Golfcart-Ordnung - GC Castrop

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Golfcart-Ordnung - GC Castrop
Golfcart-Ordnung
1. Die Golfcart Miete ist für eine Runde von 18 Löchern und damit für 5 Stunden
berechnet. Unmittelbar nach Beendigung der Runde sind die Golfcarts am
vorgesehenen Platz abzustellen und die Schlüssel im Sekretariat abzugeben. (Wenn
das Sekretariat geschlossen ist, den Schlüssel in den Postkasten (s.Greenfeetafel) beim
Sekretariat einwerfen!)
2. Die Benutzung der Golfcarts ist ausnahmslos nur Erwachsenen oder Jugendlichen ab
16 Jahren gestattet.
3. Das Golfcart ist für max. 2 Erwachsene bzw. Jugendliche ab 16 Jahre zugelassen.
4. Grüns, Abschläge sind großzügig zu umfahren (keine Golfcarts am Fairway näher als
20m zum Grün!).
5. Der Lenker haftet für verursachte Schäden an Cart oder Gelände.
6. Die Benutzung des Golfcarts erfolgt auf eigene Gefahr.
7. Die Benutzung des Golfcarts berechtigt nicht zum automatischen durchspielen.
8. Den Anweisungen der Golfclub-Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
9. BEI REGEN ODER FEUCHTIGKEIT IST DAS BEFAHREN DER FAIRWAYS
NICHT GESTATTET. FAHRWEG IST DAS SEMI-ROUGH!
10. Mit Anmietung des Carts erkennt der Mieter die Golfcart-Ordnung an.
11. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der DGV-Clubmitglieder aus der
Benutzung von Golfcarts beim Golfspiel.
12. Hinweis: Kein Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherung für
Golfspieler, die nicht DGV-Clubmitglieder sind. Dies sind beispielsweise Gastspieler,
die nicht Mitglieder eines DGV angeschlossenen Gastvereins oder
Nutzungsberechtigter eines dem DGV angeschlossenen Golfplatzbetreibers sind.
Für alle diese Mieter gilt, dass sie für alle Schäden persönlich haftbar gemacht werden,
sofern der Mieter nicht über eine Privathaftpflicht verfügt, die den Schaden
übernimmt.
Golfclub Castrop-Rauxel e.V. in Frohlinde, 3. September 2010