04 Schulordnung der Hauptschule Warburg

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04 Schulordnung der Hauptschule Warburg
Hauptschule Warburg
Ganztagsschule ¡ Schulzentrum
Hauptschule Warburg
Stiepenweg 5
34414 Warburg
Telefon: 0 56 41 / 50 181
Fax: 0 56 41 / 744 223
eMail: [email protected]
Internet: www.hswarburg.de
Schulordnung der Hauptschule Warburg Unsere Schulordnung wird in Verbindung mit den Bestimmungen des Schulgesetzes (SchulG), der
Hausordnung der Stadt Warburg, sowie mit den Vorschlägen der SV aufgestellt. Lehrerinnen und Lehrer,
aber auch Schülerinnen und Schüler sollen in dieser Schulordnung nicht so sehr Einengungen und
Beschränkungen sehen, sondern vielmehr die Bemühungen der Schule erkennen:
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damit wir lernen, auf andere Rücksicht zu nehmen;
damit der Unterricht störungsfrei ablaufen kann;
damit wir uns im Schulgebäude und seiner Umgebung wohlfühlen können;
damit Unfälle vermieden werden.
Unser Umgang miteinander möge bestimmt sein:
• von Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft,
• von Ehrlichkeit und Rücksichtnahme,
• und möge frei sein von Ängsten und Gewalt.
I. Beginn und Schluss des Unterrichts
Der Unterricht beginnt um 8.05 Uhr, die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen und Lehrer um 7.45 Uhr.
1. Richte deshalb die Zeit deines Schulweges so ein, dass du nicht vor 7.45 Uhr auf dem Schulgrundstück
bist.
2. Wenn du mit dem Schulbus kommst, begib dich unverzüglich auf den Schulhof.
3. Kommt dein Bus sehr früh an, so kannst du dich bis 7.45 Uhr im Forum aufhalten.
4. Das Befahren des Schulhofes mit Fahrrädern und Motorfahrzeugen ist untersagt. Für Motorroller und
Mofas ist eine besonders gekennzeichnete Stelle auf dem Schulhof vorgesehen (siehe Plan). Die
PKW-Parkplätze sind den Lehrpersonen vorbehalten. Für Fahrräder stehen Fahrradständer
zur Verfügung (siehe Plan).
5. Nach Unterrichtsschluss begib dich ohne Verzögerung und ohne Umwege nach Hause bzw. zu
den Bushaltestellen (Versicherungsschutz). Halte Dich hinter den Absperrungen auf und gefährde
deine Mitschülerinnen und Mitschüler nicht durch Drängeln und Schubsen.
6. Beim Einstieg in den Bus nimm Rücksicht auf deine Mitschülerinnen und Mitschüler. Den
Anweisungen der Busfahrer ist unbedingt Folge zu leisten.
II. Verhalten während der Unterrichtszeit
1. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist deine Pflicht.
Wenn du erkrankst, sorge dafür, dass die Schule sofort benachrichtigt wird. Außerdem muss am
zweiten Unterrichtstag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
2. Vom Sportunterricht kannst du auf Dauer nur durch eine ärztliche Bescheinigung befreit werden.
3. Um einander nicht zu gefährden und zu behindern solltest du zügig und leise deinen Klassenbzw. Fachraum aufsuchen. Das Gleiche gilt für den Unterrichtsbeginn nach den Pausen.
4. Jacken und Mäntel gehören an die Garderobe. Nimm vorher Geld und Wertgegenstände heraus.
5. Unser gemeinsames Ziel ist es, jeder Schülerin/jedem Schüler einen schulischen Abschluss zu
ermöglichen. Deshalb vermeide jede Unterrichtsstörung, wie z.B. Discman hören, mit dem Handy
spielen, Kaugummi/Sonnenblumenkerne kauen, Kreide und Papierkugeln werfen.
6. Gegenstände, die du nicht für den Unterricht brauchst, lass bitte zu Hause.
7. Nach Unterrichtsschluss stelle die Stühle vorsichtig und leise auf die Tische, so dass die Reinigung
ohne Verzögerung vorgenommen werden kann. Die Tafeln müssen sauber sein.
8. Papier und andere Abfälle gehören nicht unter die Bank oder auf den Boden, sondern, getrennt nach
Abfallstoffen, in die in den Klassenräumen und Fluren aufgestellten Behälter. Du unterstützt damit den
Umweltschutz.
III. Verhalten während der Pausen
1. Findet nach einer Stunde ein Lehrerwechsel statt, bleibe in der Klasse und ordne deine Bücher und
Hefte für die nächste Unterrichtsstunde.
2. In den 5-Minuten-Pausen erledigen die Klassendienste ihre Aufgaben: Tafelreinigung, Blumengießen,
Unterrichtsmaterialien zurückbringen usw.
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Hauptschule Warburg
Ganztagsschule ¡ Schulzentrum
Hauptschule Warburg
Stiepenweg 5
34414 Warburg
Telefon: 0 56 41 / 50 181
Fax: 0 56 41 / 744 223
eMail: [email protected]
Internet: www.hswarburg.de
3. Die Lehrerin/der Lehrer verlässt als letzter den Klassen- bzw. den Fachraum und sorgt dafür, dass alle
zuletzt betreuten Schülerinnen und Schüler den Schulhof aufsuchen.
4. Das Werfen von Schneebällen, Steinen und anderen harten Gegenständen ist wegen der Unfallgefahr
streng untersagt.
5. Unfälle auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg melde sofort der Klassenlehrerin/dem
Klassenlehrer, den Aufsichtführenden Lehrpersonen oder dem Schulleiter.
6. Während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung unterliegst du der Aufsicht der
Schule. Das Schulgrundstück kannst du während der Pausen nur mit Erlaubnis verlassen.
7. Den Anweisungen des von der SV eingerichteten Ordnungsdienstes haben die Schülerinnen und
Schüler Folge zu leisten.
8. Unsere Schule ist eine Ganztagsschule. In der Mittagspause kannst du das Schulgelände nur
verlassen, wenn du eine schriftliche Einverständniserklärung deiner Eltern vorlegst. Wenn du ohne
Grund das Schulgelände verlässt, entfällt der Versicherungsschutz und du musst mit Konsequenzen
rechnen.
9. Suche die Toiletten nur während der großen Pausen auf. Halte sie in deinem eigenen Interesse
sauber, beschmiere nicht Türen und Wände! Die Toiletten dienen nicht als Aufenthaltsraum, auch
nicht im Winter.
10.
Suche während der Pausen bitte nur in dringenden Fällen den Verwaltungsbereich und das
Lehrerzimmer auf.
IV. Das Rauchen und der Konsum von Alkohol sind auf dem
gesamten Schulgelände nicht erlaubt (Jugendschutzgesetz)
V. Mitbringen von Waffen
1. Niemand darf in seiner körperlichen und geistigen Unversehrtheit gefährdet oder verletzt werden.
2. Das Mitbringen von Waffen, deren Attrappen und sonstigen gefährlichen Gegenständen (Messern,
3. Schlagringen, Schlagstöcken, Wurfsternen, Nun-Chakus, Schleudern, Pistolen, Revolvern, Gewehren,
Munition, Laserpointern, Pfefferspray, Tränengas, Elektroschockern, Chemikalien) ist generell
untersagt. Bei Verstößen tritt umgehend die Klassen-/Schulkonferenz zusammen.
VI. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung
Wer die Regeln der Schulordnung nicht einhält, muss mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen
und kann (auch außerhalb der Unterrichtszeit) zu einer gemeinnützigen Arbeit herangezogen werden. Das
kann z.B. unter Beaufsichtigung durch den Hausmeister sein:
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Reparaturarbeiten
Schulhof fegen, Grundstück säubern, Schnee räumen
Wände schrubben
Klasse reinigen.
Bei besonders groben Verstößen (z.B. Schlägerei, Diebstahl, Besitz oder Einnahme von Alkohol oder
Drogen, wiederholtes Rauchen) gibt es die “rote Karte” und der Vorgang wird in der Schülerakte vermerkt.
In diesem Fall musst du auf Weisung des Schulleiters die Schule sofort für den Rest des Tages verlassen
– deine Eltern werden benachrichtigt und aufgefordert dich abzuholen.
• Die Gesamtkonferenz,
• die Schulkonferenz
• und die Schülervertretung
haben dieser Schulordnung zugestimmt.
Warburg, den 06.08.2007
Rolf Brinkmann, Rektor
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