Neue Continentale SBU wartet mit Zusatzpaketen auf

Transcrição

Neue Continentale SBU wartet mit Zusatzpaketen auf
VersicherungsJournal Deutschland - Druckversion
Seite 1 von 3
Nachricht aus Versicherungen & Finanzen vom 16.2.2015
Neue Continentale-SBU wartet mit Zusatz-Paketen auf
Mit den neuen Bedingungen zu ihrem Berufsunfähigkeits-Tarif „Premium“ hat die Continentale ein
klar formuliertes Regelwerk vorgelegt, das auch auf Verständlichkeit für den Versicherungsnehmer
setzt. Zusätzliche Pakete und Erweiterungen machen das Produkt flexibel und interessant für die
Beratung, meint Versicherungsmakler Philip Wenzel in einem Gastbeitrag.
Der Trend in der Berufsunfähigkeits- (BU) -Versicherung zu immer mehr Leistungsauslösern und immer mehr
Optionen steht seit Längerem in der Kritik von Markt- und Produktanalysten (VersicherungsJournal 28.7.2014
(http://www.versicherungsjournal.de/unternehmen-und-personen/fairtest-79-prozent-alter-bu-policen-sindschlecht-119616.php), 26.5.2014 (http://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/diebesten-berufsunfaehigkeits-versicherungen-119041.php), 31.1.2013
(http://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/entwicklung-der-bu-versicherung-steuertam-verbraucher-vorbei-114376.php)).
Mit ihrem neuen Berufsunfähigkeits-Schutz
„Premium“ folgt die Continentale
Lebensversicherung AG
Philip Wenzel (Bild: Wenzel)
(http://www.continentale.de/cipp/continentale/lib/pub/tt,oid,60/lang,1/ticket,guest) dieser Tendenz hin zu mehr
Differenzierung. Der Versicherer hat sich, dem Bedingungswerk nach zu urteilen, allerdings Gedanken
darüber gemacht, welche Leistungsauslöser und Optionen dem Kunden einen Nutzen versprechen.
Klar und deutlich formuliert
Die Continentale, einer Umfrage zufolge fünftbeliebtester BU-Anbieter aus der Sicht unabhängiger Vermittler
(VersicherungsJournal 10.2.2014 (http://www.versicherungsjournal.de/vertrieb-und-marketing/diebeliebtesten-bu-anbieter-aus-vermittlersicht-121487.php?link=1)), hat das Bedingungswerk zum
„Premium“-Tarif klar strukturiert und verständlich geschrieben. Zu Beginn werden erst die am Vertrag
Beteiligten aufgeführt, dann die Versicherungsleistungen und der zugrunde liegende Begriff der
Berufsunfähigkeit erklärt.
Dem geübten Leser von Versicherungs-Bedingungen fällt sofort ins Auge, dass in der Definition unter Punkt
1.1 der Fall der 50-prozentigen BU nicht erwähnt wird. Diese wird erst unter Punkt 1.10 konkretisiert.
Unter Experten darf gestritten werden, ob diese Aufteilung in Ordnung ist oder nicht. Für den Kunden
vereinfacht sie aber Lesbarkeit und Verständnis. Denn die prozentuale Bemessung der Berufsfähigkeit ist im
Detail wohl immer eine komplizierte, wenn nicht sogar strittige Angelegenheit. Aus Sicht des Verbrauchers ist
http://www.versicherungsjournal.de/artikel_druckversion.php?Nummer=121530
25.02.2015
VersicherungsJournal Deutschland - Druckversion
Seite 2 von 3
der Continentalen damit der Spagat zwischen rechtlicher Verbindlichkeit und verständlicher Lesbarkeit gut
gelungen.
Regelung bei Meldepflicht
Hervorzuheben ist, dass im Kundeninteresse auch negative Punkte deutlich angesprochen werden. So wird
zum Beispiel darauf hingewiesen, dass Dynamiken, die während der Leistungsphase die Rente erhöhten, bei
Wegfall der BU und Wiederaufnahme der Beitragszahlung entfallen.
Im Kundensinne wäre allerdings auch ein Verzicht auf die Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung
gewesen. Der Versicherte kann in der Regel nur sehr schwer einschätzen, zu welchem Grad eine
Berufsunfähigkeit noch vorliegt.
Zwar verzichtet auch die Continentale nicht auf die Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung. Sie stellt
aber heraus, dass selbst bei einer Verletzung der Meldepflicht die Leistungseinstellung erst drei Monate nach
Wegfall der BU wirksam würde. Rechnet man die Wiedereingliederungs-Hilfe von sechs Monatsrenten hinzu,
ist das Risiko des Versicherten, durch Nachzahlung der BU-Prämie und Rückzahlung der geleisteten Rente
in ein Minus zu laufen, minimal.
Erhöhung während der Laufzeit
Als innovativen Zusatz bietet die „Premium-BU“ die Möglichkeit, die Rente während der Laufzeit zu alten
Rechnungsgrundlagen zu erhöhen. Im Unterschied zur Nachversicherungs-Garantie, die im Übrigen auch
innerhalb des Grundvertrages zu alten Rechnungsgrundlagen stattfindet, ist die zusätzliche Erhöhung von
einer Gesundheitsprüfung abhängig.
Diese Option stellt dennoch einen weiteren Weg dar, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und den
Vertrag auf der ursprünglichen Basis zu erhöhen.
Pflege-Paket wählbar
Am auffälligsten im Bedingungswerk sind zwei gesondert wählbare Pakete. Das Pflege-Paket kombiniert eine
zusätzliche lebenslange Pflegerente bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit während der Laufzeit mit der Option
auf Abschluss einer Pflegerenten-Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Optionen dieser Art sind schon bekannt, allerdings ermöglicht es die Continentale, die Pflegerenten-Option
schon während der Vertragslaufzeit zu ziehen. Dies kann aus Beitragsgründen durchaus interessant sein, da
das Eintrittsalter ein entscheidender Faktor der Prämienberechnung ist.
Die Option ist als Opting-Out gestaltet. Die BU-Rente würde also automatisch in eine Pflege-Rente mit
gleichem Beitrag und geringerer Leistung übergehen. Der Kunde kann widersprechen oder die Renten-Höhe
anpassen, wodurch sich dann selbstverständlich der Beitrag erhöhen würde.
Das Pflege-Paket kann nicht eigenständig gekündigt werden, weshalb der Versicherungsnehmer vor
Einschluss die Vor- und Nachteile des Pakets gegenüber einer separaten Pflegeversicherung nach Art der
Leben oder Kranken genau prüfen (lassen) sollte.
Neue Arbeitsunfähigkeits-Klausel
Die zweite Neuerung bei der „Premium-BU“ ist ein Plus-Paket, über das die sogenannte Arbeitsunfähigkeits(AU) Klausel eingeschlossen werden kann. Diese Klausel verspricht, bereits bei einer sechsmonatigen
Krankschreibung zu leisten, unabhängig davon, ob eine BU gemäß den Bedingungen vorliegt.
Die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ist auf insgesamt 18 Monate während der Vertragslaufzeit begrenzt. Zwei
Punkte sind hier zu beachten.
Zum einen muss die Bescheinigung der AU von einem in Deutschland zugelassenen Facharzt der
entsprechenden Fachrichtung ausgestellt werden. Dies lässt sich mit der Vorgabe, weltweit zu leisten, nicht
ohne Weiteres in Deckung bringen. Die Gewichtung dieses Nachteils in der Beratung ist aber stark von der
Lebensplanung des jeweiligen Kunden abhängig.
http://www.versicherungsjournal.de/artikel_druckversion.php?Nummer=121530
25.02.2015
VersicherungsJournal Deutschland - Druckversion
Seite 3 von 3
Unterstützung bei der Antragsstellung
Zum anderen kann die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit nur dann verlangt werden, wenn zeitgleich
Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit beantragt werden. Dies erschwert den Zugang zur Leistung
deutlich, da die Beantragung der BU mit der Einreichung eines Bündels von Formularen verbunden ist.
Die Continentale bietet in diesem Punkt allerdings Entlastung. Der Versicherer arbeitet mit einem
medizinischen Dienst zusammen, der Untersuchungen beim Kunden zu Hause durchführt und diesem beim
Ausfüllen der Formulare behilflich ist.
So wird die Antragsstellung für den Versicherten deutlich vereinfacht. Und die Leistungen wegen
Arbeitsunfähigkeit sind von der Antragsstellung abhängig, nicht von der weiteren Bearbeitung, geschweige
denn einem positiven Ergebnis.
Einmalbeitrag bei Pflegebedürftigkeit
Ein weiterer interessanter Aspekt beim Plus-Paket ist das darin vorgesehene Pflege-Sofortkapital. Dieses
leistet einen Einmalbeitrag in Höhe von sechs Monatsrenten, wenn die versicherte Person pflegebedürftig im
Sinne der Bedingungen wird – aber auch, wenn der Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder
pflegebedürftig werden.
Mit dieser Erweiterung trägt die Continentale dem Umstand Rechnung, dass die Pflegebedürftigkeit eines
nahen Angehörigen ebenso Umbaumaßnahmen oder die Umorganisation des Alltags notwendig macht, wie
es die eigene Pflegebedürftigkeit machen würde.
Kein Schutz für Schüler
Die einzelnen Pakete sind je nach Kundenwunsch anzuwählen. Leistungsumfang und die zu erwartende
finanzielle Belastung können damit differenziert abgewogen werden, was aus Verbrauchersicht positiv zu
bewerten ist.
Ein Wermutstropfen bleibt allerdings: Die Continentale bietet auch die neue „Premium-BU“ nicht für Schüler
an. Aus Warte der Versicherer mag das verständlich sein und auch im Sinne des Versichertenkollektivs, für
den Kunden im Einzelfall aber eher ärgerlich.
Ein 35-jähriger Bürokaufmann zahlt für 1.000 Euro Rente mit zwei Prozent Leistungsdynamik 65,57 Euro
(brutto 109,52 Euro) monatlich. Wird das Plus-Paket eingeschlossen, erhöht sich der Beitrag auf 75,57 Euro
(brutto 125,95 Euro). Der Mechatroniker bezahlt 87,15 Euro (brutto 145,25 Euro) beziehungsweise inklusive
Plus-Paket 100,22 Euro (brutto 167,04 Euro) Monatsbeitrag.
Philip Wenzel (mailto:[email protected])
Der Autor ist Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) und für die freche Versicherungsmakler
GmbH & Co. KG tätig.
Das VersicherungsJournal ist urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet für Sie als Leserin bzw. Leser: Die Inhalte sind
ausschließlich zu Ihrer persönlichen Information bestimmt. Für den kommerziellen Gebrauch müssen Sie bitte unsere
ausdrückliche Genehmigung einholen. Unzulässig ist es, Inhalte ohne unsere Zustimmung gewerbsmäßig zu nutzen, zu
verändern und zu veröffentlichen.
Kurz-URL: http://vjournal.de/-121530
http://www.versicherungsjournal.de/artikel_druckversion.php?Nummer=121530
25.02.2015