unser Schreiben an den OOWV-Vorstand
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unser Schreiben an den OOWV-Vorstand
Stephan Nordloh Von: Gesendet: An: Betreff: Anlagen: Hugo Peek [[email protected]] Mittwoch, 10. Februar 2016 22:20 Lars Moorkamp; Stephan Nordloh Fw: OOWV-Windpark Grönheimer Feld 2015-12-07 Antw an Ratsfraktion SPD-Grüne (002).pdf; Specht_Verbandsversammlung_09_10_15.pdf; VA_Protokoll_11_02_15.pdf Gesendet: Montag, 08. Februar 2016 um 23:21 Uhr Von: "Hugo Peek" <[email protected]> An: [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected] Cc: [email protected], '[email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], '[email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], '[email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], '[email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected] Betreff: OOWV-Windpark Grönheimer Feld Bürgerinitiative Gegenwind Molbergen vertr. durch Dr. Lars Moorkamp, Darius Rauert, Stephan Nordloh Am Kreuzberge 4, 49696 Grönheim Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Vorstand Georgstrasse 4 26919 Brake Sehr geehrte Damen und Herren Vorstände, sicherlich ist Ihnen nicht entgangen, dass sich das vom OOWV als Vorhabenträger veranlasste Windparkprojekt Grönheimer Feld in der Gemeinde Molbergen zu einem handfesten Skandal entwickelt hat. Grund dafür ist eine vollkommene Intransparenz der Eckpunkte und Rahmenbedingungen des Vorhabens, in dessen Kern die vom OOWV versprochene Abwassergebührensenkung steht. Im Einzelnen : 1. Aus dem Protokoll der Verwaltungsauschuss-Sitzung der Gemeinde Molbergen vom 11.02.2015 (hier anbei) ergeben sich im Detail die Modalitäten der versprochenen Abwassergebührensenkung. 1 Die Entsorgung der Abwässer soll von 2,04 EUR um 1,25 EUR auf 0,79 EUR pro Kubikmeter gesenkt werden. Das Konzept ist sogar von der Volksbank Cloppenburg auf Wirtschaftlichkeit geprüft worden. Wie OOWV-Geschäftsführer Specht angesichts dieses nunmehr bekannt gewordenen detaillierten Konzepts der Verbandsversammlung noch am 09.10.2015 schreiben konnte, dass man der Gemeinde Molbergen insoweit keine verbindlichen Zusagen gemacht habe, ist geradezu beispiellos. Sie ist u.E. offensichtlich unwahr und missbraucht jegliches Vertrauen der eigenen Mitgliedsgemeinden und der Öffentlichkeit. Die die anderen Verbandsgemeinden in u.E. sittenwidriger Weise benachteiligende Vereinbarung mit der Gemeinde Molbergen hat auch entscheidende Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Verfahrens. Jeglicher Zusammenhang der Bauleitplanung für das geplante Windvorranggebiet mit den Abwasserentgelten ist u.a. wegen Verstoßes gegen das Kopplungsverbot unzulässig. Das Umweltministerium hatte dies in seinem Schreiben vom 07.12. 2015 an die SPD-Grünen Fraktion im Molberger Gemeinderat auf deren Anfrage hin eindeutig bestätigt. Es kommt auch nicht darauf an, ob der Zusammenhang zwischen Bauleitplanung und Gebührensenkung unmittelbar oder nur mittelbar ist. Hier ist er indes ganz eindeutig. Ein Einschreiten konnte der OOWV vorläufig nur deshalb verhindern, weil sogar die Unterrichtung des Umweltministeriums allem Anschein nach unrichtig, d.h. nicht wahrheitsgetreu erfolgt ist. So heißt es im Schreiben des Umweltministeriums: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das Konzept eines finanziellen Vorteils für die Abwasserbeseitigung von Seiten des OOWV bzw. seiner Energie-Gesellschaft lediglich in Form mündlicher Aussagen dargestellt worden. Nach meinem Kenntnisstand wurden über diesen Finanztransfer weder Beschlüsse von Gremien des Verbandes bzw. der Energie-Gesellschaft gefasst noch verbindliche Vereinbarungen abgeschlossen.“ Wie es scheint, hat die OOWV-Geschäftsführung sogar der eigenen Aufsichtsbehörde wesentliche Information zu diesem Vorhaben vorenthalten. Wenn schon die Volksbank eine Wirtschaftlichkeits-Untersuchung erstellt hat, wie soll es dann gleichzeitig möglich sein, dass dieses Konzept nicht in schriftlicher Form existiert? Einzige für uns vorstellbare Erklärung: der OOWV hat seine eigene Aufsichtsbehörde getäuscht! Dies entspricht mit Sicherheit nicht dem zu erwartenden Geschäfts- und Finanzgebaren eines öffentlichrechtlichen Verbandes und wirft auch strafrechtliche Fragen auf. Sollte hier unter bewusster Irrtumserzeugung ein aufsichtsbehördliches Verhalten beeinflusst werden? Gleiches gilt für die Verbandsgemeinden, denn das an diese gerichtete Schreiben vom 09.10.2015 lässt sich so gar nicht in Einklang mit dem Inhalt des Molberger VAProtokolls bringen. Herr Specht hat unseres Erachtens bereits erkennen lassen, dass er für sein Tun keine Verantwortung übernimmt. Erwähnt seien an dieser Stelle der manipulative Bodeneingriff während einer Begutachtung und Bezahlung von 1249 EUR hierfür sowie die oben dargestellten Geschäftspraktiken / Falschinformationen, die mit der Wahrheitspflicht kaum vereinbar erscheinen. Sicher brauchen wir Ihnen auch nicht zu erklären, dass die Abwassergebührensenkung ungeachtet des oben auch aus dem Gesichtspunkt einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes aller Verbandsgemeinden (Art. 3 GG) unzulässig ist und zudem eine sittenwidrige Benachteiligung der anderen Verbandsgemeinden darstellt. Wollen Sie Ihren Verbandsgemeinden flächendeckend erklären, warum Sie einseitig in der Gemeinde Molbergen die Abwasserentgelte unter ein kostendeckendes Niveau senken und mit anderen Verbandsmitteln oder solchen Ihrer Tochtergesellschaft / Erträgen aus Windenergie das Loch „stopfen“? Geld, das allen Verbandsgemeinden gleichermaßen zugute kommen müsste. Sicher wollen Sie das nicht. Wenn Sie aber in Molbergen die Abwassergebühren NICHT senken, weil dies wie dargestellt auch gar nicht zulässig wäre, so macht sich der OOWV einer massiven Täuschung des Gemeinderates und seiner Bürger schuldig. Ohne das Abwassergebührensenkungsversprechen wären schon die Aufstellungsbeschlüsse nicht gefasst, mithin die Bauleitplanung nicht aufgenommen worden, das wissen Sie! Durch Ihr Schweigen tragen Sie zur Aufrechterhaltung des bereits jetzt bei einem Großteil der Molbergen Bürger und beim Gemeinderat bestehenden Irrtums über die Realisierbarkeit / Unrealisierbarkeit der Abwassergebührensenkung maßgeblich bei. Warum sagen Sie Bürgern und Gemeinderäten nicht klar und eindeutig, dass der OOWV sein Versprechen nicht einhalten kann? Auch Sie tragen Verantwortung, denn der bestehende Irrtum wurde vom OOWV überhaupt erst erzeugt. Schon danach ist klar, dass eine Abwassergebührensenkung scheitern muss und zudem Herr Specht als Verbandsgeschäftsführer absolut untragbar ist. 2. Was bedeutet das alles für das Windparkvorhaben? 2 Sie können dem Verwaltungsausschuss-Protokoll vom 11.02.2015 ebenfalls entnehmen, dass es der Gemeinde bei der Windparkplanung um einen ECHTEN Bürgerwindpark geht und auch immer ging. Dies kommt bereits in den Beschlüssen zur Potentialstudie, die der konkreten Planung voranging, zum Ausdruck. Was hier nun passiert, fällt - genauso wie die Aufarbeitung der bisher schon zu beklagenden Verfehlungen auch in Ihre Verantwortungsbereiche, sehr geehrte Vorstände: Bitte beantworten Sie daher konkret die folgenden Fragen: Wie rechtfertigen Sie ein Festhalten an der Planung, obwohl klar ist, dass es eine Abwassergebührensenkung nicht geben kann und die Gemeinde damit das Bürgerwindparkkonzept mit Beteiligung aller Bürger über die Abwassergebühren, nicht realisieren kann? Bürgermeister Möller hat noch auf der letzten Ratssitzung vor Weihnachten der zahlreich vertretenen Öffentlichkeit erklärt, erst müsse das Bauleitplanverfahren fortgeführt werden, dann werde der OOWV die Abwassergebühren senken. Stellt nicht die bewusste Aufrechterhaltung eines solchen Irrtums bei Gemeinderat und der Molberger Bevölkerung einen politischen Betrug dar, dessen Unverfrorenheit angesichts der Tatsache, dass er längst erkannt ist, kaum zu überbieten ist? Billigen Sie ein solches Vorgehen Ihres Verbandes? Dieses Winkelzügespiel mit den Bürgern und dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde Molbergen ist absolut inakzeptabel und einzig und allein auf Erreichung des Stadiums der Planreife gerichtet, um so den Windpark zur Not auch ohne Abschluss des Planverfahrens in der Gemeinde Molbergen erzwingen zu können. Entspricht das dem Geschäftsgebaren des OOWV, welches wir erwarten dürfen? 3. Wir bitten darüber hinaus um Stellungnahme, wie Sie die vom Umweltministerium ausgesprochene Weisung zur Einhaltung der Beschränkungen nach dem Wasserverbandsgesetz (§ 2 Nr. 14 WVG) umzusetzen gedenken. Die Errichtung von Windenergieanlagen, die nicht der unmittelbaren Eigenstromverwendung dienen, ist danach nicht mehr vom „ Fördern“ der eigentlichen Wasserverbandsaufgaben i.S. der o.g. Vorschrift gedeckt. Auf eine gesetzliche Neuregelung, die Ihnen dies gestattet, können Sie nicht zeitnah hoffen, in 13 von 15 Bundesländern wird eine derartige Betätigung von Wasserverbänden abgelehnt. Es erscheint kaum vorstellbar, dass das niedersächsische Umweltministerium sich gegen die große Mehrheit der anderen Bundesländer ins Abseits manövrieren will, nur um Ihnen Ihr bislang vollkommen unzulässiges und mit der Zweckbindung der Ihnen anvertrauten öffentlichen Mitteln nicht vereinbares Vorhaben zu legalisieren. Wollen Sie sich der Weisung Ihrer Aufsichtsbehörde etwa widersetzen? Wie ist insoweit die Tatsache zu bewerten, dass sich Herr Barwig noch am 05.02.2016 im Haus des letzten noch der Parkrealisierung im Wege stehenden Anwohners aufhielt, um dort mutmaßlich Vertragsverhandlungen über den Ankauf des Hauses zu führen? 4. Wie kann der OOWV es zudem rechtfertigen, hinsichtlich sämtlicher Planungskosten in Vorleistung auch mit Wirkung für die privaten Mitinvestoren zu treten (siehe VA-Protokoll)? Nach unseren Informationen bliebe es sogar bei einer alleinigen Kostentragung durch den OOWV, wenn es nicht zu einer Realisierung des Vorhabens käme. Eine Beteiligung der privaten Mitinvestoren an den Kosten soll unseren Informationen zufolge erst erfolgen, wenn es zur Erteilung von Baugenehmigungen gekommen ist. Ist dies mit den Anforderungen an einen satzungskonformen und treuen Umgang mit den Geldern der Wasserkunden vereinbar? Wie verhält es sich insoweit auch mit dem Umstand, dass es eine „Poolung“ der Kosten geben soll, der OOWV danach einen gleichen Anteil wie die Privaten Mitinvestoren tragen soll, allerdings standortbedingt nur 15% niedrigere Erträge zu erwarten hat (siehe zu alledem das VA-Protokoll)? Ist diese „Subventionierung der Privatinvestoren“ im Sinne der anderen Verbandsgemeinden? 5. Warum stellt sich der OOWV bis heute keiner öffentlichen Diskussion zu seinem Vorhaben? Warum gibt es kein aufsichtsbehördlich genehmigtes Konzept? Das gesamte Risiko der Nichtrealisierbarkeit der versprochenen Abwassergebührensenkung - die für einen Juristen ohnehin auf den ersten Blick unzulässig ist - trägt allein die Gemeinde Molbergen. Das stellt keine akzeptable Behandlung der Bürger der Gemeinde dar, in der man zu Gast (!) ist, sondern erweist sich als Verhöhnung. Die Gemeinde Molbergen wird hier vom OOWV regelrecht als Geisel für sein Vorhaben genommen. Übernehmen Sie als Vorstände Verantwortung für das Tun des OOWV? Wenn ja, werden Sie uns die gestellten Fragen ja sicherlich kurzfristig beantworten und substantielle Informationen zu dem Projekt nachliefern. Weisen Sie die Transparenz, die Sie in Ihrem Briefkopf für sich in Anspruch nehmen, bitte nach! 3 Mit freundlichen Grüßen, Dr. Lars Moorkamp Darius Rauert Stephan Nordloh E-Mail ist virenfrei. Von AVG überprüft - www.avg.de Version: 2015.0.6189 / Virendatenbank: 4522/11593 - Ausgabedatum: 09.02.2016 4