Studierendensekretariat - PLAZ

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Studierendensekretariat - PLAZ
Studierendensekretariat
Sonderantrag
Zusätzlich zur Bewerbung im Auswahlverfahren zum Sommersemester 2015
Vor dem Ausfüllen lesen Sie bitte unbedingt die Informationen zum Sonderantrag auf den
Seiten 3 und 4!
Studiengang: _________________________________________ Abschluss: ___________________
Fächer (nur beim Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang oder Lehramtsstudiengängen):
__________________________________________________________________________________
Angaben zur Person:
_________________________________ ____________________________ ___________________
(Name)
(Vorname)
(Geburts-Datum)
___________________________________________ _______ ______________________________
(Straße, Hausnummer)
(PLZ)
(Wohnort)
________________________________ _________________________________________________
(Telefon-Nr.)
(E-Mail-Adresse)
Sind Sie zurzeit an der Universität Paderborn eingeschrieben?
nein
ja, Matrikel-Nummer:._____________________________
Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung: (HZB)
_______________________________________ ___,___
(Datum des Abiturzeugnisses)
(Durchschnittsnote)
Ich stelle den Sonderantrag aus folgendem Grund: (Erläuterungen siehe Seiten 3 – 4)
Bevorzugung aufgrund eines Dienstes
Härtefall
Verbesserung der Durchschnittsnote
Verbesserung der Wartezeit
Berücksichtigung in der Minderjährigen-Quote
Sonderanträge wegen Härtefall, Verbesserung der Durchschnittsnote und Verbesserung der
Wartezeit bitte ausführlich auf einem gesonderten Blatt, nicht auf diesem Vordruck begründen!
Achtung: Bewerber für ein Zweitstudium können als Sonderanträge nur Härtefallanträge und
Bevorzugungsanträge stellen.
Erklärung:
Mir ist bekannt, dass nur Angaben berücksichtigt werden, die durch amtlich beglaubigte Kopien der
Originale belegt sind. Ich versichere, dass die zu den einzelnen Anträgen geltend gemachten Gründe in
meiner Person vorliegen. Falsche Angaben können zum Widerruf einer Zulassung führen.
_____________________________ ___________ _______________________________________
(Ort)
(Datum)
(Unterschrift)
Bitte schicken Sie diesen Antrag an folgende Adresse:
Gefaxte Anträge werden nicht anerkannt!
Universität Paderborn
Studierendensekretariat
Stichwort Sonderantrag
Warburger Str. 100
33098 Paderborn
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Erläuterungen zum Sonderantrag
ACHTUNG: Als Nachweise werden nur Originale oder amtlich beglaubigte Kopien anerkannt!
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Sie haben aufgrund eines abgeleisteten Dienstes einen Anspruch auf erneute Auswahl:
Als Dienst gilt
o ein freiwilliger Wehrdienst oder ein Bundesfreiwilligendienst von mindestens
sechsmonatiger Dauer
o ein Dienst als Entwicklungshelfer
o ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr ebenso ein
Internationaler Jugendfreiwilligendienst (z.B. „Weltwärts“ und „Kulturweit“) von
mindestens sechsmonatiger Dauer
o ein Europäischer Freiwilligendienst von mind. zwei Monaten
o eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder
eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.
Wenn Sie zu Beginn oder während eines Dienstes eine Zulassung der Universität Paderborn
erhalten hatten und wegen des Dienstes das Studium nicht aufnehmen konnten, haben Sie
nach Dienstende einen Anspruch auf erneute Auswahl. Dieser Anspruch soll verhindern, dass
Ihnen aus einer Dienstleistung Nachteile hinsichtlich Ihrer Ausbildungschancen erwachsen.
Als Nachweis reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
o Zulassungsbescheid der Universität Paderborn
o eine (vorläufige) Dienstzeitbescheinigung für freiwillig Wehrdienstleistende oder
Soldaten und Soldatinnen auf Zeit
o Bescheinigung vom Träger eines zugelassenen Freiwilligendienstes im Sinne des
Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
o Die Betreuung bzw. Pflege eines leiblichen oder adoptierten Kindes unter 18 Jahren
oder sonstiger Angehöriger kann nur dann als Dienst anerkannt werden, wenn sie in
ihrem Umfang und ihrer Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist.
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Sie möchten einen Antrag auf Anerkennung als Härtefall stellen:
Eine außergewöhnliche Härte liegt dann vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere
soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern, d. h.
wenn aus persönlichen Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein
Semester unzumutbar ist.
Notwendig ist daher der Nachweis einer besonders schwerwiegenden persönlichen
Ausnahmesituation. Eine solche Situation wäre beispielsweise eine Erkrankung mit der
Tendenz zur Verschlimmerung, die es bei einem verzögerten Studienbeginn nicht mehr
ermöglichen würde, das Studium zu Ende zu führen.
Jedoch nicht jede Beeinträchtigung, mag sie von dem Betroffenen auch als hart empfunden
werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Eine Schwerbehinderung allein rechtfertigt in
der Regel keine sofortige Zulassung. Die Härtefallregelung kann auch keine pauschale
Entschädigungsmöglichkeit für im bisherigen Leben des Bewerbers erlittene Nachteile
darstellen.
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Bevor Sie einen Härtefallantrag stellen, informieren Sie sich daher auf jeden Fall über die
entsprechenden Richtlinien:
http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M07.pdf
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Sie möchten einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellen:
Wenn Sie durch besondere Umstände daran gehindert wurden, eine bessere Durchschnittsnote
zu erzielen, müssen Sie dies in geeigneter Form nachweisen. Der Nachweis der Umstände, die
zu einer Leistungsbeeinträchtigung geführt haben (z.B. monatelanger Krankenhausaufenthalt),
reicht allerdings für die Begründung eines Antrages allein nicht aus. Vielmehr muss zusätzlich
nachgewiesen werden, wie sich die Umstände auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben.
Bevor Sie einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellen, informieren Sie
sich daher auf jeden Fall über die entsprechenden Richtlinien:
http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Sonderdrucke/S07.pdf
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Sie möchten einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen:
Durch besondere Umstände (z.B. längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht,
Schwangerschaft während der Schulzeit, Verlust eines Elternteils während der Schulzeit) kann
der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verzögert werden. Diese Umstände sind
nachzuweisen, allerdings reicht der Nachweis allein nicht aus. Es muss zusätzlich belegt
werden, dass sich durch den belastenden Umstand der Erwerb der HZB verzögert hat.
Bevor Sie einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen, informieren Sie sich
daher auf jeden Fall über die entsprechenden Richtlinien:
http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Sonderdrucke/S07.pdf
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Antrag auf Berücksichtigung in der Minderjährigen-Quote:
Zur Berücksichtigung in der Minderjährigen-Quote müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt
sein:
 Der/Die Bewerber/in muss zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns (07.04.2015)
minderjährig sein
 Den Hauptwohnsitz bei den Eltern haben
 Der Wohnsitz der Eltern muss der Hochschule zugehörig sein. Der Universität
Paderborn sind die Städte/Kreise Gütersloh, Hochsauerlandkreis, Höxter, Lippe,
Paderborn und Soest zugeordnet.
Als Nachweis sind eine Kopie des Personalausweises und eine Bestätigung des „Vordrucks
Meldebescheinigung“ (als Download im Bewerbungsportal) vom zuständigen
Einwohnermeldeamt beizufügen.
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