kanton - Gemeinde

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kanton - Gemeinde
KANTON
LUZERN
Bau-, Umwell- und Wirßchoftsdepafterrenl
Verkehr und Infrastruktur (vif)
Planungs- und Baurecht: öffentliche PIanauflagen
Lärmsanierungsprojekt sowie Gesuch um Erleichterung bei der Sanierung
der Kantonsstrassen K15, K 18, K57 und K 58, Gemeinde Beromünster
(exkl. Flecken, inkl. Ortsteilen Gunzwil und Schwarzenbach) und Gemeinde
Schenken (Gebiet Tann)
Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern führt gemäss Artikel 13 ff.
der eidgenössischen La rmschutz-Verordnung (LSV) folgende öffentliche Auflage durch:
Gemeinden; Beromünster (exkl. Flecken, inkl. Ortsteilen Gunzwi! und Schwarzenbach).
Schenken (Gebiet Tann).
Strassen und Abschnitte: K 1 5, Emmen - Hildisrieden - Beromünster - Gunzwil.
Alte Gemeindegrenze Neudorf (Moos) - Spittelmatte / Undermüli
(Abzweigung künftige Ostumfahrung) und Abzweigung Am Sandhübel (exkl. Knoten "Aargauerstrasse" künftige Ost-/ Westumfahrung) - Kantonsgrenze Aargau (Zollhus).
K 18, Ufhusen - Sursee - Beromünster.
Neue Gemeindegrenze Schenkon (Gebiet Tann) - Abzweigung
Grasweg (exkl. Abzweigung künftige Westumfahrung).
K 57, Beromünster- Rickenbach.
Abzweigung Lindenhofweg (exkl. Knoten "Schuelgass" künftige
Westumfahrung) - Gemeindegrenze Rickenbach (Gunzwii, Joder-
feld).
K 58, Schwarzenbach - Mosen - Aesch.
Abzweigung ab K 15 (Käserei Winon) - Gemeindegrenze Hitzkirch
(Moserwald).
Vorhaben; Gewährung von Erleichterungen bei derSanierung der genannten
Kantonsstrassenabschnitte bezüglich insgesamt 41 bestehenden
Gebäuden und 17 un- oderteitüberbauten Bauparzellen (Liegenschaften mit einer Uberschreitung des Immissionsgrenzwerts). Ersatzweiser Einbau von Schallschutzfenstern bei einem Gebäude mit
erreichtem Aiarmwert. Möglichkeit zur Inanspruchnahme von abge-
stuften Beiträgen beim freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern
bei elf Gebäuden mit Lärmbelastungen tags zwischen 66 und 69
dB(A). Möglichkeit für die Inanspruchnahme von Beiträgen an die
Realisierung von freiwilligen baulichen Lärmschutzmassnahmen auf
privatem Grund.
Über das Gesuch um die Erleichterungen bei der Sanierung der K 15, K 18, K 57 und K 58 ent-
scheidet die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe). Mit der Gewährung der Erleichterungen im
Sinn von Artikel 14 LSV wird der Strasseninhaber von der Pflicht für die Realisierung von weitergehenden Sanierungsmassnahmen entbunden.
370. 022V G:\03_PS\03_0'i_Projekte\10909 K15, K18, K57, K57a, K59
01.02.2012 MicheJsam>_LS\2 RECHTSDOSSIERÜ2 PLAMAUFLAGE\ßeromünster\10909 Publikation LSP K15-K18-K57K58 Beramünster-Schenkon.dacx
Die Unterlagen zum Lärmsanierungsprojekt (inkl. Gesuch um die Sanierungserleichterungen)
liegen während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, von Mittwoch, 11. November bis Montag,
30. November 2015, während den Offnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei Beromünster,
Fläcke 1, 6215 Beromünster und der Gemejndekanziei Schenken, Schulhausstrasse, 6214
Schenken, öffentlich zur EJnsichtnahme auf.
Allfällige Stellungnahmen zum Lärmsanierungsprojekt und zum Gesuch um die Sanierungserleichterungen sind innert der genannten Auflagefrist mit einem Antrag und dessen Begründung
schriftlich und unterzeichnet im Doppei beim Gemeinderat Beromünster, Fläcke 1, 6215 Beromünster oder beim Gemeinderat Schenken, Schulhausstrasse, 6214 Schenken, einzureichen
(mit Vermerk: LSP Beromünster/Schenkon). Berechtigt für eine Stellungnahme sind Insbesondere Personen, die ein seh utzwürd iges Interesse nachweisen.
Kriens, 3. November 2015
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern