Übertragung Zulassungsaufgaben Kreis - Amt
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Übertragung Zulassungsaufgaben Kreis - Amt
Gemeinde Trittau Trittau, den 15.11.2012 Der Bürgermeister V o r l a g e zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am TOP Sozial-, Sport- und Kulturausschusses am TOP Finanz- und Wirtschaftsausschusses am TOP Hauptausschusses am TOP der Planungsausschusses am TOP Der Gemeindevertretung am 22.11.2012 TOP 8 Bau- und Umweltausschuß (und) berät den Bürgermeister, folgende Entscheidung zu treffen: Planungsausschuß (und) empfiehlt, die Gemeindevertretung möge beschließen: Finanz- und Wirtschaftsausschuß (und) Sozial-, Sport- und Kulturausschuß (und) Hauptausschuß (und) Abstimmungsergebnis: Bau- u. Umweltaussch. Finanz- u. Wirtsch.Auss. Planungsausschuß Soz.-, Sport u. Kult.Auss. Hauptausschuß Gemeindevertretung Ja Nein Enth. 4 2 1 Öffentlich rechtlicher Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Stormarn auf die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden; hier: Verlängerung des bestehenden Vertrages Beschlussempfehlung: b) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, derzeit keine vertragliche Vereinbarung mit dem Kreis Stormarn über eine erweiterte Aufgabenwahrnehmung im Bereich der dargestellten Zulassungstätigkeiten zu schließen. Als alternativer Beschlussvorschlag stand zur Entscheidung – siehe Begründung -: a.) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Zulassungsaufgaben im Rahmen des dargestellten öffentlich-rechtlichen Vertrages zu übernehmen und die hierfür entstehenden Kosten über die Amtsumlage ab 2013 bereit zu stellen. Sachverhalt Der seinerzeit auch vom Amt und der Gemeinde Trittau mit dem Kreis geschlossene Vertrag sah noch eine Aufgabenübertragung von 22 Punkten vor. Mittlerweile sind diese Aufgaben durch Zuständigkeitsverordnungen geregelt worden oder ganz weggefallen. Die einzigen Aufgaben, die vertraglich zur möglichen Übertragung stehen, sind Aufgaben im Bereich der Zulassungstätigkeiten, die dann vor Ort für den Betreffenden abschließend erledigt wer- den könnten. Der Vertragsentwurf ist der Vorlage beigefügt. Hierbei handelt es sich um: 1. Vornahme von Änderungen der Anschrift des Fahrzeughalters nach Umzug in den jeweiligen Bereich der in § 1 genannten Kommunen bzw. Körperschaften gem. § 13 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) Dabei ist die Änderung der Anschrift auf dem Fahrzeugschein / der Zulassungsbescheinigung nur möglich wenn kein Halter- oder Kennzeichenwechsel erfolgt. Also nur dann, wenn der Kraftfahrzeughalter ein OD-Kennzeichen hat und innerhalb des Kreises Stormarn umzieht. Alle anderen Personen müssen nach Bad Oldesloe zur Zulassungsstelle. Damit ist der Personenkreis, für den dieser Service vor Ort angeboten werden könnte, eingeschränkt. 2. Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen gemäß § 14 FZV. Die ist die vorübergehende Abmeldung. Bei einer Übertragung dieser Aufgabe könnten die Papiere hier sofort wieder in Empfang genommen werden. Dies wäre dann auch für Firmen, die mit Fahrzeugen handeln, interessant Bereits jetzt werden die Aufgaben zu 1 und 2 in der Form wahrgenommen, indem die Papiere angenommen und an die Zulassungsstelle weitergeleitet werden. Der Kunde erhält von uns eine Bestätigung. Auf dem Postwege erhält er seine Papiere vom Kreis zurück. Wir erhalten hierfür anteilige Gebühren zu 1. i.H.v. 2,50 Euro/ Fall und zu 2. i.H.v. 70% / Fall. Die oben beschriebenen Zulassungstätigkeiten werden bisher von: Ahrensburg, Bargteheide, Glinde, Reinbek, Ammersbek, Barsbüttel, Oststeinbek sowie den Ämtern Bargteheide-Land, Itzstedt und Siek wahrgenommen. Die notwendigen Informationen, um eine Abwägung zur Übernahme der Aufgaben vornehmen zu können, mussten von hier aus erst zusammengetragen werden. Das Amt Siek, das die Aufgabe im Rahmen eines Pilotprojektes als erste Verwaltung bereits 2007 übernommen hatte, wurde besucht. Nach den Erfahrungen in Siek und den gemachten Beobachtungen können die Aufgaben durch Frau Paulsen, Frau Köster und Frau Fröhlich im Einwohnermeldeamt gut erledigt werden. Die Mitarbeiterinnen würden diese Aufgabe von sich aus auch übernehmen. Die in einem Angebot an Ammersbek genannten Hardwaregeräte Dokumentendrucker und Scanner für einen Preis pro Arbeitsplatz von über 2.000 Euro werden wahrscheinlich nicht benötigt, da die vorhandene Ausstattung dafür geeignet ist. Weitere Informationen wurden von der Zulassungsstelle und dem FD Informationstechnik des Kreises insbesondere über die anfallenden Kosten eingeholt. Vorteile bei Übernahme der Aufgaben: Der Kunde kann bei einer Ummeldung des Wohnortes innerhalb des Kreises Stormarn mit Kennzeichen OD seine Fahrzeugpapiere hier vor Ort sofort neu ausstellen lassen und braucht nicht den Postweg abzuwarten. Ebenso bei einer vorübergehenden Stillegung einer Fahrzeuges. Bei eiligen Stilllegungen würde eine Fahrt zur Zulassungsstelle nicht mehr notwendig sein. Die Sachbearbeitung pro Fall wird von einer Person erledigt, der Behördenapparat insgesamt weniger belastet, da die Zulassungsstelle für diese Fälle keine Arbeiten mehr erledigen muss. Sollte in Zukunft eine erweiterte Übertragung von Zulassungsaufgaben auf die Städte, Ämter und Gemeinden möglich sein, wären der Einstieg in das System und die Logistik vor Ort schon vor- handen und eine Erweiterung leichter möglich. Ob dies irgendwann einmal der Fall sein wird, ist jedoch völlig offen. Nachteile bei Übernahme der Aufgaben: Eine Neuausstellung der Fahrzeugpapiere vor Ort bei Umzug nimmt insgesamt durchschnittlich 8 Minuten pro Fall in Anspruch. Der derzeitige Aufwand (Entgegennahme der Papiere und Abschicken) beträgt pro Fall 3 Minuten. Bei jährlich etwa 300 Fällen erhöht sich der zeitliche Aufwand hierfür um 25 Stunden. Die Erledigung der Abmeldung eines Fahrzeuges vor Ort benötigt durchschnittlich 4 bis 5 Minuten. Der derzeitige Aufwand beträgt pro Fall beträgt 2 bis 3 Minuten. Dadurch, dass die Papiere auch in dringenden Fällen sofort ausgehändigt werden, und dies dann auch für Firmen interessant ist, wird sich die Anzahl der Abmeldungen erhöhen. Derzeit haben wir 150 bis 200 Kfz-Abmeldungen pro Jahr. Das wesentlich kleinere Amt Siek hat bis Stand 01.11. schon 573 Kfz-Abmeldungen vorgenommen. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Anzahl der Abmeldungen auf wenigstens 600 Fälle im Jahr erhöhen wird. Die für diesen Bereich benötigte Arbeitszeit während der Sprechzeiten wird sich auf zusätzliche 40 Stunden belaufen. Diese Zeit von insgesamt 65 Stunden im Jahr verteilt sich dann auch auf die Wartezeit. Der Vorteil, der sich für den Einzelnen ergibt, gelangt besonders an Tagen mit hohem Publikumsverkehr zum Nachteil der anderen Kunden, weil sich für diese die Wartezeit insgesamt verlängert. Durch die neuen Anforderungen bei der Beantragung und der Abholung von Ausweisen hat sich die Bearbeitungszeit hierfür um wenigstens 10 Minuten erhöht, was sich entsprechend auf die Wartezeiten für die Bürger ausgewirkt hat. Für die Anbindung an das System des Kreises entstehen Kosten, die sich ohne eine Veränderung der Hardware pro Arbeitsplatz auf ca. 1.230 Euro zuzüglich der Kosten für die Installation, die sich nach Aufwand berechnet und bei der Gemeinde Ammersbek mit 1.500 Euro angegeben war. Danach würden für die Software bei 3 notwendigen Arbeitsplätzen (organisatorisch Einrichtung auf nur 1 Arbeitsplatz nicht möglich) wenigsten Kosten in Höhe von 5.490 Euro entstehen. Hinzu kommen monatliche Wartungskosten Software von ca. 25 Euro. Die für die einzusetzende Arbeitszeit zu rechnenden zusätzlichen Kosten würden sich durch das erhöhte Gebührenaufkommen neutralisieren (Aufwand 65 Stunden x 43 Euro= 2.795 Euro Kosten, Einnahme aus Gebühren mehr als bisher: 300 Fälle x 11,70 Euro x 70 % abzgl. 2,50 Euro jetziger Anteil = 1.707 Euro, 400 Fälle x 5,90 Euro x 70 % = 1.652 Euro, zusammen 3.359 Euro). Abzüglich der jährlichen Wartungskosten für die Software i.H.v. 300 Euro würde abhängig vom tatsächlichen Gebührenaufkommen ein leichter Überschuss von 264 Euro entstehen. Die für die Software entstehenden einmaligen Kosten würden sich demnach jedoch nicht amortisieren. Zur Schulung für die Software müssten die Mitarbeiterinnen jeweils 2 Tage zur Kreisverwaltung nach Bad Oldesloe. Diese 6 Tage wurden bei dem Aufwand nicht eingerechnet. Sie würden auch nur einmalig notwendig. Die zugrunde gelegten Kosten basieren auf einem älteren Angebot an die Gemeinde Ammersbek. Der die Software vertreibende Anbieter wurde gebeten, hierzu konkretere Angaben zu machen. Dieser will bis Ende dieser Woche ein Angebot erstellen, so dass sich das Zahlenwerk dann noch anders darstellen kann. Nach der bisherigen Betrachtung ist die Übernahme der Aufgaben im Verhältnis zu den entstehenden Kosten für das Amt Trittau und dem Bürgerservice, mit nicht nur ausschließlich positiven Wirkungen, zwiespältig zu sehen. Die Entscheidung kann daher in beide Richtungen gehen. Bei einer Bereitschaft, die entstehenden Kosten in Kauf zu nehmen, muss auch mitgetragen werden, dass es zu Beschwerden von Bürgern kommen kann, wenn sich die Wartezeiten ausdehnen sollten. Der Beschlussvorschlag ist daher auch alternativ dargestellt. Nach einem kürzlich festgestellten „Personalschlüssel“ für die Ämter Bad-Oldesloe-Land, Bargteheide-Land, Nordstormarn, Siek und Trittau (Anlage) ergibt sich, dass bei uns ein Arbeitsplatz im Einwohnermeldeamt stärker frequentiert ist, als in den anderen Verwaltungen (auch wenn bei uns, wie auch in Nordstormarn die Gewerbean, -um, und –abmeldungen - § 14 GewO – nicht im EMA vorgenommen werden). Auszug aus dem Protokoll zur Beratung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 30.10.2012: „- Sachverhalt vgl. Sitzungsvorlage des Fachdienstes Ordnung und Sicherheit vom 09.11.2012 Herr Borchers und BM Nussel erläutern kurz den Sachverhalt. GV Hoffmann berichtet, dass der Service der Um- und Abmeldung derzeit nur Bürgerinnen und Bürgern für Ummeldungen innerhalb des Kreises geboten werden könne. Die weitere Entwicklung sei ungewiss. Er spricht sich auch angesichts der entstehenden Kosten für Beschlussalternative B aus. GV Geisler weist auf die Personalkostenersparnis des Kreises hin, die jedoch offensichtlich bei der finanziellen Vergütung außer Betracht bliebe. Auch WB Martens spricht sich für Beschlussalternative B aus. GV Gericke sieht Beschlussalternative A aufgrund des Bürgerservice als sinnvoller an. Nach kurzer Aussprache beschließt der Ausschuss: Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, derzeit keine vertragliche Vereinbarung mit dem Kreis Stormarn über eine erweiterte Aufgabenwahrnehmung im Bereich der dargestellten Zulassungstätigkeiten zu schließen. Stimmenverhältnis: 4 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltung“