04 Schulordnung der Hauptschule Warburg
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04 Schulordnung der Hauptschule Warburg
Hauptschule Warburg Ganztagsschule ¡ Schulzentrum Hauptschule Warburg Stiepenweg 5 34414 Warburg Telefon: 0 56 41 / 50 181 Fax: 0 56 41 / 744 223 eMail: [email protected] Internet: www.hswarburg.de Schulordnung der Hauptschule Warburg Unsere Schulordnung wird in Verbindung mit den Bestimmungen des Schulgesetzes (SchulG), der Hausordnung der Stadt Warburg, sowie mit den Vorschlägen der SV aufgestellt. Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Schülerinnen und Schüler sollen in dieser Schulordnung nicht so sehr Einengungen und Beschränkungen sehen, sondern vielmehr die Bemühungen der Schule erkennen: • • • • damit wir lernen, auf andere Rücksicht zu nehmen; damit der Unterricht störungsfrei ablaufen kann; damit wir uns im Schulgebäude und seiner Umgebung wohlfühlen können; damit Unfälle vermieden werden. Unser Umgang miteinander möge bestimmt sein: • von Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft, • von Ehrlichkeit und Rücksichtnahme, • und möge frei sein von Ängsten und Gewalt. I. Beginn und Schluss des Unterrichts Der Unterricht beginnt um 8.05 Uhr, die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen und Lehrer um 7.45 Uhr. 1. Richte deshalb die Zeit deines Schulweges so ein, dass du nicht vor 7.45 Uhr auf dem Schulgrundstück bist. 2. Wenn du mit dem Schulbus kommst, begib dich unverzüglich auf den Schulhof. 3. Kommt dein Bus sehr früh an, so kannst du dich bis 7.45 Uhr im Forum aufhalten. 4. Das Befahren des Schulhofes mit Fahrrädern und Motorfahrzeugen ist untersagt. Für Motorroller und Mofas ist eine besonders gekennzeichnete Stelle auf dem Schulhof vorgesehen (siehe Plan). Die PKW-Parkplätze sind den Lehrpersonen vorbehalten. Für Fahrräder stehen Fahrradständer zur Verfügung (siehe Plan). 5. Nach Unterrichtsschluss begib dich ohne Verzögerung und ohne Umwege nach Hause bzw. zu den Bushaltestellen (Versicherungsschutz). Halte Dich hinter den Absperrungen auf und gefährde deine Mitschülerinnen und Mitschüler nicht durch Drängeln und Schubsen. 6. Beim Einstieg in den Bus nimm Rücksicht auf deine Mitschülerinnen und Mitschüler. Den Anweisungen der Busfahrer ist unbedingt Folge zu leisten. II. Verhalten während der Unterrichtszeit 1. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist deine Pflicht. Wenn du erkrankst, sorge dafür, dass die Schule sofort benachrichtigt wird. Außerdem muss am zweiten Unterrichtstag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. 2. Vom Sportunterricht kannst du auf Dauer nur durch eine ärztliche Bescheinigung befreit werden. 3. Um einander nicht zu gefährden und zu behindern solltest du zügig und leise deinen Klassenbzw. Fachraum aufsuchen. Das Gleiche gilt für den Unterrichtsbeginn nach den Pausen. 4. Jacken und Mäntel gehören an die Garderobe. Nimm vorher Geld und Wertgegenstände heraus. 5. Unser gemeinsames Ziel ist es, jeder Schülerin/jedem Schüler einen schulischen Abschluss zu ermöglichen. Deshalb vermeide jede Unterrichtsstörung, wie z.B. Discman hören, mit dem Handy spielen, Kaugummi/Sonnenblumenkerne kauen, Kreide und Papierkugeln werfen. 6. Gegenstände, die du nicht für den Unterricht brauchst, lass bitte zu Hause. 7. Nach Unterrichtsschluss stelle die Stühle vorsichtig und leise auf die Tische, so dass die Reinigung ohne Verzögerung vorgenommen werden kann. Die Tafeln müssen sauber sein. 8. Papier und andere Abfälle gehören nicht unter die Bank oder auf den Boden, sondern, getrennt nach Abfallstoffen, in die in den Klassenräumen und Fluren aufgestellten Behälter. Du unterstützt damit den Umweltschutz. III. Verhalten während der Pausen 1. Findet nach einer Stunde ein Lehrerwechsel statt, bleibe in der Klasse und ordne deine Bücher und Hefte für die nächste Unterrichtsstunde. 2. In den 5-Minuten-Pausen erledigen die Klassendienste ihre Aufgaben: Tafelreinigung, Blumengießen, Unterrichtsmaterialien zurückbringen usw. Seite 1 von 2 Hauptschule Warburg Ganztagsschule ¡ Schulzentrum Hauptschule Warburg Stiepenweg 5 34414 Warburg Telefon: 0 56 41 / 50 181 Fax: 0 56 41 / 744 223 eMail: [email protected] Internet: www.hswarburg.de 3. Die Lehrerin/der Lehrer verlässt als letzter den Klassen- bzw. den Fachraum und sorgt dafür, dass alle zuletzt betreuten Schülerinnen und Schüler den Schulhof aufsuchen. 4. Das Werfen von Schneebällen, Steinen und anderen harten Gegenständen ist wegen der Unfallgefahr streng untersagt. 5. Unfälle auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg melde sofort der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer, den Aufsichtführenden Lehrpersonen oder dem Schulleiter. 6. Während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung unterliegst du der Aufsicht der Schule. Das Schulgrundstück kannst du während der Pausen nur mit Erlaubnis verlassen. 7. Den Anweisungen des von der SV eingerichteten Ordnungsdienstes haben die Schülerinnen und Schüler Folge zu leisten. 8. Unsere Schule ist eine Ganztagsschule. In der Mittagspause kannst du das Schulgelände nur verlassen, wenn du eine schriftliche Einverständniserklärung deiner Eltern vorlegst. Wenn du ohne Grund das Schulgelände verlässt, entfällt der Versicherungsschutz und du musst mit Konsequenzen rechnen. 9. Suche die Toiletten nur während der großen Pausen auf. Halte sie in deinem eigenen Interesse sauber, beschmiere nicht Türen und Wände! Die Toiletten dienen nicht als Aufenthaltsraum, auch nicht im Winter. 10. Suche während der Pausen bitte nur in dringenden Fällen den Verwaltungsbereich und das Lehrerzimmer auf. IV. Das Rauchen und der Konsum von Alkohol sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt (Jugendschutzgesetz) V. Mitbringen von Waffen 1. Niemand darf in seiner körperlichen und geistigen Unversehrtheit gefährdet oder verletzt werden. 2. Das Mitbringen von Waffen, deren Attrappen und sonstigen gefährlichen Gegenständen (Messern, 3. Schlagringen, Schlagstöcken, Wurfsternen, Nun-Chakus, Schleudern, Pistolen, Revolvern, Gewehren, Munition, Laserpointern, Pfefferspray, Tränengas, Elektroschockern, Chemikalien) ist generell untersagt. Bei Verstößen tritt umgehend die Klassen-/Schulkonferenz zusammen. VI. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung Wer die Regeln der Schulordnung nicht einhält, muss mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen und kann (auch außerhalb der Unterrichtszeit) zu einer gemeinnützigen Arbeit herangezogen werden. Das kann z.B. unter Beaufsichtigung durch den Hausmeister sein: • • • • Reparaturarbeiten Schulhof fegen, Grundstück säubern, Schnee räumen Wände schrubben Klasse reinigen. Bei besonders groben Verstößen (z.B. Schlägerei, Diebstahl, Besitz oder Einnahme von Alkohol oder Drogen, wiederholtes Rauchen) gibt es die “rote Karte” und der Vorgang wird in der Schülerakte vermerkt. In diesem Fall musst du auf Weisung des Schulleiters die Schule sofort für den Rest des Tages verlassen – deine Eltern werden benachrichtigt und aufgefordert dich abzuholen. • Die Gesamtkonferenz, • die Schulkonferenz • und die Schülervertretung haben dieser Schulordnung zugestimmt. Warburg, den 06.08.2007 Rolf Brinkmann, Rektor Seite 2 von 2