ZIN™ Mitgliedschafts

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ZIN™ Mitgliedschafts
ZIN™ Mitgliedschafts- und Lizenzvertrag
Dieser Mitgliedschafts- und Lizenzvertrag (der „Vertrag“) wird zwischen Zumba Fitness, LLC („Zumba“) und Ihnen
(dem „Trainer“) vereinbart und geschlossen und tritt am Datum der Einschreibung des Trainers in das Zumba®Trainernetzwerk (ZIN) (dem „Gültigkeitsdatum“) an oder am 15. Dezember 2011, wenn der Trainer vor diesem
Datum ein ZIN-Mitglied war, in Kraft. Der Trainer erklärt sich damit einverstanden, dass das Durchklicken des
Vertrags, das zur Annahme dieses Vertrags erforderlich ist, als Originalunterschrift gilt und bestätigt, dass er/sie
diesen Vertrag vollständig gelesen und verstanden hat.
Zumba ist Inhaber der folgenden eingetragenen Wort-Warenzeichen: Zumba®, Zumba Fitness®, Ditch the
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Workout - Join the Party™ , Feel The Music™, ZIN™, und den folgenden Logos, die mit ihrem Basic-Zumba®Fitnessprogramm und den Bekleidungs- und Accessoirekollektionen verbunden sind, deren Wort-Warenzeichen
und Logos hier als „die Zumba-Marken“ bezeichnet werden:
Zumba ist ebenfalls Inhaber der folgenden speziellen Wort-Warenzeichen und Handelsnamen: Zumbatomic®,
Zumba Gold®, Zumba® Toning, Aqua Zumba®, Zumba® Gold-Toning, Zumba Sentao™, Zumba® in the Circuit
und der folgenden Speziallogos, deren spezielle Wort-Warenzeichen und Logos hier als „die ZumbaSpezialmarken“ bezeichnet werden:
Zumba verwendet die Zumba-Marken und Zumba-Spezialmarken (gemeinsam die „Marken“), in Verbindung mit
urheberrechtlich geschützten Materialien, die mit den Marken zusammenhängen – diese urheberrechtlich
geschützten Materialien sind über das ZIN-Portal verfügbar und ebenfalls durch diesen Vertrag lizenziert – oder in
Verbindung mit Schulungsleistungen im Bereich Tanz-Fitness (die „Dienstleistungen“). Mitgliedsmarken, darunter
„ZIN“ oder „Zumba-Trainernetzwerk“ (die „ZIN-Marken“) werden verwendet, um die Mitgliedschaft im ZumbaTrainernetzwerk („ZIN“) anzuzeigen.
Der Trainer hat eine offiziellen Basic Zumba® Trainerschulung absolviert und möchte ein ZIN-Mitglied werden
und die Zumba-Marken zur Bewerbung und Durchführung seiner Kurse entsprechend den Bedingungen dieses
Vertrags verwenden. Der Trainer ist ZIN-Mitglied und hat eine Trainerschulung für ein oder mehrere
Spezialprogramme absolviert, die durch Spezialmarken bezeichnet werden und möchte die Spezialmarken
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Diese Marke wird in Australien, den Handelsmarkengebieten der Europäischen Gemeinschaft, Island, Indien,
Neuseeland und Norwegen durch ® ausgewiesen.
entsprechend den Bedingungen dieses Vertrags verwenden. Der Trainer wünscht die Zumba-Marken und
Spezialmarken nur wie durch Zumba erlaubt zu verwenden, nachdem er die entsprechende Schulung absolviert
hat, und nur zum Zwecke der Durchführung von Kursen im Programm, mit dem solche Marken verbunden sind
oder zum Zwecke des Verkaufs von Zumba-Produkten wie gemäß diesem Vertrag gestattet, wobei der Verkauf
dieser Produkte der Durchführung von Kursen unter Verwendung der zugelassenen Marken durch den Trainer
untergeordnet sein muss.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Vorbemerkungen, der im Folgenden festgelegten gegenseitigen
Zusicherungen und der Einschreibung im ZIN-Netzwerk und den damit verbundenen Vorteilen vereinbaren die
Parteien folgendes:
1. Gewährung der Lizenz.
1.1. Zumba-Marken. Hiermit gewährt Zumba dem Trainer ohne Gewähr eine nicht ausschließliche, nicht
übertragbare Lizenz (die „Lizenz“), die Zumba-Marken zur Bewerbung und Durchführung der vom Trainer
angebotenen Kurse sowie dazu zu verwenden, den Trainer als ZIN-Mitglied auszuweisen. Der Trainer nimmt die
Lizenz für die Laufzeit des vorliegenden Vertrags an, wobei die hier festgelegten Bedingungen gelten. Im
Rahmen des vorliegenden Vertrags kann der Begriff Zumba-Marken auch andere eingetragene Warenzeichen
von Zumba umfassen, die Zumba zu gegebener Zeit benennen kann.
1.2. Spezialmarken. NACHDEM der Trainer mit Erfolg an einer VOLLSTÄNDIGEN Spezialschulung
(Zumbatomic®, Zumba Gold®, Zumba® Toning, Aqua Zumba®, Zumba® in the Circuit, Zumba® Gold-Toning)
teilgenommen hat und solange er ein aktives ZIN-Mitglied bleibt, gewährt Zumba dem Trainer eine Lizenz für die
ausschließliche Nutzung der Spezialmarke der Spezialschulung („Spezialmarken-Lizenz“) nach Maßgabe der in
Absatz 1.1 festgelegten Einschränkungen. Wenn ein Trainer zum Beispiel die Zumbatomic®-Schulung absolviert,
erhält er die Zumbatomic® -Lizenz zur Bewerbung und Durchführung seiner Zumbatomic®-Kurse.
1.3. Gebiet. Die gewährte Lizenz ist NICHT in China oder einem Land GÜLTIG, für das die USA
Handelsbeschränkungen erlassen hat oder in anderen Ländern, in denen die Ausübung von Rechten im Rahmen
dieser Lizenz lokale Gesetze oder Bestimmungen verletzen würde. Weitere Informationen erhalten Sie auf der
ZIN License & Legal Support-Seite unter www.zumba.com. Wählen Sie „Legal Compliance“, oder melden Sie sich
auf der ZIN™-Startseite an und besuchen Sie die ZIN License & Legal Support-Seite.
2. Mitgliedsgebühr.
2.1. Mitgliedsgebühr. Der Trainer zahlt Zumba eine Mitgliedsgebühr (die „ZIN-Mitgliedsgebühr“) in Höhe von
30,00 USD monatlich, welche während der Laufzeit des vorliegenden Vertrags nach Maßgabe der in Unterabsatz
2.2 unten festgelegten Bedingungen monatlich zahlbar ist. Die ZIN-Mitgliedsgebühr unterliegt Änderungen, die
Zumba jederzeit nach alleinigem Ermessen vornehmen kann. Zumba behält sich das Recht vor, jederzeit seine
Rechnungsvorgänge, -verfahren und -gebühren, unter anderem seine Zahlungsbeitreibungspraktiken,
Zahlungspraktiken, ergänzenden Gebühren und gesonderten Gebühren für den auf der/den Webseite(n) von
Zumba bereitgestellten Inhalt einzurichten, zu überprüfen, abzuändern oder zu ergänzen. Der Trainer erklärt sich
bereit, die Mitteilung über Änderungen durch Zumba durch Veröffentlichung der Änderung auf der Website von
Zumba an einem dem Trainer regelmäßig zugänglichen Ort zu akzeptieren. Alle so veröffentlichten Änderungen
werden spezifisch in diesen Vertrag aufgenommen. Falls der Trainer etwaigen Gebühren- oder anderen
Änderungen widerspricht, besteht die einzige Abhilfe- und Rückhaltmöglichkeit für den Trainer darin, seine ZINMitgliedschaft freiwillig zu beenden und diesen Vertrag zu kündigen.
2.2. Kündigung. Zumba kann diesen Vertrag jederzeit aus beliebigem Grund kündigen, darunter aufgrund der
Nichtbefolgung von Anweisungen des ZIN-License-Support-Teams oder der Rechtsabteilung von Zumba. Wenn
der Trainer seinen im Rahmen dieses Vertrags bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig
nachkommt, gilt dies als wesentlicher Verstoß gegen diesen Vertrag und Zumba kann in diesem Fall jegliche oder
alle der durch die ZIN-Mitgliedschaft für den Trainer bestehenden Vorteile und Vorrechte verweigern oder
einstellen und diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Trainer kann diesen Vertrag aus beliebigem
Grund unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen kündigen.
3. Inhaberschaft der Marken. Der Trainer erkennt an, dass Zumba Inhaber der Marken ist. Der Trainer verpflichtet
sich, keine Maßnahmen zu treffen, die im Widerstreit zu dieser Inhaberschaft stehen. Der Trainer willigt ein, dass
jegliche Verwendung der Marken durch den Trainer Zumba zugute kommt und in Zumbas Namen erfolgt. Der
Trainer stimmt zu, dass nichts in diesem Vertrag dem Trainer Rechte, Rechtstitel oder Beteiligungen an den
Marken verleiht, die über die hier erlaubte Verwendung der Marken hinausgeht. Der Trainer verpflichtet sich,
Zumbas Rechtstitel an den Marken oder die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der Marken oder dieses Vertrags
nicht anzufechten.
4. Qualitätsstandards. Der Trainer stimmt zu, dass die Art und Qualität aller Bewerbungen und Dienstleistungen,
die der Trainer unter Anwendung der Marken erbringt, den von Zumba definierten Standards entspricht, welche in
(a) den offiziellen Zumba Trainer-Schulungs-Workshops erläutert, (b) im Zumba-Handbuch (c) unter
www.zumba.com, (d) in Markenrichtlinien von Zumba, (e) in diesem Vertrag und (f) anderweitig zu gegebener Zeit
auf andere Weise von Zumba vorgegeben werden können.
5. Wahrung der Qualität. Der Trainer verpflichtet sich, mit Zumba zusammenzuarbeiten, um Zumbas Kontrolle der
Art und Qualität der vom Trainer unter Anwendung der Marken bereitgestellten Werbung und Dienstleistungen, zu
erleichtern, eine Kontrolle der vom Trainer gegebenen Kurse zuzulassen, alle Anweisungen des ZIN-LicenseSupport-Teams oder der Rechtsabteilung von Zumba umgehend zu befolgen und Zumba auf Anfrage Nachweise
über die Einhaltung des vorliegenden Vertrags bereitzustellen. Der Trainer befolgt alle geltenden Gesetze und
Vorschriften und holt die bezüglich der Bereitstellung der Dienstleistungen und deren Bewerbung notwendigen
behördlichen Genehmigungen ein.
6. Zulässige Nutzung der Marken. Der Trainer verpflichtet sich, die Marken, für die er eine Lizenz hat, nur auf die
Art und Weise zu verwenden, die oben in diesem Vertrag beschrieben ist. Der Trainer darf die Form und Art der
oben angezeigten Marken NICHT ändern. Der Trainer muss den Leitfaden zur Nutzung eingetragener Marken
und die Markenleitlinien des ZIN-License-Support-Teams oder der Rechtsabteilung befolgen. Ohne die
Allgemeingültigkeit der vorstehenden Einschränkungen begrenzen zu wollen, wird die Nutzung der Marken durch
den Trainer wie folgt eingeschränkt:
6.1. Gedruckte Materialien und E-Mail.
(a) Werbematerialien. Der Trainer darf die Marken auf Flyern, Postern, in elektronischer Post und gedruckten
Werbematerialien verwenden, deren alleiniger Zweck darin besteht, die Zumba®- oder Spezialkurse des Trainers
zu bewerben; eine Verwendung der Marken auf anderen Werbematerialien ist nicht zulässig. Jegliche
Verwendung der Marken auf derartigen Materialien hat in der in diesem Vertrag festgelegten Form zu erfolgen
und muss gegebenenfalls einen Hinweis auf eingetragene Warenzeichen (® oder ™) umfassen. Die
Werbematerialien müssen eine Legende in der folgenden Form enthalten, die alle verwendeten Marken aufführt
(z. B., Zumbatomic®, Zumba Gold®, Aqua Zumba®, Zumba® Toning, Zumba ® Gold-Toning, Zumba Sentao™,
Zumba® in the Circuit usw.):
ZUMBA® [andere Marken einfügen] und die Zumba Fitness-Logos sind eingetragene
Warenzeichen von Zumba Fitness, LLC, und werden unter Lizenz verwendet.
Bei Verwendung der Marken in elektronischer Post muss der Trainer alle geltenden Gesetze zu Werbung und
Marketing über E-Mail einhalten.
(b) Beschreibung oder Bewerbung Ihres Zumba-Kurses. Der Trainer darf die Marken nicht in Kombination mit
Warenzeichen, Dienstleistungszeichen oder anderen Handelsnamen oder abgeänderten Beschreibungen einer
anderen Rechtsperson oder Einheit verwenden, es sei denn, dies wurde von Zumba ausdrücklich schriftlich
genehmigt. Der Trainer darf beispielsweise nicht mit den Ausdrücken „Zumba-Abs“ oder „Anfänger-Zumba“ oder
„Zumba Kids“ oder „Zumba für Senioren“ oder ähnlichem oder durch Verweis auf verschiedene
Schwierigkeitsgrade auf einen Zumba®-Kurs Bezug nehmen. Der Trainer darf in den gleichen Werbematerialien
keine anderen Handelsmarken aufnehmen mit Ausnahme des Namens oder der Marke des Veranstaltungsorts
des Kurses, die als den Marken untergeordnet identifiziert werden können, wenn der Trainer dazu durch den
Veranstaltungsort autorisiert ist. Der Trainer darf das Format der zur Beschreibung eines Kurses verwendeten
Marke nicht verändern. Der Trainer darf zum Beispiel das Erscheinungsbild oder die Größe der oben gezeigten
Marken nicht verändern. Wenn der Trainer eine andere Marke zu einem anderen Zweck verwenden möchte (z. B.
Sponsoring), muss der Trainer mindestens dreißig (30) Tage im Voraus eine schriftliche Genehmigung für diese
Verwendung einholen.
(c) Keine Newsletter oder Veröffentlichungen. Der Trainer darf die Marken ganz oder zu Teilen nicht als Titel
eines Newsletters oder in anderen gedruckten oder online erscheinenden Veröffentlichungen verwenden.
6.2. Domainname und Social Media- und Networking-Seiten Vorbehaltlich des Wunsches oder Bedarfs von
Zumba, einen bestimmten Domainnamen zu verwenden, darf der Trainer „Zumba“ als Teil des Domainnamens
für eine Website des Trainers verwenden, auf der der Trainer NUR die Zumba-Fitnesskurse und den
verbundenen, aber untergeordneten Verkauf von Zumba®-Kleidung und Accessoires gemäß den vorliegenden
Richtlinien sowie Absatz 6.3 unten bewirbt:
(a) Produkte von Wettbewerbern und Verbot der Verunglimpfung. Der Trainer darf auf der Website des Trainers
keine Dienstleistungen oder Waren verkaufen, zum Verkauf anbieten oder bewerben, die keine Dienstleistungen
oder Waren von Zumba® sind. Der Trainer darf auf seiner Website keine Aussagen oder Informationen
aufnehmen, die die Marken oder die Zumba-Marke oder den Unternehmenswert verwässern, verunglimpfen oder
auf andere Weise schädigen. Es liegt im alleinigen Ermessen von Zumba, festzulegen, ob die Website des
Trainers solche Aussagen oder Informationen enthält.
(b) Übertragung an Zumba. Falls Zumba nach alleinigem Ermessen feststellt, dass es den Wunsch oder den
Bedarf hat, einen bestimmten Domainnamen zu verwenden, den der Trainer angemeldet hat und der eine
Zumba-Marke ganz oder zu Teilen enthält, überträgt der Trainer auf Aufforderung Zumbas diesen Domainnamen
an Zumba und erhält hierfür von Seiten Zumbas eine Entschädigung für alle angemessenen Aufwendungen, die
ihm durch die Anmeldung dieses Domainnamens bei einem Registrar entstanden sind. Zumba muss dem Trainer
keine Kosten erstatten, die dem Trainer durch die Gestaltung seiner Website, Erstellung von MarketingMaterialien oder andere Auslagen für Zahlungen an eine Drittpartei entstanden sind, die kein DomainnamenRegistrar ist.
(c) Kenntlichmachung der Website und der Social Media-Seite des ZIN-Mitglieds. Der Rechtsname des Trainers
muss klar auf jeder Website oder Social Media-Seite, die vom Trainer betrieben oder kontrolliert wird, erscheinen,
damit der Trainer als Besitzer oder Inhaber der Kontrolle über den Domainnamen oder die Social Media-Seite
deutlich kenntlich gemacht wird, indem sein Name und ein Link zu seinem ZIN-Profil auf www.zumba.com
eingestellt wird. Der Link wird auf der Startseite eingebunden und enthält Folgendes:
Diese Website [Website einfügen] ist Eigentum von [Trainername einfügen], einem lizenzierten
Mitglied des Zumba Instructor Network, und wird von diesem betrieben. Bitte besuchen Sie mein
Profil unter: [Link zu Profilseite einfügen].
(d) Übernehmen von Ländernamen. Ein Trainer, der Domains, die eine Kombination einer Marke und eines
Ländernamens enthalten (z. B. www.zumbaaustralia.com, www.zumbaswitzerland.com; www.zumba-brazil.co.br;
www.russia-zumba.net etc.) oder eine Top-Level-Domain nutzen möchte, muss die Genehmigung von Zumba
einholen. Auch wenn diese Genehmigung erteilt wird, erklärt sich der Trainer, der eine solche Domain registriert
oder deren Registrierung aufrecht erhält, ausdrücklich bereit, diese Domain auf Anforderung sofort auf Zumba zu
übertragen.
(e) Keine Domainnamen als Handelsnamen. Der Trainer darf keinen Domain-Namen verwenden, die eine Marke
als Geschäftsnamen enthält. Der Trainer darf zum Beispiel den Domain-Namen www.zumbacrew.com nicht
verwenden und dann ZUMBA CREW nutzen, um den Trainer oder eine Gruppe von Trainern zu identifizieren.
(f) Titel von Social Media- und Networking-Seiten. Der Trainer muss alle Anforderungen an Domain-, Websiteund Handelsnamen für Social Media und Networking-Seiten befolgen (darunter Facebook, YouTube und ähnliche
Seiten) und die Social Media-Seiten mit dem Namen des Trainers im Titel betiteln. Im Fall einer Social MediaSeite einer Gruppe, müssen alle Trainer ZIN-Mitglieder sein, und alle ZIN-Mitglieder müssen identifiziert sein.
Dieser Abschnitt findet ebenfalls auf Social Media- und Netzwerkseiten für Veranstaltungen Anwendung.
6.3. Website. Der Trainer darf entsprechend dieses Vertrages und gemäß folgender Richtlinien die Marken auf
einer Website (einschließlich sozialer Medien und Netzwerkseiten) verwenden, die er zur Bewerbung der
Zumba®-Fitnesskurse des Trainers verwendet:
(a) Hinweis auf eingetragene Warenzeichen. Jegliche Verwendung der Marken auf der Website des Trainers hat
in der in diesem Vertrag festgelegten Form und auf die in diesem Vertrag festgelegte Art und Weise zu erfolgen.
Die Website des Trainers muss bei jeder Verwendung einer Marke gegebenenfalls einen Hinweis auf
eingetragene Warenzeichen (® oder ™) umfassen. Eine Legende in der folgenden Form ist auf allen Seiten der
Website aufzunehmen, auf der eine der Marken erscheint (wobei alle verwendeten Zumba-Marken aufzuführen
sind): „ZUMBA® und die Zumba Fitness-Logos sind eingetragene Warenzeichen von Zumba Fitness, LLC, und
werden unter Lizenz verwendet.“ Falls auf der Website eine Spezialmarke verwendet wird, muss der Trainer die
Spezialmarke in diesen Hinweis aufnehmen. Zum Beispiel:
Zumba®, Zumbatomic®, Zumba® Toning und die Zumba Fitness-Logos sind eingetragene
Warenzeichen von Zumba Fitness, LLC, und werden unter Lizenz verwendet.
(b) Link zu www.zumba.com. Die Website des Trainers muss auf der Startseite einen deutlich erkennbaren
Hyperlink zur offiziellen Website von Zumba, www.zumba.com, enthalten.
(c) Verwendung von eingetragenen Warenzeichen. Über die Einhaltung von Abschnitt 6.2(b) hinaus darf der
Trainer die Marken nicht in Kombination mit Warenzeichen, Dienstleistungszeichen, Geschäftsnamen, Produkten
und Programmnamen oder anderen Begriffen einer anderen Person oder Einheit verwenden, es sei denn, dies
wurde von Zumba ausdrücklich schriftlich genehmigt.
(d) Musik. Der Trainer darf Zumbas Originalkompositionen (erhältlich als Zumba Fitness Original Soundtrack,
Cardio Party, Party Nation, Vibe Tribe, Best of Exhilarate und auf der Zumbatomic-CD (Boxset für Verbraucher)
und in anderen Originalsoundtracks, die gegebenenfalls in Zukunft veröffentlicht werden) als Hintergrundmusik
auf einer Website verwenden, die den Anforderungen des vorliegenden Vertrags entspricht. Der Trainer darf auf
einer solchen Website keine andere Musik verwenden, sofern er keine entsprechende Lizenz dafür hat.
(e) Verunglimpfung. Wie in Abschnitt 6.2(a) darf der Trainer auf seiner Website keine anstößigen Inhalte oder
solche Inhalte aufnehmen, von denen Zumba nach alleinigem Ermessen bestimmt, dass sie die Marken oder die
Zumba-Marke verwässern, verunglimpfen oder anderweitig schädigen. Zumba behält sich das Recht vor, vom
Trainer zu verlangen, derartigen Inhalt von seiner Website zu entfernen und der Trainer erklärt sich
einverstanden, dies zu tun, wenn er dazu durch das ZIN-License-Support-Team oder die Rechtsabteilung von
Zumba aufgefordert wird.
(f) Inhaberschaft. Der Trainer muss den Inhaber der Website bzw. der sozialen Netzwerk-Seite deutlich kenntlich
machen (insbesondere muss klar sein, dass der Trainer oder das Unternehmen Eigentümer der Seite ist, und
nicht Zumba Fitness, LLC). Wie in Abschnitt 6.2(c) gefordert, sind ein Link und eine Erklärung, die den Trainer
identifiziert, erforderlich.
(g) Adwords und Schlüsselworte. Der Trainer darf keine Marke als AdWord oder Schlüsselwort (oder ähnliches)
ohne die schriftliche Genehmigung von Zumba zur Suchmaschinen-Optimierung oder zur Erstellung von
„gesponserten Links“ verwenden.
6.4. Internetvideos. Der Trainer kann ein oder mehrere Werbevideos von bis zu 2:30 Minuten je Video erstellen
(„Werbevideo“). Ein Werbevideo muss den Trainer zeigen, während er einen Zumba®-Kurs gibt oder Zumba®Trainingsvorgänge demonstriert und darf NUR der Bewerbung der Zumba®-Kurse des Trainers dienen. Ein
Werbevideo muss den folgenden Bedingungen entsprechen:
(a) Erlaubnis. In einem solchen Video darf der Trainer keinen Kurs und keinen Kursteilnehmer zeigen, sofern er
keine vorherige schriftliche Erlaubnis dieses Teilnehmers eingeholt hat.
(b) Titel. Falls der Trainer für ein solches Video einen Titel verwendet, sollte dieser Titel „ZUMBA®-Kurs(e) mit
[Name des Trainers]“ sehr ähnlich sein. Der Name des Trainers muss im Titel enthalten sein, und alle Marken
müssen entsprechend dieses Vertrags verwendet werden.
(c) Musik. Ein Werbevideo darf nur Zumbas Originalkompositionen (erhältlich als Zumba Fitness Original
Soundtrack, Cardio Party, Party Nation, The Vibe Tribe, Best of Exhilarate, Zumbatomic-Boxset für Verbraucher
und andere Originalsoundtracks, die gegebenenfalls in Zukunft veröffentlicht werden) enthalten. Der Trainer
erkennt an, dass die überwiegende Mehrzahl der in den ZIN-Materialien des Trainers enthaltenen
Musikkompositionen keine Originalkompositionen von Zumba sind und nicht in Videos oder zu einem anderen
Zweck verwendet werden dürfen, wenn die lokalen Lizenzbedingungen für die Musik nicht erfüllt sind. Der Trainer
darf ZIN-Musik nicht im Internet oder anderweitig weitergeben. Weitere Informationen finden Sie auf der ZINLicense & Legal Support-Seite (oder gehen Sie zur ZIN-Startseite und klicken Sie auf „Ermäßigungen und
Ressourcen“, unter „Unternehmertum“, und dort auf „Musikressourcen“).
(d) Streaming. Die gemäß diesem Absatz erstellten Werbevideos dürfen nur auf der eigenen Website oder Social
Media- oder Netzwerk-Seite des Trainers, welche den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags entspricht,
wiedergegeben werden. Der Trainer darf Videos, in denen ein Zumba®-Kurs gezeigt bzw. Zumba oder die
Marken anderweitig erwähnt werden, nicht über ein anderes Medium wiedergeben, veröffentlichen oder
verbreiten.
(e) Keine Verwässerung oder Verunglimpfung. Der Trainer darf keine Inhalte in Internetvideos aufnehmen, die
geschmacklos sind oder die Marken oder die Zumba-Marke oder den Firmenwert verwässern, verunglimpfen oder
auf andere Weise schädigen. Zumba behält sich das Recht vor, Werbevideos oder andere Videos, die die Marken
enthalten oder erwähnen, nach alleinigem Ermessen entfernen zu lassen oder den Trainer zu deren Entfernung
zu veranlassen und der Trainer verpflichtet sich, solche Videos umgehend zu entfernen.
6.5. Radio und Fernsehen. Der Trainer darf die Marken nur dann in Radio- oder Fernsehwerbung verwenden,
wenn er die vorherige schriftliche Einwilligung von Zumba eingeholt hat, wobei Zumba die Einwilligung nach
alleinigem Ermessen verweigern kann.
6.6. Nachrichtenberichterstattung. Der Trainer darf die Zumba Fitness-Kurse des Trainers mittels einer
Liveberichterstattung oder in gedruckten Nachrichtenmedien, wie Zeitungen und Zeitschriften, Fernsehen, Radio
und Zeitschriften, welche von einem Mainstream-Nachrichtenunternehmen oder Verleger veröffentlicht werden,
bewerben. Wenn der Trainer auf diese Art wirbt, muss der Trainer das Nachrichtenunternehmen oder den
Verleger über Zumbas Richtlinien zur ordnungsgemäßen Verwendung seiner eingetragenen Warenzeichen
informieren. In Bezug auf die Liveberichterstattung darf eine solche Berichterstattung ohne die ausdrückliche
vorherige schriftliche Einwilligung Zumbas nicht mehr als zehn (10) Minuten der Zumba Fitness-Routinen
umfassen. Wenn der Trainer im Voraus über eine solche Berichterstattung informiert ist, setzt der Trainer Zumba
per E-Mail an [email protected] darüber in Kenntnis. Wenn der Trainer nicht im Voraus über eine solche
Berichterstattung informiert ist, setzt der Trainer Zumba unverzüglich nach der Berichterstattung darüber in
Kenntnis und stellt Zumba, soweit möglich, eine Kopie des Artikels bzw. der Aufzeichnung einer solchen
Berichterstattung zur Verfügung.
6.7. Verkauf echter Zumba®-Produkte. Trainer, die echte Zumba-Produkte direkt von Zumba oder einem für den
Weiterverkauf autorisierten Vertriebspartner beziehen, dürfen die Marken im Einklang mit diesem Vertrag
verwenden, um den Verkauf dieser Produkte an den Endverbraucher kenntlich zu machen oder zu bewerben. Die
Verwendung der Marken zum Wiederverkauf der Produkte von Zumba® müssen der Durchführung von Zumba®Kursen durch den Trainer untergeordnet sein, mit der Ausnahme, dass der Trainer Originalprodukte auf OnlineHandelsseiten verkaufen darf, wenn der Trainer sich auf solchen Veröffentlichungen identifiziert. Wenn immer
möglich, verpflichtet sich der Trainer, Produkte NICHT außerhalb der geographischen Region zu verkaufen, in der
diese Produkte gekauft wurden. So müssen zum Beispiel Produkte, die der Trainer in den USA gekauft hat, in
den USA weiterverkauft werden und dürfen nicht außerhalb der USA zum Verkauf angeboten werden.
6.8. ZIN-Marken. Während der Laufzeit dieses Vertrags darf der Trainer die ZIN-Marken ausschließlich dazu
verwenden, den Trainer als ein ZIN-Mitglied oder ZIN-Trainer auszuweisen.
6.9. Dienstleistungen für die Beschaffung gemeinnütziger Mittel. Sofern der Trainer mindestens dreißig (30) Tage
im Voraus eine schriftliche Genehmigung von Zumba einholt, darf er Zumba Fitness-Kurse in Verbindung mit
Maßnahmen für die Beschaffung von Mitteln für gemeinnützige oder andere angemessene Zwecke unter dem
Namen und der Marke Zumbathon® (mit einem ® in den USA und einem ™ außerhalb der USA) durchführen,
unter Verwendung dieses Designs:
dessen Marke und Design dann im Rahmen dieses Vertrages als Marke für diese eingeschränkte, mit dem
gemeinnützigen Ereignis verbundene Nutzung angesehen wird. Alle Maßnahmen, die die Marke oder das Design
Zumbathon® nutzen, sind im Einklang mit geltenden Gesetzen durchzuführen und der Trainer ist für die
Handhabung und die ordnungsgemäße Verteilung der beschafften Mittel verantwortlich. Zumba behält sich das
Recht vor, dem Trainer die Verwendung von Zumbathon® oder der Designs oder Marken in Verbindung mit
Maßnahmen zur Beschaffung gemeinnütziger Mittel zu untersagen, von denen Zumba nach alleinigem Ermessen
bestimmt, dass sie die Marken oder die Zumba-Marke verwässern, verunglimpfen oder auf andere Weise
schädigen, oder mit den Geschäftszielen bzw. -interessen von Zumba nicht im Einklang stehen. Wenn Sie eine
Genehmigung zur Verwendung der Marke Zumbathon® einholen möchten, besuchen Sie bitte www.zumba.com,
melden Sie sich an, gehen Sie zu „Community“ und wählen Sie dort die Rubrik „Bewerbung um die Ausrichtung
einer Zumbathon-Wohltätigkeitsveranstaltung“.
6.10 Veranstaltungen, Messen und Kurse an Universitäten. Nach Maßgabe von Sonderbestimmungen und nur
nach Einholung einer vorherigen schriftlichen Genehmigung von Zumba mindestens dreißig (30) Tage im Voraus
darf der Trainer Zumba®-Kurse bei Community-Veranstaltungen (Messen, Festivals usw.), Handelsmessen
(Fitness oder andere Branche) oder als Kurs an einer Hochschule (d. h. als Sportkurs) durchführen. Wenn Sie
eine Genehmigung zur Verwendung der Marke für Veranstaltungen oder Kurse einholen möchten, besuchen Sie
bitte die Kontakt-Seite auf www.zumba.com und wählen Sie dort die Rubrik „Legal Compliance“ oder befolgen Sie
die anderen Anweisungen für Veranstaltungen. Eine „Veranstaltung“ ist eine Aktivität, die kein Zumba®-Kurs oder
Master-Kurs ist, wie im Rahmen dieses Vertrags erlaubt. Immer, wenn der Trainer anlässlich einer Veranstaltung
an einem Kurs teilnimmt oder diesen durchführt, muss der Name des Trainers in Verbindung mit den
Werbematerialien der Veranstaltung erwähnt werden.
Der Trainer darf an keiner Veranstaltung teilnehmen oder Kurse durchführen, die Grundschritte aufbrechen oder
die dazu dienen, andere Trainer oder die Öffentlichkeit über die Grundlagen einer Tätigkeit als Zumba®-Trainer
zu schulen, und der Trainer darf wissentlich nicht an einer Veranstaltung oder einem Kurs teilnehmen, die/der die
Marken verwendet und bei der/dem alle anderen Kurse durchführenden Teilnehmer nicht ebenfalls ZIN-Mitglieder
sind.
7. Eingeschränkte Verwendung der Marken und andere untersagte Maßnahmen. Ohne die Einschränkungen, die
ansonsten für die Verwendung der Marken durch den Trainer gelten, begrenzen zu wollen, darf der Trainer die
Marken nicht verwenden oder sich an folgenden Maßnahmen beteiligen:
7.1. Nutzung der Zumba-Logos und stilisierter Schriftzüge. Der Trainer darf die Form oder das Erscheinungsbild
aller Zumba-Logos oder stilisierter Marken nicht verändern, unabhängig davon, wo diese eingesetzt werden,
wozu unter anderem Proportionen, Farbe und Schriftart gehören.
7.2. Merchandise-Artikel. Der Trainer darf keine Merchandise-Artikel (einschließlich Bekleidung) oder andere
Werbeartikel herstellen, erzeugen oder verbreiten, welche die Marken tragen oder auf denen etwas zu sehen ist,
das den Marken ähnlich ist oder Bezug zu den Marken hat.
7.3. ZIN-Materialien. Der Trainer erklärt sich einverstanden, dass ZIN-Materialien, die der Trainer aufgrund der
Anmeldung am ZIN-Programm erhalten hat, nur zur Nutzung und zum Vorteil des Trainers dienen. Der Trainer
darf Materialien, die er dadurch erhält, dass er ZIN-Mitglied wird, wie beispielsweise das ZIN-MitgliedsBegrüßungs-Kit, dessen Inhalt, Schulungshandbücher, CDs und DVDs mit der ZIN-Choreographie sowie die ZINMegamix-CDs nicht kopieren, vervielfältigen, verkaufen, vertreiben oder auf andere Weise in Umlauf bringen. Es
ist dem Trainer nicht erlaubt, die ZIN DVDs als Teil eines Kurses abzuspielen oder ein Zumba®-Video öffentlich
aufzuführen, einschließlich der eigenen Kurse des Trainers, mit Ausnahme des in Abschnitt 6.4 Beschriebenen.
Wenn dieser Vertrag aus beliebigem Grund gekündigt wird, erklärt der Trainer sich einverstanden, die ZINMaterialien zurückzubehalten, zu zerstören oder sie an Zumba zurückzugeben und diese nicht zu verkaufen,
weiterzugeben oder zu einem nicht persönlichen und nicht kommerziellen Zweck zu verwenden.
7.4. Verwendung der Marken zu anderen Zwecken als zur Bewerbung von Zumba®-Kursen. Der Trainer erkennt
an, dass Zumba die Marken (und andere eingetragene Warenzeichen) in Verbindung mit anderen Waren und
Dienstleistungen als den genannten Dienstleistungen verwenden kann (oder anderen die Lizenz zu dieser
Verwendung geben kann). Der Trainer erhält jedoch NICHT das Recht, die Marken zu Zwecken der Bewerbung
von Workshop-, Schulungs-, Anleitungs- oder Choreographie-Sitzungen oder einer anderen Maßnahme außer
dem/den eigenen Zumba®-Kurs(en) zu verwenden und der Trainer wird die Marken zu diesen Zwecken nicht
verwenden. Der Trainer darf die Marken ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Einwilligung von Zumba
nicht zur Kenntlichmachung eines Fitnesscenters, einer Trainingseinrichtung oder einer anderen Einrichtung,
eines anderen Programms oder Produkts verwenden, außer in dem hier ausdrücklich genehmigten Rahmen. Die
Marken dürfen zum Beispiel nicht verwendet werden, um ein Geschäft oder ein Unternehmen zu bewerben oder
andere Geschäftstätigkeiten durchzuführen als die Bewerbung der Dienstleistungen des Trainers.
7.5. Videos/Aufnahmen. Außer in dem oben ausdrücklich dargelegten Umfang darf der Trainer unter anderem
Videos oder DVDs eines Zumba-Kurses nicht filmen, aufnehmen oder Aufnahmen erstellen oder wiedergeben, in
denen die Zumba/ZIN-Choreographie oder -Musik dargestellt oder auf andere Weise imitiert wird. Die Zumba
Fitness-Videos und -DVDs unterliegen dem vollumfänglichen Schutz durch Urheberrechte und jede unerlaubte
Vervielfältigung, Präsentation, Verbreitung oder andere Verwendung, die ohne die ausdrückliche vorherige
schriftliche Einwilligung von Zumba erfolgt, ist streng untersagt. Dies stellt nicht nur einen Grund für die
Kündigung dieses Vertrags dar, sondern Verstöße gegen das Urheberrecht werden auch im weitesten gesetzlich
möglichen Umfang juristisch geahndet. Der Trainer verpflichtet sich, mit der Durchsetzung und der Bekämpfung
von Raubkopien durch Zumba zu kooperieren, darunter auch die schnelle Antwort auf Aufforderungen des ZINLicense-Support-Teams oder der Rechtsabteilung von ZIN.
7.6 Der Trainer verpflichtet sich, sofort alle auf der Seite ZIN-License & Legal Support unter „Lizenzbedingungen“
veröffentlichten Lizenzbedingungen oder alle Anweisungen des ZIN-License-Support-Teams oder der
Rechtsabteilung von Zumba zu erfüllen.
7.7 Alle Genehmigungsanforderungen im Rahmen dieses Vertrags müssen mindestens dreißig (30) Tage im
Voraus an das ZIN License Support Team (in der Abteilung Legal Compliance) gerichtet werden, mit Ausnahme
von Zumbathon®-Veranstaltungen, für die das oben beschriebene Verfahren gilt. Der Trainer muss sich über
neue Genehmigungsverfahren für 2012 informieren; die Informationen werden im ZIN-Newsletter und auf der
ZIN-License & Legal Support-Seite veröffentlicht werden.
7.8 Alle hier nicht spezifisch gewährten Rechte sind Zumba vorbehalten.
7.9 Kursveröffentlichung. Der Trainer verpflichtet sich, sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang zu bemühen,
seine Kurse in der Kurssuche unter www.zumba.com zu veröffentlichen. Der Trainer bestätigt, dass es für die
Bemühungen von Zumba, ZIN-Mitglieder durch Identifikation nicht autorisierter Kurse zu schützen, wichtig ist,
legitime Kurse auf dieser Plattform zu identifizieren.
8. Benachrichtigung über Verstöße und Verfahren. Der Trainer willigt ein, Zumba unverzüglich zu
benachrichtigen, falls er Kenntnis einer unerlaubten Verwendung der Marken durch Dritte erlangt. Zumba ist
berechtigt, aufgrund von Verstößen oder unlauterem Wettbewerb in Verbindung mit den Marken nach alleinigem
Ermessen Verfahren anzustrengen und den Erlös aus einem Vergleich oder einer Wiedergutmachung aus einem
solchen Verfahren zu behalten. Der Trainer willigt ein, mit Zumba zusammenzuwirken, um die Marken
durchzusetzen und zu schützen.
9. Laufzeit. Die Anfangslaufzeit dieses Vertrags beträgt sechs (6) Monate vom Gültigkeitsdatum an (die
„Anfangslaufzeit“) und erneuert sich automatisch und unbegrenzt um weitere aufeinanderfolgende Zeiträume von
jeweils einem Monat, sofern der Trainer nicht gegen diesen Vertrag verstößt bzw. bis er seine Mitgliedschaft
gemäß diesem Vertrag kündigt (die „Laufzeit“). Ungeachtet der vorstehenden Bemerkungen kann Zumba diesen
Vertrag und die ZIN-Mitgliedschaft des Trainers jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen.
Bei einer Kündigung ohne Angabe von Gründen werden die bereits gezahlten, aber noch nicht verwendeten ZINMitgliedschaftsgebühren an den Trainer zurückgezahlt.
10. Kündigung unter Angabe von Gründen. Zumba ist berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich
zu kündigen, falls der Trainer gegen eine der hier enthaltenen Bestimmungen verstößt oder unrechtmäßige
Handlungen vornimmt oder ein anderes Verhalten zeigt, welches Zumba als für die Zumba®-Marke schädigend
hält. Zumba kann dem Trainer nach alleinigem Ermessen vor der Kündigung die Gelegenheit geben, einem
etwaigen Verstoß gegen diesen Vertrag abzuhelfen.
11. Inkrafttreten der Kündigung. Nach erfolgter Kündigung dieses Vertrags stellt der Trainer sofort jegliche
Verwendung der Marken (darunter auch als Teil eines Domainnamens) sowie jeglicher anderer Namen und
Marken ein, die so ähnlich sind, dass sie mit den Namen und Marken von Zumba verwechselt werden könnten.
Falls der Trainer nicht genehmigte Druckmaterialien erzeugt hat, welche die Zumba-Marke enthalten, wird er
solche gedruckten Materialien sofort vernichten. Falls der Trainer einen Domainnamen registriert hat, der die
Zumba-Marke enthält, überträgt er einen solchen Domainnamen auf Aufforderung Zumbas hin auf Zumba. Alle
Rechte an den Marken und der damit verbundene Firmenwert bleiben Eigentum von Zumba.
12. Kündigung („ZIN verlassen“).
•Der Trainer kann diesen Vertrag und seine ZIN-Mitgliedschaft nach der Anfangslaufzeit jederzeit
kündigen. Falls der Trainer seine ZIN-Mitgliedschaft vor Ablauf der Anfangslaufzeit kündigt, zahlt er für jeden
Monat, der von der Anfangslaufzeit von sechs (6) Monaten übrig bleibt, eine Kündigungsgebühr in Höhe von
10,00 USD. Falls die ZIN-Mitgliedschaft beispielsweise nach zwei (2) Monaten gekündigt wird, zahlt der Trainer
eine Kündigungsgebühr von 40,00 USD an Zumba. Neben der monatlichen Kündigungsgebühr gelten für den
Trainer außerdem die unten festgelegten Kündigungsgebühren.
• Die Kündigung durch den Trainer wird am letzten Tag des Monats wirksam, an dem die Kündigung
erfolgt, vorausgesetzt, dass die Kündigung mindestens zwei Werktage vor dem letzten Tag des Monats erfolgt
und bei Zumba eingeht. Falls der Trainer seine ZIN-Mitgliedschaft zum Beispiel am 30. Januar kündigt, wird ihm
der Februar in Rechnung gestellt, und die Mitgliedschaft bleibt bis zum letzten Tag des Februars aktiv. Die
Mitgliedschaft und das Onlinekonto des Trainers werden am letzten Tag des Monats automatisch gekündigt, in
dem die Kündigung wirksam wird.
• Durch die Kündigung erlöschen die gemäß diesem Lizenzvertrag gewährten Rechte mit sofortiger
Wirkung, unter anderem die Nutzung von Marken (einschließlich von Spezialmarken), Urheberrechten, Logos,
Domainnahmen sowie anderen Marketingmaterialien von Zumba. Die Kündigung beendet nicht die Rechte von
Zumba im Rahmen dieses Vertrags oder andere Vorteile für Zumba durch diesen Vertrag. Falls der Trainer sich
noch im ersten Jahr nach seiner Zumba B1- oder B2-Trainerschulung befindet, verfügt er noch über eine
eingeschränkte Basislizenz als Zumba-Trainer, wie der Rückseite des B1-Zertifikats zu entnehmen ist
(beschränkte Lizenz für ein Jahr zur Verwendung von „ZUMBA®-Kurs“ auf dem Kursplan, vorbehaltlich der
anderen Bedingungen auf der Rückseite des Originaldiploms des Trainers).
•Vom Datum der Kündigung der ZIN-Mitgliedschaft an hat der Trainer ein Jahr lang Zeit, in das ZIN
zurückzukehren; während dieses Zeitraums können alle Lizenzen (Zumba-Marken und Spezialmarken)
automatisch reaktiviert werden, ohne dass dafür eine erneute Trainer-Schulung notwendig wäre.
13. Auslegung des Vertrags; Durchsetzung. Dieser Vertrag wird im Einklang mit den Gesetzen der Vereinigten
Staaten von Amerika und des US-Bundesstaats Florida ausgelegt. Die Parteien kommen überein, dass
Gerichtsverfahren, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergeben, vor einem Gericht in Broward
County, Florida, verhandelt werden. Jede der Vertragsparteien verzichtet ausdrücklich darauf, die
personenbezogene Zuständigkeit oder den Gerichtsstand anzufechten. Der Partei, die in einem solchen
Verfahren Recht erhält, steht eine Erstattung ihrer angemessenen Anwalts- und Gerichtskosten zu. Die Parteien
verzichten ausdrücklich auf das Recht, in einem auf diesen Vertrag bezogenen Verfahren auf ein
Schwurgerichtsverfahren zurückzugreifen. Der Trainer erklärt sich einverstanden, dass jedes Gerichtsurteil im
Rahmen dieses Abschnitts im Wohnsitzland des Trainers voll durchsetzbar sein wird.
14. Änderungen an den Vertragsbestimmungen. Der Trainer erkennt an, dass die Bestimmungen des
vorliegenden Vertrags von Zeit zu Zeit und nach alleinigem Ermessen Zumbas aktualisiert und geändert werden
können.
Solche Änderungen werden dadurch wirksam, dass Zumba eine Ankündigung dieser Änderung oder eines neuen
Vertrags auf seiner Website einstellt. Solche geänderten Bestimmungen gelten als hierin aufgenommen und sind
Bestandteil dieses Vertrags. Zumba unternimmt alle geschäftlich angemessenen Anstrengungen, um den Trainer
über solche Änderungen vor deren Umsetzung in Kenntnis zu setzen. Dies erfolgt jedoch unter der
Voraussetzung, dass die Durchsetzbarkeit solcher Änderungen nicht als abhängig von der tatsächlichen
Benachrichtigung gilt, vorausgesetzt, dass Zumba diese Änderungen auf der ZIN-License & Legal Support-Seite
auf der ZIN-Startseite veröffentlicht hat. Falls der Trainer nicht einwilligt, die Bestimmungen dieses Vertrags in
ihrer geänderten Form einzuhalten, besteht die einzige Abhilfe- und Rückhaltmöglichkeit des Trainers darin, den
vorliegenden Vertrag zu kündigen.
15. Beziehung unter den Vertragsparteien. Die rechtliche Beziehung zwischen Zumba und dem Trainer ist die
zwischen einem Lizenzgeber und einem Lizenznehmer. Nichts in diesem Vertrag soll so ausgelegt werden, dass
es eine Beziehung im Sinne von Partnerschaft, Joint Venture, Agentur, Franchise, Verkaufsvertretung oder
Beschäftigung zwischen den Vertragsparteien begründet, und es soll auch nicht so ausgelegt werden, als ob
Zumba in einer treuhänderischen Eigenschaft für den Trainer auftritt. Der Trainer ist nicht befugt, Angebote oder
Zusicherungen für Zumba zu machen oder anzunehmen oder anderweitig für Zumba tätig zu werden oder Zumba
auf andere Art und Weise zu binden. Es ist dem Trainer nicht gestattet, in irgendeiner Medienform, darunter
uneingeschränkt elektronische Medien, Druckmedien, Funkmedien oder das Internet, Aussagen zu machen oder
Maßnahmen zu treffen, die der in diesem Abschnitt festgelegten Beziehung vernünftigerweise widersprechen und
die Dritte bezüglich der Beziehung zwischen Zumba und dem Trainer - der Beziehung von Lizenzgeber und
Lizenznehmer - verwirren oder irreführen könnten.
16. Haftungsbeschränkung. In keinem Fall und nach keiner Rechts- oder Billigkeitsauffassung sind Zumba oder
seine Tochtergesellschaften, Mitarbeiter, Direktoren, leitenden Angestellten, Bevollmächtigten, Anbieter oder
Zulieferer, sei es nach Schadenersatz-, Vertrags-, Direkthaftungs- oder anderen Gesetzen, dem Trainer oder
einer anderen Person gegenüber haftbar für indirekte, Sonder-, beiläufige oder Folgeschäden bzw. -verluste
jedweder Art, welche aus oder in Verbindung mit dem vorliegenden Vertrag entstehen, wozu unter anderem
Schadenersatz für entgangene Gewinne, Verlust an Firmenwert, Datenverlust, Arbeitsunterbrechungen,
Genauigkeit von Ergebnissen oder Computerausfälle oder -fehlfunktionen gehören, auch wenn ein befugter
Vertreter von Zumba über die Möglichkeit des Auftretens solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde oder davon
Kenntnis hätte haben sollen. Keinesfalls ist Zumba für Schäden haftbar, welche über die Gebühren hinausgehen,
die der Trainer gemäß diesem Vertrag in einem Zeitraum von sechs Monaten vor dem Datum, an dem der
Anspruch erhoben wurde, gezahlt hat.
17. Entschädigung. Der Trainer wird Zumba und jede seiner Tochtergesellschaften sowie deren Direktoren,
leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Bevollmächtigten in Bezug auf jegliche und alle Verluste,
Haftungsansprüche, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten)
entschädigen, verteidigen und schadlos halten, die ihnen infolge von Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder
sonstigen Verfahren entstehen, welche von Dritten gegen sie vorgebracht oder angestrengt werden und welche
aus einem Verstoß des Trainers gegen eine Bestimmung des vorliegenden Vertrags oder aus einer anderen
Handlung oder Unterlassung von Seiten des Trainers entstehen.
18. Ausschlussklauseln. Zumba macht gegenüber dem Trainer keine Zusicherungen oder Garantien, explizit oder
implizit, mit Bezug auf das ZIN, die Zumba-Dienstleistungen oder andere Produkte, die über ZIN verkauft werden,
(darunter unter anderem Garantien über Eignung, Vermarktungsfähigkeit, Nicht-Verstoß) oder implizite Garantien,
die aus Leistungen, Verhandlungen oder der kommerziellen Nutzung entstehen. Darüber hinaus macht Zumba
keine Zusicherungen dazu, dass der Betrieb der Website von Zumba unterbrechungslos und fehlerfrei erfolgt.
Somit ist Zumba für die Folgen von Unterbrechungen oder Fehlern nicht haftbar, auch wenn Zumba einwilligt,
geschäftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um Fehler oder Unterbrechungen zu beheben.
19. Art der ZUMBA-Dienstleistungen. Der Trainer erkennt an und willigt ein, dass Zumba Fitness infolge der
physischen Natur der Zumba® Fitness-Kurse möglicherweise nicht für jeden sicher oder angemessen ist. Ferner
erkennt der Trainer an und willigt ein, dass alle Informationen, die Zumba dem Trainer über die Zumba-Website
oder auf andere Weise über Gesundheit und Fitness bereitstellt, ausschließlich der allgemeinen Unterrichtung
dienen und eine medizinische oder gesundheitliche Beratung nicht ersetzen. Ferner erkennt der Trainer an, dass
ihm nahegelegt wurde, den Rat eines Arztes oder sonstigen qualifizierten Heilberuflers einzuholen, falls der
Trainer einen medizinischen Zustand erlebt hat, der die Fähigkeit des Trainers, die Dienstleistungen
bereitzustellen, einschränken könnte. Zumba und seine Tochtergesellschaften und Bevollmächtigten übernehmen
keine Verantwortung für etwaige Folgen, die sich direkt oder indirekt aus Handlungen oder Unterlassungen
ergeben, welche von Seiten des Trainers auf der Grundlage der Informationen, Dienstleistungen oder anderer
Materialien erfolgen, die von Zumba oder auf einer Zumba-Website bereitgestellt werden. Zumba wird sich zwar
bemühen, auf seiner Webseite vollständige, aktuelle und genaue Informationen bereitzustellen, aber Zumba und
seine Tochtergesellschaften und Bevollmächtigten geben keine Garantie bezüglich Schäden oder Verlusten ab,
die sich auf die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Rechtzeitigkeit dieser Informationen beziehen, noch sind sie
dafür verantwortlich oder haftbar.
20. Mitteilungen. Mitteilungen, Aufforderungen, Anordnungen oder sonstige Kommunikationen, die
vertragsgemäß erforderlich oder zulässig sind, werden an die unten angegebenen Adressen der jeweiligen
Parteien oder an eine Adresse gerichtet, die nachfolgend in einer als Adressänderung im Sinne dieses Absatzes
gekennzeichneten Mitteilung angegeben wurde. Jegliche vertragsgemäß erfolgenden Mitteilungen oder
Aufforderungen werden per Einschreiben mit Rückschein, persönlicher Übergabe, Übernachtzustellung, E-Mail
oder Fax (mit Bestätigung per Post) zugestellt. Mitteilungen und Aufforderungen gelten als zugestellt: (i) bei
persönlicher Übergabe, wenn sie der Partei, an die sie adressiert sind, übergeben wurden (gestützt durch einen
Lieferbeleg), (ii) bei Zustellung per Einschreiben drei (3) Werktage nach dem Datum, an dem das Einschreiben
aufgegeben wurde (innerhalb der USA) oder zehn (10) Werktagen (außerhalb der USA) nach dem Datum, an
dem das Einschreiben aufgegeben wurde, (iii) bei Übernachtzustellung einen (1) Werktag (innerhalb der USA)
oder fünf (5) Werktage (außerhalb der USA) nach Übergabe an den Übernachtzusteller und (iv) bei E-Mail oder
Fax bei Bestätigung durch Zumba.
Wenn an Zumba:
General Counsel & Vice President, Business Affairs
Zumba Fitness, LLC
800 Silks Run, Suite 2310, Hallandale, FL 33009, USA
Tel.: +1-954-925-3755
E-Mail: [email protected]
Wenn an den Trainer: An die im ZIN-Anmeldeformular des Trainers angegebene E-Mail-Adresse.
21. Kein Verzicht. Falls Zumba die genaue Einhaltung einer Bestimmung dieses Vertrags in einem bestimmten
Fall nicht durchsetzt, gilt dies nicht als Verzicht auf Zumbas Recht, eine solche Bestimmung oder eine andere
Bestimmung dieses Vertrags später durchzusetzen.
22. Annahme der Bestimmungen. Mit Zahlung der vertragsgemäßen Gebühren oder dem Durchklicken
dieses Vertrags als Unterzeichnung auf der Website von Zumba oder der Startseite von ZIN nimmt der
Trainer die Vertragsbestimmungen an.
23. Vollständige Vereinbarung. Dieser Vertrag ersetzt alle anderen zuvor oder gleichzeitig erstellten Dokumente,
Gespräche oder Zusagen, mit denen er möglicherweise in Widerstreit steht, einschließlich früherer ZINMitgliedschaften oder Lizenzvereinbarungen zwischen dem Trainer und Zumba. Dieser Vertrag kann von Zumba
auf der ZIN-License & Legal Support-Seite geändert werden, deren Inhalt aufgenommen und zum Datum der
dortigen Veröffentlichung durch Zumba wirksam ist. Der Trainer verpflichtet sich, diese Seite regelmäßig zu
besuchen und auf Änderungen dieses Vertrags zu achten.
Bei Fragen oder Anforderungen bezüglich dieses Mitgliedschafts- und Lizenzvertrags besuchen Sie bitte die
Kontakt-Seite auf www.zumba.com und wählen Sie dort die Rubrik „Legal Compliance“ um das ZIN-LicenseSupport-Team zu kontaktieren.

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