Jänner 2011 - Fakultätsvertretung Jus

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Jänner 2011 - Fakultätsvertretung Jus
www.fvjus.at
[email protected]
© Scott*|flickr.com
Jänner 2011
Pbb. Verlagspostamt 1090 Wien | Nummer 01/11 | ZNr. 02Z033920 S
Zeitung der Fakultätsvertretung Jus
Änderungen
bei der
Gerichtspraxis
Seite 13
Seite 8–10
Interview mit Mag. Haas
Seite 10
Kronzeugenregelung als Königsweg?
Seite 19
Richtig bewerben für Erasmus
Mit freundlicher Unterstützung der
Ich mag’s gern
ankerfrisch!
Seite 8-10
Seite 4
Leitartikel | Die ÖH in ihrem
Schicksalsjahr 2011
Seite 5
Faculty | Prüfungszeit
Seite 6
Fachbibliothek | LexisNexis Österreich
Seite 7
Rechtskurse Wien
Seite 8|10
Interview mit Mag. Verena Haas
Seite 10|11
Juridicum Journal
Seite 12|13
Absolventinnenecke | Änderungen bei der
Gerichtspraxis
Seite 14-15
Seite 13
Rechtsgebiete in der Praxis
Seite 14|15
Ein Interview mit Irina Rohracher
Seite 16
Editorial
Inh alt
Jänner 2011
Um zu erfahren, welchen Stellenwert Bildung und
Seite 16|17
Tutorien und Lerngruppen
eine entsprechende Ausbildung hier zu Lande
haben, braucht man nur einen Blick in die Nach­
richten der vergangenen Wochen zu werfen. Die
Seite 18
Inside one of Austria's Leading Law Firms
Kürzung der Familienbeihilfe und der Ausbildung
zu Gericht als Rechtspraktikant/in (s.a. Seite 12)
sind meiner Meinung nach absolut abzulehnen –
Seite 19
Richtig bewerben für Erasmus
es darf nicht sein, dass jungen Menschen (Aus-)
Bildung dermaßen erschwert wird!
In diesem Sinne kann ich nur hoffen, dass das
Seite 20
Leise rieselt der Schnee
kommende Jahr 2011 positivere Überraschungen
fürs uns bereit hält. Ich wünsche Euch viel Erfolg
und alles Gute im neuen Jahr!
Seite 21
Nachgelesen
Eure Greta,
Chefredakteurin
Seite 22
News & Termine
ERRATUM:
Impressum
In der letzten Juristl Ausgabe (Oktober, Nr. 06/10)
Juristl – Zeitung der Fakultätsvertretung Jus | Nr. 01/11 | M., V., H. Verein für Förderung studentischer Medienvielfalt,
ist uns auf Grund eines redaktionellen Versehens ein
Spitalgasse 2, Hof 1, 1090 Wien | Chefredakteurin Greta Maier | Anzeigen Georg Gutfleisch | Graphische Gestaltung
Fehler auf Seite 4 unterlaufen, da im P.S. des Artikels
Cornelia Zelinka | Layout Andrea Krahofer | Fotos Redaktion, www.sxc.hu, www.photocase.de | MitarbeiterInnen Thomas
Fragezeichen stehen geblieben sind. Richtig wäre
Fussenegger, Mona Zaher, Beate Himmer, Claire-Sophie Mörsen, Mag. Günther R. Rebisant, Teresa Schön, Anne-Aymone
folgendes P.S. gewesen:
McGregor, Marek Sitner, Simone Gloria Engelbrechtsmülle | Herstellung Manz Cross Media | Offenlegung gem. §25
Während also die Lehrstunden von 2006 bis 2009 um
MedienG: Grundlegende Richtung: Information der Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät über aktuelle
6,3 % zugenommen haben, stieg die Zahl der neuen
politische, gesellschaftliche und studienspezifische Themen.
Erstsemestrigen im selben Zeitraum um 20,91 %.
Juristl | Jänner 2011
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leitartik el
Die ÖH in ihrem Schicksalsjahr 2011
Im Studienjahr 2009/10 kam es zu den größten
Studier­endenprotesten der letzten Jahrzehnte. Völlig
überfüllte Hörsäle, Nichtverfügbarkeit von Plätzen in
Pflichtlehrveranstaltungen und die kriminell fahrlässige
Bologna Umstellung in den meisten Studienrichtungen
waren die Probleme, die unsere Kolleginnen und
Kollegen auf die Straße trieben. Mit der Besetzung des
Audimax und der darauf folgenden Medientour von ÖH
Chefin Sigrid Maurer wurden stillschweigend die Ziele
geändert. Statt der Lösung obengenannter Probleme
ging es auf einmal um den „freien Hochschulzugang“,
die Verteufelung von Studiengebühren und um mehr
Geld (wofür weiß bis heute niemand). Das waren nicht
ursprünglich die Ziele der 50.000 Studierenden die am
Ring protestieren gingen und deshalb wurde es auch
bald ziemlich einsam im Audimax. Mit diversen
Demonstrationen ging es das restliche Jahr auf kleinerer
Flamme weiter, ohne aber nennenswerte Ergebnisse zu
erzielen.
Die grün-rote ÖH hatte ein Jahr lang alles in die Waag­
schale geworfen, was nur irgendwie verfügbar war.
Sechsstellige Summen aus unseren ÖH Beiträgen, eine
Medienpräsenz wie sie ihresgleichen sucht und die
geballte Mobilisierungskraft aller Gruppen und Vereine,
in deren Weltbild der Kapitalismus keinen Platz hat.
Und das alles für eine Interpretation des freien Hoch­
schulzugangs, die nichts anderes sagt, als dass jede/r
alles, immer und so lang er/sie will, studieren darf.
Das, keine Studiengebühren und mehr Geld für die
Unis., sind die Ziele der ÖH und selten ist jemand so
spektakulär gescheitert: die Reglementierung des
Hochschulzugangs ist beschlossene Sache, gegen
Studiengebühren ist nur noch Kanzler Faymann und
nachdem sogar Michael Häupl neuerdings dafür ist, ist
es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch dieser sich
umorientiert. Für die Unis gibt es trotzdem nicht nen­
nenswert mehr Geld und als ob das alles noch nicht
genug wäre, wurde mit der Kürzung der Familienbeihilfe
etwas durchgesetzt, womit nicht einmal die pessimi­
stischsten Politaugur/innen gerechnet haben.
Studierendenvertreter/innen müssen Studierende ver­
treten, und damit meine ich deren Mehrheit. Tun sie
das nicht, öffnen sie den Vertreter/innen gegenläufiger
Interessen (Unileitung, Regierung, etc.) Tür und Tor sie
gegeneinander auszuspielen, sie hinzuhalten oder sie
einfach zu ignorieren. Ein/e Interessensvertreter/in wird
aber nicht daran gemessen, wie laut er/sie schreien
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Juristl | Jänner 2011
kann, sondern ob er/sie etwas für die von ihm/ihr
Vertretenen erreicht hat oder nicht.*) Die Bilanz sieht
leider ziemlich düster aus.
2011 – aus Fehlern lernen?
Die Frage die sich nun stellt, lautet: Wie soll die ÖH mit
dieser Situation umgehen? Wird sie in bewährter
Manier schrill und kompromisslos auf ihren Extrem­
standpunkten beharren, in maßloser Selbstüber­
schätzung weiterhin Gesprächsangebote ablehnen und
hin und wieder eine Demonstration organisieren?
Wider besseren Wissens bleibe ich optimistisch und
hoffe auf Einsicht.
Es braucht nämlich dringend eine starke ÖH in
Österreich, das aktuelle Budget zeigt deutlich, dass
Gruppen ohne starke Lobby auch in Zukunft nichts zu
lachen haben werden. Das traurige dabei ist, dass die
ÖH eigentlich schon sehr stark wäre. In ganz Europa
gibt es keine Studierendenvertretung, die von ihrer
gesetzlichen Ausgestaltung her auch nur ansatzweise
so mächtig ist wie die ÖH. Sie ist aufgebaut wie z.B. die
Arbeiterkammer und hat Mitwirkungsrechte in einer
Fülle von Entscheidungsprozessen. Sie hat aber kein
Vetorecht und das sollte sie eigentlich dazu zwingen,
eine konstruktive Interessensvertretung – oder auf
neudeutsch: Lobbying – zu betreiben. Dafür würde sie
aber eine gewisse Kompromissbereitschaft und vor
allem realisierbare Ziele benötigen, und die sind derzeit
leider nicht zu erkennen.
Es muss die ureigenste Aufgabe einer Studierenden­
vertretung sein, dass sich die Situation der Studierenden
nicht verschlechtert. Auch wenn es z.B. durchaus gute
Argumente für Studiengebühren gibt, so kann es nie­
mals unsere Aufgabe sein, danach zu verlangen.
Finanzielle Mehrbelastungen, in welcher Form auch
immer, führen automatisch dazu, dass noch mehr von
uns noch länger arbeiten gehen müssen, dies führt
unweigerlich zu längeren Studienzeiten und das kostet
den Staat dann wahrscheinlich mehr als er vorher ein­
gespart hat. Es ist unsere Aufgabe diese Argumentation
zu führen und zwar auf eine sachliche Art und Weise,
ohne dem/r Minister/in auszurichten wie schlecht er/sie
nicht arbeitet und ohne zu Gesprächsterminen im
Clowns­kostüm zu erscheinen. Ansonsten wird niemand
unsere Argumente hören wollen.
*) Diese er/sie, in/innen, usw – Schreibweise schaut schreck­
lich aus, muss aber laut Satzung der ÖH Uni Wien sein.
Thomas Fussenegger
Vorsitzender
[email protected]
Selten ist jemand so spektakulär
gescheitert wie die ÖH in diesem
Herbst.
Wird sie in bewährter Manier
schrill und kompromisslos auf
ihren Extremstandpunkten
beharren, in maßloser Selbst­
überschätzung weiterhin
Gesprächsangebote ablehnen
und hin und wieder eine
Demonstration organisieren?
Das aktuelle Budget zeigt deut­
lich, dass Gruppen ohne starke
Lobby auch in Zukunft nichts zu
lachen haben werden.
Facu lty
Prüfungszeit
Nach einem chaotischen Semesterbeginn, wo viele
erst um einen Lehrveranstaltungsplatz kämpfen
mussten, kommt jetzt schon bald die nächste Hürde,
und zwar die Modulprüfungen (neuer Studienplan –
MP) bzw. Diplomprüfungen (alter Studienplan – DP).
Wie melde ich mich dafür an?
Ihr habt zwei Möglichkeiten, Euch für eine MP oder DP
anzumelden:
1.Ihr könnt Euch persönlich am Dekanat
(StudienServiceCenter) im zweiten Stock, während
der Parteienverkehrszeiten anmelden. Vorteil bei der persönlichen Anmeldung ist, dass Ihr hier eine
schriftliche Anmeldebestätigung bekommt.
2.Ihr könnt Euch auch über JUSTA Online, dem
Online-Anmeldesystem der Fakultät auf
www.juridicum.at, anmelden. Der Log-In zu JUSTA
Online funktioniert mit Eurer U:Net-Kennung.
Was passiert, wenn ich krank bin
oder einfach nicht bei der Prüfung
anwesend bin?
Gemäß § 11 Abs 2 der Satzung der Universität Wien,
Satzungsteil Studienrecht sind die Studierenden ver­
pflichtet, sich bei Verhinderung unverzüglich, späte­
stens jedoch eine Woche vor Beginn der Prüfung (d.h.
vor dem kundgemachten Prüfungstermin), bei dem/r
Studienprogrammleiter/in (im Wege des Prüfungsamtes)
schriftlich abzumelden. Eine Angabe von Gründen ist
nicht erforderlich.
Erscheint Ihr nicht zur Prüfung, ohne Euch abgemeldet
zu haben und ohne durch einen triftigen Grund an
einer Abmeldung gehindert gewesen zu sein, so wer­
det Ihr für den nächsten Prüfungstermin in diesem Fach
„gesperrt“ (§ 11 Abs 3) – d.h. nicht zugelassen. Bei
mündlichen Prüfungen werdet Ihr nicht gesperrt, wenn
Ihr Euch spätestens einen Tag vor der Prüfung bei
dem/r Prüfer/in bzw. dessen Sekretariat abmeldet.
Wie melde ich mich ab?
Bis zu einer Woche vor Eurem Prüfungstermin (egal, ob
schriftlich oder mündlich) könnt Ihr Euch am Dekanat
ohne Angabe von Gründen abmelden:
• persönlich am SSC, und zwar unabhängig von den
Öffnungszeiten: Vor den Schaltern findet Ihr
Abmeldeformulare. Füllt eines davon und werft es
in die dafür vorgesehene Abmeldebox. Ihr bekommt
hier jedoch keine Abmeldebestätigung.
• per Post (mit eingeschriebenem Brief, der
Postaufgabeschein gilt als Abmeldebestätigung!)
• per Fax (Sendebestätigung ist Abmeldebestätigung)
Innerhalb der letzten Woche vor der Prüfung könnt Ihr
Euch bei einer schriftlichen Prüfung nur noch unter
Angabe eines wichtigen Grundes am Dekanat abmel­
den. Bei einer mündlichen Prüfung könnt Ihr Euch bis
zu einem Tag vorher bei dem/r Prüfer/in (telefonisch
oder persönlich während der Öffnungszeiten des
Instituts) ohne Grund abmelden. Sicherheitshalber
empfehlen wir Euch, Euch bis zu einem Werktag vorher
abzumelden (also nicht bis zum Sonntag zu warten,
wenn Ihr am Montag Prüfung habt).
Mona Zaher
Kuriensprecherin
[email protected]
ACHTUNG: Im Gegensatz zum 1. Abschnitt bleiben im 2.
und 3. Abschnitt Anmeldungen von mündlichen
Prüfungen trotz Abmeldung im System stehen und
werden erst dann im System als abgemeldet erfasst,
wenn die Prüfungsprotokolle im SSC einlangen. Bei
den schriftlichen Prüfungen kann man sich bis zu einer
Woche vor der Prüfung auch über JUSTA Online abmel­
den. Bei den mündlichen Prüfungen werden nach der
Zuteilung die Listen in den „zugeteilten“ Status
gesetzt, daher ist ab diesem Zeitpunkt die Abmeldung
nur mehr über die Formulare, per Post oder per Fax
möglich.
Wann und wo findet meine
Prüfung statt?
Der Prüfungstermin bei schriftlichen Prüfungen steht
meist schon ein Semester vorher fest. Die Saal­
einteilungen für die schriftlichen Prüfungen werden
meist sehr kurz vor dem Termin bekannt gegeben. Ihr
findet diese in den Schaukästen am Dekanat oder
online auf unserer Homepage www.fvjus.at. Der
genaue Zeitpunkt und Ort der mündlichen Prüfungen
wird meist ein bis zwei Wochen vor der mündlichen
Prüfung festgelegt und in den Schaukästen am Dekanat
ausgehängt, die Termine sind auch online auf JUSTA
Online abrufbar.
Prüfungsanmeldefrist für
Jänner:
14. 12. 2010 bis 05. 01. 2011
Prüfungswoche:
24. bis 31. 01. 2011
SSC – StudienServiceCenter
(Dekanat):
Di und Mi von 9.00 – 12.00 Uhr,
Do von 14.00 – 18.00 Uhr
Justa Online Anmeldung:
https://justa.uv.univie.ac.at
Satzung:
www.univie.ac.at/satzung
Ausnahmeregel
Für den 1. Abschnitt gibt es für die Prüfung aus Rechts­
geschichte eine Ausnahmeregel. Man behält den/die
Prüfer/in vom Erstantritt für den Zweitantritt auch
wenn sich die Prüfer/inneneinteilung ändern sollte.
Diese Regelung ist gilt NUR für Rechts­ge­schichte.
Falls Ihr Fragen oder Schwierigkeiten habt, stehen wir
Euch mit unserer Beratung natürlich gerne zur Ver­
fügung!
Juristl | Jänner 2011
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biblioth ek
LexisNexis Österreich
Wenn man heute zehn Jahre zurückblickte und sich
die Situation der „Rechtsdatenbanken in Österreich“
im Jahr 2000 betrachtete, so würde man ein Monopol
sehen. Damals gab es lediglich die RDB (Rechts­
datenbank) am Markt, die Zeitschriften aus vielen
verschiedenen Verlagen unter einer Suchoberfläche
anbot.
zu verfeinern oder die Anzahl der Quellen zu reduzie­
ren. Freilich bietet die Datenbank auch eine Auflistung
an, wie viele Treffer aus welchen Teilbereichen stam­
men (linker Frame) und erlaubt so ebenfalls eine
Verkleinerung der Treffermenge. Beachten Sie aber,
dass dieses Vorgehen keinesfalls die Qualität Ihrer
Suche verbessert, sondern lediglich die Treffermenge
reduziert.
Kurz zuvor, nämlich 1998, hatte aber ein Prozess
begonnen, der eine Wende einläuten sollte. Damals
fand ein „Übernahmekampf“ statt. Die großen Verlage
waren drauf und dran, kleinere aufzukaufen. Während
LexisNexis, ein Unternehmen der Elsevier Gruppe, die
Übernahme des Orac-Verlags bewilligt wurde, schei­
terte Manz mit der Übernahme eines kleinen juri­
stischen Fachverlags. Als Begründung führte die
Kartellbehörde an, dass ansonsten eine marktbeherr­
schende Stellung entstehen würde.
An dieser Stelle sei eine persönliche Bemerkung gestat­
tet: Während die oben angeführte gescheiterte Über­
nahme einen Marktanteil von etwa 55 % gebracht
hätte, wurde ziemlich zeitnah von eben dieser Behörde
auch die Situation am österreichischen Markt für poli­
tische Wochenmagazine überprüft. Diese wurde, wenn­
gleich die Eigentumsverhältnisse eine gewisse Mono­
tonie aufweisen, als zulässig erachtet.
Mit LexisNexis hatte jedenfalls ein neuer, sogar glo­
baler Player die österreichische Bühne betreten. Viele
neue Zeitschriften wurden in der Folge herausgegeben,
die von Anfang an sowohl gedruckt als auch online
erschienen. Die Onlineausgaben waren aber nach wie
vor via RDB abfragbar.
Dann aber kündigte LexisNexis Österreich seinen
Vertrag mit der RDB und brachte eine eigene Datenbank
auf den Markt. Diese ist von allen IP-Adressen der
Universität Wien aus unter dem URL http://www.lexis­
nexis.com/at/recht/ erreichbar. Bei der nun auftauchen­
den Registrierungsmaske klicken Sie bitte auf „Später
registrieren“, erklären Sie sich dann mit den AGB
„Einverstanden“ und schon befinden Sie sich mitten in
der Datenbank.
Sie können jetzt zwischen einfacher und erweiterter
Suche wählen. Diese wird standardmäßig in allen ver­
fügbaren Quellen durchgeführt. Dies führt leider sehr
oft zu einer sehr hohen Treffermenge, daher ist es
sinnvoll, die Suche entweder durch „Und-Verküpfungen“
6
Juristl | Jänner 2011
Dr. Thomas Luzer
Leiter der FB Rechtswissenschaften
[email protected]
Sie können natürlich ebenfalls nur in Zeitschriften und
Bücher suchen. Auch das Auffinden eines Artikels mit
bereits vorhandenem Zitat ist möglich. Gehen Sie dazu
im Reiter ganz oben auf der Startseite auf
„Fachzeitschriften“. Hier können Sie einerseits in
Zeitschriften suchen, oder aber Sie klicken auf
„Verzeichnis“ im linken Frame. Jetzt öffnet sich eine
Liste, die es Ihnen ermöglicht, alle enthaltenen
Zeitschriften jahrgangsweise Heft für Heft und Beitrag
für Beitrag durchzusehen.
Auf gleiche Weise können Sie übrigens auch bei den
Büchern und Fachkommentaren verfahren.
Ein besonders angenehmer Vorteil besteht darin, dass
Sie Dateien nicht unbedingt ausdrucken müssen, son­
dern Sie sich diese auch an eine Mailadresse schicken
lassen können. Dabei ist es möglich, wie auch in
LexisNexis International (siehe auch Artikel letztes
Juristl) Schriftart und Dokumentenformat zu wählen.
Bemerkenswert ist, dass die Datenbank sehr schnell
wächst und laufend neue Kommentare und Mono­
graphien hinzugefügt werden.
Thomas Luzer
LexisNexis Österreich bietet eine
umfassende Datenbank unter
folgendem Link an:
www.lexisnexis.com/at/recht
Diese Datenbank ist von allen
IP-Adressen der Universität Wien
aus erreichbar.
Wir erarbeiten mit den Studierenden prü­
fungsrelevante Inhalte und bieten auch
über den Kurs hinaus Service und
Betreuung.
Hausübungen und Probeklausuren werden
korrigiert, Fragen werden via Email beant­
wortet! Sollte bei der Prüfung wider
Erwarten etwas nicht klappen, zahlen wir
den vollen Kursbeitrag zurück (100%ige
Geld-zurück-Garantie*)!
Für den Märztermin werden
folgende Kurse angeboten
Einführung (mit Rechtsphilosophie)
Mo, 31.01., Do, 03.02.
jeweils 16:00 – 20:00
Mo, 14.02., Di, 15.02.
jeweils 19:00-21:00
Do, 17.02., Mo, 21.02., Di, 22.02.
jeweils 19:00 – 21:00
Mi, 23.02., 16:00 – 20:00
Fr, 25.02., 16:00 – 19:00
Für den Jännertermin werden
folgende Kurse angeboten
Einführung (ohne Rechtsphilosophie)
Mo, 07.02., Di, 08.02., Mi, 09.02., Do, 10.02.,
Fr, 11.02.
jeweils 09:00 bis 13:00
Einführung (ohne Rechtsphilosophie)
Sa, 18.12., Sa, 15.01., Sa, 22.01.
jeweils 09:00 – 13:00
Mo, 24.01., Di, 25.01.
jeweils 16:00 – 20:00
Finanzrecht
Mo, 07.02., Di, 08.02., Do, 10.02., Fr, 11.02.,
jeweils 13:30 – 18:00
Einführung (mit Rechtsphilosophie)
Mo, 10.01., Di, 11.01.,Do, 13.01., Fr, 14.01.,
Mo, 17.01., Di, 18.01., Do, 20.01. und
Fr, 21.01.
jeweils 16:00 – 19:00
*Nähere Informationen zum Kursangebot und
zur Geld-zurück-Garantie unter:
www.rechtskurse-wien.at
Unternehmensrecht
Di, 01.02., Mi, 02.02., Fr, 04.02.
jeweils 16:00 – 20:00
Mi, 16.02., Fr, 18.02.
jeweils 16:00 – 19:00
Bürgerliches Recht (mündlich)
Di, 02.02., 16:00 – 19:00
Mo, 14.02., Di, 15.02., Mi, 16.02., Do, 17.02.,
Mo, 21.02., Di, 22.02.
jeweils 16:00 – 19:00
Mi, 23.02., Do, 24.02.
jeweils 16:00 – 19:00
Juristl | Jänner 2011
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Anerkennung, Anrechnung, Nostrifikation & Co.
Frau Mag. Haas, Sie sind für Anrechnungen aus
anderen Universitäten zuständig. Was genau
bedeutet das bzw was genau machen Sie?
Eigentlich heißt es Anerkennung und nicht
Anrechnung und es geht hierbei eben um die
Anerkennung von Prüfungen und Lehrveran­
staltungen, die NICHT am Juridicum selbst
absolviert wurden – für das Diplom-, Doktorats­
studium und nun auch für die Erweiterungs­
currricula.
Was ist der Unterschied zwischen Anerkennung
und Anrechnung?
Anrechnung wird meist von den Studierenden
verwendet, doch offiziell heißt es Anerkennung,
so auch die Bezeichnung die im Gesetz steht.
Möglicherweise könnte man unter Anrechnung
verstehen, wenn jemand hier beispielsweise ein
Wahlfach besucht hat, die LV aber für mehrere
Wahlfachkörbe anrechenbar ist – also vielleicht
könnte man das als Abgrenzung sehen. Aner­
kennung wäre zB auch, so jemand in Krems
etwas gemacht hat, das in unser Studium
hinein­passt. Was ich außerdem auch noch
mache, ist die Nostrifizierung. Dies bedeutet,
dass jemand bereits im Ausland ein mindestens
vierjähriges Studium abgeschlossen hat, das nun
hier auch als gleichwertig angesehen werden
soll, sprich man hier auch den Titel Magister
oder Magistra führen darf. Dazu muss die Person
dann Ergänzungsprüfungen ablegen.
Wissen Sie, warum es gerade in Österreich
in den einzelnen Bundesländern bei der An­­
erkennung so große Unterschiede gibt?
Die Unterschiede ergeben sich daraus, dass seit
8
Juristl | Jänner 2011
Claire-Sophie Mörsen | Beratung | [email protected]
Beate Himmer | Beratung | [email protected]
1999 unterschiedliche Studienpläne in Geltung
sind. Davor war der Studienplan für das
Jusstudium in Österreich an allen Universitäten
gleich. Darum war es auch viel einfacher, etwa
„Bürgerliches“ in Innsbruck zu machen und hier
schlimmstenfalls mit einem Sperrsemester rech­
nen zu müssen – jedoch sicherlich nicht damit,
dass die Prüfung von vornherein in Frage gestellt
wird. Das ist nun insofern schwierig, als die ver­
schiedenen Fakultäten unterschiedliche Schwerpunkte in den SPLs setzen. Die gravierendsten
Unterschiede sind vermutlich zu Linz, da sich die
Studierenden dort wesentlich früher entscheiden
müssen, ob sie ihren Schwer­punkt im öffent­
lichen oder im Privatrecht legen wollen.
Und wer bestimmt die Anerkennungs­voraus­
setzungen?
Das sind Studienprogrammleiter und mehrere
Vizestudienprogrammleiter/innen und in regel­
mäßigen Sitzungen wird versucht, das gemein­
sam zu erarbeiten. Sie legen die Grundregeln
fest, an die ich mich dann halte und natürlich
müssen die auch immer angepasst werden. Herr
Vize­studienprogrammleiter Prof. Ofner ist hier­
bei mein Ansprechpartner und unterschreibt
auch im Namen der Studienpräses die Bescheide,
die ich bearbeite und ihm vorlege.
Wie genau funktioniert die Anrechnung/Aner­
kennung und wie ist das Prozedere danach?
Anerkennung: Studierende haben bereits woan­
ders LVs besucht oder Prüfungen abgelegt und
hoffen, das verwerten zu können. Der ideale
Ablauf wäre, dass sie zuvor im Dekanat das
passende Formular erfragen und erhalten, das
sie ausfüllen und mit ihren Leistungsnachweisen
auch dort wieder abgeben. Dort erhält alles
einen Eingangsstempel und eine Nummer und
ich hole die Anträge in regelmäßigen Abständen
von dort, um sie zu bearbeiten. Dann schreibe
ich einen Bescheid, lege ihn Prof. Ofner vor und
er unterschreibt. Ist es so, dass jemand etwas
will, das er/sie nicht anerkannt bekommen kann,
dann versuche ich zunächst, persönlich anzuru­
fen und zu erklären, dass es nicht geht und
warum. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
Zumeist sehen die Leute ein, dass es nicht geht
und ziehen ihren Antrag zurück. Wollen sie es
jedoch genau wissen, so bekommen sie einen
negativen Bescheid, der begründet ist. Diesen
können sie natürlich anfechten und es ginge vor
den Senat. Schwierig ist es, wenn etwas aus
einer anderen Studienrichtung absolviert wurde
und man dies als Wahlfach anrechnen lassen
möchte. Dann kann es auch sein, dass ich noch
eine Beschreibung anfordere, was genau
gemacht wurde, und bespreche es dann auch
mit Herrn Prof. Ofner.
Person
ber ich t
Interview mit Mag. Verena Haas
Mag. Verena Haas
E-Mail: [email protected]
Institut für Europarecht, Internationales Recht
und Rechtsvergleichung
T: +43-1-4277-340 23
Sprechstunde: Di und Do 9 – 11 Uhr
Wie sieht es aus, wenn man aus dem Ausland
kommt?
Kommen die Leute aus dem Ausland, ist es noch
schwieriger. Alles, was das geltende Recht
betrifft, können wir keinesfalls anerkennen
(Beispiel: Das Fach „ Zivilrecht“ in einem ande­
ren Land ist niemals das österreichische
Zivilrecht). Es ist höchstens möglich, aufgrund
der Übung und Routine, die man ja bereits inne­
hat, jemandem, der bereits einen Bereich abge­
schlossen hat, dort die Pflichtübung anzuerken­
nen. Vor allem bei Fällen aus Deutschland ist es
schwierig, da es dort besonders wenige schrift­
liche Einzelnachweise über absolvierte Fächer/
Fachgebiete gibt. Generell sollte man versuchen,
so viel wie möglich an Dokumentation über die
Studienleistungen im Ausland mitzubringen,
sowohl was den Inhalt der einzelnen LVs/
Prüfungen betrifft, als auch bezüglich des
Umfanges (Wochenstunden, ECTS usw.).
Und Nostrifizierung ist nochmals etwas
anderes. Wie ist das?
Nostrifizierung ist auch recht einfach. Es muss
nachgewiesen sein, dass ein mindestens vierjäh­
riges Studium absolviert wurde – demnach nicht
in England, da dort nur drei Jahre studiert wird.
Dann müssen alle Dokumente (auch Ausweis
und Fächerliste vom Studium) gebracht werden,
vor allem das Originaldiplom ist besonders wich­
tig. Sofern das alles in Ordnung ist, kann ich den
Bescheid schreiben und die Person hat dann die
vorgegebenen Prüfungen innerhalb von vier
Jahren zu machen. Bezüglich der Prüfungsan­
meldungen muss man sich dann an Frau Moser
im SSC wenden. Wenn die Prüfungen alle absol­
viert sind, bekommt der Nostrifikant/die
Nostrifikantin einen neuen Bescheid, in dem
steht, dass sein/ihr Abschluss dem österrei­
chischen Abschluss gleichwertig ist. Wobei ich
sagen muss: Es ist schwierig. Es gibt wenige
Leute, die das zügig machen und schnell schaf­
fen, weil es doch viel zu lernen ist und sie
zumeist nebenher arbeiten. Vor allem, wenn
man Deutsch nicht gut beherrscht, sollte man
eventuell in Erwägung ziehen, lieber nochmals
für das Diplomstudium zu inskribieren und jene
Prüfungen anerkennen zu lassen, die möglich
sind. Auch, weil sie dort bei sehr schlechten oder
keinen Deutschkenntnissen die Möglichkeit
haben, im Rahmen des Vorstudienlehrganges
Deutsch zu lernen, aber auch generell weil sie so
mehr Kontakt zu anderen Studierenden haben.
Sie meinen, weil vor Allem Interaktion im
Studium wichtig ist sind auch nun so viele PÜs
verpflichtend geworden sind?
Ja. Auf jeden Fall. Man kann im Rahmen von
Erasmus oder Sommer­hochschulprogrammen
Prüfungen und Lehrveranstaltungen absolvieren.
Bezüglich Erasmus ist zu sagen: Es gibt
KoordinatorInnen, die das verwalten – ich habe
da persönlich nichts mit der Auswahl der LVs zu
tun. Vor allem im Völkerrecht und Europarecht
ist dort ein großer Bereich. Bezüglich dieser
Sachen kann man sich aber bestens über die
Homepage der Abteilung Völkerrecht informie­
ren: http://public.univie.ac.at/index.php?id=
13404. Dort müssen sich dann die Leute bewer­
ben und werden ausgewählt. Die Kommunikation
erfolgt dann mit den KoordinatorInnen dort bzw
deren AssistentInnen. Die meisten absolvieren
Völker- und/oder Europarecht, Wahlfächer sind
zumeist auch möglich. Es kann hilfreich sein, die
Pflichtübung bereits VORHER absolviert zu
haben. Kommen sie wieder, müssen sie sich
zuerst an den/die KoordinatorIn wenden, der/die
überprüft alles, unterschreibt und alles wird im
Dekanat abgegeben. Von dort gelangt es wieder
zu mir und ich entscheide nun nichts mehr, son­
dern nehme nur die Endbearbeitung vor.
Und was für Sommerhochschulen gibt es?
Strobl: Da ist es ähnlich, da habe ich eine
Vorlage welche LVs wofür anerkannt werden
können. http://www.univie.ac.at/sommerhoch­
schule/
Alpbach: Hier ist es so, dass die Leute, die den
Kurs dort machen, hoffen, sich damit Europarecht
zu ersparen. Das ist nicht ganz so einfach, da
dies vom Umfang her nicht ganz unserem Plan
entspricht, da es auch dort verschiedene
Varianten gibt. Der beste Tipp ist auch hier,
bereits vorher hier im Haus eine Übung zu
absolvieren, dann ist eine Anerkennung nicht so
problematisch.
LSE hätte ich hier noch: Im Bereich des
Völkerrechts nicht ganz so einfach, ein Kurs hat
7,5 credits und wir brauchen hierfür VR 9; daher
ist es auch hier notwendig, vorher eine Übung
zu machen. Man könnte auch dort zwei KU
machen, doch das würde das Doppelte kosten
und die LSE ist ziemlich teuer. http://www2.lse.
ac.uk/study/summerSchools/summerSchool/
Home.aspx
Von was für Preiskategorien sprechen wir hier?
Billige Variante ist: „Full time students“, das
wären über Tausend Pfund pro Kurs.
Apropos, wie sieht es mit Fremdsprachen­
kompetenz aus?
Hier gilt, dass die Anerkennung bei den Erasmus­
leuten automatisch erfolgt (außer sie waren in
Deutschland); auch wenn man sonst im Ausland
eine fremdsprachige LV mit juristischem Bezug
absolviert hat wird das anerkannt.
Wo wir gerade bei den Kompetenzen sind –
halten Sie die verpflichtenden Kompetenzen
für sinnvoll?
Die Medienkompetenz auf jeden Fall. Denn es ist
einfach sinnvoll, zu wissen, wie man richtig
recherchiert und die Rechtsinformationsdaten­
banken verwendet. Vor allem auch, da es in
diesem Studium ja weniger darum geht, Arbeiten
zu schreiben. Man sollte es relativ bald nach
dem ersten Abschnitt machen, da es für den
Rest des Studiums und persönlich viel bringt. Die
Historische Kompetenz halte ich auch für sinn­
voll: Nur wenn man weiß, wo man herkommt,
kann man wissen, wo man ist. Erweiterungs­
curricula sind nun neu … wir werden ständig
gefragt und können selten Auskunft geben. Hier
gibt es derzeit bloß einen Grundkurs speziell für
diese Leute. Künftig wird es mehr geben. Doch
es ist wichtig, dass diese LVs nicht für jene sind,
die bereits für Jus inskribiert sind. Link zum VVZ
Erweiterungscurricula: http://online.univie.ac.at/
vlvz?kapitel=303&semester=W2010
Sie sind in einigen Quellen als „erste Ansprech­
partnerin“ gelistet?
Nein – unbedingt auch zum Dekanat gehen, so
man Formalitäten zu klären hat. Bei Fragen
bezüglich des Studiums und vor allem des
Studienbeginns ist die Fakultätsvertretung da,
um Fragen zu beantworten und sie macht das
auch sehr gut! Umsteiger/innen vom alten in
den neuen SPL sollten sich an das Dekanat oder
bei speziellen Problemen an VizeSPL Frau Prof.
Perthold wenden. Und ich würde die Leute ersu­
chen, in meiner Sprechstunde während der
Wartezeit leise zu sein, da hier auch Prof­essor­
Innen und AssistentInnen arbeiten, und geduldig
zu sein, da es vor allem zu Semester­beginn zu
längeren Wartezeiten kommen kann (auch
sollten Leute mit Babies und Kleinkindern vorge­
lassen werden – das sollte aber eigentlich
selbstverständlich sein!). Und wirklich nur zu mir
kommen, nachdem man die FAQ gelesen hat
und sich das Formular angesehen hat – denn
möglichweise beantworten sich die Fragen von
selbst. Denn je mehr Leute zu mir kommen,
desto weniger Zeit habe ich ja, die Anträge zu
bearbeiten.
Juristl | Jänner 2011
9
Würden Sie selbst noch gerne auf einige Dinge
hinweisen?
Ja – also am wichtigsten wäre mir, dass die
Leute sich bitte die FAQs auf unserer Homepage
ansehen: http://ipr.univie.ac.at/ofner/studienpro­
grammleitung/faq
Wir haben uns bemüht, sie so gut und übersicht­
lich wie möglich auszugestalten und ich bin der
Meinung, dass sich viele Fragen dadurch schnell
und einfach von selbst beantworten würden. Sie
sind sogar auch von der FV verlinkt. Es gibt sie
teilweise auch auf Englisch, Französisch und
Italienisch. Seit dem Sommer, kann man sich die
unterschiedlichen Beiblätter für die Formulare
auch gleich selber ausdrucken. Damit sparen Sie
sich Wartezeit und es geht sicherlich schneller.
Vielen Dank für das Interview!
Juridicum Journal
ber ich t
Kronzeugenregelung als Königsweg?
Livia Neutsch | Juridicum Journal Redakteurin | [email protected]
Eine geplante Verfahrensbestimmung der
Strafprozessordnung, die kooperativen Kron­
zeugen und -zeuginnen bald Straffreiheit in
Aussicht stellen könnte, erregt derzeit die
Gemüter von Juristinnen und Juristen aus
Lehre und Praxis. Der umstrittene Entwurf des
Justizministeriums zur Kronzeugenregelung
war auch Thema eines kürzlich abgehaltenen
Rechtspanoramas am Juridicum.
Informationsnotstand
der Justiz
Die sogenannte „Kronzeugenregelung“ (§ 209a
StPO des Ministerialentwurfes) sieht eine
Rücktrittsmöglichkeit von der Strafverfolgung
bei Tatbeteiligten vor, die zur Aufklärung einer
Straftat beitragen. Der Entwurf steht im Zu­­
sammenhang mit neuen Formen und Aus­maßen
der Wirtschaftskriminalität, die die Justiz in den
letzten Jahren vermehrt beschäftigen und, wie
manche meinen, überfordern. Staatsanwälte/
anwältinnen und Richter/innen klagen, der
neuen Form von Wirtschaftskriminalität sei ohne
Informant/innen als Quelle nicht mehr Herr zu
werden. Andere hingegen befürchten, dass
durch die belohnte Zusammenarbeit mit der
Staatsanwaltschaft eine Gesellschaft des gegen­
seitigen Anschwärzens entstünde und das
Vertrauen in die Justiz massiv geschwächt wer­
den würde.
Auch das erste Rechtspanorama nach der
Sommerpause widmete sich dem vom Justiz­
ministerium eingebrachten Ministerialentwurf,
der bereits im Begutachtungsverfahren heftig
kritisiert wurde. Georg Krakow, Kabinettchef des
Justizministeriums, stellte das Konzept der
10
Juristl | Jänner 2011
Kronzeugenregelung im Detail vor und wies
gleich zu Beginn darauf hin, dass die Kron­
zeugenregelung weder Allheilmittel noch All­
tags­­geschäft der Justiz werden könne und solle.
Dies verhindere schon der eingegrenzte
Anwendungsbereich, der die Möglichkeit der
Kronzeugenregel nur für schwere Straftaten ab
der Zuständigkeit der Schöffengerichtsbarkeit
vorsieht. Die Einsatzmöglichkeit wird vor allem
in jenem Bereich der Wirtschafts- und
Korruptions­delikte gesehen, die typischerweise
in einem Heimlichkeitsbereich stattfinden, in
welchem die Staatsanwaltschaft ohne Infor­
manten gar nicht erst Kenntnis von der straf­
baren Handlung erlange.
Negative Auswirkungen auf das
Vertrauen der Bevölkerung
Heftige Kritik erregte vor allem die unsichere
Position des/r Kronzeugen/zeugin, für den/die
bis zum Verfahrensausgang ungewiss bleibt, ob
die preisgegebenen Informationen als "ausrei­
chend" bewertet werden. Bei nicht geleisteter
Kooperation kann die Staatsanwaltschaft das
Verfahren gegen den/die Kronzeugen/zeugin
auch wiederaufnehmen. Die Unsicherheit dieser
Konstruktion mindert freilich auch den Wert
einer solchen Aussage. Kronzeugen sind zwangs­
läufig unzuverlässige Zeugen, weil sie aus per­
sönlichem Interesse handeln, betonte in diesem
Zusammenhang Strafrechtsprofessor Helmut
Fuchs. Deshalb seien Urteile, die sich auf die
Kronzeugenregelung stützen, auch kaum geeig­
net, das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz
zu stärken, Vorbild Kartellrecht.
Positive Argumente kommen aus dem Gebiet
des Kartellrechts, wo eine ähnliche Regelung
seit 2006 existiert.So verwies Bundeskartellanwalt
Alfred Mair auf den enormen Einfluss dieser
Möglichkeit im Kartellverfahren. Im Bereich des
milliardenstelligen Wettbewerbs um mehrstelli­
ge Milliardenbeiträge, wo illegale Absprachen
leider systemimmanent seien, wäre es fatal, der
Sozialschädlichkeit dieser Absprachen kein effek­
tives Instrument entgegenzusetzen. Die Kron­
zeugenregel sei auch vor dem Hintergrund des
Präventionsgedankens zu sehen, bewusst krimi­
nell Handelnde durch die Gefahr, belastet zu
werden, abzuschrecken.
Anwendungsbereich:
Wirtschaftsdelikte und Taten
mit konspirativem Charakter
Ein umstrittener Punkt der Umsetzung ist auch
der Katalog jener Delikte, auf die die Kron­
zeugenregel künftig anwendbar sein soll.
Vizedekanin und Strafrechtlerin Susanne ReindlKrauskopf, selbst keine uneingeschränkte Be­­
fürworterin der Regelung, gibt dabei zu beden­
ken, dass bei einem Abstellen auf Delikte mit
konspirativem Charakter auch Augenmerk auf
Bereiche wie Sexualdelikte und Menschen­handel
gelegt werden müsse. Schließlich entfalte auch
hier das konspirative Element der Verschwörung
jene schädliche Wirkung, der die Kronzeugenregel
offenbar entgegenwirken wolle.
Geplant ist zunächst eine gesetzlich befristete
Einführung der Kronzeugenregel, wobei von
Seiten des Justizministeriums nachdrücklich für
eine ausreichend lange Probephase plädiert
wird. Der Entwurf hat mittlerweile den Minister­
rat passiert.
Juridicum Journal
ber ich t
Erfolge mit Verzögerungen
Sara Khalil | Juridicum Journal Redakteurin | [email protected]
Der Internationale Strafgerichtshof für das
ehemalige Jugoslawien (International Criminal
Tribunal for the former Yugoslavia- kurz ICTY),
vertreten durch seinen Präsidenten Patrick
Robinson, stellte seinen 17. Jahresbericht der
Generalversammlung vor.
Seit 1993 gibt es das UN-Kriegsverbrechertribunal
bereits, nach zehn Jahren einigte man sich auf
eine „completion strategy“ um die Prozesse
erfolgreich, abgestimmt mit dem lokalen
Rechtssystem des ehemaligen Jugoslawiens und
vor allem in einem akzeptablen zeitlichen
Rahmen, abschließen zu können. Im Jahr 2008
hätten demnach alle Prozesse beendet werden
sollen. Der Zeitplan, den Richter Robinson nun
präsentierte, sieht vor, dass die Urteile
"Djordevic" und "Gotovina" noch dieses Jahr
gefällt werden. Die Verfahren "Perišić" und
"Prlić" sollen im Jahr 2011 und fünf andere
Verfahren voraussichtlich erst im Jahr 2012 ein
Ende finden.
Karadžic-Prozess: Ende 2013?
Vorsichtig formulierte Robinson in seiner Rede
den Zeitpunkt der Beendigung des Prozesses
gegen den früheren Anführer der bosnischen
Serben, Radovan Karadžić: Der letzte Fall sollte
aufgrund der jüngsten Verzögerungen im Prozess
Ende 2013 abgeschlossen sein, Karadžić bean­
tragte immer wieder Unterbrechungen, wie zum
Beispiel Anfang August, als der ehemalige
Präsident der Republika Srpska 93 Ton- und 10
Videokassetten, zwei CD- und acht DVDAufnahmen erhielt und eine dreiwöchige Pause
forderte. Angeblich handelt es sich dabei um
Aufnahmen von Ratko Mladić, welche in dessen
Haus in Belgrad bereits Anfang Februar sicher­
gestellt und in der Folge dem UNO-Chefankläger
übermittelt wurden. Dem Antrag Karadži ćs
wurde in diesem Fall nicht stattgegeben. Die
Beendigung der Berufungen in diesem Prozess
ist noch für 2014 festgesetzt, Präsident Robinson
räumt jedoch ein, dass dieses Datum äußerst
optimistisch ist und womöglich zu einem ange­
messenen Zeitpunkt neu berechnet werden
muss.
Insgesamt sind noch 13 Fälle offen, wobei die
Richter/innen und Mitarbeiter/innen bereits
jeweils an mindestens zwei Fällen gleichzeitig
arbeiten. Das Personal bereitet Robinson eben­
falls Schwierigkeiten, denn dieses verlässt das
ICTY zusehends, wodurch immer öfter neue,
qualifizierte Mitarbeiter/innen angestellt und
ausgebildet werden müssen.
Schätzung der Dauer der
Prozesse – mehr Kunst als
Wissenschaft
Die verspäteten Beginne und Abschlüsse der
Prozesse sind unter anderem auf Zeug/innenein­
schüchterungen (Šimatovi ć), Nichterscheinen
von Zeugen und Zeuginnen, Krankheit des
Beschuldigten (Stanišić) und die Komplexität
bezüglich der Fälle, in denen die Beschuldigten
ohne Verteidiger/in vor Gericht treten und sich
selbst verteidigen (Radovan Karadžić) zurückzu­
führen. Weiters wurden in Serbien neue
Beweismittel festgestellt: 18 Militärnotizbücher,
die angeblich von Ratko Mladić zwischen 1991
und 1995 verfasst wurden, welcher vom
Kriegsverbrechertribunal gesucht, jedoch von
Serbien nicht verhaftet und ausgeliefert wird.
Auf sein Konto geht das Massaker im Juli 1995,
bei welchem 8000 Musliminnen und Muslime in
Srebrenica ermordet wurden. Der Vorwurf der
Zeug/inneneinschüchterung richtet sich insbe­
sondere an den einstigen Vizechef des ser­
bischen Geheimdienstes Vize Franko Šimatović
"Frenki" und Vojislav Šešelj, welchem schon
2008 die Einschüchterung von Zeug/innen der
Anklage über seine politischen Beziehungen
vorgeworfen wurde.
versammlung vor einem Drängen auf Ent­
scheidungen, denn die Richter/innen spüren den
Druck der internationalen Gemeinschaft und der
„completion strategy“. Dies sei nicht das geeig­
nete Umfeld, um solch komplexe Prozesse zu
bestreiten und schwerwiegende Entscheidungen
zu fällen. Parteien haben die Richter/innen
schon beschuldigt, Entscheidungen mit dem
alleinigen Ziel der Beschleunigung der Verfahren
zu fällen, so Robinson. Abschließend bat er um
Unterstützung zur Einrichtung eines Treuhänder­
fonds für die Opfer des ehemaligen Jugo­
slawiens.
Juridicum Journal:
Das Juridicum Journal ist die Onlinezeitung
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Das
Redaktionsteam berichtet täglich über aktuelle
Themen aus den Bereichen Justiz, Gesetzgebung
und Rechtspolitik. Unsere Seite bietet Dir
einen Überblick über österreichische, euro­
päische und internationale juristische Trends
und das aktuelle Geschehen an der Fakultät.
Sowohl Studierende und Lehrende, als auch
Juristinnen und Juristen und Journalistinnen und
Journalisten zählen zu unseren Leserinnen und
Leser. Unser Veranstaltungskalender hält Dich
über aktuelle juristische Diskussionsrunden auf
dem Laufenden.
Wenn Du noch Fragen über unsere Arbeit oder
Interesse an der Mitarbeit hast, kannst Du Dich
jederzeit an unsere Redaktion wenden: journal.
[email protected]. Unsere Seite findest du
unter: http://journal.juridicum.at
Kritik am Kriegsver­
brechertribunal
Richter Patrick Robinson warnt die UN-General­
Juristl | Jänner 2011
11
Ser ie
AbsolventInnenecke
Änderungen bei der Gerichtspraxis
Das Budgetbegleitgesetz 2011, das am 30. November
2010 beim Nationalrat als Regierungs­vorlage einge­
langt ist und wohl im Jahr 2010 vom Nationalrat
beschlossen wird, verkürzt für Rechtspraktikant/
innen die Ausbildungszeit von neun auf fünf Monate
(§ 5 Abs 2 RPG nF) und den Ausbildungsbeitrag von
monatlich brutto 1.274,20 auf 1.035 Euro (§ 17 Abs
1 RPG nF).
Diese Änderungen des Rechtspraktikanten­gesetzes
treten mit 1. Juli 2011 in Kraft (§ 29 Abs 2f Z 2 RPG
nF) und sind auf Zulassungswerber/innen anzuwenden,
die ihren (erstmaligen) Antrag auf Zulassung zur
Gerichtspraxis ab dem 1. Juli 2011 stellen (vgl § 28a
RPG nF). Die für die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung,
für die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungs­
dienst sowie für die Eintragung als Notariats­kandidat/
in notwendige Ausbildungs­zeit bei Gericht als
Rechtspraktikant/in wird entsprechend von neun auf
fünf Monate herabgesetzt (§ 2 Abs 1 RAPG nF; § 2 Abs
1 Z 5 RStDG nF; § 117a Abs 2 NO nF).
Nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungs­
vorlage soll durch diese Änderungen „sowohl eine
budgetäre Entlastung als auch eine Minderung des
Platzmangels an vielen Gerichten erreicht werden“
(EBRV 981 BlgNR 24. GP 4). „Im ersten Ausbildungs­
monat erfolgen erfahrungsgemäß hauptsächlich eine
erste Einweisung und grundlegende Einschulung. Es
erscheint daher, vor dem Hintergrund einer künftig grund­
sätzlich fünfmonatigen Gerichtspraxis gerechtfertigt,
betraglich in etwa von vier Monaten (nach derzeitigen
Ansätzen) auszugehen“ (EBRV 981 BlgNR 24. GP 99).
Die gleichen Ausführungen waren bereits in den
Erläuternden Bemerkungen zum Ministerial­entwurf für
das Budgetbegleitgesetz Justiz 2011–2013 enthalten
(EBME 233/ME 24. GP 5). Die zu diesem Ministerial­
entwurf zahlreich eingegangenen Stellungnahmen –
unter anderem der Fakultätsvertretungen Rechtswissen­
schaften der Universitäten Graz, Innsbruck, Linz und
Wien, der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der
Universität Innsbruck, des österreichischen Rechtsan­
waltskammertags, von Richteramts­anwärter/innen und
Richter/innen sowie von ao. Univ.-Prof. Dr. Alexander
Tipold – kritisierten die Verkürzung der Ausbildungszeit
und des Aus­bildungsbeitrags. Trotz der sachlich begrün­
12
Juristl | Jänner 2011
deten Kritik wurden die Änderungen des Ministerial­
entwurfs in die Regierungsvorlage unverändert über­
nommen.
Die Gerichtspraxis bietet angehenden Jurist/innen die
Brücke zwischen theoretischer Universitätsausbildung
und juristischer Praxis. Durch eine Verkürzung der
Ausbildungszeit kann eine sinnvolle Ausbildung der
Rechtspraktikant/innen nicht mehr gewährleistet wer­
den. Nach einer einmonatigen Einschulung bleiben nur
noch vier Monate, um einen möglichst umfassenden
Einblick in die richterliche Tätigkeit und den Vorgängen
bei Gericht zu erhalten.
Das bedeutet bei der Ausbildung von Jurist/innen nicht
bloß Stillstand, sondern sogar Rückschritt! Und das in
einer Zeit, in der Bildung von wesentlicher Bedeutung
ist. Durch diese Einschränkung wird die Ausbildungslast
stärker den Ausbildungsberufen in der Praxis übertra­
gen, wobei diesen wesentlich weniger Zeit bleibt und
nicht für eine umfassend juristische Ausbildung gesorgt
ist.
Für die Justiz selbst wird die kurze Zeit wohl nicht
ausreichen, um zu erkennen, ob die betreffenden
Personen für die Übernahme in den richterlichen
Vorbereitungsdienst geeignet sind. Sollen jedoch
Bewerber/innen für die Übernahme längere Zeit am
Gericht verbleiben, hätte die Verkürzung der
Ausbildungszeit keinen Sinn und müssten die betref­
fenden Personen längere Zeit für einen geringen
Ausbildungsbeitrag im Ungewissen verbleiben, ob sie
letztlich in den richterlichen Vorbereitungsdienst über­
nommen werden. Durch die Verkürzung wird die
Ausbildung der österreichischen Jurist/innen drastisch
beeinträchtigt.
Zur Reduzierung des Ausbildungsbeitrags ist grund­
sätzlich festzuhalten, dass die Tätigkeit eines/r
Rechtspraktikanten/in juristische Kenntnisse im Umfang
eines Hochschulstudiums erfordert. Dem entsprechend
übernimmt diese Berufsgruppe auch sehr verantwor­
tungsvolle Justizaufgaben wie etwa die Formulierung
von Urteilsentwürfen oder die Belehrung von Parteien.
Nunmehr wird der in den letzten Jahren nicht an die
Inflation angepasste Ausbildungsbeitrag für dieselbe
Tätigkeit sogar noch herabgesetzt!
Mag. Günther R. Rebisant
Vorsitzender der Studienvertretung
Doktorat
[email protected]
Verkürzung der Ausbildungszeit
und des Ausbildungsbeitrags
Doktoratsberatung im Büro der
FV Jus jeden Donnerstag von
17 bis 19 Uhr
Aufgrund der verrichteten Tätigkeit hat der Ausbildungs­
beitrag auch bei gleichzeitiger Ausbildung des/r
Rechtspraktikanten/in insoweit angemessen zu sein,
um eine einfache und selbständige Lebensführung bei
einer Voll­beschäftigung in der aktuellen Wirtschafts­
situation ohne Nebenbeschäftigung oder anderen
finanziellen Zuwendungen zu ermöglichen. Angehende
Jurist/innen als Absolvent/innen eines Hochschul­
studiums dürfen bei ihrer weiterführenden Praxis­
ausbildung und der notwendigen Erlangung der Vor­
aussetzungen für die ihrem Studium entsprechen­den
Berufe durch eine unangemessene Entgeltung ihrer
beruflichen Tätigkeit nicht gezwungen werden, ihre
Lebensführung denen von Studierenden eines Diplom­
studiums anzugleichen.
Die Änderungen des Rechtspraktikantengesetzes sind
aus den angeführten Gründen im Interesse einer hoch­
wertigen Jurist/innenausbildung entschieden abzuleh­
nen.
Neue Veranstaltungsreihe im WS 10/11
Rechtsgebiete in der Praxis
Nach dem Motto „Bringen wir die Praxis ins
Haus“ findet am Juridicum im WS 10/11
zum ersten Mal die Veranstaltungsreihe
„Rechts­gebiete in der Praxis“ statt.
Die neue UNIPORT-Veranstaltungsreihe in Ko­­
oper­ation mit der Fakultät für Rechtswissen­
schaften möchte damit die Transparenz von
Berufsbildern zur Unterstützung der Berufs­
wahl steigern. Lernen Sie unterschiedliche
Rechts­gebiete in der Praxis kennen und lösen
Sie mit ExpertInnen Fallstudien, die deutlich
machen, wie Recht im Arbeitsalltag An­­
wendung findet.
Termine & Themen Rechtsanwälte
Do, 25. November 2010
16.00 bis 18.00 Uhr
Veranstaltungen im
Dezember 10:
Kapitalmarktrecht,
Bankenaufsichtsrecht, Steuerrecht
„Unternehmensfinanzierung und Insolvenz“
Mag. Dr. Georg Janovsky
Rechtsanwaltsanwärter bei Toifl Kerschbaum
Rechtsanwälte sowie MMag. Matthias
Hofstätter, Steuerberater bei LeitnerLeitner
Do, 02. Dezember 2010
16.00 bis 18.00 Uhr Bisher: Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht,
Zivilprozessrecht
„Corporate Defense – Haftung der börseno­
tierten AG gegenüber Anlegern“
RA Dr. Andreas Zahradnik
Partner bei Dorda Brugger Jordis
Rechtsanwälte
Do, 18. November 2010
16.00 bis 18.00 Uhr
Kartellrecht (Private Enforcement)
„Der Fall ‚Anwaltssoftware’: Eine Geschichte
über die Tücken im Match‚ David gegen
Goliath’“
Dr. Hanno Wollmann
Rechtsanwalt bei Schönherr Rechtsanwälte
Do, 09. Dezember 2010
16.00 bis 18.00 Uhr Vergaberecht
„Ein Fußballstadion für Kleinmugl“
Dr. Georg Zellhofer sowie Mag. Gregor
Stickler
beide Rechtsanwälte bei Schramm Öhler
Zivilverfahrensrecht
Zwei Richter berichten über Ihren
Arbeitsalltag und stehen für Fragen zur
Verfügung – „Entscheiden für Verant­
wortung. Mit Verantwortung entscheiden.“
VERANSTALTUNGEN IM JÄNNER 11:
Dr. Michael Schaumberger sowie
Mag. Wolfgang Maurer
beide Richter des Landesgerichts für
Zivilrechtssachen Wien
Do, 13. Jänner 2011
16.00 bis 18.00 Uhr
Arbeitsrecht, Datenschutzrecht
„Big Boss is watching you –
Videoüberwachung von Mitarbeitern“
DDr. Karina Hellbert LL.M.
Rechtsanwältin bei Fiebinger Polak Leon &
Partner
Do, 20. Jänner 2011
16.00 bis 18.00 Uhr
Ort jeweils
Juridicum, Seminarraum 43
(Stiege 2 / 4. Stock)
Weitere Infos und Anmeldung unter:
www.uniport.at/rechtsgebiete
Juristl | Jänner 2011
13
Eindrücke einer Erasmus-Studentin
inter view
Ein Interview mit Irina Rohracher
Teresa Schön | Beratung | [email protected]
Immer mehr Studierende spielen mit dem
Gedanken, während des Studiums ein Auslands­
semester zu absolvieren. Die Kollegin Irina
Rohracher hat mit Hilfe des Erasmus-Programms
ein Semester in Spanien studiert. Ich habe sie
gebeten, mir ihre persönlichen Eindrücke unter
anderem bezüglich des Bewerbungsverfahrens
in Wien, der Gastuniversität, der Lehrveran­
staltungen im Gastland usw. zu schildern.
Welche Uni hast Du besucht und unter wessen
Programm fiel diese?
Die Universität meiner Wahl war die Universidad
Autónoma de Madrid (UAM). Sie hat einen
eigenen Campus nördlich von Madrid, der aber
gut mit der S-Bahn erreichbar ist. Das Programm
leitete 2007 noch Prof. Hafner, nach meiner
Rückkehr hat die Betreuung Prof. Marboe über­
nommen.
Wie bist Du auf Deine Wahluni gekommen?
Welche Präferenz hast Du bekommen?
Da ich als Zweitstudium Spanisch an der
Romanistik belegt habe, musste es unbedingt
ein spanischsprachiges Ziel sein. Ich habe also
alle spanischen Universitäten angegeben und
meine erste Präferenz bekommen. Die UAM
habe ich an erste Stelle gereiht, weil die juri­
dische Fakultät der UAM einen sehr guten Ruf in
Spanien genießt. Immerhin hat Kronprinz Felipe
dort sein Jusstudium absolviert…
Wie hast Du das Bewerbungsverfahren emp­
funden, angefangen von dem "Papierkram"
bis zu einem allfälligen Hearing?
Wie jedes Bewerbungsverfahren verlangt auch
dieses eine gewisse Vorbereitungszeit, allerdings
lassen sich die nötigen Unterlagen in wenigen
Tagen zusammenstellen. Die Erasmusseite des
Völkerrechtsinstitutes ist sehr hilfreich. Wenn
man sie gut durchliest, bleiben wenige Fragen
offen. Das Hearing fand auf Spanisch statt und
alle Bewerber/innen erhielten ähnliche Fragen
zur Motivation, warum man gerade nach Spanien
gehen möchte, wo man spanisch gelernt hat
und welche Prüfungen man im Land absolvieren
möchte.
Am schwierigsten war die Auswahl der dort zu
absolvierenden Kurse für das sogenannte „lear­
ning agreement“. Aber auch hier hilft die
Einsicht in die im Völkerrechtsinstitut auflie­
genden, gesammelten „learning agreements“
seiner jeweiligen Vorgänger weiter.
Auf welche Dinge hat Dein Programmleiter
besonders Wert gelegt (Motivationsschreiben,
Hearing, Notendurchschnitt)?
Der Programmleiter legte auf Notendurchschnitt
und Studiendauer, genauso wie auf ein authen­
tisches, überzeugendes Motivationsschreiben
wert. Natürlich floss auch das Hearing ein, es
geht wohl um einen Gesamteindruck.
Laufen die LV in Spanien anders ab bzw. gibt
es Unterschiede im Unterrichtssystem und wie
hast Du das Unileben generell empfunden?
In Spanien gibt es ein verschultes System ähn­
lich der Schienen im ersten Jahr an der WU. Die
Studierenden sind in Gruppen aufgeteilt, die für
vor- oder nachmittags einen fixen Stundenplan
erhalten. Den jeweils anderen Halbtag können
sie für Seminare und Wahlfächer nutzen. Nur
dort wird diskutiert und mitgearbeitet, während
in den Pflichtvorlesungen überwiegend Frontal­
unterricht stattfindet. Die Prüfungen finden aus­
schließlich auf Spanisch statt und das Noten­
system geht von 1 bis 10 mit 10 als bester
Note.
Der Campus der UAM ist sehr großzügig ange­
legt, es macht Spaß, Freunde in den Mensen der
verschiedenen Fakultäten zu treffen und am
dortigen „Juridicum“ waren alle spanischen
Kollegen sehr hilfsbereit.
Wie würdest du sagen haben sich Deine
Sprachkenntnisse verbessert?
Sehr deutlich! Auch wenn ich bereits Vor­
kenntnisse hatte, dient der Auslandsaufenthalt
vor allem dazu, die Angst, frisch von der Leber
weg loszureden, abzulegen. Da Englisch in
Spanien nicht so populär ist, ist man vom ersten
bis zum letzten Tag gezwungen, wirklich viel
spanisch zu sprechen.
14
Juristl | Jänner 2011
Viele fürchten sich davor, dass sie keine
Wohnung finden. Wie hast Du gewohnt und
hat Dir jemand geholfen, eine Bleibe zu fin­
den?
Die Wohnungssuche ist anstrengend, aber kei­
nesfalls aussichtslos. Ich habe die ersten Tage in
einem Hostel gewohnt und dort in bester
Gesellschaft fünf anderer Studenten in ähnlicher
Lage mit Laptop und Stadtplan bewaffnet
Wohnung gesucht und fünf Tage und 16 Objekte
später eine ideale WG auch gefunden. Ich hatte
zwei Spanier und eine Französin als Mitbewohner,
gemeinsame sonntägliche Paella auf der
Dachterrasse inklusive. Wichtig ist die
Verkehrsanbindung an eine S-Bahnstation der
Linien, die zum Campus führen und die
Anbindung an die Nightline um von allabend­
lichen Feldforschungen sicher nachhause zu
kommen.
kultur
Hast Du an Deiner Gastuni und in der Stadt, in
der Du warst, schnell Anschluss und Freunde
gefunden?
An den anderen Erasmus-Student/innen führt
kein Weg vorbei. Sie begegnen einem überall,
vor allem sobald man einen Fuß über die
Schwelle des kleinen ESN (Erasmus Student
Network) Büros am Campus gesetzt hat. ESN
versendet regelmäßig Newsletter per E-Mail, in
denen über Veranstaltungen, Treffpunkte und –
besonders zu empfehlen – Reisen in alle
Regionen von Barcelona bis – Highlight des
Sommersemesters – Ibiza informiert wird.
Spanische Studenten muss man selbst aktiv
ansprechen, aber wenn das Eis einmal gebro­
chen ist, lernt man über Nacht – im wahrsten
Sinne des Wortes – auch die Freunde der
Freunde der Freunde kennen … Spanier sind
abends immer unterwegs, es geht nur noch
darum, wo man sich trifft.
Freunde habe, die sich wirklich jederzeit über
einen Besuch freuen. Und dass Madrid einen
festen Platz in meinem Herzen und in meinem
jährlichen Reisebudget hat.
Was für Erfahrungen hast Du insgesamt von
Deinem Erasmus-Aufenthalt mitgenommen?
Dass es gar nicht schwer ist, sich in einem ande­
ren Land von der Wohnung bis zum Monatsticket
ein Leben einzurichten. Dass trotz vieler Fiestas
und gelebter Lebensfreude genauso universitäre
Erfolge möglich sind. Dass ich nun europaweit
Würdest Du anderen Student/innen empfeh­
len, auch auf Erasmus zu fahren? Warum?
Absolut!!! Es ist nie wieder leichter, einen
Studienplatz im Ausland zu bekommen, soviel
über ein anderes Land zu erfahren sowie unzähl­
bar viele neue Freunde kennenzulernen.
Nachteile? Gibt es keine!
Neu im Kino
EXIT THROUGH
THE GIFT SHOP
Ab 3.12. OmU exklusiv im Gartenbaukino
Die Berühmtheit des Street-Art-Künstlers Banksy reicht weit über die
Graffitti-Szene hinaus. So gehört es unter Kunstsammlern etwa längst zum
guten Ton, neben den Picassos und van Goghs auch einen Banksy zu besit­
zen. Um seine Identität aber macht dieser ein großes Geheimnis: Kein
Wunder, überschreitet er doch wiederholt die Grenze zur Illegalität, wenn
er etwa die Mauer im Westjordanland verschönert. Eigentlich wollte Thierry
Guetta einen Film über Banksy, jenes notorische Street-Art-Phantom, dre­
hen. Dann aber verlor er sich in tonnenweise Material über Street Art im
Allgemeinen und Banksy im Besonderen und schließlich in der eigenen
daraus sich ergebenden Karriere als Street Art Superstar «Mr Brainwash»
in der Warhol-Nachfolge. Nun musste Banksy die Sache selbst in die Hand
nehmen und versuchen zu retten, was zu retten war. Herausgekommen ist
diese wilde Mischung aus Dokufiction, Mockumentary, KunstbetriebsPersiflage, Künstlerporträt und Meta-Kunstfilm. Lustig, frech und schlau. In
Banksys eigenen Worten: «The world’s first street art disaster movie».
www.gartenbaukino.at
Juristl | Jänner 2011
15
Ein Update zu Tutorien, Lerngruppen & Co.
Anne-Aymone McGregor | Beratung | [email protected]
Alltogether
Sucht Ihr eine Möglichkeit, Fragen zu stellen,
Euch auszutauschen, Euch zu amüsieren und
gute Freunde zu finden? Für all das sind die
Tutorien und Lerngruppen gut; sie bieten sowohl
Spaß als auch ernsthaftes Bemühen, um das
Studium gut zu meistern.
So verschieden wie ein/e jede/r von uns ist, so
unterschiedlich die Gründe, in eines oder mehre­
re Tutorien zu gehen. Wir treffen uns seit Anfang
Oktober immer dienstags abends zum „Meet &
Greet“, in verschiedenen Pubs und seit Mitte
November auch zu verschiedenen Zusatzaktionen
betreffend Rhetorik, UNO und nichtjuristische
Themen wie Kino, kreativer Spieleabend, Punsch­
tour usw.
Rhetorik bzw die Kunst
der Debatte
„[…] Rhetorik sei als die Fähigkeit
definiert, das Überzeugende, das jeder
Sache innewohnt, zu erkennen […]“
Aristoteles
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zu diskutie­
ren. Hauptsächlich in Parlamenten kennt man
die Pro und Contra-Debatte; zum einen als
offene parlamentarische Debatte (OPD) im deut­
schen Sprachraum, zum anderen den british
parliamentary style (BPS), wie er im house of
commons in England praktiziert wird.
Dabei geht es nicht primär um die Beantwortung
von Fragen. Es werden Sachverhalte problemati­
siert und über das jeweilige Thema reflektiert.
Die Debatte, ob in der Form von OPD oder BPS,
ist streng geregelt. In der Debatte geht es
darum, unterschiedliche Positionen klar heraus­
zuarbeiten, gegensätzliche Meinungen zu
äußern, zu vertreten und zu begründen, sie ver­
gleichend gegenüberzustellen und durch eine
16
Juristl | Jänner 2011
Abstimmung eine formale Entscheidung herbei­
zuführen. Sie hat einen eindeutigen Zweck: Es
geht darum, Mehrheiten für alternative
Vorschläge oder Positionen zu gewinnen.
Zusätzlich ist sie zeitlich befristet. Zwar sollte in
der Debatte das "bessere" Argument ausschlag­
gebend sein, aber auch strategisches Denken
und taktische Überlegungen sind erlaubte Mittel,
zu überzeugen.
Natürlich sind die meisten guten Rhetoriker/
innen in der Geschichte Juristen und Juristinnen
gewesen (Cicero, Kelsen), die überzeugend
argumentieren und fesselnd frei reden konnten.
Gerade auch die Situation in der mündlichen
Prüfung vor dem/der Prüfer/in und den zuhö­
renden Kommiliton/innen zu stehen, kann einen
nervös machen. Diese Unsicherheit kann man sich
nehmen, wenn man vorab das Reden zu einem gut
verinnerlichten Thema, aber auch das Diskutieren
neuer Themenbereiche vor Publikum übt.
Aus dieser Idee, Rhetorik und Argumentation zu
verbessern, kamen wir darauf, dass wir uns im
Rahmen des Tutoriums Wiener Debattierclubs
anschauen wollen und später auch selber dies
auf juristische Themen bezogen umzusetzen
wollen. Wer Lust hat, im Rahmen des Tutoriums
auch seine rhetorischen Fähigkeiten zu stärken
Die Kunst der Debatte
und zu vertiefen oder einfach mal zu hören, wie
die Kollegen und Kolleginnen argumentativ mit
juristischen Themen umgehen, sei hierzu einge­
laden.
Das Lerngruppentutorium
Ende Jänner geht es dann langsam für die
Erstsemestrigen zur ersten großen Prüfung, der
Einführung. Es haben sich schon einige Tutorien
zusammengetan, die sich fleißig auf die Prüfung
vorbereiten. Aber auch andere Lerngruppen fin­
den sich jetzt wöchentlich zusammen, zum
aktuellen Überblick einfach im Forum vorbei
schauen (www.fvjus.at/forum).
Das Prinzip ist: Ihr wollt nicht alleine lernen,
habt aber noch keine/n Lernpartner/in, und wisst
auch noch nicht, wie ihr eine Lerngruppe orga­
nisieren könnt. Postet in diesem Fall einfach im
Forum unter dem Thread Lerngruppe und wir
treffen uns dann mit dem/der, der/die sich bereit
erklärt, die Führung ein wenig zu übernehmen
und coachen euch natürlich auch dementspre­
chend (z.B. beim Unterlagen organisieren. Und
natürlich buchen wir die Räume für Euch!).
Zur Zeit stattfindende bzw startende Lern­
gruppen sind aktuell im Forum zu finden:
Einführung; Rechtsgeschichte; FÜM I; Latein.
© knallgrün | photocase.com
ber ich t
Tutorien und Lerngruppen
Ein umfassender Service Deiner FV Jus
ber ich t
Die Fragensammlung der FV Jus
Marek Sitner | Beratung | [email protected]
Liebe KollegInnen,
Die Fragensammlung der FV Jus ist eine
Sammel­stelle von Prüfungsfragen und An­­
gaben ehemaliger Modul- und Diplom­
prüfungen. Sie soll Euch helfen, schon vor der
Prüfung sich an die Formulierung von Fragen
zu gewöhnen und einen Einblick in den
Aufbau einer Prüfung zu bekommen. Natürlich
ist diese Sammlung nicht als Stoffabgrenzung
zu verstehen, sondern als Unterstützung beim
Lernen.
Nun wurde die bisherige Fragensammlung der
FV Jus in den Sommermonaten komplett überar­
beitet. Die Fragensammlung wanderte von der
Hauptseite ins Forum, damit jeder sofort und
aktiv an ihr teilhaben kann. Zurzeit befinden sich
in der Fragensammlung 120 Prüfungsangaben
von schriftlichen Diplom- und Modulprüfungen,
teilweise haben wir auch die Lösungen zu die­
sen (so z.B. in den Bereichen „Strafrecht“ und
„Verwaltungsrecht/FÜM3“).
Im Forum könnt Ihr jederzeit Prüfungsfragen
und Angaben im passenden Fach posten und
damit die Fragensammlung aktuell halten. Die
Fragen und Angaben stehen dann nonstop 24
Stunden am Tag zur Verfügung. Eine einfache
Anleitung in Bildform findet Ihr ebenfalls im
Forum im Bereich „Informationen der Fakultäts­
vertretung“ imThread „How to Fragensammlung“.
Wenn Ihr schriftliche Angaben habt, dann könnt
Ihr diese jederzeit in der FV abgeben, mir per
E-Mail auf [email protected] senden oder
im Forum posten und ein Moderator wird diese
verlinken.
So wurden allein in den Prüfungsterminen
Oktober und November mehr als 200 Fragen
aus mündlichen und 100 Angaben von schrift­
lichen Prüfungen bereitgestellt. Ich möchte an
dieser Stelle alle StudentInnen aufrufen, weiter­
hin so fleißig Fragen zu posten, und mich bei
allen StudentInnen bedanken, die schon Fragen
und Angaben gesendet haben. Auch möchte ich
mich herzlich bei meinem Kollegen Peter Stark
bedanken, der mir dabei geholfen hat, die
Fragensammlung aufzubauen.
Ich freue mich über Feedback und habe für
Verbesserungsvorschläge immer ein offenes
Ohr! Wenn Ihr auch Unterlagen oder Fragen
habt, die Ihr Euren KollegInnen zur Verfügung
stellen wollt, dann kommt zu uns ins Forum und
macht einfach mit!
Juristisches Verwaltungspraktikum
beim Land Niederösterreich
Das Land Niederösterreich bietet im Sommer 2011 im Rahmen der Aktion Top Ten
ausgezeichneten Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften neuerlich die Chance, in einem
vierwöchigen Praktikum die juristischen Tätigkeiten in der Landesverwaltung näher kennen zu lernen. Das Land
möchte damit den Studierenden nicht nur das breite und interessante Tätigkeitsfeld näher bringen, sondern auch die
hohen Anforderungen an künftige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für eine bürgernahe Verwaltung kommunizieren.
Die Praktikumsplätze sind auf mehrere Bezirkshauptmannschaften aufgeteilt, sodass die geografische Erreichbarkeit
aus allen Teilen des Bundeslandes gegeben ist. Durch ein klar vordefiniertes Programm und einen persönlichen
Betreuer soll ein größtmöglicher Gewinn für beide Seiten gewährleistet werden. Der anspruchsvolle Charakter von
Top Ten wird auch durch einen streng limitierten Zugang zu dieser Aktion betont: in die nähere Wahl kommen nur
Studierende, die bereits ihre Diplomprüfung in Verwaltungsrecht abgelegt haben und auf einen gute Studienfortschritt
verweisen können. Daraus werden in einem Assessment die zehn besten herausgefiltert.
Der Nutzen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist nicht unbeträchtlich: sie können Erfahrungen über
Bewerbungssituationen in einem Assessment sammeln, sie können einen profunden Einblick in ein wesentliches
juristisches Berufsfeld gewinnen und letztlich gibt es für das Engagement auch Geld.
Weitere Informationen und den Zugang zur Anmeldung gibt es bis 31.1.2011 unter www.noe.gv.at/topten.
Juristl | Jänner 2011
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From the Classroom to the Office
Anthony Rossi | Wolf Theiss Intern
This past summer witnessed a flock of interns
infiltrating Wolf Theiss' Vienna office. I myself
was among them, joining the Business
Development and Marketing team for three
months, after having spent time working and
studying in Budapest, Dijon, and Toronto. From
my own first hand experience, I can say that it
was an extremely rewarding program.The Wolf
Theiss Summer Intern Program aims at creating
a steady pipeline of the best and brightest
young minds to come and gain real world work
experience at our firm. Thirty five interns were
selected to participate in the program after
partaking in a career workshop.
For the duration of their internship, each intern
was assigned to one practice group along with
a mentor (either an associate or senior associ­
ate) with whom they could call upon for sup­
port, clarification, or general inquires. Aside from
providing day to day legal support to their prac­
tice groups, part of the program called for the
interns to give a presentation to their peers, take
an assessment test and have a final feedback
session upon the conclusion of their internship.
The presentations were a thorough account of
what it was like to work for a leading regional
corporate law firm. Interns were encouraged to
discuss what projects/assignments they took part
in, their likes and dislikes, which task they particu­
larly enjoyed working on, and what difficulties
they encountered. And since each intern was
assigned to one practice group, their presenta­
tions also provided a glimpse into what it was like
for them to be imbedded in their practice group.
"It was a great experience to be able to familia­
rize myself with the working environment at a
large law firm," said Teresa Waidmann, one of
18
the participants in the program. "Having previ­
ously heard many taboos and wide-ranging
opinions on what it is like to work at a large law
firm, I am happy to have had a first hand expe­
rience and I am positively surprised by the out­
come of my internship."
In my own case, as a member of a Business
Development & Marketing team, it was exciting
to suddenly find myself in the midst of some
major business development projects.
help so that they could successfully complete the
assignment on time. I am really happy that two of
our interns joined our team as trainees this
month," Stephanie said.
Another positive outcome from the intern pro­
gram was the opportunity granted to associates
to play the role of mentor and take on leadership
responsibilities. Thomas Kienbauer, an associate
with the Real Estate practice group, reflected on
his especially positive experience. "As a junior
lawyer at the firm, it is not everyday the opportu­
nity arises to take on leadership responsibilities,
and it was certainly a pleasure to be able to
demonstrate to a legal intern just what it means
to be a lawyer at Wolf Theiss," he said.
The internship program provides a great plat­
form for Wolf Theiss to put on display its corpo­
rate culture and to demonstrate what is expected
of a successful lawyer at a leading regional firm,
all the while cementing relationships with
tomorrow's future attorneys. Hopefully we can
continue to build upon the success of this sum­
mer and entice more of the region's most talen­
ted legal students to participate in Wolf Theiss'
Summer Intern Program.
Thomas personally learned a lot from this expe­
rience and he views the internship as a success
as the intern he mentored has now joined Wolf
Theiss as a legal trainee, "It is difficult to illus­
trate what is expected of an associate in such a
short period of time. Now she is a trainee and
hopefully it is another step in process of ultima­
tely becoming an associate," he said.
For me, I was so inspired working for Janis
Nordstrom and her team – I wanted to come
back. After a month back in my native Toronto, I
returned to Vienna as a full-time member of the
BDM team.
Person
ber ich t
Inside one of Austria's Leading
Law Firms
Anthony Rossi is currently a member of the
Marketing & Business Development team at
Wolf Theiss, headquartered in Vienna, Austria.
He completed his Bachelor's Degree at the
Already the feedback has been extremely positive,
Stephanie Bloch, a mentor from the employment
practice group, was more than happy partaking in
the program, "I really enjoyed working with our
interns this summer. I was impressed by their
professionalism and enthusiasm. They met dead­
lines, and if they ever had questions or needed
clarification on tasks they weren't afraid to ask for
University of Western Ontario and his Masters
of Science in International Management at the
Ecole Supérieure de Commerce Dijon Bourgogne.
Anthony began his career working for the Royal
Bank of Canada in Toronto before moving to
Budapest to work as the Marketing Coordinator
for Central & Eastern Europe at Hudson Legal.
Bewirb Dich zwischen 10. Jänner und 10. Februar!
ber ich t
Erasmus: Tipps und Tricks für eine
erfolgreiche Bewerbung
teresa schön | Beratung | [email protected]
Bald ist es wieder soweit! Die Bewerbungsfrist
für einen Erasmus – Aufenthalt beginnt am 10.
Jänner und endet am 10. Februar 2011.
ACHTUNG!
Prinzip, das heißt Du kannst dich innerhalb der
Frist wann immer Du willst anmelden.
Schritt 2: Nach dieser Voranmeldung wird Dir
ein Mail mit weiteren Informationen und
Anweisungen auf Deine universitäre E-Mail
Adresse zugesandt.
In dieser Frist musst Du Dich nicht nur für das
Wintersemester, sondern auch für das Sommer­
semester 2011/2012 bewerben.
Um Dir bei der Verwirklichung Deines Traums
vom Auslandsstudium zu helfen, haben wir hier
für Dich die wichtigsten Schritte für eine erfolg­
reiche Bewerbung zusammengefasst.
Um sich überhaupt bewerben zu können,
musst Du folgende Voraussetzungen erfüllen:
•Grundsätzlich muss der erste Abschnitt absol­
viert sein und man sollte sich mindestens im
dritten Semester befinden. Es ist aber auf
jeden Fall zu empfehlen sich erst zu bewer­
ben, wenn man schon einige Prüfungen aus
dem 2. Abschnitt absolviert hat.
•Staatsbürger/innenschaft eines EU- oder
EWR-Staates (sowie Türkei, anerkannte
Flüchtlinge oder Personen, die seit minde­
stens einem Jahr ihren Lebensmittelpunkt in
Österreich haben)
•Man darf vorher noch nie auf Erasmus gewe­
sen sein.
Erfüllst Du all diese Voraussetzungen, kannst Du
Dich nun bewerben.
Schritt 1: Registriere Dich innerhalb der Frist
(10. Jänner bis 10. Februar) online auf erasmus.
univie.ac.at mit deiner Unet – Kennung und
drucke das Nominierungsformular aus. Keine
Sorge, es gibt kein „first-come –first-served“ –
Schritt 3: Verfassen und Zusammenstellen der
Bewerbungsunterlagen. Deine Bewerbung muss
folgendes enthalten:
•Vollständig und korrekt ausgefüllter Be­­
werbungsbogen der juridischen Fakultät
•Motivationsschreiben
•Tabellarischer Lebenslauf
•Kopie des Maturazeugnisses
•Nachweis über Studienerfolg (Notenausdruck
vom Dekanat)
•Kopie des Staatsbürger/innenschaftsnach­
weises bzw des Reisepasses
•Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse
(über Maturaniveau in der jeweiligen Unter­
richts­­sprache)
•evtl weitere Unterlagen, die Deine Eignung
unterstreichen könnten, wie zB Empfehlungs­
schreiben
•Nominierungsformular der Erasmus-Daten­
bank (nicht vollständig ausgefüllt)
Die Unterlagen müssen in dieser Reihenfolge
angeordnet und mit einer Büroklammer befe­
stigt werden.
Achte darauf, dass Deine Bewerbung vollständig
ist, denn ausschließlich ein weiterer aktueller
Notenausdruck bzw. Sprachzertifikate können
nachgereicht werden.
Schritt 4: Nun musst Du Deine Bewerbungs­
unterlagen bei Frau Weidinger, der Erasmus­
sekretärin der Abteilung für Völkerrecht und
Internationale Beziehungen (Juridicum, 5. Stock,
Stiege 2), zwischen 09.00 – 12.00 Uhr abgeben.
Das gilt für alle Programme. Die Bewerbungs­
unterlagen richtest Du an den/die KoordinatorIn
Deiner ersten Präferenz. Solltest Du mehrere
Präferenzen angegeben haben, kopiere den
vollständigen Bogen samt Unterlagen und richte
diesen an die KoordinatorInnen der anderen
Präferenzen.
Die Auswahlkriterien sind grundsätzlich Studien­
erfolg, Sprachkenntnisse (mind. Maturaniveau in
der Unterrichtssprache), Selbstständigkeit und
die Motivation, allerdings setzt jede/r Ko­­ordi­
natorIn andere Schwerpunkte.
Die KandidatInnen der Programme Dr. Marboe
und Prof. Hafner werden aufgrund der schrift­
lichen Bewerbung und eines kurzen mündlichen
Hearings ausgewählt. Das Auswahlgespräch fin­
det in der/den jeweiligen Unterrichtssprache/n
statt. Dabei wird vor allem geprüft, ob der/ die
KandidatIn in der Lage ist, sich flüssig über ein­
fache juristisch-politische Themen und ihre
Motivation zu unterhalten. Die Hearings finden
jeweils Anfang März für das kommende Studien­
jahr statt.
Die Verständigung über eine erfolgreiche
Bewerbung erfolgt online (unter „Aktuelles" auf
der „Erasumus am Juridicum“ Homepage der
Uni Wien) nach Ende der vom Erasmus-Büro der
UniversitätWien vorgegebenen Nominierungsfrist
(voraussichtlich 31. März). Außerdem werden
die erfolgreichen KandidatInnen vom ErasmusBüro der Universität Wien benachrichtigt und
über die weitere Vorgehensweise (Ansuchen um
Erlass der Studiengebühren, gastuniversitäts­
spezifische Termine zur Abgabe bestimmter
Formulare, Antrag auf Stipendium, uvm) infor­
miert.
Juristl | Jänner 2011
19
Winter in Wien
ber ich t
Leise rieselt der Schnee
Simone Gloria Engelbrechtsmüller | Beratung | [email protected]
Sanft schweben die Schneekristalle vom
Himmel und bedecken ganz Wien mit einer
weichen, weißen, glitzernden Decke. Dächer
und Bäume wirken, als wären sie mit
Zuckerguss überzogen. Wohlige Gerüche erin­
nern mich an längst vergangene Tage meiner
Kindheit.
Der süße Duft von gerösteten Mandeln steigt
mir in die Nase, als ich mich dem Rathausplatz
nähere. Fast etwas zu perfekt ist die Kulisse vor
dem Rathaus inszeniert, dennoch berührt mich
der Schein der bunten Lichterketten und ruft
Erinnerungen in meinem Herzen hervor. An jene
Leute, die nicht so nostalgisch veranlagt sind
wie ich, habe ich zwei Fragen: Was könnte man
denn romantischeres tun, als, während große
Schneeflocken, die das Aussehen von weißen
Federn haben, langsam auf die Erde fallen, mit
seinem Freund oder seiner Freundin einen
Weihnachtsmarkt zu besuchen? Was ist denn
entspannender und lustiger in der kalten
Jahreszeit, als nach anstrengenden PÜs und VOs
mit den Kolleginnen und Kollegen auf einen
guten warmen Punsch zu gehen und sich auch
noch mit allerhand kulinarischen Köstlichkeiten
verwöhnen zu lassen? Mir fällt nichts außer
einem Christkindlmarkt ein.
20
nächstes sehe ich schon den ersten Punschstand,
Glühwein und Eierlikörpunsch kosten € 3,50,
alkoholfreier Punsch € 2,50 wobei der Becher­
einsatz mit zusätzlichen € 2,50 zu veranschla­
gen ist. Sehr studierendenfreundlich sind diese
Preise gerade nicht, aber mitten im Gedanken
werde ich schon von etwas viel Verlockenderem
verzaubert Süßigkeiten! Von Äpfeln im Karamell­
mantel mit Smarties um € 3,– bis zu Pralinen
und Fruchtspießen, die mit verschiedenen
Schokoladensorten überzogen sind und € 4,–
(!) kosten findet man hier alles was das Herz
begehrt. Ich kaufe mir einen dieser Fruchtspieße,
die zwar mit einer extrem deliziösen Schoko­
ladenglasur überzogen sind aber eine „essens­
technische“ Herausforderung darstellen, und
setze meinen Weg entlang der Gassen der
(süßen) Versuchungen fort: Christkindl-Brezeln
mit Vanillepuddingsoße, Schokoglasur und
Mandelstücken um € 3,–, Luftballons, Krippen­
figuren, überbackene Brote, eine Hütte in der
man innovative Keksausstechformen in Aktion
bewundern kann, Baumkuchen und verschie­
dene Palatschinken um € 3,50, Kunsthandwerk,
Holzspielsachen, diverser Schmuck, Bekleidung
und einen Unicef-Stand mit Souvenirs findet
man dort.
Wie schon erwähnt, haben mich meine schönen
Erinnerungen als erstes zum Christkindlmarkt
am Rathausplatz im 1. Bezirk Wiens, ca. 5
Gehminuten vom Juridicum entfernt, geführt.
Dieser Christkindlmarkt öffnet jedes Jahr seit
1975 seine Pforten und ist heuer wieder mit ca.
145 Ständen für all jene geöffnet die den
Adventflair „konsumieren“ wollen. Schon am
Eingang, bei einer der ersten Hütten, bietet man
Hungrigen eine Möglichkeit, mit heißen Maroni
und Bratkartoffeln das Knurren im Magen zum
Verstummen zu bringen.
Ein „Punsch- und Glühweinstand“ bewirbt auf
einer Tafel in Snowboardform seinen „Red bullPunsch“, daneben gibt es dort aber auch
Beeren-, Marillen-Ingwer-, Rum-Kokos-, Kirsch-,
Wildkirschen- und Apfel-Amaretto- Punsch um
jeweils € 3,50. Um eine gute Unterlage für den
Alkohol zu schaffen, hat man die Möglichkeit,
sich an einem der vielen verschieden Ofen­
kartoffel zu laben, preislich liegen sie im Bereich
zwischen € 2 und € 6,50. Wer immer schon
einmal sehen wollte, wie Donuts gemacht wer­
den, kann sich 6 Stück um € 3,50 vor seinen
Augen zubereiten lassen.
Frisch gebrannte Mandeln, Macadamia und
Walnüsse warten darauf, gekauft zu werden. Als
Der Christkindlmarkt am Rathaus bietet eine
enorm große Auswahl an allen erdenkbaren
Juristl | Jänner 2011
Waren in einem wunderschönen Ambiente mit­
ten in Wien. Er ist sehr gut besucht, jedoch
würde ich jedem/r künftigen Besucher/in raten,
wasserdichtes Schuhwerk anzuziehen, da sich
mitten durch die Einkaufsgässchen eine knö­
cheltiefe Lacke zieht, der man früher oder später
aufgrund des hohen Aufkommens an Besucher­
innen und Besuchern nicht mehr erfolgreich
ausweichen kann.
Das Weihnachtsdorf Altes AKH am Universitäts­
campus Hof 1 war mein zweites vorweihnacht­
liches Ziel. Dieses Weihnachtsdorf ist mit ca. 48
Hütten um einiges kleiner als der Christkindl­
markt am Rathausplatz, hat jedoch auch so
einiges zu bieten. Ohrringe von www.Glitzer­
schmuck.at um € 8,–, welche die Form von
Christbaumkugeln haben, erweckten sofort
meine Aufmerksamkeit. Weiter führte mich mein
Weg vorbei an Fingerpuppen, Brezeln, Laternen,
Esoterikzubehör, Keksen, wobei für 1 kg mit
verschiedenen Variationen € 11.50 verlangt
wird, Malachit­erzeugnissen um durchschnittlich
€ 13,– pro Figur, Waffeln, Crêpes, wie Crêpe
Suzette mit Orangenbutter­creme flambiert in
Grand Marnier um € 6,–, Duftkugeln in ver­
schiedenen Variationen um € 2,– das Stück
(halten angeblich 1 Jahr lang ihren Duft!).
Bratwürstel mit einer Semmel kosten € 3,80 und
Nürnburger Bratwürste mit Sauerkraut und
Semmel sind um € 4.50 zu haben.
Die Punschvariationen zeichnen sich durch grö­
ßere Vielfalt als auch Originalität gegenüber
jenen am Rathausplatz ab. Circa in der Mitte des
Weihnachtsdorfes sieht man sich plötzlich von
einer Unzahl an Punschständen umringt, die so
kreative Erzeugnisse wie „Bärentöter-“, „Italo-“,
„Zauber-“, Aperol-Orangen-, Tequila-, „HeißeLiebe-“ Punsch und ähnlich einfallsreiche
Varianten anbieten. Der Preis liegt im Durch­
schnitt bei € 3,70 dazu kommen noch € 2,–
Bechereinsatz. Das „Kärnter Standl“ bietet
Speck und Käse zum Kauf und zum Kosten an,
er ist es wert, dort einmal vorbei zu schauen.
Am Stand Nr. 25 kann man Seifen auf pflanz­
licher Basis erstehen, die zum Duschen und
Haare waschen geeignet sind, sowie ätherische
Öle, die eine angenehme Atmosphäre verbrei­
ten, als auch hawaiianische Räucherstäbchen,
Gemüsedips, Amulette um € 10,– und um €
12,– rein pflanzliche Hautpflege.
Rezensionen
Das Weihnachtsdorf im Alten AKH wirkt familiär
und entspannt. Es gibt keine Pfützen und die
Verkäufer versuchen auf Deine Bedürfnisse ein­
zugehen. Es mangelt jedoch an Auswahl, insbe­
sondere Süßwaren, insofern ist der Christkindl­
markt am Rathausplatz für große und kleine
Naschkatzen besser geeignet. Wer jedoch aus
einem großen Angebot an Punschsorten wäh­
len will, ist am Alten AKH im Universitätscampus,
Hof 1, in der Alserstraße/Spitalgasse im 9. Bezirk
Wiens bestens aufgehoben.
Punschrezepte (jeweils für 4 Portionen)
Dezembertraum-Punsch
Mokka Kokos-Punsch
250 ml trockenen Weißwein
4 EL Kokoslikör
250 ml Orangensaft
3 EL Kokosraspel
250 ml Orangenlikör (Orangino)
1 Vanilleschote
Saft aus einer Zitrone
3 Eigelb
4 Nelken, 1 Stange Zimt
50 g Zucker
2 EL Zucker
3 Tassen Mokka oder starker Kaffee
125 g Schlagsahne
etwas gemahlen Zimt
Das ausgekratzte Vanillemark mit den Eigelben und
dem Zucker in einem Topf schaumig schlagen. Den
Alle Zutaten, bis auf die Sahne und das Zimtpulver,
Mokka und den Kokosnusslikör zufügen und bei
in einen Topf geben und langsam erhitzen. Nicht
geringer Wärmezufuhr weiter schlagen, bis Schaum
kochen! Das heiße Getränk in feuerfeste Gläser
aufsteigt. Die Glasränder in Kokoslikör und anschlie­
füllen. Sahne steif schlagen, über das Getränk
ßend in Kokosraspel tauchen. Den Punsch einfüllen
geben und mit Zimt bestreuen. Zubereitungszeit:
und heiß servieren. Zubereitungszeit: ca. 10 Min.
ca. 10 Min.
Rezepte von www.chefkoch.de
Nachgelesen
Handbuch des Verkehrsunfalls / Teil 1 – Der Zivilprozess 2. Auflage, 2009
Fucik / Hartl / Schlosser (Hrsg.)
Manz
136 Seiten, 40,80 Euro
Beim vorliegenden Buch handelt es sich um den ersten
Teil einer siebenteiligen Buchreihe, die sich um eine
umfassende Darstellung aller rechtlichen, technischen
und medizinischen Aspekte im Zusammenhang mit Ver­
kehrsunfällen bemüht. Der erste Teil beschäftigt sich mit
den Fragen des Zivilprozesses in Folge eines Verkehrs­
unfalls. In der Neuauflage wurden alle seither erfolgten
Gesetzesänderungen und die neueste Rechts­sprechung
berücksichtigt. Übersichtlich und knapp gestaltet, liegt
hier ein Leitfaden vor, der wohl vor allem in der Praxis von
Bedeutung sein wird (man denke nur an die Häufigkeit
jener Unfälle). Dank der vielen Beispiele, Tabellen und
Graphiken findet sich aber auch der/die in diesem Gebiet
ungeübte Jurist/in gut zurecht.
Baurecht in der Praxis
Kurbos
Linde Verlag
496 Seiten, 39,90 Euro
Das Buch gliedert sich in vier Teile: Rechtsgrundlagen im
Bauwesen, Mängel und Schäden, Nachträge und
Claimmanagement, sowie Vergaberecht. Beim
Claimmanagement und den Nachträgen liegt auf Grund
der hohen praktischen Relevanz der inhaltliche
Schwerpunkt des Buches. In der aktuellen Auflage sind
die Vergaberechtsnovelle 2010 sowie die ÖNORM B
2110:2009 eingearbeitet. Der Autor schafft es, die
erwähnten Rechtsgebiete verständlich darzustellen. Die
vielen Grafiken und Illustrationen erhöhen zusätzlich noch
den Spaß an der Beschäftigung mit diesem umfang­
reichen und komplexen Rechtsgebiet. Fazit: Dieses Buch
wird zu Recht ein Standardwerk des Baurechts genannt
und ist für alle empfehlenswert, die sich für Baurecht
interessieren und sich in das Themengebiet anhand eines
verständlichen und sehr gut strukturierten Werkes einle­
sen möchten. Auch für jene, die in der Praxis mit dem
Baurecht zu tun haben (nicht eingeschränkt auf Juristinnen
und Juristen), ist dieses Buch aufgrund der überaus ver­
ständlichen Sprache und den Musterschreiben, Checklisten
und praktischen Hinweisen sehr gut geeignet.
Juristl | Jänner 2011
21
Kalender
News & Termine
termine
Weihnachtsferien:
Vorlesungsfrei:
Semesterende:
Lehrveranstaltungsfreie Zeit:
Semesterbeginn:
Vorlesungsbeginn:
Allgemeine Zulassungsfrist:
VERANSTALTUNGEN
20. Dez. 2010 bis 9. Jänner 2011
2. November 2010
31. Jänner 2011
1. bis 28. Februar 2011
1. März 2011
1. März 2011
10. Jänner bis 15. März 2011
Infoveranstaltung zum Lehrgang „Karriereplanung
für Frauen in der Wissenschaft“
Zeit & Ort: 10. Jänner 2011, 18.00 – 20.00 Uhr, Personalentwicklung Seminarraum, Dr.-Karl-Lueger-Ring 1, 1010 Wien
Anmeldung für die Infoveranstaltung bzw. für den Lehrgang bei
der Personalentwicklung, Johanna Reutenauer:
[email protected], T: +43-1-4277 - 123 32
Podiumsdiskussion: Rechtspanorama am Juridicum:
Lohnt sich Gesetzestreue noch?
Zeit und Ort: Montag, 17. Jänner 2011, 18.00 Uhr,
Dachgeschoß im Juridicum
Eintritt frei, Anmeldung bis 14. Jänner 2011 unter
[email protected].
PRÜFUNGEN
Prüfungswoche im Jänner 2011: 14.12.2010 bis 05.01.2011
Anmeldefrist für Jänner:
24. bis 31.1.2011
Prüfungswoche im März 2011: 18.01. bis 10.02.2011
Anmeldefrist für März:
01. bis 8.3.2011
Prüfungen im Jänner 2011:
Einführung:
FÜM1, RömR:
Strafrecht:
FÜM2, Bürgerliches Recht:
Finanzrecht, Steuerrecht:
Verfassungsrecht:
FÜM3, Verwaltungsrecht:
Fr, 28.01.2011, 8.15 Uhr
Di, 25.01.2011, 8.15 Uhr
Mo, 24.01.2011, 9 Uhr Mi, 26.01.2011, 9 Uhr
Mo, 24.01.2011, 14.00 Uhr Di, 25.01.2011, 14.00 Uhr
Do, 27.01.2011, 9.00 Uhr
Prüfungen im März 2011:
Einführung:
FÜM1, RömR:
Strafrecht:
FÜM2, Bürgerliches Recht:
Finanzrecht, Steuerrecht:
Verfassungsrecht:
FÜM3, Verwaltungsrecht:
Mi, 02.03.2011, 8.15 Uhr
Di, 01.03.2011,8.15 Uhr
Do, 03.03.2011, 9 Uhr Uhr
Mo, 07.03.2011, 9.00 Uhr Do, 03.03.2011, 14.00 Uhr
Di, 01.03.2011, 14.00 Uhr
Di, 08.03.2011, 9.00 Uhr
Spring University Prague and New Academic Programmes
We would like to inform you about the academic programme
"Spring University Prague 2011", taking place at Charles
University in Prague (Czech Republic) during April 2011
(April 14 – 25). Its topic is „Central Europe between Germany
and Russia”. This study programme is internationally
acknowledged and recognized, successful participants will be
given 8 ECTS. For detailed information please see the official
homepage http://summer-university.fsv.cuni.cz
Further, we would like to inform you about three new Master's
Degree Programmes offered by the Institute of International
Studies, Faculty of Social Sciences, Charles University in Prague.
You can find more detailed information here:
http://www.univie.ac.at/fv-jus/cms/fileadmin/user_upload/
dokumente/ju.pdf
Jetzt im Gartenbauk
ino!
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Juristl | Jänner 2011
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1 Eine falsche Vorstellung von der Natur oder dem
8 Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die Art der
15 Falsa .............. non nocet
16 Die Nacherbschaft ist die fideikommissarische
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Inhalt des Rechtsgeschäftes
Eines der Eheverbote
Was beim Vertragsabschluß von einem Teil
dem anderen als Zeichen des Abschlusses u
zur Sicherstellung gegeben wird
Der vom Recht des Vormannes abgeleitete
Eigentumserwerb
Die Übertragung einer Forderung vom bisherigen
Gläubiger auf einen neuen Gläubiger
Diese Schuld kann auf die eine oder andere Art
erfüllt werden
In § 934 ABGB ist die ..... ........ geregelt
Sachenrecht durch das Gesetz vorgeschrieben
9 Einer der Gründe um eine Schenkung zu
widerrufen
10 Der, der zu leisten verpflichtet ist
11 Eine Kostbarkeit, deren gegenwärtiger Eigentümer
wegen Verstreichens einer langen Zeit nicht mehr
ermittelt werden kann
12Die nicht an eine bestimmte Person gerichtete
Zusage einer Belohnung für eine Leistung oder
einen Erfolg
13 Die bewußte Vorspielung falscher Tatsachen
14 Eine von der natürlichen Person verschiedene, der
Rechtsfähigkeit zuerkannt wird.
.............
17 Das dingliche Recht, eine fremde Sache ohne
Einschränkung, aber unter Schonung der
Substanz, zu gebrauchen
18 Gem § 10 IPRG ist das Personalstatut einer
juristischen Person das Recht des Staates, in
dem sie ihren .... hat.
19 Zum .... der Kinder sollen die Ehegatten ihre
eheliche Lebensgemeinschaft einvernehmlich
gestalten.
Juristl | Jänner 2011
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