Neue Continentale SBU wartet mit Zusatzpaketen auf
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Neue Continentale SBU wartet mit Zusatzpaketen auf
VersicherungsJournal Deutschland - Druckversion Seite 1 von 3 Nachricht aus Versicherungen & Finanzen vom 16.2.2015 Neue Continentale-SBU wartet mit Zusatz-Paketen auf Mit den neuen Bedingungen zu ihrem Berufsunfähigkeits-Tarif „Premium“ hat die Continentale ein klar formuliertes Regelwerk vorgelegt, das auch auf Verständlichkeit für den Versicherungsnehmer setzt. Zusätzliche Pakete und Erweiterungen machen das Produkt flexibel und interessant für die Beratung, meint Versicherungsmakler Philip Wenzel in einem Gastbeitrag. Der Trend in der Berufsunfähigkeits- (BU) -Versicherung zu immer mehr Leistungsauslösern und immer mehr Optionen steht seit Längerem in der Kritik von Markt- und Produktanalysten (VersicherungsJournal 28.7.2014 (http://www.versicherungsjournal.de/unternehmen-und-personen/fairtest-79-prozent-alter-bu-policen-sindschlecht-119616.php), 26.5.2014 (http://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/diebesten-berufsunfaehigkeits-versicherungen-119041.php), 31.1.2013 (http://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/entwicklung-der-bu-versicherung-steuertam-verbraucher-vorbei-114376.php)). Mit ihrem neuen Berufsunfähigkeits-Schutz „Premium“ folgt die Continentale Lebensversicherung AG Philip Wenzel (Bild: Wenzel) (http://www.continentale.de/cipp/continentale/lib/pub/tt,oid,60/lang,1/ticket,guest) dieser Tendenz hin zu mehr Differenzierung. Der Versicherer hat sich, dem Bedingungswerk nach zu urteilen, allerdings Gedanken darüber gemacht, welche Leistungsauslöser und Optionen dem Kunden einen Nutzen versprechen. Klar und deutlich formuliert Die Continentale, einer Umfrage zufolge fünftbeliebtester BU-Anbieter aus der Sicht unabhängiger Vermittler (VersicherungsJournal 10.2.2014 (http://www.versicherungsjournal.de/vertrieb-und-marketing/diebeliebtesten-bu-anbieter-aus-vermittlersicht-121487.php?link=1)), hat das Bedingungswerk zum „Premium“-Tarif klar strukturiert und verständlich geschrieben. Zu Beginn werden erst die am Vertrag Beteiligten aufgeführt, dann die Versicherungsleistungen und der zugrunde liegende Begriff der Berufsunfähigkeit erklärt. Dem geübten Leser von Versicherungs-Bedingungen fällt sofort ins Auge, dass in der Definition unter Punkt 1.1 der Fall der 50-prozentigen BU nicht erwähnt wird. Diese wird erst unter Punkt 1.10 konkretisiert. Unter Experten darf gestritten werden, ob diese Aufteilung in Ordnung ist oder nicht. Für den Kunden vereinfacht sie aber Lesbarkeit und Verständnis. Denn die prozentuale Bemessung der Berufsfähigkeit ist im Detail wohl immer eine komplizierte, wenn nicht sogar strittige Angelegenheit. Aus Sicht des Verbrauchers ist http://www.versicherungsjournal.de/artikel_druckversion.php?Nummer=121530 25.02.2015 VersicherungsJournal Deutschland - Druckversion Seite 2 von 3 der Continentalen damit der Spagat zwischen rechtlicher Verbindlichkeit und verständlicher Lesbarkeit gut gelungen. Regelung bei Meldepflicht Hervorzuheben ist, dass im Kundeninteresse auch negative Punkte deutlich angesprochen werden. So wird zum Beispiel darauf hingewiesen, dass Dynamiken, die während der Leistungsphase die Rente erhöhten, bei Wegfall der BU und Wiederaufnahme der Beitragszahlung entfallen. Im Kundensinne wäre allerdings auch ein Verzicht auf die Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung gewesen. Der Versicherte kann in der Regel nur sehr schwer einschätzen, zu welchem Grad eine Berufsunfähigkeit noch vorliegt. Zwar verzichtet auch die Continentale nicht auf die Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung. Sie stellt aber heraus, dass selbst bei einer Verletzung der Meldepflicht die Leistungseinstellung erst drei Monate nach Wegfall der BU wirksam würde. Rechnet man die Wiedereingliederungs-Hilfe von sechs Monatsrenten hinzu, ist das Risiko des Versicherten, durch Nachzahlung der BU-Prämie und Rückzahlung der geleisteten Rente in ein Minus zu laufen, minimal. Erhöhung während der Laufzeit Als innovativen Zusatz bietet die „Premium-BU“ die Möglichkeit, die Rente während der Laufzeit zu alten Rechnungsgrundlagen zu erhöhen. Im Unterschied zur Nachversicherungs-Garantie, die im Übrigen auch innerhalb des Grundvertrages zu alten Rechnungsgrundlagen stattfindet, ist die zusätzliche Erhöhung von einer Gesundheitsprüfung abhängig. Diese Option stellt dennoch einen weiteren Weg dar, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und den Vertrag auf der ursprünglichen Basis zu erhöhen. Pflege-Paket wählbar Am auffälligsten im Bedingungswerk sind zwei gesondert wählbare Pakete. Das Pflege-Paket kombiniert eine zusätzliche lebenslange Pflegerente bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit während der Laufzeit mit der Option auf Abschluss einer Pflegerenten-Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Optionen dieser Art sind schon bekannt, allerdings ermöglicht es die Continentale, die Pflegerenten-Option schon während der Vertragslaufzeit zu ziehen. Dies kann aus Beitragsgründen durchaus interessant sein, da das Eintrittsalter ein entscheidender Faktor der Prämienberechnung ist. Die Option ist als Opting-Out gestaltet. Die BU-Rente würde also automatisch in eine Pflege-Rente mit gleichem Beitrag und geringerer Leistung übergehen. Der Kunde kann widersprechen oder die Renten-Höhe anpassen, wodurch sich dann selbstverständlich der Beitrag erhöhen würde. Das Pflege-Paket kann nicht eigenständig gekündigt werden, weshalb der Versicherungsnehmer vor Einschluss die Vor- und Nachteile des Pakets gegenüber einer separaten Pflegeversicherung nach Art der Leben oder Kranken genau prüfen (lassen) sollte. Neue Arbeitsunfähigkeits-Klausel Die zweite Neuerung bei der „Premium-BU“ ist ein Plus-Paket, über das die sogenannte Arbeitsunfähigkeits(AU) Klausel eingeschlossen werden kann. Diese Klausel verspricht, bereits bei einer sechsmonatigen Krankschreibung zu leisten, unabhängig davon, ob eine BU gemäß den Bedingungen vorliegt. Die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ist auf insgesamt 18 Monate während der Vertragslaufzeit begrenzt. Zwei Punkte sind hier zu beachten. Zum einen muss die Bescheinigung der AU von einem in Deutschland zugelassenen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung ausgestellt werden. Dies lässt sich mit der Vorgabe, weltweit zu leisten, nicht ohne Weiteres in Deckung bringen. Die Gewichtung dieses Nachteils in der Beratung ist aber stark von der Lebensplanung des jeweiligen Kunden abhängig. http://www.versicherungsjournal.de/artikel_druckversion.php?Nummer=121530 25.02.2015 VersicherungsJournal Deutschland - Druckversion Seite 3 von 3 Unterstützung bei der Antragsstellung Zum anderen kann die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit nur dann verlangt werden, wenn zeitgleich Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit beantragt werden. Dies erschwert den Zugang zur Leistung deutlich, da die Beantragung der BU mit der Einreichung eines Bündels von Formularen verbunden ist. Die Continentale bietet in diesem Punkt allerdings Entlastung. Der Versicherer arbeitet mit einem medizinischen Dienst zusammen, der Untersuchungen beim Kunden zu Hause durchführt und diesem beim Ausfüllen der Formulare behilflich ist. So wird die Antragsstellung für den Versicherten deutlich vereinfacht. Und die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit sind von der Antragsstellung abhängig, nicht von der weiteren Bearbeitung, geschweige denn einem positiven Ergebnis. Einmalbeitrag bei Pflegebedürftigkeit Ein weiterer interessanter Aspekt beim Plus-Paket ist das darin vorgesehene Pflege-Sofortkapital. Dieses leistet einen Einmalbeitrag in Höhe von sechs Monatsrenten, wenn die versicherte Person pflegebedürftig im Sinne der Bedingungen wird – aber auch, wenn der Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder pflegebedürftig werden. Mit dieser Erweiterung trägt die Continentale dem Umstand Rechnung, dass die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen ebenso Umbaumaßnahmen oder die Umorganisation des Alltags notwendig macht, wie es die eigene Pflegebedürftigkeit machen würde. Kein Schutz für Schüler Die einzelnen Pakete sind je nach Kundenwunsch anzuwählen. Leistungsumfang und die zu erwartende finanzielle Belastung können damit differenziert abgewogen werden, was aus Verbrauchersicht positiv zu bewerten ist. Ein Wermutstropfen bleibt allerdings: Die Continentale bietet auch die neue „Premium-BU“ nicht für Schüler an. Aus Warte der Versicherer mag das verständlich sein und auch im Sinne des Versichertenkollektivs, für den Kunden im Einzelfall aber eher ärgerlich. Ein 35-jähriger Bürokaufmann zahlt für 1.000 Euro Rente mit zwei Prozent Leistungsdynamik 65,57 Euro (brutto 109,52 Euro) monatlich. Wird das Plus-Paket eingeschlossen, erhöht sich der Beitrag auf 75,57 Euro (brutto 125,95 Euro). Der Mechatroniker bezahlt 87,15 Euro (brutto 145,25 Euro) beziehungsweise inklusive Plus-Paket 100,22 Euro (brutto 167,04 Euro) Monatsbeitrag. Philip Wenzel (mailto:[email protected]) Der Autor ist Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) und für die freche Versicherungsmakler GmbH & Co. KG tätig. 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