH insgesamt gilt grundsätzlich Betreteund Befahrverbot. Der Sperrbereich A (Schießen im freien Gelände) ist darüber hinaus durch Schilder und Schranken gesondert gekennzeichnet. Es ist verboten, - den MSB AH unbefugt zu betreten, - sich widerrechtlich Munition oder Munitionsteile anzueignen oder - Blindgänger, Munition und Munitionsteile zu berühren. Fundorte von Blindgängern im Randgebiet des MSB AH sind zu kennzeichnen und dem StOÄ Schönewalde sofort telefonisch zu melden. 3) Übende Truppenteile und Inhaber von Berechtigungsausweisen/ Sonderausweisen dürfen den MSB AH nur nach vorheriger Einweisung und Belehrung betreten bzw. befahren. 4) Der übenden Truppe ist jederzeit Vorrang zu gewähren, gegebenenfalls ist anzuhalten. Größte Aufmerksamkeit gilt bei unbeleuchteten und getarnten Fahrzeugen der übenden Truppen im MSB AH. Im Auftrag Im Original gezeichnet Reihs, Hauptfeldwebel u. FwStOAngel 4. Nordsächsisches Waldfest im Forstbezirk Taura Der Forstbezirk Taura lädt am 21. Juni, von 10:00 - 17:00 Uhr, zum Waldfest auf die Festwiese nach Schmannewitz ein. Unter dem Motto „Schatzkammer Wald - Erleben. Nutzen. Genießen.“ erwartet Sie ein unterhaltsames und informatives Programm. Für die Erwachsenen gibt es einen Natur- und Handwerkermarkt, eine Forsttechnikmesse mit verschiedenen Schauvorführungen und Vorträge von sächsischen Forstexperten. Unsere kleinen Gäste erwartet ein buntes Kinderland mit vielen verschiedenen Aktivitäten. Für das leibliche Wohl wird bei musikalischer Umrahmung gesorgt. Der Eintritt ist frei. Ein wunderschöner Nachmittag im Tierpark Delitzsch Zum 22.05.2014 hatte der Vorstand des Sozialverbandes VdK Delitzsch zu einen Besuch im Tierpark Delitzsch eingeladen. Mit einer Teilnehmerzahl von 44 Personen war selbst der Vorstand überrascht. Bei ca. 32 Grad im Schatten war das für unsere besonders älteren und behinderten Mitglieder schon eine Herausforderung. Aber wie sagt man „Organisation ist alles“! Dank der unkomplizierten Art der Tierparkleiterin Frau Gottschlich war da sofort eine Lösung parat. So haben wir kurz entschlossen die Gesellschaft geteilt, um die Führung sinnvoll durchführen zu können. Die erste Gruppe, welche besser zu Fuß war, hat eine größere Runde durch den Tierpark gemacht. Die zweite Gruppe konnte die Kaffeepause etwas länger genießen und sich von der neuen Pächterin der Cafeteria Frau Jacob verwöhnen lassen. Danach kamen sie auch in den Genuss den Tierpark zu besichtigen. Alle waren sehr angetan von der netten und umgänglichen Art der Chefin Frau Gottschlich. Auf Fragen hat sie immer eine Antwort gehabt und vor allem hat sie uns auch mit der Arbeit des Fördervereins vertraut gemacht. Man merkt, dass Sie mit Herz und Seele bei der Arbeit ist und viel Pläne für die Zukunft hat. Die neue Pächterin der Cafeteria Frau Jacob hat aber auch nicht unerheblich für das Gelingen der Veranstaltung beigetragen. Rundum war es ein gelungener Nachmittag, der allen in guter Erinnerung bleiben wird. Nochmals ein Dank an Frau Gottschlich und Frau Jacob. Es war ein schöner Nachmittag und wir kommen bestimmt wieder. Rosel Weila Sozialverband Sachsen OV Delitzsch/ chatzmeister Der nächste DRK-Blutspendetermin findet am Donnerstag, dem 10.07.2014 zwischen 15.00 und 19.00 Uhr im Begegnungszentrum Löbnitz, Neue Straße/Feuerwehrhaus und am Freitag, den 11.07.2014 zwischen 14:00 und 18:30 Uhr in der Sonnenblumen Grundschule Glesien, Conradplatz 6 statt. Der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost in Sachsen bedankt sich von Anfang Juli bis Mitte September für jede Blutspende mit einem praktischen Fahrrad-Reparaturset. 55 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Sonntag, 22. Juni Sonntagskonzert mit dem Bäslack-Schneider-Duo 15.30 Uhr, 7 EUR Rockmusik trifft Akustikgitarre: Wie hätte Rockmusik im Biedermeier geklungen? Die beiden Gitarristen adaptieren virtuos bekannte Songs der Rockgeschichte auf Akustikgitarre - ein Ohrenschmaus mit Aha-Effekt am Sonntag, 22. Juni Weitere Informationen über www.biedermeierstrand.de Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V. Naturschutzberatung für Landnutzer wird weitergeführt Der Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V. berät weiterhin landwirtschaftliche Betriebe zu Fördermaßnahmen des Naturschutzes. Das Beratungsgebiet umfasst u. a. den Altkreis Delitzsch. Schwerpunkt in diesem Jahr ist die Umstellung der Grünlandförderung mit der Anleitung zur Kennartenerfassung auf bis zu 5 Grünlandschlägen pro Betrieb sowie Bewirtschaftungsempfehlungen für die Flächenpflege. Für die Beratung werden keine Kosten erhoben. Ansprechpartner und Kontakt: Frau Heike Weidt Telefon + Fax.: 03423 7097-3925 E-Mail: [email protected] Der Kreissportbund Nordsachsen e. V. informiert 1. Fortbildungsangebote zur Lizenzverlängerung a) Eilenburg, 4./5. Juli 2014 (LV 1/14): Thema: Gesunde Ernährung / Evolutionspädagogik (Fr. ab 17.00 Uhr/ Sa. ab 8.00 Uhr) / 15 LE b) Torgau, 4./5. Juli 2014 (LV 2/14): Thema: Drums Alive, Zumba, Pilates, Übungsstunde Eltern-Kind Gesunde Ernährung Das Deutsche Sportabzeichen/Sächs. Kindersportabzeichen (Fr. ab 17.00 Uhr/ Sa. ab 8.00 Uhr) / 15 LE Kosten: 20EUR/TN für Mitgliedsvereine! Anmeldung erforderlich!!! (baumgarten@ksb-nordsachsen. de / Tel. 03421 9697031) Weitere Informationen bzw. ein Anmeldeformular finden Sie unter www.ksb-nordsachsen.de oder www.sport-nordsachsen.de 2. Sparkassen Kinder- & Jugendspiele 2014 (Teil 1) LA-Sportfest der Grundschulen Mi, 11.06.2014 in Taucha Pferdesport Sa, 14.06.2014 in Luckowehna Beachvolleyball Sa, 14.06.2014 in Delitzsch Schach So, 15.06.2014 in Torgau Schießen Mo, 16.06.2014 in Oschatz LA-Sportfest der Grundschulen Di, 17.06.2014 in Eilenburg Sportfest der Förderschulen Di, 17.06.2014 in Delitzsch Kegeln der Schulen Fr, 20.06.2014 in Löbnitz Leichtathletik Einzel Fr, 20.06.2014 in Eilenburg Hockey Fr, 20.06.2014 in Torgau Gewichtheben Fr, 20.06.2014 in Torgau –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– LEONARDO DA VINCI Programm für lebenslanges Lernen Das Bildungshaus Heideland in Pressel nimmt jetzt Anmeldungen für eine geförderte Bildungsreise, die in der Zeit von August bis September 2014 nach England / Schottland - Region Lake Distrikt (bei Grampus Heritage) stattfindet, entgegen. ■ Der Aufenthalt wird durch ein EU-Stipendium finanziert. Reise, Unterkunft u. Versicherung werden bezahlt. Dieses Auslandspraktikum ist für Erwachsene im Alter von 18 bis 65 Jahren, um sich dort Wissen in der Natur, Forst- und Landwirtschaft, Landschaftspflege oder auch regionalem Handwerk anzueignen oder zu erweiten. Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen im Bildungshaus Heideland HVHS der Dübener Heide e. V., Hinterhäuser 23, 04849 Laussig/OT Pressel, Tel. 034243 27241, Fax 034243 27232 oder P. Kaiser Tel. 0172 9882833, E-Mail: hvhs. [email protected] Voraussetzung für das Praktikum sind ein bereits erlernter Beruf, ein Studienabschluss (mindestens Bachelor) oder eine 2jährige Arbeitserfahrung im „grünen Bereich“. Entsprechend der Wünsche und Möglichkeiten der Teilnehmer ist eine Aufenthaltsdauer zwischen 3 Wochen und 3 Monaten möglich. Der EUROPASS bestätigt die Teilnahme am Bildungsprogramm. Im Laufe des Jahres 2014 bestehen für weitere Länder Angebote eines Praktikums. Anrufen lohnt sich! Bundespolizeiabteilung Bad Düben Großes Wohltätigkeitskonzert auf der Freilichtbühne der Bad Dübener Burg Die Stadt Bad Düben veranstaltet, mit Unterstützung der Bundespolizeiabteilung Bad Düben, am Sonntag, d. 29. Juni 2014 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr, ein großes Wohltätigkeitskonzert auf dem Burggelände der Kurstadt. Der Erlös kommt der Jugendarbeit der Feuerwehren der Stadt Bad Düben sowie der Stadtteile Schnaditz und Tiefensee zugute. In Planung befindet sich ein Projekttag für die Kinder und Jugendlichen der Jugendfeuerwehren bei der Berufsfeuerwehr in Dresden, um einerseits die Fortbildung zu fördern und andererseits beim großen Bruder auch mal über den Tellerrand zu schauen. Das Orchester des Bundespolizeipräsidiums Ost aus Berlin, seit August 2001 unter der Leitung von Arend zu Hoene, wird zwei Stunden lang bekannte Melodien darbieten. Viele hatten sicherlich in der Vergangenheit schon einmal die Gelegenheit, den Klangkörper in der Kurstadt zu erleben. Zuletzt war das große Orchester mit sechsundvierzig Musikern im Jahr 2005 vor der Burg aufgetreten. Damit die Musikfreunde aus der Kurstadt und der Region sich rechtzeitig einen Platz auf dem schönen Burggelände sichern können, sind Eintrittskarten (4,50 EUR) ab dem 16.06.2014 im Rathaus und in der Touristinformation im Naturparkhaus erhältlich. ■ 56 ■ Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Kultur und Schulen 57 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Hallo Eilenburg, hallo Taucha! Sichert Euch unschlagbare Inzahlungnahme-Prämien! 3.500,- €* 6.000,- €* bei Kauf eines bei Kauf eines Ford Focus Ford Fiesta + 10,- € Sie lassen Ihr Fahrzeug bei uns bewerten? Wir sagen Danke und betanken Ihr Fahrzeug mit 10,- €. *über DAT/Schwacke für Ihren Gebrauchten. Gilt nur bei Kauf eines sofort verfügbaren Neufahrzeuges. Nur solange der Vorrat reicht. Angebot gültig bis 30.06.2014. DinnebieR AuToMobILe Unsere Größe – Ihr Vorteil. Leipzig-Wiederitzsch I Delitzscher Landstraße 150 I Tel. 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Sägeketten und Kreissägeblättern • Batteriedienst für Fahrzeuge aller Art, Wohnmobile, Stapler usw. 04838 Eilenburg, Bergstr. 39 (gegenüber „ALDI Berg“), Tel. 03423/60 65 50, Fax 03423/658901 Öffnz.: Mo - Fr 7.30 - 18.00 Uhr, Sa 9.00 - 12.00 Uhr An- und Verkauf / Kommission von Möbeln Mühlstr. 1 ehem. „Wernstedt“ Einfahrt Bergstr. rechts Tel. 0 34 23/70 31 58 Öff.: Mo - Fr. 10 - 17.30 Uhr BIG-BOSS - Handel • Mühlstraße 1 • Eilenburg • Tel. 0 34 23 / 70 31 58 Info für unsere Leser Ihre persönliche Ansprechpartnerin für: Geschäftsanzeigen Infobroschüren 75 09 82 Beilagen-Werbung Flyer Hausmeisterdienste Karsten Böge Haushalt-, Garten-, Treppenhaus Sie suchen meine Nummer raus. Dübener Landstr. 35 04838 Mörtitz Z 0 34 23 / 60 57 76 Funk-Tel.: 01 71/1 13 74 96 Glaserei Paul Sonntag e. K. Inh. Thomas Sonntag HOLZ und GLAS dwerk ionelles Han tradit öglichkeiten mit neuen M Gustav-Adolf-Straße 23 04849 Bad Düben Tel. 03 42 43 / 2 27 69 Fax 03 42 43 / 7 19 94 seit 1838 www.glaserei-sonntag.de · Funk 0 160 / 97 97 39 12 BRENNSTOFFHANDEL Wir sorgen für Wärme Heizöl, Kohle och RomeoseK it 1892 Kontakt Dagmar Schaaf Mobil: Telefon: Telefax: (01 71) 4 14 40 32 (03 42 95) 7 25 88 (0 35 35) 48 92 40 [email protected] Verlag + Druck LInus WIttIch KG An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) Paradeplatz 1 · 04849 Bad Düben Tel. 03 42 43 / 2 24 24 Möbelspedition Otto Bettzieche · Privat- und Büroumzüge · Möbelmontage · Möbelaußenaufzug · Entsorgung www-moebelspedition-bettzieche.de Lindenstraße 16a · 04509 Delitzsch · Tel. 03 42 02-6 34 10 · [email protected] Pflegedienst Paul UG (haftungsbeschränkt) Auf Pflegedienst Paul können Sie vertrauen! „Pflege ist Lebenshilfe in Gesundheit, Krankheit, Behinderung und im Sterben“. 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Es laden ein der Bürgermeister, der Ortschaftsrat & die Vereine von Laußig. Inh. 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Dachsteine punkten mit der Besonderheit, dass sie mit jedem Jahr auf dem Dach härter und robuster werden. Der Werkstoff Titanzink bildet ebenfalls einen „Eigenschutz“. Die Patina, die sich im Lauf der Jahre durch Oxidation bildet, sorgt für einen natürlichen Schutz. Aber auch Dachziegel halten ihr Versprechen ein Häuserleben lang und sorgen für ein sicheres, dichtes Dach. In Sachen Recyclingfähigkeit punktet Titanzink, da altes Material dem Herstellungsprozess zu hundert Prozent wieder zugeführt werden kann. Auch Schiefer ist aufgrund seiner Langlebigkeit mehrmals und vielfältig einsetzbar. Die Tonscherben von Dachziegeln können beispielsweise als Sportplatzbelag wiederverwendet werden. Alte Dachsteine werden ebenso weiterverarbeitet. Quelle: Dach.de Gestaltung aus einem Guss Bauelemente GmbH Fenster • Türen • Tore Rödgener Straße 8 · 04838 Eilenburg Tel. 0 34 23/60 09 07 www.schroeder-bauelemente-gmbh.de - Anzeige - - Anzeige - Nicht jeder legt sich bei der Gestaltung seiner Wohnräume auf einen bestimmten Einrichtungsstil fest, was auch nicht zwingend notwendig ist. Doch es hat Vorteile, wenn man sich klar zu einem Stil oder Thema bekennen kann und dieses konsequent in seiner Wohnung umsetzt. Bei den unterschiedlichen Stilen, die zur Gestaltung und Einrichtung von Räumen zur Wahl stehen, kommt es in erster Linie auf die Wirkung - die Ausstrahlung - die Atmosphäre an, die mit dem Einrichtungsstil in Verbindung steht und die sich im Wohnraum wiederfinden lassen sollte. Um dieses zu erreichen, ist eine feine Abstimmung von Bodengestaltung, Wandgestaltung, Möbelauswahl und Dekoration, wozu auch die Gardinen und Vorhänge zählen, erforderlich. Decken, Wände, Böden und Fenster bzw. Türen bilden den stilistischen Rahmen des Raumes. Sie haben damit quasi eine blanke Leinwand vor sich, die Sie wie ein Künstler mit Möbeln, Gardinen, Vorhängen und weiteren Dekorationsgegenständen gestalten können. Ein Einrichtungsstil kann sich wie ein roter Faden durch die gesamte Wohnung ziehen und sich in jedem Raum spüren und erleben lassen. Die Alternative besteht in Kontrasten. 63 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 n BAUEN, WOHNEN & RENOVIEREN TIPPS FÜR IHR ZUHAUSE HOLZTECHNIK Matthias Schneider Familien betrieb seit 1928 © Rainer Sturm / pixelio.de geprüfter Sachverständiger für Holzschutz (EIPOS/Technische Universität Dresden AG) Beratung • Planung • Montage Holztreppen in eigener handwerklicher Maßfertigung in verschiedenen Ausführungen und Holzarten z. B. Buchentreppe, 1/4 oder 1/2 gewendelt mit versch. 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Zusätzlich bietet ein gut gedämmtes Haus deutlich besseren Wohnkomfort. Wichtigste Verbesserungsmaßnahme ist eine Dämmung des Hauses, die man am kostengünstigsten im Rahmen allfälliger Arbeiten wie etwa der Erneuerung der Dacheindeckung vornehmen kann. Die Investition etwa für die Dämmung des Dachs erscheint hoch, richtig geplant und unter Ausnutzung staatlicher Förderungen zahlt sie sich aber schneller aus, als viele denken. Rechenbeispiele dazu gibt es zum Beispiel in der Broschüre „Das Dämmsystem mit der hohen Rendite“ auf www.bauder.de. Der Hersteller gibt darin Tipps und Hinweise zur richtigen Planung und günstigen Finanzierung. Die Hochleistungsdämmung aus Polyurethan-Hartschaum ist für Altbauten sehr gut geeignet, da die Dämmschicht wesentlich schlanker ausfallen kann als bei anderen weniger leistungsfähigen Materialien. So behält das eigene Zuhause auch nach einer energetischen Modernisierung weitgehend seine gewohnten Formen und Proportionen. Der Dämmstoff ist zudem widerstandsfähig und feuchtesicher, sodass er für mehr als eine Generation guten Wärmeschutz bietet. Sofort spürbar ist nach der Modernisierung die bessere Wohnqualität durch das warme Dach sowie zugluftfreie Räume. (djd) Foto: djd/Paul Bauder vom Treppenbaumeister Dietmar Oertelt und Zimmerermeister Stephan Oertelt HS. Tiefbau u. Dienstleistung Pflasterarbeiten Mauerwerk- und Granitarbeiten Hilario De Sousa Str. der Jugend 71 · 04838 Eilenburg 01 76/61 77 36 48 · [email protected] - Baumfällarbeiten - Verleih Holzspalter - Inspektion von Rasenmähern und Rasentraktoren - Schleifarbeiten von Sägeketten & Messern n 64 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 65 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Stilvolle 2-Raum-Wohnung mit Balkon, EG, EB-Mitte, ruhige Wohnlage, diverse Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Umgebung, saniert, Bad mit Wanne und Fenster, ca. 66 m², 534 € WM. Verbr.-ausweis, BJ: 1957 EVK: 134 kWh/(m²·a), FW-ZH. 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Eintritt 24,90 € Leipziger Neuseenland - Panoramaschifffahrt 39,90 € 3-stündige Panoramaschifffahrt, Kanalfahrt mit Schleusung, Kaffeegedeck Karlsbad - die Perle Böhmens, Stadtführung 23,90 € Europäisches Blasmusikfestival 38,90 € beheiztes Festzelt mit reservierten Plätzen Erlebnisbergwerk Merkers 44,90 € 2,5-stündige Erlebnistour mit offenen LKW‘s Großbunker Kristallgrotte „Museum zum Anfassen“ Unter www.geissler-reisen.de finden Sie unsere ausführlichen Informationen zum Reiseprogramm sowie allen Tagesfahrten bis Dezember 2014! Marienstraße 12 in 04509 Delitzsch Tel. 034202/62684 www.juwelier-freiberg.de n n 68 Amtsblatt Eilenburg, 20.06.2014 Baubetriebe Handel/Gewerbe inne Gew ZUM L: BEISPIE E LACOST ADIDAS NIKE A GAASTR JRI NAPAPI GROSSE 5 0 % T-S 2 von mini ! iPad me- Werkstatt1 Gesundheit eilnah T en im kart p. 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